DE3422945A1 - Sensor - Google Patents
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- G—PHYSICS
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- G01L—MEASURING FORCE, STRESS, TORQUE, WORK, MECHANICAL POWER, MECHANICAL EFFICIENCY, OR FLUID PRESSURE
- G01L19/00—Details of, or accessories for, apparatus for measuring steady or quasi-steady pressure of a fluent medium insofar as such details or accessories are not special to particular types of pressure gauges
- G01L19/06—Means for preventing overload or deleterious influence of the measured medium on the measuring device or vice versa
- G01L19/0627—Protection against aggressive medium in general
- G01L19/0645—Protection against aggressive medium in general using isolation membranes, specially adapted for protection
Description
PRINZ, LBISER. -BUNKE: & PARTNER
Patentanwälte *.. Ei.'ro'peän Parent Attorneys
München Stuttgart 34229
19. Juni 1984
Endress u. Hauser GmbH u. Co.
Hauptstraße 1
7867 Maulburg
Hauptstraße 1
7867 Maulburg
Unser Zeichen: E 1145
Sensor
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sensor mit einem
Gehäuse und wenigstens zwei Membranen, die ein mit einer Hydraulikflüssigkeit gefülltes Volumen einschließen.
Sensoren dieser Art werden insbesondere als Drucksensoren verwendet, wobei die Druckübertragung zwischen den Membranen
hydraulisch mittels einer inkompressiblen Flüssigkeit erfolgt. Diese Ausbildung ist aus mehreren Gründen
vorteilhaft. Bei einfachen Drucksensoren steht nur eine der beiden Membranen mit dem Medium in Berührung, dessen
Druck gemessen werden soll, während die andere Membran von dem Medium getrennt ist und die Meßmembran bildet.
Die beiden Membranen können mit unterschiedlicher Querschnittsfläche
ausgebildet werden, wodurch eine Kraftoder Wegumsetzung erzielt wird. Bei Differenzdrucksensoren
wirken die beiden Drücke, deren Differenz gemessen werden soll, jeweils auf eine der Membranen ein.
Lei/Ma
Bei bekannten Drucksensoren dieser Art erfolgt das Einbringen der Hydraulikflüssigkeit überlicherweise durch
einen im Gehäuse angebrachten Einfüllkanal, der nach dem Einfüllen mittels Kugel und Schraube, durch eine Expanderdichtung
oder auf ähnliche Weise verschlossen wird. Diese Lösung ist aufwendig und in vielen Anwendungsfällen nicht
anwendbar oder ungünstig, zumal die Einfüllstelle höher liegen muß als das höchste Ölniveau zwischen den Membranen.
Die Einfüllung der Hydraulikflüssigkeit muß von der Außenseite des Gehäuses aus erfolgen, also von einer
Stelle aus, an der der Drucksensor eingeschraubt, eingepreßt oder auf andere Weise befestigt ist, so daß diese
Stelle im eingebauten Zustand nicht mehr erreichbar ist. Ferner steht die Stelle/ an welcher der Einfüllkanal angebracht
ist, oft mit dem Meßmedium in Verbindung, so daß der Einfüllkanal oder sein Verschluß korrosionsgefährdet
ist. In vielen Fällen ist es auch gar nicht möglich, einen seitlichen Kanal am Gehäuse des Drucksensors anzubringen
oder den Einfüllkanal so anzuordnen, daß das Einfüllen der Hydraulikflüssigkeit ohne die Gefahr von Lufteinschlüssen
möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Sensors der eingangs angegebenen Art mit einer sehr einfachen, auch
unter schwierigen Einbaubedingungen gut zugänglichen Einrichtung zum Einfüllen der Hydraulikflüssigkeit ohne
die Gefahr von Lufteinschlüssen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zur Einfüllung der Hydraulikflüssigkeit eine Membran mit
einer öffnung versehen ist und daß eine Kanüle flüssigkeitsdicht mit dem Rand der öffnung verbunden ist.
Der erfindungsgemäße Sensor unterscheidet sich von den
bekannten Drucksensoren grundsätzlich dadurch, daß die Einrichtung zum Einfüllen der Hydraulikflüssigkeit nicht
-X-r 34229A5
- foGehäuse, sondern an einer der Membranen angebracht ist.
