DE3032728C2 - - Google Patents

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DE3032728C2
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K7/00Cutting, scarfing, or desurfacing by applying flames
    • B23K7/002Machines, apparatus, or equipment for cutting plane workpieces, e.g. plates
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K10/00Welding or cutting by means of a plasma

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Bearbeitungsmaschine für fla­ che, insbesondere tafelartige Werkstücke mit einer thermischen Schneidstrahleinrichtung, insbesondere Plasmaschneideinrichtung, wobei die Schneidstrahleinrichtung eine Öffnung für den Schneid­ strahl und eine dazu konzentrische, ringförmige Öffnung für den Austritt einer Flüssigkeit aufweist.
Durch die US-PS 35 34 388 ist eine Plasmaschneideinrichtung dieser Art bekannt geworden. Die Flüssigkeit wird dort über einen Kranz von Bohrungen zuge­ führt. Wenn man, wie in Fig. 6 dieser Druckschrift schematisch dargestellt, die Plasmaschneideinrichtung über das zu bearbeiten­ de Werkstück hinwegführt, so kann man letzteres beispielsweise in eine Wanne setzen und darin die Flüssigkeit auffangen. Die Quer­ verschiebung der Plasmaschneideinrichtung ist jedoch nicht bei allen Plasmaschneideinrichtungen möglich oder erwünscht. Anderer­ seits treten erhebliche Probleme auf, wenn man das Werkstück ge­ genüber dem Schneidstrahl und dem hierzu konzentrischen Flüssig­ keitsstrahl verschiebt.
Diese Probleme löst weder die genannte noch eine weitere US- Patentschrift (29 06 858) in befriedigender Weise, bei wel­ cher die Flüssigkeit über eine ringförmige Turbine und ein kon­ zentrisch zum Lichtbogen angeordnetes Rohr geführt wird.
Durch die DE-PS 40 63 059 ist eine Bearbeitungsmaschine bekannt geworden, die u. a. zum Plasmaschneiden verwendet werden kann. Dort wird das flache tafelartige Werkstück mittels einer Vorrich­ tung in der Werkstückebene bewegt. Dies ermöglicht zwar die sta­ tionäre Anordnung der Plasmaschneideinrichtung, jedoch kann man dieser Druckschrift keine Lösung hinsichtlich der Flüssigkeitzu- und -abführung entnehmen, weil dort im Trockenverfahren gearbei­ tet wird. Letzteres ist aber nicht überall einzusetzen oder er­ wünscht.
Schließlich ist es auch beim sogenannten Laser-Schneiden bekannt, der Bearbeitungsstelle Kühlwasser zuzufügen (DE-OS 23 38 514). Eine Lösung für das Abführen des Wassers wird nicht aufgezeigt, weil sie wegen der dort zum Einsatz kommenden geringen Flüssig­ keitsmengen keiner besonderen Lösung bedarf.
Bei der eingangs erwähnten, als Plasmaschneidmaschine ausgebilde­ ten Bearbeitungsmaschine tritt über die Schneiddüse sowohl der Brennschneidstrahl, also ein Plasmastrahl, als auch ein diesen konzentrisch umgebender Flüssigkeitsstrahl aus. Letzterer hat einerseits die Aufgabe der Düsenkühlung und andererseits schnürt er den Plasmastrahl ein. Dies führt zu einer Erhöhung der Ener­ giekonzentration im Strahl und bringt eine ganze Reihe der Fach­ welt bekannter Vorteile mit sich. Man bezeichnet diese Art des Plasmaschneidens als "Wasser-Plasmaschneiden". Weil hier der Schneidstelle verhältnismäßig viel Wasser zugeführt wird, das man nicht einfach auf den Fußboden ablaufen lassen kann, befindet sich das Werkstück auf Stützen in einer mit dem Wasser gefüllten Wanne. Der Plasmastrahl, welcher nach dem Durchtrennen des Werk­ stücks an dessen Unterseite austritt, wird, ebenso wie das zuge­ führte Wasser, in die Wanne eingeleitet. Dort kühlt sich der Plasmastrahl ab. Außerdem nimmt das Wasser dieser Wanne die im Strahl mitgeführten Gase, Dämpfe sowie Verbrennungsrückstände auf.
Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die Größe der maximal bear­ beitbaren Werkstücke von der Wannengröße abhängt. Legt man diese Maschine für verhältnismäßig große Werkstücke aus, so hat das einen enormen Platzbedarf zur Folge. Dieser ist im Grunde genommen bei der Bearbeitung kleiner Werkstücke nicht gerecht­ fertigt und deshalb wird jede Maschinengröße immer eine Kompro­ mißlösung darstellen. Im einen Fall ist sie unnötig groß und im anderen reicht sie möglicherweise für die Bearbeitung eines zu großen Werkstücks nicht aus.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, eine Bearbeitungsmaschine der eingangs genannten Art so auszubilden, daß einerseits ihr Platzbedarf so gering wie möglich ist und sie andererseits hinsichtlich der Werkstückgröße keine Be­ schränkungen auferlegt, d. h. zumindest die Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken der gängigen Maximalgröße vorge­ nommen werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Bearbeitungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechend dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebil­ det ist. Im Gegensatz beispielsweise zum herkömmlichen "Wasser- Plasmaschneiden" steht bei dieser Bearbeitungsmaschine die Schneidstrahleinrichtung still und das Werkstück wird gegenüber der Schneiddüse verschoben. Außerdem wird die über die Schneid­ strahleinrichtung auf das Werkstück aufgebrachte Flüssigkeit nicht in eine Wanne geleitet, sondern sofort wieder weggesaugt, wodurch diese Bearbeitungsmaschine in der angestrebten Weise einen sehr geringen Platzbedarf hat, der beispielsweise demjeni­ gen einer herkömmlichen Stanz- oder Nibbelmaschine entspricht, auf welcher tafelartige Werkstücke mechanisch bearbeitet werden. Die Vorrichtung zum Bewegen des Werkstücks in seiner Ebene kann deshalb genau gleich ausgebildet werden wie bei herkömmlichen Stanz- und/oder Nibbelmaschinen, weswegen es insoweit einer nähe­ ren Erläuterung des Vorschubs hier nicht bedarf. Verwendung fin­ den vor allen Dingen eine kreuzsupportartige Verstellvorrichtung, wie sie im Ausführungsbeispiel schematisch gezeigt und beschrie­ ben ist. Infolgedessen ist die maximale Werkstückgröße aus­ schließlich durch die Höchstbeträge der Längs- und Querverschie­ bung bestimmt. Der mit der Flüssigkeitsabsaugung verbundene Auf­ wand ist vergleichsweise minimal und gegenüber demjenigen mit der Wanne sicherlich unbedeutend. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß man aufgrund des Aufbaus einer Stanz- oder Nibbelmaschine diese leicht mit einer derartigen thermischen Schneideinrichtung zu einer kombinierten Maschine erweitern kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß eine Absaugleitung in Form einer ringförmigen Absaugdüse vorgesehen ist. In Weiterbil­ dung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß in das innere Ende der Absaugdüse wenigstens eine mit einer Absaugvorrichtung verbundene Saugleitung mündet, die zumindest teilweise in Form eines festen Kanals vorhanden sein kann.
Eine andere Variante der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Absaugleitungen als kranzförmig angeordnete Absaug­ bohrungen vorgesehen sind. Dabei ist es dann zweckmäßig, daß in einen die inneren Enden der Absaugbohrungen verbindenden Ringka­ nal wenigstens eine mit einer Absaugvorrichtung verbundene Saug­ leitung mündet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß jede Absaugleitung schräg nach unten zum Werkstück und zur Achse des Schneidstrahls hin verläuft. Damit erzeugt man eine nach außen oben gerichtete Saugwirkung, die ein gutes Absaugergebnis gewährleistet. Ob man zweckmäßigerweise eine ringförmige Absaug­ düse oder einen Kranz von Absaugbohrungen wählt, hängt vom Ein­ zelfall ab und steht auch in einem gewissen Zusammenhang mit der Größe und Leistung der jeweiligen Schneidstrahleinrichtung.
