DE3000337A1 - Vorrichtung zum stabilisieren eines nasen- und/oder magenschlauchs o.dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum stabilisieren eines nasen- und/oder magenschlauchs o.dgl.

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DE3000337A1
DE3000337A1 DE19803000337 DE3000337A DE3000337A1 DE 3000337 A1 DE3000337 A1 DE 3000337A1 DE 19803000337 DE19803000337 DE 19803000337 DE 3000337 A DE3000337 A DE 3000337A DE 3000337 A1 DE3000337 A1 DE 3000337A1
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Ingram S Chodorow
Richard Hall
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Description

DiPL-IrIg-H1MITSCHERLICH vj :..: ; &-BOO0 MD KiCHSN 22
Dipi.-Ing. K. GUNSCHMANN Steinsdorfstraße 10
Dr. r«,. not. W. KÖRBER * (089)
Dipl.-Ing. J. SCHMIDT-EVERS
PATENTANWÄLTE
7. Januar 198ο
TECHNAIYTIOS, INC.
lake Street Upper Saddle River New Jersey, V.St.A.
Vorrichtung zum Stabilisieren eines Nasen- und/oder Magensohlauchs oder dergl,
BESCHREIBUNa
Die Erfindung gehört zum Gebiet der Nasen- und/oder Magenschläuche , bei denen es sich um Vorrichtungen handelt, die bei und nach Operationen in großem Umfang verwendet werden. Ein solcher Schlauch besteht gewöhnlich aus einem klaren oder gefärbten Kunststoff und weist ein proximales und ein distales Ende, einen zentralen Durchlaß und zusätzliche öffnungen nahe dem distalen Ende auf. Zum Gebrauch wird das distale Ende von unten nach oben in ein Nasenloch oder den Mund des Patienten eingeführt; hierauf wird der Schlauch durch den Nasenrachenraum weiter nach unten durch den Mundrachenraum und schließlich weiter nach unten durch die Speiseröhre in den Maden eingeführt. An das proximale Ende wird eine Saugpumpe angeschlossen, um Magensekrete abzusaugen, insbesondere bei Patienten, die intravenös ernährt werden. Diese Schläuche oder Katheter bleiben je nach dem Zustand des Patienten während mehrerer Stunden bis zu zwei Wochen in ihrer Lage; die bis jetzt bekannten diesen Zweck dienenden Vorrichtungen und Verfahren sind während der letzten etwa Jahre im wesentlichen unverändert geblieben. Allerdings wurden inzwischen verbesserte Kunststoffe entwickelt, aus denen
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sich Schläuche herstellen lassen, die fester, glatter und selbstschmierend sind, die für Röntgenstrahlen undurchlässige Markierungen aufweisen, damit man ihre Lage während des Einführens und danach auf dem Röntgenschirm beobachten kann, und die so gestaltet sind, daß ein Verstopfen möglichst vermieden wird.
Diese Schläuche, die gegenwärtig von mehr als einem Dutzend Firmen hergestellt werden, erfüllen im allgemeinen ihren primären Zweck, d.h. sie gewährleisten eine zuverlässige Drainage. Jedoch ergeben sich bei diesen Schläuchen oder Kathetern zahlreiche unerwünschte, unbequeme und in manchen Fällen gefährliche Nebenwirkungen, von denen einige den Ärzten und dem Pflegepersonal so vertraut sind, daß sie beim Gebrauch von Nasen- und/oder Magenschläuchen als unvermeidbar betrachtet werden. Hierzu gehören zwei verschiedene Arten von Problemen: Einerseits können beim Gewebe des Nasenlochs, des Rachens und der Speiseröhre Reizungen, Nekrosen und/oder Geschwüre auftreten, und andererseits entstehen in diesen Bereichen Schmerzen, unter denen Patienten erheblich zu leiden haben, bei denen während ihres Krankenhausaufenthalts der Schlauch in seiner Lage bleiben muß.
Zwar treten einige der Probleme und Unbequemlichkeiten dieser Art während des Einführens eines solchen Schlauchs und bei einer längeren Liegezeit auf, doch danach können sich noch größere Schwierigkeiten ergeben, und zwar dann, wenn der eingeführte Schlauch gebogen bzw. verdreht wird, wenn größere Bewegungen zwischen dem Schlauch und dem Körper des Patienten auftreten und wenn mehrere Schichten von Klebstreifen benutzt werden, um den frei zugänglichen Teil des Schlauchs an der Oberlippe oder der Nase und der Wange des Patienten zu befestigen. Ein Verbiegen und Verdrehen des eingeführten Schlauchs tritt auf, wenn der nach unten ragende freiliegende Teil des Schlauchs nahe der Oberlippe umgebogen und der Schlauch dann nach oben an der Wange vorbei zu der Absaug-
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vorrichtung geführt wird, Zwar fühlt sich der Schlauch ziemlich weich an, doch ist diese Beobachtung irreführend. In Wirklichkeit hat der Schlauch eine erhebliche Steifigkeit, damit er beim Aufbringen von Unterdruck nicht zusammenfällt oder sich quer zu seiner Längsachse durchbiegt, während er in Richtung seiner Achse vorgeschoben wird, wobei er sich längs zahlreicher gekrümmter Bahnabschnitte bewegen können muß. Somit hat der Schlauch eine erhebliche Härte, und jeder Teil des Schläuche, der sich an Körpergewebe abstützt, kann erhebliche Schmerzen verursachen.
Ein weiteres, jedoch schwer zu erkennendes Problem ergibt sich aus der Reaktionskraft, die entsteht, wenn ein solcher scheinbar1weicher Schlauch beim Austreten aus dem Nasenloch umgebogen wird. Hierbei wird der Rand des Nasenlochs oder eine andere Anlagestelle des Schlauchs zu einem Lagerpunkt, der durch einen Zwischenabschnitt des Schlauchs zwischen einem freiliegenden unteren Abschnitt des Schlauchs, der umgebogen oder einer Zugkraft ausgesetzt ist, und einem in den Körper eingeführten oberen Abschnitt berührt wird. Wird der untere Teil des Schlauchs nach rechts gezogen, bleibt der Zwischenabschnitt in seiner Lage, und der in den Körper eingeführte Abschnitt neigt dazu, sich nach links zu bewegen und eine nach links gerichtete Reaktionskraft auf das benachbarte Gewebe auszuüben. Es konnte festgestellt werden, daß diese Reaktionskraft eine ziemlich erheblich Größe erreichen kann.
Als zweiter der drei vorstehend genannten Faktoren, die zu Schmerzen und Nekrosen führen, kommt jede größere Bewegung des Schlauchs oder des Patienten im Gegensatz zum Durchbiegen und Verdrehen eines ortsfesten Schlauchs in i'rage. Der aus einem Nasenloch herausragende Schlauch kann verlagert oder sogar ruckartigen Bewegungen ausgesetzt werden, wenn sich der Patient auf ungünstige Weise bewegt oder wenn eine unzweckmäßige Bewegung der Vorrichtung erfolgt, an die der Schlauch
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angeschlossen ist; ähnliche Wirkungen können schon durch Husten oder Schlucken des Patienten hervorgerufen werden, wobei erhebliche Schmerzen im Nasenloch und den benachbarten Bereichen auftreten.
