DE3407700A1 - Verschluss fuer schaltschranktueren und dgl. - Google Patents

Verschluss fuer schaltschranktueren und dgl.

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DE3407700A1
DE3407700A1 DE19843407700 DE3407700A DE3407700A1 DE 3407700 A1 DE3407700 A1 DE 3407700A1 DE 19843407700 DE19843407700 DE 19843407700 DE 3407700 A DE3407700 A DE 3407700A DE 3407700 A1 DE3407700 A1 DE 3407700A1
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Helmut 6345 Eschenburg Bütergerds
Jürgen 6344 Dietzhölztal Debus
Manfred 6344 Ewersbach Wetzel
Jürgen 6341 Dillenburg Zachrei
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    • E05B13/00Devices preventing the key or the handle or both from being used
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • Y10T70/5774Externally mounted locking device

Description

A 5239 - 6 - 3A07700
Verschluß für Schaltschranktüren und dgl.
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für Schaltschranktüren und dgl. mit einer auf das Türblatt aufsetzbaren Schloßplatte, die eine vorderseitige Mulde zur versenkten Aufnahme eines Handhebels aufweist, bei dem der Handhebel an einer das Türblatt und die Schloßplatte durchdringenden Betätigungswelle für das Stellglied des Verschlusses senkrecht zu dessen Drehachse schwenkbar gelagert ist und bei dem der Handhebel mittels eines Schlosses in der Mulde arretierbar und freigebbar ist.
Ein Verschluß dieser Art ist durch das DE-GM 70 1^ 950 bekannt. Dabei ist das Zylinderschloß im Bereich des freien Endes in den Handhebel eingebaut. Um die Bauhöhe des Verschlusses durch das als Zylinderschloß ausgebildete Schloß nicht vergrößern zu müssen, ragt dieses frei durch einen Durchbruch des Türblattes. Dies führt aber zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abdichtung des Verschlusses, wie das DE-GM 80 32 588 zeigt. Darüber hinaus ist aber die Handhabung des Verschlusses nicht optimal, da der mit dem Zylinderschloß versehene Handhebel nicht gut gefaßt werden kann und über den Schlüssel des Zylinderschlosses aus der Mulde herausgezogen werden muß. Dies ist besonders dann von Nachteil, wenn über den Handhebel große Drehmomente auf die Betätigungswelle des Verschlusses übertragen werden müssen.
Es sind auch Verschlüsse bekannt, bei denen das Zylinderschloß vom Handhebel getrennt ist und als Zusatzteil neben
dem Handhebel mit der zugehörigen Platte am Türblatt befestigt wird, wie die DE-PS 28 13 677 zeigt. Dieser Verschluß hat eine beachtliche Bauhöhe, steht daher weit an dem Türblatt ab und bildet eine dauernde Gefahrenstelle.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Verschluß der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der eine sehr kleine Bauhöhe aufweisen kann, aber dennoch keine Schwierigkeiten bei der Abdichtung hat und mit einem leicht und gut fassbaren Handhebel versehen werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Schloß außerhalb der Mulde und des Handhebels in der Schloßplatte angeordnet ist und das Türblatt in einem weiteren Durchbruch durchdringt, daß der Handhebel mittels einer Druckfeder an der Betätigungswelle abgestützt ist, die den Handhebel aus der Mulde herausschwenkt und daß das Schloß einen in der Schloßplatte verstellbaren Schieber mit- einem in die Mulde eingreifenden Halteelement steuert, das in der Schließstellung des Schlosses den Handhebel in der Mulde festhält und in der Öffnungsstellung des Schlosses zum Ausschwenken durch die Druckfeder freigibt.
