DE3008082C2 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K31/00—Medicinal preparations containing organic active ingredients
- A61K31/66—Phosphorus compounds
- A61K31/683—Diesters of a phosphorus acid with two hydroxy compounds, e.g. phosphatidylinositols
- A61K31/685—Diesters of a phosphorus acid with two hydroxy compounds, e.g. phosphatidylinositols one of the hydroxy compounds having nitrogen atoms, e.g. phosphatidylserine, lecithin
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein carcinostatisches
und die Immunreaktion stimulierendes Mittel, welches ein
Lysophospholipid und ein Phospholipid enthält.
Lysophospholipide haben eine ausgezeichnete carcinostatische
und die Immunreaktion stimulierende Aktivität (s.
beispielsweise FR-PS 23 64 656). Trotz ihrer hervorragenden
Wirksamkeit konnten jedoch bisher Lysophospholipide
nicht als Arzneimittel verwendet werden, da ihre hämolytische
Aktivität zu groß ist. Die Lysophospholipide verbinden
sich außerdem fest mit Serumproteinen (hauptsächlich
Albumin), wobei sie inaktiviert werden und wodurch sich
die carcinostatische und die Immunreaktion stimulierende
Wirksamkeit verringert.
Andererseits war es aus der DE-OS 26 01 207 bekannt, daß
man beliebige Arzneimittel in Phospholipidkügelchen (Vesikel)
einschließen kann. Diese Druckschrift beschreibt ferner
Verfahren zur Herstellung derartiger Vesikel.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei
einem carcinostatischen und die Immunreaktion stimulierenden
Mittel mit einem Gehalt an Lysophospholipid die Hämolysewirkung
des Lysophospholipids zurückzudrängen, ohne
dessen carcinostatischen und die Immunreaktion stimulierenden
Effekt zu beeinträchtigen. Das Mittel soll mit
großer Sicherheit angewendet werden können und soll selbst
bei kontinuierlicher parenteraler Verabreichung keine vaskulären
Schwierigkeiten verursachen, und es soll auch in
Gegenwart von Serumproteinen keine Verringerung der Wirksamkeit
des Mittels eintreten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine carcinostatisches
und die Immunreaktion stimulierendes Mittel,
enthaltend ein Lysophospholipid der Formel
wobei R¹ eine C5-22-Acyloxygruppe oder eine C5-22-Alkoxygruppe
bedeutet; R² ein Wasserstoffatom oder eine
Hydroxylgruppe, eine C1-5-Acyloxy- oder C1-5-Alkoxygruppe
bedeutet, und R³ für ein Wasserstoffatom oder eine C1-5-
Alkylgruppe steht, wobei R¹ und R² gegeneinander austauschbar
sind, und ein Phospholipid, in Form von Lipidvesikeln,
wobei die Lipidvesikel eine Teilchengröße von
nicht mehr als 1,0 µm aufweisen.
Vorzugsweise ist die Teilchengröße der in Form von Mizellen
oder Lipidvesikeln vorliegenden dispergierten Teilchen
nicht größer als 0,5 µm. Sofern das Lysophospholipid in
Form von Mizellen oder Lipidvesikeln dispergiert vorliegt,
beeinflußt die Addition von Serumproteinen (Albumin) zu
der Dispersion in keiner Weise die carcinostatische und
die Immunreaktion stimulierende Wirkung der Lysophospholipide.
Das erfindungsgemäß verwendete Phospholipid kann aus
Naturprodukten, wie Eigelb, Sojabohnen, Baumwollsamen,
Rübsamen, Mais, Erdnüssen usw., erhalten worden sein oder
es kann sich um ein rein synthetisches Phospholipid handeln.
Bei einem Phospholipid, das einen ungesättigten
Fettsäurerest aufweist, kann dieses auch durch ein geeignetes
Verfahren, wie z. B. eine Hydrierung, in einem Typ mit
gesättigtem Fettsäurerest umgewandelt werden. Als Beispiele
für das Phospholipid seien folgende genannt:
Lecithin, Phosphatidyl-äthanolamin, Phosphatdylserin,
Sphingomyelin, Phosphatidylinosit und Phosphatidsäure;
diese Substanzen können entweder einzeln oder als
Mischung verwendet werden. Vorzugsweise wird Lecithin verwendet,
das aus einem Naturprodukt, insbesondere Eigelb,
erhalten wurde.
Erfindungsgemäß brauchbare Lysophospholipide umfassen
beispielsweise Glycerophospholipide (Phosphoglyceride),
bei denen nur eine Fettsäure entfernt wurde, wie z. B.
Lysolecithin, Lysokephalin, Lysoplasmalogen, Lysophosphatidsäure,
Lysophosphatidylinosit, sowie Verbindungen
der folgenden allgemeinen Formel
wobei R¹ eine C5-22-Acyloxy- oder C5-22-Alkoxygruppe bedeutet,
R² ein Wasserstoffatom oder eine Hydroxyl-, C1-5-Acyloxy-
oder C1-5-Alkoxygruppe bedeutet und R³ für ein
Wasserstoffatom oder eine C1-5-Alkylgruppe steht, und wobei
R¹ und R² gegeneinander austauschbar sind. Diese Lysophospholipide
können aus Naturprodukten, z. B. Schweinehirn,
erhalten worden sein oder sie können enzymatisch
oder durch chemische Synthese aus den Phospholipiden
erhalten worden sein. Als Beispiele für die C5-22-Acyloxygruppen,
für die R¹ in der Formel (I) steht, seien C5-22-
Alkanoyloxy- oder C5-22-Alkenoyloxygruppen genannt. Bevorzugte
Beispiele für die Lysophospholipide, die erfindungsgemäß
verwendet werden, sind Lysolecithin mit einer
C14-18-Alkanoyloxy- oder C14-18-Alkenoyloxygruppe und
Lysolecithine vom Äthertyp [eine Verbindung der Formel (I),
bei der R¹ eine Octadecyloxygruppe, R² eine Methoxygruppe
und R³ eine Methylgruppe bedeutet).
Die erfindungsgemäß verwendeten Phospholipide und Lysophospholipide
kommen gewöhnlich in D-, L- oder DL-Formen
vor, und es kann irgendeine dieser Formen verwendet werden,
wenn auch die L-Form besonders bevorzugt ist.
Das Mischungsverhältnis von Phospholipid zu Lysophospholipid
in dem erfindungsgemäßen carcinostatischen und
die Immunreaktion stimulierenden Mittel kann vorzugsweise
in dem Bereich von 1,0 bis 500 : 1, bevorzugt 5 bis 20 : 1,
(Gewichtsverhältnis) liegen.
