DE2841107A1 - Schuhtrockner mit einer orthopaedischen einrichtung - Google Patents

Schuhtrockner mit einer orthopaedischen einrichtung

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DE2841107A1
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Toshiaki Miyamae
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L23/00Cleaning footwear
    • A47L23/20Devices or implements for drying footwear, also with heating arrangements
    • A47L23/205Devices or implements for drying footwear, also with heating arrangements with heating arrangements

Description

PATENTANWALT DIPL.-PilYS. JOHANNES SPIES
8 MÜNCHEN 22 ■ WIDENMAVERSTRASSE 48 7 P / 1 1 Π 7
TELEFON: (089) 22Ö917 · TELEGRAMM-KURZANSCHRIFT: PATOMIC MÜNCHEN
TOSHIAKI MIYAMAE Osaka, Japan
Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung
17/063
Beschreibung
Die Erfindung betrifft allgemein Verbesserungen in einem Schuhtrockner, und zwar insbesondere eine verbesserte Konstruktion bzw. einen verbesserten Aufbau eines tragbaren Schuhtrocknungsinstruments bzw. -apparate von kleinen Abmessungen und leichtem Gewicht, das bzw. der mit einer orthopädischen Einrichtung ausgerüstet und auf jede Art und Form von Schuhen, Stiefeln und Pantoffeln für Damen, Herren und Kinder anwendbar ist (für diese verschiedensten Arten von Fußbekleidungen wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung zusammenfassend der Begriff "Schuhe" verwendet).
Zur Erhaltung bzw. Konservierung von Schuhen ist es wünschenswert, diese im Schatten, normalerweise der Luft ausgesetzt, während einer beträchtlichen Zeitdauer auszutrocknen, nachdem man dieselben ordentlich gereinigt hat. Jedoch ist es für die täglich Schuhe tragenden Menschen fast unmöglich, zusätzlich zu ihren verschiedensten persönlichen Angelegenheiten eine extra gewissenhafte Anstrengung hierfür aufzuwenden. Am liebsten wurden sie die Schuhe, die sie am vergangenen Abend oder in der vergangenen Nacht mit einer schnellen Fußbewegung weggeschleudert haben, aufnehmen und nur deren äußere Oberfläche widerstrebend auffrischen, um dann mit den angezogenen, oberflächlich bzw. äußerlich polierten Schuhen auszugehen, wobei sie sich einbilden bzw. annehmen, daß die Schuhe nun ordentlich gesäubert sind. Infolgedessen ist es in Wirklichkeit aber so, daß ihre Schuhe im Inneren.stets schmutzig bzw. verwahrlost geblieben sind, naß bzw. feucht vom Schweiß, der aus den Sohlen ihrer Füße ausgeschwitzt worden ist, und imprägniert mit Feuchtigkeit, die von außerhalb in die Schuhe eingedrungen ist.
Demgemäß sollen mit der vorliegenden Erfindung alle vorerwähnten Schwierigkeiten überwunden werden, und es soll mit
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der Erfindung ein Schuhtrockner zur Verfügung gestellt werden, mit dem es möglich ist, schnell und exakt alle Arten von Fußbekleidung auszutrocknen, wie z.B. flache Schuhe, Langschaftstiefel und Stoff- bzw. Textilschuhe, wobei gleichzeitig das Innere dieser Fußbekleidungen sterilisiert werden soll, so daß die Fußbekleidungen stets in hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden und sichergestellt wird, daß ihre Träger leicht hineinschlüpfen können und diese Fußbekleidungen über eine lange Zeitdauer hinweg zum Tragen gut erhalten werden.
Weiterhin soll mit der Erfindung ein Schuhtrockner zur Verfügung gestellt werden, der mit einem orthopädischen Mechanismus ausgerüstet ist, welcher die Originalform irgendwelcher formlosen bzw. formlos gewordenen Teile eines Schuhs wiederherstellen kann.
Außerdem soll mit der Erfindung ein Schuhtrockner geschaffen werden, der kleine Abmessungen besitzt und ein verhältnismäßig geringes Gewicht hat und dessen wesentliche Teile austauschbar ausgebildet sind, so daß es möglich ist, daß der Benutzer den Schuhtrockner leicht mit sich trägt und ihn in einer Ecke, die einen beschränkten Raum hat, leicht bzw. frei benutzen kann.
