DE2847670C3 - Handgelenkdoprothese - Google Patents

Handgelenkdoprothese

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Description

Die Erfindung geht aus von einer Handgelenkendoprothese gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, wie sie aus der US-PS 40 40 130 bekannt ist.
Das Handgelenk enthält acht unregelmäßig gestaltete und angeordnete Handwurzelknochen, die gegeneinander verschiebbar sind. An sie schließen sich zu den Fingern hin fünf Mittelhandknochen an, die mit den Handwurzelknochen gelenkig verbunden sind. Einer der Handwurzelknochen, das Kopfbein, und der sich proximal an den Mittelfinger anschließende dritte Mittelhandknochen bewegen sich als Einheit. Beim Bewegen des Handgelenks bewegen sich die Handwurzelknochen gegenüber dem distalen Ende der Speiche und dem Kopfbein relativ zu diesen beiden. Die Achse der radialulnaren Abwinklung des Handgelenks \Bewegung von der Daumenseite zur Kleinfingerseite bei Betrachtung des Handtellers) von der Achse des dritten Mittelhandknochens und der Achse des distalen Endes der Speiche zur Elle hin ist im Kopf des Kopfbeins gelegen. Die Achse der Flexion-Extensions-Bewegung
ίο des Handgelenks ist in Richtung des Handtellers (volar) gegenüber den Achsen des dritten Mittelhandknochens und des distalen Endes der Speiche versetzt und verläuft ebenfalls im Kopf des Kopfbeins. Bei einem normalen Handgelenk schneiden sich diese Achsen nicht. Das Handgelenk ist ein zweiachsiges Gelenk mit zwei Freiheitsgraden: Flexion-Extensions-Bewegung und radialulnare Abwicklung. Das Handgelenk dreht sich nicht in bezug auf die Speiche.
Das Ersetzen ganzer Handgelenke erfolgt erst seit wenigen Jahren. Gleichwohl stehen bereits mehrere Prothesen zur Verfügung. Beschreibungen hierüber finden sich in der Literatur, beispielsweise Linscheid und Beckenbaugh »Total Arthroplasty of the Wrist to Relieve Pain and Increase Motion« (Geriatrics, 1976) April, S. 48/52; »Total Wrist Arthroplasty: A Preliminary Report«, The Journal of Hand Surgery, 2 (1977), Nr. 5, S. 337—344; und R. G. VoIz, »Clinical Orthopedics and Related Research« (1976), Mai, S. 209-214. Die Handgelenkprothesen weisen einen eine zwei- oder dreidimensionale Schwenkung zulassenden Gelenkkopf, insbes. Kugelgelenkkopf, auf, dessen beide Gelenkhälften jeweils mit einem Verlängerungsstück versehen sind, das in die Speiche bzw. den dritten Mittelhandknochen einsetzbar sind. Bei der aus der DE-AS 21 46 253 bekannten Handgelenkprothese gehen die Mittelachsen der Verlängerungsstücke bzw. Schäfte durch den Drehpunkt des Kugelgelenks und sind weder ulnar noch volar versetzt. Bei der im Prinzip gleich aufgebauten Handgelenkprothese gemäß DE-OS 25 27 864 ist das distale Verlängerungsstück gegenüber der zugehörigen Gelenkhälfte (Kugelpfanne) des Kugelgelenks nochmals schwenkbar, so daß zwei Schwenkpunkte vorhanden sind. Ulnare Versetzungen sind nicht vorgesehen. Das Doppelgelenk ermöglicht variable dorsale und volare Versetzungen. Die Verlängerungsstücke bestehen aus implantierbarem verträglichem Metall und sind symmetrisch zur Mittelachse leicht konisch auslaufend ausgebildet. Sie haben Längsnuten, um fest verankert werden zu können.
Die aus der US-PS 40 40 130 bekannte Handgelenkendoprothese hat zwei distale Verlängerungsstücke zur Verankerung im dritten Mittelhandknochen und einem weiteren Mittelhandknochen. Sowohl die beiden distalen als auch das proximale Verlängerungsstück sind jeweils ulnar um gleiche, nicht genannte Beträge gegenüber der Achse für die Flexions-Extensions-Bewegung, die durch den Kugelgelenkmittelpunkt geht, versetzt. Volare Versetzungen sind nicht vorgesehen.
