DE3218561A1 - Geraet zur aufnahme und reinfusion von blut - Google Patents

Geraet zur aufnahme und reinfusion von blut

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Description

21 569/7O Dr. Ing. G. Marx
G.-Caracciola-Str. 1o, D - 8o35 Gauting
Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von Blut
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von eigenem Blut eines Patienten, z.B. während einer Operation, mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 oder 9.
Bei Operationen, insbesondere Herzoperationen, aber auch bei schweren Verletzungen kommt es sehr häufig zu Blutverlusten des Patienten, die durch eine sofortige Transfusion kompensiert werden müssen, wenn das Leben des Patienten nicht gefährdet werden soll. Insbesondere bei Operationen erfolgt der Blutverlust in einer Weise, daß das verlorene Blut noch zur Verfugung steht, nämlich in Form von Blutansammlungen in Körperhöhlen des Patienten, die für den Chirurgen zugänglich sind. Es ist deshalb schon bekannt, das Blut aus derartigen Blutansammlungen wieder aufzunehmen und demse1ben Patienten zu reinfundieren. Ein solcher Vorgang des Aufsammeins und der erneuten Reinfusion von bzw. au ein und demselben Patienten wird auch als . intraopefative Autotransfusion bezeichnet.
Zur Durchführung der Autotransfusion ist es bekannt, insbesondere bei Herzoperationen, den Patienten an Herz-Lungenmaschinen anzuschließen, durch welche das Blut von darin installierten Pumpen angesaugt und dem Patienten wieder zugeführt wird. Einerseits sind derartige
Herz-Lungen-Maschinen jedoch außerordentlich teuer und stehen daher nicht in jedem Operationssaal zur Verfügung, andererseits erfährt trotz schonender Behandlung in derartigen Maschinen das Blut, das eine sehr empfindliche und leicht zu schädigende Flüssigkeit ist, auf dem verhältnismässig langen zu durchlaufenden Weg doch eine gewisse Beeinträchtigung. Es ist daher bereits ein Gerät mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 bekannt, bei dem das Blut über einen Saugkopf, eine daran angeschlossene·
Saugleitung und einen Sauganschluß in einen formsteifen Behälter eingesaugt wird. Dieser Behälter steht über mindestens einen weiteren Anschluß mit einer ünterdruckquelle in Verbindung, durch welche der zum Ansaugen des Blutes notwendige Unterdruck im Inneren des Behälters erzeugt wird. Ist der Behälter, der beispielsweise einen Fassungsinhalt von 2ooo ecm aufweist, ganz oder weitgehend gefüllt, so wird die Saugleitung abgeklemmt, die zur Unterdruckquelle führende Leitung von dem weiteren Anschluß entfernt und an diesen weiteren Anschluß ein herkömmliches Infusionsbesteck, ggf. mit einem vorgeschalteten Blutfilter, angesetzt, durch das dem Patienten in üblicher Weise das im Behälter befindliche Blut infundiert wird.
Dieses bekannte Gerät hat zwar den Vorteil, daß das Blut auf kurzem Wege· aufgenommen werden kann, so daß eine Schädigung weitgehend vermieden wird, jedoch kann es aufgrund einiger Nachteile nicht voll zufriedenstellen. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, daß mit diesem Gerät die Reinfusion
des im Behälter aufgenommenen Blutes nur auf dem Weg einer herkömmlichen Transfusion in ein Blutgefäß des Patienten möglich ist. Da eine Autotransfusion der hier besprochenen Art jedoch immer dann vorgenommen' wird,wenn grössere Blutverluste des Patienten vorliegen, ist es zugleich von wesentlicher Bedeutung, daß dem Patienten das Blut auch in kürzester Zeit wieder reinfundiert wird, da andernfalls während eines erheblichen Zeitraumes ein beträchtliches und daher lebensgefährdendes Defizit an Körperblut entstehen kann. Dies ist nur mit einer Druckinfusion des aufgenommenen Blutes zu erreichen, für die aber das bekannte. Gerät nicht vorgesehen ist und welche überdies damit ohne die Gefahr einer Luftembolie des Patienten nicht ausführbar ist.
Es ist weiterhin auch schon dem vorstehend besprochenen Gerät ähnliches Gerät für die intraoperative Autotrans-' fusion bekannt geworden, bei dem das Blut des Patienten zunächst in einen formsteifen Behälter durch Unterdruck eingesaugt und anschließend aus diesem Behälter mittels einer Blutpumpe dem Patienten reinfundiert wird (US-PSen 4o 47 526 und 4o 33 345). In einer Ausführungsform dieses bekannten Geräts wird die an den formsteifen Behälter angeschlossene Blutpumpe durch einen axial zusammendrückbaren Faltenbalg oder dgl. gebildet, der lösbar mit dem formsteifen Behälter verbunden ist und mittels dessen ein Vakuum erzeugbar ist, durch welches das Vakuum in dem formsteifen Behälter überwunden werden kann. Dieser Faltenbalg oder dgl. wird nach seiner Füllung mit Blut von dem formsteifen Behälter gelöst und zum Zweck der Reinfusion dem Anästhesisten ausgehändigt. In einer anderen Ausführungsform dieses bekannten Geräts wird die Blutpumpe durch einen weiteren Behälter gebildet und unlösbar mit dem formsteifen Behälter verbunden. Sie weist einen innen liegenden dritten, nachgiebig verformbaren Behälter sowie an Einlaß und Auslaß jeweils ein Rückschlagventil auf. Der nachgiebig verformbare Behälter wird durch abwechselndes
Anlegen von Überdruck und Unterdruck an einen Anschluß zusammengedrückt und wieder expandiert, so daß hierdurch unter Vermittlung der beiden Rückschlagventile das Blut aus dem erstgenannten formsteifen Behälter abgesaugt und dann durch das Auslaßventil dem Patienten weitergegeben wird.
