DE2821731A1 - Verbesserte sandale - Google Patents

Verbesserte sandale

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DE2821731A1
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Germany
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DE19782821731
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Myron George Joseph Scheinhaus
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JACOBSON PAUL RUSSEL
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JACOBSON PAUL RUSSEL
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B3/00Footwear characterised by the shape or the use
    • A43B3/12Sandals; Strap guides thereon
    • A43B3/126Sandals; Strap guides thereon characterised by the shape or layout of the straps
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43CFASTENINGS OR ATTACHMENTS OF FOOTWEAR; LACES IN GENERAL
    • A43C11/00Other fastenings specially adapted for shoes
    • A43C11/14Clamp fastenings, e.g. strap fastenings; Clamp-buckle fastenings; Fastenings with toggle levers
    • A43C11/1493Strap fastenings having hook and loop-type fastening elements

Description

"Verbesserte Sandale"
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Fußbekleidung und insbesondere auf eine Sandale mit einer mehrlagigen Sohle, mit einer Fußstütze in Form einer Schuheinlage und mit verbesserten Bändern zur Befestigung der Sandale am Fuß, wobei Einrichtungen vorgesehen sind, die ein Verschieben beider Bänder quer zur Sohle ermöglichen.
Es gibt zahlreiche Sandalenmodelle mit sehr verschiedenartigen Sohlen- und Bänderanordnungen, mit denen die Sohle am Fuß des Sandalenträgers gehalten wird.
Mit Bändern oder Riemen versehene Modelle, die für die vorliegende Erfindung von gewisser Bedeutung sind, sind in den US-Patenten 2 038 151 (Wer mark), 2 136 084- (Perugia), 2 259 273 (Smith) und 3 001 302 (Farley) beschrieben worden. In all diesen Modellen umgreifen die Bänder den Fuß einschließlich des Zehengebiets, der Ferae und des Rists. In dem Smith erteilten Patent umgreift ein einziges Band die Zehen des Sandalenträgers und hat Abschnitte 21 und 23,
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die quer zur Sandale unterhalb der Brandsohle verlaufen; jedoch sind keine Mittel vorgesehen, durch die sich die Bänder quer zur Sohlenanordnung verschieben können. Auch hat Smith nicht die Vorteile erkannt, die sich aus Einrichtungen für die Durchführung einer derartigen Relativbewegung ergeben. In dem Wermark erteilten Patent wird eine Sandale mit einem Paar von Bändern beschrieben, die an gegenüberliegenden Vorderenden der Sohle befestigt sind und dann gegenläufig und spiralförmig um das Schienbein und den Knöchel gebunden werden können. Bei diesem Modell v/erden die Bandabschnitte unter der Sandale verschmutzt und es ist schwierig und zeitraubend, die beiden Bänder gegenläufig mehrmals um den Fuß und die Sohle zu schlingen. Alle anderen Patente beschreiben Banderanordnungen, bei denen die Bänder in verschiedenen Gebieten an gegenüberliegenden Seiten der Sohle befestigt sind, ohne daß jedoch Mittel zur gegenseitigen Verstellung der Bänder vorgesehen sind; elastische Einsätze bilden die einzigen Einstellmittel für die Bänder. Keines der bekannten Modelle hat außerdem eine Fußstütze oder eine Brandsohle, die sich der Sohle am Fuß des Sandalenträgers anpassen kann.
Die vorliegende Erfindung schafft eine neuartige Fußbekleidung in Form einer Sandale mit einer mehrlagigen Sohle, mit einer Fußstütze und mit einer Brandsohle aus einem Material, das sich bleibend der Fußsohle des Sandalenträgers anpaßt. Ein anderes wichtiges Kennzeichen wird von einem
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Paar von Bändern gebildet, die als Schleifen das Vorderende des Fußes sowie die Ferse und den Rist umfassen und Abschnitte aufweisen, die frei durch dafür vorgesehene Durchgänge in der Sohle verlaufen, sodaß ein Druckausgleich mit allen mit dem Fuß des Sandalenträgers in Berührung stehenden Abschnitten stattfinden kann. Dieses wichtige Ziel wird teilweise dadurch erreicht, daß abtrennbare Befestigungen zwischen den freien Enden der beiden Bänder vorgesehen sind, sodaß diese Bänder miteinander in irgendeiner einer Vielzahl von Stellungen befestigt werden können und sich leicht durch einfaches .Abziehen trennen lassen. Der Rist und die Ferse v/erden teilweise durch eine Fersenschleife und teilweise durch eine achterförmige Schleife aus den Bändern umgriffen; die Größe der Schleifen kann sich frei einstellen, wie dies für bequemes Tragen der Sandalen notwendig ist.