Allen bekannten Handgelenkendoprothesen ist gemein, daß sie, bedingt durch die Konstruktion der vorgefertigten und vor oder während des Einsetzens modifizierten Prothese, die Bewegungsachsen der neu aufgebauten Handgelenke nicht in der richtigen Beziehung zu den Achsen des dritten Mittelhandknochens und des distalen Endes der Speiche angeordnet aufweisen. Aus diesem Grunde ist das mit ihnen neu aufgebaute Handgelenk nicht im Gleichgewicht. Der Patient kann seine Hand auch bei gelungener Operation
nicht ganz einwandfrei gebrauchen.
Bei vielen Patienten hat die Krankheit eine so hochgrade Distorsion des Handgelenks verursacht, daß die einzelnen Handwurzelknochen nur bei grober oder röntgenologischer Untersuchung nahezu nicht feststellbar sind und die Bewegungsachsen des kranken Handgelenks nicht mehr ihre normalen Beziehungen zu den Achsen des dritten Mittelhandknochens und des distaleii Endes der Speiche aufwiesen. Es war das erklärte Ziel der Chirurgen, die Bewegungsachsen der Handgelenkprothese durch einen als Kopf des Kopfbeins bekannten Bereich zu legen, normale Lage des Kopfbeins vorausgesetzt d. h. im allgemeinen nahe der Stelle, an der die Bewegur.gsachsen im normalen Handgelenk gelegen wären. Wegen der krankheitsbedingten Distorsionen und da der Kopf des Kopfbeins zusammen mit einigen anderen Handwurzelknochen und dem distalen Ende der Speiche entfernt werden muß, um Platz für die Prothese zu schaffen, waren die Chirurgen nicht in der Lage, die Stelle exakt zu kennen oder zu finden, an der während des operativen Eingriffs die Bewegungsachsen der Handgelenkprothese angeordnet werden sollten. In einigen Fällen wurde daher versucht, zur Verfügung stehende Prothesen am Operationstisch oder kurz vor der örtlichen Festlegung der Bewegungsachsen so zu verbiegen oder zu verdrehen, daß das Handgelenk als ausgeglichen bzw. im Gleichgewicht »empfunden« wurde. Vor und während des operativen Eingriffs waren Röntgenaufnahmen erforderlich. Dieses Vorgehen erwies sich hinsichtlich der Anordnung der Bewegungsachsen der Prothese in ihren normalen Beziehungen 7\i den Achsen des dritten Mittelhandknochens und des distalen Endes der Speiche als nicht erfolgreich.
Das richtige Positionieren der Bewegungsachsen der Prothese ist von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg der Operation und für die Schaffung eines neu aufgebauten Handgelenks, das hinsichtlich der Flexion-Extension ebenso wie hinsichtlich der radialulnaren Abwinklung im Gleichgewicht ist.
Wenn die Achse der radialulnaren Abwicklung zu weit in Richtung der Speiche angeordnet ist, haben die ulnaren Abduktoren des Handgelenks ein Hebelverhältnis, welches das Bestreben hat, die Hand zur Elle hin geschwenkt zu halten, wodurch die Gebrauchstüchtigkeit verringert wird.
