DE2751094C3 - Reinigungsmaterial - Google Patents

Reinigungsmaterial

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DE2751094C3 DE2751094A DE2751094A DE2751094C3 DE 2751094 C3 DE2751094 C3 DE 2751094C3 DE 2751094 A DE2751094 A DE 2751094A DE 2751094 A DE2751094 A DE 2751094A DE 2751094 C3 DE2751094 C3 DE 2751094C3
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    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
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    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
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    • A47K7/03Bathing sponges, brushes, gloves, or similar cleaning or rubbing implements containing soap or other cleaning ingredients, e.g. impregnated
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D3/00Other compounding ingredients of detergent compositions covered in group C11D1/00
    • C11D3/0005Other compounding ingredients characterised by their effect
    • C11D3/0052Gas evolving or heat producing compositions

Description

Die Erfindung betrifft ein Reinigungsmaterial nach dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Aus der DE-AS 11 37 535 ist ein Reinigungsmaterial dieser Art bekannt, bei dem der Träger aus einem Blatt absorbierenden Papiers besteht, welches mit einem Adsorbens und einem flüssigen Schmutzentferner beschichtet ist, der in durch Koacervierung erhaltenen Kapseln eingeschlossen ist. Wird das Reinigungsblatt, welches sich zum Entfernen von auf einem Gegenstand
befindlichen öl- und/oder Schmutzflecken eignet, mit dem zu reinigenden Gegenstand in Reibungskontakt gebracht, so werden die den Schmulzentferner enthaltenden Kapseln aufgebrochen, so daß also der Schmutzentferner alsdann seine schmutzentfernende Wirkung ausüben kann. Der flüssige Schmutzentferner selbst, der also bei dem bekannten Reinigungsblatt die erst bei Benutzung des Reinigungsmaterials aktivierbare Komponente darstellt, wirkt nach dem Aufbrechen der Kapseln in herkömmlicher Weise, wobei also die emelbare Reinigungswirkung ausschließlich von der mechanischen, mittels des Reinigungsblattes auf den zu reinigenden Gegenstand ausgeübten Reibwirkung einerseits und der chemischen Aktivität des Schmutzentferners andererseits abhängt. Es hat sich gezeigt, daß in vielen Anwendungsfällen der durch die Kombination der mechanischen Scheuerwirkung einerseits und der chemischen bzw. physikalischen Wirkung des Schmutzentferners (Tensid) andererseits erzielbare Reinigungseffekt nur unbefriedigend ist. Dasselbe Problem tritt auch bei Reinigungsmaterialien mit speziell ausgebildeten Oberflächen auf, wie sie in der DE-GM 17 75 324 oder der FR-PS 14 65 778 beschrieben sind und bei denen einerseits eine verhältnismäßig weiche Oberfläche, die einen guten Kontakt mit den zu reinigenden Flächen ermöglicht, sowie eine harte Oberfläche andererseits vorgesehen ist, welche zum »Abkratzen« hartnäckiger Verunreinigungen dient also eine bevorzugte Scheuerwirkung hervorruft. Auch bei dem Reinigungsmittel nach der DE-GM 74 24 880, bei der ein Reinigungsniaterial der vorbeschriebenen Art mit einem aufgebrachten Desinfektions- oder Reinigungsmittel kombiniert ist, beruht die erzielbare Reinigungswirkung ausschließlich auf dem Zusammenwirken der mechanischen Einwirkung der Oberfläche des Reinigungsmaterials auf den verschmutzten Gegenstand mit der schmutzablösenden und abtransportierenden Wirkung der verwendeten Tenside. Das Reinigungsmaterial selbst bewirkt dabei hauptsächlich den mechanischen Abtransport von schmutzbeladenem Tensid und das Nachführen frischen, unbeladenen Tensids sowie eine mechanische Beeinflussung fester haftender Verunreinigungen, wobei aber die Reinigungsfähigkeil sofort vermindert wird, wenn der Träger des Reinigungsmalei'ials, also das Tuch, der Schwamm, das Vlies, das Papier oder dergleichen, nicht mit der abzulösenden Verunreinigung in hinreichend engen Kontakt kommt, insbesondere dann also, wenn die Verunreinigung hartnäckig an der zu reinigenden
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Oberfläche haftet.
