DE2845364A1 - Zentrifugen-blutbehandlungsvorrichtung - Google Patents

Zentrifugen-blutbehandlungsvorrichtung

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Description

Henkel, Kern, Feiler & Hänzel Patentanwälte
Möhlstraße 37 Baxter Travenol Laboratories, Inc. D-8000München80
Deerfield, 111., V.St.A. Tel-089/982085-87
Telex: 0529802 hnkld
Telegramme: ellipsoid
18. Oht. 1978
Zentrifugen-Blutbehandlungsvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf die Zentrifugenbehandlung von Flüssigkeiten und betrifft insbesondere eine konstruktiv und funktionsmäßig verbesserte Vorrichtung zum zentrifugierenden Trennen von Flüssigkeiten in Fraktionen unterschiedlicher Dichten. Die Erfindung bezieht sich speziell auf die Trennung von Komponenten von Gesamtblut, und die folgende Beschreibung behandelt speziell diesen Anwendungsfall, obgleich die Erfindung selbstverständlich auch auf die Behandlung von anderen Flüssigkeiten und sogar halbflüssigen Massen anwendbar ist.
Die in vivo-Blutbehandlung (intervivos blood processing), bei welcher das Blut einem lebenden Blutspender entnommen, mittels einer Verarbeitungsanlage in seine verschiedenen Bestandteile aufgetrennt und dann zum Spender zurückgeleitet wird, hat in den letzten Jahren zunehmende Verbreitung gefunden. Bei der Verarbeitung oder Behandlung werden vorbestimmte Anteile der abgetrennten Blutkomponenten, einschließlich Plasma, roter und weißer Blutzellen bzw. -körperchen und -plättchen sowie unter Unteranteilen (sub-
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divisions) dieser allgemeinen Kategorie, wie Lymphozyten, Granulozyten und Reticulozyten, entweder für die Aufbewahrung oder zur Übertragung auf einen anderen Patienten zurückbehalten oder zum Spender zurückgeführt. Die üblicherweise derart durchgeführten in vivo-Blutbehandlungsverfahren umfassen die Thrombozytenpherese, bei welcher die Thrombozyten- bzw. Blutplättchenkomponente abgetrennt wird, die Plasmapherese, bei der die Plasmakomponente abgetrennt wird, und die Leukö(zyten)pherese, bei der die weiße Blutkörperchenkomponente abgetrennt wird.
Vorrichtungen zur Durchführung der in vivo-Blutbehandlung umfassen typischerweise eine Trennkammer, in welcher das vom Spender stammende Gesamtblut einer Flieh- bzw. Zentrifugalkraftwirkung unterworfen wird. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichten setzen sich die Blutkomponenten in Zonen innerhalb verschiedener radialer Abstände vom Drehmittelpunkt der Trennkamraer ab. Über 3ammelöffnungen in der Trennkammer werden die Komponenten aus diesen Zonen für die Aufbewahrung oder Rückführung abgenommen.
Ein Erfordernis für kontinuierlich arbeitende Blutbehandlungsvorrichtungen dieser Art besteht darin, daß das innerhalb der Vorrichtung im Verfahren befindliche Blutvolumen möglichst klein sein muß, um dem Patienten einen zu grossen Blutentzug möglichst zu ersparen und die Möglichkeit für ungünstige Auswirkungen bei versehentlicher Betriebsunterbrechung der Vorrichtung möglichst gering zu halten. Außerdem müssen die die Strömungswege bildenden Teile der Vorrichtung steril und für einmaligen Gebrauch ausgelegt sein, um die Möglichkeit einer Verunreinigung weitgehend auszuschließen, und die Anlage mit zugeordneter Zentrifugiervörrichtung muß einfach zu bedienen sein und darf keine ständige Überwachung durch eine Bedienungsperson erfordern.
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Bestimmte bisherige Vorrichtungen verwendeten Behandlungskammern in Form von speziell geformten Schalen oder Schüsseln, die aufwendige Fertigungstechniken erfordern und sich nicht nach Großserien-Herstellungsverfahren fertigen ließen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung gewährleistet ein kleineres Behandlungsvolumen als die bisherigen Systeme, wobei sie ohne weiteres einer Automatisierung zur Herabsetzung des Bedienungsaufwands durch Bedienungspersonen zugänglich ist.
Ein anderes Erfordernis bei solchen Vorrichtungen besteht darin, daß die Behandlung oder Verarbeitung so wirksam wie nur möglich und mit der höchstmöglichen Strömungs- oder Durchsatzmenge erfolgen muß, um unnötige Unbequemlichkeit für den Patienten zu vermeiden. Bisher erforderte die Gewinnung von zehn Standardeinheiten Blutplättchen (nach den Vorschriften des Bureau of Biologies, U.S. Food and Drug Administration) 2,5 - 4 h, während bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung typischerweise weniger als 1,5 h für die Gewinnung derselben Blutplättchenmenge erforderlich sind.
Weiterhin müssen die mittels der Behandlungsvorrichtung getrennten Komponenten von gleichbleibend hohem Reinheitsgrad sein. Bei den bisherigen Vorrichtungen dieser Art unterlagen die getrennten Blutkomponenten oftmals einer gegenseitigen Vermischung, und zwar zum Teil aufgrund von durch die Drehung der Behandlungskammer eingeführten Coriolis-Strömen und zum Teil infolge des unvermeidlich niedrigen Wirkungsgrads des Trennverfahrens. Diese Vermischung bedingte, daß ein Teil der abgetrennten Komponenten verworfen werden mußte, wodurch die Ausbeute der Vorrichtung entsprechend verringert wurde. Typischerweise war bei den bisherigen Thrombozytenpherese-Anwendungsfällen in der gewonnenen Thrombozyten- bzw. Blutplättchenkomponente eine weiße Blutkörperchenkomponente von 15 - 2096 enthalten. Die e rf indungs gemäße Vorrich-
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tung gewährleistet dagegen eine erhebliche Verbesserung des Reinheitsgrads der Blutplättchenkomponente, nämlich die Gewinnung einer solchen Komponente, die typischerweise weniger als 2% "Verunreirigung" enthält.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung einer verbesserten in vivo-Blutbehandlungsvorrichtung sowie der darin vorgesehenen Behandlungs- oder Trennkammern für die durch Zentrifugieren erfolgende Abtrennung von roten Blutkörperchen- und Thrombozytenkomponenten aus dem Gesamtblut.
Diese Aufgabe wird bei einer Blutbehandlungsvorrichtung für die zentrifugierende Trennung der roten Blutkörperchenbzw. Erythrozytenkomponente vom Gesamtblut erfindungsgemäß gelöst durch eine schmale Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zv/ei dicht nebeneinander liegenden Seitenwänden, die einen Innenraum mit einem darin vorgesehenen Sammelbereich bilden, durch einen in der Kammer vorgesehenen Einlaß zur Einführung von Blut, durch Auslässe zum Austragen von Flüssigkeit aus dem Sammelbereich, durch ein eine Strömungsbahn für die Zufuhr des zu behandelnden Bluts zum Einlaß bildendes Mittel und durch eine Einrichtung mit einem in Drehung versetzbaren Läufer bzw. Rotor, um die Kammer in Drehbewegung zu versetzen, wobei die Kammer in einer im wesentlichen senkrecht zu einem Radius des Läufers liegenden Ebene angeordnet ist, so daß die Erythrozyten bestrebt sind, sich im Sammelbereich zu sammeln bzw. abzusetzen.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein teilweise in Blockschaltbildform gehaltenes Funktionsschema zur Veranschaulichung einer in vivo-Blutbehandlungsvorrichtung gemäß der Erfindung,
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Fig. 2 eine teilweise im Schnitt gehaltene Seitenansicht einer bevorzugten Zentrifuge für die Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene perspektivische Darstellung des Rotorteils der Vorrichtung nach Fig. 2 zur Darstellung der Behandlungs-Kammern vor dem Einsetzen in den Rotor,
Fig. 4 eine Vorderansicht einer Kammer für die Abtrennung von roten Blutkörperchen mit dem zugeordneten Träger der Vorrichtung,
Fig. 5 eine Fig. 4 ähnelnde Darstellung der Thrombozyten-Sammelkammer mit zugeordnetem Träger,
Fig. 6 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene, auseinandergezogene perspektivische Darstellung der Erythrozyten-Sammelkammer mit zugeordnetem Träger,
Fig. 7 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Schnitt längs der Linie 7-7 in Fig. 6,
Fig. 8 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene perspektivische Darstellung der Erythrozyten-Sammelkammer zur Verdeutlichung ihrer jeweiligen Radien,
Fig. 9 eine schematische Vorderansicht der Sammelkammer nach Fig. 8 zur Verdeutlichung ihrer Arbeitsweise,
Fig.10 eine schematische Aufsicht auf die Sammelkammer nach Fig. 8 zur Darstellung ihrer jeweiligen Radien,
Fig.11 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene perspekti-
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vische Darstellung der Thrombozyten-Sammelkammer zur Darstellung ihrer jeweiligen Radien,
Fig. 12 eine schematische Vorderansicht der Sammelkaimner von Fig. 11 zur Verdeutlichung ihrer Arbeitsweise und
Fig. 13 eine schematische Aufsicht auf die Sammelkaimner nach Fig. 11 zur Darstellung ihrer jeweiligen Radien.
