DE2807109C2 - - Google Patents

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    • A61B17/06Needles ; Sutures; Needle-suture combinations; Holders or packages for needles or suture materials
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    • A61B17/06133Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für die direkte Ab­ gabe von chirurgischem Nahtmaterial in Form eines gefalteten, im wesentlichen rechteckförmigen Kartenzuschnitts gemäß dem Ober­ begriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Verpackung weist der Kartenzuschnitt eine Bodenfläche und über Faltlinien sich daran anschließende seit­ liche Abdeckklappen sowie mindestens eine stirnseitige, eben­ falls über eine Faltlinie an die Bodenfläche sich anschließende Abdeckklappe auf, die im gefalteten Zustand das jeweils mit einer Nadel verbundene Nahtmaterial umschließt; vergleiche DE-PS 19 07 468.
Die den Fadenwickel abdeckenden Klappen sind dort über eine Ver­ riegelungslasche in ihrer Abdecklage gehalten, und die gesamte Verpackung ist von einer Schutzhülle umgeben, so daß die Ver­ packung aus der Schutzhülle erst völlig zu entnehmen ist, ehe die Klappen nach Öffnen der Verriegelungslasche zwecks Entnahme des in Form von Spulen oder Schleifen angeordneten Nahtmateri­ als aufgefaltet werden können. Dies ist umständlich und führt insbesondere bei Nahtmaterial aus sogenannten steifen Monofila­ menten beim Auffalten der Klappen zum Aufspringen der einzelnen Fäden, insbesondere aber besteht die Gefahr, daß das Nahtmate­ rial nicht sofort richtig erfaßt werden kann und daß Verpackungs­ teile, also Fremdkörper im Körper des Patienten, zufällig zurück­ bleiben. Die Anzahl von Verpackungsteilen, die im Operations­ saal gehandhabt werden müssen, ist möglichst klein zu halten, wobei häufig die Anweisung besteht, die zu handhabenden Teile zu zählen, um zu gewährleisten, daß alle Gegenstände erfaßt und insgesamt aus dem Operationsbereich entfernt werden. Angesichts der Gefahren, die sich ergeben, wenn irgendwelche Fremdkörper während einer Operation im Körper des Patienten verbleiben, ist es natürlich erforderlich, solche Gefahrenquellen möglichst weitestgehend auszuschalten. Darüber hinaus ist es bei Ver­ packungen, die eine oder mehrere chirurgische Nadeln enthalten, sicherzustellen, daß das Nahtmaterial gegen jede Berührung mit der scharfen Spitze oder Schneide einer Nadel geschützt wird, um ein teilweises Durchtrennen des Nahtmaterials in der Ver­ packung zu vermeiden. Außerdem müssen die geschliffenen Schnei­ den beziehungsweise Spitzen der Nadeln geschützt werden, damit sie ihre Schärfe nicht verlieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Verpackung derart weiterzubilden, daß deren Handhabung sich vereinfacht und keine Verpackungsteile von der Verpackung abzulösen sind, um das Nahtmaterial entnehmen zu können.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Durch die erfindungsgemäße Unterteilung der einen Abdeckklappe in eine Nadelschutzklappe und einer Abdeckklappe und durch die Anordnung eines der Aufnahme der Nadel dienenden Schlitzes in die in den Bereich unterhalb der Nadelschutzklappe faltbare stirnseitige Abdeckklappe ist eine Verpackung geschaffen, bei der das Nahtmaterial nach Aufreißen der Hülle und Aufklappen der Nadelschutzklappe direkt zu entnehmen ist, ohne daß der Karten­ zuschnitt aus der Hülle herauszuziehen ist oder daß Verriege­ lungslaschen zu öffnen sind.
Der eine sogenannte Verpackungskarte bildende Kartenzuschnitt ist vorteilhafterweise so ausgebildet, daß sowohl das Nahtmaterial als auch die Hülle gegen eine Beschädigung durch die Nadel ge­ schützt sind. Zwischen der Abdeckklappe und der Nadelschutz­ klappe sind eine Einkerbung und Schlitze vorhanden, deren Größe und Verlaufsrichtung so gewählt sind, daß die Nadel in der rich­ tigen Lage gehalten und das Entnehmen der Nadel mit Hilfe eines Nadelhalters erleichtert wird.