Zwar ist es mit diesem bekannten Gerät möglich/ das Blut wieder schnell zuzuführen, jedoch ist nachteilig daran, daß das Blut mit einer verhältnismässig grossen blutfremden Oberfläche in Kontakt kommt, nämlich in dem formsteifen Behälter und in der Blutpumpe, und daß es überdies durch das in der Blutpumpe erzeugte und das Vakuum im formsteifen Behälter noch übersteigende Vakuum beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zur Durchführung der Autotransfusion zu schaffen, durch das - wie bei dem bekannten Gerät das Blut auf kurzem Wege und daher ohne eine Schädigung vom Patienten aufgenommen werden, diesem jedoch auf ebenso kurzem Weg und ohne Schädigung in kurzer Zeit wieder zugeführt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung zwei im Prinzip gleichwirkende, jedoch konstruktiv sich voneinander unterscheidende Ausführungsformen des Geräts vor:
Ausgehend von dem vorstehend geschilderten bekannten Gerät mit einem formsteifen Behälter, der einen Sauganschluß zum Ansaugen von Blut sowie einen weiteren Anschluß an eine Unterdruckquelle aufweist, ist die erste erfindungsgemässe Lösung dadurch gekennzeichnet, daß in dem formsteifen Behälter ein weiterer, leicht verformbarer Behälter aufgenommen ist, dessen Innenraum mit dem Sauganschluß und dem weiteren Anschluß verbunden ist und der mit seiner Außenseite und mit
der Innenwandung des formsteifen Behälters einen geschlossenen weiteren Raum begrenzt, wobei der formsteife Behälter einen mit diesem weiteren Raum verbundenen verschließbaren Druckanschluß zur wahlweisen Zufuhr eines Druckmediums aufweist.
Bei dieser ersten Ausführungsform der Erfindung wird aufgrund des in dem formsteifen Behälter sowie innerhalb des leicht verformbaren Behälters wirkenden Unterdrucks Blut über den Sauganschluß angesaugt. Der im Behälter wirkende Unterdruck kann nicht zu einem Kollabieren des leicht verformbaren Behälters führen, da während des AnsaugeVorganges der weitere Raum zwischen der Außenseite des leicht verformbaren Behälters und der Innenwand des formsteifen Behälters nach außen hin verschlossen ist, z.B. durch einen auf den Druckanschluß aufgesetzten Stopfen oder dadurch, daß der Druckanschluß während des Ansaugevorganges an eine Quelle tieferen Unterdrucks angeschlossen ist. Ist der Behälter mit Blut gefüllt, so wird die Saugleitung abgeklemmt oder der Sauganschluß selbst auf eine beliebige Weise, z.B. durch ein Ventil, verschlossen und die Verbindung mit der Unterdruckquelle gelöst. Außerdem wird nunmehr an den Drückanschluß eine Druckquelle, z.B. ein manuell betätigbares Gummiball-Handgebläse angeschlossen^ so daß dem weiteren Raum außerhalb des leicht verformbaren Behälters Druckmedium in steuerbarer Menge und mit steuerbarem Druck zugeführt werden kann. Da der formsteife Behälter durch den Druck dieses Druckmediums keine Verformung erfährt, wird auf das in dem leicht verformbaren Behälter enthaltene Blut ein dem Druck des Druckmediums entsprechender Drück ausgeübt, durch den das Blut nach dem Anschluß an den Patienten über ein Druckinfusionsbesteck und ein ggf. davorgeschaltetes Blutfilter in einem gewünscht kurzen
Zeitraum reinfundiert werden kann. Die Druckbeaufschlagung des in dem Behälter enthaltenen Blutes erfolgt dabei großflächig von außen her über den leicht verformbaren Behälter und somit ohne eine Quetschung der roten Blutkörperchen und auch ohne eine sonstige Schädigung der Blutbestandteile, die häufig beim Durchlauf durch Pumpen und durch den Kontakt mit blutunverträglichen Werkstoffen zu erwarten sind. Es versteht sich, daß der mit dem Blut in Berührung kommende innere,leicht verformbare Behälter, der vorzugsweise ein Beutel ähnlich den herkömmlichen Blutbeuteln für die Bluttransfusion ist, aus einem blutfreundlichen Werkstoff, z.B. Polyäthylen, Silicongummi, PUR, PVC,_ gefertigt ist.
Der den inneren Behälter bildende Beutel ist zweckmässigerweise so geformt, daß er im unverformten Zustand der Kontur der Innenwandung des formsteifen Behälters weitgehend folgt und mit der Innenwand des formsteifen Behälters - vorzugsweise in der Nähe des Sauganschlusses und des weiteren Anschlusses dicht verbunden ist. Die Verbindung kann durch Kleben oder durch Verschweißen der entsprechend gewählten Kunststoffe für den formsteifen Behälter und den leicht verformbaren Behälter erfolgen. Eine andere, vom fertigungstechnischen Standpunkt aus vorteilhafte Weiterbildung der geschilderten ersten Ausführungsform sieht vor, daß in den beispielsweise aus einer Kunststoffolie hergestellten inneren, leicht verformbaren Beutel an beiden Stirnseiten oder Enden aus hartem Werkstoff bestehende Anschlußstutzen eingeschweißt sind, deren Außenfläche eine Dichtfläche bildet, die mit entsprechenden Dichtflächen an Durchlässen des formsteifen äußeren Behälters zusammenwirken. Dies kann dadurch erfolgen, daß in eine der beiden Dichtflächen Dichtringe oder dgl. eingelegt sind. Es ist
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aber auch möglich, an dieser Stelle eine Kunststoffverschweißung oder eine Verklebung vorzusehen.
