DE2807109A1 - Verpackung fuer chirurgisches naehmaterial - Google Patents

Verpackung fuer chirurgisches naehmaterial

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    • A61B17/06Needles ; Sutures; Needle-suture combinations; Holders or packages for needles or suture materials
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Description

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American Cyanamid Company-Wayne/ New Jersey, V.St.A*
Verpackung für chirurgisches Nähmaterial
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AMERICAN CYAHÄMID COMPlHX Wayne, Hew Jersey, T.St.A.
Verpackung für chirurgisches Nähmaterial
Die Erfindung bezieht sich auf einstückige kartenförmige Verpackungen zum direkten Abgeben von Nähmaterial für chirurgische Zwecke.
Durch die Erfindung sind kartenförmige Verpackungen zum direkten Abgeben von chirurgischem Nähmaterial geschaffen worden, und bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Karte durch Falz- oder Ritzlinien in eine hintere Fläche und fünf damit zusammenhängende Klappen unterteilt.
Die hintere Fläche hat eine rechteckige Form. An eine der längeren Seiten der hinteren Fläche schließt sich eine Klappe zum Verdecken des Nähmaterials an. Mit den kurzen Seiten der hinteren Fläche sind durch innere und äußere Falzlinien zwei stirnseitige Klappen verbunden, von denen jede mit einem Schlitz zum Festhalten einer Nadel versehen ist.
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An die von der Klappe zum Verdecken des Nähmaterials abgewandte Seite der hinteren Fläche schließen sich über Falzlinien eine Abdeckklappe und eine Nadelschutzklappe an. Diese beiden Klappen sind mit abgerundeten Ecken versehen. Die Nadelschutzklappe weist nahe der Abdeckklappe einen geneigten Einschnitt auf, so daß zwischen der Nadelschutzklappe und der Abdeckklappe eine Einkerbung vorhanden ist, wobei diese Einkerbung das Abheben der Nadelschutzklappe erleichtert.
Bei der kartenförmigen Verpackung wird zuerst die Klappe zum Verdecken des Nähmaterials auf die hintere Fläche zurückgefaltet, woraufhin die seitlichen Klappen umgelegt und zur Anlage an der Abdeckklappe gebracht werden. Danach ist ein Strang aus chirurgischem Nähmaterial zwischen der hinteren Fläche und der Abdeckklappe eingeschlossen. Das eine Ende des Nähfadens wird von oben her in den Nadelhalteschlitz eingeführt. Der Nadelhalteschlitz der anderen seitlichen Klappe dient zum Aufnehmen der Nadelspitze. Schließlich werden die Abdeckklappe und die Nadelschutzklappe zur Anlage an den seitlichen Klappen gebracht. Wird die Nadelschutzklappe angehoben, ist das Ende des chirurgischen Nähmaterials in dem Nadelhälteschlitz zur direkten Entnahme aus der Verpackung zugänglich.
Bei einer weiteren Ausführungsform kann die kartenförmige Verpackung der vorstehend beschriebenen Art am äußeren Rand der Abdeckklappe sowie an der Falzlinie zwischen der hinteren Fläche und der Klappe zum Abdecken des Nähmaterials mit Verankerungsschlitzen versehen sein. In diesem Fall ist es möglich, die Abdeckklappe am inneren Rand der Klappe zum Abdekken des Nähmaterials zu verankern.
Bei einer weiteren Ausführungsform wird eine Verpackung verwendet, welche die beschriebene kartenförmige Nähmaterialverpackung enthält. Die äußere Verpackung wird durch eine dicht verschlossene Hülle gebildet^ die mit einer das Aufreißen erleichternden Einkerbung und einer geneigten Aufreiß-
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führungslinie versehen ist. Diese Aufreißführungslinie schließt sich an die Aufreißkerbe an. Bei der bevorzugten Ausführungsform endet die geneigte Aufreißführungslinie an einer Falzlinie, die parallel zu einem äußeren Rand der dicht verschlossenen Hülle verläuft. Der Tiefe der Aufreißkerbe, der Länge der geneigten Aufreißführungslinie sowie der Länge der Falzlinie und ihrem Abstand vom äußeren Rand der Hülle kommt keine ausschlaggebende Bedeutung zu, solange die aufgerissene innere Nulle die Nadelschutzklappe der Verpackung freigibt, um das Ende des Nähfadens zur direkten Entnahme zugänglich zu machen, wenn die Nadelschutzklappe angehoben wird.