Des weiteren kann es auch zweckmäßig sein, mindestens einen Teil der Saugleitung als flexible Schlauchleitung auszubilden, und zwar insbesondere dann, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Flüssigkeits-Absaugvorrichtung als Rohr ausge­ bildet ist, das in Richtung seiner Längsachse verschiebbar gela­ gert ist. In diesem Falle wird zumindest ein Teil der Absaugboh­ rung mit dem Rohr mitbewegt, der darin eingearbeitet oder daran befestigt ist. Die Verschiebbarkeit der Absaugdüse bzw. -bohrun­ gen ermöglicht eine gute räumliche Anpassung der Absaugvorrich­ tung an die durch das Werkstück und die Schneidstrahleinrichtung festgelegten Gegebenheiten. Außerdem kann man die Absaugvorrich­ tung nahe an das Werkstück heranbringen und damit die Saugwirkung unter diesem Aspekt optimal gestalten. Bei Nichtgebrauch, bei­ spielsweise beim Auswechseln der Werkstücke, ist ein Anheben der Absaugvorrichtung möglich, so daß diese weder stört noch Beschä­ digungen ausgesetzt ist. Hierbei ist es besonders von Vorteil, daß das freie Ende des verschiebbaren Rohres eine Abstützfläche für das Werkstück bildet, d. h. ein unmittelbares Aufsetzen auf das Werkstück ermöglicht, ohne die Bewegungsmöglichkeit des Werk­ stücks einzuschränken. Die Saugwirkung wird daher allein in dem durch das Werkstück, das verstellbare Rohr und die Schneidstrahl­ düse definierten Raum entfaltet.
Die Eintrittsmündung jeder Absaugleitung reicht gemäß einer wei­ teren Ausbildung der Erfindung etwa bis zum freien Ende des ver­ schiebbaren Rohres, so daß sie das Wasser entlang dem unterhalb dem Rohr befindichen Teil des Werkstücks absaugen kann.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Flüssigkeits-Absaugvorrichtung konzentrisch von einer ringförmi­ gen Sprühvorrichtung zur Erzeugung eines geschlossenen Flüssig­ keitsvorhangs umgeben ist. Letzterer schrimt den beim Brenn­ schneiden, insbesondere beim Plasmaschneiden unvermeidlichen Lärm ab, so daß diese Ausbildung die Beeinträchtigung am betreffenden Arbeitsplatz erheblich mindert. In diesem Zusammenhang sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß konzentrisch zur Sprühvorrichtung eine Absaugvorrichtung für die über sie zuge­ führte Flüssigkeit angeordnet ist. Dieser Absaugvorrichtung kommt im Grunde genommen noch größere Bedeutung zu als derjenigen für die Schneidstrahlflüssigkeit, weil normalerweise weit mehr Sprüh­ flüssigkeit als Schneidstrahlflüssigkeit benötigt wird.
Nachdem die pro Zeiteinheit anfallende Sprühflüssigkeitsmenge nicht vernachlässigbar ist und auf die Anbringung einer Auffang­ wanne bewußt verzichtet wird, muß man auch die Sprühflüssigkeit absaugen. Dies kann man mittels der zweiten Absaugvorrichtung oder gemäß einer Weiterbildung der Erfindung dadurch bewerkstelligen, daß die Absaugvorrichtung für die über die Schneidstrahleinrich­ tung zugeführte Flüssigkeit zugleich die Absaugvorrichtung für die über die Sprühvorrichtung zugeführte Flüssigkeit bildet. Es bedarf demnach lediglich einer zusätzlichen Absaugdüse oder zu­ sätzlicher Absaugbohrungen, deren innere Enden beispielsweise auch mit dem Ringkanal der Absaugbohrungen für die über die Schneidstrahleinrichtung zugeführte Flüssigkeit in Verbindung stehen können. Die Verwendung einer Doppel-Absaugvorrichtung muß nicht notwendigerweise bei jeder Ausführungsform gleich zweck­ mäßig sein. Es hängt im einzelnen Falle sicherlich von den jewei­ ligen Wassermengen, der Leitung der Saugvorrichtung und noch verschiedenen anderen Komponenten ab. Bei Verwendung einer sepa­ raten Absaugvorrichtung für die Sprühflüssigkeit wird man diese in vorteilhafter Weise konzentrisch außerhalb der Sprühvorrich­ tung für die Schalldämpfung anordnen. Auf einem noch größeren Durchmesser kann man gegebenenfalls noch eine Schürze, einen Dichtring od. dgl. vorsehen, die bzw. der während des Arbeitens auf dem Werkstück aufliegt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar­ gestellt. Es zeigt
Fig. 1 perspektivisch die Bearbeitungsmaschine,
Fig. 2 teilweise in Ansicht und teilweise in vertikaler Richtung geschnitten, in ver­ größertem Maßstab ein Detail der Fig. 1 im Bereich der Schneidstrahleinrichtung und Absaugvorrichtungen.
