DE2908019A1 - Fusstuetzende sohle - Google Patents

Fusstuetzende sohle

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DE2908019A1 DE19792908019 DE2908019A DE2908019A1 DE 2908019 A1 DE2908019 A1 DE 2908019A1 DE 19792908019 DE19792908019 DE 19792908019 DE 2908019 A DE2908019 A DE 2908019A DE 2908019 A1 DE2908019 A1 DE 2908019A1
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Description

Herr Rolf Sigle, Friedrich-Siller-Str. 36, 7014 Kornwestheim
Fußstützende Sohle
Die Erfindung betrifft eine fußstützende Sohle, die sich vom Fersenbereich bis zu einer vorderen, schräg zur Fußlängsachse verlaufenden Begrenzungslinie erstreckt, welche an der Fußaußenseite vor dem Kleinzehenballen und an der Fußinnenseite hinter dem Großzehenballen verläuft. Eine Anwendung der Sohle nach der Erfindung ist dabei bei entsprechender Ausgestaltung als Einlegesohle, jedoch in gleicher Weise beispielsweise auch als ZwischensohIo oder Brandsohle zum festen Einbau in Schuhe möglich.
Schuhwerk sollte möglichst so beschaffen sein, daß es einerseits im Stand eine natürliche Auflagefläche für den Fuß bildet, andererseits jedoch auch die natürliche Abrollbewegung des Fußes während des Laufens nicht behindert sondern sie nach Möglichkeit unterstützt. Dabei müßte im Stand die Möglichkeit bestehen, daß der Großzehenballen etwas tiefer liegt als der Kleinzehenballen, wobei zudem das Gelenk des Fußes, insbesondere wenn man längere Zeit steht, entsprechend unterstützt sein sollte. Beim Laufen erfolgt die natürliche Abrollbewegung des Fußes zunächst als Auftritt des Fersenbeines. Anschließend sollte der Fuß so abrollen, daß die Abrollbewegung deutlich auf die Großzehe zu, das heißt nach vorne und innen gerichtet ist. Die Großzehe selbst muß gerade nach vorne abgerollt werden. Die vorstehenden Voraussetzungen waren weitgehend bei dem bis vor einiger Zeit gebräuchlichen Rahmenschuhwork bekannt. Infoljo der Härte bzw.
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Steifheit des Rahmens erhielt die Abrollbewegung während des Laufens die vorstehend angegebene, günstige Richtung. Außerdem hatte der Fuß die Möglichkeit, sich durch Verdrängung der Ausballmasse ein beim Stand und während des Laufens günstiges Fußbett zu schaffen. Rahmenschuhe werden jedoch neuerdings nicht mehr oder nur noch in sehr untergeordnetem Umfang gefertigt, da ihre Herstellungskosten zu hoch sind. Man geht nun im wesentlichen zu Schuh-Macharten über, bei denen ebene, verhältnismäßig harte Brandsohlen und ebene Laufsohlen vorgesehen sind, die im Vorderteil nach allen Seiten gleich biegsam ausgebildet werden. Dieses Fußbett führt zu einer unnatürlichen Absenkung der Kleinzehe und als Folge davon zu einem Abrollen des Fußes über die Kleinzehe nach außen. Um dieser Abrollrichtung folgen zu können, dreht sich häufig die Großzehe nach außen, was eine der Hauptursachen von Fußerkrankungen, insbesondere des ilallux-Valgus, ist. Wird der Hallux-Valgus operativ behoben, so muß ein Schuh getragen werden, bei dem nach Möglichkeit ein Abrollen nach außen verhindert ist, um nicht erneut entsprechende Beschwerden auftreten zu lassen. Bisher sind jedoch keine Schuhe - abgesehen von den erwähnten Rahmenschuhen - bekannt, die diese Forderung aufgrund ihrer Machart erfüllen.
Abhilfe kann hier unter Umständen durch eine gattungsgemäß ausgebildete Sohle geschaffen werden, wie sie aus der DE-PS 847 716 bekannt ist. Bei der bekannten Sohle, die sowohl als lose Einlage als auch fest in den Schuh eingearbeitet verwendet werden kann, ist die vordere Begrenzung so schräg zur Schuhlängsachse angeordnet, daß an der Fußaußenseite die Kleinzehe noch ganz auf der Einlage aufruht, während an der Fußinnenseite der Großzehenballen vor der Begrenzungslinie zu liegen kommt. Bei einer derartigen Gestaltung der Einlage wird sicherlich der Großzehenballen den eingangs erwähnten Forderungen entsprechend gegenüber dem Kleinzehenballen tiefer gelegt und dadurch in gewissem Umfange ein Abrollen in Richtung auf die Großzehe begünstigt. Die bekannte Einlage hat aber ebenfalls eine Vielzahl von Mängeln. Wohl der gravierendste Mangel besteht darin, daß die bekannte Einlage relativ
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dick ist und insbesondere so gestaltet, daß ihre Dicke an der Fußaußenseite wesentlich größer ist als an der Fußinnenseite. Infolgedessen kann die Einlage nur in besonders gestaltetes Schuhwerk eingearbeitet werden, das ausreichende Weite besitzt. Darüberhinaus steht der Fuß nicht nur in seinem vorderen Bereich sondern insgesamt leicht nach innen, wodurch das Fußgelenk unnatürlich beansprucht und infolgedessen die Bildung von Senk- oder Spreizfüßen begünstigt wird. Ein weiterer Mangel ist darin zu sehen, daß die bekannte Einlage infolge ihrer unverhältnismäßig großen Dicke im allgemeinen nahezu vollständig steif sein wird,, so daß die Abrollbewegung des Fußes in dem Bereich zwischen der Ferse und den Ballen erheblich erschwert wird.
