DE3325412A1 - Verfahren zur herstellung mikroporoeser membranen - Google Patents
Verfahren zur herstellung mikroporoeser membranenInfo
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Description
325412
5060 Bergisch Gladbdch 1
Gelman Sciences» Inc.
Ann Arbor, Michigan 48106 USA
"Verfahren zur Herstellung mikroporöser Membranen"
Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zur Herstellung mikroporöser organischer Membranen aus
Polymeren. Unter mikroporösen Membranen wird eine flüssigkeitsdurchlässige Folie oder ein Film verstanden,
der Poren mit einer Größe von 0,02 bis 15 Mikrometer aufweist und dessen Dicke kleiner als
2,54 Millimeter ist.
Mikroporöse Membranen mit untereinander verbundenen Hohlräumen werden üblicherweise hergestellt aus vorgeformtem
organischen Polymer als Ausgangsmaterial. Dabei wird als erstes das Polymer in einem geeigneten
Lösungsmittel oder einem Lösungsmittelgemisch gelöst. Nach Filtrieren und Entschäumen der Lösung wird ein
Flüssigkeitsfilm der Polymerlösung ausgebildet und dieser Film mit einem Nichtlösungsmittel für das
Polymere in Berührung gebracht. Dann werden die nichtpolymeren Komponenten unter Bildung der gewünschten
trockenen mikroporösen Membrane mit den gewünschten Eigenschaften entfernt. Die Mikroporosität resultiert
aus der Phasentrennung, wenn die Polymerketten physikalisch agglomerieren und die Wände der Hohlräume
bilden. Die Hohlräume entstehen aus den Räumen, in
denen nach der Phasentrennung das Lösungemittel
verbleibt. Anschließend wird das Lösungsmittel durch Austausch mit Wasser entfernt und der Film getrocknet.
Durch geeignete Auswahl des Polymeren, des Lösungsmittels und des Nichtlösungsmittels und durch sorgfältige
Steuerung der Kinetik der Phasentrennung können das Gesamtporenvolumen und die mittlere Porengröße gesteuert
werden. Dabei wird die Phasen trennung ausgelöst durch Eindiffundieren des Nichtlösungsmittels und
Herausdiffundieren des Lösungsmittels aus dem während dieser Zeit flüssigen Film der Polymerlösung. Weil
die Schritte zur Steuerung der Porosität und der Porengröße auf Diffusion durch ein teilweise verfestigtes
gequollenes Gel beruhen, liegt die erforderliche Verweilzeit für gegebene Verfahrensbedingungen
üblicherweise in der Größenordnung von einigen Minuten. Die Herstellungsgeschwindigkeit beträgt
höchstens etwa 9,144 m/min (30 linear feet per minute) und erfordert große Maschinenlängen
von bis zu 30,48 m(100 feet).
Die tatsächlichen Grenzen des Verfahrens sind mehr grundsätzlicher Art und hängen mit den Problemen der
Auflösung der Polymeren zusammen. Anfänglich war dieses Verfahren beschränkt auf Polymere, die üblicherweise
in einer begrenzten Zahl von wasserlöslichen Lösungsmittel/Nichtlösungsmittelsystemen
löslich sind. Die Lösungseigenschaften und die mechanischen Eigenschaften der Polymeren hängen jedoch stark von der ursprünglichen
Molekulargewichtsverteilung ab. Bei Chargenverfahren hängt die Verarbeitbarkeit wesentlich von
der Gleichmäßigkeit des Rohmaterials ab. Eine solche Gleichmäßigkeit ist schwer zu erreichen, denn häufig
ist es erforderlich, Polymere unterschiedlicher Chargen zu einem größeren Ansatz zu mischen. Bei großen Reaktionsgefäßen
ist es außerdem schwierig, gleichmäßige
Auflösung des Polymeren oder der Polymeren im Gemisch aus Lösungsmitteln und Nichtlösern zu erreichen. Dies
ist zweitaufwendig, insbesondere weil die Einwirkung
von Scherkräften auf die Mischung die Eigenschaften des Polymers verändern kann. Weiterhin neigen die
hergestellten Polymerlösungen häufig bereits bei Raumtemperatur zur Phasentrennung. Es ist vielfach erforderlich,
die Lösungen bei erhöhten Temperaturen zu handhaben und bei der weiteren Verarbeitung zu halten.
Dies ist eine weitere Schwierigkeit. Zusammenfassend ist festzuhalten, daß die üblichen und derzeit angewandten
Verfahren zur Herstellung von mikroporösen Membranen aus vorgeformten Polymeren voller Probleme
und zeitaufwendig sind, so daß nur geringe Produktionsgeschwindigkeiten
möglich sind und dies zu teuren Verfahren führt.