Die Verwendung von Klebstreifen zum Verringern der möglichen Bewegungen des Schlauchs erweist sich nur teilweise als zweckmäßig, und außerdem können hierbei weitere und manchmal sogar noch größere Schwierigkeiten entstehen. Klebstreifen erweisen sich als unangenehm, da sie ständig eine Zugkraft auf die Haut ausüben, da sie in Gegenwart von Wärme und Feuchtigkeit besonders unangenehm sind und da sie sich nicht schmerzlos von der Haut entfernen lassen. Das Entfernen von Klebstreifen von dem Schlauch führt dann, wenn es erforderlich ist, zu zusätzlichen Bewegungen des Schlauchs, und hierin besteht eine weitere Ursache für Schmerzen. Ein weiteres besonders unangenehmes Merkmal der Verwendung von Klebstreifen beisteht darin, daß der Klebstreifen gewöhnlich den Schlauch in fester Anlage an der Oberlippe oder dem Philtrum hält; der Schlauch ist dagegen nach dem Austreten aus dem Nasenloch auf natürliche Weise bestrebt, sich nach außen und von der Oberfläche der Oberlippe weg zu biegen, und wenn man den Schlauch mit dieser Fläche verklebt, wird der Schlauch praktisch durchgebogen, so daß er eine Reaktionskraft auf das im Nasenloch weiter oben liegende Gewebe ausübt. Die bisherige Praxis der Verwendung weiterer Klebstreifen zum Festhalten eines Teils des Nasen- und/oder Magenschlauchs auf der Wange des Patienten führt ebenfalls zu auf die Haut wirkenden Zugkräften sowie dazu, daß der Schlauch auf unnatürliche Weise durchgebogen wird, was zum Entstehen von Reaktionskräften führt.
Es wurden bereits verschiedene Vorrichtungen vorgeschlagen, die unter Verwendung von Klebstreifen oder elastischen Bändern mit einem freiliegenden Teil eines Nasen- und/oder Magenschlauchs zusammenarbeiten oder bei denen eine Hülse oder Muffe
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verwendet wird, die den Schlauch umschließt; hierbei wird die eigentliche Vorrichtung am Kopf des Patienten mit Hilfe von Bändern oder eines den Kopf umschließenden Geschirrs befestigt. Die Verwendung von Bändern dieser Art wird jetzt als unzweckmäßig betrachtet, da ihre Benutzung zeitaufwendig und langwierig ist und da sie ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie naß werden; jede Notwendigkeit, elastische Bänder um den Schlauch herumzulegen oder eine Muffe oder dergl. längs des aus dem Nasenloch des Patienten herausragenden Schlauchs zu verschieben, führt entweder zur Erzeugung von Schmerzen, die gemäß der Erfindung vermieden werden sollen, oder ihre Handhabung ist unzweckmäßig. In einem Fall wurde ein einer Brille ähnelnder Rahmen vorgeschlagen, der im Bereich einer Schläfe mit einer Klammer versehen war und mit einem Teil eines Nasenkatheters zusammenarbeiten sollte; hierbei war jedoch nicht dafür gesorgt, daß der Schlauch in der richtigen Lage gehalten oder Bewegungen des Schlauchs im Bereich des Nasenlochs verhindert wurden. Bei einem weiteren in der Praxis nicht bewährten Versuch, die vorstehend genannten Probleme zu lösen, wurde ein auf der Rückseite mit Klebstoff beschichtetes Stück eines Klettenverschlußmaterials mit der Wange des Patienten verklebt, und eine Muffe mit einer Außenfläche aus dem Klettenverschlußmaterial wurde an dem Schlauch befestigt. Werden die aus dem Klettenverschlußmaterial bestehenden Flächen aufeinandergedrückt, werden sie lösbar miteinander verbunden; jedoch erweist sich die Anordnung der Muffe auf dem Schlauch als unzweckmäßig, und gemäß der Erfindung soll die Verwendung von mit dem Gesicht des Patienten in Berührung kommendem Klebstoff vermieden werden. In einem weiteren Versuch, die genannten Probleme zu lösen, wurde eine Vorrichtung vorgeschlagen, die mit Hilfe von Schlitzen und Nuten mit dem freiliegenden Teil eines Nasen- und/oder Magcnschlauchs zusammenarbeitet; um der Vorrichtung eine ausreichende Festigkeit und Elastizität zu verleihen und so eine zuverlässige, jedoch lösbare Befestigung des Schlauchs ohne zusätzliche Halteeinrichtungen zu ermöglichen, wurde die Vorrichtung jedoch
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aus einem halbstarren Material hergestellt, so daß sie relativ hart war und beim Andrücken an die Oberlippe des Patienten zu Unzuträglichkeiten führte.
Betrachtet man den Stand der Technik auf diesem Gebiet, zeigt es sich, daß bei keiner der bekannten Vorrichtungen alle Probleme gelöst werden, die sich bei Nasen- und/oder Magenschläuchen ergeben, insbesondere dann, wenn die Vorrichtungen und die Schläuche lösbar befestigt werden sollen. Durch die Erfindung ist nunmehr eine Vorrichtung geschaffen worden, die konstruktive Merkmale aufweist, welche es ermöglichen, einen Schlauch schnell und zuverlässig in die richtige Lage zu bringen und ihn lösbar zu befestigen, wobei die Nachteile für den Patienten weitgehend vermieden werden. Insbesondere ermöglicht es die Erfindung, Reizungen, Nekrosen, eine Geschwürbildung und das Entstehen von Schmerzen als Folge der Benutzung von Magenschläuchen und dergl. zu vermeiden.
Genauer gesagt, ist durch die Erfindung eine Vorrichtung ge» schaffen worden, die mit einem Nasen- und/oder Magenschlauch oder einem anderen Schlauch dort zusammenarbeitet, wo der Schlauch aus der Nase eines Patienten austritt, und die den Schlauch bei Bewegungen in allen Richtungen stabilisiert. Durch diese Stabilisierung wird der Schlauch daran gehindert, sich axial bzw« in der Längsrichtung weiter in das Nasenloch hinein oder aus ihm heraus zu bewegen, seitliche Bewegungen in Richtung auf die Seitenwände des Nasenlochs auszuführen, sich in der Tiefenrichtung auf den vorderen oder hinteren Teil der Nase zu zu bewegen, In der Nase eine andere Winkellage einzunehmen und sich um seine Längsachse zu drehen* Ferner verringert die Vorrichtung die Reaktionskraft, die durch einen in den Körper eingeführten Teil des Schlauchs jenseits des» jenigen Teils hervorgerufen wird, der von der Vorrichtung tatsächlich erfaßt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung wird
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der Schlauch zuverlässig, Jedoch auf leicht lösbare Weise, dadurch festgehalten, daß eine elastische Halteeinrichtung vorhanden ist, die sich federnd zwischen einer ersten Stellung zum Freigeben einer Führungsfläche zum Erfassen und Ausrichten des Schlauchs und einer zweiten Stellung zum Andrükken des Schlauchs an die Führungsfläche bewegen läßt. Hierbei wird der Schlauch nicht nur durch die Vorrichtung erfaßt, sondern die Vorrichtung mit dem von ihr festgehaltenen Schlauch wird gegen Bewegungen gegenüber dem Kopf des Patienten durch ein Geschirr festgelegt, das sich von den Rändern der Vorrichtung aus nahe der Oberlippe an den Wangen vorbei zum Hinterkopf oder Hals des Patienten erstreckt. Dieses Geschirr ist natürlich bezüglich seiner Länge und Spannung einstellbar, damit es keinen unangenehmen Druck ausübt, während es die Vorrichtung und den Schlauch in ihrer Lage hält.
