DE3045005A1 - Venenpunktionsvorrichtung - Google Patents

Venenpunktionsvorrichtung

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DE3045005A1
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catheter
venipuncture
catheter sleeve
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DE19803045005
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English (en)
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Joseph Nicholas Waukegan Ill. Genese
Charles Howard Libertyville Ill. Seberg
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Abbott Laboratories
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Abbott Laboratories
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
    • A61M25/01Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
    • A61M25/06Body-piercing guide needles or the like
    • A61M25/0606"Over-the-needle" catheter assemblies, e.g. I.V. catheters

Description

30A5005
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Venenpunktionsvorrichtungen und insbesondere auf eine leicht zerlegbare Einrichtung zum Einlegen eines Katheters durch Uberschieben über die Hohlnadel.
Vorrichtungen zum Einlegen von Kathetern sind in größerer Anzahl bekannt. Die Hersteller medizinischer Instrumente sind aber ständig bestrebt, die vorhandenen Gerätschaften mit dem Ziel zu verbessern, Einweginstrumente zu entwickeln, die einfacher und leichter zu benutzen sein sollen als die bisher auf dem Markt befindlichen Instrumente. Die Bemühungen konzentrierten sich auf einige spezielle Bereiche, etwa auf die Aufrechterhaltung des dichten Abschlusses des Katheters nach dem Herausnehmen der zum Einlegen dienenden Nadel. Im gleichen Zusammenhang bestand die Schwierigkeit, ein leicht zu bedienendes Instrument zu bauen, bei dem eine Verbindung zwischen Kathetermuffe und Nadelmuffe bestand, durch die die beiden Geräteteile beim Einlegen verbunden wurden, die aber nötigenfalls leicht geöffnet werden konnte.
Zur Lösung dieser Aufgaben sind zahlreiche Vorrichtungen entwickelt worden, die u.a. zu folgenden US-Patenten geführt haben:
Nr. 3 714 945 vom 6. Februar 1973 (P.S. Vayden)
Nr. 3 097 646 vom 16. Juli 1963 (H.M. Scislowicz)
Nr. 3 245 698 vom 12. April 1966 (CT. Fromknecht)
Nr. 3 394 954 vom 30. Juli 1968 (R.N. Sarns)
Nr. 3 602 009 vom 31. August 1971 (P. Powell)
Nr. 3 875 938 vom 8. April 1975 (E. Mellor)
Nr. 3 977 400 vom 31. August 1976 (H.R. Moorehead)
Nr. 3 853 127 vom 10. Dezember 1974 (R.G. Spademan)
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Nr. 4 079 738 vom 21. März 1978 (K.Dunn et al.) Nr. 4 137 916 vom 6. Februar 1979 (D.M. Killman et al.)
Die angegebenen Vorrichtungen haben unterschiedliche Erfolge erzielt. Demgegenüber ist es ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung mit einer Einrichtung versehen ist, die die Abdichtung der Katheteranordnung nach dem Herausnehmen der Nadel gewährleistet. Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung außerdem mit geringem Kostenaufwand und in einfacher Weise herzustellen. Schließlich bietet der Erfindungsgegenstand den Vorteil, daß er eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung darstellt, bei der Katheter und Nadel an ihren Muffen während des Einstechens der Nadel miteinander verriegelt sind, die Verriegelung aber nötigenfalls leicht zu lösen ist.
Die Erfindung stellt eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung dar, die einen Katheter mit einer Kathetermuffe an dem einen Ende und einer Nadel mit einer Nadelmuffe an dem einen und einer zugeschärften Spitze an dem anderen Ende umfaßt. Die Nadel liegt koaxial in dem Katheter, und ihr zugeschärftes Ende steht aus dem Katheter vor. Die Kathetermuffe ist zum Einführen und zum Zurückziehen der Nadel geeignet. Die Verbesserung besteht in einem durchstechbaren Dichtungsorgan, das dichtend in die Kathetermuffe eingesetzt ist. Eine druckausübende Vorrichtung wird zur Ausübung eines Drucks auf das Dichtungsorgan benutzt; der Druck wirkt in Richtung der Längsachse des Dichtungsorgans. Dieses Organ dichtet daher die öffnung, die beim Herausziehen der Nadel entstanden ist, einwandfrei wieder ab. In die druckausübende Vorrichtung ist ebenfalls eine öffnung geschnitten, durch die die Nadel hindurchtreten kann. Ein der druckausübenden Vorrichtung gegenüberliegend angeordneter Halter nimmt das druckbeaufschlagte Dichtungsorgan auf und ]äßt
ebenfalls die Nadel hindurchtreten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die druckausübende Vorrichtung mindestens eine koaxial zu dem Dichtungsorgan verlaufende Feder auf. Zu der druckausübenden Vorrichtung gehören außerdem eine Anzahl Unterlegscheiben zwischen den Federn und dem Dichtungsorgan, damit die Druckkraft der Federn gleichmäßig über die Enden des Dichtungsorgans verteilt wirksam wird. Die Unterlegscheiben erlauben ebenfalls das Hindurchtreten der Nadel durch das Dichtungsorgan.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind in der Kathetermuffe eine Anzahl Haltestufen vorgesehen. Ferner ist eine Vorrichtung für die zunehmende Druckbeaufschlagung des Dichtungsorgans vorgesehen. Wenn die Nadel dann vollständig herausgezogen ist, kann das Dichtungsorgan fest zusammengedrückt werden, wodurch die durch das Herausziehen der Nadel entstandene Öffnung hermetisch abgedichtet wird.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist die Venenpunktionsvorrichtung auch eine Vorrichtung zum gegenseitigen Verriegeln der Nadelmuffe und. der Kathetermuffe auf, wodurch eine Bewegung oder Verdrehung der Nadel gegenüber dem Katheter während der Venenpunktion verhindert wird. Die Verriegelungsvorrichtung ist aber außerdem so ausgebildet, daß die Nadelmuffe schnell und leicht von der Kathetermuffe gelöst werden kann. Das ist besonders nützlich bei einem Venenpunktionsvorgang, weil dann nach dem anfänglichen Einlegendes Katheters in die Vene die Nadel in den Katheter zurückgenommen werden kann, wodurch das weitere Einführen des Katheters in die Vene erleichtert wird. Die Verriegelungsvorrichtung besteht aus einem Bügelteil, das am hin-
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teren Ende der Nadelmuffe angesetzt ist und an dessen anderem Ende ein Klauenelement ausgebildet ist, die lösbar mit der Kathetermuffe zu verbinden ist. Der Bügel besteht aus federndem Werkstoff und ist vorzugsweise als Bogen zwischen der Vorder- und der Rückseite ausgeführt. Dieser Bogen drückt die Klaue gegen die Kathetermuffe. An der Kathetermuffe ist eine Serie von Abstützungen ausgebildet, so daß ein Schlitz für das Eingreifen der Klaue entsteht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Verriegelungsbügels ist außerdem eine mit den Fingern zu betätigende Auslöseeinrichtung vorgesehen, die vorzugsweise die Form eines von dem Verriegelungsbügel ausgehenden Abzugs oder Hakens hat, der zum Lösen des Klauenelements von der Kathetermuffe verwendet werden kann. Dieser mit dem Finger zu betätigende Auslöser erhält eine Form, die das Auslösen erleichtert und die Trennung der Nadelmuffe von der Kathetermuffe und das anschließende Hineinziehen der angeschärften Nadelspitze in den Katheter erleichtert.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind an der Nadelmuffe außerdem eine Reihe rechtwinlig vorspringender Lappen \orgesehen, die mit dem Finger zu betätigen sind, um die Nadelmuffe von der Kathetermuffe zu trennen und dadurch die zugeschärfte Spitze der Nadel in den Katheter hinein zu ziehen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Venenpunktionsvorrichtung mit zwei biegbaren Flügeln versehen, wie beispielsweise in dem im Besitz der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung befindlichen US-Patent 3 064 648 beschrieben; die Flügel sind an der Kathetermuffe befestigt und erleichtern das Anfassen der Vorrichtung während des Punktions-
Vorgangs. Dank der biegsamen Flügel ist außerdem das Abziehen der Nadelmuffe von der Kathetermuffe erleichtert, indem entweder die Flügel mit der einen Hand und die Nadelmuffe mit der anderen Hand ergriffen werden und dann die Nadelmuffe von der Kathetermuffe abgezogen wird, oder indem die Flügel zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten und dann mit einem anderen Finger gegen den Verrlegelungsbügel oder eine Lasche an der Nadelmuffe gedrückt wird. Längs der Kathetermuffe ist die Materialstärke der Flügel verringert, damit sie ausreichend biegsam sind und sich vertikal aufstellen und zum Greifen zusammendrücken lassen.
