DE3048141C2 - Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials - Google Patents

Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials

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DE3048141C2
DE3048141C2 DE3048141A DE3048141A DE3048141C2 DE 3048141 C2 DE3048141 C2 DE 3048141C2 DE 3048141 A DE3048141 A DE 3048141A DE 3048141 A DE3048141 A DE 3048141A DE 3048141 C2 DE3048141 C2 DE 3048141C2
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Hideo Yokohama Kanagawa Mukai
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Hiroshi Yokohama Kanagawa Saito
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    • G03G15/00Apparatus for electrographic processes using a charge pattern
    • G03G15/02Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for laying down a uniform charge, e.g. for sensitising; Corona discharge devices
    • G03G15/0208Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for laying down a uniform charge, e.g. for sensitising; Corona discharge devices by contact, friction or induction, e.g. liquid charging apparatus
    • G03G15/0216Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for laying down a uniform charge, e.g. for sensitising; Corona discharge devices by contact, friction or induction, e.g. liquid charging apparatus by bringing a charging member into contact with the member to be charged, e.g. roller, brush chargers

Description

10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die leitenden Blätter oder Streifen (66) der einzelnen Aufladeelemente in leitende Packungselemente (16) eingebettet sind, die einen elektrischen Widerstand darstellen, so daß bei Anlegung eines vorbestimmten Potentials von der Spannungsversorgung her an eines der Aufladeelemente entsprechend dem Widerstand der leitenden Packungselemente (16) die anderen Aufladeelemente unterschiedliche Ladepotentiale aufweisen.
11. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Aufladebürsten (61—63) zwischen isolierenden Stützplatten (65), die ihre Kontaktspit/enbereicfte freilassen, gelagert sind.
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Einrichtung zum Kontakt-Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials bei einem elektrofotografischen Kopiergerät vor der Belichtung mit einem Vorlagenbild ist beispielsweise aus der DE-OS 23 06 420 bekannt. Außerdem ist es aus der DE-OS 22 24 694 bekannt, bei einer für elektrofotografische Kopiergeräte vorgesehenen Koronaentladungseinrichtung mit mehreren Entladungselektroden für diese mittels eines Steuergitters in Durchlaufrichtung einen unterschiedlichen Durchgriff zu erzeugen und damit die Aufladungsrate in Durchlaufrichtung zu differenzieren, wodurch eine Schleierbildung vermieden werden soll.
Bisherige Aufladeeinheiten enthalten also entweder eine Koronaentladungseinrichtung (DE-OS 22 24 694) oder eine Kontaktaufladeeinrichtung (DE-OS 23 06 420), welche eine Aufladung des Aufzeichnungsmaterials mittels einer in Andruckberührung mit ihm stehenden leitfähigen Bürste oder Rolle bewirkt. Die Koronaentladungseinrichtung ist einfach aufgebaut und gewährleistet eine gleichbleibende Leistung. Sie arbeitet jedoch mit Spannungen von 5— 10 kV, so daß sie mit Nachteilen bezüglich Sicherheit und Wirtschaftlichkeit behaftet ist. Außerdem entsteht bei der Koronaentladung Ozon, wodurch die Eigenschaften des Aufzeichnungsmaterials, des Entwicklers und anderer Materialien stark beeinträchtigt werden. Die Kontaktaufladeeinrichtung arbeitet dagegen mit niedrigen Spannungen von nur 0,5-1 kV, so daß bei ihr kein Gzon erzeugt wird. Nachteilig an dieser Einrichtung ist jedoch, daß eine gleichmäßige Aufladung schwierig zu erzielen und überdies ihre Zuverlässigkeit gering ist. Bei dieser Einrichtung wird die für das Aufladen des Aufzeichnungsmaterials erforderliche Spannung in einem einzigen Arbeitsgang in Form eines Impulses aufgeprägt, wobei die maximale Spannung zu Beginn des Kontakts zwischen Aufzeichnungsmaterial und leitfähiger Bürste oder Rolle auftritt. Infolgedessen tritt eine starke Änderung der angelegten Spannung zu Beginn der Kontaktherstellung auf. so daß eine gleichmäßige Aufladung des Aufzeichnungsmaterials nicht zu realisieren ist. Außerdem kann dieses Aufzeichnungsmaterial elektrisch beschädigt werden.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung einer Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials, bei welcher eine ständig gleichbleibende und gleichmäßige Aufladung des fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials gewährleistet ist und die höchst betriebssicher und wirtschaftlich arbeitet.