Ein weiteres Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß sie es ermöglicht, den Schlauch zu erfassen, ohne daß die natürliche Orientierung des Schlauchs beim Austreten aus der Nase verändert wird; auf diese Weise ist es möglich, das Verbiegen, Verdrehen und/oder Aufbringen von Zugkräften auf den Schlauch im Bereich der Nase des Patienten und innerhalb der Nase, wo bei den bekannten Schläuchen besonders große Unannehmlichkeiten.!auftreten, weitgehend zu vermeiden. Insbesondere ermöglicht es die Vorrichtung dem Schlauch, sich allgemein nach unten zu erstrecken und seine normale Lage beizubehalten, wobei er etwas zur Seite und z.B. vom linken Nasenloch aus in Richtung auf die linke Wange abgewinkelt ist und wobei der Schlauch vom Mund des Patienten weg etwas nach außen ragt, obwohl der verbleibende oder proximale Teil des Schlauchs tatsächlich nach oben und in seitlicher Richtung an der Wange vorbei umgebogen ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht in einer an dem Geschirr angebrachten Klammer, die nahe der Wange des Patienten angeordnet ist. Diese Klammer ist geeignet, den Teil des
Schlauchs zu erfassen und lösbar festzuhalten, der sich an der Wange vorbei erstreckt, so daß keine Klebstreifen benötigt werden, um den Schlauch auf der Wange festzulegen. Bei bevorzugten Ausführungsformen ist die Klammer schwenkbar, so daß der Schlauch zwar festgehalten wird, jedoch seine natürliche Orientierung finden oder beibehalten kann; hierdurch wird vermieden, daß der Schlauch eine oder mehrere unnatürliche Krümmungen bildet, und dies trägt zur weiteren Verringerung der Unannehmlichkeiten für den Patienten bei.
Zwar läßt sich die Vorrichtung im Rahmen der Erfindung in der verschiedensten Weise ausbilden, doch wird sie vorzugsweise aus einem weichen, flexiblen und leicht zu verformenden Material in Form einer gekrümmten Konstruktion bzw. eines Mittelstücks ausgebildet, das eine konkave Fläche zum Anlegen an die Oberlippe des Patienten, einen vorderen Abschniti zum lösbaren Festhalten eines Schlauchs und an beiden Enden Einrichtungen zum Zusammenarbeiten mit einem Geschirr aufweist. Auf der Vorderseite sind eine oder zwei Führungsflächen zum Aufnehmen und Ausrichten des freiliegenden Teils des Schlauchs vorhanden, die den Schlauch im wesentlichen auf die Achse des Nasenlochs ausrichten, aus dem der Schlauch herausragt. Die Führungsflächen sind so bemessen, daß sie einen im folgenden kurz als Schlauch bezeichneten Nasen- und/oder Magenschlauch mit einem Durchmesser von 12, 14, 16 oder 18 French aufnehmen können; eine elastische Einrichtung, z.B. eine gesonderte Feder, arbeitet mit der Führungsfläche zusammen, um den ausgerichteten Schlauch festzulegen oder unabhängig und lösbar mit dem Schlauch zusammenzuarbeiten. Der Vorgang, bei dem der Schlauch längs eines eine bestimmte Länge aufweisenden Abschnitts erfaßt wird, stellt eine Verbesserung gegenüber bekannten Vorrichtungen dar, bei denen der Schlauch an einer einzigen Stelle erfaßt wird, die als Lagerung wirkt, so daß sich der Schlauch oberhalb oder unterhalb der Lagerung durchbiegen kann, so daß eine entgegengesetzte Reaktionskraft in dem jenseits der Lagerung angeordneten Teil des Schlauchs entsteht.
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Der mittlere Abschnitt des Basisteils kann eine größere Dicke aufweisen, um die Festigkeit zu erhöhen, doch ist das Material der Basis einschließlich seiner Endabschnitte oder Flügel so weich, daß es für den Benutzer als angenehm empfunden wird. Als Material für den Basisabschnitt kann man im wesentlichen das gleiche Material wählen, aus dem bestimmte Magenschläuche hergestellt werden, z.B. Polyvinylchlorid; hierbei ergibt sich ein sehr hoher Reibungskoeffizient zwischen der Vorrichtung und dem Schlauch, wodurch die Stabilität des Schlauchs weiter verbessert wird.
Die bewegbare Feder kann frei zugängliche Halteeinrichtungen aufweisen, die durch den Arzt oder eine Krankenschwester leicht zu betätigen sind. Der bewegbare Teil der Feder, der in Berührung mit dem Schlauch kommt, kann scharfe Ansätze aufweisen, die etwas in die Außenfläche des Schlauchs eindringen oder die Oberfläche des Schlauchs mindestens so weit verformen, daß sie mit der Schlauchoberfläche form- und/oder reibungsschlüssig zusammenarbeiten. Der Schlauch hat aus medizinischen Gründen eine glatte, harte und schlüpfrige Oberfläche, damit die erforderliche Festigkeit gewährleistet ist, und damit er sich leicht in Körperhöhlen des Patienten einführen läßt; aus diesen Gründen ist es schwierig, die Halteeinrichtungen so auszubilden, daß sie den Schlauch einwandfrei festhalten. Schon ein einfaches Herumbiegen des Schlauchs um Hindernisse trägt zur Herstellung eines Reibungs- und/oder Formschlusses bei. Schließlich kann man die bewegbare Feder durch ein halbstarres Greifelement ersetzen, das zwischen einer ersten Stellung zum Freigeben einer den Schlauch aufnehmenden Anlagefläche und einer zweiten Stellung zum Festlegen des Schlauchs durch das Greifelement bewegbar ist.
Wie erwähnt, veranschaulichen die verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung, daß es möglich ist, einen Magenschlauch so zu stabilisieren, daß die Reizungen und Schmerzen weitgehend verringert werden, denen Patienten bis jetzt nahezu
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in allen Fällen ausgesetzt sind, in denen Nasen- und/oder Magenschläuche oder andere Schläuche verwendet werden.
Ausführungsteispiele der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Teilschnitt des Kopfes eines Patienten;
Fig. 2 einen Teil der Vorderansicht des Gesichts eines Patienten, bei dem ein Nasen- und/oder Magenschlauch in ein Nasenloch eingeführt worden ist;
Fig. 3 eine Fig. 2 ähnelnde Darstellung; Fig. 4 eine weitere Fig. 2 ähnelnde Darstellung;
Fig. 5 einen Schnitt eines Schlauchs, der am Gesicht eines Patienten mittels eines Klebstreifens befestigt ist;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer auf dem Kopf eines Patienten angeordneten erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Stabilisieren eines Schlauchs;
Fig. 7 eine Schrägansicht der Vorderseite der Vorrichtung nach Fig. 6;
Fig. 8 den Schnitt 8-8 in Fig. 7;
Fig. 9 einen vergrößerten Schnitt längs der Linie 9-9 in Fig. 7;
Fig. 10 die Vorderansicht der Vorrichtung nach Fig. 9;
Fig. 11 eine Seitenansicht der auf dem Kopf eines Patienten angeordneten Vorrichtung mit einer ersten Ausführungsform eines Geschirrs;
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Fig. 12 eine abgeänderte Ausführungsform der Vorrichtung und des Geschirrs nach Fig. 11;
Fig. 13 in einer Fig. 11 ähnelnden Darstellung eine weitere Ausführungsform eines Geschirrs;
Fig. 14 in einer Fig. 11 ähnelnden Darstellung eine dritte Ausführungsform eines Geschirrs;
Fig. 15 eine Schrägansicht einer Vorrichtung zum Stabilisieren eines Schlauchs mit einer vierten Ausführungsform eines Geschirrs;
Fig. 16 in einer Fig. 15 ähnelnden Darstellung eine fünfte Ausführungsform eines Geschirrs;
Fig. 17 eine vergrößerte Schrägansicht eines Endes der Vorrichtung nach Fig. 16;
Fig. 18 eine Schrägansicht eines Teils einer weiteren Ausführungsform der Erfindung; und
Fig. 19 eine Schrägansicht eines Teils einer weiteren Ausführungsform.
