DE3423534A1 - Funktionsblock zur halterung mindestens einer schaltungskarte auf einem traeger - Google Patents

Funktionsblock zur halterung mindestens einer schaltungskarte auf einem traeger

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DE3423534A1
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Jean-Paul Lyon Heng
Marcel Jusseau
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

Funktionsblock zur Halterung mindestens einer Schaltungskarte auf einem Träger
Die Erfindung bezieht sich auf Funktionsblöcke, mit denen Schaltungskarten auf einem Träger montiert werden können.
Aus der FR-PS 21 68 236 sind bereits Anschlußkästen bekannt, mit denen auf einem Trägerprofil eine Druckschaltungskarte befestigt werden kann, wobei die Karte elektrisch an die für die Verwendung der Karte notwendigen Leiter über verschiedene Klemmen und Zungen angeschlossen ist.
Diese Funktionsblöcke sind gut geeignet für Schaltungskarten, auf denen Komponenten angebracht sind, sofern diese Komponenten eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Sie lassen sich jedoch schlecht an größere Dimensionen anpassen, so daß zahlreiche Modelle unterschiedlicher Dimensionen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Funktionsblock anzugeben, der aus einer kleinen Anzahl konstituierender Elemente besteht, welche leicht so miteinander kombiniert werden können, daß Anordnungen mit unterschiedlichen Dimensionen entsprechend den Verwenderbedürfnissen hergestellt werden können. Außerdem sollen diese konstituierenden Elemente einfache Formen besitzen und billig herstellbar sein.
Diese Aufgabe wird durch den im Anspruch 1 gekennzeichneten Funktionsblock gelöst. Bezüglich von Merkmalen bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung wird auf die Unteransprüche verwiesen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele mithilfe der Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1a und Fig. 1b zeigen das wesentliche Entwicklungsprinzip des erfindungsgcmäßen Funktionsblocks.
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Fig. 2 zeigt in Perspektive ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Funktionsblocks.
Fig. 3Λ und 3B zeigen von der Seite und von oben einen Befestigungsfuß des Funktionsblocks gemäß Fig. 2.
Fig. 4 zeigt eine Haltestange für diesen Funktionsblock.
Die Figuren 5A bis 5D zeigen von vorne, von unten, von hinten und von oben einen Flansch des Funktionsblocks gemäß Fig. 2.
Fig. 6 zeigt einen Schnappzapfen dieses Funktionsblocks.
Fig. 7A und 7B zeigen von vorne und von der Seite eine Sperrstange des erfindungsgemäßen Funktionsblocks.
Der erfindungsgemäße Funktionsblock soll geeignet sein, eine oder mehrere Schaltungskarten mit elektrischen, elektronischen, optoelektronischen oder anderen Schaltkreisen auf einem Träger wie z.B. einer Wand, einer Schiene oder einem Profileisen befestigen zu können, wobei auch die Möglichkeit bestehen soll, diese Komponenten in einem Schutzgehäuse unterzubringen.
Wegen der Vielzahl von Benutzerwünschen besteht der erfindungsgemäße Funktionsblock aus einer kleinen Zahl konstituierender Elemente, die in verschiedenen Arrangements kombiniert werden können.
Die Figuren 1A und 1B zeigen das Entwicklungsprinzip des erfindungsgemäßen Blocks, der in diesem Fall auf einer Normschiene 1 über ein Haltestück 2A befestigt werden soll. Dieses Haltestück 2A, das hier drei Eingriffsmöglichkeiten besitzt, ist bekannt und paßt sich an verschiedene Arten genormter Schienen an. üblicherweise fist dieses Haltestück entweder Teil des Befestigungsfußes 3 des Gehäuses oder auf dem Befestigungsfuß 3 aufschnappbar.
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-ΛΑ-
Die unterschiedlichen Formen des Funktionsblocks, der üblicherweise als ein mit Positionierrillen für die Schaltungskarten versehenes Gehäuse vorliegt, ergeben sich durch eine Modifizierung der konstituierenden Elemente des Blocks.
Gemäß der Erfindung umfassen die notwendigen konstituierenden Elemente Haltestangen 4A und 4B, Endflansche 5A und 5B, Sperrstangen 6A und 6B und Verschlußplatten 7A und 7B, außer natürlich den Befestigungshülsen 3A und 3B.
Eine erste Möglichkeit der Veränderung der Form der Blöcke ist in Fig. 1A angedeutet. Sie beruht auf einer Stapelung gleicher .Elemente in der Höhe, insbesondere der Flansche 5 gemäß einem Verfahren, das weiter unten erläutert wird. Daraus ergeben sich verschiedene Funktionsblocktiefen, die in Fig. 1A mit H1, H2 und H3 angedeutet sind.
Eine andere Möglichkeit der Variierung des Blocks ist in Fig. 1B angedeutet und besteht darin, verschiedene Längen für gewisse einfache konstituierende Elemente wie z.B. die Haltestangen 4 und die Schutzplatten 7 vorzusehen. Das führt also zu Funktionsblöcken unterschiedlicher Länge, wie sie durch die Angaben L1 bis L5 in Fig. 1B angedeutet sind.
Natürlich ist es auch möglich, diese beiden Variationsmöglichkeiten miteinander zu kombinieren.
