Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erwärmen von
Flüssigkeit, insbesondere einer gekühlten Flüssigkeit, wie
Blut, auf eine vorbestimmte Nenntemperatur von der Verabreichung
von Infusionen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Blut wird üblicherweise in Blutbänken bis zur Verabreichung
an einen Patienten bei einer Temperatur von 4° C aufbewahrt.
Zur Verabreichung muß das Blut auf 37° C, d. h. auf Körpertemperatur
oder geringfügig darunter, erwärmt werden; andernfalls
besteht die Gefahr einer Hypothermie (Untertemperatur)
und das damit verbundene Risiko für eine ventrikuläre
Faserbildung und Kontraktionsstörung des Herzens. In Fällen,
in denen beträchtliche und unvorherbestimmbare Blutmengen
benötigt werden, beispielsweise nach starkem Blutverlust
eines Patienten während eines chirurgischen Eingriffs,
sollte das gelagerte Blut dem Patienten unmittelbar zugeführt
werden, so daß ein Aufwärmen des anschließend nicht
verwendeten Bluts vermieden werden kann.
Durch die US-PS 39 50 215 ist eine Vorrichtung zum Erwärmen
von Flüssigkeit, nämlich Blut, auf Körpertemperatur vor
Verabreichung derselben bekannt. Diese Vorrichtung umfaßt
ein Gehäuse mit einer Heizkammer zum Erwärmen der Flüssigkeit
innerhalb der Vorrichtung, wobei die Flüssigkeit die
Heizkammer mit einer Eingangs- und einer Ausgangstemperatur
durchströmt. Der Heizkammer sind mehrere, voneinander
getrennte Heizelemente zur Erwärmung des Bluts beim Durchlauf
durch die Vorrichtung zugeordnet. Ferner ist eine
Steuerschaltung zur Lieferung von Steuersignalen für die
elektrische Beheizung der Heizelemente vorgesehen, wobei die
Beheizung der einzelnen Heizelemente in Abhängigkeit von der
durch die Heizelemente abgegebenen Wärmemenge erfolgt. Zu
diesem Zweck sind den Heizelementen bzw. -platten Steuerthermostate
zugeordnet. Diese Thermostate arbeiten ausschließlich
in Abhängigkeit von der Temperatur der Heizelemente,
d. h. nicht in unmittelbarer Abhängigkeit von der
Temperatur des die Vorrichtung durchströmenden Bluts. Insofern
läßt die Genauigkeit der bekannten Vorrichtung hinsichtlich
der Temperatur des austretenden und dem Patienten
zu verabreichenden Bluts zu wünschen übrig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den
aufgezeigten Mangel der bekannten Vorrichtung zu vermeiden,
d. h. eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, mit der Blut oder andere parentherale Flüssigkeiten
vor deren Infusion in den menschlichen Körper präzise
auf eine vorbestimmte Temperatur erwärmt werden kann, und
zwar weitgehend unabhängig von Schwankungen der Strömungs-
oder Durchsatzmenge der zu verabreichenden Flüssigkeit.
Diese Aufgabe wird in denkbar einfacher Weise durch die
kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird eine wirkungsvolle und
wirtschaftliche Vorrichtung für die Trockenerwärmung von
Blut und anderen parentheralen Flüssigkeiten auf Körpertemperatur
während der Infusion solcher Flüssigkeiten in
einen Patienten geschaffen. Ein besonderes Merkmal der
Erfindung besteht darin, daß die Temperatur des verabreichten
Bluts unabhängig von der Strömungs- oder Durchsatzmenge,
die je nach dem Bedarf des Patienten zwischen 0 und 150
ml/min schwanken kann, praktisch konstant auf 37° C gehalten
wird.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Details der Erfindung,
durch die z. B. die Arbeitsweise der Vorrichtung sowie
die Temperatur des aus der Vorrichtung austretenden Bluts
ständig überwacht werden und im Fall einer Störung der
Betrieb beendet und ein hörbarer Alarm ausgelöst wird. In
der Vorrichtung vorgesehene Eigenprüfeinrichtungen ermöglichen
einer Bedienungsperson eine einwandfreie Überprüfung
der Arbeitsweise dieser Überwachungsschaltung vor der
Inbetriebsetzung der Vorrichtung. In diesem Zusammenhang sei
auch darauf hingewiesen, daß nach einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung ein Alarm ausgelöst wird für den Fall,
daß ein Blutbehandlungsbeutel, der in thermischer Verbindung
mit den erfindungsgemäßen Heizelementen steht, versehentlich
aus der Vorrichtung entnommen wird.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der beigefügten
Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer
Blutwärmvorrichtung, die an einer Tragsäule
montiert ist und ein einmal benutzbares Blutwärm-
Strömungssystem umfaßt,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der auf einer
Standfläche aufgestellten Vorrichtung mit
geöffneter Wärmekammer-Zugangstür, die teilweise
weggebrochen dargestellt ist, um die Innenanordnung
eines Blutwärmbeutels und die Lage der Heizelemente
innerhalb dieser Tür zu verdeutlichen,
Fig. 3 eine von der Rückseite her gesehene perspektivische
Darstellung der Vorrichtung zur Veranschaulichung
der einklappbaren Befestigungsklemmen und der
in der Rückseite vorgesehenen Betriebs-Prüfknöpfe,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 3 zur Darstellung
des Innenaufbaus der Vorrichtung und der
