DE3103938C2 - - Google Patents
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- C09K2200/0615—Macromolecular organic compounds, e.g. prepolymers obtained by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines mit
Dichtung versehenen Behälterverschlusses und eine Dichtungsmittelzusammensetzung
zur Durchführung dieses Verfahrens. Bei den
Behälterverschlüssen handelt es sich beispielsweise um Ober-
oder Unterseitenverschlüsse von Dosen oder wiederverwendbare
oder nicht wiederverwendbare Deckel für Gefäße oder Flaschen.
Die erfindungsgemäße Dichtungsmittelzusammensetzung kann auch
für andere Dichtungszwecke verwendet werden, die Erfindung wird
aber im folgenden der Klarheti halber nur anhand von Zusammensetzungen
zum Abdichten von Behälterverschlüssen beschrieben,
wobei die beschriebenen Zusammensetzungen so formuliert sind,
daß sie die besonderen Erfordernisse von Dosen- und anderen
Behälterverschlußdichtungen erfüllen.
Herkömmliche Behälter- und Dosendichtungsmittelzusammensetzungen
enthalten ein flüssiges Medium, in dem festes
polymeres Material dispergiert oder gelöst ist, in das
vorher Füllstoffe und andere Additive eingemahlen worden
sind. Das feste Polymer, in das die Additive eingemahlen
worden sind, kann zuvor durch Koagulation von zum Beispiel
Gummilatex gebildet worden sein.
In den vergangenen Jahren hat das Interesse an Dichtungsmittelzusammensetzungen
zugenommen, die auf einem Latex
eines gummiartigen Polymers beruhen, in dem Füllstoff und
andere Additive dispergiert worden sind. Bei einer derartigen
Zusammensetzung wird das Polymer anfänglich als
ein Latex, zum Beispiel durch Emulsionspolymerisation
erhalten und wird direkt in dieser Form ohne vorheriges
Koagulieren oder Verfestigen in anderer Weise verwendet.
Diese auf Latex basierenden Zusammensetzungen sind besonders
für die industrielle Verarbeitung geeignet, da die
Additive durch einfaches Einrühren in den Latex zugegeben
werden können. Sie erfordern jedoch die Verwendung von
sorgfältig ausgewählten Materialien, um optimale Eigenschaften
zu erhalten. Derartige Zusammensetzungen sind
kommerziell in großem Umfang vertrieben worden. Typische
Zusammensetzungen dieses Typs sind auch in der GB-PS
15 66 924 beschrieben.
Die flüssige Zusammensetzung wird zumindest auf eine
der aufeinandertreffenden Oberflächen des Verschlusses und
der Dichtfläche des Behälters aufgebracht, im allgemeinen
auf die entsprechende Oberfläche des Verschlusses, und
wird dann auf der Oberfläche getrocknet. Der Verschluß
wird dann in der Weise auf die Dichtungsfläche des Behälters
aufgepreßt, daß er den Behälter fest erfaßt und
die Zusammensetzung eine Dichtung zwischen dem Behälter
und dem Verschluß liefert. Es ist erforderlich, daß
die Zusammensetzung geeignete rheologische und andere
physikalische Eigenschaften besitzt. Zum Beispiel bei
Aufbringung auf Dosenenden soll sie während des Abdichtens
angemessen fließen, so daß sie sich von selbst über
die aufeinanderliegenden Oberflächen verteilt. Vorzugsweise
darf sie jedoch nicht in einem solchen Ausmaße
fließen, daß ein bedeutender Austritt der Zusammensetzung
entlang den Wänden der Dose erfolgt.
Die von der Zusammensetzung gelieferte Dichtung soll
den Eintritt von Bakterien verhindern. Generell soll
sie außerdem den Verlust von Flüssigkeit, Unterdruck
oder Gas verhindern.
Es ist schwierig, Latexzusammensetzungen zu formulieren,
die unter Verwendung leicht zugänglicher und ökonomisch
attraktiver Materialien zuverlässig die genannten Erfordernisse
erfüllen. Typische Zusammensetzungen enthalten
Polymerlatex, Füllstoff, klebrigmachendes Harz und verschiedene
andere Additive, die vorhanden sind, um die
Stabilität des Latex oder der Dichtung oder beider zu
verbessern.
Typische Füllstoffe, die verwendet werden, sind Kaolin,
Talk, Zinkoxid und Calciumcarbonat. Generell darf die
Füllstoffmenge nicht zu hoch sein, da sonst die Dichtungseigenschaften
beeinträchtigt werden.
Eine große Vielzahl von anderen Füllstoffen ist in der
Literatur vorgeschlagen worden. Derartige Füllstoffe sind
z. B. in der GB-PS 15 66 924 aufgeführt. In der langen
Liste von Füllstoffen in der GB-PS 15 66 924 ist auch
Glaspulver erwähnt. Glaspulver wird jedoch durch Zerbrechen
von Glas erhalten und würde deshalb unweigerlich
eine starke Abnutzung der Düsen bewirken, mittels
derer die flüssige Zusammensetzung auf den Behälter
aufgebracht wird. Aus diesem Grunde hat die Verwendung
von Glaspulver in der Technik keine Anwendung gefunden.
