DE3219231A1 - Vorrichtung zur schaedlingsbekaempfung bei tieren - Google Patents
Vorrichtung zur schaedlingsbekaempfung bei tierenInfo
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Classifications
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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- A01K11/00—Marking of animals
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Description
I Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung bei Tieren
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abgebe eines Wirkstoffes zur Schädlingsbekämpfung bei Tieren und
betrifft insbesondere einen den Wirkstoff enthaltenden und ständig abgebenden Speicher, der rasch und zuverlässig an
I einer Erkennungsmarke für ein Tier befestigt werden kann»
I Wirkstoffe zur Schädlingsbekämpfung können in Verbindung
ζ mit Erkennungsmarken für Tiere oder in Verbindung mit ande-
> ren Vorrichtungen verwendet werden, die direkt oder indirekt
§ am Körper eines Tieres, wie beispielsweise einer Kuh be-
s festigt sind. Eine Ohrmarke zur Bekämpfung der Schweinelaus
I ist beispielsweise in der US-PS 3 949 7o8 beschrieben. Die
I in der US-PS 3 949 708 beschriebene Erkennungsmarke hat
|| einen mit Nägeln versehenen Abschnitt zur Befestigung der
i Marke am Ohr des Tieres, eine Tasche an einer flachen,
g ebenen Fläche und ein mit einem Insektizid imprägniertes
* Kissen, das in die Tasche einzusetzen ist. Derartige Er-
kennungsmarken sind jedoch nachteilig, weil es bei ihnen
I erforderlich ist, eine bereits am Tier befestigte, nicht
;| insektizide Erkennungsmarke zu entfernen, und weil die Ver-
% Schlusseinrichtung brechen kenn, die das Kissen in der Tasche
;| hält, so dass die ganze Erkennungsmarke wieder ersetzt wer-
I den muss.
§ Andere Ohrmarken sind vollständig mit Insektiziden
I imprägniert, wie dies in einigen Zeitschriften beschrieben
S ist. Diese Zeitschriften sind "Tennessee Farm and Home
I Science", Januar - März 1978, Progress Report No. 105;
I "The Sothwestern Entomologist", Band 2, Nr. 1, März 1977,
I Seiten 8-10; und "Journal of Economic Entomology", Band
63 (1970), Seiten 1688 - 1689; Band 70 (1977) Seiten 72-75;
Band 71 (1978), Seiten 764 - 765; und Band 72 (1979) Seite 215.
Die Verwendung dieser Ohrmarken macht es jedoch erforderlich, die bereits am Tier befestigten, nicht insektiziden
Marken zu entfernen und wegzuwerfen. Wenn darüberhinaus
die imprägnierten Erkennungsmarken ihre Wirksamkeit verlieren muss eine vollständig neue Marke angebracht werden.
Andere, V/irkstoffe enthaltende Vorrichtungen für Tiere sind in den US-PS 3 756 200 und 3 942 480 beschrieben.
Die Erfindung schafft daher einen Speicher für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, wobei das wesentliche
Merkmal darin besteht, dass der Speicher einen Teil der Erkennungsmarke für das Tier umgibt und folgendes aufweist:
a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist und
b) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle eines saugfähigen Kissens, das mit einem flüssigen Insektizid
getränkt ist, wobei die Ablagestelle nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt ist.
Die Erfindung schafft ferner eine Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung
für Tiere, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch (i) eine an einem Tier befestigbare Erkennungsmarke
und (ii) einen Speicher für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, wobei der Speicher einen Teil der
Erkennungsmarke umgibt und folgendes aufweist:
a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlicben Klebstoff aufweist und
b) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablegestelle eines
saugfähigen Kissens, das mit einem flüssigen Insektizid getränkt ist, wobei die Ablagestelle nicht ganz so
gross wie der Bandabschnitt ist.
Weiterhin schafft die Erfindung einen Speicher für einen
Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, wobei ein wesentliches Merkmal darin gesehen wird, dass der Speicher einen Teil
einer Erkennungsmarke für ein Tier umgibt und folgendes aufweist:
a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist, und
b) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle eines ssugfähigen Kissens und eine zerstörbare Ampulle,
die ein flüssiges Insektizid enthält, wobei die Ablagestelle nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt
ist und dae saugfähige Kissen eine aus Fasermaterial bestehende Hülse ist, welche die zerstörbare Ampulle
umgibt.
