DE2901152A1 - Elektrochirurgisches system zur verwendung an einem patienten - Google Patents
Elektrochirurgisches system zur verwendung an einem patientenInfo
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Description
VALLEYLAB, INC.
5920 Longbow Drive
Unaer Zeichen: V 736
Die Erfindung bezieht sich auf.ein elektrochirurgisches System
zur Verwendung an einem Patienten.
In der folgenden Beschreibung und auch in den Ansprüchen wird unterschieden zwischen den Ausdrücken Elektrochirurgie und
Kauterisation. In der Elektrochirurgie fließt Hochfrequenzstrom von einer ersten Elektrode, die üblicherweise mit aktiver
Elektrode bezeichnet wird, in das zu behandelnde Gewebe. Der Strom tritt üblicherweise aus dem Körper des Patienten an einer
zweiten Elektrode aus, die Patientenelektrode oder indifferente
Elektrode bezeichnet wird, obwohl die Patientenelektrode nicht notwendig verwendet zu werden braucht, wie weiter unten in Übereinstimmung
mit einem Aspekt der vorliegenden Erfindung näher erläutert werden wird. Zwischen der aktiven Elektrode und dem Ge-
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ORIGINAL INSPECTED
webe findet an der behandelten Stelle entweder eine ohmsche
elektrische Wechselwirkung statt, wodurch eine Desiccation des Gewebes bewirkt wird, oder die Wechselwirkung erfolgt über einen
elektrischen Lichtbogen, wodurch Schneiden oder Fulguration des Gewebes bewirkt wird. Bei der Kauterisation wird ein
Element, wie z.B. ein Draht elektrisch durch einen hindurchfließenden Heizstrom aufgeheizt, wobei dieses Element für die
Kauterisation typischerweise dafür benutzt wird, blutende Blutgefäße bei Operationen in Krankenhäusern oder bei kleineren
chirurgischen Eingriffen in Arztpraxen zu verschließen. Demnach besteht der wesentliche Unterschied zwischen Elektrochirurgie
und Kauterisation darin, daß bei der Elektrochirurgie Strom durch das Patientengewebe fließt, während bei der Kauterisation
der Strom auf das Heizelement beschränkt ist.
In der Elektrochirurgie gibt es drei Effekte, die durch Hochfrequenzstrom
durch das Gewebe erzeugt werden, und zwar die Desikkation, das Schneiden und die Fulguration. Bei der Desikkation,
d.h. der Austrocknung, wird die aktive Elektrode fest in Kontakt mit dem Gewebe gehalten , wobei der Strom direkt in das
2 Gewebe hineinfließt und der Heizeffekt durch eine I R-Heizung, d.h. eine Widerstandsheizung hervorgebracht wird. Hier liegt
demnach eine ohmsche Betriebsweise vor.
Beim Schneiden ist die Elektrode nicht direkt iriKontakt mit dem
Gewebe und elektrische Funken springen von der Elektrode auf das Gewebe über. Die hierzu verwendete Wellenform der Spannung
ist üblicherweise sinusförmig und die Funken haben nur eine kurze Länge, heizen jedoch das Gewebe intensiv auf. Hierbei
platzen und verdampfen die Zellen, wobei der Dampf eine Gasschicht zwischen der Elektrode und dem Gewebe während des Schneid-
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prozesses aufrechterhält. Um jedoch Gewebe ohne Desiccation
schneiden zu können, muß der Strom des elektrochirurgischen Generators weniger als ungefähr 200 mA begrenzt werden.
Bei der Fulguration erfolgt Koagulation des Gewebes durch einen Hochspannungsfunken, der von der aktiven Elektrode auf das Gewebe
überspringt. Sowohl beim Schneiden als auch bei der Fulguration liegt demnach Lichtbogenbetrieb vor. Der Funken
bei der Fulguration erzeugt intensive Aufheizung in dem jeweiligen Auftreffppnkt, jedoch sind bei der verwendeten Spannung,
die einen hohen Spitzenfaktor aufweist und COAG-Welle genannt wird, die Funken sehr lang und über einen breiten Bereich verteilt.
Dies hält die Energiedichte niedrig und verhindert praktisch einen Schneideffekt.
Bei den drei erwähnten elektrochirurgischen Betriebsweisen besteht bei der Desikkation die größte Gefahr für den Patienten,
und zwar immer dann, wenn eine an Masse gelegte Patientenelektrode außer Kontakt mit dem Patientenkörper gelangt. Der
Körper des Patienten hat jedoch stets einen gewissen elektrischen Kontakt mit der Masse bzw. Erde, und zwar entweder durch
kapazitive Kopplung oder durch direkten Kontakt mit einem an Masse liegenden Objekt. Sogar bei einem Kind ist der Körper groß
genug, um eine signifikante Kapazität zwischen dem Körper und dem an Masse liegenden Operationstisch zu erzeugen. Wegen dieser
relativ niedrigen Impedanz zu Masse bilden sich große Spannungsdifferenzen zwischen dem Patientenkörper und Masse praktisch
nicht aus. Wenn demnach Hochfrequenzleckströme vom Patientenkörper
nach Masse über kleine, an Masse liegende Kontaktpunkte fließen, so geschieht das immer über eine direkte ohmsche Verbindung.
Damit elektrische Funken von dem Patientakörper zur Masse überspringen können, ist eine Potentio1άϊfferenz von über
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1000 Volt nötig. Hieraus resultiert, daß eine Patientenelektrode, wenn sie einmal brennt, sich fast immer im
DesLkkationsbetrieb befindet.
Wenn ein kleiner mit Masse verbundener Kontakt die einzige elektrische Verbindung zur Masse bzw. Erde wäre, dann könnte
ein Brennen an dieser Stelle von der Desikkation zur Fulguration übergehen, nach^dem die Brandseite wegen der elektrochirurgischen
Behandlung an diesem Punkt eine hohe Impedanz erreicht hat. Jedoch ist es selbst in diesem Falle klar, daß
eine Fulgurationsbrennung nicht hätte stattfinden können, wenn nicht zuerst die Desikkation aufgetreten wäre.
Unglücklicherweise wird jedoch Desikkation in der Regel an dem chirurgischen Eingriffsort benutzt, auch wenn lediglich Schneiden
oder Fulguration beabsichtigt ist. Bei den meisten elektrochirurgischen Eingriffen ist daher die Desikation kombiniert
mit dem Schneiden oder der Fulguration, da der Chirurg üblicherweise den Schnitt oder die Fulguration damit beginnt, daß er
die Elektrode in direkten Kontakt mit dem Gewebe bringt. Da definitionsgemäß zunächst als Startbetrieb Desikkation erfolgen
muß, muß die Desikkation erst beendet werden, bevor das in Kontakt
mit der Elektrode befindliche Gewebe einen genügend hohen Impedanzwert erreicht, so daß ein Funkenüberschlag beginnen
und Schneiden oder Fulguration auftreten können. Ein elektrochirurgischer
Generator bekannter Art erzeugt üblicherweise einen Desikkä:ionsstrom von über einem Ampere, um das Gewebe
an der aktiven Elektrode abzutöten und zu trocknen, so daß die Impedanz des Gewebes auf den erforderlichen Wert ansteigt.