Es ist bekannt und wird auch tatsächlich angewandt, poröses Polymermaterial (Schaum) unter Verwendung
von Monomeren oder Oligomeren als Ausgangsmaterialien herzustellen. Dabei wird die Polymerisationsreaktion
ausgenutzt, um gleichzeitig die Poren auszubilden. In diesen Fällen entstehen die Poren aus zugefügten Gasen
oder Gasen, die sich bei der Reaktion bilden, so daß eine Ausdehnung der polymerisierenden Flüssigkeit
resultiert. Wenn die Blasen einander berühren und ausreichender Druck entwickelt wird, werden die Wände
zwischen den Blasen dünn und durch Kollabieren entsteht ein offenzelliger Schaum. Das bekannteste Beispiel
dafür ist die Herstellung von offenzelligem Polyurethanschaum .Jedoch ist die Porengröße oder die
Größenverteilung, die auf diese Weise erreicht werden kann, außerordentlich breit und üblicherweise viel
größer als 15 Mikrometer.
Es ist ein Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Polypropylenmembran bekannt, bei dem ein
Fölypropylenfilm in einem Lösungsmittel gequollen und
anschließend im gequollenen Zustand biaxial verstreckt wird. Dieses Verfahren führt jedoch zu elliptisch geformten
Poren in der Membran, die sie mechanisch empfindlich machen und es ist nicht möglich, ein Gesamtporenvolumen
von mehr als 30 % zu erreichen. Dieses Verfahren ist deshalb begrenzt sowohl durch das
verwendete Polymere, als auch durch die Eigenschaften der gebildeten Membran.
Es ist ebenso bekannt, mikroporöse laminierte Folien aus Polytetrafluorethylen mit einer Geweberückseite
herzustellen. Bei diesem Verfahren wird das als Ausgangsmaterial verwendete Tetrafluorethylenpolymer
gesintert. Auch dieses Verfahren ist stark begrenzt, einmal durch die Verwendung des Polymeren und zum
anderen durch die Eigenschaften des Endproduktes.
Die Herstellung von Polymeren durch Einleiten einer Radikalpolymerisation von Monomeren oder Oligomeren zu
festen Polymeren mittels Elektronenstrahl oder Ultraviolettstrahlung ist seit langem Stand der Technik.
Ultraviolettstrahlung wird häufiger verwendet. In diesem Falle enthält die Ausgangsmischung nicht nur
Monomere oder Oligomere, sondern auch einen Photoinitiator. Diese Verfahren sind seit langem üblich
und werden verwendet in der Drucktechnik, bei der Textilhersteilung, für Bodenbeläge und in der Klebstoffindustrie
zur schnellen Herstellung von Polymerbeschichtungen. Ein Vorteil dieser bekannten und angewendeten
Verfahren zur Herstellung von Polymerüberzügen besteht darin, daß sie keine üblichen Lösungsmittel
benötigen. Das heißt, der mit einem Polymeren
zu beschichtende Gegenstand kann mit dem unverdünnten Oligomer und Photoinitiator, falls erforderlich, beschichtet
werden und wird dann bestrahlt,um die Polymerbeschichtung zu bilden. Das spart Kosten nicht
nur durch Einsparung des sonst erforderlichen Lösungsmittels, sondern auch die Kosten einer Verdampfung
oder anderweitigen Entfernung des Lösungsmittels aus der aufgebrachten Beschichtung im Vergleich zu üblichen
Beschichtungsverfahren. Derartige strahlungsinduzierte Polymerbeschichtungen und die zahlreichen Monomere und
Oligomeren, als auch Photoinitiatoren und geeignete Strahlungsquellen sind in Patenten und weiterer Literatur
beschrieben. Als Beispiele werden genannt:
Polymer News:Band 4, Nr. 4, Februar 1978, Seite
Band 4, Nr. 5, April 1978, Seite 239
Band 4, Nr. 6, Juni 1978, Seite 268
Band 5, Nr. 1, Sept. 1978, Seite 36
Band 5, Nr. 2, Nov. 1978, Seite 53
Band 5, Nr. 6, Juli 1979, Seite 283
Band 6, Nr. 6, Juli 1978, Seite 265.
UV-Härtung: Science and Technology, Editor S.P.
Pappas, Technology Marketing Corp., 1978.
US-Patentschriften: 4 039 414, 2. August 1977,
SCM Corp.
4 048 036, 13. September 1977, PPG
4 075 366, 21. Februar 1978,
DeSoto
4 148 987, 10 April 1979, Rohm and Haas.
Die britische Patentschrift 932 126 lehrt die Herstellung eines porösen lonenaustauscherharzes durch
Bestrahlen einer Mischung von ungesättigten,in einer
Flüssigkeit gelösten Monomeren mit Ultraviolettstrahlung.Die Flüssigkeit dient als Fällungsmittel
für das durch Polymerisation aus den Monomeren entstehende Ionenaustauscherharz.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Herstellungsverfahren für mikroporöse
flüssigkeitsdurchlässige Membranen zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das Verfahren gemäß Patentanspruch 1.
