DE2807109C2 - - Google Patents
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- A61B17/06—Needles ; Sutures; Needle-suture combinations; Holders or packages for needles or suture materials
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- A61B17/06133—Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für die direkte Ab
gabe von chirurgischem Nahtmaterial in Form eines gefalteten, im
wesentlichen rechteckförmigen Kartenzuschnitts gemäß dem Ober
begriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Verpackung weist der Kartenzuschnitt eine
Bodenfläche und über Faltlinien sich daran anschließende seit
liche Abdeckklappen sowie mindestens eine stirnseitige, eben
falls über eine Faltlinie an die Bodenfläche sich anschließende
Abdeckklappe auf, die im gefalteten Zustand das jeweils mit
einer Nadel verbundene Nahtmaterial umschließt; vergleiche
DE-PS 19 07 468.
Die den Fadenwickel abdeckenden Klappen sind dort über eine Ver
riegelungslasche in ihrer Abdecklage gehalten, und die gesamte
Verpackung ist von einer Schutzhülle umgeben, so daß die Ver
packung aus der Schutzhülle erst völlig zu entnehmen ist, ehe
die Klappen nach Öffnen der Verriegelungslasche zwecks Entnahme
des in Form von Spulen oder Schleifen angeordneten Nahtmateri
als aufgefaltet werden können. Dies ist umständlich und führt
insbesondere bei Nahtmaterial aus sogenannten steifen Monofila
menten beim Auffalten der Klappen zum Aufspringen der einzelnen
Fäden, insbesondere aber besteht die Gefahr, daß das Nahtmate
rial nicht sofort richtig erfaßt werden kann und daß Verpackungs
teile, also Fremdkörper im Körper des Patienten, zufällig zurück
bleiben. Die Anzahl von Verpackungsteilen, die im Operations
saal gehandhabt werden müssen, ist möglichst klein zu halten,
wobei häufig die Anweisung besteht, die zu handhabenden Teile
zu zählen, um zu gewährleisten, daß alle Gegenstände erfaßt und
insgesamt aus dem Operationsbereich entfernt werden. Angesichts
der Gefahren, die sich ergeben, wenn irgendwelche Fremdkörper
während einer Operation im Körper des Patienten verbleiben, ist
es natürlich erforderlich, solche Gefahrenquellen möglichst
weitestgehend auszuschalten. Darüber hinaus ist es bei Ver
packungen, die eine oder mehrere chirurgische Nadeln enthalten,
sicherzustellen, daß das Nahtmaterial gegen jede Berührung mit
der scharfen Spitze oder Schneide einer Nadel geschützt wird,
um ein teilweises Durchtrennen des Nahtmaterials in der Ver
packung zu vermeiden. Außerdem müssen die geschliffenen Schnei
den beziehungsweise Spitzen der Nadeln geschützt werden, damit
sie ihre Schärfe nicht verlieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Verpackung
derart weiterzubilden, daß deren Handhabung sich vereinfacht
und keine Verpackungsteile von der Verpackung abzulösen sind,
um das Nahtmaterial entnehmen zu können.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteran
sprüchen.
Durch die erfindungsgemäße Unterteilung der einen Abdeckklappe
in eine Nadelschutzklappe und einer Abdeckklappe und durch die
Anordnung eines der Aufnahme der Nadel dienenden Schlitzes in
die in den Bereich unterhalb der Nadelschutzklappe faltbare
stirnseitige Abdeckklappe ist eine Verpackung geschaffen, bei
der das Nahtmaterial nach Aufreißen der Hülle und Aufklappen der
Nadelschutzklappe direkt zu entnehmen ist, ohne daß der Karten
zuschnitt aus der Hülle herauszuziehen ist oder daß Verriege
lungslaschen zu öffnen sind.
Der eine sogenannte Verpackungskarte bildende Kartenzuschnitt
ist vorteilhafterweise so ausgebildet, daß sowohl das Nahtmaterial
als auch die Hülle gegen eine Beschädigung durch die Nadel ge
schützt sind. Zwischen der Abdeckklappe und der Nadelschutz
klappe sind eine Einkerbung und Schlitze vorhanden, deren Größe
und Verlaufsrichtung so gewählt sind, daß die Nadel in der rich
tigen Lage gehalten und das Entnehmen der Nadel mit Hilfe eines
Nadelhalters erleichtert wird.
