DE3427857A1 - Schneidgeraet, insbesondere sicherheits-gebrauchsmesser, mit einfahrbarer scheide - Google Patents

Schneidgeraet, insbesondere sicherheits-gebrauchsmesser, mit einfahrbarer scheide

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DE3427857A1
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John D. Redwood City Calif. Burr
Eric R. San Francisco Calif. Larson
Ralph F. San Francisco Calif. Osterhout
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B29/00Guards or sheaths or guides for hand cutting tools; Arrangements for guiding hand cutting tools
    • B26B29/02Guards or sheaths for knives
    • B26B29/025Knife sheaths or scabbards
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B29/00Guards or sheaths or guides for hand cutting tools; Arrangements for guiding hand cutting tools
    • B26B29/02Guards or sheaths for knives

Description

Henkel, Pfenning, Feiler, Hänzel & Meinig 3 A 2 7 8 5 7 Patentanwälte
(,■
TEKNA
1075 Old Country Road, Belmont, California U.S.A.
European Paten'. Attorneys Zugelassene Vertreter vo' dem Europäischen Patentamt
Dr phii G Henke' München Dip! -Ing j Pfenning. Be'im Dr rer na: L Feiler München Dipi-Ing W Harze: München Dipl-Phys K H.Meimg Beflv Dr Ing A Butenschor,. Be-'im Dipl.-Ing. D. Kottmann, Müncrien Mohlstraße 37
D-8000 München 80
TeL 089/982085-87 Telex 0529802 nnki d TeiegraT.rr, e!i;psoid Teieiax (Gr 2+3^
089-9814 26
27. Juli 1984
OO198-1B
Schneidgerät, insbesondere Sicherheits-Gebrauchsmesser, mit einfahrbarer Scheide
Schneidgerät, insbesondere Sicherheits-Gebrauchsmesser, mit einfahrbarer Scheide
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Messer und andere Schneidgeräte und betrifft insbesondere die Konstruktion einer integrierten Hülle oder Scheide zum Schütze des Schneidgeräts vor Beschädigung sowie zum Schütze der Umgebung vor einer Beschädigung durch das Schneidgerät.
Messer und andere Schneidgeräte werden bestimmungsgemäß notwendigerweise geschärft. Während die scharfe Schneide eines Messers für dessen Gebrauch wesentlich ist, kann sie bei Aufbewahrung und beim Tragen des Messers eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen. Dies trifft insbesondere auf kleine Gebrauchsmesser zu, die häufig in Kleidertaschen und Handtaschen getragen werden, wo sie für den Träger eine große Verletzungsgefahr bedeuten. Zudem kann auch die Messerklinge selbst stumpf oder beschädigt werden, wenn sie unter solchen Bedingungen ungeschützt aufbewahrt wird.
In Erkenntnis dieser Probleme sind verschiedene Möglichkeiten für den Schutz von Messerklingen, wenn diese nicht benutzt werden, entwickelt worden. Die möglicherweise einfachste Möglichkeit besteht darin, eine ge-
trennte Klingenscheide zur Umhüllung der Klinge vorzusehen. Das Messer kann dabei zur Benutzung einfach aus der Scheide herausgezogen und bei Nichtbenutzung in die Scheide zurückgesteckt werden. Die Verwendung einer Scheide ist jedoch,obgleich in vielen Fällen zweckmäßig, mit bestimmten Nachteilen behaftet. Zum einen werden Scheiden im Gebrauch leicht verlegt und damit vom zugehörigen Messer getrennt. Eine verlorene Scheide bedeutet aber überhaupt keinen Schutz mehr. Zum zweiten sind für das Entfernen der Scheide beide Hände nötig, während der Benutzer oftmals nur eine Hand für die Handhabung des Messers frei hat.