An dem im wesentlichen etwa C-förmigen Maschinenkörper 1 befin­ det sich eine Koordinatenführung 2 für das Werkstück 3, die eine Längsführung 4 und eine Querführung 5 umfaßt. Dabei be­ steht dann ihrerseits die Längsführung 4 aus einer fest mit dem Maschinenkörper 1 verbundenen Laufschiene 6 und einem daran im Sinne des Doppelpfeils 7 verschiebbar geführten Laufwagen 8. Die Verschiebebewegung erzielt man mit Hilfe eines Antriebsmotors 9, der ein Ritzel 10 dreht. Dieses greift in eine Verzahnung der als Zahnstange ausgebildeten Laufschiene 6 ein.
Der Laufwagen 8 trägt noch einen zweiten Antriebsmotor 11 mit Ritzel 12. Dessen Zähne kämmen mit denjenigen einer Tragschiene 13, die ebenfalls wenigstens zum Teil, als Zahnstange gestal­ tet ist oder eine solche hält. Mit Hilfe des zweiten Antriebs­ motors 11 kann man die Tragschiene 13 im Sinne des Doppelpfeils 14 hin- und herverschieben. Die beiden Bewegungsrichtungen 7 und 14 verlaufen zueinander.
An der Tragschiene 13 befinden sich zwei Pratzen­ paare 15, zwischen denen das plattenförmige Werkstück 3 einge­ klemmt ist und von denen in Fig. 1 eine zu sehen ist. Es leuch­ tet ohne weiteres ein, daß das Werkstück mit Hilfe des An­ triebsmotors 9 eine Verschiebebewegung im Sinne des Doppel­ pfeils 7 und mittels des Antriebsmotors 11 eine Verstellbewe­ gung in Richtung des Doppelpfeils 14 ausführt. Bei gleichzeiti­ gem Lauf beider Motoren 9, 11 erzielt man eine überlagerte Längs- und Querbewegung. Das Werkstück 3 stützt sich außerdem noch auf dem Unterteil 16 einer thermischen Schneidstrahlein­ richtung 17, insbesondere einer Plasma-Schneideinrichtung ab, deren Oberteil mit 18 bezeichnet ist. Letzteres umfaßt eine Schneidstrahldüse 19, aus welcher der Schneidbrennstrahl aus­ tritt, der auf der Oberseite 20 des Werkstücks 3 auftritt und das Werkstück an der betreffenden Stelle durchschmilzt. Infol­ gedessen tritt der Schneidbrennstrahl an der Unterseite 21 des Werkstücks wieder aus.