Andererseits war es durch die DE-OS 21 65 008 bereits bekannt, zur Reinigung verschmutzter Oberflächen einen Schaum zu verwenden, wobei die Schaumerzeugung bei der DE-OS 21 65 008 durch zwei getrennt aufbewahrte Komponenten auf chemischem Wege erfolgt Dabei entsteht der Schaum aber auf der Oberfläche des zu reinigenden Gegenstandes bzw. der an der Oberfläche anhaftenden Schinutzschicht, so daß die entstehenden Schaumbläschen lediglich von der "> Oberfläche der Verunreinigung her wirksam werden können, nicht aber eine »Sprengwirkung« auszuüben imstande sind, wie dies nur der Fall wäre, wenn die Bläschen »in slatu nascendi« vom Inneren der Schmutzschiehl her wirksam werden könnten. Dieser |5 Nachteil haftet auch der Verwendung bekannter pastenförmiger Schaumreinigungsmittel an, da auch dort der Schaum stets an der Oberfläche des zu reinigenden Gegenstandes entsteht, wodurch eine »Sprengwirkung« der beschriebenen Art nicht auftreten kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsmaterial der eingangs genannten Art zu schaffen, welches es ermöglicht, auch dem Trägermaterial nicht unmittelbar zugängliche Bereiche der den zu reinigenden Gegenstand verunreinigenden Oberflächenschicht mechanisch zu beeinflussen und hierdurch sowohl ein Ablösen auch hartnäckiger Verunreinigungen als auch einen schnellen Abtransport des schmutzbeladenen Tensids zu ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches aufgeführten Merkmale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Dadurch, daß die erst bei Benutzung des Reinigungsmaterials aklivierbare Beschichtungskomponenie aus wenigstens einer zur Gasbildung befähigten Substanz und erforderlichenfalls wenigstens einer die Gasbildung auslösenden Substanz besieht, ist gewährleistet, daß zusätzlich zur mechanischen, durch das Reiben des Trägers auf dem zu reinigenden Gegenstand erzeugten Scheuerwirkung und zur chemisch-physikalischen Reinigungswirkung des Tensids eine weitere mechanische Wirkung auftritt, nämlich die »Sprengwirkung« der Schaumblasen, die nicht etwa nur, wie beim Stand der Technik, an der Oberfläche der Verunreinigungsschicht entstehen, sondern die aus der zur Gasbildung befähigten Substanz und der erforderlichenfalls wenigstens einer die Gasbildung auslösenden Substanz an durch die mechanische Scheuerwirkung zugänglich gemachten tiefer gelegenen Stellen der Verunreinigung, ja von der freien Oberfläche des Gegenstandes selbst aus wirksam werden und so in statu nascendi die Schmutzteilchen auflockern und absprengen können. Die Scheuerbewegung des Trägers hat bei dem erfindungsgemäßen Reinigungsmaterial praktisch nur den Zweck, die zur Gasbildung befähigte Substanz und erforderlichenfalls die wenigstens eine die Gasbildung auslösende Substanz innig mit der zu säubernden Fläche in Kontakt zu bringen, damit die Gasentwicklung tatsächlich in genau dem für die Reinigung günstigsten Zeitpunkt und am richtigen Ort, nämlich innerhalb der Verunreinigungsschicht bzw. unmittelbar auf der unterhalb der Verunreinigungsschicht gelegenen Fläche des zu reinigenden Gegenstandes, stattfindet. Die stürmisehe Gasentwicklung beim In-Kontakt'Kommen der gasbildenden und gegebenenfalls der die Gasbildung auslösenden Substanz wirkt mechanisch auf die zu
60 säubernde Fläche mit allen Unebenheiten ein, wobei durch das Bewegen der Flüssigkeit infolge der Gasbildung ein beschleunigter Transport unverbrauchten Tensides an die zu säubernden Stellen erreicht wird. Je nach Reinigungszweck können auch oxidierende, reduzierende oder, falls erwünscht, völlig inerte Gase, wie CO2, zum Verbessern des Reinigungseffektes eingesetzt werden. Die«? ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der zu reinigende Gegenstand durch reduzierende bzw. oxidierende Eigenschaften der Trägerbeschichtung bzw. der Reinigungsflotte leicht beschädigt wird.