DE2813763C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Projektionseinrichtung gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Eine solche Projektionseinrichtung ist bekannt (US-PS 36 94 076) und beispielsweise bei Kopiergeräten anwendbar, bei denen sie den grundsätzlichen Vorteil hat, daß der Konjunktionsabstand zwischen der Objektebene und der Projektionsebene klein sein kann im Vergleich zu solchen Projektionseinrichtungen, bei denen lediglich ein Projek­ tionsobjektiv mit mehreren auf einer gemeinsamen optischen Achse angeordneten Linsen zur Anwendung kommt. Ein weiterer Vorteil der gattungsgemäßen Projektionseinrichtung liegt darin, daß jedes einzelne optische Projektionssystem aus lediglich zwei Linsen besteht. Anzustreben bei einer solchen Projektionseinrichtung ist, daß jedes Teilbild gleichmäßige Bildhelligkeit bis zum Rand aufweist und sich die Teilbilder korrekt aneinander anschließen. Der Erfüllung dieser Forderung stehen Vignettierungser­ scheinungen sowie Abstandsfehler zwischen den beiden Linsen entgegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Projektionseinrichtung dahingehend zu verbessern, daß eine gleichmäßige Bildhelligkeit bis zum Rand der Teilbilder erreicht ist, die weitgehend unabhängig von Abstands­ änderungen der Linsen sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Projektions­ einrichtung gemäß Patentanspruch 1 gelöst, d. h. im wesentlichen dadurch, daß die Konstruktionsdaten der beiden Linsen den in Patentanspruch 1 genannten Bedingungen gehorchen. Von diesen sind die Bedingungen (e) und (f) identisch mit in der Optik allgemein bekannten Definitionen. Die Bedingungen (a), (b) und (c) bestimmen die Linsengeometrie der ersten Linse und die Bedingungen (g) bis (k) bestimmen die Linsengeometrie der zweiten Linse. Aus der Bedingung (d), die eine bestimmte Größe des abgebildeten Teilbereichs der Objektebene vorschreibt, wird die Zwischenbildgröße und somit die Feldblende bestimmt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist gewährleistet, daß jedes optische Projektionssystem folgende Forderungen erfüllt: Die Hauptstrahlen, die vom Rand des erfaßten Teilbereichs der Objektebene ausgehen und durch die Mitte der objektseitigen Linsenfläche der ersten Linse verlaufen, verlaufen zwischen den beiden Linsen parallel zur optischen Achse und schließlich wiederum durch die Mitte der Linse auf der bildseitigen Linsenfläche der zweiten Linse. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß die erste Linse austrittsseitig telezentrisch und die zweite Linse eintrittsseitig telezentrisch ausgebildet ist, was einerseits Änderungen der Teilbildgröße aufgrund von Abstands­ änderungen zwischen den Linsen verhindert und andererseits Helligkeitsverlusten zum Rand des jeweiligen Teilbildes vorbeugt. Außerdem ist die Forderung erfüllt, daß die Randstrahlen, die vom Rand des abgebildeten Teilbereichs ausgehend den Rand der ersten Linse treffen, innerhalb derselben parallel zur optischen Achse verlaufen, und ein entsprechender Strahlenverlauf in der zweiten Linse vorliegt. Die Erfüllung dieser Forderung beugt ebenfalls Lichtverlusten vor, so daß insgesamt eine gleichmäßige Bildhelligkeit bis zum Rand des Teilbildes für die vorgeschriebene Größe des Teilbereichs der Objektebene erreicht ist.
Für ein Ausbildungsbeispiel eines Projektionssystems der bekannten, gattungsbildenden Projektionseinrichtung gemäß der US-PS 36 94 076 sind Konstruktionsdaten bekannt (Spalte 5, Zeile 50, bis Spalte 6, Zeile 1, in Verbindung mit Spalte 8, Zeilen 7 bis 21). Das bekannte Projektions­ system erfüllt außer den allgemein gültigen Bedingungen (e) und (f) wegen seiner zur Zwischenbildebene symmetrischen Ausbildung auch die Bedingungen (f) und (l). Ferner erfüllt es die Bedingungen (a) und (c) sowie (h) und (j). Nicht erfüllt sind jedoch die Bedingungen (b) und (g) sowie die Bedingung (d), so daß auch die daraus abgeleitete, die Feldblende bestimmende Zwischenbildgröße nicht getroffen ist. Das bekannte Projektionssystem erfüllt somit nicht alle Bedingungen und genügt daher nicht den vorstehend genannten Forderungen, deren Erfüllung durch die Bedingungen sichergestellt ist.
