DE3318517A1 - Verfahren und vorrichtung zum zuweisen von softwarebetriebsmitteln zu speichereinrichtungen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum zuweisen von softwarebetriebsmitteln zu speichereinrichtungen

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DE3318517A1
DE3318517A1 DE19833318517 DE3318517A DE3318517A1 DE 3318517 A1 DE3318517 A1 DE 3318517A1 DE 19833318517 DE19833318517 DE 19833318517 DE 3318517 A DE3318517 A DE 3318517A DE 3318517 A1 DE3318517 A1 DE 3318517A1
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Mitsuru Tokyo Doki
Hidekazu Tokyo Kanao
Junichi Yokohama Kazama
Hiroyuki Kitajima
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    • G06F9/46Multiprogramming arrangements
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Description

HITACHI, LTD., Tokyo (Japan)
Verfahren und Vorrichtung zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln zu Speichereinrichtungen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln wie beispielsweise Dateien und Programmen (im folgenden einfach als "Dateien" bezeichnet) zu mehreren Speichereinrichtungen, die in einem Rechensystem vorhanden sind.
Dateien sind zur Durchführung einer Verarbeitung in einem Rechensystem erforderlich und sie sind allgemein in Speichereinrichtungen gespeichert. Bei einem einzelnen Rechensystem gelangt eine große Anzahl von Dateien zur Anwendung und die Leistung und Verwendbarkeit des Rechensystems hängen weitgehend davon abr auf welche Weise jede der Dateien einer Speichereinrichtung zugewiesen wird. Wenn beispielsweise sehr häufig verwendete Dateien der gleichen Speichereinrichtung zugewiesen werden, so konzentrieren sich die Belastungen auf diese
81-(A 7796-03)-In/At
IJ. — »« · ·
Speichereinrichtung und es ergibt sich die Gefahr eines Engpasses hinsichtlich der Leistung des Systems. Wenn weiter Dateien, die für eine Bedienung unentbehrlich sind, der gleichen Speichereinrichtung zugeteilt sind, so ent-. 5 steht das Problem, daß ein Fehler in der Speichereinrichtung auftreten und großen Schaden verursachen kann.
Die Zuteilung von Dateien zur Speichereinrichtung wurde bisher von einer Bedienungsperson odor einem Konstrukteur festgelegt, und zwar auf der Grundlage der statistischen Informationen oder Voraussage hinsichtlich der Verwendungshäufigkeit jeder Datei. Ks müssen jedoch auch Faktoren wie die Leistung, Verfügbarkeit und Kosten mit in Betracht gezogen werden, wenn Dateien Speichereinrichtungen zugeteilt werden, und es ist daher unmöglich, einen geeigneten Zuteilungsplan auf der Grundlage von nur der menschlichen Beurtcilungskralt zu erhalten. Darüber hinaus muß die Datei-Zuordn.ungs-Operation jedesmal dann durchgeführt werden, wenn eine neue Operation (new life) in das Rechensystem eingeführt wird oder wenn eine Ladestruktur geändert wird, so daß die Bedienungsperson oder der Konstrukteur gezwungen wird eine große Anzahl von Arbeitsprozessen durchzuführen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuweisen oder Zuteilen von Dateien zu Speichereinrichtungen zu schaffen, welche nicht mehr mit den Nachteilen gemäß dem Stand der Technik behaftet sind und durch welche die Leistung und die Verfügbarkeit eines Rechensystems verbessert und auch die Anzahl der zur Zuweisung der Dateien zu Speichereinrichtungen benötigten Arbeitsprozesse vermindert wird.
Iv · * W V *
Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuordnen von Dateien zu Speichereinrichtungen gelöst, die die Zuordnung jeder der Dateien zu Spcichercinrichtungen dadurch bestimmen, daß periodisch auf der Grundlage der Häufigkeit des Zugriffs zu einer Speichereinrichtung das Überschreiten eines Schwellenwertes berechnet wird oder jedesmal eine Berechnung auf dieser Grundlage vorgenommen wird, wenn die Benutzung einer Datei einen Schwellenwert überschreitet, um zu bewirken, daß eine Bedienungsanforderung eines Typs eine Datei verwendet, wobei dann die Zuteilung oder Zuweisung der Dateien zu den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Berechnung vorgenommen wird.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung .näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild der allgemeinen Struktur einer Ausführungsform eines Systems, welches dazu verwendet wird, das Datei-Zuordnungs
verfahren mit Merkmalen nach der Erfindung zu realisieren;
Fig. 2 ein Flußdiagramm der Verarbeitungsschritte zur Bestimmung der Datei-Zuordnung, durch
die die Gesamtzeit, die zur Nutzung der Speichereinrichtungen benötigt wird, minimiert werden kann, und zwar unter durch die Speicherkapazität und die zulässige Nutzung jeder Speichereinrichtung bedingten Ein
schränkungen;
.331 -8b 17
Fig. 3 ein Flußdiagramm der Verarbeitungsschritte, um zu beurteilen, ob eine gewünschte Verfügbarkeit für jeden Typ von Bedienungsanforderung erhalten werden kann oder nicht; 5
Fig. 4 ein Flußdiagramm der Verarbeitungsschritte, die die Datei-Zuordnung bestimmen, durch die die Gesamtzeit, die zur Nutzung der Speichereinrichtung benötigt wird, minimiert werden kann, und zwar unter gewissen
durch die Speicherkapazität, die zulässige Nutzbarkeit jeder Speichereinrichtung und die gewünschte Verfügbarkeit für jeden Typ einer Bedienungsvorrichtung bedingten Einschränkungen;
Fig. 5 ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung
der Struktur eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Systems, welches dazu verwendet wird, das Datei-Zuordnungsverfahren mit Merk
malen nach der Erfindung zu realisieren;
Fig. 6 ein Flußdiagramm der Verarbeitungsschritte,,
die beurteilen, ob das Ausmaß eines Schadens, der teilweise durch einen Fehler der Speicher
einrichtungen verursacht wurde, kleiner ist als ein spezifizierter Wert oder nicht; und
Fig. 7 ein Flußdiagramm der Verarbeitungsschritte, die die Datei-Zuordnung bestimmen, durch die
die Gesamtzeit, die für die Nutzung der Speichereinrichtungen benötigt wird, minimiert werden kann, und zwar unter durch
die Speicherkapazität, die zulässige Nutzbarkeit jeder Speichereinrichtung und durch das Ausmaß des Schadens, der zum Teil durch einen Fehler der Speichereinrichtungen verursacht wurde, bedingten Einschränkungen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen im einzelnen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Blockschaltform die Struktur einer Ausführungsform eines Systems, welches dazu verwendet wird, ein Datei-Zuordnungsverfahren im Sinne der vorliegenden Erfindung zu realisieren. In Fig. 1 sind mit den Bezugszeichen 1 (1) bis 1 (N) erste, zweite, ... und N-te Speichereinrichtungen bezeichnet, von denen jede aus einem IC-Speicher, einer Magnetscheibe, einem Magnetband, einer magnetischen Bläschen-Speichervorrichtung und anderen Speichern bestehen kann. Jede Datei ist in irgendeiner der Speichereinrichtungen gespeichert. Mit 2 ist ein Datei-Nutzungsspeicher bezeichnet, der statistische Informationen hinsichtlich der Nutzung jeder Datei mit einer vorbestimmten PeriodeΔΤ speichert. In dem Speicher 2 entsprechen die Bezugszeichen 1 bis L den Identifizierungszahlen von Bedienungsanruftypen, die durch das Rechensystem verarbeitet werden und die Bezugszeichen 1 bis M entsprechen Identifizierungszahlen von Dateien, die in dem Rechensystem verwendet werden. Jeder Typ von Bedienungsanruf bzw. Bedienungsanforderung umfaßt eine Verarbeitungseinheit auf der Benutzerseite und ist gewöhnlich aus einem Job, einem Befehlsvorgang
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gebildet. Ferner bezeichnen die Bezugszeichen 2 (i, j) (wobei i = 1, ..., L, und j = 1, ..., M) ein Register zum Speichern der Häufigkeit des Zugriffs zu den Speichereinrichtungen (1) bis 1 (N), was für den Fall notwendig ist, bei welchem die Bedienungsanforderung des i-ten Typs die j-te Datei mit der Periode 4T1 benutzt. In dem Fall, wenn die für einen Zugriff zu einer Speichereinrichtung erforderliche Zeit in einer Bezugsoperation von derjenigen in einer Aufdatierungsoperation diskriminiert werden muß, werden die Zugriffshäufigkeit für die Bezugsoperation und die Zugriffshäufigkeit für die Aufdatierungsoperation getrennt gespeichert. Mit 3 ist ein Ansteuerspeicher (memory usage storage) bezeichnet, der die für jede Speichereinrichung tatsächlieh verwendete Zeit speichert, und zwar mit der Periode ΔΤ · Indem Speicher 3 bezeichnet das Bezugszeichen 3 (k) (wobei k = 1, ...,N) ein Register, welches der k-ten Speichereinrichtung entspricht. Mit 4 ist ein Spezifikationsspeicher für die Speichereinrichtung bezeichnet, der Informationen hinsichtlich der Spezifikation der Speichereinrichtungen 1 (1) bis 1 (N) speichert. In dem Speicher 4 bezeichnen die Bezugszeichen 4 (k, 1), 4 (k, 2), 4 (k, 3), 4 (k, 4) und 4 (k, 5) Register, um jeweils in diesen ale Verarbeitungsgeschwindigkeit (und zwar die für einen Zugriff erforderliche Zeit) , den zulässigen Nutzungsgrad, die Speicherkapazität, Kosten, Fehlerquote der Speichereinrichtung 1 (k) zu speichern, wobei k = 1, ..., N. Mit den Bezugszeichen 5 (1) bis 5 (H) sind Datei-