Wenn diese Bewegungsachse zu weit zur Elle hin angeordnet ist, haben die das Handgelenk zur Speiche hin abwinkelnden Abduktoren ein Hebelverhältnis, welches das Bestreben hat, die Hand zur Speiche hin geschwenkt zu halten. Wenn die Achse der Flexion-Extensions-Achse zu weit volar (zum Handteller hin) angeordnet ist, wird durch das Hebelverhältnis für die Extensoren übermäßige Extension oder Streckung oder begrenzte Flexion oder Beugung hervorgerufen. Wenn diese Bewegung zu weit dorsal (zum Handrücken hin) angeordnet ist. haben die Flexoren ein Hebelverhältnis, das zu einem Oberwiegen der flexierten Stellung und einer Begrenzung der Streckung führt, was die Gebrauchstüchtigkeit. S?--': ''s beeinträchtigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vorzentrierte Handgelenkvollprothese zu schaffen, die in die Schäfte des dritten Mittelhandknochens und des distalen Endes der Speiche bequem einsetzbar ist und die zu einem bestmöglichen Gleichgewicht und einer bestmöglichen Bewegungsmöglichkeit des Handgelenkes führt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 vor. Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Handgelenkendoprothese ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Prothese nach der Erfindung ist für linke und rechte Handgelenke nicht gleich. Bei Betrachtung einer Prothese in Posterior-Anterior-Richtung liegen die Versetzungen »a« und »a< für das linke und das rechte Handgelenk in unterschiedlicher Richtung jedoch in
ίο beiden Fällen zur Elle hin.
Dadurch, daß die durch den Gelenkkopf gehende Achse für die Flexions-Extensions-Bewegung gegenüber den Mittelachsen beider Verlängerungsstücke jeweils ulnar und volar um bestimmte Beträge versetzt sind, ist das neuaufgebaute Handgelenk hinsichtlich der Flexion-Extension und hinsichtlich der radialularen Abwicklung im Gleichgewicht. Die vier kritischen Versetzungen der Verlängerungsstücke gegenüber dem im Drehpunkt des insbes. als Kugelgelenk ausgebildeten
Gelenkkopfs lassen sich mittels Röntgenographie gegenüber den Bezugsachsen beobachten. Aufgrund röntgenographischer Untersuchungen vor einer Operation läßt sich die erforderliche Prothese hinsichtlich der Versetzungen eindeutig bestimmen, so daß der Chirurg diese lediglich korrekt in die Speiche und den dritten Mittelhandknochen einzusetzen hat, ohne daß es irgendwelcher Veränderungen aufgrund von Messungen von Berechnungen während der Operation bedarf.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert, in der zeigt
F i g. 1 eine Ansicht in Posterior-Anterior-Richtung des Skeletts eines rechten Handgelenks,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Skeletts eines rechten Handgelenks, bei der zur Vereinfachung einige Knochen weggelassen sind,
F i g. 3 eine Posterior-Anterior-Ansicht einer erfindungsgemäßen Prothese mit Angabe der wichiigen Versetzungen in Richtung der Elle für ein rechtes Handgelenk,
Fig.4 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Prothese mit Angaben der wichtigen Versetzungen in Richtung des Handtellers,
F i g. 5 eine Posterior-Anterior-Ansicht ähnlich einer Standard-Röntgenaufnahme einer rechten Hand mit richtig eingesetzter Handgelenkendoprothese nach der Erfindung und
F i g. 6 eine Seitenansicht ähnlich einer Standard-Röntgenaufnahme einer Hand mit richtig eingesetzter Handgelenkendoprothese nach der Erfindung.
F i g. 1 zeigt die Profildarstellung des Skeletts eines gesunden rechten Handgelenks. Der Unterarm ist von zwei Knochen, der Speiche 10 und der Elle 11, abgestützt, die an ihren distalen Enden aneinander anliegen. Die distale Stirnfläche der Speiche 10 weist eine große Gelenkfläche 10i auf. In F i g. 1 sind auch die Knochen in der Hand zu erkennen, einschließlich dem zweiten Mittelhandknochen 13 und dem dritten Mittelhandknochen 14, welche unmittelbar hinter dem Zeigefinger 15 bzw. dem Mittelfinger 16 liegen. Zwischen der Gelenkfläche lOöder Speiche 10 und den Mittelhandknochen liegen acht Karpalknochen (die Handwurzel). Mit dem dritten Mittelhandknochen 14 ist ein hinter ihm gelegener Karpalknochen, das Kopfbein 17, fest verbunden. Der dritte Mittelhandknochen 14 und das Kopfbein 17 bewegen sich als Einheit, um die Ebene der Hand sowohl bei Flexion-Extension als auch bei radialulnarer Abwinklung zu definieren.