Benutzung der Befestigungsklemmen zur Anbringung
der Vorrichtung an einer Tragsäule,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 4 zur Darstellung
der Anordnung und der Konstruktion der Heizelemente
und der Heizvorrichtung sowie der Anordnung
von Eingangs- und Ausgangs-Bluttemperaturmeßelementen,
Fig. 6 eine Teil-Stirnseitenansicht der Vorrichtung, zur
Verdeutlichung von Konstruktion und Arbeitsweise
der Riegelanordnung für die Zugangstür der Wärmekammer
teilweise aufgeschnitten,
Fig. 7 ein vereinfachtes Blockschaltbild der Blutwärmvorrichtung
zur Darstellung ihrer hauptsächlichen betrieblichen
Elemente,
Fig. 8 ein funktionelles Blockschaltbild der Bauteile der
Vorrichtung,
Fig. 9 eine graphische Darstellung der Arbeitsweise der
Blutwärmvorrichtung zur Veranschaulichung der Auswirkung
von Änderungen der Blutausgangstemperatur
auf den Arbeitszyklus bzw. das Tastverhältnis
der Heizelemente der Vorrichtung,
Fig. 10 eine Fig. 9 ähnelnde graphische Darstellung zur Verdeutlichung
des Einflusses von Änderungen der Strömungs-
oder Durchsatzmenge auf den Arbeitszyklus
bzw. das Tastverhältnis der Heizelemente,
Fig. 11 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung
einer Temperaturmeßanordnung zur Bestimmung und
Einstellung der Arbeitsweise der Blutwärmvorrichtung,
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung der Stirnseite der
Vorrichtung zur Veranschaulichung des Einbauzustands
der Temperaturmeßanordnung gemäß Fig. 11 und
Fig. 13A und 13B Schnitte längs der Linie 13-13 in Fig. 12
zur Veranschaulichung des Einbauzustands der Temperaturmeßanordnung
nach Fig. 11 bzw. der in die Tür eingebauten
Heizelemente der Blutwärmvorrichtung.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 weist die Blutwärmvorrichtung
10 ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 11
mit einem Handgriff 12 am oberen Ende und einem Bodenteil 13
am unteren Ende auf. Im Gebrauch kann diese Vorrichtung entweder
gemäß Fig. 2 auf einer flachen Standfläche aufgestellt,
wobei der breite Bodenteil 13 einen hohen Grad an Stabilität
gewährleistet, oder aber gemäß Fig. 1 an einer lotrechten
Trag- oder Klemmsäule 14 montiert werden, wobei zwei an der
Rückseite der Vorrichtung vorgesehene Klemmen 15 und 16 die
nötige Stabilität gewährleisten.
Im oberen Abschnitt ihres Gehäuses weist die Vorrichtung 10
eine Schalttafel 17 auf, die etwas vertieft in das Gehäuse
eingelassen sein kann, um bei Transport und Aufbewahrung der
Vorrichtung geschützt zu sein. Die Schalttafel 17 umfaßt einen
Temperaturanzeiger in Form eines Meßgeräts 18, das vorzugsweise
zur Ermöglichung einer unmittelbaren Ablesung der Blutausgangstemperatur
geeicht ist, und einen Ein/Aus- bzw. Hauptschalter 19, mit dessen Hilfe
die Vorrichtung ein- und ausschaltbar
ist.
Unter der Schalttafel 17 weist die Vorrichtung 10 eine im
folgenden einfach als Tür bezeichnete Wärmekammer-Zugangstür
20 auf, die gemäß Fig. 2 an Angel-Zapfen 21 an der
einen Seite am Gehäuse 11 angelenkt und somit gemäß Fig. 2
in eine Offenstellung schwenkbar ist, in welcher sie einen
Zugang zu einer Wärme- oder Heizkammer 24 (Fig. 4) bietet,
die im Inneren der Vorrichtung 10 zwischen der Innenfläche
22 der Tür 20 und der dahinter liegenden Wand oder Platte 23
des Gehäuses 11 vorgesehen ist.
Die Blutwärmvorrichtung 10 ist zur Verwendung
in Verbindung mit einem sterilen, wegwerfbaren bzw.
einmal benutzten Flüssigkeitsströmungssystem vorgesehen,
durch welches das zu erwärmende Gesamtblut entweder im
Fallstrom, durch Druckförderung oder mittels einer Pumpe
zu einem Patienten oder einer anderen Benutzungseinrichtung
gefördert wird. Ein solches Strömungssystem ist von der Firma
Fenwal Laboratories unter der Bezeichnung Modell Nr. 4C2416
erhältlich. Dieses System ist zur Verwendung bei Blutinfusionsvorrichtungen
vorgesehen, bei denen das Blut von einem
Vorratsbehälter unmittelbar einem Patienten verabreicht wird.
Das Strömungssystem umfaßt einen flachen, im wesentlichen
rechteckigen Wärmebeutel 26 (Fig. 2), der in der Kammer 24
mittels mehrerer Tragstifte bzw. -zapfen 27 aufgehängt ist.
Der Wärmebeutel 26 ist mit inneren Trenn- bzw. Leitwänden
versehen, die eine gewundene Strömungsbahn 25 (Fig. 5) für
das Blut bei seiner Strömung von einem Einlaß 28 am unteren
Ende des Beutels zu einem Auslaß 29 an seinem oberen Ende
festlegt. Der Einlaß 28 ist mittels eines Schlauchstücks 30
mit einem nicht dargestellten Behälter für gekühltes bzw.
tiefgekühltes Blut verbunden, während der Auslaß 29 über
eine Kammer 31 und ein Schlauchstück 32 mit einem nicht dargestellten
Nadelanschluß verbunden ist, an den eine Nadel zur
Durchführung der Venenpunktur angeschlossen ist. Wenn die
Tür 20 gemäß Fig. 1 geschlossen ist, ist der Beutel 26 zwischen
die Platte 22 der Tür 20 und die Platte 23 des Gehäuses
11 eingefügt. Bei geschlossener Tür 20 wird eine Verbindung
mit Einlaß 28 und Auslaß 29 über Ausnehmungen bzw.
