DE2818110A1 - Vorrichtung zum transportieren und verteilen von fein verteiltem material - Google Patents

Vorrichtung zum transportieren und verteilen von fein verteiltem material

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    • Y02W30/80Packaging reuse or recycling, e.g. of multilayer packaging

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Transportieren und Verteilen von fein verteiltem Material.
Bei einer ganzen Anzahl von industriellen Verwendungszwecken ist es ständige Praxis, große Mengen von fein verteiltem, körnigem oder nicht körnigem Material, wie z.B. zerstückelte oder zerschnittene Vorgarne, Stränge oder Rovings aus Glasfasern, in Behältern zu transportieren, beispielsweise in üblichen Kästen aus Wellpappe, die sich zur Oberseite oder Unterseite hin öffnen lassen und die bis zu 700 kg und mehr Material enthalten können.
Die Verwendung von aus Karton bestehenden Kästen, die sich zur Oberseite hin öffnen lassen, ist wenig geeignet für so schwere Lasten, da es erforderlich ist, eine kostspielige Vorrichtung zu verwenden, um sie umzustürzen und ihren Inhalt in Trichter oder Mischvorrichtungen zu entladen. Aus diesem Grunde gibt es verschiedene Arten von Behältern, insbesondere aus Karton, mit einem sich nach unten hin öffnenden Boden; ihre Unterseite, die im allgemeinen durch Überstärken oder auch durch Holzböden verstärkt ist, ist in den meisten Fällen so ausgebildet, daß sie eine Palette bildet, die von ihrer Unterseite her zugänglich ist, um ihre Handhabung zu ermöglichen. Sie weist üblicherweise herunterklappbare Zungen auf, die in der geschlossenen Stellung längs einer Trennlinie verriegelt sind, welche im allgemeinen mit einer abreißbaren Verklebung oder vorher angebrachten Einschnitten versehen ist, wobei die Zungen zur Entleerung die Freigabe einer Öffnung ermöglichen und selbst einen im allgemeinen im Zentrum angeordneten Trichter bilden. Normalerweise können derartige teuere und relativ zerbrechliche Behälter nur wenige Male wiederverwendet werden.
Es darf darauf hingewiesen werden, daß der Behälter eine umso geringere Festigkeit während der Entleerungsvorgänge beibehält, je größer die in Frage stehende Öffnung ist; ferner sieht man sich außerdem der Gefahr ausgesetzt, daß eine ungewollte oder vorzeitige Entleerung durch vorzeitiges Reissen der Verriegelungsanordnung
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während der Handhabung stattfindet.
Bei Behältern mit großen Abmessungen ist man daher dazu übergegangen, die Abmessung der öffnung dementsprechend zu reduzieren; daraus ergibt sich, daß die Entleerung häufig unvollständig sein wird, und zwar infolge der Bildung von Anhäufungen oder Stauungen in den toten Zonen, insbesondere in den Ecken. Ein schwerwiegenderer Nachteil besteht darin, daß eine bestimmte Anzahl von Materialien aufgrund ihrer speziellen Natur und Struktur Schwierigkeiten beim Ausschütten bieten; dies ist insbesondere der Fall bei faserartigen Materialien. Während des Entladens eines Behälters, der sich an der Unterseite nur teilweise öffnet, kann sich im inneren eine Brücke bilden, die eine Unterbrechung des Entladevorganges hervorruft; dies umso leichter, je enger oder schmaler die Durchgangsöffnung ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, diese Nachteile zu vermeiden und eine Transportvorrichtung oder einen demontierbaren Behälter mit großem Fassungsvermögen anzugeben, der durch die Kombination eines zusammenlegbaren und wiederverwendbaren Behälters und einer dauerhaften Palette mit großer Festigkeit gebildet ist, und zwar mit dem Ziel, eine handliche Anordnung zur Handhabung und Lagerung anzugeben, die bei ihrer Verwendung im Betrieb niedrige Kosten verursacht.
Der Behälter verwendet eine Transportpalette mit einem Sockel als Träger einer Platte mit herunterklappbaren, öffnenden Klappen zur Aufnahme eines prismatischen Behälters mit einem sich öffnenden Boden, wobei der Sockel eine große freie Durchgangsöffnung aufweist, die in einfacher Weise von Klappen gebildet wird, die nach innen herumgeklappt sind und in der Schließstellung im wesentlichen miteinander verbunden sind.