In vorteilhafter Ausbildung kann vorgesehen sein, daß die beiden Linsen baugleich ausgebildet und symmetrisch zur Zwischenbildebene angeordnet sind, wie dies durch Anspruch 2 zum Ausdruck gebracht ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Projektionseinrichtung in einem Kopiergerät.
Fig. 2 zeigt vergrößert und perspektivisch die Projekti­ onseinrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 3 zeigt ein Projektionssystem der Projektionseinrichtung.
Fig. 4 ist eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, die das Projektionssystem mit verschiedenen Symbolen und Zeichen für die Erläuterung zeigt.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Projektionseinrichtung in Anwendung bei einem Kopiergerät gezeigt. 60 bezeichnet eine Trommel, auf der ein photoempfindliches Material sitzt, das eine Projektionsebene 61 bildet und das aus einer elektrisch leitenden Schicht, einer photoleitenden Schicht und einer transparenten Isolierdeckschicht gebildet ist, die in dieser Reihenfolge übereinandergeschichtet sind. Die Trommel 60 wird mittels eines nicht gezeigten Motors in Pfeilrichtung drehend angetrieben. Zuerst wird das photo­ empfindliche Material einer Aufladung mittels eines Koronaentladers 62 unterzogen, der die ganze Oberfläche gleichförmig lädt. Die Polarität der bei diesem Schritt auf das photoempfindliche Material aufgebrachten Ladung ist positiv, wenn die photoleitende oder photoleitfähige Schicht ein N-Halbleiter ist, und negativ, wenn die photoleitende Schicht ein P-Halbleiter ist. Danach wird das photoempfindliche Material einer streifenweisen Belichtung mit dem Bild einer auf einen transparenten Vorlagentisch 63 aufgelegten Vorlage unterzogen, deren Oberfläche eine Objektebene 64 bildet. Bei einfacher Vergrößerung bzw. Vergrößerung "1" ist die Bewegungsge­ schwindigkeit des Vorlagentischs 63 gleich der Umfangsge­ geschwindigkeit der Trommel 60. Das Bild der Vorlage wird auf dem photoempfindlichen Material mittels einer Projek­ tionseinrichtung 65 gebildet. Diejenige Fläche der Vorlage 64, die der Projektionseinrichtung zugewandt ist, d. h. die Objektebene 61, wird mittels eines Beleuchtungssystems 66 mit einer Lampe und einem Reflektor beleuchtet. Durch Einstellung des Beleuchtungslichtwerts bei diesem Beleuch­ tungssystem 66 kann der Belichtungswert für das photo­ empfindliche Material eingestellt werden.