Anstelle eines Beutels kann für den leicht verformbaren inneren Behälter auch ein axial zusammendrückbarer Faltenbalg verwendet werden, an dem zumindest einer der beiden Anschlüsse mittels eines Anschlußstutzens ausgebildet ist. Wenn die Anschlüsse des Faltenbalges· an· den beiden Stirnseiten liegen·, was nicht zwingend ist, muß in diesem Fall der eine Anschluß gleitend und abgedichtet in einem entsprechenden Durchlaß des formsteifen Behälters geführt sein, damit das enthaltene Blut zum Zweck der Reinfusion durch Einleitung von Druckmedium in den weiteren Raum ausgefördert werden kann.
Eine zweite grundsätzliche Ausführungsform der Erfindung geht ebenfalls von dem eingangs geschilderten bekannten Gerät aus, bei dem ein formsteifer Behälter mit einem Sauganschluß zum Ansaugen von Blut und einem weiteren Anschluß zur Erzeugung eines Unterdruckes in dem Behälter vorgesehen ist. Während jedoch sowohl bei dem bekannten Gerät als auch bei der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform der Erfindung die Formsteifigkeit des Behälters durch eine entsprechende Wahl des Werkstoffes und der Wanddicke des Behälters erzielt wird, ist nach der weiteren grundsätzlichen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der formsteife Behälter ein axial zusammendrückbarer Faltenbalg ist, dessen axiale Formhalt igkeit durch eine an seinen· gegenüberliegenden Enden befestigbare starre Halterung bewirkt ist. Dabei besteht der Faltenbalg aus einem Werkstoff ausreichender Biegefestigkeit und seine Wandstärke ist so gewählt, daß durch eine filmscharnierartige Ausbildung an den Biegekanten der einzelnen Falten zwar die erwähnte axiale Zusammendrückbarke it des Faltenbalges erzielbar ist, jedoch
eine ins Gewicht fallende Verformung in radialer Richtung aufgrund der dadurch erzielten Steifigkeit nicht vorliegt. Durch eine starre Halterung, z.B. ein Gestell oder einen Rahmen, in welche der Faltenbalg im expandierten Zustand so eingesetzt werden kann, daß die Halterung Formschlußelemente an den Stirnseiten des Faltenbalges festhält, kann erreicht werden, daß auch bei Anlegen des Unterdruckes der Faltenbalg seine expandierte Stellung beibehält und somit Blut über den Sauganschlüß in sein Inneres eingesaugt werden kann. Ist der Faltenbalg dann ganz oder weitgehend gefüllt, so erfolgt das Verschließen in ähnlicher Weise wie das vorstehend in Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform nach der Erfindung geschildert ist. Die Reinfusion des Blutes wird aber jetzt nicht durch Anschluß an eine Druckmediumquelle durchgeführt, sondern durch ein Zusammendrücken des Faltenbalges in axialer Richtung. Dieses Zusammendrücken kann auf verschiedenartige Weise erfolgen, z.B. manuell· durch den Anästhesisten, durch Einsetzen in eine Druckvorrichtung, z.B. eine aufblasbare Druckmanschette usw. Insbesondere das manuelle Zusammendrücken des Faltenbalges hat den Vorteil, daß der Anästhesist den Druck gefühlvoller steuern kann als dies durch die Zuführung von Druckluft möglich ist.
Ein weiterer Nachteil des eingangs beschriebenen bekannten Gerätes besteht darin, daß nach dem Einsaugen einer Blutansammlung in den formsteifen Behälter ein weiteres Ansaugen von Luft zwar dadurch verhindert werden kann, daß die Saugleitung mittels einer Klemme verschlossen wird, jedoch der Unterdruck von der Unterdruckquelle her nach wie vor im Inneren des formsteifen Behälters voll wirksam ist. Hierdurch besteht ebenfalls eine nicht geringe Gefahr der Schädigung des Blutes, da z.B. die roten Blutkörperchen aufgrund des Unterdruckes übermässig expandieren und sogar platzen können. Nach einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung ist daher vorgesehen/ daß bei beiden geschilderten grundsätzlichen Ausführungsformen in der zur Unterdruckquelle führenden Unterdruckleitung ein Druckbegrenzer zur Begrenzung des im formsteifen Behälter einstellbaren Unterdruckes angeordnet ist. In einer sehr einfachen Ausführungsform wird ein solcher Druckbegrenzer durch ein Stück eines bei einem vorbestimmten Unterdruck kollabierenden Schlauches aus SiIikongummi gebildet. Wird ein für das Blut kritischer Unterdruckwert erreicht, so wird das Schlauchstück aus Silikongummi durch den herrschenden Außendruck zusammengepresst und eine weitere Evakuierung des formsteifen Behälters unterbunden.