In Fig. 1 ist im Schnitt der Kopf eines Patienten dargestellt, bei dem in der üblichen Weise ein Schlauch in ein Nasenloch eingeführt worden ist. Der Schlauch 10 hat ein proximales Ende 11, das zu einer Absaugeinrichtung führt, und ein distales Ende 12; über die ganze Länge des Schlauchs erstreckt sich ein Kanal, der an einer Öffnung 13 mündet und zusätzliche öffnungen 14 an seinem distalen Ende avfweist, das bis in den untersten Teil des Magens vorgeschoben wird. Beim Einführen des Schlauchs wird sein distales Ende zunächst bei 21 eingeführt, so daß es in den Nasenraum 15 eintritt, um dann über den Rachenraum 16, den Kehldeckel 17 und die Öffnung 18
der Luftröhre hinweg in den zur Speiseröhre führenden Kanal 19 eingeschoben zu werden.
Fig. 2 zeigt die Vorderseite der Nase 20 eines Patienten, bei dem der Schlauch 10 aus einem Nasenloch 21 herausragt, um sich dann nach oben zu der Absaugeinrichtung zu erstrekken. Bis jetzt ist es üblich, den Schlauch 10 mit Hilfe eines Klebstreifens 22 festzulegen, der an der Oberlippe des Patienten befestigt werden kann, und/oder mit Hilfe eines an der Wange des Patienten befestigten weiteren Klebstreifens 23. Fig. 3 zeigt ein weiteres Befestigungsverfahren, bei dem Klebstreifen verwendet werden; hierbei werden ein oder mehrere Klebstreifen 24 verwendet, die sich vom Rücken der Nase nach unten zu dem aus dem Nasenloch herausragenden Teil des Schlauche erstrecken.
Die Klebstreifen verursachen überall dort, wo sie verwendet werden, Unannehmlichkeiten, insbesondere dann, wenn der Schlauch aus den verschiedensten Gründen bewegt wird, so daß die Klebstreifen Zugkräfte auf die Haut des Patienten ausüben. Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen eine Zugkraft auf den Schlauch wirken kann, z.B. schon eine einfache Bewegung des Patienten gegenüber dem proximalen Ende, das der Absaugeinrichtung zugeordnet ist; ferner kann der Schlauch in Berührung mit anderen Gegenständen kommen und z.B. durch eine Hand des Patienten oder seine Kleidung verlagert werden; ferner können Kopfbewegungen des Patienten ohne jede Bewegung anderer Körperteile zu Verlagerungen führen. Schließlich können gewisse Bewegungen des Schlauchs beim Schlucken, Atmen, Husten oder Niesen auftreten.
Ein zweiter Grund für Unannehmlichkeiten und Reizungen, die durch den Schlauch ohne Rücksicht darauf hervorgerufen werden, ob er sich bewegt oder nicht, besteht darin, daß der Schlauch auf verschiedene Gewebe einen Druck ausübt. Bei einem Magenschlauch handelt es sich um einen biegsamen
Schlauch aus Kunststoff, der hinreichend flexibel sein muß, um sich den unterschiedlichen Formen der Kanäle anpassen zu können, in die er eingeführt wird; praktisch sind keine zwei Kanäle von gleicher Form. Ferner muß der Schlauch ausreichend starr sein, damit er nicht quer zu seiner Längsachse zusammenfällt, während er in der Längsrichtung in einen Körperkanal eingeführt wird; auch darf er unter der Wirkung eines aufgebrachten Unterdrucks nicht zusammenfallen. Hieraus ist ersichtlich, daß Teile eines solchen halbstarren Schläuche dort, wo sie Teile des Körpers berühren, stets einen gewissen Druck ausüben, was zur Entstehung von Schmerzen führen kann; ferner können Reizungen entstehen, ohne daß der Patient dies anfänglich bemerkt; solche Reizungen können später zu einer erhöhten Empfindlichkeit oder Verletzungen und/oder Narbenbildung führen. Dies ist z.B. aus Fig. 4 ersichtlich, wo der Schlauch 10 am seitlichen Rand 25 eines Nasenlochs anliegt und wo ein weiter innen liegender Teil 26 des Schlauchs in Berührung mit einer Seitenfläche der Nasenscheidewand steht.
Die seitliche Druckberührung durch den Abschnitt 26a des Schlauchs nach Fig. 4 wird noch durch die Reaktionskräfte verstärkt, die auf das Umbiegen des benachbarten Schlauchabschnitts 26b zurückzuführen sind. Zwischen den Abschnitten 26a und 26b wird der Schlauch durch einen Klebstreifen 27, der als Lagerstelle wirkt, in seiner Lage gehalten. Zwar hält der Klebstreifen den Schlauch im wesentlichen in seiner Lage, doch zeigt Fig. 5, daß an dem Punkt 27a nur eine sehr kleine Berührungsfläche zwischen dem Klebstreifen 27 und dem Schlauch 10 vorhanden ist. Somit verhindert der Klebstreifen größere Bewegungen in axialer oder seitlicher Richtung, doch kann der Schlauch unter dem Klebstreifen in der Praxis Schwenkbewegungen um die in Fig. 5 eingezeichnete Achse X-X ausführen.
In Fig. 6 bis 17 sind erfindungsgemäße Vorrichtungen dargestellt, bei denen die beschriebenen Schwenkbewegungen und andere ungeregelte Bewegungen des Schlauchs nach dem Einführen
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weitgehend eingeschränkt werden, bei denen der Berührungsdruck an empfindlichen Stellen verringert wird, bei denen das Entstehen unangenehmer Empfindungen an der Oberlippe und der Wange durch den Wegfall der Klebstreifen vermieden wird und bei denen die Unzuträglichkeiten verringert werden, die bis jetzt beim Aufbringen einer Zugkraft auf die Klebstreifen auftreten.
Fig. 7 bis 10 zeigen eine zweiflüglige Stabilisierungsvorrichtung 80 zum Stabilisieren eines Nasen- und/oder Magenschlauchs in Verbindung mit einem Abschnitt 81 eines Schlauch der durch die Vorrichtung zwischen einem Arm 82 einer Feder 83 und einer Rinne 84 festgehalten wird. Zu dieser Vorrichtun gehören ein Basis- oder Mittelabschnitt 85 und zwei Flügel 86, die insgesamt als einstückiges Bauteil mit Hilfe eines Spritzverfahrens hergestellt sind. Aus verschiedenen nachstehend besprochenen Gründen besteht die Vorrichtung vorzugsweise aus relativ weichem und flexiblem Polyvinylchlorid.