In der US-PS 34 09 567 ist ein ganz anderer Typ einer
Dosendichtungsmittelzusammensetzung beschrieben, nämlich
eine Zusammensetzung, die durch Dispergieren von gemahlenem
festen Gummi, Füllstoff und verschiedenen anderen
Additiven in Wasser erhalten wird. Es wird erwähnt, daß
Mikrohohlkugeln zugesetzt werden können, um eine poröse Schicht
herzustellen.
Aus der US-PS 40 42 732 ist ferner eine Beschichtungszusammensetzung
bekannt, die in einer Flüssigkeit in Form einer Dispersion
eine Mischung aus 51 bis 99 Gew.-% natürlichem oder synthetischem
Kautschuk und 1 bis 49 Gew.-% eines Polyalkylmethacrylats
enthält. Dieser Dispersion werden 5 bis 35 Gew.-%, bezogen
auf das Gewicht der Feststoffe, eines inerten teilchenförmigen
Materials mit einer mittleren Teilchengröße im Bereich zwischen
0,2 und 50 µm einverleibt. Dabei kann es sich um hohle oder
massive Glaskugeln handeln. Die in dieser Druckschrift beschriebene
Beschichtungszusammensetzung dient zur Beschichtung von
Verpackungsmaterialien wie Folien oder Papier. Ein Hinweis darauf,
daß die offenbarten Beschichtungszusammensetzungen auch als
Dichtungsmittelzusammensetzungen, die sich zum Abdichten von
Behälterverschlüssen eignen, verwendet werden können, findet
sich in dieser Druckschrift jedoch nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Verfahren zur Herstellung
eines mit Dichtung versehenen Behälterverschlusses und auf
Latices basierende Dichtungsmittelzusammensetzungen zu deren
Durchführung in solcher Weise zu verändern, daß entweder die
Dichtung verbessert wird oder die Mengen entweder an Gummi oder
anderem elastomeren Material oder an klebrigmachendem Harz oder
beidem verringert werden kann, ohne die Dichtungseigenschaften
zu verschlechtern.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden ein Verfahren zur Herstellung
eines mit Dichtung versehenen Behälterverschlusses gemäß Patentanspruch
1 und eine Dichtungsmittelzusammensetzung zur Durchführung
des Verfahrens gemäß Anspruch 15 vorgeschlagen. Bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung.
Die erfindungsgemäße Dichtungsmittelzusammensetzung kann in
herkömmlicher Weise zum Abdichten der Dichtungsfläche eines
Behälterverschlusses gegenüber der Dichtungsfläche eines Behälters
verwendet werden. Dementsprechend wird die Dichtfläche des
Verschlusses mit der Zusammensetzung beschichtet. Die Zusammensetzung
wird zur Ausbildung einer Dichtung getrocknet. Dann wird
die Dichtungsfläche des Verschlusses um das Ende des Behälters
herum angepreßt, wodurch der Verschluß mittels der von der Dichtungsmittelzusammensetzung
gebildeten Dichtung mit der Dichtungsfläche
des Behälters abgedichtet wird. Das Ergebnis ist ein
Behälter mit einem mittels eines Dichtungsmittels abgedichteten
Verschluß, wobei das aus der getrockneten Zusammensetzung gebildete
Dichtungsmittel eine Dichtung ausbildet.
Dieser verschlossene oder abgedichtete Behälter kann
vollständig verschlossen bzw. abgedichtet sein, z. B. ein
Gefäß oder eine Dose aus einem Stück oder eine an beiden
Enden abgedichtete Dose, oder er kann eine Dose sein, die
an einem Ende mit einem Verschluß verschlossen ist, aber
an dem anderen Ende offen ist.
Wenn der Behälter eine Flasche ist, ist diese Dichtung
eingeschlossen zwischen der Dichtfläche des Randes der
Flasche und dem darüberliegenden Verschluß. Vorzugsweise
ist der Behälter jedoch eine Dose. In diesem Fall ist
die Dichtung eingeschlossen in dem Doppelsaum, der in
herkömmlicher Weise im allgemeinen in einer Verfahrensstufe
durch Zusammenpressen des äußeren Randes des Behälterverschlusses
um den sich nach außen erstreckenden
Flansch der Seitenwand des Behälters herum und durch
anschließendes Pressen des Flansches und des Verschlußrandes
gegen die Seitenwand des Behälters gebildet wird.