L.. Zuordnungs-Rechenvorrichtungen bezeichnet. Beispielsweise gibt das Bezugszeichen 5 (1) eine Vorrichtung an,die die optimale Datei-Zuordnung vom Gesichtspunkt der Leistung aus berechnet und mit 5 (2) ist eine Vorrichtung bezeichnet, die durch Berechnung beurteilt, ob ein Datei-
zuvor gekennzeichneten Zuordnungsmuster einen gewünschten/Verfügbarkeitswert
erreichen kann,
oder nicht, übrigens werden nur diese zwei Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendet. Mit 6 ist eine Algorithmus-Kombinations/Richtungsvorrichtung bezeichnet, die eine oder eine Kombination von Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) und die gewünschte Verfügbarkeit für die Bedienungsanforderung des i-ten Typs (wobei i = 1, ..., L) spezifiziert. Wenn es gewünscht wird, die Datei-Zuordnung auf der Grundlage einer vorausgesagten Arbeitsbelastung zu bestimmen, so werden Informationen, die den Inhalten der Register entsprechen, welche in dem Datei-Verwendungsspeicher 2 enthalten sind, in die Algorithmus-Kombination/Richtungsvorrichtung 6 eingegeben. Mit 7 ist eine Algorithmus-Verbindungsvorrichtung bezeichnet, die aus den Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) eine oder mehrere Vorrichtungen auswählt, die durch die Algorithmus-Kombination/ Richtungsvorrichtung 6 spezifiziert sind. Wenn mehrere der Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen spezifiziert sind, so verbindet die Vorrichtung 7 diese Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen, und bewirken, daß jede dieser Vorrichtungen eine gewünschte Operation ausführt. Mit 8 ist eine Anzeigevorrichtung, mit 9 eine Modifiziervorrichtung und mit 10 ein Speicher entsprechend eines laufenden Datei-Zuordnungsmusters bezeichnet. In dem Speicher 10 bezeichnen die Bezugszeichen 10 (j, I) (wobei j = 1, ..., M) ein Register zum Speichern der Speicherkapazität der j-ten Datei und mit 10 (j, 2) (wobei j = 1, ..., M) ein Register zum Speichern eines Identifizierungssymbols einer Speichervorrichtung angibt, welcher die jte Datei nun zugeordnet ist, d.h. ein Register zum Anzei-
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gen eines laufenden Datei-Zuordnungsmusters. Mit 11 ist eine Datei-Wiederzuweisungs-Vorrichtung bezeichnet, wel-
da's
ehe ein optimales Datei-Zuordnungsmuster,/durch die Vorrichtungen 7 und 9 bestimmt wird, mit einem laufenden Datei-Zuordnungsmuster in dem Speicher 10 vergleicht, um die Datei-Zuordnung zu ändern, so daß das letztere Muster mit dem ersteren Muster übereinstimmt. Mit 12 ist ein Datei-Wiederzuweisungsmuster-Speicher bezeichnet. In dem Speicher 12 bezeichnen die Bezugszeichen 12 (j) (wobei j = 1, ..., M) ein Register zum Speichern eines Identifizierungssymbols einer Speichereinrichtung, zu welcher die j-te Datei wieder zugewiesen wird. Mit 13 ist ein Speicher bezeichnet,der die Speichernutzung aufgrund einer Bedienungsanforderung speichert. in dem Speicher 13 ist mit dem Bezugszeichen 13 (i, k) (wöbe i = 1, ...,L und k = 1, ..., N) ein Register bezeichnet, das ein Identifizierungssymbol der k-ten Speichereinrichtung speichert, die durch die Bedienungsanforderung des i-ten Typs verwendet wird. Mit 14 ist eine Datei-Zuordnungs-Bestimmungsvorrichtung bezeichnet, welche die Speicher 4, 12 und 13 und die Vorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) und 7 enthält.
Im folgt-nden soll nun die Betriebsweise des Ausführungsbeispiels erläutert werden, welches die zuvor erläuterte Struktur hat.
Eine Bedienungsperson beschickt die Algorithmus-Kombination/Richtungsvorrichtung 6 mit jeweiligen Identifizierungssymbolen der Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen, die aus den Vorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) ausgesucht wurden und verwendet werden sollen. Für den Fall, daß die Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5 (2) verwendet wird,
beschickt die Bedienungsperson darüber hinaus die Vorrichtung 6 mit der gewünschten Verfügbarkeit für die Bedienungsanforderung des i-Len Typs (wobei i = 1, ..., L). Für den Fall/ daß nur die Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5 (2) verwendet wird, wird das Identifizierungssymbol einer Speichereinrichtung, welcher der jten Datei (wobei j = 1, ..., M) zugeordnet ist, in die Vorrichtung 6 eingegeben. Die zuvor erwähnten Informationen, die in die Vorrichtung 6 eingegeben wurden, werden zur Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 übertragen. Die Vorrichtung 7 führt nun entsprechend den Identifizierungsymbolen, die von der Vorrichtung 6 übertragen wurden, die folgenden Verarbeitungsschritte aus. Für den Fall, daß nur die Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5
(1) von den Vorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) spezifiziert ist, sucht die Vorrichtung 7 (und zwar liest sie aus) Informationen vom Register 2 (i, j) des Speichers 2 (wobei i = 1, ..., L, und j = 1, ..., M), Informationen vom Register 10 (i, 1) des Speichers 10 (wobei i = 1, ..., M), und Informationen von den Registern 4 (k, 1), 4 (k, 2) und 4 (k, 3) des Speichers 4 (wobei k = 1, ..., N). Die auf diese Weise erhaltenen Informationen werden zu der Vorrichtung 5 (1) übertragen. Dann erfolgt in der Vorrichtung 5 (1) eine Verarbeitung, wie sie in Fig. 2 veran-
2C> schaulicht ist. Der grundsätzliche Gedanke dieser Verarbeitung besteht darin, die Gesamtzeit zur Nutzung jeder Speichereinrichtung zu minimieren, unter den Einschränkungen wie Speicherkapazität und zulässige Nutzung jeder Speichereinrichtung, wobei jede Datei den Speichereinrichtungen so zugeordnet wird, daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Speichereinrichtung, welcher eine Datei zugewiesen ist, groß wird, sowie sich die Zugriffsfrequenz der
Datei erhöht. In Fig. 2 werden gemäß dem Schritt 21 die Speichereinrichtungen durch die Vorrichtung 5 (1) zunächst in die Reihenfolge der Verarbeitungsguschwindigkeit Vv gebracht, die in dem Register 4 (k, 1) gespeichert ist (wobei k = 1, ..., N), um den Speichereinrichtungen Reihennuinmern k* zu geben (wobei k* = 1, ..., N). Als nächstes wird die Zugriffsfrequenz f.. der j-ten Datei auf der Grundlage der Bedienungsanforderung des i-ten Typs auf dem Register 2 (i, j) ausgelesen (wobei i = 1, ..., L, und j = 1, ..., M), um die Summe der Zugriffsfrequenzen der j-ten Datei zu berech-
!>—
nen (nämlich . "τ~τ f. . ). Die Dateien werden dann
1=1,L 13
in die Reihenfolge der Summe der Zugriffsfrequenzen (Schritt 22) gebracht, denen Reihennummern j* zu geben sind (wobei j* = 1, ..., M). Dann führt die Vorrichtung 5 (1) die folgenden Verarbeitungsschritte in der Reihenfolge von j* = 1, 2, ..., usw., und in Reihenfolge von k* =■ 1, 2, ..., usw. durch. Zu Beginn dieser Verarbeitung sind die Dateien noch nicht den Speichereinrichtungen zugewiesen. Es sei nun der Zustand angenommen, daß (j* - 1) Dateien k* Speichereinrichtungen zugeteilt wurden. Es wird beurteilt, ob die Summe der gesamten Speicherkapazität Q,A der Dateien, die der k*-ten Speichereini ichtung zugewiesen wurden und die Speicherkapazität q.* der j*-ten Datei größer ist als die Speicherkapazität QJ^ax der k*-ten Speichereinrichtung oder nicht (Schritt 25). Wenn die zuvor erwähnte Summe größer ist als die Speicherkapazität Q™ax, wird die j*-te Datei einer Speichereinrichtung zugewiesen, deren Reihennummer größer ist als k*. Wenn jedoch k* >_ N ist, so isL-die Speicherkapazität der Speichereinrichtungen nicht- ausreichend. Demzufolge wird ein Identif ikationss ignni , wol-
chos diesen Effekt anzeigt, zur Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 übertragen und die Operation der Vorrichtung 5 (1) vervollständigt. Wenn die zuvor erwähnte Summe kleiner oder gleich der Speicherkapazität QuaX/f wfrei beurteilt, ob die Summe der Verfügbarkeit Pk* der k*-ten Speichereinrichtung hinsichtlich der Dateien, die der k*-ten Speichereinrichtung zugewiesen wurden und die Verfügbarkeit Δρ, A . der k*-ten Speichereinrichtung hinsichtlich der j*-ten Datei größer ist als die zulässige Ausnutzung ρ Γ"*χ
der k*-ten Speichereinrichtung oder nicht (Schritt 26). Wenn die Summe größer ist als die zulässige Verwendbarkeit bzw. Ausnutzung pu*X# so führt die Vorrichtung 5
(1) die gleiche Operation aus, wie in dem Fall, bei welchen die zuvor erwähnte Summe Q, 4 + q·* größer ist als
max ^
die Speicherkapazität Q£ (Schritt 28). Wenn die Summe pj.* + Δρ],*ή kleiner oder gleich ist der zulässigen Ausnutzung Pr?**/ wird die j*-te Datei der k*-ten Speichereinrichtung zugewiesen.
