DE2917173A1 - Vorrichtung zum anbringen einer elektrode an koerpergewebe - Google Patents

Vorrichtung zum anbringen einer elektrode an koerpergewebe

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DE2917173A1 DE19792917173 DE2917173A DE2917173A1 DE 2917173 A1 DE2917173 A1 DE 2917173A1 DE 19792917173 DE19792917173 DE 19792917173 DE 2917173 A DE2917173 A DE 2917173A DE 2917173 A1 DE2917173 A1 DE 2917173A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/02Details
    • A61N1/04Electrodes
    • A61N1/05Electrodes for implantation or insertion into the body, e.g. heart electrode
    • A61N1/0587Epicardial electrode systems; Endocardial electrodes piercing the pericardium

Description

Ger. P-321
Medtronic, Inc.
3055 Old Highway Eight, Minneapolis, Minn, V.St.A.
Vorrichtung zum Anbringen einer Elektrode an Körpergewebe
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen einer Elektrode einer implantierbaren Leitung mit minimalem Trauma an Körpergewebe. Die Leitung weist dabei einen flexiblen, isolierten elektrischen Leiter auf, dessen proximales Ende an eine elektromedizinische Einrichtung anschließbar ist und dessen distales Ende mit der Elektrode verbunden ist.
Die elektrische Reizung von Körpergewebe und Organen hat als Verfahren zur Behandlung verschiedenartiger pathologischer Zustände weite Verbreitung gefunden. Bei einer solchen Stimulation tritt generell das Problern auf, einen elektrischen Kontakt mit dem Körpergewebe oder dem Organ herzustellen * Was insbesondere das Herz anbelangt, wurden elektrische Leitungen durch eine Thorakotomie implantiert.
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Dabei wird eine an dem Ende der Leitung ausgebildete Elektrode unmittelbar in myokardiales Gewebe eingepflanzt.
Es wurden verschiedenartige Elektrodenkonstruktionen und unterschiedliche Techniken entwickelt, um solche Elektroden in Körpergewebe, wie das Herz oder Myokardium, zu implantieren. An dem Herz angebrachte Elektroden werc'en typischerweise über einen Herzschrittmacher mit Reizimpulsen versorgt; ein solcher Herzschrittmacher kann gleichfalls im Körper des Patienten implantiert werden. Früher war irn allgemeinen eine Thorakotomie erforderlich, um die Herzschrittmacherleitungen am Herz zu befestigen; dabei wurden die elektrischen Leitungen in elektrischem Kontakt mit dem Herz vernäht. Ein solches Vorgehen ist mit zahlreichen Nachteilen behaftet. Zum einen stellt eine Thorakotomie, die einen großen Einschnitt im Brustkorb oder Thorax bedingt, einen drastischen chirur- ■ gischen Eingriff mit relativ hoher Sterblichkeitsrate dar. Zum anderen führt das Annähen der elektrischen Leitungen in elektrischem Kontakt mit dem Herz zu einem schweren Trauma des Herzens; ein solches Trauma soll aber minimal gehalten werden.
Elektrische Leitungen von Herzschrittmachern wurc'en auch auf intravenöse Weise am Herz angebracht. Bei dieser Technik wird die elektrische Leitung durch eine Vene in das Herz eingeschoben, wo sie durch Fibrillen gehalten wird, die
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sich nahe der Herzklappe befinden, durch die die Leitung hindurchläuft. Auch dieses Vorgehen ist jedoch mit vielen Mangeln behaftet. Dazu gehören die Möglichkeit einer Beschädigung der Vene während des Einführens, z.B. eine
Venenperforation, eine unzureichend feste Verbindung der elektrischen Leitung mit dem Herzen, die Möglichkeit einer Perforation der Herzwand durch die elektrische Lei- · tung während des Einführens öder nach dem Anbringen sowie die Möglichkeit einer ungünstigen Placierung der Leitung im Herzen.
Aus der US-PS 3 737 579 ist eine unipolare Körpergewebeelektrode bekannt, die eine nichtisolierte, leitende,
starre Wendel, welche an Körpergewebe angebracht werden
kann, sowie einen flexiblen, isolierten Leiter aufweist, dessen proximales Ende an einen Schrittmacher anschließ- *bar ist und dessen distales Ende mit der Wendelelektrode in Verbindung steht. Dabei ist ein Gerät oder Hilfswerkzeug von im wesentlichen langgestreckter, zylindrischer Form vorgesehen. An seinem einen Ende befindet sich ein Schlitz oder ein Hohlraum zur Aufnahme eines Kupplungsteils oder Schuhs der Leitung der einen Teil der Wendelelektrode umgibt und aufnimmt. Eine mit der Achse des
Hilfswerkzeugs ausgerichtete Nut ist zur Aufnahme- mindestens eines Teils der Länge des isolierten Leiters der Leitung '"■ bestimmt. Die Leitung wird in dem Gerät montiert. Das Ein-
setzen der Wendelelektrode erfolgt durch Drehen des Gerätes. Nachdem die Wendelelektrode in das Körpergewebe eingesetzt ist, wird der isolierte Leiter aus der axial verlaufenden Nut herausgezogen; das Kupplungsteil wird aus dem Hohlraum entfernt.