Öffnungen 33 bzw. 34 vorgenommen, die in den Kanten von Tür
und Gehäuse vorgesehen sind und welche das Schließen der
Tür dicht an den Wärmebeutel heran ermöglichen.
Gemäß Fig. 3 weist das Gehäuse 11 an seiner Rückseite
eine flügelartige Platte 35 auf, die eine Aufwickelspule
bildet, auf welche die Stromzuleitung 36 der Vorrichtung
bei Nichtgebrauch aufgerollt werden kann. Diese Platte 35
in Form einer Halterung bildet außerdem an ihrer Rückseite
ein offenes U-Profil 37, in welches Befestigungsklemmen 15
und 16 einklappbar sind, wenn sie nicht benutzt werden. Außerdem
sind an der Rückseite des Gehäuses zwei Tastschalter 38
und 39 vorgesehen, mit deren Hilfe zwei getrennte Prüfungen
der Sicherheitsüberwachungsschaltungen der Vorrichtung durchgeführt
werden können.
Zum Erwärmen des durch den Wärmebeutel 26 fließenden Bluts
weist die Vorrichtung gemäß Fig. 4 innerhalb des Gehäuses 11
ein erstes Heizelement 40 auf, das im wesentlichen in Flächenkontakt
mit der Innenfläche der Platte 23 steht. Ein
zweites Heizelement 41 ist in der Tür 20 unmittelbar hinter
und an der Innenplatte 22 der Tür angeordnet. Die beiden
Heizelemente sind dabei durch verhältnismäßig dicke und
starre Platten 45 aus Isoliermaterial festgelegt. Die Stromzufuhr
zu diesen Heizelementen erfolgt über elektrische Zuleitungen
42, die durch das obere Türscharnier 21 (Fig. 6)
der Tür 20 in das Innere des Gehäuses 11 verlaufen. Die für
den Betrieb der Blutwärmvorrichtung 10 erforderlichen elektrischen
Bauteile und Schaltungen, einschließlich einer gedruckten
Schaltungsplatte 43, befinden sich hinter dem Heizelement
40 im Gehäuse 11. Bei Abnahme der hinteren Platte 44
des Gehäuses 11 sind diese Teile ohne weiteres zur Justierung
und Instandsetzung zugänglich.
Wenn die Tür 20 gemäß Fig. 5 geschlossen ist, ist der Blutwärmebeutel
26 so zwischen den Platten 22 und 23 eingefügt,
daß das die Innenkanäle 25 des Beutels durchströmende Blut
in Wärmeübertragungsverbindung mit den Heizelementen 40 und
41 gelangt. Die Temperatur des den Beutel 26 durchströmenden
Bluts wird durch Temperaturmeßeinrichtungen in Form von zwei
Thermistoren 46 und 47 gemessen, die gemäß Fig. 5 und 6 nahe an
Ober- und Unterseite der Heizkammer 24 auf deren Mittellinie
liegen. Der Thermistor 47 mißt die Temperatur des den Wärmebeutel
durchströmenden Bluts nahe des Einlasses 28, während
der Thermistor 46 die Temperatur des Bluts im Beutel 26 in
der Nähe des Auslasses 29 mißt. Die Thermistoren 46 und 47
liefern dabei Signale entsprechend der Temperatur des aus
der Vorrichtung austretenden Bluts sowie entsprechend dem
Temperaturunterschied bzw. -gefälle, der bzw. das zwischen
dem in die Vorrichtung eintretenden Blut und dem aus ihr ausströmenden
Blut besteht. Die entsprechende Information wird
von einer in der Vorrichtung vorgesehenen Steuer- bzw. Regelschaltung
für die Steuerung der Arbeitsweise der Heizelemente
40 und 41 und somit zur Regelung der Temperatur, auf welche
das Blut erwärmt wird, benutzt.
Zum Versperren der Tür 20 in der Schließstellung ist eine
Riegelanordnung 48 vorgesehen, die einen durch den Benutzer
bedienbaren Handgriff 49 an der Außenfläche der Tür umfaßt,
welcher einen im Inneren der Tür angeordneten Winkelhebel 50
betätigt. Letzterer ist über Gestänge 51 und 52 mit Sperrzapfen
53 bzw. 54 an Ober- und Unterseite der Tür verbunden.
Wenn der Handgriff 49 aus der dargestellten, ganz nach links
verdrehten Stellung vollständig im Uhrzeigersinn bzw. nach
rechts gedreht wird, werden die Sperrzapfen 53 und 54 aus zugeordneten,
im Gehäuse 11 ausgebildeten Bohrungen 55 bzw. 56
herausgezogen, so daß die Tür 20 ohne weiteres geöffnet werden
kann.
Wenn die Tür in ihrer Schließstellung verriegelt ist, greift
der Sperrzapfen 53 an einem Betätigungsstift bzw. Stößel
eines im Gehäuse 11 vorgesehenen Schalters 57 an. Dieser
Schalter löst im Zusammenwirken mit der zugeordneten Schaltung
einen Alarm aus, falls der Benutzer bzw. die Bedienungsperson
versucht, die Tür zu entsperren, während die Blutwärmvorrichtung
in Betrieb steht. Zu diesem Zweck ist der Schalter
57 so angeordnet, daß er erst bei voll ausgefahrenem
Sperrzapfen 53 betätigt wird, so daß der Alarm bereits beim
ersten Drehbewegungsstück des Handgriffs 49 und vor dem
Herausziehen der Sperrzapfen aus den zugeordneten Bohrungen
im Gehäuse 11 ausgelöst wird.