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wie sie Gegenstand eines der Unleransprüche ist, kann als Träger ein Schwamm vorgesehen sein, bei dem zwei Komponentengemische auf entgegengesetzten Seiten des Schwammes bis zu einer Eindringtiefe, bei der noch keine gegenseitige Berührung der Komponentengemische stattfindet, aufgebracht sind. Dabei sind als erstes Komponentengemisch eine zur Gasbildung befähigte Substanz, ein Binder und gegebenenfalls weitere übliche Zusätze sowie Tenside und als zweites Komponentengemisch wenigstens eine die Gasbildung auslösende Substanz, ein Binder und weitere übliche Zusätze verwendet. Es ist auch möglich, die beiden Komponentengemische auf zwei getrennte Träger aufzubringen und diese Träger mittels einer Verbundrchicht, die ebenfalls aus dem Trägermaterial bestehen kann, flächig miteinander zu einer Einheit zu verbinden. Zu diesem Zweck kann die Verbundschicht beispielsweise mit durch Wärmeeinwirkung aktivierbaren Haftstoffen, wie Polyethylenglykol oder -äther, versehen sein.
Beispiele von zur Gasbildung befähigten Substanzen sind Kalziumhydrid, Sauerstoff abspaltende Substanzen oder auch CO2 abspaltende Substanzen. Als Sauerstoff abspaltende Substanzen werden vorzugsweise Peroxoverbindungen, wie Kaliummonopersulfat oder Natriumperborat, und als CO2 abspaltende Verbindungen Alkali- und/oder Erdalkalimetallverbindungen, wie Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat. Kalziumcarbonat, MagnesiuiTicarbonat oder dergleichen eingesetzt.
Außer im Falle von Kalziumhydrid ist bei Verwendung der anderen vorgenannten, zur Gasbildung befähigten Substanzen die Gegenwart einer die Gasbildung auslösenden Substanz erforderlich, die im wäßrigen Anwendungsmilieu des Reinigungsmaterials mit der zur Gasbildung befähigten Substanz reagiert. Solche die Gasbildung auslösende Substanzen sind im Falle der Peroxoverbindungen Alkalien, Katalysatoren usw., im Falle von CO2 abspaltenden Substanzen Säuren, wie Fumarsäure, Zitronensäure, Weinsäure oder in wäßriger Lösung sauer reagierende Substanzen, wie Natriumhydrogensulfat.
Die Tenside können anionisch, kationisch oder nichtionogen sein. Geeignete anionische Tenside sind Natriumlaurylsulfat, Sulfonate und dergleichen.
Geeignete Binder, die bei dem erfindungsgemäßen Reinigungsmaterial insbesondere auch den Zweck haben, die beim Naßmahlen der Beschichtungskomponenten verwendete Flotte thixotrop zu machen, wodurch es erst möglich wird, die zur Feinstzerkleinerung erforderlichen Scherkräfte auf die Komponentenpartikel aufzubringen, sind Polyvinylpyrrolidon, Gummen, Alginate, Polyvinylalkohol und dergleichen. Übliche Zusätze sind Natriumphosphat, Desinfektionsmittel. Farbstoffe, Geruchsstoffe und dergleichen. Von besonderem Vorteil ist es, dem Reinigungsmittel Substanzen,
welche die Schaumbildung und mechanische Scheuerwirkung verbessern, zuzusetzen, wobei sich zu diesem Zweck insbesondere mikronisierte Kieselsäure eignet
Das erfindungsgemäße Reinigungs^naterial wird hergestellt, indem man aus einem Tensid, einem Binder, ■wenigstens einer zur Gasbildung befähigten Substanz, erforderlichenfalls wenigstens einer die Gasbildung auslösenden Substanz und gegebenenfalls weiteren, bei Reinigungsmitteln üblichen Zusätzen unter Veiwendung von Wasser und/oder polarer und/cder nichtpolarer Lösungsmittel eine Lösung und/oder Suspension bildet, den Träger, bestehend aus Papier, Stoff, Schwamm oder dergleichen damit tränkt oder beschichtet und schließlich den so behandelten Träger trocknet. WiH man alle Komponenten des Reinigungsmaterials als einziges Komponentengemisch auf den Träger aufbringen, so muß eine Suspension der Komponenten In einem nichtpolaren Lösungsmittel gebildet werden, in die der Träger dann eingetaucht bzw. rr;t welcher der Träger dann getränkt wird, woraufhin das Lösungsmittel abgedampft wird.