Die Aufgabe wird bei einer Einrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß durch die in dessen kennzeichnendem Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 11 enthalten.
Die erfindungsgemäße Einrichtung umfaßt also unter anderem mehrere, mit dem Aufzeichnungsmaterial in Berührung stehende Kontakt-Aufladeelemente und eine Spannungsversorgung zur Lieferung verschieden großer Spannungen zu den einzelnen Aufladeelementen. Durch diese einzelnen Aufladeelemente auf in Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsmaterials zunehmend höherem Potential wird ein ungleichmäßiges Aufladen des Aufzeichnungsmaterials vermieden, so daß ein sehr betriebssicheres und wirtschaftliches Kopiergerät zu erzielen ist. Das Kopiergerät selbst hat eine Belichtungseinrichtung zur Bildung eines latenten Ladungsbilds eines Lichtsignals auf dem Aufzeichnungsmaterial,
eine Einrichtung zur Übertragung eines auf diesem Aufzeichnungsmaterial gebildeten sichtbaren Bilds auf ein Bildempfangsmaterial, eine Einrichtung zürn Fixieren des auf das Bildempfangsmaterial übertragenen sichtbaren Bilds und eine Einrichtung zum Reinigen des Aufzeichnungsmaterials.
Im folgenden sind bevorzugte ^usführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine schematische Längsschnittansicht eines Kopiergeräts,
F i g. 2 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig.3 ein Schaltbild einer Stromquelle als Spannungsversorgung, '5
Fig.4 ein Schaltbild einer Anordnung zur Anlegung verschiedener Spannungen an eine Ladestation,
Fig.5 den Verlauf der Ausgangsspannungen der Schaltung nach F i g. 4,
F i g. 6 den Verlauf der an einer dritten Aufladerolle anliegenden Spannung,
F i g. 7 eine grafische Darstellung der Kennlinie eines Eisenkern-Resonanztransformators,
F i g. 8 eine grafische Darstellung zur Veranschaulichung der Art und Weise, in der die Spannungen zugeführt werden,
F i g. 9 eine grafische Darstellung zur Erläuterung der Spannungszufuhr bei der bisherigen Ladeeinrichtung,
Fig. 10 den Verlauf der Ausgangsspannungen einer Spannungsversorgung bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 11 ein Schaltbild einer Stromquelle zur üeferung der Spannung(en) gemäß F i g. 10,
Fig. 12 eine Fig. 1 ähnelnde Darstellung eines Kopiergeräts.
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung
Kontaktaufladeabschnitts beim Kopiergerät
Fig. 12,
Fig. 14 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene Schnittansicht des Kontaktaufladeabschnitts gemäß Fig. 13.
F i g. 15 ein Schaltbild einer Anordnung zur Anlegung verschiedener Spannungen an den Kontaktaufladeabschnitt gemäß Fig. 13 sowie an einen Kontaktaufladeabschnitt gemäß F i g. 17,
Fig. 16 eine Schnittansicht eines bei einer anderen Ausführung.sform der Erfindung verwendeten leitfähigen Blatts oder Streifens,
Fig. 17 eine perspektivische Darstsllung eines Kontaktaufladeabschnitts unter Verwendung von leitfähigen Blättern der Art gemäß F i g. 16 und
Fig. 18 eine perspektivische Darstellung einer Abwandlung der Ausführungsform nach F i g. 13.