In die dicht verschlossene Hülle ist die beschriebene karten-* förmige Nähmaterialverpackung eingeschlossen. Wird die Hülle längs der geneigten Aufreißführungslinie geöffnet, wird die Nadelschutzklappe freigelegt. Wird die Nadelschutzklappe angehoben, ist das Ende des Nähfadens zur direkten Entnahme aus der Verpackung zugänglich.
Bei einer weiteren Ausführungsform handelt es sich um eine Verpackung mit einer doppelten Umhüllung, zu der eine abziehbare äußere Hülle gehört, die die beschriebene dicht verschlossene Hülle als innere Hülle umschließt, wobei sich in der inneren Hülle eine erfindungsgemäße kartenförmige Verpackung zum Abgeben von chirurgischem Nähmaterial befindet.
Somit sind durch die Erfindung kartenförmige Verpackungen für chirurgisches Nähmaterial geschaffen worden, die ein direktes Entnehmen des Nähmaterials ermöglichen und mit einer Hülle versehen sind, die sich von einer Aufreißkerbe aus über eine Fläche der Hülle hinweg aufreißen läßt, um die Verpakkungskarte zugänglich zu machen. Bei dem Nähmaterial handelt es sich um einen Materialstrang, der gegebenenfalls mit einer oder mehreren Nadeln versehen ist und dazu dient, Abschnürungen oder andere chirurgische Nähte herzustellen.
Es ist wichtig, die Benutzung solcher Verpackungen zu erleichtern und die Gefahr zu verringern, daß zufällig Fremdkörper
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im Körper des Patienten zurückbleiben; zu diesem Zweck muß die Anzahl der äußeren Verpackungsteile, die im Operationssaal gehandhabt werden müssen, möglichst klein gehalten werden. Häufig werden die betreffenden Gegenstände gezählt, um zu gewährleisten, daß sämtliche Gegenstände erfaßt und aus dem Operationsbereich entfernt werden* Angesichts der Gefahren, die sich ergeben, wenn irgendwelche Fremdkörper während einer Operation im Körper des Patienten verbleiben, ist es natürlich erforderlich, diese Gefahrenquelle möglichst weitgehend auszuschalten,
Bei einer Verpackung, die eine oder mehrere chirurgische Nadeln enthält, ist es wichtig, daß das Nähmaterial gegen jede Berührung mit der scharfen Spitze oder Schneide einer Nadel geschützt wird, um ein teilweises Durchbrennen des Nähmaterials in der Verpackung zu vermeiden* Außerdem müssen die geschliffenen Schneiden bzw. Spitzen der Nadeln geschützt werden, damit sie ihre Schärfe nicht verlieren.
Es sind bereits chirurgische Nähmaterialien bekannt, die in abziehbaren Hüllen aus Kunststoff oder Folienmaterial verpackt sind. In einer solchen abziehbaren Hülle befindet sich eine sterile innere Hülle bzw. ein Beutel. Das Nähmaterial wird in der verschiedensten Weise in Form von Spulen oder Schleifen angeordnet und in oder auf Haltern, Karten oder Spulen der verschiedensten Art in der inneren Hülle in seiner Lage gehalten. Normalerweise wird das Nähmaterial zum Gebrauch durch den Chirurgen dadurch vorbereitet, daß die äußere Hülle abgezogen wird, und daß die innere Hülle 2 mittels einer sterilen Zange übergeben wird; alternativ wird das Nähmaterial durch eine sterile Sperre hindurch in den sterilen Bereich des Operationssaals überführt. Die innere Hülle wird geöffnet, sobald das Nähmaterial verwendet werden soll.
Die innere Hülle und die kartenförmige Verpackung nach der Erfindung bieten gegenüber den bekannten Verpackungen verschiedene Vorteile. Nach dem Aufreißen der inneren Hülle ist
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die Verpackungskarte zugänglich. Die Verpackungskarte kann dann zum direkten Abgeben des Nähmaterials gebraucht werden, ohne daß sie aus der inneren Hülle herausgezogen zu werden braucht. Das Nähmaterial wird dadurch zugänglich, daß eine Nadelschutzklappe nach dem Aufreißen der inneren Hülle angehoben wird.
