DE3439079C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überführen von
Metallionen aus einer wäßrigen Flüssigkeit A in eine nichtwäßrige
Flüssigkeit B und von B in eine wäßrige Flüssigkeit Z,
wobei B in einer ersten Überführungszone die Metallionen aus A
aufnimmt und dann zu einer zweiten Überführungszone geführt
wird, wo es mit Z mechanisch vermischt wird
und die Metallionen an Z abgibt, wobei ferner die
Flüssigkeit B mit den Flüssigkeiten A und Z nicht oder nicht
nennenswert mischbar ist, mindestens einen Komplexbildner für
die Metallionen enthält und ein Lösungsmittel für die
komplexierten Metallionen darstellt.
Ein solches Verfahren ist aus der DE-OS 26 51 759 bekannt.
Verfahren, bei denen Metallionen aus einer wäßrigen Lösung
zu entfernen sind, finden beispielsweise Anwendung in der
Erzaufbereitung. Hierbei ist es vielfach erwünscht, selektiv
Ionen einer bestimmten Art aus einer wäßrigen Flüssigkeit
zu überführen und daraus das Metall in reiner Form
zu gewinnen. Ein anderes Einsatzgebiet für derartige
Verfahren ist die Abwasserreinigung, wo Metallionen bis auf
geringe Spuren aus wäßrigen Flüssigkeiten zu entfernen
sind.
Verfahren zur Überführung von Metallionen aus einer
wäßrigen Lösung in eine andere unter Zwischenschaltung einer
Komplexierung sind bekannt. So beschreibt die DE-OS
29 10 793 ein Verfahren, bei dem eine organische Flüssigkeit,
welche einen Komplexbildner enthält, sich in den
Poren einer Membran befindet. Jeweils eine Oberfläche der
Membran steht in Kontakt mit der wäßrigen Flüssigkeit,
welche Metallionen abgibt, und der, welche sie aufnimmt.
Das Überführen der Metallionen erfolgt somit durch
Komplexierung an einer Membranoberfläche, Diffusion der
Komplexe durch das Porensystem und Freisetzung der Ionen
an der anderen Membranoberfläche. Der Nachteil von
Verfahren dieser Art besteht darin, daß der Komplexbildner
aus dem Porensystem austreten und in die wäßrigen Flüssigkeiten
eindringen kann. Dies kann hervorgerufen werden
durch eine gewisse Löslichkeit des Komplexbildners in
Wasser oder durch Druckschwankungen oder durch Turbulenzen
in den wäßrigen Flüssigkeiten an den Membranoberflächen.
Diese Verluste an Komplexbildner führen anfangs zu einer
Verlangsamung des Prozesses, also zu einer Abnahme des
Metallionenflusses und schließlich zum Stillstand des
Verfahrens. Vor Wiederverwendung müssen die Membranen
gereinigt und neu gefüllt werden.
Das o. a. Problem wird in anderen Verfahren dadurch umgangen,
daß nicht ein stationär in Membranporen vorliegender Komplexbildner
verwendet wird. Vielmehr wird die organische
Flüssigkeit, welche den Komplexbildner enthält, von einer
ersten Überführungszone zu einer zweiten geführt. In der
ersten Überführungszone erfolgt die Aufnahme der Metallionen
aus einer wäßrigen Flüssigkeit durch den Komplexbildner,
in der zweiten deren Abgabe an eine andere wäßrige
Flüssigkeit. Verfahren dieser Art, die nach dem Prinzip
von Extraktion und Trennung flüssiger Systeme mittels
Abscheiden arbeiten, sind in Chemical Engineering 1970,
Seite 82 ff., und in der US-PS 39 39 203 beschrieben. Diese
Verfahren weisen ebenfalls Nachteile auf. So können aus
der Metallionen abgebenden wäßrigen Flüssigkeit unerwünschte
Beimengungen in die organische Flüssigkeit gelangen,
während die beiden intensiv gemischt werden. Diese
Beimengungen müssen dann vor einer Rückgewinnung der reinen
Metalle durch Reinigungsoperationen entfernt werden. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß beim Vermischen der
wäßrigen Flüssigkeit mit der organischen sich die Metallionen,
dem Verteilungsgesetz bzw. dem chemischen Gleichgewicht
folgend, auf die beiden Flüssigkeiten verteilen, so
daß mehrere Misch- und Trennstufen erforderlich sind, um
hohe Ausbeuten an Metall zu erzielen. Setzt man diese
Verfahren zur Abwasserreinigung ein, kommt im Normalfall
ein weiterer Nachteil hinzu: Da Abwässer häufig Tenside
enthalten, kann eine Emulgierung der organischen Flüssigkeit
oder eines Teils davon stattfinden, wodurch deren
Abtrennung von der wäßrigen Phase erschwert wird.
Verfahren, bei denen sowohl die Metallionen abgebende
als auch die Metallionen aufnehmende wäßrige Flüssigkeit
jeweils mit der organischen Phase gemischt und dann auf
übliche Art, z. B. durch Abscheiden, wieder von ihr getrennt
werden, erfordern also häufig eine Reihe von sich wiederholenden
Schritten und sind daher aufwendig.
Es wurden zur Überführung von Metallionen aus einer wäßrigen
Phase in eine nichtwäßrige und von dort in eine zweite wäßrige
Phase auch Verfahren vorgeschlagen, die mit Flüssigmembranen
in Form von Emulsionen arbeiten. Ein solches Verfahren
ist Gegenstand der oben bereits erwähnten DE-OS 26 51 759.
Der Nachteil solcher Verfahren besteht darin, daß die Stabilität
der Emulsion ein kritischer Faktor ist, der den Spielraum
des Verfahrens limitiert, da ein Brechen der Emulsion
während des Verfahrens unbedingt vermieden werden muß. Außerdem
findet auch bei Verfahren dieser Art ein direktes mechanisches
Vermischen der Metallionen abgebenden wäßrigen mit
der nichtwäßrigen Phase statt, wodurch Verunreinigungen in
diese nichtwäßrige Phase und von dort in die Metallionen
aufnehmende wäßrige Phase gelangen können.
Der Entwicklung des erfindungsgemäßen Verfahrens lag somit
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, welches
die erwähnten Nachteile nicht aufweist, welches insbesondere
eine wirtschaftlichere Alternative zu bekannten
Verfahren darstellt.
Die Lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß
man die nichtwäßrige Flüssigkeit (B), welche den oder die
Komplexbildner enthält, kontinuierlich im Kreislauf durch
die Überführungszonen führt, wobei die Metallionen abgebende
wäßrige Flüssigkeit (A) von der im Kreislauf geführten Flüssigkeit
B durch eine oder mehrere mikroporöse hydrophobe
Membranen getrennt gehalten wird, in deren Poren sich ein
Teil der Flüssigkeit B befindet und daß aus dem Gemisch aus
B und Z in der zweiten Überführungszone durch einen mittels
Membranen durchgeführten Trennprozeß wäßrige Phase wieder
abgetrennt wird.
Das Abtrennen wäßriger Phase aus dem Gemisch kann, wie unten
näher erläutert, je nach der gewählten Membran, erfolgen, indem
man entweder wäßrige Phase (Z) durch die Membran permeieren
läßt oder aber nichtwäßrige Phase (B).
Es wurde festgestellt, daß bei diesem Verfahren ein höherer
Fluß an Metallionen, das ist die Menge der pro Zeiteinheit
von B nach Z überführten Metallionen, resultiert als bei
Verfahren, bei denen ohne direktes Vermischen der Flüssigkeiten B
und Z gearbeitet wird, z. B. Verfahren, bei denen der Übergang
der Metallionen von B nach Z mittels Diffusion durch eine
Membran erfolgt. Die Erklärung hierfür wird in der wesentlich
vergrößerten Grenzfläche zwischen B und Z gesehen, die sich
durch innige mechanische Vermischung dieser Flüssigkeiten
erzielen läßt. Mechanische Vermischung dieser im ruhenden
Zustand nicht mischbaren Flüssigkeiten ist also zur Erzielung
eines erhöhten Metallionenflusses erforderlich. Anschließend
an das mechanische Vermischen muß sich ein Trennprozeß
anschließen, durch den wäßrige Phase aus dem Gemisch abgetrennt
wird und der nunmehr mit Metallionen angereicherte Flüssigkeit
Z liefert. Dieser Trennprozeß wird beim erfindungsgemäßen
Verfahren mittels Membranen durchgeführt.