Gleichzeitig mit der streifenweisen Belichtung mittels der Projektionseinrichtung 65 wird das photoempfindliche Material einer Entladung mittels eines Koronaentladers 67 unterzogen, dessen Polarität zu derjenigen des Koronaentladers 62 entgegengesetzt ist. Als Folge davon wird auf dem Material ein Ladungsmuster ausgebildet, das dem Bild der Vorlage entspricht. Danach wird das photoempfindliche Material weiter einer Totalbelichtung mittels einer Lampe 68 unterzogen, so daß auf dem Material ein elektrostatisches Ladungsbild mit hohem Kontrast erzeugt wird. Das auf diese Weise ausgebildete Ladungsbild wird mit einer Entwicklungsvorrichtung 69 entwickelt, die eine Kaskaden- Vorrichtung oder eine Magnetbürsten-Vorrichtung sein kann, und damit als Tonerbild sichtbar gemacht. Das Tonerbild wird auf ein Übertragungs- oder Bildempfangsblatt 72 übertragen. Das Bildempfangsblatt wird von einer nicht gezeigten Zuführvorrichtung zugeführt und mit dem photo­ empfindlichen Material mit Hilfe von Walzen 70, 71 so in Berührung gebracht, daß es zur Aufnahme des Tonerbilds mit der gleichen Geschwindigkeit wie das photoempfindliche Material transportiert wird. Zur Steigerung des Übertra­ gungswirkungsgrads wird an der Übertragungsstation auf die Rückfläche des Bildempfangsblatts 72 eine elektrische Ladung aufgebracht, deren Polarität zu derjenigen des bei der Entwicklung verwendeten Toners entgegengesetzt ist. Zu diesem Zweck ist an der Übertragungsstation ein Koronaentlader 73 angebracht. Das auf das Bildempfangsblatt 72 übertragene Tonerbild wird mittels einer Fixiervorrichtung wie einer Wärmefixiervorrichtung mit einem Paar von Walzen 74, 75 fixiert, die in Andruckberührung mit dem Bild­ empfangsblatt sind. Nach dem Fixieren wird das das fixierte Tonerbild tragende Bildempfangsblatt an eine nicht gezeigte Blattaufnahmevorrichtung abgegeben.
Nach der Übertragung wird die Oberfläche des photoempfindlichen Materials mit einer elastischen Reinigungsklinge 76 gereinigt, deren Kante irgendwelchen übriggebliebenen Toner von der Oberfläche des Materials entfernt. Nunmehr ist das gereinigte photoempfindliche Material für den nächsten Zyklus des vorstehend beschriebenen Abbildungs­ verfahrens bereit.
Im folgenden wird die in Fig. 1 gezeigte Projektionsein­ richtung 65 anhand der Fig. 2 ausführlich erläutert.
Eine erste Linse 40 und eine zweite Linse 41, die auf einer gemeinsamen optischen Achse angeordnet sind, bilden ein Projektionssystem. Eine Mehrzahl derartiger Projektionssysteme ist in zwei Reihen angeordnet. Diese Projek­ tionssysteme können jedoch auch in drei oder mehr Reihen angeordnet werden.
Die Funktionen der Linsen 40 und 41 sind aus der Fig. 3 ersichtlich. In der Fig. 3 bezeichnet 50 einen Teilbereich der Objektebene, d. h. einer Vorlage. 51 ist eine Blenden­ öffnung, die in der Eintrittspupille der Linse 40 angeordnet ist. 52 bezeichnet eine Feldblende, die in einer Ebene angeordnet ist, auf welcher ein Zwischenbild 53 des Teilbereichs 50 über die erste Linse 40 ausgebildet wird. Diese Feldblende dient zur Festlegung des erfaßten Teilbereichs der Objektebene. Vorzugsweise ist die Feldblende 52 sowohl von der bildseitigen Oberfläche der Linse 40 als auch von der objektseitigen Oberfläche der Linse 41 so weit wie möglich in Abstand zu halten, um zu verhindern, daß irgendeine Abbildung von an diesen Oberflächen anhaftendem Staub in der Projektionsebene erfolgt. Das Zwischenbild ist vorzugsweise ein verkleinertes Bild, damit die konstruktive Ausbildung der Feldblende 52 erleichtert ist. 54 bezeichnet einen Hauptstrahl. Die erste Linse 40 ist auf der Bildseite telezentrisch, während die zweite Linse 41 auf der Objektseite telezentrisch ist. Daher ist der auf die Linse 41 auftreffende und aus der Linse 40 austretende Hauptstrahl zur gemeinsamen optischen Achse parallel. Aufgrund des Umstands, daß die Linsen 40 und 41 telezentrisch sind, wirken die bildseitige Oberfläche der Linse 40 und die objektseitige Oberfläche der Linse 41 so, als wenn sie eine Luftlinse bilden würden; daher wirken sie wie eine Feldlinse. Dies bedeutet, daß einem Lichtverlust durch die Linse 41 vorgebeugt ist und daß das zur Ausbildung des Zwischenbilds verwendete Licht voll zur Erzeugung des Bildes in der Projektionsebene ausgenutzt werden kann.
