DE3216850C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Behandeln eines Halbleitermaterials.
Auf dem Gebiet der Halbleiterfertigung werden Plättchen, z. B. in
Form von Halbleiter-Einkristallen, insbesondere aus Silizium,
einer Behandlung unterzogen, um nach Bedarf einzelne Vorrichtungen
oder integrierte Schaltkreise zu erzeugen. Im Verlauf
einer solchen Behandlung kann das Kristallgitter des
Halbleitermaterials beschädigt werden. Beispielsweise bewirken
während der Ionenimplantation die einfallenden energiehaltigen
Ionen, daß kovalente Bindungen zwischen Siliziumatomen
in dem Kristallgitter zerstört werden. Daher ist es
erwünscht, die Defekte bei dem Kristallgitter dadurch zu beseitigen,
daß eine Wärmebehandlung bei einer ausreichend
hohen Temperatur und während einer genügend langen Zeit durchgeführt
wird.
Die Wärmebehandlung zur Beseitigung solcher Schäden dient
auch dazu, den in dem Silizium enthaltenen Dotierungsstoff
zu aktivieren, bei dem es sich um Dotierungsatome wie Bor,
Phosphor oder Arsen handelt, und diese Atome werden veranlaßt,
in dem Kristallgitter Substitutionspositionen oder nahezu als
Substitutionspositionen zu betrachtende Positionen einzunehmen,
damit sie als Quellen für Ladungsträger zur Wirkung kommen
können, wie es z. B. in der nachstehend genannten Literaturstelle
beschrieben ist: A. Lietoila u. a., "Metastable As-Concentrations
in Si Achieved by Ion Implantation and Rapid
Thermal Annealing", J. App. Phys., Bd. 52, No. 1, S. 230-232,
Jan. 1981.
Bei der Erzeugung dünner Filme aus Halbleitermaterialien
ist es erwünscht, die Korngröße von polykristallinem Material
zu vergrößern oder amorphes Silizium in eine epitaxiale Siliziumschicht
umzuwandeln. Zu diesem Zweck kann man auf geeignete
Weise Wärmeenergie zur Wirkung bringen, wie es z. B.
in der nachstehend genannten Literaturstelle beschrieben ist:
J. C. C. Fan u. a., "Lateral Epitaxy by Seeded Solidification
for Growth of Single-Crystal Si Films on Insulators", App.
Phys. Lett., Bd. 38 (5), S. 365-367, March 1981.
Zur thermischen Behandlung von Halbleitermaterialien ist es
üblich, die Materialien in einem Ofen zu glühen. Hierbei
werden z. B. Siliziumplättchen jeweils zu einer Charge von
100 bis 200 Plättchen zusammengestellt und in einem Träger
(Schiffchen) angeordnet. Das Schiffchen wird langsam in ein
Quarzrohr eingeführt, das sich in einem zylindrischen Hohlraum
befindet und von Widerstandsheizelementen umgeben ist.
Gewöhnlich wird das Quarzrohr mit Hilfe eines inerten Gases
kontinuierlich von innen nach außen durchgespült. Der Hohlraum
und das Quarzrohr weisen gewöhnlich Temperaturzonen auf,
deren Temperatur fortschreitend zunimmt. Bei diesem Verfahren
wird die mittlere Temperatur der Plättchen allmählich bis auf
etwa 1000°C gesteigert. Danach verbleibt das Schiffchen während
einer Zeit in der Größenordnung von 30 min in dem Ofen,
wo es auf Temperaturen von etwa 900 bis 1100°C gehalten wird.
Ein Glühen unter diesen Bedingungen erweist sich im allgemeinen
als ausreichend, insbesondere bei kleineren Dosen des
Dotierungsstoffs in der Größenordnung von 10¹⁰ bis 10¹⁴/cm²;
bei solchen Einbauvorgängen erweist sich die Aktivierung praktisch
in jedem Fall als zufriedenstellend. Jedoch wird häufig
keine gleichmäßige Verteilung des Dotierungsstoffs erzielt,
da die Zeit- und Temperaturcharakteristiken eines bestimmten
Plättchens nicht mit denjenigen anderer Plättchen innerhalb
der gleichen Charge identisch sind; ferner können an einem
gewählten Punkt auf einem bestimmten Plättchen die im Laufe
der Zeit zur Wirkung kommenden Temperaturen variieren. Eine
solche Ungleichmäßigkeit der Verteilung ist bei der Herstellung
komplizierter integrierter Schaltkreise unerwünscht, da
sich die Ausbeute verringert. Weiterhin führt das Glühen von
Plättchen bei solchen Temperaturen während einer längeren
Zeit zu einer unerwünschten Ausbreitung oder Umverteilung des
Dotierungsstoffs sowohl in seitlicher als auch in senkrechter
Richtung. Dies ist insbesondere dann unerwünscht, wenn mit
hohen Dosen des Dotierungsstoffs in der Größenordnung von
10¹⁵ bis 2×10¹⁶/cm² gearbeitet wird, wie es bei der Herstellung
von MOS-Vorrichtungen von hoher Dichte geschieht.