Die erfindungsgemäße Palette zeichnet sich dadurch aus, daß der Sockel aus einem äußeren Rahmen besteht, dessen Elemente einen zweiten Rahmen in Form einer schmalen Einfassung tragen, deren Mittelöffnung vollständig freigelassen ist, und die außen am zweiten Rahmen dreieckige Verstrebungen bilden, und daß das so
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gebildete Gerüst sich öffnende, herausklappbare Klappen trägt, die zur Bilding der Palette in der geschlossenen Stellung verriegelbar sind.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist· die Palette einen polygonalen Rahmen aus Elementen auf, die fest an ihren Enden angeschlossen sind und die einen mit seitlichen Öffnungen versehenen Sockel bilden; dieser Sockel trägt an seiner Oberseite Elemente, die jede seiner Ecken schneiden und im Inneren seines Umfanges einen zweiten polygonalen Rahmen mit einer doppelten Anzahl von Ecken bilden, der mit einem schmalen Falz oder Anschlag zur Aufnahme eines prismatischen Behälters versehen ist, welcher einen sich öffnenden Boden von entsprechender Form aufweist, aber in seinem mittleren Bereich vollständig frei ist; die so gebildete öffnung kann mit einer sich öffnenden Platte aus Klappen verschlossen werden, die herunterklappbar an den Elementen des ersten Rahmens angelenkt sind.
Das Gerüst trägt ferner Lager, die vertieft oder versenkt an der unteren Öffnung seiner Einfassung eingebaut sind und an denen die festen herunterklappbaren Klappen angelenkt sind, so daß es möglich ist, diese Klappen während der Entleerungsvorgänge längs der öffnung der Einfassung zurückzuziehen oder zu klappen; die Palette ist mit einem Verriegelungsorgan, beispielsweise einer lösbaren Stange versehen, welche die Klappen zur Bildung der Platte in ihrer Schließstellung hält.
Die Einfassung dient zur Aufnahme der Unterkanten des Behälters, der vorzugsweise in an sich bekannter Weise einen nahezu kreisförmigen und insbesondere einen oktogonalen Querschnitt besitzt; die Einfassung besteht vorteilhafterweise aus Winkelprofilen, die nach oben und nach innen vorzugsweise einen kontinuierlichen Falz oder Anschlag aufweisen, besitzt eine entsprechende Form und läßt sich somit ins Innere eines Sockels mit viereckiger Form einsetzen, der vier herunterklappbare Klappen aufweist und dessen vier Spitzen über seinen Außenrand vorstehen.
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Selbstverständlich ist es möglich, auch andere Formen zu verwenden, beispielsweise eine hexagonale Einfassung, die in einen Sockel mit dreieckiger Form eingesetzt wird, oder auch eine rechteckige Einfassung, aber diese Formen sind im Prinzip in verschiedener Hinsicht weniger vorteilhaft.
Die erfindungsgemäße Palette mit Verstrebungen in den Eckbereichen besitzt trotz ihrer großen inneren öffnung eine hohe Festigkeit und Verwindungssteifiqkeit und bietet darüber hinaus den Vorteil, daß sie die Handhabung und Lagerung erheblich erleichtert. Sie kann selbstverständlich mit Hilfe von Gabelstaplern transportiert werden, und zwar aufgrund der an den Seiten des Sockels vorgesehenen Öffnungen. Ferner besitzt sie aufgrund der äußeren Dreiecksanordnung, die von dem Sockel gebildet wird, welcher einen vieleckigen Umfang aufweist, der um die Einfassung vorsteht, indem er mindestens drei und im Prinzip vier äußere Spitzen oder Winkel am Polygon erzeugt,- einen ausgezeichneten horizontalen Sitz und zugleich verschiedene Möglichkeiten der Verankerung oder Befestigung an den Ecken für seine Aufhängung an einem Hebezeug, beispielsweise unter einem Laufkran, und mit Hilfe von Schäkeln, die in Öffnungen von geeigneten Laschen oder dergl. befestigt sind. Sie bietet ferner eine große Sicherheit gegenüber der Verformung von Behältern durch die Verwendung von Hilfsstreben, welche die Verbindung zwischen den Spitzen von benachbarten Paletten bei jedem vertikalen Stapel gewährleisten; in besonders einfacher und vorteilhafter Weise bestehen diese Verstrebungen aus Stangen, die vertikal in Löcher eingelassen werden, die an den Orten der Spitzen am Sockel eingearbeitet sind, beispielsweise in Form eines offenen Rohres, das gleichzeitig einen Fuß bildet.