Schliesslich schafft die Erfindung eine Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung für Tiere, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet
ist durch (i) eine an einem Tier befestigbere Erkennungsmarke und (ii) einen Speicher für einen Wirkstoff
zur Schädlingsbekämpfung, wobei der Speicher einen Teil der
Erkennungsmarke umgibt und folgendes aufweist:
a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist und
b) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle eines
saugfähigen Kissens und eine zerstörbare Ampulle, die ein flüssiges Insektizid enthält, wobei die Ablagestelle
nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt ist und das saugfähige Kissen eine aus einem Fasermaterial
bestehende Hülse ist, welche die zerstörbare Ampulle umgibt.
Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 und 2 die Vorder- bzw. Rückseite einer Vorrichtung
gemäss der Erfindung zur Schädlingsbekämpfung
für eine Tiererkennungsraerke,
Fig. 3 und 4 einen Speicher für den Wirkstoff vor
bzw. nach dem Verschliessen der Ablagestelle, an welcher der Wirkstoff abgelegt wird und
die bei der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Vorrichtung in Anwendung gekommen ist,
Fig. 5 und 6 zwei Arten von Speichern, gemäss der Erfindung
für den Wirkstoff.
Die an irgendeinem Teil eines Tieres zu befestigenden Erkennungsmarken könn^ ">
tatsächlich irgendwelche bekannte Erkennungsmarken sein. Beispiele bierfür sind Erkennungsmarken
aus einem Polymerisat oder Metall mit oder ohne eine Schädlinge bekämpfende Hasse oder einen anderen Wirkstoff,
der in oder auf der Erkennungsmarke vorhanden ist. Diese Marken bestehen im allgemeinen aus drei miteinander
verbundenen Abschnitten 2,4 und 6, wie dies aus Fig. 1 hervorgeht. Der 1. Abschnitt 2 hat eine solche Form, dass er
leicht in einen Teil eines Tieres eingesetzt oder durch einen Teil eines Tieres hindurchgezogen werden kann, um die Marke
am Tier zu halten. Der erste Abschnitt kann die Form einer PMlspitze haben, so dass der erste Abschnitt die Haut eines
Tieres durchdringen und aus der Haut des Tieres wieder austreten kann, wie dies beispielsweise beim Ohr oder bei der
losen Haut am Nacken möglich ist. Der zweite Abschnitt 4 ist ein Halsstück, das nach dem Setzen der Marke teilweise
im Tier bleibt. Mit Rücksicht auf die Behaglichkeit des
Tieres und das leichte Anbringen der Marke ist das gesamte
Halsstück etwas langer als ein Halsstück, das für den Verbleib im Tier tatsächlich erforderlich ist. Es.ist das aus
dem Tier vorstehende Halsstück der Erkennungsmarke, an welchem der Speicher gemäss der Erfindung am zweckmässigsten
befestigt wird.
Der dritte Abschnitt 6 der Tiererkennungsmarke ist ein verhältnismässig starres und flaches Stück, das zur Aufnahme
von Kenndaten dient oder ständig angebrachte Kenndaten aufweisen kann. Der dritte Abschnitt sollte grössere Abmessungen
im Querschnitt haben als das Halsstück 4, so dass der dritte Abschnitt nicht leicht durch die öffnung in der
Haut des Tieres hindurchgezogen werden kann. Am dritten Ab-3chnitt können verschiedene Dinge angebracht oder ausgebildet
sein. Diese Dinge sind beispielsweise eine in der US-PS 3 949 708 beschriebene, insektenvertreibende Vorrichtung,
eine Rippe oder Schulter zum erleichterten Einsetzen der plattenartigen Erkennungsmarke in eine Beschriftungsscbablone
oder eine andere Druckvorrichtung, wie dies in der US-PS 3 357 122 beschrieben ist, ein Loch zum Einbringen
eines farbigen Knopfes, wie dies in der US-PS 3 512 vorgesehen ist, oder Fransen, mit denen das Tier die Insekten
vertreiben kann, wie dies in der US-PS 3 952 439 angegeben ist.
