DE3203937A1 - Verfahren und vorrichtung zum maschinellen sanieren oder korrigieren mindestens eines zahnes oder zum maschinellen vorbereiten mindestens eines zahnes fuer eine festsitzende prothetische restaurierung und zum maschinellen herstellen der festsitzenden prothetischen restaurierung - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum maschinellen sanieren oder korrigieren mindestens eines zahnes oder zum maschinellen vorbereiten mindestens eines zahnes fuer eine festsitzende prothetische restaurierung und zum maschinellen herstellen der festsitzenden prothetischen restaurierung

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ipUOM-PHVSIKER WINFRIED H. KIEFER KASINOSTRASSE 13-I'
PATENTANWALT -MDUISBURe
TEl-. (OPOJ) ?5OS8 VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTiMl
ZUGELASSENER VERTRETER
Verfahren und Vorrichtung zum maschinellen Sanieren oder Korrigieren mindestens eines Zahnes oder zum maschinellen Vorbereiten mindestens eines Zahnes für eine festsitzende prothetische Restaurierung und zum maschinellen Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung
Die Erfindung betrifft Verfahren zum maschinellen Sanieren oder Korrigieren mindestens eines Zahnes oder zum maschinellen Vorbereiten mindestens eines Zahnes für eine festsitzende prothetische Restaurierung und zum maschinellen Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung, sowie Vorrichtungen zur Durchführung der Verfahren.
Unter prothetischen Restaurierungen sind im folgenden zu verstehen: Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Aufbaue für Zähne.
Unter maschinellem Sanieren oder Korrigieren und maschinellem Vorbereiten eines Zahnes ist der Einsatz bzw. die Verwendung von Vorrichtungen insbesondere gesteuerten Vorrichtungen wie z.B. gesteuerten Werkzeugmaschinen zu verstehen. Die festsitzenden prothetischen Restaurierungen werden ebenfalls maschinell hergestellt.
Zum Überkronen eines Zahnes wird der Zahn auf einen Zahnstumpf abgeschliffen, von dem Zahnkranz einschließlich des Zahnstumpfes ein Gipsabdruck genommen, mittels dieses Gipsabdruckes ein auch als Sägemodell bezeichnetes Gipsmodell hergestellt und anschließend ein Wachsmodell. Das Wachs-
modell dient als Kern einer Form, mittels derer die Krone hergestellt wird.
Diese an sich im allgemeinen übliche Methode des Zahnersatzes bei Inlets, Kronen, Brücken ist mit vielen Problemen verbunden, für die bereits zum Teil schon Lösungen existieren.
Es erfordert zum Beispiel eine erhebliche Erfahrung das Wachsmodell herzustellen, was im allgemeinen so erfolgt, daß auf dem Zahnstumpf des Gipsmodells Wachsschichten unter Modellierung der Kontur des ursprünglichen Zahnes aufgetragen werden. Das Problem besteht darin, daß das Fachpersonal nur aufgrund seiner Erfahrung beurteilen kann, ob die Wandstärke des Wachsmodells hinreichend dick ist, damit die später mit dem Zahnstumpf verbundene Krone unter den mechanischen Beanspruchungen beim Kauen nicht bricht.
Es ist bekannt (Europäische Patentanmeldung O 033 4-92), die Kontur des Zahnstumpfes des Gipsmodells abzutasten, die Werte zu speichern und auf dem Zahnstumpf des Gipsmodells das Wachsmodell in der Weise herzustellen, daß mittels der Speicherwerte eine Vorrichtung gesteuert wird, die dafür sorgt, daß die Wandstärke des Wachsmodells kon-3tant ist. Zu diesem Zwecke werden den üpeicherwerten der Wandstärke entsprechende Korrekturwerte zuaddiert. Das mit geringem äußeren Übermaß gegossene Kronenteil wird anschließend maschinell feinbearbeitet, indem eine mit den bpeicherwerten numerisch gesteuerte Maschine zum Einsatz kommt.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Krone mit einer Stirnfläche auf der um den Zahnstumpf umlaufenden subgingivalen Schulter, d.h. einer »Stirnfläche des restlichen Zahnes sitzt, die von dem Zahnfleisch übergriffen ist. Im Idealfall stehen beide Stirnflachen bündig gegeneinander d.h. über ihre Querschnittsfläche an, was praktisch nur dann erreichbar ist, wenn beide Stirnflächen in einer Ebene verlaufen. Dies war "bisher nicht möglich.
Es ist bekannt (DE-PS 1? 66 012), zunächst einen Abdruck des Gebisses zu nehmen und ein Gipsmodell herzustellen. Der zu überkronende Zahn wird zunächst am Modell bearbeitet, indem maschinell am Modell ein Zahnstumpf hergestellt wird, dessen gingivale ochulter mit großer Sorgfalt geschnitten wird. Anschließend wird eine Bohrlehre hergestellt, die es erlaubt entsprechend der genauen Kontur des Zahnstumpfes des Gipsmodelles den zu überkronenden Zahn im Mund des Patienten abzuschleifen, wobei dann der zu überkronende Zahnstumpf entsteht. Mit diesem wird dann die in an sich bekannter Weise hergestellte Krone verbunden. Nachteilig ist jedoch, daß die gewünschten Toleranzen an der Stirnfläche der gegossenen Krone nicht in der gewünschten Genauigkeit exakt, einzuhalten sind. Darüberhinaus ist die Anfertigung bzw. Zusammenstellung der auf einen Zahn abgestellten Bohrlehre aufwendig.
Es ist auch bekannt (US-PS 4· 182 512), zur Herstellung einer Zahnprothese die Zähne der oberen und unteren Zahnreihen im Mund eines Patienten abzutasten, die Werte zu speichern und mit den Speicherwerten einen Automaten zur
Herstellung der Prothese zu steuern. Zur Meßwertaufnahme und zur Meßwertspeicherung ist eine Vorrichtung mit drei Meßwertwandlern vorgesehen, die an ein Gestänge mit einem die Zähne und das Gewebe abtastenden Taster gekoppelt sind und zwar derart, daß jedem Meßwert durch Polarkoordinafcen bzw. sphärische Koordinaten Speicherwerte zugeordnet werden, wobei zur eindeutigen Zuordnung dieser Werte der Kopf des Patienten fest zu der Vorrichtung bei geöffnetem Mund fixiert wird.
Der Taster kann nach dem induktiven Prinzip arbeiten (Prospekt der Firma Tesa, Elektronische Präzisions Messtaster), die Kontur eines Zahnes kann auch photoelektronisch abgetastet werden (Prospekt der Firma Sick, HT 20 Abstandsregler). Es kann auch die auf den Fühler wirkende Kraft beim Abtasten der Kontur in zwei zueinander senkrechte Komponenten elektronisch zerlegt werden, indem ein Trägerfrequenzsignal erzeugt wird, dessen Amplitude den Betrag der Kraft,und dessen Phase in Bezug auf ein Referenzsignal die Richtung der Kraft repräsentiert (OS-PS 2 048 791). daraus werden dann Steuersignale für eine Werkzeugmaschine zum Kopieren von Werkstücken abgeleitet. Prinzipiell ist es möglich, mit einer derartigen Vorrichtung die Konturen von Zähnen abzutasten und zum Beispiel ein Gipsmodell herzustellen. Es ist auch bereits bekannt dreidimensionale Modelle so abzutasten, daß die Meßwerte in kartesischer Koordinatendarstellung gespeichert werden können bzw. eine Maschine ansteuern (US-PS 3 600 660, US-PS 3 624 371).