In den Figuren besitzen die Abkürzungen folgende Bedeutung:
PPP = an Thrombozyt arme Plasmakomponente
PRP = an Thrombozyt^eiehePlasmakomponente
RBC = Erythrozytkomponente
WB = Gesamtblut
RB = Restblut
Gemäß Fig. 1 besteht die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung für die Thrombozytenpherese bzw. -gewinnung (plateletpheresis) aus einem allgemein mit 11 bezeichneten, einmal benutzbaren Strömungs- bzw. Leitungssystem aus Polyvinylchlorid (PVC) oder einem anderen, mit Blut verträglichen Material. Die Vorrichtung ist in Verbindung mit einem Blutspender 13, dem das Blut entnommen wird, um nach der Verarbeitung wieder zurückgeführt zu werden, und mit einer Zentrifugiervorrichtung 12 dargestellt, in welcher Teile des Strömungssystems während der Blutverarbeitung oder -behandlung Zentrifugalkräften ausgesetzt werden.
'Das Strömungssystem 11 umfaßt einen Nadelanschluß 14 mit einer geeigneten (Hohl-)Nadel 15, mittels welcher das Gesamtblut dem Spender entnommen wird. Eine Antikoagulationslösung, etwa'Säurecitratdextrose" (Acid Citrate Dextrose = ACD) oder Heparin, wird von einem Behälter 16 aus über ein
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Schlauchsegment 17 und eine Peristaltikpumpe 18 herkömmlicher Konstruktion am Nadelanschluß 14 in das Gesamtblut eingeleitet. Eine der Pumpe 18 vorgeschaltete, manuell bedienbare Schlauchklemme 19 ermöglicht das Auswechseln des Behälters 16 gegen einen vollen Behälter, wenn die Antikoagulationslösung verbraucht ist. Während der Blutbehandlung arbeitet die Pumpe 18 mit einer gleichbleibenden, geregelten Fördermenge, die auf die Strömungsmenge des Gesamtbluts durch das System abgestimmt ist, so daß dabei eine bemessene Menge an Antikoagulationslösung zu dem vom Patienten bzw. Spender entnommenen Blut hinzugefügt wird.
Zur Ermöglichung eines Entlüftens des Systems 11 vor Einleitung der Blutströmung sind Vorkehrungen zum Vorfüllen des .jystems mit einer Salzlösung aus einem Behälter 22 getroffen. Der Behälter ist über ein Schlauchstück 23 und ein von Hand betätigbares Ventil 24 mit einem Schlauchstück 21 verbunden. Vor der Einführung des Bluts in das System wird die Lösung aus dem Behälter 22 durch das System geleitet, um Luft auszutreiben.
Das mit der koagulationshemmenden Lösung versetzte Gesamtblut fließt sodann durch einen verschlossenen Venenfühler 26, welcher die Flüssigkeitsströmung durch das System ständig überwacht. Bei einer Unterbrechung oder Drosselung der Strömung, wie sie aufgrund einer zusammengedrückten Vene, eines Blutklumpens oder einer abgeknickten Schlauchleitung vorkommen kann, unterbricht der Fühler 26 den Betrieb des Strömungssystems bei gleichzeitiger Auslösung eines Alarms, um das medizinische Personal von der Unterbrechung bzw. Störung zu unterrichten. Dieser Venenfühler 26 kann bezüglich Aufbau und Arbeitsweise von herkömmlicher Art sein und beispielsweise aus einem Stück eines Silastic-Schlauches bestehen, dessen Durchmesser durch einen Mikroschalter oder einen ähnlichen elektrischen Meßfühler überwacht wird. Im
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Fall einer Drosselung der Strömung wird dieses Schlauchstüek unter dem im Strömungssystem herrschenden Druck verformt, wobei das vom Fühler gelieferte Ansprechsignal durch eine nicht dargestellte Steuerschaltung für die Unterbrechung des Betriebs des Strömungssystems und für die Alarmauslösung benutzt wird. Andere Arten von geschlossenen Venenfühler, welche dieselbe Schutzfunktion zu bieten vermögen, können an zweckmäßigen Stellen vorgesehen sein.
Nach dem Durchgang durch den Fühler 26 strömt das Gesamtblut mit der Antikoagulationslösung durch eine zweite Peristaltikpumpe 27, die eine genau bemessene Strömungs- bzw. Durchsatzmenge durch das System festlegt. Die Pumpe 27 ist vorzugsweise mit der Peristaltikpumpe 18 einheitlich verbunden oder anderweitig mit ihr synchronisiert, so daß die vom Vorratsbehälter 16 zugeführte Menge an Antikoagulationslösung in einem festen Verhältnis zu der durch die Pumpe 27 bestimmten Durchsatzmenge im System bleibt. Zu diesem Zweck können die beiden Peristaltikpumpen 18 und 27 durch einen gemeinsamen Motor 28 angetrieben werden.
Hinter der Peristaltikpumpe 27 strömt das Gesamtblut durch einen Hoch/Niederdruck-Monitor 29, welcher den Betrieb des Strömungssystems unterbricht, wenn der darin herrschende Druck außerhalb eines vorbestimmten Betriebsbereichs zu liegen kommt. Vom Monitor 29 aus fließt das Blut über ein Schlauchstück 30 zu einer Erythrozyten-Trennkammer 31> die am Rotor einer Zentrifuge 12 montiert und im Betrieb der Vorrichtung einer Fliehkraft- bzw. Zentrifugalkraftwirkung ausgesetzt ist. Zur Begünstigung der Strömung zwischen der rotierenden Trennkammer 31 und den feststehenden Teilen der Vorrichtung kann ein Teil des Schlauchstücks 30 einen von mehreren Durchgängen in einem Mehrfachdurchgang-Verbindungsstück 32 umfassen, welches die Verbindung zwischen den rotie-
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renden und feststehenden Teilen der Vorrichtung herstellt. Wie noch näher beschrieben werden wird, wird dieses Verbindungsstück von der Zentrifuge 12 so getragen, daß eine dichtungslose Strömungsmittelverbindung ohne ein Verdrehen der Leitungen aufrechterhalten wird.
Die Aufgabe der Erythrozyten-Trennkammer 31 besteht darin, die Erythrozyten- (rote Blutkörperchen) und Leukozyten-Komponenten (weiße Blutkörperchen) vom Gesamtblut abzutrennen. Da der größte Teil des Trennungsprodukts aus der Erythrozytenkomponente besteht, wird das gesamte Trennprodukt im folgenden als Erythrozytenkomponente bezeichnet. Diese abgetrennte Komponente fließt von der Trennkammer durch ein Schlauchstück 33, das einen anderenDurchgang im Verbindungsstück 32 bildet. Das Restblut und die Antikoagulationslösung, die eine mit Blutplättchen angereicherte Plasmakomponente bilden, fließen von der Trennkammer 31 über ein Schlauchstück 34 zu einer Pumpenanordnung 35 mit variabler Fördermenge .
