DE2841107A1 - Schuhtrockner mit einer orthopaedischen einrichtung - Google Patents
Schuhtrockner mit einer orthopaedischen einrichtungInfo
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- A47L23/20—Devices or implements for drying footwear, also with heating arrangements
- A47L23/205—Devices or implements for drying footwear, also with heating arrangements with heating arrangements
Description
PATENTANWALT DIPL.-PilYS. JOHANNES SPIES
8 MÜNCHEN 22 ■ WIDENMAVERSTRASSE 48 7 P / 1 1 Π 7
TELEFON: (089) 22Ö917 · TELEGRAMM-KURZANSCHRIFT: PATOMIC MÜNCHEN
TOSHIAKI MIYAMAE Osaka, Japan
Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung
17/063
Beschreibung
Die Erfindung betrifft allgemein Verbesserungen in
einem Schuhtrockner, und zwar insbesondere eine verbesserte Konstruktion bzw. einen verbesserten Aufbau eines tragbaren
Schuhtrocknungsinstruments bzw. -apparate von kleinen Abmessungen und leichtem Gewicht, das bzw. der mit einer orthopädischen
Einrichtung ausgerüstet und auf jede Art und Form von Schuhen, Stiefeln und Pantoffeln für Damen, Herren und
Kinder anwendbar ist (für diese verschiedensten Arten von Fußbekleidungen wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung
zusammenfassend der Begriff "Schuhe" verwendet).
Zur Erhaltung bzw. Konservierung von Schuhen ist es wünschenswert, diese im Schatten, normalerweise der Luft ausgesetzt,
während einer beträchtlichen Zeitdauer auszutrocknen, nachdem man dieselben ordentlich gereinigt hat. Jedoch ist es
für die täglich Schuhe tragenden Menschen fast unmöglich, zusätzlich zu ihren verschiedensten persönlichen Angelegenheiten
eine extra gewissenhafte Anstrengung hierfür aufzuwenden. Am liebsten wurden sie die Schuhe, die sie am vergangenen Abend
oder in der vergangenen Nacht mit einer schnellen Fußbewegung weggeschleudert haben, aufnehmen und nur deren äußere Oberfläche
widerstrebend auffrischen, um dann mit den angezogenen, oberflächlich bzw. äußerlich polierten Schuhen auszugehen, wobei
sie sich einbilden bzw. annehmen, daß die Schuhe nun ordentlich gesäubert sind. Infolgedessen ist es in Wirklichkeit
aber so, daß ihre Schuhe im Inneren.stets schmutzig bzw. verwahrlost
geblieben sind, naß bzw. feucht vom Schweiß, der aus den Sohlen ihrer Füße ausgeschwitzt worden ist, und imprägniert
mit Feuchtigkeit, die von außerhalb in die Schuhe eingedrungen ist.
Demgemäß sollen mit der vorliegenden Erfindung alle vorerwähnten Schwierigkeiten überwunden werden, und es soll mit
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der Erfindung ein Schuhtrockner zur Verfügung gestellt werden, mit dem es möglich ist, schnell und exakt alle Arten von Fußbekleidung
auszutrocknen, wie z.B. flache Schuhe, Langschaftstiefel
und Stoff- bzw. Textilschuhe, wobei gleichzeitig das Innere dieser Fußbekleidungen sterilisiert werden soll, so daß
die Fußbekleidungen stets in hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden und sichergestellt wird, daß ihre Träger leicht
hineinschlüpfen können und diese Fußbekleidungen über eine lange Zeitdauer hinweg zum Tragen gut erhalten werden.
Weiterhin soll mit der Erfindung ein Schuhtrockner zur Verfügung gestellt werden, der mit einem orthopädischen Mechanismus
ausgerüstet ist, welcher die Originalform irgendwelcher formlosen bzw. formlos gewordenen Teile eines Schuhs wiederherstellen
kann.
Außerdem soll mit der Erfindung ein Schuhtrockner geschaffen werden, der kleine Abmessungen besitzt und ein verhältnismäßig
geringes Gewicht hat und dessen wesentliche Teile austauschbar ausgebildet sind, so daß es möglich ist, daß der
Benutzer den Schuhtrockner leicht mit sich trägt und ihn in einer Ecke, die einen beschränkten Raum hat, leicht bzw. frei
benutzen kann.
Diese Aufgabe wird mit einem Schuhtrockner gelöst, dessen grundsätzliche Merkmale sowie dessen Weiterbildungen in den
Patentansprüchen wiedergegeben sind.