Es ist auch bekannt (US-PS 3 861 044) ein passgenaues
Inlet für einen Zahn in der Weise herzustellen, daß zunächst der Zahn präpariert wird, die Aufnahmebohrung für das Inlet optisch vermessen wird, aus diesen Werten Speicherwerte zur Steuerung einer Maschine abgeleitet werden, der präparierte Zahn mit Wachs geschlossen und die Oberfläche des Wachses in etwa der ursprünglichen Kaufläche bearbeitet wird, diese in Wachs nachgebildete Kaufläche bzw. Oberfläche des Zahnes ebenfalls optoelektronisch erfaßt wird und.üie Meßwerte gespeichert werden. Mittels sämtlicher Speicherwerte wird dann eine Werkzeugmaschine gesteuert, die maschinell und vollautomatisch das Inlet aus einem Materialstück: herstellt.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß die Herstellung z.B. einer dem Materialabtrag entsprechenden Krone nur dann möglich ist, wenn die ursprüngliche Kontur des Zahnes die Fläche des Zahnstumpfes und die Sitzfläche der gingivalen Schulter für die Krone eine zusammenhängende Hüllfläche für die Krone definieren, die durch die Meß- und Speicherwerte repräsentiert ist, da dann, bei fixiertem Kopf des Patienten zur Abtasteinrichtung, die Vorgabe eines Bezugspunktes, relativ zu dem die Werte gemessen werden eliminiert ist und im Speicher nur Differenzwerte gespeichert sind, die ohne weiteres die maschinelle automatische Herstellung einer Krone aus einem Stück VoIlraaterial ohne aufwendige Bestimmung von Bezugspunkten usw. ermöglichen. Entsprechendes gilt für Brücken, Inlays und Onlays, allgemein für die eingangs definierten festsitzenden prothetischen Restaurierungen.
Der Erfindung ließt die Aufgabe zugrunde, Verfahren der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die einen definierten Materialabtrag ermöglichen und eine dem Materialabtrag entsprechende festsitzende prothetische Restaurierung herzustellen gestatten.
Unter definiertem Materialabtrag ist im Sinne der Erfindung weiterhin zu verstehen, daß im Hinblick auf die durch das Kauen auftretenden Belastungen der Zähne optimal festsitzende prothetische Restaurierungen geschaffen sind.
Diese Aufgabe wird gemäß einem ersten Verfahrensprinzip dadurch gelöst, daß bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des Patienten die Kontur des Zahnes abgetastet wird und die Werte als Außenkontur der festsitzenden prothetischen Restaurierung gespeichert werden, die Zahnsubstanz bis auf den Zahnstumpf in an sich bekannter Weise abgetragen wird und der Zahnstumpf abgetastet wird und diese Werte als Innenkontur der festsitzenden prothetischen Restaurierung gespeichert werden und daß mit den gespeicherten Werten die festsitzende prothetische Restaurierung aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit dem Zahn verbunden wird.
Gemäß einem zweiten Verfahrensprinzip wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des Patienten die Kontur des Zahnes abgetastet wird und die Werte als Außenkontur für die festsitzende prothetische Restaurierung gespeichert werden, daß die Zahnsubstanz bis auf den Zahnstumpf unter gleichzeitiger
Speicherung der Abtragwerte gesteuert abgetragen wird, und daß mit den gespeicherten Werten der Kontur des Zahnes und den zuletzt gespeicherten Werten des Zahnstumpfes die prothetische Restaurierung aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit dem Zahnstumpf verbunden wird.
Durch diese Maßnahmen wird sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Verfahrensprinzip erreicht, daß eine zusammenhängende Hüllfläche für die festsitzende prothetische Restaurierung durch die Speicherwerte genau und unabhängig von einem Bezugspunkt gespeichert werden und daß mit mit diesen Speicherwerten numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen aus Vollmaterial die Restaurierung herausgearbeitet wird. Dies kann wie üblich durch spanende Bearbeitung des Materials erfolgen. Falls das Material Metall ist kann die Bearbeitung auch durch Funkenerosion erfolgen.
Erfindungswesentlieh ist hierbei, 'daß während der gesamten Zeit, d.h. von Beginn der Abtastung des Zahnes bis zum Ende der Abtastung des Zahnstumpfes der fest orientierte Kopf und der fest orientierte Unterkiefer des Patienten fixiert sind. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, daß mit einem in der Kopfchirurgie üblichen Rahmen der Kopf bei geöffnetem. Mund fest eingespannt wird und der Rahmen mit der Behandlungseinrichtung fest verbunden ist.
Im allgemeinen kann die Dicke der Krone, d.h. der Abstand der Außenfläche von der Innenfläche so vorgegeben sein, daß die Krone (Brücke) den mechanischen Beanspruchung von
vornherein standhält. Im allgemeinen ist man jedoch bestrebt die Dicke der abzutragenden Schicht an Zahnmaterial möglichst gering zu halten, um eventuell eine Krone (Brücke) nach längerem Einsatz, insbesondere dann, wenn sich unterhalb der Krone (Brücke) Karies ausgebreitet hat, zu erneuern. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird deshalb das Material der Kaufläche derart abgetragen, daß die gebildete Fläche einen vorgegebenen Mindestabstand zur Kaufläche hat. Im allgemeinen wird so verfahren, daß der Kaufläche eine Bezugsebene zugeordnet wird, von der aus alle Punkte der Kaufläche einen Mindestabstand nicht unterschreiten. Dies ergibt sich in erfindungsgemäßer Weise dadurch, daß mit elektronischen Mitteln in Richtung der Zahnachse von allen Speicherwerten ein dieser Mindestdicke entsprechender Wert addiert wird und als Bezugsebene die Ebene gewählt wird, die in Richtung zur gingivalen Schulter zu dieser den geringsten Abstand hat. Ein Abschleifen der Kaufläche in dieser Bezugsebene ergibt dann hinsichtlich der Zahnerhaltung die optimale Fläche in Bezug auf die Kaufläche.
Im Sinne einer weitgehenden Zahnkonservierung wird das seitliche Material des Zahnes unter Erzeugung eines konischen Zahnstumpfes derart abgetragen, daß die konische Fläche einen vorgegebenen Mindestabstand von der ursprünglichen seitlichen Zahnkontur hat, wobei als Randbedingung die Ausbildung der gingivalen Schulter zu beachten ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die
Herstellung des Zahnstumpfes derart, daß die gingivale Schulter eine Sitzfläche vorgegebener Breite, insbesondere vorgegebener konstanter Breite für die gegen sie anstehende Stirnfläche der Restaurierung hat.
Damit die Restaurierung optimal den Belastungen standhalten kann und eine optimale Belastung der Zahnstümpfe und der Pfeiler erfolgt, erfolgt vor dem Abtragen der Zahnsubstanz eine Bestimmung der Achse des Zahnstumpfes bzw. der Zahnstümpfe bzw. der Pfeiler und zwar derart, daß der der Kaufläche zugeordnete Bereich des Zahnstumpfes und die Sitzfläche der gingivalen Schulter für die Stirnfläche der Restaurierung im wesentlichen senkrecht zur vorgegebenen Achse verlaufen.