Die beiden Achsen der Handgelenkbewegung gehen durch einen als »Kopf« 17a des Kopfbeins 17 benannten Bereich. Zwei Bezugslinien, die für das Verständnis der vorliegenden Erfindung wesentlich sind, sind die auch als »distale Speichenachse« bezeichnete Achse 10a des distalen Speichenschaftes und die auch als »Achse des dritten Mittelhandknochens« bezeichnete Achse 14a des Schaftes des dritten Mittelhandknochens 14. Die kritischen Achsen 10a und 14a und die Länge des dritten Mittelhandknochens 14 werden bei nachstehend erläutertem Vorgehen unter Benutzung von Röntgenaufnahmen ermittelt. Für die Posterior-Anterior(PA)-Röntgenaufnahme wird der Arm um 90 Grad abduziert und im Ellbogen 90 Grad gebeugt. Der Handteller bzw. die Hohlhand wird flach so auf die Röntgenaufnahmeplatte aufgelegt, daß letztere von den Köpfen des zweiten und dritten Mittelhandknochens 13 und 14 berührt wird und die Finger nicht gedreht sind. Die Rücken der distalen Enden von Speiche 10 und Elle 11 werden in einer zur Röntgenaufnahmeplatte parallelen Ebene angeordnet. Der Röntgenstrahier wird in etwa 1 m Entfernung von der Röntgenaufnahmeplatte angeordnet, und der Röntgenstrahl wird rechtwinklig zur Röntgenaufnahmeplatte auf das Handgelenk zentriert. Für die seitliche Röntgenaufnahme wird der Arm adduziert und im Ellbogen 90 Grad gebeugt. Die Ellenseite des Unterarms, die Hand und der Kleinfinger werden an der Röntgenaufnahmeplatte flach aufgesetzt. Bei dieser Ansicht sind die distalen Enden von Speiche 10 und Elle 11 übereinander angeordnet. Die dorsale Seite des dritten Mittelhandknochens 14 wird von allen Mittelhandknochen am weitesten dorsal angeordnet. Der Röntgenstrahier wird in etwa 1 m Entfernung von der Röntgenaufnahmeplatte angeordnet, und der Röntgenstrahl wird rechtwinklig zur Röntgenaufnahmeplatte auf das Handgelenk zentriert.
Die »Achse 10a des distalen Speichenschaftes« ist bei Betrachtung von Röntgenaufnahmen, die in der im vorstehenden Absatz beschriebenen Weise gewonnen wurden, eine durch den Schaft gezogene Linie, welche den Markkanal halbiert. Der »Schaft« ist ein gerader Abschnitt der Speiche 10 mit einer Länge von etwa 50 mm zwischen dem Bogen des mittleren Speichenabschnitts und der distalen Verbreiterung der Speiche 10. Die »Achse des dritten Mittelhandknochens« 14a ist eine durch den dritten Mittelhandknochen 14 gezogene Linie, welche den Markkanal halbiert, wobei auch hier die Betrachtung von Röntgenaufnahmen zugrunde liegt, welche in der im vorstehenden Absatz beschriebenen Weise gewonnen wurden. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist die »Länge des dritten Mittelhandknochens 14« die nur aus dem Standard-PA-Röntgenaufnahme herausgemessene Länge.
Röntgenaufnahmen, die in der vorstehend erläuterten Weise gewonnen werden, können zu einer geringen Vergrößerung bestimmter, im Abstand über der Platte angeordneter Knochen führen. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die Messung aus der Röntgenaufnahme heraus und die (an der Hand eines Patienten nicht mögliche) körperliche Messung der Länge des dritten Mittelhandknochens 14 ungefähr gleiche Werte ergaben, bedingt durch eine geringe Schrägstellung zur Ebene des Mittelhandknochens bei der Röntgenaufnahme nach dem Standard-Verfahren mit PA-Strahlengang. Die Abmessungen der eingesetzten Prothese sind in den röntgenographischen Standardansichten etwa 3% vergrößert
Von der Anmelderin durchgeführte Untersuchungen von Erwachsenenhänden unter Benutzung von Standard-Röntgenaufnahmen haben ergeben, daß die Achse der Abwinklung in Speiche-Elle-Richtung gewöhnlich zur Elle hin zur Achse des dritten Mittelhandknochens 14 um das 0,052fache der Länge des dritten Mittelhandknochens 14 und zur Achse des distalen Speichenschaftes um das 0,12fache der Länge des dritten Mittelhandknochens 14 versetzt ist.