In den Unteransprüchen sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
Bei der praktischen Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung mikroporöser Membranen
werden organische Oligomere und Monomere oder Mischungen davon einer schnellen Polymerisation zu
einem festen Polymeren unterzogen. Die Polymerisation wird durch Strahlung induziert. Die Ausgangsstoffe
werden in einer Trägerflüssigkeit gelöst, die zwar die Ausgangsstoffe löst, in der Jedoch das gebildete
Polymer unlöslich ist. Falls es erforderlich oder erwünscht ist, kann der Lösung vor der Bestrahlung noch
ein Photoinitiator zugesetzt werden. Zur Herstellung der Membran wird die Lösung dann in dünner Schicht
auf eine Trägerfläche aufgebracht und Ultraviolettstrahlung oder Elektronenstrahlen ausgesetzt. In der
dünnen Schicht polymerisieren die Ausgangssubstanzen augenblicklich zu einem festen Polymeren. Das sich
bildende Polymer ist unlöslich in der Trägerflüssigkeit
und scheidet sich deshalb unmittelbar aus der Trägerflüssigkeit ab, in Form eines endlosen Netzwerkes
miteinander verbundener Zellen. Die Trägerflüssigkeit kann dann entfernt werden durch Verdampfen oder Wa-'sehen
und falls erwünscht, wieder verwendet werden. Weil die strahlungsinduzierte Polymerisation so
schnell abläuft und weil sich das gebildete Polymer unmittelbar bei Bildung aufgrund seiner Unlöslichkeit
aus der Trägerflüssigkeit abscheidet, sind die entstehenden,miteinander
in Verbindung stehenden Poren und die Verbindungen alle außerordentlich klein und
ergeben eine mikroporöse Struktur. Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß es
selbst mit einer so hohen Geschwindigkeit abläuft,daß sich eine hohe Produktionsgeschwindigkeit der Membrane
auf einer sich kontinuierlich bewegenden Trägeroberfläche ergibt. Die Ursache dafür ist die hohe Geschwindigkeit
der strahlungsinduzierten Polymerisation und der Abscheidung des gebildeten Polymers.
Die Erfindung kann nicht nur zur Herstellung von Membranen genutzt werden, sondern auch zur Herstellung
mikroporöser Körper, wobei in diesen Fällen die Lösung vor der Bestrahlung nicht in eine dünne
Schicht überführt wird. Wie bereits erläutert, ermöglicht die Erfindung selbst insbesondere die Herstellung
mikroporöser Membranen und wird vorzugsweise dafür genutzt.
Die bereits beschriebenen Vorteile und weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden
detaillierteren Beschreibung ersichtlich.
Die Erfindung kann ausgeführt werden unter Verwendung eines einzelnen oder einer Kombination von Monomeren,
ι einzelner oder Kombinationen von Oligomeren oder
einer Kombination von ein oder mehreren Monomeren und ein oder mehreren Oligomeren. Wenn ein oder
mehrere Monomere oder Polygomere oder eine Kombination davon verwendet wird, muß diese so sein, daß
unter Einfluß von Elektronenstrahlen oder Ultraviolettstrahlung eine schnelle Polymerisation zu
einem festen Polymeren abläuft. Derartige Monomere und Oligomere für die strahlungsinduzierte Polymerisation
sind gut bekannt auch zur Herstellung von Beschichtungen. Als Beispielse dafür wurden bereits
Patente und andere Veröffentlichungen genannt, in denen eine umfangreiche Liste der zahlreichen und
unterschiedlichen Monomeren und Oligomeren genannt sind, die für die Erfindung verwendet werden können.
Die Gruppe von Monomeren und Oligomeren, die am häufigsten für eine schnelle, durch Elektronenstrahlen
oder Ultraviolettstrahlung induzierte Polymerisation beschrieben sind, sind: Durch Additionspolymerisation
polymerisierbare ungesättigte organische Verbindungen, die eine Doppelbindung zwischen zwei Kohlenstoffatomen haben, von denen mindestens
eines zusätzlich eine Carboxyl-, Carboxylat-Ester- oder Amidofunktionalität aufweist; Epoxide
und andere cyclische Ether und die Thiolene. Innerhalb dieser Kategorien sind einige der Hauptgruppen
die ungesättigten Polyesteroligomeren, Epoxy-Oligomere
und ganz besonders Acrylsäure und die Monomeren und Oligomeren mit einer endständigen Acrylgruppe,
Acrylat- oder Acrylamidgruppe. Dies sind beispielsweise 2-Ethyl-Hexylacrylat, 1-4 Butandiolmonoacrylat,
Isobutoxylmethylacrylamid, 1-6 HexandioldiacrylatjDiethylaminoethylacrylat.