Bin Hauptziel der vorliegenden Erfindung ist es damit, eine Sandale mit einer speziellen Sohlenanordnung mit inneren Querdurchlassen zu schaffen, bei der in der Mitte gelegene Bänderabschnitte die Zehen, das Ristgebiet und die Ferse umgreifen und sich so verschieben können, wie dies für bequemes Tragen notwendig ist.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Sandale mit mehreren Schichten oder lagen aus einem Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Zellen zu schaffen; die Sandale umfaßt ferner eine Brandsohle aus
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Schaumstoffmatorial mit Minizellen, das seine endgültige Form dem Fuß des Sandalenträgers angepaßt annimmt, sowie eine Lauffläche aus widerstandsfähigem, abriebfestem Material.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sandale mit einer mehrlagigen Sohle zu schaffen, die eine feste, dauerhafte Stütze "für die Ferse und den Rist ergibt und deren zehenseitiges Ende verhältnismäßig biegsam ist.,
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine einfache, preisgünstig herzustellende Sandale zu schaffen, die am Fuß mit einem Paar Bändern festgehalten wird, die· ihrerseits mehrere die Zehen, die Ferse und den Knöchel umgreifende Schleifen bilden; die Länge jeder Schleife kann sich frei auf den notwendigen Wert einstellen, um den gleichen Druck in allen mit dem Fuß in Berührung stehenden Gebieten zu ergeben.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es schließlich, eine verbesserte Sandale mit einem Paar verstellbarer Haiterungsbänder zu schaffen, die verschiedene Abschnitte des Fußes des Sandalenträgers umgreifen und die mit ihren freien Enden in irgendeiner einer Vielzahl verschiedener Stellungen festgehalten werden können.
Diese und andere Ziele ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und den Patentansprüchen, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird.
Die Zeichnungen zeigen eine vorzugsweise Ausfuhrungsform
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der vorliegenden Erfindung.
Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Sandale und zeigt die Halterungsbänder in der geschlossenen Stellung.
Figur 2 ist ein teilweiser Seitenriß des Unterschenkelabschnitts der Sohlenanordnung, wie sie an der Innenseite erscheint.
Figur 3 ist eine Aufsicht auf die Sohlenanordnung längs der in Figur 4 mit 3-3 bezeichneten Linie und zeigt die Anordnung vor dem Aufsetzen der Lauffläche und aufgeschnittene Abschnitte der Auskleidung der Durchlaßöffnungen für die Bänder.
Figur 4 ist schließlich ein Querschnitt längs der in Figur 3 mit 4-4 bezeichneten Linie und zeigt die Sandale nach Anbringung .der Außensohle.
Die in Figur 1 dargestellte Ausführungsform der Sandale 10 umfaßt eine Sohlenanordnung 11, die am Fuß mit zwei Bändern 12 und 13 festgehalten wird« Besonders aus Figur ist ersichtlich, daß die Sohlenanordnung 11 eine Außensohle ' oder Laufsohle 14 aus einem widerstandsfähigem, abriebsfestem Material einer für die Schuhherstellung geeigneten, bekannten Art aufweist. Über der Sohle H befindet sich eine ganzflächig mit ihr verbundene typische Zwischensohle, die aus drei Lagen 15, 16 und 17 eines elastischen Schaumstoffmaterials mit geschlossenen Zellen besteht. Die Lage 16 hat eine Abschrägung 18, deren Vorderkante scharf abbricht und
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quer über die Sandale dicht hinter dem Fußballen verläuft. Das vordere oder zehenseitige Ende der Sandale biegt sich deshalb sogar beim erstmaligen Tragen der Sandale leicht ab.
Die Sandale wird zweckmäßigerweise mit einer Fußstütze 19 versehen, die aus dem gleichen Material wie Lagen 16 und 17 hergestellt werden kann. Die Fußstütze hat eine halbkreisförmige Kontur, wie durch die gestrichelte Linie 20 in Figur 3 dargestellt, und hat eine plankonvexe Form. Die flache Oberfläche 21 geht nach unten, während die konvexe Oberfläche nach oben weist. Der halbkreisförmige Umfang 20 hat eine scharfe Kante und schließt bündig mit den gegenüberliegenden Oberflächen der Lagen 16 und 17 ab, wie besonders aus Figuren 2 und 4 ersichtlich.