Dies ist ohne Nachteil für die Funktion und Festigkeit der Membran möglich, insbesondere wenn die Kanüle in der
Mittelzone der Membran angebracht wird, die mechanisch wenig beansprucht wird. Bei einfachen Drucksensoren wird
die Kanüle vorzugsweise an der nicht mit dem Meßmedium in Kontakt stehenden Meßmembran angebracht, so daß sie
gegen Korrosion geschützt ist und auf der dem Meßmedium abgewandten Seite des Drucksensors liegt, wo sie gut zugänglich
ist. Die Einrichtung zum Einfüllen der Hydraulikflüssigkeit ist sehr einfach und billig, da sie keine mechanische
Bearbeitung des Gehäuses und keine aufwendigen Verschlußglieder erfordert. Ein wesentlicher Vorteil liegt
dabei darin, daß die Öleinfüllstelle grundsätzlich über dem höchsten Punkt des ölraums liegt. Der Drucksensor
nach der Erfindung weist den zusätzlichen Vorteil auf, daß das kraft- oder wegübertragende Glied als Kanüle
benutzt werden kann.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels,
das in der Zeichnung dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Drucksensor nach der Erfindung und
Fig. 2 die beiden Hauptbestandteile des Drucksensors von Fig. 1 vor dem Zusammenbau.
Die Zeichnung zeigt als Beispiel einen Drucksensor 10, dessen Gehäuse als Einschraubstück 11 ausgebildet
ist. Der untere, zylindrische Teil des Einschraubstücks 11 ist mit einem Außengewinde 12 versehen, mit dem das
Einschraubstück 11 in eine Gewindeöffnung in der Wand
eines Behälters eingeschraubt werden kann, in dem sich das Meßmedium befindet, dessen Druck mittels des
Drucksensors gemessen werden soll. Der obere Teil des Einschraubstücks 11 ist als Sechskant 13 zum Ansetzen
eines Schraubenschlüssels ausgebildet. Die Angaben "unten" und "oben" beziehen sich nur auf die Darstellung
in der Zeichnung; der Drucksensor kann in jeder beliebigen Lage eingebaut werden, wobei in jedem Fall
der Sechskant 13 außerhalb des Behälters liegt und die untere Stirnfläche des Einschraubstücks 11 dem Behälterinneren zugewandt ist.
Im Einschraubstück 11 ist eine axial durchgehende zentrale
Ausnehmung 14 gebildet, die aus drei Abschnitten 15, 16 und 17 unterschiedlichen Durchmessers besteht
(Fig. 2). Der obere Abschnitt 15 ist zylindrisch mit glatter Umfangswand und erstreckt sich von der oberen
Stirnfläche über mehr als ein Drittel der Höhe des Einschraubstücks 11 und somit über mehr als die Hälfte der
Höhe des Sechskantabschnitts 13. Daran schließt sich der zylindrische Abschnitt 16 an, der einen etwas größeren
Durchmesser hat, so daß zwischen den Abschnitten 15 und 16 eine ringförmige Schulter 18 besteht. Die Umfangswand
des Abschnitts 16 ist mit einem Innengewinde 19 versehen. Der Abschnitt 16 hat eine etwas größere axiale
Ausdehnung als der Abschnitt 15, so daß er sich annähernd
bis zur Höhe der Mitte des Gewindes 12 erstreckt. Der
untere Abschnitt 17 der Ausnehmung 14, der den restlichen Teil des Einschraubstücks 11 bis zu dessen unterer Stirnfläche
einnimmt, hat eine wesentlich geringere Höhe als
jeder der Abschnitte 15 und 16, aber einen beträchtlich
größeren Durchmesser als der Abschnitt 16, so daß zwischen den beiden Abschnitten 16 und 17 eine verhältnismäßig
breite ringförmige Schulter 20 besteht.
In das Innengewinde 19 des mittleren Abschnitts 16 ist ein Einsatz 21 eingeschraubt, der im wesentlichen die
Abschnitte 16 und 17 der Ausnehmung 14 einnimmt und den von der Ausnehmung 14 gebildeten Durchlaß durch das Einschraubstück
11 druckdicht verschließt. Der Einsatz 21 besteht im wesentlichen aus einer Schraubfassung 22 und
einer in die Schraubfassung 22 eingeschraubten Ölvorlage
23. Die Schraubfassung 22 hat eine zylindrische Umfangswand 24 und eine diametrale Trennwand 25, die den hohlen
Innenraum der Schraubfassung in zwei ungleiche Abschnitte unterteilt. Eine zylindrische Bohrung 26 durchsetzt die
Trennwand 25 koaxial zur Achse der Schraubfassung 22. An der Unterseite der Trennwand 25 ist koaxial zur Bohrung
26 eine flache zylindrische Ausnehmung 27 gebildet, die in der Mitte eine zylindrische Vertiefung 28 aufweist.