Das in F i g. 1 dargestellte Kopiergerä' weist einen Rahmen 1 auf, an dessen Oberseite ein Vorlagenträger 2 vorgesehen ist, welcher durch einen im Rahmen 1 angeordneten Antrieb 3 (Motor) hin- und hergehend in Bewegung versetzbar ist. Im wesentlichen in der Mitte des Rahmens 1 ist ein fotoleitfähiges Auf'.eichungsmaterial in Form einer Trommel 4 bzw. eines Zylinders aus einer Bleioxid-Harzdispersion drehbar gelagert. Zwischen der Trommel 4 und dem Vorlagenträger 2 ist eine Belichtungseinrichtung 7 mit einer Lampe und einem optischen Faserstrang 6 angeordnet, mit welcher eine auf dem Vorlagenträger 2 befindliche Vorlage beleuchtet und das von der Vorlage reflektierte Licht als Lichtbild der Vorlage auf die Trommel 4 geworfen werden kann. Eine Entwicklungsstation 8, eine Obertra-
eines nach
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60 gungsstation 9, eine Reinigungs- bzw. Putzstation 10 und eine noch näher zu beschreibende Ausladestation 11 sind in der angegebenen Reihenfolge in Drehrichtung der Trommel 4 um diese herum der Belichtungseinrichtung nachgeschaltet. In der Entwicklungsstation 8 wird ein durch die Belichtungseinrichtung 7 auf der Oberfläche der Trommel 4 gebildetes latentes Ladungsbild der Vorlage zu einem sichtbaren Bild entwickelt In der Putzstation 10 wird der Resttoner von der Oberfläche der Trommel 4 entfernt An der Unterseite des Rahmens 1 sind eine Biattzufahreinheit 14 mit einer herausnehmbar eingesetzten Papierkassette i2 zur Aufnahme des Bildempfangsmaterials in Form eines Kopierpapierblattstapels P und eine Blattzufuhr- oder -transportrolle 13 zur vereinzelten Zufuhr der Kopierpapierblätter Pangeordnet An der yon der Blattzufuhreinheit 14 abgewandten Seite der Übertragungsstation 9 ist im Rahmen oder Gehäuse 1 eine Mulde 15 zur Aufnahme der Kopien vorgesehen, während zwischen der Blattzufuhreinheit 14 und der Mulde 15 eine Blattförderstrecke 16 aus Rollen und Leitplatten angeordnet ist Jedes von der Blattzufuhreinheit 14 zugelieferte Kopierpapierblatt P wird längs der Förderstrecke 16 zwischen der Trommel 4 und der Übertragungsstation 9 hindurchgeleitet, wobei das Vorlagenbild auf das Kopierpapier übertragen und dieses sodann in die Mulde 15 ausgegeben wird. Zwischen der Übertragungsstation 9 und der Mulde 15 befindet sich auf der Förderstrecke 16 eine Fixiereinheit 17 zum Fixieren des auf das Kopierpapierblatt P übertragenen Tonerbilds.
Im folgenden ist die Aufladestation 11 im einzelnen erläutert.
Die Aufladestation 11 weist gemäß Fig.2 drei Aufladerollen 20 bis 22 als Kontakt-Aufiadeelemente sowie eine Stromzufuhr 24 zur Anlegung verschieden großer Spannungen an die drei Aufladerollen 20 bis 22 auf. Die Aufladerollen 20 bis 22 sind leitfähige Rollen aus z. B. Polyurethanschaum mit jeweils gleichem Durchmesser. Sie stehen in vorbestimmten Abständen in Drehrichtung der Trommel 4 mit dieser in Abrollberührung, so daß sie in bestimmten Abständen an der Trommel-Mantelfläche angreifen. Die Aufladerollen 20 bis 22 sind durch einen Antrieb 25 aus Zahnrädern, Riemenscheiben und Riemen in die gleiche Richtung in Drehung versetzbar. Eine Rollen-Pützeinrichtung 26 enthält eine Platte 27, die ihrerseits Bürsten 28 trägt, die mit den einzelnen Aufladerollen 20 bis 22 in Reibungsberührung stehen und Resttoner von diesen Aufladerollen entfernen.