Zum Gebrauch der Vorrichtung nach Fig. 7 bis 10 wird gemäß Fig. 6 die Rückseite 87 der Vorrichtung zur Anlage an der Oberlippe des Patienten gebracht, ein freiliegender Teil des Schlauchs 81 wird an der Vorrichtung lösbar befestigt, und die Vorrichtung wird mit dem Kopf des Patienten lösbar verbunden. Die Vorrichtung weist zwei Riemen 84 auf, die sich vom oberen Rand zum unteren Rand der vorderen Fläche 88 erstrecken, nach unten divergieren, durch einen Abstand getrenn und so geneigt sind, daß jeder von einer solchen Rinne aufgenommene Schlauch allgemein auf die Achse des zugehörigen Nasenlochs ausgerichtet ist. Wird der freiliegende Teil eines Nasenschlauchs in einer dieser Rinnen festgelegt, verbleibt der nicht zugängliche Teil innerhalb des Nasenkanals allgemein in Fluchtung mit dem freiliegenden Teil, d.h. er wird nicht durchgebogen, und hierdurch verringert sich die Tendenz des Schlauchs, eine Scheuerwirkung auf die Wände des Nasenkanals und seine öffnung in der Nähe der Oberlippe aus-
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zuüben und empfindliche Gewebe zu reizen. Außerdem ist jede Rinne unter einem Winkel von dem oberen Teil der vorderen Fläche aus nach unten und nach vorn von der Rückseite weg angeordnet, wodurch der Schlauch besser in seiner Lage gehalten wird»
Die gesamte Vorrichtung und insbesondere ihre Rückseite sind relativ weich und flexibel, damit sie sich leicht der Umrißform der Oberlippe und der Wangen des Patienten anpassen können, so daß keine scharfen oder harten Teile vorhanden sind, die einen Druck auf diese Flächen ausüben könnten. Die Verwendung von weichem Polyvinylchlorid bietet einen weiteren wichtigen Vorteil. Die meisten Magenschläuche werden ebenfalls aus Polyvinylchlorid hergestellt, das eine äußerst zähe und schlüpfrige Oberfläche hat, so daß es schwierig ist, einen solchen Schlauch an einer erfindungsgemäßen Stabilisierungsvorrichtung zuverlässig zu befestigen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Verwendung des weichen Materials oder ähnlicher Materialien bei der Vorrichtung dazu führt, daß ein relativ großer Reibungswiderstand zwischen dem Schlauch und der Vorrichtung entsteht, wenn diese Teile fest zusammengedrückt werden. Wird der Schlauch in die zugehörige Rinne hineingedrückt, kommen die betreffenden Flächen in Druckberührung miteinander, so daß sie sich nur schwer gegeneinander verschieben lassen. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, eine lösbare Einrichtung zum Andrücken des Schlauchs an die Wand der Rinne zu verwenden; diese Aufgabe wird durch die Feder 83 erfüllt.
Die Feder 83 weist verschiedene Formelemente auf, die mit entsprechenden Abschnitten des Basisteils 85 der Vorrichtung 80 zusammenarbeiten. Gemäß Fig. 8 ist das Baüisteil 85 an seiner Rückseite 87 mit sechs Öffnungen 89 versehen, die sich in Richtung auf die Vorderseite 88 erstrecken, jedoch vor dieser Vorderseite enden. Ferner sind zwei zentrale Öffnungen 90 vorhanden, die sich vollständig durch das Basisteil
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von hinten nach vorn erstrecken und in einer Aussparung 91 münden. Die Feder 83 weist sich in entgegengesetzten Richtungen erstreckende Arme 82, abgerundete bzw. eingerollte Endabschnitte 93 und einen zentralen Halsabschnitt 94 auf, welch letzterer drei entgegengesetzt zueinander verlaufende gekrümmte Abschnitte 95 bildet. Nahe dem mittleren Teil ,jedes Arms 82 ist die Feder 83 gemäß Fig. 10 mit einem Bereich 96 versehen, der öffnungen 97 aufweist. Diese Öffnungen sind vorzugsweise gemäß Fig. 8 dadurch erzeugt, daß das Material der Feder durchstoßen worden ist, um scharfe oder gezackte Kanten 97A entstehen zu lassen, die an die zähe, schlüpfrige Oberfläche des Schlauchs angedrückt werden können, um den Schlauch zuverlässig zu erfassen.
Fig. 7 und 8 zeigen die Anordnung der Feder 83 in dem Basisteil 85, wobei der Halsabschnitt 94 der Feder in Eingriff mit der Aussparung 91 steht, während die Arme 82 der Feder durch öffnungen 90 und Rinnen 84 ragen. Gemäß Fig. 8 und 10 enthält die rechte Rinne einen Schlauch von größerem Durchmesser (French 12 oder 14), während die linke Rinne einen Schlauch von kleinem Durchmesser (French IG oder 18) enthält. Es ist ersichtlich, daß die Arme 82 der Feder 83 elastisch an den Schläuchen anliegen und sie in den Rinnen festhalten. Die geometrischen Verhältnisse und die Orientierung jeder Rinne sind derart, daß der betreffende Schlauch in der richtigen Lage gehalten wird; die durch die Feder normalerweise aufgebrachte Kraft erzeugt einen hohen Reibungswiderstand gegen ein Verrutschen, d.h. eine axiale oder rollende Bewegung des Schlauchs gegenüber der Rinne. Wie erwähnt, wird die Reibung noch größer, wenn man den Schlauch und die Vorrichtung oder wenigstens die Wandflächen der Rinnen im wesentlichen aus dem gleichen Polyvinylchloridmaterial herstellt. Die Kanten 97A der Ansätze 97 graben sich in die Außenfläche des Schlauchs ein und tragen dazu bei, den Schlauch in seiner Lage zu halten, ohne daß an dem Schlauch Schäden entstehen, die über oberflächliche Kratzer hinausgehen.
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Die Feder 83 besteht vorzugsweise aus nichtrostendem Stahl, so daß sie weder rostet noch sich verfärbt und daß sie die erforderliche Elastizität besitzt. Die aus einem flachen Metallstreifen bestehende Feder ist vorzugsweise aus gewalztem Material hergestellt, so daß alle freiliegenden seitlichen Kanten abgerundet und glatt sind.
Die eingerollten freien Enden 93 der Feder 83 bilden zweckmäßige Handhaben für den Arzt oder die Krankenschwester, die es ermöglichen, die Enden der Feder zu erfassen und sie aufeinander zu zu bewegen, damit die betreffende Rinne zugänglich gemacht wird, um einen Teil eines Magenschlauchs aufzunehmen. Wegen der eingerollten Form können die Enden der Feder keine Kratzverletzungen hervorrufen oder sich an irgendwelchen Gegenständen verfangen. Gemäß Fig. 8 und 10 weist der Halsabschnitt 94 der Feder 83 drei entgegengesetzt gekrümmte Abschnitte 95 auf, deren Achsen gegen die Achsen der eingerollten Enden 93 oder die betreffenden Flächen der Arme 82 geneigt sind. Diese Neigung entspricht allgemein der Neigung der Rinnen 84, so daß die Achse eines von einer Rinne aufgenommenen Schlauch allgemein parallel zur Ebene des betreffenden Arms der Feder verläuft.
Das Basisteil 85 der Vorrichtung ist auf beiden Seiten mit zwei abgestuften Flächen oder Einkerbungen 98 und 99 versehen, die es ermöglichen, die Flügelabschnitte 86 um die Wangen eines Patienten herumzubiegen, ohne daß hierbei das Basisteil 85 verbogen oder bewegt wird, wodurch das richtige Anordnen des Magenschlauchs gegenüber dem Nasenloch des Patienten verhindert werden könnten. Durch das Vorhandensein dieser Einkerbungen erhalten die äußeren Teile des Basisteils eine sehr hohe Flexibilität, während der Mittelabschnitt der Feder 83 hinreichend steif bleibt, um den Magenschlauch zuverlässig festzuhalten.