Die Aufgabe der in einer Parallelanmeldung beschriebenen Pumpenanordnung 35 besteht in der Förderung der Plasmakomponente aus der Trennkammer 31 mit einer Durchsatzmenge, die auf die Abtrennmenge der roten Blutkörperchen abgestimmt ist, so daß die Trennung der Plasma- und Erythrozytenkomponenten in der Trennkammer fortlaufend vor sich gehen kann. Dies wird innerhalb der Pumpenanordnung 35 grundsätzlich durch eine Peristaltikpumpe 36 mit zugeordnetem Erythrozytenkomponenten-Detektor 37 erreicht. Diese Pumpe wird periodisch umgeschaltet, um zunächst die mit Blutplättchen angereicherte Plasmakomponente und sodann die Erythrozytenkomponente aus der Trennkammer abzunehmen. Bei Feststellung der Erythrozytenkomponente durch den Detektor 37 wird die Pumpe 36 abgestellt und kurzzeitig (zur Förderung in Gegenrichtung) umgeschaltet,
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um die Erythrozytenkomponente zur Trennkammer zurückzufordern und den Trennvorgang innerhalb der Trennkammer wieder einzuleiten.
Hinter der Pumpenanordnung 35 wird die Plasmakomponente über ein Leitungsstück 38, dessen einer Abschnitt einen weiteren Durchgang im Verbindungsstück 32 bildet, zu einer Thrombozyten-Sammel- bzw. -Trennkammer 40 geleitet. In der Kammer 40 werden die Blutplättchen bzw. Thrombozyten von der angereicherten Plasmakomponente getrennt, so daß eine an Thrombozyten arme Plasmakomponente zurückbleibt, die über ein Leitungsstück 41 zu einem Y-Anschluß 42 geleitet wird, in welchem die verarmte Plasmakomponente mit der in der Trennkammer 31 abgetrennten Erythrozytenkomponente kombiniert wird. Die resultierende Flüssigkeit, die im wesentlichen aus an Thrombozyten armem Gesamtblut besteht, fließt über ein Leitungsstück 43 zu einem Blasendetektor und Druckwächter 44. Der Druckwächter 44, der bezüglich Konstruktion und Arbeitsweise von herkömmlicher Art sein kann, überwacht das an Thrombozyten arme Gesamtblut im Leitungsstück 44 ständig auf das Vorhandensein von Blasen oder auf außerhalb des vorgesehenen Bereichs liegende Drücke, wobei er beim Auftreten eines dieser Zustände ein Steuersignal zur Beendigung der Blutverarbeitung und zur Auslösung eines Alarms abgibt. Hinter dem Druckwächter 44 fließt die genannte Blutkomponente über ein Leitungsstück 45 zu einem elektrisch gesteuerten Ventil 46, welches beim Auftreten von Blasen oder bei einem Druckabfall die Strömung durch das System durch Verschließen des LeitungsStücks unterbricht. Anschließend strömt das Blut durch eine Entlüftung-Expansionskammer 47, die ein Entlüftungsventil 48 aufweist, über welches die im System enthaltene Luft über ein Leitungsstück 49 zum Behälter 22 zurückgeleitet wird. Ein Leitungsstück 51 verbindet die Entlüftungskammer 47 mit dem Blutspender.
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Wahlweise kann ein Infusionsbeutel bzw. -behälter 52 über ein Schlauchstück 51 mit dem Leitungsstück 55 verbunden sein, um Durchsatzmengenschwankungen in dem an Thrombozyten armen Gesamtblut bei der Rückführung sum Blutspender zu vermindern. Wenn ein solcher Behälter vorgesehen ist, kann im Leitungsstück 51 ein Rückschlagventil 50 vorgesehen sein, um eine Gegenströmung vom Blutspender zu verhindern. Das Leitungsstück 51 ist mit einem zweiten Nadelanschluß 55 verbunden, an den eine Nadel 56 angeschlossen ist, über welche das verarmte Gesamtblut zum Spender zurückgeführt wird.
Gemäß Fig. 2 kann die Blutbehandlungsvorrichtung 11 gemäß der Erfindung in Verbindung mit einer dichtungslosen Zentrifugiervorrichtung verv/endet werden, wi© sie beispielsweise in der US-Patentanmeldung der. Nr.756 187 (11.2.76) beschrieben ist. Diese Zentrifugiervorrichtung umfaßt grundsätzlich eine Rotorantriebseinrichtung 6O5 mit welcher ein Rotor bzw. Läufer 61 mittels einer tragenden Kohlwelle 62 unter Lagerung verbunden ist. Die Antriebsanordnung 60 ist ihrerseits mittels einer lotrechten Antriebswelle 64 in einer vorrichtungsfesten Nabenanordnung 63 gelagert. An der Rotorantriebseinrichtung ist ein Führungs- bzw» Leitrohr 65 montiert.
Die beiden Trennkammern 31 und 40 der Vorrichtung sind auf den Rotor 61 aufgesetzt. Exzb Strömungsmittelverbindung zwischen den beiden Trennkammern, die mit dem Rotor umlaufen, und den drehfesten Teilen der Vorrichtung erfolgt über das fünf Durchgänge aufweisende Verbindungsstück 32, das sich von einer zentralen Stelle auf der Drehachse des Rotors abwärts durch das Zentrum der Antriebswelle 32, über das Führungsrohr 65 radial auswärts und aufwärts zu einer festen, axial ausgerichteten Stelle erstreckt, die durch einen Tragarm 67 bestimmt wird. Wie in der oben genannten US-Patentanmeldung beschrieben, wird durch die Verlegung des Verbindungs-
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Stücks bzw. -schlauchs 32 in Kombination mit der Anordnung des Rotors 61 und der Rotorantriebseinrichtung 60, die mit einem Übersetzungsverhältnis von 2:1 gleichsinnig angetrieben werden, eine Strömungsverbindung zu den Trennkammern und 40 hergestellt, ohne daß sich das Verbindungsstück dabei verdreht. Das Verbindungsstück wird dabei bei der Drehung des Rotors 61 vielmehr lediglich einer Durchbiegung oder wiederholten teilweisen Verdrehung um seine Achse über Winkel von nicht mehr als 180° unterworfen.
Das Übersetzungsverhältnis von 2:1 zwischen dem Rotor und der Antriebseinrichtung 60 wird durch zwei an der Antriebseinrichtung 60 gelagerte leerlaufende bzw. Zwischenriemenscheiben 68 und einen Antriebsriemen 69 hergestellt. Der Antriebsriemen ist über diese beiden Riemenscheiben geführt und an der einen Seite um eine feststehende, ringförmige Riemenscheibe 70 und an der anderen Seite um eine Rotor-Antriebsriemenscheibe 71 herumgelegt, die vom unteren Ende der Rotor-Antriebswelle 62 getragen wird. Wenn die Rotor-Antriebseinrichtung 60 durch einen Motor 72 und einen die Welle 64 antreibenden Treibriemen 73 im Uhrzeigersinn in Drehung versetzt wird, führt der Treibriemen 69 eine im Uhrzeigersinn erfolgende Drehung des Rotors 61 ein. Wenn die feststehende Riemenscheibe 70 und die Rotor-Antriebsriemenscheibe 71 jeweils denselben Durchmesser besitzen, beträgt die Drehzahl des Rotors 61 genau das Doppelte der Drehzahl des Rotorantriebs 60, und zwar aufgrund des direkten 1:1-Antriebsverhältnisses zwischen den Riemenscheiben 70 und 71 sowie der Planetenbewegung der Riemenscheiben 68 um die Drehachse des Rotorantriebs 60.
Die erfirdungsgemäße Blutbehandlungsvorrichtung wird vorzugsweise als einheitliches, einmal benutzbares Gerät hergestellt, in welchem das Verbindungsstück 32 enthalten ist. Für den Einbau dieser Vorrichtung in die Zentrifugenvor-
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richtung kann das freie Ende des Verbindungsstücks bzw. -schlauchs vom Tragarm 67 her nach unten durch das hohle Führungsrohr 65 hindurch und dann durch die Rotor-Hohlwelle 62 hindurch aufwärts hindurchgeführt werden. Sodann wird das andere Ende des Verbindungsstücks mit den anderen Bauteilen der Vorrichtung verbunden. Da die Vorrichtung im montierten Zustand geschlossen bzw. abgedichtet ist, wird jede Beeinträchtigung der Sterilität der Vorrichtung vermieden. Nach Gebrauch kann das gesamte Strömungssystem von der Zentrifugenvorrichtung getrennt und verv/orfen werden.