Gemäß Fig. 7 erfolgt die Regelung der Temperatur des aus
der Vorrichtung 10 ausströmenden Bluts durch eine für die
Heizelemente vorgesehene Tastverhältnis- bzw. Arbeitszyklus-
Regelschaltung 60, welche die Heizelemente 40 und 41 in Abhängigkeit
von den durch die Thermistoren 46 und 47 ermittelten
Temperaturen periodisch in einem Arbeitszyklus an Spannung
legt. Das Ausgangssignal dieser Schaltung in Form eines
Ein/Aus-Regelsignals für die Heizelemente wird über einen
optischen Isolator 61 an einen Heizerschaltkreis 62 angelegt,
welcher die Stromzufuhr zu den Heizelementen 40 und 41
steuert. Der Strom für die Speisung der Heizelemente 40 und
41 wird dem Heizerschaltkreis 62 von einer Wechselstrom-Netzleitung
über einen Schutzschalter 63 zugeführt, der auch als
vom Benutzer betätigbarer Hauptschalter sowie als Einrichtung
zur automatischen Unterbrechung der Stromzufuhr zur Einheit
im Falle einer Störung dient. Der optische Isolator 61 in
Form eines handelsüblichen Bauteils dient zur elektrischen
Isolierung bzw. Trennung der Arbeitszyklus-Steuerschaltung
60 von der aktivierten Wechselstromleitung und von anderen
Steuer- bzw. Regelschaltungen der Blutwärmvorrichtung, um
Streuströme zwischen der Wechselstromleitung und dem zu behandelnden
Patienten weitgehend auszuschließen.
Durch die Steuerschaltung 60 wird das Tastverhältnis
bzw. den Betriebszyklus der Heizelemente 40 und 41
sowohl als Funktion der vom Temperaturfühler 46 gemessenen
Ausgangstemperatur als auch als Funktion des Unterschieds
zwischen Eingangs- und Ausgangstemperatur des Bluts, der von
den Temperaturfühlern 46 und 47 ermittelt wird, variiert. Wenn die Ausgangstemperatur
des Bluts über den Sollwert ansteigt, verringert
die Steuerschaltung 60 das Tastverhältnis, d. h. die
Einschaltperiode der Heizelemente 40 und 41, so daß die Ausgangstemperatur
auf den gewünschten bzw. Sollwert herabgesetzt
wird. Wenn die Ausgangstemperatur des Bluts dagegen unter den
Sollwert abfällt, verlängert die Steurschaltung 60
die Einschaltperiode der Heizelemente zur Erhöhung der Bluttemperatur
auf den gewünschten Wert. Falls sich gleichzeitig
das Gefälle zwischen den gemessenen Temperaturen vergrößert,
was eine Vergrößerung der Blutströmungsmenge anzeigt, wird
das Tastverhältnis bzw. die Einschaltperiode der Heizelemente
40 und 41 automatisch vergrößert, um einen Ausgleich für die
erhöhte Strömungsmenge zu schaffen und dadurch zu vermeiden,
daß die Ausgangstemperatur des Bluts unter den Sollwert absinkt.
Wenn sich dagegen der Unterschied zwischen den gemessenen
Eingangs- und Ausgangstemperaturen verringert und dadurch
eine verringerte Strömungsmenge anzeigt, wird das Tastverhältnis
bzw. die Einschaltperiode der Heizelemente automatisch
verkürzt, um eine Erwärmung des Bluts über den Sollwert
hinaus zu verhindern.
Ein Schutz vor Störung der Steuerschaltung wird durch eine
erste Alarmschaltung geboten, die einen Temperaturüberwachungskreis
64 (für Über- und Untertemperatur) aufweist, der
ein Ausgangssignal liefert, wenn die vom Temperaturfühler 46
gemessene Blutausgangstemperatur über einen vorbestimmten
Höchstwert ansteigt oder unter einen vorbestimmten Mindestwert
abfällt. In der Praxis wird der Temperaturhöchstwert
geringfügig über die Nenn-Körpertemperatur von 37° eingestellt,
um eine mögliche Beschädigung des behandelten Bluts zu vermeiden.
Der Temperaturmindestwert wird auf etwa 30° C eingestellt,
um ein Versagen des Ausgangstemperaturfühlers 46
feststellen zu können.
Bei einem vom Temperaturüberwacher 64 abgegebenen Ausgangssignal,
das entweder einen Über- oder Untertemperaturzustand
anzeigt, wird eine Alarmeinheit 65 betätigt, die der Bedienungsperson
das Auftreten einer Störung meldet. Gleichzeitig
wird die Anlegung der Steuer- bzw. Regelsignale von
der Steuerschaltung 60 an den Heizerschalterkreis 62 unterbrochen,
um eine weitere Erwärmung des Bluts durch die Heizelemente
40 und 41 zu verhindern.
Die Blutwärmvorrichtung 10 weist einen zweiten Überwachungskreis
66 auf, welcher den den Heizelementen 40 und 41 zugeführten
Strom überwacht. Im Normalbetrieb wird dieser Strom
mit einer durch die Steuerschaltung 60 bestimmten Frequenz
periodisch ein- und abgeschaltet. Falls eine Störung auftritt,
bei der ein Dauerstrom an die Heizelemente 40 und 41
angelegt wird, liefert der Tastverhältnis-Überwachungskreis
66 ein Ausgangssignal, das an eine entsprechende Auslösevorrichtung
im Schutzschalter 63 angelegt wird, um die Stromzufuhr
zur Vorrichtung zu unterbrechen. Für die Praxis ist
der Überwachungskreis 66 so ausgelegt, daß er den Betrieb
unterbricht, sobald die Stromzufuhr zu den Heizelementen
nicht in Abständen von drei Sekunden ein- und abgeschaltet
wird.