Die vorstehend erwähnten sowie weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachfolgend anhand einiger, in
den Fig. 1 bis 8 der Zeichnung im Prinzip dargestellter, besonders bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert; es
zeigen:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
und zwar sind in dieser Figur insbesondere die inneren Teile eines Ausführungsbeispiels dargestellt, wie sie während des
Zusammenbaus dieses Ausführungsbeispiels erscheinen;
Fig. 2 eine im Schnitt gezeigte, seitliche Aufrißansicht, die einen Hauptkörper bzw. -teil der Erfindung veranschaulicht,
in dem eine Zwischenwand, die zwischen einem Gehäuse und einer Abdeckung gehalten wird, mittels einer ausgezogenen
bzw. einer gestrichelten Linie dargestellt ist;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht, die die Verbindungseinrichtung zum Verbinden eines flexiblen Blasrohrs bzw.
-schlauchs mit dem Hauptkörper bzw. -teil zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Düse, die in einem Ende des flexiblen Blasrohrs bzw. -schlauchs befestigt
ist und einen solchen Aufbau hat, daß man eine Zurückbildungs- bzw. Formungsplatte bzw. einen Schuhspanner oder
ein Schuhspannerformteil mit der Düseneinrichtung verbinden kann;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Zurückbildungs- bzw. Formungsplatte bzw. des Schuhspannerteils, die
bzw. das mit der Düseneinrichtung verbunden wird;
Fig. 6 eine Aufsicht von unten auf einen Zurückbildungsbzw.
Formungsrahmen bzw. einen Schuhspannerrahmen, der mit der Düseneinrichtung verbunden wird, und zwar zusammen
mit der Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerplatte;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht, welche den Aufbau einer Regulierungseinrichtung zeigt, die an einer Seite
der Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerplatte ausgebildet ist, so daß man die elastische Deformation des
Zurückbildungs- bzw. Formungs- bzw. Schuhspannerrahmens regulieren bzw. einstellen kann; und
Fig. 8 eine Vertikalschnittansicht längs der Linie A-A der Fig. 7-
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Es sei nun in näheren Einzelheiten auf einige, bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung eingegangen, in denen mit dem Bezugszeichen 1 allgemein ein Gehäuse bezeichnet
ist, in welchem ein Wechselstrommotor 2 und ein Heiß- bzw. Warmluftgebläse 3 montiert sind, wobei letzteres
im wesentlichen zwischen dem Gehäuse 1 bzw. im Inneren des Gehäuses 1 vorgesehen ist und von dem Motor 2 angetrieben
wird. Das Gebläse 3 ist von einer Wand 4 eingeschlossen, die in Blasluftführungsflügel bzw. -wände 5 übergeht bzw. ausläuft.
Das Bezugszeichen 6 ist einem Plattenelement zugeordnet, das vorzugsweise aus einem solchen adiabatischen bzw.
hitzeunempfindlichen Material besteht, wie es z.B. Asbest ist, oder auch aus einem anderen, geeigneten, wärmewiderstandsfähigen
Material, und das an seinen beiden Seiten mit vorstehenden, zweiseitigen Zungen bzw. Stegen 7 versehen ist,
die so ausgebildet bzw. angeordnet sind, daß sie eine Menge der Luft von dem Gebläse 3 gleichmäßig bzw. zu gleichen Teilen
abteilen. Dieses Plattenelement 6 ist mit einem Heizdraht 8, z.B. einem Nichrom-Draht, bewickelt, so daß eine Heizplatte
ausgebildet wird, die gerade bzw. unmittelbar vor dem Gebläse angeordnet wird, und zwar unter einem Winkel, der so ist, daß
sich der geringste Widerstand gegenüber der Luft vom Gebläse 3 ergibt. Während die Luft vom Gebläse 3 durch die Heizplatte
9 hindurchgeht, wird sie zu warmer Luft erhitzt.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Heizplatte 9 durch eine Heizer- bzw. Erhitzungseinheit (in den beigefügten Zeichnungen
nicht dargestellt) ersetzt werden kann, die aus einem oder mehreren Halbleitern aufgebaut ist. Auf bzw. an einer
Seite dee Gehäuses 1 ist ein Paar bogenförmiger Flansche 1a ausgebildet, wobei sich diese Flansche in symmetrischer Beziehung
zueinander befinden bzw. symmetrisch zueinander angeordnet sind, während auf bzw. an einer Seite eines Deckels
10, der auf das Gehäuse 1 aufgesetzt wird, auch ein Paar
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bogenförmiger Flansche 10a ausgebildet ist, und diese Flansche entsprechen den vorerwähnten Flanschen 1a.