In Versuchen mit der Projektionseinrichtung wurde festgestellt, daß ein gutes Ergebnis dadurch erzielbar ist, daß Linsen 40 und 41 verwendet werden, die einander gleich sind (jedoch symmetrisch in bezug auf das Zwischenbild 53 angeordnet sind) und deren Linsendicke entlang der optischen Achse zweimal bis sechzigmal größer als ihr wirksamer Linsendurchmesser ist.
Das Projektionssystem aus den Linsen 40 und 41 weist bestimmte Konstruktionsbedingungen auf, die im folgenden näher erläutert werden.
Nunmehr wird anhand der Fig. 4, in welcher unterschiedliche Symbole und Zeichen für die Erläuterung angegeben sind, der Aufbau der Linse 40 beschrieben.
In Fig. 4 ist r₁ der Krümmungsradius der ersten Linsenfläche, d. h. der objektseitigen Linsenfläche der ersten Linse 40, und r₂ der Krümmungsradius der zweiten Linsenfläche, d. h. der bildseitigen Linsenfläche derselben (im Falle der in Fig. 4 gezeigten Linse ist r₂ ein Negativwert). d′₁ ist die Mittendicke der ersten Linse, d. h. die entlang ihrer optischen Achse gemessene Dicke von der ersten Linsenfläche bis zur zweiten Linsenfläche. n′₁ ist der Brechungsindex des Materials der Linse 40, d. h. der Brechungsindex bei deren Konstruktionswellenlänge. Ferner sind der wirksame Durchmesser der Linse 40 mit Φ₁ und die Größe des Teilbereichs 50 der Objektebene mit Φ₀ bezeichnet. Das Symbol Φ₂ bezeichnet die Größe des mittels der ersten Linse 40 ausgebildeten Zwischenbilds 53. S₁ ist der Abstand von der ersten Linsenfläche der Linse 40 von der Objektebene (wobei im dargestellten Fall S₁ ein Negativwert ist), während S′₂ der Abstand von der zweiten Linsenfläche der ersten Linse zu dem Zwischenbild 53 ist.
ist die Lateralvergrößerung des Zwischenbilds 53 in bezug auf den Teilbereich 50. Die wirksame Blendenzahl der Linse 40 auf der Objektseite ist mit Fe bezeichnet.
Die wirksame Blendenzahl Fe ist allgemein durch die folgende Formel bestimmt:
Die Lateralvergrößerung des Zwischenbilds β₁ (|β₁| < 1), der Objektabstand S₁ und der Abstand zum Zwischenbild, d. h. S′₂, sind Werte, die im voraus festgelegt werden können. Der Brechungsindex n′₁ ist ferner durch die Auswahl des Materials festgelegt und daher ein bekannter Wert. Aus diesen fünf bekannten Werten Fe, β₁, S₁, S′₂ und n′₁ können unter Anwendung der Theorie eines idealen Abbildungssystems die folgenden Gleichungen (6) bis (10) für r₁, r₂, d′₁, Φ₀ und Φ₁ abgeleitet werden:
Der Zusammenhang zwischen der Lateralvergrößerung β₁ und den Linsenkonstruktionsdaten ist durch
gegeben, wobei
und
ist.
Aus der Forderung, daß der Hauptstrahl des von der Objektebene kommenden und durch die Mitte der ersten Linsenfläche laufenden Strahlenbündels parallel zu der optischen Achse laufen soll, nachdem er aus der zweiten Linsenfläche austritt, was äquivalent zu der Bedingung ist, daß die Brennweite der zweiten Linsenfläche (d. h. 1/ ϕ₂) gleich e′₁ sein soll, ergibt sich der folgende Zusammenhang:
Aus der Forderung, daß der vom Rand des erfaßten Teilbereichs auf die Linse 40 auftreffende Randstrahl nicht ausbrechen soll (s. Fig. 3), nämlich aus der Forderung, daß nach dem Durchlaufen der ersten Linsenfläche der untere Randstrahl des Strahlenbündels entlang dem Rand der Linse 40 parallel zur optischen Achse laufen soll, ergibt sich der folgende Zusammenhang:
Schließlich ergibt sich für den Abstand S′₂:
S′₂ = b₁ × {(1 - ϕe′₁)S₁ - e′₁} (5)
Aus den vorstehend beschriebenen Gleichungen (1) bis (5) und mathematischer Auflösung in bezug auf r₁, r₂, d′₁, Φ₁ und Φ₀ ergibt sich:
und
Dabei folgt Gleichung (9) unmittelbar aus Gleichung (1).