Diese Aufgabe wird mit einem Schuhtrockner gelöst, dessen grundsätzliche Merkmale sowie dessen Weiterbildungen in den Patentansprüchen wiedergegeben sind.
Die vorstehend erwähnten sowie weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachfolgend anhand einiger, in den Fig. 1 bis 8 der Zeichnung im Prinzip dargestellter, besonders bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert; es zeigen:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, und zwar sind in dieser Figur insbesondere die inneren Teile eines Ausführungsbeispiels dargestellt, wie sie während des Zusammenbaus dieses Ausführungsbeispiels erscheinen;
Fig. 2 eine im Schnitt gezeigte, seitliche Aufrißansicht, die einen Hauptkörper bzw. -teil der Erfindung veranschaulicht, in dem eine Zwischenwand, die zwischen einem Gehäuse und einer Abdeckung gehalten wird, mittels einer ausgezogenen bzw. einer gestrichelten Linie dargestellt ist;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht, die die Verbindungseinrichtung zum Verbinden eines flexiblen Blasrohrs bzw. -schlauchs mit dem Hauptkörper bzw. -teil zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Düse, die in einem Ende des flexiblen Blasrohrs bzw. -schlauchs befestigt ist und einen solchen Aufbau hat, daß man eine Zurückbildungs- bzw. Formungsplatte bzw. einen Schuhspanner oder ein Schuhspannerformteil mit der Düseneinrichtung verbinden kann;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Zurückbildungs- bzw. Formungsplatte bzw. des Schuhspannerteils, die bzw. das mit der Düseneinrichtung verbunden wird;
Fig. 6 eine Aufsicht von unten auf einen Zurückbildungsbzw. Formungsrahmen bzw. einen Schuhspannerrahmen, der mit der Düseneinrichtung verbunden wird, und zwar zusammen mit der Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerplatte;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht, welche den Aufbau einer Regulierungseinrichtung zeigt, die an einer Seite der Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerplatte ausgebildet ist, so daß man die elastische Deformation des Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerrahmens regulieren bzw. einstellen kann; und
Fig. 8 eine Vertikalschnittansicht längs der Linie A-A der Fig. 7-
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Es sei nun in näheren Einzelheiten auf einige, bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung eingegangen, in denen mit dem Bezugszeichen 1 allgemein ein Gehäuse bezeichnet ist, in welchem ein Wechselstrommotor 2 und ein Heiß- bzw. Warmluftgebläse 3 montiert sind, wobei letzteres im wesentlichen zwischen dem Gehäuse 1 bzw. im Inneren des Gehäuses 1 vorgesehen ist und von dem Motor 2 angetrieben wird. Das Gebläse 3 ist von einer Wand 4 eingeschlossen, die in Blasluftführungsflügel bzw. -wände 5 übergeht bzw. ausläuft. Das Bezugszeichen 6 ist einem Plattenelement zugeordnet, das vorzugsweise aus einem solchen adiabatischen bzw. hitzeunempfindlichen Material besteht, wie es z.B. Asbest ist, oder auch aus einem anderen, geeigneten, wärmewiderstandsfähigen Material, und das an seinen beiden Seiten mit vorstehenden, zweiseitigen Zungen bzw. Stegen 7 versehen ist, die so ausgebildet bzw. angeordnet sind, daß sie eine Menge der Luft von dem Gebläse 3 gleichmäßig bzw. zu gleichen Teilen abteilen. Dieses Plattenelement 6 ist mit einem Heizdraht 8, z.B. einem Nichrom-Draht, bewickelt, so daß eine Heizplatte ausgebildet wird, die gerade bzw. unmittelbar vor dem Gebläse angeordnet wird, und zwar unter einem Winkel, der so ist, daß sich der geringste Widerstand gegenüber der Luft vom Gebläse 3 ergibt. Während die Luft vom Gebläse 3 durch die Heizplatte 9 hindurchgeht, wird sie zu warmer Luft erhitzt.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Heizplatte 9 durch eine Heizer- bzw. Erhitzungseinheit (in den beigefügten Zeichnungen nicht dargestellt) ersetzt werden kann, die aus einem oder mehreren Halbleitern aufgebaut ist. Auf bzw. an einer Seite dee Gehäuses 1 ist ein Paar bogenförmiger Flansche 1a ausgebildet, wobei sich diese Flansche in symmetrischer Beziehung zueinander befinden bzw. symmetrisch zueinander angeordnet sind, während auf bzw. an einer Seite eines Deckels 10, der auf das Gehäuse 1 aufgesetzt wird, auch ein Paar
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bogenförmiger Flansche 10a ausgebildet ist, und diese Flansche entsprechen den vorerwähnten Flanschen 1a.