Die Hülle besteht aus einem aufreißbaren Folienmaterial und
läßt sich von einer Aufreißkerbe aus innerhalb einer Fläche auf
reißen, um die Verpackungskarte zugänglich zu machen, wobei ein
Teil der Verpackungskarte abgehoben werden kann, um das leichte
Entnehmen des in der Regel mit einer Nadel versehenen Nahtmate
rials zu ermöglichen, wobei die Verpackungskarte beim Einziehen
des Nahtmaterials in der Hülle verbleibt. Die Aufreißkerbe ist
dabei so angeordnet, daß die Verpackungskarte durch eine nicht
abgerissene Ecke der Hülle in der Hülle festgehalten wird. Da
die Hülle und der Kartenzuschnitt nach dem Öffnen miteinander
verbunden bleiben, verringert sich die Anzahl der Verpackungs
teile, die in unmittelbarer Nähe des Operationsbereichs gehand
habt werden müssen. Der Kartenzuschnitt und seine Hülle bilden
eine leicht zu identifizierende und zu zählende Einheit. Das
Nahtmaterial ist nicht nur direkt zugängig, sondern es ist zu
dem auf dem Kartenzuschnitt so angeordnet, daß es unmittelbar
verwendungsbereit ist, wenn es mit der Hand oder einem Nadel
halter erfaßt wird. Dies ist bei Operationen erwünscht, da we
niger Zeit benötigt wird, um das Nahtmaterial der Verpackung zu
entnehmen und es seiner unmittelbaren Verwendung zuzuführen.
Ferner ist es möglich, die Größe der Nadeln und die Art des
Nahtmaterials durch einen entsprechenden Aufdruck anzugeben.
Dies ermöglicht eine leichte Identifizierung in Fällen, in denen
mehrere Größen und Arten von Nahtmaterial zu verwenden sind.
Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Verpackung zusätz
lich noch von einer weiteren, insbesondere der Langzeitlagerung
dienenden äußeren Hülle umschlossen sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Verpackung nach der Erfindung, die sich in einer ab
ziehbaren äußeren Hülle befindet;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Verpackung nach Abnahme der äußeren
Hülle gemäß Fig. 1 mit ihrer direkt zugeordneten Hülle in ihrer
Gebrauchslage;
Fig. 3 die erfindungsgemäße Verpackung nach dem Aufreißen der
Hülle zum Freilegen der Nadelschutzklappe des die Verpackungs
karte bildenden Kartenzuschnitts;
Fig. 4 die erfindungsgemäße Verpackung mit vollständig aufge
rissener Hülle mit der zum Freilegen einer Nadel vollständig
geöffneten Nadelschutzklappe;
Fig. 5 die erfindungsgemäße Verpackung beim Entnehmen einer
Nadel mit Hilfe eines Nadelhalters;
Fig. 6 die Grundrißform eines Kartenzuschnitts für die Ver
packungskarte der erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 7 die Verpackungskarte nach dem Anlegen der Abdeckklappe
zum Abdecken des Nahtmaterials an die hintere Fläche des Kar
tenzuschnitts gemäß Fig. 6;
Fig. 8 das in die Verpackungskarte eingeführte Nahtmaterial
nach dem Anlegen der stirnseitigen Klappen an die Abdeckklappe
zum Abdecken des Nahtmaterials;
Fig. 9 die Anordnung des Nahtmaterials im Halteschlitz der
stirnseitigen Klappe und
Fig. 10 die Verpackungskarte nach dem Umlegen der Abdeckklappe
und der Nadelschutzklappe.
Ein eine Verpackungskarte bildender rechteckförmiger Kartenzu
schnitt weist eine Bodenfläche 2 und über Faltlinien 10, 11 und
28 sich anschließende Abdeckklappen 1, 3 und 20 sowie stirnsei
tige Klappen 14 auf - vergleiche Fig. 6 -, die im gefalteten
Zustand ein jeweils mit einer Nadel 30 versehenes Nahtmaterial
29 umschließen. Die Verpackungskarte ist von einer heiß ver
siegelbaren Hülle 25 umschlossen, die eine Aufreißkerbe 21 und
eine geneigte ein direktes Entnehmen des Nahtmaterials ermög
lichende Aufreißlinie 24 aufweist, der die Nadelschutzklappe 20
unmittelbar benachbart ist. Die Hülle 25 kann von der Aufreiß
kerbe 21 aus entlang der Aufreißführungslinie 24 aufgerissen
werden, ohne daß sie in mehrere Teile zerlegt wird. Durch dieses
Aufreißen wird wie in Fig. 3 dargestellt die Nadelschutzklappe
der Verpackungskarte zugängig. Die Nadelschutzklappe kann mit
der Hand oder mittels eines Nadelhalters abgehoben werden; die
dann freigegebene Nadel kann von Hand oder mit einem Nadelhalter
erfaßt und gleichmäßig und vorsichtig herausgezogen werden, um
das Nahtmaterial der Verpackung zu entnehmen.