Bei der Aufbringung in Form zweier getrennter Komponentengemische werden getrennte Lösungen oder Suspensionen in Wasser und/oder polaren und/oder nichtpolaren Lösungsmitteln gebildet, wobei eines der Komponentengemische die zur Gasabspaltung befähigte Substanz und das andere die die Gasabspaltung auslösende Substanz enthält. Mindestens eines der Komponentengemische enthält dann außerdem ein Tensid und gegebenenfalls andere, bei Reinigungsmitteln übliche Zusätze.
Die auf diese Weise hergestellten Lösungen oder Suspensionen werden auf den Träger getrennt in Form benachbarter Streifen, Flecken oder dergleichen aufgebracht. Ein Schwamm kann beispielsweise beidseitig mit den Lösungen oder Suspensionen getränkt werden, wobei man die Eindringtiefe derart wählt, daß die beiden Komponentengemische nicht miteinander in Berührung gelangen. Außerdem können Träger, die beispielsweise in Form eines Papierfaservlieses vorliegen, jeweils mit einem der Komponentengemische behandelt, getrocknet und alsdann durch eine Verbundschicht, die ebenfalls aus dem Trägermaterial bestehen und eine Haftschicht aufweisen kann, zu einer Einheit flächig miteinander verbunden werden. Wenn das Reinigungsmittel in Form von Suspensionen verarbeitet wird, ist es wichtig, vor der Herstellung der Suspensionen die zu suspendierenden Substanzen zrsammen mit Binder- und Füllmitteln auf eine Teilchengröße von weniger als 5 μ feinzumahlen, wobei dem Binder in der bereits beschriebenen Weise besondere Bedeutung zukommt.
Das erfindungsgemäße Reinigungsmaterial wird mit Wasser aktiv. Dabei entwickeln die einzelnen Komponenten des Reinigungsmittels ihre volle Aktivität unter Gasbildung. Die Gasbildung erhöhl nicht nur die Schaumentwicklung, sondern führt auch zu einer Verbesserung der Scheuerwirkung der Schaumzellen und der an diesen feinverteilten, dreiphasig vorhandenen Scheuermitteln. Bei Sauerstoff abspaltenden Substanzen kommt überdie* _■ .ine in manchen Fällen vorteilhafte Oxidationswirkung hinzu, wohingegen bei Verwendung von Kalziumhydrid beispielsweise eine reduzierende Wirkung erzielt wird.
Das erfindungsgemäße Reinigungsmaterial kann in Form einfacher Putzlappen verwendet werden. Versuche haben gezeigt, daß mittels des erfindungsgemäßen Reinigungsmaterials nicht nur von Fliesen, Fensterscheiben, Waschbecken oder dergleichen der normale Schmutz in kürzester Zeit vollständig entfernt wird, sondern daß sogar bei hartnäckigen und normalerweise nur mit besonderen Lösungsmitteln entfernbaren Silikonverschmutzungen, beispielsweise von Windschutzscheiben, ein kurzes Darüberwischen mit dem angefeuchteten Reinigungsmaterial genügt, um das Silikon restlos zu entfernen. Wenn das Reinigungsmaterial Scheuermittel, mikronisierte Kieselsäure und Kalziumhydrid oder Natriumborhydrid als Wasserstoff abgebende Substanz neben den anderen üblichen Zusätzen enthält, stellt es ein wirksames Metailputzmittel dar, welches auch oxidative Oberflächenverunreinigungen entfernt.