Es wurde gefunden, daß der Einschluß von Glasperlen
ganz allgemein zu verbesserten Dichtungseigenschaften
im Vergleich zu derselben Zusammensetzung, in der ein
äquivalentes Volumen eines anderen Füllstoffs (wie Kaolin)
anstelle der Glasperlen verwendet wird, führt. In der
Industrie werden eine Reihe von Dichtungstests verwendet
und sind als bedeutungsvoll anerkannt. Wenn also gesagt
wird, daß die Dichtungseigenschaften verbessert werden,
heißt dies, daß sich die Zahl der Dosen verringert, die in
einem bedeutungsvollen Dichtungstest versagen.
Die Perlen müssen bruchfest sein, daß heißt sie müssen
eine ausreichende Festigkeit besitzen, um jeglichem
Bruchrisiko während der Verwendung als Dichtung, der
die Zusammensetzung ausgesetzt ist, zu widerstehen.
So müssen die Perlen in einer Dosenenddichtungsmittelzusammensetzung
eine ausreichende Festigkeit besitzen,
daß sie nicht in der Dosenenddichtung zerbrechen. Die
Perlen können hohl sein, vorausgesetzt die Wände sind
ausreichend stark, um einem Zerbrechen zu widerstehen. Im
allgemeinen sind die Perlen aber massiv. Die Perlen können
eiförmig sein, sind jedoch vorzugsweise im wesentlichen
kugelförmig. Die Teilchengröße der Perlen liegt im allgemeinen
zwischen 1 und 100 µm und vorzugsweise zwischen 10
und 75 µm. Die durchschnittliche Teilchengröße beträgt im
allgemeinen 5 bis 100 µm und vorzugsweise 10 bis 50 µm.
Die besten Ergebnisse werden im allgemeinen bei einer
durchschnittlichen Teilchengröße von 20 bis 50 µm erhalten.
Die Glasperlen werden vorzugsweise aus Sodaglas
und insbesondere aus Glas vom A-Typ hergestellt.
Die Perlen sind vorzugsweise durch Verfestigung von
geschmolzenen Glaströpfchen hergestellt und können in
herkömmlicher Weise nach einem Feuerpolierverfahren
behandelt worden sein. Ihre Oberfläche kann unbehandelt
sein oder sie kann mit einer Oberflächenbeschichtung aus
einer Vielzahl von Materialien versehen sein, vorausgesetzt,
daß die Oberflächenbeschichtung nicht mit den
anderen Bestandteilen der Zusammensetzung in einer solchen
Weise in Wechselwirkung tritt, daß sich die Dichtungseigenschaften
der Zusammensetzung erheblich verschlechtern.
Wenngleich zum Beispiel viele Silanoberflächenbeschichtungen
in vielen Zusammensetzungen toleriert werden können,
kann es unerwünscht sein, ein Mercaptosilan einzubringen,
wenn das Polymer der Zusammensetzung durch Schwefel
vulkanisiert werden kann, da das Mercaptosilan dann so
stark mit dem Polymer reagieren kann, daß die gewünschten
Dichtungseigenschaften beeinträchtigt werden.
Wenn nicht anders angegeben, werden in der Beschreibung
und in den Patentansprüchen die Mengen der Zusammensetzungsbestandteile
einschließlich der Mengen an Glasperlen
und anderen Füllstoffen als Volumeneinheiten
bezogen auf das Volumen des gummiartigen Polymers angegeben.
Zum Beispiel bedeutet 10% Glasperlen 10 Volumenteile
Glasperlen je 100 Volumenteile gummiartiges Polymer.
Die Menge an Glasperlen in der Zusammensetzung soll
mindestens 1% betragen, da geringere Mengen dazu neigen,
eine unzureichende Verbesserung zu ergeben. Im allgemeinen
beträgt die Glasperlenmenge weniger als 100% und normalerweise
weniger als 50%, da größere Mengen dazu neigen,
keine bedeutende zusätzliche Verbesserung zu liefern.
Im allgemeinen beträgt die Glasperlenmenge mindestens
3% und vorzugsweise mindestens 10%. Üblicherweise
beträgt die Menge an Glasperlen bis zu 30%. Typischerweise
kann die Menge an Glasperlen zwischen 10 und 50%
und vorzugsweise zwischen 10 und 30% liegen.
Der Füllstoff kann im wesentlichen nur aus Glasperlen
bestehen, so daß die Zusammensetzung keine bedeutenden
Mengen an anderen Füllstoffen enthält, wenngleich
sie auch Füllstoffe enthalten kann, die hauptsächlich
für Pigmentzwecke vorhanden sind, wie zum Beispiel Titandioxid,
das in Mengen bis zu 10% vorhanden sein kann.
Gute Ergebnisse werden auch erhalten, wenn der Füllstoff
anderes teilchenförmiges anorganisches Material als
Glasperlen enthält. Dies ist im allgemeinen bevorzugt.
Das andere Material (nicht Glas) kann in einer Menge
von 0 bis 150% (bezogen auf das Volumen des gummiartigen
Polymers), im allgemeinen 10 bis 120% und vorzugsweise
50 bis 100% vorliegen. Vorzugsweise enthält die Zusammensetzung
0,05 bis 2 und insbesondere 0,1 bis 1 Volumenteil
Glasperlen je Volumenteil anderem teilchenförmigen anorganischen
Füllstoff.