Ein weiteres Merkmal der Steuer- bzw. Regelanordnung gemäß
Fig. 7 besteht darin, daß die Stromzufuhr zu dem betreffenden
Heizelement nur während der Nulldurchgangsabschnitte des
zugeführten Netzwechselstroms eingeschaltet wird. Hierdurch
werden Übergänge vermindert, die anderenfalls beim Umschalten
während Perioden des Stromflusses durch die Heizelemente entstehen
würden, und es wird hierbei auch die aufgrund solcher
Übergänge hervorgerufene Hochfrequenzstörung weitgehend
unterdrückt.
Weiterhin wird das dem Heizerschalterkreis
62 eingegebene Heizelement-Steuersignal in der Steuerschaltung
60 durch ein neuartiges Steilheitabfang- bzw. -schnittsystem
erzeugt. Gemäß Fig. 8 weist die Steuerschaltung 60
einen Oszillator 70 auf, der ein Rechteckwellensignal von
etwa 20 kHz erzeugt. Dieses Signal wird gleichzeitig an die
Thermistoren 46 und 47 sowie an ein Bezugswerteinstellpotentiometer
71 angelegt. Der Thermistor 46 ist in eine nicht
dargestellte Spannungsteilerschaltung eingeschaltet, so daß
am Eingang des Verstärkers 72 ein von der Ausgangstemperatur
des behandelten Bluts amplitudenabhängiges Rechteckwellensignal
erscheint. Dieses Signal wird im Verstärker 72 verstärkt
und an eine Wechselstrom/Gleichstrom-Wandlerstufe 73 angelegt,
in welcher es in ein die Ausgangstemperatur des Bluts
angebendes Analogsignal umgewandelt wird. Auf ähnliche Weise
liefert der Thermistor 47 ein Rechteckwellensignal variabler
Amplitude, das im Verstärker 72 verstärkt und in einer ähnlichen
Wandlerstufe 75 in ein die Eingangstemperatur angebendes
Analogsignal umgewandelt wird.
Die Analogsignale von den Wandlerstufen 73 und 75 werden an
die invertierenden und nicht-invertierenden Eingänge eines
ersten Differentialverstärkers 76 angelegt, der ein für den
Unterschied zwischen den beiden Eingangssignalen repräsentatives
Ausgangssignal erzeugt. Dieses Ausgangssignal wird
einem Sägezahnwellen-Generator 77 eingegeben, der aufeinanderfolgende
Sägezahn- bzw. Anstiegsspannungsfunktionen erzeugt,
deren Anstiegsflanke bzw. Steilheit jeweils umgekehrt mit
der Amplitude des angelegten Signals variiert. Der Generator
77, der aus einer beliebigen, an sich für diesen Zweck bekannten
Vorrichtung bestehen kann, umfaßt eine Schaltung 78
zur Einstellung der Anfangssteilheit der Sägezahnwelle
bei Nichtvorhandensein eines Eingangs-Differentialsignals
sowie eine Schaltung 79 zur Bestimmung des Rückstellspannungspegels,
bei dem der Sägezahnwellen-Generator
rückläuft. In der Praxis werden die Steilheit der Sägezahnwelle
und der Rücklaufpegel so gewählt, daß sich die Sägezahnwellenfunktion
nominell alle 600 ms wiederholt. Dies
stellt eine vergleichsweise lange Steuerperiode gegenüber
der 16,7 ms betragenden Periode der 60-Hz-Netzwechselspannung
dar, welche den Strom für die Heizelemente liefert und die
ein- und ausgeschaltet werden muß, während diese Periode
eine vergleichsweise kurze Zeitspanne gegenüber der thermischen
Trägheit der Blutwärmvorrichtung darstellt, so daß sie
für die Leistung des Systems keinen Begrenzungsfaktor bildet.
Das Bezugseinstellpotentiometer 71 liefert ein Rechteckwellensignal
einstellbarer Amplitude, das sich nach einmaliger Einstellung
nur mit Änderungen der Amplitude des vom Oszillator
70 gelieferten Rechteckwellensignals ändert. Dieses Signal
wird in einem Verstärker 80 verstärkt und einer Wechselstrom/
Gleichstrom-Wandlerstufe 81 eingespeist, in welcher es in
ein amplitudenabhängiges Analogsignal des temperaturabhängigen
Oszillators umgewandelt wird. Dieses Analogsignal wird
dem nicht-invertierenden Eingang eines zweiten Differentialverstärkers
82 eingegeben. Das Analogsignal von der Wandlerstufe
73 wird dem anderen bzw. invertierenden Eingang des
Verstärkers 82 eingespeist, um diesen ein Ausgangssignal
liefern zu lassen, welches ein von den Amplitudenänderungen
im Oszillator 70 unabhängiges, die Temperatur anzeigendes
Ausgangssignal darstellt.
Das die Temperatur angebende Ausgangssignal des Differentialverstärkers
82 wird an den nicht-invertierenden Eingang eines
Spannungskomparators 83 angelegt, während die vom
Sägezahnwellen-Generator 77 erzeugte, sich wiederholende
Sägezahnwellenfunktion variabler Steilheit dem invertierenden
Eingang dieses Komparators aufgeprägt wird. Da sich der
jeweilige augenblickliche Spannungspegel dieser Sägezahnwellenfunktion
zeitabhängig erhöht, wird schließlich ein
Punkt erreicht, an dem die Sägezahnwellen- und die Temperaturanzeigefunktion
gleich groß sind. An diesem Punkt wird
vom Komparator 83 ein Ausgangssignal geliefert, welches das
gewünschte Heizelement-Steuersignal darstellt.