In einer parallelen Patentanmeldung der Anmelderin ist eine Rückkopplungsschaltung für einen elektrochirurgischen Generator
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beschrieben, die den elektrochirurgischen Strom auf weniger als 200 mA begrenzt, so daß lediglich ein Lichtbogenbetrieb, d.h.
entweder Schneiden oder Fulguration stattfinden kann. Wenn ein solches System allein verwendet wird, ist es sicherer als
ein herkömmliches einpoliges elektrochirurgisches System mit allen drei Betriebsarten und kann sogar ohne Patientenelektrode
mit vergleichbarer Sicherheit verwendet werden. Wie jedoch bereits oben angedeutet, kann für die meisten chirurgischen
Eingriffe ein strombegrenztes System nicht verwendet werden , da
hier keine Möglichkeit besteht, die Elektrode zu starten. Da nämlich der Strom auf weniger äLs 200 mA begrenzt ist, und da
zumindest ein Ampere für die Des ikkation des Gewebes benötigt wird, um mit dem Lichtbogenbetrieb zu beginnen, kann ein strombegrenztes,
nur den Lichtbogenbetrieb zulassendes System bei den meisten chirurgischen Eingriffen nicht allein verwendet
werden. Gemäß der oben erwähnten Patentanmeldung der Anmelderin wird die notwendige Desikkation des Gewebes dadurch bewirkt, daß
ein separater Desikkationsgenerator vorgesehen ist, der einen Strom von mindestens einem Ampere durch das Gewebe liefern kann.
Auf diese Weise wird nicht nur die Möglichkeit geschaffen, die strombegrenzte Fulguration oder das Schneiden zu starten, sondern
es werden auch die in der Desikkation selbst liegenden Vorteile gegenüber einer Fulguration bei bestimmten Anwendungen verwirk licht.
Zum Beispiel ist Nervengewebe so empfindlich, daß bei einem Versuch, eine blutende Wunde durch Fulguration zu verschließen,
der Schorf mit harter Oberfläche zwar die blutende Wunde verschließt, aber dabei die Oberfläche oder das Gewebe
so zusammenschrumpfen und zusammenziehen läßt, daß eine Blutung
an der Peripherie des Schorfes erneut beginnen kann. Desikkation trocknet das Gewebe nicht so stark aus wie Fulguration und läßt
es auch nicht so zusammenschrumpfen, so daß bei diesem Betrieb
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Blutungen im Nervengewebe effektiver gestillt werden können. So ist die Verwendung eines separaten Des ikkationsgenera tors
bei dieser und auch bei anderen Anwendungsarten vorteilhaft.
Es ist jedoch in einigen Situationen wünschenswert, Gewebe abzutöten,
um dadurch die Erzeugung von Funken für die Fulguration oder zum Schneiden zu gestatten, ohne daß dafür ein starker
Strom verwendet werden muß, um so die oben erwähnten Probleme zu vermeiden, die mit solchen Strömen verbunden sind.
Gemäß der Erfindung wird hierfür ein System vorgesehen, mit dem (a) Gewebe in Art einer Desikkation^ abgetötet werden kann und
mit dem (b) Schneiden und/oder Fulguration möglich ist, wobei
die "Desikkabion" hierbei durch !Cauterisation und das Schneiden
und/oder die Fulguration durch Elektrochirurgie bewirkt werden. Obwohl der Ausdruck "Desikkation" normalerweise in Verbindung mit
der Elektrochirurgie verwendet wird, wird dieser Ausdruck in der nachfolgenden Beschreibung und auch in den Ansprüchen auch
im Hinblick auf die Abtötung von Gewebe durch Kauterisation verwendet, da bei niedrigen Temperaturen eine derartige Abtötung
sehr ähnlich wenn nicht identisch mit einer durch Elektrochirurgie bewirkten Desikkation ist, außer daß sie mehr an der
Oberfläche liegend erscheint. Da die Kauterisation das Gewebe austrocknet, fließen hierfür keine hohen Ströme durch den
Patienten. Da zudem die Desikkation nicht auf elektrochirurgischem Wege bewirkt wird, kann der elektrochirurgische Generator für
die mit hoher Ausgangsspannung und hoher Ausgangsimpedanz behafteten
Fulgurations- und Schneidfunktionen optimiert werden. Dementsprechend waren einige bekannte elektrochirurgische
Generatoren für Betriebsarten ausgelegt, die nicht immer miteinander vereinbar sind. Auf diese Weise war es schwierig, alle
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Betriebsarten in einaneinzelnen Generator zu optimieren. Die
vorerwähnte Patentanmeldung der Anmelderin gibt für diese Schwierigkeit eine Lösung und die vorliegende Erfindung eine
andere Lösung an. Durch die Ausführung der Deslkkationsbetriebsart
durch !Cauterisation, können die elektrochirurgischen Lichtbogenbetriebsarten
optimiert werden, ohne daß bei vielen Anwendungen die Desikationsfunktion verschlechtert wird.
Außerdem wird mit der Erfindung die Möglichkeit geschaffen, bei einem strombegrenzten, nur den Schneid- oder Fulgurationsbetrieb
zulassenden elektrochirurgischen Generator den erforderlichen Lichtbogen zu zünden, ohne daß ein hoher Strom durch das Patiente:
gewebe fließt. Dies wird dadurch erreicht, daß die Zünd- bzw. Startfunktion für den Lichtbogen durch Kauterisation erfolgt.
Mit der Erfindung wird ferner ein elektrochirurgischer Generator des oben beschriebenen Typs in Kombination mit einer Energiequelle
für die Kauterisation geschaffen, wobei der elektrochirurgische Generator und die Energiequelle für die Kauterisatioi
gemeinsam ein kombiniertes Heiz-Elektrodenelement mit Energie
versorgen.
Mit der Erfindung wird ein kombiniertes elektrochirurgischkaustisches
System nach dem erwähnten Typ geschaffen, wobei die Kauterisation (a) zur Koagulation des Gewebes, in dem dieses
nur oberflächig abgetötet wird, und (b) zum Schneiden des Gewebes verwendet wird.
Mit der Erfindung wird ferner ein kombiniertes elektrochirurgisch-kaustisches
System der genannten Art zur Verfügung gestellt, bei der die elektrochirurgische Funktion lediglich
die Fulguration bewirkt, während mittels der Kauterisation die
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Betriebsart Schneiden bewirkt wird.
Außerdem wird mit der Erfindung ein kombiniertes elektrochirurgisch-kaustisches
System der genannten Art geschaffen, das eine sehr kleine Patientenelektrode aufweist oder ohne
eine solche betrieben werden kann.