Da der Handhebel kein Schloß mehr trägt, kann er sehr griffig gestaltet werden. In der Schließstellung liegt er versenkt in der Mulde der Schloßplatte. Wird das in der Schloßplatte befestigte Schloß geöffnet, dann gibt der Schieber mit seinem Halteansatz den Handhebel frei. Die Druckfeder schwenkt den Handhebel sofort aus der Mulde der Schloßplatte, so daß er leicht und gut gefaßt werden kann, um die Betätigungswelle für das Stellglied zu verdrehen. Da das Schloß seine Stellung an der Schloßplatte nicht ändert und
stets durch das Türblatt ragt, kann diese Durchführung besonders einfach abgedichtet werden. Die sehr kleine Bauhöhe des Verschlusses in der Schließstellung hat den Vorteil, daß der Verschluß überhaupt keine Gefahrenstelle mehr darstellt.
Es hat sich eine Ausgestaltung als zweckmäßig erwiesen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Schloß in einer Verdickung der rechteckförmigen Schloßplatte angeordnet ist, die sich an das obere, schwenkbar gelagerte Ende des Handhebels anschließt.
Damit der an der Betätigungswelle angelenkte Handhebel die Bauhöhe des Verschlusses nicht zu stark beeinflußt, ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß der Handhebel im Bereich der Anlenkstelle an der Betätigungswelle auf seiner Rückseite in der Dicke reduziert ist, und daß der Handhebel im Bereich der Anlenkstelle eine rückseitige Ausnehmung aufweist, in die das Ende der Betätigungswelle ragt und in der der Lagerbolzen für die Schwenklagerung angeordnet ist.
Ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß der Schieber mittels Druckfedern in der Sperrstellung gehalten ist, in der in die Mulde ragende Halteelement einen Halteansatz des eingeschwenkten Handhebels hintergreift und daß in der Öffnungsstellung des Schlosses mittels eines Schaltnockens des Schlosses der Schieber entgegen der Wirkung der Druckfedern so verstellt ist, daß das Halteelement den Halteansatz des Handhebels freigibt, dann kann nach der Freigabe des Handhebels das Schloß sofort wieder in die Schließstellung gebracht werden. Wird der Handhebel danach wieder in die Mulde der- Schloßplatte eingeschwenkt, dann erfolgt
automatisch die Verriegelung des Handhebels, wenn die Ausgestaltung so ausgeführt ist, daß das Halteelement als Haltebolzen mit Ringnut ausgebildet ist, der an dem in die Mulde ragenden und dem Handhebel zugekehrten Ende in eine kegelförmige Einrastspitze ausläuft und daß der Halteansatz des Handhebels als Haltestift ausgebildet ist, der in einer Ausnehmung des Handhebels so angeordnet ist, daß dieser in der eingeschwenkten Stellung des Handhebels bei freigegebenem Schieber, d.h. in der Öffnungsstellung des Schlosses, in die Ringnut des Haltebolzens einrastet.
Die Verstellung des Schiebers mit dem Halteelement durch das Schloß ist nach einer Ausgestaltung so gelöst, daß das Schloß an der Rückseite der Schloßplatte so vorsteht, daß der Schaltnocken mit einem Stellansatz des Schiebers in Wirkverbindung kommt, der an der Rückseite der Schloßplatte herausgeführt ist.
Die Unterbringung des Schiebers in der Schloßplatte ist nach einer Ausgestaltung so ausgeführt, daß der Schieber als Rahmen ausgebildet ist, dessen Längsschenkel in Vertiefungen auf der Rückseite der Schloßplatte verstellbar geführt sind und der die Betätigungswelle mit einem Schubstangen-Stellglied und das Schloß umschließt, wobei die Querschenkel des Rahmens in Ausnehmungen der Schloßplatte begrenzt verstellbar sind. Dabei ist der obere Querschenkel des Rahmens als Stellansatz ausgebildet und der untere Querschenkel trägt das Halteelement.
Für den Einbau eines Zylinderschlosses in die Schloßplatte ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, daß die Verdickung der Schloßplatte eine durchgehende Aufnahme für den Einbau eines als Zylinderschloss ausgebildeten Schlosses aufweist
3^07700
und daß auf der Rückseite der Schloßplatte im Bereich dieser Aufnahme Befestigungsflansche zum Anbringen des Zylinderschlosses angebracht sind.
Ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die Betätigungswelle des Schubstangen-Stellgliedes durch einen auf die Rückseite der Schloßplatte angebrachten Führungsblock hindurch geführt und drehfest mit einem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied verbunden ist und daß Seitenschenkel eines Führungsbügels zu beiden Längsseiten des Führungsblockes Aufnahmen für hochkant stehende, mit Verzahnungen versehene Schubstangen begrenzen, dann können die Schubstangen direkt mit dem Schubstangen-Stellglied in Eingriff gebracht werden, wobei sie durch den Führungsblock und den Führungsbügel eindeutig geführt sind.
Die Enden der Schubstangen sind zweckmäßigerweise an beiden Schmalseiten mit Verzahnungen versehen, damit sie für links und rechts angeschlagene Schaltschranktüren verwendbar sind. Dabei kann die Ausgestaltung einmal in der Weise vorgenommen werden, daß die mit den Verzahnungen versehenen Enden von zwei gleichen Schubstangen um die halbe Breite des Führungsblockes seitlich versetzt sind und daß die beiden Enden der um 180° verdrehten Schubstangen in den beiden Aufnahmen zwischen dem Führungsblock und den Seitenschenkeln des Führungsbügels geführt sind und mit dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied im Eingriff stehen, oder in der Weise, daß eine durchgehende Schubstange verwendet ist, die im mittleren Bereich einen um die halbe Breite des Führungsblockes seitlich versetzten Verzahnungsabschnitt aufweist, der an beiden Schmalseiten mit Verzahnungen versehen ist und daß die Schubstange in zwei um 18O° verdrehten Stellungen in die eine oder andere der durch den Führungs-
block und die Seitenschenkel des Führungsbügels gebildeten Aufnahmen einsetzbar und mit dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied in Eingriff bringbar ist.
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Vorderansicht den Verschluß nach der Erfindung,
Fig. 2 in perspektivischer Rückansicht einen Verschluß, bei dem die als Schubstangen ausgebildeten Stangen und das Zylinderschloß noch nicht angebracht sind,
Fig. 3 in perspektivischer Rückansicht einen Verschluß mit eingebautem Zylinderschloß und zwei angedeuteten Schubstangen,
Fig. 4 einen Teilschnitt durch die Anlenkstelle des Handhebels,
Fig. 5 einen Teilschnitt durch die Anlenkstelle des Handhebels mit einer anders gestalteten Druckfeder,
Fig. 6 einen Teilschnitt, der die Verriegelung des Handhebels mittels eines Haltebolzens und eines Haltestiftes erkennen läßt,
Fig. 7 schematisch die Wirkverbindung zwischen dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied und zwei gleichen Schubstangen und
Fig. 8 schematisch die Wirkverbindung zwischen einer durchgehenden Schubstange und dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3 ist die rechteckige Form der Schloßplatte 10, die auf das Türblatt aufsetzbar ist, erkennbar. In die Vorderseite der Schloßplatte 10 ist die Mulde 11 eingelassen, die den Handhebel 25 versenkt aufnimmt. Die Schloßplatte 10 wird so befestigt, daß das angelenkte Ende des Handhebels 25 oben angeordnet ist, wie der angedeutete Lagerbolzen 26 erkennen läßt, über dem Handhebel 25 ist die Schloßplatte 10 mit der Verdickung 12 versehen, deren Vorderseite bündig mit dem in die Mulde 11 eingeschwenkten und darin arretierten Handhebel 25 abschließt, In dieser Verdickung 12 ist das Zylinderschloß 20 bündig eingebaut.