Nach einer dritten grundsätzlichen Ausführungsform der Erfindung, der ebenfalls das von der Erfindung vorgeschlagene Prinzip der schonenden Druck-Reinfusion des aufgesammelten Blutes zugrunde liegt, ist von vornherein als Behälter zur Aufnahme des angesaugten Blutes ein axial zusammendrückbarer Faltenbalg vorgesehen, der durch die Eigenelastizität seines Werkstoffes und/oder
2 B
durch eine/ ä*n 'seinen Stirnseiten angreifende äußere
Kraft aus dem zusammengedrückten Zustand in einen auseinandergezogenen Zustand rückführbar ist, wobei dem Sauganschluß ein in Einströmrichtung in das Behälterinnere öffnendes Rückschlagventil und dem weiteren Anschluß ein in Ausströmrichtung aus dem Behälter öffnendes Rückschlagventil zugeordnet ist.
Bei dieser dritten Ausführungsform wird der Ansaugeffekt durch die aufgrund einer vorhandenen Eigenelastizität und/ oder Federkraft bewirkte Expansion des Faltenbalges von einem 'ursprünglich zusammengedrückten Zustand aus erzeugt, wobei zur Blutschonung der Sog durch das Ausmaß der Zusammendrückung des Balges steuerbar ist.
Auch hier ist der Werkstoff und die Wanddicke des Faltenbalges so gewählt, daß der bei der Expansion auftretende
Unterdruck im Inneren nicht zu einem Einstülpen der seitlichen Wände des Faltenbalges führt, was aufgrund der inherenten höheren Steifigkeit der FaItenstruktur unschwierig erreichbar ist. Die in den Anschlüssen vorgesehenen Rückschlagventile sorgen dafür, daß in den Faltenbalg eingesaugtes Blut nicht wieder zurückströmen kann und daß der zum Ansaugen erforderliche Unterdruck nicht durch einströmende Luft von dem später der Reinfusion dienenden Anschluß her gebrochen wird. Auch bei dieser grundsätzlichen Ausführungsform erfolgt die Reinfusion durch manuelles oder, mechanisches Zusammendrücken des Faltenbalges in der gleichen Weise, wie dies vorstehend in Zusammenhang mit der zweiten grundsätzlichen Ausführungsform nach der Erfindung geschildert ist.
Die beschriebene Ventilanordnung in dem Faltenbalg ermöglicht es im übrigen dem Chirurgen, bei nur teilweise gefülltem Faltenbalg diesen von Hand erneut zusammenzudrücken, so daß die darin enthaltene Luft durch das nach außen hin öffnende Rückschlagventil ausgedrückt wird, so daß durch erneutes Loslassen des Faltenbalges der nunmehr von Luft befreite Innenraum ebenfalls noch mit Blut gefüllt werden kann. Um in einem solchen Fall zu verhindern, daß beim Hinausdrücken der im Faltenbalg enthaltenen Luftmenge auch zugleich Blut unerwünschterweise ausgepresst wird, ist nach einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, daß dem dem weiteren Anschluß zugeordneten Rückschlagventil ein in Ausströmrichtung aus dem Behälter sperrendes Flüssigkeits-Rückschlagventil vorgeschaltet ist, dessen Sperrfunktion nur bei einer Flüssigkeit eintritt. Ein solches Flüssigkeits-Rückschlagventil ist z.B. ein vor dem Anschluß im Inneren des Faltenbalges angeordnetes verschwenkbares Folienkissen oder eine Kugel, die schwerer als Luft, jedoch leichter als Flüssigkeit ist. Steigt somit das Blut bis zu der öffnung des weiteren
Anschlusses hin durch Zusammendrücken des Faltenbalges an, so schwimmt das Folienkissen bzw. die Kugel, die zuvor beim Ausdrücken der Luft keine Sperrwirkung entfalten können, auf und bewirkt ein Verschließen des weiteren Anschlusses. Auch ein hydrophorbes Filter ist als Ventil anwendbar .
Es versteht sich, daß bei allen vorstehend geschilderten grundsätzlichen Ausführungsformen der Erfindung die jeweiligen Behälter aus physiologisch unbedenklichen Werkstoffen, z.B. Polyäthylen, Polyurethan oder Polyamid gefertigt sind und vorzugsweise auch durchscheinend-oder durchsichtig sind, damit die Standhöhe des Blutes darin überwacht werden kann.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnungen sowie aus weiteren Unteransprüchen. Bezüglich Einzelheiten, die in der nachfolgenden Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch aus den Zeichnungen ersichtlich sind, wird auf die Zeichnungen Bezug genommen.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen teilweisen Längsschnitt durch die Behälteranordnung einer ersten Ausführungsform des Geräts nach der Erfindung, wobei weitere Bestandteile des Geräts der Übersichtlichkeit halber weggelassen sind;
Fig.' 2 einen schematischen Längsschnitt durch die Behälteranordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, und
Fig. 3 einen zu den Fig. 1 und 2 analogen Längsschnitt durch die Behälteranordnung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
Das in Fig. 1 teilweise dargestellte Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von Blut besteht aus einer im Ganzen mit bezeichneten Behälteranordnung, an die über eine Saugleitung 2, die durch eine nicht dargestellte Klemme verschließbar ist, ein ebenfalls nicht dargestellter Saugkopf angeschlossen ist. Weiterhin ist die Behälteranordnung 1 über eine lösbar befestigte Unterdruckleitung 3 an eine nur schematisch gezeichnete Unterdruckquelle 4, z.B. eine Vakuumpumpe, anschließbar. Schließlich wird das Gerät vervollständigt durch ein an sich bekanntes, ebenfalls nicht dargestelltes Infusionsbesteck, ggf. mit vorgeschaltetem Blutfilter, das anstelle der Saugleitung 2 oder der Unterdruckleitung 3 an die Behälteranordnung 1 angeschlossen werden kann und der Reinfusion von in der Behälteranordnung 1 enthaltenem Blut, wie nachfolgend geschildert wird, dient.