Vor der Erhitzungsplatte 9 ist eine Zwischenwand 11 befestigt, und zwar durch eine Nut 12, die im Inneren des Gehäuses
1 ausgebildet ist. Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist diese Zwischenwand 11 integral bzw. einstückig mit einem Paar
Hauben 13 ausgebildet, von denen jede mit einem Gitterwerk 14 versehen bzw. ausgebildet ist und mittig mit der planen
Oberfläche des Plattenelements 6 fluchtet. Es sei darauf hingewiesen,
daß dann, wenn die Zwischenwand 11 zwischen dem Gehäuse und dem Deckel 10 gehalten ist, ihre Kontur bzw. ihr Umfang
so begrenzt wird, wie durch die ausgezogene Linie a bzw. die gestrichelte Linie b in Fig. 2 veranschaulicht ist.
In diesem Falle ist jedes Paar der erwähnten bogenförmigen Flansche 1a und 10a so zusammengefügt, daß es einen
kreisförmigen Flansch 15 bildet, dessen Innendurchmesser größer als der Außendurchmesser der Haube 13 ist. Durch eine
Öffnung des kreisförmigen Flansches 15 ragt die Haube 13 konzentrisch zu dem Flansch 15 vor, so daß ein ringförmiger
Zwischenraum 16 ausgebildet wird, der in Verbindung mit der Zwischenwand 11 steht, und zwar erstreckt sich dieser Zwischenraum
16 zwischen dem äußeren Umfang der Haube 13 und dem inneren Umfang des kreisförmigen Flansches 15. Weiterhin
sind zwischen den entgegengesetzten Enden der bogenförmigen Flansche 1a und 10a Zwischenräume 17, 18 und 19 ausgebildet,
die auch mit der Zwischenwand 11 verbunden sind.
In die erwähnten Zwischenräume 16, 17 und 18 wird ein Verbindungsring 20 eingefügt, der an einem Ende eines
flexiblen Blasluftrohrs bzw. -schlauchs 21 befestigt ist, und zwar durch ein Paar Vorsprünge 22, die integral bzw. einstückig
auf dem äußeren Umfangsrand des Verbindungsrings 20 ausgebildet sind, während ein weiterer Verbindungsring 20',
der an seinem Ende eines anderen, flexiblen Blasluftrohrs bzw.
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-schläuche 21· befestigt wird? auch durch Vorsprünge 22%
die integral bzw. einstückig auf dem äußeren Umfangsrand des letzteren Rings 20' ausgebildet sind, in die Zwischenräume
16, 18 und 19 eingefügt wird; diese Verhältnisse sind deutlich aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich. Nachdem man die
erwähnten Verbindungsringe 20, 20' in der oben erwähnten Weise in die Zwischenräume eingefügt hat, wird jeder dieser Verbindungsringe
um einen geeigneten Winkel gedreht, so daß dadurch jede flexible Blasleitung 21, 21' in einer Position befestigt
wird, in der sie durch die Haube bzw. den Rohrstutzen 13 mit der maximalen Menge an Warmluft gespeist wird.
Mit dem Bezugszeichen 23 ist in Fig. 4 eine Düse bezeichnet,
daß fest mit demjenigen Ende der flexiblen Blasluftleitung 21 oder 21' verbunden ist, welches dem Verbindungsring 20 oder 20' abgewandt ist. In den obersten Rand dieser
Düse ist ein eingeschnittener bzw. mit einer Nut versehener Teil 24 eingeschnitten, auf dem integral bzw. einstückig ein
ausgedehntes bzw. radial vorstehendes Hohlteil 25 ausgebildet ist. Durch eine Öffnung 26, die im vordersten Ende des ausgedehnten
bzw. radial vorstehenden Hohlteils 25 ausgebildet ist, das vom obersten Rand der Düse 23 vorsteht, wird ein Befestigungsteil
r einer Schuhspannerplatte R (dieser Begriff wird nachstehend zusammenfassend für die Begriffe "Zurückbildungsbzw.