Aus der US-PS 3 875 947 ist eine ähnliche unipolare Gewebe- ' elektrode bekannt. Dabei ist zusätzlich ein Auswerfer vorgesehen, der das Trennen der elektrischen Leitung von dem Gerät erleichtert, nachdem die wendeiförmige Elektrode in' Körpergewebe, z.B. das Myokard, eingesetzt ist. Das Gerät weist einen Griff oder ein Hauptwerkzeug von im wesentli^ chen zylindrischer Form auf, das· mit einer entlang seiner Achse verlaufenden Bohrung, in die ein Hilfswerkzeug (Auswerfer oder Durchstoßwerkzeug) eingesetzt wird, und einer, mit der Bohrung in Verbindung stehenden Nut versehen ist, die gleichfalls in Richtung der Achse des Griffes verläuft.· Der Auswerfer ist mit Rippen ausgestattet, die in die- Nut eingebracht werden können und die Aufgabe haben, die Leitung , nach der Implantation der Elektrode aus dem Primärwerkzeug auszuwerfen. Das vordere Ende des Auswerfers ist ferner zugespitzt, so daß das Kupplungsteil der Leitung, das einen Teil der Wendelelektrode aufnimmt, ausgestoßen werden kann. Im praktischen Einsatz wird die Elektrode in der vorstehend erläuterten Weise montiert. Der Chirurg setzt dann die Wendelelektrode ein, indem er den Griff zusammen mit der darin ·
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angeordneten Elektrode dreht. Nach dem Implantieren führt der Chirurg den stabförmigen Auswerfer in die Bohrung ein und schiebt diesen in Längsrichtung des Griffes vor. Dabei bewegt sich die Rippe durch die Nut hindurch, wodurch der isolierte Leiter der Leitung herausgedrückt und, nach vollem Einführen, mittels des vorderen Endes des'Auswerfers das Kupplungsteil der Elektrode aus dem Hohlraum ausgestoßen wird.
Wie in einem Aufsatz "An Improved Introducer for the Sutureless Myocardial Pacemaker Lead" von Dr. Gerald M. Lawrie et al in The Annals of Thoracic Surgery, Band 23, Nr. 5, Mai 1977 beschrieben ist, besteht ein Nachteil des Einsetzgerätes gemäß der US-PS 3 875 947 darin, daß es ein zweihändiges Arbeiten erfordert. Das heißt, der Chirurg muß den Griff mit der einen Hand fassen, während er mit der anderen Hand den Auswerfer nach vorne drückt, um den isolierten Leiter auszuwerfen. Außerdem tritt, wenn der vordere Abschnitt des Auswerfers das isolierte.Kupplungsteil der Elektrode aus dem Hohlraum herausdrückt, eine rechtwinklig zur Längsachse des Griffes.gerichtete Drehbewegung auf, die die Wendelelektrode im Myokard zu verlagern sucht. Diese unnötige Bewegung kann zu einem Myokardtrauma an der Spitze der Wendelelektrode und damit zu anschließender Fibröse und einem Anstieg des Ansprechsc.hwellwertes führen. Um diese Probleme auszuräumen, wird in dem Aufsatz
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vorgeschlagen, das aus der US-PS 3 875 947 bekannte Gerät abzuwandeln, indem in dem Auswerfer eine Reihe von Rippen vorgesehen und nach dem Einsetzen des Auswerfers in das Gerät der isolierende Leiter in die Nut des Griffes unter Bildung einer Mehrzahl von Schleifen eingelegt wird. Außerdem wird das vordere Ende des Auswerfers zylindrisch geformt, so daß der Chirurg den Auswerfer mit Bezug auf den Griff einfach nach vorne schieben kann, um das Kupplungsteil der Elektrodenleitung herauszudrücken und die isolierte Leitung aus dem Schlitz des Griffes mit einer einzigen, einseitig gerichteten Bewegung auszuwerfen.
Durch die Ausbildung von Schleifen in dem Einsetzgerät wird der effektive Durchmesser des Gerätes erhöht, so daß bei Durchführung entsprechender chirurgischer Eingriffe die Wahrscheinlichkeit dafür ansteigt, daß sich die Leitung in den Fingern des Chirurgen oder möglicherweise an einem Teil des freigelegten Körpers des Patienten verfängt und aus der Nut des Gerätes herausgezogen wird. Außerdem muß der Chirurg sorgsam auf die relative Lage des Auswerfers mit Bezug auf den Griff achten, während die Leitung in die Nut eingesetzt wird. Des weiteren ist nach dem Einsetzen der Auswerfer in dem Griff nur lose gehalten; er kann unbeabsichtigt heraus und möglicherweise in den Patienten oder auf den Fußboden fallen und dadurch verschmutzen. Wie im folgenden näher erläutert ist, läßt sich der Auswerfer für einen weiteren
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Arbeitsvorgang des chirurgischen Eingriffes verwenden; falls er verschmutzt, müßte er weggeworfen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Gerät zum Handhaben von implantierbaren Leitungen mit in Körpergewebe implantierbaren Elektroden zu schaffen. Es soll eine kompaktere Anordnung aus einer implantierbaren Leitung und einem Einsetzgerät erhalten werden, die nach Zusammenfügen einen minimalen Außendurchmesser hat, so daß Störungen bei der chirurgischen Anbringung der Elektrode der Leitung am Körpergewebe kleinstmöglich gehalten werden. Das Gerät soll das chirurgische Vorgehen vereinfachen und es dem Chirurgen insbesondere gestatten, die Körpergewebeelektrode mit nur einer Hand und mit einem Minimum an Aufmerksamkeit für die Betätigung des Gerätes einzusetzen.