Die Behälteranordnung besteht aus einem äußeren formsteifen Behälter 11 und einem in dessen Innenraum angeordneten leicht verformbaren Beutel 12. Der formsteife Behälter 11, der eine beliebige Gestalt haben kann, zweckmässigerweise jedoch im wesentlichen zylindrisch und an den Stirnenden weitgehend verschlossen ist, weist an seinen beiden gegenüberliegenden Stirnseiten Durchlässe 13 bzw. 14 auf, die nach Art eines Durchzuges sich um ein bestimmtes Maß nach außen erstrecken (vgl. Fig. 1). Der Beutel 12 enthält in seine gegenüberliegenden Enden eingeschweißte Anschlußstutzen 15 aus einem verhältnismässig steifen Kunststoffmaterial, an die mittels geeigneter Schlauchkupplungen die Saugleitung 2 bzw. die Unterdruckleitung 3 angeschlossen werden könnenΓ/dem in Fig. 1 ausgezogen dargestellten unverformten Zustand des Beutels 12 hat dieser eine Gestalt, die weitgehend der Innenkontur des formsteifen Behälters 11 entspricht, so daß in diesem Zustand der zwischen der Außenseite des Beutels 12 und der Innen-
wandung des formsteifen Behälters 11 gebildete Raum 16 ein geringes Volumen hat. Die Innenfläche der Durchlässe 13, 14 des formsteifen Behälters 11 bildet mit der Außenseite der Anschlußstutzen 15 eine Abdichtung des Raumes 16 nach außen bzw. von außen. Diese Abdichtung wird durch eine Verschweißung, eine Verklebung oder durch eingepresste Dichtungen usw. erreicht. Damit ist der weitere Raum 16 zwischen dem inneren Beutel 12 und dem formsteifen Behälter 11 lediglich über einen Druckanschluß 17 zugänglich, der in der Wandung des formsteifen Behälters 11 vorgesehen ist. Der Druckanschluß 17 ist durch einen abnehmbaren Deckel 18 verschließbar und an ihn kann eine mit einer nicht gezeigten Druckmediumquelle verbundene Druckleitung 19 nach Abnahme des Deckels 18 angeschlossen werden.
Der äußere Behälter 11 weist eine Skala 2o auf, an der der Füllstand abgelesen werden kann.
Die Wanddicke und der Werkstoff des formsteifen Behälters 11 sind so gewählt, daß dieser den auftretenden Drücken sowohl von außen als auch von innen her ohne eine ins Gewicht fallende Verformung standhalten kann. Hingegen besteht der Beutel 12 aus einer dünnen und leicht falt- oder verformbaren Kunststoffolie, z.B. aus Polyäthylen.
In der Unterdruckleitung 3 ist ein Schlauchstück 21 aus leicht verformbarem Silikongummi eingeschaltet, das als Unterdruckbegrenzer dient.
Die Wirkungsweise der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist folgende:
Zum Ansaugen von Blut aus einer Blutansammlung in einer Körperhöhle des Patienten ist die Unterdruckleitung 3 mit der Unterdruckquelle 4 verbunden, während die Saugleitung 2 mit dem nicht gezeigten Saugkopf durch den
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Chirurgen in die abzusaugende BIutanSammlung des Patienten gehalten wird. Infolge des sich im Inneren des Beutels 12 einstellenden Unterdruckes wird dadurch das Blut in diesen Beutel eingesaugt. Da zu diesem Zeitpunkt der Raum 16 entweder durch den Deckel 18 verschlossen oder über eine nicht gezeigte Leitung ebenfalls mit der Unterdruckquelle 4 verbunden ist, kann der im Behälterinneroiherrschende Unterdruck den Beutel 12 nicht einstülpen oder einfalten. Dieser behält vielmehr im wesentlichen die aus Fig. 1 ersichtliche Lage bei, da der bei einer Ablösung von der Innenwandung des formsteifen Behälters 11 auftretende Unterdruck ihn im Gleichgewicht hält. Ist der Beutel 12 und damit der Behälter 11 weitgehend gefüllt oder ist die vorhandene BIutanSammlung abgesaugt, so wird die Saugleitung 2 durch die nicht dargestellte Klemme verschlossen und anstelle der Unterdruckleitung 3 ein nicht gezeigtes Druckinfusionsbesteck, ggf. mit einem vorgeschalteten Blutfilter, mit dem entsprechenden Anschlußstutzen 15 verbunden. Die Nadel des Druckinfusionsbestecks ist zuvor bereits in ein Blutgefäß des Patienten eingestochen und befestigt worden. Nunmehr wird von dem Druckanschluß 17 der Deckel 18 abgenommen bzw. die Verbindung zu der Unterdruckquelle 4 gelöst und statt dessen der Anschluß der Druckleitung 19 angeschlossen. Durch gesteuerte Zufuhr von Druckmedium, z.B. Druckgas, in den Raum 16 kann jetzt Druck auf den Beutel 12 ausgeübt werden, der entsprechend auf die darin enthaltene Blutmenge wirkt und diese je nach Höhe des Druckes in kürzerer oder längerer Zeit aus dem Anschluß 13, 15 und über das Druckinfusionsbesteck dem Patienten zuführt. Der verformte Zustand des Beutels 12, der im Laufe der Zusammendrückung Falten werfen wird, ist gestrichelt in Fig. 1 dargestellt.