Weitere Beispiele für derartige Stoffe sind in der bereits genannten Veröffentlichung in Polymer News,
Band 4, Nummer 5, April 1978, Seite 239 genannt.
Der Reaktionsmechanismus der Polymerisationsreakti©n,
bei der freie Radikale durch die Strahlung gebildet werden und wobei diese freien Radikale die Polymerisation
induzieren und weiterführen, sind ebensogut b'ekannt. Die freien Radikale können entstehen entweder
aus der einen oder mehrfachen Funktionalität der verwendeten Monomeren oder Oligomeren, oder, wenn
die verwendeten Monomeren oder Oligomeren keine Funktionalität haben, die die Bildung freier Radikale
unter Strahlung ermöglichen, stammen die freien Radikale von einer Verbindung, die selbst nicht polymerisierbar
ist,jedoch Gruppen aufweist, die unter Strahlung freie Radikale bilden. Derartige Verbindungen sind
bekannt als Photoinitiatoren. Zahlreiche derartige
!5 Photoinitiatoren unterschiedliher Typen sind gut bekannt,
beispielsweise sind sie in den bereits genannten Patenten und Veröffentlichungen aufgelistet.
Einige der üblicherweise für strahlungsinduzierte
Polymerbeschichtungen verwendete Photoinitiatoren sind Benzoin und Benzoinalkylether, Benzophenon allein oder
mit einem Amin, Michier's-Keton, 4-4·-Bis-(dimetylamino)-Benzophenon,
die Acetophenone, wie 2-2-Diethoxyacetophenon,
die Oxeme, die Diazonitrile, Antrachinone, die
karboxylierten mehrkernigen Sulfonylchloride, die Dixanthate und Diphenyldisulfide. Im Falle einer kationisch
eingeleiteten, durch Strahlung induzierten Polymerisation verlangt der Reaktionsmechanismus nicht
zwingend die Bildung freier Radikale, sondern eines kationisch geladenen Radikals, das wahlweise zugeführt
oder entstehen kann aus Monomeren, Oligomeren oder durch einen Photoinitiator.
Für die praktische Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann jede bekannte und üblicherweise verwendete
Strahlungsquelle für Elektronenstrahlen oder Ultraviolettstrahlung verwendet werden. Diese sind
in der Literatur zur Herstellung von strahlungsinduzierten Polymerbeschichtungen beschrieben, beispielsweise
in den bereits genannten Patenten oder weiteren Veröffentlichungen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist
Ultraviolettstrahlung im allgemeinen bevorzugt. Die am häufigsten erhältlichen Ultraviolettstrahlungsquellen
sind Quecksilberdampflampen, obwohl pulsierende
Xenon-und Plasma-Lichtbogen-Ultraviolettgeneratoren ebenso bekannt sind für diese Verwendung, wenn die
!0 strahlungsinduzierte Polymerisationsreaktion eine
besonders energiereiche Strahlung erfordert. Die Auswahl der speziellen Quecksilberdampflampe oder anderer
Strahlungsquellen hängt von den Anforderungen an die Strahlungsenergie ab, die für die Einleitung der
Polymerisation erforderlich sind, insbesondere von den zu polymerisierenden Materialien, dem zusätzlichen
Photoinitiator,sofern dieser für die Polymerisation erforderlich ist.
Die Auswahl der Trägerflüssigkeit für das erfindungsgemäße
Verfahren hängt selbstverständlich von der Auswahl der zu verwendenden Monomeren und/oder Oligomeren
ab. Es ist zwingend erforderlich, daß die Trägerflüssigkeit als Lösungsmittel für die Monomeren und/oder
Oligomeren fungiert und daß das gebildete Polymere darin unlöslich ist. Die meisten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfordern die Verwendung eines organischen Lösungsmittels als Trägerflüssigkeit.
Es können Jedoch auch anorganische Flüssigkeiten wie Wasser, verwendet werden, wenn das verwendete Monomere
und/oder Oligomere darin löslich und das gebildete Polymere darin unlöslich ist. Es ist selbstverständlich
ebenso erforderlih für die Eignung als Trägerflüssigkeit, das sie chemisch inert bezüglich der verwendeten
Monomeren und/oder Oligomeren ist. Vorzugsweise wird eine Trägerflüssigkeit verwendet, die relativ wenig Strahlungs-
energie (sowohl Ultraviolettstrahlung als auch Elektronenstrahlen) absorbiert. Weiterhin ist die
Trägerflüssigkeit vorzugsweise im wesentlichen chemisch stabil gegenüber Strahlungsenergie, so daß die PoIymerisationsreaktion
ablaufen kann mit einer vernünftigen Effektivität ohne Störungen durch unerwünschte Nebenreaktionen
mit der Trägerflüssigkeit. Weiterhin sind Trägerflüssigkeiten mit niedriger Viskosität bevorzugt,
um eine maximale Flexibilität bei der Auswahl der Methode zur Überführung der Lösung der polymerisierbaren
Substanzen in eine dünne Schicht zu haben. Je geringer die Viskosität der Trägerflüssigkeit ist, desto geringer
ist die" Viskosität der Lösung für jede gegebene Konzentration gegebener darin polymerisierter Stoffe.
