DE2949101C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D47/00—Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
- B65D47/04—Closures with discharging devices other than pumps
- B65D47/20—Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge
- B65D47/2018—Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge comprising a valve or like element which is opened or closed by deformation of the container or closure
- B65D47/2056—Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge comprising a valve or like element which is opened or closed by deformation of the container or closure lift valve type
- B65D47/2081—Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge comprising a valve or like element which is opened or closed by deformation of the container or closure lift valve type in which the deformation raises or lowers the valve port
Description
Die Erfindung betrifft ein Abgabeventil gemäß dem Oberbe
griff des Anspruches 1, welches insbesondere für zähflüssige
Produkte geeignet sein soll.
Bei einer derartigen durch die US-PS 20 25 810 bekannten
Abgabeventil besteht die Gefahr, daß sich die Membran auf
dem Verschlußelement verkeilt, und zwar insbesondere dann,
wenn von außen ein stärkerer Druck auf die Membran ausgeübt
wird. Ein weiterer Nachteil des bekannten Abgabeventils
besteht darin, daß die Speichen über ihre gesamte radiale
Erstreckung, also auch unmittelbar am Verschlußelement,
senkrecht zur Längsachse des Abgabeventils verlaufen und
somit das Fließen des Füllgutes, insbesondere bei Schließen
des Ventils in Richtung auf das Innere des Behälters,
behindern.
Zwar ist aus der CH-PS 4 26 625 ein Abgabeventil auch für
viskose Füllgüter bekannt, bei welchem speichenartige Teile
vorgesehen sind, die das Verschlußelement mit einem Unter
teil verbinden. Diese Speichen verlaufen jedoch im wesent
lichen parallel zu dem die zentrale Öffnung der Membran
begrenzenden Umfang, so daß sie keinen wirksamen Anschlag
bilden, der bei entsprechend großer Krafteinwirkung von
außen in Schließrichtung der Membran ein Verkeilen derselben
auf den Speichen oder auf dem Verschlußelement verhindern
könnte.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Abgabeventil der einleitend beschriebenen Art so abzuwan
deln, daß ein Verkeilen der das Ventil bildenden Teile unter
allen in der Praxis in Betracht kommenden Umständen ausge
schlossen bleibt. Dabei soll sichergestellt sein, daß das
Ventil auch unter relativ geringem Füllgut-Druck öffnet,
jedoch andererseits ein einwandfreies Schließen des Ventils
bei Aufhören des inneren Überdrucks gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen im Kennzeichen des
Anspruches 1 gelöst.
Durch die Anschläge wird erreicht, daß die Membran bei
Druckentlastung immer die gewünschte Schließlage einnimmt.
Auch bei größerer Rückstellkraft der Membran oder bei
anderen in Schließrichtung auf die Membran ausgeübten Kräften
ist nicht zu befürchten, daß die konischen Ventilflächen
sich verkeilen, da eine Bewegung der Membran beim Schließen
des Ventils über die Anschläge hinaus nicht möglich ist.
Andererseits hat die Anordnung der Anschläge unterhalb des
scheibenförmigen Verschlußstücks zur Folge, daß der Durch
fluß des Füllguts durch das geöffnete Ventil hindurch nicht
oder nur unmerklich behindert wird.
Vorteilhaft ist das Verschlußelement als eine im Vergleich
zu ihrem Durchmesser dünne Scheibe ausgebildet, wobei die
Speichen in einer Ebene, die sich merklich unterhalb der
Scheibe befindet, mit dem Rand verbunden sind. Die Ausbil
dung des Verschlußelementes als dünne Scheibe hat den
Vorteil, daß die vom Verschlußelement getragene Dichtfläche
verhältnismäßig klein ist, so daß dementsprechend auch nur
wenig Füllgut an dieser Fläche anhaften kann, das von der
Membran bei deren Bewegung in ihrer Schließlage von der
Dichtfläche entfernt werden muß.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 in stark vergrößertem Maßstab, verglichen mit der
tatsächlichen Größe des Ventils einen senkrechten
Schnitt gemäß Linie A-A der Fig. 2;
Fig. 2 eine Draufsicht der Ventilkappe;
Fig. 3 eine Draufsicht des Ventil-Unterteils.