Das erfindungsgemäße Mittel der oben erwähnten Zusammensetzung
kann außerdem ein Fett und Öl enthalten. Erfindungsgemäß
kann irgendein bekannter Fett- oder Öltyp
verwendet werden, vorausgesetzt, daß es sich um pharmazeutisch
akzeptable Typen handelt. Es ist jedoch erwünscht,
ein eßbares Öl, wie z. B. Baumwollsaatöl, Sojabohnenöl,
Maisöl, Kokosnußöl, Rübsamenöl, Sesamöl oder Erdnußöl,
zu verwenden. In diesem Fall kann das Mischungsverhältnis
von Lysophospholipid, Phospholipid und Fett und Öl vorzugsweise
derart sein, daß pro 1 Gew.-Teil Lysophospholipid
die Mengen an Phospholipid und Fett und Öl 1,0
bis 500 Gew.-Teile bzw. nicht mehr als 200 Gew.-Teile betragen,
und besonders bevorzugt derart sein, daß sie 5
bis 20 Gew.-Teile bzw. nicht mehr als 20 Gew.-Teile betragen.
Die für das erfindungsgemäße carcinostatische und die
Immunreaktion stimulierende Mittel brauchbaren Fettemulsionen
umfassen solche, die aus 0,1 bis 50 Gew.-Teilen
eines Emulgiermittels, wie z. B. dem genannten Phospholipid,
und 5,0 bis 200 Gew.-Teilen Wasser/10 Gew.-Teile
eines Fetts und Öls zusammengesetzt sind. Als bevorzugte
Beispiele derartiger Fettemulsionen seinen Intrafat oder
Intralipid (beides eingetragene Warenzeichen) genannt,
die aus 10 Gew.-Teilen Sojabohnenöl, 1,2 Gew.-Teilen Eigelbphospholipid,
86,3 Gew.-Teilen Wasser und 2,5 Gew.-
Teilen konz. Glycerin, welches ein isotonisches Mittel
ist, bestehen. Es seien weiter genannt: Fatgen (eingetragenes
Warenzeichen), Lipofundin-S (Warenzeichen),
Lipihysan (Warenzeichen).
In diesem Fall kann
das Mischungsverhältnis von Lysophospholipid zu der Fettemulsion
so sein, daß das Lysophospholipid in einer Menge von
0,1 bis 50 mg/1 ml Fettemulsion enthalten ist.
Vorzugsweise enthält die Zusammensetzung das Lysophospholipid
in einer Menge von 1 bis 10 mg/1 ml Fettemulsion,
welche 5 bis 30 Gew.-% Lipid enthält.
Falls das carcinostatische und die Immunreaktion stimulierende
Mittel gemäß der vorliegenden Erfindung Lysophospholipid,
Phospholipid und die oben erwähnte Fettemulsion
umfaßt, kann die Menge der Fettemulsion so sein,
daß sie nicht mehr als 5000 ml/1mg Lysophospholipid der
Mischung aus Lysophospholipid und Phospholipid ausmacht.
Das erfindungsgemäße Mittel kann zusätzlich zu den genannten
Bestandteilen andere Zusatzstoffe enthalten, die herkömmlicherweise
bei medizinischen Präparationen verwendet
werden, z. B. isotonische Mittel, wie z. B. Glycerin, Sorbit,
Xylit, Natriumchlorid, Dextrose oder dergl.; Antioxidantien,
wie Vitamin A, Vitamin E oder dergl.; Cholesterin;
Stearylamin; Dicetylphosphat; Dextran; Methionin;
Glutathion; oder dergl., je nach Anwendungszweck. Das Mittel
kann auch eine isotonische Lösung, wie Wasser, eine
5%ige Dextroselösung, eine physiologische Salzlösung
oder dergl., enthalten. Die Verwendung und das Vermischen
der Bestandteile kann auf irgendeine herkömmliche Weise
durchgeführt werden.
Im folgenden werden die pharmakologischen Effekte des erfindungsgemäßen
carcinostatischen und die Immunreaktion
stimulierenden Mittels beschrieben.
Die Hämolyse wird auf folgende Weise bestimmt. Eine Suspension
von Kaninchenerythrocyten und der zu untersuchenden
Lösung werden vermischt und 1 h bei 37°C geschüttelt.
Dann wird die optische Dichte (im folgenden als O. D. bezeichnet)
bei 550 mµ des Überstehenden der zentrifugierten
Lösung gemessen. Die optische Dichte zur Zeit der perfekten
Hämolyse mit destilliertem Wasser wird als 100% angegeben,
und die Dichte der Testverbindung bei 50% Hämolyse
wird als Index zur Anzeige des Hämolysegrads dargestellt.
Falls O. D. unmeßbar ist, wird die Hämolyse mit
bloßem Auge bewertet und durch die Zeichen (+) und (-)
ausgedrückt. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 1 und 2
zusammengestellt.
Unter Verwendung von Hela S-3 Stamm und Ehrlich′s Ascites-
Tumorzellen, jede mit einer Population von 2 × 10⁴ Zellen/
ml, wird bei jeder Testverbindung die Antitumorwirkung bestimmt.
Dabei werden folgenden Bedingungen angewendet:
- (1) Kulturmedium: Eagle′s MEM + 20% Rinderembryonenserum;
- (2) Kultivierungsdauer: 96 h;
- (3) Mikroplattenassay: von 5000 µg/ml in 12 Stufen nach unten verdünnt;
- (4) Bewertungsverfahren: Die Konzentration der Testverbindung, bei der das Wachstums von Zellen gemäß Giemsa′s Fleckenbildung um mehr als 50% inhibiert wird, wird als MIC-Wert angegeben.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 zusammengestellt.
Jede Testverbindung wird wiederholt intraperitoneal Mäusen
vom ddN-Stamm (männlich, 6 Wochen alt) über einen Zeitraum
von 7 Tagen verabreicht. Nach einer eine Woche dauernden
Nichtbehandlungsperiode werden den Mäusen 1 × 10⁶
L-1210 leukämische Zellen intraperitoneal eingeimpft und
die durchschnittliche Zahl der Überlebenstage der Testtiere
wird bestimmt. Die Ergebnisse sind in den Tabellen
4 und 5 zusammengestellt.
(Jede Testverbindung wird in der Weise verabreicht, daß
die Menge an L-Lysolecithin 40 mg/kg beträgt.)
Zusammensetzung der Fettemulsion:
Sojabohnenöl10
Glycerin 2,5
Eigelbphospholipid 1,2
Wasser86,3
1×10⁶ Lewis-Lungenkrebszellen werden intravenös BDF₁-
Stamm Mäusen (weiblich, 13 Wochen alt) appliziert. Nach
24 h wird L-Lysolecithin (40 mg/kg) intraperitoneal verabreicht,
während gleichzeitig eine Mischung aus einer
Fettemulsion (20 ml/kg) und L-Lysolecithin (40 mg/kg)
intravenös verabreicht wird. Das Verfahren wird jeweils
während eines Zeitraums von 10 Tagen wiederholt durchgeführt.
