DE2921090A1 - Verzahnbarer, aus einem metalldraht bestehender kardenbeschlag - Google Patents
Verzahnbarer, aus einem metalldraht bestehender kardenbeschlagInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen verzahnbaren, aus einem Metalldraht bestehenden Kardenbeschlag mit einer Basisrippe und
einem Zahnabschnitt.
Derartige Kardenbeschläge bestehen aus einem langen Drahtstück,
das an einer Kante sägenartige Zähne besitzt. Im Querschnitt besitzt der Draht eine Basisrippe und einen von
der Rippe vorspringenden Zahnabschnitt, wobei die Rippe breiter ist als der Zahnabschnitt. Der Draht wird auf die
Kardenwalze oder den Kardenzylinder einer Krempel oder auf die Walze irgendeiner anderen Vorrichtung, wie beispielsweise
auf die Öffnungswalze einer Offen-End-Spinnvorrichtung,
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y _
dadurch aufgebracht, daß man den Draht schraubenförmig auf
die Wälze oder den Zylinder aufwickelt* In einigen Fällen
wird uer Draht derart auf die Oberfläche der Walze aufgewickelt,
daß benachbarte Windungen aneinander anliegen,- und in diesen Fällen sorgt die Querschnittsform des Drahtes dafür,
daß die Zähne einer jeden Windung in axialer Richtung bezogen auf die Walze einen Abstand von den Zähnen der benachbarten
Windung aufweisen.
Es ist bekannt, einen verzahnbaren, aus einem Metalldraht
bestehenden Kardenbeschlag herzustellen, d.h. einen Kardenbeschlag,
bei welchem die Basisrippe des Drahtes längs einer Seitenflanke einen Vorsprung und längs der anderen Seitenflanke
eine Ausnehmung aufweist, in welche der Vorsprung eingreifen kann. Wenn der Draht auf die Walze oder den Zylinder
aufgewickelt wird, greift der Vorsprung jeder Windung passend in die Ausnehmung der benachbarten Windung ein, mit Ausnahme
des Vorsprungs derjenigen Windung, die an einem Ende der
Walze oder des Zylinders liegt.
Wenn die mit dem Kardenbeschlag versehene Walze in Betrieb
ist, besteht manchmal die Neigung, daß die auf die Zähne des Kardenbeschlagdrahtes einwirkende Kraft einen Bruch der
Basisrippe verursacht und daß, falls die Rippe bricht, der Draht im Bereich der Bruchstelle von der Walze abspringt,
was verhältnismäßig schwere Beschädigungen der Maschine verursachen kann, in der der Kardenbeschlag benutzt wird. Wenn
jedoch ein verzahnbarer Kardenbeschlagdraht benutzt wird, wird durch den durch den gegenseitigen Eingriff der Vorsprünge
und der Ausnehmungen verursachten Festsitz beim Aufwickeln
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des Drahtes auf die Walze oder den Zylinder ein Widerstand
gegen einen derartigen Rippenbruch bewirkt, weil die über die Zähne auf die Basisrippe einwirkenden Kräfte durch
diesen festen, gegenseitig verzahnten Sitz auf mehr als eine Drahtwindung verteilt werden. Selbst wenn eine Basisrippe
vollständig gebrochen ist, wird der Draht dabei in seiner Position auf der Walze bleiben, wodurch die Beschadigungsgefahr
für die Maschine auf ein Minimum reduziert wird.
Eine Ausführungsforro eines verzahnbaren Drahtes ist in der
GB-PS 854,090 beschrieben und gezeigt, wobei dieser Draht Vorsprünge .und Ausnehmungen mit V-förmigem Querschnitt besitzt.