Fig. 7 zeigt, daß jader Flügelabschnitt 86 an seinem freien
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Ende rait einer Einrichtung 100 zum Anbringen eines Geschirrs der in Fig. 15 und 16 dargestellten Art versehen ist. Die Enden des Geschirrs lassen sich auf die verschiedenste Weise mit den Flügelabschnitten verbinden, z.B. durch Heißversiegeln, Verkitten, Verklammern usw. Gemäß Fig. 6 ist es zweckmäßig, das Geschirr 101 zusätzlich mit einem zweiten Haltebahd 102 zu versehen. Diese Kombination von Haltebändern hält die Vorrichtung 83 in der Weise fest, daß sie sich gegenüber dem Gesicht des Patienten nicht nach oben, unten, seitwärts oder nach vorn bewegen kann. Damit sich die Bänder des Geschirrs nach Bedarf einstellen bzw. festziehen lassen, kann gemäß Fig. 6 ein rohrförmiges Halteteil 35 oder eine beliebige andere Einrichtung vorhanden sein.
Anstelle des in Fig. 6 dargestellten Geschirrs kann man auch andere Einrichtungen zum Befestigen der Vorrichtung am Kopf eines Patienten verwenden. Die einfachste Form ist in Fig. dargestellt; sie besteht aus einem einzigen Haltebald 103, das sich oberhalb der Ohren über den Hinterkopf erstreckt. Fig. 13 zeigt eine Weiterbildung dieser Anordnung mit einem Halteband 103, das durch ein Halteband 104 ergänzt wird, welches um den Hals des Patienten herumgeführt wird. Fig. 14 zeigt dagegen ein einziges Halteband 105, das sich über die Ohren des Patienten und unter seinem Kinn hindurch erstreckt. Fig. 12 zeigt ein sich unterhalb der Ohren erstreckendes Halteband 103.
Bei jedem Halteband muß eine Einrichtung vorhanden sein, die es ermöglicht, die Spannung beim Anlegen an den Kopf einzustellen und die Spannung später zu korrigieren. Elastische Haltebänder bieten natürlich eine gewisse Einstellbarkeit, doch ist es schwierig, die richtige Spannung zu erzielen,; die sich nicht in einem späteren Zeitpunkt als zu fest oder zu gering erweist. Außerdem hat ein elastisches Halteband keine feste Länge, so daß keine Gewähr dafür besteht, daß sich die Vorrichtung nicht verlagert. Es hat sich gezeigt,
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daß ein Halteband, das aus einem Polyvinylchloridschlauch oder einem Material mit ähnlichen Eigenschaften hergestellt ist, weich und glatt ist, sich auf dem Gesicht eines Patienten nicht als störend erweist und sich mit geringem Kostenaufwand an der Vorrichtung befestigen läßt, z.B. durch Heißyersiegeln; ferner kann ein solcher Halteschlauch mit der Vorrichtung zusammenhängend ausgebildet sein; er ist relativ unelastisch, so daß er ein Geschirr bildet, durch das die Vorrichtung nach dem Einstellen der Länge und dem Anlegen an den Kopf des Patienten zuverlässig in ihrer Lage gehalten wird.
Es ist wichtig, daß sich das Geschirr auf einfache Weise benutzen läßt, denn anderenfalls wird die Benutzung durch das Krankenhauspersonal selbst dann abgelehnt, wenn die Vorrichtung andererseits vorteilhafte Merkmale aufweist. Bei dem in Fig. 15 dargestellten Geschirr ist nur ein einziges durchlaufendes Halteband vorhanden, wodurch sich die Konstruktion und die Benutzung vereinfachen; Fig. 16 zeigt eine weitere, leicht herzustellende und zu benutzende Ausführungsform eines Geschirrs. Bei der Ausführungsform nach Fig. 15 ist das Halteband 106 an seinem einen Ende 107 dauerhaft mit der Vorrichtung verbunden; es erstreckt sich ebenso wie das Halteband 104 nach Fig. 13 über die Rückseite des Halses des Patienten und ist mit seinem freien Ende durch einen Schlitz 108 im anderen Ende 109 der Vorrichtung geführt. Der verbleibende Teil 110 des Haltebandes erstreckt sich ähnlich wie das Halteband 103 nach Fig. 13 oder das Halteband 102 nach Fig. 6 über den Kopf des Patienten hinweg und ist gegenüber einem Teil 106A des Hauptbandes 106 verschiebbar.
Fig. 16 zeigt eine Anordnung, bei der nur ein Halteband 110 vorhanden ist, das mit seinem Ende 111 an der Vorrichtung befestigt ist und zu dem ein erster Abschnitt HOA gehört, der sich um den Kopf des Patienten herum zum anderen Ende 112 der Vorrichtung erstreckt, wo es gemäß Fig. 17 in einen Kanal 113 eintritt. An jedem Ende der Vorrichtung ist der Kanal 116
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bzw. 117 in einem angeformten Klotzabschnitt 114 bzw. 115 ausgebildet. Jeder dieser Kanäle hat eine solche Form daß man das Halteband in Gestalt einer 180°-Krümmung um eine Nase 118 herumlegen kann, wobei eine erhebliche Reibung auftritt, durch *ie ein Verrutschen im wesentlichen verhindert wird. Jenseits des Kanals 116 erstreckt sich der Bandabschnitt HOB um den Kopf des Patienten herum zu dem anderen Kanal 117 des Klotzabschnitts 115, wo eine große Reibung auf ähnliche Weise hervorgerufen wird wie bei dem Klotzabschnitt 114. Diese Anordnung ermöglicht ein leichtes Verstellen, so daß die Vorrichtung zuverlässig und bequem in ihrer Lage gehalten wird; die beiden Teile HOA und HOB des Geschirrs lassen sich unabhängig voneinander verstellen. Die beschriebene erfindungsgeraäße Vorrichtung zum Stabilisieren eines Nasen- und/oder Magenschlauchs läßt sich auf ebenso zweckmäßige Weise bei anderen in den Körper eines Patienten eingeführten Schläuchen verwenden, die durch die Nase nach außen geführt sind, z.B. bei Speiseröhren-, Magen-, Duodenal-, Tracheal-, Luftröhren-, Stirnhöhlen- und Nasen-Rachen-Schläuchen. Ferner ist es mit Hilfe der Vorrichtung möglich, einen Sauerstoffschlauch zu stabilisieren, der zwar nicht in den Körper eingeführt ist, jedoch aus einem Bereich nahe der Oberlippe in ein Nasenloch hineinragt; somit kann eine Vorrichtung nach Fig. 7 bis 10 mit zwei Führungsflächen dazu dienen, einerseits einen Nasen- und Magenschlauch und andererseits einen Sauerstoffschlauch in ihrer Lage zu halten.