Formungs- bzw. Schuhspannerplatte11 verwendet) eingefügt, und diese Schuhspannerplatte hat die Form eines orthopädischen
Spann- bzw. Ristträgers bzw. -abstützers, wie deutlich aus Fig. 5 ersichtlich ist. Diese Schuhspannerplatte R ist so
ausgebildet, daß sie im Querschnitt bogenförmig ist, und zwar in Übereinstimmung mit dem Rist eines Schuhs, und sie ist mit
einer Mehrzahl von Lüftungslöchern r' versehen bzw. von diesen Lüftungslöchern durchbrochen, und zwar in ihrem Teil, der
dem erwähnten Rist entspricht.
Das Befestigungsteil r hat eine obere Oberfläche 27, die der inneren, oberen Oberfläche des ausgedehnten Hohlteils
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25 passend entspricht, wobei in seine Stirnseite und in seine beiden Seiten 29 Nuten bzw. Vertiefungen 30, 31 eingeschnitten
bzw. -geformt sind, so daß diese jedes der gebogenen Enden 32 eines zusätzlichen Schuhspannerrahmens oder
Träger- bzw. Abstützungsrahmens 33 aufnehmen (der Rahmen 33 oder ein entsprechender Rahmen wird nachstehend kurz zusammengefaßt
als "Schuhspannerrahmen" bezeichnet).
Demgemäß wird die Schuhspannerplatte R dann, wenn sie und der Schuhspannerrahmen 33 durch die Öffnung 26 in das ausgedehnte
Hohlteil 25 hineingedrückt werden, wobei die gebogenen Enden 32 des Rahmens 33 in die Nuten bzw. Ausnehmungen
30, 31 des Befestigungsteils r eingepaßt bzw. -gesetzt sind, innerhalb des ausgedehnten Hohlteils 25 gehalten, so daß es
den Schuhspannerrahmen 33 fest dazwischen bzw. zwischen sich und den an die Nut 24 angrenzenden, axialen Rändern der Düse
23 hält. Danach wird ein Vorsteckstift bzw. Schließbolzen 34 in ein Durchgangsloch 35, das in die obere Oberfläche des ausgedehnten
Hohlteils 35 und das Befestigungsteil r gemeinsam gebohrt bzw. eingeformt ist, eingesteckt, so daß dadurch die
Schuhspannerplatte R und der Schuhspanner- bzw. Abstützungsrahmen 33 untrennbar an der Düse 23 befestigt werden.
In dem vorgenannten Ausführungsbeispiel wurde der Fall erörtert, bei dem in die Düse 23 ein Nutenteil 24 längs deren
oberstem Rand eingeschnitten bzw. eingeformt ist, während das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil 25 und das Befestigungsteil
r dadurch untrennbar an der Düse 23 befestigt werden, daß man den Stift 34 in das Loch 35 einfügt. Jedoch
wird mit der Erfindung auch eine andere Ausführungsform vorgeschlagen, bei der ein Stift in ein Durchgangsloch (nicht dargestellt)
eingefügt wird, das gemeinsam in die obere Oberfläche des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils 25, das
Befestigungsteil r und das oberste Randteil der Düse 23 gebohrt bzw, eingeformt ist, wodurch insofern viel Arbeit ein-
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gespart wird, als das Einschneiden des Nutungsteils 24 in
die Düse 23 wegfällt, und zusätzlich ergibt sich hierbei der Vorteil, daß die gleiche, untrennbare Befestigungsbeziehung
bzw. -verbindung, wie in dem vorherigen Ausführungsbeispiel erreicht wird, nämlich eine Befestigung zwischen dem ausgedehnten
Hohlteil 25, dem Befestigungsteil r und der Düse 23.
Der erwähnte Schuhspannerrahmen 33 ist vorzugsweise aus einem dünnen, elastischen Stahl oder Kunstharz bzw.
-stoff hergestellt und umfaßt zweiseitige bzw. an beiden Seiten vorgesehene, lineare Teile 36, die sich von den gebogenen
Enden 32 nach auswärts spreizen, so daß sie die Schuhspannerplatte R von deren Rückseite her elastisch abstützen, wenn
die Schuhspannerplatte R in einen Schuh hineingesteckt bzw. -gedrückt wird, dessen Rist und Oberleder durch viele Falten
teilweise oder vollständig deformiert sind, die ihrerseits durch die nach aufwärts gehende Biegebewegung des Rists eines
menschlichen Fußes jedesmal dann erzeugt werden, wenn dieser Fuß schreitet; weiterhin besitzt der Schuhspannerrahmen 33
zweiseitige bzw. sich an beiden Seiten desselben befindende Teile 37, die sich auf die innere Sohle pressen und die sich
auf der Ebene von dem Ende des Teils 32 erstrecken, nachdem sie in der gleichen Richtung und in einem spitzen Winkel bezüglich
dieses Endes gebogen worden sind; und schließlich weist der Schuhspannerrahmen 33 ein Verbindungsteil 38 auf,
in das die Teile 37 übergehen.