Demzufolge wird das Identifizierungssymbol der k*-ten Speichereinrichtung in dasjenige Register 12 (j*) des Datei-Wiederzuweisungsmuster-Speichers 12 eingeschrieben, welches der j*-ten Datei entspricht. Zusätzlich werden die gesamte Speicherkapazität Q, * und die Ausnutzung p ,* ausdatiert bzw. auf den neuesten Stand gebracht, um die entsprechenden Größen der j*-ten Datei zu enthalten. D.h. es wird die Speicherkapazität q.* zur gesamten Speicherkapazität Q4 hinzuaddiert, und es wird ferner die
Ausnutzung Δρ^ = i^L fij*)Ak*
zur Ausnutzung ρ Α hinzuaddiert
(Schritt 27). in dem Fall jedoch, wenn die zur Nutzung einer Speichereinrichtung erforderliche Zeit in einer Be-
JO I 00 I /
zugsoperation sich von einer Zeit unterscheidet, die zur Nutzung der Speichereinrichtung in einer Aufdatierungsoperation benötigt wird, so ist die
Ausnutzung 4pk*.· durch die folgende Gleichung gegeben:
Äpk*;T[i<FL fij*(U)]/Vk*(ü) + tii7L fi;J*(R)l/Vk»(R)
worin (U) die Aufdatierungsoperation angibt und (R) die Bezugsoperation angibt. Die zuvor erläuterte Verarbeitung wird in der Reihenfolge von j* = 1, 2, ..., usw. ausgeführt. Wenn beurteilt wird, daß diese Verarbeitung für alle Dateien (Schritt 30) ausgeführt wurde, ist die Operation der Vorrichtung 5 (1) vollständig. Bei der zuvor erwähnten Verarbeitung durch die Vorrichtung 5 (1) wird die Speicherkapazität Q^ax der k*-ten Speichereinrichtung aus dem Register 4 (k*, 3)χ
die Speicherkapazität q.^ der j*-ten Datei aus dem Register 10 (j*, λ), die Zugriffs-
frequenz f..A der j*-ten Datei, die der Bedienungseinforderung des i*-ten Typs entspricht, aus dem Register 2 (i, j*)
und die Verarbeitungsgeschwindigkeit V. * der k*-ten Speichereinrichtung aus dem Register 4 (k*, 1) ausgelesen.
Bei der vorangegangenen Beschreibung wurde eine Erläuterung dafür gegeben, daß nur die Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5 (1) spezifiziert wurde. Die nächstfolgende Erläuterung betrifft die Betriebsweise der Datci-'Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5 (2) für den Fall, daß nur die Vorrichtung 5 (2) spezifiziert wird. Die Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 empfängt zuerst von der Algorithmus -Kombi nations /R ich-
tungsvorrichtung 6 das Identifizierungssymbol einer Speichereinrichtung, welcher die j-te Datei zugewiesen wird (wobei j = 1, . .. , M), und speichert die so erhaltenen Identifizierungssymbole in entsprechenden Registern 12 (j) (wobei j = 1, ..., M). Als nächstes sucht die Vorrichtung 7 (bzw. liest aus) Informationen vom Register 2 (i, j) des Speichers 2 (wobei i = 1, ..., L, und j = 1, ..., M) und ebenso Informationen vom Register 4 (k, 5) des Speichers 4 (wobei k = 1, ..., N). Die auf diese Weise erhaltenen Informationen werden zur Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtung 5 (2) übertragen. Dann führt die Vorrichtung 5 (2) die in Fig. 3 veranschaulichte Verarbeitung durch.
die Da Speichereinrichtungen,/von einer Bedienungsanforderung eines Typs verwendet werden, gleichzeitig normal sind und die Bedienungsanforderung des Typs verfügbar ist, besteht der Grundgedanke der zuvor angegebenen Verarbeitung in der Beurteilung aufgrund einer Berechnung, ob die Wahrscheinlichkeit, daß die Speichereinrichtungen, die von einer Bcdienungsanforderung verwendet
und
werden,/gleichzeitig normal sind, kleiner ist als ein gewünschter Wert oder nicht. Die Vorrichtung 5 (2) führt die folgende Verarbeitung durch, die bei der Bedienungsanforderung des ersten Typs (nämlich i = 1) beginnt. Die Information fj. wird aus dem Register 2 (i, j) ausgelesen (wobei j = 1 , . .. , M) , und es werden Dateien1, die" der Beziehung F. . > O genügen, ausgesucht, um eine
Dateigruppe F zu bilden, die von der Bedienungsanforderung des i-ten Typs verwendet wird (Schritt 33). Beim Schritt 34 wird als nächstes das Identifizierungssymbol einer Speichereinrichtung, welcher jede Datei F^" der Dateigruppe F1 zugeteilt ist, aus einem entsprechenden Register 12 (k) (k = 1, ..., N)ausgelsen. Als Ergebnis wird
eine Liste S = (S , ..., s\) der Speichereinrichtungen erhalten, zu denen ein Zugriff durch die Bedienungsanforderung des i-ten Typs erfolgt ist. Diese Liste wird in die Register 13 (i, k) eingeschrieben (wobei k = 1, ..., n.). Die Liste S1 wird so gebildet, daß sie eine Speichereinrichtung nur einmal enthält. Dann wird die Ausfallrate S von einem entsprechenden Register 4 (k, 5) (wobei k = 1, ..., N) ausgelesen, um durch Berechnung zu beurteilen, ob die folgende Formel (1) erfüllt ist oder nicht (Schritte 35 und 36):
- pj) > H1 m
Die linke Seite der Formel (1) gibt die Ausnutzung der Speichereinrichtungen für die Bedienungsanforderungen des i-ten Typs an und die rechte Seite der Formel die gewünschte Ausnutzung
die durch die Vorrichtung 6 für die Bedienungsanforderung des i-ten Typs spezifiziert ist. Wenn die Formel (1) nicht befriedigt wird, werden Identifizierungsinformationen, die angeben, daß das Datei-Zuordnungsmuster nicht zu der gewünschten Ausnutzung führt, von der Vorrichtung 5 (2) zur Vorrichtung 7 übertragen (Schritt 40), und die Operation der Vorrichtung 5 (2) wird dadurch vervollständigt. Für den Fall, daß die Formel (1) befriedigt wird, wenn i<L, wird die zuvor erläuterte Verarbeitung für die Bedienungsanforderung des (i + 1)-ten Typs ausgeführt (Schritte 37 und 38). Wenn i >_ L, wird beurteilt, daß die gewünschte Ausnutzung oder Verwendbarkeit für die Bedienungsanforderungen aller Typen erhalten wird. Es werden somit Identifizierungsinformationen, die diesen Effekt anzeigen, von der Vorrichtung 5 (2) zur Vorrichtung 7 übertragen (Schritt 39), und die Operation der
Vorrichtung 5 (2) wird vervollständigt.
Bei der vorangegangenen Beschreibung wurde eine Erläuterung der Verarbeitung für den Fall gegeben, daß eine der Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtungen 5 (1) und 5 (2) spezifiziert wurde. Im folgenden soll nun die Verarbeitung für den Fall erläutert werden, bei welchem beide Vorrichtungen 5 (1) und 5 (2) spezifiziert sind. Zuerst sucht die Algorithmus-Vcrbindungsvorrichtung 7 (bzw.
aus dem liest aus) die Informationen / Register 2 (i, j) des Speichers 2 heraus (wobei i = 1, ..., L und j = 1 , ..., M), ferner die Informationen der Register 4 (k, 1), 4 (k, 2), 4 (k, 3) und 4 (k, 5) des Speichers 4 (wobei k = 1, ...,N), und Informationen des Registers 10 (i,1) des Speichers 10 (wobei i = 1, ..., M). Dann verbindet die Vorrichtung 7 die Vorrichtungen 5 (1) und 5 (2), um die Verarbeitung im Sinne der Fig. 4 durchzuführen. Der Grundgedanke dieser Verarbeitung besteht darin, einen Rechenprozess zum Erreichen eines optimalen Datei-Zuweisungsmusters vom Gesichtspunkt der Leistung aus, mit einem Berechnungsprozess zu verbinden, um zu beurteilen, ob die gewünschte Verfügbarkeit erhalten wird oder nicht. Genauer gesagt, wird die Verarbeitung, die durch das Flußdiagramm der Fig. 3 wiedergegeben ist, zwischen die Schritte 26 und 27, die in Fig. 2 gezeigt sind, eingefügt. Obwohl die Verarbeitung nach Fig. 3 bei einem Zustand ausgeführt wird, bei welchem ein Datei-Zuweisungsmuster, gegeben wurde, beginnt die Verarbeitung nach Fig.
einem
2 in / Zustand, bei dem noch keine Datei den Speichereinrichtungen zugewiesen wurde. Wenn demzufolge im Laufe der Verarbeitung gemäß Fig. 4 beurteilt wird, ob die gewünschte Verfügbarkeit erreicht wird oder nicht, werden nur die Ausfallraten der Speicherein-
richtungen in Betracht gezogen, denen Dateien zugewiesen wurden oder gerade zugewiesen werden. Das bedeutet, daß die Ausfallraten anderer Speichereinrichtungen mit 0,0 in der Berechnung der an früherer Stelle erwähnten Wahr-' scheinlichkeit angenommen werden. Die Vorrichtung 7 verbindet die Vorrichtung 5 (1) mit der Vorrichtung 5 (2) in der folgenden Weise. Die Vorrichtung 7 veranlaßt zunächst die Vorrichtung 5 (1) die Schritte 21 bis 26 nach Fig, 2 auszuführen. Wenn dann beim Schritt 26 beurteilt wird, daß die Summe der Verfügbarkeit p,Ä und die Verfügbarkeit Δ ρ, *. kleiner oder gleich der zulässigen Ausnutzung bzw. Verwendbarkeit ρ ^y^fi" veranlaßt die Vorrichtung 7 die Vorrichtung 5 (2) zu arbeiten. Obwohl die Operation der Vorrichtung 5 (2) ähnlich derjenigen, die in Fig. 3 veranschaulicht ist, wird die Datei-Zuweisung teilweise bestimmt. Demzufolge wird bei der Ausführung der Schritte 34 und 35 durch die Vorrichtung 5 (2) geprüft, auf welche Weise die Speichereinrichtungsgruppe S , die von der Bedienungsanforderung des iten Typs verwendet wird, und die Verfügbarkeit R der Speichereinrichtungen für die zuvor genannte Bedienungsanforderung durch Zuweisung der j*-ten Datei zur k*-ten Speichereinrichtung geändert wurden. Um die zuvor erläuterte Verarbeitung durchzuführen, wird geprüft, ob die Inhalte f^* des Registers 2 (i, j*) positiv oder nicht.