Am 11. Tag wird die Brust jeder Testmaus aufgeschnitten
und das Trockengewicht der Lunge (mg mittel ±
S. E.) wird bestimmt. Der Hemmeffekt wird anhand des Verhältnisses
(T/C) zu der Kontrollgruppe bewertet. Die erhaltenen
Ergebnisse sind in Tabelle 6 zusammengestellt.
Ehrlich′s Ascitestumorzellen werden intraperitoneal Mäusen
vom ddN-Stamm (weiblich, 6 Wochen alt) eingeimpft.
24 h nach der Impfung wird jede Testverbindung wiederholt
intraperitoneal (i. p.) über einen Zeitraum von 7 Tagen
oder intravenös (i. v.) über einen Zeitraum von 13 Tagen
verabreicht. Es werden die lebensverlängernde Wirkung
und der tumorheilende Effekt untersucht. Die erhaltenen
Ergebnisse sind in Tabelle 7 zusammengestellt.
0,5 ml einer Dispersion der Testverbindung Nr. 1 und
5 × 10⁶ P-388 Leukämiezellen werden gemischt und 1 h bei
37°C geschüttelt. Danach wird sichergestellt (mittels
Trypanblau-Fleckenbildung), daß keine Zerstörung der P-
388 Leukämiezellen stattgefunden hat. 0,2 ml der geschüttelten
Lösung werden dann Mäusen vom BDF₁-Stamm (weiblich,
12 Wochen alt) intraperitoneal eingeimpft und der lebensverlängernde
Effekt der Verbindung wird untersucht. Die
erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle 8 zusammengestellt.
Die Ergebnisse der Bestimmung der akuten Toxizität einiger
typischer erfindungsgemäß hergestellter Mittel sind in
Tabelle 9 zusammengestellt.
Testverbindung Nr.LD₅₀ (mg/kg)
Testverbindung Nr.LD₅₀ (mg/kg)
L-Lysolecithin 122
8*) 188***)
9**)< 600***)
(Untersuchungstier: Maus, weiblich, intravenöse Injektion)
Bemerkungen:
Bemerkungen:
*)in Herstellungsbeispiel 9 hergestellte Verbindung
**)in Herstellungsbeispiel 5 hergestellte Verbindung
***)Menge an L-Lysolecithin in dem Mittel.
Aus den Tabellen 1 bis 9 geht hervor, daß das erfindungsgemäße
carcinostatische und die Immunreaktion stimulierende
Mittel eine bemerkenswert reduzierte Hämolysewirkung
aufweist, während gleichzeitig die besonderen carcinostatischen
und die Immunreaktion stimulierenden Effekte
des Lysophospholipids erhalten bleiben. Das Mittel bietet
also bei seiner Verwendung ein hohes Maß an Sicherheit.
Es werden carcinostatische und die Immunreaktion stimulierende
Effekte verschiedener Mittel untersucht, welche
verschiedene Lysophospholipide und verschiedene Phospholipide
umfassen.
1) 1,8 g Eigelblecithin und 200 mg 1-Decanoyl-3-DL-glycerylphosphorylcholin
werden zu 18 ml einer 5%igen Dextroselösung
für Injektionszwecke gegeben. Das Gemisch wird
mittels eines Hochgeschwindigkeitsmischers homogenisiert.
Die resultierende Dispersion wird einer Ultraschallbehandlung
(Apparat: Typ 200 M (Kubota Co. Ltd.); 200 W)
während eines Zeitraums von 3 Stunden unterworfen und
anschließend unter Druck (etwa 0,2 kg/cm²) unter Verwendung
eines Membranfilters aus Celluloseacetat mit einer
Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das resultierende
Filtrat (18 ml) wird weiter einer Sterilisationsbehandlung
unterworfen und auf Ampullen für intravenöse Injektion
aufgeteilt.
2) 1,8 g Eigelblecithin und 200 mg 1-Eicosanoyl-
3-DL-glycerylphosphorylcholin werden zu 18 ml einer
5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke gegeben. Das
Gemisch wird mittels eines Hochgeschwindigkeitsmischers
homogenisiert. Die resultierende Dispersion wird einer
Ultraschallbehandlung (Apparat: Typ 200 M (Kubota Co., Ltd.);
200 W) während eines Zeitraums von 3 Stunden unterworfen
und anschließend unter Druck (etwa 0,2 kg/cm²) unter Verwendung
eines Membranfilters aus Celluloseacetat mit
einer Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das resultierende
Filtrat (18 ml) wird weiter der Sterilisationsbehandlung
unterworfen und auf Ampullen für intravenöse Injektionen
aufgeteilt.
3) 1,8 g Eigelblecithin und 200 mg 2-Methyl-1-octadecyl-
3-DL-glycerylphosphorlycholin werden zu 18 ml einer
5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke gegeben. Das
Gemisch wird mittels eines Hochgeschwindigkeitsmischers
homogenisiert. Die resultierende Dispersion wird einer
Ultraschallbehandlung (Apparat: Typ 200 M (Kubota Co., Ltd);
200 W) während eines Zeitraums von 3 Stunden unterworfen
und anschließend unter Druck (etwa 0,2 kg/cm²) unter Verwendung
eines Membranfilters aus Celluloseacetat mit
einer Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das resultierende
Filtrat (18 ml) wird weiter einer Sterilisationsbehandlung
unterworfen und auf Ampullen für intravenöse Injektionen
aufgeteilt.
4) 1,8 g Eigelblecithin und 200 mg 1-Myristoyl-
3-DL-glycerylphosphorylcholin werden zu 18 ml einer 5%igen
Dextroselösung für Injektionszwecke gegeben und das Gemisch
wird mittels eines Hochgeschwindigkeitsmischers homogenisiert.
Die resultierende Dispersion wird einer Ultraschallbehandlung
(Apparat: Typ 200 M (Kubota Co., Ltd.); 200 W)
während eines Zeitraums von 3 Stunden unterworfen und anschließend
unter Druck (etwa 0,2 kg/cm²) unter Verwendung
eines Membranfilters aus Celluloseacetat mit einer Maschengröße
von 0,3 µ filtriert. Das resultierende Filtrat (18 ml)
wird ferner einer Sterilisationsbehandlung unterworfen und
auf Ampullen für intravenöse Injektionen aufgeteilt.
5.) 1,8 g Eigelblecithin und 200 g 1-Palmitoyl-
3-DL-glycerylphosphorylcholin werden zu 18 ml einer 5%igen
Dextroselösung für Injektionszwecke gegeben und das Gemisch
wird mittels eines Hochgeschwindigkeitsmischers homogenisiert.