Mit der Verwendung eines in V-Form verzahnbaren Drahtes sind gewisse Nachteile verbunden, wobei einer dieser
Nachteile darin besteht, daß bei einem Draht mit einer relativ geringen Steigungsbreite der Basisrippe eine Neigung'
der Ausnehmung besteht, sich beim Wickeln des Drahtes auf die Walze zu verengen, und zwar insbesondere dann, wenn die
Walze einen geringen Durchmesser aufweist, und wenn dies geschieht, ist es nicht möglich, den Vorsprung richtig in
die Ausnehumg einzuführen. Dadurch entsteht praktisch eine untere Begrenzung der Steigungsbreite verzahnbar herstellbarer
Basisrippen. Dabei wird unter "Steigungsbreite11 diejenige
Breite der Basisrippen verstanden, welche von einer Seitenflanke zur anderen gemessen wird, wie sich aus der internationalen
Norm ISO/DIS 5234 ergibt.
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Aufgabe der Erfindung ist es,
einen verzahlbaren, aus einem Metalldraht bestehenden Kardenbeschlag
zu schaffen, der leichter auf eine Walze oder einen Zylinder einer Krempel aufbringbar ist als bekannter Kardenbe
schiagdraht y
einen aus einem Metalldraht bestehenden Kardenbeschlag zu
schaffen, der leicht herstellbar ist und die Herstellung von verzahnten Kardenbeschlägen mit feinerer
Steigung zu ermöglichen als jener, die mit einem Kardenbeschlagdraht erzielbar ist, dessen Basisrippe V-förmig profiliert
ist.
Die Lösung der gestellten Aufgabe besteht darin, daß längs einer Seitenflanke der Basisrippe ein Vorsprung und längs
der anderen'Seitenflanke der Basisrippe eine Ausnehmung ausgebildet
ist, daß die Steigungsbreite der Basisrippe nicht größer ist als 1,65 mm und daß die maximale Tiefe der Ausnehmung,
gemessen von der die Ausnehmung aufweisenden Seitenflanke aus rechtwinklig zu dieser, nicht wesentlich größer
ist als die Hälfte der Steigungsbreite der Basisrippe.
Vorzugsweise beträgt die maximale Tiefe der Ausnehmung nicht mehr als 0,7 mm, besonders bevorzugt wird, daß die maximale
Tiefe der Ausnehmung nicht größer ist als 0,5 mm.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist die maximale Tiefe der Ausnehmung nicht größer als die theoretische
Dicke des Zahnabschnitts an der Zahnwurzel, wobei die theoretische Zahndicke derart gemessen ist, daß jeglicher Übergangsradius
zwischen dem Zahnabschnitt und der Basisrippe unberücksichtigt bleibt, und zwar bezogen auf den Schnitt-
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punkt der verlängerten Zahnflanken mit der verlängerten Schulter der Basisrippe. Dabei besteht eir.e besonders vorteilhafte
Ausgestaltung darin, daß die maximale Tiefe der Ausnehmung nicht größer ist als 0,8 mal die theoretische Dicke
des Zahnabschnitts an der Zahnwurzel.
Durch Begrenzung der maximalen Tiefe der Ausnehmung wird die Herstellung des Kardenbeschlagdrahtes erleichtert und zusätzlich
wird die Neigung auf ein Minimum reduziert, daß sich die Ausnehmung selbst beim Aufwickeln des Drahtes auf
die Walze verengt. Es ist deshalb möglich, einen verzahnbaren Kardenbeschlagdraht herzustellen und zu gebrauchen, dessen
Steigungsbreite geringer ist als jene, bei welcher bisher Kardenbeschlagdrähte verzahnbar gestaltet wurden. Es wurde
beispielsweise als möglich gefunden, einen erfindungsgemäß
gestalteten Kardenbeschlagdraht herzustellen, bei welchem
die Steigungsbreite der Basisrippe nicht größer als 1,1 mm ist. Tatsächlich wurde ein verzahnbarer Kardenbeschlagdraht
hergestellt, dessen Steigungsbreite nicht mehr als 0,92 mm betrug und es wird sogar angenommen, daß unter Anwendung
der Erfindung tatsächlich ein sehr feiner Kardenbeschlagdraht hergestellt werden kann, bis herab zu Steigungsbreiten
von nicht mehr als etwa. 0,40 mm.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung besitzt der Vorsprung einen Querschnitt, welcher im wesentlichen
jenem der Ausnehmung entspricht, so daß der Vorsprung genau in die Ausnehmung einer benachbarten Drahtwindung paßt. Eine
andere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß die Basisrippe einen im allgemeinen rechteckigen Querschnitt
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aufweist, wobei die Äippenhöhe größer ist als die Rippendicke,
und daß eine Flanke des Zahnabschnitts eine Fortsetzung der die Ausnehmung aufweisenden Seitenflanke der Basisrippe ist.