Vor der Erhitzungsplatte 9 ist eine Zwischenwand 11 befestigt, und zwar durch eine Nut 12, die im Inneren des Gehäuses 1 ausgebildet ist. Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist diese Zwischenwand 11 integral bzw. einstückig mit einem Paar Hauben 13 ausgebildet, von denen jede mit einem Gitterwerk 14 versehen bzw. ausgebildet ist und mittig mit der planen Oberfläche des Plattenelements 6 fluchtet. Es sei darauf hingewiesen, daß dann, wenn die Zwischenwand 11 zwischen dem Gehäuse und dem Deckel 10 gehalten ist, ihre Kontur bzw. ihr Umfang so begrenzt wird, wie durch die ausgezogene Linie a bzw. die gestrichelte Linie b in Fig. 2 veranschaulicht ist.
In diesem Falle ist jedes Paar der erwähnten bogenförmigen Flansche 1a und 10a so zusammengefügt, daß es einen kreisförmigen Flansch 15 bildet, dessen Innendurchmesser größer als der Außendurchmesser der Haube 13 ist. Durch eine Öffnung des kreisförmigen Flansches 15 ragt die Haube 13 konzentrisch zu dem Flansch 15 vor, so daß ein ringförmiger Zwischenraum 16 ausgebildet wird, der in Verbindung mit der Zwischenwand 11 steht, und zwar erstreckt sich dieser Zwischenraum 16 zwischen dem äußeren Umfang der Haube 13 und dem inneren Umfang des kreisförmigen Flansches 15. Weiterhin sind zwischen den entgegengesetzten Enden der bogenförmigen Flansche 1a und 10a Zwischenräume 17, 18 und 19 ausgebildet, die auch mit der Zwischenwand 11 verbunden sind.
In die erwähnten Zwischenräume 16, 17 und 18 wird ein Verbindungsring 20 eingefügt, der an einem Ende eines flexiblen Blasluftrohrs bzw. -schlauchs 21 befestigt ist, und zwar durch ein Paar Vorsprünge 22, die integral bzw. einstückig auf dem äußeren Umfangsrand des Verbindungsrings 20 ausgebildet sind, während ein weiterer Verbindungsring 20', der an seinem Ende eines anderen, flexiblen Blasluftrohrs bzw.
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-schläuche 21· befestigt wird? auch durch Vorsprünge 22% die integral bzw. einstückig auf dem äußeren Umfangsrand des letzteren Rings 20' ausgebildet sind, in die Zwischenräume 16, 18 und 19 eingefügt wird; diese Verhältnisse sind deutlich aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich. Nachdem man die erwähnten Verbindungsringe 20, 20' in der oben erwähnten Weise in die Zwischenräume eingefügt hat, wird jeder dieser Verbindungsringe um einen geeigneten Winkel gedreht, so daß dadurch jede flexible Blasleitung 21, 21' in einer Position befestigt wird, in der sie durch die Haube bzw. den Rohrstutzen 13 mit der maximalen Menge an Warmluft gespeist wird.
Mit dem Bezugszeichen 23 ist in Fig. 4 eine Düse bezeichnet, daß fest mit demjenigen Ende der flexiblen Blasluftleitung 21 oder 21' verbunden ist, welches dem Verbindungsring 20 oder 20' abgewandt ist. In den obersten Rand dieser Düse ist ein eingeschnittener bzw. mit einer Nut versehener Teil 24 eingeschnitten, auf dem integral bzw. einstückig ein ausgedehntes bzw. radial vorstehendes Hohlteil 25 ausgebildet ist. Durch eine Öffnung 26, die im vordersten Ende des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils 25 ausgebildet ist, das vom obersten Rand der Düse 23 vorsteht, wird ein Befestigungsteil r einer Schuhspannerplatte R (dieser Begriff wird nachstehend zusammenfassend für die Begriffe "Zurückbildungsbzw. Formungs- bzw. Schuhspannerplatte11 verwendet) eingefügt, und diese Schuhspannerplatte hat die Form eines orthopädischen Spann- bzw. Ristträgers bzw. -abstützers, wie deutlich aus Fig. 5 ersichtlich ist. Diese Schuhspannerplatte R ist so ausgebildet, daß sie im Querschnitt bogenförmig ist, und zwar in Übereinstimmung mit dem Rist eines Schuhs, und sie ist mit einer Mehrzahl von Lüftungslöchern r' versehen bzw. von diesen Lüftungslöchern durchbrochen, und zwar in ihrem Teil, der dem erwähnten Rist entspricht.