Die resultierende Dispersion wird einer Ultraschallbehandlung
unterworfen (Apparat: Typ 200 M (Kubota
Co., Ltd.); 200 W) und zwar während eines Zeitraums von
3 Stunden und anschließend unter Druck (etwa 0,2 kg/cm²)
unter Verwendung eines Membranfilters aus Celluloseacetat
mit einer Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das resultierende
Filtrat (18 ml) wird ferner einer Sterilisationsbehandlung
unterworfen und auf Ampullen für intravernöse Injektionen
aufgeteilt.
Eine Suspension von Kaninchenerythrozyten und
der zu untersuchenden Verbindung werden vermischt und
bei 37°C 1 Stunde geschüttelt. Die optische Dichte
(im folgenden als O. D. bezeichnet) bei 550 mµ der überstehenden
Flüssigkeit der zentrifugierten Lösung wird
bestimmt. Die O. D. zum Zeitpunkt der vollständigen Hämolyse
mit destilliertem Wasser wird als 100% angegeben.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in den Tabellen 10 und 11
zusammengestellt.
Unter Verwendung der Hela S-3 Stamm-Krebszellen mit
einer Population von 2 × 10⁴ Zellen/ml wird bei jeder der
Testverbindungen der Antitumoreffekt bestimmt. Dabei werden
folgende Bedingungen angewendet:
(a)Kulturmedium: Eagle′s MEM + 20% Rinderembryonenserum.
(b)Kultivierungsdauer: 96 Stunden.
(c)Mikroplattenessay: Vom 5000 µg/ml in 12 Stufen
nach unten verdünnt.
(d)Wertungsverfahren: Die Konzentration der Testverbindung,
bei der das Wachstum
von Zellen gemäß Giemsa′s Fleckenbildung
um mehr als 50%
inhibiert wird, wird als MIC Wert angegeben.
Die MIC Verhältnisse der oben erwähnten Testverbindungen,
bestimmt auf die oben erwähnte Weise, sind in der
Tabelle 12 angegeben.
Testverbindung Nr./Testverbindung Nr.MIC Verhältnis
Testverbindung Nr./Testverbindung Nr.MIC Verhältnis
4/12
5/22
6/32
9/71
10/81
Es werden fünf Mäuse (ddY Stamm) pro Gruppe verwendet
und die Testverbindung wird intravenös verabreicht, und
zwar in einer Menge von 0,2/20 g einmal am Tag während
7 Tagen. 24 Stunden nach der Verabreichung wird 1 ml einer
schwarzen Zeichentinte, hergestellt von Retrlag (Art. 59107)
mit 4 ml einer Kochsalzlösung, welche 5% Gelatine enthält,
zur Herstellung einer Kohlenstoffsuspension vermischt.
Diese Suspension wird den Mäusen am Schwanz intravenös injiziert
und zwar in einer Menge von 0,2 ml/20 g. 2,7 Minuten
und 12 Minuten nach der Injektion werden jeweils 0,02 ml
Blut als Probe genommen, und zwar aus einer Orbita mit
einer heparinbeschichteten Hämatoritkapillare. Das Blut wird
unmittelbar danach mit einer 0,1%igen wäßrigen Natriumcarbonatlösung
verdünnt, um das Blut darin aufzulösen. Anschließend
wird die resultierende Lösung bei einer Wellenlänge
von 660 nm einer Kolorimetrie unterworfen und es
wird nach der Halpern et al. Gleichung ein phagazytischer
Index (K-Wert) bestimmt.
Außerdem wurde Kontrollmäusen eine Kochsalzlösung
in einer Menge von 0,2 ml/20 g verabreicht.
wobei C₀ = die Menge Kohlenstoff im Blut bei t₀ und C =
Menge des Kohlenstoffs im Blut bei t.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der Tabelle 13 zusammengestellt.
Es sollen die hämolytische Aktivität und die
carcinostatische Aktivität (die Aktivität hinsichtlich
einer Verhinderung der Vermehrung von Tumorzellen) bei
einem carcinostatischen Mittel, umfassend ein Lysolecithin
und ein Phospholipid für solche Zusammensetzungen untersucht
werden, bei dem ein anderes Phospholipid als Eigelblecithin
als Phospholipid verwendet wird und für den Fall,
daß eine Fett und Öl- oder eine Fettemulsion zusätzlich
zu dem Lysolecithin und Phospholipid verwendet wird.
I) Zu 135 ml einer 5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke
gibt man 14,4 g gereinigtes Phosphatidylethanolamin
(aus Eigelb erhalten) und 1 g L-Lysolecithin. Das Ganze
wird mit einem Mischer 30 min gerührt und gemischt. Anschließend
wird diese Suspension einer Ultraschallbehandlung unterworfen
(19 KHz, 1200 W) und zwar während 30 min und daraufhin
unter Druck unter Verwendung eines Membranfilters mit einer
Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das auf diese Weise erhaltene
Filtrat wird einer Sterilisationsbehandlung unterworfen,
um eine Lösung für Injektionszwecke zu erhalten
(im folgenden wird diese Lösung für Injektionszwecke als
Testarzneimittel Nr. 1 bezeichnet).
Das oben beschriebene Verfahren wird wiederholt. Es wird
jedoch das gereinigte Phosphatidylethanolamin durch gereinigtes
Lecithin (aus Sojabohnen stammend) ersetzt. Es
wird eine Lösung für Injektionszwecke hergestellt (im
folgenden als Testarzneimittel Nr. 2 bezeichnet).
II) Zu 135 ml einer 5%igen Dextroselösung für
Injektionszwecke gibt man 14,4 g Lecithin (hergestellt
von Asahi Kasei Kogyo K. K.) und 1 g L-Lysolecithin.
Das Ganze wird mittels eines Mischers 30 min gerührt
und gemischt. Anschließend wird die so erhaltene Suspension
30 min einer Ultraschallbehandlung unterworfen (19 KHz,
1200 W) und daraufhin werden 0,75 g Sojabohnenöl zugesetzt.
Das resultierende Gemisch wird weitere 30 min einer
Ultraschallbehandlung unterworfen und anschließend
unter Druck unter Verwendung eines Membranfilters mit einer
Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das resultierende Filtrat
wird einer Sterilisationsbehandlung unterworfen, um eine
Lösung für Injektionszwecke zu erhalten (im folgenden als
Test-Arzneimittel Nr. 3 bezeichnet).
Das oben beschriebene Verfahren wird wiederholt.
Dabei wird jedoch anstelle des Lecithins (hergestellt von
Asahi Kasei Kogyo K. K.) gereinigtes Lecithin (aus Sojabohnenöl
stammend) eingesetzt und das Sojabohnenöl wird
durch Sesamöl ersetzt. Es wird eine Lösung für Injektionszwecke
hergestellt (im folgenden als Test-Arzneimittel
Nr. 4 bezeichnet).