Anhand der nun folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird diese
näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. I einen Querschnitt durch eine bekannte Ausführungsform eines verzahnbaren Kardenbeschlagdrahtes,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen
Kardenbeschlagdraht und
Fig.3 eine Seitenansicht eines Teilstücks des in Fig. 2
gezeigten Kardenbeschlagdrahts.
In der Fig. 1 ist ein aus einem Metalldraht bestehender Kardenbeschlagdraht dargestellt, wie er seit einigen Jahren
benutzt wird. Der Draht besitzt eine Basisrippe 10 und einen vorspringenden Zahnabschnitt 12, wobei eine Flanke des Zahnabschnitts
die Verlängerung der eine Ausnehmung aufweisenden Flanke der Basisrippe darstellt, wobei jedoch die Rippe im
wesentlichen nach der anderen Seite des Zahnabschnitts vorspringt. Die Zähne im Zahnabschnitt sind durch bekannte
Mittel hergestellt.
Die Basisrippe 10 besitzt eine tiefe, V-förmige Ausnehmung 14 auf einer Seite und einen entsprechenden Vorsprung 16 auf
der anderen Seite. Tatsächlich sind die Ausnehmung und der
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Vorsprung im Vergleich zu den Querschnittsabmessungen der Basisrippe so groß, daß die Öasisrippe insgesamt als im
Querschnitt V-förmig angesehen werden kann, wobei das V auf die Seite gelegt ist. Es ist zu beachten, daß die
konvergierenden Seiten der Ausnehmung unter einem Winkel von etwa 45 gegenüber einer horizontalen Ebene geneigt
sind (d.h. zu einer Linie, die rechtwinklig zu der die Ausnehmung aufweisenden Flanke der Basisrippe verläuft).
Wenn der in Fig. 1 gezeigte Draht auf eine Walze oder einen Zylinder einer Textilkrempel gewickelt wird, derart, daß
benachbarte Windungen gegeneinander gedrückt werden, soll der Vorsprung einer Windung genau passend in die Ausnehmung
der unmittelbar nach rechts benachbarten Windung eingreifen, (bezogen auf Fig. 1). Die Form und Größe des Vorsprungs ist
so gewählt, daß er eng den Umrißen der Ausnehmung angepaßt ist.
Während des Betriebs werden auf die Zähne des Kardenbeschlags Kräfte ausgeübt, welche die Basisrippe unter Spannung setzen
und welche zum Bruch der Basisrippe führen können. Dies geschieht natürlich auch bei einem nicht verzahnbaren Kardenbeschlagdraht,
wobei dann der Draht im Bereich der Bruchstelle von der Walze oder dem Zylinder abspringt und es damit erforderlich
macht, diese Walze oder diesen Zylinder mit einem neuen Beschlag zu versehen. Außerdem entstehen häufig schwere
Beschädigungen der anderen Teile der Maschine. Durch den auf die Vorsprünge und Ausnehmungen des Drahtes zurückzuführenden,
verzahnten Festsitz wird jede auf dem Draht aufgebrachte Belastung, welche zum Bruch des Drahtes führen könnte, über zwei
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oder mehr Drahtwindungen verteilt, weshalb der verzahnbare Draht weit weniger dieser Art von Drahtbruch ausgesetzt ist
als nicht verzahnte Drähte. Tatsächlich beträgt bei einem typischen Anwendungsbeispiel bei einem Draht, der mit annähernd
einer Windung pro Millimeter axialer Walzenlänge aufgewickelt werden soll, der beabsichtigte Eingriff wenigstens
0,75 mir., was einen sehr festen Widerstand gegenüber Drahtbruch garantiert. Selbst wenn die Basisrippe bricht, wird sie nicht
von der Walze abspringen, weil sie mit benachbarten Drahtwindungen in Eingriff steht.