Bei einer anderen Ausfuhrungsform der Erfindung besteht die Verriegelungsvorrichtung aus einem angelenkten Verbindungsstück, das sich an der Nadelmuffe verschwenken läßt. Von dem einen Ende des Verbindungsstücks geht eine Klaue aus, die sich lösbar mit der Kathetermuffe verriegeln läßt. In baulicher Verbindung mit der Kathetermuffe kann ein Schlitz vorgesehen werden, der das Klauenelement aufnimmt und abfängt. Ein vom Finger auslösbarer Entriegelungsmechanismus, vorzugsweise gebogen ausgeführt, zeigt von dem gebogenen Verbindungsstück nach oben, um das Ablösen des Klauenelements von der Kathetermuffe zu vereinfachen und damit die Kathetermuffe von der Nadelmuffe zu trennen. Der mit dem Finger auslösbare Entriegelungsmechanismus kann auch so geformt und angeordnet sein, daß er die Nadelmuffe von der Kathetermuffe trennt und damit die Nadelspitze in das Innere des Katheters zurückzieht.
In entsprechender Weise kann das erwähnte angelenkte Verbindungsstück auch an der Kathetermuffe statt an der Nadelmuffe angebracht sein. Das angelenkte Verbindungsstück weist ein mittig an dem biegsamen Verbindungsstück angebrach-
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tes Scharnier auf, das das Schwenken des biegsamen Verbindungsstück erleichtert.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung hat der Verriegelungsmechanismus die Form einer Brücke, die sich zwischen der Nadelmuffe und der Kathetermuffe erstreckt und mit beiden lösbar verbunden ist. Die Brücke stellt aber nicht nur die Verbindung zwischen Nadelmuffe und Kathetermuffe her sondern fixiert auch die Stellung der genannten Teile. Die Brückenstruktur weist außerdem einen mit dem Pinger auslösbaren Entriegelungsmechanismus auf, durch den die Kathetermuffe und die Nadelmuffe voneinander getrennt werden können. Bei einer bevorzugten Ausführung weist die Brückeneinrichtung eine Mehrzahl von C-förmigen Klauenelementen auf, die von den beiden Brückenenden ausgehen, und ist nach Größe und Anordnung für die Aufnahme in und Anbringung an zugeordneten Aufnahmeschlitzen ausgebildet, die Bestandteile der Kathetermuffe und der Nadelmuffe sind. Auf diese Weise lassen sich nach Bedarf Kathetermuffe und Nadelmuffe wahlweise in festliegenden Stellungen miteinander verbinden oder voneinander trennen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine Verriegelungseinrichtung als Bestandteil der Kathetermuffe oder der Nadelmuffe ausgebildet, um die beiden Teile miteinander zu verbinden. Die Verriegelungseinrichtung weist eine mit der Nadelmuffe baulich verbundene und von ihr ausgehende Nase auf. Ein Aufnahmeschlitz für die Nase ist in der Kathetermuffe vorgesehen, so daß die Nase teleskopartig eingeführt werden kann. In der Kathetermuffe ist eine als rotationssymmetrischer Hohlkörper ausgeführte Ausnehmung vorgesehen, so daß die Nase, wenn die Nadelmuffe in die Kathetermuffe eingeführt wird, sich durch den Aufnahmeschlitz
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bewegt, bis die rotationssymmetrische Ausnehmung erreicht ist. In diesem Augenblick werden Nase und Nadelmuffe verdreht und dabei miteinander verriegelt. In entsprechender Weise lassen sich die Muffen voneinander trennen, indem die Nadelmuffe gedreht wird, bis die Nase mit dem Aufnahmeschlitz für die Nase fluchtet. Dann kann die Nadelmuffe aus der Kathetermuffe gezogen werden. Der vorerwähnte Verriegelungsmechanismus kann aber auch mit einer Nase versehen werden, die von der Kathetermuffe in einen Nasenaufnahmeschlitz reicht, der Bestandteil der Nadelmuffe ist. Schließlich kann der Nasenaufnahmeschlitz auch Schraubenlinienform erhalten, womit die Notwendigkeit für eine rotationssymmetrische Ausnehmung entfällt. Die genannte Ausnehmung kann stattdessen auch einen angeformten Anschlag zur Begrenzung der Drehbewegung der Nase erhalten oder kann eine bewegliche Lasche aufweisen, die von der Nase während der Drehbewegung verschoben wird und sich hinter der Nase verriegelt und damit eine weitere Drehbewegung unterbindet.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung haben die Kathetermuffe und die Nadelmuffe rechteckige Form und lassen sich mit enger Passung teleskopartig ineinanderschieben. Die rechteckige Gestalt und die enge Passung verhindern eine Drehung oder sonstige Bewegung der Nadel gegenüber dem Katheter.
Bei einer weiteren Ausführungsform kann der Katheter eine spitzwinklig von der Seite eingeführte Zuleitung erhalten, die von der Kathetermuffe ausgeht und eine seitliche Öffnung bildet, um ein fließfähiges Medium in die Vorrichtung einzuleiten (sogenannter Y-Katheter). Bei einer Ausführungsart der Verriegelungseinrichtung geht von der Nadelmuffe ein
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rohrförmiges Verbindungsstück aus, das entweder an die Nadelmuffe angeformt oder an sie angesetzt ist und den proxlmalen Abschnitt der Kathetermuffe teleskopartig mit enger Passung aufnehmen kann. In dem rohrförmigen Verbindungsstück ist ein Tubus ausgebildet, der das Zuleitungselement gleitend verschiebbar aufzunehmen vermag. Nadelmuffe und Kathetermuffe können somit wahlweise miteinander verbunden und in eine festliegende gegenseitige Lage gebracht werden, wodurch eine Bewegung der Nadel innerhalb des Katheters während der Venenpunktion verhindert wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Venenpunktionsvorrichtung außerdem mit einer abnehmbaren Nadelhülle versehen, die an der Kathetermuffe oder an der Nadelmuffe angebracht ist und über die Nadel hinwegreicht. Eine Nadelhüllenöffnung ist als Bestandteil des proximalen Endes der Nadelmuffe ausgebildet und kann die Nadelhülle teleskopartig aufnehmen. Die Nadelhülle wirkt dabei als Fortsetzung des Griffs der Vorrichtung und vereinfacht das Einführen der Nadel während der Venenpunktion. Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform werden die obenerwähnten biegsamen Flügel zwischen Daumen und Zeigefinger gefaßt, und der Handteller des Benutzers ruht am proximalen Ende der in der Nadelhüllenöffnung befindlichen Nadelhülle. Bei dieser Anordnung läßt sich die Vorrichtung besonders günstig für die Durchführung der Venenpunktion ergreifen.
