DE3236643A1 - Behaelter zur aufbewahrung eines bilderstapels - Google Patents

Behaelter zur aufbewahrung eines bilderstapels

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DE3236643A1 DE19823236643 DE3236643A DE3236643A1 DE 3236643 A1 DE3236643 A1 DE 3236643A1 DE 19823236643 DE19823236643 DE 19823236643 DE 3236643 A DE3236643 A DE 3236643A DE 3236643 A1 DE3236643 A1 DE 3236643A1
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
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    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/14Boxes

Description

"Behälter zur Aufbewahrung eines Bilderstapels"
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufbewahrung eines Bilderstapels mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Merkmalen. Ein derartiger Behälter ist aus der US-PS 4 242 820 bekannt.
Bei dem bekannten Behälter handelt es sich eigentlich um einen Doppelbehälter, bei dem das gemeinsame Gehäuse zwei spiegelbildlich gleiche Schieber aufnimmt, die unabhängig voneinander je einen Bilderstapel aufnehmen können und dessen jeweils oberstes Bild an einem eigenen Sichtfenster präsentieren. Jeder Stfepel weist dann auch eine eigene Anlegeanordnung in Form eines elastischen Systems auf, das beim Herausziehen des betreffenden Schiebers aus seinem Gehäusefach unabhängig von dem zweiten System inaktiviert wird. Die Mittelwand des Gehäuses zwischen beiden Schiebern bildet dann das Trennelement.
In der genannten Druckschrift sind noch eine große Zahl weiterer Aufbewahrungsbehälter für Bilder beschrieben, von denen fast alle auch im obigen Sinne als Mehrfach- oder Vielfachbehälter konzipiert werden könnten. - Ebenfalls beinahe alle Ausführungsformen von Behältern in jener Druckschrift weisen eine Anlegeanordnung mit irgendeinem Federsystem auf, damit eine Anpassung an unterschiedlich dicke Bilderstapel erfolgen kann. Häufig sind die äußeren Behälter-teile, wie Gehäuse, Deckel, Fenster usw. aus Kunststoff gefertigt, während die Federsysteme in aller Regel Metallfedern umfassen. Beide Materialien verlangen, um wirtschaftlich zu fertigen, unterschiedliche Fertigungsverfahren, und dann erst können die Federsysteme in den Kunststoffteilen montiert werden.
BAD ORIGINAL
Kunststoff selbst ist als Federmaterial nur bedingt geeignet und dann relativ teuer.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgleichen Behälter zu schaffen, bei dem keine Federsysteme in den Anlegeanordnungen vorgesehen sind.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Patentanspruch 1; die Unteransprüche definieren zweckmäßige Ausgestaltungen dieses Prinzips.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch einen ersten Behälter nach der Erfindung,
Fig. 2, 3 bzw. 4 stellen Schnitte durch drei unterschiedliche Ausführungsformen eines Behälters der prinzipiellen Bauart nach Fig. 1 dar, jeweils etwa in der Ebene "234-234" in Fig. 1,
Fig. 5 stellt perspektivisch einen Schieber für einen Behälter des Typs nach Fig. 1 in abgewandelter Ausführung dar,
Fig. 6 ist ein Schnitt analog zu Fig. 2, 3 oder für den letztgenannten Behälter,
Fig. 7 bzw. 7a zeigen im geschlossenen bzw. aufgeklappten Zustand einen Behälter eines zweiten Typs, der ebenfalls vom Erfindungsgedanken Gebrauch macht,
Fig. 8 zeigt fragmentarisch in Perspektive das
freie Ende des Fensterbauteils bei Fig. 7/7a,
Fig. 9 ist ein Längsschnitt durch einen andersartigen Behälter im Rahmen der Erfindung,
Fig. 10 zeigt perspektivisch und
Fig. 11 zeigt im Schnitt nach Linie 10-10 in Fig. eine weitere Ausführungsform,
Fig. 12 und 13 stellen in analoger Weise eine weitere Ausführungsform dar,
3 -
Fig. 14 zeigt perspektivisch eine letzte Ausführungsform,
Fig. 15 ist ein Schnitt nach Linie 15-15 der Fig. 14, und
Fig. 16 erläutert die Wirkungsweise der letzten Ausführungsform.