Das Verfahren läßt sich in vorteilhafter Weise bei der
Erzaufbereitung sowie bei der Abwasserreinigung anwenden. Es
eignet sich sowohl für einen gekoppelten Co-Transport von
Metallkationen wie auch für einen gekoppelten Counter-Transport.
Beim gekoppelten Co-Transport werden Anionen gleichzeitig und
gleichsinnig mit den Kationen überführt. Beim Counter-Transport
erfolgt die erforderliche Aufrechterhaltung der elektrischen
Neutralität in den wäßrigen Flüssigkeiten dadurch,
daß man Kationen einer anderen Art in Gegenrichtung zu den
Metallkationen überführt. Das Verfahren eignet sich in
modifizierter Form auch für die Überführung von metallhaltigen
Anionen.
Das Verfahren wird nunmehr im einzelnen beschrieben.
In einer ersten Überführungszone befindet sich die wäßrige
Flüssigkeit A, welche die zu überführenden Metallionen
enthält, in Kontakt mit jeweils einer der Oberflächen einer
oder mehrerer mikroporöser hydrophober Membranen. An der
jeweils anderen Oberfläche der Membran bzw. Membranen wird
eine nichtwäßrige Flüssigkeit B vorbeigeführt, entweder in
reiner Form oder als Gemisch mit einem Teil einer wäßrigen
Flüssigkeit Z, wie unten näher beschrieben wird. Die
Flüssigkeit B ist in der Regel eine unpolare oder wenig polare
organische Flüssigkeit und enthält mindestens einen Komplexbildner
für die Metallionen. Sollen mehrere Arten von Metallionen
gleichzeitig überführt werden, kann B auch mehrere
Komplexbildner enthalten. Ein Teil der Gesamtmenge der Flüssigkeit
B befindet sich in den Poren der Membran. Die Überführung
der Metallionen aus der Flüssigkeit A in die Flüssigkeit B
erfolgt somit an der A zugekehrten Membranoberfläche.
Aufgrund von Konzentrationsgradienten und des
Komplexbildungsgleichgewichts werden die Metallionen komplex
gebunden und in die Flüssigkeit B überführt. Die Komplexe
diffundieren durch die in den Poren vorliegende Flüssigkeit
B wiederum auf Grund von Konzentrationsgradienten.
Damit diese Diffusion mit einer akzeptablen Geschwindigkeit
abläuft, muß B ein Lösungsmittel für die komplexierten
Metallionen darstellen. An der anderen Membranoberfläche
werden die Komplexe von dem im Kreislauf geführten Anteil
der Flüssigkeit B mitgenommen und zu einer zweiten
Überführungszone geführt. Bei der Ausführungsform, in welcher
die reine Flüssigkeit B verwendet wird, um Metallionen aus
A aufzunehmen, werden in dieser zweiten Zone die Metallionen
aus ihren Komplexen freigesetzt und an eine wäßrige
Flüssigkeit Z abgegeben. Wenn ein Gemisch aus B und Z
in der ersten Überführungszone vorliegt, findet der
Übergang der Metallionen von B nach Z mindestens teilweise
bereits vor dem Eintritt des Gemisches in die zweite
Überführungszone statt. Auf eine Verwendung von Membranen,
zu dem Zweck, wäßrige und nichtwäßrige Flüssigkeit getrennt
zu halten, welche in der ersten Überführungszone unerläßlich
ist, wird in der zweiten verzichtet. Die in der zweiten
Überführungszone verwendeten Membranen dienen vielmehr dem
Zweck, aus dem Gemisch der Flüssigkeiten B und Z wäßrige
Phase wieder abzutrennen. Das direkte mechanische Vermischen von
B und Z in der zweiten Überführungszone ist deshalb möglich,
weil die Flüssigkeit B keine unerwünschten Beimengungen enthält.
Die Flüssigkeit A dagegen kann solche enthalten, entweder
in gelöster oder in dispergierter Form. In A dispergierte
Beimengungen gelangen wegen ihrer Teilchengrößen bzw. ihrer
Polarität nicht in die in den Mikroporen der Membran
vorliegende Flüssigkeit B. In der Flüssigkeit A gelöste
Beimengungen dringen wegen ihrer Polarität nicht in die Poren
der hydrophoben Membran und in die unpolare Flüssigkeit B
ein.
Nachdem die Flüssigkeit B bzw. das Gemisch aus B und Z
die zweite Überführungszone verlassen hat, kann sie wieder
direkt in die erste zurückgeführt werden, um erneut Metallionen
aufzunehmen. Es können sich aber im Kreislauf von B weitere
Überführungszonen befinden, deren Anzahl eine gerade Zahl ist. Auf
diese Weise kann die Flüssigkeit B bzw. das Gemisch der
Flüssigkeiten B und Z abwechselnd in einer Zone
Metallionen aus der Flüssigkeit A aufnehmen und in der
darauffolgenden an die Flüssigkeit Z abgeben und umgekehrt.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens ist somit
dadurch gekennzeichnet, daß man die Flüssigkeit B im
Kreislauf durch mehr als zwei Überführungszonen führt, wobei
deren Gesamtzahl eine gerade Zahl ist und wobei B abwechselnd
in einer Überführungszone Metallionen aus der Flüssigkeit A
aufnimmt und in der darauffolgenden an die Flüssigkeit Z
abgibt und umgekehrt. Auch in dieser Ausführungsform wird
B mit Z vermischt, und anschließend wird aus dem Gemisch
mittels eines Membrantrennprozesses wäßrige Phase
abgetrennt. Der hierdurch erzielbare Vorteil, nämlich eine
erhöhte Menge an in der Zeiteinheit überführten Metallionen,
läßt sich prinzipiell bis zu einem gewissen Ausmaß
zwar auch bei Verwendung von nur zwei Überführungszonen
erzielen, z. B. durch größere Dimensionierung oder
Verwendung einer größeren Anzahl von Hohlfadenmembranen, durch
welche die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt
gehalten wird. Die Verwendung von mehr als zwei
Überführungszonen bietet jedoch demgegenüber den Vorteil, daß
handelsübliche Vorrichtungen verwendet werden können,
während bei größeren Dimensionierungen Spezialanfertigungen
nötig werden können. Darüber hinaus ist eine größere
Dimensionierung über Vergrößerung der Länge der Membranen
nur bis zu einem gewissen Grad sinnvoll, wenn nicht einer
der Vorteile des Verfahrens abgeschwächt werden soll.
Dieser Vorteil besteht in hohen Konzentrationsgradienten
der Metallionen zwischen den Flüssigkeiten A und B, da B
niedrig mit Metallionen beladen in die erste Überführungszone
eintritt und sich erst längs der Membran mit Metallionen
anreichert. Bei großer Dimensionierung der Vorrichtung
kann gegebenenfalls eine sehr starke Anreicherung der
Flüssigkeit B mit Metallionen stattfinden, und es können
daher die Flußwerte, d. h. die Menge an pro Zeiteinheit
von A nach B überführter Metallionen, infolge sinkender
Konzentrationsgradienten niedriger liegen als bei Verwendung
von mehr als zwei Austauschvorrichtungen kleinerer
Dimensionen. In letzterem Fall gibt nämlich die Flüssigkeit
B die Metallionen an die Flüssigkeit Z ab, bevor sie erneut
beladen wird. Bei Verwendung von mehr als zwei Überführungszonen
kann jede zweite von einem gemeinsamen Reservoir der
Flüssigkeit A gespeist werden. Die Flüssigkeit A wird in den
entsprechenden Überführungszonen jeweils durch mikroporöse
hydrophobe Membranen von B getrennt gehalten.
Neben der oben beschriebenen Ausführungsform, bei der die
Flüssigkeit B abwechselnd Metallionen aus der Flüssigkeit
A aufnimmt und an die Flüssigkeit Z abgibt, ist jedoch
auch eine Serienschaltung von Überführungszonen möglich.
Diese Ausführungsform besteht beispielsweise darin, daß die
Flüssigkeit B in mehreren hintereinandergeschalteten
Überführungszonen jeweils Metallionen aus einer Flüssigkeit A
aufnimmt, bevor sie die Metallionen an eine Flüssigkeit Z
abgibt.
Um hohe Konzentrationsgradienten zwischen den Flüssigkeiten
A und B zu erreichen, besteht eine bevorzugte Ausführungsform
darin, daß die Flüssigkeit A im Kreislauf geführt
wird, wobei sie in Gegenrichtung zur Strömungsrichtung der
Flüssigkeit B an den Membranoberflächen geführt wird. Die
Flüssigkeit A kann aber auch stationär vorliegen.