Gemäß Fig. 3 wird Einbau und Ausbau der Blutbehandlungs- bzw. Trennkammern 31 und 40 in den bzw. aus dem Läufer 61 der Zentrifuge erfindungsgemäß dadurch vereinfacht, daß zugeordnete Träger 80 und 81 für diese Trennkammern vorgesehen sind. Diese Träger, die jeweils zwei im wesentlichen rechteckige Platten umfassen, zwischen denen die betreffende Trennkammer angeordnet ist, werden in entsprechende Taschen 82 bzw. 85 im Rotor bzw. Läufer 61 eingesetzt. Diese Taschen können, wie dargestellt, entweder paarweise in oberen und unteren, parallelen waagerechten Rotorplatten vorgesehen oder als Teil eines massiven Rotorkerns ausgebildet sein. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn die Taschen und Trägerplatten aus einem Werkstoff mit hoher Wärmeleitfähigkeit, wie Aluminium, bestehen, so daß sich die Temperatur des die Trennkammern durchströmenden Bluts leichter regeln läßt. Zu diesem Zweck kann ein Widerstandsheizelement 86 (Fig. 1) oder ein anderes aktives thermisches Element, etwa ein Heißluftgebläse, in thermischer Verbindung mit dem Rotor angeordnet sein, um die Trägerplatten während der Verarbeitung oder Behandlung auf eine gewünschte Temperatur, typischerweise die Körpertemperatur von 37°C, zu erwärmen. Hierdurch wird eine gleichbleibendere und wirksamere Absetzung gewährleistet, während gleichzeitig die Möglichkeit für Wärmeschocks bei der Rückführung des behandelten Bluts in den Spender weitgehend ausgeschaltet wird.
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Gemäß den Fig. 4 und 6 bis 8 besteht die Erythrozyten-Trennkammer 31 aus zwei Lagen bzw. Folien 8? a und 87b aus Polyvinylchlorid oder einem and@rens mit Blut verträglichen Kunststoff, die auf passende Weise längs einer Naht 108 miteinander verbunden sind und zwischen sich eine Kammer 89 bilden, die einen vergleichsweise schmalen, abgerundeten Unterteil und einen vergleichsweise breiten Oberteil aufweist. Das zu behandelnde Gesamtblut wird über das Leitungsstück 30 in den gemäß Fig. 4 unteren Abschnitt dieser Kammer über einen Durchgang 90 eingeleitet, der durch eine Innenwand 95 längs der einen Seite der Kammer gebildet sein kann, und zwar entweder durch Zusammendrücken der Folien 87a und 87b durch an den Innenflächen der Ti-ägerplatten vorgesehene Rippen 93a bzw. 93b oder durch Anordnung einer Schweiß- oder Klebenaht zwischen den Folien«, Wahlweise kann der Durchgang durch ein Schlauchstück gebildet sein, das -vom Schlauchstück 30 in die Kammer hinein abgeht0
Unter dem Einfluß einer Flieh- bzw. Zentrifugalkraft wird das in der Trennkanmier befindliche Gssamtblut in seine Bestandteile getrennt, wobei sich die schwereren roten und weißen Blutkörperchenkomponeaten innerhalb der Trennkammer in Sammelbereichen absetzen^ welche den Stellen größter radialer Entfernung von der Drehachse des Läufers entsprechen, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform den oberen linken und rechten Ecken oder Schultern der Trennkammer. Die weniger dichte, an Blutplättchen reiche Plasmakomponente verbleibt im wesentlichen außerhalb dieser Sammelbereiche, nämlich in einem Bereich, der sich von der zwischen den Schulterteilen verlaufenden oberen Grenze der Trennkammer nach unten erstreckt.
Die abgetrennte Erythrozytenkomponente wird aus der Trennkammer 31 über 'zwei an deren oberem Rand angeordnete Sammel-
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auslasse S1 und 92 abgeführt, die ralt den Saamelbereichen der Trennkammer in "verbindung steheno Bisse Auslässe sind jeweils über kurze Schlauchstüoks mit einer !-Kupplung (Fig. 8) und über diese mit einem Sohiauohstück 33 verbunden. Ein zusätzlicher, mittig tischen den Auslässen 91 und 92 angeordneter und gegenüber der Oberkante der Trennkammer geringfügig versetzter Auslaß dient sum Austragen der mit Blutplättchen angersicherten Plasmakomponente aus der Trennkamnier über ein Schläuchetück 34.
Obgleich die S amine Ibe reiche? in denen sich bei der- dargestellten Ausführ-ungsform der Erfindung die Erythrazytenkomponente sammelt, aufgrund der Konfiguration der Trennkammer an deren beiden oberen Ecken bswo Schultern angeordnet sind, können sie ersichtlioheri-;eise bei anderen Trennkammerkonfigurationeii an anderer Stelle liegen. Im Fall einer im wesentlichen rechteckigen Trennkammer, die ohne Neigung zur Drehachse im i-jesentlichen senkrecht zu einem Radi\is des Rotors bzw. Läufers angeordnet ist, liegen die SammeIbereiche beispielsweise an den beiden lotrechten Rändern der Kammer.
Gemäß den Fig. 5 und 11 bis 13 besteht die Blutplättchenbzw. Thrombozyten-Trennkaminer 40 aus zwei Folien 97a und 97b eines mit Blut verträglichen Kunststoffs, die unter Bildung einer Innenkammer 94 von im wesentlichen rechteckiger Form miteinander verbunden sind. Ein an der einen oberen Ecke der Trennkammer vorgesehener Einlaß 98 dient zur Einführung der an Blutplättchen reichen Plasmakomponente vom Leitungsstück 38 her in die Tremkammer, während über einen an der anderen oberen Ecke vorgesehenen Auslaß 99 die an Blutplättchen arme Plasmakomponente über ein Leitungsstück 41 aus der Trennkamraer austragbar ist. Eine in der Trennkammer 40 vorgesehene Trennwand 88, die entweder durch eine Klebe- oder Schweißnaht zwischen den Folien oder durch Zusammenpressen der Folien mittels entsprechend ange-
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ordneter Rippen an den Trennkammer-Trägerplatten gebildet sein kann, legt innerhalb der Trennkammer eine gewundene Strömungsbahn zwischen den Zulassen 98 und 99 fest. Auf diese Weise wird die Effektivlänge der Strömungsbahn vergrößert, so daß hierdurch der Auffangwirkungsgrad der Trennkammer erhöht wird.
Gemäß den Fig. 6 und 7 besteht der Trennkammer-Träger 80 aus zwei rechteckigen Platten 100 und 101 aus Metall oder einem anderen Werkstoff mit hohem Wärmeleitvermögen. Die Platten 100 und 101 besitzen in ihren Innenflächen Vertiefungen 102 bzw. 103, die bei gegeneinander angesetzten Platten Aufnahmeräume für die Trennkammer 31 bilden. Mehrere in den Innenflächen dieser Platten ausgebildete Hüten 107 bilden Durchgänge für die der Trennkammer zugeordneten Leitungsstücke.
Wenn die Trennkammer 31 mit Blut gefüllt wird, dehnen sich die Folien 87a und 87b in die Vertiefungen 102 bzw. 103 hinein aus, so daß die endgültigen Abmessungen der Trennkammer durch diese Vertiefungen bestimmt werden. Der hierbei auf die Naht 108 einwirkende Druck wird durch eine an der Platte 100 vorgesehene innere Rippe 109 gemildert, welche um die Vertiefung 102 umläuft. Diese Rippe preßt die Folien 87a und 87b um die Ränder der Vertiefungen 102 und 103 gegeneinander, so daß unabhängig von Maßabweichungen der Trennkammer-Schweißnaht infolge von Autoklavenbehandlung oder Fertigungstoleranzen der Umriß des Trennraums 89 innerhalb der Schweißnaht 108 genau festgelegt wird.