Eine solche Ausbreitung kann außerdem dazu führen, daß die
Herstellung von Übergängen in geringer Tiefe und/oder von
Schaltkreisen mit sehr hohem Integrationsgrad erschwert oder
sogar unmöglich gemacht wird. Schließlich wird bei hohen Dosierungen
die Aktivierung durch Glühen im Ofen schwierig, da
sich die Atome des Dotierungsstoffs zusammenballen und nicht
einzeln elektrisch aktiv werden, wie es in der nachstehend
genannten Literaturstelle erwähnt ist: M. Y. Tsai u. a.,
"Shallow Junctions by High-Dose As Implants in Si: Experiments
and Modeling", J. App. Phys., Bd. 51 (6), S. 3230-3235,
June 1980. Im allgemeinen ist es erwünscht, den Glühvorgang und die Aktivierung
so durchzuführen, daß nur eine minimale Umverteilung
des Dotierungsstoffs stattfindet. Schließlich ist es
erwünscht, einen möglichst hohen Aktivierungsgrad zu erzielen,
damit man eine möglichst niedrige Implantationsdosis
vorsehen kann, denn bei im übrigen gleichen Bedingungen erhöht
sich der Durchsatz bei einer Verringerung der Implantationsdosis.
Weiterhin ist das übliche Glühen im Ofen zeitraubend,
und es ist nicht besonders geeignet, einen hohen
Wirkungsgrad der aufgewandten Energie zu gewährleisten;
hierbei handelt es sich um einen wichtigen Gesichtspunkt bezüglich
der wirtschaftlichen Erzeugung von Filmen bei photoelektrischen
Vorrichtungen.
Es sind insbesondere zwei Verfahren zur schnellen Durchführung
der Wärmebehandlung von Halbleitermaterialien vorgeschlagen
worden. In beiden Fällen wird die Oberfläche des
Materials der Wirkung eines Energiestrahls ausgesetzt, um
die Temperatur des Materials zu erhöhen und die gewünschte
Wirkung hervorzurufen, z. B. ein Glühen, eine Aktivierung,
eine Steigerung der Korngröße, ein epitaxiales Nachwachstum
oder dergl. Insbesondere wurde auch die Benutzung von
Laserstrahlen und Elektronenstrahlen vorgeschlagen und versuchsmäßig
angewendet. In beiden Fällen wurde festgestellt,
daß ein schnelles Glühen in der Größenordnung von Mikrosekunden
möglich ist, wie es z. B. in der nachstehenden Literaturstelle
beschrieben ist: W. L. Brown, "Superfast Annealling",
IEEE Spektrum, April 1981, S. 50, sowie die dort angeführten
Literaturstellen. Diese Verfahren sind Gegenstand
von Untersuchungen in zahlreichen Laboratorien, doch werden
sie bei im Handel erhältlichen Erzeugnissen noch nicht in
großem Umfang angewendet. Laserstrahlen haben einen außerordentlich
schlechten Ausnutzungsgrad der Energie und erfordern eine
mechanische, elektro-optische oder elektro-mechanische
Abtasttechnik. Bei Laserstrahlen können ferner
Interferenzen auftreten, wenn sich ein SiOx-Muster auf einem
Siliziumsubstrat befindet. Außerdem kann eine bevorzugte
Erhitzung der Trennfläche stattfinden, wodurch eine Ablösung
der Oxidschicht bewirkt wird. Elektronenstrahlen sind zwar
bezüglich der Energieverwertung relativ wirtschaftlich, doch
erzeugen sie neutrale Fangstellen in der Nähe von Isolator-
Halbleiter-Übergängen, die beim Gebrauch der Vorrichtungen
im Laufe der Zeit zu Aufladungswirkungen führen können. Als
dritte Möglichkeit wurde die Verwendung von Blitzlampen oder
Bogenlampen in Verbindung mit einem geeigneten Reflektor für
die Wärmebehandlung von Halbleitermaterialien vorgeschlagen.
Bei Halbleiterplättchen bietet dieses letztere Verfahren den
Vorteil, daß das gesamte Plättchen gleichzeitig erhitzt wird
und daß thermische Ungleichmäßigkeiten dadurch vermieden werden,
daß eine ebene isotropische thermische Front erzeugt
wird. Die Nachteile dieses Verfahrens bestehen darin, daß
es bezüglich der Energieausnutzung unwirtschaftlich ist und
daß man gegebenenfalls komplizierte optische Elemente benötigt.
Das optische System muß außerdem so aufgebaut sein,
daß Streulicht vermieden oder auf irgendeine Weise nutzbar
gemacht wird. Hierzu sei auf die nachstehende Literaturstelle
verwiesen: K. Nishiyama u. a., "Radiation Annealing of Boron-Implanted
Silicon With a Halogen Lamp", Japanese Journal of
Applied Physics, Bd. 19, October 1980, S. L563-L566.
Aus IBM Technical Disclosure Bulletin, Vol. 18, No.