Wenngleich das Gesamtvolumen des Füllstoffs einschließlich
der Glasperlen dem herkömmlicherweise in kommerziellen
Latexdichtungsmittelzusammensetzungen verwendeten entsprechen
kann, zum Beispiel 25 bis 45%, besteht ein besonderer
Vorteil der Erfindung darin, daß größere Mengen an
Gesamtfüllstoff verwendet werden können, wobei immer noch
zufriedenstellende Dichtungseigenschaften erhalten werden.
Zum Beispiel beträgt die Gesamtmenge an Füllstoff einschließlich
Glasperlen gewöhnlich mindestens 20% (Volumen
bezogen auf das Volumen des gummiartigen Polymers) und
kann bis zu 175% wie zum Beispiel 50 bis 125% betragen.
Titandioxid oder andere Pigmentfüllstoffe (zum Beispiel
Ruß) haben im allgemeinen eine Teilchengröße unter 5 µm,
während andere teilchenförmige anorganischen Füllstoffe,
die erfindungsgemäß verwendet werden können, im allgemeinen
eine Teilchengröße von 1 bis 50 µm besitzen. Der
Füllstoff soll im wesentlichen nicht schleifend
sein, so daß er keinen Abrieb an den Maschinen
bewirkt, mit denen die Zusammensetzung gemischt und
auf das Dosen- oder ein anderes Behälterende aufgebracht
wird. Deshalb sollen Materialien wie zerkleinertes Glas
nicht verwendet werden.
Die bevorzugten Füllstoffe sind Kaolin oder Chinaclay,
es können aber auch andere Füllstoffe wie kolloidales
Siliciumdioxid und andere Silicafüllstoffe, synthetische
Silikate, Calciumcarbonat oder -sulfat, Aluminiumhydroxid,
Talk, Dolomit, Aluminium- oder Bariumsulfat oder Magnesiumoxid
oder -carbonat oder -silikat verwendet werden.
Derartige Füllstoffe können oberflächenbehandelt sein, zum
Beispiel in herkömmlicher Weise.
Anstatt die Farbe der Zusammensetzung durch Verwendung
teilchenförmiger Pigmente zu modifizieren, können andere
farbgebende Materialien wie zum Beispiel ein löslicher
Farbstoff zugesetzt werden.
Die Zusammensetzung basiert auf einem gummiartigen Polymer,
das heißt einem Polymer, das, wenn es getrocknet
wird, eine Dichtung bildet, die ausreichend flexibel und
widerstandsfähig ist, um als Dichtung zu dienen. Vorzugsweise
beträgt die Mooney-Viskosität (ML ) im allgemeinen
20 bis 200 und vorzugsweise 40 bis 160. Der Latex
kann natürlicher Herkunft oder durch Emulsionspolymerisation
hergestellt sein und dementsprechend kann das gummiartige
Polymer ein natürliches Polymer, zum Beispiel
natürliches Gummi oder ein synthetisches Polymer sein.
Unabhängig davon, ob der Latex durch Emulsionspolymerisation
hergestellt oder natürlicher Herkunft ist, kann er
verdünnt oder konzentriert werden, bevor in ihm der
Füllstoff und andere gewünschte Additive dispergiert
werden. Geeignete synthetische gummiartige Polymere sind
unter anderem Butylgummi, Polychloropren, Butandienacrylnitrilcopolymere,
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Terpolymere,
Polybutadien, Polyvinylidenchloridhomopolymere, Polyvinylidenchloridcopolymere,
weichgemachtes Polyvinylchlorid,
Polyvinylchloridcopolymere, weichgemachtes
Polyvinylpropionat, Polyvinylpropionatcopolymere, Polyacrylsäurecopolymere,
Polymethacrylsäurecopolymere,
weichgemachte Polystyrole, Styrolbutandiengummis und
carboxylierte Styrolbutandiencopolymere. Es können auch
Mischungen verwendet werden. Zusammensetzungen, die auf
vulkanisierbaren Polymeren basieren, können einen Vulkanisationsbeschleuniger
enthalten. Die bevorzugten Polymere
sind Styrolbutadiengummis mit einem Styrolgehalt von 15
bis 60 und vorzugsweise 18 bis 45 Gew.-%. Sie können nach
jedem beliebigen geeigneten Polymerisationsverfahren und
dementsprechend nach Heiß- oder Kaltpolymerisationstechniken
hergestellt worden sein.
Im allgemeinen werden Latexdosendichtungszusammensetzungen
klebrigmachende Harze zugesetzt. Derartige Harze können
auch in den erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen
enthalten sein. Aufgrund der verbesserten Dichtungseigenschaften,
die durch die Verwendung der Glasperlen
erzielt werden, können oft jedoch auch befriedigende
Ergebnisse ohne ein klebrigmachendes Harz erhalten werden.