Da die innere Hülle und die Verpackungskarte nach dem Öffnen miteinander verbunden bleiben, verringert sich die Anzahl der Verpackungsteile, die in unmittelbarer Nähe des Operationsbereichs gehandhabt werden müssen. Das gegebenenfalls mit Nadeln versehene Nähmaterial ist nicht nur direkt zugänglich, sondern es ist auf der Verpackungskarte sowie in der inneren Hülle so angeordnetf daß es unmittelbar verwendungsbereit ist, wenn es mit der Hand oder einem Nadelhalter erfaßt wird. Dies ist bei Operationen erwünscht, da weniger Zeit benötigt wird, um das Nähmaterial der Karte zu entnehmen und es seiner unmittelbaren Verwendung zuzuführen. Bei den meisten Operationen werden die verwendeten Materialien nach dem Abschluß der Operation gezählt. Die Karte und die innere Hülle nach der Erfindung bilden eine leicht zu identifizierende und zu zählende Einheit. Ferner ist es möglich, die Größe der Nadeln und die Art des Nähmaterials durch einen entsprechenden Aufdruck auf der inneren Hülle anzugeben. Dies ermöglicht eine leichte Identifizierung in Fällen, in denen mehrere Größen und Arten von Nähmaterialien verwendet werden. Auch die Gefahr von Verwechslungen bezüglich der Größe und Art der Nähmaterialien wird verringert, da das Nähmaterial der in der inneren Hülle befindlichen Karte direkt entnommen wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand scheaatischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine abziehbare äußere Hülle, in der sich eine aufreißbare innere Hülle aus Folienmaterial befindet;
Fig. 2 eine aufreißbare innere Hülle in ihrer Gebrauchslage;
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Fig. 3 das Aufreißen der inneren Hülle zum Freilegen der Nadelschutzklappe der Verpackungskarte;
Fig. 4 die vollständig aufgerissene innere Hülle und die zum Freilegen einer Nadel vollständig geöffnete Nadelschutzklappe;
Fig. 5 das Entnehmen einer Nadel aus einer erfindungsgemäßen Verpackung mit Hilfe eines Nadelhalters;
Fig. 6 die Grundrißform eines Zuschnitts für eine erfindungsgemäße Verpackungskarte;
Fig. 7 die Verpackungskarte nach dem Anlegen der Klappe zum Abdecken des Nähmaterials an die hintere Fläche bei der Verpackungskarte nach Fig. 6;
Fig. 8 das Einführen des Nähmaterials in die Verpackungskarte und das Anlegen der stirnseitigen Klappen an die Klappe zum Abdecken des Nähmaterials;
Fig. 9 die Anordnung des Nähmaterials im Halteschlitz einer stirnseitigen Klappe; und
Fig. 10 die Verpackungskarte nach dem Umlegen der Abdeckklappe und der Nadelschutzklappe.
Bei der erfindungsgemäßen Verpackungskarte für Nähmaterial bleibt die einstückig ausgebildete, in der inneren Hülle angeordnete Karte mit der Hülle vereinigt. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die innere Hülle, welche das Nähmaterial umschließt und schützt, ein Einkerbung auf, und sie umschließt die Verpackungskarte derart, daß sie von der Einkerbung aus unter einem geeigneten Winkel aufgerissen werden kann, ohne daß die Hülle in mehrere Teile zerlegt wird. Durch dieses Aufreißen wird die Nadelschutzklappe der Karte zugänglich. Die Nadelschutzklappe kann mit der Hand oder mittels eines Nadelhalters abgehoben werden, wobei die Nadel in der richtigen Lage zugänglich wird.» Die Nadel wird mit der Hand oder dem Nadelhalter erfaßt rand gleichmäßig mad vorsichtig herausgezogen, um das Nähmaterial der Verpackung zu entnehmen.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden eingehenden Beschreibung verschieder Ausführungsbeispiele.