Der Durchmesser der Ausnehmung 27 ist so groß, daß nur eine ringförmige Schulter 29 geringer Breite rings
um den Rand der Unterseite der Trennwand 25 verläuft. Die sich von der Schulter 29 nach unten erstreckende
Innenfläche der Umfangswand 24 der Schraubfassung 22 ist mit einem Innengewinde 30 versehen. Die Außenfläche der
Umfangswand 24 ist über ihre ganze Höhe mit einem in das Innengewinde 19 des Abschnitts 16 einschraubbaren Außengewinde
31 versehen.
Die ölvorlage 23 besteht im wesentlichen aus zwei gewellten
Membranen 32 und 33 und einem dazwischen angeordneten Zwischenkörper 34. Der Zwischenkörper 34 ist ein massives
Metallteil, das zwei zylindrische Abschnitte 35 und 36 unterschiedlichen Durchmessers aufweist. Der untere zylin-
drische Abschnitt 35 des Zwischenkörpers 34 ist nach Umfang und Höhe genau in den untersten Abschnitt 17 der
zentralen Ausnehmung 14 eingepaßt. Der sich nach oben anschließende zylindrische Abschnitt 35 von kleinerem Durchmesser
hat ein Außengewinde 37, das in das Innengewinde 30 der Schraubfassung 22 einschraubbar ist.
An der dem Inneren des Behälters zugewandten unteren Stirnfläche des Zwischenkörpers 34 ist eine flache Ausnehmung
38 gebildet. Die gewellte Membran 32 ist in der flachen Ausnehmung 38 angeordnet und am Rand der Ausnehmung
druckdicht mit dem Zwischenkörper 34 verschweißt. Die Ausnehmung 38 ist der Form der gewellten Membran 3
angepaßt/ so daß an allen Stellen nur ein enger Zwischenraum 39 zwischen der Membran 33 und dem Boden der flachen
Ausnehmung 38 besteht.
Rings um den Umfang der gegenüberliegenden, der Schraubfassung
22 zugewandten Stirnfläche des Zwischenkörpers 34 ist eine schmale ringförmige Schulter 40 angeformt, die
der Schulter 29 gegenüberliegt und eine flache zylindrische Ausnehmung 41 umgibt. In der Mitte der Ausnehmung
ist eine zylindrische Vertiefung 42 gebildet, die der Vertiefung 28 gegenüberliegt und etwa den gleichen Durchmesser
wie diese hat. Durch den Zwischenkörper 34 geht ein axialer Kanal 43, der die Verbindung zwischen der
flachen Ausnehmung 38 an der Unterseite und der Vertiefung 42 an der Oberseite des Zwischenkörpers herstellt.
Der Rand der gewellten Membran 33 liegt zwischen der Schulter 29 der Schraubfassung 22 und der Schulter 40
des Zwischenkörpers 34 und ist durch das Verschrauben der beiden Teile druckdicht eingepannt. Die Wellungen der
Membran 33 liegen in dem von den flachen Ausnehmungen 27 und 41 gebildeten Hohlraum, der für die Aufnahme der
Hubbewegungen der Membran ausreichend groß bemessen ist. Die Ausnehmungen 27 und 41 können auch der Form der Membran
33 angepaßt sein, wie dies bei der Ausnehmung 38 an der Unterseite des Zwischenkörpers 34 der Fall ist.
Auf jeden Fall besteht zwischen der Membran 33 und dem Boden der flachen Ausnehmung 41 nur ein enger Zwischenraum
44, der über den axialen Kanal 43 mit dem Zwischenraum
39 an der Unterseite des Zwischenkörpers 34 verbunden ist.
Im Mittelpunkt der Membran 33 ist eine kreisrunde öffnung
45 angebracht, durch die eine Kanüle 46 gesteckt ist. Die Kanüle 46 ist durch ein Metallröhrchen gebildet/ an
dessen unterem Ende ein scheibenförmiger Bund 4 7 angeformt ist. Im zusammengebauten Zustand liegt der Bund 47
in der Vertiefung 42 des Zwischenkörpers 34, die er nahezu ausfüllt, so daß nur ein schmaler Zwischenraum 48
zwischen den Wänden der Vertiefung 42 und dem scheibenförmigen Bund 47 besteht. Die Oberseite des Bundes 4 7
ist an der Unterseite des ebenen, nichtgewellten inneren ringförmigen Bereichs der Membran 33, dem sogenannten
"Auge" angeklebt. Ein von oben über die Kanüle 46 geschobener Ring 49 ist an der gegenüberliegenden Seite
der Membran 32 angeklebt. Im zusammengebauten Zustand wird der Ring 49 von der Vertiefung 28 in der Trennwand
25 aufgenommen. In Verbindung mit einer präzisen Bearbeitung der Außenfläche der Kanüle 46, die mit sehr enger
Passung in der öffnung 45 der Membran 33 sitzt, ergibt sich dadurch eine sehr sichere und vollkommen druckdichte
Befestigung der Kanüle 46 an der Membran 33. Durch den Bund 47 und den gegenüberliegenden Ring 49 erhält der
zentrale Teil der Membran, das sogenannte "Auge", eine Versteifung, so daß es schon deshalb nicht mehr zum
elastischen Teil der Membran gehört.