Dieses Steuersignal wird dem einen Eingang eines UND-Glieds
84 eingespeist, dessen Ausgang an eine lichtemittierende
Diode (LED) 85 angeschlossen ist, die ihrerseits vorzugsweise
einen einheitlichen Bauteil einer üblichen optischen
Isolatorkomponente 86 bildet. Das von der lichtemittierenden
Diode 85 ausgestrahlte Licht stellt in an sich bekannter
Weise innerhalb des Isolators 86 (Trennstufe) eine Verbindung
bzw. einen Leitzustand in einer nachgeschalteten optischen
Halbleitervorrichtung 87 her. Die Halbleitervorrichtung ist
an den Nulldurchgang-Heizerschalterkreis 62 angeschlossen,
so daß sie im Durchschaltzustand den Schalterkreis zum Speisen
der Heizelemente 40 und 41 durchschaltet. Wie erwähnt,
erfolgt das Schalten des den Heizelementen zugeführten Wechselstroms
vorzugsweise nur dann, wenn die Wechselstromwellenform
ihre Nullachse durchläuft, weil in diesem Augenblick der
Stromfluß durch das betreffende Heizelement am kleinsten ist
und daher die geringste Hochfrequenzstörung bzw. -interferenz
hervorgerufen wird. Eine Schaltungsanordnung zur Durchführung
dieser Aufgabe ist an sich bekannt, so daß sie nicht näher
erläutert zu werden braucht.
Da der Komparator 83 nur dann ein Ausgangssignal liefert,
wenn die an seinen Eingängen liegenden Spannungspegel gleich
groß sind oder in einem positiven Verhältnis vorliegen, ist
der Arbeitszyklus bzw. das Tastverhältnis des vom Komparator
83 abgegebenen Ausgangssignals sowohl von der Absoluttemperatur
des ausströmenden Bluts, welche durch das vom Differentialverstärker
82 zugeführte Analogsignal bezeichnet wird, als
auch vom Unterschied zwischen Eingangs- und Ausgangsbluttemperatur
abhängig, welcher durch die Steilheit der vom
Sägezahnwellen-Generator 77 gelieferten, aufeinanderfolgenden
Sägezahnwellenspannungssignale dargestellt wird. Diese
Beziehung ist in den Fig. 9 und 10 veranschaulicht. Aus
Fig. 9 ist ersichtlich, daß die Wellenform 90, welche die
vom Sägezahnwellen-Generator 77 erzeugte Sägezahnwellenfunktion
darstellt, bei einem konstanten Temperaturunterschied
den höheren Spannungspegel 92 entsprechend einer Anfangsausgangstemperatur
später schneidet als einen Spannungspegel
91, der einer erhöhten Ausgangstemperatur entspricht. Infolgedessen
vergrößert sich der durch die Wellenform 93 dargestellte
Heizelement-Einschaltzyklus mit erhöhten Spannungspegeln
entsprechend einer Abnahme der Blutausgangstemperatur.
Die Wirkung bzw. der Einfluß von Änderungen des Temperaturunterschieds
ist in Fig. 10 veranschaulicht. Bei einem anfänglichen
Temperaturunterschied schneidet die Wellenform 90
der Sägezahnwellenfunktion den Spannungspegel 94 entsprechend
der Blutausgangstemperatur unter Beendigung des Heizelement-
Einschaltzyklus zu einem früheren Zeitpunkt als
dann, wenn sich die Steilheit, die durch die Wellenform 95
angedeutet, aufgrund eines vergrößerten Temperaturunterschieds
verringert hat. Infolgedessen wird das durch die Wellenform
93 dargestellte Tastverhältnis des Heizelements erhöht, so
daß die Blutwärmvorrichtung 10 sich an die erhöhte Blutströmungsmenge
anpassen kann, die durch den vergrößerten Temperaturunterschied
herbeigeführt wird.
In der Praxis variieren sowohl der Temperaturunterschied als
auch die Blutausgangstemperatur zeitabhängig, wobei das resultierende
Tastverhältnis bzw. der resultierende Arbeitszyklus
von diesen beiden Veränderlichen gemeinsam abhängig
ist. Von besonderem Vorteil ist die kurze Ansprechzeit, welche
diese Schaltungsanordnung im Vergleich zur bisherigen, thermostatgesteuerten
Blutwärmvorrichtung gewährleistet, bei
welcher die Heizelemente nur bei Bedarf an Spannung gelegt
werden.
Um den Benutzer bzw. der Bedienungsperson eine Anzeige für
die Temperatur des aus der Blutwärmvorrichtung austretenden
Bluts zu liefern, wird das vom Differentialverstärker 82
erzeugte Analogausgangssignal an ein Meßgerät 18 angelegt,
das, wie erwähnt, eine zur Temperaturanzeige unterteilte
Skala besitzt. Damit das Meßgerät 18 eine unmittelbare Temperaturanzeige
liefern kann, enthält seine Schaltungsanordnung
vorzugsweise einen Meßgerät-Abgleichschaltkreis 96, welcher
die dem Meßgerät aufgeprägte Spannung teilweise ausgleicht
bzw. aufhebt und mit welcher das Meßgerät in an sich bekannter
Weise geeicht bzw. abgeglichen werden kann.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung wird die Temperatur
des austretenden Bluts mittels einer durch Differentialverstärker
100 und 101 gebildeten Vergleichsschaltung für
oberen und unteren Grenzwert ständig überwacht. Das die Temperatur
angebende Ausgangssignal des Differentialverstärkers
82 wird dem invertierenden Eingang des Differentialverstärkers
100 aufgeprägt, während ein in einer Übertemperatur-Bezugssignalquelle
102 erzeugtes Bezugssignal dem nicht-invertierenden
Eingang dieses Verstärkers aufgeprägt wird. Der Ausgang
des Verstärkers 100 umfaßt ein Rückkopplungsnetz, so
daß er dann, wenn die gemessene Temperatur den Übertemperatur-
Bezugswert übersteigt, in einem Durchschaltzustand arretiert
bzw. gesperrt wird, bis er anschließend durch Unterbrechung der
Stromzufuhr zur Vorrichtung wieder rückgestellt
wird.