Zur Ausschaltung dies.er Probleme sind auch andere Möglichkeiten zum Schütze von Messerklingen entwickelt worden. Die bekannteste ist wahrscheinlich das Taschenmesser mit sog. Klapp-Klinge. Derartige Messer weisen eine oder mehrere, am Ende oder an den Enden gelenkig gelagerte Klingen auf. Die Klingen können zur Benutzung herausgeklappt und damit freigelegt und zur Aufbewahrung in den Griff zurückgeklappt werden. Derartige Messer erfreuen sich zwar einer großen Beliebtheit, sie sind aber nicht für alle Zwecke geeignet. Sehr oft ist die Verwendung eines feststehenden Messers wünschenswert, bei dem die Klinge fest mit dem Griff verbunden ist. Die gelenkig gelagerten Klingen von Taschenmessern (Klappmessern) können im Gebrauch einklappen und dabei dem Benutzer schwere Verletzungen zufügen. Zudem sind Klappmesser noch schwieriger als feststehende Messer mit getrennter Scheide benutzungsbereit zu machen und zu handhaben.
Eine andere Messerart, die eine Abwandlung des Klapptaschenmessers darstellt, ist das federbelastete Taschermesser oder "Springmesser", bei dem die Klinge
einfach durch Drücken eines Knopfes ausgefahren werden kann. Der einzige Vorteil solcher Messer besteht darin, daß sie mit einer Hand geöffnet werden können. Andererseits sind solche Messer mit zahlreichen Nachteilen behaftet. Die Klinge öffnet sehr schnell, und eine versehentliche Betätigung kann sehr gefährlich sein. Außerdem kann die ausgefahrene Klinge ungewollt einklappen, was eine ähnliche Verletzungsgefahr für den Benutzer bedeutet, wie bei Klapptaschenmessern. Das federbelastete Taschenmesser ist daher für routinemäßigen oder ständigen Gebrauch nicht geeignet.
Andere Sicherheitsmesser und -Schneidgeräte (implements) sind in der Patentliteratur beschrieben. Die US-PS 4 091 5 37 beschreibt ein Sicherheits-Gebrauchsmesser mit federbelastetem Klingenschutz. Die US-PS 2 644 230 beschreibt einen Kartonschneider mit zurückziehbarem Klingenschutz. In der US-PS 2 512 237 ist eine Nagelfeile mit einer zurückziehbaren Scheide beschrieben, die von Hand in einen Handgriff eingefahren und automatisch aus dem Handgriff ausgefahren werden kann.
Mit der Erfindung wird ein Schneidgerät mit einem hohlen Griff, an dessen einem Ende ein Schneidwerkzeug, typischerweise eine Messerklinge, angebracht ist, geschaffen. Eine um das Schneidwerkzeug herum angeordnete Schutz-Scheide kann in den Griff zurückgezogen oder eingefahren werden, wenn das Schneidwerkzeug freigelegt werden soll. Typischerweise ist das Schneidwerkzeug in
gO einem offenen Ende des Griffs auf einem oder mehreren Zapfen montiert, die sich quer über die Öffnung erstrecken. Die Scheide ist in gegenüberliegenden Wänden mit zwei Schlitzen versehen, die auf den Zapfen geführt sind und eine Verschiebung der Scheide zwischen einer voll ausgefahrenen und einer voll eingefahrenen Stel-
-X-
lung erlauben. Normalerweise wird das Messer mit in voll ausgefahrener Schutzstellung befindlicher Scheide aufbewahrt, wobei ein Mechanismus zum automatischen Zurückziehen der Scheide zwecks Freilegung des Schneid-Werkzeugs vorgesehen ist. Typischerweise enthält dieser Mechanismus ein elastisches Element, das beim von Hand erfolgenden Ausziehen der Scheide zum Verdecken der Klinge zusammengedrückt wird, und einen Verriegelungs- oder Sperrmechanismus, welcher die Scheide in dieser ausgezogenen Stellung hält. Durch Auslösen des Sperrmechanismus kann die Klinge bzw. das Schneidwerkzeug zur Benutzung freigelegt werden.