Die Stromzufuhr 24 umfaßt Stromzufuhr-Eiürsten 29a bis 29c, die an den jeweiligen Aufladerollen 20 bis 22 angreifen und mit ihnen elektrisch verbunden sind. Diese Bürsten sind mit einer noch zu beschreibenden Schaltung verbunden.
Fig.3 veranschaulicht eine Stromquelle 30 zur Lieferung der Spannung zu den Stromzufuhr-Bürsten 29a bis 29c. Die Stromquelle enthält einen Eisenkern-Resonanztransformator 31 und einen Gleichrichterkreis 32 mit einer Diode 33a und einem Kondensator 33b. Wenn eine Wechselspannung zwischen Eingangsklemmen 34 und 35 anliegt, liefert der Transformator 31 eine Ausgangsspannung an eine Ausgangsklemme 37. Die Ausgangsspannung wird dem Gleichrichterkreis 32 zugeführt, dessen Ausgangsgleichspannung an der Ausgangsklemme 37 erscheint, die ihrerseits gemäß F i g. 4 elektrisch mit den drei Aufladerollen 20 bis 22 verbunden ist
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Ausgangsklemme 37 über mehrere in Reihe geschaltete Widerstände 38,39,40 und 36 an Masse angeschlossen, und die erwähnten Stromzufuhrbürsten 29a bis 29c sind an diese Widerstandsreihenschaltung angeschlossen. Bei dieser elektrischen Schaltung werden die in F i g. 5 dargestellten Spannungen an die drei Aufladerollen 20 bis 22 angelegt. Insbesondere werden dabei den drei Aufladerollen 20 bis 22 jeweils schrittweise erhöhte Spannungen von etwa 200 V, etwa 350 V bzw. etwa 500 V aufgeprägt. Diese Spannungen enthalten jeweils eine Gleichspannungskomponente und eine dieser überlagerte Wechselspannungskomponente mit einem Spitze-Spitze-Wert von etwa 20% der Gleichspannung. Im Fall der dritten Aufladerolle 22 besteht die an ihr anliegende Spannung beispielsweise aus einer Gleichspannungskomponente von etwa 500 V und einer dieser überlagerten Wechselspannungskomponente von etwa 80 V (vgl. F i g. 6). Versuche haben gezeigt, daß im Fall einer Wechselspannungskomponente von mehr als 100 V Schwankungen der Aufladung senkrecht zur Drehrichtung der das fotoleitfähige Aufzeichnungsmaterial bildenden Trommel 4 in Form von »Säumen« auftreten, während bei einer Wechselspannungskomponente von weniger als 50 V die Wirkung einer Ermüdungserholung nach wiederholter Benutzung nicht gewährleistet werden kann. Der günstigste Bereich der überlagerten Wechselspannungskomponente Hegt daher zwischen etwa 80 V und etwa 100 V.
Der Eisenkern-Resonanztransformator 31 besitzt eine Kennlinie gemäß F i g. 7. Zu Beginn der Spannungsaufprägung steigt dabei die Ausgangsspannung über einen vorbestimmten Pegel hinaus an, während sie nach etwa 500 ms auf den vorbestimmten Pegel abfällt. Dies bedeutet, daß die Anstiegszeit der Ausgangsspannung etwa 500 ms beträgt; während dieser Zeitspanne kann einem entsprechenden Teil der Trommel-Mantelfläche keine gleichbleibende bzw. konstante Spannung aufgeprägt werden. Hierdurch wird somit eine Zeitspanne zur Verfügung gestellt, während welcher auf dem betreffenden Trommelteil kein Ladungsbild erzeugt werden kann.