Erfindungsgemaß wird die Achse der Pfeiler derart bestimmt, daß beim Abtragen der. Zahnsubstanz die Pulpa der Pfe iler nicht verletzt wird*
In einer noch weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden zum Herstellen einer Brücke die Werte der Kauflächen der als Pfeiler dienenden Zähne gespeichert, und die Kaufläche der Brücke zwischen den Kauflächen der Pfeiler bestimmt durch die komplementären Werte der Gegenbißflächen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform wird zum Herstellen einer Brücke mit den Werten der Außenkontur der als Pfeiler dienenden Zähne maschinell ein Modell des lückenhaften Bisses hergestellt, der Zwischenbereich zwischen den als Pfeiler dienenden Zähne des Modells des fehlerhaften Bisses wird unter Bildung eines Modells der
Brücke modelliert, die Kontur der Brücke wird abgetastet, die Werte werden gespeichert und mit diesen gespeicherten Werten und den Werten für die Zahnstümpfe der Pfeiler wird die Brücke aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit den Zahnstümpfen der Pfeiler verbunden.
Zum Herstellen eines Inlays bzw. eines Onlays wird der betreffende Zahnbereich abgetastet, die Werte werden gespeichert, die Kavität wird hergestellt, die Oberfläche der Kavität abgetastet, die Werte werden gespeichert, wobei dann mit sämtlichen Speicherwerten das Inlay bzw. Onlay aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt wird.
Erfindungsgemäß wird zum Herstellen einer Krone bzw. einer Brücke ein Materialstück aus Vollmaterial und von Übermaß in eine Spanneinrichtung der Vorrichtung zur maschinellen Bearbeitung des Vollmaterials, eingespannt, das Material wird unter Erzeugung der Kaufläche, der seitlichen Kontur und der gegen die Sitzfläche(n) der gingivalen Schulter(n) zum Anstehen kommenden Stirnfläche(n) der Krone (Brücke) abgetragen, wobei das eingespannte Werkstück im Bereich der soweit fertiggestellten Krone (Brücke) gespannt und die Spanneinrichtung außer Eingriff gebracht wird und daß die Ausnehmung(en) für den. (die) Zahnstumpf (Zahnstümpfe) hergestellt wird (werden).
Erfindungsgemäß wird zum Herstellen einer festsitzenden prothetischen Restaurierung gemäß einem zweiten Herstellungs-
prinzip ein Materialstück aus Vollmaterial und von Übermaß in eine Spanneinrichtung der Vorrichtung zur maschinellen Bearbeitung des Vollmaterials eingespannt und das Material unter Belassen eines die prothetische Restaurierung im Bereich ihrer Außenkontur mit der Spanneinrichtung verbindenden Steges abgetragen und abschließend der Steg entfernt. Dieses Verfahren dient einerseits zur Herstellung von Inlays und Onlays und kann auch zur Herstellung von Brücken und Kronen eingesetzt werden, wenn das erste Herstellungsverfahren zu umständlich wird.
Die Vorrichtung zum Vorbereiten mindestens eines Zahnes für eine feststehende prothetische Restaurierung und zum Herstellen der prothetischenRestaurierung ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Fixieren des fest orientierten Kopfes und des fest orientierten Unterkiefers des Patienten, eine Einrichtung zum Abtasten der zu speichernden Werte und zum Abtragen des Zahnmaterials und durch eine mit den gespeicherten Werten gesteuerte Einrichtung zum Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung. Die Einrichtung zum Fixieren des Kopfes kann zum Beispiel aus einer in der Kopfchirurgie üblichen Haltevorrichtung für den Kopf bestehen, die mit der Einrichtung zum Abtasten und zum Abtragen des Zahnmaterials fest verbunden ist. Im einfachsten Falle bleibt der Patient in dieser Stellung und zwar beginnend mit dem Abtasten der Zahnkonturen und der Zahnstümpfe und gegebenenfalls bis zum Verbinden der Zähne mit der bzw. den prothetischen Restaurierungen, was weiter unten noch erläutert wird.
Es kann auch eine justierende "bzw. zentrierende Kupplung zwischen der Haltevorrichtung und der Einrichtung zum Abtasten und Abtragen des Zahnmaterials vorgesehen sein, sodaß bei langwierigen Arbeiten der Patient den Behandlungsstuhl verlassen kann, wobei dann allerdings der Kopf in der Haltevorrichtung eingespannt bleibt.
Die Einrichtung zum Herstellen der prothetischen Restaurierung ist im allgemeinen eine an sich bekannte, mit den gespeicherten Werten gesteuerte Werkzeugmaschine.
Weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Lie Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1a,b,c die Herstellung einer Krone,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Abtasten des Zahnes und des Zahnstumpfes sowie zum Aufnehmen der Abtragswerte,
l?ig- 3-5 Einzelheiten der Fig. 2 einschließlich vorteilhafter Abwandlungen,
Fig. 6 ein Blockschaltbild einer gesteuerten Vorrichtung zum Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung,
Fig. 7 u.8 schematisch die Bearbeitung von Vollmaterial, Fig. 9 die maschinelle Sanierung und
Fig. 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer mit . Druckfühlern gekoppelten Turbine.
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In Pig. 1a ist der Einfachheit halber ein einzelner Backenzahn 1 dargestellt, der die Kaufläche 2 und die seitliche Fläche 3 und den vom Zahnfleisch 4 übergriffenen Bereich hat. Mit 5 ist der Zahnschmelz bezeichnet, mit 6 das Dentin oder Zahnbein, mit 7 die Wurzelhaut. Der Übergangsbereich der von der fest an dem Zahn anliegenden Wurzelhaut und dem an den Zahn anstehenden Zahnfleisch gebildet wird, ist das Parodontium. Strichliert ist unterhalb des Zahnfleisches eine Linie eingezeichnet, längs der im allgemeinen die gingivaIe Schulter für die Zahnkrone hergestellt wird. Kaufläche und seitliche Fläche des Zahnes werden im folgenden als Kontur des Zahnes bezeichnet, wobei auch das von dem Zahnfleisch übergriffene Parodontium zu verstehen ist. Mit einer der in den folgenden Figuren erläuterten Vorrichtungen wird die Kontur des Zahnes abgetastet, die Werte werden in einen Speicher gespeichert. Beim Abtragen des Zahnmaterials entsteht der in Fig. 1b dargestellte Zahnstumpf 9· Die gingivale Schulter ist mit 10 bezeichnet, ihre Sitzfläche für die in Fig. 1c dargestellte Krone 12 ist mit 11 bezeichnet. Der Zahnstumpf 9 und die gingivale Schulter 10 werden nach dem ersten Verfahrensprinzip ebenfalls abgetastet und die Werte in den Speicher gegeben. Sämtliche Werte bilden eine in sich geschlossene Hüllfläche, die die Außen- und Innenkontur der Zahnkrone und auch ihre gegen die Sitzfläche 11 anstehende Stirnfläche 13 definiert. Es kann auch' eine konische Sitzfläche usw. ausgebildet sein. Es ist ohne weiteres verständlich, daß durch diese Bestimmung der Werte für die Krone sich eine von einem
Bezugspunkt unabhängige Hüllfläche ergibt. Voraussetzung ist dabei, daß während des Abtastens der Kontur des Zahnes während des Abtragens des Zahnmaterials und während des Abtastens des Zahnstumpfes der Kopf des Patienten während dieser Zeit in Bezug auf die Vorrichtung·zum Abtasten fixiert ist. Dies erfolgt dadurch, daß in einer in der Medizin üblichen Halterung wie sie zum Beispiel in der Kopfchirurgie verwendet wird, der Kopf des Patienten bei geöffnetem Mund fest eingespannt wird.