Eine weitere, besonders vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Reinigungsmaterials ist die eines Prothesenreinigungsmittels. Zur Reinigung von künstlichen Gebissen, Prothesen, Zahnklammern und dergleichen werden bislang Produkte verwendet, die zusammen mit der Prothese oder dergleichen in einem Glas Wasser suspendiert und aufgelöst werden. Diese Produkte werden entweder in Pulverform, in Granulatform oder aber auch als Tabletten, vorzugsweise auch in Form von Brausetabletten, in den Handel gebracht. Die Wirkungsweise dieser Produkte besieht darin, daß waschaktive Substanzen zusammen mit Sauerstoff abgebenden Substanzen, unter anderem auch Hypochloriten etc., aufgelöst werden, welche den Belag von der Prothese oder dergleichen abtragen und gleichzeitig die Prothese desinfizieren. Obwohl diese Produkte zum Teil sehr gute Reinigungswirkung haben, haftet ihnen insofern ein Nachteil an, als man unbedingt ein Glas mit Wasser benötigt, also einen Waschraum, wobei das Auflösen des Produktes eine gewisse Zeit erfordert und auch die Einwirkung der Lösung auf die Prothese immerhin einige Minuten dauern sollte. Dadurch, daß die zur Reinigung einer Prothese benötigte Wassermenge 150 bis 200 ml Wasser beträgt, ist die lokale Konzentration der Reinigungs- und Entkeimungsstoffe an der Prothese selbst relativ gering. Nimmt man an, daß in 200 ml Wasser etwa 3 g Substanz gelöst werden, von denen 2 g als Reinigungsstoffe anzusehen sind, so erfolgt die Reinigung praktisch in einer l%igen Lösung. Es liegt auf der Hand, daß der Reinigungsvorgang in einer l°/oigen Lösung sicherlich eine gewisse Zeit dauern muß.
F.rfindungsgemäß kann nun ein Prothesenreinigungsmittel geschaffen werden, in dem als Träger für die reinigenden Substanzen saugfähiges Papier verwendet wird. Da die Menge an reinigenden Substanzen immerhin beträchtlich sein muß (nicht unter 2 g), muß die Beschichtung des Papieres dicht gepackt sein. Dies gelingt bei dem erfindungsgemäßen Reinigungsmaterial ohne Schwierigkeiten. Wird eine Suspension von beispielsweise Natriumcarbonat, Natriumphosphat und Polyvinylpyrrolidon in Methylenchlorid-Methanol suspendiert und im Kreislauf auf einer geeigneten Naßmühle auf unter 5 μ gemahlen, so gelingt es, auf dem Papier Konzentrationen zu erzeugen, bei welchen auf jeden cm2 etwa 50 bis 100 mg aufgetragen werden können. Ein Papierstreifen in der Größe von 4x5 cm kann dementsprechend bis zu 2 g Substanz tragen, so daß dieser Streifen einer marktüblichen Brausetablette zur Reinigung von Zahnprothesen konzentrationsmäßig entspricht.
Wünscht man hingegen Brausetabletten herzustellen, so hat das erfindungsgemäße Reinigungsmaterial ganz besondere Vorteile:
Beschichtet man einen Papierstreifen mit einer Mischung von beispielsweise Natriumcarbonat, Natriumphosphat und PVP als Binder und einen zweiten Papierstreifen mit dem sauren Bestandteil der Brausemischung, also Kaliummonopersulfat, Zitronensäure oder einer anderen organischen Säure, ebenfalls wieder unter Zuhilfenahme eines Binders, so erhält man bereits zwei verschiedene getrennte Systeme. Preßt man diese beiden Streifen nach dem Beschichten und Hinzufügen eines dritten Trennnstreifens übereinander, so erhält man praktisch eine Papierbrausetablette, bei der die reaktionsfähigen Partner durch einen dünnen Papierstreifen getrennt sind und daher auch bei normalen klimatischen Bedingungen beständig sind.