3, August 1975, Seite 753, ist ein Gerät zur Wärmebehandlung
von Feldeffekttransistoren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 bekannt, das im wesentlichen aus
einem zylindrischen Ofen, einer aus Graphit bestehenden
Unterstützungsplatte und aus einer von einer HF-Versorgungsquelle
gespeisten Induktionsspule besteht. In
diesem Heizgerät werden die auf der Unterstützungsplatte
angeordneten Feldeffekttransistoren dadurch erhitzt, daß das
durch die Induktionsspule aufgebaute hochfrequente Magnetfeld
in der Unterstützungsplatte starke Wirbelströme induziert, die
die Unterstützungsplatte erhitzen, ohne daß sich die Innenwand
des zylindrischen Ofens allzusehr erwärmt. Die auf der
Unterstützungsplatte angeordneten Feldeffekttransistoren
werden somit unmittelbar durch die Platte selbst erhitzt. Ein
solches Heizgerät ist auch als Induktionsheizung bekannt.
In dem Lehrbuch von Chr. Gerthsen, H. O. Kneser
"Physik", 11. Auflage, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg,
New York, 1971, Seiten 373 bis 374 - ISBN 3-540-05562-2, ist z. B.
das Prinzip des Hohlraumstrahlers beschrieben,
d. h. einer Schwarzkörperstrahlungsquelle.
Der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, die es
ermöglichen, Halbleitermaterialien einer Wärmebehandlung mit
einem möglichst konstanten ebenen Energiefluß zu unterziehen.
Die Erfindung besteht darin, daß eine Vorrichtung
zum thermischen Behandeln eines Halbleitermaterials vorgesehen
ist, mit einer Vakuumkammer, einer
Einrichtung zum Bestimmen des Drucks in der
Vakuumkammer, Einrichtungen zum Einführen des
Halbleitermaterials in die Vakuumkammer bzw. zum Entnehmen
desselben aus der Vakuumkammer, eine in der Vakuumkammer
angeordnete Tragplatte zum Aufnehmen des Halbleitermaterials
bei dessen Einführung in die Vakuumkammer und zum Unterstützen
des Materials während der Wärmebehandlung sowie zum
Bereithalten des Materials zur Entnahme aus der Vakuumkammer,
sowie einer Schwarzkörperstrahlungsquelle zum Erhitzen des
Halbleitermaterials, die eine in einer Ebene gleichmäßig
verteilte Energieflußcharakteristik aufweist und während der
Wärmebehandlung vor der Tragplatte angeordnet ist.
Weitere besondere Ausgestaltungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Dabei wird gleichermaßen ein Verfahren
zum thermischen Behandeln eines Halbleitermaterials verfügbar
gemacht, bei dem das Halbleitermaterial in
eine Vakuumkammer eingeführt wird, bei dem ein Vakuum
in der Kammer geschaffen wird und bei dem das
Halbleitermaterial in der Kammer mittels einer
Schwarzkörperstrahlungsquelle erhitzt wird, die eine in einer
Ebene gleichmäßig verteilte Energieflußcharakteristik
aufweist, wobei das Halbleitermaterial so
gegenüber der Schwarzkörperstrahlungsquelle angeordnet wird,
daß die Schwarzkörperstrahlungsquelle einen gleichmäßig
verteilten Energiefluß über der Oberfläche der Tragplatte
liefert.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Beispiel einer teilweise weggebrochen gezeichneten Schrägansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Stirnansicht eines Teils einer Platte zum Unterstützen
eines Halbleiterplättchens in der Vorrichtung
nach Fig. 1 bzw. 2;
Fig. 4 die Vorderseite eines Schwarzkörperstrahlers, der
einen konstanten ebenen Energiefluß erzeugt und bei
der Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 verwendet wird;
Fig. 5 einen Ablaufplan, der die Arbeitsweise der Vorrichtung
nach Fig. 1 und 2 beim Glühen eines Halbleiterplättchens
veranschaulicht;
Fig. 6 eine graphische Darstellung der Umverteilung eines
Dotierungsstoffs bei einer Glühbehandlung in einem
Glühofen bekannter Art bzw. unter Benutzung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 7a und 7b eine Draufsicht bzw. einen waagerechten
Schnitt einer alternativen Ausführungsform einer
Platte und
Fig. 8a und 8b bzw. 8c die Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer
alternativen Ausführungsform eines Schwarzkörperstrahlers.
Eine Behandlungsvorrichtung ist in Fig. 1
und 2 dargestellt. Diese Vorrichtung dient zum Aufnehmen,
Glühen und Abgeben von Halbleiterplättchen. Fig. 1 zeigt die
insgesamt mit 10 bezeichnete Vorrichtung in einer teilweise
weggebrochen gezeichneten Schrägansicht. In einem Gehäuse 11
sind elektronische Schalttafeln 13 angeordnet, die über Türen
12 zugänglich sind. Zu der Vorrichtung gehört eine
Beschickungs- und Entnahmestation,
die in der US-PS
39 01 183 beschrieben ist.