Wenn die Lösung eine niedrige Viskosität aufweist, kann sie beispielsweise schneller durch einfaches Fließen
in eine dünne Schicht auf einer Trägeroberfläche überführt werden, als wenn sie eine hohe Viskosität aufweist.
Wenn die Trägerflüssigkeit eine niedrigere Viskosität aufweist als es für die genaue Einstellung der erforderlichen
Viskosität der Lösung für die spezielle Weise der Bildung der dünnen Schicht erforderlich ist, kann
die Viskosität eingestellt werden durch Zusatz eines die Viskosität modifizierenden oder steuernden Mittels,
beispielsweise von feinteiligem Siliciumdioxid, Bentonit
oder dergleichen. Es ist selbstverständlich, daß jedes derartige, die Viskosität modifizierende Mittel in einer
solchen Konzentration angewendet werden muß, daß es die strahlungsinduzierte Polymerisationsreaktion nicht
beeinflußt.
Es hat sich gezeigt, daß wenn die verwendete Trägerflüssigkeit eine niedrige Viskosität aufweist,
daß die hergestellte Lösung eine relativ niedrige Vi skosität aufweist, es relativ leicht ist, die Viskosität
zu erhöhen, so daß eine maximale Flexibilität bezüglich
der Verfahren zum Ausbilden einer dünnen Schicht der Lösung gegeben ist. Es ist jedoch nicht erforderlich,
daß die Trägerflüssigkeit eine niedrige Viskosität aufweist, weil es Verfahren gibt, mit denen auch hochviskose
Lösungen leicht in dünne Schichten überführt werden können, beispielsweise durch Verwendung eines
Abstreifmessers (Blade) oder einer Walzenauftragsvorrichtung, oder durch Aufsprühen oder durch Verwendung
anderer Verfahren,bei denen durch Anwendung hoher !0 Scherkräfte die effektive Viskosität verringert wird.
Weil die wesentlichen Anforderungen an die Trägerflüssigkeit darin bestehen, daß sie ein Lösungsmittel
für die polymerisierbaren Materialien jedoch nicht für das gebildete Polymer ist und daß sie chemisch inert
ist und nicht die Polymerisationsreaktion beeinflußt, sind für viele,wenn nicht sogar für die meisten polymerisierbaren
Materialien keine Trägerflüssigkeiten erhältlich, die allen diesen Anforderungen genügen und
2Q auch noch eine niedrige Viskosität aufweisen. Aus diesem
Grunde sind die Möglichkeiten zur effizienten und schnellen Überführung der Lösung in eine dünne Schicht
für die praktische Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens begrenzt. Dies stellt jedoch keine ernsthafte
Begrenzung dar, denn es gibt, wie bereits beschrieben, zahlreiche bekannte Möglichkeiten, Flüssigkeiten mit
relativ hohen Viskositäten schnell und wirksam in dünne Schichten zu überführen.
QQ Wie bereits angegeben, hängt die Viskosität der Lösung
nicht nur von der Viskosität der Trägerflüssigkeit ab, sondern ebenso von der Konzentration der polymerisierbaren,darin
gelösten Stoffe und der Konzentration aller anderen Materialien, die anwesend sind, beispielsweise
oc Photoinitiatoren und die Viskosität modifizierender
Substanzen, ob gelöst oder suspendiert. Aber die aus-
schlaggebende Überlegung bezüglich der Konzentration ist nicht die Viskosität,sondern die des Erreichens
eines hohen Porenvolumens in der Membran,zusammen mit großer Nähe und der sich deswegen ergebenden Verbindung
zwischen den gebildeten Poren oder Zellen als Folge der schnellen Bildung und unmittelbaren Abscheidung
des Polymeren. Das Porenvolumen der gebildeten Membrane soll mindestens 15 %r vorzugsweise mehr als
3o % bis zu 95 % des Gesamtvolumens der Membrane sein.
Deshalb soll die Konzentration der polymerisierbaren
Stoffe zusammen mit Jedem anderen Stoff,der nicht Trägerflüssigkeit ist, so sein, daß der Volumenanteil
der Trägerflüssigkeit nicht kleiner als 15 % und vorzugsweise
größer als 30 %t Jedoch nicht größer als 95%
1st (der Volumenanteil einer Komponente wird erhalten durch Dividieren des Gewichtsanteils in Teilen pro
Hundert jeder Komponente durch seine eigene Dichte, um das Volumen des Bestandteils zu ermitteln,und Summieren
aller Volumina und Dividieren Jedes Bes-tandteilvolumens
durch die Gesamtsumme).