In der Zeichnung ist ein Unterteil 1 als einstückiges im Spritz
gießverfahren hergestelltes Teil dargestellt. Es ist mit einem
ersten Rand 2 versehen, der ein Innengewinde aufweist, das auf das Ge
winde einer Quetschflasche aus thermoplastischem Material auf
schraubbar ist, die eine mit Gewinde versehene 28 mm-Standard-
Öffnung aufweist und demzufolge mit Mitteln versehen ist, um das
Unterteil an der Flaschenöffnung anzubringen und somit den vor
erwähnten ringförmigen Rand 2 an der Flaschenöffnung zu befesti
gen. Ein dünnes kreisförmiges Verschlußelement 4 ist an seiner Unterseite
einstückig mit den inneren Enden nach oben verlaufender
Speichen 5 verbunden, die sich von dieser Unterseite radial er
strecken und mit einem zweiten Rand 3 in einer Ebene, die sich merklich un
terhalb der Unterseite der Scheibe befindet, verbunden sind.
Ein scheibenartiges Verschlußelement 5 ist auf und senkrecht zu der Achse des zweiten Randes 3
angeordnet. Gemäß der Darstellung in der Zeichnung hat die
Scheibe einen kleineren Durchmesser als der Rand und begrenzt
einen ringförmigen Raum zwischen Verschlußelement 4 und zweitem Rand 3.
In diesem konkreten Ausführungsbeispiel hat der zweite Rand 3 einen
Außendurchmesser von 24 mm (0,950′′); der maximale Durchmesser
des Verschlußelementes 4 beträgt 5,8 mm (0,230′′); seine Dicke beträgt
0,38 mm (0,015 . Diese Werte sollen lediglich die verhältnis
mäßig kleinen Dimensionen am tatsächlichen Ventil zeigen, ohne
daß irgendwelche Beschränkungen daraus herleitbar sein sollen.
Eine ebenfalls einstückig im Spritzgießverfahren hergestellte
Kappe 6 ist mit einer elastisch flexiblen ringförmigen Membran
7 versehen, die oberhalb der Ebene der Unterseite des Verschluß
elementes 4 angeordnet und mit einer Mittelöffnung 8 versehen ist, die
koaxial zum Verschlußelement 4 und zum zweiten Rand 3 angeordnet ist. Ihr Umfang
liegt normalerweise auf dem Umfang des Verschlußelementes 4 auf. Ein ein
stückiger Flansch 9 erstreckt sich vom Umfang der Membran
und ist am zweiten Rand 3 des Unterteiles angebracht. Die Verbindung
wird in der Weise hergestellt, daß Umfangsteile, die am Grund
element und an der Kappe jeweils angeformt sind, miteinander in
Eingriff gebracht werden und das Anbringen der Kappe in der
Weise geschieht, daß diese nach unten gedrückt wird, wobei sie
in den zweiten Rand 3 des Unterteils einschnappt. Es sind aber auch an
dere Verbindungsmittel möglich.
Der Umfang des Verschlußelementes 4 einerseits und der Umfang der Membran
öffnung 8 andererseits haben konische Oberflächen, die aneinan
der angepaßt sind. In dem in der Zeichnung dargestellten Aus
führungsbeispiel beträgt der Konuswinkel in beiden Fällen 45°.
Da die Speichen ihre nach oben weisenden inneren Enden mit der
Unterseite der Scheibe nur nahe dem Umfang der letzteren verbunden
haben, bleibt die Unterseite sowohl in radialen als auch in nach
unten weisenden Richtungen frei von irgendwelchen Hindernissen.
Praktisch ist nichts vorhanden, daß das vollständige freie Flie
ßen eines viskosen Produktes nach unten von der Ventilscheibe
verhindern oder beeinträchtigen könnte. Es gibt keinen vom Unter
teil nach oben sich zur Scheibe erstreckenden Fortsatz, auf wel
chem viskoses Material sich sammeln und das freie Abfließen vom
Umfang der Scheibe nach unten verzögern oder sonstwie beeinträch
tigen könnte.
Der Flansch 9 erstreckt sich vom zweiten Rand 3 nach oben bis zu einer
Höhe oberhalb der Ebene der Scheibenoberseite; die Membran weist
die bereits erwähnte verhältnismäßig flache konische Form auf.
