DE3441036A1 - Zangenvorrichtung fuer ein endoskop - Google Patents
Zangenvorrichtung fuer ein endoskopInfo
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Description
Zangenvorrichtung für ein Endoskop
Die Erfindung betrifft eine Zangenvorrichtung für ein Endoskop.
Eine derartige Zangenvorrichtung, wie sie in Fig.1 der zugehörigen
Zeichnung dargestellt ist, umfaßt ein Zangen- oder Klemmelement, das in eine Eintrittsöffnung 3 eingeführt wird,
die am ßedienungstei 1 2 eines Endoskops 1 vorgesehen ist,und
das von einer Austrittsöffnung 7, die am Endabschnitt 6 des Endoskops 1 vorgesehen ist, über wenigstens einen nicht dargestellten
Kanal vorsteht, der in einem Verbindungsteil 4 und in einem gebogenen Teil 5 des Endoskops ausgebildet ist,
wodurch sich der gewünschte Gegenstand ergibt.
Wie es in Fig.1 und Fig.2 der zugehörigen Zeichnung dargestellt
ist, umfaßt die Zangenvorrichtung ein flexibles Rohr 10, das in den Kanal des Endoskops 1 eingeführt werden kann, einen
Bedienungsteil 11, der am Fußteil 10a des Rohrs 10 vorgeseien
ist, einen Zangenkopf 12, der am vorderen Teil 10b des Rohrs 10 vorgesehen ist, und zwei Zangenschalen oder Zangenscheren
8, die die Zange bilden und am Kopf 12 so vorgesehen' sind,daß
sie öffnen und schließen können.
Jede Zangenschere 8 weist einen Verbindungsteil 8a und eine
Verbindungsverlängerung 13 auf, die über ein Verbindungsglied 14 mit einer Drahtkupplung 16 verbunden ist, die mit der
Spitze 15a eines Betätigungsdrahtes 15 verbunden ist, der sich
durch das Rohr 10 erstreckt, so daß die Zangen vorrichtung mit dem Betätigungsdraht 15 verbunden ist.
3U1036
Der Betätigungsdraht 15 weist einen nicht dargestellten Fußteil
auf, der mit einem Bedienungsstial 17 des Bedienungsteils
11 verbunden ist.
Wenn der Stiel 17 vor-und zurückbewegt wird, kann sich der Draht 15 im Rohr 10 vor- und zurückbewegen, so daß die beiden
Zangenscheren 8 um einen Verbindungsstift 19 als Drehachse geöffnet und geschlossen werden können, der an einer Abdeckung
18 vorgesehen ist, die eine Schlitzöffnung des Kopfes
12 aufweist.
Die beiden Zangenscheren 8 der Vorrichtung 9 sind so ausgebildet, daß die Verlängerung 13, die am Verbindungsteil 8a der
Scheren 8 vorgesehen ist, mit dem Verbindungsglied 14 über einen ersten Verbindungsstift verbunden ist, wobei das Verbindungsglied
14 mit dem Betätigungsdraht 15 über das Kopplungselement 15 verbunden ist,und die Verbindungsteile 8a der
Scheren 8 miteinander und mit der Abdeckung 18 mit der Schlitzöffnung am Kopf 12 verbunden sind, so daß die Zangenscheren
sich schließen und öffnen können.
Die Verbindungseinrichtung dieser Bauteile wird im folgenden anhand der Fig.3a und 3b sowie 4 und 5 beschrieben. Wie es
in Fig.3a dargestellt ist, liegt ein Anschlagteil 13a der" Verlängerung 13 am Verbindungsglied 14 an, ist eine Öffnung
13b der Verlängerung 13 zu einer Öffnung 14a des Verbindungsgliedes
14 ausgerichtet und ist ein Verbindungsstift 20 in die zueinander ausgerichteten öffnungen 13b und 14a eingesetzt
und eingepaßt.
Der Stift 7Θ hat eine Länge, die größer als die Strecke ^1 ist,
die gleich der Summe der Stärke der Verlängerung 13 und des Verbindungsgliedes 14 ist, so daß ein Kopfteil 20a des Stiftes
20 und die Seitenfläche des Verbindungsgliedes 14 nach dem Einpassen des Stiftes 20 in die öffnungen 13b und 14a
miteinander fluchten und ein vorderer Teil 20b des Stiftes
20 von der Seitenfläche der Verlängerung 13 vorsteht.