Wenn das gemessene Porenvolumen der endgültig polymerisierten
mikroporösen Membran geringer ist als der Volumenanteil der verwendeten Trägerflüssigkeit, zeigt dies
an, daß trotz der Unlöslichkeit des Polymeren in der Trägerflüssigkeit etwas Trägerflüssigkeit im Polymer
verblieben ist. Es wird vermutet, daß eine solche Retention von Trägerflüssigkeit teilweise auf eine
Wasserstoffbindung zwischen Trägerflüssigkeit und Polymer zurückzuführen ist. Jegliche Retention von
Trägerflüssigkeit ist unerwünscht,weil sie zum Erweichen
und Quellen der Membran und sogar in einem gewissen Ausmaß zum Kollabieren der mikroporösen Struktur führen
kann, so daß eine unerwünschte Verringerung des Porenvolumens eintritt. Es wird deshalb bevorzugt ein
Trägermaterial ausgewählt, dessen Retention durch
das Polymere minimal ist. Wenn dies wegen des Polymeren
oder der verwendeten polymerisierbaren Stoffe und der anderen beschriebenen erforderlichen und gewünschten
Eigenschaften der Trägerflüssigkeit nicht möglich ist, ist es insbesondere erwünscht, daß die Trägerflüssigkeit
aus der mikroporösen Membran durch Waschen anstatt durch Verdampfen entfernt werden kann. Dies wird nachfolgend
beschrieben. Obwohl es möglich ist, das erfindungsgemäße Verfahren als Chargenprozeß mit einer
feststehenden Trägerfläche auszuführen, ist es bevorzugt, zum Ausschöpfen aller Vorteile der Erfindung,das
Verfahren kontinuierlich auszuführen durch übertragen der Lösung auf eine sich ständig bewegende Trägerfläche,
beispielsweise auf ein angetriebenes endloses Band oder eine Bahn. Bei Verwendung einer solchen Vorrichtung
wird die Lösung der Monomeren und/oder Oligomeren in der Trägerflüssigkeit kontinuierlich hergestellt oder
in großen Chargen. Die Lösung wird aufgegossen oder anderweitig kontinuierlich am vorderen Ende eines angetriebenen
endlosen Bandes als Tragfläche aufgebracht. Die Strahlungsquelle ist oberhalb des Bandes stromabwärts
nach der Auftragsstation angebracht und die Einrichtungen zum Entfernen der Membrane von dem Band
sind in Bewegungsrichtung weiter abwärts angeordnet.
Die Membran wird in Form einer endlosen Folie von dem Band abgezogen. Die Entfernung der Trägerflüssigkeit aus
der Membrane kann ausgeführt werden ehe die Membran vom Band abgenommen wird oder später. Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens und weiteren, bei
denen es erwünscht ist, die mikroporöse Membran von der tragenden Fläche abzunehmen, wird vorzugsweise eine
solche tragende Oberfläche verwendet, die das Ablösen
der Membrane so gut als überhaupt möglich ermöglicht. Typische tragende Flächen für diese Ausführungsform der
Erfindung sind glatte Stahlbänder aus rostfreiem Stahl oder noch besser Teflon- oder teflonbeschichtete Metall-
bändet*. Anstelle der Verwendung eines endlosen Bandes
kann als Trägerfläche auch ein dehnbares Material, beispielsweise ein Trennpapier oder dergleichen, das in
der Trägerflüssigkeit nicht löslich ist, verwendet werden. In diesem Falle wird das Trägermaterial in Rollenform
eingesetzt und kontinuierlich oberhalb der Auftragsstation abgerollt, dann über eine bestimmte Länge
geführt und wieder aufgerollt zusammen mit der mikroporösen Membran nach der Bestrahlungsstation.
Nach anderen Auführungsformen der Erfindung wird das mikroporöse Material nicht von dem festen Träger getrennt,
sondern die beiden werden miteinander verbunden zum gewünschten Endprodukt. Ein Beispiel einer solchen
Ausführungsform ist eine mit einem Polyesterfilm verstärkte mikroporöse Folie zur Verwendung für elektrophoretische
Trennungen.
Für das Beschichten von derartigen Trägeroberflächen ist
es notwendig, daß die Lösung die zu beschichtende Oberfläche mit einem geringen Kontaktwinkel oder mit einem
Kontaktwinkel von 0 benetzt. Wenn als Trägerflächen solche mit sehr niedrigen Oberflächenenergien verwendet
werden, beispielsweise teflonbeschichtete Metallbänder, Trennpapiere und soweiter,ist es häufig erforderlich,
kleine Mengen, üblicherweise im Bereich von 0,05 bis 0,5 Gewichts-%, eines oberflächenaktiven Mittels mit
zu verwenden. Die Anwesenheit eines solchen Mittels reduziert die Oberflächenenergie der Lösung der Trägerflüssigkeit
mit Oligomeren und/oder Monomeren. Beispiele 30
für solche nicht ionogenen oberflächenaktiven Substanzen sind Polyo&yethylene, Siloxane und fluorierte
oberflächenaktive Mittel. Ionische oberflächenaktive Mittel können ebenfalls verwendet werden, wenn sie keine
makroskopische Phasentrennung oder unerwünschte Trübung
der .Lösung verursachen. Dies würde nämlich zu einer
verringerten Effektivität des Verfahrens aufgrund verringerter Strahlungsabsorption führen.