Ein weiterer Mangel der bekannten Einlage ist schließlich darin zu sehen, daß sie jeweils genau an die Fußgröße angepaßt werden muß, und zwar insbesondere wegen der relativ großen Dicke, die zu Druckstellen oder dergleichen führen könnte, wenn die vordere Begrenzungslinie der Sohle nicht an der jeweils günstigsten Stelle liegt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine fußstützende Sohle zu schaffen, die in praktisch allen handelsüblichen Schuhen verwendet werden kann, das heißt nicht allzusehr aufträgt, die aber trotzdem die gewünschte Abrollbewegung des Fußes in Richtung auf die Großzehe zuverlässig gewährleistet, wobei außerdem keine allzugenaue Anpassung an den Fuß des jeweiligen Trägers erforderlich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird nach der Erfindung bei einer Sohle der eingangs erwähnten Art vorgeschlagen, daß sie, vorzugsweise bei im wesentlichen gleicher Dicke über die gesamte. Fläche, aus federelastisch biegbarem Material besteht, wobei die Sohle zur Unterstützung des Fußgewölbes an der Fußinnenseite nach oben
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gewölbt und die Steifheit der Sohle zumindest im Bereich der Fuß außenseite so groß ist, daß der Fuß bei der Abrollbewegung während des Laufens in Richtung auf die Großzehe verdreht wird.
Die Sohle nach der Erfindung kann, wenn ein entsprechendes Material gewählt wird, relativ dünn gehalten werden, so daß sie entweder als Einlegesohle in normales Schuhwerk eingelegt oder ohne Schwierigkeiten bei Schuhen üblicher Machart als Brand- oder Zwischensohle verarbeitet werden kann. Durch ihre Gestaltung wird erreicht, daß der Fuß keine unnatürliche Lage einnimmt. Er befindet sich vielmehr beim Stehen in der natürlichen Position, wobei zudem das Fußgelenk unterstützt ist. Trotzdem wird wegen der entsprechenden Steifheit der Sohle im Bereich der Fußaußenseite und aufgrund des Umstandes, daß die Sohle dort mindestens den Kleinzehenballen erfaßt, erreicht, daß während des Laufens die natürliche, auf die Großzehe zu gerichtete Abrollbewegung des Fußes eintritt. Der Fuß erfährt also bei Verwendung einer Sohle nach der Erfindung eine ausreichende Unterstützung im Stand und wird gleichzeitig beim Laufen entsprechend bewegt. Bei Verwendung einer Sohle nach der Erfindung ist daher die Bildung eines Hallux-Valgus praktisch ausgeschlossen. In gleicher Weise werden auch andere Krankheiten weitgehend verhindert, z.B. ein sogenannter "Digitus-Quintus", Hühneraugen an den Kleinzehen und verhärtete Haut. Auch eine postoperative Versorgung von operierten Füßen wird bei Verwendung einer Sohle nach der Erfindung erleichtert, ohne> daß grundsätzlich eine äußerliche Veränderung der Schuhe erforderlich wäre. Ein weiterer, beachtlicher Vorzug der Sohle nach der Erfindung ist schließlich darin zu sehen, daß es nicht erforderlich ist, die Sohle genau an die Fußgröße anzupassen. Wesentlich ist nur, daß die Sohle an der Fußinnenseite hinter dem Großzehenballen endet, wobei der Abstand durchaus je nach Fußgröße unterschiedlich sein kann. Außerdem muß die Sohle im Be-
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reich des Kleinzehenballens soweit nach vorne reichen, daß zumindest der Kleinzehenballen auf der Sohle aufruht. Es stört aber nicht, wenn auch die kleine Zehe teilweise oder sogar ganz von der Sohle unterstützt ist, wobei natürlich auch die vierte Zehe mit unterstützt sein kann. Auch in einem solchen Fall ist ohne weiteres eine fußgesunde Abrollbewegung in Richtung auf die Großzehe gewährleistet. Ein weiteres Einsatzgebiet der Sohle nach der Erfindung, und zwar insbesondere in einer fest in den Schuh eingearbeiteten Form, ist der Sportschuhsektor. Bei Verwendung einer Sohle nach der Erfindung ist nämlich damit zu rechnen, daß ein Läufer bessere Leistungen erzielt, als wenn er einen Schuh mit insgesamt gleichmäßig abbiegbarer Sohle benutzt. Durch die zusätzliche Unterstützung im Kleinzehenbereich ist die Möglichkeit gegeben, die von der kleinen Zehe bzw. der Nachbarzehe herrührenden Kräfte besser während des Laufes oder Sprunges auszunutzen und infolgedessen bessere Zeiten beim Laufen zu erzielen oder größere Weiten zu springen.