Anstelle der Verwendung eines klebrigmachenden Harzes
kann ein flüssiger Weichmacher wie Weißöl oder anderes
Kohlenwasserstofföl, das das Polymer weichmacht, in
Mengen von zum Beispiel 1 bis 60% und vorzugsweise
5 bis 40% verwendet werden.
Die besten Ergebnisse werden im allgemeinen erhalten,
wenn ein klebrigmachendes Harz zugesetzt wird. Geeignete
Materialien sind bekannt und werden im allgemeinen ausgewählt
aus synthetischen Kohlenwasserstoff- oder Petroleumharzen,
Polyterpenharzen, Phenolharzen modifiziert mit
natürlichen Harzen wie Holzharz oder Terpen,
Xylolformaldehydharzen und modifizierten Produkten derselben
und veresterten Holzharzen oder anderen
Harzen vom Holzharztyp wie Harz,
hydriertes Harz oder gehärtetes Harz.
Die Menge an Klebrigmacher beträgt im
allgemeinen wenigstens 10%, bezogen auf das Volumen des
gummiartigen Polymers, aber weniger als 250% und vorzugsweise
weniger als 220%. Im allgemeinen beträgt die Menge
15 bis 200%.
Die Zusammensetzungen enthalten mindestens einen Stabilisator
zur Stabilisierung des Latex und der Dispersion.
Dieser Stabilisator kann ausgewählt sein aus allen herkömmlicherweise
für die Stabilisierung von Dichtungsmittelzusammensetzungen,
die auf gefüllten Polymerlatices basieren,
verwendeten Materialien. Solche Stabilisatoren sind
unter anderem Styrolmaleinsäureanhydrid oder andere
Styrolcopolymere, Methylzellulose, Polyacrylamid, Ethoxylatkondensate,
Polyvinylpyrolidon, Ammoniumoleat und
Kasein. Derartige Stabilisatoren können zum Beispiel
gemischt mit anderen Materialien verwendet werden.
Die Zusammensetzungen können untergeordnete Mengen (z. B.
bis zu 1 Vol.-% oder höchstens bis zu 5 Vol.-%) anderer
Bestandteile enthalten, die zum Stand der Technik gehören
und herkömmlicherweise in gefüllten Latexdichtungsmittelzusammensetzungen
vorhanden sind, wie viskositätserhöhende
Mittel (z. B. Ammoniumalginat, Bentonit oder Gum Karaya
oder hochmolekulare Polyacrylsäure), Bakterizide, Korrosionsinhibitoren,
Tenside, Antioxydantien (z. B. Phenol-
oder Aminoanitoxydantien) und pH-Einstellungsmittel (z. B.
Ammoniak, primäre Amine, Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat).
Der Gesamtfeststoffgehalt der Zusammensetzung beträgt im
allgemeinen 20 bis 85 Gew.-% und vorzugsweise 30 bis
80 Gew.-%.
Die Zusammensetzung kann einfach durch Zumischen des
klebrigmachenden Harzes, der Glasperlen und jedem anderen
Füllstoff sowie jedem anderen Additiv in herkömmlicher
Weise zum gewählten Latex (gegebenenfalls nach Verdünnung)
hergestellt werden. Natürlich ist darauf zu achten, daß
der Latex nicht koaguliert und daß eine gleichförmige
Dispersion erhalten wird. Es kann zum Beispiel erwünscht
sein, eine Dispersion des Füllstoffs einschließlich der
Glasperlen und gegebenenfalls auch des Klebrigmachers
herzustellen und diese stabile Dispersion zu dem Latex zu
geben.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Beispielen
näher erläutert werden.
In den Beispielen werden die Dichtungseigenschaften
anhand von zwei Reihen quantitativer Werte identifiziert,
die als "biologische Dichtung" und "Sterilisationsextrusion"
bezeichnet werden. Diese werden wie folgt ermittelt:
Die Zusammensetzung wird in Dosenverschlüsse (oft als
Dosenenden bezeichnet) aufgetragen und in herkömmlicher
Weise getrocknet. Die Menge der Zusammensetzung ist
dabei so gewählt, daß sie das Trockenfilmvolumen ergibt,
das im allgemeinen für die bestimmte Größe empfehlenswert
ist. Dosen mit einem gelöteten Seitensaum werden dann
mit einem heißen flüssigen Nährmittel typischerweise bei
einer Temperatur von 97°C gefüllt, wobei ein geringer
Leerraum am oberen Ende verbleibt. Die Testverschlüsse
werden doppelversäumt auf diesen gefüllten Dosen, während
gleichzeitig Dampf in den verbliebenen Leerraum injiziert
wird. Die verschlossenen Dosen werden dann sterilisiert,
was typischerweise bei 121°C über einen Zeitraum von
30 Minuten erfolgt. Nach der Sterilisation werden die
Dosen sofort in Wasser gekühlt, das gasproduzierende,
nicht pathogene Mikroorganismen enthält, die in dem zuvor
genannten Nährmittel wachsen können. Nach dem Kühlen
werden die noch immer vom Kühlwasser nassen Dosen einer
regulierten Deformation an der Berührungsstelle des
Seitensaums und des Doppelsaums des Testverschlusses
unterworfen. Nach 6tägiger Inkubation bei einer erhöhten,
für das Wachstum der Mikroorganismen optimalen Temperatur
und nach anschließender eintägiger Aufbewahrung bei Raumtemperatur
werden die Dosen visuell geprüft und die Zahl
der geschwollenen Dosen registriert. Das in den
restlichen Dosen aufrechterhaltene Vakuum wird gemessen.