Mit der Erfindung wird insbesondere ein verbessertes Gebrauchsmesser mit erhöhter Sicherheit und mit zahlreichen, beim Stand der Technik nicht zu findenden vorteilhaften Merkmalen geschaffen. Das Messer ist äußerst kompakt gebaut und besitzt eine größtmögliche Klingenlänge relativ zur Grifflänge. Die bisherigen Konstruktionen mit zurückziehbaren Scheiden und mit Klingenschutz weisen wegen des sperrigen, für das Zurückziehen oder Ausfahren der Scheide in den bzw. aus dem Handgriff erforderlichen Mechanismus im Vergleich zur Grifflänge nur sehr kurze Klingen auf. Das erfindungsgemäße Messer enthält zudem einen besonders zuverlässigen Scheiden-Auslösemechanismus, der einfach zu betätigen, gegen versehentliche Betätigung aber geschützt ist.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Messers gemäß der Erfindung, in welcher die voll ausge-
fahrene Scheide in gestrichelten Linien darge
stellt ist,
Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung aller Bauteile des Messers nach
Fig. 1,
Fig. 3A und 3B teilweise weggebrochene Seitenansichten des Messers, in denen die Scheide in ihrer ausgefahrenen bzw. ihrer zurückgezogenen Stel
lung dargestellt ist, und
Fig. 4A und 4B in vergrößertem Maßstab gehaltene Teildarstellungen zur Verdeutlichung der Wirkungsweise des Sperrmechanismus.
Das erfindungsgemäße Schneidgerät oder Messer 10 nach Fig. 1 ist ein Sicherheitsmesser mit einem Griff 12, einer am vorderen (gemäß Fig. 1 linken) Ende des Griffs 12 montierten Messer-Klinge 14 und einer Schutz-Scheide 16, die zur Freilegung der Klinge 14 in den Griff 12 zurückgezogen oder eingefahren ist (ausgezogene Linien), während die Scheide 16 in gestrichelten Linien in ihrer voll ausgefahrenen Stellung veranschaulicht ist. Neben Griff 12, Klinge (Schneidwerkzeug) 14 und Scheide 16 enthält das Schneidgerät 10 einen noch näher zu beschreibenden Mechanismus zum automatischen Zurückziehen der Scheide aus der voll ausgefahrenen in die voll eingefahrene Stellung.
Obgleich das Schneidgerät 10 vorliegend als Messer dargestellt ist, kann es sich dabei ersichtlicherweise um ein beliebiges Werkzeug oder Gerät handeln, das mit einer integrierten Schutzabdeckung oder Scheide versehen werden soll. Neben Messern trifft dies auf z.B.
Ahlen, Feilen, Messerpicken oder -pickel, Dorne oder Körner und dergl. zu.
Im folgenden ist anhand von Fig. 2 der Aufbau des Messers 10 im einzelnen beschrieben. Der Griff 12 ist ein hohles, längliches Element, das an beiden Enden offen ist. Zweckmäßig besitzt der Griff 12 einen rechteckigen Querschnitt, der etwas größer ist als der Umriß der Scheide 16, so daß letztere auf noch zu beschreibende Weise ungehindert in den Griff 12 hinein und aus ihm heraus verschiebbar ist.
Die Messer-Klinge 14 ist am vorderen Ende des Griffs auf zwei abgesetzten oder abgestuften Büchsen 17 montiert, die jeweils einen Flansch 17a, einen zylindrischen Ansatz 17 und eine Axialbohrung 17c aufweisen. Beim Zusammenbau wird jeder Ansatz 17b in eine Bohrung 20 in einem am hinteren (gemäß Fig. 1 und 2 linken) Ende der Klinge 14 angeformten Schaft 22 eingepreßt.
Zur Befestigung des Schafts 22 am Griff 12 werden Niete 1 8 verwendet. Innen- oder Vollniete 18a und Außenoder Hohlniete 18b werden dabei auf angedeutete Weise in den Bohrungen 17c miteinander vereinigt. Der Schaft 22 besitzt einen rechteckigen Querschnitt mit kleineren Abmessungen als den Innenabmessungen des Griffs 12. Der Schaft 22 besitzt also Abstand zu den Innenflächen des Griffs 12, wenn die Klinge 14 in diesen eigebaut ist. Aufgrund dieses Abstands bzw. Zwischenraums kann sich die Schutz-Scheide 16 ungehindert in den Griff 12 hinein und aus diesem heraus verschieben, während gleichzeitig auch die Anbringung der Klinge am Vorderende des Griffs ermöglicht wird. Durch die feste Anbringung des Schafts 22 der Klinge 14 am vorderende des Griffs 12 wird eine besonders robuste Klingenbefestigung erreicht.