Um in der Flüssigkeit A die elektrische Neutralität
aufrechtzuerhalten, können z. B. Anionen gleichzeitig und
gleichsinnig mit den Metallkationen überführt werden. Diese Variante
stellt den sogenannten gekoppelten Co-Transport dar. Geeignet
für diese Variante sind z. B. Kronenäther, wie sie in Journal
of Membrane Science 9 (1981), Seiten 83 ff., beschrieben werden,
da Kronenäther auch Anionen mitführen können. Kronenäther sind
cyclische Verbindungen, die im Ring nur Kohlenstoff- und
Sauerstoffatome aufweisen, wobei im Ring Ätherbindungen vorliegen
und wobei zwischen je zwei Sauerstoffatomen im Ring mindestens
zwei Kohlenstoffatome vorhanden sind. Die Kronenäther eignen
sich jedoch auch für das unten beschriebene Verfahren des
gekoppelten Counter-Transports. Ihre Verwendung stellt eine
bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens dar. Neben den
unsubstituierten Kronenäthern sind auch Derivate der Kronenäther
wie Substituenten tragende Kronenäther geeignet.
Besonders bevorzugt ist es, die elektrische Neutralität
in den wäßrigen Flüssigkeiten dadurch aufrechtzuerhalten,
daß man einen sogenannten gekoppelten Counter-Transport
durchführt, bei dem Kationen X, die mit den Metallionen
nicht identisch sind, in Gegenrichtung überführt werden.
Zum einen bietet dieses Verfahren den Vorteil, daß auch
Komplexbildner verwendet werden können, welche zum Transport
von Anionen ungeeignet, aber z. B. wegen ihrer Selektivität
für manche Metallionen erwünscht sind. Besonders geeignete
Komplexbildner dieser Art sind chelatbildende Hydroxyoxime,
wie sie in Journal of Membrane Science 2 (1977), Seiten
213 ff., beschrieben sind. Eine bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens besteht also darin, daß man bei der
Verfahrensvariante des gekoppelten Counter-Transports
chelatbildende Hydroxyoxime als Komplexbildner verwendet. Andere
geeignete Komplexbildner sind organische Phosphorsäurederivate
wie z. B. Phosphorsäure-di-(2-äthylhexyl)-ester
und organische Phosphinoxide, z. B. Trioctylphosphinoxid,
sowie Amine, z. B. Trioctylamin.
Gekoppelte Counter-Transportverfahren besitzen den großen
Vorteil, daß Metallionen gegen ihren Konzentrationsgradienten
überführt werden können. Dies bedeutet, daß ein Überführen
von Metallionen aus der Flüssigkeit A über die Flüssigkeit
B in die Flüssigkeit Z möglich ist, selbst wenn die
Konzentration der Metallionen in Z bereits größer ist als in A.
Dies wird ermöglicht, wenn der Konzentrationsgradient der
Kationen X noch größer ist und die Triebkraft liefert.
Das Verfahren läuft dann so lange ab, wie
Hierbei bedeuten X A und X Z die Konzentrationen
der Kationen X in den Flüssigkeiten A bzw. Z, M A und M Z die
entsprechenden Konzentrationen der Metallionen und n M und n X
die Wertigkeiten der Metallionen bzw. der Kationen X. Bevorzugt
verwendet man Wasserstoffionen als Kationen X. Die o. a.
Bedingung bedeutet dann, daß die Flüssigkeit Z stärker sauer
sein muß als die Flüssigkeit A. In der Regel liegt der
pH-Wert von Z bei 0,5 bis 1,5, der von A bei 2,5 bis 6.
Um die o. a. Bedingung über längere Zeit aufrechtzuerhalten,
empfiehlt es sich, in der Flüssigkeit A durch Neutralisieren
der übergeführten Wasserstoffionen einen weitgehend konstanten
ppH-Wert beizubehalten, was z. B. durch Zugabe eines
Puffers geschehen kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens ist somit
dadurch gekennzeichnet, daß gekoppelt mit dem Überführen
der Metallionen ein Überführen von Kationen X, die mit den
Metallionen nicht identisch sind, in Gegenrichtung zur
Überführung der Metallionen durchgeführt wird, wobei die
Kationen X in der Flüssigkeit B ebenfalls in Form von
gelösten Komplexen vorliegen. Die Kationen X müssen hierbei
in der Flüssigkeit B deshalb als gelöste Komplexe vorliegen,
damit sie schnell aus der Flüssigkeit Z in die
Flüssigkeit A überführt werden können. Der bzw. die in der
Flüssigkeit B vorhandene(n) Komplexbildner muß bzw. müssen
also auch die Kationen X komplexieren, und B muß ein
Lösungsmittel für die komplexierten Kationen X darstellen.
Für den Fall des gekoppelten Counter-Transports ist es
weiterhin bevorzugt, daß die Konzentration (X Z ) von X in Z
größer ist als die Konzentration (X A ) von X in A und daß
wobei M A und M Z die Konzentration der Metallionen
in den Flüssigkeiten A bzw. Z und wobei n M und n X die
Wertigkeiten der Metallionen bzw. der Kationen X bedeuten.
Ferner besteht eine bevorzugte Variante darin, daß
M Z größer ist als M A .
Weiter bevorzugte Ausführungsformen bestehen darin, daß
die Kationen X Wasserstoffionen sind und für diesen Fall
darin, daß in der Flüssigkeit A durch Neutralisieren der
übergeführten Wasserstoffionen ein weitgehend konstanter
pH-Wert aufrechterhalten wird.
Für das Verfahren werden mikroporöse hydrophobe Membranen
verwendet, um die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B
getrennt zu halten.
Unter mikroporösen Membranen werden hierbei Membranen
verstanden, welche mittlere Porendurchmesser etwa im Bereich
von 0,05 µm bis 10 µm aufweisen. Entscheidend für ihre
Eignung für ein bestimmtes Verfahren ist hierbei jeweils
der Durchmesser an der engsten Stelle, welche ein Teilchen
passieren muß, das von einer Membranoberfläche an die
andere gelangen soll.
Um die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt zu
halten, sind aus der Gruppe der mikroporösen Membranen
solche besonders geeignet und daher bevorzugt, welche
ein sogenanntes verzelltes Porensystem aufweisen. Im Innern
der Membran sind hier neben den Poren annähernd kugelförmige
Zellen vorhanden, welche durch Verbindungsporen miteinander
verbunden sind. Die Zellen können dabei mittlere Durchmesser
von etwa 0,5 µm bis etwa 100 µm besitzen. Die Verbindungskanäle,
welche die Poren darstellen, bestimmen, ob ein bestimmtes
Teilchen noch durch die Membran hindurchgelangen
kann und weisen in der Regel mittlere Durchmesser von etwa
0,05 bis 10 µm auf. Membranen dieser Struktur sind deshalb
für das Verfahren besonders geeignet, weil sie die
überwiegende Zahl der sich anbietenden Komplexbildner in das
Porensystem aufnehmen können, nicht aber in der Flüssigkeit
A dispergierte Verunreinigungen größerer Teilchenaggregationen.
Geeignete Porenstrukturen solcher Membranen sind u. a.
in der DE-OS 27 37 745 beschrieben. Die entsprechenden
Ausführungen dieser Schrift werden zum Inhalt der hier
vorliegenden Anmeldung gemacht.
Bei diesen Membranstrukturen lassen sich, begründet u. a.
durch das Vorhandensein der Zellen, große Porenvolumina
einstellen, d. h. Porenvolumina von 65-85% des Gesamtvolumens
der Membran. Größere Porenvolumina, das sind die
Volumina der Zellen und der Verbindungsporen zusammengenommen,
ermöglichen es, eine größere Menge der Flüssigkeit
B im Porensystem unterzubringen und führen damit zu einer
größeren Menge an Metallionen, welche in der Zeiteinheit
durch die Membran diffundieren können. In einer bevorzugten
Ausführungsform des Verfahrens beträgt deshalb das
Porenvolumen der Membranen 65-85% ihres Gesamtvolumens. In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beträgt das
Porenvolumen 70-80% des Gesamtvolumens.