Vorstehend wurde die Erfindung als Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit einem normalen Nasen- und/oder Magenschlauch und mit einer Feder zum elastischen Andrücken des Schlauchs an eine zur Lagebestimmung dienende Anlagefläche beschrieben; hierbei handelt es sich um eine Kombination, bei welcher der Schlauch von der Vorderseite aus eingelegt werden kann und bei der ein leichtes und schnelles Einlegen und Freigeben des Schlauchs möglich ist. Alternativ könnte die Feder eine eigene Anlagefläche aufweisen, wie es in Fig. 18 bezüglich
einer Vorrichtung 119 dargestellt ist; in diesem Fall weist die Feder 120 elastische Arme 121 und 122 auf, die einander normalerweise nahe benachbart sind, die man jedoch mit Hilfe eines Hebels 123 aufspreizen kann, welcher auf dem Arm 122 um eine Achse 124 schwenkbar gelagert ist und es ermöglicht, den anderen Arm 121 etwas von dem Arm 122 wegzudrücken. Eine weitere Ausführungsform zum Anbringen eines Schlauchs an der Vorderseite, die ebenfalls ein schnelles Lösen des Schlauchs ermöglicht, ist in Fig. 19 als Vorrichtung 125 dargestellt. In diesem Fall ist eine Klemme 126 an dem Basisteil längs eines Randes 127 so befestigt, daß sie um die Achse Z-Z geschwenkt werden kann, um eine Aussparung 128 zum Einklemmen eines Magenschlauchs zugänglich zu machen. Der freie Rand der Klemme 126 weist eine Öffnung 129 auf, in die sich ein Ansatz 130 einführen läßt, um den Hebel lösbar in seiner Schließstellung festzulegen, in der der Schlauch festgehalten wird. Natürlich könnte man eine erfindungsgemäße Vorrichtung auch dazu benutzen, Schläuche lösbar festzulegen, die aus anderen Öffnungen des Körpers eines Patienten herausragen.
Ferner können gemäß der Erfindung Ausführungsformen geschaffen werden, bei denen der normale Schlauch durch einen Schlauch ersetzt ist, der eigens zur Verwendung bei der Vorrichtung bestimmt ist. Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Vorrichtung und der Schlauch so ausgebildet, daß sie genau zueinander passen, so daß die Teile vor dem Verpacken zusammengebaut werden können. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der auf spezielle Weise gestaltete Schlauch so ausgebildet, daß er gleichzeitig die Aufgabe des Geschirrs oder eines Teils des Geschirrs erfüllt; in diesem Fall wird der proximale Teil des Schlauchs außerhalb des Nasenlochs, wo er durch die Vorrichtung stabilisiert wird, nach hinten über die Wange des Patienten hinweg geführt, um mit den übrigen Teilen des Geschirrs zusammenzuarbeiten.
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Claims (1)

  1. Dipl.-Ing. H. MITSCHERUCH \ ; D.30O0MONc3&0O3 3 7
    Dipl.-Ing. K. GUNSCHMANN \. : - - ■ : ': : Sieinsdorfstraße 10
    Dr.r.r...l. W, KÖRBER " " " ^ ^9) · 29 6684
    Dipl.-Ing. J. SCHMIDT-EVERS
    PATENTANWÄLTE
    7. Januar 198o
    TECHNALYTICS, INC.
    Lake Street
    Upper Saddle River
    New Jersey, V.St.A.
    HfA TENTANSPRÜCHE
    U Vorrichtung zum Erfassen und Stabilisieren eines freiliegenden Abschnitts eines Nasen- und/oder Magenschlauchs, der aus einem Nasenloch eines Patienten allgemein in Richtung seiner Achse herausragt, gekennzeichnet durch ein Basisteil (85) mit einem Mittelabschnitt, der einen vorderen Abschnitt, einen nahe der Oberlippe eines Patienten anzuordnenden hinteren Abschnitt, einen oberen Abschnitt, einen unteren Abschnitt und voneinander abgewandte Endabschnitte (86) aufweist, eine auf dem Mittelabschnitt angeordnete erste Einrichtung zum lösbaren Erfassen und Festhalten des freiliegenden Abschnitts des Schlauchs (81) sowie eine zweite Einrichtung zum lösbaren Befestigen der Vorrichtung am Kopf des Patienten, wobei zu der ersten Einrichtung eine Anlage- und Führungsfläche auf dem vorderen Abschnitt gehört, die dazu dient, den freiliegenden Abschnitt des Schlauchs aufzunehmen und ihn allgemein auf die Achse des Nasenlochs auszurichten, wenn das Basisteil nahe der Lippe des -Patienten angeordnet ist, sowie eine federnde Einrichtung, die an dem Basisteil befestigt ist und eine Greiffläche aufweist, welche dazu dient, den freiliegenden Schlauchabschnitt zu erfassen und ihn elastisch an die Anlagefläche anzudrücken.
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    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt des Basisteils (85) in Richtung von hinten nach vorn eine vorbestimmte Dicke hat, daß die Endabschnitte als Flügel (86) ausgebildet sind, die sich von dem Mittelabschnitt aus in entgegengesetzten seitlichen Richtungen erstrecken, und daß die Endabschnitte in der genannten Richtung eine geringere Dicke haben.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder End- oder Flügelabschnitt (86) als dünner flexibler Streifen ausgebildet ist und daß der Mittelabschnitt des Basisteils (85) im Vergleich zu den Endabschnitten starr ist.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt und die Endabschnitte (86) ein einstückig geformtes zusammenhängendes Bauteil bilden.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (85) dann, wenn es in Beziehung zu seinem oberen und seinem unteren Abschnitt stehend angeordnet ist, eine senkrechte Mittelachse aufweist, daß die Anlagefläche mit mindestens einer Rinne (84) zum Aufnehmen des freiliegenden Abschnitts des Schlauchs (81) versehen ist und daß jede Rinne von oben nach unten verläuft und gegenüber der genannten Achse in Richtung auf die Vorderseite und einen Endabschnitt geneigt ist, um eine Rinnenachse festzulegen, die allgemein mit der Achse des Nasenlochs des Patienten zusammenfällt, aus dem der Schlauch herausragt.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche mit zwei einander ähnelnden Rinnen (84) versehen ist, die beide nach vorn geneigt sind und nach außen divergieren, und daß zu der ersten Einrichtung eine Feder (83) gehört, die es ermöglicht, in jeder Rinne einen freiliegenden Abschnitt eines Schlauchs (81) lösbar festzulegen.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein einziges Federelement (83) vorhanden ist, das getrennte Arme (82) aufweist, die jeweils einer der Rinnen (84) benachbart sind und dazu dienen, einen Abschnitt eines Schläuche (81) in der zugehörigen Rinne festzulegen.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche des Basisteils (85) in der Richtung von oben nach unten einen Halteabschnitt mit einer vorbestimmten Länge bildet, der durch zwei durch einen axialen Abstand getrennte obere und untere Punkte abgegrenzt ist, und daß die Haltefläche der Feder (83) der Anlagefläche benachbart ist und einen Halteabschnitt von ähnlicher Länge aufweist wie die Anlagefläche, so daß si.ch der freiliegende Abschnitt des Schlauchs (81) längs der genannten Strecke festlegen läßt, damit oberhalb und unterhalb des festgelegten Abschnitts nicht erfaßte Abschnitte des Schlauchs verbleiben, wobei die Feder geeignet 1st, den Schlauch innerhalb der genannten Strecke hinreichend fest zu erfassen, so daß ein Durchbiegen eines der nicht erfaßten Schlauchabschnitte nicht zum Durchbiegen des anderen nicht erfaßten Schlauchabschnitts infolge von Reaktionskräften führt.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte erste Einrichtung in einen Haltezustand bringbar ist, bei dem sie Bewegungen des genannten Abschnitts des Schlauchs (81) in jeder beliebigen Richtung gegenüber dem Basisteil (85) verhindert, und in eine Freigabestellung, bei der sie Bewegungen des Schlauchs gegenüber dem Basisteil nur in Richtung der Längsachse des Schlauchs zuläßt.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Einrichtung einen am Basisteil (85) der Vorrichtung befestigten Mittelabschnitt und mindestens einen ersten Arm (126) aufweist, welch letzterer mit einer Haltefläche versehen ist, die der Anlagefläche des Basisteils zuge-
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    wandt ist und dazu dient, den an der Lagerfläche anliegenden Abschnitt des Schlauchs (81) zu erfassen, wobei der Arm zwischen zwei Stellungen bewegbar ist, und zwar einer teilweise durchgebogenen ersten Stellung, bei der seine Haltefläche der Anlagefläche des Basisteils nahe benachbart ist, um den Schlauch elastisch zu erfassen, und einer stärker durchgebogenen zweiten Stellung, bei der die Haltefläche durch einen größeren Abstand von der Anlagefläche getrennt ist, um die Anlagefläche von der Vorderseite her zugänglich zu machen, damit sich der Schlauch an dem Basisteil anbringen läßt, um in einem späteren Zeitpunkt wieder von dem Basisteil getrennt zu werden.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Einrichtung (83) eine ausreichende Kraft ausübt, um den von ihr erfaßten Teil des Schlauchs (81) örtlich teilweise zu verformen und den Schlauch zuverlässig, jedoch lösbar festzulegen.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß als federnde Einrichtung eine Feder (126) vorhanden ist, die in ihrer ersten Stellung eine ausreichende Kraft ausübt, um eine erhebliche Reibung zwischen dem Schlauch (81) und der Anlagefläche des Basisteils (85) hervorzurufen.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (120) zusätzlich zu ihrem ersten Arm (121) einen dem ersten Arm (121) ähnelnden, ihm gegenüber angeordneten zweiten Arm (122) aufweist.