Während nun aber der im Querschnitt V-förmig gestaltete, verzahnbare
Draht nach Fig. 1 für Kardenbeschläge ganz zufriedenstellend ist, die eine Steigungsbreite der Basisrippe von
mehr als 1,65 mm aufweisen, was etwa 16 Windungen oder weniger auf 25 mm axialer Walzenlänge ergibt, entstehen Probleme bei
der Aufbringung des Drahtes auf die Walze, wenn der Draht in der in Fig. 1 dargestellten Form gestaltet ist und wenn die
Steigungsbreite geringer ist als 1,65 mm. Im wesentlichen besteht die Gefahr, daß sich die offene Mündung der Ausnehmung
beim Aufwickeln des Drahtes auf die Walze verengt, wobei diese Neigung zur Verengung der Ausnehmung um so größer ist, je
geringer der Walzendurchmesser ist. Eine theoretische Erklärung dieser Erscheinung erfolgt nachstehend.
Vernachläßigt man den Zahnabschnitt 12 und betrachtet man lediglich die V-förmige Basisrippe 10, so kann diese Basisrippe
als ein Balken betrachtet werden, der um die Walzenachse gebogen wird, wobei der Innendurchmesser des Balkens
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durch öen Außendurchmesser der Walze bestimmt wird. Dies
bedeutet, daß die oberhalb der horizontalen Mittelachse (in Fig. 1 mit X-X bezeichnet) liegenden Teile einer Zugspannung
unterworfen werden und daß jene Teile, die unterhalb dieser Mittelebene X-X liegen, einem Druck ausgesetzt sind. Mit
anderen Worten, es besteht eine Neigung, in den oberen und unteren Abschnitten der Basisrippe Energie zu speichern und
die durch diese Energie ausgeübte Kraft nimmt mit zunehmendem Abstand von der Achse X-X zu. Der durch die Basisrippe 10 gebildete
Balken wirkt deshalb als Feder, die versucht, die gespeicherte Energie freizusetzen, und zwar durch Einwärtsbewegung
der oberhalb der Achse X-X gelegenen Bereiche und durch Auswärtsbewegung der Bereiche unterhalb der Achse X-X. Wo sich
Material sowohl oberhalb als auch unterhalb der Achse X-X befindet, ergibt sich keine resultierende Bewegung, weil die
nach außen wirkende Kraft gleich der einwärts gerichteten Kraft ist. Wenn man jedoch den oberen Teil der Basisrippe 10
betrachtet, welcher sich oberhalb der Ausnehmung befindet, so erzeugt die einwärts in Richtung des Pfeils P gerichtete
Kraft ein Drehmoment-des oberen Bereichs um eine vertikale
Linie, die in Fig. 1 mit Y-Y bezeichnet ist und durch den oberen Bereich der Basisrippe bis zu der Stelle der größten
Eindringtiefe der Ausnehmung verläuft, dann längs der Achse
X-X und schließlich wieder in vertikaler Richtung durch die Mitte des die Steigungsbreite aufweisenden unteren Bereichs
der Rippe. In ähnlicher Weise versucht der untere Bereich der Basisrippe eine Aufwärtsbewegung in Richtung des Pfeils Q in
Fig. 1, weil jedoch eine viel größere innere Kraft den Gesamtquerschnitt nach unten in Berührung mit der Oberfläche der
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/3
Walze drücken will, tritt keine tatsächliche Aufwärtsbewegung des unteren Abschnitts der Basisrippe auf, obwohl
dadurch tatsächlich die relative Abwärtsbewegung des oberen Bereichs in Richtung des Pfeils P verstärkt werden kann.
Es besteht demnach ein wirksames Momentenpaar, dessen Bestreben
es ist, die Öffnung der Ausnehmung zu schließen, und es wird ersichtlich, daß das Drehmoment mit der Eindringtiefe
der Ausnehmung zunimmt, d.h. längs der auf der Achse X-X gemessenen horizontalen Entfernung von der linken Flanke
des in Fig. 1 dargestellten Drahtes, bis zum Punkt mit der maximalen Eindringtiefe.