Insbesondere für den Fall, daß die Sohle verhältnismäßig dünn sein soll, kann es günstig sein, wenn an der Fußaußenseite eine bis unter den Kleinzehenballen reichende Versteifungseinlage aus elastisch biegbarem Material vorgesehen ist. Diese Einlage kann dann aus relativ steifem Material bestehen, während die restliche Sohle, die ja keine allzugroßen Kräfte aufnehmen muß, demgegenüber infolge ihrer geringen Dicke weich sein kann. Eine derartige Ausbildung ist insbesondere dann unter Umständen vorteilhaft, wenn aus medizinischen Gründen eine kräftige Unterstützung notwendig erscheint, jedoch normales Schuhwerk mit nicht allzugroßer Weite getragen werden soll.
Es ist weiter vorgesehen, daß die vordere Begrenzungslinie etwa S-förmig gestaltet ist, wobei sie an ihrem Beginn bzw. Ende etwa senkrecht zur Innen- bzw. Außenkante der Sohle verläuft.
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Diese Gestaltung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn keine genaue Anpassung der Sohle an die Fußgröße erfolgt, da dann die von der Begrenzungslinie gebildete Kante so verläuft, daß kaum Druckstellen entstehen können.
Es wurde bereits oben erwähnt, daß ein erheblicher Mangel der bekannten Einlage darin zu sehen ist, daß sie an die jeweilige Fußgröße ganz genau angepaßt werden muß. Dies gilt im übrigen für praktisch alle bekannten, orthopädischen Einlagen, weshalb bisher so vorgegangen wurde, daß diese Einlagen in den entsprechenden Geschäften in einer Vielzahl von relativ eng gestuften Größen vorrätig gehalten wurden. Normalerweise war es so, daß die Staffelung jeweils einer halben Größe des englischen bzw. französischen Größensystems entsprach. Es leuchtet ein, daß dies einen ganz erheblichen Aufwand sowohl beim Hersteller als auch beim Verkäufer bedingt. Sofern derartige Sohlen aus Kunststoff hergestellt werden, mußten beispielsweise Formen in gleicher Abstufung angeschafft werden. Dies hat sehr häufig dazu geführt, daß irgendwelche Extremgrößen nicht hergestellt wurden, weil die Nachfrage zu gering war mit dem Effekt, daß für Leute mit einer entsprechenden Schuhgröße Einlagen nur nach MaJ3f das heißt aber entsprechend teuer, hergestellt werden konnten. Selbst wenn aber die Einlagen in entsprechend enger Staffelung vorhanden waren, ergaben sich immer noch Schwierigkeiten im Hinblick auf die unterschiedliche Gestalt der Füße. Es ist ja so, daß bei verschiedenen Personen die Zehen im Vergleich zum Rest des Fußes durchaus unterschiedliche Länge haben, während die Einlagen für eine durchschnittliche Zehenlänge bemessen werden mußten. Bei Leuten mit relativ langen Zehen führte dies dann dazu, daß die vordere Begrenzungslinie der Einlage zu weit vorne, das heißt unter die Zehen zu liegen kam, während bei Leuten mit kurzen Zehen eventuell die Vorderkante der Einlage genau über den Ballen lief, was zwangsläufig zu Druckstellen und damit Geh- und Stehbeschwerden führt.
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Die Sohle nach der Erfindung gestattet es nun, hier Abhilfe zu schaffen, indem die Länge der Sohle an der Fußinnenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie hinter dem Großzehenballen nach einem Maß bemessen ist, welches einer Schuhgröße entspricht, die um mehrere Größen-Stufen, vorzugsweise* drei Größen-Stufen, kleiner ist als die Schuhgröße, welche dem Maß entspricht, nach dem die Länge der Sohle an der Fußaußenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie im Bereich des Kleinzehenballens bemessen ist. Bei einem derartigen Vorgehen kann eine Sohle z.B. für drei jeweils um eine ganze Größen-Stufe differierende Schuhgrößen verwendet werden, so daß es im allgemeinen möglich ist, mit einer relativ begrenzten Zahl von Größen, beispielsweise je dreien für Herren und Damen, auszukommen. Ein derartiges Vorgehen gestattet die Sohle nach der Erfindung deswegen, weil ja nur gewährleistet sein muß, daß die vordere Begrenzungslinie an der Fußinnenseite hinter dem Großzehenballen verläuft, während sie im Bereich der Fußaußenseite auf jeden Fall den Kleinzehenballen erfaßt, durchaus aber auch bis an das vordere Ende der kleinen Zehe reichen kann. Es wäre sogar denkbar, bei bestimmten Füßen oder Schuhen, wo die Sohle im Kleinzehenbereich zu weit nach vorne reicht, das vordere Ende der Sohle einfach abzuschneiden, was keinesfalls Probleme verursachen kann, da ja die kleine Zehe dann völlig auf der Sohle aufliegt und somit eine eventuell durch das Abschneiden entstehende Kante nicht zu Druckstellen führen kann. Neben dem Effekt, daß wenige Sohlengrößen genügen, um für sämtliche potentiellen Träger passende Sohlen zur Verfügung zu haben, ergibt sich bei der vorerwähnten Ausgestaltung der Sohle auch noch der Vorzug, daß eine Anpassung an unterschiedliche Zehenlängen ohne Schwierigkeiten möglich ist. Dabei tritt dieses Problem ja eigentlich nur bei solchen Trägern auf, deren Fußgröße im Grenzbereich zwischen zwei Sohlengrößen liegt. Bei Trägern mit langen Zehen wird man .dann die kleinere Sohle, bei Personen mit kurzen Zehen die jeweils größere Sohle verwenden. *mindestens
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Zur Erreichung des vorerwähnten Zieles hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Länge der Sohle an der Fußinnenseite etwa 70 % der Länge an der Fußaußensejte beträgt. In diesem Fall erfaßt eine Sohlengröße drei und mehr Größen-Stufen, ist trotzdem aber in der Lage, die ihr zugedachte Aufgabe ohne weiteres zu erfüllen.