Fig. "Ic zeigt die erfindungsgemäß mit diesen üpeicherwerten auf einer numerisch gesteuerten Werkzeugmaschine herge= stellte Krone, die eine Bohrung 14 aufweist. Durch die Bohrung entweicht die in der Krone eingeschlossene Luft während des Aufziehens der Krone auf den Zahnstumpf. Entsprechend werden bei Brücken ebenfalls derartige Bohrungen vorgesehen. Die Bohrungen werden abschließend zugenietet. Gemäß dem zweiten Verfahrensprinzip werden die Werte für die Kontur des Zahnes und die Abtragwerte gespeichert. Auch in diesem Falle wird der Kopf entsprechend fixiert.
Eine einfache Abtasteinrichtung zur Durchführung des ersten Verfahrensprinzips ergibt sich dadurch, daß ein..'Lampengestänge der üblichen räumlich verstellbaren Beleuchtungslampen für zahnärztliche Praxen, zum Beispiel der Fa Ritter, an allen Gelenkstellen mit absoluten Winkelschrittgebern ergänzt wird, und an die Stelle der Lampe ein Taster, zum Beispiel ein induktiver Taster oder ein Optoelektronischer Taster (Prospekt der Fa Sick, HT 20 Abtastregler) eingesetzt
wird. Die Halteeinrichtung für den Kopf des Patienten ist mit dieser Abtasteinrichtung verbunden, sodaß der Kopf des Patienten während der gesamten Behandlung fixiert ist. Von Hand wird dann der Taster geführt. Die Winkelschrittgeber ordnen in ihrer Gesamtheit den einzelnen abgetasteten titeilen der Kontur des Zahnes bzw. der Zähne eindeutige Werte zu, die gespeichert werden und die die numerisch gesteuerte Werkzeugmaschine steuern. Das Programm ist in einer der üblichen Maschinensprachen geschrieben und deshalb nicht näher erläutert. Die absoluten WinkeIschrittgeber sind ebenfalls an sich bekannt (Prospekt der Fa Stegmann, optoelektronischer absoluter WinkeTschrittgeber). Sie ordnen jeder Stellung eindeutig bestimmte einmalige Kombinationen von Zahlenwerten absolut zu. Da der Nullpunkt auf den Scheiben des absoluten Winkelschrittgebers durch einen Code definiert ist und die Abfrage im statischen Zustand erfolgt, sind Fehler ausgeschlossen.
Fig. 2 zeigt in einer Explosionsdarstellung ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 14 zur Bestimmung der Werte der Kontur des Zahnes, zum Speichern der Abtastwerte und der Abtragwerte während des Abtragens des Zahnmaterials, wobei die Vorrichtung eine nachträgliche maschinelle Korrektur des Zahnstumpfes durchführen kann.
Das Fundament des Behandlungsstuhles 15* der nicht näher dargestellt ist, weist einen höhenverstellbaren Maschinentisch 16 auf. Die Höhenverstellung erfolgt mittels des hydraulischen Zylinders 17. Die Höhenverstellung wird
mittels des absoluten Winkelschrittgebers 18 registriert, der mit einem am Maschinenbett befestigten Lineal 19 zusammenarbeitet, das parallel zur Achsenrichtung des hydraulischen Zylinders ausgerichtet ist. Das Fundament des Behandlungsstuhles weist einen Ausleger 20 auf, an dem eine nicht dargestellte Haltevorrichtung für den Kopf des Patienten befestigt ist.
Auf dem Maschinenbett ist horizonal verschiebbar ein !Schlitten 21 geführt, der mit einer Spindel 22 in Eingriff steht. Diese steht ihrerseits mit einem Schrittmotor und einem absoluten Winkelschrittgeber in Eingriff, die beide als Baueinheit 23 ausgebildet sind. Auf dem Schlitten sind zwei Lagerböcke 24 und 25 angeordnet für eine Welle 26. Mit der Welle ist über eine Vielnutwellenverbindung die Lasche 27 eines als Hohlzylinder ausgebildeten Führungszylinders 28 verbunden. Die Welle ist über den einen Lagerbock hinausgeführt und steht mit einem Schrittmotor und einem absoluten Winkelschrittgeber in Eingriff, die beide als Baueinheit 29 ausgebildet und auf dem Schlitten angeordnet sind.
In dem Führungszylinder 28 ist verdrehbar ein Zylinderteil 30 gelagert, das einen Zahnkranz 31 aufweist und mit einem Schrittmotor und einem absoluten WinkeIschrittgeber in Eingriff steht, die beide die Baueinheit 32 bilden, die mit dem Führungszylinder 28 verbunden ist. In dem Zylinderteil ist verschiebbar die Zahnstange 29 geführt, die mit einem absoluten Winkelschrittgeber und einem Schrittmotor
dy -
in Eingriff steht, die beide die Baueinheit 33 bilden, die mit dem Zylinderteil verbunden ist. Am anderen Ende der Zahnstange ist die Turbine 34- mit dem Bohrer 35 befestigt. An dem Fundament ist weiterhin auf einem Ausleger 36 ein Bedienungspult 37 angeordnet, das zwei Bedienungshebel 38 und 39 aufweist, die jeweils über die Nullstellung hinaus in zwei zueinander senkrechte Richtungen bewegt werden. Sie sind den Schrittmotoren und ihren Drehrichtungen zugeordnet und werden wie bei Funksteuerungen gehandhabt.
Fig. 3 zeigt den die Turbine aufweisenden Endabschnitt der Zahnstange in vergrößerter Darstellung. Sie weist einen absoluten Winkelschrittgeber und einen Schrittmotor auf, die eine Baueinheit 41 bilden und die beide mit einer in der Zahnstange geführten Spindel 42 in Eingriff stehen. Die Spindel steht mit der kreisbogenförmig ausgebildeten Verzahnung des Schwenkteils 43 in Eingriff, das in der Gabel 44 schwenkbar gelagert ist, wobei in der Gabel ein Druckfühler 45 angeordnet ist. Ein zweiter Druckfühler ist in dem Turbinengehäuse 47 angeordnet. Die Druckfühler sind von an sich bekannter Bauart, zum Beispiel sind es Kraftmeßdosen, Dehnungsmeßstreifen usw. (Otto Limann, Elektronik ohne Ballast, 4.Auflage, Druckabhängige und einstellbare Widerstände, Seite 187 ff). Die Ausgangswerte der Druckfühler werden auf dem Schaltpult 37 angezeigt. Die Verdrahtung, der Anschluß der Turbine an die Druckluft usw. sind nicht dargestellt.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für die
Anordnung der Turbine an der Gabel 4-4 (Fig. 2). Das Turbinengehäuse 4-7 ist ebenfalls schwenkbar in der Gabel 44 gelagert. Es ist am oberen Ende an der Spindel 48 angelenkt, die mit einem absoluten WinkeIschrittgeber und einem Schrittmotor in Eingriff steht, die die Baueinheit 49 bilden. In der Spindel ist ein Druckfühler 50 angeordnet.