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Anbringen einer Elektrode einer implantierbaren Leitung an Körpergewebe, wobei die Leitung einen flexiblen, isolierten elektrischen Leiter aufweist, dessen proximales Ende an eine medizinische Einrichtung, beispielsweise einen Herzschrittmacher, anschließbar ist, und «Jessen distales Ende mit der Elektrode verbunden ist. Die Vorrichtung weist ein Hauptgerät auf, an dessen distalem Ende erste Mittel zur lösbaren Halterung eines isolierten Teils der Elektrodenleitung vorgesehen sind. Zweite Mittel . reichen von dem proximalen Ende aus zu den
ersten Mitteln, um zwischen diesen eine Verbindung herzustellen. Dritte Mittel sind vorgesehen, um einen Teil des isolierten Halters derart lösbar aufzunehmen, daß Störungen beim Anbringen der Elektrode an Körpergewebe kleinstmöglich gehalten werden. Die Vorrichtung umfaßt ferner ein Hilfsgerät, das in die dritten Mittel des Hauptgerätes einsetzbar ist und erste und zweite Oberflächen hat. Das Hilfsgerät kann von einer ersten, Stellung in eine zweite Stellung innerhalb der dritten Mittel des Hauptgeräts bewegt werden. Die erste Oberfläche ist dabei so angeordnet, daß sie sich an die Elektrodenleitung anlegt und die Elektrode aus den ersten Mitteln herausbewegt, während gleichzeitig damit die zweite Oberfläche aus einer dritten Stellung, in 'welcher der isolierte Leiter innerhalb der Außenabmessungen des Primärgerätes liegt, in eine vierte Stellung gebracht wird, in welcher die zweite Oberfläche sich an den betreffenden Teil des isolierten Leiters anlegt und diesen aus den dritten Mitteln des Primärgerätes herausbringt.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat das Primärgerät die Form eines Griffs mit einer durchgehenden, axialgerichteten Bohrung. Eine Nut verläuft in Richtung der Achse des Griffes. Diese Nut steht mit der Bohrung in Verbindung und nimmt mindestens einen Teil der Elektrodenleitung auf. Am vorderen Ende des Griffs befindet sich ein Hohlraum zur Aufnahme eines Kupplungsteils oder
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Schuhs der Leitung, wobei die wendeiförmige Elektrode so angeordnet ist, daß sie in das Körpergewebe eingesetzt werden kann. Das Hilfswerkzeug kann.die Form eines in die Bohrung des Griffes einsetzbaren, stößelartigen Auswerfers haben, der mindestens eine Rippe oder einen Randabschnitt aufweist, der in den Schlitz einbringbar ist. Insbesondere weist der Griff einen seitlich mit Bezug auf die genannte Nut liegenden Schlitz auf, in den die Rippe gebracht wird, um den gleichzeitig als Durchstoßwerkzeug nutzbaren Auswerfer mit Bezug auf Halterungsteile des Griffes genau auszurichten, so daß die Leitung in vorbestimmte Teile der Nut des Griffes mit einem Minimum an Aufmerksamkeit eingelegt werden kann. Nach dem Implantieren der Elektrode durch Drehen des Griffes wird die Leitung einfach aus dem Griff herausgebracht, indem das freiliegende hintere Ende des Auswerfers mit nur einer Hand einseitig gerichtet nach vorne gedrückt wird. Dadurch werden gleichzeitig das Kupplungsteil der Elektrode aus dem Hohlraum und die Leitung aus der Nut des Griffes ausgeworfen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das vordere Ende des Auswerfers leicht abgeschrägt, um in einem verjüngten Teil der Bohrung des Griffes gehalten zu werden, nachdem der Auswerfer zwecks Freigabe des Kupplungsteils der Leitung nach vorne geschoben wurde.
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Entsprechend einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Griff oder die Handhabe mit Griffteilen in Foitrn von Nuten auf benachbarten Seiten der Handhabe ausgestattet, so daß der Arzt die Handhabe mit Zeige- und Mittelfinger fassen : kann, während er mit dem Daumen auf das Ende des Auswerfers drückt.