Wenn man bestrebt ist,· eine Sohlengröße für unterschiedliche Fußlängen zu verwenden, tritt natürlich auch das Problem auf, daß längere Füße im allgemeinen auch breiter sind, so daß auch eine Anpassung an unterschiedliche Fußbreiten möglich sein muß. Dies wird nach der. Erfindung in einfacher Weise dadurch erreicht, daß entlang der Seitenkanten und gegebenenfalls die Ferse umgreifend ein gegenüber der restlichen Fläche der Sohle relativ leicht hochbiegbarer Randstreifen vorgesehen ist, wobei dieser Randstreifen zweckmäßig von einer etwa parallel zur Sohlenkante verlaufenden Schwächungslinie gebildet ist.
Vor allem bei einer Ausbildung mit dem relativ flexiblen Randbereich ist es forderlich, daß sich die Sohle entlang ihrer Kante einwandfrei an den Schaft bzw. die Sohle des Schuhes anlegt, was nach der Erfindung dadurch erreicht wird, daß die Sohle zumindest zu ihren Seitenkanten und zur Ferse zu in einem schmalen Randbereich gleichmäßig verdünnt ist.
Die Sohle nach der Erfindung kann verständlicherweise aus unterschiedlichen Materialien mit entsprechenden federelastischen Eigenschaften hergestellt werden, wobei allerdings eine Herstellung aus den bisher üblichen Brandsohlenmaterialie'n auf Pappe-Basis wegen der erforderlichen Flexibilität ausscheidet. Besonders günstig ist es jedoch, wenn die Sohle aus einem federelastisch biegbaren Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen, besteht, da sie dann unabhängig von ihrer Formgestaltung leicht im Wege des Spritzgießens hergestellt werden kann und zudem ausreichende mechanische Festigkeit besitzt.
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Die Trageeigenschaften der Sohle lassen sich weiter dadurch verbessern, daß ihre Oberseite grobkörnig aufgerauht ist, so daß, vor allem bei Herstellung aus Kunststoff, sich ein Luftpolster bildet und außerdem die Fußsohle unter Umständen während des Laufens massageartig bewegt wird.
Wenn, wie weiter vorgesehen, die Sohle zur Bildung einer das Fersenbein beim Auftritt vorne unterstützenden Vorwölbung nach oben eine das Fersenbeinaufnehmende Vertiefung aufweist, wird das Fußgelenk infolge seines Anhebens beim Auftritt aktiviert und damit eine natürliche, orthopädisch günstige Abrollbewegung gefördert:.
Die Unterstützung des Fußes kann weiter dadurch verbessert werden, daß im Vorderfußbereich eine eine Metatarsalstütze bildende Auswölbung nach oben vorgesehen ist, wobei die Auswölbung insbesondere bei Herstellung aus Kunststoff von einer Verdickung der Sohle gebildet sein kann.
Eine bekannte Erscheinung für den Fall, daß lose Einlegesohlen in Schuhen getragen werden, ist die, daß sich im Bereich der vorderen Innen-Ecke der Einlegesohle der Schaft des Schuhes von der Sohle löst bzw. starke Verformungen oder Beschädigungen des Schaftes auftreten. Um dies zu vermeiden, ist bei der Sohle nach der Erfindung, vor allem bei Verwendung als Einlegesohle, vorgesehen, daß an der Fußinnenseite am Übergang von der Seitenkante zur vorderen Begrenzungslinie eine Abschrägung oder Abrundung vorgesehen ist.
Grundsätzlich könnte die Sohle nach der Erfindung ohne besondere Maßnahmen als Einlegesohle oder Brandsohle verwendet werden. Günstig ist es jedoch, wenn sie zumindest oberseitig mit einer weichen Decklage, vorzugsweise aus Leder, überzogen ist, die allseits etwas über die Sohle aus federelastischem Material übersteht. Die Anbringung einer Decklage ist vor allem bei Herstellung
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der Sohle aus Kunststoff fußklimatisch von Vorteil, da die Atmungsfähigkeit des Fußes nicht beeinträchtigt wird. Ein gewisser Überstand dieser Decklage hat den Vorzug, daß im Bereich der Kanten der Sohle keine Druck- oder Scheuerstellen entstehen können. Auch die Unterseite der Sohle könnte natürlich überzogen sein. Im allgemeinen genügt es jedoch bei Verwendung als Einlegesohle, wenn die Unterseite zur Erzielung eines guten Aussehens insgesamt leicht angerauht ist und außerdem ein in sich gefärbter Kunststoff verwendet wird.