F i g. 8 veranschaulicht die Arbeitsweise der Aufladestation 11. Dabei prägen die drei Aufladerollen 20 bis 22, die in gegenseitigen Abständen auf der Mantelfläche der Trommel 4 ablaufen, in Drehrichtung fortlaufend höhere Spannungen VO, 2 VO bzw. 3 VO der Trommel 4 auf. Diese Spannungen ergeben eine gerade Kurve mit positivem Gefälle, und sie erreichen schließlich denselben Spannungswert wie bei der bisherigen Aufladevorrichtung. Gemäß Fig.9 wird bei der bisherigen Aufladevorrichtung durch eine einzige Aufladeeinheit eine scharf ansteigende Spannung angelegt.
Wenn sich eine Vorlage auf dem Vorlagenträger 2 befindet und eine nicht dargestellte Kopier-Taste gedruckt wird, werden die vorher beschriebenen Teile bzw. Abschnitte in Betrieb gesetzt, wobei ein ein Kopiebild der Vorlage tragendes Kopierpapierblatt P zur Mulde 15 ausgetragen wird. In der Aufladestation 11 wird bei der Drehung der Trommel 4 der Antrieb 25 in Betrieb gesetzt, so daß die drei Aufladerollen 20 bis 22 entgegengesetzt zur Drehrichtung der Trommel 4 und mit etwas geringerer Umfangsgeschwindigkeit als diese umlaufen. Die Aufladerollen 20 bis 22 stehen somit in Reibungsberührung mit der Trommel 4, so daß ein gleichmäßiger Kontakt sichergestellt ist Falls dabei eine Störung an einem Teil der Aufladerollen 20 bis 22 vorhanden ist, etwa Verunreinigung durch Toner, kann dieser Störungszustand durch die restlichen Aufladerollen in ausreichendem Maße ausgeglichen werden. Da durch die Stromquelle 30 zunehmend höhere Spannungen aus jeweils einer Gleichspannungskomppnente und einer überlagerten Wechselspannungskomponente an die Aufladerollen 20 bis 22 angelegt werden; wird die das Aufzeichnungsmaterial bildende Trommel 4 bei ihrer Drehung stufenweise fortschreitend ,auf den endgültigen Spannungspegel der dritten Aufladerolle 22
ίο aufgeladen, so daß die erforderliche Aufladung ohne die Möglichkeit für einen übermäßigen Stromfluß erfolgen kann. Da die angelegte Spannung, wie erwähnt, aus einer Gleichspannungskomponente und einer überlagerten Wechselspannungskomponente besteht, ist es
weiterhin möglich, die Wirkung einer Raumladung zu verhindern und eine ausreichende Aufladung in kurzer Zeit zu erreichen. Darüber hinaus wird der an den Aufladerollen 20 bis 22 anhaftende Resttoner durch die Bürsten 28 vollständig abgestreift, so daß ein ungleichmäßiges Aufladen und Ladungen elektrischen Widerstands vermieden werden.
Die Erfindung ist keineswegs auf die Anlegung von Spannungen aus einander überlagerten Gleich- und Wechselspannungskomponenten an die drei Aufladerol-
len 20 bis 22 beschränkt. Beispielsweise ist es möglich, der ersten und der zweiten Aufladerolle 20 bzw. 21 jeweils eine ι eine Gleichspannung aufzuprägen und an die dritte Aufladerolle 22 eine Spannung aus einer Gleichspannungskomponente und einer Wechselspannungskomponente entsprechend 20% der Gleichspannungskomponente anzulegen.
F i g. 11 veranschaulicht eine Stromquelle 30a zur Lieferung derartiger Spannungen. Die Anordnung umfaßt einen Eisenkern-Resonanztransformator 31a, einen Gleichrichterkreis 32a. einen Spannungsteilerkreis 38 mit Widerständen, Eingangsklemmen 34a und 35a sowie Ausgangsklemmen 39, 40 und 41. Obgleich nicht im einzelnen veranschaulicht, sind dabei die Ausgangsklemme 39 mit der ersten Aufladerolle 20. die Eingangsklemme 40 mit der zweiten Aufladerolle 21 und die Ausgangsklemme 41 mit der dritten Aufladerolle 22 elektrisch verbunden. Ebenso wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform liegt hierbei die Wechselspannungsfrequenz effektiv im Bereich von 200 bis 600Hz.