Der vorstehende vordere Teil 20b des Stiftes 20 wu.de anschließend
verstemmt, um eine plastische Verformung hervorzurufen, die zur Bildung eines verstemmten Teils 20c führt, so
daß der Stift 20 in den öffnungen 13b und 14a gehalten ist, und somit die Verlängerung 13 und das Verbindungsglied 14
über den Stift 20 drehbar miteinander verbunden sind, wie es in Fig.3b dargestellt ist.
Wie es in Fig.4 dargestellt ist, sind anschließend die beiden
Verbindungsglieder 14 an einem Anschlagteil 16b des Kopplungselementes
16 zur Anlage gebracht, ist eine öffnung 14b des Verbindungsgliedes 14 zu einer öffnung 16a des Kopplungselementes 16 ausgerichtet und ist ein Verbindungsstift 21
in die öffnungen 14b und 16a eingesetzt und eingepaßt, um dadurch die Verbindungsglieder 14 mit dem Kopplungselement
und somit mit dem Betätigungsdraht 15 zu verbinden.
Der Stift 21 hat eine Länge, die größer als die Strecke L2
ist, die gleich der Summe der Stärke des Kopplungselementes 16 und der beiden Verbindungsglieder 14 ist, so daß ein
Kopfteil 21a des Stiftes 21 und die Seitenfläche eines Verbindungsgliedes
14 miteinander fluchten, und ein vorderer Teil des Stiftes 21 von der Seitenfläche des anderen Verbindungsgliedes
14 nach dem Einpassen des Stiftes 21 in die Öffnungen 14b und 16a vorsteht. Dieser vorstehende vordere
Teil des Stiftes 21 wurde anschließend verstemmt, um eine plastische Verformung zu bewirken, die zur Bildung eines
verstemmten Teils 21c führt, so daß der Stift 21 in den öffnungen 14b und 16a gehalten ist, und somit das Kopplungselement
16 und die beiden Verbindungsgleider 14 über den Stift
21 drehbar miteinander verbunden sind.
Wie es in Fig.5 dargestellt ist, sind zur Verbindung der beiden
Zangenscheren 8 mit der Abdeckung 18 mit Schlitzöffnung
des Zangenkopfes 12 die Verbindungsteile 8a der beiden Zangen 8 in die Schlitzöffnung der Abdeckung 18 eingesetzt, so
daß die beiden Verbindungsglieder 14, die mit den Teilen 8a verbunden sind, und das Kopplungselement 16, das mit den beiden
Verbindungsgliedern 14 verbunden ist, gleichfalls in die Schlitzöffnung eingesetzt sind.
Anschließend werden die öffnungen 8b der beiden Verbindungsteile
8a zu den Öffnungen 18a der Abdeckung 18 ausgerichtet und wird ein Verbindungsstift 22 in die zueinander ausgerichteten
Öffnungen 8b und 18a eingesetzt.
Der Stift 22 hat gleichfalls eine Länge, die größer als die Strecke I3 ist, die gleich dem Außendurchmesser der Abdeckung
18 ist, so daß ein Kopfteil 22a des Stiftes 22 und eine Seitenfläche der Abdeckung 18 miteinander fluchten und ein vorderer
Teil des Stiftes 22 von der anderen Seitenfläche der Abdeckung 18 vorsteht, nachdem der Stift 22 in die öffnungen
8b und 18a eingepaßt ist. Dieser vorstehende vordere Teil des Stiftes 22 wird verstemmt, um eine plastische Verformung hervorzurufen,
die zur Bildung eines verstemmten Teils 22c führt, so daß der Stift 22 in den Öffnungen 8b und 18a gehalten ist,
und somit die beiden Zangenscheren 8 und die Abdeckung 18 drehbar über den Stift 22 miteinander verbunden sind.