Wie Fig. 2 zeigt, weist die Verdickung 12 die durchgehende Aufnahme 13 für das Zylinderschloß 20 auf, wobei auf der Rückseite im Bereich dieser Aufnahme 13 die Befestigungsflansche 11J angebracht sind, an denen das Zylinderschloß 20 festgeschraubt werden kann, wie Fig. 3 zeigt. Das obere Ende des Handhebels 25 ist in der Dicke abgesetzt, wie Fig. 1 zeigt, und weist auf der Rückseite die Ausnehmung 56 auf. In diese Ausnehmung 56 ragt das Ende der Betätigungswelle 27 des Schubstangen-Stellgliedes 31. Der Lagerbolzen 26 legt das obere Ende des Handhebels 25 schwenkbar an dem Ende der Betätigungswelle 27 fest, so daß er aus der Mulde 11 der Schloßplatte 10 herausgeschwenkt werden kann, wie mi't der gestrichelten Darstellung und mit dem Bezugszeichen 25' gekennzeichneten Stellung in Fig. 1 angedeutet ist. Die Betätigungswelle 27 ist durch den Führungsblock 33 hindurch
geführt, der auf der Rückseite der Schloßplatte 10 angebracht oder einstückig angeformt ist. Der Führungsbügel 31J umschließt mit seinen Seitenschenkeln 35 und 36 den Führungsblock 33 an seinen Längsseiten und bildet mit diesen Aufnahmen für hochkant stehend eingebrachte Schubstangen 40 und 42. Als Schubstangen-Stellglied 31 wird ein Zahnrad verwendet, das auf das aus dem Führungsblock 33 ragende Ende der Betätigungswelle 27 drehfest aufgebracht ist. Dabei wird das Zahnrad mittels eines an sich bekannten Sicherungsringes, der in die Ringnut 32 eingerastet wird, axial auf der Betätigungswelle 27 festgehalten. Die Schubstangen 40 und 42 tragen Verzahnungen 41 und 43 und stehen darüber mit dem Zahnrad im Eingriff, so daß bei einer Verdrehung der Betätigungswelle 27 die Schubstangen 40 und 43 entsprechend axial und gegenläufig verstellt werden. Die Verdrehung der Betätigungswelle 27 wird mit dem Handhebel 25 ausgeführt, der in der Schließstellung des Zylinderschlosses 20 in der Mulde 11 arretiert ist.
Wie der Teilschnitt nach Fig. 4 zeigt, ist in der Schloßplatte 10 der Schieber 15 mit dem Halteelement 22 verstellbar geführt. Dabei ragt das Halteelement 22 durch den Durchbruch 23 in die Mulde 11 der Schloßplatte 10. Der Handhebel 25 trägt auf seiner dem Boden der Mulde 11 zugekehrt, die Ausnehmung 30, in der als Halteansatz 57 ein Haltestift angeordnet ist.
Das Halteelement 22 ist als Haltebolzen mit der Ringnut 24 ausgebildet, in die in der eingeschwenkten Stellung des Handhebels 25 der Haltestift einrastet. Dazu ist da's dem Handhebel 25 zugekehrte Ende des Haltebolzens als kegelförmige Einrastspitze 49 ausgebildet.
Der Schieber 15 ist als Rahmen ausgebildet, dessen Längsschenkel in Vertiefungen auf der Rückseite der Schloßplatte 10 verstellbar geführt sind. Dabei stützt sich der Rahmen über die Druckfedern 16 so an der Schloßplatte 10 ab, daß er in Richtung der Schließstellung gezogen wird. Dabei können, wie die Fig. 2 und 3. zeigen, eine oder zwei Druckfedern 16 eingesetzt werden. Der untere Querschenkel des Rahmens trägt das Halteelement 22, das an der Vorderseite angebracht ist und durch den Durchbruch 23 in die Mulde 11 ragt. Der obere Querschenkel 18 des Rahmens ist als Stellansatz 17 ausgebildet, der an der Rückseite der Schloßplatte 10 absteht und mit dem Schaltnocken 21 des Zylinderschlosses 20 in Wirkverbindung kommen kann. In der in Fig. 3 gezeigten Öffnungsstellung hebt der Schaltnocken 21 des Zylinderschlosses 20 den Stellansatz 17 und damit den als Rahmen ausgebildeten Schieber 15 unter Spannung der Druckfedern 16 an. Dabei wird der Haltebolzen soweit verstellt, daß er den Haltestift freigibt. Der Handhebel 25 wird durch die Druckfeder 28 oder 29 ausgeschwenkt und nimmt die mit 25' gekennzeichnete Arbeitsstellung ein. Die Druckfeder 28 stützt sich als Schraubenfeder in einem Sackloch am Ende der -Betätigungswelle 27 und auf der Innenseite der Ausnehmung 56 des Handhebels 25 so ab, daß der durch das Halteelement 22 des Schiebers 15 freigegebene Handhebel 25 automatisch ausgeschwenkt wird, wie Fig. H- zeigt. Die Druckfeder 29 nach Fig. 5 ist als V-förmige Blattfeder ausgebildet, deren Schenkel sich in einer stirnseitigen Aussparung der Betätigungswelle 27 und an der Innenseite der Ausnehmung 56 des Handhebels 25 abstützen.