Dosen mit einem geringen Vakuum und geschwollene Dosen
werden als solche angesehen, die diesen Zustand durch
Versagen der Dichtung in dem Testverschluß erreicht haben.
Die geschwollenen Dosen und die Dosen mit geringem Vakuum
werden als Versager bezeichnet und der "biologische
Dichtungswert" ist die Zahl der Versager ausgedrückt als
Zahl dieser Dosen je 1000 getestete Dosen. Aufgrund der
verwendeten Verfahrensweise ist die Zahl der versagenden
Dosen je 1000 Dosen bei diesem biologischen Dichtungstest
selbstverständlich sehr viel größer als diejenige Zahl,
die bei kommerziell verpackten Dosen mit Dichtungen aus
diesen Zusammensetzungen auftreten würde.
Die Zusammensetzung wird auf Dosenverschlüsse aufgetragen
und in herkömmlicher Weise getrocknet. Dabei ist die
Menge der Zusammensetzung so gewählt, daß ein Trockenfilmvolumen
erhalten wird, das ungefähr 20% größer ist
als das, was im allgemeinen für die bestimmte Verschlußgröße
empfehlenswert ist. Die Dosen werden mit Wasser,
das typischerweise eine Temperatur von 60°C aufweist,
gefüllt, ohne daß ein Leerraum verbleibt. Die Testverschlüsse
werden doppelversäumt auf diese gefüllten Dosen.
Die verschlossenen Dosen werden dann typischerweise
bei 130°C über einen Zeitraum von einer Stunde sterilisiert
und vor der Prüfung auf Raumtemperatur abkühlen
gelassen. Die Zahl der Austritte von Verbindung aus
dem Doppelsaum entlang der Außenwand des Dosenkörpers
am Testverschluß wird gezählt, wobei typischerweise
10 Dosen je Zusammensetzung geprüft werden. Große Austrittsmengen
werden als entsprechendes Vielfaches der
typischen häufig auftretenden kleinen Austritte gezählt.
Die durchschnittliche Zahl von Austritten je Dose wird
als "Extrusionswert" registriert. Dieser Wert soll so
niedrig wie möglich und vorzugsweise unter den Bedingungen
des Tests unter 10 liegen. Aufgrund der extremen Bedingungen
des Tests sind jedoch auch größere Werte als diese
kommerziell tolerierbar.
In den folgenden Beispielen sind alle Zusammensetzungen
hergestellt worden, indem der Latex des gewählten gummiartigen
Polymers, der untergeordnete Mengen herkömmlicher,
zum Stand der Technik gehörender Additive enthielt,
Stabilisator, Füllstoff, Titandioxid-Pigment und klebrigmachendes
Harz (wenn vorhanden) zusammengemischt wurden.
Wenn nicht anders angegeben, betrugen die Mengen an
Hauptklebrigmacher 22%, an Stabilisator 5%, an Titandioxid
3,2% und an Füllstoff 30% (jeweils bezogen
auf das Volumen des gummiartigen Polymers im Latex).
Wenn der Füllstoff Kaolin war, betrug der Gesamtfeststoffgehalt
der Zusammensetzung etwa 60 Gew.-%.
In jedem der Beispiele besteht der Füllstoff aus den
Glasperlen (wenn vorhanden) und dem angegebenen anorganischen
teilchenförmigen Material (wenn vorhanden), das
im allgemeinen eine Teilchengröße von 1 bis 50 µm besitzt,
wenngleich TiO₂ eine Teilchengröße von bis herunter
zu 0,1 µm besitzen kann. Wenn nicht anders angegeben,
sind die Glasperlen aus geschmolzenem Sodaglas gebildet
und besitzen, wenn nicht anders angegeben, Teilchengrößen
zwischen 1 und 53 µm bei einer durchschnittlichen Teilchengröße
von etwa 35 µm.
In den Beispielen 1, 2, 3 und 4 enthielt die Zusammensetzung
22% Kohlenwasserstoffharzklebrigmacher. In
den Beispielen 5 und 6 ist die Menge an Klebrigmacher
(wenn vorhanden) oder Ersatzmaterial angegeben.
In den Beispielen 1 bis 6 und in den Beispielen 7a und
7b wurde als Stabilisator Styrolmaleinsäureanhydridcopolymer
verwendet, während in den anderen Zusammensetzungen
in Beispiel 7 andere Stabilisatoren verwendet
wurden.