Die Erfindung schließt auch die Bildung der dünnen Schicht der Lösung als eine Beschichtung auf oder eingemischt
in und getragen von einer porösen Folie oder einer Faserbahn ein, an die die resultierende Membran
dauerhaft gebunden ist und die beispielsweise als Verstärkung sei em ent oder Rückseite der mikroporösen Membran
fungiert. Derartige poröse Trägerflächen, auf denen die
mikroporöse Membran gebildet wird, sollen aus Materialien sein, die in der verwendeten Trägerflüssigkeit unlöslich
sind. Typische geeignete poröse Trägerflächen für diese Ausführungsformen der Erfindung sind Papier, Gewebe,
Vliese und sogenannte Nonwovens und dergleichen.
Bei den meisten Ausführungsformen zur Herstellung der mikroporösen Membran ist es nur erforderlich, die
Strahlung auf eine Seite der dünnen Lösungsschicht einwirken
zu lassen. Es ist Jedoch auch möglich, die Strahlung auf beide Seiten der dünnen Schicht aufzubringen,
falls dies erwünscht ist. Wenn beispielsweise
die Lösung viskos ist und auf ein Gurtband aufgebracht wird, kann das mit der Lösung beschichtete Gurtband dann
senkrecht weitergeführt werden und Strahlungsquellen an beiden Seiten des Bandes angeordnet werden. Bei einem
anderen Beispiel kann, sofern die Tragfläche für die Lösung ausreichend durchlässig für die Strahlung ist,
die Strahlung nicht nur auf die Oberseite der Schicht der Lösung aufgebracht werden, sondern auch durch die
Tragfläche von der Unterseite her.
Nachdem die strahlungsinduzierte Polymerisationsreaktion unter Bildung der mikroporösen Polymerstruktur abgelaufen
ist, ist es notwendig, die Trägerflüssigkeit zu entfernen. Obwohl die Entfernung der Trägerflüssigkeit
durch Evakuieren möglich ist, ist es in den meisten Fällen bevorzugt, die Trägerflüssigkeit durch Waschen
mit einer niedrigviskosen Flüssigkeit zu entfernen. Die Trägerflüssigkeit ist in der Waschflüssigkeit löslich
5 oder zumindest leicht darin emulgierbar. Auf ,jeden Fall ist es ebenso notwendig, daß die zum Waschen und Entfernen
der Ti»ägerflüssigkeit verwendete Flüssigkeit kein Lösungsmittel
für das Polymer ist und auch vom Polymeren nicht zurückgehalten wird, so daß Quellen oder anderweitige
Zerstörung der mikroporösen Struktur eintritt. Ganz besonders bevorzugt ist eine Waschflüssigkeit, die nicht
nur ein Lösungsmittel für die Trägerflüssigkeit ist, sondern auch für die .in der Anfangszusammensetzung anwesenden
polymerisierbaren Stoffe und Jeden Photoinitia-
!5 tor, so daß das Waschen nicht nur zu einer Entfernung
der Trägerflüssigkeit führt, sondern auch alle am Ende
der Polymerisationsreaktion nicht umgesetzten Stoffe entfernt werden. Es ist ferner am günstigsten, wenn die
Waschflüssigkeit einen niedrigen Siedepunkt aufweist.
Das Waschen kann ausgeführt werden durch Hindurchführen der mikroporösen Membran durch ein Bad mit Waschflüssigkeit,
vorzugsweise mit wiederholtem Abquetschen der Membran zwischen Walzen innerhalb des Bades. Nachdem
die Membran aus dem Bad entfernt wurde, kann die in der Membran noch verbliebene Waschflüssigkeit durch Verdampfen
entfernt werden. Durch Verwendung einer Waschflüssigkeit mit niedrigem Siedepunkt ist der Energieaufwand
für die Entfernung durch Verdampfen minimiert. Wenn der Siedepunkt der Waschflüssigkeit wesentlich unter
dem der Trägerflüssigkeit liegt, ist die anschließende Trennung der Trägerflüssigkeit von der Waschflüssigkeit
für die Rückführung der Trägerflüssigkeit vereinfacht und kann mit relativ niedrigem Energieaufwand ausgeführt
werden. Die genaue Auswahl der Waschflüssigkeit hängt jedoch vom Polymeren und der verwendeten Trägerflüssigkeit
ab. Unter dem Gesichtspunkt niedriger Viskosität und
niedrigen Siedepunkts sind die niedrigsiedenden Alkane, wie beispielsweise Petroläther, Cyklohexan und Hexan,
die linearen halogenierten Kohlenwasserstoffe, wie Trichlortrifluorethan, hervorragend geeignet.