Die Erfindung ist im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Auswerfers,
Fig. 2A eine Draufsicht auf die Handhabe
mit der axial verlaufenden Bohrung, in die der Auswerfer nach Fig. 1 eingesetzt wird,
Fig. 2B im Schnitt eine Seitenansicht des
vorderen Endes der Handhabe,
Fig. 3 eine Seitenschnittansicht des Aus
werfers und der Handhabe nach den Fign. 1 und 2, die erkennen läßt., wie der Auswerfer in die Handhabe eingesetzt wird, bevor der isolierte
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Leiter der Leitung in die Nut der Handhabe eingebracht wird,
Fig. 4A in größerem Maßstab eine Detailan
sicht des eingekreisten Abschnitts in Fig. 2A,
Fign. 4B und C Schnitte der Handhabe entsprechend
den Linien 4B-4B bzw. 4C-4C der . Fig. 2A1
Fign. 5A und B perspektivische Darstellungen, die
erkennen lassen, wie die elektrische Leitung in das Gerät eingesetzt wird,
Fig. 5C eine Darstellung, aus der sich er
gibt, wie der Chirurg die Leitung aus der Handhabe ausstößt, und
Fign. 6A und B Seitenansichten von Teilen einer
abgewandelten Ausführungsform des Auswerfers und der Handhabe.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, wird eine implantierbare Leitung 1 von einem Griff oder einer Handhabe 3 gehalten. Die Leitung 1
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ist im wesentlichen in der aus Fig. 1 der US-PS 3 737 579 bekannten Weise aufgebaut. Sie ist mit einem flexiblen Leiter 7 aus aufgewickeltem Platindraht oder einem anderen zweckentsprechenden leitenden Werkstoff versehen, der sich zur Verwendung im Inneren des menschlichen oder tierischen Körpers eignet.
Am proximalen Ende des Leiters 7 ist ein elektrisches Anschlußstück 9 angebracht, das einen Ansatz oder eine Spitze 11 aufweist, die mit einem implantierbaren oder externen elektromedizinischen Gerät verbunden werden kann. An dem distalen Endabschnitt des Leiters 7 ist eine wendeiförmige Elektrode 13 befestigt, die mehrere Windungen hat. Bei der Wendelelektrode 13 handelt es sich um eine Drahtwendel, die beispielsweise aus Platin-Iridium gefertigt ist und in einem scharf zugespitzten Ende 15 ausläuft, das hinreichend starr ist, um in Körpergewebe einzudringen. Die Elektrode 13 dient als der distale Endabschnitt des Leiters 7, der in Körpergewebe eingeschraubt werden kann. Die Elektrode 13 und der Leiter 7 sind mittels eines (nicht veranschaulichten) leitenden Epoxidharzes im wesentlichen senkrecht mit Bezug aufeinanderstehend elektrisch verbunden. Diese elektrische Verbindungsstelle sitzt innerhalb eines Kupplungsteils oder Schuhs 17 aus Gummi.
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Der Leiter 7, das Anschlußstück 9 und der Schuh 17 sind mit einem verhältnismäßig transparenten, flexiblen, isolierenden Überzug versehen, der gegenüber dem Körper im wesent-. liehen inert ist. Es kann sich dabei zum Beispiel um eine Hülle 19 aus Silicongummi handeln. Der den Schuh 17 umgebende Teil der Hülle 19 bildet einen hochstehenden Ansatz oder ein Kupplungselement 21. Der distale Abschnitt der Hülle 19 läuft in einer kreisförmigen Scheibe 20 aus, durch die hindurch die wendeiförmige Elektrode 13 vorsteht. Die Wendelelektrode 13 ragt im wesentlichen senkrecht zum Leiter 7 durch die Scheibe 20 hindurch. An der Unterseite der Scheibe ist eine kreisförmige Lage aus Geflecht 23 angebracht, das beispielsweise aus einer Polyesterfaser aus Terephtalsäure und Athylenglykol gefertigt sein kann. Das Geflecht 23 begünstigt ein fibröses Wachstum und unterstützt damit die sichere Verbindung der Elektrode mit dem Gewebe.
Wie aus den Fign. 2A und 3 hervorgeht, kann die Handhabe 3 die Leitung 1 an zwei Stellen fassen, und zwar am Schuh 17 und an der Hülle 19. Die Handhabe 3 weist einen im wesentlichen zylindrischen Körper 25 mit einer Längsachse 27 und Enden 29 und 31 auf. Die Handhabe 3 kann beispielsweise aus einem harten Kunststoff wie Polyoxymethylen gefertigt sein.
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Vorzugsweise besteht die Handhabe 3 aus einem Werkstoff, der eine Behandlung im Autoklaven zuläßt. Am Ende 29 befindet sich ein Schlitz 33. Der Schlitz 33 umfaßt eine vordere Öffnung 35, die zu einem Hohlraum 37 führt. Die Öffnungsweite des Hohlraums 37 ist größer als diejenige der vorderen Öffnung 35. Die Öffnungsweiten von Öffnung 35 und Hohlraum 37 sind so gewählt, daß der Schuh 17 seitlich in geringem Maße zusammengedrückt werden muß, um durch die vordere Öffnung 35 hindurchtreten zu können. Nachdem mindestens ein Teil des Schuhs 17 an den Schultern 38 vorbeibewegt ist, nimmt dieser Teil seine ursprüngliche Form wieder an. Um den Schuh 17 aus dem Schlitz 33 herauszubringen, muß dieser Teil erneut zusammengepreßt werden, damit er durch die vordere Öffnung 35 hindurchtreten kann. Der Schlitz 33 und der Schuh 17 sind so gestaltet und bemessen, daß die Kraft, die notwendig ist, um den Schuh in der erforderlichen Weise zusammenzudrücken, größer als die bei der Implantation zu erwartenden Kräfte ist, jedoch nicht ausreicht, um die implantierte Elektrode 13 nachteilig zu beeinflussen, wenn der Schuh 17 und das geschlitzte Ende 29 voneinander getrennt werden.