Ferner sollen mit der Erfindung verschiedene elektrochirurgischkaustische
Vorrichtungen zur Verwendung in kombinierten Systemen der angegebenen Art vorgesehen werden.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der nachfolgenden Beschreibung
hervor, in der die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert ist. In dieser stellen dar:
Figur 1 ein schematisches Schaubild eines elekfcrochirurgisch-kaustischen
Systems gemäß der Erfindung;
Figur 2 ein Schaltbild eines Temperaturregelkreises für eine Kauterisationsenergiequelle;
Figur 3 ein Schaltbild einer isolierten Energiequelle für eine Kauterisationsquelle;
Figur 4 ein Schaltbild eines im Lichtbogenbetrieb betriebenen elektrochirurgischen Generators;
Figur 5 ein schematisches Blockschaltbild eines elektrochirurgisch-kaustischen
Systems mit einer Wechselstromenergiequelle zur Kauterisation;
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Figur 6 ein Schaubild eines Handgerätes gemäß der Erfindung, das einen Transformator enthält;
Figur 7 ein Schaubild eines Resektoskopes gemäß der Erfindung;
Figur 8a ein Schaubild zur Erläuterung der Herstellung eines Heizelementes mit hohem Widerstandswert, wie es
bei der Erfindung benutzt wird;
Figur 8B ein Schaubild einer Elektrode, bei der der Heizdraht gemäß Figur 8A als hochohmige Resektionsschleife zur Kauterisation verwendet ist;
Figur 9 ein Schaubild zur Erläuterung der Herstellung einer Schneide mit hohem Widerstandswert gemäß der Erfindung;
Figur 10 ein Schaubild eines elektrochirurgisch-kaustischen Systems mit einem Handgerät, das eine Batterie enthält
.
In den Figuren sind jeweils gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In Figur 1 ist eine Grundform eines elektrochirurgisch-kaustischen
Systems dargestellt- Eine temperaturgeregelte hochfrequenzisolierte Energiequelle 10 zur Kauterisation ist über Leitungen 12
und 14 mit einem kombinierten Heiz-Elektrodenelement 16 verbunden.
Ein elektrochirurgischer Generator 18 zum Schneiden und/oder zur Fulguration ist über einen Trenntransformator 20 und einem
Koppelkondensator 22 mit der Leitung 14 verbunden. Der untere Ansdiuß der Sekundärwindung 21 des Trenntransformators ist über
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eine Patientenleitung 24 mit einer Patientenelektrode 26 verbunden
; Die Leitung 24 kann mit einem Masseanschluß 28 über einen zuschaltbaren Kondensator 30 über einen einpoligen
Wechselschalter 27 verbunden werden.
Der Stromlauf für die !Cauterisation ist in Figur 1 angezeigt
und enthält die Leitung 12, das Ileiz-Elektrodenelement 16
und die Leitung 14. Der Stromiauf bei einem elektrochirurgischen
Eingriff ist ebenfalls dargestellt und umfaßt den Koppelkondensator
22, die Leitung 14, das Ileiz-Elektrodenelenient 16,
den hier nur schematisch dargestellten Körper 25 eines Patienten,
die Patientenelektrode 26 und die Patientenleitung 24.
Das System zur Kauterisation sollte folgende Eigenschaften aufweisen:
a) Aufheizen und Abkühlen sollten rasch erfolgen, so daß die heiße Elektrode nicht noch einen speziellen Schutzüberzug
braucht, wem sie nicht verwendet wird;
b) die Temperatur muß geregelt werden können, so daß die
Temperatur der Elektrodenspitze eingestellt werden kann, um eine Kauterisation durchzuführen, ohne daß die Spitze
am Gewebe kleben bleibt;
c) schließlich muß das Heizsystem für die Elektrode elektrisch vonMasse isoliert sein, da eine elektrochirurgische Elektrode
von Masse isoliert sein muß, insofern dieses möglich ist.
Die Temperaturregelung des Heizelements zur Kauterisation kann durch zwei grundlegende Methoden erfolgen, die beide bekannt
sind. So kann z. B. durch einen Temperaturmeß fühler, wie ein
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Thermoelement oder einen Thermistor, die Temperatur des Heizelements
16 überwacht und durch die Rückkopplung der Strom durch das Heizelement verändert werden, um so die gewünschten
Temperaturen zu erreichen und zu halten. Vorteilhafter ist
es jedoch, das Heizelement 16 aus einem Material herzustell.cn,
das einen hohen temperaturabhängigen Widerstand aufweist, so daß die Änderung des Widerstandes beim Heizen selbst dazu
verwendet werden kann, die Temperatur des Heizelements zu messen und dadurch den Heizstrom durch das Heizelement zu regeln.
Diese grundlegende Temperaturregelung kann wiederum durch zwei verschiedene Methoden erreicht werden.
Bei der Intervallmethode wird ein schwacher UberwachungssI.rom
durch das Heizelement 16 geleitet, um dessen Temperatur zu messen. Dieser Strom kann z.B. durch eine Stromquelle geLiefcrt
werden, so daß der Strom tatsächlich konstant ist.
Der Spannungsabfall über die Länge des Heizelements ist dann proportional zu dem Widerstand des Heizelementes. Nach einem
kurzen Intervall der für die Temperaturmessung benötigten Zeit von z.B. 10 msec wird der starke Heizstrom mit einer Amplitude
bzw. Dauer angelegt, die durch die vorhergehende Temperaturmessung bestimmt sind. Nach dem Ileizintervall von z.B. wiederum
10 msec wird das System erneut auf die Meßphase umgeschaltet. Bei dieser Methode kann entweder Wechsel- oder Gleichstrom verwendet
werden.
Bei der Simultanmethode wird der Heizstrom gleichzeitig als Meßstrom
verwendet. Da weder die Stromamplitude noch die Versorgungsspannung
konstant sind, so muß die Spannung durch den Strom dividiert werden, um so den Widerstand des Heizt;lemonLs
M R 1 1
BAD ORIGINAL
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zur Kauterisation und damit den Temperaturwert zu erhalten. Ein derartiges System ist in Figur 2 dargestellt, in der eine
typische Energiequelle 10 zur Kauterisation gezeigt ist, die etwa in Verbindung mit der Vorrichtung gemäß Figur 1 verwendet
werden kann.
In Figur 2 wird das Heizelement 16 mit Gleichstrom betrieben.
Dieser Gleichstrom fließt auch durch einen in Serie geschalteten Widerstand 40 zur Strommessung, dessen Widerstandswert sich
nicht ändert. Der Spannungsabfall an dem Widerstand 4 0 ist daher
ein genaues Maß für den durch das Heizelement 16 fließenden Strom. Indem der Spannungsabfall längs des Heizelements 16
durch den Spannungsabfall an dem strommessenden Widerstand geteilt wird, wird der sich kontinuierlich ändernde Strom
eliminiert, wie dieses aus der Gleichung
Spannung am Heizelement 16 _ IR(T) _ R_ (τ) (1)
Spannung am Widerstand 40 IR1 R1
hervorgeht. Der Ausgang einer Divisionsschaltung 42, in der
die oben erwähnte Division vorgenommen wurde, ist direkt proportional zu der Temperatur des Heizelementes 16. Die
resultierende Gleichspannung wird dazu verwendet, den Heizstrom zu regeln. Ein Differenzverstärker 44 vergleicht die
temperaturabhängige Spannung mit einer Spannung, die von einem Potentiometer abgegriffen wird, um die Temperatur einzustellen.