Die Kanüle 46 ist durch die Bohrung 26 der Trennwand 25 geführt und so lang, daß sie über die
Schraubfassung 22 hinaus bis in den obersten Abschnitt 15
der zentralen Ausnehmung 14 ragt, wenn der Drucksensor
10 zusammengebaut ist (Fig. 1). Das obere Ende der Kanüle 4 6 ist durch Zusammenquetschen druckdicht
verschlossen.
Das von den beiden Membranen 32 und 33, dem Zwischenkörper 34 und der Kanüle 46 umschlossene Volumen ist
vollständig mit einer inkompressiblen Hydraulikflüssigkeit
50 gefüllt. Die Hydraulikflüssigkeit 50 dient zur Druckübertragung zwischen den beiden Membranen 32 und 33.
Die Membran 32 steht mit dem im Behälter befindlichen Meßmedium in Kontakt, dessen Druck gemessen werden soll.
Der von dem Meßmedium auf die Membran 32 ausgeübte Druck wird durch die Hydraulikflüssigkeit 50 auf die Membran
33 übertragen. Die Membran 33 ist über die Kanüle 46 mit einem (nicht dargestellten) Kraft- oder Wegsensor verbunden,
der ein Signal liefert, das entweder der auf die Membran 33 ausgeübten Kraft oder der Auslenkung der Membran
33 proportional ist. Dieses Signal zeigt somit den im Behälter herrschenden Druck an.
Die Hydraulikflüssigkeit 50 kann erst eingefüllt werden,
wenn der Einsatz 21 vollständig zusammengebaut ist. Das Einfüllen muß so erfolgen, daß keine Lufteinschlüsse verbleiben.
Dies wird durch die Kanüle 46 ermöglicht, die somit die doppelte Funktion eines Einfüllstutzens und
eines Kraft- bzw. Weg-übertragungsgliedes (Stößels) ausübt.
Der Zusammenbau des als Ausführungsbeispiel dargestellten und beschriebenen Drucksensors ist besonders einfach
und billig durchzuführen. Zunächst werden die beiden
Membran-Baugruppen vorbereitet. Hierzu wird die Membran
32 in den Zwischenkörper 34 eingelegt und der Rand der Membran 32 am Umfang der flachen Ausnehmung 38 verschweißt.
Die Kanüle 46, die am oberen Ende noch offen ist, wird durch die Öffnung 45 der Membran 33 gesteckt,
und der Bund 47 sowie der Ring 49 werden mit der Membran
33 verklebt. Dann wird die Kanüle 46 durch die Bohrung 26 der Trennwand 25 gesteckt, bis der Rand der Membran
33 an der Schulter 29 anliegt. Anschließend wird das Außengewinde 37 des Zwischenkörpers 34 in das Innengewinde
30 der Schraubfassung 22 eingeschraubt und festgezogen, damit der Rand der Membran 33 druckdicht zwischen den
Schultern 29 und 49 eingespannt wird. Nun kann die Hydraulikflüssigkeit 50 durch das offene obere Ende der
Kanüle 46 eingefüllt werden, bis das ganze umschlossene Volumen gefüllt ist, das durch die Zwischenräume 39, 44
und 48/ den axialen Kanal 43 und das hohle Innere der
Kanüle 46 gebildet ist. Dies geschieht unter Vakuum. Zunächst wird der Einsatz 21 in einer speziellen Vorrichtung
so gehalten, daß das offene Ende der Kanüle 46 oben, also an der höchsten Stelle des umschlossenen Volumens
liegt. Dann evakuiert man die Vorrichtung und füllt die Hydraulikflüssigkeit ein. Wenn die Hydraulikflüssigkeit
das obere Ende der Kanüle 46 erreicht hat, wird der abgeschlossene Raum geöffnet und die Kanüle 46 druckdicht
verschlossen. Dies kann, wie in der Zeichnung dargestellt, durch Quetschen erfolgen, oder auch durch Löten,
Schweißen, Kleben oder Einsetzen eines Verschlußpfropfens.