Die Hülle besteht aus einem aufreißbaren Folienmaterial und läßt sich von einer Aufreißkerbe aus innerhalb einer Fläche auf­ reißen, um die Verpackungskarte zugänglich zu machen, wobei ein Teil der Verpackungskarte abgehoben werden kann, um das leichte Entnehmen des in der Regel mit einer Nadel versehenen Nahtmate­ rials zu ermöglichen, wobei die Verpackungskarte beim Einziehen des Nahtmaterials in der Hülle verbleibt. Die Aufreißkerbe ist dabei so angeordnet, daß die Verpackungskarte durch eine nicht abgerissene Ecke der Hülle in der Hülle festgehalten wird. Da die Hülle und der Kartenzuschnitt nach dem Öffnen miteinander verbunden bleiben, verringert sich die Anzahl der Verpackungs­ teile, die in unmittelbarer Nähe des Operationsbereichs gehand­ habt werden müssen. Der Kartenzuschnitt und seine Hülle bilden eine leicht zu identifizierende und zu zählende Einheit. Das Nahtmaterial ist nicht nur direkt zugängig, sondern es ist zu­ dem auf dem Kartenzuschnitt so angeordnet, daß es unmittelbar verwendungsbereit ist, wenn es mit der Hand oder einem Nadel­ halter erfaßt wird. Dies ist bei Operationen erwünscht, da we­ niger Zeit benötigt wird, um das Nahtmaterial der Verpackung zu entnehmen und es seiner unmittelbaren Verwendung zuzuführen. Ferner ist es möglich, die Größe der Nadeln und die Art des Nahtmaterials durch einen entsprechenden Aufdruck anzugeben. Dies ermöglicht eine leichte Identifizierung in Fällen, in denen mehrere Größen und Arten von Nahtmaterial zu verwenden sind. Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Verpackung zusätz­ lich noch von einer weiteren, insbesondere der Langzeitlagerung dienenden äußeren Hülle umschlossen sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Verpackung nach der Erfindung, die sich in einer ab­ ziehbaren äußeren Hülle befindet;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Verpackung nach Abnahme der äußeren Hülle gemäß Fig. 1 mit ihrer direkt zugeordneten Hülle in ihrer Gebrauchslage;
Fig. 3 die erfindungsgemäße Verpackung nach dem Aufreißen der Hülle zum Freilegen der Nadelschutzklappe des die Verpackungs­ karte bildenden Kartenzuschnitts;
Fig. 4 die erfindungsgemäße Verpackung mit vollständig aufge­ rissener Hülle mit der zum Freilegen einer Nadel vollständig geöffneten Nadelschutzklappe;
Fig. 5 die erfindungsgemäße Verpackung beim Entnehmen einer Nadel mit Hilfe eines Nadelhalters;
Fig. 6 die Grundrißform eines Kartenzuschnitts für die Ver­ packungskarte der erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 7 die Verpackungskarte nach dem Anlegen der Abdeckklappe zum Abdecken des Nahtmaterials an die hintere Fläche des Kar­ tenzuschnitts gemäß Fig. 6;
Fig. 8 das in die Verpackungskarte eingeführte Nahtmaterial nach dem Anlegen der stirnseitigen Klappen an die Abdeckklappe zum Abdecken des Nahtmaterials;
Fig. 9 die Anordnung des Nahtmaterials im Halteschlitz der stirnseitigen Klappe und
Fig. 10 die Verpackungskarte nach dem Umlegen der Abdeckklappe und der Nadelschutzklappe.
Ein eine Verpackungskarte bildender rechteckförmiger Kartenzu­ schnitt weist eine Bodenfläche 2 und über Faltlinien 10, 11 und 28 sich anschließende Abdeckklappen 1, 3 und 20 sowie stirnsei­ tige Klappen 14 auf - vergleiche Fig. 6 -, die im gefalteten Zustand ein jeweils mit einer Nadel 30 versehenes Nahtmaterial 29 umschließen. Die Verpackungskarte ist von einer heiß ver­ siegelbaren Hülle 25 umschlossen, die eine Aufreißkerbe 21 und eine geneigte ein direktes Entnehmen des Nahtmaterials ermög­ lichende Aufreißlinie 24 aufweist, der die Nadelschutzklappe 20 unmittelbar benachbart ist. Die Hülle 25 kann von der Aufreiß­ kerbe 21 aus entlang der Aufreißführungslinie 24 aufgerissen werden, ohne daß sie in mehrere Teile zerlegt wird. Durch dieses Aufreißen wird wie in Fig. 3 dargestellt die Nadelschutzklappe der Verpackungskarte zugängig. Die Nadelschutzklappe kann mit der Hand oder mittels eines Nadelhalters abgehoben werden; die dann freigegebene Nadel kann von Hand oder mit einem Nadelhalter erfaßt und gleichmäßig und vorsichtig herausgezogen werden, um das Nahtmaterial der Verpackung zu entnehmen.