Die Energiequelle zur Kauterisation wird durch einen Fußschalter 4 9 über eine hochfrequenzisolierte Eingangsschaltung 47 eingeschaltet,
die dem Eingang von den heizstromregelnden Transistoren 48 und 50 von Masse abkoppelt. Die Eingangsschaltung
47 enthält einen Fotowiderstand, der hier als lichtemittierende Diode 51 ausgebildet ist, die betätigt wird, wenn
qü ■■.--.■■.-/ πßi 1
der Fußschalter 49 geschlossen wird. Ferner ist noch ein Fototransistor
53, der auf die lichtemittierende Diode LED 51 anspricht, und ein NPN-Transistor 55 vorgesehen.
Bei der Schaltung gemäß Figur 2 wird demnach Gleichstrom verwendet,
um das Heizelement 16 mit Energie zu versorgen. Für diese Funktion sind auch Wechselstromquellen bekannt. Schaltungen
für Gleich- und/oder Wechselstromquellen sind etwa in den US-Patentschriften 3 025 706, 3 296 866, 3 406 335, 3 587 318,
3 700 933, 3 789 190, 3 826 263, 3 869 597 und 3 875 503 beschrieben.
Aus dem Vorhergehenden ist ersichtlich, daß der Teil des Systems nach Figur 1, der zur Kauterisation dient, ein elektrisch
geheiztes Element 16 aufweist, das in eine elektrochirurgische Elektrode eingebaut ist. Die Wärme von dem Heizelement 16 verbrennt
die Oberfläche des Gewebes, um so die für den Start des Lichtbogenbetriebes notwendige Widerstands- bzw. Impedanzänderung
zu erzeugen. Elektrische Kauterisation kann auch für sich verwendet werden und ist eine nützliche chirurgische
Maßnahme , mit der zwei unterschiedliche chirurgische Effekte vorgenommen werden können. Wenn bei relativ geringen
Temperaturen, d.h. zwischen 95 und 1200C (eingestellt durch
das Potentiometer 46) gearbeitet wird, wird bei der Kauterisation das Gewebe ebenso abgetötet, wie dieses bei der
elektrochirurgischen Desikkation der Fall ist, ausgenommen, daß
hierbei der Effekt nur relativ oberflächlich ist. Wenn die Temperatur unter 1200C gehalten wird, bleibt das abgetötete
Gewebe weich und feucht und bleibt nicht an der Elektrode hängen. Wenn die Temperatur des Heizelementes sehr hoch gehalten
wird, was wiederum durch das Potentiometer 46 eingestellt wird, so kann bei der Kauterisation oberflächenwasser
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verkocht und sogar Gewebe verflüchtigt werden. Tatsächlich kann
mit einer Drahtelektrode zur !Cauterisation Gewebe ebenso wirksam
wie bei der Elektrochirurgie geschnitten werden.
Die Isolation der Schaltung nach Figur 2 oder einer anderen Energiequelle zur !Cauterisation von Masse kann durch eine
isolierte Spannungsquelle gemäß Figur 3 erzielt werden. Ein Oszillator, der hiermit 60 bezeichnet ist, erzeugt ein Treibersignal
von typisch 300 kHz, das über eine Treiberstufe 61 einem Gegentaktverstärker 6 2 zugeführt wird. Der Oszillator 60, die
Treiberstufe 61 und der Verstärker 62 benutzen als Grundpotential dasjenige des hier nicht dargestellten Gehäuses
bzw. Chassis. Die Verwendung eines 300-kHz-Signals hat den Vorteil, daß Leckwechselströme, die zufällig in das Heizelement
16 eingekoppelt werden, eine zu hohe Frequenz aufweisen, um
Muskeln oder Nerven zu stimulieren oder den Betrieb von EKG-Überwachungsschaltungen
des Patienten zu stören. Das Ausgangssignal des Verstärkers 62 wird über einen Trenntransformator 64
zu einer Diodenbrücke 66 geleitet, in der die beiden Halbwellen gleichgerichtet und danach in einem Filterkreis 68 geglättet
werden. Eine Referenzspannung wird an einem Ausgang C über eine Zenerdiode 69 eingestellt. Die Ausgangsanschlüsse A, D
und C liefern isolierte Gleichspannungen an die inFigur 2 mit A, B und C bezeichneten Anschlußpunkte. Auf diese Weise ist die
Schaltung gemäß Figur 2 von Masse isoliert.
In Figur 4 ist ein elektrochirurgischer Generator 18 dargestellt, der lediglich zum Schneiden und/oder zur Fulguration verwendet
wird. Um den Strom durch den Patienten während des Betriebs bei der Fulguration oder beim Schneiden zu begrenzen und damit
während dieser Lichtbogen- oder Funkenbetriebsweisen Desikation zu verhindern, ist eine Rückkopplungsschaltung 81 vorgesehen, die
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lediglich diese Lichtbogenbetriebsweise zuläßt. Der Strom in
der Paidentenleitung (Figur 1) wird mittels eines Widerstandes
80 mit kleinem Widerstandswert gemessen, der seriell in die Patientenleitung 24 eingeschaltet ist. Der Wert dieses
Widerstandes liegt üblicherweise bei etwa 0,1 Ohm. Die Leitungen 82 und 84, die mit jeweils einem Ende des Widerstandes
verbunden sind, sind mit einem Spannungstransformator 86 verbunden, der das Stromrückkopplungssignal von dem Hochfrequenzausgang
trennt. Auf diese Weise wird ein Spannungssignal, das proportional zu dem Strom ist, auf Masse übertragen, ohne daß
dadurch die Hochfrequenzisolation des Ausgangskreises beeinträchtigt
wird. Dieses kleine Hochfrequenzsignal wird einem Brückengleichrichter 88 zugeführt, dessen Ausgangssignal
durch einen Filter 90 geglättet wird. Diese gleichgerichtete Spannung wird dann einem Operationsverstärker 98 zugeführt.