Die Wandstärke der Membranen, durch welche die Flüssigkeit A
von der Flüssigkeit B getrennt gehalten wird, kann, was
die Durchführbarkeit des Verfahrens betrifft, nahezu
beliebig gewählt werden, lediglich nach unten existieren
Grenzwerte, bedingt durch die Stabilitätsanforderungen an
die Membran. Da die verwendeten Flüssigkeiten gewisse Drucke
auf die Membran ausüben, können bei großen Porenvolumina
Stabilitätsgründe eine untere Grenze für die Wandstärke
festlegen. Da andererseits größere Wandstärken zu längeren
Diffusionswegen für die Metallionenkomplexe führen, ist es
zweckmäßig, nicht zu große Wandstärken zu verwenden. In
einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens beträgt
daher die Wandstärke der Membranen etwa 50 µm bis etwa
400 µm. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
beträgt die Wandstärke etwa 50 µm bis 300 µm.
Die Membranen, durch welche A von B getrennt gehalten wird,
sind hydrophob. Darunter ist zu verstehen, daß die innere
Oberfläche der Membranen, welche durch die Oberflächen der
Poren bzw. der Zellen und der Verbindungsporen gebildet
wird, hydrophob sein muß. Dies läßt sich entweder dadurch
erzielen, daß man für die gesamte Membran ein hydrophobes
Material verwendet, oder indem man Membranen verwendet,
deren innere Oberfläche hydrophobiert ist. Dies kann z. B.
bei Vorliegen einer hydrophobierenden Beschichtung der Fall
sein. Durch die Hydrophobie wird einerseits gewährleistet,
daß die unpolare oder sehr wenig polare, mit Wasser nicht
oder nicht nennenswert mischbare Flüssigkeit B leicht in
die Membranporen eindringt, da hydrophobe Membranen durch
unpolare Flüssigkeiten gut benetzt werden. Andererseits
verhindert die Hydrophobie des Membranmaterials das
Eindringen von Wasser bzw. der Flüssigkeit A, da wäßrige
Flüssigkeiten gegenüber diesen Materialien wesentlich höhere
Benetzungsdrucke aufweisen als unpolare organische
Flüssigkeiten. Der Benetzungsdruck ist derjenige Druck, den eine
Flüssigkeit mindestens aufweisen muß, um in das Porensystem
einer Membran eindringen zu können. Er liegt für Wasser
gegenüber hydrophobem Polypropylen bei etwa 2,5 bis 3 bar,
wenn die Verbindungsporen an ihrer jeweils engsten Stelle
Durchmesser von etwa 0,4 µm aufweisen. Diesen Werten liegt
folgende Bestimmungsmethode für den Benetzungsdruck zugrunde:
Aus dem zu untersuchenden Membranmaterial wird ein Hohlfaden
mit einer Wandstärke von ca. 100-200 µm hergestellt. Die
Porenstruktur des Hohlfadens soll in etwa mit der der später
zu verwendenden Membran übereinstimmen. Das Lumen des
gereinigten und getrockneten Hohlfadens wird mit der zu
untersuchenden Flüssigkeit gefüllt, deren Druck daraufhin
langsam erhöht wird. Der Benetzungsdruck ist derjenige
Druck, bei welchem der erste Flüssigkeitstropfen aus der
äußeren Hohlfadenoberfläche austritt, was leicht visuell
festgestellt werden kann. Da die wäßrige Flüssigkeit A
bei dem Verfahren einen Druck unterhalb desjenigen
Benetzungsdruckes aufweist, den sie gegenüber den hydrophoben
Membranen besitzt, wird ein Eindringen von Wasser sowie
von darin gelösten polaren Beimengungen in die Membran,
welche A von B getrennt hält, verhindert. Lediglich die
durch Komplexbildung in der Flüssigkeit B in Lösung gehenden
Metallionen vermögen in das Porensystem einzudringen.
Hydrophobe Membranen, welche geeignet sind, die Flüssigkeit
A von der Flüssigkeit B getrennt zu halten, bestehen z. B.
aus Polyolefinen oder halogenierten Polyolefinen. Als
besonders geeignet haben sich Membranen aus Polypropylen wie
z. B. Accurel® (Fa. Enka AG, Wuppertal) oder aus Polyvinylidenfluorid
(PVDF) erwiesen. Die Verwendung von Membranen aus
Polypropylen oder aus PVDF stellt eine bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens dar.
Die Hydrophobie dieser Membranen allein würde nicht
ausreichen, um das Eindringen von Wasser oder polaren, in
der wäßrigen Flüssigkeit A gelösten Beimengungen in die
Membran zu verhindern, wenn dieses Eindringen über eine
Vermischung mit der Flüssigkeit B erfolgen würde. Aus diesem
Grund darf B mit der Flüssigkeit A nicht oder nicht nennenswert
mischbar sein. Darunter ist zu verstehen, daß die
Löslichkeit von B in A sowie die Löslichkeit von A in B
nicht größer sein darf als etwa 0,5 bis 1 g/l.
Für die Membranen, durch welche die Flüssigkeit A von der
Flüssigkeit B getrennt gehalten wird, können mikroporöse
hydrophobe Materialien z. B. in Form von Flach- oder
Spiralmembranen verwendet werden. Als besonders geeignet haben
sich jedoch Membranen in Form von Hohlfäden oder Rohren
erwiesen, da diese große Oberflächen bei relativ niedrigem
Volumen aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens werden daher Membranen in Form von Hohlfäden oder
Rohren verwendet. Eine weiter bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens besteht darin, daß die Membranen
senkrecht angeordnet sind und die nichtwäßrige Flüssigkeit
B jeweils von oben nach unten an den Oberflächen der Membranen
parallel zu den Oberflächen vorbeigeführt wird. B kann dabei außen
an den Membranen oder durch deren Lumina geführt werden.
Durch das Führen jeweils von oben nach unten wird ein
Druckabfall der Flüssigkeit B längs der Hohlfäden oder Rohre
durch den hydrostatischen Druck ganz oder teilweise kompensiert.
Diese Kompensierung eines sonst stattfindenden Druckabfalls
führt zu einer Vergleichmäßigung des Metallionentransports
über die gesamte Membranlänge.
Die Flüssigkeit B kann aus einem oder mehreren
Komplexbildnern ohne weitere Zusätze bestehen. Eine bevorzugte
Ausführungsform besteht jedoch darin, daß B die Lösung
eines oder mehrerer Komplexbildner(s) in einem unpolaren
Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch ist. Da die
Diffusionsgeschwindigkeit der Metallionenkomplexe im
Porensystem von der Viskosität der Flüssigkeit B abhängt,
ist häufig Zusatz eines niedrigviskosen Lösungsmittels
vorteilhaft.
Nachdem die im Kreislauf geführte Flüssigkeit B die
Metallionen aus der Flüssigkeit A aufgenommen hat und nunmehr
komplex gebunden enthält, wird sie der zweiten Überführungszone
zugeführt. Hier erfolgt ein mechanisches Vermischen
der Flüssigkeit B mit der Flüssigkeit Z. Dabei werden die
Metallionen aus ihren Komplexen freigesetzt und an die
Flüssigkeit Z abgegeben. Damit die nachfolgende Abtrennung
von mit Metallionen angereicherter Flüssigkeit Z in
wirtschaftlicher Weise durchführbar ist, darf die Flüssigkeit
B mit der Flüssigkeit Z nicht oder nicht nennenswert
mischbar sein. Dies bedeutet, daß die Löslichkeit von B in Z
und umgekehrt nicht größer sein darf als etwa 0,5 bis 1 g/l.
Um große Grenz- bzw. Austauschfläche zwischen B und Z zu
schaffen, ist wegen der Nichtmischbarkeit der Flüssigkeiten
im ruhenden Zustand ein mechanisches Vermischen erforderlich.
Dies kann durch einen herkömmlichen Rührvorgang bewerkstelligt
werden. Inniges Vermischen fördert dabei den
Metallionenaustausch. Die zeitliche Dauer dieses Mischvorgangs
kann normalerweise relativ kurz sein und wird im
Einzelfall von den Volumina der Flüssigkeiten und anderen
Parametern bestimmt wie z. B. denen der chemischen Reaktion.
Die zeitliche Dauer kann gegebenenfalls dadurch abgekürzt
werden, daß der Misch- bzw. Rührvorgang bei erhöhter Temperatur
durchgeführt wird.