Weiterhin ist es nützlich, zur Entleerung einen dichten Mantel vorzusehen, der seitlich an den offenen Klappen des Behälters entlangläuft. Dieser Mantel kann die Form einer dichten äußeren Hülle aufweisen, die sich während der öffnung entfaltet, aber es ist vorzuziehen, ihm die Form einer undurchlässigen inneren und an ihrem unteren Ende offenen Hülle zu geben, die im Zentrum am Konvergenzpunkt der Klappen.des Behälters zusammengefügt ist, wo sie gegebenen-
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falls mit Hilfe eines von außen lösbaren Bandes zusammengesetzt oder zusammengebunden ist.
Während der Entleerung bildet diese Hülle längs der Klappen, die durch das Herausschwenken der Klappen der Palette freigegeben sind, einen Trichter, dessen durchgehendes und gekrümmtes Profil die Erzielung einer vollständigen Entleerung erleichtert.
Die Erfindung soll im folgenden anhand der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert werden. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine auseinandergezogene Darstellung einer
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die den Behälter und seinen Deckel von unten und die Palette als Träger von oben zeigt;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Palette mit herausschwenkbarer Platte;
Fig. 3a bis 3c Seitenansichten im Schnitt der Palette, und
zwar
Fig. 3a einen durch die Achse der Verriegelungsstange hindurchgehenden Schnitt der festen Palette in ihrer geschlossenen Stellung; und in
Fig. 3b und 3c zwei Stadien des Öffnungsvorganges der Palette und der Basis des Behälters.
Die neuartige Vorrichtung ist besonders geeignet zur Handhabung von großen Mengen von feinverteiltem Material, wie z.B. von geschnittenen Fäden, Fasern, Glasvorgarnen, Strängen oder Rovings, welche 1000 bis 1200 kg erreichen können. Die neuartige Vorrichtung ist
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jedoch ganz generell für jede Art von festen feinverteilten Materialien geeignet und von Wichtigkeit, welche Schwierigkeiten beim Herausschütten bieten.
Die Palette dient zur Aufnahme eines Behälters, der in der Zeichnung mit 1 bezeichnet ist. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 weist dieser Behälter 1 einen oktogonalen Außenmantel oder Körper auf, der vier Paare 3, 4, 5 und 6 von parallelen und einander gegenüberliegenden seitlichen Wänden aufweist, von denen nur vier sichtbar sind und die eine obere öffnung 7 und einen Boden 8 begrenzen. Ein Deckel oder eine Abdeckung 9 ist an die Öffnung 7 angepaßt. Der Boden 8 ist mit einer Schließeinrichtung versehen, die vier Paare von einander gegenüberliegenden dreieckigen Platten 10, 11, 12 und 13 besitzt, die nach innen herumgelegt werden können, um eine zu den seitlichen Wänden senkrecht verlaufende Wand zu bilden, oder aber sich zu einem Trichter öffnen lassen, wie es in Fig. 1 angedeutet ist, um ein fein verteiltes Material aus dem Boden 8 des Behälters 1 austreten zu lassen.
Wie im folgenden noch näher erläutert werden wird, ist es vorteilhaft, die Innenseite des Behälters 1 beispielsweise mit einer Hülle 14 auszulegen oder auszukleiden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der neuartigen Vorrichtung bestehen der Körper und die Klappen des Behälters 1 aus einem biegsamen oder zusammenlegbaren Material, bei faserartigen Materialien beispielsweise aus Wellpappe, und können somit bei leerem Transport flach zusammengelegt werden. Der Körper 2 und die dreieckigen Klappen 10, 11, 12 und 13 werden aus einem einzigen Stück oder Bogen Wellpappe hergestellt, so daß die Klappen an den Körper angeschlossen sind. Wenn der Behälter Verwendung findet, um ein Material, wie z.B. geschnittene Glasfasern, deren Gesamtgewicht 1000 bis 1200 kg erreichen kann, zu handhaben und zu verteilen, wird vorzugsweise ein starker Karton oder Pappe mit Doppelkanelierungen verwendet, das beispielsweise 1460 g/m2 wiegt.