i Wenn f..> O, wird eine Speichereinrichtungsgruppe S , die von der Bedienungsanforderung des i-ten Typs verwendet wurde, aus dem Register 13 (i, k) (wobei k = 1, ..., n.) ausgelesen und es wird die k*-te Speichereinrichtung zu der Gruppe S hinzugefügt, um eine Liste von Speichereinrichtungen zu bilden. Die Verfügbarkeit R'. der Speichereinrichtungen wird auf der Grundlage dieser Liste berechnet und wird dann mit der gewünschten Verfügbarkeit R.*
verglichen. Die Vorrichtung 5 (2) sendet an die Vorrichtung 7 Identifizierungsinformationen, die angeben, daß die Verfügbarkeitsbedingung befriedigt oder nicht befriedigt ist entsprechend der Beziehung R'. .>. R.*, die für die Bedienungsanforderungen aller Typen befriedigt wird oder nicht. Wenn die Verfügbarkeitsbedingung befriedigt wird, fügt die Vorrichtung 7 das Identifizierungssymbol der k*-ten Speichereinrichtung zum Register 13 (i, k) hinzu (wobei k = 1, ..., n.^ schreibt das zuvor erwähnte Symbol in das Register 12 (j*) ein und veranlaßt die Vorrichtung 5 (1) den Schritt 27 auszuführen und ebenso die nachfolgenden Schritte, die in Fig. 2 veranschaulicht sind. Wenn die Verfügbarkeitsbedingung nicht befriedigt wird, veranlaßt die Vorrichtung 7 die Vorrichtung 5 (1) den Schritt 28 und die nachfolgenden Schritte auszuführen.
Gemäß der vorangegangenen Beschreibung wurden die Betriebsweisen der Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtungen 5 (1) und 5 (2) und der Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 erläutert. Als Ergebnis dieser Betriebsweisen wird das Identifizierungssymbol einer Speichereinrichtung, welcher die j-te Datei zugewiesen wurde, in dem Register 12 (j) des Speichers 12 aufgezeichnet (wobei j = 1, ..., M). Dann werden durch die Vorrichtung 7 über die Anzeigevorrichtung 8 die Inhalte der Register 12 (1) bis 12 (M) und weitere Ergebnisse der Berechnung dargestellt. Die an der Vorrichtung 8 dargestellten Inhalte werden von der Bedienungsperson oder den Benutzer beobachtet und es können dann Abänderungsinformationen in die Modifiziervorrichtung 9 eingespeist werden, wenn es notwendig wird die dargestellten Inhalte abzuändern. Wenn beurteilt wird, daß die dargestellten Inhalte unverändert bleiben sollen,
318
für diesen Fall
so werden Identifizierungsinformationen/in die Vorrichtung 9 eingespeist.
Diese Informationen werden zur Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 übertragen. Wenn eine Abänderung angezeigt wird, so überschreibt die Vorrichtung 7 einen entsprechenden Abschnitt der Register 12 (1) bis 12 (N) auf der Grundlage der übertragenen Informationen.
Als nächstes vergleicht die Datei-Wiederzuweisungsvorrichtung 11 die Inhalte der Register 12 (j) mit den Inhalten der Register 10 (j, 2) des Speichers 10 (wobei j = 1, ..., M), um die Zuweisung oder
•der Dateien zu den Speichereinrichtungen zu ändern, so daß ein Datei-Zuweisungsmuster, welches von den letzteren Registern angegeben wird, mit demjenigen übereinstimmt, welches von den ersteren Registern angegeben wird.
Das erläuterte Ausführungsbeispiel, welches ein Rechensystem veranschaulicht, kann durch den Speichernutzungs-
2Q speicher 3 gestartet werden. Mit anderen Worten wird die Verfügbarkeit der k-ten Speichereinrichtung bei der spezifizierten Periode Δρ aus dem Register 3 (k) ausgelesen (wobei k = 1, ..., N) und mit der zulässigen Ausnutzung der zuvor erwähnten Speichereinrichtung vergli-
chen die in dem Register 4 (k, 2) gespeichert
ist (wobei k = 1, ...,N). Für den Fall daß die Verfügbarkeit einer der Speichereinrichtungen die entsprechende zulässige Ausnutzung überschreitet, wird die Einrichtung gestartet.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird die Wiederzuweisung von Dateien auf der Grundlage von Ist-Werten ausgeführt, die in dem Speicher 2 gespeichert sind. Alter-
nativ kann auch die Datei-Wiederzuweisung auf der Grundlage eines vorausgesagten Wertes hinsichtlich der Frequenz der Verwendung jeäe Aktivierung (life) vorgenommen werden. In diesem Fall wird ein vorausgesagter Wert der Zugriffsfrequenz f.. in Verbindung mit einer Speichereinrichtung, um zu bewirken, daß die Bedienungsanforderung des i-ten Typs die j-te Datei verwendet (wobei i = 1, ...,L, und j = 1, ..., M), in die Vorrichtung 6 eingespeist und dann zur Vorrichtung 7 anstelle der Inhalte des Registers 2 (i7 j) übertragen (wobei i = 1, ..., L und j = 1, . .., M) .
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird eine Datei mit hoher Zugriffsfrequenz bevorzugt einer Speicher-
mit großer
einrichtung / Verarbeitungsgeschwindigkeit durch die Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtung 5 (1) zugewiesen. Alternativ kann auch ein Datei-Zuweisungsverfahren zur Anwendung gelangen, bei welchem die Priorität hinsichtlich der Ansprechzeit (die als sogenannte "turn-around Zeit" bei der gruppenweise Verarbeitung bezeichnet wird) in Betracht gezogen wird, und zwar für jeden Typ einer Bedienungsanforderung. In diesem Fall wird eine Datei, die für Bedienungsanforderungen mit hoher Priorität hinsichtlich der Ansprechzeit verwendet wird, einer Speichereinrichtung zugewiesen, die eine hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit aufweist. Demzufolge werden die Register 2 (1, 0) bis 2 (L, O) zum Datei-Verwendungsspeicher 2 addiert, welches in Fig. 1 veranschaulicht ist. Eine Identifizierungsnummer S (wobei S= 1, 2. ...Jx welche eine Prioritätsklasse hinsichtlich der Ansprechzeit, für die Bedienungsanforderung des i-ten Typs angibt, wird in dem Register 2 (i, o) gespeichert. Die Priorität wird in Klassen aufgeteilt, wie etwa online-Verarbeitung, Zeitmulti-
plexverarbeitung und gruppenweise Verarbeitung. Als nächstes wird der Schritt 22 in der durch die Vorrichtung 5 (1) durchgeführten Verarbeitung in der folgenden Weise modifiziert. Zunächst werden die Bedienungsanforderungen, die zur ersten Prioritätsklasse gehören (nämlich S = 1) aus den Registern 2 (1, 0) bis 2 (L, O) ausgelesen und es werden ihnen Nummern gegeben wie i wobei i = 1, ..., L(S=1)). Dann wird die Zugriffsfrequenz f^^1^
der j-ten Datei entsprechend der i " -ten Bedienungs-
(S=1) (S=I)
anforderung aus dem Register 2(i* ", j) (wobei i
(C-I )
= 1, ...,L und j=1, 111, M) ausgelesen. Dann wird die gesamte Zugriffsfrequenz
.(S=I) , L(S=1) fi j·
1 =1, Ii
der j-ten Datei entsprechend allen Bedienungsanforderungen, die zur ersten Prioritätsklasse gehören, berechnet. Dann werden die Dateien, die für diese Bedienungsanforderungen verwendet werden, in der Reihenfolge der gesamten Zugriffsfrequenz angeordnet und es werden ihnen Reihen-
IG- 1 )
nummern j* gegeben (wobei j* = 1, ..„, M ). Das Sym-
(CsI )
bol M gibt die Zahl der Dateien an, die durch die Bedienungsanforderungen verwendet werden, welche zur ersten Prioritätsklasse gehören. Als nächstes werden dann die Bee1 ienungsanf orderungen, die zur zweiten Prioritätsklasse (nämlich S = 2) gehören, ausgelesen und sie erhalten Nummern wie i{s=2) (wobei i(s=2) = -|, ..., l(S=2)). Dann wird als nächstes die Zugriffsfrequenz f (s=2)j aus
/ C — O \ I C — 0 \
dem Register 2(i* ~ ', j) ausgelesen (wobei i = 1,
(S=2)
.../L , und j = 1, ..., M, mit der Ausnahme j* = 1,
(S= 1)
...,M ), um die gesamte Zugriffsfrequenz
.(S=2)_, (S=2) fi 3.