Wenn die Neigung besteht, daß sich die konvergierenden Ober- und Unterseiten der Ausnehmung einander nähern, um die Ausnehmung
in einem gewissen Ausmaß zu schließen, verhindert dies das genaue Einpassen des Vorsprungs in die Ausnehmung.
Das Ergebnis ist, daß'es gelegentlich unmöglich ist, die
richtige Zahl von Drahtwindungen auf eine gegebene axiale Walzen- oder Zylinderlänge zu wickeln, insbesondere wenn die
Walze oder der Zylinder einen kleinen Durchmesser aufweist. Um ein typisches Beispiel zu nennen, wurde verzahnbarer
Draht der in Fig. 1 gezeigten Form mit einer Steigungsbreite der Basisrippe entworfen, die 24 Windungen auf eine axiale
Walzenlänge von 25 mm ergeben sollte. Es wurde jedoch im allgemeinen gefunden, daß nur 22 Windungen auf 25 mm axialer
Länge untergebracht werden konnten, einfach weil durch das Schließen der Ausnehmungen die Vorsprünge nicht über die
volle Tiefe in die Ausnehmungen eindringen konnten und dies bedeutet natürlich einen etwas unzulänglichen Eingriff der
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Vorsprünge unci der Ausnehmungen, wie auch eine Begrenzung der
Windungszahl pro Längeneinheit der Walze. Im allgemeinen kann gesagt werden, daß dieses Problem dem korrekten Aufbringen eines
verzahnbaren, V-förmigen Drahtes als Kardenbeschlag mit einer geringeren Steigungsbreite als 1,65 mm entgegenstand.
Man hat seit einiger Zeit erkannt, daß für gewisse Kardeneinsätze eine hohe Zahndichte wünschenswert ist, und ein
Weg dies zu erreichen besteht in der Anwendung einer großen Windungszahl pro Längeneinheit der Krempelwalze, d.h. in der
Anwendung eines Kardenbeschlagdrahtes mit geringer Steigungsbreite.
Die Erfindung beruht auf der Berücksichtigung der Tatsache, daß es nicht, wie vorher angenommen, darauf ankommt,
daß die Eindringtiefe zwischen benachbarten Windungen so groß wie möglich ist, und daß es in jedem Fall besser ist,
eine geringere Eindringtiefe und dafür eine bessere Positionierung des Vorsprungs in der Ausnehmung zu haben,
als einen tiefen Eingriff bei möglicherweise unkorrekter Positionierung. Dies trifft insbesondere auf Kardenbeschlagdraht
mit einem geringen Gesamtquerschnitt zu, wie er erforderlich ist, um auf der Walze eine hohe Zahndichte zu
erreichen und für Fälle, in denen die normale Belastung der Zähne während des Betriebs in jedem Fall relativ gering
ist.
Bei dem in den Fig. 2 und 3 gezeigten Kardenbeschlagdraht
ist eine Basisrippe 20 und ein Zahnabschnitt 22 festzustellen, wobei eine Seitenflanke des Zahnabschnittes eina Fortsetzung
der die Ausnehmung enthaltenden Flanke der Basisrippe 20 ist.
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Bei dieser Konstruktion weist die Basisrippe jedoch eine im allgemeinen rechteckige Querschnittsform auf, deren Höhe
größer ist als ihre Breite. Die allgemeine Form der Basisrippe ist funktionell auf die Erzielung gewisser Vorteile bei der
Herstellung und bei der Anwendung zugeschnitten, wie nachfolgend noch erwähnt wird. Die Steigungsbreite des Drahtes
in Übereinstimmung mit der internationalen Norm ISO/DIS 5234
ist die Breite zwischen den Seitenflanken der Basisrippe, die in Fig. 2 mit W gekennzeichnet ist.
Auf einer Seite der Basisrippe ist eine Ausnehmung 24 und auf auf der gegenüberliegenden Seite ein Vorsprung 26 ausgebildet.
Die Ausnehmung 24 besitzt eine flachse Sohle 28, während die obere und die untere Seitenwandung 30 und 31 jeweils einen
Verlauf aufweisen, der sich aus zwei gegenläufigen Kreisbogen zusammensetzt, wie aus der Querschnittsdarstellung ersichtlich
ist.