Nach dem Vermischen der Flüssigkeiten B und Z sind
Metallionen in Z angereichert. Um diese zurückzugewinnen, wird
aus dem Gemisch wäßrige Phase wieder abgetrennt. Diese
abgetrennte wäßrige Phase ist in ihrer qualitativen
Zusammensetzung mit der ursprünglich eingesetzten Flüssigkeit
Z identisch. Sie unterscheidet sich von ihr durch einen
höheren Gehalt an Metallionen und im Fall des gekoppelten
Counter-Transports durch einen niedrigeren Gehalt an Kationen
X, also beispielsweise an Wasserstoffionen. Wie unten näher
erläutert, kann der mittels Membranen durchgeführte Trennprozeß
so erfolgen, daß B von Z vollständig getrennt wird,
daß also nach dem Trennprozeß eine praktisch reine organische
Phase (B) und eine praktisch reine wäßrige Phase (Z,
jedoch mit erhöhtem Gehalt an Metallionen) erhalten wird.
Es kann jedoch auch in einer Ausführungsform des Verfahrens
unvollständig getrennt werden. Bei dieser Variante wird aus
dem Gemisch aus B und Z nur ein Teil der mit Metallionen
angereicherten reinen Phase Z abgetrennt, wobei die andere
aus diesem Trennvorgang erhaltene Komponente immer noch
ein Gemisch aus B und Z darstellt. Dieses Gemisch unterscheidet
sich von dem bei dem Mischvorgang erhaltenen also dadurch,
daß nunmehr sein Gehalt an wäßriger Phase niedriger ist.
An Stelle der reinen Flüssigkeit B wird in diesem Fall somit
ein Gemisch aus B und Z in die erste Überführungszone
zurückgeführt, wo dieses Gemisch wieder Metallionen aus dem Anteil der
Flüssigkeit B aufnimmt, der sich in den Poren der Membranen
dieser Überführungszone befindet. Anschließend wird das
Gemisch wieder der mechanischen Vermischung und dann dem
Trennprozeß zugeführt, wo wieder ein Teil der mit Metallionen
angereicherten wäßrigen Flüssigkeit Z abgetrennt wird. Die bei
dieser Ausführungsform auftretende Abnahme des Gehalts an
wäßriger Flüssigkeit kann kontinuierlich oder diskontinuierlich
kompensiert werden. Dies geschieht z. B. dadurch, daß man
eine noch mit Metallionen anzureichernde Menge an Z, das
also die ursprüngliche Zusammensetzung von Z aufweist,
beim Mischvorgang zudosiert. Es kann aber im Einzelfall
auch chargenweise, das heißt ohne Zudosierung wäßriger
Flüssigkeit zu dem Gemisch gearbeitet werden,
wobei nach mehreren Kreisläufen des Gemisches die organische
Flüssigkeit B und die wäßrige Flüssigkeit Z vollständig
voneinander getrennt werden können.
Die hier beschriebene Variante der unvollständigen Trennung
des Gemisches stellt eine bevorzugte Ausführungsform des
Verfahrens dar. Da bei jedem Durchlaufen des Trennprozesses
nur Teile der wäßrigen Flüssigkeit abgetrennt werden, läßt
sich bei einem kontinuierlichen Verfahren einerseits der
Trennprozeß gegenüber einem Prozeß mit vollständiger Trennung
verkürzen, andererseits muß in der Stufe des mechanischen
Vermischens weniger wäßrige Flüssigkeit Z neu zugemischt
werden, wodurch sich auch diese Stufe abkürzen läßt.
Die hier beschriebene Ausführungsform der unvollständigen
Trennung läßt sich dann durchführen, wenn für den
Trennvorgang Membranen verwendet werden, die für die wäßrige
Flüssigkeit Z mit den darin gelösten Metallionen permeabel
sind, unter den Verfahrensbedingungen jedoch nicht permeabel
für unpolare organische Flüssigkeiten. Für diese Ausführungsform
des Verfahrens werden also Membranen mit hydrophiler
innerer Oberfläche verwendet, die unten beschrieben werden.
Für die Ausführungsform der vollständigen Trennung der
Flüssigkeiten B und Z eignen sich ebenfalls die oben
angesprochenen Membranen mit hydrophiler innerer Oberfläche.
Es können für diese Variante jedoch auch Membranen mit
hydrophober innerer Oberfläche verwendet werden. Die
Ausführungsform der vollständigen Trennung besteht darin,
daß nach dem Vermischen der Flüssigkeiten B und Z diese
wieder vollständig durch den mittels Membranen durchgeführten
Trennprozeß voneinander getrennt werden. In diesem Fall
wird die reine Flüssigkeit B wieder der ersten Überführungszone
zugeführt, um dort Metallionen aufzunehmen. Anschließend
erfolgt wieder ein Vermischen mit Flüssigkeit Z.
Im Fall der Verwendung von Membranen mit hydrophober innerer
Oberfläche für den Trennprozeß ist die Membran für die
Flüssigkeit B permeabel, nicht dagegen für die mit Metallionen
angereicherte Flüssigkeit Z. In diesem Fall permeiert
also die Flüssigkeit B durch die Membran und wird wieder dem
Kreislauf zugeführt. Diese Ausführungsform des Verfahrens, die
als Methode der vollständigen Trennung bezeichnet wird, kann
so durchgeführt werden, daß die Flüssigkeiten B und Z praktisch
vollständig voneinander getrennt werden, daß also praktisch
die gesamte Menge von B durch die Membran permeiert und
praktisch reine Flüssigkeit Z erhalten wird. Dies ist jedoch
wegen des Zeitaufwands weniger wirtschaftlich. Im Normalfall
wird man sich damit begnügen, nur die Hauptmenge von B aus
dem Gemisch mittels der hydrophoben Membran zu entfernen und
in den Kreislauf zurückzuführen, so daß die aus dem Gemisch
abgetrennte wäßrige Phase noch organische Beimengungen enthält,
die dann ggf. mittels einer Nachreinigung entfernt und
ebenfalls in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Trotz
der Tatsache, daß die wäßrige Phase noch organische
Beimengungen enthalten kann, wird auch für diese Verfahrensweise
die Bezeichnung "vollständige Trennung" beibehalten.
Dies geschieht deshalb, um sie von der oben beschriebenen
Variante der "unvollständigen Trennung" zu unterscheiden, bei
der sich ein Gemisch aus den Flüssigkeiten B und Z im
Kreislauf befindet und bei der die Membran für wäßrige Phase
permeabel ist.
Die beiden Möglichkeiten der Ausführungsform der Membranen,
nämlich entweder mit hydrophober oder mit hydrophiler innerer
Oberfläche, werden nun im einzelnen vorgestellt.
Unter innerer Oberfläche werden hierbei die Zonen der
Membran verstanden, mit denen die Flüssigkeit, die durch
die Membran permeiert, in Berührung kommt. Dies sind
demnach im Fall der oben beschriebenen mikroporösen Membranen,
in denen definierte Poren und gegebenenfalls Zellen vorliegen,
die Oberflächen der Poren und Zellen. Im Fall der
unten abgehandelten Membranen, bei denen keine Öffnungen
oder Poren im eigentlichen Sinn mehr vorliegen, kann
dagegen von einer Oberfläche von Poren nicht mehr gesprochen
werden. Hier wird die Charakteristik dieser "inneren
Oberfläche" durch das Material bestimmt, aus dem die
Membranen bestehen.
Für das Verfahren geeignete Membranen mit hydrophober
innerer Oberfläche sind mikroporöse hydrophobe Membranen, wie
sie auch für die erste Überführungszone verwendet werden, um
dort die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt zu halten.
Die oben beschriebenen, für diesen Zweck bevorzugten
Ausführungsformen werden auch für die Trennung des
Gemisches aus den Flüssigkeiten B und Z bevorzugt, sofern
Membranen mit hydrophober innerer Oberfläche verwendet
werden. Besonders bevorzugte Membranmaterialien sind
hierbei wiederum Polypropylen und Polyvinylidenfluorid (PVDF).
Wie bereits beschrieben, erfolgt im Fall der Anwendung
dieser hydrophoben Membranen eine vollständige Trennung
von B und Z. B permeiert hierbei durch die Membranen, während
Z wegen des hohen Benetzungsdrucks von wäßrigen Flüssigkeiten
gegen die hydrophoben Membranen nicht in die Membran
eindringt.
Wenn Membranen mit hydrophiler innerer Oberfläche verwendet
werden sollen, bei denen die Flüssigkeit Z permeiert, können
ebenfalls mikroporöse Membranen aus hydrophoben Polymeren
eingesetzt werden, wie sie oben beschrieben wurden. Nur muß
vor der Verwendung dieser Membranen in diesem Fall ihre
innere Oberfläche hydrophiliert werden. Diese Hydrophilierung
kann z. B. durch Imprägnieren mit einer Lösung eines
hydrophilen Materials geschehen. Eine besonders einfache
Methode besteht daneben darin, daß man eine mikroporöse
hydrophobe Membran, z. B. aus Polypropylen, mit einer das Membranmaterial
gut benetzenden organischen wassermischbaren Flüssigkeit, z. B.