Während bei der beschriebenen Ausführungsform die Aufladerollen 20 bis 22 mit einer etwas niedrigeren Umfangsgeschwindigkeit umlaufen als die Trommel 4, ist die Erfindung keineswegs hierauf beschränkt, vielmehr können sich die Aufladerollen auch mit derselben Umfangsgeschwindigkeit drehen wie die Trommel 4. In diesem Fall stehen die Aufladerollen mit der Trommel 4 nicht in Reibungsberühnjng, sondern in Abrollberührung, so daß eine Beschädigung der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials bzw. der Trommel 4 auch dann weitgehend vermieden wird, wenn die Trommel 4 einen vergleichsweise weichen
Selen-Oberzug aufweist
Ebenso kann der Antrieb 25 für die drei Aufladerollen 20 bis 22 weggelassen werden; die Aufladerollen 20 bis 22 können in diesem Fall derart in Andruckberührung mit der Trommel 4 stehen, daß sie durch diese in Drehbewegung versetzt werden. Eine derartige Ausgestaltung resultiert in vereinfachtem Aufbau und in niedrigeren Herstellungskosten für das Kopiergerät. Da hierbei die AuFiaderollen mit der Trommel 4 in Abrollberührung stehen, wird eine Beschädigung der Trommeloberfläche weitgehend ausgeschaltet. Anstelle
der beschriebenen Trommel 4 bzw. des beschriebenen Zylinders mit einem Überzug als Aufzeichnungsmaterial kann darüber hinaus auch ein flaches bzw. planes fotoleitfähiges Aufzeichnungsmaterial benutzt werden. Die Verwendung der drei Aufladerollen 20 bis 22 als Kontakt-Aufladeelemente ist ebenfalls nicht einschränkend. Eine abgewandelte Ausführungsform ist beispielsweise in den Fig. 12 bis 14 dargestellt. Insbesondere veranschaulicht F i g. 12 ein elektronisches bzw. elektrofotografisches Kopiergerät mit einer Aufladestation 50. In Fig. 12 sind den Teilen von Fig. 1 entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffem wie vorher bezeichnet und daher nicht mehr näher erläutert. Die Fig. 13 und 14 veranschaulichen einen als Aufladestation 50 zu benutzenden Kontakt-Aufladeabschnitt 51, bei welchem von einem beispielsweise aus Aluminium bestehender. Gehäuse 52 nach außen ragende Anbau-Flansche 52a in entsprechende Aufnahme-Nuten 53a in einem Tragrahmen 53 eingeschoben sind. Das Gehäuse 52 besitzt eine U-profilförmige Gestalt und ist mit einem angeformten, von seinem einen Ende abstehenden Handgriff 54 (Fig. 13) sowie mit von seinem anderen Ende abstehenden Anschlußmitteln 58 mit Eingangsklemmen 55 bis 57 versehen. Das Gehäuse 52 nimmt Gummipak kungen 59 und 50 auf, von denen letztere in erstere eingesetzt ist. In den Gummipackungen 59 und 60 sind drei Aufladebürsten 61 bis 63 als Kontakt-Aufladeelemente montiert. Diese Aufladebürsten 61 bis 63, die aus einem leitfähigen Material bestehen, beispielsweise aus handelsüblichen Kohlefasern, sind in Drehrichtung der Trommel 4 in vorbestimmten gegenseitigen Abs'.änden angeordnet und mit ihren Spitzen bzw. Außenenden in Reibungsberührung mit der Mantelfläche der Trommel 4 bringbar. Die Bürstenspitzen biegen sich dabei in Drehrichtung der Trommel 4 um. so daß sie eine große Berührungsfläche herstellen. Die innerhalb der Gummipackung 59 befindlichen Enden der einzelnen Aufladebürsten 61 bis 63 sind jeweils durch ein leitfähiges Element gebündelt bzw. verspannt und mit der zugeordneten Eingangsklemme 55 bis 57 verbunden. Die Aufladebürsten 61 bis 63 sind außerdem an einem in der Gummipackung 60 belindlichen und aus dieser Gummipackung herausragenden Teil mittels dünner Isolierplatten 65 verspannt, die eine Dicke von etwa 20 μτη besitzen und etwa 1,5 mm vor den Außenenden der betreffenden Aufladebürsten 61 bis 63 auslaufen. Die Isolierplatten können aus einem handelsüblichen Kunstharz bestehen.