Ein Mangel der bekannten Einlegesohlen besteht darin, daß diese im Schuh gerne verrutschen. Dies hat man bisher dadurch zu verhindern versucht, daß die Einlegesohlen unterseitig mit selbstklebenden Bereichen versehen wurden. Ein derartiges Vorgehen hat jedoch den Mangel, daß ein Auswechseln der Einlegesohlen nur mit Schwierigkeiten möglich ist und insbesondere die Sohlen jeweils nur in einem Schuh verwendet werden können. Demgegenüber wird nun nach der Erfindung vorgeschlagen, daß die Sohle an der Unterseite wenigstens bereichsweise scharfkantige, ein Verschieben der Sohle bei Benutzung verhindernde Vorsprünge aufweist, die bei Herstellung der Sohle aus Kunststoff zweckmäßig angeformt sein können. Ein derartiges Vorgehen hat den Vorzug, daß die Sohle im Schuh sicher liegt, trotzdem jedoch ohne Schwierigkeiten zum Auswechseln oder zur Verwendung in einem anderen Schuh entnommen werden kann.
Es wäre zwar möglich, die Vorsprünge im wesentlichen an der gesamten Unterseite anzubringen, wodurch jedoch die Eindringtiefe, d.h. der Griff vermindert werden könnte. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, daß die Vorsprünge jeweils in einem Streifen zwischen Fersenbereich und Gelenk an der Fuß Innenseite und in einem Streifen zwischen Gelenk und Kleinzehenballen an der Fußaußenseite angeordnet sind, wobei der Streifen an der Fußaußenseite ein ge-
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wisses Maß vor der vorderen Begrenzungslinie, beispielsweise ca. 15 mm, enden sollte.
Die Gestaltung der Vorsprünge kann verschiedenartig sein. Beispielsweise wäre es möglich, die Vorsprünge sägezahnartig auszubilden, wobei dann die steileren Zahnflanken zur vorderen Begrenzungslinie der Sohle zu weisen müßten. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, daß die Vorsprünge von Kegeln mit einem Spitzenwinkel von weniger als 90 °, vorzugsweise weniger als 60 ° gebildet sind.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Sohle nach der Erfindung für einen rechten Fuß;
eine Unteransicht zu Fig. 1; einen Schnitt durch die Sohle nach Linie III-III in Fig. 1 und
Schnitt-Seitenansichten zu Fig. 2 in Richtung der Pfeile IV und V in Fig. 2 gesehen.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Sohle handelt es sich um eine Sohle für einen rechten Fuß, die vorzugsweise als Einlegesohle Verwendung findet, in welchem Falle eine strichpunktiert angedeutete Decklage 1 aus vorzugsweise Leder vorzusehen wäre, die die Oberseite (Fig. 1)·der Sohle 2 allseits etwas überragend abdeckt.
Die Sohle 2 des gezeigten Ausführungsbeispiels ist aus Kunststoff im Wege des Spritzgießens, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt, was den Vorteil hat, daß die eigentliche Sohle einschließlich sämtlicher spezieller Formelemente in einem Arbeitsgang erzeugt werden kann. Außerdem hat dieser Kunststoff die für die angestrebte Wirkung der Sohle erforderlichen feder-
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elastischen Eigenschaften, das heißt die Sohle ist bei entsprechender Dicke zwar noch ausreichend biegbar. Es wird jedoch die gewünschte Unterstützung erreicht.
An der Fußinnenseite, das heißt etwa bei 3, ist die Sohle 2 in an sich bekannter Weise nach oben zur Bildung einer Unterstützung ■ für das- Fußgewölbe bzw. Gelenk vorgewölbt. Außerdem ist die Sohle mit Ausnahme des vorderen Bereiches 4, das heißt des Bereiches etwa vor einer gedachten, durch die Punkte 5 und 6 (in Fig. 1) gehenden Linie entsprechend der Fußform leicht konkav gewölbt, wie dies Fig. 3 deutlich erkennen läßt. Diese konkave Ausbildung ist allerdings durch eine Vorwölbung 7 nahe der Linie 5-6 unterbrochen, welche als Metatarsalstütze dient. Diese Vorwölbung 7 kann lediglich durch entsprechende Verformung der Sohle 2 gebildet sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Vorwölbung jedoch durch entsprechende Verdickungder Sohle 2, die im übrigen weitgehend in etwa gleiche Dicke hat, gebildet. Die Dicke der Sohle kann beispielsweise in dem Bereich vor der Linie 5-6 ca. 1,5 mm betragen, während sie in dem Bereich 3, wo das Fußgelenk unterstützt werden soll, ca. 3 mm dick sein kann. Zwischen diesen Werten liegt die Dicke der Sohle praktisch über ihre gesamte Fläche, wobei selbstverständlich zum Rand zu in an sich bekannter Weise eine Verdünnung erfolgt, um das Entstehen scharfer Kanten zu vermeiden.
Um ein sauberes .Anliegen der Seitenkanten 8, 9 und auch der Kante im Bereich der Ferse an dem Schuh, das heißt entweder das Oberleder oder die Sohle, zu ermöglichen, ist zum einen, wie Fig. 3 gut erkennen läßt, die Sohle 2 in einem Randstreifen 11, der entlang der Seitenkanten 8, 9 und um die Ferse verläuft, zu den Kanten 8, 9)y 10 zu verjüngt. Darüberhinaus ist an der Unterseite der Sohle eine Rille 12 vorgesehen, die eine Schwächungslinie bildet, wodurch erreicht wird, daß der Randstreifen 11 ohne größere Schwierigkeiten
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aus der Ebene der Sohle 2 nach oben oder auch nach unten zur Anpassung an die Form des Schuhes gebogen werden kann.