Diese Variante des erfindungsgemäßen Reinigungsmaterials erlaubt eine weitere, bislang nicht mögliche Anwendung von Prothesenreinigungsmitteln: Stellt man den Papierstreifen etwa in der Größe von 9 χ 12 cm her, so kommt man zu wesentlich geringeren Konzentrationen am Papier, so daß das Papier noch biegsam und elastisch ist. Befeuchtet man eine Prothese mit Wasser und schlägt sie in dieses Papier ein, so beginnt die an der Prothese befindliche Feuchtigkeit das Brausesystem zusammen mit waschaktiven Substanzen zu benetzen und es entsteht unmittelbar an der Prothese ein dichter Reinigungsschaum, wobei die Konzentration der reinigenden Substanzen an der Prothese etwa 1 :100 ist gegenüber bisher bekannten Systemen. Darüber hinaus kann man die Prothese auch noch in stark verschmutzten Bereichen mittels des Papiers mechanisch reinigen, nämlich durch Reiben, so daß die Vollreinigung einer Prothese in 30 bis 60 Sekunden durchführbar ist. Nach dem Reinigungsvorgang wird das Papier weggeworfen, die Prothese gespült und wieder eingesetzt.
Ein derart beschichtetes Papier läßt sich natürlich auch in der Form eines dreiseitig geschlossenen Kuverts herstellen, in das die feuchte Prothese eingelegt wird, so daß sowohl in diesem Fall als auch im vorhergehenden die Verwendung eines Wasserglases überflüssig ist und die Prothesenreinigung diskret an jedem Ort, wo sich ein Wasserhahn befindet, in kürzester Zeit durchgeführt werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert, wobei alle Teilangaben auf das Gewicht bezogen sind.
Beispiel 1
a) 30 Teile Wasser, 100 Teile Zitronensäure und 5 Teile Alginsäurepropylester werden miteinander verrührt, wonach die pastose Masse mit 5 Teilen Natriumlaurylsulfat und 10 Teilen mikronisierter Kieselsäure versetzt und auf der Kolloidmühle auf unter 5 μ gemahlen wird. Die im Kreis laufende Mischung wird über eine Ziehmaschine geführt, unter welcher der zu beschichtende Träger, der aus saugfähigem Papier besteht, hindurchläuft
b) 30 Teile Wasser, 100 Teile Natriumhydrogencarbonat und 5 Teile Alginsäurepropylester werden miteinander vermischt, mit 10—30 Teilen Natriumpolyphosphat, 5 Teilen Natriumlaurylsulfat und gegebenenfalls mit einem Farbstoff versetzt und auf der Kolloidmühle auf unter 5 μ gemahlen. Dieses Komponentengemisch b) wird mit der Ziehmaschine auf den Träger auf vom Gemisch a) getrennten Streifen aufgetragen.
Das so hergestellte Putzmaterial eignet sich insbesondere für Haushaltszwecke, aber auch zum Putzen von Windschutzscheiben.
Beispiel 2
a)"30 Teile Wasser, 100 Teile Kaliummonopersulfat und 5 Teile Carboxymethylcellulose werden miteinander vermischt. Gegebenenfalls kann das Gemisch mit chemisch inerten Erdfarben gefärbt werden.
b) 30 Teile Wasser, 50 Teile Natriumpolyphosphat, 50 Teile Natriumperborat und 5 Teile kolloidales Carboxylvinylpolymer werden auf 5 μ gemahlen.
Die Komponentengemische a) und b) werden wie in Beispiel 1 auf einen Träger aufgebracht.
Beispiel 3
a) 30 Teile Methylenchlorid, 50 Teile Chloroform und 30 Teile Polyvinylpyrrolidon werden miteinander vermischt, und die resultierende Lösung wird mit 400 Teilen wasserfreiem Natriumhydrogensulfat versetzt und in der Kolloidmühle auf 5 μ gemahlen. Die nicht feuchte Beschichtung wird mit einer Pulverdosiervorrichtung mit fein gepulvertem Kalziumhydrid bestäubt. Nach dem Durchlauf durch ein Infrarotheizgerät klebt das feuchtigkeitsempfindliche Hydrid an der feuchtigkeitsabsorbierenden Schicht aus Natriumhydrogensulfat und Polyvinylpyrrolidon an. Ein Träger aus saugfähigem Papier oder Tuch wird mit diesem Reinigungsmittel imprägniert.