Der auf diese Weise gebildete Einsatz 21 wird schließlich mit Hilfe der Gewinde 19 und 31 in das Einschraubstück
eingebaut, wodurch der Drucksensor 10 fertiggestellt ist
und die in Fig. 1 dargestellte endgültige Form hat.
■ ■/3·
Die Kanüle 46 liegt an einer geschützten Stelle des Drucksensors und sie wird von dem Meßmedium nicht berührt,
so daß sie keiner Korrosionsgefahr ausgesetzt ist, wenn der Drucksensor zum Messen des Druckes eines
korrodierenden Mediums verwendet wird.
Die beschriebene Ausführungsform kann natürlich in verschiedener
Weise abgeändert werden. So kann die Kanüle 46 anstatt durch Kleben auch auf andere geeignete Weise
druckdicht an der Membran 33 befestigt werden, beispielsweise durch Löten, Schweißen usw..
Die Verwendung der Kanüle 46 als Kraft- oder Weg-Übertragungsglied
ist zwar vorteilhaft/ doch ist es auch dann günstig, die Kanüle als Einfüllstutzen vorzusehen,
wenn die übertragung des Meßwerts (Kraft oder Weg) auf irgendeine andere Weise erfolgt.
Die beschriebene Ausbildung des Drucksensors ist natürlich unabhängig von der Form des Gehäuses und der Anzahl
der verwendeten Membranen. Sie ist beispielsweise auch bei Differenzdrucksensoren anwendbar, bei denen mehr
als zwei Membranen mit der Hydraulikflüssigkeit in dem
abgeschlossenen Volumen in Kontakt stehen.
Claims (13)
- PRINZ, LEISER, BUNKER PARTNER Patentanwälte^ -_- European Patent ^AttorneysMünchen Stuttgart 342294519. Juni 1984Endress u. Hauser GmbH & Co,
Hauptstraße 1
786 7 MaulburgUnser Zeichen: E 1145Patentansprüche1 . Sensor mit einem Gehäuse und wenigstens zwei Membranen, die ein mit einer Hydraulikflüssigkeit gefülltes Volumen einschließen/ dadurch gekennzeichnet/ daß zum Einfüllen der Hydraulikflüssigkeit (50) eine Membran (33) mit einer Öffnung (45) versehen ist, und daß eine Kanüle (46) flüssigkeitsdicht mit dem Rand der Öffnung (45) verbunden ist. - 2. Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle (46) als kraft- oder wegübertragendes Glied zur Verbindung der Membran (33) mit einem Kraftoder Wegsensor dient.
- 3. Sensor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet/ daß die Öffnung (45) in der Mittelzone der Membran (33) angebracht ist.Lei/Ma
- 4. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet/ daß die Kanüle (46) durch ein Metallröhrchen gebildet ist.
- 5. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Kanüle (46) ein ringförmiger Bund (47) angebracht ist, der mit der Membran (33) dicht verbunden ist.
- 6. Sensor nach Anspruch 5/ dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Bund (47) entgegengesetzten Seite der Membran (33) ein über die Kanüle (46) geschobener Ring (49) mit der Membran (33) dicht verbunden ist.
- 7. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 6r dadurch gekennzeichnet/ daß die Kanüle (46) mit der Membran (33) durch Kleben, Löten oder Schweißen verbunden ist.
- 8. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle (46) durch Quetschen, Löten oder Schweißen geschlossen ist.
- 9. Sensor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse als Einschraubstück (11) mit einem Gewinde (12) zum Einschrauben in eine Gewindeöffnung einer Behälterwand ausgebildet ist, daß das Einschraubstück eine axial durchgehende zentrale Ausnehmung (14) aufweist, und daß die beiden Membranen (32, 33) in einem in der zentralen Ausnehmung (14) angeordneten Einsatz (21) angebracht sind.
- 10. Sensor nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Membranen (32, 33) zu beiden Seiten eines Zwischenkörpers (34) angeordnet sind, der flache Ausnehmungen (38, 41) aufweist, in denen jeweils eineMembran (32, 33) unter Bildung eines schmalen Zwischenraums (39, 44) druckdicht befestigt ist, und daß die beiden Ausnehmungen (38, 41) durch einen Kanal (43) miteinander verbunden sind.
- 11. Sensor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Membranen (32) entlang ihrem Rand mit dem Zwischenkörper (34) verschweißt ist.
- 12. Sensor nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (21) eine Schraubfassung (22) aufweist, in die der Zwischenkörper (34) einschraubbar ist, und daß der Rand der dem Behälter abgewandten Membran (33) zwischen dem Zwischenkörper (34) und der Schraubfassung (22) eingespannt ist.
- 13. Sensor nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubfassung (22) in das Einschraubstück (11) einschraubbar ist.
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