Sie erstreckt sich in einem Stück von der Oberseite des Flansches
nach unten zur Scheibe. Die konische Schräge der Membran kann
zwischen etwa 3° und etwa 15° in bezug auf die Oberseite
des Verschlußelementes 4 variieren; im Fall des in der Zeichnung darge
stellten Ausführungsbeispiels beträgt sie 7°.
Aufgrund ihrer konischen Ausgestaltung leistet die Membran bereits
konstruktionsmäßig einen gewissen Widerstand gegen eine Biege
beanspruchung, wenn ein zähflüssiges Füllgut Druck auf ihre inne
re Begrenzungsfläche bzw. ihren Boden ausübt. Die Bewegung der
Membran, die für das Öffnen des Ventils erforderlich ist, wird zu
einem großen Teil, wenn nicht ausschließlich, über den oberen
Rand oder den oberen Bereich 9 a des Flansches erreicht, der völlig
frei von irgendwelchen Beschränkungen oder Zwängungen bezüglich
einer radialen Biegung ist. Zusätzlich zu dieser Scharnier- oder
Gelenkwirkung hat eine Bewegung der Membran durch von unten wir
kenden Druck nach oben die Tendenz, den Bodenbereich des Flan
sches 9 radial nach innen zu beaufschlagen mit dem Ergebnis, daß
der Eingriff zwischen Kappe und Unterteil noch enger wird. Das
Unterteil hat unterhalb seines zweiten Randes 3 eine kreisförmige Nut 3 a;
der Flansch 9 der Kappe hat eine nach innen vorstehende ringför
mige Rippe 9 b. Die Teile 3 a und 9 b schnappen ineinander, wenn die
Kappe beim Zusammenbau des Ventils auf das Unterteil aufgeschoben
wird. Wie vorstehend erwähnt, wird diese Verriegelung noch durch
eine Wirkung verstärkt, bei der es sich im Ergebnis um eine
Schwenkbewegung des Flansches 9 handelt, wenn sein oberer Bereich
9 a aufgrund der nach oben gerichteten Bewegung der Membran 7 nach
außen gebogen wird.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß vorstehend und in
der folgenden Beschreibung Bezug genommen wird auf "Oberseiten",
"Unterseiten" usw. gemäß der Darstellung des Ventils in der
Zeichnung. Bei Gebrauch wird eine Quetschflasche normalerweise
umgedreht, so daß die Lage der Teile umgekehrt ist. Dieser Sach
verhalt bleibt jedoch in der Beschreibung der Zeichnung und des
darin dargestellten Ventils unberücksichtigt.
Wenn einer nach innen gerichteten Bewegung der Membran keine
Grenze gesetzt ist, könnte es möglich sein, daß ein Benutzer
durch starken Fingerdruck die Membran vollständig nach unten
unter das Verschlußelement 4 drückt. Dann würde das selbstfließende Ven
til seine Funktion nicht mehr erfüllen können. Aus diesem Grunde
erstrecken sich die Speichen 5, die vom unteren Bereich des zweiten
Randes 3 diagonal nach oben in Richtung auf das Verschlußelement 4 ver
laufen, in einer Ebene geringfügig unterhalb der unteren Seite
der Scheibe radial nach außen zur Bildung von Anschlägen
10, mit denen der innere Umfang der Membran
normalerweise nicht in Berührung kommt, die aber dazu dienen kön
nen, eine nach unten gerichtete Bewegung der Membran zu begren
zen, wenn letztere durch äußeren Druck nach unten gepreßt wird.