Äthanol, tränkt und anschließend mit Wasser in Kontakt
bringt. Durch die Mischbarkeit von Äthanol mit Wasser wird
das Eindringen von Wasser in das Porensystem auch bei
Normaldruck ermöglicht. Durch nachfolgendes Spülen mit
Wasser läßt sich das Äthanol aus den Poren verdrängen. Eine
so behandelte Membran, die bereits mit Wasser benetzt ist,
ermöglicht das Eindringen weiterer Mengen Wasser, ohne daß
es, wie im Fall einer trockenen hydrophoben Membran, der
Überwindung eines hohen Benetzungsdruckes bedarf. So behandelte
Membranen werden demnach im Sinne der vorliegenden
Anmeldung ebenfalls als Membranen mit hydrophiler innerer
Oberfläche bezeichnet.
Eine andere Ausführungsform von Membranen mit hydrophiler
innerer Oberfläche stellen Membranen dar, die aus einem
hydrophilen Material bestehen. In diesem Fall bedarf es
natürlich keines Hydrophilierungsprozesses mehr. Geeignete
Membranmaterialien hierfür sind z. B. regenerierte Cellulose,
Polysulfon oder ein organisches Polymeres, an das
ionische Gruppen gebunden sind, wie Polystyrol, das durch
sulfonsaure Gruppen oder durch organische Ammoniumgruppen
substituiert ist. Membranen aus diesen Materialien
sind für das Verfahren bevorzugt.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform hydrophiler
Membranen besteht darin, daß Membranen verwendet werden,
bei denen der maximale Durchmesser der Porendurchgänge an
den äußeren Oberflächen und im Innern der Membranen 100 nm
beträgt. Da bei Verwendung von hydrophilen Membranen die
Permeation der organischen Flüssigkeit B unterbunden werden
muß, trägt in diesem Fall nicht nur die Natur des
Membranmaterials, sondern auch dessen Struktur zur Erfüllung
dieser Forderung bei.
Durch die Einhaltung der genannten Obergrenze von 100 nm
als Maximalwert für den Durchmesser der Porendurchgänge
soll gewährleistet werden, daß jeder Porendurchgang an
seiner engsten Stelle im Innern der Membran einen Durchmesser
von nicht mehr als 100 nm aufweist und daß auch an der
Oberfläche der Membran keine Öffnungen oder Poren mit
größerem Durchmesser vorhanden sind.
Der maximale Durchmesser einer Pore an ihrer engsten Stelle
im Innern der Membran läßt sich mit Hilfe der bekannten
Blaspunktmethode ermitteln. Für die Ermittlung der
Durchmesser von Poren oder Öffnungen an der Membranoberfläche
eignen sich optische Methoden, wie z. B. Elektronenmikroskopie.
Wie im Fall der Membranen, durch welche die Flüssigkeit
A von der Flüssigkeit B getrennt gehalten wird, sind auch
für den Trennprozeß Membranen in Form von Hohlfäden oder
Rohren bevorzugt, da sie ein sehr günstiges Verhältnis
von Oberfläche zu Volumen aufweisen.
Gegebenenfalls kann es von Vorteil sein, die nach dem
Trennprozeß erhaltene wäßrige Flüssigkeit Z bzw. die
erhaltenen Teilmengen an Z einer weiteren Trennoperation
zu unterziehen, um noch vorhandene Reste der Flüssigkeit B
oder Teilen davon zu entfernen. Damit kann man ggf. zu
einer höheren Reinheit der mit Metallionen angereicherten
Flüssigkeit Z gelangen, aus der dann die Metalle in reiner
Form isoliert werden kann. Diese Nachreinigung bietet
sich als weiterer Verfahrensschritt auch für den Fall
der Abwasserreinigung an. Diese nachfolgende Trennoperation
kann z. B. ebenfalls mittels Membranen oder auch
mittels einer herkömmlichen Abscheidevorrichtung durchgeführt
werden. Die hierbei erhaltenen Anteile der Flüssigkeit
B werden zweckmäßigerweise in den Kreislauf zurückgeführt.
Eine Ausführungsform des Verfahrens ist schematisch in
vereinfachter Darstellung in Abb. 1 wiedergegeben.
Dargestellt ist hier eine Ausführungsform, bei der für den
Trennprozeß eine Membran mit hydrophiler innerer Oberfläche
vewendet wird, die also die Permeation der wäßrigen
Flüssigkeit Z zuläßt.
Zur besseren Veranschaulichung ist für die erste
Überführungszone I sowie für den Verfahrensabschnitt des
Trennprozesses II nur je eine Membran in Form eines Hohlfadens
1 bzw. 2 dargestellt. Die Hohlfäden sind mittels einer
Einbettmasse 3 in die Gehäuse 4 bzw. 5 eingebettet. Diese
Einbettmasse 3 kann beispielsweise aus Polyurethan bestehen.
An den Gehäusen 4 und 5 sind Anschlüsse 6, 7, 8, 9 für
Flüssigkeitszu- bzw. -ablauf angebracht. Im Außenraum 10
der Hohlfäden der ersten Überführungszone I befindet sich
die wäßrige Flüssigkeit A, die über die Anschlüsse 6 und 7
mittels der Pumpe 11 entlang des durch 12 dargestellten
Weges im Kreislauf geführt werden kann.
Im Außenraum 13 der Hohlfäden der zweiten Überführungszone II
befindet sich die mit Metallionen angereicherte Flüssigkeit
Z oder Teile davon, je nachdem, ob nach der Ausführungsform
der vollständigen Trennung oder der unvollständigen Trennung
gearbeitet wird.
Diese Anteile von Z stammen aus dem in das Lumen 14 der
Hohlfäden geführten Gemisch aus B und Z. Diese Anteile von
Z, die mittels der Membran abgetrennt wurden, verlassen
das Gehäuse 5 bei den Anschlüssen 8 und/oder 9 und folgen
dem durch die Linien 15 bzw. 16 angegebenen Weg. Sie können
anschließend über eine Pumpe 17 einer (nicht dargestellten)
Vorrichtung zwecks Nachreinigung zugeführt oder anderweitig
weiterverarbeitet werden.
Je nachdem, ob nach der Methode der vollständigen oder der
unvollständigen Trennung gearbeitet wird, tritt die im
Kreislauf geführte Flüssigkeit B oder deren Gemisch mit Z
in das Lumen 18 der Hohlfäden der ersten Überführungszone (I) ein. Sie
wird dabei durch die Pumpe 19 entlang des Weges gefördert,
der durch die Linie 20 dargestellt ist.
Nach dem Verlassen der ersten Überführungszone folgt die
mit Metallionen beladene Flüssigkeit B bzw. das Gemisch
dem durch die Linie 21 angegebenen Weg und tritt in eine
Mischvorrichtung 22 ein. In dieser Mischvorrichtung wird
Flüssigkeit Z aus einem Reservoir 23 zudosiert. Zur innigen
Vermischung dient ein Rührer 24. Das Gemisch folgt dann dem
durch die Linie 25 angegebenen Weg und wird durch eine
(nicht dargestellte) Pumpe in das Lumen 14 der Hohlfäden 2
geführt, die dem Trennprozeß dienen.
An den Gehäusen, der Mischvorrichtung sowie den
Flüssigkeitsleitungen können (nicht dargestellte) Heizvorrichtungen
angebracht sein.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist gegenüber bekannten
Verfahren folgende Vorteile auf:
- 1. Durch die Verwendung mikroporöser hydrophober Membranen zwischen den Flüssigkeiten A und B wird verhindert, daß unerwünschte Beimengungen in die Flüssigkeit B gelangen. Die Metalle liegen bereits in B und somit auch in der Flüssigkeit Z in hoher Reinheit vor.
- 2. Die Verwendung der erwähnten Membranen erfordert keine aufwendigen Schritte der Trennung von A und B, wie sie bei Verfahren ohne Membranen erforderlich sind.
- 3. Wegen des Führens der Flüssigkeit B im Kreislauf tritt B in die erste Überführungszone, wo es Metallionen aus A aufnimmt, niedrig mit Metallionen beladen ein. So kann ein hoher Konzentrationsgradient zwischen A und B, der zu hohen Flußwerten führt, aufrechterhalten werden. Dies gilt in noch höherem Maße dann, wenn das bevorzugte Verfahren angewandt wird, bei dem A im Gegenstrom zu B geführt wird.