Noch eine andere Möglichkeit ist in Fig. 1A angedeutet und besteht darin, die komplexeren konstituierenden Elemente wie z.B. die Flansche zu vergrößern, wobei man sie gegebenenfalls verstärkt. Diese Vergrößerung erfolgt entweder entlang einer einzigen Dimension, wie sie in Fig. 1A mit IaI, Ia2, Ia3 angedeutet ist, um sie kompatibel mit mindestens einigen anderen konstituierenden Elementen zu halten, oder gemäß mehreren Dimensionen. Eine zusätzliche Möglichkeit, die nicht dargestellt ist, besteht darin, Elemente gleichen Typs, aber unterschiedlicher Dimensionen, wie z.B. Flansche, übereinanderzustapeln.
EFO COPY §§
Schließlich ist es auch, wie weiter unten noch erläutert
wird, möglich, nur einen Teil der konstituierenden Elemente für die Bildung eines vereinfachten Funktionsblocks zu behalten oder auf andere Weise gewisse dieser Elemente, wie
z.B. die Flansche 5 oder die Haltestangen 4 miteinander zu
kombinieren, geschweige denn die· Verschlußplatten 7.
Ein Ausführungsbeispiel eines Funktionsblocks ist in Fig. 2 dargestellt. Dieser Block besitzt mindestens zwei Befestigungsfüße 3A, von denen nur einer sichtbar ist. Dieser Fuß
besitzt hier kein Haltestück, da der Block auf einer ebenen Wand befestigt werden soll.
Der Funktionsblock besitzt außerdem zwei Endflansche 5A und 5B, von denen der Flansch 5A teilweise entfernt dargestellt ist, um die Anordnung der Schaltungskarte 8 gemäß einer der verschiedenen möglichen Anordnungen zu zeigen. Jeder Flansch 5 ist an einem Befestigungsfuß 3A, 3B befestigt, der außerdem zwei je an einem Ende dieses Fußes eingelassene Haltestangen 4A und 4B trägt. Eine Schaltungskarte 8 trägt beispielsweise eine Druckschaltung, die elektronische Komponenten oder elektromagnetische Relais trägt. Die Karte stützt sich beispielsweise gegen die Flanken einer L-förmigen Längsrille ab, die an einem der Ränder der Stangen 4A und 4B angebracht ist.
Die beiden Flansche 5A und 5B sind je auf der Oberseite eines Befestigungsfußes 3 angebracht. Sie ermöglichen die Anbringung und Befestigung von Verschlußplatten 7A und 7B in Verbindung mit zwei Haltestangen 4c, 4d, die an der Spitze des seitlichen Rands jedes Flansches 5 angebracht sind, wobei diese Befestigung in Rippen mithilfe von Vorsprüngen erfolgt, die an den Flanschen und den Haltestangen angebracht sind.
So stützt sich im gewählten Beispiel die Verschlußplatte 7A auf dem Rand der Schaltungskarte 8 ab, und zwar gegen mindestens eine der Flanken der L-förmigen Längsrillen, die in die Haltestangen 4A und 4B eingeschnitten sind, und in hier
nicht sichtbare Rillen, die unten an den Seitenrändern der Flansche 5A und 5B auf der Seite eingeschnitten sind, auf der die Verschlußplatte 7A liegt.
Dagegen stützt sich die Verschlußplatte 7B auf einem Anschlußkasten 9 ab, der am Rande der Schaltungskarte 8 befestigt ist, wobei natürlich diese Verschlußplatte 7B im übrigen in gleicher Weise wie die Verschlußplatte 7A durch Rillen gehalten wird, die mindestens einzelnen der oben erwähnten Rillen entsprechen.
Der so gebildete Funktionsblock ist außerdem mit einer Verschlußplatte 7C versehen, die einen Deckel bildet und mit ihren Rändern in die Längsrillen der Haltestangen 4C und 4B sowie unter seitliche schmale Bänder von Sperrstangen 6A und 6B eingreift, die durch Schnappverbindung auf den Flanschen 5A und 5B sowie hier auf den Haltestangen 4C und 4D befestigt sind.
Ein vereinfachter Funktionsblock zur Montage einer Schaltungskarte kann aus zwei Befestigungsfüßen zwei Haltestangen und zwei Sperrstangen bestehen, die jeweils auf einem Befestigungsfuß aufgedrückt sind. Auch kann eine Karte durch Verschrauben auf zwei Befestigungsfüßen befestigt werden, die in einzelne Löcher, wie z.B. die Löcher 12, hineingeschraubt werden.
Man kann auch in Betracht ziehen, nur einen Befestigungsfuß zu verwenden, auf dem eine Schaltungskarte flach angebracht ist.
Die Figuren 3A und 3B zeigen ein Ausführungsbeispiel für einen Befestigungsfuß eines erfindungsgemäßen Funktonsblocks.