Diese Ausgestaltung kann vorgesehen sein, obwohl es im übrigen
wünschenswert ist, den Umfang der Scheibe frei von allen nach
unten gerichteten Hindernissen und dgl. zu halten. Die vorbe
schriebene Ausgestaltung gibt eine Gewähr dafür, daß das Ventil
unter allen bei normalem Gebrauch auftretenden Beanspruchungen
funktionsfähig bleibt.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die Membran und die Scheibe mit einer Wandstärke von 0,38 mm
(0,015′′) versehen. Dies zeigt die extrem dünne Wandstärke der
Verschlußscheibe 4 und die Tatsache, daß diese zwei Haupt-Ventilteile
sehr wenig thermoplastisches Material erfordern; der größte
Teil des benötigten thermoplastischen Materials geht in das Un
terteil 1, das in jedem Fall die Steifigkeit aufweisen muß, die
notwendig ist, um es an der Flaschenöffnung befestigen zu können,
und die beiden ineinandergreifenden Teile, die für ein leichtes
Zusammensetzen des Ventils erforderlich sind, wobei zu berück
sichtigen ist, daß der obere Bereich 9 a des Membranflansches
eine dünne Wandstärke aufweisen sollte, um die oben beschriebene
Gelenk- bzw. Scharnierwölbung zu begünstigen. Dabei wird der obere
Bereich 9 a so ausgeführt, daß er vom oberen Ende des zweiten Randes 3
zur einstückigen Verbindung zwischen Membran 7 und dem oberen
Ende des Bereiches 9 a nach oben sich verjüngend ausgeführt ist.
Der Durchmesser der Unterseite der Scheibe sollte vorzugsweise
nicht größer sein als etwa ein Drittel des Durchmessers der
Unterseite der Membran. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
sind der Durchmesser der Scheibenunterseite und der Innendurch
messer der Membran 5,0 mm (0,20′′) bzw. 22,8 mm (0,90′′). Bei
Verwendung an einer Quetschflasche weist die Membran etwa die
größte vorstellbare Kolbenfläche, die der Einwirkung des unter
Druck stehenden viskosen Füllgutes ausgesetzt ist, auf, wobei
dieser Druck auch auf die inneren Oberflächen der oberen Bereiche
9 a des Flansches einwirkt, um die Gelenk- bzw. Scharnierwirkung
zu begünstigen. Bei einer normalen Quetschflasche braucht der
ausgeübte Fingerdruck zur Betätigung dieses Ventils nicht sehr
groß zu sein.
Bei einem Ventil der hier in Rede stehenden Art ist ein
Druckentlastungsventil erforderlich,
wobei die
Verwendung eines Ventils vom sogenannten Entenschnabel-Typ
vorgeschlagen wird. Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich das
Belüftungsventil 11 quer durch das Unterteil durch den unteren Teil
des zweiten Randes 3. Dabei ist der für den Entenschnabel charakteristi
sche flache Bereich in einer vertikalen Ebene angeordnet, damit
er nicht in irgendeinem nennenswerten Ausmaß das Fließen des
Füllgutes durch das Unterteil 1 des Ventils behindert.
Fig. 1 läßt erkennen, wie dieser querverlaufende und in der
Vertikalen angeordnete Entenschnabel sich nach innen vom zweiten Rand 3
des Unterteils erstreckt, wobei eine Öffnung 11 a des Entenschna
bels an einer Stelle endet, die nach außen gegenüber dem Umfang
des Verschlußelementes 4 versetzt ist, so daß die Scheibe unterseitig vom
Entenschnabel frei bleibt. Diese Anordnung zusammen mit dem ver
tikalen Verlauf des Entenschnabels verhindert das Einschließen
des abgegebenen Füllgutes, nachdem das Ventil geschlossen hat.
Der Entenschnabel hat eine Entlüftungsöffnung 11 b, die sich quer
durch den Rand bis zur Außenseite desselben erstreckt. Diese
Entlüftungsöffnung wird durch einen radialen Schlitz im
oberen Bereich des zweiten Randes 3 gebildet, wobei der Flansch 9 der
Kappe das äußere Ende des Entenschnabels mit Ausnahme dieses
Schlitzes, der unterhalb der unteren Begrenzungskante der Flasche
liegt, verschließt. Der Schlitz ist von kleinen Dimensionen, so
daß die Entlüftungsöffnung einen so kleinen Durchmesser im Ver
gleich zum Durchmesser des Entenschnabels aufweist, daß die Ent
lüftungsöffnung bei Betrachtung des Ventils von außen kaum auf
fällt.