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Die Behälter der neuartigen Vorrichtung können jedoch auch aus anderen biegsamen oder zusammenlegbaren Materialien bestehen, beispielsweise aus einem Bogen aus Kunststoff oder auch Metall.
Die in den Figuren der Zeichnung dargestellte Palette 20 besitzt ein Metallgerüst. Wie man aus Fig. 1 und 2 erkennt, weist dieses Metallgerüst vier Rohre 21 mit viereckigem Querschnitt auf, die an ihren Enden an vier vertikale Rohre 22a ebenfalls mit viereckigem Querschnitt angeschweißt sind, so daß sie einen Sockel bilden, der von vier Füßen 22 getragen ist, bei denen drei Fußplatten 22b in Fig. 1 erkennbar sind. Vier Winkelprofile 24a, die an vier Metallplatten 24b angeschlossen und an der Oberseite des Sockels 23 befestigt sind, bilden einen Tragrahmen, dessen Falz oder Anschlag derart angeordnet ist, daß er die ünterkanten des Behälters 1 aufnimmt urK* " eine schmale Einfassung 24 in Form eines regelmäßigen Oktogons bildet.
Zwei Paare von festen, einander gegenüberliegenden Klappen 25 und 26 mit Achsen 27 bzw. 28 sind in Lagern 29 montiert, die an der Innenseite der den Sockel 23 bildenden Rohre 21 unter den Winkelprofilen 24a befestigt sind, und können somit durch Drehung längs der vier entsprechenden Seiten des Oktogons herausgeschwenkt oder herausgeklappt werden. Es ist einsichtig, daß die Palette dann eine große mittlere Durchgangsöffnung öffnet und daß die von den Bauelementen außerhalb der Einfassung 24 gebildeten Dreiecksanordnungen der Palette 20 eine große Festigkeit verleihen.
Ferner ist eine Verriegelungsstange 30 und eine Verriegelungsschraube 31 vorgesehen.
Wie man aus Fig. 2 erkennt, sind bei dieser Ausführungsform die Klappen 25 und 26 als unregelmäßige Sechsecke ausgebildet, bei denen vier einander gegenüberliegende Seiten paarweise parallel zueinander verlaufen. In der geschlossenen Stellung stoßen die den Achsen 27 gegenüberliegenden parallelen Seiten der Klappen aneinander und ruhen somit auf der Oberseite der Verriegelungs-
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Stange 30, und zwar längs ihrer Längsachse, die der gemeinsamen MIttelsenkrechte der Seiten des Sockels 23 entspricht, an denen die Achsen 28 der Klappen 26 angebracht sind; die Klappen 26 ruhen ferner auf der Oberseite der Verriegelungsstange 30 längs der Mittelsenkrechten relativ zu den parallel zu den Achsen 28 verlaufenden Seiten des Sechsecks". Die einander gegentiberliegendenf nicht parallelen Seiten jeder Klappe stoßen mit den entsprechenden Seiten der beiden benachbarten Klappen aneinander.
Aus Fig. 3a erkennt man, daß die Verriegelungsstange 30, die aus einem Flacheisen besteht und an ihrer Unterseite durch ein V-förmiges Winkelprofil verstärkt ist, das längs der Kanten seiner beiden Stege angeschweißt ist, an einem Ende in eine zu diesem Zweck am Sockel 23 eingebaute Öffnung 33 eingelassen ist, während ihr mit einer Lasche 34 versehenes anderes Ende mit der Verriegelungsschraube 30 verriegelt werden kann. Die Verriegelungsstange 30 hält somit die Klappen 25 und 26 in horizontaler Stellung.
Die Klappen können aus Metall bestehen, vorzugsweise sind es aber feste Holzplatten, die mit einer Metallbewehrung versehen sind.
Es ist einsichtig, daß sich die Ladung von ihrer Unterseite her handhaben laßt, beispielsweise mit Hilfe eines Gabelstaplers, dessen Gabel zwischen die Füße des Sockels hineinfährt, aber auch von oben, ohne daß Zugkräfte auf den Behälter ausgeübt werden, und zwar mit Hilfe von Anschlagvorrichtungen, die am Ort der Spitzen oder Winkel des Sockels 23 um die Rohre 21 herumgelegt werden.