Die Zeichnungen stellen folgendes dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung;
Fig. 2 unter Fortlassung eines Teils eine Draufsicht auf
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die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 1, wobei die Nadel mit der Nadelmuffe aus dem Katheter mit der Kathetermuffe herausgenommen ist;
Fig. 3 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, der verbesserten Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 1, insbesondere eine durch ein elastisches, durchstechbares Dichtungsorgan innerhalb der Kathetermuffe gesteckte Nadel;
Fig. 4 eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 3 mit dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan im Dichtungszustand nach dem Herausziehen der Nadel und mit der Nadel und der Nadelmuffe nach den Fig. 2 und 3;
Fig. 4A eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die verbesserte VenenpunktionsVorrichtung nach Fig. 1 mit einem durchstechbaren Dichtungsorgan innerhalb der Kathetermuffe;
Fig. 4B eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 2 mit einer durch das durchstechbare elastische Dichtungsorgan gesteckten Nadel;
Fig. 4C eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 4B mit einer Stichbahn in dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan nach dem Herausnehmen der Nadel;
Fig. 4D eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die ver-
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besserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 4C, insbesondere zur Darstellung einer in Achsenrichtung A-A wirkenden Kraft, die das durchstechbare elastische Dichtungsorgan zusammendrückt und dichtmacht;
Fig. 4E eine Teilansicht im Vertikalschnitt durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung mit einem Schiebemechanismus für das schrittweise Zusammendrücken des durchstechbaren elastischen Dichtungsorgans;
Fig. 5 eine perspektivische Seitenansicht einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit einer Bügelmechanik zum gegenseitigen Verriegeln der Nadelmuffe mit der Kathetermuffe;
Fig. 6 eine perspektivische Seitenansicht der verbesserten Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 5, wobei die Nadelmuffe und der Verriegelungsbügel ein Stück weit von der Kathetermuffe entfernt sind;
Fig. 7 eine perspektivische Seitenansicht der verbesserten Venenpunktionseinrichtung mit einem bügeiförmigen Verriegelungsorgan, das von der Kathetermuffe zu der Nadelmuffe führt;
Fig. 8 eine perspektivische Seitenansicht der verbesserten Venenpunktionseinrichtung nach Fig. 7, wobei die Kathetermuffe und der Verriegelungsbügel ein Stück weit von der Nadelmuffe entfernt sind;
Fig. 9 eine perspektivische Seiten-Teilansicht einer ver-
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besserten Venenpunktionsvorrichtung, teilweise im Schnitt, mit einer rechteckigen Nadelmuffe zur teleskopartigen Aufnahme der Kathetermuffe zum Schutz gegen Drehung und Verlagerung der Nadel innerhalb des Katheters und der Katherermuffe;
Fig. 10 einen Teilschnitt durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 9, geschnitten längs der Linie 10-10, zur Verdeutlichung der rechteckigen Form der Nadelmuffe und der Kathetermuffe;
Fig. 11 eine Seiten-Teilansicht einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit einem schwenkbaren Verbindungsmechanismus;
Fig. 12 eine Ansicht der verbesserten Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 11 von hinten;
Fig. 13 eine perspektivische Seitenansicht einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung nach dem Wegbrechen eines Teiles, mit einem schwenkbaren Verriegelungsmechanismus ;
Fig. 14 eine perspektivische Seitenansicht einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 13 nach dem Wegbrechen eines Teiles, mit dem schwenkbaren Verriegelungsmechanismus, wobei die Nadelmuffe ein Stück weit von dem Katheter und der Kathetermuffe entfernt ist;
Fig. 15 Teil einer Seitenansicht, teilweise int Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung, mit einer Vorrichtung zum Verriegeln einer Nase mit dem
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Ziel, eine Nadelmuffe fest mit einer Kathetermuffe zu verbinden;
Fig. 16 einen Schnitt längs der Linie 16-36 durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 15;
Fig. 17 Teil einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit einer Vorrichtung zum Verriegeln einer Nase, wobei die Nase aus der Kathetermuffe vorsteht;
Fig. 18 einen Schnitt längs der Linie 18-18 durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 17;
Fig. 19 eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung mit einer drehbaren Nasenverriegelungsvorrichtung;
Fig. 20 einen Vertikalschnitt längs der Linie 20-20 durch eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 19;
Fig. 21 Teil einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit einer wechselweise drehbaren Nasenverriegelungsvorrichtung;
Fig. 22 einen Vertikalschnitt längs der Linie 22-22 durch eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 21;
Fig. 23 Teil einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit
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einer Folge von Verriegelungsöffnungen zum Verriegeln einer Nadelmuffe und einer Kathetermuffe in verschiedenen gegenseitigen Stellungen;
Fig. 24 Teil einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung mit einer D-förmigen Verriegelungsvorrichtung;
Fig. 25 einen Vertikalschnitt längs der Linie 25-25 durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 24;
Fig. 26 Teil einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer verbesserten Venenpunktionsvorrichtung, mit einer Folge von Einkerbungen für unterschiedliche Einstellungen zur Druckbeaufschlagung eines durchstechbaren Dichtungsorgans;
Fig. 27 eine perspektivische Seitenansicht nach dem Wegbrechen eines Teils, eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung zeigend, mit einer Nadelmuffe, in die ein Schlitz eingelassen ist, zur teleskopartigen Aufnahme einer an der Kathetermuffe vorgesehenen Seitenleitung;
Fig. 28 einen Teil eines Horizontalschnitts durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 27;
Fig. 29 eine perspektivische Seitenansicht nach dem Wegbrechen eines Teils, eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung. zeigend, mit einer Nadelmuffe, die einen trapezförmigen Fortsatz aufweist, der in eine entsprechende Öffnung in einer Kathetermuffe ein-
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führbar ist, um die Position der Nadel innerhalb des Katheters und der Kathetermuffe unverändert aufrechtzuerhalten;
Fig. 30 einen Teil eines Horizontalschnitts durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 29;
Fig. 31 einen Vertikalschnitt längs der Linie 31-31 durch die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 30;
Fig. 32 eine Draufsicht auf eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung mit einer als Handgriff verwendbaren Nadelhülle;
Fig. 33 eine perspektivische Seitenansicht nach dem Wegbrechen eines Teiles, eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung zeigend, mit einer Nadelmuffe und rohrförmigem Ansatz und hindurchführendem Griffteil;
Fig. 34 eine Draufsicht auf die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung nach Fig. 33, wobei einige Teile weggebrochen sind.