Man erkennt in Fig. 1 ein Gehäuse 100 aus beispielsweise opakem Kunststoff mit einem Sichtfenster 102 in seiner Oberseite. Relativ zu dem Gehäuse ist parallel zur Ebene des Fensters 102 ein Schieber 104 beweglich, der hier mittels seiner Seitenwangen 106 in entsprechenden Führungen des Gehäuses gleitbeweglich ist. An der Peripherie des Schiebers erstreckt sich von einer Trennplatte 108 aus ein schmaler Rand 110 nach oben, das heißt in Richtung auf das Sichtfenster, sowie ein breiterer Rand 112 nach unten zu einem Gehäuseboden. Der Schieber ist teilweise weggebrochen gezeichnet, um beide Ränder und ihre unterschiedliche Höhe deutlich erkennbar zu machen. Demgemäß ist zwischen der Trennplatte und dem Fenster eine sehr flache Kammer ausgebildet, in der ein einzelnes, am Fenster flach anliegend zu präsentierendes Bild Platz findet, während unter der Trennplatte, zwischen dieser und dem Gehäuse, eine dickere Kammer Platz für einen entsprechend dicken Bilderstapel bietet. Wenn weniger Bilder in dieser zweiten Kammer liegen als diese maximal aufnehmen kann, sind diese Bilder eben lose, doch schadet das nichts, weil das eine, oben präsentierte Bild immer flach liegt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Ausführungsformen. - Um das Einzelbild aus der oberen Kammer zu entnehmen, zieht man den Schieber ganz heraus und erfaßt das Bild an seinem Rand, wo es durch einen Ausschnitt 114 des Randes 110 erfaßt ist. - Um den Stapel aus der unteren Kammer zu entnehmen, dreht man dann - das heißt, nach Leeren der oberen, schmalen Kammer - den Behälter um und drückt den Stapel mit dem Finger von. unten durch ein Loch 116 der Trennplatte greifend in eine Position, in der sein Rand erfaßbar ist.
Fig. 2 stellt diese Position im Schnitt dar, wie man leicht erkennt'. Da diese Art der Entnahme etwas umständlich ist, wird die Ausführungsform nach Fig. 3 bevorzugt. Bei ihr sind anstelle der Trennplatte nur noch seitliche Auflagenocken 118 vorhanden (beim Fertigen des Schiebers mittels Spritzguß ermöglichen die Öffnungen 120 im Schieberbodenbereich das Entformen), und auch der Schieberboden ist rudimentär, nämlich nur von zwei seitlichen Holmen 122 gebildet. Der Stapel kann, wie man leicht erkennt, unter leichter Biegung der Bilder an den Nocken 118 vorbei entnommen werden, wobei man von unten, zwischen den Holmen hindurch, mit den Fingern nachdrückt.
Bei der Variante nach Fig. 4 ist zwischen Gehäuse und Schieberseitenwänden 132 ein gesondertes, drittes Bauteil 134 eingesetzt, dessen nach innen einspringende Stege 136 die beiden Kammern voneinander abgrenzen. Dieses Bauteil bleibt beim Ziehen des Schiebers im Gehäuse, könnte also eigentlich einstückig mit diesem gefertigt werden, doch ist dies spritztechnisch schwierig. Die Rückwand des Schiebers nimmt dann die unter den Stegen 136 liegenden Stapelbilder mit, während ein zwischen den Stegen hochstehender Ansatz 140 der Schieberrückwand auch das Einzelbild mitnimmt, das von den Stegen in Anlage am Sichtfenster 144 gehalten wird.
Fig. 5 und 6 beziehen sich auf eine Variante der Konstruktion mit Gehäuse und Schieber, bei der der Schieber einen Schaltknopf 150 aufweist, mittels dem ein Mitnehmer 152 in jeweils eine oder andere Lage verdrehbar ist, in der er das präsentierte Einzelbild oder den Stapel mit herausnimmt. Der Schieber umfaßt hier praktisch nur die Trennplatte 154 mit der durchgehenden Schaltwelle 156 und eine das Gehäuse nach außen abschließende Stirnwand. Die eigentlichen Trennelemente sind stationär als Seitenstege 158 im Gehäuse ausgebildet, und der Schieber ist in Seitenschlitzen der Gehäuseinnenwand geführt.