Wie die Fig. 7 erkennen läßt, ist die Schuhspannerplatte R an ihrer einen Seite mit Rahmenregulatoren bzw.
-halteteilen 39 versehen, die symmetrisch in geeigneten Positionen ausgebildet sind, und zwar quer zur Achse der Platte R.
Diese Rahmenregulatoren bzw. -halteteile 39 sind mit einem Schlitz 40 versehen, der etwas größer als der Durchmesser des
jeweiligen geraden Teils 36 ist. Das jeweilige gerade Teil 36 wird durch den Schlitz 40 beweglich in den jeweiligen Rah-
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menregulator bzw. -halteten 39 eingefügt.
Wenn man infolgedessen den mit dem vorerwähnten orthopädischen Mechanismus ausgerüsteten Schuhtrockner gemäß der
vorliegenden Erfindung verwendet, dann drückt der Schuhspannerrahmen 331 wie man leicht erkennt, den deformierten Rist
eines Schuhs,da sie Träger der Schuhspannerplatte R ist,aufwärts
und dehnt die Seitenteile, das Oberleder und das Fersenleder des Schuhs bis zu einem geeigneten Grad elastisch, so daß dadurch
der formlose Teil des Schuhs bzw. der Teil des Schuhs, der seine Form verloren hat, in seine ursprüngliche, feine
bzw. zweckmäßige Form zurückgebracht wird. Weiterhin wird in den Fällen,, in denen der Schuhspannerrahmen 33 bei extrem formlosen
Teilen des Schuhs zur Anwendung gebracht wird, die elastische Deformation der geraden Teile 36 durch den Schlitz
des Rahmenregulators 39 reguliert bzw. eingestellt, so daß die regulierte Elastizität im Sinne einer Verstärkung der
Zurückbildungs- bzw. Neuformungskraft des Schuhspannerrahmens
33 wirkt.
An den Brand- bzw. Einlegesohledruckteilen 37 des Schuhspannerrahmens
33 wird eine regenerative bzw. bessernde Platte 41 verschiebbar und lösbar befestigt, und zwar durch einwärts
gebogene Teile 42, die in dem Ende dieser Platte ausgebildet sind, wie in Fig. 1 gezeigt ist.
Vorzugsweise wird diese regenerative bzw. verbessernde Platte zu einer Giebeldachform geformt, indem man ein
Blech eines Metalls preßt bzw. drückt, das eine hohe Wärmeleitfähigkeit hat, wie z.B. Kupfer. Das Ende der regenerativen
Platte .41, das den einwärts gebogenen Teilen 42 abgewandt ist, ist nach dem obersten Rand der Platte 41 schräg durchgeschnitten,
so daß eine abgeschrägte Bogenöffnung 43 ausgebildet ist, welche der inneren Zehenspitze bzw. -kappe eines
Schuhs zugewandt ist.
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Weiterhin ist die Regenerativplatte 41 längs ihrer Tintersten Ränder mit einem Paar in ihrer Sohle bzw. Abstützung
erweiterten Füßen 44 ausgebildet, die in direkten Kontakt mit der oberen Brand-bzw. Einlegesohlenoberfläche
des Schuhs treten.
Es sei nun auf die Handhabung bzw. den Betrieb und die funktioneile Wirkung des Schuhtrockners nach der vorliegenden
Erfindung näher eingegangen. Die Schuhspannerplatte R wird in den Schuh hineingedrückt, um ihn durch Strecken
seines deformierten Teils wieder zurückzubilden bzw. wieder in die richtige Form zu bringen, während sie dem Blasloch
23a der Düse 23 in einer geeigneten Position zum Inneren bzw. im Inneren des Schuhs zugewandt ist; und dann wird ein
Zeitschalter 45 eingestellt, so daß er arbeitet. In diesem Falle wird Luft, die durch Lüftungsöffnungen 10b des Deckels
10 mittels des Warmluftgebläses 3 in das Gehäuse 1 eingesaugt wird, zur Erhitzungsplatte 9 zugeführt, auf dieser erwärmt,
wenn sie an derselben vorbeigeht, und dann wird die Luft weiter in die Hauben bzw. Rohrstutzen 13 eingespeist,
wodurch sie in zwei Ströme erwärmter Luft aufgeteilt wird, und zwar in zwei Ströme gleicher Menge und gleichen Windbzw.