Wenn die Trennkammer 31 in die Taschen 82 und 84 eingesetzt ist, liegt sie im allgemeinen in einer Ebene, welche den Rotor 61 tangiert bzw. senkrecht zu einem Radius desselben liegt und unter einem Winkel ß gegenüber der Rotor-Drehachse geneigt ist. Infolgedessen kommen die in den Schulterbereichen liegenden Sammelbereiche der Trennkammer gegenüber der
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Drehachse auf einen Radius R-, zu liegen, der größer ist als die Achse R^ zum Plasmasammelauslaß 96 und als der Radius R2 am Unterteil der Trennkammer. Beim Zentrifugieren setzen sich somit die schwereren Erythrozytenkomponenten des Gesamtbluts in den Schulterbereichen der Trennkammer ab, während das Gesamtblut über den Durchgang 90 gefördert wird. Im Laxfe der Zeit verlagert sich diese Komponente unter Absetzung in einen Bereich, der von den Schultern der Trennkammer längs deren Seiten verläuft, so daß eine Grenze 110a (Fig. 9) zwischen den Erythrozyten-und den Plasmakomponenten gebildet wird. Die Erythrozytenkomponente wird über die Auslässe 91 und 92 abgenommen, während die verbleibende, vergleichsweise leichtere Plasmakomponente über den Auslaß 96 ausgetragen wird.
Aufgrund der Grenze 110a, die ziemlich genau dem Profil der Trennkammerwände angepaßt ist, wird zur Gewährleistung eines maximalen Abtrennwirkungsgrads eine größtmögliche Grenzfläche zwischen den beiden Blutkomponenten erzielt. In der Praxis wird dies in erster Linie durch den Neigungswinkel ß erreicht, der so gewählt ist, daß die Grenzlinie im wesentlichen parallel zu den Seitenwänden der Trennkammer zu liegen kommt. Bei einer bevorzugten, bereits gebauten Ausführungsform der Erfindung liefert ein Winkel ß von etwa 1° gute Ergebnisse bei einer Trennkammer von 76 mm Breite und 138 mm Höhe auf einem Radius von 10 cm.
Durch die Pumpenanordnung 35 wird die sich im Bereich des Auslasses 96 sammelnde, an Blutplättchen reiche Plasmakomponente aus der Trennkammer abgesaugt, so daß sich dieser Plasma-Sammelbereich, wie durch die Grenzlinien 110a - 110c angedeutet, fortlaufend verkleinert. Wenn die Fördermenge größer ist als die Abtrenngröße dieser Plasmakomponente, ist letztere schließlich vollständig entleert worden, worauf die Erythrozytenkomponente über den Auslaß 96 abgesaugt wird.
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Wenn diese Komponente durch den Detektor 37 festgestellt wird, wird, wie erwähnt, die Pumpe so lange umgeschaltet, bis diese Erythrozytenkomponente 2ur Trennkamnier zurückgeführt worden ist, worauf der Trernivorgang wieder eingeleitet wird.
Der Sammelauslaß 96 kann auf einem kleineren Radius als die Auslässe 91 und 92 angeordnet sein, um die Komponententrennung dadurch zu verbesserns daß ein größerer Prozentsatz der Plasmakomponente abgezogen wird, bevor die Erythrozytenkomponente ausgetragen wird. Dies xfird dadurch erreicht, daß die Erythrozytenkomponente aufgrund ihrer größeren Dichte bestrebt ist, sich an der Rückwand der Trennkaramer anzusammeln.
Durch den flachen Querschnitt und die tangentiale Anordnung der Trennkammer 31 v/erden die Auswirkungen von Coriolis-Kräften innerhalb der Trennkammer weitgehend vermindert. Gemäß Fig. 10 wirkt der sich zwischen den Schultern und der Trennkammermitte fortschreitend vergrößernde Radius der Trennkammer einer durch deren Rotation eingeführten Umwälzung des Strömungsmittels entgegen* Diese Tatsache läßt sich durch die auf den Radien R, und R^+ liegenden Kreisbögen 118 bzw. 119 verdeutlichens die über die Trennkammerwände nach außen ragen«, Die für eine Coriolis-Zirkulation in der Trennkammer erforderliche radiale Strecke ist somit nicht vorhanden, so daß nur eine minimale Vermischung zwischen den abgesetzten Erythrozyten- und Plasmakomponenten eintritt.
Ein weiteres Erfordernis für optimale Ausbeute und Reinheit besteht darin, daß Absetzgeschwindigkeit und Verweilzeit innerhalb der Trennkammer genau geregelt werden. Da die Absetzgeschwindigkeit eine Funktion der Größe der Zentrifugalkraft ist, während die Gesamtmenge der abgesetzten Erythrozytenkomponente bei einer Trennkammer eines vorgegebenen VoIu-
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men3 von der Verweilseit des Bluts zm Fliehkraftfeld abhängt, müssen sowohl Durchs atzgeschvrindigkeit als auch Drehzahl genau geregelt bzw. gests^sr-t- werden, wenn optimale Ergebnisse erzielt werden sollsno Ia bevorzugter Äusführungsform der Erfindung v;±rd b©i einer !Trennkaaraer mit einer Breite von 76 mm, einer Höhe ron 133 skü und einem Volumen von 45 ml sowie einer- Eotordrshsahl von 1400 U/min und einem Radius R,. von etvja 10 cm die durch die Trennkammer fließende Flüssigkeit einer Fliehkraft von etwa 220 α unterworfen. Bei einer Strömungs- bzw» Durclisatzmenge von 33 ml/min wird
Blut*
18 ml an mit Blutplättchen angereicherter Plasmakoaponente realisiert.
d unter optimalen Bedingungen im Fall eines typischen. ts mit einem""' " " " von 42 eins Ausbeute von etwa
Gemäß Fig. 11 I-;ann dis Blutpl-ättehsn-bzwo Throiabozyten-Trennkammer 40 einen bogenförmigen Querschnitt mit konstantem Radius R^ zur Drehachse des Rotors besitzen. Bei dieser Anordnung v;ird die mit Blutplättchsii angereicherte Plasmakomponente bei ihrer Strömung vom Einlaß 98 zum Auslaß 99 mit einer praktisch gleichmäßigen Zentrifugalkraft beaufschlagt. Infolgedessen erfolgt die Absetzung längs der in der Trennkaiamer festgelegten, gstruadenen Ströaungsbahn gleichmäßig, so daß sich die Blutplättchen gleichmäßig an den Kammerwänden ablagern«
Der Trennkammer-Träger 81 besteht aus zwei gewölbten Platten 114 und 115, die in die Taschen 83 und 85 des Läufers bzw. Rotors 61 einsetzbar sind. Die Kammer 40 wird in einen zwischen diesen Platten durch in diesen ausgebildete Vertiefungen festgelegten Aufnahmerauia eingesetzt« Die Oberkante der Trennkammer 40 kann unter ©inesn Winkel ac zur Drehachse des Läufers bzw. Rotors geneigt sein, so daß der Radius Rg an ihrer Unterseite größer ist als der Radius R^ an ihrer Oberseite. Hierdurch werden in der Trennkammer ein-
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geschlossene Blasen zur Oberseite der Trennkammer gedrängt, von wo aus sie leichter aus der Anlage entfernt werden können.
Zur Erzielung einer wirksamen Absetzung der Erythrozytenkomponente in der Trennkammer 31 ist es wünschenswert, eine vergleichsweise hohe Strömungsgeschwindigkeit durch die Trennkammer hindurch aufrechtzuerhalten; aus diesem Grund ist der Innenraum der Trennkammer vorzugsweise vergleichsweise klein, typischerweise 45 ml groß. Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten werden die verhältnismäßig leichten Blutplättchen bzw. Erythrozyten der Fliehkraftwirkung nicht lange genug ausgesetzt, um eine nennenswerte Absetzung stattfinden zu lassen, so daß praktisch alle Blutplättchen mit der Plasmakomponente aus der Trennkammer 31 abgeführt werden. Eben diese, an Blutplättchen reiche Plasmakomponente wird durch die Pumpenanordnung 35 in den Blutplättchen-Sammelbeutel 40 gefördert. Wegen der Notwendigkeit für eine höhere Strömungsgeschwindigkeit bzw. Durchsatzmenge in der Erythrozyten-Trennkammer kann in dieser eine höhere Zentrifugalkraft als in der Blutplättchen-Sammelkammer wünschenswert sein. Infolgedessen kann die Erythrozyten-Trennkammer in einem größeren Abstand von der Drehachse angeordnet werden als die Blutplättchen-Sammelkammer, so daß in ersterer beispielsweise eine Zentrifugal- bzw. Fliehkraft von etwa 280 G und in letzterer eine solche von etwa 220 G erzeugt wird.