Nach der Entleerung des Beutels.12 durch vollständiges Zusammenpressen kann der Beutel 12 durch erneutes Anlegen eines Unterdruckes an den Raum 16 über den Druckanschluß 17 wieder auf seinen ursprünglichen unverformten Zustand ausgedehnt werden.
Anstelle von Druckgas als ·Druckmedium kann auch eine durch eine Pumpe zugeförderte Infusionslösung das Ausdrücken des in dem Beutel 12·enthaltenen Blutes be—; wirken.
Die zweite Ausführungsform gemäß Fig. 2 weist anstelle der Behälteranordnung 1 mit den Behältern 11, 12 einen Faltenbalg 3o auf, dessen Wandstärke und Werkstoff im Bereich der Falten 31 so gewählt sind, daß diese auch bei einem im Inneren des Faltenbalges herrschenden Unterdruck nicht in radialer Richtung zusammengedrückt werden. Im Bereich der Kanten 32 hingegen, die durch die gegenseitige Verschneidung der Falten gebildet werden, ist die Wanddicke nach Art von Filmscharnieren verhältnismässig dünn gehalten, so daß der Faltenbalg 3o in axialer Richtung, d.h. in Richtung des Pfeiles 33 leicht zusammengedrückt werden kann. An seinen gegenüberliegenden Stirnseiten weist der Faltenbalg 3o Anschlüsse 15 auf, die in gleicher Weise, wie das in Zusammenhang mit Fig. geschildert ist, mit einer Saugleitung bzw. einer Unterdruckleitung und einem Druckinfusionsbesteck verbunden werden können. Diese Anschlüsse 15 besitzen mindestens eine vorspringende Ringrippe 15a, die im expandierten Zustand des Faltenbalges 3o jeweils von dem gabelförmigen Ende eines Armes 34 bzw. 35 eines nur schematisch angedeuteten Rahmens oder Gestells 36 Untergriffen werden können. Die Arme 34, 35 halten durch diese Art des Formschlusses den expandierten Zustand des Faltenbalges 3o auch dann aufrecht, wenn an den Innenraum des Falten-
balges analog zu der vorstehend geschilderten Vorgangsweise ein Unterdruck angelegt wird. Es kann daran gedacht werden, die beiden Stirnwände 37, 38 des Faltenbalges kräftiger auszubilden oder mit einer Versteifungseinlage zu versehen, um eine Einwölbung an dieser Stelle zu unterbinden.
Der Faltenbalg 3o bildet in dem aus Fig. 2 ersichtlichen Zustand das Äquivalent zu dem formsteifen Behälter 11 · bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1. Da er jedoch zugleich nach der Herausnahme aus der formschlüssigen Halterung durch die Arme 34, 35 einen leicht verformbaren Behälter entsprechend dem Beutel 12 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 darstellt, erfüllt er auch dessen Funktion.
Seine Wirkungsweise ist folgende: Zunächst wird durch Anschluß einer Unterdruckquelle an einen der Anschlüsse 15 ein Unterdruck im Inneren des Faltenbalges 3o erzeugt, durch den wieder über die nicht gezeigte Saugleitung Blut einer Blutansammlung ins Faltenbalginnere eingesaugt wird. Ist die Blutansammlung abgesaugt oder der Faltenbalg 3o ganz oder weitgehend mit Blut gefüllt, so wird die Saugleitung abgeklemmt und anstelle der Unterdruckleitung ein Druckinfusionsbesteck in gleicher Weise angeschlossen, wie das in Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben ist. Nunmehr kann der Faltenbalg aus dem Gestell 36 herausgenommen werden. Die Reinfusion des darin enthaltenen Blutes zum Patienten erfolgt anschließend durch das axiale Zusammendrücken des Faltenbalges 3o in Richtung des Pfeiles 33. Wie eingangs bereits erwähnt, kann das axiale Zusammendrücken entweder manuell oder durch Einbringen des Faltenbalges 3o in eine aufblasbare Druckmanschette oder ein sonstiges, druckausübendes Gerät erfolgen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist als Behälter zur
- 2ο -
Aufnahmer-des zu reinfundierenden Blutes ein Faltenbalg 4o vorgesehen, der im Prinzip dem Faltenbalg 3o gemäß Fig. 2 gleicht, jedoch aufgrund einer entsprechenden Wandstärke auch im Bereich der Kanten 4 2, an denen die Falten sich schneiden, eine höhere Eigenelastizität als der Faltenbalg 3o aufweist. Diese Eigenelastizität wirkt in einem Sinne, daß nach einem Zusammendrücken des Faltenbalges 4o dieser sich selbsttätig wieder in den expandierten Zustand zurückbewegt. Diese Eigenelastizität kann durch-eine an den Stirnflächen des Faltenbalges eingehängte Spreizfeder 43, die den Faltenbalg 4ο aufzuziehen trachtet, unterstützt werden.