F i g. 2 zeigt in Seitenansicht einen Teil des Skeletts eines gesunden Handgelenks, in welcher die Achse 14a des Schaftes des dritten Mittelhandknochens 14 durch den dritten Mittelhandknochen 14 und das Kopfbein 17 eingezeichnet ist. Der dritte Mittelhandknochen 14 und das Kopfbein 17 nehmen an der Flexion-Extension-Bewegung als Einheit teil. Die Speiche 10 ist mit der Gelenkfläche 10ό dargestellt. Zwischen letzterer und dem Kopfbein 17 liegt das Mondbein 18, das sich gegenüber sowohl der Speiche 10 als auch dem Kopfbein 17 dreht. Aufgrund von Untersuchungen an normalen Erwachsenenhänden wurde festgestellt, daß die Achse der Flexion-Extension-Bewegung gewöhnlich zum Handteller hin zur Achse des dritten Mittelhandknochens 14 um das 0,15fache der Länge des dritten Mittelhandknochens und zur distalen Speichenachse um das 0,095fache der Länge des dritten Mittelhandknochens versetzt ist. Wenngleich zahlreiche Untersuchungen über die Kinematik des menschlichen Handgelenks angestellt worden sind und nach den genauen Zentren der verschiedenen Bewegungen des Handgelenkes gesucht worden ist, wird erstmals vermutet, daß die Bewegungsachsen durch die vorstehend beschriebenen Versetzungen definiert sind. Diese Erkenntnisse ermöglichen das Einsetzen der im folgenden näher beschriebenen Handgelenkvollprothese in der Weise, daß die zwei kritischen Achsen in dem neu aufgebauten Handgelenk exakt in Ebenen angeordnet sind, die zu den Achsen des dritten Mittelhandknochens 14 und des distalen Endes der Speiche 10 versetzt sind und die Achsen der Speiche-Elle-Abwinklung und der Flexion-Extension-Bewegung im normalen Handgelenk enthalten.
F i g. 3 zeigt eine Ansicht in Posterior-Anterior-Richtung einer rechten Handgelenkprothese nach der Erfindung. Die Protehse hat ein distales Verlängerungsstück 20 und ein proximales Verlängerungsstück 21, die aus einem korrosionsbeständigen Metall hergestellt sind. Zwischen den beiden Verlängerungsstücken 20 und 21 ist ein lösbares Kugelgelenk 22 angeordnet, dessen Kugel 23 aus einem Kunststoff, beispielsweise aus dichtem Polystyrol, Polyäthylen etc, hergestellt und an einem mit dem proximalen Verlängerungsstück 21 verbundenen Pfosten 24 befestigt ist Das distale Verlängerungsstück 20 hat eine Kugelpfanne 25 mit einer sphärischen Innenfläche, die an der Kugel 23 anliegt. Die Halbierende 26 des proximalen Verlängerungsstückes 21 ist mit der weiter oben definierten Achse 10a des distalen Speichenschaftes in Fluchtung zu bringen. Die Halbierende 27 des distalen Verlängerungsstückes 20 ist mit der Achse 14a des Schaftes des dritten Mittelhandknochens 14 in Fluchtung zu bringen.
Die Halbierenden 26 und 27 sind daher bequem identifizierbar. Eine Linie 28 durch die Bewegungsachse für die Speiche-Elle-Abwinklung entsprechend dieser Posterior-Anterior-Ansicht des Gelenkes erlaubt die Betrachtung der Versetzungen »aorund »c«zur Elle hin.
Mit der Linie 28 fluchtet ein Vorsprung 29, der eine zusätzliche Verankerungsstelle für die Knochenbefestigung bildet da das distale Verlängerungsstück 20 klein ist um in den Schaft des dritten Mittelhandknochens 14
einsetzbar zu sein.