Die gezeigte Sohle umfaßt weiterhin im Fersenbereich 13 eine zur Aufnahme des Fersenbeines dienende Vertriefung 14, wobei die Gestaltung derart ist, daß eine das Fersenbein beim Auftritt vorne unterstützende und anhebende, in der Zeichnung nicht sichtbare Vorwölbung gebildet ist, wodurch beim Auftritt das Fußgelenk aktiviert wird. Die Aussparung 15 gestattet ggf. ein Durchkleben, wobei der Rand der Aussparung 15 keine scharfe Kante bilden darf.
In Fig. 1 ist weiter bei 16 an mehreren Stellen angedeutet, daß die Oberseite 17 der Sohle 2 grobkörnig aufgerauht ist, das heißt in einer Tiefe von etwa 0,2 bis 0,3 mm und mit einer Körnung über die Fläche von mehreren Millimetern. Diese Aufrauhung bietet vor allem bei Vorhandensein einer Abdeckung 1 aus Leder eine günstige Auftrittsfläche für den Fuß und kann außerdem zur Erhöhung der Steifigkeit der Sohle 2 bei entsprechender Ausbildung beitragen.
An der Unterseite 18 sind in zwei streifenförmigen Bereichen 19 bzw. 20 (Fig. 2) scharfkantige Vorsprünge vorgesehen, wobei die Vorsprünge im Bereich 19 in Fig. 4, die des Bereiches 20 in Fig. in vergrößertem Maßstab gezeigt sind.
Die Vorsprünge 21 des Bereiches 19 an der Fußaußenseite, die sich etwa vom Gelenkbereich bis in den Bereich des Kleinzehenballens erstrecken, sind etwa sägezahnförmig ausgebildet und weisen eine dachflächenartige scharfe Kante 22 auf. Ihre Orientierung ist so, daß die steilere Flanke 23 nach vorne/ das heißt zur vorderen Begrenzungslinie 24 der Sohle weist, so daß ein Vorrutschen der Sohle bei Benutzung verhindert wird.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in dem streifenförmigen Bereich 20 zwischen dem Gelenk und. dem Fersenbereich 13 vorgesehen ist, haben die Vorsprünge 25 Kegelform. Ihr öffnungswinkel im Bereich der Spitze 26 beträgt vorzugsweise weniger als 60 °,
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Die für das Tragen und die Wirkung der Sohle nach der Erfindung wesentlichsten Merkmale liegen in der speziellen Formgebung, die nachstehend näher erläutert werden soll.
Bei bisher bekannten Sohlen, insbesondere Einlegesohlen, verlief die vordere Begrenzung etwa entlang der Linie 5-6 in Fig..1, das heißt hinter dem Großzehenballen 27 und dem Kleinzehenballen 28. Demgegenüber ist bei der Sohle nach der Erfindung die vordere Begrenzungslinie 24 nun so schräg zur Sohlen-Längsachse gelegt, daß im Bereich der Fußinnenseite die Sohle hinter dem Großzehenballen 27 endet, während an der Fußaußenseite die Sohle 2 bis zu dem Punkt 29 reicht, der weit vor dem Kleinzehenballen 28 gelegen ist. Zwischen den Punkten 5 und 29 verläuft die vordere Begrenzungslinie 24 etwa S-förmig, wobei auf jeden Fall dafür Sorge getragen ist, daß der Großzehenballen 27 vollständig vor der Sohle 2 liegt, während der Kleinzehenballen 28 und die kleine Zehe, eventuell auch die vierte Zehe, auf dem vorderen Bereich 4 der Sohle 2 vor der Linie 5-6 aufliegen. Bei dem Punkt 5 handelt es sich dabei um einen gedachten Punkt am Schnittpunkt der vorderen Begrenzungslinie 24 und der inneren Seitenkante 8 der Sohle 2. Tatsächlich ist die den Punkt 5 bildende Ecke der Sohle bei 30 abgeschrägt bzw. abgerundet, so daß keine Beschädigung des Schuhes zu befürchten ist. Die Decklage 1 ragt dagegen entsprechend weit vor und bildet eine Ecke 31, die jedoch, da ja die Decklage 1 aus weichem Material besteht, nicht zu Beschädigungen führen kann.
Die Sohle 2 ist nun aus einem solchen Material hergestellt, das ausreichende Steifheit besitzt, um zu gewährleisten, daß durch den vorderen Bereich 4, das heißt dem Bereich zwischen der Linie 5-6 und dem Punkt 29 der Kleinzehenballen 28 und vorzugsweise auch die kleine Zehe während der Abrollbewegung des Fußes beim Laufen unterstützt werden, wobei die- Unterstützung so stark ist, daß beim Abrollen der Fuß in Richtung auf den Großzehenballen 27 bzw.
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die in der Zeichnung nicht dargestellte Großzehe nach innen verdreht wird. Auf diese Weise ergibt sich eine Laufbewegung, die das Gelenk der Großzehe kräftig beansprucht, ohne eine Tendenz der Großzehe hervorzurufen, sich nach innen zu verlagern, so daß die oben erwähnten Fußbeschwerden nicht zu befürchten sind.