Der Faltenbalg 4o weist in Übereinstimmung mit den vorhergehenden Ausführungsformen wieder Anschlüsse 15 auf. Einer dieser Anschlüsse 15 ist auch in der bereits geschilderten Weise mit einer Saugleitung 2 koppelbar, um Blut in das Innere des Faltenbalges 4o einsaugen zu können. Der andere Anschluß 15 wird jedoch im Gegensatz zu den vorher geschilderten AiBfrührungsformen nicht an eine Unterdruckquelle angeschlossen, sondern dient ausschließlich bei der Reinfusion des Blutes dem Anschluß eines Druckinfusionsbestecks, von dem das Anschlußrohr und der zugehörige Dom eines Blutfilters 4 4 angedeutet sind.
In dem zur Saugleitung 2 gerichteten Anschluß 15 ist ein Rückschlagventil 4 5 angeordnet, das in Richtung zum Innenraum des Faltenbalges 4ο öffnet,· in der Gegenrichtung jedoch sperrt. In dem gegenüberliegenden Anschluß 15, der später mit dem Druckinfusionsbesteck verbunden wird, ist ebenfalls ein Rückschlagventil 4 6 angeordnet, das in einer Strömungsrichtung aus dem Innenraum des Faltenbalges 4ο heraus öffnet, in der Gegenrichtung jedoch sperrt. Zusätzlich ist in der Nähe der zu dem Anschluß 15 führenden Öffnung 4 7 ein leichtes,
luftgefülltes Folienkissen 48 derart befestigt, daß es unter seinem Eigengewicht in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise nach unten hängt und auch durch eine Luftströmung aus dem Inneren des Faltenbalges durch das Rückschlagventil 46 hindurch nicht vor die Öffnung 4 7 bewegt wird.
Die Wirkungsweise der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist folgende: Zunächst wird der Faltenbalg 4o durch manuelle Einwirkung axial auf sein geringstmögliches Volumen zusammengepresst, wozu sowohl die Eigenelastizität der Faltenbalgwandung als auch diejenige . der ggf. vorgesehenen Spreizfeder 4 3 überwunden werden muß. In diesem Zustand wird die Saugleitung 2 abgeklemmt, so daß in das Innere des Faltenbalges 4o keine Luft eintreten kann und deshalb der zusammengedrückte Zustand des Faltenbalges von selbst erhalten bleibt. Wird nunmehr der nicht gezeigte Saugkopf der Saugleitung 2 in eine BIutanSammlung getaucht und die die Saugleitung 2 verschließende Klemme langsam freigegeben, so dehnt sich der Faltenbalg aufgrund seiner Eigenelastizität sowie aufgrund der Vorspannung durch die Spreizfeder 4 3 in axialer Richtung aus. Dadurch vergrössert sich sein Volumen gegenüber dem ursprünglichen zusammengedrückten Zustand, und Blut wird durch die Saugleitung 2 und durch das in dieser Richtung öffnende Rückschlagventil 45 eingesaugt. Durch das Rückschlagventil 46 wird während dieser Phase der Zutritt von Luft unterbunden, so daß die Unterdruckwirkung nicht gebrochen wird. Ist durch Unachtsamkeit oder durch ein gewisses Lecken eine bestimmte Luftmenge in das Innere des Faltenbalges mit eingedrungen, so daß dieser nicht vollständig mit Blut gefüllt ist, obwohl er bereits maximal expandiert ist, so kann der Chirurg durch erneutes manuelles Zusammendrücken des Faltenbalges 4ο diese Luftmenge über den Anschluß 15 mit dem Rückschlagventil 16 entfernen. Dabei verhindert das Folienkissen 48, daß zusätzlich Blut durch das Rückschlagventil 46 unerwünschterweise hindurchgelangt.
Denn es schwimmt auf dem Blutspiegel auf und wird dadurch bei dessen Ansteigen vor die öffnung 4 7 verschwenkt, so daß es diese dadurch abdichtet.
Ist der Faltenbalg 4o in der geschilderten Weise mit Blut gefüllt, so kann die Reinfusion in der gleichen Weise ausgeführt werden, wie dies vorstehend in Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Fig. 2 geschildert ist. Das heisst, durch manuelles oder mechanisches Zusammendrücken des Faltenbalges 4o wird über das inzwischen angeschlossene Druckinfusionsbesteck 44 dem Patienten Blut reinfundiert. Von Bedeutung ist dabei, daß durch das Anschlußrohr des Blutfilters bzw. durch das entsprechende Rohr des Druckinfusionsbestecks das Folienkissen 48 zurückgestossen wird, um dessen Sperrwirkung zu beseitigen.
Die Anschlüsse 15 können abweichend von den Ausführungsbeispielen auf der gleichen'Stirnseite angeordnet sein, /wobei dann allerdings durch eine entsprechende. Verlängerung ins Innere Kurzschlüsse vermieden werden müssen.' Außerdem ist es ohne weiteres möglich, die verschiedenen Ventilfunktionen, z.B. diejenige der Rückschlagventile 45, 46, an eine andere Stelle zu legen, z.B. in die daran angeschlossenen Leitungen oder kurze Leitungsstücke, die dann selbst die Anschlüsse 15 bilden. Auch ist die Erfindung keineswegs auf die in den Ausführungsbeispielen gezeigte Art von Anschlußstutzen beschränkt. Weiterhin versteht sich, daß die Eigenelastizität des Faltenbalges 4ο bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 auch durch unmittelbar in das Kunststoffmaterial des Faltenbalges eingebettete Metallteile oder Federn bewirkt sein kann.
Alle vorstehend beschriebenen Ausführungsformen zeichnen sich durch eine sehr einfache Herstellungsart aus.