Es ist außerdem ersichtlich, daß die Tiefe der Ausnehmung 24, gemessen längs einer zur zugehörigen Seitenflanke der
Basisrippe 20 rechtwinkligen Linie, viel geringer ist, als die entsprechende Tiefe der Ausnehmung bei der in Fig. 1 gezeigten
V-förmigen Basisrippe. Beispielsweise erstreckt sich die V-förmige Ausnehmung über die Verlängerung der abgewandten
Seite der Wurzel des Zahnabschnitts 12 hinaus, während die Ausnehmung 24 des in Fig. 2 gezeigten Kardenbeschlagdrahtes
nicht bis zur Verlängerung der abgewandten Seite der Zahnwurzel reicht. Beim Vergleich der Tiefe der Ausnehumg
mit der Dicke des Wurzelbereichs des Zahnabschnitts vernach-
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läßigt man die Ausrundung zwischen dem Zahnabschnitt und
der Basisrippe und bezieht sich auf eine theoretis ehe Zahndicke am Schnittpunkt der Verlängerung der schrägen Zahnflanken
des Zahnabschnitts mit der Verlängerung der oberen Schultern der Basisrippe. Außerdem kann festgestellt werden,
daß d:.e Eindringtiefe der Ausnehmung geringer ist als die halbe Steigungsbreite W. Bei einem typischen Beispiel, bei
welchem die Basisrippe eine Steigungsbreite von 0,9 mm aufweist., gemessen von der die Ausnehmung aufweisenden Seitenflanke
bis zu der den Vorsprung aufweisenden Seitenflanke ohne Berücksichtigung des Vorsprungs, beträgt die Tiefe der
Ausnehmung etwa 0,30 mm. Im jeden Fall wird vorgezogen, daß die Tiefe der Ausnehmung 0,7 mm nicht überschreitet.
Die Ausnehmung ist verglichen mit ihrer Tiefe verhältnismäßig breit, wobei die Breite in Fig. 2 in vertikaler Richtung gemessen
wird. Außerdem schafft die in Fig. 2 gezeigte Konstruktion eine beachtlich größere Widerstandsfähigkeit gegen
eine solche Verbiegung eines Teils der Basisrippe relativ zu einem anderen Teil, die eine Verengung der Ausnehmung zur
Folge haben könnte,wie dies bei der in Fig. 1 gezeigten V-förmigen Querschnittsform eines Kardenbeschlagdrahtes der
Fall ist. Da dieser verbesserte Biegewiderstand die Verengung der Ausnehmung wirksam beseitigt, wird es möglich,
die korrekte Windungszahl pro Längeneinheit der Walze aufzubringen, unabhängig vom Durchmesser der Walze, weil der Vorsprung
in der beabsichtigten Weise vollständig und richtig in die Ausnehmung eingreifen kann.
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CRi-JiNAL INSPECTED
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In der Praxis wurde gefunden, daß Draht mit einem Eingriff
in der Größenordnung von 0,3 mm zwischen benachbarten Windungen durch Eingriff des VorSprungs 26 in die benachbarte Ausnehmung
24 sehr wirksam ist und gut geeignet ist, nach der Montage auf der Kardenwalze einen Bruch der Basisrippe zu widerstehen.
Außerdem hat es sich nun als praktisch durchführbar erwiesen, einen Kardenbeschlagdraht der in den Fig. 2 und 3 gezeigten
Form herzustellen, der eine solche Steigungsbreite aufweist, daß auf 25 mm axialer Länge der Krempelwalze 28 Windungen
untergebracht werden können. Es wird angenommen, daß es möglich sein wird, einen Draht herzustellen bis herab zu
Steigungsbreiten, die 40 oder sogar 50 Windungen auf 25 mm axialer Länge der Walze ermöglichen. Zugleich kann der in den
Fig. 2 und 3 gezeigte, erfindungsgemäße Kardenbeschlagdraht auch mit größeren Querschnitten hergestellt werden, und zwar
ist dies sicher auch möglich bis zu Drahtquerschnitten, die
geeignet sind, 16 Windungen auf 25 mm axialer Walzenlänge anzuordnen.