Der Befestigungsfuß 3 zeigt in seiner Vorderansicht (Fig. 3A) einen Körper 10 von im wesentlichen rechteckiger Form aus einem Kunststoffmaterial wie z.B. Polyamid. Dieser Körper ist
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auf einem üblichen Haltestück 2 mit drei Eingriffsmöglichkeiten befestigt, so daß er auf eine Normschiene aufgesteckt werden kann. Die Oberseite 11 auf der dem Haltestück 2 entgegengesetzten Seite des Körpers weist mindestens eine Längsreihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente 12 auf. Diese zylindrischen Elemente 12 besitzen hier die Form eines Blocks und weisen beispielsweise zwei zylindrische Positionierlöcher 12b und 12d sowie drei zylindrische Schnapplöcher- 12a, 12c und 12e auf, die mit zylindrischen Führungsund Schnappzapfen zusammenwirken. Diese Schnapplöcher 12a bestehen beispielsweise aus einem kurzen, nicht dargestellten Konus, der durch die Oberseite, zu der seine Drehachse senkrecht steht pnd von der aus er sich erweitert, sowie durch einen kleinen, nicht dargestellten Zylinder gleicher Drehachse begrenzt wird, so daß ein verdicktes Ende eines Zapfens 13, wie er in Fig. 7 für den Fall eines Doppelzapfens gezeigt ist, in diesem Loch festgehalten werden kann.
Im Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 3B weist die Oberseite 11 zwei Längsreihen von zylindrischen Elementen 12a bis 12e und 12f bis 12j auf, die in gleicher Weise verteilt sind und symmetrisch auf Lücke bezüglich der Mitte oder gegebenenfalls eines zentralen Punkts dieser oberen Fläche 11 verteilt sind.
Der Befestigungsfuß 3 besitzt außerdem zwei Positionier- und Schnappvorrichtungen für Stangen symmetrisch zu den Endfacetten 14a und 14b, die an die obere Seite anschließen.
Jede Vorrichtung besitzt eine Zunge 15, die parallel zur Oberseite 11 auf der Facette 14 liegt, sowie einen einfachen zylindrischen Schnappzapfen 16, dessen Achse parallel zur Längsachse des Körpers 10 zwischen der Zunge 15 und der oberen Seite 11, vorzugsweise in gleichem gegenseitigem Abstand, verläuft.
Die Haltestange 4, die in Fig. 4 gezeigt ist, besteht auch aus einem länglichen rechtwinkligen Körper, der beispielsweise aus Polyamid ist und mit einer Positionier- und Schnappvor-
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richtung mindestens an jedem der Enden einer seiner großen inneren Seiten 17 versehen ist. Diese Vorrichtung ist komplementär zur Positionier- und Schnappvorrichtung am Befestigungsfuß, so daß diese Stange auf mindestens zwei Befestigungsfüßen 3 befestigt werden kann.
Im Beispiel gemäß Fig. 4 bestehen diese komplementären Positionier- und Schnappvorrichtungen hauptsächlich aus zylindrischen Schnapplagern 18a, 18b, die an der Innenseite 17 und mindestens an den Enden jeder Stange angebracht sind. Vorzugsweise ist der Abstand der Achsen jedes dieser zylindrischen Lager auf der Endfläche 19 der nächstliegenden Stange gleich dem Abstand zwischen der Achse eines Schnappzapfens 16 auf einem Fuß jeder der seitlichen der Oberfläche 11 dieses Fußes benachbarten Oberflächen, so daß die Haltestangen 4 in Montagestellung auf den Befestigungsfüßen 3 ihre Enden in derselben Höhe haben wie die großen Seitenflächen, die sie verlängern.
Außerdem wird jede auf einer Haltestange angebrachte komplementäre Schnapp- und Positioniervorrichtung durch mindestens eine Längsrille 20 vervollständigt, die geeignet ist, die , einem Zapfen 16 zugeordnete Zunge 15, auf der diese Stange befestigt ist, aufzunehmen und so umgekehrt einerseits das diesen Zapfen und diese Zunge tragende konstituierende Element und andererseits die Haltestange gegenseitig festzuhalten.
In einer Ausführungsform besitzt jede Haltestange 4 hierzu eine erste ü-förmige Längsrille 20a über die Länge ihrer inneren Seite. Diese Rille besitzt Dimensionen in der Breite und in der Tiefe, die der Dicke und der Länge einer Zunge 15 des Befestigungsfußes entsprechen. Die Rille besitzt einen Abstand bezüglich der zylindrischen Schnapplager 18 entsprechend dem der Zungen 15 bezüglich der ihnen auf dem Befestigungsfuß 3 benachbarten Zapfen 16. Daher ist es möglich, ein erstes Zusammenstecken von Haltestangen 4 auf den Befestigungsfüßen 3 zu erreichen, worauf die Zungen 15 in die U-förmigen
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Längsrillen 20a der verschiedenen Stangen hineingesteckt werden. In einer solchen Anordnung ist es also möglich/ die gegenüberliegenden Ränder einer Verschluß- oder Isolierplatte 7 oder auch einer Schaltungskarte 8 zwischen den U-förmigen Längsrillen der inneren Seiten 17 zweier Haltestangen 4 unterzubringen, die parallel zueinander zu beiden Seiten von zwei Befestigungsfüßen 3 befestigt sind, so daß die platte 7 bzw. Karte 8 festgehalten wird.
Eine Haltestange 4 besitzt außerdem eine zweite Längsrille 20b zur Halterung von Platten, Diese Rille besitzt L-Form und erstreckt sich mit einer ihrer Flanken über einen der an die innere Seite 17 der Stange anschließenden Ränder und mit ihrer anderen Flanke über die innere Seite 1.7.