Faltenbälge sind in mannigfaltigen Gestaltungsformen auf dem Markt und können z.T. nur nach geringfügigen Anpassungen (Anschlüsse) an die Erfordernisse der
Erfindung angepasst werden. Bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 1 kann der äußere formsteife Behälter 11 aus zwei in einer Axialebene miteinander verbundenen Behälterhälften aufgebaut sein, wobei vor der Verbindung dieser Behälterhälften der Beutel 12 mit
seinen Anschlußstutzen eingelegt wird.

Claims (1)

  1. .Dfc 5er. fest, Ό ISTS R LOUIS XXpl^yT'etAUS POHiAL' LOHRf=NTZ
    phys.WOLFGANG S~GSTH FERDINAND-MAR JA-STS ί
    3130 STARNBERG
    Dr.Ing. G. Marx
    G.-Caracciola-Str. 1o, D - 8o35 Gauting
    21 569/7Ο 2o/h
    Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von Blut
    Ansprüche
    1. / Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von eigenem Blut eines
    Patienten, z.B. während einer Operation, mit einem formsteifen Behälter, der einen Sauganschluß mit einer daran an schließ baren Saugleitung zum Ansaugen von Blut des Patienten in den Behälter sowie mindestens einen weiteren Anschluß aufweist, welcher mit einer Unterdruckquelle verbindbar ist, um den zum Ansaugen des Blutes notwendigen Unterdruck in dem Behälter zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß in dem formsteifen Behälter (11) ein weiterer, leicht verformbarer Behälter (12) aufgenommen ist, dessen Innenraum mit dem Sauganschluß (14, 15) und dem weiteren Anschluß (13, 15) verbunden ist und der mit seiner Außenseite und mit der Innenwandung des formsteifen Behälters (11) einen geschlossenen weiteren Raum (16) begrenzt, und daß der formsteife Behälter (11) einen mit diesem weiteren Raum (16) verbundenen verschließbaren Druckanschluß (17) zur wahlweisen- Zufuhr eines Druckmediums aufweist.
    2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere, leicht verformbare Behälter (12) ein Beutel ist, der im unverformten Zustand der Kontur der Innenwandung des formsteifen Behälters (11) weitgehend folgt und mit dieser Innenwandung vorzugsweise in der Nähe des
    Sauganschlusses (14/ 15) und des weiteren Anschlusses · (13, 15) dicht verbunden ist.
    3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    der Beutel (12) aus hartem Werkstoff bestehende Anschlußstutzen für den Sauganschluß und den weiteren Anschluß aufweist/ die in Durchlässen (13/ 14) des formsteifen Behälters (11) abgedichtet eingepasst sind.
    4. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere, leicht verformbare Behälter ein axial zusammendrückbarer Faltenbalg ist.
    5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlüsse an gegenüberliegenden Stirnenden des Faltenbalges vorgesehen sind und zumindest einer der beiden Anschlüsse mittels eines Anschlußstutzens ausgebildet ist, der gleitend verschiebbar, jedoch abgedichtet in einem Durchlaß des formsteifen Behälters geführt ist.
    jS. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der gleitend geführte Anschlußstutzen an dem formsteifen Behälter arretierbar ist.
    7. Gerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß der formsteife Behälter ein axial zusammendrückbarer Faltenbalg (3o) ist dessen axiale Formhaltigkeit durch eine an seinen gegenüberliegenden Enden befestigbare starre Halterung (34, 35/ 36) bewirkt ist.
    8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in die zu der Unterdruckquelle (4) führende Unterdruckleitung (3) ein Druckbegrenzer (21) zur Begrenzung des in dem formsteifen Behälter (11/ 3o) einstellbaren Unterdruckes angeordnet ist.
    9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbegrenzer (21) ein Stück eines bei einem vorbe- · stimmten Unterdruck kollabierenden Schlauches aus Silikongummi ist.
    1o. Gerät zur Aufnahme und Reinfusion von eigenem Blut eines Patienten, z.B. während einer Operation, mit einem Behälter, der einen Sauganschluß mit einer daran anschließbaren Saugleitung zum Ansaugen won Blut des Patienten in den Behälter sowie mindestens einen weiteren Anschluß zur Reinfusion des in dem Behälter befindlichen Blutes aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (40) axial zusammendrückbar,, radial jedoch'relativ formsteif und durch die Eigenelastizität seines Werkstoffes und/oder durch eine an seinen Stirnseiten angreifende äußere Federkraft (4 3) aus dem zusammengedrückten Zustand in einen auseinandergezogenen Zustand rückführbar ist, und daß dem Sauganschluß (2, 15) ein in Einströmrichtung in das Behälterinnere öffnendes Rückschlagventil
    (45) und dem weiteren Anschluß (15, 4 7) ein in Ausströmrichtung aus dem Behälter öffnendes Rückschlagventil (46) zugeordnet ist.
    .11. Gerät nach Anspruch 1o,dadurch gekennzeichnet, daß dem dem weiteren Anschluß zugeordneten Rückschlagventil (4 6) ein in Ausströmrichtung aus dem Behälter sperrendes Flüssigkeits-Rückschlagventil (4 8) vorgeschaltet ist, dessen Sperrfunktion nur bei einer Flüssigkeit eintritt.
    12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeits-Rückschlagventil (48) ein im Inneren des Faltenbalges (4o) vor der zu dem weiteren Anschluß führenden öffnung (47) angeordnetes verschwenkbares Folienkissen , eine Kugel oder ein hydrophobes Filter ist.
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