Einer der Vorteile des erfindungsgemäßen Kardenbeschlagdrahte
s besteht darin, daß er mit geringeren Kosten herstellbar ist als der im Querschnitt V-förmige Draht, weil
er aus normalem Kardenbeschlagdraht hergestellt werden kann,
was die Abmessungen und die Stahlsorte betrifft. Dies ist beim bekannten Draht mit V-förmiger Profilierung der Basisrippe
nicht möglich, weil die Querschnittsform verhältnismäßig komplex ist. Überdies ermöglicht die einfachere Querschnittsform
des verwendbaren Drahtes die Anwendung höher legierter Stähle als dies bei dem Draht mit V-förmigem
Querschnitt möglich ist, weshalb der Kardenbeschlag eine
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höhere Beständigkeit gegenüber Abnützungserscheinungen erhalten kann. Außerdem können die Zahnabschnitte des erfindungsgemäßen,
verzahnbaren Kardenbeschlagdrahtes gegenüber den normalerweise auf Drähten mit V-förmigem Querschnitt ver- -.
wendeten Zahngrößen feiner gestaltet und dadurch mit vorhandenen, nicht verzahnbaren Drähten auf bereits bestehenden
Krempeln besser vergleichbar gemacht werden. Es sind somit weniger Kompromisse erforderlich, wenn man vorhandene Krempel
von nicht verzahnbarem auf verzahnbaren Kardenbeschlagdraht umrüstet.
Die genaue Querschnittsform der Ausnehmung und des Vorsprungs kann von der dargestellten Querschnittsform abweichen.
Beispielsweise können diese Querschnittsformen halbkreisförmig oder rechteckig sein.
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Claims (10)
1. Verzahnbarer, aus einem Metalldraht bestehender Kardenbeschlag mit einer Basisrippe und einem Zahnabschnitt,
dadurch gekennzeichnet, daß längs einer Seitenflanke der Basisrippe (20) ein Vorsprung (26) und längs der anderen
Seitenflanke der Basisrippe eine Ausnehmung (24) ausgebildet ist, daß die Steigungsbreite (W) der Basisrippe (20) nicht
größer ist als 1,35 mm und daß die maximale Tiefe der Ausnehmung (24), gemessen von der die Ausnehmung aufweisenden
Seitenflanke aus rechtwinklig zu dieser, nicht wesentlich größer ist als die Hälfte der Steigungsbreite (W) der Basisrippe (20).
2. Kardenbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Tiefe der Ausnehmung (24) nicht
mehr als 0,7 mm beträgt.
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3. Kardenbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die maximale Tiefe der Ausnehmung (24) nicht größer ist als 0,5 mm.
4. Kardenbeschlag nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die maximale Tiefe der Ausnehmung (24) nicht größer ist als die theoretische Dicke des Zahnabschnitts (22)
an der Zahnwurzel.
5. Kardenbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Tiefe der Ausnehmung (24) nichtgrößer
ist als 0,8-mal die theoretische Dicke des Zahnabschnitts an der Zahnwurzel.
6. Kardenbeschlag nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigungsbreite der Basisrippe
(20) nicht größer ist als 1,1 mm.
7. Kardenbeschlag nach einem der Ansprüche 1, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigungsbreite der
Basisrippe (20) nicht mehr als 0,92 mm beträgt.
8. Kardenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisrippe einen im allgemeinen
rechteckigen Querschnitt aufweist, wobei die Rippenhöhe größer ist als die Rippendicke, und daß eine Flanke des
Zahnabschnitts (22) eine Fortsetzung der die Ausnehmung (24) aufweisenden Seitenflanke der Basisrippe ist.
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9. Kardenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung einen Querschnitt
besitzt, welcher im wesentlichen jenem der Ausnehmung (24) entspricht, derart, daß der Vorsprung genau in die Ausnehmung
einer benachbarten Drahtwindung paßt.
10. Kardenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9»
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (24) eine flache Sohle (28) besitzt.
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Applications Claiming Priority (1)
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