1. Eine Mischung von 50 g Epoxyacrylat-Oligomer (Celrad 3700, Celanese Corp.)» 1»1 g einer Mischung
von 2-Hydroxy-2-methyl~1-phenyl-propan-1-on,
Photoinitiator (Darocur 1116, Merck), 0,1 g eines nicht ionogenen oberflächenaktiven Mittels (FC-431>
3 M Company) und 51g Diisobutyladipat als Trägerflüssigkeit
werden zu einer gleichmäßigen Lösung
bei 60° C gemischt. Die Lösung wird gegenüber Licht 15
aus der Umgebung während der Herstellung und Mischung
geschützt. Die Lösung wird dann als dünne Schicht auf ein Trennpapier aufgebracht und mit einer Bahngeschwindigkeit
von 2 m/min durch eine Bestrahlungsstation geführt. Diese weist eine Hanovia-Mittel-20
druck-Quecksilberlampe von 80 Watt pro Millimeter
innerhalb eines elliptischen luftgekühlten Reflektorgehäuses auf. Die Reflektorhöhe wurde in einem
Abstand von 95 bis 100 Millimeter über dem Trennpapier gehalten. Die erhaltene mikroporöse Membran
25
wurde dann vom Trennpapier abgezogen und während 1 bis 2 Minuten gewaschen in jeweils zwei Bädern,
enthaltend Petrolether mit einem Siedebereich von 60 bis 80° C. Die zusammenhängende Membran war
opak-weiß nach dem Trocknen an Luft. Das Poren-30
volumen wurde gemessen durch Wiegen eines Stückes der Membran, Einweichen für ein oder zwei Minuten
in Kerosin und erneutes Wiegen. Das Porenvolumen kann berechnet werden aus den bekannten Gewichten - der
trocknen Membrane und Kerosin und den bekannten . χ
spezifischen Dichten von 1,25 und 0,792 g/cm . Das Porenvolumen betrug etwa 50 %.
21
2. Eine Mischung von 50 Gewichtsteilen Isobutoxymethylöcrylamid-Monomer
und 50 Teile Acrylsäure-Monomer »it 100 Teilen Ethyllaurat als Trägerflüssigkeit
und 2 Teilen Irgacure 651 der Ciba-Geigy-Company als Photoinitiator wurden in gleicher Weise wie
in Beispiel 1 beschrieben, verarbeitet. Die erhaltene Membran war opak-weiß und wies ein Porenvolumen
von etwa 50 % auf.
Claims (7)
1. Verfahren zum Herstellen einer flüssigkeitsdurchlässigen
mikroporösen Membran, gekennzeichnet durch
A. Einmischen einer Substanz in eine Trägerflüssigkeit, die unter UV- oder Elektronenstrahlen zu
einem festen, in der Trägerflüssigkeit unlösliehen und nicht dispergierbaren Polymeren polymerisierbar
ist und wobei sich das Polymere bei seiner Bildung rasch von der Trägerflüssigkeit
abtrennt und die Substanz in der Trägerflüssigkeit lösliche organische Monomere, Oligomere
oder Mischungen davon sind, so daß beim Einmischen in die Trägerflüssigkeit eine Lösung
der Substanz in der Trägerflüssigkeit entsteht,
B« Ausformen der Lösung zu einer dünnen Schicht,
C. Bestrahlen der dünnen Schicht mit UV- oder Elektronenstrahlen, so daß eine schnelle- Polymerisation
zu einem festen Polymer abläuft, das sich aus der Trägerflüssigkeit unter Bildung
einer Membran aus einem kontinuierlichen Netz miteinander verbundener Zellen abscheidet,
D. Entfernen der Trägerflüssigkeit aus der
Membran.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e ' kennzeichnet, daß die Lösung 30 bis 95
VoI-% Trägerflüssigkeit enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lösung zusätzlich noch einen Photoinitiator enthält und man zum Bestrahlen
UV-Strahlung verwendet.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die dünne Schicht
der Lösung auf einer Trägerfläche ausbildet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß man die gebildete
Membran von der Trägerfläche" ablöst.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß man als Trägerfläche eine Folie verwendet, die sich mit der Membran dauerhaft verbindet und die Membran nicht von der
Trägerfläche ablöst.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Trägerflüssigkeit von der Membran durch Waschen mit einer niedrigviskosen
Flüssigkeit entfernt und eine Waschflüssigkeit verwendet, in der die Trägerflüssigkeit
löslich oder emulgierbar ist.
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