Nachdem die Sohle 2 üblicherweise auch im Bereich der vorderen Begrenzungslinie 24 sich verjüngt, so daß keine Kante entsteht, besteht weitgehende Freiheit bezüglich des Maßes, um das der vordere Bereich 4 bis zum Punkt 29 über die gedachte Linie 5-6 vorsteht. Bei der dargestellten Sohle sind nun die Abmessungen so gewählt, daß das Maß zwischen dem Punkt 5 im Bereich der Fußinnenseite und dem Punkt 32 an der Ferse etwa 70 % des Maßes zwischen dem Punkt 29 an der Spitze der Sohle 2 und dem Punkt 32 an der Ferse beträgt. Eine derartige Bemessung der Sohle bietet den Vorteil, daß ein und dieselbe Sohle für mehrere Fußgrößen, beispielsweise 3 ganze Schuhgrößen nach dem englischen oder französischen System, verwendet werden kann. Dabei befindet sich bei relativ kleinen Füßen oder verhältnismäßig langen Zehen die vordere Begrenzungslinie 24 verhältnismäßig nahe am Großzehenballen 27, während bei größeren Füßen oder kürzeren Zehen der Abstand zwischen dem Großzehenballen 27 und der vorderen Begrenzungslinie 24 entsprechend größer ist. In gleicher Weise wird bei großen Füßen bzw. kurzen Zehen der Klexnzehenballen sich relativ weit vorne im Bereich 4, das heißt nahe dem Punkt befinden, so daß die Kleinzehe nur noch teilweise oder überhaupt nicht auf dem Bereich 4 der Sohle 2 aufliegt, während bei kleinen Füßen bzw. langen Zehen der Klexnzehenballen 28 sich verhältnismäßig nahe an der Linie 5-6 befinden dürfte. Sollte in einem derartigen Fall der Bereich 4 bzw. der Punkt 29 soweit vorne liegen, daß das Einsetzen der Sohle in den Schuh Schwierigkeiten bereitet, so kann das vordere Ende des Bereichs 4 nahe dem Punkt 29 in einfacher Weise mittels einer Schere od. dgl. gekürzt werden.
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Aus der Zeichnung ist weiter ersichtlich, daß die vordere Begrenzungslinie 24 etwa S-förmig ist und an ihrem Anfang bzw. Ende, das heißt etwa bei den Punkten 5 und 29, nahezu senkrecht auf die Seitenkanten 8 bzw. 9 der Sohle auftritt. Diese S-förmige Gestaltung der vorderen Begrenzungslinie 24 hat den Vorzug, daß es normalerweise nicht zur Bildung von Druckstellen kommen kann, selbst wenn die Begrenzungslinie 24 eine gewisse Kante darstellen sollte.
Wie bereits erwähnt, bietet der Umstand, daß eine erhebliche Längendifferenz zwischen dem MaB 5 - 32 an der FußInnenseite und dem Maß 29 - 32 an der Fußaußenseite besteht, die Möglichkeit, mit wenigen Sohlengrößen auszukommen. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß dann, wenn die innere Länge 5-32 nur etwa 70 % der äußeren Länge von 29 - 32 beträgt, dies gleichbedeutend damit ist, daß die Länge der Sohle an der Fuß Innenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie 24 hinter dem Großzehenballen 27 nach einem Maß bemessen ist, welches einer Schuhgröße entspricht, die um mehrere, im dargelegten Falle drei, Größen-Stufen kleiner ist als die Schuhgröße, welche dem Maß 29 - 32 entspricht, nach dem die Länge der Sohle 2 an der Fußaußenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie 24 im Bereich des Kleinzehenballens 28 bemessen ist. Es genügt daher beispielsweise, drei Sohlengrößen für Herren bzw. Damen vorzusehen, wobei folgende Maße in Frage kommen:
Herrenschuhe
Sohlengröße 40 - 42 oder 6-8 (Gruppengröße "He K") Länge 5τ32 152,6 mm mit überzug ca. 156 mm Länge 29-32 218,0 mm mit überzug ca. 221 mm
Sohlengröße 4·2 - 44 oder 8-10 (Gruppengröße "HE M") Länge 5-32 162,4 mm mit überzug ca. 165 mm Länge 29-32 232,0 mm mit überzug ca. 235 mm
Sohlengröße 44 - 46 oder 10-12 (Gruppengröße "He G") Länge 5-32 172,2 mm mit überzug ca. 175 mm Länge 29-32 246,0 mm mit überzug ca. 249 mm
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Damenschuhe
Sohlengröße 34 - 37 oder 2-4 (Gruppengröße "Da K") Länge 5-32 132,8 mm mit Überzug ca. 136 mm Länge 29-32 189,7 mm mit überzug ca. 193 mm
Sohlengröße 37 - 40 oder 4-6 (Gruppengröße "Da M") Länge 5-32 14 2,8 mm mit überzug ca. 146 mm Länge 29-32 204,0 mm mit überzug ca. 207 mm
Sohlengröße 40 - 42 oder 6-8 (Gruppengröße "Da G") Länge 5-32 155,0 mm mit Überzug ca. 158 mm Länge 29-32 221,4 ram mit überzug ca. 224 mm.