Die Schloßplatte 10 kann rückseitig Gewindebohrungen 37 aufweisen, damit sie an dem Türblatt 50 nach Fig. 9 befestigt werden kann. In dem mit dem abgewinkelten Rand 53
versehenen Türblatt 50 sind entsprechende Befestigungsbohrungen 54 und 55 eingebracht. Die rechteckförmigen Durchbrüche 51 und 52 sind für die Durchführung der Betätigungswelle 27 mit dem Führungsblock 33 und das Zylinderschloß 20. Der Führungsblock 33 kann, wie Fig. 3 zeigt, auch mittels einer U-förmigen Abdeckkappe 38 abgedeckt werden, die mittels der Schraube 39 am Führungsbloek 33 befestigt wird. Dann bilden die Seitenschenkel der Abdeckkappe 38 mit den Längsseiten des Führungsblockes 33 die Aufnahmen für die hochkant stehend eingeführten, im Querschnitt rechteckförmigen Schubstangen 40 und 42.
Wie Fig. 7 zeigt, können einheitlich ausgebildete Schubstangen 40 und 42 sowohl für links, als auch rechts angeschlagene Schaltschranktüren verwendet werden, wenn die Enden der Schubstangen 40 und 42 an beiden Schmalseiten mit Verzahnungen 41 und 43 versehen sind und wenn diese Enden um die halbe Breite des Führungsblockes 33 seitlich versetzt sind. Sind die beiden Schubstangen 40 und 42 in der ausgezogenen Stellung eingesetzt, dann werden diese bei Verdrehung des Schubstangen-Stellgliedes 31 im Uhrzeigersinn nach unten bzw. nach oben verstellt, während sie bei Verdrehung entgegen dem Uhrzeigersinn gerade umgekehrt verstellt werden. Werden die Schubstangen 40 und 42 in der gestrichelten Stellung eingesetzt, dann werden diese bei Verdrehung des Schubstangen-Stellgliedes 31 im Uhrzeigersinn nach oben bzw. nach unten verstellt, während sie bei Verdrehung entgegen dem Uhrzeigersinn wieder umgekehrt verstellt werden. In jedem Fall bleiben die hochkant stehenden Schubstangen 40 und 42 auf die Mittelachse des Verschlusses ausgerichtet. Jede Schubstange 40 und 42 kann daher so eingesetzt werden, wie es die Anschlagart der Schaltschranktüre erfordert.
Dasselbe gilt auch für einen Verschluß nach Fig. 8, bei dem eine durchgehende Schubstange 44 verwendet wird. Auch diese Schubstange 44 trägt in dem Verzahnungsabschnitt an beiden Schmalseiten eine Verzahnung 45 und -46. Der Verzahnungsabschnitt der Schubstange 44 ist wiederum um die halbe Breite des Führungsblockes 33 seitlich versetzt. Die Schubstange 44 kann um 18O° gedreht wahlweise in die eine oder andere Aufnahme, die durch die Seitenschenkel 35 und 36 des Führungsbügels 34 oder einer entsprechenden Abdeckkappe gebildet werden, eingeführt werden. Dabei kommt die oben liegende Verzahnung 45 oder 46 mit dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied 31 in Eingriff. In jedem Fall bleibt die Ausrichtung der Schubstange 44 auf die Mitte des Verschlusses erhalten.