Andere, am Ohr zu befestigende Erkennungsmarken sowie die Werkzeuge zum Anbringen dieser Marken, sind in den
US-PSen 3 334 434, 3 526 987, 3 552 Ο51, 3 731 414, 3 867 777, I
3 896 577, 3 916 904, 3 955 580, 3 979 847, 3 987 570,
4 000 744 und Reissue 29 536 beschrieben. Die Erkennungsmarken und die Werkzeuge zum Einsetzen der Marken in die Haut
an der Brust, den Weichen oder dem Nacken der Tiere sind in den US-PSen 3 675 357 und 3 694 949 beschrieben.
Die Vorrichtungen zur Schädlingsbekämpfung gemäss der Erfindung
können normalerweise bei Haustieren, wie Rindvieh, Schafen und Schweinen verwendet werden, obgleich sie auch
bei Tieren in freier Wildbahn Anwendung finden können.
Der Speicher gemäss der Erfindung kann nicht nur an Erkennungsmarken, die in oder durch die Haut eines Tieres
gehen, sondern auch an Erkennungsmarken befestigt werden, die mit Hilfe einer Nackenkette oder eines Beinbandes am
Tier befestigt sind.
Darüberbinaus können verschiedene Erkennungsmarken an
den Haaren der Tiere mit Hilfe von Klemm- oder Schraubeinrichtungen befestigt werden.
Der Speicher gemäss der Erfindung wird an der Erkennungsmarke angebracht, indem ein Teil der Merke vor oder nach dem
Anbringen der Marke am Tier mit dem Speieber umgeben wird.
Der Speicher kann daher je nach Wunsch erst dann an der Erkennungsmarke angebracht werden, wenn Schädlinge, wie Insekten,
ein besonderes Problem darstellen, wie dies beispielsweise im Sommer der Fall sein kann. Darüberhinaus können getrennte
Speicher mit verschiedenen Wirkstoffen zur Schädlingsbekämpfung gleichzeitig oder nacheinander in Abhängigkeit
von der besonderen Schädlingsart verwendet werden, die das Ziel der Bekämpfung ist. Dieses Merkmal der Erfindung
bringt Vorteile gegenüber den Erkennungsmarken mit sich, die mit Wirkstoffen imprägniert sind, weil die imprägnierten Marken
angebracht werden, wenn die Schädlingsbekämpfung nicht erforderlich ist, und weil die Erkennungsmarken nicht leicht
austauschbar sind, wenn ein anderer Wirkstoff insbesondere nur für eine kurze Zeitspanne wünschenswert ist. Da der
Speicher gemäss der Erfindung ohne ein Durchbohren der Haut des Tieres leicht angebracht und entfernt werden kann, ist
es wahrscheinlicher, dass der Wirkstoff nur dann verwendet
wird, wenn er notwendig ist. Hierdurch wird die Berührung des Tieres mit den möglicherweise gefährlichen Wirkstoffen
zur Schädlingsbekaapfung auf ein Minimum gebracht.
Der Speicher kann verschiedene Ausgestaltungsformen haben. Eine Ausführungsform weist ein dünnes, biegsames
Band oder einen dünnen, biegsamen Streifen eus einem Polymerisat auf. Das Band oder der Streifen hat eine für den
Wirkstoff bestimmte Ablagestelle, beispielsweise ein saugfähiges, fasriges Kissen aus Filz oder Gaze. Die Ablagestelle
ist vorzugsweise kleiner als das Band und erstreckt sich
daher nicht ganz über das Band. Das Band wird dann um einen verhältnismässig schmalen Abschnitt der Erkennungsmarke
herumgeschlungen und beispielsweise durch einen druckempfindlicher. Klebstoff an sich selbst befestigt. Der druckempfindliche
Klebstoff wird entweder während des Befestigungsvorganges auf das Band aufgebracht oder ist bereits in Form einer
Schiebt auf dem Band vorhanden. Beispiele für diese erste Ausführungsform sind in den Fig. 3 und 4 gezeigt. Die Ablagestelle
kann auf jeder der beiden Bandseiten vorgesehen sein, obgleich sie vorzugsweise auf der Bandseite vorgesehen ist,
die innen liegt, wenn das Band an sich selbst befestigt ist und einen Teil der Erkennungsmarke umgibt. Die auf der Innenseite
liegende Ablagestelle lässt sich besser schützen und gestattet die Einstellung der Abgabe des Wirkstoffes durch
die Anzahl und Grosse der im Band vorgesehenen Löcher, durch die der Wirkstoff hindurchtreten kann. Wenn die Ablagestelle
selbst die Abgabe des Wirkstoffes einstellt, wie dies beispielsweise bei einer Baumwollgaze der Fell ist, die mit