- 4. Mikroporöse Membranen mit verzellter Porenstruktur und großen Porenvolumina, wie sie bevorzugt verwendet werden, um die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt zu halten, können eine größere Menge an Metallionen in das Porensystem aufnehmen als Membranen ohne Zellen und mit kleineren Porenvolumina. Dadurch lassen sich höhere Werte für den Fluß an Metallionen erzielen.
- 5. Die Verluste an Komplexbildner im Porensystem, die durch eine gewisse Löslichkeit des Komplexbildners in der wäßrigen Flüssigkeit A auftreten können, werden durch die im Kreislauf geführte Flüssigkeit B ständig ausgeglichen, da diese in die Poren der verwendeten mikroporösen hydrophoben Membranen eindringen kann.
- 6. Das Führen der Flüssigkeit B im Kreislauf ermöglicht die Hintereinanderschaltung einer größeren Anzahl von Überführungszonen, so daß in ein und demselben System eine größere Menge an Metallionen von A nach Z überführt werden kann.
- 7. Das innige Vermischen der Flüssigkeiten B und Z erhöht den Metallionenfluß gegenüber Verfahren, bei denen eine solche Vermischung nicht stattfindet.
- 8. Trennung des Gemisches aus B und Z mittels Membranen ist weniger aufwendig als Trennoperationen über Abscheidung, die oft mehrfach durchgeführt werden müssen. Die Trennung über Membranen erlaubt es, das gesamte Verfahren kontinuierlich durchzuführen: Das nach dem Trennprozeß erhaltene Gemisch aus B und Z bzw. die erhaltene reine Flüssigkeit Z wird im Kreislauf wieder der ersten Überführungszone zugeführt.
Die Erfindung wird nunmehr durch Beispiele veranschaulicht.
Als wäßrige Flüssigkeit A diente eine wäßrige Lösung von
Kupfer-II-sulfat mit einem pH-Wert von 3,5. Die zu
überführenden Metallionen waren somit Cu++-Ionen. Der pH-Wert
der Lösung wurde während des Verfahrens durch Zugabe von
wäßriger NaOH-Lösung annähernd konstant gehalten. 6,6 l
dieser wäßrigen Lösung A wurden kontinuierlich mit einer
Rate von 250 l/Stunde Im Kreislauf gepumpt und durchströmten
während dieses Kreislaufs die Lumina der mikroporösen
hydrophoben Hohlfäden, die in der ersten Überführungszone als
Membranen verwendet wurden. Die im Kreislauf gepumpte
wäßrige Flüssigkeit A enthielt während des Verfahrens 160
ppm Cu. Dieser Wert wurde zu Beginn des Prozesses eingestellt
und während des Verfahrens konstantgehalten. Die
konstante bEibehaltung des Volumens von 6,6 l einer
Konzentration von 160 ppm erfolgte einerseits durch kontinuierliche
Zugabe von wäßriger Lösung, die 2000 ppm Cu enthielt,
und kontinuierlicher Entnahme des gleichen Volumens wäßriger
Lösung mit 160 ppm Cu aus dem Kreislauf. Um Volumen und
Koinzentration der im Kreislauf geführten wäßrigen Lösung A
beizubehalten, waren bei diesem Beispiel eine kontinuierliche
Zuführung von 2000 ppm Cu enthaltender Lösung mit
880 ml/Stunde und eine kontinuierliche Entnahme von 160 ppm
Cu enthaltender Lösung mit ebenfalls 880 ml/Stunde erforderlich.
Die im Kreislauf geführte wäßrige Lösung trt am oberen
Ende der senkrecht angeordneten Hohlfadenmembranen in deren
Lumina bei einem Druck von 1,8 bar ein und am unteren Ende
der Hohlfäden bei einem Druck von 1,2 bar aus. Anschließend
wurde ihr Druck im Kreislauf wieder auf 1,8 bar erhöht.
Als Membranen für diese erste Überführungszone wurden
800 Hohlfäden aus mikroporösem Polypropylen verwendet,
die in Form eines Stoffaustauschmoduls vorlagen. Der Innendurchmesser
jedes Hohlfadens betrug 0,3 mm, der Außendurchmesser
0,6 mm, was einer Wandstärke von 150 µm entspricht.
Der maximale Porendurchmesser betrug 0,57 µm, gemessen mit
der Blaspunktmethode, die Länge der Hohlfäden 216 mm, die
gesamte Austauschfläche (= innere Oberfläche der Hohlfäden)
0,163 m². Im Außenraum der Hohlfäden wurde parallel zu den
Oberflächen der Hohlfäden und von unten nach oben ein
Gemisch aus organischer Phase B und wäßriger Flüssigkeit Z
im Kreislauf vorbeigeführt. Dieses Gemisch enthielt 90
Gew.-% organische Phase B und 10 Gew.-% wäßrige Flüssigkeit
Z. Das im Kreislauf geführte Volumen betrug 6,6 l, die mit
120 l/Stunde umgepumpt wurden. Die Flüssigkeit B war eine
10gew.-%ige Lösung von LIX 63/70 in Kerosin. LIX 63/70
ist eine von der Firma Henkel Corp., Kankakee, Illinois,
USA, beziehbare Mischung zweier Hydroxyoxime. Die Flüssigkeit
Z, die im Gemisch mit B an den Hohlfäden vorbeigeführt wurde,
war eine 13 000 ppm Cu enthaltende schwefelsaure Lösung
von Kupfer-II-sulfat mit einem pH-Wert von 0,64.
Das im Kreislauf geführte Gemisch aus B und Z wurde nach
dem Verlassen des Moduls der ersten Überführungszone einem
Behälter zugeführt, in dem kontinuierlich frische wäßrige
Schwefelsäure eines pH-Werts von 0,55 mit einer Rate von
100 ml/Stunde zudosiert wurde.
In dem Behälter erfolgte mittels Rühren ein mechanisches
Vermischen von B und Z.
Das Zu- und Abführen des Gemisches zu bzw. aus dem Behälter
erfolgte kontinuierlich.
Nach dem Vermischen wurde der Druck des im Kreislauf
geführten Gemisches auf 2,1 bar erhöht. Anschließend trat
das Gemisch in einen Modul ein, der eine Flachmembran aus
mit ionischen Gruppen modifiziertem Polystyrol enthielt
(Polyelektrolytmembran Amicon UM 10 der Firma Amicon
mit einem vom Hersteller angegebenen "Poren"-radius von
1,5 nm). Dieser Modul, der die zweite Überführungszone
darstellt, diente dazu, aus dem Gemisch der Flüssigkeiten
B und Z einen Teil der wäßrigen Phase Z abzutrennen. Z
permeiert hierbei durch die hydrophile Membran. Die
Flachmembran besaß die Form einer Scheibe mit einem Durchmesser
von 76 mm.
Durch den nach dem cross-flow-Prinzip durchgeführten
Trennvorgang wurden kontinuierlich 100 ml/Stunde wäßrige Phase
abgetrennt. Wegen der Zuführung wäßriger Lösung im o. a.
Mischbehälter blieben somit das Volumen des im Kreislauf
geführten Gemisches und auch das Verhältnis 90% B/10% Z
konstant.
Nach dem Verlassen der zweiten Überführungszone wurde das
Gemisch aus B und Z auf einen Druck von 1 bar gebracht,
bevor es wieder der ersten Überführungszone zugeführt wurde.
Unter diesen Bedingungen ergab sich ein Fluß an Cu-Ionen
zwischen den Flüssigkeiten A und B/Z von 15,7 µg/mc²·min,
wobei sich die Flächenangabe cm² auf die Gesamtaustauschfläche
der Polypropylen-Hohlfäden bezieht.
Gegenüber Beispiel 1 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die frische wäßrige Lösung, die der im Kreislauf geführten
wäßrigen Lösung A zudosiert wurde, enthielt 2200 ppm Cu.
Die Rate dieser Zudosierung und die Rate der Entnahme von
A aus dem Kreislauf betrug 875 ml/Stunde.
Das Gemisch aus B und Z enthielt 65 Gew.-% B und 35 Gew.-%
Z. Das im Gemisch vorhandene Z war eine schwefelsaure
Lösung mit 8100 ppm Cu und einem pH-Wert von 0,53.
Im Mischbehälter wurde wäßrige Schwefelsäurelösung mit
168 ml/Stunde zugegeben, in der zweiten Überführungszone
168 ml/Stunde an wäßriger Flüssigkeit Z abgetrennt.