Die Erfindung kann viele unterschiedliche Ausfuhrungsformen annehmen; in den Zeichnungen sind mehrere spezielle Ausführungsformen wiedergegeben, die nachstehend im einzelnen beschrieben werden sollen. Diese Ausführungsbeispiele sollen aber nur das Erfindungsprinzip verdeutlichen, und keineswegs soll die Erfindung auf die gezeichneten Formen beschränkt sein.
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Die Figuren 1 und 2 zeigen in einer bevorzugten Ausführungsform eine verbesserte Venenpunktionsvorrichtung 10 mit einem Katheter 12 und an dessen proximalem Ende 16 angeordneter Kathetermuffe 14. Die Nadel 18 besitzt an ihrem proximalen Ende 22 eine Nadelmuffe 20 und an ihrem distalen Ende 26 eine zugeschärfte Spitze 24 und verläuft koaxial durch den Katheter 12, wobei die zugeschärfte Spitze 24 aus dem distalen Ende 28 des Katheters 12 vorsteht. Der Außendurchmesser der Nadel 18 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des Katheters 12, so daß d ie Nadel 18 sich in den Katheter 12 einführen und aus ihm herausziehen läßt.
Am deutlichsten zeigen die Fig. 3 und 4 an der verbesserten Venenpunktionsvorrichtung ein durchstechbares elastisches Dichtungsorgan 30 im Inneren der Kathetermuffe 14; Abmessungen und Material des Dichtungsorgans sind darauf abgestimmt, die Kathetermuffe 14 abzudichten. Eine druckausübende Vorrichtung 32 übt auf das durchstechbare elastische Dichtungsorgan 30 einen Druck in Richtung der Längsachse A-A in der Weise aus, daß die Abdichtung der Kathetermuffe 14 nach dem Herausziehen der Nadel 18 aus dem Dichtungsorgan 3Ö erhalten bleibt. Die druckausübende Vorrichtung weist außerdem eine Öffnung 34 auf, durch die die Nadel in das Dichtungsorgan 30 hinein und durch es hindurch geführt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht die druckausübende Vorrichtung 32 aus mindestens einer Feder, etwa der in den Fig. 3 und 4 gezeichneten Feder 36; die Feder oder die Federn sind mit der Achse A-A fluchtend eingesetzt und dem Dichtungsorgan 30 gegenüber so angeordnet, daß es
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innerhalb der Kathetermuffe 14 druckbeaufschlagt ist. Darüber ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der druckausübenden Vorrichtung 32 mindestens eine Unterlegscheibe, etwa eine Unterlegscheibe 38, vorgesehen, die die Achse A-A umschließt und zwischen der Feder 26 und dem Dichtungsorgan 30 so angeordnet ist, daß die von der Feder 36 ausgeübte Druckkraft über die Endfläche des Dichtungsorgans 30 verteilt ist, so daß das Dichtungsorgan 30 gleichmäßig komprimiert wird. Außerdem ist in der Unterlegscheibe 38 eine Öffnung 40, durch die die Nadel 18 hindurchgeführt und damit auch durch das Dichtungsorgan 30 und den Katheter 12 geführt werden kann. Die Feder 36 wird durch das Bauteil 35 der Kathetermuffe 14 an ihrem Platz gehalten; das Teil 35 kann mit der Muffe in üblicher Weise durch Ultraschallschweißen oder Quellschweißen verbunden sein.
Aus den Fig. 4A bis 4D ist erkennbar, daß das durchstechbare Dichtungsorgan 30 die Kathetermuffe 14 dichtend verschlfeßt, bevor die Nadel 18 hindurchgestochen wird. Das Dichtungsorgan 30 stellt ein einheitliches Elastomerteil dar. Wie Fig. 4B zeigt, wird die Nadel 18 durch die Öffnung 34 und durch das Dichtungsorgan 30 gestoßen. Wegen seiner Elastizität umschließt das Dichtungsorgan 30 die Nadel 18 hermetisch dichtend. Nach Fig. 4C verbleibt nach dem Zurückziehen der Nadel ein durch das Dichtungsorgan 30 führender Kanal 30a. Bei medizinischen Anwendungen, bei denen steriles Arbeiten unerläßlich ist (wie z.B. bei der Anwendung von Kathetervorrichtungen) kann durch einen offenen Kanal eine Verunreinigung des Innenraums der Vorrichtung eintreten und ein Austritt von i.V.-Lösung erfolgen, wodurch das Gerät für die vorgesehene Verwendung unbrauchbar wird. Daher muß das Dichtungsorgan 30 hermetisch verschlossen bleiben. Fig. 4D zeigt, wie zum Errei-
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chen dieser Abdichtung eine (mit F bezeichnete) Kraft längs der Achse A-A angewandt wird, um Druck auf das Dichtungsorgan 30 auszuüben und dadurch den Kanal 30a zu verschließen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform arbeitet die druckausübende Vorrichtung mit einer Feder 36, um die Kathetermuffe 14 nach dem Herausziehen der Nadel 18 hermetisch abzudichten. Bei einer abgeänderten Ausführung der Erfindung (Fig. 4E) kann die druckausübende Vorrichtung 32 einfach als mechanische Einrichtung zum Komprimieren des durchstechbaren elastischen Dichtungsorgans 30 in Richtung der Achse A-A nach dem Herausziehen der Nadel ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein Gleitstück 42 mit davon ausgehenden Flanschen 44 und 46 gegen die Nadelmuffe 20 gezogen werden und dabei das Dichtungsorgan 30 zusammendrücken. Anschlagstufen 48 dienen zum Halten der Flanschen 44 und 46, und gleichzeitig wird der Druck auf das durchstechbare Dichtungsorgan 30 aufrechterhalten. An den Griffen 45 und 47 wird das Gleitstück 42 rückwärts gezogen. Dadurch übt das Gleitstück 42 einen Druck auf das Dichtungsorgan 30 zwischen den Schultern 44A und 46A und einem Halteelement 49 aus, das am proximalen Ende der Kathetermuffe 14 angeformt ist.
Nach der bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 1 weist die Venenpunktionsvorrichtung 10 eine Verriegelungsvorrichtung 50 auf, durch die die Nadelmuffe 20 mit der Kathetermuffe 14 verbunden wird. Die Verriegelungsvorrichtung 50 verhindert eine Bewegung oder eine Drehung der Nadel 18 in dem Katheter 12 während der Venenpunktion. Außerdem ermöglicht die Verriegelungsvorrichtung 50 bei Bedarf das schnelle Lösen der Nadelmuffe 20 von der Kathetermuffe 14, so daß die Nadel 18 aus dem Katheter 12 herausgenommen wer-
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den kann. Nach den Fig. 1 und 2 umfaßt die Verriegelungsvorrichtung 50 einen an der Nadelmuffe 20 angeordneten Schwenkarm 52 mit einer Klaue 54, die in eine zugeordnete Vertiefung 56 eingreift und aus der sie herausgenommen werden kann; der Schlitz ist in die Kathetermuffe 14 eingeformt.