Das Ausgangssignal des Differentialverstärkers 82 wird auch
an den nicht-invertierenden Eingang des Differentialverstärkers
101 angekoppelt, dessen invertierender Eingang mit
einer Untertemperatur-Bezugsspannungsquelle 103 verbunden
ist. Der Ausgang dieses Verstärkers ist an den Ausgang des
Verstärkers 100 angeschlossen, so daß dann, wenn der durch
den Differentialverstärker 82 erzeugte Spannungspegel unter
den Spannungspegel der Bezugsspannungsquelle 103 abfällt,
vom Verstärker 101 ein Ausgangssignal abgegeben wird, welches
den Verstärker 100 in einem Einschalt- bzw. Durchschaltzustand
in der Weise sperrt, als ob dieser Verstärker einen
Übertemperaturzustand festgestellt hätte. Beim Auftreten
eines Über- oder eines Untertemperaturzustands wird daher
jedesmal ein Ausgangssignal erzeugt, das bis zur Unterbrechung
der Stromzufuhr zur Vorrichtung erhalten bleibt.
Das von den Verstärkern 100 und 101 gelieferte Alarmsignal
wird einer Alarmeinheit 104 eingegeben, die daraufhin einen
hörbaren Alarm auslöst, um den Benutzer bzw. die Bedienungsperson
davon zu unterrichten, daß die Blutausgangstemperatur
außerhalb der Grenzwerte liegt. Die Alarmeinheit 104 wird
auch durch den Türschalter 57 betätigt, falls die Bedienungsperson
versuchen sollte, die Tür der Vorrichtung in deren
Betrieb zu öffnen.
Das von den Differentialverstärkern 100 und 101 erzeugte
Alarmsignal wird außerdem über einen Umsetzer 105 an den
anderen Eingang des UND-Glieds 84 angelegt, um dieses UND-
Glied nach Auftreten eines Alarmzustands zu sperren. Da durch
das Sperren dieses UND-Glieds eine Übertragung des Heizelement-
Steuersignals zum optischen Isolator 86 und zum Heizerschaltkreis
62 verhindert wird, wird hierdurch die Stromzufuhr
zu den Heizelementen 40 und 41 beendet. Eine Anfahr-
Sperrschaltung 98 liefert eine Alarmsperr- bzw. -unterdrückungsspannung
am Ausgang des Verstärkers 82 während
einer kurzen Zeitspanne, typischerweise in der Größenordnung
von einigen Sekunden, bei der Inbetriebnahme der Blutwärmvorrichtung
zur Verhinderung einer Auslösung des Temperaturalarms.
Wie erwähnt, überwacht der Tastverhältnis-Überwachungskreis
66 den an die Heizelemente 40 und 41 angelegten Wechselstrom
zur Sicherstellung der einwandfreien Arbeitsweise der Heizelement-
Steuerschaltung 60, des optischen Isolators 86 und
des Nulldurchgang-Heizerschalterkreises 62. Dies geschieht
mittels einer Stromsonde 99 zur Vermeidung einer unmittelbaren
elektrischen Verbindung zwischen dem Überwachungskreis
und der Wechselstromleitung, um Streuströme von der Leitung
zum Patienten auszuschließen. Da der Überwachungskreis nur
dann ein Ausgangssignal liefert, wenn der Strom zu den Heizelementen
während einer Zeitspanne von 3 s nicht unterbrochen
wird, und die Nenn-Betriebsperiode der Heizelemente 600 ms
beträgt, wird der Überwachungskreis normalerweise nur im
Fall einer Störung betätigt. Während der Anfahrzeitspanne
der Blutwärmvorrichtung ist es jedoch möglich, insbesondere
im kalten Zustand der Vorrichtung, daß die Tastverhältnis-
Steuerschaltung aufgrund der Messung einer niedrigen Ausgangstemperatur
eine Dauerbetätigung der Heizelemente verlangt.
Um den Überwachungskreis 66 daran zu hindern, diesen
normalen Warmlaufbetrieb als Störung auszulegen, enthält die
Blutwärmvorrichtung vorzugsweise eine Warmlauf-Sperrschaltung
106, welche die Betätigung des Überwachungskreises 66 während
einer bestimmten Zeitspanne nach dem anfänglichen Anfahren
der Vorrichtung verhindert. Diese Zeitspanne wird typischerweise
auf etwa 2 min eingestellt, was sich als ausreichend erwiesen
hat, um die Platten 22 und 23 auch aus einem ungewöhnlichen
kalten Zustand auf Betriebstemperatur zu bringen.