Nach dem Zuführen des Plättchens wird die
Platte 21 gemäß Fig. 2 um eine Achse 34 in die Glühstellung
geschwenkt, in der sie gegenüber einer Schwarzkörperstrahlungsquelle
22 angeordnet ist. Die Strahlungsquelle 22 kann
mittels einer Verschlußplatte 23 abgedeckt werden, bis das
Plättchen durch die Platte 21 in die richtige Stellung gebracht
worden ist; alternativ kann die Strahlungsquelle eingeschaltet
sein, jedoch im Leerlauf arbeiten, bis das
Plättchen die richtige Lage einnimmt; natürlich stehen noch
weitere Beschickungsverfahren zur Wahl. Der Abstand zwischen
dem Plättchen und der Strahlungsquelle 22 kann zwischen
6,5 mm und einer für zweckmäßig gehaltenen längeren Strecke
variieren. In der Praxis richtet sich der Abstand nach den
Anforderungen bezüglich der Gleichmäßigkeit sowie dem Raumbedarf
für den Verschluß, die Abschirmungen und die Platte.
Um eine hohe Gleichmäßigkeit zu erreichen, ist die aktive
Fläche der Strahlungsquelle mindestens ebenso
groß wie die Fläche des Plättchens.
Die Temperatur der Schwarzkörperstrahlungsquelle
beträgt beim Glühen und Aktivieren eines
Siliziumplättchens z. B. 1400°C. Die Glühzeit variiert zwischen
etwa 1 und etwa 10 sec. Das Aufheizen des Plättchens
erfolgt durch Strahlungswärme, so daß die Temperatur des
Plättchens zunimmt, bis sie im Gleichgewichtszustand nahezu
gleich der Temperatur der Wärmequelle ist. Bei für den praktischen
Betrieb bestimmten Systemen, bei denen mit Zykluszeiten
von 1 bis 10 sec gearbeitet wird, erreicht jedoch
das Plättchen nicht den Gleichgewichtszustand, da die Glühung
und Aktivierung erfolgt, bevor das Plättchen eine Temperatur
von z. B. 900°C erreicht. Nach dem Glühen und Aktivieren wird
das Plättchen durch eine Entnahmeschleuse 17 in eine von
einem Kassettenhalter 19 aufgenommene Kassette überführt.
Um eine gleichmäßige Aufheizung zu gewährleisten, ist es
zweckmäßig, eine Beheizung durch Strahlungswärme anstelle
einer Beheizung durch Konvektion durchzuführen. Bei den üblichen
Verfahren zum Beheizen von Glühöfen erfolgt die Beheizung
zu einem großen Teil im Wege der Konvektion durch
Stickstoff, Argon oder eine andere gasförmige Atmosphäre;
wegen der durch thermische Einflüsse erzeugten Gasströmungen
ist hierbei jedoch keine gleichmäßige Beheizung möglich.
Bei dem Verfahren und der Vorrichtung
wird der Druck mindestens zwischen der Schwarzkörperstrahlungsquelle
und dem Halbleitermaterial ständig geregelt.
In diesem Bereich variiert der Druck zwischen 10-7 Torr und
dem Umgebungsdruck, und er wird so gewählt, daß die mittlere
freie Wegstrecke des Gases erheblich größer ist als der
Abstand zwischen der Strahlungsquelle und dem Plättchen. Auf
diese Weise wird verhindert, daß eine Beheizung in einem erheblichen
Ausmaß durch Wärmeleitung erfolgt. Gemäß Fig. 2
wird eine mechanische Vorvakuumpumpe 33 benutzt, die mit
einer Diffusionspumpe 32 in Reihe geschaltet ist, um die
Kammer 24 über eine Rohrleitung 30 und eine Prallplattenanordnung
31 zu evakuieren. Auf diese Weise wird der Druck in der
Arbeitskammer 24, 20 auf dem gewünschten Wert gehalten, der
sich, wie erwähnt, danach richtet, daß die mittlere freie
Weglänge der Gasmoleküle erheblich größer sein soll als der
Abstand zwischen der Strahlungsquelle und dem Plättchen 37.
Daher herrscht Strahlungsheizung von der Wärmequelle 35 vor.
Da nur das Plättchen erhitzt wird,
während die Wände der Kammer unbeheizt bleiben, ergibt sich
bei dieser Anordnung durch den verringerten Energiebedarf auch dann hohe Wirtschaftlichkeit, wenn man
die Kosten der Einrichtung zum Erzeugen des Unterdrucks berücksichtigt.
Das Plättchen 37 wird durch einen konstanten ebenen Energiefluß
aufgeheizt, der durch die Schwarzkörperstrahlungsquelle
22 bzw. 35 erzeugt wird. Der Ausdruck "konstanter ebener Energiefluß"
bedeutet, daß diese Quelle eine ebene Front eines
konstanten Energieflusses erzeugt. Zwar kann die Leistungsaufnahme
infolge einer Aufheizverzögerung der Wärmequelle
variieren, doch bleibt der Energiefluß über die ebene Front
hinweg konstant. Die ebene Isotherme führt zu einer gleichmäßigen
Aufheizung des Plättchens 37. Dies ist teilweise
darauf zurückzuführen, daß die Schwarzkörperstrahlung in erster
Linie im Infrarotbereich liegt und daß Silizium für
Infrarotstrahlung teilweise durchlässig ist. Somit durchdringt
die Strahlung ein Plättchen mit einer Dicke von mehreren
hundert Mikrometer innerhalb von Millisekunden, wobei eine
gleichmäßige Erhitzung bewirkt wird. Wenn die Oberflächentemperatur
des Plättchens 900°C beträgt, liegt der Gradient durch
das Plättchen hindurch unter 50°C. Außerdem kann die Strahlung
durch die Platte reflektiert werden und das Plättchen erneut
durchlaufen, wobei eine zusätzliche Absorption von Wärme oder
eine Rückstrahlung zu der Wärmequelle stattfindet, die zu
einer Steigerung des Wirkungsgrades führt. Wenn die Temperatur
von Silizium zunimmt, wird der Energiebandabstand kleiner, und
der unter der Bandlücke liegende Teil des Schwarzkörperspektrums
vergrößert sich, so daß die Absorption verstärkt
wird.