Gemäß Fig. 5 besteht die Verriegelungsvorrichtung 50 in einer bevorzugten Ausfiihrungsform aus einem Verriegelungsbügel 58, dessen eines Ende 60 mit der Nadelmuffe 20 verbunden ist, während das andere Ende eine Klaue 54 aufweist. Der Verriegelungsbügel 58 läßt sich lösbar an der Kathetermuffe einrasten und besteht aus federndem Material. Ein Unterscheidungsmerkmal des Verriegelungselements 58 gegenüber Verriegelungen bekannter Art ist der gebogene Abschnitt 64 zwischen dem einen Ende 60 und dem anderen Ende 62r das auf die Klaue 54 eine zu dem einen Ende 60 gerichtete Kraft ausübt. Außerdem übt der gebogene Abschnitt eine Zwangskraft auf die Klaue 54 im Sinne des Eingreifens in die Hinterschneidung 67 zwischen deren Schultern 66 und 68 aus; diese Schultern sind in die Kathetermuffe 14 eingeformt oder gehen von ihr aus. Der Katheter 12 und die Nadel 18 lassen sich also in die Vene des Patienten einführen, wobei die Nadel 18 in ihrer Lage innerhalb des Katheters festgehalten wird. Nach dem ersten Einstich kann die Klaue 54 aus dem Zwischenraum zwischen den Schultern 66 und 68 herausgehoben werden, um die Nadelmuffe 20 von der Kathetermuffe 14 zu trennen. Wird die Klaue 54 angehoben, so zieht der gebogene Bügel 64 die Klaue 54 von der Hinterschneidung weg,so daß die Klaue 54 nicht noch einmal eingreifen kann. Nun kann die Nadel 18 in den Katheter 12 zurückgezogen werden, wodurch die weitere Katheterisierung erleichtert wird.
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Ein weiteres Merkmal des Verriegelungsbügels 58 ist der mit dem Finger zu betätigende Auslösearm 70, der von dem Klauenteil 54 ausgeht. Wegen der gebogenen Ausführung des Äuslösearms 70 kann die Klaue 54 mit einem einzigen Finger von der Kathetermuffe 14 getrennt werden. Außerdem geht der Abschnitt 72 des Auslösearms 70 senkrecht von der Klaue 54 aus. Infolgedessen kann der Abschnitt 72 von dem Katheter 12 weg geschoben werden, wodurch die Nadelmuffe 20 und die Kathetermuffe 14 voneinander getrennt werden (vgl. Fig. 6).
Bei einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung (vgl. Fig. 7 und 8) kann der Verriegelungsbügel 58 von der Kathetermuffe 14 ausgehen, wobei dann das Klauenelement lösbar mit der Nadelmuffe 20 verbunden werden kann. Der mit dem Finger zu betätigende Auslösearm 70 steht in dieser Ausführungsform von dem Bügel 58 aus nach hinten weg, so daß die Nadelmuffe 20 mit einem einzigen Finger von der Kathetermuffe 14 gelöst werden kann.
Bei dieser und bei anderen bevorzugten AusEihrungsformen gehen von der Kathetermuffe 14 zwei biegsame Flügel 74 aus. Die Flügel sind so angeordnet, daß sie, wenn man sie umklappt und vertikal hochstellt, zusammengedrückt werden können; auf diese Weise hält man die Venenpunktionsvorrichtung 10. Aus dieser Position wird das Einführen der Nadel 18 und des Katheters 18 in die Vene des Patienten erleichtert. Darüber hinaus kann man bei den in den Fig. bis 8 wiedergegebenen Ausführungsformen die Kathetermuffe 14 von der Nadelmuffe 20 trennen, indem man mit ein und derselben Hand die biegsamen Flügel 74 festhält und den Auslösearm 70 betätigt.
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Wie die Fig. 9 und 10 erkennen lassen, kann an dem proximalen Ende der Kathetermuffe 14 ein rechteckiger Fortsatz 14a ausgebildet sein, der teleskopartig in eine entsprechende Kammer 20a am distalen Ende der Nadelmuffe 20 einzuführen ist. Wegen der Rechteckgestalt des Fortsatzes 14a hat die Nadel 18 eine unveränderliche Lage in dem Katheter 12 und kann sich nicht verdrehen.
Die Fig. 11 und 12 zeigen eine abgeänderte Ausführungsform der Erfindung, wonach die Verriegelungsvorrichtung ein angelenktes Verbindungsglied 76 aufweisen kann, das schwenkbar an der Nadelmuffe 20 angebracht ist. Unter 'schwenkbar angebracht1 ist zu verstehen, daß das Verbindungsglied mit einem Scharnier nach Art eines Filmscharniers 78 angebracht sein und zum proximalen Teil der Kathetermuffe 14 zeigen kann. Der Ausdruck "Scharniergelenk" bezeichnet ein federndes Kunststoffteil, das mehrfach hin und her gebogen werden kann ohne zu reißen oder zu brechen. Das Gelenk 78 kann aber auch als einfaches mechanisches Scharnier ausgebildet sein. In jedem Falle weist das gezeichnete Verbindungsglied 76 eine kreisringförmige Klaue 80 auf, die von dem Steg 82 ausgeht. Die Klaue 80 läßt sich lösbar um die Kathetermuffe 14 legen. Damit ist gemeint, daß der Innendurchmesser 84 der Klaue 80 etwas größer ist als der Außendurchmesser der Kathetermuffe 14. Außerdem besteht das angelenkte Verbindungsglied 76 aus starrem Material, so daß die federnd ausgeführte Klaue 80 über die Kathetermuffe 14 einrasten kann. Zum Lösen des angelenkten Verbindungsgliedes 76 dient ein mit dem Finger zu betätigender Auslösearm 86, der von dem Filmscharnier 78 nach oben verläuft und dann gebogen ist, so daß ein Finger genügt, um das Klauenelement 80 von der Kathetermuffe 14 zu lösen. Der Auslösearm 86 ist außerdem so geformt, daß man die Nadelmuffe 20
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aus der Kathetermuffe 14 nach hinten herausführen kann, um die Nadel 18 in den Katheter 12 zurückzunehmen. Ferner ist ein Abstoßlappen 87 am proximalen Ende 60 der Nadelmuffe 20 angeordnet, damit die Nädelmuffe 20 von der Kathetermuffe 14 weggezogen werden kann.
Nach den Fig. 13 und 14 kann der Auslösearm 86 auch rechtwinklig gebogen sein und von der Klaue 80 statt von dem Scharnier 78 aus nach oben vorspringen. In den Fig. 13 und 14 ist außerdem das Scharnier 78 als einfaches mechanisches Scharnier wiedergegeben. An der Kathetermuffe 14 kann außerdem eine Ringnut 88 am proximalen Muffenende vorgesehen sein, die die Klaue 80 aufnimmt und im Kreise führt. Bei dieser Ausführung ist der Innendurchmesser 84 der Klaue 80 etwas größer als der Außendurchmesser der Nut 88. Bei einer weiteren (nicht gezeichneten) Abänderung der Erfindung kann der Steg 82 einfach mit zwei kreisringförmigen Klauenelementen von der Art der Ringklaue 80 ausgestattet sein, die von jeweils einem Ende ausgehen und in Nuten nach Art der Nut 88Jn Fig. 44 eingreifen. Ein Ausrastarm 86 oder andere geeignete Ansätze bekannter Art können zum Abnehmen des Steges 82 von der Vorrichtung IO dienen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist die Anwendung einer Verriegelungsvorrichtung zum Festhalten der Position der Nadel 18 innerhalb des Katheters 12, während andererseits die Nadel 18 nötigenfalls von dem Katheter getrennt werden kann. Das läßt sich auf unterschiedliche Art und Weise erreichen. Beispielsweise ist nach den Fig. 15 und 16 eine Nase 90 an die Nadelmuffe 20 vorspringend angeformt. Eine Nasenkerbe 92 ist in die Kathetermuffe 14 geschnitten, so daß die Nadelmuffe 20 und. die. Kathetermuffe 14 miteinander
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verbunden werden können und die Position 18 festgelegt werden kann. Man kann die Nase 90 aber auch an der Kathetermuffe 14 vorsehen und die Nasenkerbe 92 in einen Fortsatz der Nadelmuffe 20 schneiden, wie es in den Fig. 17 und 18 angedeutet ist.