einem Wirkstoff getränkt und mit einem leichten Harzfilm beschichtet ist, kann natürlich die Ablagestelle auf der
Aussenseite des Bandes, das heisst auf der Bandseite angeordnet werden, die nicht mit der Erkennungsmarke in Berührung
steht. Bei dieser Ausführungsform ist die Ablagestelle im wesentlichen ein Wickel aus einem saugfähigen Material,
wie beispielsweise aus einer Naturfaser, wie Baumwolle oder Wolle, oder aus einer Kunstfaser oder einem Kunstschaum,
wie Polyurethan-Schaum. Es kann auch eine zerbrechbare Ampulle in einer saugfähigen, fasrigen Hülse die Ablagestelle
darstellen. Wenn ein derartiger Speicher zur Anwendung gelangen soll, wird er an der Erkennungsmarke befestigt, worauf
die Ampulle mit dem Wirkstoff zerbrochen und der Wirkstoff von der Hülse aufgesaugt wird.
Obgleich der Speicher in einfacher Weise direkt nur sn
der Marke an Stelle an sich selbst befestigt werden könnte, I dürfte dies oft Schwierigkeiten mit sich bringen, da die Er- |
kenDungsmarke mit Fett, öl, Futter oder anderen Fremdstoffen <;]
überzogen sein kann. Durch das Herumwickeln des Speichers um einen Teil der Erkennungsmarke und durch das Befestigen
des Speichers an sich selbst und nicht nur an der Marke werden deutliche Vorteile erzielt. Die Marke braucht nicht sauber
oder trocken zu sein, um den Speicher sicher anzubringen . | £
ι s
Eine zweite Ausführungsform des Speichers gemäss der Er- |
findung weist einen ein- oder mehrschichtigen Polymerisat- i
streifen auf. Ein derartiger Streifen oder ein derartiges §
Band ist in Fig. 5 gezeigt. Bei diesem Band befindet sich ff
der Wirkstoff in einer oder mehreren starren Polymerisat- |
■^ ■ ι
schichten. Der Wirkstoff wandert allmählich en eine oder
beide Oberflächen. Das Band wird um einen Abschnitt der Erkennungsmarke
herumgeschlungej und mit Hilfe eines Klebstoffes,
einer Heftklammer, einer Niete oder eines anderen Befesti- ! gungsmittels an sich selbst befestigt. Das Band kann euch
ohne einen Klebstoff oder ohne ein mechanisches Befestigungsmittel
an sich selbst befestigt werden, indem das eine Ende mit Stiften, Nägeln oder Flanschen und das andere Ende
mit einer öffnung versehen ist, in die das mit Stiften,
Nägeln oder Flanschen versehene Ende eingeschoben werden kann, ohne dass das mit den Stiften versehene Ende leicht heraus-
gezogen werden kann, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist.
Die Materialien und Verfahren zur Herstellung der zweiten Ausführungsform des Speichers gemäss der Erfindung
sind in den US-PSen 3 7o5 938, 3 857 934, 3 864 468,
4 1o2 991 und 4 I60 335 beschrieben. In diesen Patentschriften
sind Verfahren beschrieben, mit welchen auf einen starren, nicht porösen, tafelartigen Polymerisatträger eine
starre, nicht poröse Schicht aus einer polymeren Masse aufgebracht wird, die einen Wirkstoff enthält, welcher aus der
Schicht in und durch den Träger wandern kann. Der wandernde Wirkstoff wird in die Schicht in einer Menge eingebaut, die
ausreicht, um ein wirksames Mass an Aktivität auf einer Aussenflache des Trägers hervorzurufen. Polymerisatstreifen
mit einem Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, der zumindest über einen Teil der Polymermatrix gleichmässig verteilt ist,
sind im Handel unter der Bezeichnung "Vapona pest strips" (Vapona-Schädlingsstreifen) erhältlich. Diese Schädlingsstreifen sind in der US-PS 3 949 ?o8; in Residue Review
von J.W. Gillett, Band 44, Seiten 115 und 161 (1972);
und im Journal of Economic Entomology, Band 63, Seiten 1688 bis 1689 (1970) und Band 69, Seiten 757 bis 760 (1976)
beschrieben.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung ist ein Wirkstoff, der jeden bei einem
Tier auftretenden, lebenden Organismus tötet, abschwächt,
sterilisiert, mutiert oder die störenden oder nachteiligen Wirkungen dieser lebenden Organismen in anderer Weise verringert.