Vorzugsweise wird in der Blutplättchen- bzw. Thrombozyten-Sammelkammer 40 eine vergleichsweise niedrige Strömungsgeschwindigkeit eingehalten, um den eine vergleichsweise geringe Masse besitzenden Blutplättchen mehr Zeit zur Verfügung zu stellen, sich unter dem Einfluß defr Fliehkraft abzusetzen. Aus diesem Grund ist diese Sammelkammer vorzugsweise mit einem größeren Volumen ausgelegt als die Erythro-
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zyten-Trennkammer, so daß sich eine niedrigere Strömungsgeschwindigkeit durch den betreffenden Beutel ergibt. Durch diese niedrigere Strömungsgeschwindigkeit wird auch die Möglichkeit für die Entstehung von potentiell schädlichen Scherkräften zwischen den Blutplättchen beim Absetzen derselben vermindert. Der Blutplättchen-Sammelbeutel kann typischerweise ein Volumen von etwa 160 ml besitzen, wodurch eine niedrige Strömungsgeschwindigkeit gewährleistet wird, ohne daß dies zu Lasten der Gesamtaufgabe der Vorrichtung ginge, nämlich ein möglichst geringes Volumen des zu behandelnden Bluts einzuhalten.
In der Praxis läßt sich mit einer Erythrozyten-Trennkammer von 45 ml Volumen und einer Blutplättchen-Sammelkammer von 160 ml Volumen ein Gesamtvolumen des Systems von etwa 300 ml realisieren. Dieser Wert liegt zufriedenstellend innerhalb der ein maximales Volumen von 600 ml verlangenden Konstruktionsvorschriften gemäß der eingangs genannten USA-Behörde, die ein derartiges Volumen als größte Bluteinheit vorschreibt, welche dem menschlichen Körper auf einmal entnommen werden darf.
Das gesamte Strömungssystem mit den beiden Trenn- bzw. Sammelkammern wird vorzugsweise als verschlossenes, im voraus sterilisiertes System hergestellt, das nach einmaliger Benutzung verworfen werden kann. Es ist vorgesehen, den Blutplättchen-Sammelbeutel 40 nach Gebrauch von den mit ihm verbundenen Leitungsstücken 38 und 41 zu trennen bzw. abzuschneiden, um die Entnahme der gesammelten Blutplättchen bzw. Thrombozyten zu erleichtern. Ebenso ist vorgesehen, daß die ACD- und Vorfüllösungen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Sterilität des Systems in getrennten, sterilen Behältern geliefert werden.
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Obgleich die Erfindung vorstehend in Verbindung mit einer Anlage zur Gewinnung von Ihromfeosytsn b2Wo Blirbplättchen beschrieben ist,, läßt sich der ErfincLungsg© danke selbstverständlich auch auf die Durchführimg anderer· Operationen anwenden, beispielsweise auf die Plasmapherese, bei welcher die an Blutplättchen arme Plasmakomponente nicht mit der Erythrοzytenkomponente wiedervereinigt, sondern stattdessen zur Aufbewahrung zu einem Behälter geleitet oder unmittelbar durch Infusion zu einem anderen Spender bzw. Patienten übertragen wird»
Obgleich die Trexmkammern als Itoaststoffbeutel dargestellt und beschrieben sinds die durch ©ine Schweißnaht zwischen zwei Kunststoffolien gebildet sind, können diese Trennkammern ersichtlicherweise aiach aaoii anderer* Verfahren, beispielsweise durch Blasfoz=Hiens hergestellt werden. Falls sich dies als vorteilhaft ©^weisen sollte s labilen diese Trennkaramem auch mit starren !fänden ausgebildet werden, so daß die Notwendigkeit für die Träger 80 und 81 entfällt.
Die Blutbehandlxmgs vorrichtung und die getrennten Behandlungsbsw. Trennkammern gemäß der Erfindung lassen sich in Verbindung mit verschl@d©n©n anderen Arten von Zentrifugenvorrichtungen verwenden*, beispielsweise derjenigen gemäß der eingangs genaasten USA-Pat@atasimeldung sowie denjenigen gemäß der DT-OS „ see ... (Case A-764).
Obgleich vorstehend nur eine spezielle, derzeit bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt und beschrieben ist, sind dem Fachmann selbstverständlich verschiedene Änderungen und Abwandlungen möglich, ohne daß vom Rahmen und Grundgedanken der Erfindung abgewichen wird.
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Claims (1)

  1. Henkel, Kern, Feiler & Hänzel Patentanwälte
    Möhlstraße 37 Baxter Travenol Laboratories, Inc. D-8000München80
    Deerfield, 111., V.St.A. Tel.: 089/982085-87
    Telex: 0529802 hnkld
    Telegramme: ellipsoid
    18. OKt. 1978
    Patentansprüche
    Blutbehandlungsvorrichtung für die zentrifugierende Trennung der roten Blutkörperchen- bzw. Erythrozytenkomponente vom Gesamtblut, gekennzeichnet durch eine schmale Behandlungs- bzw. Trennkammer (31) mit zwei dicht nebeneinander liegenden Seitenwänden, die einen Innenraum (z.B. 89) mit einem darin vorgesehenen Einlaß (92) zur Einführung von Blut, durch Auslässe (91) zum Austragen von Flüssigkeit aus dem Sammelbereich, durch ein eine Strömungsbahn für die Zufuhr des zu behandelnden Bluts zum Einlaß (92) bildendes Mittel und durch eine Einrichtung mit einem in Drehung versetzbaren Läufer bzw. Rotor (61), um die Kammer in Drehbewegung zu versetzen, wobei die Kammer in einer im wesentlichen senkrecht zu einem Radius des Läufers liegenden Ebene angeordnet ist, so daß die Erythrozyten bestrebt sind, sich im Sammelbereich zu sammeln bzw. abzusetzen.
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer gegenüber der Lotrechten geneigt ist, so daß sie am einen Ende einen größeren Radius zur Drehachse des Läufers besitzt als am anderen Ende und dadurch die Neigung der Erythrozytenkomponente zum Absetzen im Sammelbereich verstärkt wird.
    Ö0981S/1ÜSS
    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende der Trennkammer vergleichsweise breit und ihr anderes Ende vergleichsweise schmal und abgerundet ist.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslässe (je) eine Auslaßöffnung an den Schultern des einen Endes der Trennkammer umfassen.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaß in der Nähe des anderen Endes der Trennkammer angeordnet ist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus einem flexiblen, mit Blut verträglichen Werkstoff besteht und daß der Läufer bzw. Rotor Tragmittel aufweist, welche die Trennkammer in der im wesentlichen lotrechten Stellung halten, in welcher die Trennkammer-Seitenwände im wesentlichen parallel zueinander auf Abstand stehen.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammer ausdehnbar und in einem zusammengelegten, flachen Zustand hergestellt ist und daß der Läufer einen Träger aufweist, der einen Innenraum zur Aufnahme der Trennkammer bildet, so daß die Trennkammer, wenn ihr Inneres mit dem zu behandelnden Blut gefüllt ist, im Innenraum dessen vorbestimmte Konfiguration annimmt.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mittels einer Umfangsnaht zwischen den Folien hergestellt ist.