A — J. , ij /
zu berechnen. Dann werden die Dateien, die von den Bedie-
nungsanforderungen verwendet werden und zur zweiten Prioritätsklasse gehören, in die Reihenfolge dieser gesamten Zugriffsfrequenz angeordnet und sie erhalten die Reihennummern j* (wobei j* = M 1) + 1, ..., M(S=2)). Das
(S=2)
Symbol M gibt die Gesamtzahl der Dateien an, die der ersten und der zweiten Prioritätsklasse zugehören. Ähnliche Operationen werden für die Bedienungsanforderungen durchgeführt, die zur jeder der Prioritätsklassen gehören, wie beispielsweise der dritten und der vierten Prioritätsklasse. Aufgrund dieser Operationen erhalten die Dateien die Reihennummern j* (wobei j* = 1, ..., M). Gemäß Fig. 2 wird beim Schritt 23 die so zugeteilte Reihennummer j* auf 1 gesetzt und es wird die Reihennummer k* der Speichereinrichtungen beim Schritt 24 auf 1 gesetzt.
Bei dem zuvor erläuterten Ausführungsbeispiel und den alternativen Beispielen können die Speicher 2, 3 und 10 aus einem gewöhnlichen Register mit einer Speicherfunktion bestehen, die Vorrichtung 11 kann beispielsweise aus einer Vorrichtung HITAC VOS 21 und VOS 3 bestehen, die von Hitachi Ltd. hergestellt werden, um dadurch eine Datei— Zuweisungsfunktion zu realisieren, währen die Vorrichtungen 6 und 9 aus Eingabevorrichtungen bestehen können, wie beispielsweise einem Tastenfeld und einem Kartenleser und wobei ferner die Vorrichtung 8 aus einer Ausgabevorrichtung bestehen kann, wie beispielsweise einer Anzeigevorrichtung und einem Zeilendrucker.
Es wurde in Verbindung mit dem zuvor erläuterten vorliegenden Ausführungsbeispiel dargelegt, daß die Dateien oder Programme mehreren Speichereinrichtungen zugewiesen werden, die in einem Rechensystem enthalten sind, wodurch
ι 11«· ·- *
zum einen die Gesamtzeit, die für die Verwendung der Speichereinrichtungen benötigt wird, unter Einschränkungen, bedingt durch beispielsweise Speicherkapazität und die zulässige Ausnutzung jeder Speichereinrichtung, minimisiert, und zum anderen die gewünschte Verfügbarkeit für mehrere verschiedene Bedienungsanforderungen erreicht werden kann. Es wird demzufolge auch der Ausnutzungswirkungsgrad der Speichereinrichtung als ganzes verbessert, andererseits wird auch die Zahl der erforderlichen Speichereinrichtungen reduziert und es läßt sich darüber hinaus ein gewünschter Verfügbarkeitswert für jeden Typ einer Bedienungsanforderung erreichen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist es unmöglich den Speichereinrichtungen Dateien zuzuweisen und gleichzeitig das Ausmaß eines Schadens in Betracht zu ziehen und zwar aufgrund eines Fehlers, der in einem Teil der Speichereinrichtungen auftritt.
Fig. 5 zeigt in Blockschaltform ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Systems zur Realisierung eines Datei-Zuweisuntsverfahrens mit Merkmalen nach der Erfindung, bei welchen das Ausmaß eines Schadens aufgrund eines Fehlers in einem Teil der Speichereinrichtungen unter einem zulässigen Wert gehalten werden kann und bei dem auch die Zahl der Arbeitsschritte zur Bestimmung der Datei-Zuweisung reduziert ist.
In Fig. 5 bezeichnen die Bezugszeichen 5 (1) bis 5 (H) Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtungen. Die Vorrichtung 5 (1) bestimmt beispielsweise durch Berechnung ein optima-
les Datei-Zuweisungsmuster vom Gesichtspunkt der Leistung aus, die Vorrichtung 5 (2) beurteilt durch Berechnung, ob ein Datei-Zuweisungsmuster einen gewünschten zuvorspezifizierten Verfügbarkeitswert erreicht, oder nicht, und die Vorrichtung 5 (3) beurteilt durch Berechnung, ob ein Datei-Zuweisungsmuster zu einem Schaden führt, der einen vorbestimmten zulässigen Wert überschreitet oder nicht. Mit 10 ist ein laufender Datei-Zuordnungsmuster-Speicher bezeichnet. In dem Speicher 10 geben die Bezugszeichen 10 (j, O) (wobei J=I, ...,M) ein Register an, das die Speicherkapazität der j-ten Datei speichert. Mit 10 (j, k) (wobei j = 1, ...,M, und k = 1, ...,N) ist ein Register bezeichnet, das eine "1" oder "O" speichert, abhängig davon, ob die j-te Datei der momentan betriebenen k-ten Speichereinrichtung zugewiesen wurde oder nicht, d. h. ein Register zum Anzeigen eines laufenden Datei-Zuweisungsmusters. Mit 12 ist ein Datei-Wiederzuweisungsmuster-Speicher bezeichnet und das Bezugszeichen 12 (j, k) (wobei j = 1, ...,M und k = 1, ...,N) ist ein Register bezeichnet, das eine "1" oder "0" speichert, und zwar abhängig davon, ob die j-te Datei der k-ten Speichereinrichtung wiederzugewiesen wurde oder nicht. Mit 15 ist ' ein Bedienungsanfordcrung-Spczifi/.icrungsspeicher bezeichnet. In dem Speicher 15 bezeichnen die Bezugszeichen 15 (i) (wobei i = 1, ...,L) ein Register, das einen Wert des Schadens speichert, und zwar auf Grund der Tatsache, daß die Bedienungsanforderung des i-ten Typs undurchführbar ist, während mit 15 (i, i1) (wobei i = 1, ...,L und i1 = 1, ..., L und i1 > i) ein Register bezeichnet ist, das angibt, daß die gleichzeitige Nichtausführbarkeit der Bedienungsanforderungen des i-ten und i'-ten Typs verhindert ist. In den Fig. 1 und 5 bezeichnen ähnliche Be-
JJ löö I /
zugszeichen und Symbole gleiche Vorrichtungen und Elemente .
Als nächstes soll die Betriebsweise des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit der zuvor erläuterten Struktur dargelegt werden.
Eine Bedienungsperson beschickt die Algorithmus-Kombination/Richtungsvorrichtung 6 jeweils mit Identifizierungs-Symbolen der Datei-Zuordnungs-Rechenvorrichtungen, die von den Vorrichtungen 5 (1) bis 5 (H) ausgewählt werden und verwendet werden sollen. In dem Fall, daß die Vorrichtung 5 (3) verwendet wird, beschickt die Bedienungsperson die Vorrichtung 6 mit dem Wert des Schadens w.
für die Bedienungsanforderung des i-ten Typs (wobei i = 1, ..., L),· um mit einem zulässigen Wert W* für die Gesamtsumme des Wertes des Schadens aufgrund eines Fehlers in einer Speichereinrichtung, und mit der Bedienungsanforderung des i'-ten Typs, die gleichzeitig mit der Bedienungsanforderung des i-ten Typs verhindert ist, unausführbar zu werden, übrigens wird der Wert des Schadens w. (wobei i = 1, ..., L) nach der Bedeutung des"Dienstes und der zulässige Wert W* ^us einer Beurteilung der Bedienung bestimmt.
Weiter wird in dem Fall, daß nur die Vorrichtung 5 (3) verwendet wird, ein Datei-Zuweisungsmuster, d.h. das Identifizierungssymbol einer Speichereinrichtung, welcher die j-te:uDatei (j = 1, ..., M) zugewiesen wurde, in die Vorrichtung 6 eingespeist. Dieses Identifizierungssymbol wird zur Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 übertragen und dann in die Register 12 (j, k) (wobei j= 1, ... M) eingeschrieben. Weiter schreibt die Vorrichtung 7 den Wert des Schadens w· für die Bedie-
nungsanforderung des i-ten Typs (wobei i = 1, ... , L) in das Register 15 (i) und einen
Wert "1" in das Register 15 (i, i1), der angibt, daß die Bedienungsanforderung des i-ten Typs verhindert ist zur gleichen Zeit, wie die Bedienungsanforderung des i-ten Typs unausführbar zu werden. Als nächstes holt die Vorrichtung 7 (bzw. liest aus) die Informationen zum Register 2 (i, j) des Speichers 2 heraus (wobei i = 1, ,.,, L und j = 1, ..., M), und die so erhaltenen Informationen werden zur Vorrichtung 5 (3) übertragen. Dann führt die Vorrichtung 5 (3) die Verarbeitung gemäß Fig. 6 aus. Die Grundidee dieser Verarbeitung basiert auf den folgenden Tatsachen, (i) Die Bedienungsanforderung irgendeines Typs, beispielsweise des i-ten Typs kann nur dann ausgeführt werden, wenn alle Dateien, die von der Bedienungsanforderung des i-ten Typs gefordert werden, verwendbar sind, (ii) In dem Fall, daß die Kopie der j-ten Datei (wobei j = 1, ..., M) in die k-te Speichereinrichtung eingegeben wurde (wobei k = 1, ..., N), wird die j-te Datei unverwendbar, wenn die k-te Speichereinrichtung einen Schaden hat. In dem Fall jedoch, daß die Kopie der j-ten Datei in mehrere Speichereinrichtungen eingegeben ist, kann die j-te Datei selbst dann verwendet werden, wenn die k-te Speichereinrichtung einen Schaden hat. (iii) Es ist somit möglich die Bedienungsanforderung zu bestimmen, die unausführbar wird wenn die k-te Speichereinrichtung einen Schaden hat. Aufgrund dieser Tatsachen besteht also der zuvor genannte Grundgedanke darin, zu beurteilen, ob die Gesamtsumme des Wertes des Schadens für jede nicht ausführbare Bedienungsanforderung kleiner als ein zulässiger Wert ist oder nicht und zu prüfen, ob ein spezifiziertes Paar von Bedienungsanforderungen gleichzeitig unausführbar gemacht werden kann oder nicht.