Wie es oben beschrieben wurde, erfolgt die Verbindung der jeweiligen
Bauteile über die verstemmten Teile 20c,21c und 22c,
der Verbindungsstifte 20,21 und 22, so daß das Verstemmen
sehr kompliziert wird. Darüberhinaus ist es notwendig, die jeweiligen verstemmten Teile 20c,21c und 22c während der Bearbeitung
abzufeilen, um diese Teile 20c,21c und 22c mit den Oberflächen der Verlängerung 13,des Verbindungsgliedes 14 und
der Abdeckung 18 jeweils koplanar zu machen. Es ist gleich-
-S-
falls notwendig, die jeweiligen Bauteile zu justieren und Abweichungen
in der Qualität bei den jeweiligen, die Bearbeitung ausführenden Arbeitern auszugleichen, da die Arbeitsverhältnisse
der jeweiligen Verbindungsteile von den Verbindungsverhältnissen
der jweiligen Stifte 20,21 und 22 abhängen.
Durch die Erfindung sollen die oben beschriebenen Mangel der
herkömmlichen Zangenvorrichtung beseitigt werden und soll somit
eine Zangenvorrichtung für ein Endoskop geschaffen werden, bei der der aufgrund des Verstemmens bisher aufwendige
Arbeitsvorgang der Verbindung der jeweiligen Bauteile erleichtert ist und die Arbeitsverhältnisse der jeweiligen Verbindungsteile
nicht von den Verbindungsverhältnissen der Stifte abhängen.
Die erfindungsgemäße Zangenvorrichtung für ein Endoskop umfaßt
zwei Zangenschalen oder -scheren, die schließen und öffnen können und von denen jede einen Verbindungsteil und einen
davon ausgehenden Verlängerungsteil aufweist, ein Verbindungselement,
das mit der Verlängerung über einen ersten Verbindungsstift verbunden ist, einen Betätigungsdraht mit einem
Verbindungsteil, der über einen zweiten Verbindungsstift mit
dem Verbindungselement verbunden ist, ein flexibles Rohr mit einem Verbindungsteil, der mit den Verbindungsteilen der
Scheren über einen dritten Verbindungsstift verbunden ist,wobei der dritte Stift gleichfalls die Verbindungsteile der
Scheren miteinander verbindet, und der ßetätigungsdraht durch das flexible Rohr verläuft, einen ersten Drehzapfen, der
die Verlängerung mit dem Verbindungselement verbindet, einen zweiten Drehzapfen, der das Verbindungselement mit dem Verbindungsteil
des Betätigungsdrahtes verbindet, und einen dritten Drehzapfen, der die Verbindungsteile miteinander und diese
mit dem Verbindungsteil des flexiblen Rohres verbindet.
Die jeweiligen Drehzapfen umfassen einen Zapfenkörper mit gleichem Durchmesser über seine Länge, einen Kopfteil mit einem
Durchmesser, der größer als der des Körpers ist, und einen vorderen Teil mit einem Durchmesser gleich dem des Zapfenkörpers.
Der vordere Teil des Drehzapfens ist durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen, um ihn mit dem entsprechenden Material
der Verlängerung der Zangenscheren, des Verbindungselementesund
des Verbindungsteils des flexiblen Rohres zu verbinden.
Die aufgeschmolzenen Teile des Drehzapfens werden über einen Laserfleck, dessen Durchmesser größer als der des aufzuschmelzenden
Endabschnittes ist und/oder über eine Vielzahl von Laserflecken gebildet, von denen jeder einen Durchmesser
hat, der kleiner als der des aufzuschmelzenden Endabschnittes ist.
Im folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig . 1 in einer perspektivischen Ansicht ein
herkömmliches Endoskop und eine Zangenvorrichtung für ein derartiges Endoskop,
Fig.2 in einer Teilschnittansicht die in fig.