Die Betätigungswelle 27 kann auch mit einem andersartigen Stellglied gekoppelt sein, an dem die Schubstangen über Stellhebel oder dgl. angelenkt sind. Darüber hinaus läßt sich der Verschluß auch für Drehstangen einsetzen. Die Drehbewegung der Betätigungswelle 27 wird dabei in eine Drehbewegung für die Drehstangen umgesetzt, was mittels an sich bekannter Kopplungselemente möglich ist.
Bei dem erläuterten Ausführungsbeispiel ist das Schloß als Zylinderschloß 20 ausgebildet. Es sind jedoch auch andere Betätigungseinsätze, wie Dreikant- oder Vierkant-Verschlüsse, in die die Schloßplatte 10 einsetzbar, die in derselben Weise den Schieber 15 verstellen können.
Damit auch das Schloß noch geschützt ist, sieht eine weitere Ausgestaltung vor, daß auf die Verdickung 12 der Schloßplatte 10 eine Abdeckkappe aufschiebbar ist, die das Schloß
wahlweise abdeckt oder freigibt. Die Abdeckkappe kann auch an der Verdickung 12 der Schloßplatte 10 angelenkt sein und so ein- und ausgeklappt werden, um das Schloß abzudecken oder freizugeben.
Die Abdeckung kann außerdem zum Erreichen einer Schutzart für Staub und Feuchtigkeit verwendet werden.
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Claims (1)

  1. Rittal - Werk
    Rudolf Loh GmbH & Co. KG
    Auf dem Stützelberg
    H e r b ο r η
    Ansprüche
    1. Verschluß für Schaltschranktüren und dgl. mit einer auf das Türblatt aufsetzbaren Schloßplatte, die eine vorderseitige Mulde zur versenkten Aufnahme eines Handhebels aufweist, bei dem der Handhebel an einer das Türblatt und die Schloßplatte durchdringenden Betätigungswelle für das Stellglied des Verschlusses senkrecht zu dessen Drehachse schwenkbar gelagert ist und bei dem der Handhebel mittels eines Schlosses in der Mulde arretierbar und freigebbar ist,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Schloß außerhalb der Mulde (11) und des Handhebels (25) in der Schloßplatte (10) angeordnet ist und das Türblatt (50) in einem weiteren Durchbruch (52) durchdringt,
    daß der Handhebel (25) mittels einer Druckfeder (28,29) an der Betätigungswelle (27) abgestützt ist, die den Handhebel (25) aus der Mulde (11) herausschwenkt und
    daß das Schloß einen in der Schloßplatte (10) verstellbaren Schieber (15) mit einem in die Mulde (11) eingreifenden Halteelement (22) steuert, das in der
    Schließstellung des Schlosses den Handhebel (25) in der Mulde (11) festhält und in der Öffnungsstellung des Schlosses zum Ausschwenken durch die Druckfeder (28,29) freigibt.
    2. Verschluß nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Schloß in einer Verdickung (12) der rechteckförmigen Schloßplatte (10) angeordnet ist, die sich an das obere, schwenkbar gelagerte Ende des Handhebels (25) anschließt.
    3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Handhebel (25) im Bereich der Anlenkstelle an der Betätigungswelle (27) auf seiner Rückseite in der Dicke reduziert ist.
    H. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Schieber (15) mittels Druckfedern (16) in der Sperrstellung gehalten ist, in der in die Mulde (11) ragende Halteelement (22) einen Halteansatz (57) des eingeschwenkten Handhebels (25) hintergreift, und
    daß in der Öffnungsstellung des Schlosses mittels eines Schaltnockens (21) des Schlosses der Schieber (15) entgegen der Wirkung der Druckfedern (16) so verstellt ist, daß das Halteelement (22) den Halteansatz (57) des Handhebels (25) freigibt.
    5. Verschluß nach Anspruch 1J,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Schloß an der Rückseite der Schloßplatte (10) so vorsteht, daß der Schaltnocken (21) mit einem Stellansatz (17) des Schiebers (15) in Wirkverbindung kommt, der an der Rückseite der Schloßplatte (10) herausgeführt ist.