Luft- bzw. Strömungsdrucks.
Dann strömt eine gewisse Menge der erhitzten Luft, die in den Schuh eingespeist worden ist, durch die Belüftungsöffnungen 48 der Schuhspannerplatte R zum inneren Rist des
Schuhs, während eine andere bzw. weitere Menge direkt längs der Platte R vorwärtsströmt, ohne daß sie durch das Vorhandensein
des Schuhspannerrahmens 33 behindert wird, und zwar strömt diese Menge so weit, bis sie gegen die innere, den
Zehen zugeordnete Schuhspitze auftrifft, und sie wird schließlich zu der Regenerativplatte 41 umgelenkt, und zwar durch
die Giebeldachöffnung derselben, so daß auf diese Weise die Platte 41 bis auf eine geeignete ionische Temperatur bzw.
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Ionentemperatur aufgeheizt wird, um Ionen zur Sterilisierung aller Innenteile des Schuhs zu erzeugen.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, daß selbst nach Beendigung der Zufuhr von erhitzter Luft die verbleibende Wärme
der Regenerativplatte 41 bewirkt, daß die Trocknungs- und Sterilisierungsvörgänge während einer beträchtlichen Länge an
Zeit fortdauern.
Im vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel wurde der Aufbau einer giebeldachförmigen Regenerativplatte erwähnt,
die gleitend verschiebbar und lösbar am Schuhspannerrahmen 33 befestigt ist. Jedoch kann dieser Aufbau ausgetauscht
bzw. ersetzt werden, und zwar beispielsweise durch einen Zylinder, der an seinem einen Ende schwenkbar bzw. gelenkig
auf bzw. an dem Verbindungsteil 39 des Träger- bzw.
Schuhspannerrahmens 33 gehalten ist, oder anderenfalls durch eine wabenförmige bzw. mit einem wabenartigen Aufbau versehene
Regenerativplatte, die eine Mehrzahl von Zylindern kleinen Durchmessers umfaßt, welche an ihrem einen Ende schwenkbar
bzw. gelenkig auf bzw. an dem erwähnten Teil 39 gehalten sind.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, den Schuhtrockner in der Weise zu benutzen, daß man ihn stabil
auf einer ebenen Oberfläche anordnet oder daß man ihn auf bzw. an die Wand oder einen Pfeiler, eine Säule, einen Träger,
eine Stütze, einen Ständer oder dergl. hängt oder in sonstiger Weise daran anbringt, was von der Form der Schuhe oder der
Stelle abhängt, wo die Schuhe getrocknet werden sollen. Weiterhin kann der Schuhtrockner nach der Erfindung, wenn er
nicht im Gebrauch ist, dadurch auf eine Abmessung gebracht werden, die sich für das Unterbringen und Verstauen sowie für
die Trag- bzw. Transportierbarkeit desselben besonders gut eignet, daß man die Verbindungsringe vom Hauptkörper löst.
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Selbstverständlich ergeben sich für den Fachmann nach Kenntnis der vorliegenden Erfindung viele Abwandlungen
und Variationen des vorstehend beschriebenen Aufbaus. Diese Abwandlungen und Variationen liegen im Rahmen der
vorliegenden Erfindung, insbesondere im Rahmen der Ansprüche und des allgemeinen Erfindungsgedankens.
vorliegenden Erfindung, insbesondere im Rahmen der Ansprüche und des allgemeinen Erfindungsgedankens.
Ende der Beschreibung.
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Claims (3)
1.Λ Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung,
gekennzeichnet durch ein Gehäuse (1); einen darauf leg-, setz-, steck- oder in sonstiger Weise anbringbaren Deckel
(10); ein Gebläse (2,3) und eine Heizeinrichtung (9), die in diesem Gehäuse untergebracht ist bzw. sind; eine Zwischenwand
(11), die Luftdurchgangsöffnungen besitzt, durch welche eine Menge an Luft, die von dem Gebläse (2,3) gefördert und
von der Heizeinrichtung (9) erhitzt bzw. erwärmt wird, in
zwei Ströme unterteilt wird, welche gleichen Luftdruck haben und von gleicher Menge sind, wobei die Zwischenwand (11) ortsfest
zwischen Kanten, Rändern oder dergl. des Gehäuses (1) und des Deckels (10) gehalten ist; und flexible Blas- bzw.