In jedem der Beispiele 1 bis 7 war der Latex ein Styrolbutadienlatex
mit einem Feststoffgehalt von 66 bis 69 Gew.-%
und einem Gehalt an gebundenem Styrol von 31 bis 36%,
der unter Verwendung von Fettsäureseifen bei 5°C kaltpolymerisiert
worden war. Das Polymer in dem Latex besaß
einen Mooney-Wert (wie oben definiert) von 100 bis 130.
Es können jedoch entsprechende Ergebnisse auch unter
Verwendung anderer Styrolbutadienlatices erhalten werden,
die heiß oder kalt polymerisiert worden sein können,
wie die in der folgenden Aufstellung aufgeführten:
Der Kohlenwasserstoffharzklebrigmacher war ein Polymer
aus gemischten C₅-Alkenen mit einem Schmelzpunkt von
etwa 100°C. In Beispiel 8 besaß das Styrolacrylestercopolymer
eine minimale Filmbildungstemperatur von 20°C
und eine Filmhärte (Persoz) von 160 Sekunden. Ähnliche
Ergebnisse sind mit anderen Styrolacrylesterlatices
erhältlich. In Beispiel 8 besaß der Polyvinylidenchloridcopolymerlatex
eine minimale Filmbildungstemperatur
von 4°C.
In Beispiel 9 war der Latex ein Styrolbutadienlatex
mit einem Feststoffgehalt von 49 bis 51% und einem
Gehalt an gebundenem Styrol von 44%, der bei 55°C unter
Verwendung von Harzsäureseifen polymerisiert worden
war, wobei das Polymer in dem Latex einen Mooney-Wert
(wie oben definiert) von 60 bis 80 besaß. Diese Formulierung
wurde mit 9 Volumenteilen Kasein stabilisiert und
mit einem 1/1/0,5 Volumenteilesystem von Zinkoxid/Zinkdibutyldithiocarbamat/
Schwefel vulkanisiert. Sie wurde
mit jeweils 4 Volumenteilen Titanoxid und Eisenoxid
pigmentiert.
In Beispiel 10 leitete sich das gummiartige Polymer
aus einer Mischung von zwei Latices ab. Der eine war
ein Latex eines Polymers von 2-Chlorbutadien mit einem
Feststoffgehalt von 58%, wobei die Defo-Plastizität
des Polymers 7000 ± 1000 und die Shore-A-Härte etwa
40 betrugen. Der andere war ein Latex eines Vinylacetatmaleinsäureestercopolymers
mit einem Feststoffgehalt
von 54% und einer minimalen Filmbildungstemperatur
von 12°C. Das Trockenvolumenverhältnis betrug 83,5/16,5.
Die Formulierung wurde mit 6,5 Volumenteilen Kasein
stabilisiert und mit 5 Volumenteilen Butylbenzylphthalat
und 1,5 Volumenteilen Diisooctylphthalat weichgemacht. Die
biologischen Dichtungsergebnisse in diesem Beispiel wurden
nach einem modifizierten Verfahren erhalten, wobei Pflanzenöl
zur Nährmittelbrühe gegeben und kein Dampf während
des Doppelversäumens injiziert wurde.
In Beispiel 11 leitete sich das gummiartige Polymer
von einer Mischung aus zwei Latices ab, von denen einer
ein vorvulkanisierter natürlicher Gummilatex mit einem
Gesamtfeststoffgehalt von 62% und der andere ein Polychloroprenlatex
mit einem Gesamtfeststoffgehalt von
59% war. Das Trockenvolumenverhältnis betrug 92,5/7,5.
Die Formulierung wurde durch Zugabe von 4,5 Volumenteilen
Ammoniumoleat stabilisiert.
In Beispiel 12 leitete sich das gummiartige Polymer
von einem natürlichen Gummilatex mit einem Feststoffgehalt
von 61% ab. Diese Formulierung wurde mit 3,5 Volumenteilen
Styrolmaleinsäureanhydridcopolymer stabilisiert
und enthielt 50 Volumenteile Kohlenwasserstoffharz.
In den Tests 13A bis 13F in Beispiel 13 war das gummiartige
Polymer ein kaltpolymerisierter Styrolbutadienlatex
mit einem Gesamtfeststoffgehalt von 67%, wobei
der Gehalt an gebundenem Styrol 32% und die Mooney-
Viskosität 115 betrugen. In Test 13G war das gummiartige
Polymer eine Mischung aus 20 Teilen (Trockenvolumen)
dieses Latex mit 80 Teilen (Trockenvolumen) eines heißpolymerisierten
Styrolbutadienlatex mit einem Gesamtfeststoffgehalt
von 59%, einem Gehalt an gebundenem Styrol
von 46% und einer Mooney-Viskosität von 75. Beide Latices
wurden durch Styrolmaleinsäureanhydridcopolymer stabilisiert.