Beispiel 4
50 Teile Methylenchlorid. 50 Teile Methylalkohol, 20 Teile Polyvinylpyrrolidon. 200 Teile wasserfreies Natriumcarbonat, 50 Teile Fumarsäure, 150 Teile Monoatriumcitrat und 50 Teile mikronisierte Kieselsäure v\ erden auf 5 μ gemahlen. Ein Träger aus saugfähigem Papier oder Tuch wird mit diesem Reinigungsmittel getränkt und getrocknet.
Beispiel 5
Eine saure Komponente a) und eine alkalische Komponente b) werden in der in Beispiel 1 beschriebenen Weise hergestellt. Jede dieser Komponenten wird auf einen Träger aus saugfähigem Papier aufgebracht, so daß zwei getrennte Träger erhalten werden, von denen einer die saure und der andere die alkalische Komponente enthält.
Getrennt hiervon wird eine mittlere Verbundschicht hergestellt, indem man Papier mit einer Lösung von Polyethylenglykol tränkt oder beidseitig beschichtet. Auf jede der Seiten der so erhaltenen Trennfolie werden die die Komponenten a) und b) tragenden Träger aufgelegt und durch einfaches Durchlaufen durch beheizic Walzen mit der Trennfolic zu einer Einheit verbunden.
Beispiel 6
Auf einer speziellen Ziehmaschine wird ein Papierband mit folgender Lösung beschickt:
a) 60 Teile Kaliummonopersulfat,
20 Teile Zitronensäure,
10 Teile Polyvinylpyrrolidon,
5 Teile Natriumlaurylsulfat,
5 Teile Cetylammoniumbromid.
Die Suspension erfolgt in der zwei- bis dreifachen Menge eines Gemisches aus gleichen Teilen Methanol und Methylenchlorid. Bei Verwendung einer Infrarottrockenstrecke, die das Papierband auf 100° aufheizt, kann natürlich auch Wasser verwendet werden (industriell).
b) 70 Teile Natriumcarbonat wasserfrei,
20 Teile Natriumpyrophosphat,
5 Teile Polyvinylpyrrolidon,
3 Teile Natriumlaurylsulfat,
2 Teile Cetylammoniumbromid.
Die Suspension erfolgt wie unter a) (Methylenchlorid-Methanol oder Wasser).
Mit der Ziehmaschine wird ein Träger getrennt mit den Suspensionen a) und b) in getrennten Zonen beschichtet und getrocknet. Dieses Reinigungsmaterial eignet sich insbesondere zur Prothesenpflege. Wenn zwei getrennte Träger mit jeweils einer der Suspensionen versehen und durch eine Trennschicht zu einer Einheit vereinigt werden, so kann man diese Einheit zu »Tabletten« zerschneiden, die wie übliche Tabletten zur Prothesenreinigung dienen können, wobei das verbleibende Papier zur Entfernung eventuell noch an der Prothese anhaftender Verschmutzungen dienen kann.
Beispiel 7
Herstellungeines Badeschwammes
Schaumstoff von beispielsweise 10 mm Stärke wird von der Rolle unter eine Sprühvorrichtung geführt, auf der folgende Suspension aufgesprüht wird:
10 Teile Natriumlaurylsulfat,
2 Teile Kokosfettsäurediäthylamid,
10 Teile Polythylenglykol 4000,
78 Teile Natriumbicarbonat.
Eine zweite Schaumstoffrolle, die vorzugsweise anders gefärbt wird, wird mit der gasauslösenden Mischung besprüht. Sie besteht aus:
10 Teilen Natriumlaurylsulfat,
2 Teilen Kokosfettsäurediälhylamid,
ίο lOTei Polyethylenglykol 4000,
78 Teilen Weinsäure.
Die zum Sprühen oder zum Beschichten notwendige Menge Wasser bewegt sich bei beiden Mischungen zwischen 50 bis 200% der abgegebenen Menge.