Vorzugsweise liegt die L-förmige Längsrille 20b auf der anderen Seite der U-förmigen Längsrille 20a bezüglich der zylindrischen Schnapplager 18 auf der inneren Seite 17. Außerdem besitzen diese zylindrischen Lager 18 vorzugsweise gleiche Abstände zu den nächstliegenden Flanken der Längsrillen 20a und 20b, die sie auf der inneren Seite umgeben. Dadurch wird es möglich, eine zweite Haltestangenmontage auf einem Fuß 3 zu erhalten, wobei eine Zunge 15 gegen die Wände der L-förmigen Rille 20b anliegt. Es ist auch möglich, in diesem Fall eine Schaltungskarte 8 oder gegebenenfalls eine Schutzplatte in den einander gegenüberliegenden Rillen 20a zweier identisch auf zwei Befestigungsfüßen 3 montierter Haltestangen 4 anzuordnen.
Eine Haltestange 4 besitzt weiterhin eine dritte U-förmige Längsrille 20c auf dem Rand der Stange,der der inneren Seite 17 benachbart ist und senkrecht zu dieser Seite verläuft. Diese Seite besitzt keineL-förmige Längsrille. Die U-förmige Längsrille 20c ermöglicht insbesondere die Blockierung der Schutzplatte 7, falls sie sich am äußeren Ende des Blocks befindet.
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Schließlich besitzt eine Haltestange 4 noch eine Längshöhlung 21 auf ihrer Außenseite, in die ein Namensschild eingeführt werden kann.
Die Endflansche 5 einer Größe gleichen sich vorzugsweise, ebenso wie die Befestigungsfüße einer Sorte. Die Flansche 5, von denen einer in Fig. 5 gezeigt ist, besitzen eine weitgehend ebene und rechteckige Form. An ihrem unteren Rand 22 befindet sich eine Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente, die zu den Elementen komplementär sind, die sich an der oberen Seite 11 des entsprechenden Befestigungsfußes befinden. Eine derartige Reihe besteht also im vorliegenden Beispiel aus zwei runden Positionierzapfen 23b und 23d, die zwischen drei einfache Schnappzapfen 23a, 23c und 23e eingefügt sind und beispielsweise mit einer Reihe von Löchern 12a bis 12e oder auch 12f bis 12j für die Montage eines Flansches auf einem Befestigungsfuß zusammenwirken.
Der obere Rand 24 des Flansches 5 besitzt ebenfalls eine Reihe von zylindrischen Positionier- und/oder Schnappelementen 12, beispielsweise 12k oder 12p, die den Elementen an einem Be- « festigungsfuß 3 gleichen, d.h. aus Löchern bestehen, so daß ein Flansch auf den nächsten durch Einfügen von Zapfen in die Löcher des einen oder anderen Flansches übereinandergestapelt werden kann.
Vorzugsweise sind die zylindrischen Elemente einer Reihe am unteren Rand 22 und am oberen Rand in gleicher Weise in Längsrichtung um eine Strecke verschoben, die der entspricht, die umgekehrt für die zylindrischen Elemente jeder Reihe am Befestigungsfuß vorgesehen ist, so daß die Montage eines Flansches und eventuell der darüberliegenden Flansche auf einem Befestigungsfuß entweder nach der einen oder nach der anderen Seite des zusammengebauten Funktionsblocks erfolgen kann.
Der untere Rand 22 des Flansches 5 besitzt eine Länge, die der Summe der Länge der oberen Seite 11 eines entsprechenden
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Befestigungsfußes zuzüglich zweimal der Länge der Flanke der L-förmigen Rille 20b entspricht.
Außerdem sind die seitlichen Ränder 25a und 25b sowie der untere Rand 22 zwischen diesen beiden Rändern an ihren Begegnungspunkten eingekerbt, so daß die zwei Haltestangen 4 und der Flansch 5, die auf einem gemeinsamen Befestigungsfuß 3 montiert sind, sich durchdringen und zur Steifigkeit des Blocks beitragen.
Man erhält also einen Funktionsblock, an dem die äußeren Seiten der Stangen und die Seitenränder der Flansche praktisch in einer Ebene liegen.
Die seitlichen Ränder 25a und 25b sind je mit einer gleichartigen Positionier- und Schnappvorrichtung wie die entsprechenden Füße versehen. Diese Vorrichtungen sind symmetrisch in der Nähe des oberen Randes 24 des Flansches angeordnet. Sie bestehen hier, wie bereits angedeutet, aus einem Schnappzapfen 16 und einer Zunge 15, die parallel zum oberen Rand des Flansches verläuft. Natürlich sind Lage und Abmessungen der Zapfen und der Zungen gleich denen an den entsprechenden Befestigungsfüßen, um die Montage von gleichartigen Haltestangen auf den Füßen und den Flanschen eines gemeinsamen Funktionsblocks zu ermöglichen.
Die Längen des oberen Randes 24 zwischen Positionier- und Schnappvorrichtungen eines Flansches und der oberen Seite zwischen gleichen Schnappvorrichtungen eines entsprechenden Befestigungsfußes sind also vorzugsweise gleich, so daß eine regelmäßige Abstufung des Fußes und der von ihm getragenen Flansche möglich wird.