Die ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt besitzende Scheide 16 ist beidseitig offen. In gegenüberliegenden Seiten-Wänden der Scheide 16 sind Schlitze 24 ausgebildet, die bei zusammengesetztem Messer die zylindrisehen Ansätze 17b der Büchsen 17 aufnehmen, so daß die Scheide 16 auf den Büchsen 17 zwischen ihren Ausfahr- und Einfahrstellungen verschiebbar ist. Zweckmäßig wird die Scheide 16 aus einem Kunststoff mit Selbstschmieroder Gleiteigenschaften hergestellt, so daß sie im Griff 12 ruckfrei verschiebbar ist. An der Vorderseite der Scheide 16 ist ein Flansch 25 angeformt, welcher die Verschiebung der Scheide in den Griff 12 begrenzt, während die Ausfahrstrecke der Scheide 16 durch den Schlitz 24 bzw. sein Ende begrenzt wird.
Das beschriebene Messer 10 umfaßt mithin den Griff 12, die Klinge 14 am Vorderende des Griffs 12 und eine Scheide 16, die zum umhüllen der Klinge aus dem Griff ausgefahren und zum Freilegen der Klinge in den Griff eingefahren werden kann. Weiterhin enthält das Messer 10 einen Mechanismus zum Verriegeln oder Sperren der Scheide in ihrer voll ausgefahrenen, die Klinge 14 umschließenden Stellung und zum automatischen Zurückziehen bzw. Einfahren der Scheide 16 zwecks Freilegung der Klinge 14 für den Gebrauch.
Der Sperr- und Einfahrmechanismus umfaßt ein Verriegelungs- oder Sperrelement 26, ein Auslöseelement 28 und zwei zusammendrückbare Schraubenfedern 30. Das Sperrelement 26 ist ein langgestreckter (Vierkant-)Stab, typischerweise aus Kunststoff oder einem anderen elastischen Werkstoff, der am einen Ende einen Betätigungs-Knopf 32 aufweist und am anderen Ende gegabelt ist. Das gegabelte Ende weist zwei Zinken 34a und 34b auf, die jeweils eine Abstütz- oder Halte-Schulter 36 auf-
weisen und in einer Schräg- oder Keilfläche 38 auslaufen.
Das Auslöseelement 28 weist zwei Halte-Zapfen 40 auf, die in entsprechende Bohrungen 42 im Schaft 22 der Klinge 14 eingreifen. Das Auslöseelement ist somit am Griff lediglich über die Klinge 14 und die Niete 18 angebracht, und die Scheide 16 kann sich ungehindert am Auslöseelement 28 vorbei verschieben. Das Auslöseelement 28 weist zudem zwei Schräg- oder Keilflächen 44 (am besten in Fig. 3 und 4 veranschaulicht) auf, die auf noch zu beschreibende Weise mit den Keilflächen 38 am Sperrelement 26 zusammengreifen.
Jede Schraubenfeder 30 ist auf einen Halte-Zapfen 46 des Auslöseelements 28 aufgesetzt. Die Schraubenfedern 30 sind somit ebenfalls über die Klinge 14 und die Niete 18 am Griff, angebracht. Die Scheide 16 ist an den Schraubenfedern 30 vorbei bewegbar, doch greift beim Ausziehen der Scheide 16 aus dem Griff 12 ein an ihrem hinteren Ende angeformter Flansch 48 unter Zusammendrückung der Schraubenfedern 30 an diesen an (vgl. Fig. 3A).
Ein Klemmbügel (Clip) 50 vervollständigt das Messer Der Klemmbügel 50 weist eine Kappe 52 auf, die in das hintere offene Ende des Griffs 12 eingesetzt ist. Die Kappe 52 ist ihrerseits zur Aufnahme des Knopfes 32 des Sperrelements 26 offen bzw. hohl ausgebildet. Ein Herausfallen des Sperrelements aus dem Griff wird dabei durch einen Flansch 54 verhindert, der bei zusammengesetztem Messer von der Kappe 52 gehalten oder abgestützt wird. Die Kappe 52 wird ihrerseits durch einen in eine Öffnung 58 im Griff 12 eingreifenden Zapfen (Nase) 56 in ihrer Lage gehalten, und sie ist mit einem Bügel
60 versehen, mit dessen Hilfe das Messer bequem durch den Benutzer in der Tasche getragen werden kann.