Es ist also möglich, mit lediglich drei Damen- und Herren-Sohlengrößen praktisch alle normalerweise auftretenden Schuhgrößen abzudecken, wobei im Übergangsbereich bei Füßen mit längeren Zehen die jeweils kleinere, bei Füßen mit verhältnismäßig kurzen Zehen dagegen die jeweils größere Gruppengröße verwendet werden sollte.
Der Grundgedanke der Erfindung, nämlich der relativ biegesteife Strahl an der Fußaußenseite kann bei Schuhen nicht nur durch ein besonderes Einbauteil sondern beispielsweise auch durch entsprechende Gestaltung und Ausbildung einer Sohle, z.B. einer Formgummisohle, verwirklicht werden.
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Claims (20)

Ansprüche
1. Fußstützende Sohle, die sich vom Fersenbereich bis zu einer vorderen, schräg zur Fußlängsachse verlaufenden Begrenzungslinie erstreckt, welche an der Fußaußenseite vor.dem Kleinzehenballen und an der Fußinnenseite hinter dem Großzehenballen verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohle .(2), vorzugsweise bei im wesentlichen gleicher Dicke über die gesamte Fläche, aus federelastisch biegbarem Material besteht, wobei die Sohle zur Unterstützung des Fußgewölbes an der Fußinnenseite (3) nach oben gewölbt und die Steifheit der Sohle zumindest im Bereich der Fußaußenseite so groß ist, daß der Fuß bei der Abrollbewegung während des Laufens in Richtung auf die Großzehe verdreht wird.
2. Sohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Fußaußenseite eine bis unter den Kleinzehenballen (28) reichende Versteifungseinlage aus elastisch biegbarem Material vorgesehen ist»
3. Sohle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet; daß die vordere Begrenzungslinie (24) etwa S-förmig gestaltet ist, wobei sie an ihrem Beginn bzw. Ende (5, 29) etwa senkrecht zur Innen- bzw. Außenkante {8.. 9) der Sohle (2) verläuft«
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4. Sohle, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Länge (5 - 32) an der Fußinnenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie (24) hinter dem Großzehenballen (27) nach einem Maß bemessen ist/ welches einer Schuhgröße entspricht, die um mehrere,*Größen-Stufen kleiner ist als die Schuhgröße, welche dem Maß entspricht/ nach dem die Länge (29 - 32) der Sohle (2) an der Fußaußenseite von der Ferse bis zur Begrenzungslinie im Bereich des Kleinzehenballens (28) bemessen ist.
5. Sohle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Länge (6 - 32) an der Fußinnenseite etwa 70 % der Länge (29 - 32) an der Fußaußenseite beträgt.
6. Sohle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Seitenkanten (8, 9) und gegebenenfalls die Ferse (10) umgreifend ein gegenüber der restlichen Fläche der Sohle (2) relativ leicht hochbiegbarer Randstreifen (11) vorgesehen ist.
7„ Sohle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Randstreifen (11) vor. einer etwa parallel zur Sohlenkante (8, 9, 10) verlaufenden Schwächungslinie (12) gebildet ist.
8. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zumindest zu ihren Seitenkanten (8/ 9) und zur Ferse (10) zu in einem schmalen Randbereich (11) gleichmäßig verdünnt ist.
9. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem federelastisch biegbaren Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen, bestellt.
10. Sohle nach einem der vorhergehenden.Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Oberseite (17) grobkörnig aufgerauht ist.
*vorzugsweise mindestens 3
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~~ 3
11. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohle (2) zur Bildung einer das Fersenbein beim Auftritt vorne unterstützenden Vorwölbung eine das Fersenbein aufnehmende Vertiefung (14) aufweist.
12. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Vorderfußbereich eine eine Metatarsalstütze bildende Auswölbung (7) nach oben vorgesehen ist.
13. Sohle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die die Metatarsalstütze bildende Auswölbung (7) von einer Verdickung der Sohle (2) gebildet ist.
14. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Fußinnenseite (3) am Übergang von der Seitenkante (8) zur vorderen Begrenzungslinie (24) eine Abschrägung oder Abrundung (30) vorgesehen ist.
15. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zumindest oberseitig mit einer weichen Decklage (1), vorzugsweise aus Leder, überzogen ist, die allseits etwas über die Sohle (2) aus federelastischem Material übersteht.
16. Sohle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite (18) wenigstens bereichsweise scharfkantige, ein Verschieben der Sohle (2) bei Benutzung verhindernde Vorsprünge (21, 25) angeordnet sind.
17. Sohle nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (21, 25) bei Herstellung der Sohle (2) aus Kunststoff angeformt sind.
18. Sohle nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (21, 25) jeweils in einem Streifen {20) zwischen
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Fersenbereich (13) und Gelenk (3) an der Fußinnenseite und in einem Streifen (19) zwischen Gelenk (3) und Kleinzehenballen (28) an der Fußaußenseite angeordnet sind.
19, Sohle nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (21) sägezahnartig ausgebildet sind, wobei die steileren Zahnflanken (23) zur vorderen Begrenzungslinie (24) zu weisen.
20. Sohle nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (25) von Kegeln mit einem Spitzenwinkel von weniger als 90 °, vorzugsweise weniger als 60 ° gebildet sind.
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