    Θ098ΐβ/10£β
    9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zur Erleichterung des Einsetzens der Trennkammer in ihn aus dem Rotor oder Läufer herausnehmbar ist.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zwei steife Platten aufweist, die zwischen sich den Raum für die Aufnahme der Trennkammer festlegen.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine einwärts von der Ümfangsnaht der Trennkammer gelegene Druckdichtung zur Aufhebung des Drucks herstellt, der anderenfalls durch den Inhalt der Trennkammer auf deren Ümfangsnaht einwirken würde.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- oder Trennkammer dehnbar und in einem zusammengelegten, flachen Zustand aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mit einer zwischen den Folien vorgesehenen ümfangsnaht hergestellt ist.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abnahmeeinrichtung zur Entnahme des zu behandelnden Bluts von einem Blutspender uncjfeine Infusionseinrichtung zur Rückführung des behandelten Bluts zum Spender vorgesehen sind.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Sammeleinrichtung zur Gewinnung der Blutplättchen- bzw. Thrombozytenkomponente aus dem Gesamtblut sowie Mittel zur Herstellung einer Strömungsverbindung zwischen dem Innenraum und dieser Sammeleinrichtung vorgesehen sind.
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    15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Sammeleinrichtung eine zweite Behandlungs- bzw. Trennkammer mit in geringem Abstand voneinander angeordneten und zwischen sich eine im wesentlichen flache Innenkammer bildenden Seitenwänden aufweist und daß die zweite Trennkammer auf dem Rotor bzw. Läufer mit diesem mitdrehbar und im wesentlichen senkrecht bzw. parallel zur Drehachse des Rotors angeordnet ist, so daß sich die Blutplättchen bei der Drehung der Trennkammer an den Innenflächen der Seitenwände absetzen.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände jeweils einen im wesentlichen gleichbleibenden Radius um die Drehachse des Rotors besitzen.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 15,dadurch gekennzeichnet, daß der im wesentlichen flache Innenraum einen im allgemeinen rechteckigen Umriß besitzt.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer so geneigt ist, daß ihre Oberseite auf einem größeren Radius liegt als ihre Unterseite.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Trennkammer einen Einlaß und einen Auslaß aufweist und daß eine Strömungsbahn festlegende Mittel zwischen zweiter und erster Trennkammer angeordnet sind, so daß Plasma von der zweiten Kammer mit der Erythrozytenkomponente von der ersten Trennkammer kombinierbar ist.
    20. Vorrichtung für die zentrifugierende Trennung einer Körperflüssigkeit in mindestens zwei Fraktionen, ins-
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    "besondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einem eine Drehachse besitzenden Rotor, gekennzeichnet durch mindestens eine Behandlungs- oder Trennkammereinheit mit einer Flüssigkeit aufnehmenden Kammer, die im Querschnitt in der einen Richtung vergleichsweise schmal ist und in Querrichtung einen verhältnismäßig erweiterten Querschnitt besitzt, und durch Mittel zur Halterung der Trennkammer- oder Behältereinheit am Rotor in der Weise, daß die genannte Querrichtung im wesentlichen senkrecht zu einem von der Drehachse ausgehenden Radius des Rotors liegt.
    21. Vorrichtung zum zentrifugierenden Trennen von Körperflüssigkeit, wie Blut, in mindestens zwei Fraktionen, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Zentrifugenrotor mit einer Drehachse, durch mindestens eine Behältereinheit mit einer Flüssigkeit-Aufnahmekammer, die im Querschnitt in der einen Ebene vergleichsweise schmal und in einer anderen, senkrecht dazu verlaufenden Ebene vergleichsweise breit ist, durch mindestens einen Einlaßanschluß zur Einleitung von Blut in die Behältereinheit, durch mindestens einen anderen Anschluß zum Austragen von Blut aus der Behältereinheit und durch eine Einrichtung zur Halterung der Behältereinheit am Rotor, derart, daß die zweitgenannte Querschnittsebene im wesentlichen senkrecht zu einem von der Drehachse ausgehenden Radius verläuft.
    22. Blutbehandlungsvorrichtung zum zentrifugierenden Trennen der Erythrozytenkomponente vom Gesamtblut, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei in engem Abstand voneinander angeordneten Seitenwänden, die einen Innenraum mit einem verhältnismäßig schmalen,
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    abgerundeten Unterteil und einem verhältnismäßig breiten bzw. weiten Oberteil, der verhältnismäßig weit voneinander entfernte Schulterabschnitte aufweist, festlegen, durch Einlaßmittel mit einem in der Trennkammer vorgesehenen Einlaß zur Einführung des zu behandelnden Bluts in die Trennkammer, durch Auslaßmittel in Form mindestens eines Auslasses in der Trennkammer an mindestens einem der Schulterabschnitte zum Austragen der Erythrozytenkomponente aus der Trennkammer und durch eine Einrichtung mit einem rotationsmäßig antreibbaren Läufer bzw. Rotor zum Rotieren der Trennkammer, wobei die Trennkammer auf dem Rotor in einer im wesentlichen senkrecht zu einem Radius des Rotors verlaufenden Ebene angeordnet und gegenüber der Drehachse des Rotors geneigt ist, so daß der Radius zum Oberteil der Trennkammer' größer ist als der Radius zu ihrem Unterteilund somitdie Erythrozytenkomponente bestrebt ist, sich in den Schulterbereichen abzusetzen bzw. zu sammeln.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammer ausdehnbar und in einem zusammengelegten, flachen Zustand hergestellt ist und daß der Läufer einen Träger aufweist, der einen Innenraum zur Aufnahme der Trennkammer bildet, so daß die Trennkammer, wenn ihr Inneres mit dem zu behandelnden Blut gefüll^Lst, im Innenraum dessen vorbestimmte Konfiguration annimmt.
    24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mittels einer Umfangsnaht zwischen den Folien hergestellt ist.
    25. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zur Erleichterung des Einsetzens der
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    Trennkammer in ihn aus dem Rotor oder Läufer herausnehmbar ist.
    26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zwei steife Platten aufweist, die zwischen sich den Raum für die Aufnahme der Trennkammer festlegen.
    27. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine einwärts von der Umfangsnaht der Trennkammer gelegene Druckdichtung zur Aufhebung des Drucks herstellt, der anderenfalls durch den Inhalt der Trennkammer auf deren Umfangsnaht einwirken würde.
    28. Blutbehandlungsvorrichtung zum zentrifugierenden Trennen von Erythrozyten- und Thrombozytenkomponenten von Gesamtblut, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine erste Behandlungsbzw. Trennkammer mit zwei in einem kleinen Abstand voneinander angeordneten Seitenwänden, die einen Innenraum mit einem vergleichsweise schmalen, abgerundeten Unterteil und einem vergleichsweise weiteren Oberteil festlegen, der verhältnismäßig weit voneinander entfernte Schulterbereiche besitzt, durch eine Einrichtung mit mindestens einem Auslaß in der Trennkammer an mindestens einem Schulterbereich sowie mindestens einem weiteren Auslaß in der Trennkammer zwischen den Schulterbereichen und mit einem Einlaß zur Herstellung einer Strömungsbahn durch die erste Trennkammer, durch eine zweite Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei in engem Abstand voneinander angeordneten Seitenwänden, die zwischen sich einen im wesentlichen flachen Innenraum festlegen, durch eine Einrichtung mit einem Einlaß und einem Auslaß in der zweiten Trennkammer zur Herstellung einer Strömungsbahn durch diese Trennkammer, durch eine Einrichtung zur
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    Einführung des Gesamtbluts in die erste Trennkammer durch deren Einlaß hindurch, durch eine Einrichtung zur Herstellung einer Strömungsmitte!verbindung zwischen dem zusätzlichen Auslaß der ersten Trennkammer und dem Einlaß der zweiten Trennkammer, durch eine Einrichtung mit einem in Drehung versetzbaren Läufer bzw. Rotor zum Rotieren der beiden Trennkammern, wobei die beiden Trennkammern auf dem Rotor in Ebenen angeordnet sind, die jeweils im wesentlichen senkrecht zu den betreffenden Radien des Rotors verlaufen, und mindestens die erste Trennkammer gegenüber der Drehachse des Rotors so geneigt ist, daß der Radius bis zu ihrem Oberteil größer ist als derjenige bis zu ihrem Unterteil, und durch eine Einrichtung zur Einleitung einer Flüssigkeitsströmung in die erste Trennkammer und von dieser zur zv/eiten Trennkammer, wobei die Erythrozytenkomponente bestrebt ist, sich in den Schulterbereichen abzusetzen bzw. zu sammeln, während sich die Thrombozytenkomponente in der zweiten Trennkammer abzusetzen trachtet.