Ein wichtiger Bestandteil der Sohlenanordnung 11 ist die Brandsohlenlage 24, die vorzugsweise aus einem Schaumstoffmaterial mit Minizellen hergestellt wird, wie es von der Firma Voltech aus Lawrence, Massachusetts, unter der Bezeichnung L-200 erhalten werden kann. Dieses Material ist selbstformend, d.h. es nimmt eine bleibende Form an, die nach sehr kurzem Tragen der Sandalen mit der Fußform des Sandalenträgers übereinstimmt. Diese Lage, sowie die Lagen 16, 17 und 19, sind aneinander befestigt oder schichtweise miteinander verbunden, z.B. durch einen geeigneten Kleber. Bei Bedarf kann alles bis auf die Brandsohlenlage frei und offen bleiben; es ist auch möglich diese Lagen alle mit einer geeigneten Deckschicht 25 aus Leder oder einem andren
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Material zu überziehen. Die Schicht 25 ist festgeklebt und an ihren umfangseitigen Kanten nach innen gebogen, um sie an die unterste Zwischensohlenlage 15 ankleben zu können.
Unabhängig davon, ob die Zwischensohle und Brandsohle abgedeckt oder unabgedeckt gelassen werden, werden in diese teilweise Sohlenanordnung längliche Schlitze 28 eingestanzt, die senkrecht durch die gesamte Sohlenanordnung verlaufen und so bemessen sind, daß sie die Bänder 12 und 13 aufnehmen können. Die zwei Schlitze 28 verlaufen quer über den dem Unterschenkel zugeordneten Abschnitt der Sohlenanordnung und werden mit dünnen biegsamen, rohrförmigen Auskleidungen mit glatter Oberfläche versehen. Das Rohrmaterial schafft eine Auskleidung der Schlitze 28 und wird so bemessen, daß die Bänder 12 und 13 leicht in die Auskleidung hineinpassen» Dadurch ergibt sich ein Durchgangskanal mit glatter Oberfläche, in dem die Bänder leicht auf die richtige Länge eingestellt werden können. Bei der Herstellung ragen die gegenüberliegenden Enden der Auskleidung 30 zunächst über die Oberfläche der Sohlenanordnung auf, um das Einführen der Bänder 12 und 13 zu erleichtern. Nach dem Einsetzen der Bänder und dem Verkleben der Sohle 14 mit der Auskleidung 30 und dem Boden der Zwischensohle werden die freiliegenden Enden der Auskleidung abgetrennt, sodaß sie entweder bündig mit der Oberfläche der Brandsohle 24 abschließen oder etwas unter dieser Oberfläche liegen.
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Die Bänder 12 und 13 können aus irgendeinem geeigneten Material, wie beispielsweise Gewebe, Leder, Kunststoff oder dergleichen hergestellt werden. Wie besonders aus Figur 5 zu ersehen ist, wird das hintere Ende 32 des Bands 12 durch den hintersten Schlitz 28 eingesetzt und durch eine Klebstelle 33 fest mit der Unterseite der Zwischensohlenanordnung verbunden. Das vordere Ende des Bands 13 wird durch den vorderen Schlitz 28 eingeführt und in ähnlicher Weise mit einer Klebstelle 33 fest mit der Zwischensohle verbunden. Gewöhnlich werden die Auskleidungen 30 über die Bänder 12 und 13 geschoben, ehe sie durch die zwei in der Mitte gelegenen Schlitze 28 gesteckt werden. Wenn dies bewerkstelligt worden ist, wird die Laufsohle 14 an die Unterseite der Zwischensohle angeklebt und vorzugsweise angepreßt gehalten, bis der Kleber ausgehärtet ist«
Die Außenenden 32 und 32a der Bänder 12 und 13 werden an gegenüberliegenden Enden der Zwischensohle und neben gegenüberliegenden Seitenkanten derselben befestigt. Aus· Figur 3 erkennt man ferner, daß die zwei an gegenüberliegenden Seiten des Unterschenkelabschnitts der Sohlenanordnung angebrachten Schlitze 28 gegeneinander versetzt sind, sodaß die diese beiden Paare verbindenden Auskleidungen unter einem spitzen Winkel zur Längsachse der Sandale erscheinen. Der hinterste Abschnitt des Bandes 12 bildet damit eine die Ferse umgreifende Schleife 38 mit einer halben Windung, während der vorderste Abschnitt des Bands