Im folgenden wird die zweite Linse 41 anhand der gleichen Figur, nämlich Fig. 4 beschrieben, wobei r₃ der Krümmungsradius der ersten Linsenfläche der zweiten Linse 41 und r₄ der Krümmungsradius der zweiten Linsenfläche derselben ist (wobei im gezeigten Fall r₄ ein Negativwert ist), d′₂ die Mittendicke der zweiten Linse 41 und n′₂ der Brechungsindex des Materials derselben ist, Φ₃ der wirksame Durchmesser der Linse 41 und Φ₄ die Größe des durch die zweite Linse auf der Projektionsebene projizierten Teilbildes 55 ist, S₃ der Abstand von der ersten Linsenfläche der zweiten Linse zu dem Zwischenbild 53 (im gezeigten Fall ein Negativwert) und S′₄ der Abstand von der zweiten Linsenfläche der zweiten Linse zu dem projizierten Teilbild ist. Die Lateralvergrößerung des Teilbildes 55 in bezug auf das Zwischenbild 53 ist mit
bezeichnet. Die wirksame Blendenzahl dieser zweiten Linse 41 auf der Bildseite ist mit Fe′ bezeichnet.
Die wirksame Blendenzahl Fe′ ist allgemein durch die Gleichung definiert:
Wie im Falle der ersten Linse können der Abbildungsmaßstab β₂ (|β₂| < 1), der Abstand S₃ und der hintere Linsenabstand S′₄ im voraus festgelegt werden. Der Brechungsindex n′₂ des Materials ist mit der Wahl des Materials gleichfalls bekannt.
Aus diesen fünf bekannten Werten Fe′, β₂, S₃, S′₄ und n′₂ und unter Anwendung der Theorie eines idealen Abbildungssystems können für die Werte des Krümmungsradius r₃, des Krümmungsradius r₄, der Mittendicke d′₂ der zweiten Linse des wirksamen Linsendurchmessers Φ₃ und der Teilbildgröße Φ₄ die folgenden Gleichungen (16) bis (20) abgeleitet werden.
Der Zusammenhang zwischen der Lateralvergrößerung β₂ und den Konstruktionsdaten der Linse 41 ist durch
gegeben, wobei
ist.
Damit das aus der zweiten Linse austretende Strahlenbündel, dessen Hauptstrahl parallel zu der optischen Achse in die zweite Linse eintritt, den wirksamen Durchmesser Φ₃ derselben voll ausnutzt, ist es wünschenswert, daß an der zweiten Linsenfläche der zweiten Linse der Hauptstrahl durch deren Mitte verläuft. Dieses Erfordernis entspricht der Bedingung, daß die Brennweite der ersten Linsenfläche (d. h. 1/ϕ₃) gleich e′₂ ist. Aus dieser Bedingung ergibt sich die folgende Gleichung:
Aus der Forderung, daß der vom Rand des Zwischenbilds 53 kommende und auf die zweite Linse 41 auffallende Randstrahl nicht ausbrechen soll (s. Fig. 3), nämlich aus der Forderung, daß der untere Randstrahl des Strahlenbündels nach Durchlaufen der ersten Linsenfläche entlang dem sich parallel zur optischen Achse erstreckenden Rand der Linse 41 laufen soll, ergibt sich folgende Gleichung:
Schließlich ergibt sich für den Abstand S₃:
S₃ = 1β₂ × {(1 - ϕe′₂) S′₄ + e′₂} (15)
Das Auflösen der vorstehenden Gleichungen (11) bis (15) im Hinblick auf r₃, r₄, d′₂, Φ₃ und Φ₄ ergibt:
und
Dabei folgt Gleichung (19) unmittelbar aus Gleichung (11).