Mit einem Schalter 118, der z.B. auf einem Bedienungspult angeordnet
ist, wird bestimmt, ob der Lichtbogenbetrieb gewählt ist. Wenn der Schalter 118 wie in Figur 4 offen ist, so daß
derjtichtbogenbetrieb gewählt worden ist, so wird die rückgekoppelte
Spannung von dem Filter 90 zu dem invertierenden Eingang des Operationsverstärkers 98 geführt, der seinerseits wiederum
mit einem Operationsverstärker 100 verbunden ist. An den nicht invertierenden Einganrr des Operationsverstärkers 100 ist
über eine Leitung 103 das Ausgangssignal eines Potentiometers gelegt, wobei dieses Potentiometer zwischen einer Referenzspannungsquelle
114 und Masse geschaltet ist. Das Potentiometer 108 dient dazu, die Amplitude der an dem Patienten angelegten
Spannung beim Schneiden und/oder der Fulguration zu regeln. Die Rückkopplungsspannung am Ausgang des Verstärkers
dient dazu, die von dem Potentiometer 108 erzeugten Regelspannungen in Übereinstimmung mit dem gemessenen Strom durch
den Patienten zu senken. Die Empfindlichkeit des Operationsver-
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stärkers 100 wird durch ein Potentiometer 116 eingestellt. Das Ausgangssignal des Operationsverstärkers 100 wird einer
Treiberstufe 70 und einer Ausgangsstufe 72 zugeführt. So wird das Ausgangssignal des Verstärkers 100 dazu verwendet, die
Ausgangsleistung des Generators 18 zu regulieren. Speziell wird eine negative Stromrückführung dazu verwendet, den Strom auf
nicht mehr als etwa 200 mA bei der Lichtbogenbetriebsweise zu begrenzen und dadurch bei dieser Betriebsweise Des ikkation
zu vermeiden; die Ansprechzeit der Rückkopplungsschaltung sollte zumindest kleiner als 10 msec und vorzugsweise weniger als
1 msec sein, um eine segnifikante Desikkation unmittelbar nach dem das Heizelement 16 das Gewebe des Patienten berührt zu
vermeiden. Alternativ könnte auch eine positive Spannungsrückkopplung verwendet werden, um die erwünschte Strombegrenzung
zu erreichen, obwohl eine derartige Rückkopplung nicht immer vorteilhaft ist, da das System hierbei zum Oszillieren neigt.
Die Treiberstufe 70 und die Ausgangsstufe 72 können entsprechend
der US-Patentschrift 3 963 030 ausgeführt sein, so daß hier insoweit auf diese Schrift verwiesen wird. Die Rückkopplungsschaltung gemäß Figur 4 kann dann so ausgeführt sein, daß die
Breite der die Drosselspule aufladenden Stromimpulse von dem in der genannten US-Patentschrift 3 963 030 beschriebenen
Generator in Übereinstimmung mit dem Betrag der negativen Stromrückkopplung vom Verstärker 98 geregelt werden können, um dadurch
den durchschnittlichen Patientenstrom unter einem vorbestimmten Minimum , z.B. 200 mA zu halten. Speziell entspricht
das Potentiometer 88 in Figur 2 des US-Patents 3 963 dem Potentiometer 108 gemäß dieser Erfindung. Der Ausgang des
Potentiometers 88 würde zu dem nicht invertierenden Eingang des Operationsverstärkers 100 gemäß der vorliegenden Erfindung ver-
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bunden werden, während der Ausgang dieses Operationsverstärkers
zu der Anode der Diode 91 in Figur 4 des US-Patents 3 963 030 verbunden werden, wodurch die gewünschte Pulsbreitenregelung
in Abhängigkeit von dem Rückkopplungsstrom von dem Operationsverstärker
98 gemäß der vorliegenden Erfindung bewirkt würde.
Andererseits könnte die Amplitude der Impulsfolgen direkt geregelt
werden. Gemäß den US-Patent 3 699 967, auf das hier insofern verwiesen wird , könnte der Ausgang des Operationsverstärkers
100 der vorliegenden Erfindung dazu verwendet werden die Stellung des Abgriffs des Potentiometers R30 in Figur 4
des US-Patentes 3 699 967 über einen nicht gezeigten Servomechanismus verstellt werden, wodurch die Amplitude der Impulsfolgen
zur Fulguration in Abhängigkeit von dem Rückkopplungswert
vom Operationsverstärker 98 der gegenwärtigen Erfindung geregelt werden könnte.
Ebenso könnten die Treiberstufe 70 und die Ausgangsstufe 72 gemäß dem US-Patent 3 6 99 967 entsprechend dem dort in Figur 4
gezeigten astabilen Multivibrator ausgebildet sein . Um den Ausgang des Multivibrators in
Übereinstimmung mit dem Rückkopplungsausgang von dem· Operationsverstärker
98 der vorliegenden Erfindung zu regulieren, könnte die Position des Abgriffs des Potentiometers R31 des US-Patents
3 699 967 über einen Servomechanismus durch das Ausgangssignal des Operationsverstärkers 100 der vorliegenden Erfindung
geändert werden.
Ebenso läge es im Rahmen der vorliegenden Erfindung, die gemeinsame
Quelle zum Schneiden und zur Fulguration zu verwenden, die in der genannten US-Patentschrift 3 699 967 beschrieben ist,
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wobei der dort in Figur 3 gezeigte Transformator T2 die Stelle
des Transformators 20 in Figur 1 der vorliegenden Erfindung einnehmen würde.
In Übereinstimmung mit einer weiteren möglichen Änderung der Schaltung kann auch die Rückkopplungsschaltung 81, die lediglich
den Lichtbogenbetrieb aufrechterhält, fortgelassen werden, wobei dann die Ausgangsimpedanz des Generators 18 groß gemacht
werden kann, indem eine relativ hohe Anzahl von Windungen auf der Sekundärwicklung 21 vorgesehen wird, um so ebenfalls nur
den Lichtbogenbetrieb zu bewirken. Jedoch ist es vorteilhaft, die Rückkopplungsschaltung 81 für diese Betriebsweise zu verwenden
.
In Übereinstimmung mit einem v/eiteren Aspekt der Erfindung kann
die Patientenelektrode 26 recht klein sein, d.h. kleiner als
2 2
60 cm und üblicherweise etwa 2 cm ; in vielen Anwendungen kann diese Elektrode überhaupt fortgelassen werden. Der Körper des
Patienten liegt sehr oft an oder sehr nah an Massenpotential, entweder weil eine direkte Verbindung zur Masse vorhanden ist
oder aufgrund der hohen Kapazität 101 (vergleiche Figur 1) des Patientenkörpers im Hinblick zur Masse. Wenn angenommen wird,
daß keine Patientenplatte verwendet wird (wobei dann der Schalter 27 betätigt ist und den Widerstand 80 über den Kondensator
30 mit dem Massenanschluß 28 verbindet), so ist trotzdem ein elektrochirurgischer Strom von dem Elektrodenelement 16
durch den Körper des Patienten 25 und die Kapazität 101 zur Masse 102 vorhanden, auch wenn angenommen wird, daß keine
direkte Verbindung zu Masse besteht. Der Strom kehrt zu dem unteren Anschluß der Sekundärwicklung 21 über den Massenanschluß
28 und den Widerstand 80 zurück. Der in diesem Pfad fließende
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Strom wird auf den Wert begrenzt, der durch den Generator 18 und die lediglich den Lichtbogenbetrieb ermöglichende Rückkopplungsschaltung
81 bestimmt ist. Aus diesem Grunde besteht, wenn überhaupt, nur eine geringe Gefahr einer Des ikkationsverbrennung
um einen zufällig mit Masse verbundenen Punkt an dem Patienten, selbst wenn die Kontaktfläche dieser zufälligen
Massenverbindung sehr klein und selbst wenn keine Patientenelektrode
26 vorhanden ist. Ein solcher zufälliger Massenpunkt ist bei 29 dargestellt, wobei hier die Masse mit 31 bezeichnet
ist. Ferner können entsprechende Schritte unternommen werden, um den Strom von dem Generator 18 auf einen sicheren Wert entsprechend
dem voraussehbar kleinsten Anschlußpunkt zur Masse zu begrenzen.