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eine die Zehen umgreifende Schleife 39 bildet. Der rückwärtige Abschnitt des Bandes 13 wird durch die die Ferse umgreifende Schleife 38 in der in Figur 1 dargestellten Weise geführt, oder aber durch eine mit dem Oberabschnitt der Schleife 38 zusammenhängende Halterungsschleife gesteckt. Das freiliegende rückseitige Ende des Bandes 13 ist in seiner richtigen Lage, wenn das Ende 35 an Band 36 befestigt ist und dabei eine "Acht" bildet, die mit der Schleife 38 verbunden ist. Die Verbindungsstelle der Schleifen 38 und 40 verhindert, daß die Schleife 40 sich am Rist anhebt; gleichzeitig wird hierbei Schleife 38 gespannt und dicht an der Ferse anliegend gehaltene
Die freien Enden 35 und 36 der Bänder 12 und 13 werden zweckmäßigerweise mit ablösbaren Befestigungsmitteln versehen, die beim Zusammenpressen in sich überlappender Stellung leicht und sicher ineinander eingreifen·
Derartige Befestigungsmittel sind an sich bekannt und bestehen aus einer großen Anzahl von Barten 42, die an der Unterseite des Bandendes 35 angebracht 3ind. Die Barten greifen leicht in ein flaches Mattengeflecht aus statistisch unregelmäßig verteilten Fasern 43 ein, die an der nach oben weisenden Fläche des Bandendes 36 angebracht sind. Dabei lassen sich jedoch die Barten in bekannter Weise leicht von den Fasern 43 beim Öffnen der Verbindungsstelle abziehen.
Die Sandale wird mit getrennten Bandenden 35» 36 an den Fuß angelegt, wobei das Vorderende des Fußes durch die
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offene Schleife 40 eingeschoben wird, während diese Schleife durch die Fersenschleife 38 geschoben wird. Sobald der Fuß in seiner Stellung ist, wird Band 35 dicht an der Vorderseite des Rists anliegend um diesen geschlungen und anschließend werden die Bandenden 35 und 36 in überlappender Stellung aneinander gedrückt. Die Bänder 12 und 13 nehmen dann schnell ihre richtige Länge über die Schlitze und die Auskleidungen 30 an. Falls die Bänder zu straff oder zu lose sind, werden die Enden 35, 36 voneinander abgezogen und in der richtigen neuen Stellung durch Zusammenpressen wieder geschlossen.
Die oben im einzelnen beschriebene, spezielle verbesserte Sandale ergibt die angegebenen Vorteile und ermöglicht es, die angegebenen Ziele zu erreichen. Jedoch ist diese Sandale nur ein Beispiel der vorzugsweisen Ausführungsform der Erfindung und stellt keine Einschränkung bezüglich konstruktiver Einzelheiten, deren Umfang durch die Patentansprüche definiert ist, dar.
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Claims (18)

1< Sandcile, dadurch gekennzcnolinet, daß eine Sohlenanorönung (11) mit fers einseitigem Ende und zelienseitigeni Endo vorgesehen ist, die eine .flache, unter einem spitzen Winkel quer zu ihrem Mittolabschaitt angebrachte Durchlaß-Öffnung (26) aufweist, daß ein Parsenband durch die Öffnung (28) von gegenüberliegenden Enden ausgehend nach oben verläuft, daß ein Ende des Bandes als die Ferse umschließende Schleife ausgebildet ist, die über der Ferse liegt und an der Sohlenanordnung befestigt ist, daß das andere Ende des Bandes in Längsrichtung in der Öffnung gleiten kann, um die Länge der die Ferse umgreifenden Schleife einzure-
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geln, und daß über dom zehensextigen Ende der Sohlenanordnung Zehenhalter angebracht sind, die das zehenseitige Ende des jJVißeß des Sendalenträgers aufnehmen und umgreifen und zu denen Mittel zur Einstellung der Befestigung am anderen Ende des Bandes (12 bzw. 13) gehören.