Auf diese Weise wird in einem kombinierten optischen Projektionssystem aus der ersten Linse 40 und der zweiten Linse 41 zuerst ein Zwischenbild (mit dem Bilddurchmesser Φ₂) eines zu projizierenden Teilbereichs eines Objekts (mit dem Objektdurchmesser Φ₀) mittels der ersten Linse ausgebildet und danach das Zwischenbild auf die Projek­ tionsebene mittels der zweiten Linse als aufrechtstehendes Teilbild mit einem Teilbilddurchmesser Φ₄ übertragen, ohne daß ein Verlust hinsichtlich der Helligkeits-Gleichförmigkeit entsteht. Um ein vollständiges zusammengesetztes Bild des Objekts in der Projektionsebene durch Verwendung einer Anordnung aus einer Mehrzahl derartiger optischer Projek­ tionssysteme mit jeweils einer ersten und einer zweiten Linse zu erhalten, ist eine Abbildung im Maßstab 1 : 1 vorgeschrieben, so daß die folgende Gleichung gilt:
Aus dieser Vorschrift folgt ferner:
Fe′ = Fe (22)
Dementsprechend werden für ein derartiges optisches Projektionssystem mit aufrechter (1 : 1)-Abbildung durch die Festlegung der Werte β₁ und Fe der ersten Linse 40 auch die Werte β₂ und Fe′ der zweiten Linse entsprechend den vorstehenden Gleichungen (21) und (22) festgelegt. Die anderen Werte S₁, S′₂ und n′₁ für die erste Linse und S₃, S′₄ und n′₂ für die zweite Linse können jedoch unabhängig voneinander nach geeigneten Gesichtspunkten festgelegt werden.
Allgemein ist es notwendig, zwei verschiedene Linsen herzustellen, wenn die erste und die zweite Linse von einander im Aufbau verschieden sind. Im Hinblick auf die Herstellung sollte dies möglichst vermieden werden. Zur Erfüllung dieses Bestrebens ist zu erwägen, als zweite Linse, die die Bedingungen (21) und (22) erfüllt, eine mit der ersten Linse baugleiche Linse zu verwenden und die beiden Linsen symmetrisch in bezug auf die Zwischenbild- Ebene anzuordnen, um damit ein optisches Projektionssystem gemäß der vorstehenden Beschreibung zu bilden. In diesem Fall ist der Zusammenhang zwischen den Konstruktionsdaten der ersten Linse und derjenigen der zweiten Linse folgendermaßen gegeben:
r₃ = -r₂, r₄ = -r₁, d′₂ = d′₁, n′₂ = n′₁, Φ₃ = Φ₁, Φ₄ = Φ₀, β₂ = 1/β₁, S₃ = -S′₂, S′₄ = -S₁ und Fe′ = Fe.
In der nachstehenden Tabelle 1 sind unterschiedliche Konstruktionsdaten für Ausführungsbeispiele 1 bis 10 der Projektionssysteme angegeben, bei welchen die erste und die zweite Linse symmetrisch in bezug auf die Zwischen­ bildebene ausgebildet und angeordnet sind.
Tabelle 1
Darüber hinaus wurde bei Versuchen mit der Projektionseinrichtung festgestellt, daß die erste und die zweite Linse eine zulässige Abweichung von ungefähr ± 10% gegenüber dem Linsenaufbau gemäß den vorstehend angegebenen Gleichungen (6) bis (8) und (10) sowie (16) bis (18) haben dürfen. D. h., die Werte r₁, r₂, d′₁ und Φ₀ sowie r₃, r₄ und d′₂ sind gemäß folgenden Bedingungen zulässig, wobei K₁ = 0,9 und K₂ = 1,1 ist.
Für Φ₃ gilt aus den Gleichungen (19) und (22):
Aus der Bedingung (d) wird die Feldblende, d. h. die Zwischenbildgröße Φ₂ bestimmt, und zwar mit Gleichung (9) als Bedingung (e) und der Definition
als weiterer Bedingung. Ferner geht Gleichung (21) als weitere Bedingung (l) in die Bestimmung der Konstruktionsdaten ein.