1 dargestellte Zangenvorrichtung,
Fig.3a,3b,4 und 5 in teilweise geschnittenen Seitenansichten
die jeweiligen Verbindungsteile der Elemente der herkömmlichen Zangenvorrichtung
,
Fig.6 bis 8 in teilweise geschnittenen Seitenansichten
ein erstes, ein zweites und ein drittes Ausführungsbeispiel der jeweiligen
Drehabschnitte der Drehzapfen bei
einer Zangenvorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig.9a bis 9d in vergrößerten Draufsichten die durch
einen Laserstrahl geschweißten Teile am vorderen Abschnitt der Drehzapfen
in Fig.6 bis 8 ,
Fig.10 und 11 in teilweise geschnittenen Seitenansichten
die Verbindungseinrichtung der jeweiligen Drehteile der Drehzapfen in Fig.6,
Fig.12bis 14 in teilweise geschnittenen Seitenansichten eine erste und eine zweite Abwandlungsform
der jeweiligen Drehteile der Drehzapfen, die in Fig.6 bis 8 dargestellt
sind,
Fig.15 einer vergrößerte Draufsicht zum Ver
gleich und zur Erläuterung der Verbindungseinrichtung
der jeweiligen Drehteile der Drehzapfen in den Fig.4 und 12,
Fig.16 in einer teilweise geschnittenen Sei
tenansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel des Drehteils der Drehzapfen
gemäß der Erfindung, und
Fig.17 in einer teilweise geschnittenen Drauf
sicht noch ein Ausführungsbeispiel des Drehteils des Drehzapfens gemäß der Erfindung
.
/la·
Fig.6 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Zangen- oder Klemm·
elementes für eine Zangenvorrichtung, wobei die Verbindung einer Verbindungsverlängerung 13 der Zangenschale oder Zangenschere
8 mit dem Verbindungsglied 14 dargestellt ist. Dieses Ausführungsbeispiel ist gleich dem in Fig.3 dargestellten
Ausführungsbeispiel mit der Ausnahme, daß ein Drehzapfen 23 statt eines Verbindungsstiftes 20 vorgesehen ist, und
daß der vordere Schmelzteil 23c des Zapfens 23 durch einen Laserstrahl geschweißt ist, um einen geschweißten Teil 24 zu
bilden und dadurch den Drehzapfen 23 mit der Verlängerung 13 zu verbinden.
Der Drehzapfen 23 hat eine Länge 1., die höchstens gleich
der Summe der Stärke der Verlängerung 13 der Schere 8 und des daran anliegenden Verbindungsgliedes 14 ist, und ist in
die Drehöffnungen 13b und 14a so eingesetzt, daß der Kopfteil
23a des Zapfenkörpers 23b in eine Paßöffnung 14e des
Verbindungsgliedes 14 eingepaßt ist, die einen Durchmesser
hat, der größer als der der öffnung 14a ist, und daß das Schmelzende 23c des Zapfenkörpers 23b und die Oberfläche der
Verlängerung 13 höchstens fluchten oder in einer Ebene verlaufen .
Der Schmelzendabschnitt 23c des Drehzapfens 23 ist mit der Verlängerung 13 der Schere 8 dadurch verbunden, daß der Teil
23c längs des Öffnungsumfanges der Drehöffnung 13b durch
Laserschweißen aufgeschmolzen wurde, was die Bildung des
aufgeschmolzenen oder geschweißten Teils 24 zur Folge hat. Der durch den Laserfleck aufgeschmolzene Teil 24 ist vergrößert
in Fig.9 dargestellt. Fig.9a zeigt den Teil 24, der mit nur einem Laserfleck aufgeschmolzen wird, dessen Durchmesser
größer als der des Schmelzendabschnittes 23c ist. Fig.9b zeigt den Teil 24, der mit zwei Laserflecken aufgeschmolzen
ist, von denen jeder den gleichen Durchmesser wie der Endabschnitt 23c hat. Die Fig.9c und 9d zeigen den Teil
• /f3·
24, der mit drei und mehr Laserflecken jeweils aufgeschmolzen ist. Diese Laserstrahlen können auf den aufzuschmelzenden
Endabschnitt in Richtungen parallel zur Achse der öffnung oder schräg dazu gerichtet werden. Zum Laserschweißen kann
ein Laser, wie beispielsweise ein YAG-Laser, ein Kohlendioxidgaslaser
oder ein Rubinlaser verwandt werden.