Das Befestigungsteil r hat eine obere Oberfläche 27, die der inneren, oberen Oberfläche des ausgedehnten Hohlteils
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25 passend entspricht, wobei in seine Stirnseite und in seine beiden Seiten 29 Nuten bzw. Vertiefungen 30, 31 eingeschnitten bzw. -geformt sind, so daß diese jedes der gebogenen Enden 32 eines zusätzlichen Schuhspannerrahmens oder Träger- bzw. Abstützungsrahmens 33 aufnehmen (der Rahmen 33 oder ein entsprechender Rahmen wird nachstehend kurz zusammengefaßt als "Schuhspannerrahmen" bezeichnet).
Demgemäß wird die Schuhspannerplatte R dann, wenn sie und der Schuhspannerrahmen 33 durch die Öffnung 26 in das ausgedehnte Hohlteil 25 hineingedrückt werden, wobei die gebogenen Enden 32 des Rahmens 33 in die Nuten bzw. Ausnehmungen 30, 31 des Befestigungsteils r eingepaßt bzw. -gesetzt sind, innerhalb des ausgedehnten Hohlteils 25 gehalten, so daß es den Schuhspannerrahmen 33 fest dazwischen bzw. zwischen sich und den an die Nut 24 angrenzenden, axialen Rändern der Düse 23 hält. Danach wird ein Vorsteckstift bzw. Schließbolzen 34 in ein Durchgangsloch 35, das in die obere Oberfläche des ausgedehnten Hohlteils 35 und das Befestigungsteil r gemeinsam gebohrt bzw. eingeformt ist, eingesteckt, so daß dadurch die Schuhspannerplatte R und der Schuhspanner- bzw. Abstützungsrahmen 33 untrennbar an der Düse 23 befestigt werden.
In dem vorgenannten Ausführungsbeispiel wurde der Fall erörtert, bei dem in die Düse 23 ein Nutenteil 24 längs deren oberstem Rand eingeschnitten bzw. eingeformt ist, während das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil 25 und das Befestigungsteil r dadurch untrennbar an der Düse 23 befestigt werden, daß man den Stift 34 in das Loch 35 einfügt. Jedoch wird mit der Erfindung auch eine andere Ausführungsform vorgeschlagen, bei der ein Stift in ein Durchgangsloch (nicht dargestellt) eingefügt wird, das gemeinsam in die obere Oberfläche des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils 25, das Befestigungsteil r und das oberste Randteil der Düse 23 gebohrt bzw, eingeformt ist, wodurch insofern viel Arbeit ein-
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gespart wird, als das Einschneiden des Nutungsteils 24 in die Düse 23 wegfällt, und zusätzlich ergibt sich hierbei der Vorteil, daß die gleiche, untrennbare Befestigungsbeziehung bzw. -verbindung, wie in dem vorherigen Ausführungsbeispiel erreicht wird, nämlich eine Befestigung zwischen dem ausgedehnten Hohlteil 25, dem Befestigungsteil r und der Düse 23.
Der erwähnte Schuhspannerrahmen 33 ist vorzugsweise aus einem dünnen, elastischen Stahl oder Kunstharz bzw. -stoff hergestellt und umfaßt zweiseitige bzw. an beiden Seiten vorgesehene, lineare Teile 36, die sich von den gebogenen Enden 32 nach auswärts spreizen, so daß sie die Schuhspannerplatte R von deren Rückseite her elastisch abstützen, wenn die Schuhspannerplatte R in einen Schuh hineingesteckt bzw. -gedrückt wird, dessen Rist und Oberleder durch viele Falten teilweise oder vollständig deformiert sind, die ihrerseits durch die nach aufwärts gehende Biegebewegung des Rists eines menschlichen Fußes jedesmal dann erzeugt werden, wenn dieser Fuß schreitet; weiterhin besitzt der Schuhspannerrahmen 33 zweiseitige bzw. sich an beiden Seiten desselben befindende Teile 37, die sich auf die innere Sohle pressen und die sich auf der Ebene von dem Ende des Teils 32 erstrecken, nachdem sie in der gleichen Richtung und in einem spitzen Winkel bezüglich dieses Endes gebogen worden sind; und schließlich weist der Schuhspannerrahmen 33 ein Verbindungsteil 38 auf, in das die Teile 37 übergehen.