Die Schneidstrahldüse 19 umfaßt eine Elektrode 22, die von einem Führungsrohr 23 mit Abstand umgeben ist, welche sie gegen das Werkstück 3 hin überragt und einen Strömungskanal für das zum Strahlschneiden erforderliche Gas 24 bildet. Demnach steht das innere Ende des Führungsrohres 23 über eine nicht dargestellte Leitung mit einem Gasbehälter in Verbindung. Ein Düsenkörper 25 umgibt das Führungsrohr 23 mit Abstand konzen­ trisch, so daß ein Kanal 26 für die Zuführung von Wasser ent­ steht. An seinem Austrittsende 27 verengt sich der mittlere Durchmesser des Kanals 26, weswegen der Wasserstrahl in schrä­ ger Richtung auf den Plasmastrahl auftritt. Dies führt in bekannter Weise zu einer Einschnürung des Plasmastrahls und damit zu einer Erhöhung der Energiedichte.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß auf der Oberseite 20 des Werkstücks 3 nicht nur der Plasmastrahl, sondern auch der diesen umgebende rohrförmige Wasserstrahl auftrifft. Damit dieses Wasser nicht unkontrolliert abfließt, ist nach der er­ findungsgemäßen Ausgestaltung dieser Bearbeitungsmaschine außer der Vorrichtung zum Bewegen des Werkstücks innerhalb seiner Ebene auch noch eine zur thermischen Schneidstrahleinrichtung 17 konzentrische Absaugvorrichtung 28 vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil dieser Absaugvorrichtung ist eine ringförmige Ab­ saugdüse 29 oder ein entsprechender Kranz von Absaugbohrungen, wobei eine gedachte mittlere Fläche 30 in Analogie zum Aus­ trittsende 27 für das Wasser die Form eines Kegelstumpfs auf­ weist. Dementsprechend würden die Mittellinien der Absaugboh­ rungen auf einem derartigen gedachten Kegelstumpf liegen, dessen kleinerer Durchmesser der Werkstückauflage zugeordnet ist.
Das innere Ende der ringförmigen Absaugdüse bildet einen oder mündet in einen Ringkanal 31, der über eine Saugleitung 32 mit einer Saugpumpe 33 verbunden ist. Von letzterer führt eine Lei­ tung 34 (Fig. 1) zum Flüssigkeitsbehälter 35. Im Falle der ringförmigen Anordnung von Absaugbohrungen ist auf jeden Fall ein Ringkanal 31 erforderlich.
Um die Absaugöffnungen möglichst nahe an die Oberseite 20 des Werkstücks 3 heranbringen und gegebenenfalls den Abstand zwischen Werkstück und Mündung der Schneidstrahldüse variieren zu können, befindet sich die Absaugdüse bzw. die Absaugboh­ rungen mit dem Ringkanal 31 und wenigstens einem Teil der Saug­ leitung 32 an einem im Sinne des Doppelpfeils 36 auf- und ab­ verschiebbaren, die thermische Schneidstrahleinrichtung 17 konzentrisch umgebenden Rohr 37. Es trägt einen Außenbund 38, der in Verbindung mit einem hydraulischen oder pneumatischen Arbeitszylinder 39 das Verschieben ermöglicht. Das freie Ende 40 des verstellbaren Rohres bildet eine plane Ab­ stützfläche, welche einigermaßen dicht auf der Werkstück-Ober­ seite 20 aufliegt. Im übrigen entnimmt man der Fig. 2, daß die Eintrittsmündung 41 der Absaugdüse bzw. Absaugbohrungen etwa bis zum freien Ende des verschiebbaren Rohres, d. h. annähernd bis zum freien Ende 40 des verschiebbaren Rohres 37 reicht bzw. reichen.
Die Absaugvorrichtung 28 ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung konzentrisch von einer ringförmigen Sprühvorrich­ tung 42 zur Erzeugung eines rohrförmigen Wasservorhangs 43 um­ geben. Sie ist in vergleichbarer Art aufgebaut wie die Absaug­ vorrichtung 28, jedoch mit dem Unterschied, daß die Leitung 44 eine Zuführungsleitung für das Wasser ist, aus dem der Wasser­ vorhang gebildet werden soll. Weil man jedoch zweckmäßigerweise auch das Wasser des letzteren nicht unkontrolliert abfließen lassen will, umgibt man die ringförmige Sprühvorrichtung 42 mit einer zweiten Absaugvorrichtung 45, die dem Prinzip nach der­ jenigen Absaugvorrichtung 28 entspricht. Sowohl diese zweite Absaugvorrichtung als auch die Sprühvorrichtung kann man gegebenenfalls auch im Sinne des Doppelpfeils 36 zustellbar ausbilden. Wenn die Absaugvorrichtung 28 kräftig genug ist, so kann, wie mit strichpunktierten Linien 50 in Fig. 2 symbolisch dargestellt, das Wasser der ringförmigen Sprühvorrichtung 42 auch über die Absaugvorrichtung 28 entfernen oder zumindest auf diese Weise die zweite Absaugvorrichtung 45 unterstützen.