In der Mantelfläche der Handhabe 3 ist eine Nut 39 ausgebildet, die in einer zur Achse 27 im wesentlichen parallelen Ebene liegt und von dem Ende 31 ausgehend über im wesentlichen die volle Länge der Handhabe 3 reicht. Die Nut 39 ist mit dem Schlitz 33 im wesentlichen ausgerichtet. Sie kann
mindestens einen Teil der Längsabmessung der Hülle 19 aufnehmen und sicher fassen. Am Ende 31 befindet sich ein Schlitz 40, der mit einer Mittelbohrung 41 in Verbindung steht. Die Mittelbohrung 41 weist einen sich über die Nut 39 etwas hinauserstreckenden ersten Abschnitt 42 sowie einen zweiten Abschnitt 44 von verringertem Durchmesser auf, der konzentrisch zum Abschnitt 42 liegt.Der Abschnitt 42 der Bohrung 41 kann mindestens einen Teil des proximalen Endes der Leitung 1 einschließlich des Anschlußstückes 9 und der Spitze 11 aufnehmen. Die Bohrung 41 steht mit der Nut 39 über die volle Länge der Nut 39 in Verbindung.
Wie aus Fig. 2A hervorgeht, besteht die Nut 39 aus verschiedenen Teilen, deren Funktion im folgenden näher erläutert ist. Es sind drei verengte Teile 39b, 39d und 39f vorgesehen, deren Querschnittsabmessung jeweils geringfügig kleiner als die Querschnittsabmessung der isolierenden Hülle 19 ist, so daß die Hülle 19 der implantierbaren Leitung 1 in diesen Teilen 39b, 39d und 39f sicher gehalten wird. Der verengte Teil 39b der Nut 39 befindet sich zwischen einem ersten Teil 39a und einem dritten Teil 39c von größerer Abmessung. In ähnlicher Weise liegt der verengte Teil 39d zwischen dem Teil 39c und einem fünften Teil 39e von größerer Abmessung, der sich zwischen den verengten Teilen 39d und 39f befindet. Fig. 4B zeigt die Querschnittsform des schlitzförmigen Teils 39b. Es ist zu erkennen, daß der Teil eine kreisförmige Gestalt
mit gekrümmten Seiten 68 hat, zwischen denen die Hülle 19 gehalten wird. Im Gegensatz dazu zeigt Fig. 4C einen Querschnitt des Nutteils 39c von größerer Abmessung. In diesem Bereich befindet sich die Hülle 19 der Leitung 1 innerhalb der Außenfläche der Handhabe 3, ohne jedoch festgehalten zu werden. Entsprechend Fig. 4C stellt eine schmale Nut 39g die Verbindung zwischen dem erweiterten Teil 39c und der axial angeordneten Bohrung 41 her.
Die Fign. 2A und 4A zeigen Einzelheiten eines von mehreren seitlich angeordneten Schlitzen 60. Jeder Schlitz 60 reicht durch die Außenwand der Handhabe 3 hindurch und steht mit der Mittelbohrung 41 in Verbindung. Der Schlitz 60 befindet sich seitlich von der Nut 39 und weist einen flachen Teil 64 auf, der im wesentlichen parallel zur Achse der Handhabe verläuft. Es ist ferner ein nockenartiger Teil 62 vorhanden, der von dem flachen Teil 64 in Richtung auf die Nut 39 verläuft. Zu dem Schlitz 60 gehört ferner ein Halterungsteil 66.