Gemäß Fig. 3 ist das Plättchen 37 in einem kleinen
Abstand in der Größenordnung von etwa 25 mm und vorzugsweise
von weniger als 12,5 mm von der Schwarzkörperstrahlungsquelle
35 angeordnet. Da Strahlungsheizwirkung vorherrscht,
stellt sich die temperaturmäßige Gleichmäßigkeit des Plättchens
37 im wesentlichen auf ein Gleichgewicht bezüglich
der Emissionsfläche der Strahlungsquelle 35 ein, doch wird
in der Praxis das Gleichgewicht häufig nicht erreicht. Da
somit eine Erhitzung in der Weise erfolgt, daß über die
Ebene des Plättchens hinweg kein Temperaturgradient vorhanden
ist, wird die Gefahr eines Verziehens oder Reißens des
Plättchens verringert.
Das Plättchen 37 wird innerhalb einiger Sekunden, z. B.
1 bis 10 Sekunden, von einer Temperatur in der Größenordnung
von 30°C auf eine Temperatur in der Größenordnung von
900°C erhitzt. Die Wärmeaufnahme des Plättchens, d. h. das
Integral des Energieflusses über die Zeit, richtet sich nach
der Masse des Plättchens, der Art des Materials, der Konzentration
des Dotierungsstoffs und der Behandlungsgeschichte
des Plättchens. Ist die Wärmebehandlung abgeschlossen, wird
die Wärmequelle entweder mit Hilfe des in Fig. 1 dargestellten
Verschlusses 23 abgedeckt oder wird abgeschaltet. Besteht das
Plättchen aus Silizium, wird es vorzugsweise auf 700°C abgekühlt,
d. h. annähernd auf die Weißglutgrenze, die bei etwa
650 bis 700°C liegt, oder darunter, so daß das Plättchen
der Glühkammer entnommen werden kann. Zu diesem Zweck wird
die Platte aktiv gekühlt, oder sie wird so gedreht, daß das
Plättchen Wärme an die Wände der Kammer abstrahlt, die als
Schwarzkörper-Wärmeaufnahmeflächen zur Wirkung kommen. Gemäß
Fig. 3 gehört zu der Platte 21 ein Metallklotz 19, an dessen
Rückseite Kühlrohrschlangen 40 befestigt sind, in denen gekühltes
Wasser mit einer Temperatur von etwa 10 bis 15°C
bei einer Durchsatzgeschwindigkeit von etwa 4 ltr/min oder
ein anderes Kühlmittel zirkuliert; diese Rohrschlangen sind
durch nicht dargestellte Durchführungen mit einer außerhalb
der Glühkammer angeordneten Kühlmittelquelle verbunden. Um
eine gleichmäßige Glühwirkung zu begünstigen, ist auf der
Vorderseite der Platte 21 ein sich längs ihres Umfangs erstreckender
Streifen 42 aus einem hitzebeständigen Metall
angeordnet. Dieser Streifen kann beheizt werden, um ein
gleichmäßiges Temperaturprofil zwischen den Rändern des
Plättchens und seinem Mittelpunkt zu gewährleisten. Ferner
sind zwischen der Wärmequelle 35 und den Wänden der Vakuumkammer
ebene Abschirmungen 40a und 41 angeordnet. Diese Abschirmungen
verringern die Wärmeverluste entsprechend dem
Ausdruck 1/n+1, in dem n die Anzahl der hintereinandergeschalteten
Abschirmungen bezeichnet, wenn zwischen je zwei
Abschirmungen ein Vakuum vorhanden ist. Bei einer
Ausführungsform ist die Platte mit innenliegenden Abschirmungen
versehen. Fig. 7b zeigt eine Ausführungsform, bei der
zwei Abschirmungen 65 und 66 unter Verwendung von Abstandhaltern
67 zwischen dem Plättchen 60 und dem Plattenkörper 68
angeordnet sind. Diese Abschirmungen bestehen aus einem hitzebeständigen
Metall, z. B. Tantal oder Molybdän.