Da die Extrusions- und biologischen Dichtungsergebnisse
in Abhängigkeit von beispielsweise veränderlichen Bedingungen,
unter denen die Tests durchgeführt werden, schwanken,
sollen im allgemeinen Vergleiche nur zwischen Ergebnissen
innerhalb eines einzigen Beispiels gezogen werden.
Es ist erwünscht, daß die "biologischen Dichtungs"-
und die "Sterilisationsextrusions"-Werte so niedrig
wie möglich liegen. Die folgenden Beispielen zeigen,
daß die Einbringung von Glasperlen die Werte generell
verringert, was die verbesserte Dichtungswirkung gegenüber
vergleichbaren Zusammensetzungen demonstriert, und daß
gute Dichtungseigenschaften selbst dann erhalten werden
können, wenn die Zusammensetzung zum Beispiel in weiten
Bereichen veränderliche Anteile von Bestandteilen und
stark abweichende Bestandteile enthält.
Claims (18)
1. Verfahren zur Herstellung eines mit Dichtung versehenen
Behälterverschlusses, dadurch gekennzeichnet, daß auf die
Dichtungsfläche des Verschlusses eine Dichtungsmittelzusammensetzung
aufgebracht wird, die einen Latex eines
gummiartigen Polymers umfaßt, in dem ein Füllstoff
einschließlich Glasperlen mit einer Teilchengröße von
1 bis 200 µm dispergiert ist, und die Zusammensetzung zur
Bildung einer Dichtung getrocknet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glasperlen eine durchschnittliche Teilchengröße von 10 bis
50 µm besitzen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasperlen durch Verfestigung von geschmolzenen
Glastropfen gebildet sind.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Menge an Glasperlen 10 bis
100 Vol.-%, bezogen auf das Volumen des gummiartigen
Polymers, beträgt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Menge an Glasperlen 10 bis 30 Vol.-%, bezogen auf das
Volumen des gummiartigen Polymers, beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Füllstoff im wesentlichen nur aus
Glasperlen besteht.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Füllstoff 0,05 bis 2 Volumenteile
Glasperlen je 1 Volumenteil anderem organischen
teilchenförmigen Füllstoff enthält.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gesamtmenge des Füllstoffs
20 bis 175 Vol.-%, bezogen auf das Volumen des gummiartigen
Polymers, beträgt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gesamtmenge des Füllstoffs 50 bis 125 Vol.-%, bezogen auf
das Volumen des gummiartigen Polymers, beträgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das gummiartige Polymer ausgewählt ist
aus natürlichem Gummi, Styrolbutadiencopolymeren,
Polychloropren, Polyvinylidenchlorid, Styrolacrylcopolymeren,
chlorierten Polybutadienpolymeren, Copolymeren
von Vinylacetat mit Maleinsäure und Mischungen
derselben.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das gummiartige Polymer ein Styrolbutadiencopolymer
enthält.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtungsmittelzusammensetzung
zusätzlich ein klebrigmachendes Harz in einer Menge von 10
bis 250 Vol.-%, bezogen auf das Volumen des gummiartigen
Polymers, enthält.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtungsmittelzusammensetzung einen Latex mit 100
Volumenteilen Styrolbutadiengummi umfaßt und 15 bis 220
Volumenteile klebrigmachendes Harz, 10 bis 50 Volumenteile
Glasperlen mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von
10 bis 50 µm und 10 bis 120 Volumenteile anderen
anorganischen teilchenförmigen Füllstoff enthält.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälterverschluß ein Dosendeckel
oder -bodenende ist.
15. Dichtungsmittelzusammensetzung zur Durchführung des Verfahrens
gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Latex
eines gummiartigen Polymers, in dem ein Füllstoff einschließlich
Glasperlen mit einer Teilchengröße von 1 bis
200 µm dispergiert ist, wobei Dichtungsmittelzusammensetzungen
ausgeschlossen sind, die zwischen 1 und 49 Gew.-%
Polyalkylmethacrylat, bezogen auf das Gesamtgewicht von
gummiartigem Polymer und Polyalkylmethacrylat, enthalten.
16. Dichtungsmittelzusammensetzung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Füllstoff im wesentlichen nur aus
Glasperlen besteht.
17. Dichtungsmittelzusammensetzung nach Anspruch 15 oder 16 zur
Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sie zusätzlich ein klebrigmachendes Harz
in einer Menge von 10 bis 250 Vol.-%, bezogen auf das Volumen
des gummiartigen Polymers, enthält.
18. Dichtungsmittelzusammensetzung nach Anspruch 15 zur Durchführung
des Verfahrens gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus einem Latex mit 100 Volumenteilen
Styrolbutadiengummi, 15 bis 220 Volumenteilen klebrigmachendem
Harz, 10 bis 50 Volumenteilen Glasperlen mit einer
durchschnittlichen Teilchengröße von 10 bis 50 µm und 10
bis 120 Volumenteilen anderem anorganischen
teilchenförmigen
Füllstoff besteht.
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