Fig.4 ist Fig.3 sehr ähnlich, mit dem Unterschied jedoch, daß es sich um eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Handgelenkprothese handelt. Die im röntgenographischen Profil beobachtbare Halbierende 27' des distalen Verlängerungsstückes 20 soll zur Achse 14a des Schaftes des dritten Mittelhandknochens 14 fluchten. Die Halbierende 26' des proximalen Verlängerungsstückes 21 soll mit der Achse 10a des distalen Speichenschaftes fluchten. Diese Halbierenden 26' und 27' sind röntgenographisch beobachtbar. Eine zu den Achsen der Verlängerungsstücke 20 und 21 parallele Linie 28' durch die Bewegungsachse für die Flexion-Extension-Bewegung erlaubt die Beobachtung der Versetzungen »b« und »d« in Richtung des
Länge des dritten
Mittelhandknochens
Versetzungen
Handtellers.
Bezogen auf 97 Prozent von der Länge des dritten Mittelhandknochens des Patienten, entsprechend der Standard-PA-Röntgenaufnahme, betragen die Verhältnisse der Versetzungen a, b, cund d vorzugsweise 0,052, 0,15, 0,12 bzw. 0,095. Es ist jedoch zulässig, wenn diese Verhältnisse in den Bereichen 0,046 bis 0,058, 0,13 bis 0,17,0,11 bis 0,13 bzw. 0,08 bis 0,11 liegen. Somit sind für Patienten mit Mittelhandknochen von etwa 51 bis 74 mm Länge entsprechend der Standard-PA-Röntgenaufnahme drei Handgelenkvollprothesen in den in nachstehender Tabelle angegebenen Größen verwendbar, wobei jede Größe in Rechts- und Linksausführung zur Verfugung stehen muß:
II
III
51-57
57-66
66-74
7,9 mm
9,0
10,3
5,0 mm
2,7 mm
3,1
3,6
6,3 mm
7,2
8,2
Die Prothese muß auch irgendeine Markierung tragen, die vorzugsweise vom röntgenographischen Profil her identifizierbar ist, damit der Chirurg mit einem Blick erkennen kann, daß die richtige Schwenkstellung an einer durch das Universalgelenk 22 gehenden und zu den Achsen der Verlängerungsstücke 20 und 21 parallelen Achse erreicht ist Diese Orientierung wird eingestellt, wenn das Handgelenk geöffnet ist und die Prothese sich beobachten läßt Es ist jedoch von Vorteil, wenn die richtige Orientierung nach den beim Einsetzen der Prothese gemachten Röntgenaufnahmen überprüft werden kann.
Die Länge der distalen und proximalen Verlängerungsstücke 20 und 21 vom Bewegungszentrum des Universal- bzw. Kugelgelenks 22 aus für die in F i g. 3 und 4 dargestellten Prothesen beträgt 5 bzw. 7 cm. Diese Abmessungen sind nicht kritisch. Selbstverständlich muß das Verlängerungsstück 2ö bzw. 2t lang genug sein, damit es in dem zugehörigen Knochenschaft einwandfrei verankert werden kann. Eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Länge ist nicht kritisch, solange das Verlängerungsstück 20 bzw. 21 in seiner Stellung in angemessener Weise befestigt werden kann. Die relativen Längen der distalen und proximalen Verlängerungsstücke 20 und 21 sind nicht kritisch. Bei der in F i g. 3 und 4 dargestellten Prothese beträgt die Länge des distalen Verlängerungsstückes 20 fünf Siebentel der I^nge des proximalen Verlängerungssiükkes21.
Die Position des Bewegungszentrums des Kugelgelenkes 2Z bezogen auf das proximale Ende des dritten Mittelhandknochens 14, ist ebenfalls nicht besonders kritisch. Dieser Abstand ist gewöhnlich dadurch bestimmt, wieviel Knochenmaterial entfernt wird und wie groß die krankheitsbedingte Zerstörung des Handgelenkes ist Um die Achse der Speiche-Elle-Abwinklung dort anzuordnen, wo sie sich in einem gesunden Handgelenk befinden würde, sollte die Bewegungsachse des Kugelgelenkes 22 etwa ein Viertel der Länge des dritten Mittelhandknochens 14 entfernt proximal zur Basis des dritten Mittelhandknochens 14 angeordnet sein. Diese Position läßt sich auch ausgehend von der Gelenkfläche 106 am distalen Ende der Speiche 10 bestimmen. Dies ist nicht durchführbar.