Es ist auch möglich, mehrere Behälter in demselben vertikalen Stapel aufzustapeln, der mit vertikalen Verstrebungen 35 versteift ist, die in die Öffnungen der Rohre 22a jeder unteren Palette eingesetzt sind und auf die entsprechende an den Fußplatten 22b der oberen Palette 20 vorgesehene Öffnungen aufgesetzt werden; andererseits ist es auch möglich, Organe oder Verbindungsteile vorzusehen, die in diese Verstrebungen 35 eingepaßt werden.
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Wenn der Behälter aufgestellt oder aufgehängt worden ist, erfolgt schließlich das Entladen in einfacher Weise, wie es schematisch in den Fig. 1, 3b und 3c angedeutet ist. Die Entriegelung der Palette 20 erfolgt rasch dadurch, daß das durch die Verriegelungsschraube 31 verriegelte Ende freigegeben und dann das andere Ende der Verriegelungsstange 30 aus seinem Sitz im Sockel herausgezogen wird. Die Klappen 25 und 26 werden zurückgeklappt, indem sie sich um ihre jeweilige Achse 27 bzw. 28 drehen, und geben sozusagen den gesamten Boden des Behälters 1 frei, dessen Ränder sich auf der achteckigen Einfassung 24 des Sockels 23 abstützen. Unter dem Gewicht des Materials öffnen sich die dreieckigen Klappen 10 bis 13 und das Entladen erfolgt dann in einen Auffangtrichter 40.
Für die Handhabung von geschnittenen Glasfasern ist es sehr vorteilhaft, die Innenwand des Behälters 1 mit einer rohrförmigen biegsamen Hülle auszukleiden, die an beiden Enden des Behälters offen und in Fig. 1 mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnet ist. In diesem Falle wird vorzugsweise ein Behälter verwendet, dessen dreieckige Klappen zu Trapezen parallel zur Knick- oder Biegelinie abgestumpft sind und im Zentrum des Bodens des Behälters eine öffnung begrenzen, an deren Ort das untere Ende der biegsamen . Hülle zusammengefaßt ist. Im Moment der Entladung entfaltet sich diese Hülle und gewährleistet die Verbindung zwischen dem Behälter und dem Auffangtrichter und bildet dabei einen Trichter mit gekrümmtem und regelmäßigem Profil, der das Ausschütten des Materials in der Nähe der Innenkanten erleichtert und praktisch die Gefahr des Entweichens von Material aus dem Auffangtrichter vermeidet. Ganz generell iüt die Verwendung einer derartigen Hülle sehr vorteilhaft, nicht nur, wenn man jeden Verlust an Material vermeiden will oder wenn das Entweichen dieses Materials irgendeine Störung für den Verwender darstellen kann, sondern auch um den Widerstand und die Dichtigkeit oder Undurchlässigkeit während des Transportes zu verbessern, insbesondere wenn man eine gegenüber Feuchtigkeit empfindliche Substanz oder Materialien handhabt oder transportiert.
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Bei einer anderen Ausführungsform kann jedoch diese biegsame Hülle auch an der Oberseite der herausschwenkbaren Platte der Palette 20 angeordnet sein. Ein oberes Ende der Hülle ist dann an der achteckigen Einfassung 24 befestigt und ihr gegenüberliegendes Ende im Zentrum der herausschwenkbaren oder herausklappbaren Platte der Palette 20 verbunden; der Boden des Behälters ruht dann auf ihr. Im Augenblick der Entladung entfaltet sie sich in gleicher Weise wie die oben beschriebene Hülle und erfüllt die gleiche Funktion.
Die oben beschriebene neuartige Vorrichtung läßt sich selbstverständlich auch für den Transport von feinstverteilten Materialien, pulverförmigen Rohstoffen, wie z.B. Soda oder verschiedenen Salzen, Pigmenten oder Trocknungs- oder Entwässerungsmitteln und anderen hygroskopischen oder nicht hygroskopischen Ladungen, chemischen Produkten, wie z.B. Dünger, Seife oder Kunstharzen, Lebensmitteln, wie z.B. Zucker oder Mehl, etc. verwenden.