III) Zu 135 ml einer Dextroselösung für Injektionszwecke
gibt man 14,4 g Lecithin (hergestellt von Asahi
Kasei Kogyo K. K.) und 1 g L-Lysolecithin. Das Ganze wird
mittels eines Mischers 30 min gerührt und gemischt.
Anschließend wird das gleiche Verfahren wie im obigen
Abschnitt I wiederholt, um eine Lösung für Injektionszwecke
zu erhalten. Zu 20 ml dieser Lösung für Injektionszwecke
werden 10 ml Intrafat (Warenzeichen) gegeben und
das resultierende Gemisch wird 2- bis 3mal geschüttelt
und anschließend unter Druck filtriert mittels eines
membranen Filters mit einer Maschengröße von 0,3 µ. Man
erhält eine Lösung für Injektionszwecke (im folgenden
als Test-Arzneimittel Nr. 5 bezeichnet).
Das oben beschriebene Verfahren wird wiederholt. Dabei
wird jedoch anstelle von Intrafat Intralipid (Warenzeichen)
eingesetzt. Es wird eine Lösung für Injektionszwecke erhalten
(im folgenden als Test-Arzneimittel Nr. 6 bezeichnet).
Eine Suspension von Kaninchenerythrozyten und das
Testarzneimittel werden vermischt und das resultierende
Gemisch wird bei 37°C eine Stunden geschüttelt. Daraufhin
wird das Gemisch 5 Minuten zentrifugiert (3000 Upm).
Anschließend wird die überstehende Flüssigkeit verworfen
und den zurückgebliebenen ausgefallenen Hämatozyten
wird destilliertes Wasser zugesetzt, um sie vollständig
aufzulösen. Die optische Dichte (O. D.) bei 550 mµ wird
bestimmt. Gemäß der nachfolgenden Gleichung wird die
Hämolyse des Testarzneimittels bestimmt, wobei als Kontrolle
der O. D.-Wert dient, der erhalten wird, wenn man bei dem
obigen Verfahren eine Kochsalzlösung anstelle des Testarzneimittels
einsetzt:
Die erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle 14 zusammengestellt.
Unter Verwendung von Hela S-3 Stamm in einer
Population von 2 × 10³ Zellen/0,2 ml wird der carcinostatische
Effekt der Testarzneimittel unter den folgenden Bedingungen
bestimmt:
(i)Kulturmedium: Eagle′s MEM + 20% Rinderembryonenserum
(ii)Kultivierungsdauer: 120 Std.
(iii)Mikroplattenessay: Von 2.000 µg/ml in 12 Stufen nach unten verdünnt
(iv)Bewertungsverfahren: Konzentration der Testverbindung,
bei der das Wachstum der Zellen
gemäß Giemsa′s Fleckenbildung um
mehr als 50% inhibiert wird, wird
als MIC Wert angegeben.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der Tabelle 15 zusammengestellt.
Test-Arzneimittel Nr.MIC (µg/ml)
Test-Arzneimittel Nr.MIC (µg/ml)
1125
2125
3125
4125
5125
6125
7*)125
L-Lysolecithin125
Im folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen
carcinostatischen und die Immunreaktion
stimulierenden Mittels beschrieben. Obwohl man die erfindungsgemäßen
Mittel gemäß einem herkömmlichen Verfahren
herstellen kann, wird es bevorzugt, ein Verfahren anzuwenden,
welches gewöhnlich dazu verwendet wird, eine aus
feinen Teilchen bestehende Zusammensetzung zu erhalten.
Um eine aus Teilchen mit geringer Größe zusammengesetzte
Mischung zu erhalten, werden im allgemeinen Verfahren,
wie Ultrazentrifugieren, Dialyse oder ein anderes ähnliches
Verfahren, verwendet. Diese Verfahrensweisen sind
jedoch im tatsächlichen Betrieb sehr kompliziert und daher
zur Massenproduktion eines kommerziellen Produktes
nicht in befriedigender Weise geeignet.
Die Erfinder haben daher nach einem industriell vorteilhaften
Verfahren gesucht und gefunden, daß mit einem
Membranfilterverfahren eine Zusammensetzung des Mittels
erhalten werden kann, die dem Ziel der vorliegenden Erfindung
voll entspricht. Bei diesem Membranfilterverfahren
wird die Dispersion dadurch erhalten, daß man die
jeweiligen Komponenten durch ein Membranfilter filtriert,
welches solche Eigenschaften aufweist, daß nur Teilchen
mit kleinen Teilchengrößen erhalten werden. Das Verfahren
ist im Betrieb äußerst einfach und ermöglicht außerdem
eine simultane aseptische Behandlung.
Im folgenden wird dieses Verfahren näher erläutert. Man
kann ein carcinostatisches und die Immunreaktion stimulierendes
Mittel, welches ein Lysophospholipid und ein
Phospholipid umfaßt, dadurch erhalten, daß man zunächst
das Lysophospholipid und das Phospholipid einheitlich
in einem halogenierten Kohlenwasserstoff, wie z. B. Chloroform,
Methylenchlorid oder dergl., oder in einem Alkohol,
wie Äthanol, Methanol oder dergl., oder in einem gemischten
Lösungsmittel derselben unter einer Stickstoffatmosphäre
auflöst. Anschließend destilliert man das Lösungsmittel
ab und gibt zu dem Rückstand Wasser (gegebenenfalls kann
anstelle von Wasser eine isotonische Lösung, wie z. B.
eine 5%ige Dextroselösung oder eine physiologische Salzlösung,
verwendet werden). Anschließend wird ausreichend
durchgemischt. Ein alternatives Verfahren besteht darin,
daß man zunächst das Phospholipid einheitlich in dem genannten
organischen Lösungsmittel auflöst, anschließend
das Lösungsmittel abdestilliert und dem Rückstand eine
Lösung zusetzt, die durch einheitliches Auflösen eines
Lysophospholipids in Wasser (anstelle von Wasser kann
gegebenenfalls ein isotonische Lösung, wie eine 5%ige
Dextroselösung oder eine physiologische Salzlösung, verwendet
werden) hergestellt wurde und anschließend ausreichend
durchmischt. Ein weiteres, alternatives Verfahren
besteht darin, daß man das Lysophospholipid und das
Phospholipid direkt in Wasser gibt (anstelle von Wasser
kann gegebenenfalls eine isotonische Lösung, wie z. B.
eine 5%ige Dextroselösung oder eine physiologische Salzlösung,
verwendet werden), die Mischung homogenisiert
und anschließend alles gründlich durchmischt. Die auf
diese Weise erhaltene Dispersion wird dann einer mechanischen
Dispergierbehandlung, wie z. B. einer Ultraschallbehandlung,
unterworfen oder unter Druck ausgespritzt, um
die Größe der Teilchen zu reduzieren. Anschließend wird
die Dispersion durch ein Membranfilter filtriert, wobei
man eine bevorzugte Dispersion erhält. Diese Dispersion
kann unmittelbar verwendet werden oder gegebenenfalls auf
herkömmlichem Wege im Vakuum gefriergetrocknet werden, um
ein festes Produkt zu bilden.