Zwischen beiden Schaumstoffträgern wird ein Papienräger angebracht, der die Dufikornponente enthält. Der Papierträger wird vorzugsweise getränkt mit einer Lösung von beispielsweise
80 Teilen Fichtennadelöl und
20 Teilen Latschenkieferöl,
wobei ca. 2 mg pro cm2 ausreichend sind.
Der dritte Papierträger wird zwischen beiden beschichteten Flächen des Schaumstoffträgers hindurchgeführt und über eine heiße Siegelwalze verschweißt. Die in den Mischungen vorhandenen Mengen Polyethylenglykol 4000 bewirken eine Adhäsion über drei Schichten aneinander. Zur Verstärkung dieser Adhäsion kann der Mittelstreifen natürlich mit zusätzlichen Mengen PEG getränkt werden, wobei überdies eine bessere Trennung der reaktiven Schichten und ein Verseifungsschutz der ätherischen öle gegeben sind.

Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    I. Reinigungsmaterial, bestehend aus einem Träger aus Papier, Vlies, Stoff oder Schwamm, der mit einem Tensid sowie gegebenenfalls weiteren, bei Reinigungsmitteln üblichen Zusätzen beschichtet oder getränkt ist, wobei mindestens eine Komponente ·η einer erst bei Benutzung des Reinigungsmaterials aktivierbaren Form vorliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Komponente aus wenigstens einer zur Gasbildung befähigten Substanz und erforderlichenfalls wenigstens einer die Gasbildung auslösenden Substanz besteht.
    Z Reinigungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Gasbildung befähigte Substanz Kalziumhydrid ist.
    3. Reinigungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Gasbildung befähigte Substanz eine Sauerstoff abspaltende Substanz ist.
    4. Reinigungsmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sauerstoff abspaltende Substanz eine anorganische Peroxoverbindung ist.
    5. Reinigungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Gasbildung befähigte Substanz eine CO2 abspaltende Substanz ist.
    6. Reinigungsniaterial nach Anspruch 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gasbildung auslösende Substanz im Falle einer durch eine organische Peroxoverbindung bedingten Sauerstoffabspaltung ein Alkali ist.
    7. Rcinigungsmaterial nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gasbildung auslösende Substanz im Falle der Gegenwart einer CO2 abspaltenden Substanz eine Säure oder ein in wäßriger Lösung sauer reagierendes Salz ist.
    8. Reinigungsmaterial nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine zur Gasbildung befähigte Substanz und die erforderlichenfalls wenigstens eine die Gasbildung auslösende Substanz mit den übrigen Komponenten des Reinigungsmittels als einziges Komponentengemisch auf dem Reinigungsmittelträger vorhanden sind.
    9. Reinigungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine zur Gasbildung befähigte Substanz und die wenigstens eine die Gasbildung auslösende Substanz in getrennten Zonen des Trägers zusammen mn den übrigen Komponenten des Reinigungsmittels enthalten sind.
    10. Reinigungsmittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das /weite Komponentengemisih voneinander getrennt auf dem Träger in Form bin.i· hbarter Flächen zugegen sind.
    II. Reinigungsniaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Komponentengemisch auf entgegengesetzten Seiten eines Schwammes bis zu einer eine gegenseitige Berührung der Komponentengemische vermeidenden Eindringtiefe zugegen ist.
    12. Reinigungsmalerial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Komponentengemisch auf einem ersten Träger und das zweite Komponentengemisch auf einem zweiten Träger vorhanden ist, weiche Träger durch eine trennende Verbundschicht flächig zu einer Einheit verbunden
    sind.
    13. Reinigungsmaterial nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zusätzlich einen Binder für die Beschichtungskomponenten aufweist
DE2751094A 1976-12-03 1977-11-16 Reinigungsmaterial Expired DE2751094C3 (de)

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DE2751094B2 DE2751094B2 (de) 1980-04-10
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