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Claims (10)

  1. Patentansprüche
    Transportpalette mit einem Sockel als Träger einer Platte zur Aufnahme eines prismatischen Behälters mit einem Boden, der sich zu einer großen freien öffnung öffnet, um die Handhabung und Entleerung des.Behälters zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet , daß der Sockel (23) aus einem äußeren Rahmen besteht, dessen Elemente (21) einen zweiten Rahmen (24) in Form einer schmalen Einfassung tragen t deren Mittelöffnung vollständig freigelassen ist, und die außen am zweiten Rahmen dreieckige Verstrebungen bilden, und daß das so gebildete Gerüst sich öffnende herausklappbare Klappen (25, 26) trägt, die zur Bilding der Platte in der geschlossenen Stellung verriegelbar sind.
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  2. 2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (23) aus einem ersten äußeren polygonalen Rahmen besteht, dessen an ihren Enden fest angeschlossene Elemente an ihrer Oberseite weitere Elemente (24a) tragen, die jede seiner Ecken schneiden und somit im inneren seines Randes den zweiten Rahmen bilden, der ebenfalls polygonal ist, die doppelte Anzahl von Seiten aufweist und mit einem schmalen Anschlag versehen ist, und daß das so gebildete Gerüst vertieft eingebaut an der Öffnung der Einfassung Lager. (29) trägt, an denen die herausklappbaren Klappen (25,26) angelenkt sind.
  3. 3. Palette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassung eine achteckige Form aufweist und in den Rand eines viereckigen ersten Rahmens für den Socke] eingesetzt ist.
  4. 4. Palette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Seiten des Sockels (23) bildenden Elemente viereckige Rohre (21) sind, die an ihren Enden untereinander mit vertikalen Rohren (22a) verbunden sind, welche Füße (22) bilden.
  5. 5. Palette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (23) am Orte der Spitzen der Dreiecke mit Einrichtungen versehen ist, die ein Einsetzen von vertikalen Verstrebungen (35) zum Stapeln oder zum Anhängen von Aufhängeeinrichtungen ermöglichen.
  6. 6. Palette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine lösbare Verriegelungsstange (30), die unter den Klappen (25,26) zwischen zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Sockels (23) einsetzbar ist, um die Klappen (25,2G) in der geschlossenen Stellung zu halten.
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  7. 7. Palette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Metallgerüst aus vier Rohren (21) mit viereckigem Querschnitt, die an ihren Enden an vier vertikale offene Rohre (22) ebenfalls mit viereckigem Querschnitt angeschweißt sind, so daß sie einen von vier Füßen getragenen Sockel (23) bilden, an dem eine achteckige Einfassung (24) bildende Winkelprofile (24a) befestigt sind, deren Falze nach oben und nach innen gewandt sind, wobei das Gerüst unter der Einfassung (24) Lager (29) trägt, an deren Innenseite vier sechseckige, feste herausklappbare Klappen (25,26) angelenkt sind, die in der geschlossenen Stellung von einer Verriegelungsstange (30) aneinanderstoßend gehalten sind.
  8. 8. Palette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß eine rohrförmige elastische Hülle an der Oberseite der herausklappbaren Platte angeordnet ist, von der das eine Ende an der Einfassung (24) befestigt ist.
  9. 9. Demontierbare Transportvorrichtung mit großem Fassungsvermögen zur Handhabung und Verteilung von feinverteiltem Material, gekennzeichnet durch die Kombination einer dauerhaften Palette mit festem Gerüst nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 und durch einen zusammenlegbaren und wiederverwendbaren prismatischen Behälter (1,2), dessen Boden von Klappen (10 bis 13) mit im allgemeinen dreieckiger Form gebildet ist, die in der Schließstellung nach innen herumgelegt sind, wobei der Körper und die Klappen ausgehend von einem einzigen Bogen aus zusammenlegbarem Material hergestellt sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch' gekennzeichnet, daß der Behälter (1,2) aus einem faserförmigen Material, beispielsweise Wellpappe, besteht und mit einer inneren Hülle (14) ausgekleidet ist, deren unteres Ende im Zentrum am Boden des Behälters zusammengefaßt ist.
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DE19782818110 1977-04-27 1978-04-25 Vorrichtung zum transportieren und verteilen von fein verteiltem material Granted DE2818110A1 (de)

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