Fig. 1 zeigt den Auswerfer 43, der in Verbindung mit der Handhabe 3 benutzt wird, um die Leitung 1 aus der Handhabe 3 auszuwerfen. Der stabförmige Auswerfer 43 weist einen im wesentlichen zylindrischen Körper 45, einen vorderen Endabschnitt 47 and mehrere Rippen oder Randteile 49, 51 und 53 auf. Der Körper 45 ist so gestaltet und bemessen, daß er
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in die axiale Bohrung 41 der Handhabe 3 eingesetzt und in dieser frei gleiten kann. Wird der Körper 45 in der Bohrung 41 vom Ende 31 in Richtung auf das Ende 29 vorbewegt, verschieben sich die Rippen 49, 51 und 53 in der Nut 39, wobei sie mit dieser ausgerichtet werden. Die Rippen 49, 51 und 53 sind so gestaltet und bemessen, daß sie in der Nut 39 frei gleiten. Das heißt, die Rippen sind vorzugsweise relativ dünn und haben flache, parallele Seitenwände. Jede der Rippen 49, 51 und 53 hat eine vorzugsweise nach unten geneigte, in den Körper 45 übergehende Vorderkante 55a, 57a bzw. 59a. Die Rippe 49 weist eine hintere Kante 55b auf, die ähnlich der hinteren Kante 57b der Rippe 51 ist. Die vorderen Kanten 55a, 57a und 59a haben die Aufgabe, die Leitung aus den verengten Teilen 39b, 39d und 39f der Handhabe 3 herauszudrücken. Die Rippen 49 und 51 werden durch Drehen des Auswerfers 43 in den betreffenden seitlichen Schlitz 60a bzw. 60b eingebracht. Die hinteren Kanten 55b und 57b haben die Aufgabe, den Auswerfer 43 in fester Lage mit Bezug auf die Handhabe 3 zu halten, indem sie in die Halterungsteile 66 der Fig. 4A eingreifen. Es versteht sich, daß kein dritter seitlicher Schlitz zur Aufnahme der dritten Rippe 53 vorgesehen zu werden braucht. Infolgedessen ist es nicht notwendig, der hinteren Kante 59b eine spezielle Form zu geben. Diese Kante kann vielmehr jede beliebige Gestalt haben, die relativ einfach herzustellen ist. Der Endabschnitt 47 hat gegenüber dem Hauptteil
des Auswerfers 43 einen verringerten Durchmesser. Er hat eine leicht verjüngte oder kegelstumpfartige Form und reicht von dem Hauptteil des Auswerfers 43 bis zu dem vorderen Ende 53'. Der kegelstumpfförmxge Endabschnitt 47 wird in den Bohrungsabschnitt 44 von vermindertem Durchmesser gedrückt, wodurch der Auswerfer 43 innerhalb der Handhabe 3 festgelegt wird. Der Endabschnitt 47 hat ferner eine solche Länge, daß er von dem Ende des Abschnitts 44 der Bohrung 41 aus in den Hohlraum 37 hineinreicht, um den Schuh 17 der Leitung 1 herauszudrücken. Der Auswerfer 43 kann aus dem gleichen Werkstoff wie die Handhabe 3 gefertigt sein.
An dem gegenüberliegenden Ende des Auswerfers 43 befindet sich eine Ausnehmung mit einer kreisförmigen Öffnung 57 und einem Schlitz 59, der mit der Öffnung 57 in Verbindung steht und zur Außenfläche des Körpers 45 reicht. Die Ausnehmung 57, 59 i-st zur Aufnahme der Spitze 11 der Leitung 1 vorgesehen. Der Auswerfer 43 läßt sich im Rahmen des chirurgischen Eingriffs als Durchstoßwerkzeug benutzen. Insbesondere wird nach dem Implantieren der wendeiförmigen Elektrode 13 in dem Gewebe und nach Abnahme der Leitung 1 von der Handhabe 3 die herabhängende Spitze 11 in die Öffnung 57 eingesetzt. Der Auswerfer 43 wird dann als nadeiförmiges Werkzeug verwendet, um durch subkutanes Gewebe hindurch einen Kanal auszubilden und die Leitung 1 in eine geeignete
Stellung zu bringen, in der die Spitze 11 an ein elektromedizinisches Gerät, beispielsweise einen Herzschrittmacher, angeschlossen werden kann.
Fig. 3 zeigt, wie die Leitung 1 von der Handhabe 3 am Schuh 17 in dem Hohlraum 37 und teilweise auch entlang der Nut 39 gefaßt wird. Der Auswerfer 43 wird in die Bohrung 41 eingeführt, wobei die Rippen in den seitlichen Schlitzen 60a und 60b liegen. Bei der Anwendung des Gerätes besteht der erste Schritt darin, den Auswerfer 43 in die Bohrung 41 der Handhabe 3 einzuführen. Dann dreht der Arzt entsprechend Fig. 5A den Auswerfer 43 entgegen dem Uhrzeigersinn, um die Rippen und 51 in die seitlichen Schlitze 60a bzw. 60b einzulegen. Die Schlitze 60 lassen auf einfache Weise die richtige Lage des Auswerfers 43 mit Bezug auf die Handhabe 3 erkennen, damit die Leitung 1 aufgenommen werden kann. Wie aus Fig.4A hervorgeht, dient der Teil 66 des Schlitzes 60 der Festlegung der hinteren Kanten 55b und 57b der betreffenden Rippen 49 und 51, wodurch der Auswerfer 43 in der Handhabe 3 gehalten wird. Sodann legt der Arzt entsprechend Fig. 5B die Leitung in die Handhabe 3 ein, wobei er zunächst den Schuh 17 in den Hohlraum 37 einsetzt und dann gemäß Fig. 5B eine kleine Schleife bildet. Dann wird ein Teil der Hülle 19 in den ersten verengten Teil 39b eingebracht, worauf der restliche Teil der Hülle 19 in den erweiterten Teil 39c, den verengten Teil 39d, den erweiterten Teil 39e und den verengten Teil 39f eingelegt
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wird. Die Hülle 19 der Leitung 1 befindet sich dann im wesentlichen innerhalb der Nut 39, so daß sie über die äußeren Abmessungen der Handhabe 3 nicht hinausragt. Die Anordnung ist jetzt für das Einschrauben der Elektrode in Körpergewebe bereit.