Beispiele für störende und schädliche, lebende Organismen sind Würmer, Pilze, Bakterien, Insekten und andere
niedere Formen von Leben. Die Schädlinge, die insbesondere bekämpft werden sollen, sind insekten und insbesondere Fliegen,
wie die Hausfliege, die Facettenfliege, Schmeisfliege, Hornfliege,
und Zecken, die stören und Krankheiten auf das Vieh
übertragen.
Besondere Wirkstoffe zur Schädlingsbekämpfung sind dampfaktive Insektizide oder wasserabweisende Stoffe oder
nach Berührung wirkende Insektizide, wie beispielsweise Pyrethroide, die natürliche und künstliche Materialien einschliessen,
wie Pyrethrin, Resmethrin, Penvalerat, Cyhalothrin, Decamethrin, Bioresmethrin, Permethrin und Cypermethrin.
Besonders wirkungsvoll sind die Cyclopropancarboxylat-Pyrethroiäij
mit der nachfolgenden Formel:
C = CH-CH CH-COOR
H5C CH5
Hierin bedeutet R o-Phenoxybenzyl und R ein Chlor für
Hierin bedeutet R o-Phenoxybenzyl und R ein Chlor für
Perinethrin, R ein tx -Cyano-3-pbenoxybenzyl und R ein Chlor
für Cypermethrin , und R ein cxC-Cyano-3-pbenoxybenzyl, und
R ein Trifluormethyl für Cybalothrin. Diese und andeie
Cyclopropancarboxylat-Pyrethroide sind in den US-PSen 4 024 163 und 4 178 $84 beschrieben. Der Wirkstoff kann rein,
in einem Lösungsmittel oder Träger, in Form eines Pulvers oder in Kombination mit einem anderen aktiven oder inerten Stoff,
beispielsweise einer Farbe, einem wohlriechenden Duftstoff oder einem Antioxydationsmittel verwendet werden. Der Wirkstoff
ist vorzugsweise eine Flüssigkeit, die auch Gummilösungen oder Halbflüssigkeiten einschliesst. Der flüssige
Wirkstoff wird rein oder in hoher Konzentration verwendet, um die grösstmögliche Wirkung mit der geringsten Unannehmlich
keit und mit dem niedrigsten Gewicht zu erzielen.
Ein Teil der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Bekämpfung
von Schädlingen, wie Insekten, die bei Tieren auf-
treten. Bei diesem Verfahren wird der vorstehend beschriebene Speicher für den Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung um eine
Erkennungsmarke herumgelegt, die direkt oder indirekt an einem Tier befestigt ist.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 8 gemäss der Erfindung
zur Schädlingsbekämpfung dargestellt. Die Vorrichtung 8 weist
eine Erkennungsmarke 10 auf, die einen Speicher 12 für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung besitzt. Der Speicher 12
umgibt einen Abschnitt der Erkennungsmarke. Die Erkennungsmarke hat einen ersten Abschnitt oder Kopfabschnitt 2, der
Flansche, Spitzen, Flügel oder andere Halteelemente besitzt, die biegsam und verformbar sind, um das Einsetzen des Kopfabschnittes
in und durch die Haut eines Tieres zu gestatten. Der zweite Abschnitt oder Halsabschnitt 4 der Erkennungsmarke
ist schmaler als der Kopf- und Körperabschnitt der Erkennungsmarke.