Der Schalter 27 ist in der Stellung wie in Figur 1 gezeigt, wenn eine Rückführungselektrode, so wie die Patientenelektrode
verwendet wird. Ii dieser Stellung des Schalters ist die Rückführungs-
bzw. Patientenleitung 24 von Masse isoliert. Wenn demnach der Patient den Kontakt mit der Rückführungselektrode 26
verliert, besteht , wenn überhaupt, nur eine geringe GEfahr für den Patienten, wenn er unbeabsichtigt mit Masse, wie dem
kleinen geerdeten Kontaktpunkt 29 in Berührung kommt. Das heißt, daß der Strom nicht nur dadurch begrenzt ist, weil der Strom
durch die lediglich einen Lichtbogenbetrieb zulassende Rückkopplungsschaltung 81 beschränkt wird, sondern auch dadurch,
daß zwischen Masse und der Rückführungs- bzw. Patientenleitung eine hohe Impedanz vorhanden ist.
Die Rückkopplungsschaltung 81 für den Lichtbogenbetrieb kann
unter Umständen durch Leckströme zwischen den aktiven Leitungen 12 und 14 und Masse insofern beeinflußt werden, da diese
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Ströme zu dem unteren, auf niedriger Spannung liegenden Anschluß des Transformators 20 zurückkehren. Ein Teil des Stromes
fließt durch den Widerstand 80, der im Idealfall nur den durch den Patienten fließenden Strom mißt. Der Einfluß des Leckstromes
van der aktiven Leitung wird durch eine Isolation der Leitung 24 verringert, wenn der Schalter 27 in der in Figur 1
gezeigten Stellung ist. Wenn der Schalter den Widerstand 80 mit dem Massenanschlußpunkt 28 verbindet, so besteht die Gefahr,
daß die Wirkung des Leckstromes ansteigt. Unabhängig von der Stellung des Schalters 27 kann die Wirkung des Leckstromes
ferner dadurch verringert werden, daß zwischen die aktive Leitung
14 und Masse eine Drosselspule 23 geschaltet wird, um so zumindest teilweise den Leckstrom der aktiven Leitung aufzuhalten.
Die Verwendung einer solchen Drosselspule ist in dem US-Patent 3 946 783 beschrieben, wobei hier auf dieses Patent
verwiesen wird.
Es ist wünschenswert, daß die Leitungen 12 und 14, die von den
Generatoren zu dem Handgerät 34 führen, ein leichtes Gewicht haben, geeignet für die Massenproduktion und möglicherweise
sogar Teil eines Wegwerfsystems sind. Die Höhe des Heizstromes
für das Heizelement zur Kauterisation häncjb von dem Widerstandswert
in dem Heizelement 16 ab. In Figur 5 ist eine spezielle Ausführung dargestellt, in der das Heizelement 16 ein kurzes
Stück Widerstandsdraht aufweist, dessen Widerstand verhältnismäßig gering ist, und üblicherweise zwischen 1 und 2 Ohm liegt
und nicht mehr als 10 Ohm aufweist. Im Falle eines Widerstandes
von einem oder zwei Ohm, muß ein hoher Strom von 5 bis 10 A erzeugt werden, was einer Leistung von 25 bis 100 Watt entspricht.
Um hohe Spannungsverluste längs den Leitungen 12 und 14 zu vermeiden,
Cdiese Leitungen sind vorzugsweise von sehr geringer
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Stärke, z.B. haben sie eine Drahtstärke Nr. 22) wird für den Strom ein Aufwärtstransformator 36 in dem Handgerät 34 angeordnet,
der das Stromverhältnis ändert, bevor Strom durch das Heizelement 16 fließt. Die Energiequelle 10 liefert Heiz-
und Meßwechselströme aufgrund des Stromtransformators 36 in dem Handgerät. Wegen der Gefahr von niederfrequenten Leckströmen
zu dem Patienten und wegen den großen Transformatoreisenkernen,
die für niederfrequente Wechselspannungen.!notwendig sind, sollte
die Frequenz so hoch wie möglich sein, ohne daß in das System zu hohe Blindwiderstände eingeführt werden, was die Messungen
des Heizwiderstandselementes nachteilig beeinflussen würde. Die optimale Frequenz liegt bei 120 kHz. Da alle Ströme hochfrequent
sind, einschließlich der Ströme von dem elektrochirurgischen Generator 18, so kann die Isolation des aktiven
Heiz-Elektrodenelementes 16 von Masse leicht mit den Trenntransformatoren
20 und 32 erreicht werden. Ein Kondensator 38 zwischen der Primär- und der Sekundärwindung des Transformators
36 dient als Bypass-Kapazität für den elekirochirurgischen Strom.
In Figur 6 ist ein Handgerät 34 dargestellt, das in Verbindung mit dem in Figur 5 gezeigten System verwendet werden kann.
Hier ist eine Schneidelektrode 16 aus einem Draht mit niedrigem Widerstand in Form einer Haarnadel geformt, wobei der Transformator
36 in dem Handgerät angeordnet ist.
Ein Heizelement 16 mit niedrigem Widerstand gemäß Figur 5 hat mehrere Vorteile:
1. Es ist leicht herzustellen. Zudem sind verschiedene Konfigurationen des Elementes sehr ähnlich mit bestehenden
Drahtelektroden,wie sie in der Elektrochirurgie verwendet werden. So wird z.B. bei einem
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Resektoskop für transurethrale Resektionen eine Drahtschleife als Elektrode verwendet.
Wenn diese Drahtschleife auch ein Element zur Kauterisation wäre, so wäre das daraus
resultierende Instrument sehr ähiich den bereits heute benutzten Resektoskopen und würde auch in
der gleichen Weise gehandhabt werden können, ausgenommen daß dabei hohe zur Desikkationführende
Ströme, urethrale Strikturen und Verbrennungen aufgrund von fehlerhaften Patientenelektroden
außergewöhnlich unwahrscheinlich wären. In Figur 7 ist ein Beispiel eines Resektoskops dargestellt,
bei dem eine als Kauterisationselement benutzbare Resektionsschleife 16 entsprechend
einem Ziele dieser Erfindung verwendet wird, wobei das Resektoskop wie üblich ein optisches
Teleskop 120, eine Augenmuschel 122 und einen Fingerring 124 zum Vor- und Zurückschieben der
Schleife 116 aufweist. Die Schleife 116 ist mit dem Transformator 36 verbunden, wie in
Figur 7 dargestellt.