Die innere große Fläche 26 des Flansches weist eine Vielzahl von Querrillen 27a bis 27e zur Halterung von Platten auf. Diese Rillen haben U-Form und erstrecken sich zwischen dem unteren Rand 22 und dem oberen Rand 24 des Flansches.
Eine U-förmige Längsrille 28 ist außerdem auf der Innenfläche 26 des Flansches knapp oberhalb des unteren Randes 22 dieses Flansches eingeschnitten und ermöglicht die Halterung einer Platte über einen ihrer Ränder, der sich zwischen den Flanken der Längsrille 28 abstützt.
Es ist also möglich, Platten in.den Funktionsblöcken gemäß mindestens zweier zueinander senkrechter Richtungen anzuordnen. Man kann auch Platten gemäß einer dritten Richtung parallel zu den Flanschen anordnen, indem man zusätzliche Bauteile verwendet, die die Haltestangen ersetzen und hier nicht näher erläutert werden.
In einer bevorzugten Variante sind die Querrillen 27 und die Längsrille 28 in den Flansch in einem Bereich größerer Dicke eingeschnitten, um Material wie z.B. Polyamid, einzusparen.
Außerdem sind die Querrillen 27a und 27e, die am weitesten außen liegen und daher besonders zur Halterung von Verschlußplatten 7 bestimmt sind, in ihrer Länge in Richtung auf den oberen Rand 24 begrenzt, so daß es möglich wird, Haltestangen 4 zu beiden Seiten des Flansches in Verbindung mit den Positionier- und Schnappvorrichtungen einzufügen, die an den seitlichen Rändern in dieser Höhe vorhanden sind. Die unteren und oberen Enden der seitlichen Ränder 25a und 25b sind zum unteren Rand 22 bzw. dem oberen Rand 24 hin ausgerichtet. Sie sind beispielsweise als weiche Zungen ausgebildet, die zum Inneren der ihnen benachbarten Rillen 27 hin geneigt sind.
Die äußeren Querrillen 27a und 27e erstrecken sich vorzugsweise ebenfalls nicht bis zum unteren Rand, so daß Verbindungselemente wie z.B. Stecker oder Buchsen in diesem Bereich über die ganze Länge zwischen den Flanschen mit möglichst wenig Platzverlust angeordnet werden können.
Die äußere große Fläche 29 des Flansches weist im wesentlichen Schnapplöcher 30 für Zapfen auf, die in den Figuren 5A und 5C
nicht dargestellt sind und gleichmäßig über die äußere Fläche verteilt sind. Diese Löcher münden hier auf der Innenseite.
Mithilfe dieser Löcher erreicht man eine Belüftung der Funktionsblöcke, falls nötig, sowie eine Schnappverbindung zwischen zwei Außenflächen zweier Flansche, die je auf einem Fuß befestigt sind und symmetrisch durch Schnappverbindung miteinander mithilfe von doppelköpfigen Zapfen 13 verbunden sind. Dadurch ergibt sich insbesondere eine Versteifung der Struktur für den Fall von Funktionsblöcken großer Dimensionen oder besonderer Anordnungen, die hier nicht beschrieben werden.
Der Sperrstab 6, der in der Figuren 7A und 7B dargestellt ist, dient zur Vervollständigung der Blocks. Er besitzt einen im wesentlichen rechteckigen Körper, der auf seiner großen Unterseite 3 3 entsprechend dem unteren Rand 22 des Flansches mit denselben zylindrischen Positionier- und/oder Schnappmitteln 23f bis 23j versehen ist, die den Vorrichtungen komplementär sind, die sich am oberen Rand 24 oder in Reihe auf einem Fuß befinden, und zwar in derselben Stellung.
Es ist also möglich, eine Sperrstange 6 entweder auf einen Befestigungsfuß 3 oder auf einen Flansch 5 durch Schnappverbindung zu befestigen.
Eine U-förmige Rinne 31 ist in Längsrichtung auf der inneren Seite des Körpers der Sperrstange 6 eingeschnitten und ermöglicht die Einführung und die Halterung einer Platte 7 oder Karte 8.
In dieser Rille kann insbesondere eine Schaltungskarte 8 an einem vereinfachten Funktionsblock befestigt werden, der aus zwei Befestigungsfüßen 3, aus zwei Haltestangen 4 und aus zwei Sperrstangen 6 besteht,
Der Körper der Sperrstange 6, deren Länge gleich der eines Befestigungsfußes, gemessen zwischen einander gegenüberliegen-
den Zungen 15a und 15b, ist, ist an seinen Enden dünner ausgeführt, so daß er dort dieselbe Dicke wie eine Zunge über eine Strecke besitzt, die gleich der ist, um die eine solche Zunge vorsteht, und zwar in Höhe der Rinne 31, so daß dieser Bereich in die U-förmigen Längsrillen 20a der Haltestangen
4 eingefügt werden kann.
Dadurch wird die Struktur des Funktionsblocks im oberen Teil in-Höhe der Verschachtelung der Haltestangen mit dem Befestigungsfuß oder der Haltestangen mit dem Flansch versteift, je nach den gewählten Montagealternative»} die oben dargelegt wurden.
In dem ersten dieser beiden Fälle legen sich die verdünnten Enden der Sperrstange 6 einfach auf die L-förmigen Längsrillen 20b der zwei Haltestangen 4 auf, die auf zwei Befestigungsfüßen 3 oder parallelen Endflanschen 5 angeordnet sind.