Der Halsabschnitt 4 ist so lang, dess ein Teil des Kaisabschnittes in der Haut des Tieres bleibt. Wenn die Erkennungsmarke
eine Ohrmarke ist, steht der Kopfabschnitt 2 von der Ruckseite des Ohres ab, während der Körperabschnitt
6 von der Vorderseite des Ohres absteht, wobei der Halsabschnitt den Kopfabschnitt und den Körperabschnitt miteinander
verbindet und das Ohr durchdringt. Der dritte Abschnitt oder Körperabschnitt 6 der Erkennungsmarke ist verhältnismässig
starr und flach und hat Schultern, die breiter als der Halsabschnitt sind, so dass die Erkennungsmarke nach dem Setzen
am Tier bleibt. Der Körperabschnitt kann unbeschrieben sein, so dass jegliche gewünschte Kenndaten vom Verwalter des Viehbestandes
angebracht werden können, obgleich die Farbe oder sogar die Anwesenheit der Erkennungsmarke alleine ein geeignetes
Kennzeichen oder eine geeignete Information zur Unterscheidung der Tiere darstellen können. Die in Fig. 1 gezeigte
Erkennungsmarke ist mit dem Kennzeichen 4 versehen, das aufgedruckt, eingeprägt oder eingraviert sein kann.
Der in den Fig. 3 und 4 gezeigte Speicher 12 ist ein Klebe-
band, das mit einer Gaze versehen ist, die den Wirkstoff enthält. Der Speicher 12 wird an der Erkennungsmarke befestigt,
indem er am Halsabscbnitt 4 um sich selbst berumgeschlungen wird -
Fig. 2 zeigt eine Ansicht der Rückseite der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung 8. Der Speicher 12 ist mit öffnungen
16 versehen, so dass der Wirkstoff von der Gaze bis zur Oberfläche des Speichers gelangen kann, wo der Wirkstoff
dann über das Tier verteilt wird. Wenn sich das Tier kratzt oder leckt oder mit anderen Tieren in Berührung kommt, werden
winzige, aber wirksame Mengen des Wirkstoffes von der Vorrichtung abgerieben und über das Tier verteilt.
Fig. 3 zeigt einen nicht zusammengebauten ■ Speicher 18 gemäss der Erfindung. Der Speicher 18 ist aus einer dünnen
Folie aus einem biegsamen Polymeren hergestellt. Die Polymerfolie ist mit einer Schicht eines druckempfindlichen Klebstoffes
versehen, au^. '-'elcher eine Ablagestelle 20 für den
Wirkstoff vorgesehen ist. Die Ablagestelle ist beispielsweise eine Baumwollgaze, die mit einem Insektizid getränkt
ist. Der Speicher ist mit zwei Endnasen 22 verseben, um den Speicher an sich selbst und rund um die Erkennungsmarke
zu befestigen. Der Speicher besitzt ferner eine Kittelnase 24, die zum Schutz der Ablagestelle 20 gegen Feuchtigkeit, Sonnenlicht
oder andere Elemente herangezogen werden kann, welche den Wirkstoff schwächen oder verdünnen. Nachdem der Wirkstoff
in der Ablagestelle 20 abgelegt worden ist, kann die Mittelnase 24 an ihrer Vorderkante 26 hochgezogen und um den Abschnitt
des Speichers herumgelegt werden, auf welchem sich die in Fig. 4 gezeigte Ablagestelle befindet. Der Wirkstoff
wandert dann durch die Polymerfolie oder durch die in den Speicher eingestanzten Öffnungen hindurch, so dass der Wirkstoff
allmählich zu der in Fig. 2 gezeigten Rückseite des Speichers gelangt. Die ständige Abgabe des Wirkstoffes kann
auch durch andere Einrichtungen erzielt werden, indem beispielsweise
die Ablagestelle 20 mit einer Metallfolie abgedeckt wird, durch die der Wirkstoff nicht hindurchdringen
kann, und indem man den Wirkstoff durch die Polymerfolie oder durch die in die Folie eingestanzten Löcher hindurcbwandern
lässt. Nachdem die Vorderkante 26 nach oben und um den Speicher gezogen worden ist, kann men den Wirkstoff auch
einfach aus der Ablagestelle durch die kleinen Spalte hersussickern
lassen, die an den Kanten des Bandes, wie beispielsweise an der Verbindungsstelle der Mittelnase 24 mit dem
Speicher vorhanden sind. Wenn die Mittelnase 24 nicht vorhanden oder kürzer als die in Pig. 3 gezeigte Mittelnase ist,
können vorher Löcher in den Speicher unter der Ablagestelle 20 eingestanzt werden, um einen Durchgang für den Wirkstoff
zu schaffen. Ein Beispiel für einen geeigneten Speicher ist ein Heftpflaster auf dem Gazeabschnitt, auf welchen ein Wirkstoff
aufgebracht werden kann.