In der am Beschreibungsende angefügten Tabelle 2 sind Konstruktionsdaten für weitere Ausführungsbeispiele der Projektionseinrichtung aufgeführt.
Tabelle 2

Claims (2)

1. Projektionseinrichtung zur Projektion eines aufrechten, aus Teilbildern zusammengesetzten Bildes eines Objektes auf eine Projektionsebene, mit einer Mehrzahl optischer Projektionssysteme (65), die entlang einer be­ stimmten Richtung zwischen der Objektebene (64) und der Projektionsebene (61) angeordnet sind, wobei jedes optische Projektionssystem eine erste Linse (40) und eine zweite Linse (41) mit einer gemeinsamen optischen Achse aufweist, wobei die erste Linse ein Zwischenbild (53) eines Teilbereichs (50) der Objektebene zwischen der ersten und der zweiten Linse ausbildet, während die zweite Linse das Zwischenbild als Teilbild in der Projektionsebene abbildet, wobei in der Zwischenbildebene eine Feldblende (52) angeordnet ist und wobei jede der Linsen Linsenflächen (r₁, r₂; r₃, r₄) an ihren gegenüberliegenden Enden aufweist und eine entlang der optischen Achse gemessene Dicke (d′₁; d′₂) hat, die größer als der wirksame Durch­ messer ( Φ₁; Φ₃) derselben ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Konstruktionsdaten der ersten Linse (40) folgenden Bedingungen gehorchen: und daß durch die Feldblende (52) die Objektgröße ( Φ₀) festgelegt ist auf mit und wobeir₁der Krümmungsradius der objektseitigen Linsenfläche der ersten Linse ist, r₂der Krümmungsradius der bildseitigen Linsenfläche der ersten Linse ist, d′₁die Dicke der ersten Linse zwischen der objektseitigen Linsenfläche und der bildseitigen Linsenfläche entlang der optischen Achse ist, Φ₀die lineare Objektgröße (lineare Größe des abgebildeten Teilbe­ reichs der Objektebene) ist, Φ₁der wirksame Durchmesser der ersten Linse ist, Φ₂die lineare Zwischengröße ist, n′₁der Brechungsindex des Materials der ersten Linse bei deren Konstruktionswellenlänge ist, β₁die Lateralvergrößerung der ersten Linse ist, S₁der Abstand von der objektseitigen Linsenfläche der ersten Linse zu der Objektebene entlang der optischen Achse ist, S′₂der Abstand von der bildseitigen Linsenfläche der ersten Linse zu der Zwischenbildebene entlang der optischen Achse ist, Fedie wirksame Blendenzahl der objektseitigen Linsen­ fläche der ersten Linse ist, K₁= 0,9 ist und K₂= 1,1 ist,und daß die Konstruktionsdaten und der wirksame Durch­ messer der zweiten Linse (41) folgenden Bedingungen gehorchen: wobeir₃der Krümmungsradius der objektseitigen Linsenfläche der zweiten Linse ist, r₄der Krümmungsradius der bildseitigen Linsenfläche der zweiten Linse ist, d′₂die Dicke der zweiten Linse zwischen der objektseitigen Linsenfläche und der bildseitigen Linsenfläche entlang der optischen Achse ist, Φ₃der wirksame Durchmesser der zweiten Linse ist, n′₂der Brechungsindex des Materials der zweiten Linse bei deren Konstruktionswellenlänge ist, β₂die Lateralvergrößerung der zweiten Linse ist, S₃der Abstand von der objektseitigen Linsenfläche der zweiten Linse zu der Zwischenbildebene entlang der optischen Achse ist, S′₄der Abstand von der bildseitigen Linsenfläche der zweiten Linse zu der Projektionsebene entlang der optischen Achse ist, K₁= 0,9 ist und K₂= 1,1 ist.
2. Projektionseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß r₃= -rr₄= -rd′₂= d′n′₂= n′Φ₃= ΦS₃= -S′₂ und S′₄= -S₁ist.
DE19782813763 1977-03-31 1978-03-30 Projektionseinrichtung Granted DE2813763A1 (de)

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