Im zweiten Fall blockieren sich die verdünnten Enden in den U-förmigen Längsrillen 20a der Haltestangen und versteifen t damit den so erhaltenen Funktionsblock.
Die Längsrille 31 und die Querrillen 27f, 27g und 27k, die in der Montagestellung den Rillen 27b bis 27d der Flansche
5 entsprechen, sind ebenfalls in verdickten Bereichen der Stange angebracht, und zwar zu demselben Zweck wie oben bereits angegeben.
Die Verschlußplatten 7 sind hier nicht dargestellt, da sie, soweit sie in üblicher Weise eben und rechteckig geformt sind, verschiedene Aspekte befriedigen sollen. So können sie transparent, koloriert, beschriftet oder auch mit besonderen Öffnungen versehen sein. Gleiche Freiheit gilt auch für die Schaltkreise.
Es ist außerdem möglich, Schalter auf den Verschlußplatten anzubringen, wie in sie in Fig. 1 für die Verschlußplatte 7
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gezeigt sind. Auf dieser Platte sind Ausschalter 50, 52, eine Anzeigelampe 51, Testanschlüsse 53 oder ein Sicherungsgehäuse 54 angebracht.
Zahlreiche Montagevarianten können bei dem erfindungsgemäßen Funktionsblock in Betracht gezogen werden, und zwar von einer freien Anordnung der Schaltungskarte bis zu einem völlig geschlossenen Gehäuse.
Natürlich ist es auch möglich, die Lage und/oder die Anzahl der Positionier- und/oder Schnappelemente umzukehren oder auch die Positionier- und Schnappvorrichtungen auf den sie tragenden konstituierenden Elementen zu verändern.
In gleicher Weise können auch die zylindrischen Elemente, Zapfen und Zungen im Rahmen der Erfindung anders ausgebildet sein.
Schließlich ist es auch möglich, Flansche mit abnehmenden Dimensionen übereinander zu stapeln, so daß man mindestens zwei übereinandergestapelte Blöcke erhält, deren Volumen abnimmt, sofern die zylindrischen Positionier- und/oder Schnappelemente des kleineren der beiden Flansche mit denen des größeren Flansches auf dem dieser Block montiert werden soll, übereinstimmen.
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Claims (1)

  1. CGEE ALSTHOM
    13/ rue Antonin Raynaud F - 92309 LEVALLOIS-PERRET
    FUNKTIONSBLOCK ZUR HALTERUNG MINDESTENS EINER SCHALTUNGSKARTE AUF EINEM TRÄGER
    PATENTANSPRÜCHE
    1. Funktionsblock zur Halterung mindestens einer Schaltungskarte auf einem Träger, dadurch gekennzeichnet, daß er zwei identische.Befestigungsfüße (3) aufweist, die je einen Körper (10) von zumindest angenäherter Rechteckform besitzen, welcher gegebenenfalls über ein Haltestück (2) auf dem Träger (1) montiert ist und eine längliche obere Seite mit mindestens einer Längsreihe zylindrischer Positionierelemente und/oder Schnappelemente (12) sowie zwei Endfacetten (14) besitzt, die symmetrisch mit Positionier- und Schnappnasen (15, 16) für eine Haltestange (4) versehen sind, und daß er zwei Haltestangen (4) aufweist, die je mindestens an ihren Enden mit zu den Nasen der Facetten (14) des Befestigungsfußes (3) komplementären Positionier- und Schnappvorrichtungen auf ihrer Innenseite (17) versehen sind, an der eine erste Längsrille (20a) zur Halterung einer Schaltungskarte (7, 8) über einen ihrer Ränder vorgesehen ist.
    2. Funktionsblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er außerdem mindestens zwei identische Endflansche (5) enthält, die je eine verhältnismäßig ebene und rechteckige Form besitzen, wobei ein unterer Rand (22) eine Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (23), die komplementär zu der auf der Oberseite (11) des Befestigungsfußes
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    liegenden Reihe entsprechender Elemente sind, und wobei die seitlichen Ränder (25) je symmetrisch mit einer Positionier- und Schnappvorrichtung (15, 16) für eine Haltestange (4) versehen sind, die identisch der entsprechenden an einem Befestigungsfuß angebrachten Vorrichtung ist, und wobei diese Vorrichtungen in derselben Höhe bezüglich des oberen Randes (24) des Flansches (5) liegen wie die Vorrichtungen an einem Befestigungsfuß (3) bezüglich der Oberseite (11) dieses Fußes.
    3. Funktionsblock nach dem Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er weiterhin mindestens zwei Sperrstangen (6) aufweist, die je einen länglichen Körper mit im wesentlichen rechteckiger' Form aufweisen und mit einer U-förmigen Längsrille (31) für die Halterung eines Rands einer Schaltungskarte (8) sowie mit einer Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (23) entsprechend den am unteren Rand (22) des Flansches (5) angeordneten Elementen versehen sind, um seine Montage am oberen Rand (24) eines Flansches (5) oder auf der Oberseite (11) eines Befestigungsfußes zu ermöglichen, an den die Sperrstange (6) angepaßt ist.