Im folgenden ist die Wirkungs- oder Benutzungsweise des Messers anhand der Fig. 3 und 4 erläutert. Fig. 3A zeigt das Messer mit voll ausgezogener Schutz-Scheide 16. Die Schraubenfedern 30 sind durch die Flansche am hinteren Ende der Scheide 16 voll zusammengedrückt, und die Scheide wird auf die in Verbindung mit den Fig. 4A und 4B noch zu beschreibende Weise durch die Schultern 36 des Sperrelements 26 in ihrer ausgezogenen oder ausgefahrenen Stellung gehalten.
Wenn die Scheide 16 vom Sperrelement 26 freigegeben wird, treiben die Schraubenfedern 30 die Scheide in Richtung der Pfeile 62 in den Griff 12 hinein. Die Scheide 16 setzt dabei ihre Bewegung fort, bis sie voll in den Griff 12 eingefahren ist (vgl. Fig. 3B).
Es ist zu beachten, daß sich die Schraubenfedern 30 nicht über die gesamte Länge der Scheide 16 erstrecken, wenn sich diese in ihrer eingefahrenen Stellung befindet. Aufgrund der Verwendung kürzerer Schraubenfedern 30 kann die Länge der Scheide 16 rückwärts von der Klinge, wenn die Scheide voll ausgefahren ist, verkürzt werden. Auf diese Weise kann auch die Länge des Griffs 12 im Vergleich zur Länge der Messer-Klinge 14 verkürzt werden. Ein Problem bei den bisherigen Konstruktionen besteht nämlich darin, daß der für die Betätigung der Schutzhülle (Scheide) nötige Mechanismus so sperrig ist, daß der Griff eine wesentlich größere Länge besitzen muß als die Klinge o.dgl. Schneidwerkzeug. Dieses Problem wird bei der erfindungsgemäßen Konstruktion zum Teil durch die Verwendung kürzerer Schraubenfedern 30 vermieden.
In ihrer voll eingefahrenen Stellung wird die Scheide auf am Sperrelement 26 angeformten Rasten 64 festgehalten.
Im folgenden ist anhand der Fig. 4A und 4B die Wirkungsweise des Sperrmechanismus erläutert. Gemäß Fig. 4A befindet sich die Scheide 16 in ihrer ausgefahrenen Stellung, in welcher ihr hinteres Ende von den Schultern 36 der Zinken 34 abgestüt2t wird. Die Zinken 34 ragen in das offene hintere Ende der Scheide 16 hinein und werden durch die Kraft der Schraubenfedern 30 in dieser Lage gehalten. Die schrägen Flächen jeder Keilfläche 38 greifen dabei mit den betreffenden Schrägflächen des Auslöseelements 28 zusammen.
Gemäß Fig. 4B sind die Zinken 34 nach vorn drückbar, indem der Knopf 32 am Sperrelement 26 in Richtung des Pfeils 66 gedrückt wird. Bei der Vorwärtsbewegung der Zinken 34 werden diese aufgrund des Zusammenwirkens zwischen den Keilflächen 38 und den betreffenden Schrägflächen 44 am Auslöseelement 28 in Richtung der Pfeile 67 gegeneinander gedrückt. Dabei wird die Scheide 16 von den Halte-Schultern 36 freigegeben und durch die Schraubenfedern 30 auf oben beschriebene Weise in den Griff hineingetrieben. Hierauf nimmt die Scheide ihre in Fig. 1 in ausgezogenen Linien eingezeichnete Stellung ein.
Um die Scheide 16 wieder in die ausgezogene oder ausgefahrene Stellung zu bringen, zieht der Benutzer die Scheide 16 von Hand aus dem Griff 12 heraus. Wenn die Scheide genügend weit nach vorn gezogen worden ist, überläuft ihr hinteres Ende die Halte-Schultern 36 an den Zinken 34, wobei letztere wieder in ihre auseinandergespreizte Stellung auffedern können, in welcher
sie eine Zurückverlagerung der Scheide 16 in den Griff 12 hinein verhindern. Die Scheide 16 kann nicht zu weit aus dem Griff 12 herausgezogen werden, weil eine solche Bewegung durch die zweckmäßige Bemessung der Schlitze 24 verhindert wird.