Dabei hat die Abschirmung 65 eine annähernd
konkave Form, so daß das Plättchen 60 darüber hinweggleitet
und sie nur im Bereich ihrer Ränder berührt. Hierdurch wird
die die Schaltkreise tragende Seite des Plättchens geschützt,
wenn die Rückseite geglüht wird, und außerdem wird die Wirkung
einer zusätzlichen thermischen Sperre erzielt, da die
Wärmeleitung auf ein Minimum verringert wird. Bei dieser bevorzugt
verwendeten Platte 62 sind gemäß Fig. 7a Blattfedern
aus hitzebeständigem Metall an Haltern 63 befestigt, um Anschläge
für das Plättchen 60 zu bilden.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsform des Schwarzkörperstrahlers
35 mit weiteren Einzelheiten dargestellt. Um eine gleichmäßige
Beheizung über die ganze Fläche des Plättchens hinweg zu gewährleisten,
erzeugt die Schwarzkörperstrahlungsquelle
eine gleichmäßige thermische "Abbildung".
Diese Karte erzeugt eine ebene thermische Front, d. h. in
parallelen Ebenen vor der Strahlungsquelle tritt jeweils die
gleiche Temperatur auf. Da die Beheizung des Plättchens mittels
Strahlungswärme erfolgt, bewirkt die Strahlung eine
Aufheizung des Plättchens unter Einhaltung einer zweidimensionalen
Isotropie. Um die entsprechenden Isothermen zu erzeugen,
verwendet man vorzugsweise eine ebene Strahlungsquelle,
doch ist dies nicht unbedingt erforderlich. Wie im folgenden
erläutert, ist es theoretisch auch möglich, Isothermen mit
Hilfe einer nicht ebenen Strahlungsquelle zu erzeugen.
Die Schwarzkörperstrahlungsquelle wird vorzugsweise aus einem
mit elektrischem Widerstand behafteten Material hergestellt,
das sich durch Formen oder Schneiden zu einer Fläche verarbeiten
läßt, die mit einem aus Streifen bestehenden Muster versehen
ist. Besonders bevorzugt wird Graphit verwendet,
etwa in Form von Tafeln,
die sich gemäß Fig. 4 so zuschneiden lassen,
daß sich ein serpentinenförmiges Muster ergibt. Alternativ
kann man pyrolithischen Graphit von hoher Reinheit verwenden.
Gemäß Fig. 4 wird ein Blatt 50 aus Graphit mit einer Dicke
von etwa 1,6 bis 3,2 mm so zugeschnitten, daß sich ein Serpentinenmuster
ergibt, das aus Streifen 54 besteht. Die Ecken
der Strahlungsquelle werden auf einem Metallrahmen 41 an den
Ecken mit Hilfe leitfähiger Kontaktzapfen 52 und 53 befestigt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Platte aus Graphit
bzw. Kohlenstoff ausgefräst, bevor die Streifen 54 zugeschnitten
werden, um die Dicke innerhalb der Umfangslinie 51 nach
Fig. 4 zu verringern. Dies hat zur Folge, daß die höchste
Temperatur in der kreisrunden Zone innerhalb der Begrenzungslinie
51 auftritt, d. h. dort, wo die Strahlungsquelle gegenüber
einem durch die Platte unterstützten Plättchen angeordnet
ist. Im allgemeinen beträgt die Leistungsaufnahme einer
solchen ebenen Strahlungsquelle mit serpentinenförmigen Streifen
etwa 5 kW, doch verringert sich die erforderliche Leistungsaufnahme
mit einer Zunahme des Wirkungsgrades der Abschirmung.
Wenn eine möglichst gleichmäßige Erhitzung erzielt
werden soll, muß die wirksame Fläche der Schwarzkörperstrahlungsquelle
mindestens ebenso groß sein wie das zu erhitzende
Plättchen, und der Abstand zwischen dem Plättchen
und der Strahlungsquelle soll möglichst klein sein. Bei einer
anderen Ausführungsform wird ein Blatt aus hitzebeständigem
Metall mit einer Dicke in der Größenordnung von 0,13 mm zwischen
zwei Paaren von stangenförmigen Klammern ausgespannt.
Ein solches Blatt hat ein geringeres Emissionsvermögen als
der bevorzugt verwendete Graphit, und es treten starke Einschaltstromstöße
auf, da die Veränderungen des Widerstandes
in Abhängigkeit von der Temperatur erheblich größer sind
als bei Graphit bzw. Kohlenstoff.
In Fig. 8a bis 8c ist eine keine ebene Form aufweisende
Schwarzkörperstrahlungsquelle dargestellt, die einen konstanten
ebenen Energiefluß liefert. Hierzu gehören zwei zylindrische
Stäbe 70 und 71, die in einen nicht dargestellten
Rahmen in einem festen Abstand voneinander eingebaut sind.