    14. Vorrichtung zum Erfassen und Stabilisieren eines freiliegenden Abschnitts eines Nasen- und/oder Magenschlauchs oder dergl., der aus einem Nasenloch eines Patienten herausragt, gekennzeichnet durch ein Basisteil (85) mit einem Mittelabschnitt der einen vorderen Abschnitt, einen nahe der Oberlippe eines Patienten anzuordnenden hinteren
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    Abschnitt, einen oberen Abschnitt, einen unteren Abschnitt und voneinander abgewandte Endabschnitte (86) aufweist, eine auf dem Mittelabschnitt angeordnete erste Einrichtung zum lösbaren Erfassen und Festhalten des freiliegenden Abschnitts des Schläuche (81) sowie eine zweite Einrichtung zum lösbaren Befestigen der Vorrichtung am Kopf eines Patienten, wobei zu der ersten Einrichtung eine federnde Einrichtung (83) gehört, die an dem Basisteil befestigt ist und es ermöglicht, den freiliegenden Abschnitt des Schlauche zu erfassen und ihn gegenüber dem Basisteil in der gewünschten Lage elastisch festzuhalten.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die die federnde Einrichtung bildende Feder (83) im Grundriß eine allgemein V-förmige Gestalt mit einem Mittelabschnitt und sich in entgegengesetzten Richtungen erstreckenden Armen (82) aufweist.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zu dem mittleren Abschnitt der Feder (83) drei sich aneinander anschließende, sich jeweils über einen Winkelbereich von 180° erstreckende gekrümmte Abschnitte gehören, die diesem Abschnitt eine erheblich größere Elastizität verleihen als ein einziger, sich über einen Winkelbereich von 180° erstreckender Abschnitt.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefläche der Feder (83) allgemein scharfkantige Ansätze (97A) aufweist, die sich in Richtung auf die Anlagefläche des Basisteils (85) erstrecken und geeignet sind, mit der Außenfläche eines Schläuche (81) zusammenzuarbeiten.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefläche der Feder (83) mit eingestochenen Öffnungen (97) versehen ist und daß die genannten Ansätze (97A) durch die zerklüfteten Kanten dieser Öffnungen gebildet sind.
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    19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche des Basisteils (85) mit den beiden divergierenden Rinnen (84) versehen ist, daß die Feder (83) die beiden nahe den Rinnen angeordneten divergierenden Arme (82) aufweist und daß der mittlere Abschnitt der Feder am Mittelabschnitt des Basisteils befestigt ist.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt des Basisteils (85) eine am hinteren Abschnitt des Basisteils mündende Öffnung aufweist, daß der mittlere Abschnitt der Feder (83) in dieser Öffnung angeordnet ist und daß zu dem Basisteil ferner vor der Öffnung angeordnete Anschläge gehören, die eine Bewegung der Feder in der Vorwärtsrichtung verhindern.
    21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der zweiten Einrichtung ein Geschirr gehört, das sich zwischen den Endabschnitten (86) des Basisteils (85) erstreckt und dessen Länge verstellbar ist, um eine Anpassung an den Kopf eines Patienten zu ermöglichen.
    22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zu dem Geschirr (HO) zwei getrennte Schleifen (HOA, HOB) gehören, die um den Hals bzw. den Hinterkopf eines Patienten herumlegbar sind.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschirr (110) aus einem einzigen langgestreckten Materialstrang besteht.
    24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschirr (106) im wesentlichen aus dem gleichen Material besteht wie das Basisteil (85) und daß es mit dem Basisteil zusammenhängend ausgebildet ist.
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    25. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Endabschnitt des Basisteils (85) ein mit dem Geschirr zusammenarbeitendes Verbindungsstück (114, 115) aufweist, das mit einem eine Krümmung von mindestens 180° bestimmenden Abschnitt versehen ist, daß sich jeweils ein Teil des Geschirrs (110) in Eingriff mit dem betreffenden Abschnitt bringen läßt und daß es möglich ist, die betreffenden Teile des Geschirrs gegenüber den Verbindungsabschnitten zu verschieben und sie lösbar daran zu befestigen, um die Länge des Geschirrs zu verstellen und sie dem Kopf eines Patienten anzupassen.
    26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß zu dem Geschirr (110) ein langgestreckter Strang aus flexiblem Material gehört und daß der gekrümmte Teil jedes der mit dem Geschirr zusammenarbeitenden Verbindungsstücke (114, 115) als Kanal (116, 117) ausgebildet ist.
    27. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Geschirr aus einem allgemein unelastischen Material besteht.
    28. Vorrichtung zum Erfassen und Stabilisieren eines freiliegenden Abschnitts eines Schläuche, der aus einer Körperöffnung eines Patienten allgemein längs der Achse der Körper-Öffnung herausragt, gekennzeichnet durch ein Basisteil (85) mit einem Mittelabschnitt, der einen vorderen Abschnitt, einen hinteren Abschnitt zum Anordnen nahe dem körper eines Patienten, einen oberen Abschnitt, einen unteren Abschnitt und voneinander abgewandte Endabschnitte aufweist, eine auf dem Mittelabschnitt angeordnete erste Einrichtung zum lösbaren Erfassen und Festhalten des freiliegenden Abschnitts des Schläuche (81), eine zweite Einrichtung zum lösbaren Befestigen der Vorrichtung am Körper eines Patienten, wobei die erste Einrichtung eine Anlage- und Führungsfläche an ihrem vorderen Abschnitt besitzt, die dazu dient, den freiliegenden Ab-
    030030/OSSS
    schnitt des Schlauchs aufzunehmen und ihn allgemein auf die Achse der Körperöffnung auszurichten, wenn das Basisteil dem Körper des Patienten benachbart ist, sowie eine an dem Basisteil befestigte federnde Einrichtung mit einer Haltefläche, die dazu dient, den genannten Schlauchabschnitt zu erfassen und ihn elastisch an die Anlagefläche anzudrücken.
    030030/06^0
DE19803000337 1979-01-08 1980-01-07 Vorrichtung zum stabilisieren eines nasen- und/oder magenschlauchs o.dgl. Withdrawn DE3000337A1 (de)

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