Wie die Fig. 7 erkennen läßt, ist die Schuhspannerplatte R an ihrer einen Seite mit Rahmenregulatoren bzw. -halteteilen 39 versehen, die symmetrisch in geeigneten Positionen ausgebildet sind, und zwar quer zur Achse der Platte R. Diese Rahmenregulatoren bzw. -halteteile 39 sind mit einem Schlitz 40 versehen, der etwas größer als der Durchmesser des jeweiligen geraden Teils 36 ist. Das jeweilige gerade Teil 36 wird durch den Schlitz 40 beweglich in den jeweiligen Rah-
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menregulator bzw. -halteten 39 eingefügt.
Wenn man infolgedessen den mit dem vorerwähnten orthopädischen Mechanismus ausgerüsteten Schuhtrockner gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet, dann drückt der Schuhspannerrahmen 331 wie man leicht erkennt, den deformierten Rist eines Schuhs,da sie Träger der Schuhspannerplatte R ist,aufwärts und dehnt die Seitenteile, das Oberleder und das Fersenleder des Schuhs bis zu einem geeigneten Grad elastisch, so daß dadurch der formlose Teil des Schuhs bzw. der Teil des Schuhs, der seine Form verloren hat, in seine ursprüngliche, feine bzw. zweckmäßige Form zurückgebracht wird. Weiterhin wird in den Fällen,, in denen der Schuhspannerrahmen 33 bei extrem formlosen Teilen des Schuhs zur Anwendung gebracht wird, die elastische Deformation der geraden Teile 36 durch den Schlitz des Rahmenregulators 39 reguliert bzw. eingestellt, so daß die regulierte Elastizität im Sinne einer Verstärkung der Zurückbildungs- bzw. Neuformungskraft des Schuhspannerrahmens 33 wirkt.
An den Brand- bzw. Einlegesohledruckteilen 37 des Schuhspannerrahmens 33 wird eine regenerative bzw. bessernde Platte 41 verschiebbar und lösbar befestigt, und zwar durch einwärts gebogene Teile 42, die in dem Ende dieser Platte ausgebildet sind, wie in Fig. 1 gezeigt ist.
Vorzugsweise wird diese regenerative bzw. verbessernde Platte zu einer Giebeldachform geformt, indem man ein Blech eines Metalls preßt bzw. drückt, das eine hohe Wärmeleitfähigkeit hat, wie z.B. Kupfer. Das Ende der regenerativen Platte .41, das den einwärts gebogenen Teilen 42 abgewandt ist, ist nach dem obersten Rand der Platte 41 schräg durchgeschnitten, so daß eine abgeschrägte Bogenöffnung 43 ausgebildet ist, welche der inneren Zehenspitze bzw. -kappe eines Schuhs zugewandt ist.
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Weiterhin ist die Regenerativplatte 41 längs ihrer Tintersten Ränder mit einem Paar in ihrer Sohle bzw. Abstützung erweiterten Füßen 44 ausgebildet, die in direkten Kontakt mit der oberen Brand-bzw. Einlegesohlenoberfläche des Schuhs treten.
Es sei nun auf die Handhabung bzw. den Betrieb und die funktioneile Wirkung des Schuhtrockners nach der vorliegenden Erfindung näher eingegangen. Die Schuhspannerplatte R wird in den Schuh hineingedrückt, um ihn durch Strecken seines deformierten Teils wieder zurückzubilden bzw. wieder in die richtige Form zu bringen, während sie dem Blasloch 23a der Düse 23 in einer geeigneten Position zum Inneren bzw. im Inneren des Schuhs zugewandt ist; und dann wird ein Zeitschalter 45 eingestellt, so daß er arbeitet. In diesem Falle wird Luft, die durch Lüftungsöffnungen 10b des Deckels 10 mittels des Warmluftgebläses 3 in das Gehäuse 1 eingesaugt wird, zur Erhitzungsplatte 9 zugeführt, auf dieser erwärmt, wenn sie an derselben vorbeigeht, und dann wird die Luft weiter in die Hauben bzw. Rohrstutzen 13 eingespeist, wodurch sie in zwei Ströme erwärmter Luft aufgeteilt wird, und zwar in zwei Ströme gleicher Menge und gleichen Windbzw. Luft- bzw. Strömungsdrucks.