Fig. 5 zeigt in Abwandlung der Fig. 4 eine andere schwenkbare Anordnung des Turbinengehäuses, das mit 51 bezeichnet ist. Es ist in der Gabel 52 gelagert, die in der Kardanaufhängung 53 gelagert ist. Das freie Ende der Gabel ist mit Dehnungsmeßstreifen verbunden, die an dem anderen Ende mit dem Gehäuse 54 verbunden sind. Infolge der hohen Umdrehungszahlen der heutigen Turbinen genügt ein kleiner Druck für den Materialabtrag, sodaß praktisch mit einem sehr geringen Berührungsdruck der Bohrer an dem Zahn geführt ist.
Das Ausführungsbeispiel in Fig. 5 ist besonders auch zum Abtasten der Zahnkonturen geeignet, indem der Bohrer der Turbine durch einen Stift ersetzt wird. Das Abtasten kann auch bei stillstehendem Bohrer erfolgen.
Das Abtasten wird so durchgeführt, daß es unter vorgegebenem Druck des die Zahnkonturen abtastenden Stiftes oder stillstehenden Bohrers der Turbine erfolgt. Zu diesem Zwecke ist von den in der Regelungstechnik bzw. Steuerungstechnik bekannten Maßnahmen Gebrauch gemacht. Das Abtasten ist deshalb erforderlich, da bei Überschreiten eines
maximalen Abtastdruckes die Zähne ausgelenkt werden, sodaß die abgetasteten Werte zu der Verfälschung der oben definierten Hüllkurve führen. Der Zahnarzt steuert mit den beiden Hebeln 38 und 39 des Bedienungspultes (Fig. 2) die Abtustbewegung, wobei dafür gesorgt ist, daß durch Verriegelungskreise der Druck nicht zu hoch wird. Das Abtasten erfolgt weiterhin so, daß nur dann Werte gespeichert werden, wenn der Taster oder der stillstehende Bohrer der Turbine mit einem vorgegebenen Mindestdruck gegen die Konturen des Zahnes ansteht. Es wird hierbei ebenfalls.von den allgemein bekannten Maßnahmen der Regelungs- bzw. Steuertechnik Gebrauch gemacht, die deshalb nicht näher erläutert sind.
Beim Wechsel des Tasters gegen einen Bohrer oder bei Austausch eines Bohrers ist zu beachten, daß der Kontaktpunkt mit den Zähnen sich ändert und zwar bezogen auf den zuvor eingesetzten Taster bzw. Bohrer» Aus diesem Grunde sind die abgetasteten und zu speichernden Werte mit entsprechenden Korrekturfaktoren zu versehen, die zuvor experimentell zu bestimmen sind. Es kann auch nach einem vorgegebenen Rechnerprogramm eine Korrektur der zu speichernden Werte erfolgen.
Mit den getasteten und gespeicherten und eventuell korrigierten bzw. erst bei einem Bohrerwechsel zu korrigierenden Werten für die Kontur des Zahnes bzw. der Zähne werden die Schrittmotoren gesteuert, die den Bohrer so führen, daß in vorgegebenen Dicken die Schichten des Zahnmaterials bis auf den Zahnstumpf abgetragen werden, wobei der Abtrag
visuell wie in Fig. 6 erläutert überwacht wird. Das Abtragen des Zahnmaterials kann auch so erfolgen, daß nach der Bestimmung der Kontur des Zahnes bzw. der Zähne bei sich drehendem Bohrer und unter vorgegebenem Druck mittels der Hebel 38 und 39 der Zahnarzt den Bohrer führt und visuell das Abschleifen des Zahnes bzw. der Zähne überwacht, wobei laufend die Abtragwerte gespeichert werden und bei einem Bohrerwechsel die Korrekturfaktoren für den Speicher eingegeben werden. Nach Abtragen des Zahnmaterials ordnet ein Rechnerprogramm die zuletzt gespeicherten Abtragwerte dem Zahnstumpf zu. Der Rechner und der Speicher sind in den Figuren nicht dargestellt, da sie zum allgemein bekannten Stand der Technik gehören. Gleiches gilt auch für das Rechnerprogramm (Software), das deshalb nicht weiter erläutert ist.
Mittels der gespeicherten Werte kann zum Beispiel das Modell des Zahnstumpfes hergestellt werden. Dieses wird dann korrigiert, wobei in der oben erläuterten Weise die Abtastwerte bzw. die Abtragwerte gespeichert werden und mittels dieser Werte, die in den Speicher gegeben werden können die Schrittmotoren der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung gesteuert werden, die dann den Zahnstumpf bzw. die Zahnstümpfe korrigieren. Mit den korrigierten Werten und den der Kontur des Zahnes zugeordneten Werten wird dann die Krone maschinell hergestellt.
Fig. 6 zeigt ein Blockschaltbild (Ausführungsbeispiel) für das Steuern einer Werkzeugmaschine, wobei zusätzlich ein
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Zahnstumpf maschinell im Mund des Patienten korrigiert werden kann.
Mit 14 ist die aus Fig. 2 ersichtliche Vorrichtung bezeichnet. Ihre Abtastwerte und Abtragswerte werden in dem Speicher 50 gespeichert, der über ein vorgegebenes Programm den Steuerteil 51 der Werkzeugmaschine 55 über die Schalter 52,53 und 54 steuert. Über den Schalter 52 werden die Tastwerte in die Werkzeugmaschine eingegeben, die aus einem Stück Vollraaterial ein Modell 56 des abgetasteten Zahnes herstellt. Der Zahnarzt hat somit ein Modell des Originalzahnes während der gesamten Arbeit vor Augen. Über den Schalter 53 werden die getasteten Werte der Kontur des Zahnes und die Abtragswerte bzw. die Abtastwerte für den Zahnstumpf in die Werkzeugmaschine eingegeben, die aus einem Stück !Tonmaterial ein Modell 57 des Zahnstumpfes herstellt.
Über den Schalter 54 werden die Abtastwerte der Zahnkontur und die Abtastwerte des Zahnstumpfes bzw. die dem Zahnstumpf zugeordneten Abtastwerte eingegeben, sodaß die Werkzeugmaschine entsprechend der oben definierten Hüllfläche aus einem Stück Vollmaterial die in Fig. 1c dargestellte Krone 12 herstellt, die in an sich bekannter Weise mit dem Zahnstumpf verbunden wird. Zusätzlich ist eine zweite Vorrichtung 58 vorgesehen, die mit der Vorrichtung 14 identisch ist. Mittels dieser Vorrichtung werden analog anhand der Fig. 2 erläutert, die Werte des Zahnstumpfes abgetastet und mit den ursprünglichen Werten verglichen,
wobei diese Abtastwerte dem Speicher 58 zugeführt werden, die dann über den Schalter 59 in dem Speicher 50 mit den Abtastwerten der Vorrichtung 14· verglichen werden.
Es ist zusätzlich möglich, das Modell des Zahnstumpfes 57 mittels der Vorrichtung 58 zu korrigieren. Die Korrektur^ werte die als korrigierte Abtragswerte dem Speicher 58 zugeführt werden, steuern dann über den geschlossenen Schalter 60 die Vorrichtung 14 in Fig. 2, wobei die Schrittmotoren der Vorrichtung 14 in Fig. 2 entsprechend gesteuert werden. Diese Korrekturwerte werden bei geschlossenem Schalter 61 in den Speicher 50 eingegeben und ersetzen die zugeordneten Speicherwerte, die gespeicherten Korrekturwerte steuern dann die Werkzeugmaschine, sodaß eine korrigierte Krone 12 hergestellt wird.