    6. Verschluß nach Anspruch 4 oder 5,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Halteelement (22) als Haltebolzen mit Ringnut (24) ausgebildet ist, der an dem in die Mulde (11) ragenden und dem Handhebel (25) zugekehrten Ende in eine kegelförmige Einrastspitze (49) ausläuft, und
    daß der Halteansatz (57) des Handhebels (25) als Haltestift ausgebildet ist, der in einer Ausnehmung (30) des Handhebels (25) so angeordnet ist, daß dieser in der eingeschwenkten Stellung des Handhebels (25) bei freigegebenem Schieber (15), d.h. in der Öffnungsstellung des Schlosses in die Ringnut (24) des Haltebolzens einrastet.
    7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Handhebel (25) im Bereich der Anlenkstelle eine rückseitige Ausnehmung (56) aufweist, in die das Ende der Betätigungswelle (27) ragt und in der der Lagerbolzen (26) für die Schwenklagerung angeordnet ist.
    8. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Schieber (15) als Rahmen ausgebildet ist,' dessen Längsschenkel in Vertiefungen auf der Rückseite der Schloßplatte (10) verstellbar geführt sind und der die Betätigungswelle (27) mit einem Schubstangen-Stellglied (31) und das Schloß umschließt, wobei die Querschenkel des Rahmens in Ausnehmungen der Schloßplatte (10) begrenzt verstellbar sind.
    9- Verschluß nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der obere Querschenkel (18) des rahmenartigen Schiebers (15) als Stellansatz (17) ausgebildet ist und der untere Querschenkel das Halteelement (22) trägt.
    10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Verdickung (12) der Schloßplatte (10) eine durchgehende Aufnahme (13) für den Einbau eines als Zylinderschloss (20) ausgebildeten Schlosses aufweist und
    daß auf der Rückseite der Schloßplatte (10) im Bereich dieser Aufnahme (13) Befestigungsflansche (14) zum Anbringen des Zylinderschlosses (20) angebracht sind.
    11. Verschluß nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Betätigungswelle (27) des Schubstangen-Stellgliedes (31) durch einen auf die Rückseite der Schloßplatte (10) angebrachten Führungsblock (33) hindurch geführt und drehfest mit einem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied (31) verbunden ist und
    daß Seitenschenkel (35,36) eines Führungsbügels (34) zu beiden Längsseiten des Führungsblockes (33) Aufnahmen für hochkant stehende, mit Verzahnungen (41,43,45,46) versehene Schubstangen (40,42,44) begrenzen.
    12. Verschluß nach Anspruch 11,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Schubstangen (40,42,44) an beiden Schmalseiten mit Verzahnungen (41,43,45,56) versehen sind.
    13- Verschluß nach Anspruch 11 oder 12,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die mit den Verzahnungen (41,43) versehenen Enden von zwei gleichen Schubstangen (40,42) um die halbe Breite des Führungsblockes (33) seitlich versetzt sind und daß die beiden Enden der um 180° verdrehten Schubstangen (40,42) in den beiden Aufnahmen zwischen dem Führungsblock (33) und den Seitenschenkeln (35,36) des Führungsbügels (34) geführt sind und mit dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied (31) im Eingriff stehen (Fig. 7).
    14. Verschluß nach Anspruch 11 oder 12,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß eine durchgehende Schubstange (44) verwendet ist, die im mittleren Bereich einen um die halbe Breite des Führungsblockes (33) seitlich versetzten Verzahnungsabschnitt aufweist, der an beiden Schmalseiten mit Verzahnungen (45,46) versehen ist, und
    daß die Schubstange (44,44') in zwei um 18O° verdrehten Stellungen in die eine oder andere der durch den Führungsblock (33) und die Seitenschenkel (35,36) des Führungsbügels (34) gebildeten Aufnahmen einsetzbar und mit dem als Zahnrad ausgebildeten Schubstangen-Stellglied (31) in Eingriff bringbar ist (Fig. 8).
    15. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Schloß mittels einer auf die Verdickung (12) der Schloßplatte (10) aufsteckbaren oder daran 'angelenkten Abdeckkappe abdeckbar und freigebbar ist.
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