Die insoweit beschriebenen Schritte des Zusammenfügens von Handhabe, Auswerfer und Leitung können vorteilhaft auch im Rahmen der Montage, Verpackung und Sterilisation durch den Hersteller vorgenommen werden, so daß dem Arzt eine sterile Leitungsanordnung zur Verfügung gestellt wird, die für die Verwendung in dem im folgenden erläuterten chirurgischen Eingriff bereit ist.
Bei diesem chirurgischen Eingriff wird das zugespitzte Ende 15 gegen das Gewebe oder Organ angelegt, beispielsweise das Herz des Patienten. Sodann wird die Handhabe, beispielsweise um drei Umdrehungen, gedreht, wodurch die Wendelelektrode 13 in das Gewebe oder das Organ fest eingeschraubt wird, bis das Geflecht 23 an der Außenseite des Organs sicher anliegt. Das Geflecht 23 unterstützt die sichere und dauerhafte Festlegung der wendeiförmigen Elektrode 13 im Gewebe, da es eine raschere Fibröse in und um das Geflecht 23 herum sowie um den Schuh herum fördert. Auf diese Weise wird das Ausbilden von entsprechenden Nähten und das damit verbundene Trauma vermieden.
Nachdem die Wendelelektrode 13 in das Gewebe fest eingeschraubt ist, faßt der Chirurg, zweckmäßig entsprechend Fig. 5C mit einer Hand, die Handhabe 3 im Bereich der Nuten 50a und 50b zwischen Mittelfinger und Zeigefinger. Mit dem Daumen drückt er gegen das vorstehende Ende des Auswerfers 43, um den Auswerfer 43 in einem kurzen, einseitig gerichteten Hub gegen das Herz des Patienten zu bewegen, während Mittel- und Zeigefinger eine Verlagerung der Handhabe 3 in Richtung auf das Herz verhindern. Dabei verschiebt sich das vordere Ende 53 des Auswerfers 43 durch den verengten Abschnitt 44 hindurch in den Hohlraum 37, um den Schuh 17 auszustoßen. Gleichzeitig mit der Vorbewegung des Auswerfers 43 führen die Rippen 49, 51 und 53 durch Anlage an den Nockenflächen 62 der seitlichen Schlitze 60 eine Drehbewegung im Uhrzeigersinn (in Fig. 5A) aus, wodurch die Rippen 49, 51 und 53 in die Nut 39 eingreifen. Die Hülle 19 der Leitung 1 wird auf diese Weise aus der Nut 39 ausgestoßen. Wie aus Fig. 2B hervorgeht, ist ein Teil 28 der Seitenwände des Schlitzes 33 beseitigt, um das Herausdrucken des Schuhs 17 aus dem Schlitz 33 zu erleichtern. Der kegelstumpfförmige Endabschnitt 47 des Auswerfers 43 klemmt sich in dem verjüngten Abschnitt 44 der Handhabe 3 fest, wodurch der Auswerfer 43 in der Handhabe 3 gehalten wird. Der Auswerfer kann dann für eine spätere Phase des chirurgischen Eingriffes in der oben genannten Weise genutzt werden. Bei Anwendung der beschriebenen Handhabe und des Auswerfers wird auf den Leiter
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der Leitung 1 kein Drehmoment übertragen. Wesentlich ist ferner, daß die während des Lösens der Leitung 1 von der Handhabe 3 auf das Herz ausgeübte Kraft minimal ist. Dadurch wird ein etwaiges Trauma weitestgehend ausgeschlossen .
Die Fign. 6A und 6B zeigen eine abgewandelte Ausführungsform, wobei Teile der Handhabe 103 und des Auswerfers 143 dargestellt sind. Der Auswerfer 143 weist einen Körper 145 auf, von dem die Rippe 151 im wesentlichen radial absteht. Die Rippe hat eine vordere Kante 157a, mittels deren die Leitung aus der Nut 139 der Handhabe 103 (Fig. 6B) herausgedrückt wird. Die Rippe ist mit einem hinteren Abschnitt 157b von verminderter Höhe ausgestattet, der benutzt wird, um den Auswerfer 143 innerhalb der Handhabe 103 zu halten. Der Auswerferkörper 145 wird in die Mittelbohrung 141 der Handhabe 103 eingesetzt und so gedreht, daß die Rippe 151 innerhalb des Schlitzes 160 zu liegen kommt. Die Nockenfläche 162 des Schlitzes erfüllt dabei eine neue Funktion. Wenn nämlich der Auswerfer 143 gedreht wird, legt sich die Fläche 162 gegen die vordere Kante 157a an und drückt diese nach hinten, wodurch der erhöhte Abschnitt 157b in festen Eingriff mit der Innenwand der Bohrung 141 kommt. Dadurch wird der Auswerfer 143 in der Bohrung 141 der Handhabe 103 festgelegt.