Mittels der in Fig. 6 dargestellten Vorrichtung ist es in einfacher Weise möglich, den Materialabtrag so vorzunehmen, daß im Sinne einer weitgehenden Zahnerhaltung die Kaufläche der Krone eine Mindestdicke aufweist. Gleiches gilt auch für ihre seitliche Kontur. Im einfachsten Falle erfolgt dies dadurch, daß während des Abtragens des Z.ahnmaterials gleichzeitig die Herstellung des Modells des Zahnstumpfes vorgenommen und mit dem Modell des Zahnes verglichen wird. Um eine gutsitzende Krone zu erhalten, ist es beispielsweise ebenfalls möglich das Zahnfleisch im Bereich des Parodontions ebenfalls abzutasten und im Modell darzustellen. Ein besonders guter Vergleich ist dann möglich, wenn die Modelle im vergrößerten Maßstab auf der Werkzeugmaschine hergestellt werden.
Es kann auch im Bereich der Kaufläche des Zahnstumpfes am Rande eine abgeschrägte umlaufende Schulter d.h. eine Fase mittels der Vorrichtung und der nachgeschalteten Komponenten hergestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die nachträglich konische Ausbildung des Zahnstumpfes, der auch zylindrisch hergestellt werden kann. Zur Vergrößerung der Kontaktfläche mit der Krone kann der Zahnstumpf auch abgestuft abgeschliffen werden. Zu dem gleichen Zwecke können Rillen hergestellt werden. Insbesondere ist es anhand des Modells des Zahnes sehr einfach, die Achse des Zahnes zu bestimmen und das Abtragen des Zahnmaterials so vorzunehmen, daß die Kaufläche und die Stirnfläche der Krone im wesentlichen senkrecht zu der Achse verlaufen. Die gleichen Möglichkeiten ergeben sich bei einer Brücke. So wird mittels der in Fig. 6 dargestellten Vorrichtung ein Modell des lückenhaften Bisses hergestellt, der Zwischenbereich zwischen den als Pfeiler dienenden Zähne wird modelliert und dann werden die Werte des Modells der Brücke abgetastet und entsprechend die Zähne abgeschliffen bzw. die Zahnstümpfe der Pfeiler nachträglich korrigiert.
Insbesondere können anhand des Modells die optimalen Achsen für die als Pfeiler dienenden Zahnstümpfe ermittelt werden. Durch das Abtasten und Speichern der Gegenbissflachen im Bereich der Lücken zwischen den Zähnen kann die Kaufläche der Brücke zwischen den Pfeilern als komplementärer Gegenbiß ermittelt und am Modell abgetastet werden. Anschließend wird dann die Werkzeugmaschine zur Herstellung der Brücke
mit den ermittelter. Werten durch die Vorrichtung 58 gesteuert.
Bei der Herstellung einer Krone bzw. einer Brücke wird beispielsweise gemäß Fig. 7a/7b bzw. Fig. 8 verfahren indem ein Materialstück mit Übermaß, das strichpunktiert und voll angedeutet ist, in der Klemmeinrichtung 66 der Werkzeugmaschine eingespannt wird, üobald das Material im strichpunktierten Bereich durch die Werkzeugmaschine abgetragen ist, wird mit einer weiteren Spanneinrichtung 67 (^ig· 7b) die Krone bzw. die Brücke im bereits fertiggestellten Bereich eingespannt und dann die erste Spanneinrichtung entfernt. Dann wird die Krone bzw. die Brücke fertig hergestellt.
Gemäß Fig. 8 wird aus einem Materialstück mit Übermaß die Krone so hergestellt, daß die Krone bis zuletzt über einen Steg 69 in der nicht dargestellten Spanneinrichtung eingespannt ist.
Fig. 9 erläutert schematisch die Korrektur des Bisses. Mittels einer Vorrichtung nach Fig. 6 wird ein Modell des Bisses in der Weise hergestellt, daß bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des. Patienten die Konturen der Zähne des Oberkiefers und des Unterkiefers abgetastet und die Werte gespeichert werden und jeweils ein Modell der oberen und unteren Zahnreihen mit den gespeicherten Werten aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt wird und die Konturen der Zähne des Modells korrigiert werden, indem beispielsweise die Kauflächen der oberen und unteren Zahnreihe besser auf-
einander abgestimmt werden und dann die Zahnflachen entsprechend korrigiert v/erden.
In der Fig. 9 ist mit 70 eine Platte mit der oberen Zahnreihe 71 bezeichnet, mit 72 eine weitere Platte mit der unteren Zahnreihe 73 > wobei jeweils aus einem Stück Vollmaterial die beiden Modellteile hergestellt sind. In der Figur ist oben ihre Zuordnung dargestellt, während unten die beiden Modellteile in den Spannbacken 74- bzw. 75 einer Vorrichtung nach Fig. 6 eingespannt sind.
Eine Abwandlung dieses Korrekturverfahrens besteht darin, daß gleichzeitig mit dem Abtasten der oberen und unteren Zahnreihe Fixpunkte festgelegt werden und zwar außerhalb des Mundes für die obere und die untere Zahnreihe, indem beispielsweise an der Spanneinrichtung vorgegebene Markierungen abgetastet und die Werte gespeichert werden. Diese Fixpunkte werden modellmäßig ebenfalls hergestellt. In Fig. 9 sind sie durch die Vorsprünge 76 bzw. 77 dargestellt. Nach Abtasten und Speichern der Werte für die obere und untere Zahnreihe wird die Spanneinrichtung mit dem Unterkiefer derart freigegeben, daß der Patient bei eingespanntem Kopf den Mund schließen kann. In dieser Stellung wird die räumliche Zuordnung der Fixpunkte maschinell bestimmt.
Die beiden in Fig. 9 dargestellten Modellteile werden in einem an sich bekannten Artikulator eingebaut und zwar derart, daß in der, der geschlossenen Mundstellung entsprechenden Stellung des Artikulators, die räumliche Zuordnung der Fixpunkte sich ergibt (Fig. 9 oben). Der
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Artikulator ist in Fig. 9 nicht dargestellt. Die Korrekturen werden in dem Artikulator vorgenommen, dann werden die Modellteile in die Vorrichtung in der ursprünglichen Position wieder eingespannt (Pig. 9 unten). Anschließend werden die Modellteile,wie anhand der Fig. 6 erläutert, abgetastet und der Biss des Patienten maschinell korrigiert.
Fig. 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Ausbildung von Fühlern an einer Turbine, die mit 80 bezeichnet ist. Die Rotorachse weist einen stabförmigen Permanentmagneten 82 auf. Konzentrisch zu der Rotorachse sind Induktionsspulen 83 und 8A-, sowie 85 und 86 derart angeordnet, daß bei einer Abweichung der Rotorachse aus ihrer vorgegebenen Richtung Spannungen induziert werden, die ein Maß für die Auslenkungen bezüglich der Richtungen X und Y sind. Eine Druckmeßdose 87 zwischen dem Gehäuse und der Stirnfläche der Rotorachse zeigt den axialen Druck an. Induktionsspulen und ein Magnet sind zusätzlich im unteren Bereich 88 angeordnet.
Als Vollmaterial kommen Gold, Gold mit Verblendung. Keramik. Legierungen usw. zur Anwendung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird auch zum Beseitigen von Kariesschäden eingesetzt, indem unter einem vorgegebenen Druck der betreffende Zahn abgetastet wird. Die kariösen Stellen werden durch einen verminderten Druck des Fühlers angezeigt. Die kariösen Stellen werden abgetragen, gegebenenfalls werden Füllungskavitäten gebohrt, in der oben beschriebenen Weise abgetastet und in an sich bekannter Weise geschlossen.