Dann strömt eine gewisse Menge der erhitzten Luft, die in den Schuh eingespeist worden ist, durch die Belüftungsöffnungen 48 der Schuhspannerplatte R zum inneren Rist des Schuhs, während eine andere bzw. weitere Menge direkt längs der Platte R vorwärtsströmt, ohne daß sie durch das Vorhandensein des Schuhspannerrahmens 33 behindert wird, und zwar strömt diese Menge so weit, bis sie gegen die innere, den Zehen zugeordnete Schuhspitze auftrifft, und sie wird schließlich zu der Regenerativplatte 41 umgelenkt, und zwar durch die Giebeldachöffnung derselben, so daß auf diese Weise die Platte 41 bis auf eine geeignete ionische Temperatur bzw.
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Ionentemperatur aufgeheizt wird, um Ionen zur Sterilisierung aller Innenteile des Schuhs zu erzeugen.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, daß selbst nach Beendigung der Zufuhr von erhitzter Luft die verbleibende Wärme der Regenerativplatte 41 bewirkt, daß die Trocknungs- und Sterilisierungsvörgänge während einer beträchtlichen Länge an Zeit fortdauern.
Im vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel wurde der Aufbau einer giebeldachförmigen Regenerativplatte erwähnt, die gleitend verschiebbar und lösbar am Schuhspannerrahmen 33 befestigt ist. Jedoch kann dieser Aufbau ausgetauscht bzw. ersetzt werden, und zwar beispielsweise durch einen Zylinder, der an seinem einen Ende schwenkbar bzw. gelenkig auf bzw. an dem Verbindungsteil 39 des Träger- bzw. Schuhspannerrahmens 33 gehalten ist, oder anderenfalls durch eine wabenförmige bzw. mit einem wabenartigen Aufbau versehene Regenerativplatte, die eine Mehrzahl von Zylindern kleinen Durchmessers umfaßt, welche an ihrem einen Ende schwenkbar bzw. gelenkig auf bzw. an dem erwähnten Teil 39 gehalten sind.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, den Schuhtrockner in der Weise zu benutzen, daß man ihn stabil auf einer ebenen Oberfläche anordnet oder daß man ihn auf bzw. an die Wand oder einen Pfeiler, eine Säule, einen Träger, eine Stütze, einen Ständer oder dergl. hängt oder in sonstiger Weise daran anbringt, was von der Form der Schuhe oder der Stelle abhängt, wo die Schuhe getrocknet werden sollen. Weiterhin kann der Schuhtrockner nach der Erfindung, wenn er nicht im Gebrauch ist, dadurch auf eine Abmessung gebracht werden, die sich für das Unterbringen und Verstauen sowie für die Trag- bzw. Transportierbarkeit desselben besonders gut eignet, daß man die Verbindungsringe vom Hauptkörper löst.
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Selbstverständlich ergeben sich für den Fachmann nach Kenntnis der vorliegenden Erfindung viele Abwandlungen und Variationen des vorstehend beschriebenen Aufbaus. Diese Abwandlungen und Variationen liegen im Rahmen der
vorliegenden Erfindung, insbesondere im Rahmen der Ansprüche und des allgemeinen Erfindungsgedankens.
Ende der Beschreibung.
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Claims (3)

PATENTANWALT DIPL.-PKYS. JOHANNES SPIES 8 MÜNCHEN 22 · WID EN MAYERSTRASS E 48 9 β Λ 1 1 Π7 TELEFON: (089) 22 6917 - TELEGRAMM-KURZANSCHRIFT: PATOMIC MÜNCHEN Patentansprüche
1.Λ Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (1); einen darauf leg-, setz-, steck- oder in sonstiger Weise anbringbaren Deckel (10); ein Gebläse (2,3) und eine Heizeinrichtung (9), die in diesem Gehäuse untergebracht ist bzw. sind; eine Zwischenwand (11), die Luftdurchgangsöffnungen besitzt, durch welche eine Menge an Luft, die von dem Gebläse (2,3) gefördert und von der Heizeinrichtung (9) erhitzt bzw. erwärmt wird, in zwei Ströme unterteilt wird, welche gleichen Luftdruck haben und von gleicher Menge sind, wobei die Zwischenwand (11) ortsfest zwischen Kanten, Rändern oder dergl. des Gehäuses (1) und des Deckels (10) gehalten ist; und flexible Blas- bzw. Blasluftführungsleitungen (21,21·)» wobei ein Ende jeder dieser Blasluftleitungen (21,21') mit einer Verbindungseinrichtung (20,2O1) verbunden ist,die abnehmbar an der Wand (11) durch die Kanten, Ränder oder dergl. des Gehäuses (1) und des Deckels (10) befestigbar ist, während das andere Ende jeder Blasluftleitung (21,21') mit einer Einrichtung (R,33) zum orthopädischen Rückbilden bzw. -formen eines formlosen bzw. deformierten Schuhs zu seiner ursprünglichen Form verbunden ist.
2. Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
(a) wenigstens ein Paar LuftdurchgangsÖffnungen, die in die Zwischenwand (11) gebohrt oder in sonstiger V/eise eingeformt sind, und zwar direkt vor der Heizeinrichtung (9);
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(b) eine Haube, ein Rohr- bzw. Anschlußstutzen oder dergl. (13)9 die bzw» der integral bzw. einstückig von jedem der Luftdurchgangslöcher auf einer Seite der Zwischenwand (11) vorsteht;
(c) eine Nut, Ausnehmung oder dergl. (12), die benachbart jeder der Kanten, Ränder oder dergl. des Gehäuses und des Deckels (10) ausgebildet ist;
(d) je einen halbkreisförmigen Teil (ia,10a), der benachbart der Nut, Ausnehmung oder dergl. (12) des Gehäuses (1) und des Deckels (10) ausgebildet ist;
(e) kreisförmige Flansche, die einen größeren Innendurchmesser haben als es der Außendurchmesser der Haube, des Rohr- bzw. Anschlußstutzens oder dergl. (13) ist und die von den gegenüberliegenden, halbkreisförmigen Flanschteilen (1a, 10a) gebildet werden, wenn sich das Gehäuse (1) und der Dekkel (10) in Eingriff miteinander befinden;
(f) kreisförmige Zwischenräume (16), die zwischen den kreisförmigen Flanschen (1a,10a) und der Haube, dem Rohrbzw. Anschlußstutzen oder dergl. (13) in Verbindungsbeziehung mit der Zwischenwand (11) ausgebildet sind;
(g) je einen Zwischenraum (16,17,18), der zwischen entgegengesetzten Enden der halbkreisförmigen Flanschteile (1a, 10a) in Verbindungsbeziehung mit der Zwischenwand (11) ausgebildet ist;
(h) eine Verbindungseinrichtung, welche die Form eines Verbindungsrings (20,2O1) hat, der starr an einem Ende der flexiblen Blasluftleitung (21,21·) befestigt ist und einen größeren Innendurchmesser hat, als es der Außendurchmesser der Haube, des Rohr- bzw. Anschlußstutzens oder dergl. (13) ist, der jedoch einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des kreisförmigen Flansches (ia,10a) hat;
(i) ein Paar Vorsprünge (22), das integral bzw. einstückig auf dem äußeren Umfangsrand des Verbindungsrings (20, 20') ausgebildet ist; und
(j) einen Aufbau, aufgrund dessen der Verbindungsring (20,20') lösbar mit den Luftdurchgangslöchern der Zwischenwand (11) in Eingriff gebracht werden kann, und zwar durch den kreisförmigen Zwischenraum (16) und die Zwischenräume (17,18,19) der kreisförmigen Flansche (1a,1Oa).
3. Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
(a) ein Paar Düseneinrichtungen (23), von denen jede fest mit demjenigen Ende der flexiblen Blasluftleitung (21, 21') verbunden ist, das dem Verbindungsring (20,2O1) abgewandt bzw. entgegengesetzt ist, wobei das vorderste Ende jeder DUseneinrichtung (23) axial mit einem ausgenommenen bzw. genuteten Teil (24) ausgebildet ist, über dem ein ausgedehnter bzw. radial vorstehender Hohlteil (25) ausgebildet ist, wobei ferner die Düseneinrichtung (23) schräg von dem vordersten Ende aus geschnitten ist, so daß eine elliptische Öffnung (23a) ausgebildet wird;
(b) ein Durchgangsloch (35), das in einer geeigneten Position der oberen Oberfläche des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils (25) gebohrt oder in sonstiger Weise ausgebildet ist;
(c) eine Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R), die einen bogenförmigen Querschnitt hat und an einem Ende mit einem Befestigungsteil (r) versehen ist, das in das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil (25) einfügbar ist, während das andere Ende zur Ausbildung eines Zehen-Schuhspitzenteils nach abwärts gebogen ist;
(d) eine Mehrzahl von Luftdurchgangslöchern (r1), die auf bzw. in die Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) gebohrt oder in sonstiger Weise eingeformt sind, und zwar im wesentlichen über den gesamten Oberflächenbereich derselben hinweg bzw. im wesentlichen im gesamten Oberflächenbereich derselben;
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(e) ein Durchgangsloch (35), das auf bzw. in das Befestigungsteil (r) gebohrt oder in sonstiger V/eise eingeformt ist, und zwar in einer Position, die dem Durchgangsloch (35) des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils (25) entspricht ;
(f) wenigstens ein Paar Regulierungsteile (39), die integral bzw. einstückig von einer einwärts gekrümmten Seite der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) in symmetrischen, geeigneten Positionen,, welche die Achse der Platte (R) überqueren,bzw. in Positionen, die symmetrisch zur Achse der Platte liegen, vorstehen;
(g) einen Schlitz (40), der in das Regulierungsteil (39) gebohrt oder in sonstiger Weise eingeformt ist, so daß eine Form ausgebildet wird, die konform bzw. übereinstimmend mit der erwähnten, einwärts gekrümmten Seite der Schuhspannerbzw. Wiederformgebungsplatte (R) ist;
(h) eine Nut, Ausnehmung, Vertiefung oder dergl. (30, 31), die längs jeder Seite des Befestigungsteils (r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) eingeschnitten oder in sonstiger Weise eingeformt ist;
(i) einen Schuhspanner- bzw, Hilfshalterahmen (33), der einen kleineren Durchmesser als der Schlitz (40) des Regulierungsteils (39) hat und entweder aus einem Stahl oder elastischem Kunstharz bzw. -stoff hergestellt bzw. ausgebildet ist, und der folgendes umfaßt; ein Paar zweiseitig, beiderseitig, bisymmetrisch, doppelseitig oder gegenseitig gebogene Endteile (32), die der Nut, Ausnehmung, Vertiefung oder dergl. (30,31) des Befestigungsteils (r) entsprechen, ein Paar geradlinige Teile bzw. Linearteile (36), die sich in einer Schwalbenschv/anzform bzw. auseinanderlaufend von den gebogenen Endteilen (32) aus erstrecken, ein Paar Brand- bzw. Einlegesohlendruckteile (37), die sich auf bzw. in einer Ebene erstrecken, nachdem sie in spitzem Winkel in der gleichen Richtung von den Linearteilen (36) abgekrümmt bzw. aus der Richtung der Linearteile (36) herausgekrümmt bzw. -gebogen worden sind, und ein Verbindungsteil (38), in das die Brand-
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bzw. Einlegesohlendruckteile (37) übergehen;
(ö) wobei der Aufbau so ausgebildet ist, daß das Befestigungsteil (r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) zusammen mit dem Paar gebogener Endteile (32) des Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmens (33)f die in die Nut, Ausnehmung oder dergl. (30,31) des Befestigungsteils (r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) eingefügt sind, in das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil (25) der Düseneinrichtung (23) einfügbar ist;
(k) einen Vorsteckstift bzw. Schließbolzen (34), der in das Durchgangsloch (35) des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils (25) und das Durchgangsloch (35) des Befestigungsteilsir) eindrück- bzw. -fügbar ist;
(l) wobei der Aufbau so ausgebildet ist, daß jedes der Linearteile (36) des Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmens (33) in den Schlitz (40) der Regulierungsteile (39) einfügbar ist, so daß dadurch die elastische Deformation des Rahmens (33) beschränkt wird;
(m) eine Regenerativplatte (41), die vorzugsweise aus Kupfer hergestellt ist und einen Teil (42) hat, der lösbar mit dem Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmen (33) in Eingriff gebracht werden kann, und der weiter mit einem ausgedehnten Abdachungsteil sowie mit einer Öffnung (43) zum Führen einer Menge von heißer Luft von der Düseneinrichtung (23) in das ausgedehnte Abdachungsteil versehen ist; und
(n) eine orthopädische Einrichtung, welche die Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) und den Schuhspannerbzw. Hilfshalterahmen (33) umfaßt.
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