Die mit fünf oder sechs Flächen versehene Verpackungskarte ist so gestaltet, daß sie sowohl das Nähmaterial als auch die Hülle gegen eine Beschädigung durch die Nadel schützt. Zwischen der Abdeckklappe und der Nadelschutzklappe sind eine Einkerbung und Schlitze vorhanden, und auch die stirnseitigen Klappen sind mit Schlitzen versehen. Größe und Verlauf srichtung der Einkerbung und der Schlitze sind so gewählt, daß die Nadel in der richtigen Lage gehalten wird und daß das Entnehmen der Nadel mit Hilfe eines Nadelhalters erleichtert wird.
Die Karte besteht vorzugsweise aus sterilisierbarem Papier von geeigneter Stärke, das gegen alkoholische Lösungen, Wärme, Dampf, Gas oder eine Sterilisationsbestrahlung unempfindlich ist. Das Papier kann mit Polyäthylen in einer Stärke von etwa 0,013 mm beschichtet sein, so daß es heißversiegelbar ist. Derartiges Papier ist bekannt und leicht zu beschaffen. Die Heißversiegelung kann gegebenenfalls mit Hilfe von beheizten Werkzeugen erfolgen, oder mit Hilfe von Ultraschall kann innere Wärme erzeugt werden.
Ein wichtiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß eine Hülle aus einem aufreißbaren Folienmaterial vorhanden ist, die sich von einer Aufreißkerbe aus innerhalb einer Fläche aufreißen läßt, um die Verpackungskarte zugänglich zu machen, wobei ein Teil der Verpackungskarte abgehoben werden kann, um ein leichtes Entnehmen des Nähmaterials zu ermöglichen, das gewöhnlich mit einer Nadel versehen ist, wobei die Karte beim Abziehen des Nähmaterials in der Hülle verbleibt. Die Aufreißkerbe ist so angeordnet, daß die Karte durch eine nicht abgerissene Ecke der Hülle in der Hülle aus Folienmaterial festgehalten wird. Hierdurch wird eine Verunreinigung des Operationssaals vermieden, denn die gesamte Verpakkungskarte bleibt auch nach dem Aufreißen der Hülle mit der Hülle verbunden.
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Die innere Hülle und das Nähmaterial werden gegen die geschliffenen Kanten der Nadel durch die Fadenabdeckklappe und die Nadelschutzklappe geschützt.
In Fig. 10 ist eine vollständige Nähmaterialverpackung dargestellt. Das Nähmaterial ist in eine in Fig. 2 dargestellte innere Hülle 25 eingeschlossen, die mit einer Aufreißkerbe 21 versehen ist. Die innere Hülle ist ihrerseits in einer dicht verschlossenen abziehbaren äußeren Hülle 31 angeordnet, die in Fig. 1 dargestellt ist.
Die innere Hülle 25 kann zweckmäßig aus einem feuchtigkeitsfesten Material, z.B. einem kalandrierten und gebleichten Beutelpapier geeigneter Stärke hergestellt sein, das in einer Stärke von etwa 0,013 mm mit Polyäthylen beschichtet und mit einer Metallfolie, z.B. einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von etwa 0,025 mm vereinigt ist, die ihrerseits auf der Innenseite eine Beschichtung aus Polyäthylen mit einer Stärke von etwa 0,025 mm trägt, um ein Versiegeln zu ermöglichen» Dieses Material ist im wesentlichen feuchtigkeitsbeständig, so daß synthetische absorbierbare Nähmaterialien, z.B. solche aus Polyglycolsäure, gegen eine Schädigung durch Hydrolyse geschützt werden. Das gleiche Material kann verwendet werden, um Catgutmaterial zu verpacken, das gewöhnlich zusammen mit einer geeigneten Menge einer alkoholischen Lösung verpackt wird, um die Plastizität aufrechtzuerhalten. Manche Nähmaterialien, bei denen es auf den Feuchtigkeitsgehalt nicht ankommt, können ebenfalls unter Verwendung dieses Materials verpackt werden, damit einheitliche Packungen zur Verfügung stehen.