Der Kartenzuschnitt besteht aus sterilisierbarem Papier von ge
eigneter Stärke, das gegen alkoholische Lösungen, Wärme, Dampf,
Gas oder eine Sterilisationsbestrahlung unempfindlich ist. Das
Papier kann mit Polyäthylen in einer Stärke von etwa 0,013 mm
beschichtet sein, so daß es heiß versiegelbar ist. Wie die
Fig. 3 bis 4 sofort zeigen, ist die Hülle 25 und das Nahtmate
rial gegenüber den geschliffenen Kanten der Nadel durch die Fa
denabdeckklappe 3 und die Nadelschutzklappe 20 sicher geschützt.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die vorstehend beschriebene insbesondere
aus den Fig. 2 und 10 ersichtliche Verpackung von einer
dichtverschlossenen abziehbaren äußeren Hülle 31 eingeschlossen,
die der Langzeitlagerung des verpackten Nahtmaterials dient.
Die Hülle 25 besteht aus einem feuchtigkeitsfesten Material,
z. B. einem kalandrierten und gebleichten Beutelpapier geeigneter
Stärke, das in einer Stärke von etwa 0,013 mm mit Polyäthylen
beschichtet und mit einer Metallfolie, z. B. einer Aluminiumfolie
mit einer Dicke von etwa 0,025 mm, vereinigt ist, die ihrerseits
auf der Innenseite eine Beschichtung aus Polyäthylen mit einer
Stärke von etwa 0,025 mm trägt, um ein Versiegeln zu ermöglichen.
Dieses Material ist im wesentlichen feuchtigkeitsbeständig, so
daß synthetische resorbierbare Nähmaterialien, z. B. solche aus
Polyglycolsäure, gegen eine Schädigung durch Hydrolyse geschützt
werden. Das gleiche Material kann verwendet werden, um Catgut
material zu verpacken, das gewöhnlich zusammen mit einer geeig
neten Menge einer alkoholischen Lösung verpackt wird, um die
Plastizität aufrechtzuerhalten. Manche Nähmaterialien, bei denen
es auf den Feuchtigkeitsgehalt nicht ankommt, können ebenfalls
unter Verwendung dieses Materials verpackt werden, damit ein
heitliche Packungen zur Verfügung stehen.
In den Fig. 2 bis 5 ist die Handhabung der vorstehend be
schriebenen Verpackung im einzelnen zu entnehmen.
Nach dem Abziehen der in Fig. 1 dargestellten äußeren Hülle
wird das verpackte Nahtmaterial unter Benutzung der Aufreiß
kerbe 21 gemäß Fig. 2 die Hülle längs der gestrichelt ange
deuteten Führungslinie 23 bis zu deren Begrenzungslinie 24 auf
gerissen, ohne daß der aufgerissene Teil 26 von der Hülle 25
vollständig abgetrennt wird. Auf diese Weise wird gemäß
Fig. 3 die Nadelschutzklappe 20 zugänglich gemacht. Diese
Benutzungsweise wird durch die Wahl von Größe und Form der
Nadelschutzklappe 20 gegenüber der inneren Hülle 25 erleich
tert. Um die richtige Benutzung zu gewährleisten, könnte man
nahe der gestrichelten Führungslinie 23 einen die Aufreiß
richtung bezeichnenden Pfeil anordnen.
Fig. 2 zeigt die innere Hülle 25 in ihrer Gebrauchslage nach
dem Beseitigen der abziehbaren äußeren Hülle 31. Fig. 3
zeigt, auf welche Weise die Nadelschutzklappe 20 angehoben
werden kann, nachdem die innere Hülle 25 aufgerissen worden
ist. Der aufgerissene Teil 26 bleibt jedoch mit der inneren
Hülle verbunden.
In Fig. 4 ist die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt,
und man erkennt, auf welche Weise die Nadel 30 mit Hilfe
eines Nadelhalters 27 erfaßt wird.
Fig. 4 zeigt ferner einen Teil der Abdeckklappe 1, wobei
die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt ist, um die
Nadel 30 zugänglich zu machen. Der Nadelhalteschlitz 15 der
stirnseitigen Klappe 14 hält die Nadel für den Nadelhalter
27 zugänglich.
Fig. 5 veranschaulicht das Entnehmen des Nähmaterials aus
der Verpackungskarte nach Fig. 4. Die Verpackung ist so ge
staltet, daß die Karte im geöffneten Teil der Hülle 25 zu
verlässig festgehalten wird und daß sich die Teile der Ver
packung nicht voneinander trennen. Somit brauchen im Opera
tionsbereich außer der Nadel und dem Nähmaterial keine wei
teren Materialien oder Gegenstände überwacht zu werden, d. h.
die Zählung der Teile wird vereinfacht, und die Gefahren für
den Patienten verringern sich auf ein Mindestmaß.