Das beschriebene, aus Handhabe und Auswerfer bestehende Gerät
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erlaubt es also, eine elektrische Leitung mit einem Minimum an Kraft und Trauma in Körpergewebe, beispielsweise das Herz des Patienten, einzusetzen. Der Auswerfer trägt mindestens eine Rippe, die gedreht wird, um mit einem seitlichen Schlitz der Handhabe in Eingriff zu kommen. Dieser seitliche Schlitz hat die Aufgabe, den Auswerfer mit Bezug auf die Handhabe auszurichten und den Auswerfer innerhalb der Handhabe zu halten, während die Leitung in die Handhabe eingelegt wird. Der Arzt kann die Leitung aus der Handhabe nach dem Implantieren der Elektrode in dem Gewebe durch eine relativ einfache, einseitig gerichtete Bewegung freigeben, bei der nur ein Minimum an Druck oder Kraft auf das Herz des Patienten ausgeübt wird.
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Claims (8)

  1. Ansprüche
    Vorrichtung zum Anbringen einer Elektrode einer implantierbaren Leitung an Körpergewebe, wobei die Leitung einen flexiblen, isolierten elektrischen Leiter aufweist, dessen proximales Ende an eine elektromedizinische Einrichtung anschließbar ist und dessen distales Ende mi*t der Elektrode verbunden ist, gekennzeichnet durch:
    A) eine Handhabe (3, 103) von im wesentlichen zylindrischer Gestalt, an deren distalem Ende ein Hohlraum (37) zur Aufnahme und Halterung eines nahe dem nichtisolierten distalen Endteil (13) der Leitung befindlichen Schuhes (17) der Leitung (1) vorgesehen ist und die eine in Axialrichtung der Handhabe verlaufende Nut (39, 139) zur Aufnahme und lösbaren Halterung des isolierten Leiters (7) und eine Bohrung (41) aufweist, die in Axialrichtung der Handhabe von dem distalen zum proximalen Ende reicht und mit dem Hohlraum und der Nut zwecks Lösens der Leitung van der Handhabe in Verbindung steht, sowie
    Β) einen Auswerfer (43, 143) mit mindestens einer im wesentlichen radial abstehenden Rippe (49, 51, 53, 151), die mittels einer Verstellvorrichtung (60, 16O) der Handhabe bei Bewegung des Auswerfers innerhalb der Bohrung (41) in Richtung auf den Hohlraum (37) aus einer ersten Stellung, in welcher sich der isolierte Leiter (7) vollkommen innerhalb der Außenabmessungen der Handhabe befindet, in eine zweite Stellung bringbar ist, in welcher sich die Rippe gegen den isolierten Leiter anlegt und diesen aus der Nut der Handhabe herausdrückt.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellvorrichtung der Handhabe (3, 103) einen seitlich von der Nut (39, 139) angeordneten und in Verbindung mit dieser stehenden Schlitz (60, 16O) aufweist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der seitliche Schlitz (60, 1 60) einen Halterungsteil (66) sowie eine Nockenfläche (62, 162) aufweist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (43, 143) in die Bohrung (41) der Handhabe (3, 103) derart einsetzbar ist, daß er bei einer einseitig gerichteten Bewegung innerhalb der Bohrung (41) in Richtung auf den Hohlraum (37) verschoben wird, wobei
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    sich die Rippe (49, 51, 151) gegen die Nockenfläche (62, 162) anlegt und mittels dieser von der ersten Stellung in die zweite Stellung unter Herausdrücken des Leiters (7) aus der Nut (39, 139) gebracht wird.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungsteil (66) mit der Rippe (49, 51, 151) in der ersten Stellung in Eingriff steht, um den Auswerfer (43, 143) innerhalb der Bohrung (41) der Handhabe (3, 103) zu halten.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (41) in axialer Richtung über die gesamte Länge der Handhabe (3, 103) reicht und einen ersten Abschnitt (42) von relativ grosser Abmessung sowie einen zweiten Abschnitt (44) von relativ kleiner Abmessung aufweist, daß der zweite Abschnitt zwischen dem ersten Abschnitt und dem Hohlraum (37) liegt und eine Verbindung zwischen diesen herstellt, sowie daß das vordere Ende (47) des Auswerfers (43, 143) derart gestaltet ist, daß es sich in den zweiten Abschnitt einlegt und den Auswerfer in der Bohrung (41) der Handhabe hält.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (151) eine vordere Kante (I57a), die sich gegen den isolierten Leiter (7)
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    anlegt und diesen herausdrückt, und eine hintere Kante (157b) aufweist, von der ein erhöhter Abschnitt (157c) ausgeht, der sich in der zweiten Stellung des Auswerfers gegen die Bohrung (41) der Handhabe (103) anlegt, um den Auswerfer innerhalb der Bohrung der Handhabe zu halten.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Kante (157a) der Rippe (151) sich gegen die Verstellvorrichtung (160) der Handhabe (103) anlegt und mit dieser zusammenwirkt, um den Auswerfer in einer der Bewegungsrichtung des Auswerfers innerhalb der Bohrung (41) in Richtung auf den Hohlraum (37) entgegengesetzten Richtung zu lenken, derart, daß der erhöhte Abschnitt (157c) mit der Bohrung der Handhabe in Eingriffkommt und den Auswerfer innerhalb der Handhabe hält.
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    ORIGINAL INSPECTED
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