    29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammern dehnbar und in einem zusammengedrückten, flachen Zustand hergestellt sind, und daß der Läufer bzw. Rotor zwei Träger aufweist, die jeweils einen Innenraum zur Aufnahme der betreffenden Trennkammer bilden, wobei die Trennkammern, wenn ihre Innenräume mit der zu behandelnden Körperflüssigkeit bzw. Blut gefüllt sind, die vorbestimmten Konfigurationen ihrer zugeordneten Aufnahmeräume annehmen.
    30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammern jeweils aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mit einer dazwischen ge-
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    formten Umfangsnaht hergestellt sind.
    31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger jeweils zwei starre bzw. steife Platten umfassen, die zwischen sich die Räume zur Aufnahme der betreffenden Trennkammern festlegen.
    32. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger jeweils eine einwärts von der Umfangsnaht der Trennkammer gelegene Druckdichtung zur Aufhebung des Drucks herstellen, der anderenfalls durch den Inhalt der betreffenden Trennkammer auf deren Umfangsnaht einwirken würde.
    33. Zentrifugierende in vivo-Blutbehandlungsvorrichtung
    mit einem drehbaren Rotor zur Trennung der Erythrozytenkomponente vom Gesamtblut, einer Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei dicht nebeneinander liegenden Seitenwänden, die einen Innenraum mit einem vergleichsweise schmalen, abgerundeten Unterteil sowie einen vergleichsweise weiten Oberteil festlegen, der verhältnismäßig weit voneinander entfernte Schulterbereiche besitzt, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung mit mindestens einem Auslaß in der Trennkammer an mindestens einem ihrer Schulterbereiche sowie mindestens einem zusätzlichen Auslaß zwischen den Schulterbereichen und einem Einlaß zur Herstellung einer Flüssigkeit-Strömungsbahn durch die Trennkammer und durch eine Einrichtung zur Einführung des zu behandelnden Gesamtbluts über den Einlaß, wobei die Erythrozytenkomponente bestrebt ist, sich an den Schulterbereichen zu sammeln, wenn die Trennkammer zur Mitdrehung mit dem Rotor an diesem so montiert ist, daß ihre Ebene im wesentlichen senkrecht zu einem Rotor-
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    radius verläuft und daß sie mit ihrem oberen Ende auf einen größeren Radialabstand als an ihrem unteren Ende geneigt ist.
    34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abnahmeeinrichtung zur Entnahme des zu behandelnden Bluts von einem Blutspender und eine Infusionseinrichtung zur Rückführung des behandelten Bluts zum Spender vorgesehen sind.
    35. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammer ausdehnbar und in einem zusammengelegten, flachen Zustand hergestellt ist und daß der Läufer einen Träger aufweist, der einen Innenraum zur Aufnahme der Trennkammer bildet, so daß die Trennkammer, wenn ihr Inneres mit dem zu behandelnden Blut gefüllt ist, im Innenraum dessen vorbestimmte Konfiguration annimmt.
    36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mittels einer Umfangsnaht zwischen den Folien hergestellt ist.
    37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abnahmeeinrichtung zur Entnahme des zu behandelnden Bluts von einem Blutspender und eine Infusionseinrichtung zur Rückführung des behandelten Bluts zum Spender vorgesehen sind.
    38. Zentrifugierende in vivo-Blutbehandlungsvorrichtung mit einem antreibbaren Läufer bzw. Rotor zur Trennung der Erythrozyten- und Thrombozytenkomponenten vom Gesamtblut, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Flüssigkeit-Strömungssystem mit
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    einer Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei dicht nebeneinander liegenden Seitenwänden, die zwischen sich einen Innenraum mit einem vergleichsweise schmalen, abgerundeten Unterteil und einem verhältnismäßig weiten Oberteil mit vergleichsweise weit voneinander entfernten Schulterbereichen bilden, durch eine Einrichtung mit mindestens einem Auslaß in der Kammer an einem der Schulterbereiche, mindestens einem zusätzlichen Auslaß zwischen den Schulterbereichen und einem Einlaß zur Herstellung einer Flüssigkeit-Strömungsbahn durch die erste Trennkammer, durch eine zweite Trennkammer mit zwei dicht nebeneinander liegenden Seitenwänden, die zwischen sich einen im wesentlichen flachen Innenraum festlegen, durch eine Einrichtung mit einem Einlaß und einem Auslaß in der zweiten Trennkammer
    und/ zur Herstellung einer Strömungsbahn durch diese, durch eine Einrichtung zur Herstellung einer Strömungsverbindung zwischen dem zusätzlichen Auslaß der ersten Trennkammer und dem Einlaß der zweiten Trennkammer, wobei die Erythrozytenkomponente sich in den Schulterbereichen der ersten Trennkammer und die Thrombozytenkomponente sich in der zweiten Trennkammer abzusetzen bestrebt sind, wenn die beiden Trennkammern zur Mitdrehung mit dem Rotor jeweils in Ebenen angeordnet sind, die senkrecht zu den betreffenden Rotorradien verlaufen, und die erste Trennkammer so geneigt ist, daß ihr oberes Ende in einem größeren Radialabstand von der Rotor-Drehachse angeordnet ist als ihr unteres Ende.
    39. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammern dehnbar oder aufweitbar und in einem flach zusammengedrückten Zustand geformt sind.
    40. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammern jeweils aus zwei Folien eines mit
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    Blut verträglichen Kunststoffs mit einer zwischen diesen vorgesehenen Umfangsnaht hergestellt sind.
    41. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abnahmeeinrichtung zur Abnahme des zu behandelnden Bluts von einem Blutspender und eine Infusionseinrichtung zur Rückführung des behandelten Bluts zum Spender bzw. zum Patienten vorgesehen sind.
    42. Vorrichtung nach Anspruch 38, gekennzeichnet durch eine Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei dicht nebeneinander liegenden, im wesentlichen flachen Seitenwänden, die einen Innenraum festlegen, durch in der Trennkammer vorgesehene Mittel in Form mindestens zw&er Auslässe und eines Einlasses zur Herstellung einer Strömungsbahn durch die Trennkammer und durch Mittel sur Einführung des zu behandelnden bzw. zu verarbeitenden Gesamtbluts über den Einlaß, wobei die Erythrozytenkomponente bestrebt ist, sich am ersten Auslaß zu sammeln, wenn die Trennkammer zur Mitdrehung mit dem Rotor montiert iste
    43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammer dehnbar oder aufweitbar und in einem flach zusammengelegten Zustand hergestellt ist.
    44. Vorrichtung nach Anspruch 43» dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mit einer dazwischen vorgesehenen Umfangsnaht hergestellt ist.
    45. Zentrifugierende in vivo-Blutbehandlungsvorrichtung mit einem drehbaren Rotor zur Trennung der Erythrozytenkomponente vom Gesamtblut, gekennzeichnet durch eine Behandlungs- bzw. Trennkammer mit zwei dicht nebeneinander be-
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    findlichen, im wesentlichen flachen Seitenwänden, die einen Innenraum mit mindestens einem Sammelbereich festlegen, durch eine Einrichtung mit mindestens einem Auslaß in der Trennkammer am Sammelbereich, mindestens einem zusätzlichen Auslaß in der Trennkammer und einem Einlaß zur Herstellung einer Strömungsbahn durch die Trennkammer und durch eine Einrichtung zur Einführung des zu behandelnden Gesamtbluts über den Einlaß, so daß sich die Erythrozytenkomponente im Sammelbereich absetzt, wenn die Trennkammer zur Mitdrehung mit dem Rotor montiert ist.
    46. Vorrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungs- bzw. Trennkammer dehnbar oder aufweitbar und in einem flach zusammengelegten Zustand hergestellt ist.
    47. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennkammer aus zwei Folien eines mit Blut verträglichen Kunststoffs mit einer dazwischen vorgesehenen Umfangsnaht hergestellt ist.
    909816/1058
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