In Fig. 6 sind gleiche Teile wie in Fig.3 mit gleichen Bezugszeichen
versehen, ihre Beschreibung erübrigt sich,
Fig.7 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Verbindung des Verbindungsgliedes
14, das mit der Verlängerung 13 der Zange 8 verbunden ist, mit dem Betätigungsdraht 15 über das Kopplungselement
16.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Drehzapfen 25, dessen
Länge Ip höchstens gleich der Summe der Stärke des Kopplungselementes
16 und der beiden daran anliegenden Verbindungsglieder 14 ist, in die Drehöffnungen 14b der Verbindungsglieder
14 und die Drehöffnung 16a des Kopplungselementes 16 eingesetzt, woraufhin ein Schmelzendabschnitt 25c
des Drehzapfens 25 dadurch mit einem der Verbindungsglieder 14 verbunden ist, das der Endabschnitt 25c längs des Öffnungsumfanges
der Drehöffnung 14b durch Laserschweißen aufgeschmolzen wurde, was die Bildung eines Schmelzteiles 26
zur Folge hat, so daß der Drehzapfen 25 in den öffnungen 14b und 16a gehalten ist.
Das Schweißen kann in derselben Weise durchgeführt werden,wie
es in den Fig.9a bis 9d beschrieben wurde, so daß sich eine nochmalige Erläuterung erübrigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist ein Kopfteil 25a des Drehzapfens 25 gerade in eine Paßöffnung 14f eingepaßt, die am öffnungsumfang der Öffnung
14b vorgesehen ist und einen Durchmesser hat, der größer als der der Paßöffnung 14b ist.
Fig.8 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Verbindung der Zangenschere
8 mit dem Zangenkopf 12 in Form eines Verbindungsteils des flexiblen Rohres 10.
Bei diesem Ausfiihrungsbeispiel sind die Verbindungsteile 8a
der Scheren 8 in die Schlitzöffnung der Abdeckung 18 eingesetzt und ist ein Drehzapfen 27 in die Drehöffnungen 18a der
Abdeckung 18 und die Dreiiöffnungen 8b der Verbindungsteile
8a der beiden Scheren 8 eingesetzt.
Der Drehzapfen 27 hat eine Länge I3, die höchstens gleich dem
Durchmesser der Abdeckung 18 mit der Schlitzöffnung ist,wobei
ein Schmelzendabschnitt 27c des Drehzapfens 27 zur Seitenfläche der Abdeckung 18 durch Laserschweißen aufgeschmolzen
ist, was zur Ausbildung eines Schmelzteils 28 führt, so daß der Drehzapfen 27 in den öffnungen 18a und 8b gehalten ist
und somit beide Zangenscheren 8 schwenkbar mit der Abdeckung 18 über den Zapfen 27 verbunden sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Kopfteil 27a des Zapfens 27 gerade in eine
Paßöffnung 18b eingepaßt, die am öffnungsumfang der Drehöffnung
18a vorgesehen ist und einen Durchmesser hat, der größer als der der Öffnung 18a ist.
Im folgenden wird anhand von Fig.10, die in einer vergrößerten
Ansicht einen Teil A in Fig.6 zeigt, die Ausbildung des aufgeschmolzenen Teils 24 erläutert.
Das Laserschweißen für den Schmelzendabschnitt 23c des Drehzapfens
23 kann dadurch erfolgen, daß in der in Fig.10 durch einen gestrichelten Pfeil dargestellten Weise ein Laserstrahl
30 auf den Endabschnitt 23c gerichtet wird.
Wenn in diesem Fall der Laserstrahl auf den Schmelzendabschnitt 23c in einer Richtung parallel zur Achse der öffnung
13d gerichtet wird,tritt der Laserstrahl in einen Zwischenraum
P ein, der zwischen der Drehöffnung 13b der Verlängerung
13 und der Drehöffnung 14a des Verbindungsgliedes 14 ausgebildet
ist, so daß der Teil Q gleichfalls derart geschweißt wird, daß die Verlängerung 13 der Schere 8 an das Verbindungsglied
14 geschweißt ist. Auch an dem in Fig.6 dargestellten
Teil B wird der Drehzapfen 23 an die Verlängerung 13 der Zangenschere 8 so geschweißt, daß der Drehzapfen 23, die Zangenschere
8 und das Verbindungsglied 14 in einem Stück zusammengeschweißt
sind, so daß lie sich nicht bewegen können.