Ein Heizdraht aus hitzebeständigem Metall, z. B. Tantal, mit
einem Durchmesser von etwa 1 mm ist so um die Stäbe 70 und
71 herumgelegt, daß er das in Fig. 8b dargestellte Muster
bildet. Die Abschnitte des Heizdrahtes zwischen den Stäben
erstrecken sich allgemein im rechten Winkel zu den Stäben,
wobei die Versetzung zwischen den verschiedenen Abschnitten
jeweils im Bereich der Stäbe herbeigeführt wird, wie es in
Fig. 8a gezeigt ist. Diese Versetzung der Abschnitte ist
gleichmäßig, so daß die unteren Abschnitte jeweils in der
Mitte zwischen zwei benachbarten höher liegenden Abschnitten
angeordnet sind, wie es aus der Draufsicht nach Fig. 8b ersichtlich
ist. Vergleicht man Fig. 8a mit Fig. 8b, erkennt
man, daß der Abschnitt 72′ mit dem Abschnitt 72 und der Abschnitt
73′ mit dem Abschnitt 73 identisch ist. Auf der Vorderseite
der Strahlungsquelle nähert sich die thermische
Wirkung derjenigen einer ebenen Strahlungsquelle an, so daß
ein konstanter ebener Energiefluß erzeugt wird. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform sind die Stäbe 70 und 71 gemäß
Fig. 8c mit Nuten 69 versehen, von denen der Glühfaden 75
aufgenommen wird, wenn er von der Oberseite zur Unterseite
eines Stabes bzw. in umgekehrter Richtung geführt wird.
Beim Glühen von Plättchen unter Anwendung
dieses Verfahrens zeigt es sich, daß eine erhebliche Verringerung
der Umverteilung des Dotierungsstoffs erzielt wird.
Die Darstellung entsprechend Fig. 6 ermöglicht es, die Umverteilung des Dotierungsstoffs
bei Silizium mit implantiertem Bor nach Glühen im Ofen (+) mit von
Silizium mit implantiertem Bor nach dem Glühen unter Benutzung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung (Kreise) zu vergleichen.
Das im Ofen geglühte Plättchen erhielt eine
Dosis von 9,6×10¹⁴/cm² Bor 11 bei einer Implantationsspannung
von 50 keV. Das Plättchen wurde im Ofen 30 min
lang bei 1000°C geglüht. Das in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
behandelte Plättchen erhielt bei 50 keV eine
Dosis Bor 11 von 1×10¹⁵/cm². Hierbei wurde die Behandlungsvorrichtung
10 sec lang mit einer Leistungsaufnahme von
4,5 kW betrieben, wobei die Rückseite des Plättchens der
Strahlungsquelle nach Fig. 4 zugewandt war. Die maximale Verteilung
des Bors betrug bei im Ofen geglühtem Silizium etwa
0,72 Mikrometer, während sie bei der Benutzung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung etwa 0,55 Mikrometer betrug. Außerdem war
die Spitzenverteilung des Bors bei dem in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung behandelten Silizium höher, was als logisches
Ergebnis zu betrachten ist, da die ursprünglichen Dosierungen
vergleichbar waren.
Das Verfahren wird erläutert, wenn man den
Weg eines Plättchens anhand des in Fig. 5 wiedergegebenen
Ablaufplans verfolgt. Gemäß Fig. 5 wird ein Plättchen Nr. 1
beim Beschicken der Vorrichtung in die Beschickungsschleuse
eingeführt, die dann auf ein Vakuum von etwa 0,1 Torr ausgepumpt
wird. Nach etwa 1 sec wird die Schleuse zu der Behandlungskammer
geöffnet, und das Plättchen wird in der Behandlungskammer
auf der Tragplatte angeordnet. Sobald die Behandlungskammer
geschlossen ist und sich die Platte in ihrer Betriebsstellung
gegenüber dem Schwarzkörperstrahler befindet,
wird ein konstanter ebener Wärmefluß während einer Zeitspanne
von etwa 1 bis 10 sec zur Wirkung gebracht. Sobald die maximale
Temperatur erreicht ist, läßt man die Strahlungsquelle
leer laufen, oder sie wird mit Hilfe des Verschlusses abgedeckt,
und die Tragplatte wird in eine Stellung geschwenkt, bei der sich das
erhitzte Plättchen etwa 2 sec lang dadurch abkühlen kann, daß
es Energie an die Wände der Kammer abstrahlt. Alternativ kann
man den Betrieb des Schwarzkörperstrahlers mit Hilfe einer Mikroprozessorsteuerung
so programmieren, daß er den jeweils gewünschten
Temperaturzyklus durchläuft. Hierauf wird das Plättchen
in die Abgabeschleuse überführt, wo es während der Belüftung
dieser Schleuse durch Wärmeleitung und Konvektion durch das
Gas abgekühlt wird. Schließlich wird das Plättchen der Abgaseschleuse
und damit der Vorrichtung entnommen. Dem ersten
Plättchen folgt ein zweites Plättchen usw., und die übrigen
Plättchen werden nacheinander der beschriebenen Behandlung
unterzogen. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ein hoher
Durchsatz in der Größenordnung von 150 bis 250 Plättchen pro
Stunde möglich, wobei jeweils zu jedem beliebigen Zeitpunkt
nur einige Plättchen gleichzeitig
fehlerhaft werden können.
Bei der Durchführung des Verfahrens ist es
erwünscht, eine Verunreinigung der aktiven Fläche jedes Plättchens
zu vermeiden. Diese Fläche ist insbesondere für eine
Verunreinigung durch Na⁺ und Schwermetalle empfindlich. Daher
kann man nur Wärmequellen benutzen, die aus einer reinen wärmebehandelten
Folie aus Kohlenstoff oder Metall bestehen.