Vergleichbare Verriegelungsvorrichtungen zeigen die Fig. bis 22. Nach den Fig. 19 und 20 ist die Nase 94 teleskopartig in der Nasenkerbe 96 aufzunehmen. Nach den Fig. 21 und 22 kann die Nase 94 dagegen an der Nadelmuffe 20 und die Nasenkerbe 96 an der Kathetermuffe 14 ausgebildet sein. Wiederum wird die Nase 94 teleskopartig in der Nasenkerbe aufgenommen, so daß die beiden Teile aneinander verriegelt sind. Schließlich kann nach Fig. 23 die Nase 94 in unterschiedliche Tiefe eingeführt und in der Nadelmuffe 20 verdreht werden, so daß die Nadel 18 eine Position in unterschiedlicher Tiefe erhält. So zeigt die Fig. 23 eine Mehrzahl von Rotationskammern 98, die zum Positionieren der Nadel in unterschiedlcihen Tiefen innerhalb der Kathetermuffe 20 dienen können.
Nach den Fig. 24 und 25 besitzt die Nadelmuffe 20 einen mit ihr verbundenen und von ihr ausgehenden D-förmigen Ansatz 100, der die Nadel 18 festhält. Dieser D-förmige Ansatz wird in eine entsprechend geformte öffnung 102 in der Kathetermuffe 14 gesteckt. Die Position der Nadel 18 ist daher nicht veränderbar. Die Fig. 26 zeigt eine Folge von Kerben 104, die zum stufenweisen Festlegen der Eindringtiefe der Nadel 18 innerhalb des Katheters 12,dienen kann, indem man die Nase 94 an einer der Kerben 104 abstützt. Die Nadel 18 läßt sich herausnehmen, indem man die Nadelmuffe 20 so dreht, daß die Nase 94 nicht an einer der Kerben 104 anliegt, und sie dann herauszieht.
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Nach den Fig. 27 und 28 kann an der Nadelmuffe 20 ein rohrförmiger Ansatz 108 vorgesehen werden, in den ein Schlitz 110 geschnitten ist. Der rohrförmlge Ansatz 108 arbeitet teleskopartig zusammen mit dem proximalen Abschnitt der Kathetermuffe 14. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besitzt die Kathetermuffe 14 eine spitzwinklig von ihm ausgehende seitliche Zuleitung 112, an die ein Schlauchstück 114 angeschlossen werden kann. Durch einen derartigen Schlauch können Medikamente in den Katheter 12 eingeführt oder eine vorgesehene Menge Blut aus der Vene des Patienten entnommen werden. Der Schlitz 110 ist so ausgebildet, daß er die seitliche Zuleitung 112 gleitend umgreifen kann, damit die Position der Nadelmuffe 20 gegenüber der Kathetermuffe 14 festgelegt werden kann.
Die Fig. 29 bis 31 zeigen eine nochmals abgeänderte Ausführungsform, wonach die Nadelmuffe 20 auch mit einem trapezförmigen (oder rechteckigen) Ansatz 116 versehen werden kann, der die Nadel 18 koaxial aufnimmt. Eine entsprechende öffnung 118 ist innerhalb der Kathetermuffe 14 zur Aufnahme des teleskopartig geführten Ansatzes 116 vorgesehen. Nach dem Einschieben der Nadel 18 und des Ansatzes 116 in die Kathetermuffe 14 ist der trapezartig geformte Ansatz 116. festliegend montiert, wodurch eine Bewegung oder Drehung der Nadel 18 innerhalb des Katheters 12 unmöglich gemacht ist.
Wenn auch bei einer bevorzugten Ausführung die Venenpunktionsvorrichtung 10 mit einer druckausübenden Vorrichtung 32 versehen ist, können bei anderen Ausführungen der Erfindung die oben angegebenen Rast- oder Verriegelungsvor- ^ richtungen ohne eine derartige druckausübende Vorrichtung angewandt werden, um die Abdichtung der Venenpunktionsvorrichtung 10 aufrechtzuerhalten. Bei derartigen Ausführungs-
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formen werden zum Abdichten der Venenpunktionsvorrichtung 10 übliche Gummidichtungen verwendet.
Die Nadel 12 kann in dreierlei Hinsicht "festgelegt" werden:
1. bezüglich Drehung
2. in distaler Richtung
3. in proximaler Richtung.
Nach Fig. 23 kann die verbesserte Venenpunktionsvorrichtung 10 eine biegsame Nadelhülle 120 aufweisen, die rohrförmig ausgeführt ist und während des Versands über den Katheter 12 und die Nadel 18 gezogen ist. Nach ihrer Entfernung zum Gebrauchsfertigmachen der Vorrichtung läßt sich die Nadelhülle 120 in eine entsprechend geformte Nadelhüllenöffnung 122 am proximalen Ende 60 der Nadelmuffe 20 einschieben. Die biegsame Nadelhülle 120 bietet eine längere Greiffläche an der Nadelmuffe 20, so daß das Hantieren mit dem Katheter bei seiner Einführung erleichtert wird.
Die Fig. 33 und 34 lassen deutlich erkennen, daß an der Nadelmuffe 20 ein Griffteil 124 vorgesehen sein kann, der besonders zum Halten der Vorrichtung 10 während des Punktionsvorgangs geeignet ist. Der Griffteil 124 weist danach eine Rippe 126 mit gewölbten Seitenflächen 128 und 130 auf, die zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers geklemmt werden können. Die Stirnplatte 129 steht senkrecht zu der Nadelmuffe 20 und liegt vor der Rippe 126, so daß man sich an ihr beim Punktieren abstützen kann. Die so ausgeführte Vorrichtung IO läßt sich daher besonders einfach anwenden. Ferner kann die Platte 129 nach der Venenpunktion zurückgeschoben werden, um die Nadelmuffe 20 von der Kathetermuffe
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14 zu trennen; um die Trennung vorzunehmen, kann man die Platte auch mit der anderen Hand fassen.
Die Kathetermuffe 14 und die Nadelmuffe 20 in der Ausführung nach den Fig. 1 bis 4 besteht vorzugsweise aus praktisch starrem Kunststoff, etwa aus PVC, Polykarbonat,
Acrylnitrilbutadienstyrol oder sonstigen bekannten Preßkunststoffen.
Ende der Beschreibung.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    'Venenpunktionsvorrichtung, gekennzeichnet durch einen Katheter (12) mit an seinem einen Ende angebrachter Kathetermuffe (14),
    eine Nadel (18) mit an dem einen Ende angebrachter Nadelmuffe (20) und zugeschärfter Spitze (24) an dem anderen Ende, wobei die Nadel (18) koaxial durch den Katheter (12) verläuft und die zugeschärfte Spitze (24) an dem anderen Ende aus dem Katheter (12) vorsteht und eingeführt und aus dem Katheter herausgenommen werden kann,
    ein durchstechbares elastisches Dichtungsorgan (30)
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    innerhalb der Kathetermuffe (14), das zum Abdichten der Kathetermuffe (14) geeignet ist, eine druckausübende Vorrichtung (32) zum Ausüben von Druck auf das durchstechbare elastische Dichtungsorgan (30) in Richtung der Längsachse des durchstechbaren elastischen Dichtungsorgans (30), wobei die drückausübende Vorrichtung (32) mit einer Öffnung (34), durch die die Nadel (18) geführt werden kann, versehen und so aufgebaut und angebracht ist, daß die Öffnung in dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan (30), die durch das Zurückziehen der Nadel (18) aus dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan (30) entstanden ist, wieder verschlossen wird.
    Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die druckausübende Vorrichtung (32) eine Mehrzahl von Federn (36) aufweist, die koaxial angeordnet und dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan (30) gegenübergestellt sind, um Druck auf das durchstechbare elastische Dichtungsorgan (30) auszuüben.
    3. VenenpunktionsVorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die druckausübende Vorrichtung (32) außerdem eine Mehrzahl Unterlegscheiben (38)aufweist, die koaxial ausgerichtet sind und zwischen dem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan (30) und einer der genannten Federn (36) angeordnet sind, um den von der Feder (36) ausgeübten Druck auf die Endfläche des durchstechbaren elastischen Dichtungsorgans (30) zu verteilen und dadurch einen gleichmäßigen Druck auf das Organ auszuüben, während gleichzeitig die Nadel (18) die Unterlagscheiben (38) passieren kann.
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    4. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die druckausübende Vorrichtung (32) außerdem ein stufenweise schaltbares Gleitstück (4 2) zum Ausüben eines allmählich zunehmenden Drucks auf das durchstechbare elastische Dichtungsorgan (30) aufweist, wenn die Nadel (18) aus dem genannten Dichtungsorgan entfernt worden ist.
    5. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem eine Verriegelungsvorrichtung (50) vorgesehen ist, die die Nadelmuffe (20) so mit der Kathetermuffe (14) verbindet, daß keine Bewegung oder Verdrehung der Nadel (18) gegenüber dem Katheter (12) während der Venenpunktion stattfinden kann, während andererseits eine schnelle Lösung der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) und damit ein Herausnehmen der Nadel (18) aus dem Katheter (12) nach Bedarf möglich ist.
    6. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung besteht aus
    einem Verriegelungsbügel (64) , der mit dem einen Ende an die Nadelmuffe (20) angeschlossen ist und an dem anderen Ende ein Klauenelement (54) aufweist, das lösbar mit der Kathetermuffe (14) zu verbinden ist, wobei der Verriegelungsbügel (64) aus federndem Material besteht und zwischen den beiden Enden einen gebogenen Abschnitt aufweist, mit dessen Hilfe das Klauenelement (54) zwangsweise an der Kathetermuffe (14) gehalten werden kann, und einer Schulteranordnung (66, 68) als Teil, der Kathetermuffe (14) für die Aufnahme und wiederlösbare Halterung
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    des Klauenelements (54)..
    7. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen mit dem Finger betätigbaren Auslöser (70) für die Freisetzung des Klauenelements (54) von der Kathetermuffe (14) und damit die Lösung der Kathetermuffe (14) von der Nadelmuffe (20), wobei der mit dem Finger betätigbare Auslöser (70) außerdem zum Trennen der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) verwendbar ist, wodurch das Bewegen der Nadel (18) und das Zurückziehen der zugeschärften Nadelspitze (24) in das Innere des Katheters (12) erleichtert wird.
    8. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelmuffe (20) eine Mehrzahl senkrecht von ihr ausgehender Lappen aufweist, die mit dem Finger betätigt werden können, wodurch die Trennung der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) vereinfacht wird, wenn die zugeschärfte Spitze (24) der Nadel (18) in das Innere des Katheters zurückgezogen werden soll.
    Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, gekennzeichnet durch an der Kathetermuffe (14) angebrachte biegsame Flügel (74), an denen die Kathetermuffe gefaßt werden kann, um das Einführen der Nadel (18) und des Katheters (12) in die Vene ienes Patienten zu erleichtern und um außerdem das Trennen der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) zu vereinfachen.
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    10. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den biegsamen Flügeln (74) ein Bereich verringerter Dicke an jedem dieser Flügel im wesentlichen längs eines Teiles seiner Breite und im wesentlichen anliegend an der Kathetermuffe (14) vorgesehen ist, um die Verbiegbarkeit der Flügel (74) zu verbessern.
    11. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung umfaßt: ein an die Nadelmuffe (20) schwenkbar angelenktes Verbindungsglied (76) ,
    ein von dem angelenkten Verbindungsglied (76) ausgehendes Klauenelement (8O) zum lösbaren Verbinden mit der Kathetermuffe (14),
    einen mit dem Finger zu betätigenden Auslösearm (86) zur Erleichterung der Trennung des Klauenelements (80) von der Kathetermuffe (14) und damit der Kathetermuffe (14) von der Nadelmuffe (20),
    wobei der mit dem Finger zu betätigende Auslösearm auch zum Trennen der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) geeignet ist, wodurch das Bewegen der Nadel (18) aus dem Katheter (12) und das Zurückziehen der zugeschärften Nadelspitze (24) in das Innere des Katheters (12) erleichtert wird.
    12. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen Steg (82), der sich zwischen der Kathetermuffe und der Nadelmuffe erstreckt und an ihnen lösbar angeordnet ist, um wahlweise nach Bedarf die Kathetermuffe an der Nadelmuffe zu befestigen, umfaßt und daß der Steg (82) eine mit dem Finger zu betätigende Einrichtung
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    aufweist/ die zur Lösung und Trennung der Kathetermuffe von der Nadelmuffe dient.
    13. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (82) eine Mehrzahl von C-förmigen, von den beiden Enden des Stegs ausgehenden Klauenelementen aufweist, die nach Abmessungen und Position zur Aufnahme durch und zur Anbringung an zugeordneten Aufnahmenuten an der Kathetermuffe und der Nadelmuffe geeignet sind, so daß die Kathetermuffe und die Nadelmuffe wahlweise miteinander verbunden und in feste gegenseitige Position gebracht werden können.
    14. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Verriegelungsvorrichtung zum wahlweisen Befestigen der Nadelmuffe an der Kathetermuffe, wobei die Verriegelungsvorrichtung aufweist:
    eine an die Nadelmuffe (20) angeformte, von ihr ausgehende Nase (90),
    eine innerhalb der Kathetermuffe (14) ausgebildete rotationssymmetrische Ausnehmung, und eine Nasenkerbe (92) als Bestandteil der Kathetermuffe (14) in deren Innerem zum teleskopartigen Einbringen und nach Wahl zum Festlegen der Nase (90), wodurch die Nadelmuffe (20) zum Einführen in die Kathetermuffe (14) und Verriegeln mit dieser durch Drehung der Nase in der rotationssymmetrischen Ausnehmung und außerdem dazu geeignet ist, durch Drehen und Zurückziehen der Nase herausgenommen zu werden.