Ein derartiger aufgeschmolzene ■ Zustand um den Zapfen 23,
die Schere 8 und das Verbindungsglied 14 herum ist in Fig.11 dargestellt. Um diesen Mangel zu beseitigen, massen die
Zwischenräume zwischen dem Zapfen 23 und der Drehöffnung 13b der Schere 8 und zwischen dem Zapfen 23 und der Drehöffnung
14a des Verbindungsgliedes 14 so schmal wie möglich gemacht werden. Der Grenztoleranzwert liegt gegenwärtig jedoch in
der Größenordnung von +^0,01 mm, so daß der Zwischenraum eine Breite von 0,02 mm bekommt. Wenn die Laserenergie gering
ist, wird der in den Zwischenraum eintretende Laserstrahl den entsprechenden Teil nicht schweißen und wird die Schweißfestigkeit
am gewünschten Teil B gering.
Um den Schmelzendabschnitt 23c des Zapfens 23 und die Drehöffnung 13b der Verlängerung 13 der Schere zu verschweißen,
ist eine gewisse Schweißfestigkeit erforderlich, so daß es
notwendig ist, einen Laserstrahl 30 mit höherer Energie zum Schweißen der Teile 24,26 und 28 zu verwenden. Dieser Laserstrahl
mit höherer Energie führt zu der in Fig.11 dargestellten Schwierigkeit.
Dieses Problem kann durch die in den Fig.12 bis 15 dargestellten
Abwandlungsformen beseitigt werden.
Bei der in Fig.12 dargestellten Abwandlungsform dient der
Kopfteil 23a des Drehzahpfens 23 als Schmelzendabschnitt
3U1036 • /Ib-
anstelle des Schmelzendabschnittes 23c in Fig.6. Das heißt,
daß der Zapfen 23 dadurch mit dem Verbindungsglied 14 verbunden ist, daß der Kopfteil 23a mit einem Durchmesser,der
größer als der des Zapfenkörpers 23b ist, mit einem Laserstrahl
geschweißt wird, was zur Ausbildung eines aufgeschmolzenen Teils 31 führt, so daß der Zapfen 23 in der öffnung
13b gehalten ist und somit der Drehendabschnitt 23c des Zapfens 23 drehbar in der Verlängerung 13 der Zangenschere
vorgesehen ist. Der Aufbau, der in Fig.12 dargestellt ist, ist im übrigen gleich dem in Fig.6 dargestellten Aufbau, so
daß sich seine Beschreibung erübrigt.
Bei der in Fig.13 dargestellten Abwandlungsform kann der
Kopfteil mit großem Durchmesser verhindern, daß der Laserstrahl 30 in die Drehöffnung 13b durch die Drehöffnung 14a
eintritt, so daß ein Schweißen oder Aufschmelzen nur in der Nähe des Teils R in Fig.13 erfolgt, wie es durch eine gestrichelte
Linie dargestellt ist und das oben gestellte Problem damit gelöst werden kann.
Fig.15 zeigt einen Vergleich des aufgeschmolzenen Teils 31
in Fig.12 und 13 mit dem aufgeschmolzenen Teil 24 in Fig.6
und 10. Vorausgesetzt, daß das Aufschmelzen der beiden Teile 24 und 31 unter Verwendung derselben Laserenergie erfolgt',
und daß der Zwischenraum und das Material der Bauteile gleich sind, so wird die gleiche Schmelztiefe in den aufgeschmolzenen
Teilen 24 und 31 erreicht, die Länge 1 am Randabschnitt P im aufgeschmolzenen Teil 24 ist jedoch kleiner
als die Länge m am Randabschnitt R im aufgeschmolzenen Teil 31, so daß die Schweißfestigkeit des Teils 31 erhöht werden
kann.