2. Bei der Polypektomie, d.h. der operativen Entfernung
von Wucherungen, müssen Polypen aus dem Magen-Darmtrakt mittels eines Schiingendrahtes
entfernt werden, der um den Stiel des Polypen gelegt ist. Ein derartiger Schlingendraht
kann einem Kauterisationsdraht 16 gemäß Figur 7 entsprechen und würde Komplikationen
von "kontralateralen Verbrennungen" und zu starke Desikkation ausschalten, die manchmal
zu einer Perforation der Darmwand führt, so
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daß der Patient chirurgisch behandelt werden muß.
3. Die Einfachheit der Drahtelektrode 16 eignet sich gut für die Massenproduktion und die Verwendung als
Einwegartikel.
Allerdings sind bei derartigen Drahtelementen zur Kauterisation wegen des niedrigen Widerstandes hohe Heizströme erforderlich
bzw. es muß entweder ein Wechselspannungstransformator 36 oder starke Verbindungskabel 12 und 14 verwendet werden, die jeweils
teuer und nicht geeignet für die Verwendung als Wegwerfartikel
sind. Ebenso ist es notwendig, in den Stromkreis zwischen dem Generator 10 und dem Heizelement 16 Transformatoren 32 und 36
sowie eine relativ hohe Frequenz zu verwenden, wodurch die Temperaturmessung eine Anzahl von Fehlerquellen aufweist und
schwer zu eichen ist. Wird anstatt dessen ein Heizelement mit hohem Widerstandswert als Element 16 in Figur 1 verwendet, so
werden zwar die vorerwähnten Probleme vermieden, jedoch kommen neue hinzu. Der Vorteil eines Heizelementes mit hohem Widerstand
liegt darin, daß geringe Heizströme, und zwar Wechsel- oder Gleichströme verwendet werden, daß eine gute und genaue Temperaturmessung
leicht erreicht wird und daß keine Transformatoren in dem Handgerät notwendig sind, da der Heizstrom niedrig ist. Obwohl
zur Zeit noch Schwierigkeiten bestehen, ist es möglich, einige Formen von Elektroden mit hohem Widerstand in Massenproduktion
zu fertigen, wobei sich die gesamte aktive Anordnung aus den Leitungen 12 und 14, dem Handgerät 34 und der Heizelektrode 16 für
die Massenproduktion und zum Wegweriprodukt eignet.
Gemäß der Figur 8A kann ein Elektrodenelement 16 mit hohem Widerstandswert
dadurch hergestellt werden, daß ein sehr dünner Draht
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mit hohem Widerstandswert um ein nicht leitendes Bündel von hitzebeständigen Fasern 128, z.B. Glasfasern, gewickelt wird.
Dieser zusammengesetzte Draht kann dann zu Schleifenelektroden für die Polypektomie oder transurethrale Resektionen gebogen
werden, wie dieses in Figur 8B gezeigt ist. Gemäß Figur 9 ist es ebenfalls möglich, Blatt- oder Schneidelektroden dadurch
herzustellen, daß eine Schicht 130 aus Kohle oder einem Metall mit niedrigen Widerstandswert, so z.B. einer Nickellegierung,
auf eine keramische Grundplatte 132 aufgedruckt oder abgeschieden wird. Der Widerstand kann ziemlich hoch gemacht
werden, wenn der Film in einer engen Zick-Zack-Linie
aligedruckt wird, wie dieses in Figur 9 dargestellt ist.Die gesamte Schneide sollte dann mit einem dünnen Film 134 aus
einem leitenden Material mit sehr hohem Widerstandswert abgedeckt werden, z.B. mit Kohlematerial, dem durch entsprechende
Behandlung eine hohe Widerstandsfähigkeit verliehen worden ist, um den Metallfilm zu schützen und das die Vorteile von kohlebeschichteten
Elektrodenschneiden aufweist, die von der Anmelderin bereits vorgeschlagen worden sind. Die Kohlebeschichtung
muß einai sehr hohen elektrischen Widerstand haben, so daß durch sie nicht die Linien des Metallfilmes kurz geschlossen
werden.
In Figur 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, wobei hier eine Batterie 140 in das Handgerät
eingebaut ist, um den Heizstrom für das Element 16 zu liefern. Das Element 16 ist in Serie mit einem starken Leiter 142 geschaltet,
der von den Anschlüssen der Batterie 140 abgeht, wodurdi der Heizeffekt effektiv in dem Element 16 lokalisiert
wird. Ein in dem Handgerät 34 eingebauter Schalter dient zur Einschaltung des Elementes 16. Die Batterie 140 ist vorzugsweise
aufladbar, und z.B. ein wiederaufladbarer Bleiakumulator.
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Die Batterie kann von einer niedrigen Gleichspannungsquelle wiederaufgeladen werden, die mit der Batterie über Leitungen
und 14 verbunden ist, wobei die Leitung 14 mit dem in Figur 1
gezeigten Generator 18 verbunden ist. Eine hier dargestellte Schaltung kann ebenfalls mit der Batterie 140 über die Leitungen
12 und 14 verbunden werden, um die Gleichspannung
und/oder den Strom zu überwachen und damit eine Einrichtung zum Messen und ggf. Regeln der Temperatur des Elementes 16 zu
liefern. In dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 10 übernimmt demnach die Batterie 140 die Funktion der Energiequelle
10 zur Kauterisation gemäß Figur 1 und erlaubt daher die Verwendung von dünnem Draht für die Leitungen 12 und 14
und gleichzeitig eines Heizelementes mit niedrigem Widerstand.
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Claims (9)
- PatentanwälteDipl-Ing Dipl -Chpm. Dipl-InaE. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leis^rS 01152F r η s l>« r s] f> r s t r a s s f' 198 München 6010. Januar 1979YALLEYLAB, INC.5920 Longbow DriveBoulder^ Colorado 80301 /Y.St.A.Unser Zeichen: V 736Patentansprüche1/ Elektrochirurgisches System zur Verwendung an einem Patienten, dadurch gekennze ichnet, daß das System zusätzliche eine Vorrichtung (10, 16) zur Kauterisation von Gewebe sowie ein kombiniertes Heiz-Elektrodenelement (16), eine Energiequelle (10 ; 140) für die Kauterisationsvorrichtung zum Anlegen eines ersten Heizstromes an das kombinierte Heiz-Elektrodenelement, um dieses zu heizen, wobei dieser Heizstrom durch die Heizelektrode zurück zur Energiequelle, jedoch nicht durch den Patienten fließt, und ferner einen elektrochirurgischen Generator (18) aufweist, um einen zweiten elektrischen (Generator)-Strom an das kombinierte Heiz-Elektrodenelement anzulegen, wobei dieser Strom durch den Patienten (25) und zurück zu dem elektrochirurgischen Generator fließt, und daß der elektrochirurgische Generator an dem Heiz-ElektrodenelementORIGINAL INSPECTED2SÜ11S2eine Spannung erzeugt, deren Größe ausreicht, daß ein Lichtbogen zwischen dem Heiz-Elektrodenelement und dem Patienten entstehen kann.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen (81) vorgesehen sind, um den durch den Patienten fließenden elektrischen (Generator)-Strom auf einen Wert zu beschränken, bei dem lediglich ein Lichtbogenbetrieb möglich und eine Desikkation des Patientengewebes nicht wahrscheinlich ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wert des den Lichtbogenbetrieb ermöglichenden Generatorstromes nicht über 200 mA liegt.