Bei der Durchführung des obigen Verfahrens sollten folgende
Anweisungen beachtet werden. Die Menge des verwendeten
organischen Lösungsmittels, die keinen speziellen Beschränkungen
unterliegt, kann mehr sein als die zur vollständigen
Auflösung des zu lösenden Stoffes benötigte
Menge. Das verwendete Lösungsmittel wird bei einer so
tiefen Temperatur wie möglich abdestilliert, und zwar vorzugsweise
bei nicht mehr als 40°C. Anschließend wird zu
der Lösung Wasser oder eine isotonische Lösung gegeben,
welche ein Lysophospholipid enthalten kann, und die Mischung
wird bei Zimmertemperatur während eines Zeitraums
von 30 min bis 3 h vermischt. Um die Mischwirkung zu verbessern,
wird in diesem Fall empfohlen, eine geeignete
Menge Glaskügelchen zuzusetzen und die Gefäße selbst
rotieren zu lassen oder Lysophospholipid und Phospholipid
direkt dem Wasser (anstelle von Wasser kann gegebenenfalls
eine isotonische Lösung, wie eine 5%ige Dextroselösung
oder eine pharmakologische Salzlösung, verwendet
werden) zuzusetzen und die Mischung anschließend mittels
eines Hochgeschwindigkeitsmischers zu vermischen und, wie
oben erwähnt, einer mechanischen Dispergierbehandlung zu
unterwerfen.
Die gemischte Lösung (nach Entfernung der Glaskügelchen,
wenn solche verwendet wurden) wird anschließend einer mechanischen
Dispergierbehandlung ausgesetzt. Es kann z. B.
eine Ultraschallbehandlung bei 9 bis 200 kHz und 50 bis
1500 W während eines Zeitraums von 10 min bis 10 h durchgeführt
werden. Anschließend wird bei Atmosphärendruck,
Unterdruck (3 bar oder weniger) oder bei vermindertem
Druck filtriert. Dabei wird ein Membranfilter (z. B.
Celluloseacetat oder Tetrafluoräthylenpolymerisat und
dergl.) mit einer Maschengröße von nicht mehr als 1 µ,
vorzugsweise nicht mehr als 0,5 µ, verwendet. Falls das
Filtrat gefriergetrocknet wird, wird die Gefriertrocknung
vorzugsweise im Vakuum durchgeführt, wobei man während
der Endstufe die Temperatur unter 30°C hält.
Fall eine Zusammensetzung angestrebt wird, die zusätzlich
zu den genannten Komponenten ein Fett und Öl enthält, wird
das Fett und Öl der mittels des oben beschriebenen Verfahrens
erhaltenen Dispersion zugesetzt. Das Fett und Öl
kann auch einer Dispersion zugesetzt werden, die durch einheitliches
Auflösen eines Lysophospholipids und eines
Phospholipids in einem halogenierten Kohlenwasserstoff,
wie Chloroform oder Methylenchlorid, oder einem Alkohol,
wie Methanol oder Äthanol, oder einem gemischten Lösungsmittel
derselben unter Stickstoffatmosphäre, Entfernen
des Lösungsmittels durch Destillation, Zugabe von Wasser
(anstelle von Wasser kann gegebenenfalls eine isotonische
Lösung, wie z. B. eine 5%ige Dextroselösung oder eine physiologische
Salzlösung, verwendet werden) zu dem Rückstand
und anschließendes gründliches Durchmischen erhalten worden
ist. Die resultierende Mischung wird gründlich vermischt
und anschließend einer Ultraschallbehandlung ausgesetzt
und auf die oben beschriebene Weise durch ein
Membranfilter filtriert, um eine Dispersion zu erhalten.
Ein alternatives Verfahren besteht darin, das Lysophospholipid,
das Phospholipid und das gewünschte Fett und Öl
einheitlich in einem organischen Lösungsmittel, wie z. B.
dem oben erwähnten, aufzulösen, das Lösungsmittel durch
Destillation zu entfernen und dem Rückstand Wasser (anstelle
von Wasser kann gegebenenfalls eine isotonische
Lösung, wie eine 5%ige Dextroselösung oder eine physiologische
Salzlösung, verwendet werden) zuzusetzen. Diese
Mischung wird nach ausreichendem Verfahren einer mechanischen
Dispergierbehandlung unterworfen und auf die oben beschriebene
Weise durch ein Membranfilter filtriert, um
eine angestrebte Dispersion zu erhalten.
Um eine Zusammensetzung zu erhalten, die ein Lysophospholipid,
ein Phospholipid und eine Fettemulsion enthält,
kann folgendermaßen vorgegangen werden. Die Fettemulsion
wird zu einer Dispersion gegeben, welche das Lysophospholipid
und das Phospholipid enthält, wobei die Dispersion
auf die oben beschriebene Weise erhalten wurde, und
die resultierende Mischung wird mehrere Male geschüttelt.
Da in diesem Fall die dispergierten Teilchen alle eine
geringe Größe aufweisen, braucht die beschriebene Dispergierbehandlung
und die Filtration durch ein Membranfilter
nur bei entsprechenden Umständen durchgeführt zu werden.
Um ein carcinostatisches und die Immunreaktion stimulierendes
Mittel, enthaltend ein Lysophospholipid und eine
Fettemulsion, zu erhalten, kann folgendermaßen vorgegangen
werden. Das Lysophospholipid wird in Wasser aufgelöst
(anstelle von Wasser kann gegebenenfalls eine isotonische
Lösung, wie eine 5%ige Dextroselösung oder eine
physiologische Salzlösung, verwendet werden), dieser
Lösung wird die Fettemulsion zugesetzt und nachfolgend
wird die resultierende Mischung mehrere Male geschüttelt.
Da in diesem Fall die Teilchen im allgemeinen klein sind,
braucht die beschriebene Dispergierbehandlung und die
Filtration durch ein Membranfilter nur gegebenenfalls
durchgeführt zu werden. Die Bedingungen bei diesen Verfahren
sind die gleichen wie die bei den zuvor beschriebenen
Herstellungsverfahren.
Das erfindungsgemäße carcinostatische und die Immunreaktion
stimulierende Mittel kann in jede beliebige Darreichungsform
eines Medikaments formuliert werden. Dabei
können je nach Verwendungszweck oder Darreichungsform des
Medikaments allgemein bekannte Additive oder solche
Additive verwendet werden, wie sie oben erwähnt wurden.