da das distale Ende der Speiche 10 ausgeschnitten wird, um zerstörtes Knorpel- und Knochenmaterial zu entfernen und um Platz zum Einsetzen der Prothese zu schaffen. Wenn die Versetzungen a, b, c und d zufriedenstellen, besteht eine normale Beziehung zwischen dem Bewegungszentrum des Kugelgelenkes 22 (d. h. dem Schnittpunkt der beiden Bewegungsachsen) und den Achsen 14a und 10a des dritten Mittelhandknochens 14 und des distalen Endes der Speiche 10. Dann ist die exakte Position proximal zur Basis des dritten Mittelhandknochens 14 nicht kritisch, noch ist sie Ursache für Ungleichgewicht. Dies macht selbstverständlich die Aufgabe des Chirurgen etwas leichter. Dennoch kann der Chirurg wünschen, die Achse der Speiche-Elle-Abwinklung exakt in der richtigen Entfernung proximal zur Basis des dritten Mittelhandknochens 14 anzuordnen. Auf diesem Grunde ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn das Bewegungszentrum der Prothese mit Mitteln der Röntgenographie beabachlbar ist. Dies kann durch Verjüngen des Pfostens 24 mit Ausbildung einer Spitze am Bewegungszentrum geschehen. Da die Kugel 23 aus Polystyrol für die Röntgenographie transparent ist, ist die Spitze beobachtbar.
Mit dem Universal- bzw. Kugelgelenk 22 des in F i g. 3 und 4 gezeigten Typs, bei dem sich die Achsen der Speiche-Elle-Abwinklung und der Flexion-Extension-Bewegung schneider., ist es selbstverständlich unmöglich, beide Achsen dort anzuordnen, wo sie sich im normalen Handgelenk befinden wurden, da sie in diesem gegeneinander versetzt sind. Für das gute Funktionieren
» neu aufgebauter Handgelenke scheint die Achsenversetzung wie im normalen Handgelenk nicht wesentlich zu sein, es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung auch auf Prothesen mit sich nicht schneidenden Achsen anwendbar ist Kugel und Kugelpfanne des Universal- bzw. Kugelgelenkes sollten voneinander lösbar sein. Wenn die Verlängerungsstücke 20 und 21 der Prothese in ihre Stellung zum Zementieren eingesetzt werden, sind sie nicht miteinander verbunden. Nachdem die Verlängerungsstücke 20 und 21 in Stellung gebracht worden sind, können die Kugel 23 auf den Pfosten 24 aufgesetzt und die Kugelpfanne 25 an der Kugel 23 mühelos in Stellung
gebracht werden.
Prothesen können so ausgelegt sein, daß sie Drehung relativ zur Speiche 10 begrenzen oder erlauben. Die vorliegende Erfindung ist auf beide Prothesen-Typen anwendbar.
Prothesen können mit oder ohne Einschränkung hinsichtlich der Größe der Drehbewegung um die Achse der Speiche-Elle-Abwinklung und/oder der Achse der Flexion-Extension-Bewegung ausgelegt sein. Die erfindungsgemäßen Prothesen sollten eine Speiche-Elle-Abwinklung von wenigstens etwa 50 Grad und eine Flexion-Extension-Bewegung von wenigstens etwa 90 Grad erlauben.
Die Prothese gemäß Fig.3 und 4 ist aus starren Bauteilen aus Metall oder Kunststoff zusammengesetzt. Diese Bauteile können aus Kunststoffen hergestellt sein, die nicht völlig starr sind; in diesem Falle kann es sein, daß die Verlängerungsstücke 20 und 21 nicht in die nachstehend beschriebenen Verankeriingslöcher einzementiert zu werden brauchen.