- 4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistung des elektrochirurgischen Generators (18) einstellbar ist, um die an das kombinierte Heiz-Elektrodenelement abgebene Leistung einzustellen, und daß zur Begrenzung des Stromes eine Rückkopplungsschaltung (81) vorgesehen ist, die von dem Heiz-Elektrodenelement ein Rückkopplungssignal liefert, und daß die Ausgangsleistung des Generators in Abhängigkeit des Rückkopplungssignales einstellbar ist, um dadurch den (Generator)-Strom auf einen nur den Lichtbogenbetrieb ermöglichenden Wert zu begrenzen.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitkonstante der Rückkopplungsschaltung (81) nicht größer als 10 msec ist.
- 6. Vorrichtung nach- einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch90983 4/0611gekennzeichnet, daß ein erster Trenntransformator (20) vorgesehen ist, dessen Primärwicklung mit dem elektrochirurgischen Generator (18) verbunden ist, und daß die Ausgangsimpedanz dieses Trenntransformators genügend hoch ist, um den (Generator)-Strom auf einen nur den Lichtbogenbetrieb ermöglichenden Wert zu begrenzen.
- 7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Handhabung ein Handgerät (34) aufweist, daß das kombinierte Heiz-Elektrodenelement (16) an diesem Handgerät angebracht und daß in diesem Handgerät ein Strom-Aufwärtstransformator eingebaut ist, bei dem die Anschlußenden der Sekundärwicklung mit dem Heiz-Elektrodenelement verbunden sind, daß die Energiequelle (10) für die !Cauterisation über zwei Leitungen (12, 14) mit den entsprechenden Enden der Primärwicklung des Aufwärtstransformators verbunden ist, wobei diese Leitungen aufgrund der Spannungserhöhung durch den Aufwärtstransformator aus dünnem Draht gefertigt sein können.
- 8. Vorrichtung nach einem dar vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiequelle (10) für die Kauterisation eine Wechselstromquelle ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Frequenz der Energiequelle (10) für die Kauterisation hoch genug ist, um neuromuskuläre Stimulation zu vermeiden.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Frequenz der Wechselstromenergiequelle (10) für die Kauterisation im Bereich von 120 kHz liegt.9 0 9 B 2U0 6 1111. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Trenntransformator (32) vorgesehen ist, dessen Primärwicklung mit der Energiequelle (10) für die Kauterisation und deren Sekundärwicklung mit den zu dem Heiz-Elektrodenelement (60) führenden Leitungen (12, 14) verbunden sind.12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der elektrochirurgische Generator (18) mit einer der von der Energiequelle (10) für die Kauterisation zu dem kombinierten Heiz-Elektrodenelement (16) führenden Leitungen verbunden ist.13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schaltung (47, Figur 2) vorgesehen ist, um die Energiequelle (10) für die Kauterisation von Masse zu isolieren.14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das kombinierte Heiz-Elektrodenelement (16) einen Widerstandsdraht (126) aufweist, der um einen elektrisch isolierenden Kern (128) gewickelt ist.15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern Glasfasern (128) aufweist.16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das kombinierte Heiz-Elektrodenelement ein Substrat (132) aus elektrisch isolierendem Material und einen elektrisch leitenden Draht (130) aufweist, der auf dem Substrat angeordnet ist, daß dieser Draht mit der Energie-quelle (10) für die Kauterisation und mit dem elektrochirurgischen Generator (18) verbunden ist, und daß über de πι elektrisch leitenden Draht eine leitende Schicht mit hohem Widerstand angeordnet ist.17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (132) aus einem keramischen Material, der Draht (130) aus einer Nickellegierung und die Deckschicht (134) aus einem Kohlefilm besteht.18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das kombinierte Heiz-Elektrodenelement (16) Schleifenform aufweist.19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (124) zum Bewegen des schleifenförmigen Heiz-Elektrodenelements (17) in einer vorbestimmten Riehdung vorgesehen ist, wobei die Schleife um eine Wucherung oder dgl. an dem Patienten herumgelegt werden kann, um auf diese Weise diese Wucherung elektrochirurgisch entfernen zu können.20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Heiz-Elektrodanelement (16) die Form einer länglichen Haarnadel aufweist (Figur 6).21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schaltung (46, 48, 50, Figur 2) vorgesehen ist, um den Betrag des Heizstromes durch das kombinierte Heiz-Elektrodenelement (16) zu regulieren, um dadurch die Temperatur des Elementes auf einen vorbestimmten Wert zu halten.9 0 ? « :-: ι* I 0 6 1 122. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (Widerstand 46) zum Einstellen des bestimmten Temperaturwertes des kombinierten Heiz-Elektrodenelements (16) vorgesehen ist.23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Einrichtung zur Temperatureinstellung (Figur 2) die Temperatur des Heiz-Elektrodenelements (16) auf einen Wert einstellbar ist, bei dem Desikfcition des Patientengewebes erzielt wird.24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Einrichtung zur Temperatureinstellung die Temperatur des Heiz-Elektrodenelements auf einen Wert einstellbar ist, bei dem das Patientengewebe geschnitten werden kann.25. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiequelle für die Kauterisationsvorrichtung eine Gleichstromquelle (140) ist.26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß ein Handgerät (34) vorgesehen ist, an dem das kombinierte Heiz-Elektrodenelement (16) angebracht ist, und in dem die Gleichstromquelle (140), die eine Batterie aufweist, eingebaut ist.27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schaltung (146) zum Wiederaufladen der Batterie (140) vorgesehen ist.28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückführungselektrode (26) vorge-903 8 34/0611sehen ist, die in Kontakt mit dem Patienten (25) gebracht wird, und daß diese Elektrode mit dem elektrochirurgischen Generator (18) verbunden ist, um so einen Stromrückführungspfad für den zweiten (Generator)-Strom zu dem elektrochirurgischen Generator zu schaffen.29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Rückführungselektrode (26), die in Kontakt mit dem Patienten (25) gebracht wird, nicht größer als 60 cm ist.30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Rückführungselektrode (26) nicht mehr als 10 cm ist.31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schalter (27) mit zwei Stellungen vorgesehen ist, wobei in der ersten Stellung des Schalters die Rückführungselektrode (26) mit dem elektrochirurgischen Generator (18) verbunden ist und in dessen zweiten Stellung der elektrochirurgische Generator (18) von der Rückführungselektrode abgekoppelt und mit Masse verbunden ist, so daß dann, wenn keine Rückführungselektrode verwendet wird, ein Rückführungspfad für den zweiten (Generator)-Strom durch den Patienten nach Masse und dann von Masse zurück zu dem elektrochirurgischen Generator (18) vorgesehen ist.9 0 S *m / 0 6 11
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