Fig. 6 zeigt den mit Falzlinien versehenen Zuschnitt für
die Verpackungskarte, der aus sterilisierbarem Papier be
steht, das zum Zweck der Heißversiegelung mit Polyäthylen
beschichtet sein kann.
Gemäß Fig. 6 gehört zu dem Zuschnitt für die Verpackungs
karte eine hintere Fläche 2, an die sich über Falzlinien 10
und 11 eine Klappe 3 zum Abdecken des Nähmaterials, eine
Abdeckklappe 1 und eine Nadelschutzklappe 20 anschließen.
An weiteren Falzlinien 28 schließen sich an die hintere Flä
che 2 stirnseitige Klappen 14 an. Die Nadelschutzklappe 20
ist von der Abdeckklappe 1 durch eine Einkerbung 5 getrennt
und mit der hinteren Fläche 2 an einer Falzlinie 11 verbun
den. Die Nadelschutzklappe 20 weist abgerundete Ecken auf.
Der Nadelhalteschlitz 15 dient dazu, eine Nadel beliebiger
Größe und Form zwischen der Fadenabdeckklappe 3 und den
stirnseitigen Klappen 14 in der richtigen Lage zu halten.
Beide stirnseitigen Klappen sind mit einem Nadelhalteschlitz
15 versehen. Das Fußende der Nadel ragt so durch den Nadel
halteschlitz 15, daß ein direktes Entnehmen mit der Hand oder
mittels eines Nadelhalters möglich ist.
Fig. 7 zeigt, auf welche Weise die Fadenabdeckklappe 3 zwi
schen den inneren Falzlinien 28 zur Anlage an der hinteren
Fläche 2 gebracht wird.
In Fig. 8 sind die stirnseitigen Klappen 14 an die Faden
abdeckklappe 3 nach Fig. 7 angelegt worden. Das Ende des
Nähmaterialstrangs 29 ist in der richtigen Lage dargestellt,
die es nach dem Einführen des Nähmaterials in die Verpac
kungskarte einnimmt. Das Nähmaterial kann auf beliebige Weise
in Schlingen gelegt sein oder Windungen bilden, die das Her
ausziehen des Nähmaterials ermöglichen, ohne daß sich das
Material an der Karte verfängt. Der Beziehung zwischen dem
mit der Nadel versehenen Ende des Nähmaterialstrangs und dem
aufgewickelten Teil kommt keine besondere Bedeutung zu.
Fig. 9 zeigt die Anordnung des Fußendes der Nadel 30 in einem
der Nadelhalteschlitze 15.
Fig. 10 zeigt die Beziehung zwischen der Nadelschutzklappe
20 und der Abdeckklappe 1 sowie den stirnseitigen Klappen 14.
Gemäß Fig. 10 ist die Nadelschutzklappe 20 zur Anlage an der
Nadel gebracht worden, um die innere Hülle gegen eine Be
schädigung durch das Ende der Nadel zu schützen. Die Nadel
schutzklappe 20 dient außerdem dazu, die Nadel während der
Handhabung bzw. des Transports der Verpackung gegenüber der
Karte in der richtigen Lage zu halten.
Claims (4)
1. Verpackung für die direkte Abgabe von chirurgischem
Nahtmaterial in Form eines gefalteten, im wesentlichen
rechteckförmigen Kartenzuschnitts, mit einer Boden
fläche und über Faltlinien sich daran anschließenden
seitlichen Abdeckklappen sowie mindestens einer stirn
seitigen, ebenfalls über eine Faltlinie an die Boden
fläche sich anschließende Abdeckklappe, die im gefal
teten Zustand das jeweils mit einer Nadel verbundene
Nahtmaterial umschließen, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine seitliche Abdeckklappe (1) durch einen Ein
schnitt (5) in eine dem Nadelbereich zugeordnete Nadel
schutzklappe (20) und eine Abdeckklappe (1) unter
teilt ist, und daß die in den Bereich unterhalb der
Nadelschutzklappe faltbare stirnseitige Abdeckklappe
(14) einen der Aufnahme der Nadel (30) dienenden Schlitz
(15) aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
am äußeren Rand der Abdeckklappe (1) und am benachbar
ten Rand der Bodenfläche (2) sowie der das Nahtmaterial
abdeckenden Abdeckklappe (3) Verankerungsschlitze vor
handen sind.
3. Verpackung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie von einer dichten heiß versiegelbaren
Hülle (25) umschlossen ist, die eine Aufreißkerbe (21)
und eine geneigte, ein direktes Entnehmen des Nahtma
terials ermöglichende Aufreißführungslinie (24) aufweist,
der die Nadelschutzklappe (20) unmittelbar benachbart
ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine
zusätzliche, die dicht verschlossene Hülle (25) ein
schließende abziehbare äußere Hülle (31).
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