Claims (9)
1. Abgabeventil mit einem Unterteil, das einen ringförmigen
Rand und Mittel zum Anbringen eines Randes an der Öffnung
eines durch inneren Überdruck entleerbaren Behälters
aufweist, und mit einem im Querschnitt kreisförmigen,
scheibenförmigen Verschlußelement sowie mit Speichen, deren
innere Enden an der Unterseite nur im Bereich des Umfangs
des Verschlußelements mit diesem verbunden sind, wobei die
Speichen von der Unterseite des Verschlußelements radial
ausgehend sich zum Rand erstrecken und das in der Achse
angeordnete Verschlußelement mit dem Rand verbinden, wobei
das Verschlußelement im Vergleich zum Durchmesser des Randes
einen kleinen Durchmesser aufweist und gemeinsam mit dem
Rand einen ringförmigen Raum begrenzt und eine Kappe
vorgesehen ist, die eine elastische flexible ringförmige
Membran mit einer zentralen Öffnung aufweist, deren durch
eine konische Oberfläche begrenzter Umfang mit dem konischen
Umfang des Verschlußelementes zusammenwirkt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speichen (5) nahe dem Umfang des
Verschlußelementes (4) und geringfügig unterhalb desselben
Anschläge (10) bilden, die eine ein bestimmtes Maß über
schreitende, nach unten gerichtete Bewegung der Membran (7)
begrenzen und die dem Verschlußelement (4) zugekehrten
Endabschnitte der Speichen (5) nach oben verlaufend angeord
net sind.
2. Ventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verschlußelement (4) als eine im Vergleich zu ihrem Durch
messer dünne Scheibe ausgebildet ist und die Speichen (5) in
einer Ebene, die sich merklich unterhalb des Verschlußelementes (4)
befindet, mit dem zweiten Rand (3) verbunden ist.
3. Ventil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
Verschlußelement (4) und Membran (7) im wesentlichen die gleiche
Stärke aufweisen.
4. Ventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Membran (7) eine nach unten gerichtete Konizität von
zwischen 3° bis etwa 15° in bezug auf die ebene Oberseite
des Verschlußelementes (4) aufweist.
5. Ventil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser der Scheibenunterseite nicht mehr als etwa ein
Drittel des Durchmessers der Unterseite der Membran (7)
beträgt.
6. Ventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Membran (7) mit einem Flansch (9) versehen ist, der sich
nach oben vom zweiten Rand (3) erstreckt bis auf eine Höhe oberhalb
der Oberseite des Verschlußelementes (4), und die Membran (7) eine
konische Form aufweist und sich einstückig von der Oberseite
des Flansches (9) nach unten zum Verschlußelement (4) erstreckt und
der obere Bereich (9 a) des Flansches (9) frei von einer
Vorspannung gegen radiale elastische Biegung ist.
7. Ventil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser der Membran (7) an ihrer Unterseite nicht
kleiner ist als etwa 16,5 mm und Unterteil (1) und Kappe (6)
jeweils einstückig im Spritzgießverfahren aus Kunststoff
hergestellt sind und die Stärke des scheibenförmigen
Verschlußelementes (4) und der Membran (7) in einem Bereich
von etwa 1,25 mm bis 7,6 mm liegt und der Flansch (9) der
Membran (7) sich nach oben bezüglich seiner Wandstärke vom
ersten Rand (2) des Unterteils (1) in Richtung zur Verbindung zur
Membran (7) mit dem Flansch (9) verjüngt.
8. Ventil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Unterteil (1) mit einem für eine Quetschflasche geeigneten
Belüftungsventil (11) versehen ist, das durch einen querver
laufenden und in vertikaler Ebene angeordneten Entenschnabel
gebildet ist, der sich innenseitig vom zweiten Rand (3) erstreckt
und die Öffnung des Belüftungsventils (11) sich an einer
Stelle befindet, die nach außen gegenüber dem Umfang des
Verschlußelementes (4) versetzt ist, so daß der Bereich
unterhalb desselben frei vom Belüftungsventil (11) bleibt,
dessen Entlüftungsdurchgang (11 b) den zweiten Rand (3) bis nach außen
durchsetzt.
9. Ventil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Entlüftungsdurchgang (11 b) einen so kleinen Durchmesser im
Vergleich zum Durchmesser des Entenschnabels aufweist, daß
er das Äußere des Ventils nicht verändert.
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