3 J Ί ö Ö Ί
Die Vorrichtung 5 (3) führt die Verarbeitung nach Fig. 6 durch. Zuerst wird die Gesamtsumme W des Wertes des Schadens auf 0 gesetzt (schritt 51). Dann wird die Reihennummer k der Speichereinrichtungan auf 1 gesetzt und es wird ferner auch die Roihennuminer i, welche die Typen der Bedienungsanforderung angibt, auf I gesetzt (Schrit-. te 52. und 53). Als nächstes wird die Information f. . aus dem Register 2 (i, j) (wobei j = 1, . .., M) ausgelesen und es werden die Dateien, welche die Bedingung f. . > 0 befriedigen extrahiert, um eine Dateigruppe F1 zu bilden, die von der Bedienungsanforderung des i-ten Typs verwendet wird (Schritt 54). Beim Schritt 55 wird eine Speichereinrichtung, welcher eine Datei F^ zugewiesen wurde, die in der Dateigruppe F enthalten ist, in den Registern 12 (j, k*) (wobei k* = 1, ...,N) geprüft. Im Falle von 12 (Fy k) = 1, und 12 (F*, k*) = 0 für k* 0 K ist es bekannt, daß die Datei F* nur in der k-ten Speichereinrich-
1 ·
tung angeordnet ist. In diesem Fall wird der Wort des Schadens w. aus dem Register 15 (i) ausgelesen und dann zur Gesamtsumme W addiert. Wenn i < L, so wird "1" zu i. addiert (Schritte 55 und 56), und die Verarbeitung kehrt zum Schritt 54 zurück. Wenn i _>_ L, so wird beurteilt, ob eine Bedingung W _<_ W* befriedigt wird oder nicht (Schritt 57). Wenn W> W*, so wird angezeigt, daß die Gesamtsumme W des Wertes des Schadens aufgrund eines Fehlers in der k-ten Speichereinrichtung den zulässigen Wert W* überschreitet und es wird eine Identifizierungsinformation, die angibt, daß eine Bedingung hinsichtlich des Ausmaßes des Schadens nicht befriedigt wird, von der Vorrichtung 5 (3) zur Vorrichtung 7 gesendet, um dadurch die Verarbeitung zu vervollständigen. Wenn W _<_ W*, wird beurteilt ob k kleiner ist als N oder nicht (Schritt 58). Wenn k < N, so wird "1" zu k addiert (Schritt 59), und die Verarbei-
tung kehrt zu den Schritten 53 und 54 zurück. Wenn k > N, wird die folgende Verarbeitung durchgeführt. Zuerst wird die Reihennummer i., welche die Typen der Bedienungsanforderung angibt, auf 1 gesetzt (Schritt 60). Dann wird die Information f.. aus dem Register 2 (i, j) (wobei j = 1, ..., M) ausgelesen und es werden die Dateien, welche die Bedingung befriedigen f.. > 0 aus einer Dateigruppe F1 extrahiert, die durch die Bedienungsanforderung des i-ten Typs verwendet wird (Schritt 61). Es wird dann eine Speichereinrichtung, welcher eine Datei F., die in der Dateigruppe F1 enthalten ist, zuzuweisen ist, in entsprechenden Registern 12 (j, k*) (wobei k* = 1 , ...,N) geprüft.· Im Ealle von 12 (F^, k) = 1 und 12 (f!, k*) = 0 für k* = k ist bekannt, daß die Datei F^ nur in der k-ten Speichereinrichtung enthalten ist. Eine solche Speichereinrichtung wird für alle Dateien, die in der Dateigruppe F enthalten sind, gesammelt, um den Satz S von Speichereinrichtungen zu bilden (Schritt 62). Beim Schritt 63 wird i1 auf (i + 1) gesetzt. Dann wird der Wert am Register 15 (i, i1) geprüft (Schritt 64). Wenn der Wert gleich "0" ist, so schreitet die Verarbeitung zum Schritt 68 weiter. Wenn der Wert gleich ist "1", wird angezeigt, daß die ßedienungsanforderungen des i-ten Typs und des i1ten Typs gesperrt sind gleichzeitig unausführbar zu sein. Es wird demzufolge die Information f.,. aus dem Register 2 (j1, j) ausgelesen (wobei j = 1, , M) und die
Dateien, welche die Bedingung f.,. > 0 befriedigen extrahiert, um eine Dateigruppe F zu bilden, die von der Bedienungsanforderung des i'-ten Typs verwendet wird (Schritt 65). Eine Speichereinrichtung, welcher eine Datei
i' i1
F. , die in der Dateigruppe F enthalten ist, zuzuweisen
i'
ist, wird in den Registern 12 (Fv1, k*) geprüft (wobei k* = 1, ..., N) . Die Speichereinrichtung, welche die Bedingun-
gen 12 (F1', k) = 1 und 12 (F^', k*) = O für k* = k erfüllt, wird für alle diese Dateien gesammelt, die in der
i' i'
Dateigruppe F enthalten sind und bildet den Satz S von
Speichereinrichtungen (Schritt 66). Es wird dann geprüft,
i i'
die Sätze S und S wenigstens eine Speichereinrichtung gemeinsam enthalten oder nicht (Schritt 67). Wenn die Sätze eine Speichereinrichtung gemeinsam enthalten, so kann die Bedingung, daß die Bedienungsanforderungen des i-ten und i'-ten Typs gesperrt sind gleichzeitig unausführbar zu sein, nicht befriedigt werden, und es wird daher die Identifizierungsinformation, die anzeigt, daß diese Bedingung nicht befriedigt ist, von der Vorrichtung 5 (3) zur Vorrichtung 7 gesendet, um diese Verarbeitung zu vervollständigen. Wenn die zwei Sätze keine Speichereinrichtung gemeinsam enthalten, wird geprüft, ob i' kleiner ist als L oder nicht (Schritt 68). Wenn i < L, so wird "1" zu i1 hinzuaddiert (Schritt 69) und die Verarbeitung kehrt zum Schritt 64 zurück. Wenn i1 2l l> wird geprüft, ob i. kleiner ist als L (Schritt 70). Wenn i < L, wird "1" zu i. addiert (Schritt 71) und die Verarbeitung kehrt zum Schritt 61 zurück. Wenn i > L, sind alle Bedingungen hinsichtlich des Ausmaßes des Schadens befriedigt und es wird daher eine Identifizierungsinformation, die diese Tatsache angibt, von der Vorrich- tung 5 \3) zur Vorrichtung 7 gesendet, um diese Verarbeitung zu vervollständigen.
Bei der vorangegangenen Erläuterung wurde die Verarbeitung für den Fall dargelegt, daß nur die Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtung 5 (3) spezifiziert wurde. Im folgenden soll nun die Verarbeitung für den Fall erläutert werden, daß beide Vorrichtung 5 (1) und 5 (3) spezifiziert werden. Die Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 prüft zunächst
die Informationen am Register 2 (i, j) des Speichers 2 (wobei i = 1, . . . , L und j = 1, ..., M), die Informationen an den Register 4 (k, 1), 4 (k, 2), 4 (k, 3) und 4 (k, 5) des Speichers 4 (wobei k = 1, ..., N), und die Informationen an den Registern 10 (j, 0) und 10 (j, k) des Speichers 10 (wobei j = 1, ..., M und k = 1, ...,N). Dann verbindet die Vorrichtung 7 die Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtungen 5 (1) und 5 (3), um die Verarbeitung gemäß Fig. 7 durchzuführen. Der Grundgedanke dieser Verarbeitung besteht darin in einen Rechenprozess einen weiteren Rechenprozess einzugliedern, um das Ausmaß des Schadens zu berechnen, um dadurch ein optimales Datei-Zuweisungsmuster vom Gesichtspunkt der Leistung aus zu erhalten. Die Vorrichtung 7 kombiniert 5 (1) und 5 (3), um dadurch die folgende Verarbeitung durchzuführen. Zunächst arbeitet die Vorrichtung 5 (1) in der folgenden Weise: Die Verarbeitungsgeschwindigkeit V, der k-ten Speichereinrichtung wird aus dem Register 4 (k, 1) (wobei k = 1, ..., N) ausgelesen und die Speichereinrichtungen werden in der Reihenfolge der Verarbeitungsgeschwindigkeit angeordnet, d.h. es wird diesen Reihennummern k* gegeben (wobei k* = 1, ..., N). Als nächstes wird die Zugriffsfrequenz f.. der i-ten Datei auf der Grundlage der Bedienungsanforderung des i-ten Typs aus dem Register 2 (i, j) ausgelesen (wobei i = 1, ...,L und j = 1, ..., M) und es wird die Speicherkapazität q. der i-ten Datei aus dem Register 10 (j, 0) ausgelesen (wobei j = 1, ..., M), um ein Verhältnis der Gesamtsumme der Zugriffsfrequenz f.. der Speicherkapazität q. zu berechnen, und zwar C- f..)/q.. Die Dateien werden in der Reihenfolge i—x,ij ι] ι
dieses Verhältnisses angeordnet bzw. es werden diesen Reihennummer j* zugeteilt (wobei j* = 1, ..., M). Dann wird
j* auf "1" gesetzt und k* wird auf "1" gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt ist keine Datei den Speichereinrichtungen zugewiesen. Es sei nun der Zustand betrachtet, gemäß welchem (j* - 1) Dateien den k* Speichereinrichtungen zugewiesen wurden. Es wird dann beurteilt, ob die Summe der gesamten Speicherkapazität Q der Dateien der k*-
ten Speichereinrichtung zugewiesen wurde und ob die Speicherkapazität q.A der j*-ten Datei die Speicherkapazität Q, der k*-ten Speichereinrichtung überschreitet oder nicht.(Schritt 75 in Fig. 7), Wenn die zuvor erwähnte Summe die Speicherkapazität Q. aX überschreitet, so wird die j*-te Datei einer Speichereinrichtung zugewiesen, deren Reihennummer größer ist als k*. Wenn jedoch k* > N, so ist bekannt, daß die Speicherkapazität der Speichereinrichtungen nicht ausreichend ist und es wird daher ein Identifizierungssymbol, welches diese Tatsache angibt, von der Vorrichtung 5 (1) zur Vorrichtung 7 gesendet, um die Operation der Vorrichtungen 5 (1) und 5 (3) zu vervollständigen. Für den Fall, daß die Summe Q, * + q.* kleiner oder gleich ist der Speicherkapazität Q^ , wird beurteilt, ob die Summe der Verfügbarkeit
ρP^*der k*-ten Speichereinrichtung, der Dateien, welche dieser zugewiesen wurden, und ob die Verfügbarkeit^p .