Die Membran der zweiten Überführungszone, in der die
Abtrennung eines Teils von Z erfolgte, war eine Flachmembran
auf Polysulfonbasis (Amicon PM 10 der Firma Amicon mit
einem vom Hersteller angegebenen "Poren"-radius von 1,9 nm).
Unter diesen Bedingungen wurde für den Übergang der Cu-
Ionen von A nach B/Z anfänglich ein Wert von 17 µg/cm²·min
erhalten. Dieser Wert fiel jedoch während des Verfahrens
etwas ab.
Gegenüber Beispiel 1 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die zur im Kreislauf geführten Flüssigkeit A kontinuierlich
zudosierte und aus dem Kreislauf entnommene Menge betrugen
1155 ml/Stunde. Die zugeführte Lösung enthielt 1880 ppm Cu.
Die im Kreislauf geführte Flüssigkeit A enthielt 560 ppm Cu.
Das im Kreislauf geführte Gemisch aus B und Z enthielt
65 Gew.-% B und 35 Gew.-% Z. Das im Gemisch vorhandene Z
enthielt 16 500 ppm Cu und wies einen pH-Wert von 1,1 auf.
Die im Mischbehälter zudosierte wäßrige Schwefelsäure besaß
einen pH-Wert von 0,69 und wurde mit 100,4 ml/Stunde
zudosiert. In der zweiten Überführungszone wurden mittels
Membranen ebenfalls etwa 100 ml/Stunde an wäßriger Lösung
Z abgetrennt.
Als Membranen in der zweiten Überführungszone, die der
Abtrennung von wäßriger Phase Z aus dem Gemisch dienten, wurden
Hohlfäden aus mikroporösem Polypropylen verwendet.
Die inneren Oberflächen der Hohlfäden waren durch die oben
beschriebene Methoden des Tränkens mit Äthanol vorher hydrophiliert
worden. Es wurden sieben Hohlfäden mit einem inneren
Durchmesser von 1,8 mm, einem äußeren Durchmesser von 2,6 mm,
einem Porenvolumen von 75% und einem maximalen Porendurchmesser
von 0,55 µm verwendet.
Es wurde ein Fluß an Cu-Ionen von 16,3 µg/cm²·min ermittelt.
In allen drei Beispielen wies die abgetrennte wäßrige Phase
Z einen Gehalt an Kerosin von weniger als 1% auf.
Claims (29)
1. Verfahren zum Überführen von Metallionen aus einer wäßrigen
Flüssigkeit A in eine nichtwäßrige Flüssigkeit B und von B
in eine wäßrige Flüssigkeit Z, wobei B in einer ersten
Überführungszone die Metallionen aus A aufnimmt und dann zu
einer zweiten Überführungszone geführt wird, wo es
mit Z mechanisch vermischt wird und die
Metallionen an Z abgibt, wobei ferner die Flüssigkeit B mit
den Flüssigkeiten A und Z nicht oder nicht nennenswert
mischbar ist, mindestens einen Komplexbildner für die
Metallionen enthält und ein Lösungsmittel für die komplexierten
Metallionen darstellt, dadurch gekennzeichnet, daß man die
Flüssigkeit B kontinuierlich im Kreislauf durch die
Überführungszonen führt, wobei die Flüssigkeit A von der im
Kreislauf geführten Flüssigkeit B durch eine oder mehrere
mikroporöse hydrophobe Membranen getrennt gehalten wird,
in deren Poren sich ein Teil der Flüssigkeit B befindet
und daß aus dem Gemisch aus B und Z in der zweiten
Überführungszone durch einen mittels Membranen durchgeführten
Trennprozeß wäßrige Phase wieder abgetrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Flüssigkeit B im Kreislauf durch mehr als zwei
Überführungszonen führt, wobei deren Gesamtzahl eine
gerade Zahl ist und wobei B abwechselnd in einer
Überführungszone Metallionen aus der Flüssigkeit A aufnimmt
und in der darauffolgenden an die Flüssigkeit Z abgibt
und umgekehrt, wobei die Flüssigkeit B in den entsprechenden
Überführungszonen jeweils mit der Flüssigkeit Z
mechanisch vermischt und aus diesem Gemisch jeweils durch
einen mittels Membranen durchgeführten Trennprozeß
wäßrige Phase wieder abgetrennt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß gekoppelt mit dem Überführen der Metallionen ein
Überführen von Kationen X, die mit den Metallionen nicht
identisch sind, in Gegenrichtung zur Überführung der
Metallionen durchgeführt wird, wobei die Kationen X in
der Flüssigkeit B ebenfalls in Form von gelösten Komplexen
vorliegen.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kationen X Wasserstoffionen sind.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Flüssigkeit A durch Neutralisieren der übergeführten
Wasserstoffionen ein weitgehend konstanter pH-
Wert aufrechterhalten wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit A im Kreislauf
geführt wird, wobei sie in Gegenrichtung zur Strömungsrichtung
der Flüssigkeit B an den Membranoberflächen
geführt wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß für das Getrennthalten der
Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B und/oder für den
Trennprozeß Membranen in Form von Hohlfäden oder Rohren
verwendet werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß in der bzw. den Überführungszone(n),
in der bzw. denen B Metallionen aus A aufnimmt,
die Membranen senkrecht angeordnet sind und die
Flüssigkeit B jeweils von oben nach unten an ihren Oberflächen
parallel zu den Oberflächen vorbeigeführt wird.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Porenvolumen der Membranen,
durch welche die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit
B getrennt gehalten wird, 65-85% ihres Gesamtvolumens
beträgt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Porenvolumen der Membranen, durch welche die Flüssigkeit
A von der Flüssigkeit B getrennt gehalten wird,
70-80% ihres Gesamtvolumens beträgt.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der Membranen,
durch welche die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit
B getrennt gehalten wird, etwa 50 bis 400 µm beträgt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wandstärke der Membranen, durch welche die Flüssigkeit
A von der Flüssigkeit B getrennt gehalten wird, etwa
50 bis 300 µm beträgt.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Membranen, durch
welche die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt
gehalten wird, aus Polypropylen bestehen.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Membranen, durch
welche die Flüssigkeit A von der Flüssigkeit B getrennt
gehalten wird, aus Polyvinylidenfluorid bestehen.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die für den Trennprozeß
verwendeten Membranen aus einem mikroporösen, hydrophoben
Polymeren bestehen.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die für den Trennprozeß verwendeten Membranen aus einem
Material gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
14 bestehen.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die für den Trennprozeß
verwendeten Membranen eine hydrophile innere Oberfläche
aufweisen.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Membranen aus einem Grundmaterial nach den Ansprüchen
15 oder 16 bestehen, dessen innere Oberfläche hydrophiliert
ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Membranen aus einem hydrophilen Material bestehen.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das hydrophile Material aus regenerierter Cellulose
besteht.
21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das hydrophile Material aus Polysulfon besteht.
22. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Material aus einem organischen Polymeren besteht,
an das ionische Gruppen gebunden sind.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
das organische Polymere Polystyrol ist.
24. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Durchmesser
der Porendurchgänge der Membranen an den äußeren
Oberflächen und im Innern der Membranen 100 nm beträgt.
25. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit B die
Lösung eines oder mehrerer Komplexbildner in einem
unpolaren Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch ist.
26. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß als Komplexbildner
Kronenäther verwendet werden.
27. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß als Komplexbildner
chelatbildende Hydroxyoxime verwendet werden.
28. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis
27, dadurch gekennzeichnet, daß an die Stelle der im
Kreislauf geführten Flüssigkeit B ein Gemisch aus den
Flüssigkeiten B und Z tritt, daß im Kreislauf mittels
des Trennprozesses dem Gemisch kontinuierlich oder
diskontinuierlich ein Teil der mit Metallionen angereicherten
Flüssigkeit Z entzogen wird und daß diese Abtrennung
eines Teils der Flüssigkeit Z gegebenenfalls durch
Zudosierung von nicht mit Metallionen angereicherter
Flüssigkeit Z ganz oder teilweise ausgeglichen wird.
29. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
28, dadurch gekennzeichnet, daß der nach dem Trennprozeß
erhaltene Anteil der Flüssigkeit Z durch eine weitere
Trennoperation von gegebenenfalls noch enthaltenen
Anteilen der Flüssigkeit B getrennt wird und daß die
hierbei erhaltenen Anteile an B in den Kreislauf zurückgeführt
werden.
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