Das erfindungsgemäße carcinostatische und die Immunreaktion
stimulierende Mittel kann zur Behandlung verschiedener
Krebstypen appliziert werden. Als Krebstypen seien
beispielsweise genannt: Krebs der inneren Organe, z. B.
Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Verdauungsorgane usw.,
sowie andere Erkrankungen, wie z. B. Leukämie und Sarkome,
z. B. Osteosarcom. Die Art der Verabreichung, die Anzahl
der Verabreichungen und die Dosierung kann gemäß dem Zustand
des Patienten entsprechend variiert werden. Im allgemeinen
wird jedoch ein Arzneimittel, das 0,1 bis
200 mg/kg eines Lysophospholipids enthält, entweder oral
oder parenteral 1- bis 4mal am Tag einem Erwachsenen verabreicht.
Als Verabreichungsverfahren wird eine intravenöse
oder intramuskuläre Injektion, insbesondere eine
intravenöse Tropfinjektion, bevorzugt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen und
Vergleichsbeispielen näher erläutert.
9,6 g Eigelblecithin, 1,0 g L-Lysolecithin und 1,0 g Vitamin
E werden in 40 ml Chloroform aufgelöst. Das Chloroform
wird durch Destillation unter vermindertem Druck bei
einer Temperatur von nicht mehr als 40°C abdestilliert.
Anschließend wird der Rückstand bei Zimmertemperatur weitere
2 h im Vakuum getrocknet. Zu dem resultierenden Produkt
gibt man 100 g Glaskügelchen und 100 ml einer 5%igen
Dextroselösung zu Injektionszwecken und rotiert das
Gefäß 1,5 h, um eine Dispersion zu erhalten. Die Glaskügelchen
werden durch Filtration entfernt und das Filtrat
wird einer Ultraschallbehandlung ausgesetzt (28 kHz,
150 W), und zwar 2,5 h lang. Anschließend wird unter
Druck unter Verwendung eines Membranfilters mit einer Maschengröße
von 0,3 µ filtriert. Das resultierende Filtrat
wird anschließend sterilisiert und in 25 ml Ampullen für
intravenöse Injektion aufgeteilt. Die Ampullen werden
abgeschmolzen, um Injektionsmittel zu erhalten. (Trübung
6%, gemessen unter Verwendung eines Trübungsmeßgeräts
vom Typ SEP-PL, das nach einem Kugelverfahren arbeitet
und in dem die Testprobe in eine Küvette mit 10 mm
Weglänge placiert wird und eine Birne von 12 V und 15 W
verwendet wird.)
50 ml der Dispersion für intravenöse Injektion, die in
Herstellungsbeispiel 1 erhalten wurde, und 50 ml einer
getrennt hergestellten Fettemulsion (200 ml einer wäßrigen
Emulsion, enthaltend 20 g Sojabohnenöl, 5,0 g konz.
Glycerin und 2,4 g Eigelbphospholipid) werden vermischt.
Die Mischung wird auf die gleiche Weise wie in Herstellungsbeispiel
1 beschrieben einer Ultraschallbehandlung
unterworfen und durch ein Membranfilter filtriert, um
eine intravenöse Tropfinjektion zu erhalten.
20 ml der Dispersion für intravenöse Injektion, die in
Herstellungsbeispiel 1 erhalten wurde, gibt man zu 200 ml
einer im Handel erhältlichen Fettemulsion (Intrafat) und
schüttelt die Mischung zwei- bis dreimal, um eine intravenöse
Tropfinjektion zu erhalten.
10 ml der Dispersion für intravenöse Injektion, die in
Herstellungsbeispiel 1 erhalten wurde, wird im Vakuum gefriergetrocknet.
Dabei erhält man eine intravenöse Tropfinjektion,
die bei Gebrauch auf die erforderliche Konzentration
eingestellt werden könnte.
1
1 g L-Lysolecithin, 9,6 g Eigelblecithin und 1 g Sesamöl
werden in 40 ml Chloroform aufgelöst. Das Chloroform wird
durch Destillation unter vermindertem Druck bei einer Temperatur
von nicht mehr als 40°C entfernt. Anschließend
wird der Rückstand weitere 2 h bei Zimmertemperatur im
Vakuum getrocknet. Das resultierende Produkt wird mit
100 g Glaskügelchen und 100 ml einer 5%igen Dextroselösung
für Injektionszwecke vermischt. Das Gefäß wird 1,5 h rotiert,
um eine Dispersion zu erhalten. Die Glaskügelchen
werden durch Filtration abgetrennt. Anschließend wird
das Filtrat 2,5 h einer Ultraschallbehandlung unterworfen
(28 kHz; 150 W) und daraufhin unter Druck filtriert, wobei
man ein Membranfilter mit einer Maschengröße von 0,3 µ
verwendet. Das resultierende Filtrat wird sterilisiert
und anschließend in 2 ml Ampullen für intravenöse Injektion
aufgeteilt. Die Ampullen werden verschlossen, und
man erhält auf diese Weise Injektionen (Trübung 20%).
9,6 g Eigelblecithin und 1,6 g L-Lysolecithin werden in
40 ml Chloroform aufgelöst. Das Chloroform wird durch Destillation
unter vermindertem Druck bei einer Temperatur
von nicht mehr als 40°C entfernt. Anschließend wird der
Rückstand weitere 2 h bei Zimmertemperatur im Vakuum getrocknet.
Zu diesem Produkt gibt man dann 100 g Glaskügelchen
und 100 ml einer 5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke
und rotiert das Gefäß 1,5 h, um eine Dispersion
zu erhalten. Die Glaskügelchen werden durch Filtration
abgetrennt. Das Filtrat wird 2,5 h einer Ultraschallbehandlung
(28 kHz; 150 W) ausgesetzt und daraufhin durch
ein Membranfilter mit einer Maschengröße von 0,3 µ filtriert.
Das erhaltene Filtrat wird sterilisiert und in
2 ml Ampullen für intravenöse Injektionen aufgeteilt. Die
Ampullen werden verschlossen, und man erhält Injektionen.
20 ml der in Herstellungsbeispiel 1 hergestellten Dispersion
für intravenöse Injektion werden zu 200 ml einer
im Handel erhältlichen Fettemulsion (Intrafat) gegeben.
Die Mischung wird zwei- oder dreimal geschüttelt, und
man erhält ein Mittel für intravenöse Tropfinjektion.
9,6 g Eigelblecithin und 1 g L-Lysolecithin werden in
40 ml Chloroform gelöst. Das Chloroform wird durch Destillation
unter vermindertem Druck bei einer Temperatur von
nicht mehr als 40°C entfernt. Anschließend wird der Rückstand
weitere 2 h bei Zimmertemperatur im Vakuum getrocknet.