Von der in Fig. 1 dargestellten Verpackung läßt sich die äußere Hülle 31 abziehen. Unter Benutzung der Aufreißkerbe 21 nach Fig. 2 als Ausgangspunkt kann der Benutzer dann die innere Hülle 25 dadurch öffnen, daß er das Laminat längs der gestrichelt angedeuteten Führungslinie 23 bis zu der Begrenzungslinie 24 aufreißt, ohne daß der aufgerissene Teil 26 vollständig abgetrennt wird. Auf diese Weise wird gemäß
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Fig. 3 die Nadelschutzklappe 20 zugänglich gemacht. Diese Benutzungsweise wird durch die Wahl von Größe und Form der Nadelschutzklappe 20 gegenüber der inneren Hülle 25 erleichtert. Um die richtige Benutzung zu gewährleisten, könnte man nahe der gestrichelten Führungslinie 23 einen die Aufreißrichtung bezeichnenden Pfeil anordnen«
Fig. 2 zeigt die innere Hülle 25 in ihrer Gebrauchslage nach dem Beseitigen der abziehbaren äußeren Hülle 31. Fig. 3 zeigt, auf welche Weise die Nadelschutzklappe 20 angehoben werden kann, nachdem die innere Hülle 25 aufgerissen worden ist. Der aufgerissene Teil 26 bleibt jedoch mit der inneren Hülle verbunden.
In Fig. 4 ist die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt, und man erkennt, auf welche Weise die Nadel 30 mit Hilfe eines Nadelhalters 27 erfaßt wird.
Fig. 4 zeigt ferner einen Teil der Abdeckklappe 1, wobei die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt ist, um die Nadel 30 zugänglich zu machen. Der Nadelhalteschlitz 15 der stirnseitigen Klappe 14 hält die Nadel für den Nadelhalter 27 zugänglich.
Fig. 5 veranschaulicht das Entnehmen des Nähmaterials aus der Verpackungskarte nach Fig. 4. Die Verpackung ist so gestaltet, daß die Karte im geöffneten Teil der Hülle 25 zuverlässig festgehalten wird und daß sich die Teile der Verpackung nicht voneinander trennen. Somit brauchen im Operationsbereich außer der Nadel und dem Nähmaterial keine weiteren Materialien ober Gegenstände überwacht zu werden, d.h. die Zählung der Teile wird vereinfacht, und die Gefahren für den Patienten verringern sich auf ein Mindestmaß.
Fig. 6 zeigt den mit Falzlinien versehenen Zuschnitt für die Verpackungskarte, der aus sterilisierbarem Papier besteht, das zum Zweck der Heißversiegelung mit Polyäthylen beschichtet sein kann.
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Gemäß Fig. 6 gehört zu dem Zuschnitt für die Verpackungskarte eine hintere Fläche 2, an die sich über Falzlinien und 11 eine Klappe 3 zum Abdecken des Nähmaterials, eine Abdeckklappe 1 und eine Nadelschutzklappe 20 anschließen. An weiteren Falzlinien 28 schließen sich an die hintere Fläche 2 stirnseitige Klappen 14 anu Die Nadelschutzklappe ist von der Abdeckklappe 1 durch eine Einkerbung 5 getrennt und mit der hinteren Fläche 2 an einer Falzlinie 11 verbunden. Die Nadelschutzklappe 20 weist abgerundete Ecken auf. Der Nadelhalteschlitz 15 dient dazu, eine Nadel beliebiger Größe und Form zwischen der Fadenabdeckklappe 3 und den stirnseitigen Klappen 14 in der richtigen Lage zu halten. Beide stirnseitigen Klappen sind mit einem Nadelhalteschlitz 15 versehen. Das Fußende der Nadel ragt so durch den Nadelhalteschlitz 15, daß ein direktes Entnehmen mit der Hand oder mittels eines Nadelhalters möglich ist.
Fig. 7 zeigt, auf welche Weise die Fadenabdeckklappe 3 zwischen den inneren Falzlinien 28 zur Anlage an der hinteren Fläche 2 gebracht wird.
In Fig. 8 sind die stirnseitigen Klappen 14 an die Fadenabdeckklappe 3 nach Fig. 7 angelegt worden. Das Ende des Nähmaterialstrangs 29 ist in der richtigen Lage dargestellt, die es nach dem Einführen des Nähmaterials in die Verpakkungskarte einnimmt. Das Nähmaterial kann auf beliebige Weise in Schlingen gelegt sein oder Windungen bilden, die das Herausziehen des Nähmaterials ermöglichen, ohne daß sich das Material an der Karte verfängt. Der Beziehung zwischen dem mit der Nadel versehenen Ende des Nähmaterialstrangs und dem aufgewickelten Teil kommt keine besondere Bedeutung zu.