Bei der Ausführungsform, nach Fig. 7, 7a und 8 ist wiederum ein Gehäuse 160 mit einem parallel zu dessen Sichtfenster 162 verschieblichen Schieber 163 vorgesehen. Am führenden Ende des Schiebers ist ein Gelenk 164 ausgebildet, um das ein Bildhalter 166 schwenkbar ist, wie in Fig. 7a dargestellt. Fig. 8 zeigt das freie Ende des Bildhalters, und man erkennt, daß an ihm Trennelemente in Form von seitlichen Stegen 168 ausgebildet sind, die ein zwischen die glasklare Platte 170 und die Stege 168 eingelegtes Bild von dem Reststapel 172 im Schieber trennen und an die Platte andrücken. In der Position nach Fig. 7a dient der Behälter dann als Aufstellrahmen, und wenn das Sichtfenster 162 selbst ebenfalls verglast ist, sind auch in dieser Position die Bilder im Reststapel vor Staub geschützt. Übrigens kann man den Bildhalter auch umgekehrt einsetzen, das heißt, mit den Stegen 168 im geschlossenen Zustand (Fig. 7) dem Sichtfenster zugekehrt; in diesem Fall wird die obere Kammer (zwischen Stegen und Fenster) gegen die untere Kammer über dem Schieberboden durch die Platte 170 getrennt gehalten.
Die Ausführungsform nach Fig. 9 ist aus der nach Fig. 7 bis 8 abzuleiten:' Der Behälter umfaßt hier praktisch nur den "Schieber"- 180 mit angelenktem Bildhalter 182, der auf der dem "Schieber" zugekehrten Seite die Trennelemente in Form der nun schon hinlänglich bekannten Seitenstege aufweist. Im geschlossenen Zustand kann eine Schnappverschlußanordnung mit Spitze T84 und Falle 186 wirksam sein. - Damit sich der Stapel 188 leicht entnehmen läßt, ist der Halter im Querschnitt L-förmig und am freien Ende eines kürzeren Schenkels angelenkt; demgemäß ist der Behälter nicht ohne weiteres als Aufstellrahmen verwendbar. Deshalb ist a,uf der dem Stapel abgekehrten Außenseite des Behälters, gegenüber dem Bildhaiter, ein Klappfuß 188 vorgesehen. Sehr einfach ist die Ausführungsform nach Fig. 10 und 11. Die flache Kammer 200 und die weite Kammer 202 sind in einem einzigen Bauteil 204 ausgebildet, voneinander
durch angeformte Stege 206 getrennt. Der bei 208 abgestufte Rand 209 zieht sich um drei Schmalseiten des Bauteils 204, während die dritte zunächst offen ist, aber von der hochstehenden Schiene 210 eines zweiten Bauteils 212 verdeckt wird, die in Form und Größe so ausgelegt ist, daß sie den Rand 209 vervollständigt. Im übrigen hat dieses Bauteil 212 die Form einer nach oben offenen Schachtel, in die die Abstufung des Randes 209 hineinpaßt und deren Außenränder mit jenem dann bündig liegen. Die beiden Bauteile halten reibungsschlüssig zusammen.
Ganz ähnlich ist die Ausführung nach Fig. 12 und Hier werden die beiden Bauteile nicht zusammengesteckt, wie beim zuvor beschriebenen Beispiel, sondern sie sind gelenkig bei 220 miteinander verbunden. Freiräume 222 und 224 ermöglichen die relative Verschwenkung. Es ist anzumerken, daß hier ebenfalls ein einziges Bauteil 226 das Fenster 228, die Trennelemente 230 und schließlich den Reststapel griffbereit haltende Klammern 232 und einstückiger Ausführung umfaßt, während das zweite Bauteil 234 praktisch nur noch die freien Kanten und die zugängliche Rückseite der Bilder verdeckt. Das Gelenk 220 kann durch Löcher im einen und angespritzte Zapfen im anderen Bauteil gebildet sein, wobei die Montage unter kurzer elastischer Verformung eines oder beider Bauteile durch Einschnappen erfolgen kann.
Fig. 14 bis 16 beziehen sich auf das letzte Ausführungsbeispiel, bei dem aus einem mit Sichtfenster 240 versehenen Gehäuse 242 ein im Umriß U-förmiges Innenteil 244 herausschwenkbar ist. Die Schwenkung erfolgt um einen Zapfen 246 in einer Gehäuseecke. Das Innenteil umfaßt eine längs einer Gehäusewandung geführte Platte 248 mit von diesen senkrecht hochstehenden Wänden 250, 252 und 254. Von diesen wiederum ragen Lappen 256 parallel zur Platte 248 nach innen. Zwischen diesen, die als Trennelemente dienen, und dem im Gehäuse 24 2 ausgebildeten Sichtfenster 240 hat
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ein einzelnes Bild Platz; der Reststapel kommt in den Raum zwischen den Lappen und der Platte 248. Eine eingesenkte Fingeröffnung 260 erleichtert das Ausklappen des Innenteils.