Bei der in Fig.14 dargestellten Abwandlungsform dient der
Kopfteil 25a des Drehzapfens 25 als Schmelzendabschnitt statt des in Fig.7 dargestellten Schmelzendabschnittes 25c
und dient der Kopfteil 27a des Drehzapfens 27 als Schmelzendabschnitt
anstelle des in Fig.8 dargestellten Schmelzendabschnittes
27c. Der Aufbau,der in Fig.14 dargestellt ist, ist im übrigen gleich dem in den Fig.7 und 8 dargestellten
Aufbau, so daß sich seine Beschreibung erübrigt.
Wenn bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Ende
des Drehzapfens 27 in der Drehöffnung 18a der Abdeckung 18 aufgeschmolzen ist, und das andere Ende des Drehzapfens 20
nicht aufgeschmolzen ist und der Zwischenraum zwischen der
Drehöffnung 18a und dem Drehzapfen 27 am anderen seitlichen Ende des Drehzapfens 27 während der Arbeit der Zangenschere
flexibel wird, wird die Führungsfläche zwischen der Abdeckung 18 und dem Verbindungsglied 14 verschiebbar. Das führt zu
einer nicht gleichmäßigen Arbeit der Zange 8.
Dieses Problem kann durch die in Fig.16 und 17 dargestellten
Abwandlungsformen gelöst werden. Bei der in Fig.16 dargestellten Abwandlungsform sind beide Endabschnitte des Drehzapfens
27 mit dem entsprechenden Material der Abdeckung verschweißt, um ein Spiel des Zapfens 27 zu vermeiden. Das
heißt, daß der Kopfteil 27a des Zapfens 27 auch mit der Abdeckung 18 verschweißt ist, um einen aufgeschmolzenen Teil
33 zu bilden, so daß die Arbeit der Zange 8 gleichmäßig sein kann.
Bei der in Fig.17 dargestellten Abwandlungsform dienen Drehzapfen
35,36,37 jeweils mit gleichem Durchmesser über ihre Länge als Drehzapfen 25,23 und 27. In diesem Fall ist der
Drehzapfen 37 an beiden Enden mit den entsprechenden Materialien der Abdeckung 18 verschweißt, wodurch aufgeschmolzene
Teile 41 und 42 gebildet sind. Die Drehzapfen 35 und sind an einem Ende mit dem entsprechenden Material des Verbindungsgliedes
14 verschweißt, wodurch jeweils aufgeschmolzene Teile 38,39 und 40 gebildet sind.
Durch die erfindungsgetnäße Ausbildung ergeben sich folgende
Vorteile.
Für das Laserschweißtn sind im Gegensatz zum Verstemmen keine
besonderen Erfahrungen und Kenntnisse erforderlich, so daß
das Laserschweißen standardisiert werden kann und Qualitätsabweichungen je nach der jeweiligen Arbeitsperson vermindert
werden können und sich somit eine höhere Ausbeute ergibt.Die Anzahl der Arbeitsschritte kann gleichfalls, verglichen mit
den herkömmlichen Arbeitsschritten beim Verstemmen oder Abfeilen verringert werden. Die Zangenvorrichtung kann gleichmäßig
bewegt werden, da der Verbindungsstift nicht mehr durch das Verstemmen verformt wird.
Im Obigen wurden besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben, an denen verschiedene Änderungen und Abwandlungen vorgenommen werden können. Beispielsweise
kann eine andere Schweißquelle als ein Laserstrahl verwandt werden. Die erfindungsgemäße Ausbildung kann auf andere Zangenarten,
beispielsweise auf bioptische Zangen oder
Scheren oder ähnliches.für ein Endsokop angewandt werden.