Pig. 4 zeigt den in Fig. 3 dargestellten Speicher nach der Fertigstellung. Per Speicher 28 kann auf die in den
Fig. 1 und 2 gezeigte V/eise an einer Erkennungsmarke befestigt
werden, nachdem die Vorderkante 26 der in Pig. 3 gezeigten Miifcelnase nach oben und um den Speicher gezogen
worden ist, um die Ablagestelle zu schützen. Wenn der Speicher 28 in der vorstehenden Weise gefaltet worden ist, kann er mit
Hilfe eines druckempfindlichen Klebstoffes an sich selbst
befestigt werden, indem entweder eine Klebstofffläche der
einen Endnase 22 in Berührung mit der klebstoffreien Rückseite der anderen Endnase entsprechend der Darstellung in Fig. 1
gebracht wird oder die beiden Klebstofflächen der Endnasen miteinander verbunden werden. Im ersten Fall kann der Speicher
auch an der Erkennungsmarke selbst befestigt werden, da nur die Klebstoffseite einer Endnase benutzt worden ist, um
den Speicher an sich selbst zu befestigen.
Fig. 5 zeigt einen ein- oder mehrschichtigen, starren
Polymerisatstreifen 30, der mit einem Wirkstoff imprägniert und als ein Speicher ausgestaltet ist, der einen Abschnitt
einer Erkennungsmarke umgibt. Derartige ein- oder mehrschichtige Streifen sind in der US-PS 3 705 938 beschrieben.
Fig. 6 zeigt einen sich selbst befestigenden Speicher
52 für den Wirkstoff. Der Speicher 32 kann aus einem nachgiebigen
Polymerisatmaterial bestehen, wobei der Wirkstoff in einer Ablagestelle vorhanden ist, die wie in Fig. 3 kleiner
als der Speicher oder wie in Fig. 5 genauso gross wie der Speicher sein kann. Im letzten Fall ist der Wirkstoff über
die Polymermatrix gleichmässig verteilt und in einer oder mehreren Schichten eines Laminats vorhanden. Der Wirkstoff
wandert an die Oberfläche des Speichers, so dass eine ständige Abgabe des Wirkstoffes aufrecht erhalten wird. Der in Fig.
gezeigte Speicher wird um einen Halsabschnitt einer Erkennungsmarke herumgelegt und eine oder mehrere der wie Widerhaken
wirkenden und in der Form von Pfeilspitzen ausgebildeten Vorsprünge 34 werden durch die öffnung 36 hindurchgesteckt,
wobei ein Teil der Erkennungsmarke umschlungen wird. Die Form und die Anzahl der in Gestalt von Pfeilspitzen ausgebildeten
Vorsprünge 34 kann beträchtlich geändert werden, solange die Wirkung erhalten bleibt, dass der Speicher die
Erkennungsmarke umgibt und an sich selbst aufgrund der Tatsache befestigt ist, dass ein oder mehrere Teile des Speichers
durch eine öffnung im Speicher hindurchgezogen sind und
nicht zurück- und herausgezogen werden können.
Der Speicher gemäss der Erfindung kann neben der Verwendung
bei einer Tiermarke auch in Verbindung mit Geflügelkäfigen verwendet werden, um Schädlinge, wie Milben zu bekämpfen.