Soweit vorstehend Ausfürhungsformen beschrieben wurden, bei denen die Behälter aus zwei relativ zueinander geradlinig oder schwenkbeweglichen Bauteilen besteht, ist es möglich, die beiden Teile in eine der vorgesehenen Endlagen mittels einer Feder vorzuspannen und sie in der anderen Endlage durch einen manuell lösbaren Mechanismus zu verriegeln. Ferner ist zu allen Ausführungsbeispxelen anzumerken, daß es im allgemeinen erwünscht ist, wenn das am Fenster präsentierte Bild vollständig sichtbar ist, also seine Randpartien nicht abgedeckt sind. Wenn man jedoch, aus ästhetischen Gründen, rings um das Fenster einen Rahmen haben möchte, sollte dann innerhalb des Behälters durch Anschläge dafür gesorgt werden, daß das präsentierte Bild zentriert unter dem Fenster liegt und nicht seitlich unter den Rahmen rutschen kann.
Ferner können auch bei denjenigen Ausführungen, bei denen dies nicht ausdrücklich beschrieben und dargestellt wurde, Aufstellfüße und/oder ösen zum Aufhängen des Behälters als Wandrahmen im Hoch- und/oder Querformat vorgesehen werden.
Schließlich ist es bei den meisten beschriebenen Ausführungsformen auch möglich, an einer Behälterstirnseite ein Etikett anzubringen und die Behälter so auszubilden, da.ß sie im geschlossenen Zustand übereinanderstapelbar sind, wobei dann das Etikett den Behälterinhalt identifiziert.
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Leerseite

Claims (15)

Ansprüche
1) Behälter zur Aufbewahrung eines Bilderstapels mit einem Sichtfenster, an dem ein Bild mittels einer Anlegeanordnung flächig anliegend präsentiert wird, wobei der Behälter zwei im wesentlichen flächenkongruente, durch Trennelemente voneinander abgetrennte Kammern aufweist, von denen eine auf der den Trennelementen abgewandten Seite das Sichtfenster aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß diese Kammer in ihrer Abmessung zwischen den Trennelementen und dem Sichtfenster auf die Dicke eines Bildes derart abgestimmt ist, daß die Trennelemente zugleich die Anlegeanordnung bilden.
2) Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennelemente von einer im wesentlichen vollständigen Wand zwischen beiden Kammern gebildet sind.
3) Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennelemente von Wandungsteilen gebildet sind, die von Seitenwandungen her in den Raum hinter dem Sichtfenster ragen»
4) Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter zwei relativ.zueinander bewegliche Bauteile aufweist, in deren einer Relativlage der Behälter geschlossen ist und das eine Bild präsentiert wird, während in einer zweiten Relativlage mindestens eine der Kammern für den Bildaustausch zugänglich ist.
5) Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Bauteile relativ zueinander drehbeweglich sind.
6) Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Bauteile relativ zueinander längsbeweglich sind.
7) Behälter nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bauteil relativ zum anderen einer überlagerten Dreh- und Längsbewegung unterwerfbar ist.
8) Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster und die Trenneleiriente in ein- und demselben Bauteil ausgebildet sind.
9) Behälter nach Anspruch 4r dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Relativlage beide Kammern zugänglich
10) Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Relativlage nach Leeren der zugänglichen Kammer auch die andere Kammer für den Bildaustausch zugänglich ist.
11) Behälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Umschalteinrichtung zum Wählen derjenigen Kammer, die in der zweiten Relativlage zugänglich sein soll.
12) Behälter nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Aufstellfuß.
13) Behälter nach Anspruch 4 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauteile den Aufstellfuß bildet.
14) Behälter nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Aufhängeösen für die Benutzung des Behälters als Hängerahmeh.
15) Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bauteile mittels einer Feder in eine der beiden Relativlagen vorgespannt sind und in dieser durch eine manuell lösbare Einrichtung verriegelbar sind.
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