- Lee
Claims (15)
- Dr. F. Zumstein sen. - Dr. E. Assmann 3441Dipl.-Ing. F. Klingseisen - Dr. F. Zumstein jun.PATENTANWÄLTEZUGELASSENE VERTRETER BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE3/Li F007-WGOLYMPUS OPTICAL COMPANY LIMITED, Tokyo, JapanZangenvorrichtung für ein EndoskopPATENTANSPRÜCHEZangenvorrichtung für ein Endoskop mit zwei Zangenscheren, die schließen und öffnen können und von denen jede einen Verbindungsteil und einen Verlängerungsteil aufweist, mit einem Verbindungselement, das mit dem Verlängerungsteil über einen ersten Verbindungsstift verbunden ist, mit einem Betätigungsdraht mit einem Verbindungsteil, der mit dem Verbindungselement über einen zweiten Verbindungsstift verbunden ist, und mit einem flexiblen Rohr mit einem Verbindungsteil, der mit den Verbindungsteilen der Scheren über einen dritten Verbindungsstift verbunden ist, wobei der dritte Stift auch die Verbindungsteile der Scheren miteinander verbindet und der Betätigungsdraht durch das flexible Rohr hindurch verläuft,gekennzeichnet durcheinen ersten Drehzapfen, der den Verlängerungsteil mit dem Verbindungselement verbindet, einen zweiten Drehzapfen, der das Verbindungselement mit dem Verbindungsteil des Betätigungsdrahtes verbindet, und einen dritten Drehzapfen, der die Verbindungsteile miteinander und mit dem Verbindungsteil des flexiblen Rohres verbindet.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß die jeweiligen Drehzapfen einen Zapfenkörper mit gleichem Durchmesser über seine Länge, einen Kopfteil mit einem Durchmesser, der größer als der des Zapfenkörpers ist, und einen vorderen Teil umfassen, dessen Durchmesser gleich dem des Zapfenkörpers ist. - 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß der vordere Teil der Drehzapfen durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen ist, um ihn mit dem entsprechenden Material des Verlängerungsteils der Zangenscheren, des Verbindungselementes und des Verbindungsteils des flexiblen Rohres zu verbinden.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß der Kopfteil der Drehzahpfen durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen ist, um ihn mit dem entsprechenden Material des Verlängerungsteils der Zangenscheren, des Verbindungselementes und des Verbindungsteils des flexiblen Rohres zu verbinden.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,daß die aufgeschmolzenen Teile der Drehzapfen durch einenLaserfieck mit einem Durchmesser, der größer als der des aufzuschmelzenden Endteiles ist, und/oder einer Vielzahl von Laserflecken gebildet ist, von denen jeder einen Durchmesser hat, der kleiner als der des aufzuschmelzenden Endteiles ist,
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß der erste Drehzapfen eine Länge(1..) hat, die höchstens gleich der Summe der Stärke des Verlängerungsabschnittes der Zangenschere und des Verbindungselementes ist. - 7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß der zweite Drehzapfen eine Länge (I2) hat, die höchstens gleich der Summe der Stärke der Verbindungselemente und des Verbindungsteils des Betätigungsdrahtes ist. - 8. Vorrichtung, nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß der dritte Drehzapfen eine Länge (I3) hat, die höchstens gleich der Summe der Stärke der Verbindungsteile der Zangenscheren und des Verbindungsteiles des flexiblen Rohres ist. - 9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet,daß der Verbindungsteil des Betätigungsdrahtes ein Kopplungselement ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1,3,4 und 8, dadurch gekennzeichnet,daß der Verbindungsteil des flexiblen Rohres eine Abdeckung mit einer Schlitzöffnung ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß entweder der Kopfteil oder der vordere Teil der jeweiligen Drehzapfen durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen ist, um ihn mit dem entsprechenden Material der Verlängerungsabschnitte der Zangenscheren, des Verbindungselementes und des Verbindungstei Is des flexiblen Rohres zu verbinden.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß beide Endabschnitte des dritten Drehzapfens durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen sind, um sie mit dem entsprechenden Material des Verbindungsteils des flexiblen Rohres zu verbinden. - 13. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß die jeweiligen Drehzapfen einen Zapfenkörper mit gleichem Durchmesser über seine Länge und zwei Endabschnitte umfassen, von denen jeder einen Durchmesser gleich dem des Zapfenkörpers hat. - 14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,daß ein Endabschnitt des ersten Drehzapfens zum Verbinden des Verlängerungsbereiches der Zangenscheren und des Verbindungselementes durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen ist, um ihn mit dem entsprechenden Material des Verbindungselementes zu verbinden. - 15. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,daß wenigstens ein Endabschnitt des zweiten Drehzapfens durch einen Laserstrahl aufgeschmolzen ist, um ihn mit dem entsprechenden Material des Verbindungelementes zu ver· binden.
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