Der Kartenzuschnitt besteht aus sterilisierbarem Papier von ge­ eigneter Stärke, das gegen alkoholische Lösungen, Wärme, Dampf, Gas oder eine Sterilisationsbestrahlung unempfindlich ist. Das Papier kann mit Polyäthylen in einer Stärke von etwa 0,013 mm beschichtet sein, so daß es heiß versiegelbar ist. Wie die Fig. 3 bis 4 sofort zeigen, ist die Hülle 25 und das Nahtmate­ rial gegenüber den geschliffenen Kanten der Nadel durch die Fa­ denabdeckklappe 3 und die Nadelschutzklappe 20 sicher geschützt.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die vorstehend beschriebene insbesondere aus den Fig. 2 und 10 ersichtliche Verpackung von einer dichtverschlossenen abziehbaren äußeren Hülle 31 eingeschlossen, die der Langzeitlagerung des verpackten Nahtmaterials dient.
Die Hülle 25 besteht aus einem feuchtigkeitsfesten Material, z. B. einem kalandrierten und gebleichten Beutelpapier geeigneter Stärke, das in einer Stärke von etwa 0,013 mm mit Polyäthylen beschichtet und mit einer Metallfolie, z. B. einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von etwa 0,025 mm, vereinigt ist, die ihrerseits auf der Innenseite eine Beschichtung aus Polyäthylen mit einer Stärke von etwa 0,025 mm trägt, um ein Versiegeln zu ermöglichen. Dieses Material ist im wesentlichen feuchtigkeitsbeständig, so daß synthetische resorbierbare Nähmaterialien, z. B. solche aus Polyglycolsäure, gegen eine Schädigung durch Hydrolyse geschützt werden. Das gleiche Material kann verwendet werden, um Catgut­ material zu verpacken, das gewöhnlich zusammen mit einer geeig­ neten Menge einer alkoholischen Lösung verpackt wird, um die Plastizität aufrechtzuerhalten. Manche Nähmaterialien, bei denen es auf den Feuchtigkeitsgehalt nicht ankommt, können ebenfalls unter Verwendung dieses Materials verpackt werden, damit ein­ heitliche Packungen zur Verfügung stehen.
In den Fig. 2 bis 5 ist die Handhabung der vorstehend be­ schriebenen Verpackung im einzelnen zu entnehmen.
Nach dem Abziehen der in Fig. 1 dargestellten äußeren Hülle wird das verpackte Nahtmaterial unter Benutzung der Aufreiß­ kerbe 21 gemäß Fig. 2 die Hülle längs der gestrichelt ange­ deuteten Führungslinie 23 bis zu deren Begrenzungslinie 24 auf­ gerissen, ohne daß der aufgerissene Teil 26 von der Hülle 25 vollständig abgetrennt wird. Auf diese Weise wird gemäß Fig. 3 die Nadelschutzklappe 20 zugänglich gemacht. Diese Benutzungsweise wird durch die Wahl von Größe und Form der Nadelschutzklappe 20 gegenüber der inneren Hülle 25 erleich­ tert. Um die richtige Benutzung zu gewährleisten, könnte man nahe der gestrichelten Führungslinie 23 einen die Aufreiß­ richtung bezeichnenden Pfeil anordnen.
Fig. 2 zeigt die innere Hülle 25 in ihrer Gebrauchslage nach dem Beseitigen der abziehbaren äußeren Hülle 31. Fig. 3 zeigt, auf welche Weise die Nadelschutzklappe 20 angehoben werden kann, nachdem die innere Hülle 25 aufgerissen worden ist. Der aufgerissene Teil 26 bleibt jedoch mit der inneren Hülle verbunden.
In Fig. 4 ist die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt, und man erkennt, auf welche Weise die Nadel 30 mit Hilfe eines Nadelhalters 27 erfaßt wird.
Fig. 4 zeigt ferner einen Teil der Abdeckklappe 1, wobei die Nadelschutzklappe 20 nach außen umgelegt ist, um die Nadel 30 zugänglich zu machen. Der Nadelhalteschlitz 15 der stirnseitigen Klappe 14 hält die Nadel für den Nadelhalter 27 zugänglich.
Fig. 5 veranschaulicht das Entnehmen des Nähmaterials aus der Verpackungskarte nach Fig. 4. Die Verpackung ist so ge­ staltet, daß die Karte im geöffneten Teil der Hülle 25 zu­ verlässig festgehalten wird und daß sich die Teile der Ver­ packung nicht voneinander trennen. Somit brauchen im Opera­ tionsbereich außer der Nadel und dem Nähmaterial keine wei­ teren Materialien oder Gegenstände überwacht zu werden, d. h. die Zählung der Teile wird vereinfacht, und die Gefahren für den Patienten verringern sich auf ein Mindestmaß.