Fig.5 zeigt eine vereinfachte Darstellung einer Röntgenaufnahme eines Handgelenks mit eingesetzter erfindungsgemäßer Prothese. Es läßt sich feststellen, daß die Achsen der Verlängerungsstücke der Prothese mit den Bezugsachsen des Patienten-Handgelenks entsprechend der Posterior-Anterior-Ansicht fluchten.
Aus der in Fig.6 dargestellten Seitenansicht eines Patienten-Handgelenks läßt sich entnehmen, daß die Achsen der Prothese mit den kritischen Achsen in diesem Handgelenk fluchten.
F i g. 6 verdeutlicht ein Problem, das beim Ausrichten der Prothese nach der Achse des dritten Mittelhandknochens, bei Seitenansicht, besteht. Die verschiedenen Mittelhandknochen sind bei dieser röntgenographischen Darstellung übereinander angeordnet. Es leuchtet jedoch ein, daß der dorsale Rand des dritten Mittelhandknochens in der Röntgenaufnahme sichtbar ist. Es kann sein, daß der Arzt versucht, die Achse der Flexion-Extension-Bewegung parallel zum dorsal äußeren Rand des dritten Mittelhandknochens und zum dorsal äußeren Rand um etwa das 0,2fache (innerhalb eines Bereiches zwischen dem 0,17- und dem 0,23fachen) der Länge des dritten Mittelhandknochens zum Handteller hin versetzt anzuordnen. In den meisten Fällen wird dadurch die Achse des distalen Verlängerungsstückes der Prothese an der Achse vom Schaft des dritten Mittelhandknochens angeordnet
Es ist selbstverständlich nicht immer möglich, eine ganz exakte Fluchtung zwischen den Achsen der Verlängerungsstücke der Prothese und den Achsen des dritten Mittelhandknochens und des distalen Speichenendes beim Patienten herzustellen; wenn die Ausrichtung jedoch innerhalb eines Millimeters genau ist, werden zufriedenstellende Ergebnisse (Gleichgewicht des Handgelenkes) erzielt. Dieser Genauigkeitsgrad ist erreichbar.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Handgelenkendoprothese mit einem eine zwei- oder dreiachsige Schwenkung zulassenden Gelenkkopf, dessen eine Gelenkhälfte ein koaxial in d»;n dritten Mittelhandknochen einsetzbares und mit einem Mittelhandknochen verbindbares distales Verlängerungsstück mit einer von seinem Profil röntgenographisch identifizierbaren Mittelachse aufweist, und dessen andere Gelenkhälfte mit einem koaxial in das distale Ende der Speiche einsetzbares proximales Verlängerungsstück mit einer von seinem Profil her röntgenographisch identifizierbaren Mittelachse verbunden ist, und daß die Achse des Gelenkkopfes für die Flexions-Extensions-Bewegung gegenüber den Miuelachsen der Verlängerungsstücke zur Elle hin (ulnar) versetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die durch den Gelenkkopf gehende Achse (28, 28') für die Flexions-Extensions-Bewegung
gegenüber der Mittelachse (27, 27') des distalen Verlängerungsstückes (20)
zur Elle (11) hin (ulnar) um eine Versetzung a
und zum Handteller hin (volar) um eine Versetzung b
und gegenüber der Mittelachse (26, 26') des proximalen Verlängerungsstückes (21)
zur Elle (11) hin (ulnar) um eine Versetzung c
und zum Handteller hin (volar) um eine Versetzung d
versetzt sind,
und die Versetzung a dem 0,046 bis 0,058fachen,
die Versetzung ödem 0,13bis 0,17fach,
die Versetzung cdem 0,11 bis 0,13fach und
die Versetzung ddem 0,08 bis 0,11 fachen
einer Bezugslänge von 51 bis 74 mm beträgt.
2. Handgelenkendoprothese nach Anspruch
dadurch gekennzeichnet,
daß die Versetzung a dem 0,052fachen,
die Versetzung b dem 0,15fachen,
die Versetzung cdem 0,12fachen und
die Versetzung ddem 0,095fachen
der Bezugslänge beträgt.
3. Handgelenkendoprothese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bezugslänge etwa 97% der nach der Standard-PA-Röntgenaufnahme ermittelten Länge des dritten Mittelhandknochens (14) beträgt.
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