Wenn der Tastverhältnis-Überwachungskreis 66 nach Ablauf der
anfänglichen Warmlaufperiode eine Störung feststellt, wird
ein dem Schutzschalter 63 zugeordnetes Solenoid 107 mit
einem Signal beaufschlagt, um dadurch den Schutzschalter zum
Öffnen auszulösen, so daß die gesamte Stromzufuhr von der
Vorrichtung abgeschaltet wird. Es ist darauf hinzuweisen,
daß der Schutzschalter 63 dieser Vorrichtung gemäß einem
anderen Merkmal in dreifach verschiedener
Weise ausgelöst werden kann, nämlich erstens von Hand durch
die Bedienungsperson, zweitens elektrisch durch das Solenoid
107 und drittens durch einen Kurzschluß oder einen Masseschluß
innerhalb der Vorrichtung oder in den Heizelementen,
bei dem der Schutzschalter aufgrund des davon herrührenden
Überstroms auslöst.
Die Heizelemente 40 und 41, die vorzugsweise als plattenförmige
Einheiten mit 350 W Leistung vorliegen, sind vorteilhaft
so in Reihe geschaltet, daß bei der Stromunterbrechung zu
einem Heizelement auch das andere Heizelement unwirksam wird.
Zur Ermöglichung einer einwandfreien Überprüfung der Betriebsfähigkeit
der verschiedenen Überwachungsschaltungen umfaßt
die Blutwärmvorrichtung vorzugsweise eine Schutzschalter-
Prüffunktion, die durch den Tastschalter 38 an der rückwärtigen
Platte des Gehäuses 11 eingeleitet wird. Nach einer
2 min langen Verzögerung nach dem Einschalten der Stromzufuhr
wird bei Betätigung dieses Tastschalters ein Dauersignal an
den optischen Isolator 86 und folglich an den Heizerschalterkreis
62 geliefert. Da hierbei die Heizelemente 40 und 41
ständig mit Strom gespeist werden, wird dann, wenn der Überwachungskreis
66 betriebsfähig ist, nach ungefähr 3 s ein
Steuersignal erzeugt, welches den Stromkreisunterbrecher
bzw. Schutzschalter 63 auslöst und die Stromzufuhr zur Blutwärmvorrichtung
unterbricht.
Zur Ermöglichung einer einwandfreien Prüfung ihrer Alarmschaltung
umfaßt die Blutwärmvorrichtung eine Alarmprüffunktion,
die durch Betätigung des an der rückwärtigen Platte des
Gehäuses 11 angeordneten Tastschalters 39 eingeleitet wird.
Bei Betätigung dieses Tastschalters wird ein Dauerstrom an
die Heizelemente angelegt, während gleichzeitig der Tastverhältnis-
Überwachungskreis 66 gesperrt wird. Dabei wird der
Schutzschalter 63 nicht ausgelöst, und die Heizelemente bleiben
an Spannung, so daß ihre Temperatur ansteigt, bis sie
die durch die Bezugsspannungsquelle 102 bestimmte obere
Grenztemperatur übersteigt. An diesem Punkt wird der Differentialverstärker
100 im Einschaltzustand gesperrt, so daß
ein Ausgangssignal geliefert wird, welches die Alarmeinheit
104 betätigt und das UND-Glied 84 sperrt, um die Stromzufuhr
zu den Heizelementen zu beenden. Die Vorrichtung
umfaßt somit Vorkehrungen zur Ermöglichung einer
vollständigen und zweckmäßigen Überprüfung ihrer eingebauten
Überwachungsschaltkreise, um sicherzustellen, daß eine
Störung der Heizelement-Steuerschaltung keine Lieferung von
Blut mit einer Temperatur außerhalb eines vorgesehenen Temperaturbereichs
zur Folge hat.
Zur Betätigung oder Überprüfung der Genauigkeit der vom Meßgerät
18 angezeigten Temperatur und zur Ermöglichung einer
unabhängigen Prüfung der Arbeitsweise oder Betriebsfähigkeit
der Heizelemente kann die Blutwärmvorrichtung eine Temperaturmeßanordnung
110 enthalten, die in die Heizkammer 24 dieser
Vorrichtung eingebaut sein kann. Gemäß Fig. 11 umfaßt diese
Anordnung einen Thermometerblock 111 und ein Thermometer 112.
Der Thermometerblock 111 ist vorzugsweise mit rechteckigem
Querschnitt und keilförmig ausgebildet, so daß er eine Berührungsfläche
mit den Platten 22 und 23 herstellt, wenn er
gemäß Fig. 12 bei teilweise geöffneter Tür in die Heizkammer
24 eingeführt wird. In der Praxis geschieht diese Temperaturmessung
mit auf der Rückseite liegender Blutwärmvorrichtung,
so daß Thermometerblock 111 und Thermometer 112 sicherer in
ihrer Betriebslage verbleiben. Ein am Außenende des Thermometerblocks
vorgesehener Flanschteil 113 erleichtert die Ausrichtung
des Thermometerblocks innerhalb der Heizkammer,
und am selben Ende des Thermometerblocks ist eine Bohrung
114 zur Aufnahme des Thermometers 112 vorgesehen, bei dem es
sich um ein gewöhnliches, orales Thermometer handeln kann.
Damit mit Hilfe des Thermometerblocks selektiv die Temperatur
entweder der Türheizplatte 22 oder der Gehäuseheizplatte 23
gemessen werden kann, ist der Thermometerblock vorzugsweise
längs seiner einen Fläche mit einer Schicht eines wärmeisolierenden
Materials 115 versehen. Wenn diese Isolierschicht gemäß
Fig. 13A der Platte 23 zugewandt ist, zeigt das Thermometer
112 die Temperatur der der Tür 20 zugeordneten Heizplatte
22 an, während es die Temperatur der dem Gehäuse 11 zugeordneten
Platte 23 anzeigt, wenn die Isolierschicht gemäß Fig. 13B
der Platte 22 zugewandt ist.