Fig. 6 zeigt den mit Falzlinien versehenen Zuschnitt für die Verpackungskarte, der aus sterilisierbarem Papier be­ steht, das zum Zweck der Heißversiegelung mit Polyäthylen beschichtet sein kann.
Gemäß Fig. 6 gehört zu dem Zuschnitt für die Verpackungs­ karte eine hintere Fläche 2, an die sich über Falzlinien 10 und 11 eine Klappe 3 zum Abdecken des Nähmaterials, eine Abdeckklappe 1 und eine Nadelschutzklappe 20 anschließen. An weiteren Falzlinien 28 schließen sich an die hintere Flä­ che 2 stirnseitige Klappen 14 an. Die Nadelschutzklappe 20 ist von der Abdeckklappe 1 durch eine Einkerbung 5 getrennt und mit der hinteren Fläche 2 an einer Falzlinie 11 verbun­ den. Die Nadelschutzklappe 20 weist abgerundete Ecken auf. Der Nadelhalteschlitz 15 dient dazu, eine Nadel beliebiger Größe und Form zwischen der Fadenabdeckklappe 3 und den stirnseitigen Klappen 14 in der richtigen Lage zu halten. Beide stirnseitigen Klappen sind mit einem Nadelhalteschlitz 15 versehen. Das Fußende der Nadel ragt so durch den Nadel­ halteschlitz 15, daß ein direktes Entnehmen mit der Hand oder mittels eines Nadelhalters möglich ist.
Fig. 7 zeigt, auf welche Weise die Fadenabdeckklappe 3 zwi­ schen den inneren Falzlinien 28 zur Anlage an der hinteren Fläche 2 gebracht wird.
In Fig. 8 sind die stirnseitigen Klappen 14 an die Faden­ abdeckklappe 3 nach Fig. 7 angelegt worden. Das Ende des Nähmaterialstrangs 29 ist in der richtigen Lage dargestellt, die es nach dem Einführen des Nähmaterials in die Verpac­ kungskarte einnimmt. Das Nähmaterial kann auf beliebige Weise in Schlingen gelegt sein oder Windungen bilden, die das Her­ ausziehen des Nähmaterials ermöglichen, ohne daß sich das Material an der Karte verfängt. Der Beziehung zwischen dem mit der Nadel versehenen Ende des Nähmaterialstrangs und dem aufgewickelten Teil kommt keine besondere Bedeutung zu.
Fig. 9 zeigt die Anordnung des Fußendes der Nadel 30 in einem der Nadelhalteschlitze 15.
Fig. 10 zeigt die Beziehung zwischen der Nadelschutzklappe 20 und der Abdeckklappe 1 sowie den stirnseitigen Klappen 14. Gemäß Fig. 10 ist die Nadelschutzklappe 20 zur Anlage an der Nadel gebracht worden, um die innere Hülle gegen eine Be­ schädigung durch das Ende der Nadel zu schützen. Die Nadel­ schutzklappe 20 dient außerdem dazu, die Nadel während der Handhabung bzw. des Transports der Verpackung gegenüber der Karte in der richtigen Lage zu halten.

Claims (4)

1. Verpackung für die direkte Abgabe von chirurgischem Nahtmaterial in Form eines gefalteten, im wesentlichen rechteckförmigen Kartenzuschnitts, mit einer Boden­ fläche und über Faltlinien sich daran anschließenden seitlichen Abdeckklappen sowie mindestens einer stirn­ seitigen, ebenfalls über eine Faltlinie an die Boden­ fläche sich anschließende Abdeckklappe, die im gefal­ teten Zustand das jeweils mit einer Nadel verbundene Nahtmaterial umschließen, dadurch gekennzeichnet, daß die eine seitliche Abdeckklappe (1) durch einen Ein­ schnitt (5) in eine dem Nadelbereich zugeordnete Nadel­ schutzklappe (20) und eine Abdeckklappe (1) unter­ teilt ist, und daß die in den Bereich unterhalb der Nadelschutzklappe faltbare stirnseitige Abdeckklappe (14) einen der Aufnahme der Nadel (30) dienenden Schlitz (15) aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Rand der Abdeckklappe (1) und am benachbar­ ten Rand der Bodenfläche (2) sowie der das Nahtmaterial abdeckenden Abdeckklappe (3) Verankerungsschlitze vor­ handen sind.
3. Verpackung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie von einer dichten heiß versiegelbaren Hülle (25) umschlossen ist, die eine Aufreißkerbe (21) und eine geneigte, ein direktes Entnehmen des Nahtma­ terials ermöglichende Aufreißführungslinie (24) aufweist, der die Nadelschutzklappe (20) unmittelbar benachbart ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine zusätzliche, die dicht verschlossene Hülle (25) ein­ schließende abziehbare äußere Hülle (31).
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