Strahlungsquellen aus Graphit müssen gründlich gereinigt werden,
z. B. durch Brennen im Vakuum, da C-V-Verschiebungen anzeigen,
daß metallische Verunreinigungen vorhanden sein können, wenn
auf ein solches Brennen verzichtet wird. Eine Möglichkeit,
bei der Durchführung des Verfahrens Verunreinigungen
zu vermeiden, besteht darin, das Plättchen in
die Tragplatte jeweils so einzuführen, daß seine Rückseite
der Strahlung ausgesetzt wird. Hierbei würden etwa vorhandene
Verunreinigungen von der Strahlungsquelle auf die
Rückseite des Plättchens gelangen, wo sie von den aktiven Bereichen
auf der Vorderseite weit entfernt sind und bei den
Schaltkreisen keine Störungen hervorrufen. Wegen der beschriebenen
Beheizung mit Hilfe eines ebenen konstanten Energieflusses
erhitzt sich die Oberseite des Plättchens gleichmäßig und
innerhalb einer kurzen Zeit in der Größenordnung von Millisekunden,
nachdem die freiliegende Rückseite der Wirkung
der ebenen isotopischen thermischen Front ausgesetzt worden
ist. Das Plättchen erhitzt sich hierbei gleichmäßig
über seine gesamte Dicke.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum thermischen Behandeln eines Halbleitermaterials mit
einer Vakuumkamer (20, 24),
einer Einrichtung (32, 33) zum Bestimmen des Drucks in der
Vakuumkammer,
Einrichtungen (16, 17) zum Einführen des Halbleitermaterials in die
Vakuumkammer bzw. zum Entnehmen desselben aus der Vakuumkammer,
einer in der Vakuumkammer angeordneten Tragplatte (21) zum Aufnehmen
des Halbleitermaterials bei dessen Einführung in die Vakuumkammer und
zum Unterstützen des Materials während der Wärmebehandlung sowie zum
Bereithalten des Materials zur Entnahme aus der Vakuumkammer,
gekennzeichnet durch
eine Schwarzkörperstrahlungsquelle (22) zum Erhitzen des
Halbleitermaterials, die eine in einer Ebene gleichmäßig verteilte
Energieflußcharakteristik aufweist und während der Wärmebehandlung
vor der Tragplatte angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Halbleitermaterial um ein
Plättchen (37) aus Halbleitermaterial in Form eines Einkristalls
handelt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwarzkörperstrahlungsquelle (22)
während der Wärmebehandlung in einem Abstand von weniger als 12,5 mm
von der Tragplatte (21) und parallel zu dieser angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwarzkörperstrahlungsquelle (22)
eine wirksame Emissionsfläche mit gleichmäßiger Verteilng mit einer
Fläche aufweist, die größer ist als die Fläche des
Halbleiterplättchens (37).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (21) eine Kühleinrichtung
(40) für den Hauptkörper der Tragplatte aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (62) mindestens eine
zwischen dem Plättchen (60) und dem Hauptkörper (68) der Tragplatte
angeordnete thermische Abschirmung (65, 66) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Abschirmung (65) der beiden
thermischen Abschirmungen eine annähernd konkave Form hat, so daß sie
von dem Plättchen (60) nur längs seines äußeres Randes berührt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
gekennzeichnet durch federnde Anschläge (64) aus hitzebeständigem
Metall zum Aufnehmen und Anhalten des Plättchens (60) während des
Einführens des Plättchens in die Tragplatte (62).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Anschläge (64) entlang
einem Rand der thermischen Abschirmung angeordnet sind, um als
Anschlag und Positionierungsmittel für das Halbleiterplättchen zu
dienen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Anschläge (64) eine
Krümmung vergleichbar der Krümmung des Halbleiterplättchens
aufweisen, um dem Halbleiterplättchen zu ermöglichen, sich auf einem
Abschnitt seines Umfangs gegen einen Teil der federnden Anschläge
anzulehnen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwarzkörperstrahlungsquelle aus einem Blatt aus
elektrischem Widerstandsmaterial besteht, ein ungefähr ebenes
Serpentinenmuster (54) aufweist und zum engen Ausrichten mit
parallelem Abstand zu den Plättchen ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Widerstandsmaterial Graphit ist.
13. Verfahren zum thermischen Behandeln eines Halbleitermaterials,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halbleitermaterial in eine
Vakuumkammer (20, 24) eingeführt wird, daß ein Vakuum in der Kammer
geschaffen wird und daß das Halbleitermaterial in der Kammer mittels
einer Schwarzkörperstrahlungsquelle (22) erhitzt wird, die eine
gleichmäßig verteilte Energieflußcharakteristik in einer Ebene
aufweist, wobei das Halbleitermaterial so gegenüber der
Schwarzkörperstrahlungsquelle angeordnet wird, daß die
Schwarzkörperstrahlungsquelle einen gleichmäßig verteilten
Energiefluß über der Oberfläche der Tragplatte liefert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halbleiterplättchen (37) mindestens
0,1 sec auf mindestens 700°C erhitzt wird.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halbleiterplättchen (37) mindestens
5 sec auf etwa 900°C erhitzt wird.
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