Generell kann die in Fig. 2 dargestellte Vorrichtung lediglich, zum Abtasten eingesetzt werden, es können auch mittels den korrigierten Werten die Schrittmotoren zur Korrektur der Zahnstümpfe gesteuert werden. Während des Abtastens werden die Schrittmotoren mittels den beiden Hebeln 37 und 38 gesteuert, wobei der Abtastdruck als Sollwert vorgegeben ist. Dies gilt auch beim Abtragen des Zahnmaterials.
Die Definition der Kauflächen zwischen den Pfeilern einer Brücke kann beispielsweise gemäß dem in Fig. 9 erläuterten Prinzip erfolgen.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1.) Verfahren zum maschinellen Sanieren oder Korrigieren mindestens eines Zahnes oder zum maschinellen Vorbereiten mindestens eines Zahnes für eine festsitzende prothetische Restaurierung und zum maschinellen Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung, ' dadurch gekennzeichnet, daß
    bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des Patienten die Kontur des Zahnes abgetastet wird und die Werte als Außenkontur der festsitzenden prothetischen Restaurierung gespeichert werden, die Zahnsubstanz bis auf den Zahnstumpf in an sich bekannter Weise abgetragen wird und der Zahnstumpf abgetastet wird und diese Werte als Innenkontur der festsitzenden prothetischen Restaurierung gespeichert werden und daß mit den gespeicherten Werten die festsitzende prothetische Restaurierung aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit dem Zahn verbunden wird.
    2.) Verfahren zum*Sanieren oder Korrigieren mindestens eines Zahnes oder zumVorbereiten mindestens eines Zahnes für eine festsitzende prothetische Restaurierung und zumherstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des Patienten die Kontur des Zahnes abgetastet wird und die Werte als Außenkontur für die festsitzende prothetische Restaurierung gespeichert werden, daß die Zahnsubstanz bis auf den Zahnstumpf unter gleichzeitiger Speicherung der Abtragwerte gesteuert abgetragen wird, und daß mit den gespeicherten Werten der Kontur des Zahnes und den zuletzt gespeicherten Werten des Zahnstumpfes die prothetische Restaurierung aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit dem Zahnstumpf verbunden wird.
    3·) Verfahren nach Anspruch 2,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    zusätzlich der Zahnstumpf abgetastet wird und die getasteten Werte mit den gespeicherten Abtragwerten des Zahnstumpfes verglichen werden.
    4.) Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3? dadurch gekennzeichnet, daß
    das Material der Kaufläche derart abgetragen wird, daß die zugeordnete Fläche des Zahnstumpfes einen vorgegebenen Mindestabstand von der ursprünglichen Kaufläche hat.
    — 3 —
    * maschinellen
    5·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das seitliche Material des Zahnes derart abgetragen wird, daß der der seitlichen Zahnkontur zugeordnete Bereich des Zahnstumpfes einen vorgegebenen Mindestabstand von der ursprünglichen Zahnkontur hat.
    6.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5». dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich das Zahnfleisch im Bereich des Paradontions zur Herstellung eines von dem Zahnfleisch übergriffenen Übergangsbereiches zwischen dem Zahn und der festsitzenden prothetischen Restaurierung abgetastet wird.
    7·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zentrierung die festsitzende prothetische Restaurierung des Zahnstumpfes eine Fase hat.
    8.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zentrierung die festsitzende prothetische Restaurierung des Zahnstumpfes konisch ausgebildet ist.
    9·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnstumpf zylindrisch abgetragen wird.
    iO.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnstumpf abgestuft abgetragen wird.
    11.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
    zur Vergrößerung der Kontaktfläche des Zahnstumpfes mit der festsitzenden prothetischen Restaurierung der Zahnstumpf in Längsrichtung Rillen aufweist.
    12.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
    vor dem Abtragen des Zahnmaterials mittels den Tastwerten die Achse des Zahnes bestimmt wird und das Abtragen des Zahnmaterials im Hinblick auf eine optimale Belastung der festsitzenden prothetischen Restaurierung erfolgt.
    13.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
    vor dem Abtragen der Zahnsubstanz mittels den Tastwerten die Achse des Zahnes bestimmt und das Abtragen derart erfolgt, daß der der Kaufläche zugeordnete Bereich des Zahnstumpfes und dis Sitzfläche der gingivalen Schulter für die festsitzende prothetische Restaurierung im wesentlichen senkrecht.zur vorgegebenen Achse verlaufen.
    14.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen einer Brücke die Achsen der Pfeiler derart bestimmt werden, daß beim Abtragen der Zahnsubstanz die Pulpa der Pfeiler nicht verletzt wird.
    15·) Verfahren nach Anspruch 14,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    vor dem Abtragen der Zahnsubstanz mittels der getasteten Werte die Achsen der Pfeiler bestimmt werden, die parallelen Achsen der den Pfeilern zugeordneten Zahnstümpfe vorgegeben und das Zahnmaterial abgetragen wird.
    16.) Verfahren nach Anspruch 14 oder 15» dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen der Anlagefläche(n) der Brücke am Zahnfleisch zwischen den Pfeilern die Kontur des Zahnfleisches abgetastet, und die getasteten Werte gespeichert werden.
    17·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1A- bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen einer Brücke die Werte der Kauflächen der als Pfeiler dienenden Zähne gespeichert werden und die Kaufläche der Brücke zwischen den Kauflächen der Pfeiler bestimmt wird durch die komplementären Werte der Gegenbißflachen.
    18.) Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17» dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen der Brücke mit den Werten der Außenkontur der als Pfeiler dienenden Zähne maschinell ein Modell des lückenhaften Bisses hergestellt wird, der Zwischenbereich zwischen den als Pfeiler dienenden Zähne unter Bildung eines Modells der Brücke
    modelliert wird, die Kontur des Modells der Brücke abgetastet wird, die Werte gespeichert werden und daß mit diesen gespeicherten Werten und den Werten der Zahnstümpfe der Pfeiler die Brücke aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt und mit den Zahnstümpfen der Pfeiler verbunden wird.
    19·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 13i dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen eines Inlay's (Onlay's) der betreffende Zahnbereich abgetastet wird und die Werte gespeichert werden, das Zahnmaterial zur Herstellung der Jb'üllungskavität abgetragen und die Füllungskavität abgetastet wird und die Werte gespeichert werden und mittels den gespeicherten Werten für den Zahnbereich und den zuletzt gespeicherten Werten das Inlay (Onlay) maschinell hergestellt wird.
    20.) Verfahren zum Herstellen eines Modells zum Korrigieren mindestens eines Zahnes, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Korrigieren des Bisses bei fest orientiertem Kopf und fest orientiertem Unterkiefer des Patienten die Konturen der Zähne des Oberkiefers und des Unterkiefers abgetastet und die Werte gespeichert werden und jeweils ein Modell der oberen und unteren Zahnreihen mit den gespeicherten Werten aus Vollmaterial durch maschinelle Bearbeitung hergestellt wird und die Konturen der Zähne des Modells korrigiert werden.