Blasluftführungsleitungen (21,21·)» wobei ein Ende jeder dieser Blasluftleitungen (21,21') mit einer Verbindungseinrichtung
(20,2O1) verbunden ist,die abnehmbar an der Wand (11)
durch die Kanten, Ränder oder dergl. des Gehäuses (1) und des Deckels (10) befestigbar ist, während das andere Ende jeder
Blasluftleitung (21,21') mit einer Einrichtung (R,33)
zum orthopädischen Rückbilden bzw. -formen eines formlosen bzw. deformierten Schuhs zu seiner ursprünglichen Form verbunden
ist.
2. Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
(a) wenigstens ein Paar LuftdurchgangsÖffnungen, die
in die Zwischenwand (11) gebohrt oder in sonstiger V/eise eingeformt
sind, und zwar direkt vor der Heizeinrichtung (9);
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(b) eine Haube, ein Rohr- bzw. Anschlußstutzen oder
dergl. (13)9 die bzw» der integral bzw. einstückig von jedem
der Luftdurchgangslöcher auf einer Seite der Zwischenwand (11) vorsteht;
(c) eine Nut, Ausnehmung oder dergl. (12), die benachbart jeder der Kanten, Ränder oder dergl. des Gehäuses und
des Deckels (10) ausgebildet ist;
(d) je einen halbkreisförmigen Teil (ia,10a), der benachbart
der Nut, Ausnehmung oder dergl. (12) des Gehäuses (1) und des Deckels (10) ausgebildet ist;
(e) kreisförmige Flansche, die einen größeren Innendurchmesser haben als es der Außendurchmesser der Haube, des
Rohr- bzw. Anschlußstutzens oder dergl. (13) ist und die von den gegenüberliegenden, halbkreisförmigen Flanschteilen (1a,
10a) gebildet werden, wenn sich das Gehäuse (1) und der Dekkel (10) in Eingriff miteinander befinden;
(f) kreisförmige Zwischenräume (16), die zwischen den kreisförmigen Flanschen (1a,10a) und der Haube, dem Rohrbzw.
Anschlußstutzen oder dergl. (13) in Verbindungsbeziehung mit der Zwischenwand (11) ausgebildet sind;
(g) je einen Zwischenraum (16,17,18), der zwischen
entgegengesetzten Enden der halbkreisförmigen Flanschteile (1a, 10a) in Verbindungsbeziehung mit der Zwischenwand (11) ausgebildet
ist;
(h) eine Verbindungseinrichtung, welche die Form eines Verbindungsrings (20,2O1) hat, der starr an einem Ende der
flexiblen Blasluftleitung (21,21·) befestigt ist und einen größeren Innendurchmesser hat, als es der Außendurchmesser
der Haube, des Rohr- bzw. Anschlußstutzens oder dergl. (13) ist, der jedoch einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser
des kreisförmigen Flansches (ia,10a) hat;
(i) ein Paar Vorsprünge (22), das integral bzw. einstückig auf dem äußeren Umfangsrand des Verbindungsrings (20,
20') ausgebildet ist; und
(j) einen Aufbau, aufgrund dessen der Verbindungsring (20,20') lösbar mit den Luftdurchgangslöchern der Zwischenwand
(11) in Eingriff gebracht werden kann, und zwar durch den kreisförmigen Zwischenraum (16) und die Zwischenräume
(17,18,19) der kreisförmigen Flansche (1a,1Oa).
3. Schuhtrockner mit einer orthopädischen Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
(a) ein Paar Düseneinrichtungen (23), von denen jede fest mit demjenigen Ende der flexiblen Blasluftleitung (21,
21') verbunden ist, das dem Verbindungsring (20,2O1) abgewandt
bzw. entgegengesetzt ist, wobei das vorderste Ende jeder DUseneinrichtung (23) axial mit einem ausgenommenen bzw.