Der Knopf 32 ist in eine Ausnehmung 70 in der Kappe eingelassen. Um die Scheide 16 für eine Einfahrbewegung in den Griff 12 freizugeben, muß der Knopf 70 auf die in Fig. 4B gezeigte Weise voll in die Ausnehmung 70 eingedrückt werden. Die Ausnehmung 70 stellt somit ein Sicherheitsmerkmal zur Verhinderung eines versehentlichen Entriegeins der Scheide 16 dar. Wenn der Knopf 32 versehentlich gegen eine flache Fläche angedrückt wird, kann er nicht voll eingedrückt werden. Die Scheide 16 wird mithin nur bei gewolltem Drücken des Knopfes 32 durch den Benutzer zum Einfahren entriegelt.
Selbstverständlich ist die Erfindung keineswegs auf die vorstehend dargestellte und beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern verschiedenen Änderungen und Abwandlungen zugänglich.
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Claims (19)

PATENTANSPRÜCHE
1. Schneidgerät mit einfahrbarer Scheide, gekennzeichnet durch
einen hohlen Griff (12) mit einer öffnung am einen Ende, ein an der öffnung fest am Griff (12) angebrachtes Schneidwerkzeug (Klinge o.dgl.) (14), eine verschiebbar im hohlen Griff (12) geführte Scheide (16), die zwischen einer ausgezogenen oder ausgefahrenen Stellung, in welcher sie das Schneidwerkzeug umschließt, und einer das Schneidwerkzeug freilegenden zurückgezogenen bzw. eingefahrenen Stellung geradlinig bewegbar ist, ein zwischen Scheide (16) und Schneidwerkzeug (14) angeordnetes, zusammendrück bares elastisches Element (30), das bei voll eingefahrener Scheide (16) entspannt und bei ausgefahrener Scheide zusammengedrückt ist, und
eine Einrichtung (26 usw.) zur entriegelbaren Sicherung der Scheide (16) in ihrer voll ausgefahrenen Stellung, wobei das elastische Element (30) sich bei entriegelter Scheide (16) ausdehnt und dabei die Scheide in das Innere des Griffs (12) hineintreibt.
2. Schneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur entriegelbaren Sicherung der Scheide ein längliches, verschiebbar im Griff geführtes und an dem dem Schneidwerkzeug benachbarten Ende mit einem Gabelstück versehenes Sperrelement,
dessen Gabelstück mit zwei Zinken an der Scheide in deren voll ausgefahrener Stellung anzugreifen und die Scheide an einem Einfahren durch das elastische Element zu hindern vermag, und im Griff-Hohlraum montierte Mittel zum einwärts gerichteten Zusammendrücken der Zinken zwecks Entriegelung der Scheide, wenn das Sperrelement gegen das Schneidwerkzeug gedrückt wird, aufweist.
3. Schneidgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement an seinem vom Schneidwerkzeug abgewandten Ende einen Knopf aufweist, der aus dem Griff herausragt und in diesen eindrückbar ist, um das Sperrelement zum Entriegeln der Scheide in Richtung auf das Schneidwerkzeug zu drücken.
4. Schneidgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Knopf versenkt in den Griff eingelassen ist.
5. Schneidgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zinke des Gabelstücks in einer Schrägfläche ausläuft und daß die Mittel zum einwärts gerichteten Zusammendrücken der Gabelstück-Zinken zwei im Griff fest montierte Schrägflächen umfassen, die mit den Schrägflächen der Zinken so zusammenwirken, daß letztere nach innen (gegeneinander) gedrückt werden, wenn das Sperrelement in Richtung auf die Zusammendrückmittel gedrängt wird.
6. Schneidgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Festhalten der Scheide in ihrer eingefahrenen Stellung vorgesehen sind.
7. Schneidgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel am Sperrelement vorgesehene Rasten sind.
8. Schneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zusammendrückbare elastische Element eine Schraubenfeder ist.
9. Schneidgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich-0 net, daß die Schraubenfeder am einen Ende relativ
zum Schneidwerkzeug festgelegt ist und sich mit ihrem anderen Ende frei an die Scheide beim Ausfahren derselben anzulegen vermag, wobei die Schraubenfeder sich nicht über eine so große ,c Strecke erstreckt, daß sie an der Scheide, wenn diese voll eingefahren ist, angreift.
10. Sicherheitsmesser, gekennzeichnet durch einen länglichen, hohlen Griff mit an beiden Enden vorge-
2Q sehenen öffnungen,
eine in der einen öffnung des Griffs mittels mindestens eines Zapfens (post) befestigte Messer-Klinge, deren Umfangsflache von der Innenfläche der öffnung beabstandet ist,
eine vier Seitenwände oder -flächen aufweisende und an beiden Enden offene Schutz-Scheide, die in zwei gegenüberliegenden Seitenwänden mit Schlitzen versehen ist, welche den Zapfen aufnehmen, so daß die Scheide zwischen einer ausgezogenen oder ausge-
3Q fahrenen Stellung, in welcher die Klinge voll umschlossen ist, und einer zurückgezogenen oder eingefahrenen Stellung, in welcher die Scheide voll vom Griff aufgenommen ist, verschiebbar ist, und eine Einrichtung zum Einfahren der Scheide aus ihrer voll ausgefahrenen Stellung in ihre voll eingefahrene Stellung.
11. Sicherheitsmesser nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Einfahren der Scheide ein im Inneren des Griffs montiertes, zusamme η drückbares elastisches Element, das beim Ausziehen oder Ausfahren der Scheide zusammendrückbar ist, und eine Einrichtung zur entriegelbaren Sicherung der Scheide in ihrer voll ausgefahrenen Stellung aufweist, wobei sich das elastische Element beim Entriegeln der Scheide ausdehnt und die Scheide in ihre eingefahrene Stellung treibt.
12. Sicherheitsmesser nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur entriegelbaren Sicherung der Scheide ein längliches, verschiebbar in der Scheide geführtes und an dem der Klinge benachbarten Ende mit einem Gabelstück versehenes Sperrelement, dessen Gabelstück mit zwei Zinken an der Scheide in deren voll ausgefahrener Stellung anzugreifen und die Scheide gegen die Kraft des zusammengedrückten elastischen Elements festzuhalten vermag, und im Handgriff angeordnete Mittel zum einwärts gerichteten Zusammendrücken der Zinken zwecks Entriegelung der Scheide, wenn das Sperrelement gegen die Klinge gedrückt wird, aufweist.
13. Sicherheitsmesser nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement an seinem von der Messer-Klinge abgewandten Ende einen Knopf aufweist, der aus dem Griff herausragt und in diesen eindrückbar ist, um das Sperrelement zum Entriegeln der Scheide in Richtung auf die Klinge zu drücken.
14. Sicherheitsmesser nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Knopf versenkt in den Griff eingelassen ist.
-δ- Ι 15. Sicherheitsmesser nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zinke des Gabelstücks in einer Schrägfläche ausläuft und daß die Mittel zum einwärts gerichteten Zusammendrücken der Gabelstück-Zinken zwei im Griff fest montierte Schrägflächen umfassen, die mit den Schrägflächen der Zinken so zusammenwirken, daß letztere nach innen (gegeneinander) gedrückt werden, wenn das Sperrelement in Richtung auf die Zusammendrückmittel gedrängt wird.
16. Sicherheitsmesser nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Festhalten der Scheide in ihrer eingefahrenen Stellung vorgesehen sind.
17. Sicherheitsmesser nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel am Sperrelement vorgesehene Rasten sind.
18. Sicherheitsmesser nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zusammendrückbar elastische Element eine Schraubenfeder ist.
19. Sicherheitsmesser nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenfeder am einen Ende relativ zur Klinge festgelegt ist und sich mit ihrem anderen Ende frei an die Scheide beim Ausfahren derselben anzulegen vermag, wobei die Schraubenfeder sich nicht über eine so große Strecke erstreckt, daß sie an der Scheide, wenn diese voll eingefahren ist, angreift.
DE19843427857 1984-05-02 1984-07-27 Schneidgeraet, insbesondere sicherheits-gebrauchsmesser, mit einfahrbarer scheide Withdrawn DE3427857A1 (de)

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