2« Sandale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zehensextigen Mittel ein zweites Band und eine zweite vor der ersten Öffnung gelegene Öffnung umfassen, daß das fersensextige Band und das zweite Band mit ihren äußeren Enden an gegenüberliegenden Kanten der Sohlenanordnung an deren gegenüberliegenden Enden befestigt sind, daß das vordere Ende des zweiten Bandes eine die Zehen umgreifende Schleife bildet, ehe es in die zweite Öffnung eintritt, und daß der hintere Endabschnitt mit der die Ferse umgreifenden Schleife verbunden und so angeordnet ist, daß sich um die Perse und den Rist des Sandalenträgers eine Achterschleife ergibt, und daß die Befestigungen Mittel zum gemeinsamen auflösbaren Anbringen der freien Enden des Persenbandes und des zweiten Bandes aufweisen.
3. Sandale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auflösbaren Befestigungen so ausgebildet sind, daß sie die Bandenden in irgendeiner einer Vielzahl verschiedener sich überlappender Stellungen festhalten.
4. Sandale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fersenband und jedes zweite Band sich frei in Längsrichtung der zugeordneten ersten bzw. zweiten Öffnung
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verschieben kann.
5. Sandale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen mit einer glatten Verkleidung (30) über den größten Teil ihrer Länge versehen sind.
6. Sandale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohlenanoränung (11) aus -einer Brandsohle (24), einer Laufsohle (14) und einer Zwischensohle (15-17) aus einem zwischen der Brandsohle und der Laufsohle angebrachten elastischen Schaummaterial besteht.
7. Sandale nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle am fersenseitigen Ende dicker als am zehenseitigen Ende der Sohlenanoränung (11) ist.
8. Sandale nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle aus mehreren zwischen der Brandsohle und der Laufsohle eingeschobenen Lagen (15, 16, 17) besteht, und daß eine der Lagen ein keilförmiges vorderes Ende aufweist, das hinter dem Ballen des Fußes des Sandalenträger s endet»
9. Sandale nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine an der Zwischensohle befestigte, die Brandsohle und Zwischensohle umhüllende Abdeckung vorgesehen ist.
10. Sandale nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß längs der inneren Seitenkante der Sohlenanordnung zwischen der Brandsohle und der Laufsohle eine Fußstütze (19) eingesetzt ist, die plankonvexe Form hat und in einer halbkreisförmigen Kante einerseits und einer praktisch gegenüber-
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liegenden dicken Kante andrerseits endet, wobei die dicke Kante bündig mit der inneren Seitenkante der Sohlenanordnung abschließt.
11. Sandale nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohlenanordnung (11) eine mehrlagige Zwischensohle (15-17) aus einem elastischen Schaumstoffmaterial aufweist, das zwischen gegenüberliegendenSeiten der Fußstütze (19) und zwischen der Brandsohle (24) und der Außensohle (H) eingesetzt ist.
12. Sandale nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensohle aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Minizellen besteht.
13« Sandale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohlenanordnung eine Brandsohlenlage (24) aus einem Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Minizellen umfaßt, die bei ihrer Verwendung eine nach oben weisende, bleibende Kontur entsprechend der Form der darüber gelegenen Fußfläche des Sandalenträgers annimmto
14. Sandale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das fersenseitige Band und das zweite Band am fersenseitigen Ende der Sandale ineinander geschlungen sind.
15. Sandale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ferse umgreifende Schleife des fersenseitigen Bands eine halbe Windung aufweist.
16. Sandale nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige Endabschnitt des zweiten Bands durch die
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die Perse umgreifende Schleife neben der darin angebrachten halben Windung durchgeführt ist.
17. Sandale nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ferse umgreifende Schleife einen innenseitigen und einen außenseitigen Abschnitt umfaßt, die sich jeweils von der entsprechenden innenseitigen bzw. außenseitigen Seitenkante des Fersenteile der Sohlenanordnung nach oben erstrecken, und daß die halbe Windung im innenseitigen Abschnitt angebracht ist.
18. Sandalensohlenanordnung, gekennzeichnet durch eine widerstandsfähige, abriebsfeste Außensohle, eine Brandsohle aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Minizellen, die bei ihrer Verwendung eine bleibende, der darüber gelegenen Fläche des Sandalenträgers entsprechende Form annimmt, und Mittel, die an der Peripherie der Sohlenanordnung angebracht sind, um diese am Fuß des Sandalenträgers befestigt zu halten.
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DE19782821731 1978-02-21 1978-05-18 Verbesserte sandale Withdrawn DE2821731A1 (de)

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