    4. Funktionsblock nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Flansch (5) einen oberen Rand (24) mit einer Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (23) gleich der Reihe zylindrischer Elemente (23) am entsprechenden Befestigungsfuß (3) aufweist, um so die Stapelung der Flansche (5) übereinander auf einem gemeinsamen Fuß (3) zu erlauben, um einen Block großer Höhe zu bilden.
    5. Funktionsblock nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß er Befestigungsfüße (3) enthält, die je an ihrer Oberseite (11) zwei Längsreihen von zylindrischen Positionier- und/oder Schnappelementen (12) enthalten, wobei diese Elemente auf Lücke und symmetrisch bezüglich eines zentralen Punkts dieser Oberseite (11) verteilt sind, und daß er außerdem Endflansche (5) aufweist, die je eine Mehrzahl von Löchern (30)
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    enthalten und geeignet sind, Zapfen (13) aufzunehmen, die sich auf ihrer Außenseite (29) befinden, so daß zwei Flansche (5) je mit ihren Außenseiten (29) über doppelte Schnappzapfen (13) aufeinander befestigt werden können, wenn die beiden Flansche (5) je auf einem. Befestigungsfuß (3) montiert sind, um den so erhaltenen Funktionsblock bzw. die so erhaltenen Funktionsblöcke zu verstärken.
    6 .^-Funktionsblock nach einem der Ansprüche 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß Schutzplatten (7) außer der mindestens einen Schaltungskarte (8) zwischen den konstituierenden Elementen angeordnet sind, die von den Flanschen (5), den Befestigungsfüßen (3) und den Haltestangen (4) und/oder Sperrstangen (6) gebildet werden, wobei diese Schutzplatten in Rillen (20, 28) sitzen, die in den konstituierenden Elementen angebracht sind, so daß der Block geschlossen wird und zugleich den Durchlaß der elektrischen Verbindungselemente (9) zwischen den Schutzplatten (7) und den anderen konstituierenden Elementen ermöglicht.
    7. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens einen Hilfsschalter (50) aufweist, der in einer Verschlußplatte (7) von außerhalb des Blocks zugänglich und betätigbar angeordnet ist.
    8. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsfuß (3) einen zumindest angenähert rechteckigen Körper (10) aufweist, der gegebenenfalls über ein Haltestück (2) auf einem Träger (1) montiert ist und eine obere Längsseite (11) aufweist, die mindestens eine Längsreihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (12) sowie zwei Endfacetten (14) besitzt, die symmetrisch mit Positionier- und Schnappnasen (15, 16) für eine Haltestange (6) versehen sind, wobei die zylindrischen Elemente und diese Nasen so gestaltet sind, daß sie mit den Elementen und komplementären Vorrichtungen zusammenwirken, die
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    auf den anderen konstituierenden Elementen des Blocks vorhanden sind.
    9. Funktionsblock nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (11) des Befestigungsfußes zwei Längsreihen zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (12) enthält, die auf Lücke und symmetrisch bezüglich eines zentralen Punktes dieser Oberseite angeordnet sind.
    10. Befestigungsfuß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionier- und Schnappanordnung einer Facette (14) eine Positionierzunge (15) aufweist, die parallel zur Oberseite des Körpers oberhalb eines zylindrischen Schnappzapfens (16) liegt, wobei dieser Zapfen in der Längsachse des Körpers auf der betrachteten Facette (14) liegt.
    11. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 7 bis 9, mit zwei Haltestangen und zwei Befestigungsfüßen und mindestens einer Schaltungskarte auf einem Träger, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestange mindestens an jedem ihrer beiden Enden eine Schnapp- und Positioniervorrichtung (18 und 20a oder 20b) enthält, die komplementär zu der einer Facette (14) des Befestigungsfußes (3) auf einer seiner inneren Seiten (17) ist, wobei diese innere Seite ebenfalls eine erste Längsrille (20) aufweist, die zur Halterung einer Platte (7, 8) über einen der Ränder dieser Platte geeignet ist.
    12. Funktionsblock nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestange eine erste U-förmige Längsrille (20a) zur Halterung der Karte besitzt, wobei diese Rille sich über die ganze innere Seite (7) erstreckt, und Breiten- und Tiefendimensionen entsprechend der Tiefe und der Länge einer Zunge (15) des Befestigungsfußes (3) besitzt, so daß die Haltestange auf den Zungen mindestens zweier Befestigungsfüße des Funktionsblocks in Stellung gebracht werden kann.
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    13. Funktionsblock nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestange eine zweite Längsrille (20b) für die
    Halterung der Karte (7, 8) aufweist, wobei diese Rille in
    L-Form an einem der die innere Seite begrenzenden Ränder
    angebracht ist.
    14. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestange eine zusätzliche Längsrille in U-Form zur Halterung der Karte auf einem der
    die innere Seite (17) in Längsrichtung begrenzenden Ränder
    senkrecht zu dieser Seite aufweist.
    15. Funktionsblock nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestange ein zylindrisches Schnapplager (14) für
    Zapfen (16) an mindestens jedem der Enden ihrer inneren Seiten (17) aufweist, um die Befestigung auf einem anderen konstituierenden Element des Funktionsblocks in Verbindung mit
    einer Längsrille (20) zu sichern, die an ihrer inneren Seite angebracht ist.