genuteten Teil (24) ausgebildet ist, über dem ein ausgedehnter bzw. radial vorstehender Hohlteil (25) ausgebildet ist,
wobei ferner die Düseneinrichtung (23) schräg von dem vordersten Ende aus geschnitten ist, so daß eine elliptische Öffnung
(23a) ausgebildet wird;
(b) ein Durchgangsloch (35), das in einer geeigneten
Position der oberen Oberfläche des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils (25) gebohrt oder in sonstiger Weise
ausgebildet ist;
(c) eine Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R), die einen bogenförmigen Querschnitt hat und an einem
Ende mit einem Befestigungsteil (r) versehen ist, das in das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil (25) einfügbar
ist, während das andere Ende zur Ausbildung eines Zehen-Schuhspitzenteils nach abwärts gebogen ist;
(d) eine Mehrzahl von Luftdurchgangslöchern (r1), die
auf bzw. in die Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) gebohrt oder in sonstiger Weise eingeformt sind, und zwar
im wesentlichen über den gesamten Oberflächenbereich derselben hinweg bzw. im wesentlichen im gesamten Oberflächenbereich
derselben;
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(e) ein Durchgangsloch (35), das auf bzw. in das Befestigungsteil
(r) gebohrt oder in sonstiger V/eise eingeformt ist, und zwar in einer Position, die dem Durchgangsloch (35)
des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden Hohlteils (25) entspricht ;
(f) wenigstens ein Paar Regulierungsteile (39), die
integral bzw. einstückig von einer einwärts gekrümmten Seite der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) in symmetrischen,
geeigneten Positionen,, welche die Achse der Platte (R) überqueren,bzw. in Positionen, die symmetrisch zur Achse
der Platte liegen, vorstehen;
(g) einen Schlitz (40), der in das Regulierungsteil (39) gebohrt oder in sonstiger Weise eingeformt ist, so daß
eine Form ausgebildet wird, die konform bzw. übereinstimmend mit der erwähnten, einwärts gekrümmten Seite der Schuhspannerbzw.
Wiederformgebungsplatte (R) ist;
(h) eine Nut, Ausnehmung, Vertiefung oder dergl. (30,
31), die längs jeder Seite des Befestigungsteils (r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) eingeschnitten
oder in sonstiger Weise eingeformt ist;
(i) einen Schuhspanner- bzw, Hilfshalterahmen (33), der einen kleineren Durchmesser als der Schlitz (40) des Regulierungsteils
(39) hat und entweder aus einem Stahl oder elastischem Kunstharz bzw. -stoff hergestellt bzw. ausgebildet
ist, und der folgendes umfaßt; ein Paar zweiseitig, beiderseitig, bisymmetrisch, doppelseitig oder gegenseitig gebogene
Endteile (32), die der Nut, Ausnehmung, Vertiefung oder dergl. (30,31) des Befestigungsteils (r) entsprechen, ein
Paar geradlinige Teile bzw. Linearteile (36), die sich in einer Schwalbenschv/anzform bzw. auseinanderlaufend von den gebogenen
Endteilen (32) aus erstrecken, ein Paar Brand- bzw. Einlegesohlendruckteile (37), die sich auf bzw. in einer Ebene
erstrecken, nachdem sie in spitzem Winkel in der gleichen Richtung von den Linearteilen (36) abgekrümmt bzw. aus der
Richtung der Linearteile (36) herausgekrümmt bzw. -gebogen worden sind, und ein Verbindungsteil (38), in das die Brand-
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bzw. Einlegesohlendruckteile (37) übergehen;
(ö) wobei der Aufbau so ausgebildet ist, daß das Befestigungsteil
(r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) zusammen mit dem Paar gebogener Endteile (32) des
Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmens (33)f die in die Nut,
Ausnehmung oder dergl. (30,31) des Befestigungsteils (r) der Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) eingefügt sind,
in das ausgedehnte bzw. radial vorstehende Hohlteil (25) der Düseneinrichtung (23) einfügbar ist;
(k) einen Vorsteckstift bzw. Schließbolzen (34), der in das Durchgangsloch (35) des ausgedehnten bzw. radial vorstehenden
Hohlteils (25) und das Durchgangsloch (35) des Befestigungsteilsir)
eindrück- bzw. -fügbar ist;
(l) wobei der Aufbau so ausgebildet ist, daß jedes der Linearteile (36) des Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmens
(33) in den Schlitz (40) der Regulierungsteile (39) einfügbar ist, so daß dadurch die elastische Deformation des Rahmens
(33) beschränkt wird;
(m) eine Regenerativplatte (41), die vorzugsweise aus
Kupfer hergestellt ist und einen Teil (42) hat, der lösbar mit dem Schuhspanner- bzw. Hilfshalterahmen (33) in Eingriff gebracht
werden kann, und der weiter mit einem ausgedehnten Abdachungsteil sowie mit einer Öffnung (43) zum Führen einer Menge
von heißer Luft von der Düseneinrichtung (23) in das ausgedehnte Abdachungsteil versehen ist; und
(n) eine orthopädische Einrichtung, welche die Schuhspanner- bzw. Wiederformgebungsplatte (R) und den Schuhspannerbzw.
Hilfshalterahmen (33) umfaßt.
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