    21.) Verfahren nach Anspruch 20,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    beim Abtasten der unteren und der oberen Zahnreihe. jeweils außerhalb des Mundes Fixwerte festgelegt und abgetastet werden, die Werte gespeichert werden, bei geschlossenem Mund (liormalbiß) die räumliche Zuordnung der oberen und unteren Fixpunkte bestimmt und ebenfalls gespeichert wird, mit Gen gespeicherten Wertren jeweils ein Modell der oberen Zahnreihe mit den Fixpunkten und ein Modell der unteren Zahnreihe mit den Fixpunkten maschinell hergestellt wird und in einem Artikulator die Modelle so eingebaut werden, daß die räumliche Zuordnung der Fixpunktre gegeben ist, der Normalbiß bestimmt und die Zähne korrigiert werden.
    22.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Hersteilen der festsitzenden prophetischen Restaurierung ein Materialstück aus Vollmaterial und von Übermaß in eine Spanneinrichtung der Vorrichtung zur maschinellen Bearbeitung des Vollmaterials eingespannt und das Material unter Belassen eines die festsitzende prothetische Restaurierung im Bereich ihrer Außenkontur mit der Spanneinrichtung verbindenden Steges abgetragen und abschließend der Steg entfernt wird.
    23·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß
    zum Herstellen der Krone (Brücke) ein Materialstück aus Vollmaterial und von Übermaß in eine Spanneinrichtung der Vorrichtung zur maschinellen Bearbeitung des Vollmaterials'eingespannt, das Material unter Erzeugung der Kaufläche, der seitlichen Kontur und der gegen die Sitzflache(n) der gingivalen Randschulter(n) zum Anstehen kommenden Stirnfläche(n) der Krone (Brücke) abgetragen wird, das eingespannte Materialstück im Bereich der soweit fertiggestellten Krone (Brücke) gespannt und die Spanneinrichtung außer Eingriff gebracht wird und daß die Ausnehmung(en) für den (die Zahnstumpf (Zahnstümpfe) hergestellt wird (werden).
    24.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß
    das Vollmaterial aus Gold ist.
    25·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß
    das Vollmaterial aus Gold ist und eine Verblendung aufweist.
    26.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß
    das Vollmaterial aus Keramik, Stahl, Kunststoff oder einer Legierung besteht.
    27·) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 "bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß
    die festsitzende prothetische Restaurierung mindestens eine Entlüftungsbohrung aufweist, über die während ihres Befesti^ens mit den Zähnen die eingeschlossene Luft entweicht und daß abschließend die Entlüftungs-
    ^—-v bohrung geschlossen wird.
    28.) j Vorrichtung zur .Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
    gekennzeichnet durch
    eine Einrichtung zum Fixieren des fest orientierten Kopfes und des fest orientierten Unterkiefers des Patienten, eine Einrichtung zum Abtasten der Kontur des Zahnes und zum Abtasten der Kontur des Zahnstumpfes, welche mit der Einrichtung zum Fixieren gekoppelt ist, eine Einrichtung zum Speichern der getasteten Werte bzw. Abtragswerte und eine mit den gespeicherten Werten gesteuerte Einrichtung zur Herstellung der festsitzenden prothetischen Restaurierung.
    29·) Vorrichtung nach Anspruch 28,
    dadurch gekennzeichnet-, daß
    die Einrichtung zum Abtasten des Zahnes und des Zahnstumpfes, oder der Abtragswerte, einen vertikal verstellbaren mit einem absoluten Winkelschrittgeber gekoppelten Maschinentisch, einen auf dem Maschinentisch horizontal verschiebbaren mit einem
    absoluten Winkelschrittgeber und einem Schrittmotor gekoppelten Schlitten, einen auf dem Schlitten senkrecht zu dessen Bewegungsrichtung verschwenkbaren mit einem absoluten Winkelschrittgeber und einem Schrittmotor gekoppelten .Führungszylinder, einen in dem !''ührungszylinder verschwenkbaren mit einem absoluten Winkelschrittgeber und einem Schrittmotor des Führungszylinders gekoppelten Zylinderteil, eine in dem Zylinderteil in axialer Richtung verschiebbaren und mit einem absoluten Winkelschrittgeber und eineem Schrittmotor des Zylinderteils gekoppelten Zahnstange, ein in der Zahnstange geführtes und mit einem WinkeIschrittgeber und einem Schrittmotor der Zahnstange in Eingriff stehendes in der' Ebene der Zahnstange verschwenkbares Schwenkteil mit der Turbine, aufweist.
    30.) Vorrichtung nach Anspruch 29,
    gekennzeichnet durch
    Druckfühler für die Turbine zur Aufnahme der zu tastenden Werte unter einem vorgegebenen Druck / und oder zur Vorgabe eines Druckes für die Abtragswerte.
    31·) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, gekennzeichnet durch
    einen der Vorrichtung zum Aufnehmen der getasteten Werte und/oder der Abtragswerte nachgeschalteten Speicher und ein dem Speicher nachgeschaltetes Steuertßil für eine Werkzeugmaschine zur Herstellung
    eines Zahnes als Modell und/oder des Zahnstumpfes (Modell) und/oder der festsätzenden prothetischen Eestaurierung.
    32.) Vorrichtung nach Anspruch 31,
    gekennzeichnet durch
    eine Einrichtung zum Abtasten des Modells des Zahnstumpfes und/oder zum Korrigieren des Modelies, sinen naehpeschalteten Speicher zur Speicherung der ge ce steten Werte zur Steuerung der Schrittmotoren für einen Vergleich des Zahnstumpfes mit dem Modell und/oder einer Korrektur des Zahnstumpfes.
    33·) Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis.32, zum Abtasten und Speichern der Werte für die obere und untere Zahnreihe und von zusätzlichen Fixpunkten außerhalb des Mundes, zum Abtasten der räumlichen Zuordnung der Fixpunkte der unteren und der oberen Zahnreihe zueinander und Speichern der Werte für die räumliche Zuordnung, zum Herstellen jeweils eines Modells der oberen und unteren Zahnreihe mit den Fixpunkten und zum Justieren der beiden Modelle mittels der gespeicherten räumlichen Orientierung der Fixpunkte in einem Artikulator.
    3A-.) Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 32, zum Abtragen des Zahnmaterials und Speichern der Abtragswerte und zum Herstellen der festsitzenden prothetischen Restaurierung.
    35·) Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 32 zum oanieren kariöser Bereiche eines Zahnes, indem der Zahn mit einem vorgegebenen Druck abgetastet wird, die den kariösen Bereichen durch einen verminderten Druck zugeordneten Abtastwerte gespeichert und mittels der »Speicherwerte das kariöse Zahnmaterial abgetragen wird.
    36.) Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 35 zum Bestimmen und Herstellen der Füllungskavität, die in an sich bekannter Weise geschlossen wird.
    37.) Verwendung der Vorrichtung nach einem der Anspruchs 28 bis 32 zum Herstellen piner festsitzenden prothetischen Restaurierung, indem die Kauflächen (Oclosalflächen) der oberen und unteren Zahnreihen abgetastet und die Werte gespeichert werden, zusätzlich außerhalb des Mundes Fixpunkte vorgegeben, abgetastet und gespeichert werden, die räumliche Zuordnung der Fixpunkte bei geschlossenem Mund gespeichert wird, mit den gespeicherten Werten die Kaufläche der festsitzenden prothetischen Restaurierung definiert und mit diesen zusätzlichen Werten die festsitzende prothetische Restaurierung hergestellt wird.
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