K 3 der k*-uen Speichereinrichtung durch die j*-te Datei die zulässige Ausnutzung p, * der k*-ten Speichereinrichtung überschreitet oder nicht (Schritt 76). Wenn die Summe Pι,* + Δ pk*_: den zulässigen Wert ρ.. überschreitet, führt die Vorrichtung 5 (1) die gleiche Operation aus wie in dem Fall, bei dem die Summe der Speicherkapazität Q, * und der Speicherkapazität q.* die Speicherkapazität
ginax überschreitet. Wenn die Summe der Verfügbarkeit ρ A und die Verfügbarkeit 4p,Ä. kleiner oder gleich dem zulässigen Wert/T^^o veranlaßt die Vorrichtung
7 die Vorrichtung 5 (3) zu arbeiten. Obwohl die Operation bzw. Betriebsweise der Vorrichtung 5 (3) ähnlich derjenigen ist die in Fig. 6 veranschaulicht ist, wird die Datei-Zuweisung teilweise bestimmt. Demzufolge wird die Verarbeitung bei den Schritten 54, 55, 61, 62, 65 und 66 der Fig. 6 nur für die Dateien ausgeführt, die den Speichereinrichtungen zugeordnet wurden und für die j*-te Datei, die nun einer Speichereinrichtung zugewiesen wird. Für den Fall, daß i _>_ L beim Schritt 70 der Fig. 6, d.h.
alle Bedingungen hinsichtlich des Ausmaßes des Schadens befriedigt sind, addiert die Vorrichtung 7 das Identifizierungssymbol der k*-ten Speichereinrichtung zu den Register 13 (i, k) (wobei k = 1, ..., n^, schreibt weiter "1" in das Register 12 (j*, k*) ein, und veranlaßt die Vorrichtung 5 (1) den Schritt 77 auszuführen und auch die nachfolgenden Schritte, wie dies in Fig. 7 veranschaulicht ist. Für den Fall, daß die Bedingungen hinsichtlich des Ausmaßes des Schadens nicht befriedigt sind, veranlaßt die Vorrichtung 7 die Vorrichtung 5 (1) den Schritt 78 und die folgenden Schritte, ohne den Schritt 77 durchzuführen. Da die Verarbeitung in den Schritten 78 bis 81 die gleiche ist, wie sie in Fig. 2 gezeigt ist, erübrigt sich eine weitere Erläuterung.
Bei der vorangegangenen Beschreibung wurde eine Erläuterung hinsichtlich der Operationen der Datei-Zuweisungs-Rechenvorrichtungen 5 (3) und 5 (1) und der Algorithmus-Verbindungsvorrichtung 7 gegeben. Als Ergebnis dieser Operationen ist eine "1" in das Register 12 (j, k) eingeschrieben, welches einer Speichereinrichtung entspricht, der die j-te Datei zuzuweisen ist (wobei j = 1# ..., M undk = 1, ..., N). Die Inhalte des Registers 12 (j, k) (wobei j = 1, ..., M und k = 1, ...,N) und weitere Ergeb-
nisse der Berechnung .werden zur Anzeigevorrichtung 8 übertragen, und dort dargestellt. Die Bedienungsperson beobachtet dann die Inhalte, die an der Vorrichtung 8 angezeigt werden und beschickt die Modifiziervorrichtung 9 mit Modifizierinformationen, wenn dies notwendig ist. Wenn dann beurteilt wird, daß die an der Vorrichtung 8 angezeigten Inhalte zufriedenstellen sind, so werden Identifizierungsinformationen, die diese Tatsache angeben, in die Modifiziervorrichtungen 9 eingespeist. Diese Eingangsgrößen der Vorrichtung 9 werden zur Vorrichtung 7 übertragen. Für den Fall, daß eine Abwandlung erforderlich ist, schreibt die Vorrichtung 7 erneut entsprechende Register 12 (j, k) (wobei j = 1, ..., Mund k = 1, ..., N) auf der Grundlage der übertragenen Informationen ein.
Als nächstes vergleicht die Datei-Wiederzuweisungsvorrichtung 11 die Inhalte der Register 12 (j, k) (wobei j = 1, ...,M und k = 1, ..., N) mit den Inhalten der Register 10 (j, k) des laufenden Datei-Zuweisungsmuster-Speichers 10 (wobei j = 1, ..., M und k = 1, ..., N), um die Zuweisung der Dateien zu den Speichereinrichtungen so zu ändern, daß das Datei^Zuweisungsmuster, welches durch die Register 10 (j, k) angegeben wird, mit demjenigen übereinstimmt, welches von den Registern 12 (j, k) angegeben wird. Danach schreibt die Vorrichtung 11 die Register (j, k) neu, so daß die Inhalte derselben mit den Inhalten der Register (j, k) übereinstimmen.
Wie zuvor dargelegt wurde, werden bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 Dateien oder Programme einer Vielzahl von Speichereinrichtungen, die in einem Rechensystem enthalten sind, zugewiesen oder zugeordnet, um dadurch ein Ziel oder eine Kombination von drei Zielen zu erreichen. Das
erste Ziel besteht darin,die Gesamtzeit minimal
zu gestalten, die zur Verwendung der Speichereinrichtungen erforderlich ist, und zwar unter Einschränkungen bedingt durch die Speicherkapazität und die zulässige Ausnutzung jeder Speichereinrichtung. Das zweite Ziel be-
steht darin, eine gewünschte Verfügbarkeit der Speichereinrichtungen für jede Bedienungsanforderung zu erreichen. Das dritte Ziel besteht darin, das Ausmaß des
Schadens, der durch einen Fehler in einem Teil der Speichereinrichtungen verursacht wird, kleiner zu halten als ein spezifizierter Wert. Demzufolge wird erfindungsgemäß der Ausnutzungswirkungsgrad der Speichereinrichtung insgesamt verbessert, es läßt sich auch die Zahl der erforderlichen Speichereinrichtungen reduzieren, ferner wird
ein gewünschter Verfügbarkeitswert für jede Bedienungs-
anforderung erreicht und es läßt sich schließlich auch
das Ausmaß des Schadens, der durch einen Fehler in einem Teil der Speichereinrichtungen verursacht wird, herabsetzen.
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Claims (1)

  1. BEETZ & PARTNER .·* \ \ ' \ \ '"l Patentanwälte
    SteihsdorfStr. 10 ■ D-8000 München 22 European Patent Attorneys
    Telefon (089) 227201 - 227244 - 295910 ... . . n Ο1-Γ1-,
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    Dr.-Ing. R. BEETZ jun.
    Dr.-Ing. W. TIMPE DipL-lng. J. SIEGFRIED Priv.-Doz.Dipl.-Chem.Dr.rer.nat. W. SCHMITT-FUMIAN
    Dipl.-Ing. K. LAMPRECHT 11981
    Patentansprüche
    1. Verfahren zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln zu Speichereinrichtungen,
    gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    1*1: Speichern
    —der Zugriffsfrequenz (f..) zu einer Speichereinrichtung, um jeden Typ einer Bedienungsanforderung zu veranlassen, jedes der Softwarebetriebsmittel zu benutzen,
    — der Verarbeitungsgeschwindigkeit (V,),
    max
    -der zulässigen Ausnutzung (^k* ) und
    max
    -der Speicherkapazität (Q, ) jeder der Speichoreinrichtungen;
    1.2: Bestimmung der Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen begrenzt durch die zulässige Ausnutzung und durch die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung auf der Grundlage der in Schritt 1.1 gespeicherten Informationen, so daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Speichereinrichtung, welcher ein Softwafebetriebsmittel zugewiesen wurde, hoch ist, wenn die Zugriff sfrequenz des Softwarebetriebsmittels erhöht ist,
    81-(A 7796-03)-In/At-E
    um dadurch die für den Zugriff zu den Speichereinrichtungen erforderliche Gesamtzeit zu minimieren/
    1.3: Zuordnung der Softwarebetriebsmittel zu den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse von Schritt 1.2.
    2. Verfahren zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln zu Speichereinrichtungen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    2.1: Speichern von
    -Information, ob der Zugriff zu einer Speichereinrichtung, der bewirkt, daß jeder Typ einer Bedienungsanforderung jedes der Softwarebetriebsmittel benutzt, vorhanden ist oder fehlt,
    -Information (^V) über die Fehlerrate jeder Speichereinrichtung und
    -Information, auf welche Weise jedes der Softwarebetriebsmittel der Speichereinrichtung zugewiesen ist;
    2.2: Beurteilung aufgrund der Information über die Fehlerrate, ob ein Softwarebetriebsmittel-Zuweisungsmuster, welches in Schritt 2.1 gespeichert wurde, zu einer gewünschten Verfügbarkeit der Speichereinrichtungen führt oder nicht, wobei die gewünschte Verfügbarkeit für jeden Typ einer Bedienungsanforderung spezifiziert ist/ und
    2.3: Zuweisung der Softwarebetriebsmittel zu den Speichereinrichtungen aufgrund der Beurteilungsergebnisse in Schritt 2.2.