Es können insbesondere ein oder mehrere Speicher am Boden oder an der Seite eines Geflügelkäfige angeordnet
werden. Die zufälligen Bewegungen des Federviehs im Käfig
gewährleisten eine gewisse Berührung mit dem Speicher, so
dass die Milben bekämpft werden. Der Speicher kann um zwei benachbarte Gitterstäbe des Käfigs herumgeschlungen oder
an einem flachen und schmalen, starren Streifen aus einem Material befestigt werden, das aus Holz, Meteil, Kunststoff
oder dergleichen besteht- Der starre Streifen kann beispielsweise ein hölzerner Zungenspatel oder eine grosse Pinzette
sein. Der Streifen mit dem aufgebrachten Speicher kann dann leicht in den Käfig eingebracht und auch wieder entfernt
werden, wenn dies erwünscht ist, das neisst^wenn beispielsweise
der Wirkstoff erschöpft oder nicht mehr erforderlich ist. Wenn eine grosse Pinzette verwendet wird, kann jeweils ein
Speicher an jedem Schenkel der Pinzette befestigt und die Pinzette mit ein und dergleichen Bewegung in zwei benachbarte
Käfige eingesteckt werden, so dass der eine Schenkel der Pinzette in den einen Käfig und der andere Schenkel der
Pinzette in den anderen benachbarten Geflügelkäfig gelangt.
Dies führt zu dem beträchtlichen Vorteil, dass der Verwalter für das Federvieh Zeit spart.
Claims (11)
- PATENTANSPRÜCHE(Ό Speicher für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, dadurch gekennzeichnet, dasss der Speicher (12,28,32) einen Teil einer Erkennungsmarke (10) für ein Tier umgibt und folgendes aufweist:a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist, undb) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle (20) eines saugfähigen Kissens, das mit einem flüssigen Insektizid getränkt ist, wobei die I Ablagestelle (20) nicht genz so gross wie der Bandabschnitt ist.
- 2. Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung für Tiere, gekennzeichnet durch (i) eine an einem Tier befestigbare Erkennungsmarke (10) und (ii) einen Speieber (12,28,32) für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, wobei der Speicher einen Teil der Erkennungsmarke (10) umgibt und folgendes aufweist:a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist, undb) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle (20) eines saugfähigen Kissens, das mit einem flüssigen Insektizid getränkt ist, wobei die Ablagestelle (20) nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt ist.
- 3. Speicher für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (12,28,32) einen Teil einer Erkennungsmarke (10) für ein Tier umgibt, und folgendes aufweist:a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist undb) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle (20) eines saugfähigen Kissens und eine zerstörbare AmPuIIe1 die ein flüssigen Insektizid enthält, wobei die Ablagestelle (20) nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt ist.
- 4. Speicher nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das saugfähige Kissen eine aus Fasermaterial bestehende Hülse ist, welche die zerstörbare Ampulle umgibt.
- 5. Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung für Tiere, gekennzeichnet durch (i) eine an einem Tier befestigbare Erkennungsmarke (10) und (ii) einen Speicher (12, 28, 32) für einen Wirkstoff zur Schädlingsbekämpfung, wobei der Speicher einen Teil der Erkennungsmarke (10) umgibt und folgendes aufweist:a) einen biegsamen Bandabschnitt, der auf einer Seite einen druckempfindlichen Klebstoff aufweist undb) eine am Bandabschnitt angebrachte Ablagestelle (20) eines saugfähigen Kissens und eine zerstörbare Ampulle, die ein flüssiges Insektizid enthält, wobei die Ablagestelle (20) nicht ganz so gross wie der Bandabschnitt ist.
- 6. Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das saugfähige Kissen eine aus Fasermaterial bestehende Hülse ist, welcbe die zerstörbare Ampulle umgibt.
- 7· Speicher oder Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfungnach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Insektizid ein nach Berührung wirksames Insektizid ist.
- 8. Speicher oder Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung nach Anspruch ?, dadurch gekennzeichnet, dass das nach Berührung wirksame Insektizid ein Cyclopropancarboxylat-Pyrethroid ist.
- 9. Speicher oder Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Insektizid folgende Formel hat:worin R ein 3-Phenoxybenzyl oder ein «x-Cvano-J-Phenoxybenzyl und R ein Chlor oder R ein tX-Cyano-3-Phenoxybenzyl und R ein Trifluormetbyl ist.
- 10. Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung nach Anspruch 2 oder 5j dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungsmarke (10) für ein Tier einen ersten ADSChnitt (2) aufweist, der durch einen Teil des Tieres hindurchdringt und aus dem Tier wieder austritt, um die Erkennungsmarke am Tier zu halten.
- 11. Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungsmarke (10) für ein Tier einen weiteren Abschnitt (6) aufweist, der verhältnismässig starr und eben und zur Aufnahme von Kenndaten geeignet ist.
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