    15. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet
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    durch eine Verriegelungsvorrichtung zum wahlweisen Befestigen der Nadelmuffe an der Kathetermuffe, wobei die Verriegelungsvorrichtung aufweist: eine an die Kathetermuffe angeformte und von ihr ausgehende Nase,
    eine innerhalb der Nadelmuffe als ihr Bestandteil ausgebildete Nasenkerbe zum teleskopartigen Einbringen und nach Wahl zum Festlegen der Nase, und eine innerhalb der Nadelmuffe ausgebildete rotationssymmetrische Ausnehmung, wodurch die Kathetermuffe zum Einführen in die Nadelmuffe und Verriegeln mit dieser durch Drehung der Nase in der rotationssymmetrischen Ausnehmung und außerdem dazu geeignet ist, durch Drehen der Nase und Zurückziehen durch die Nasenkerbe.herausgenommen zu werden.
    16. Venenpunktionsvorrichtung mit einem Katheter mit einer Kathetermuffe an dem einen Ende, mit einer Nadel mit einer Nadelmuffe an dem einen und einer zugeschärften Spitze an dem anderen Ende, wobei die Nadel koaxial durch den Katheter führt und das genannte Dichtungsorgan mit der zugeschärften Spitze aus dem Katheter an dem anderen Ende vorsteht, wobei ferner die Nadel in den Katheter eingeführt und aus ihm und dem genannten Dichtungsorgan zurückgezogen werden kann, gekennzeichnet durch ein dichtend in der Kathetermuffe (14) angeordnetes durchstechbares elastisches Dichtungsorgan (30) und eine die Nadelmuffe (20) und die Kathetermuffe (14) verbindende Verriegelungsvorrichtung, die die Bewegung oder Verdrehung der Nadel (18) gegenüber dem Katheter (12) während der Venenpunktion verhindert, andererseits aber nötigenfalls eine schnelle Lösung der Nadelmuffe (20) von der Kathetermuffe (14) erlaubt.
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    17. Venenpunktionsvorrichtung mit einem Katheter und daran angebrachter Kathetermuffe an dem einen Ende, mit einer Nadel und daran angebrachter Nadelmuffe an dem einen Ende und einer zugeschärften Spitze an dem anderen Ende, mit einem durchstechbaren elastischen Dichtungsorgan, das dichtend in der Kathetermuffe liegt, wobei die Nadel koaxial durch den Katheter verläuft und das Dichtungsorgan mit der zugeschärften Spitze aus dem Katheter an dem anderen Ende vorsteht, und wobei ferner die Nadel in den Katheter und das Dichtungsorgan eingeführt und aus ihnen herausgeführt werden kann, gekennzeichnet durch eine Verriegelungsvorrichtung zur wahlweisen Befestigung der Nadelmuffe an der Kathetermuffe.
    18. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen rechteckigen Abschnitt aufweist, der um den distalen Abschnitt der Nadelmuffe geformt ist und mit enger Passung teleskopartig in eine zugeordnete rechtwinklige Ausnehmung aufgenommen werden kann, die in dem proximalen Abschnitt der Kathetermuffe ausgebildet ist, wodurch eine Bewegung und eine Drehung der Nadel gegenüber dem Katheter während der Venenpunktion ausgeschlossen ist.
    19. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen rechteckigen Abschnitt aufweist, der um den proximalen Abschnitt der Kathetermuffe geformt ist und mit enger Passung teleskopartig in eine zugeordnete rechteckige Ausnehmung aufgenommen werden kann, die in dem distalen Abschnitt der Nadelmuffe ausgebildet ist, wodurch eine
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    Bewegung und eine Drehung der Nadel gegenüber dem Katheter während der Venenpunktion ausgeschlossen ist.
    20. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen Verriegelungsbügel aufweist, der mit seinem einen Ende mit der Kathetermuffe verbunden ist und an seinem anderen Ende ein Klauenelement aufweist, das lösbar mit der Nadelrauffe zu verbinden ist, wobei der Verriegelungsbügel aus federndem Material besteht und zwischen den beiden Enden einen gebogenen Abschnitt aufweist, durch den das Klauenelement zwangsweise an der Nadelmuffe gehalten wird, und daß die Verriegelungsvorrichtung ferner eine Schulteranordnung aufweist, die Bestandteil der Nadelmuffe ist und das genannte Klauenelement aufzunehmen und nach Auslösung freizugeben vermag.
    21. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung ein schwenkbar an der Kathetermuffe angeordnetes biegsames Verbindungsglied und
    eine mit dem Finger zu betätigende Auslöseeinrichtung aufweist, mit der die Ablösung des Klauenelements von der Nadelmuffe und damit die Auslösung der Nadelmuffe aus der Kathetermuffe erleichtert wird.
    22. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß das biegsame Verbindungsglied eine Scharniereinrichtung aufweist, die mittig auf dem genannten biegsamen Verbindungsglied angeordnet
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    ist, um die Schwenkbewegung des biegsamen Verbindungsgliedes zu erleichtern.
    23. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung aufweist:
    eine spitzwinklig von der Kathetermuffe ausgehende Zuleitung, die eine seitliche öffnung für die Zuleitung von fließfähigem Medium zu der Vorrichtung darstellt, und
    ein von der Nadelmuffe ausgehendes rohrförmiges Verbindungsstück, das mit enger Passung teleskopartig den proximalen Abschnitt der Kathetermuffe aufnimmt und in das eine Zuleitungsausnehmung geformt ist, die um die genannte Zuleitung geschoben werden kann, wodurch die Nadelmuffe und die Kathetermuffe nach Bedarf verbunden und in eine feste gegenseitige Stellung gebracht werden können, so daß eine Bewegung der Nadel innerhalb des , Katheters während der Venenpunktion nicht eintreten kann.
    24. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung umfaßt: ein rohrförmiges Verbindungsglied zwischen der Nadelmuffe und der Kathetermuffe zur Herstellung einer teleskopartigen Verbindung,
    eine abnehmbare Nadelhülle an der Kathetermuffe und über die Nadel sich erstreckend, und eine Nadelhüllenöffnung als Bestandteil und in der Nähe des proximalen Endes der Nadelmuffe ausgeführt und vorgesehen für die teleskopartige Aufnahme der Nadelhülle, so daß sich eine GriffVerlängerung der Venen-
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    Punktionsvorrichtung ergibt, wodurch die Handhabung der Vorrichtung erleichtert wird.
    25. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 24, außerdem gekennzeichnet durch biegsame Flügel, die an der Kathetermuffe angebracht und zürn Anfassen der Venenpunktionsvorrichtung zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers bestimmt sind, wobei die Nadelhülle gegen den Handteller des Benutzers gelegt werden kann, wenn die Nadelhülle in die Nadelhüllenöffnung gebracht ist und die biegsamen Flügel zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers gehalten werden.
    26. VenenpunktionsVorrichtung nach Anspruch 1 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine von der Nadelmuffe ausgehende Halteeinrichtung vorgesehen ist, die eine senkrecht von der Nadelmuffe vorstehende Rippe aufweist, die zwei einander abgewandte Seiten besitzt, die zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers geklemmt werden können, um das Halten der Venenpunktionsvorrichtung und ihr Einführen in die Vene des Patienten zu erleichtern.
    27. Venenpunktionsvorrichtung nach Anspruch 1, 16 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelmuffe eine Stirnplatte aufweist, die senkrecht von der Nadelmuffe ausgeht und während der Venenpunktion gedrückt werden kann, und daß die Stirnplatte außerdem zur Erleichterung der Trennung der Nadelmuffe von der Kathetermuffe dient.
DE19803045005 1979-11-29 1980-11-28 Venenpunktionsvorrichtung Withdrawn DE3045005A1 (de)

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