Im Rahmen oder Gehäuse 1 des Kopiergeräts befindet sich ein nicht dargestellter Stromversorgungsteil. Wenn das Gehäuse 52 mittels des Handgriffs 54 in den Tragrahmen 53 eingeschoben wird, wird das Anschlußmittel 58 mit diesem Stromversorgungsteil verbunden, wobei die Eingangsklemmen 55 bis 57 elektrisch mit der Stromzufuhr 30a gemäß F i g. 11 in Verbindung gelangen. Gemäß Fig. 15 sind dabei die drei Aufladebürsten 61 bis 63 elektrisch an die Ausgangsklemme 37 angeschlossen. Genauer gesagt: die Ausgangsklemme 37 ist über mehrere in Reihe geschaltete Widerstände 38, 39, 40 und 36 mit Masse verbunden und die Eingangsklemmen 55 bis 57 des Anschlußmittels 58 sind an diese Widerstandsrsihenschaltung angeschlossen. Bei einem Kopiervorgang werden der das Aufzeichnungsmaterial bildenden Trommel 4 bei ihrer Drehung durch die drei Aufladebürsten 61 bis 63 fortlaufend höhere Spannungen aufgeprägt Durch diese Spannungsaufprägung werden dieselben Wirkungen erzielt wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform. Da die Spitzen bzw. Außenenden der Aufladebürsten 61 bis 63 in Drehrichtung der Trommel 4 umgebogen sind, wird auch dann eine ausreichend große Kontaktfläche gewährleistet,
wenn die Bürsten (in sich) ungleichmäßige Längen besitzen. Durch entsprechende Steifheit der Bürsten kann eine zuverlässige Reibungsberührung mit der Trommel 4 sichergestellt werden. Selbst wenn einige Borsten einer Aufladebürste Mangel zeigen, beispielsweise in nicht vorgesehener Weise abgebogen sind, wird eine solche Fehlstellung durch andere Borsten ausgeglichen. Die Kohlefasern, aus denen die Aufladebürsten 61 bis 63 hergestellt sind, bieten darüber hinaus einen festen, stabilen, von Chargen- oder losabhängigen
Schwankungen freien elektrischen Widerstand sowie eine zuverlässige Rückstellkraft, auch wenn sie wiederholt Biegekräften unterworfen werden.
Beim Aufladevorgang halten die dünnen Isolierplatten 65 die betreffenden Aufladebürsten 61 bis 63 unter Verhinderung einer übermäßigen Durchbiegung von ihrer der Biegekraft entgegengesetzten Seite her. Außerdem verhindern diese Isolierplatten einen Kurzschluß zwischen den einzelnen Bürsten. Nach Anfertigung einer vorbestimmten Kopienzahl
oder nach einer vorbestimmten Betriebszeitspanne kann die Bedienungsperson den an den Aufladebürsten 61 bis 63 anhaftenden Toner entfernen, indem das Gehäuse 62 mittels des Handgriffs 54 aus dem Rahmen 1 herausgezogen wird.