    "16. Funktionsblock nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der zylindrischen Schnapplager (18) für Zapfen
    (16) dieser Stange (4) gleich weit entfernt von den nächstlieg enden Flanken der U-förmigen bzw. L-förmigen Längsrillen (20a bzw. 20b) sind, wobei diese Rillen in der inneren Seite
    (17) eingeschnitten sind und von diesen Lagern durchquert
    werden, so daß die Montage der Haltestangen (4) auf den Positionier- und Schnappvorrichtungen (15, 16) des Fußes (3) oder des Flansches (5) gemäß unterschiedlichen Montageformen möglich wird.
    17. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mit zwei Flanschen, zwei Befestigungsfüßen und zwei Haltestangen zur
    Montage mindestens einer Schaltungskarte auf einem Träger,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (5) eine verhältnis-
    mäßig ebene und rechteckige Form besitzt und einen unteren Rand (22) aufweist, an dem eine Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (23) angebracht sind, die komplementär zu einer Reihe entsprechender Elemente an der Oberseite (11) des Befestigungsfußes (3) sind, und daß eier Flansch zwei Seitenränder (25) aufweist, an denen symmetrisch je eine Positionier- und Schnappvorrichtung (15, 16) für die Haltestange (4) angebracht ist, identisch den Vorrichtungen an einem entsprechenden Befestigungsfuß, wobei diese Vorrichtungen in derselben Höhe bezüglich des oberen Randes (24) des Flansches (5) wie die Vorrichtungen an einem Befestigungsfuß (3) bezüglich der Oberseite (11) dieses Fußes liegen.
    18. Funktionsblock nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand (24) des Flanschs (5) eine Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (12) besitzt, die den entsprechenden Elementen (12) des entsprechenden Befestigungsfußes gleichen, so daß eine Stapelung zweier Flansche (5) auf einem gemeinsamen Fuß möglich ist.
    19. Funktionsblock nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch auf einer seiner Innenseiten (26) zwischen dem oberen Rand (24) und dem unteren Rand (22) des Flansches (5) eine Vielzahl von U-förmigen Querrillen (27) zur Halterung von Karten (7, 8) sowie eine U-förmige Längsrille (28) geringfügig oberhalb des unteren Rands (22) aufweist, um eine Karte (7, 8) über einen ihrer Ränder in dieser Rille zu halten.
    20. Funktionsblock nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch eine Vielzahl von Löchern (30) besitzt, in die Schnappzapfen eingreifen können, welche an der Außenseite (39) des Flansches (5) angebracht sind, um eine Schnappverbindung zweier Flansche (5) über diese Zapfen Außenseite an Außenseite zu ermöglichen.
    21. Funktionsblock nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (27, 28) der Flansche in Bereichen ihrer inneren
    Wand (26) mit verstärkter Wanddicke angebracht sind.
    22. Funktionsblock nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die äußersten Querrillen (27a, 27e) unmittelbar an den Seitenrändern (25) des Flansches liegen, um eine Positionierung von Schutzplatten (7) zu ermöglichen, die zwischen zwei Flanschen (5) und zwei Haltestangen (4) enthalten sind, und daß diese äußeren Querrillen in Längsrichtung in Richtung auf die Oberkante . (24) begrenzt sind, um eine Verschachtelung einer Haltestange (4) auf jeder Seite des Flansches in Zusammenwirken mit den beiden Positionier- und Schnappvorrichtungen (15, 16) dieses Flansches zu erlauben, wobei diese Rillen gegen die Stangen anliegen und den so erhaltenen Block unverformbar machen.
    23. Funktionsblock nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des unteren Rands (22) eines Flansches (5) der Länge der Oberseite (11) eines entsprechenden Befestigungsfuß es (3) zuzüglich zweimal der Breite der Flanke der L-förmigen Rille\ gleicher Höhe mit der Oberseite (11) des Fußes in einer entsprechenden Haltestange (4) entspricht, wobei die beiden seitlichen Ränder (25) dieses Flansches in Höhe dieses unteren Randes (22) ausgeschnitten sind, so daß die Haltestangen und die Flansche sich gegenseitig durchdringen und die seitlichen Ränder des Flansches und die äußeren Seiten der Haltestangen sich auf einer Ebene in einem montierten Block befinden, um den Block so zu versteifen.
    24. Funktionsblock nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrstange einen länglichen und zumindest angenähert rechteckigen Körper (30) besitzt, der mit einer U-förmigen Längsrille (31) zur Halterung eines Randes einer Karte (7, 8) und mit einer Reihe zylindrischer Positionier- und/oder Schnappelemente (23) versehen ist, die sich auf der Innenseite der Sperrstange befinden und den Elementen gleichen, die am unteren Rand (22) eines Flansches (5)
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    angebracht sind.
    25. Funktionsblock nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrstange einen rechteckigen Körper (30) aufweist, dessen Länge gleich der Länge des entsprechenden Befestigungsfußes (3) in Höhe der Zungen (15) gewählt ist und dessen Breite an den Enden gleich der Breite einer Zunge (15) und über einen Abstand gleich der Länge des Vorsprungs einer solchen Zunge gewählt ist, so daß die Sperrstange in eine erste U-förmige Längsrille (23a) der Haltestange (4) eingreifen kann.
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DE3423534A 1983-06-30 1984-06-26 Funktionsblock zur halterung mindestens einer schaltungskarte auf einem traeger Granted DE3423534A1 (de)

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