    3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem weiteren Schritt
    1.4.1: Information , ) über die Fehlerrate jeder Speichereinrichtung gespeichert wird, und daß in
    Schritt 1.2 die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der in den Schritten 1.1 und 1.4.1 gespeicherten Informationen bestimmt wird, so daß
    die für einen Zugriff zu den Speichereinrichtungen erforderliche Gesamtzeit, beschränkt durch die zulässige Ausnutzung und die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung und durch das Erreichen der gewünschten Verfügbarkeit der Speichereinrichtungen, die für jeden Typ einer Bedienungsanforderung spezifiziert ist, minimiert wird.
    4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem weiteren Schritt
    i
    1.4.2: Information (^1J über die Priorität der Ansprechzeit jed.es Typs einer Bedienungsanforderung gespeichert wird, und daß in Schritt 1.2 auf der Grundlage der in den Schritten 1.1 und 1.4.2 gespeicherten Informationen die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen, beschränkt durch die zulässige Ausnutzung und die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung bestimmt wird, so daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Speichereinrichtung, welcher ein Softwarebetriebsmittel zugewiesen wurde, hoch ist, wenn die Prio-' rität der Ansprechzeit einer Bedienungsanforderung, welche häufig dieses Softwarebetriebsmittel benutzt, erhöht ist.
    5* Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem weiteren Schritt
    1.5: Information (^1.) über die Fehlerrate jeder Speichereinrichtung gespeichert wird, und daß in
    -Schritt 1.2 auf der Grundlage der in den Schritten 1.1, 1.4.2 und 1.5 gespeicherten Informationen die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen, beschränkt durch die zulässige Ausnutzung, die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung und durch das Erreichen der gewünschten Verfügbarkeit jeder Speichereinrichtung, die für jeden Typ einer Bodicnungsanforderung spezifiziert ist, bestimmt wird, so daß
    -die Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Speichereinrichtung, welcher ein Softwarebetriebsmittel zugewiesen wurde, hoch ist, wenn die Priorität der Ansprechzeit einer Bedienungsanforderung, welche häufig dieses Softwarebetriebsmittel benutzt, erhöht ist.
    6. Verfahren zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln zu Speichereinrichtungen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    6.1 : Speichern von
    -Information, ob jedes der Softwarebetriebsmittel zur Durchführung jedes Typs einer Bedienungsanforderung erforderlich ist oder nicht, und
    -Information, wie jedes der Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen zugewiesen wird und die den Wert des Schadens (w.) für jeden Typ einer Bedienungsanforderung zu einem Zeitpunkt angibt, zu welchem die Bedienungsanforderung unausführbar ist;
    6.2: Berechnen der Gesamtsumme des Wertes des Schadens zu einem Zeitpunkt des Auftretens eines Fehlers in einem Teil der Speichereinrichtungen für ein Softwarebetriebs-
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    - 5
    mittel-Zuweisungsmuster, welches in Schritt 6.1 gespeichert wurde, auf der Grundlage der Informationen, die in Schritt 6.1 gespeichert wurden, um zu beurteilen, ob die Gesamtsumme des Schadenswertes einen spezifizierten zulässigen Wert (W ) überschreitet oder nicht; und
    6.3: Zuweisung der Softwarebetriebsmittel zu den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung in Schritt 6.2.
    7. Verfahren zum Zuweisen von Softwarebetriebsmitteln zu Speichereinrichtungen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    7.1: Speichern von Information, ob jedes der Softwarebetriebsmittel zur Ausführung jedes Typs einer Bedienungsanforderung erforderlich ist oder nicht;
    7.2: Speichern von Information, auf welche Weise jedes der Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen zugewiesen wird,"
    7.3: Speichern der jeweiligen Identifizierungssymbole von Bedienungsanforderungen eines Typs und eines weiteren Typs, deren l,ι eichzeitige Nichtausführbarkeit gesperrt ist;
    7.4: Beurteilung auf der Grundlage der in Schritt 7.1 gespeicherten Information, ob ein Software-Zuweisungsmuster, welches in Schritt 7.2 gespeichert wurde, die in Schritt 7.3 gespeicherte Sperrbedingung befriedigt oder nicht; und
    7.5: Zuweisung der Softwarebetriebsmittel zu den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung in Schritt 7.4.
    8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem weiteren Schritt
    1.4.3: der Wert eines Schadens (w.) für jeden Typ einer Bedienungsanforderung zu einem Zeitpunkt gespeichert wird, bei welchem die Bedienungsanforderung unausführbar wird und die jeweiligen Identifizierungssymbole der Bedienungsanforderungen eines Typs und eines weiteren Typs gespeichert werden, deren gleichzeitige Nichtausführbarkeit gesperrt ist, und
    in Schritt 1.2 die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtunqon auf der Grundlage von Informationen bestimmt wird, die in den Schritten 1.1 und 1.4.3 gespeichert wurden, so daß
    die für einen Zugriff zu den Speichereinrichtungen erforderliche Gesamtzeit, begrenzt durch die zulässige Ausnutzung und die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung, des Wertes des Schadens und der Sperrbedingung gemäß Schritt 1.4.3, minimal wird.
    t 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den vorangegangenen Ansprüchen, gekennzeichnet durch
    -eine erste Einrichtung (2, 4), die die Zugriffsfrequenz (f. .) zu einer Speichereinrichtung, um jeden Typ einer Bedienungsanforderung zu veranlassen, jedes der Softwarebetriebsmittel zu benutzen, die Verarbeitungsgeschwindig-
    max keit (V, ), die zulässige Ausnutzung (^V* ^ un<^ *^e Speicherkapazität (Q. ) jeder der Speichereinrichtungen (1 (1) bis 1 (N) ), speichert,
    -eine zweite Einrichtung (7, 5(1) ), die auf der Grundlage der in der ersten Einrichtung gespeicherten Informationen die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen/begrenzt durch die zulässige Ausnutzung und die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung bestimmt, so dnß die Vcrarbcitungsgoschwindig-
    keit einer Speichereinrichtung, welcher ein Softwarebetriebsmittel zugewiesen wurde, hoch ist, wenn die Zugriff shäufigkeit des Softwarebetriebsmittels erhöht ist, um dadurch die Gesamtzugriffszeit zu den Speichereinrichtungen zu minimieren, und durch
    —eine dritte Einrichtung (11), die die Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse, die durch die zweite Einrichtung bestimmt wurden, zuweist.
    10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 8, gekennzeichnet durch
    -eine erste Einrichtung (2, 4), die Information, ob der Zugriff zu einer Speichereinrichtung, der bewirkt, daß jeder Typ einer Bedienungsanforderung jedes der Softwarebetriebsmittel benutzt, vorhanden ist oder fehlt, Information über die Fehlerrate jeder der Speichereinrichtungen und Information, die angibt, auf welche Weise jedes Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen zugewiesen ist, speichert,
    -eine zweite Einrichtung (7, 5(2) ), die auf der Grundlage der in der ersten Einrichtung gespeicherten Informationen beurteilt, ob ein Software-Zuweisungsmuster, welches in der ersten Einrichtung gespeichert ist, zu einer gewünschten Verfügbarkeit der Speichereinrichtungen führt oder nicht, wobei die gewünschte Verfügbarkeit für jeden Typ einer Bedienungsanforderung spezifiziert ist, und
    -eine dritte Einrichtung (11), die die Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung in der zweiten Einrichtung zuweist.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine vierte Einrichtung Information (S) über die Priorität der Ansprechzeit jedes Typs einer Bedienungsanforderung speichert, die zweite Einrichtung auf der Grundlage der in der ersten und der vierten Einrichtung gespeicherten Informationen die Zuweisung jedes Softwarebetriebsmittels zu den Speichereinrichtungen, begrenzt durch die zulässige Ausnutzung und die Speicherkapazität jeder Speichereinrichtung bestimmt, so daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit einer Speichereinrichtung, welcher ein Softwarebetriebsmittel zugewiesen wurde, hoch ist, wenn die Priorität der Ansprechzeit einer Bedienungsanforderung, die häufig dieses Softwarebetriebsmittel benutzt, erhöht ist.
    12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 8,
    gekennzeichnet durch
    —eine erste Einrichtung (2, 4, 15), die Information, ob jedes der Softwarebetriebsmittel für die Ausführung jedes Typs einer Bedienungsanforderung erforderlich ist oder nicht. Information, auf welche Weise jedes der Softwarebetriebsmittel den Speichereinrichtungen (1 (1) bis 1 (N) ) zugewiesen ist, und den Wert des Schadens (w.) für jeden Typ einer Bedienungsanforderung zu einem Zeitpunkt, bei welchem die Bedienungsanforderung unausführbar wird, speichert,
    eine zweite Einrichtung (7, 5(3) ), die die Gesamtsumme des Wertes des Schadens zu einem Zeitpunkt, bei welchem ein Fehler in einem Teil der Speichereinrichtungen auftritt, für ein Software-Zuweisungsmuster, welches in
    der ersten Einrichtung gespeichert ist, auf der Grundlage von in der ersten Einrichtung gespeicherten Informationen berechnet und beurteilt, ob die Gesamtsumme
    einen spezifizierten zulässigen Wert (W ) überschreitet oder nicht, und
    eine dritte Einrichtung (11), die die Softwarebetriebsmittel der Speichereinrichtung auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung in der zweiten Einrichtung zuweist.
DE19833318517 1982-05-21 1983-05-20 Verfahren und vorrichtung zum zuweisen von softwarebetriebsmitteln zu speichereinrichtungen Ceased DE3318517A1 (de)

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