Während bei dieser Ausführungsform das Aufnahmemittel 58 die mit den einzelnen Aufladebürsten 61 bis 63 verbindbaren Eingangsklemmen 55 bis 57 aufweist, ist es gemäß Fig. 18 auch möglich, nur eine einzige Eingangsklemme 57 für den Kontakt-Aufladeabschnitt
51 "vorzusehen. In diesem Fall kann die zweite Gummipackung 60 durch eine leitfähige Packung aus einem leitfähigen Gummimatenal ersetzt werden. Diese leitfähige Gummipackung kann dabei als Widerstand zwischen den Eingangsklemmen und der Stromzufuhr
30 bzw. 30a dienen, wodurch eine Vereinfachung des Schaltungsaufbaus ermöglicht wird. In spezieller Anordnung ist es daher möglich, nur eine vorbestimmte Spannung an die erste Aufladebürste 61 anzulegen, wobei fortlaufend höhere Spannungen mit einem Ladespannungsunterschied von jeweils etwa 150 V an die anderen Aufladebürsten 62 und 63 angelegt werden. In diesem Fall beträgt der dem Aufzeichnungsmaterial bzw. der Trommel 4 aufgeprägte Strom etwa 15 μΑ. und der Widerstandswert jedes Widerstands beträgt etwa 10 kn.
Die bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform als Kontakt-Aufladeelemente verwendeten Aufladebürsten 61 bis 63 können weiterhin auch durch leitfähige Gummiblätter 66 der in Fig. 16 veranschau-
lichten Art ersetzt werden. Für die Halterung dieser leitfähigen Gummiblätter 66 kann dabei dieselbe Konstruktion wie in Fig. 13 oder 17 benutzt werden, wobei lediglich anstelle der Aufladebürsten 61 bis 63 gemäß Fig. 13 und 14 die leitfähigen Gummiblätter verwendet werden.
Die Spitzen der leitfähigen Gummiblätter 66 können dabei wie bei der Konstruktion gemäß Fig. 14 in Drehrichtung der Trommel 4 abgebogen sein, wobei auch die Gummipackung 16 gemäß Fig. 13 und
durch eine leitfähige Gummipackung ersetzt ist, so daß dieselbe Wirkung wie bei der die Aufladebürsten verwendenden Ausführungsform erzielt wird.
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen
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Claims (9)

Patentansprüche: ίο 20 25
1. Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterial durch Kontaktaufladung mittels eines das Aufzeichnungsmaterial kontaktierenden Aufladeelementes, mit einer Spannungsversorgung zum Anlegen eines Ladepotentials an das Aufladeelement, bei der das Aufzeichnungsmaterial kontinuierlich durch eine Ladestation bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Ladestation (11) anzuordnende Einrichtung mehrere, in Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsmaterials hintereinanderliegende Kontakt-Aufladeelemente (20 bis 22) aufweist, und daß die einzelnen Aufladeelemente (20 bis 22) in Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsmaterials (4) zunehmend auf höheres Ladepotential gelegt sind
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt-Aufladeelemente Aufladerollen (20 bis 22) sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Putzeinrichtung (26), mit der die Aufladerollen (20 bis 22) abwischbar sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt-Aufladeelemente leitfähige Blätter oder Streifen (66) sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähigen Blätter oder Streifen (66) mit ihren Spitzen- bzw. Außenendabschnitten in Bewegungsrichtung des fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials umgebogen sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt-Aufladeelemente Aufladebürsten (61 —63) sind.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen bzw. Außenenden der Aufladebürsten (61—63) in Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsmaterials (4) umgebogen sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufladebürsten (61—63) aus Kohlefasern hergestellt sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufladerollen (20-22) durch die Bewegung des Aufzeichnungsmaterials (4) gedreht werden.
DE3048141A 1979-12-25 1980-12-19 Einrichtung zum gleichförmigen Aufladen eines fotoleitfähigen Aufzeichnungsmaterials Expired DE3048141C2 (de)

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