Fig. 9 zeigt die Anordnung des Fußendes der Nadel 30 in einem der Nadelhalteschlitze 15.
Fig. 10 zeigt die Beziehung zwischen der Nadelschützklappe 20 und der Abdeckklappe 1 sowie den stirnseitigea Klappen Gemäß Fig. 10 ist die Nadelschutzklappe 20 zur Anlage an der
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Nadel gebracht worden, um die innere Hülle gegen eine Beschädigung durch das Ende der Nadel zu schützen. Die Nadelschutzklappe 20 dient außerdem dazu, die Nadel während der Handhabung bzw. des Transports der Verpackung gegenüber der Karte in der richtigen Lage zu halten.
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Claims (6)

f-Ti." ■···■'-' ANSPRÜCHE
1. Kartenförmige Verpackung zum direkten Abgeben von chirurgischem Nähmaterial, gekennzeichnet durch eine hintere Fläche (2), eine mit der hinteren Fläche zusammenhängende Nähmaterial»»Abdeckklappe (3), zwei stirnsei tige Klappen (14), die sich über innere und äußere Falzlinien (28) an voneinander abgewandte Seiten der hinteren Fläche anschließen und jeweils einen Nadelhalteschlitz (15) aufweisen, eine Abdeckklappe (1) mit abgerundeten Ecken, die sich auf der der Nähmaterial-Abdeckklappe gegenüberliegenden Seite an die hintere Fläche anschließt, sowie eine Nadelschutzklappe (20), die sieb an die hintere Fläche anschließt und der Abdeckklappe benachbart ist, wobei die Nadelschutzklappe abgerundete Ecken aufweist und nahe der Abdeckklappe mit einem geneigten Einschnitt (5) versehen ist, der eine Einkerbung zwischen der Nadelschutzklappe und der Abdeckklappe bildet, so daß dann, wenn die Nähmaterial-Abdeckklappe umgelegt und zur Anlage an der hinteren Fläche gebracht worden ist und wenn die stirnseitigen Klappen umgelegt und zur Anlage an der Nähmaterial-Abdeckklappe gebracht worden sind, wobei ein Nähmaterialstrang für chirurgische Zwecke zwischen der hinteren Fläche und der Nähmaterial-Abdeckklappe angeordnet ist, wobei das Ende des Nähmaterials über und in dem Nadelhalteschlitz angeordnet ist, und wenn die Abdeckklappe und die Nadelschutzklappe umgelegt und zur Anlage an den stirnseitigen Klappen gebracht worden sind, ein Anheben der Nadelschutzklappe möglich ist, um ein direktes Entnehmen des Endes des Nähmaterials aus dem Nadelhalteschlitz der Verpackungskarte zu ermöglichen*
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekeanzeichnet, daß das Material der Verpackung ©inen Iseißversi egelbaren Überzug aufweist»
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3. Verpackung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ihre Herstellung aus einem sterilisierbaren Material.
4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Rand der Abdeckklappe (1) und am benachbarten Rand der hinteren Fläche (2) sowie der Nähmaterial-Abdeckklappe (3) Verankerungssehlitze vorhanden sind*
5. Verpackung für chirurgisches Nähmaterial, gekennzeichnet durch eine dicht verschlossene Hülle (25) mit einer Aufreißkerbe (21) und einer geneigten Aufreißführungslinxe (24), in die eine ein direktes Entnehmen des Nähmaterials ermög~ 1ichende kartenförmige Verpackung nach Anspruch I eingeschlossen ist, wobei die Nadelschutzklappe (20) der geneigten Aufreißführungslinie der Hülle benachbart ist, so daß sie beim Öffnen der Hülle zugänglich wird.
6. Verpackung für chirurgisches Nähmaterial mit zwei Hüllen, gekennzeichnet durch eine abziehbare äußere Hülle (31), in die eine dicht verschlossene Hülle (25) nach Anspruch 4 eingeschlossen ist.
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