Zu diesem Produkt gibt man 100 g Glaskügelchen und
100 ml einer 5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke
und rotiert das Gefäß 1,5 h, um eine Dispersion zu erhalten.
Die Glaskügelchen werden durch Filtration abgetrennt.
Das Filtrat wird 2,5 h einer Ultraschallbehandlung
(28 kHz; 150 W) ausgesetzt und daraufhin durch ein Membranfilter
mit einer Maschengröße von 0,3 µ filtriert. Das
erhaltene Filtrat wird sterilisiert und in 2 ml Ampullen
für intravenöse Injektionen aufgeteilt. Die Ampullen werden
verschlossen, und man erhält Injektionen.
1,0 g sterilisiertes L-Lysolecithin wird in 100 ml einer
physiologischen Salzlösung für Injektionszwecke aufgelöst.
Die Lösung wird einer aseptischen Filtration unterworfen
und in 2 ml Ampullen für Injektionszwecke gefüllt.
Diese werden verschlossen, und man erhält Injektionen.
Diese Injektionsampullenlösung gibt man in einer Menge
von bis zu 10 Ampullen, je nach Verwendungszweck, zu einer
getrennt hergestellten Fettemulsion (200 ml einer
wäßrigen Lösung, enthaltend 20 g Sojabohnenöl, 5,0 g konz.
Glycerin und 2,4 g Eigelbphospholipid). Die gemischte
Lösung wird zwei- bis dreimal geschüttelt, um ein Mittel
für intravenöse Tropfinjektion zu erhalten.
Eine Ampullentropfinjektionslösung (die bereits einer
aseptischen Filtration unterworfen war), bestehend aus
200 mg L-Lysolecithin, gelöst in 20 ml einer physiologischen
Salzlösung, gibt man zu 500 ml einer im Handel
erhältlichen Fettemulsion (Intrafat). Die gemischte Lösung
wird zwei- bis dreimal geschüttelt, und man erhält
ein Mittel für eine intravenöse Tropfinjektion.
15 g Sojabohnenlecithin, 1,0 g L-Lysolecithin und 1,0 g
Vitamin E werden in 40 ml Chloroform gelöst. Das Chloroform
wird durch Destillation unter vermindertem Druck bei
einer Temperatur von nicht mehr als 40°C entfernt. Anschließend
wird der Rückstand weitere 2 h bei Zimmertemperatur
im Vakuum getrocknet. Zu dem resultierenden Produkt
gibt man 100 g Glaskügelchen und 100 ml einer 5%igen
Dextroselösung für Injektionszwecke und rotiert das Gefäß
1,5 h, um eine Dispersion zu erhalten. Die Glaskügelchen
werden durch Filtration abgetrennt und das Filtrat wird
2,5 h einer Ultraschallbehandlung (19 kHz; 1200 W) unterworfen
und dann unter Druck durch ein Membranfilter mit
einer Maschengröße von 0,5 µ filtriert. Das erhaltene Filtrat
wird anschließend sterilisiert, in 25 ml Ampullen
für intravenöse Injektionszwecke aufgeteilt und die Ampullen
werden verschlossen. Man erhält auf diese Weise
Mittel für Injektionszwecke.
9,6 g Eigelblecithin und 1,0 g 1-Octadecyl-2-methyl-3-
phosphorylcholin werden in 40 ml Chloroform aufgelöst.
Das Chloroform wird durch Destillation unter vermindertem
Druck bei einer Temperatur von nicht mehr als 40°C entfernt.
Anschließend wird der Rückstand weitere 2 h bei
Zimmertemperatur im Vakuum getrocknet. Nachdem man zu dem
Rückstand 100 g Glaskügelchen und 100 ml einer physiologischen
Salzlösung gegeben hat, wird das Gefäß 2 h rotiert,
um eine Dispersion zu erhalten. Anschließend werden
die Glaskügelchen durch Filtration abgetrennt. Das Filtrat
wird 2,5 h einer Ultraschallbehandlung (28 kHz;
150 W) unterworfen und unter Druck durch ein Membranfilter
mit einer Maschengröße von 1 µ filtriert. Das resultierende
Filtrat wird anschließend sterilisiert und in
25 ml Ampullen für intravenöse Injektionszwecke aufgeteilt.
Daraufhin werden die Ampullen verschlossen, und
man erhält so Mittel für Injektionszwecke.
50 ml der Dispersion für intravenöse Injektion, die in
Herstellungsbeispiel 1 hergestellt wurde, und 50 ml einer
getrennt hergestellten Fettemulsion (200 ml einer wäßrigen
Emulsion, enthaltend 20 g Sesamöl, 5,0 g konz. Glycerin
und 2,4 g Eigelbphospholipid) werden vermischt und die
Mischung wird einer Ultraschallbehandlung unter den gleichen
Bedingungen wie bei Herstellungsbeispiel 1 unterworfen.
Anschließend wird durch ein Membranfilter mit
einer Maschengröße von 0,2 µ filtriert, und man erhält
auf diese Weise ein Mittel für intravenöse Tropfinjektion.
9,6 g Eigelblecithin und 1,0 g L-Lysolecithin werden zu
90 ml einer 5%igen Dextroselösung für Injektionszwecke
gegeben. Die Mischung wird durch einen Hochgeschwindigkeitsmischer
während eines Zeitraums von 30 min homogenisiert.
Die resultierende Dispersion wird 1 h einer Ultraschallbehandlung
(19 kHz, 1200 W) unterworfen und anschließend
unter Druck (0,5 bis 1 bar) unter Verwendung
eines Membranfilters aus Celluloseacetat mit einer Maschengröße
von 0,2 µ filtriert. Das resultierende Filtrat
wird anschließend sterilisiert und in 25 ml Ampullen
für intravenöse Injektionszwecke aufgeteilt.
Claims (3)
1. Carninostatisches und die Immunreaktion stimulierendes
Mittel, enthaltend ein Lysophospholipid der Formel
wobei R¹ eine C5-22-Acyloxygruppe oder eine C5-22-Alkyloxygruppe
bedeutet; R² ein Wasserstoffatom oder eine
Hydroxylgruppe, eine C1-5-Acyloxy- oder C1-5-Acyloxygruppe
bedeutet, und R³ für ein Wasserstoffatom oder
eine C1-5-Alkylgruppe steht, wobei R¹ und R² gegeneinander
austauschbar sind, und ein Phospholipid, in Form
von Lipidvesikeln, wobei die Lipidvesikel eine Teilchengröße
von nicht mehr als 1,0 µm aufweisen.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Phospholipid aus der Gruppe Lecithin, Phosphatidylethanolamin,
Sphingomyelin, Phosphatidylserin, Phosphatidylinosit
und Phosphatidsäure gewählt ist.
3. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lysophospholipid Lysolecithin ist.
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