Die Pumpe 46 (Fig. 1) liefert über die Leitung 47 das Wasser in den Kanal 26. Über eine schematisch eingezeichnete Abzweigung 48 wird die Zuführungsleitung 44 der ringförmigen Sprühvorrich­ tung 42 mit Druckwasser versorgt. In analoger Weise kann man die Saugleitung 49 in nicht näher gezeigter Weise mit der Saug­ leitung 32 verbinden, so daß das Wasser des Wasservorhangs 43 ebenfalls mit Hilfe der Saugpumpe 33 abgesaugt werden kann.
Die thermische Schneidstrahleinrichtung 17 kann in vorteilhaf­ ter Weise im seitlichen Abstand von einer Stanz- oder Nibbel­ vorrichtung 51 der Bearbeitungsmaschine angeordnet sein. In diesem Falle kann man mit dieser Bearbeitungsmaschine das Werkstück nicht nur mechanisch, sondern alternativ oder zusätzlich auch thermisch bearbeiten.

Claims (13)

1. Bearbeitungsmaschine für flache, insbesondere tafelartige Werkstücke, mit einer thermischen Schneidstrahleinrichtung, insbesondere Plasmaschneideinrichtung, wobei die Schneid­ strahleinrichtung eine Öffnung für den Schneidstrahl und eine da­ zu konzentrische, ringförmige Öffnung für den Austritt einer Flüssigkeit aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbei­ tungsmaschine (1) mit einer Vorrichtung (6, 10; 13, 12) zum Be­ wegen des Werkstücks (3) in der Werkstückebene ausgestattet ist und konzentrisch zur thermischen Schneidstrahleinrichtung (17) eine Flüssigkeits-Absaugvorrichtung (28) angeordnet ist, die min­ destens eine Absaugleitung aufweist.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Absaugleitung in Form einer ringförmigen Absaugdüse (29) vorge­ sehen ist.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in das innere Ende der Absaugdüse (29) wenigstens eine mit einer Absaug­ vorrichtung (33) verbundene Saugleitung (32) mündet.
4. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehre­ re Absaugleitungen als kranzförmig angeordnete Absaugbohrungen vorgesehen sind.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einen die inneren Enden der Absaugbohrungen verbindenden Ring­ kanal (31) wenigstens eine mit einer Absaugvorrichtung (33) ver­ bundene Saugleitung (32) mündet.
6. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Absaugleitung schräg nach unten zum Werkstück und zur Achse des Schneidstrahls verläuft.
7. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeits-Absaugvorrichtung (28) als Rohr (37) ausgebildet ist, das in Richtung (36) seiner Längsachse verschiebbar gelagert ist.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (40) des verschiebbaren Rohres (37) eine Abstützfläche für das Werkstück (3) bildet.
9. Maschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintrittsmündung (41) jeder Absaugleitung etwa bis zum freien Ende (40) des verschiebbaren Rohres (37) reicht.
10. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeits-Absaugvorrichtung (28) kon­ zentrisch von einer ringförmigen Sprühvorrichtung (42) zur Erzeu­ gung eines geschlossenen Flüssigkeitsvorhangs (43) umgeben ist.
11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß kon­ zentrisch zur Sprühvorrichtung (42) eine Absaugvorrichtung (28, 45) für die über sie zugeführte Flüssigkeit angeordnet ist.
12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugvorrichtung (28) für die über die Schneidstrahleinrichtung (17) zugeführte Flüssigkeit zugleich die Absaugvorrichtung für die über die Sprühvorrichtung (42) zugeführte Flüssigkeit bil­ det.
13. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im seitlichen Abstand von der Plasmaschneid­ strahleinrichtung (17) eine Stanz- oder Nibbelvorrichtung ange­ ordnet ist.
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