DE3444950C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Herstellung
einer Einhüllverpackung mit den im Oberbegriff des
Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen und zeigt gleichzeitig auch
eine Einhüllenverpackung.
Ein Verfahren und eine Einhüllenverpackung der in Rede
stehenden Art sind in der nachveröffentlichten EP 1 61 214 A mit
älterer Priorität beschrieben. Hier wird ein einziger,
mehrschichtig aufgebauter Zuschnitt eingesetzt, der
heißsiegelfähig sein kann. Eine Schicht des mehrschichtigen
Zuschnitts kann aus einer Aluminiumfolie bestehen. Der
Zuschnitt wird asymmetrisch um die Tafel herumgelegt, so daß
ein abstehendes Deckblatt gebildet wird. An einer
Tafellängsseite wird zur Bildung eines Schlauchs eine
Längsnaht durch eine Siegelung angebracht, indem der freie
Rand des Zuschnitts gegen die Unterseite des Deckblatts
gesiegelt wird. Anschließend werden die stirnseitigen Enden
des Hüllmaterialschlauchs eingefaltet und gegen die
Unterseite der Tafel umgelegt. Schließlich wird das Deckblatt
auf die Unterseite der Tafel übergefaltet, und zwar so, daß
die Einfaltungen der Stirnseiten überdeckt werden. Damit wird
auch dort vorteilhaft nur ein einstückiger Zuschnitt
eingesetzt und die verpackte Tafel erhält das klassische
Aussehen einer Kurvertfaltung. Die Längsnaht durch die
Siegelung wird dabei so angebracht, daß sie sich im Anschluß
an die Kante erstreckt, die zwischen der Tafelunterseite und
einer Tafellängsseite gebildet ist. Beim Einfalten der
beiden Stirnseiten des Hüllmaterialschlauchs steht das
Deckblatt mit der Längsnaht nach außen ab und ist somit kein
Bestandteil des eigentlichen Hüllmaterialschlauchs. Dadurch
wird das saubere und mit definierten Faltlinien verlaufende
Einfalten im Bereich der beiden Stirnseiten erschwert, weil
das Material der Längsnaht in diesem Bereich zwischen
Stirnfaltung und Deckblatt zu liegen kommt. Dadurch können
bei der Verpackung in diesem Bereich Dichtprobleme entstehen.
Die CH-PS 3 27 555 zeigt ein Verfahren und eine
Einhüllverpackung für tafelförmige Gegenstände,
insbesondere Schokoladentafeln, bei denen ein rechteckiger
Zuschnitt aus heißsiegelfähigem Material oder aus Material
mit einer heißsiegelfähigen Beschichtung Anwendung findet.
Der Zuschnitt wird zunächst U-förmig um die zu verpackende
Tafel so herumgelegt, daß eine symmetrische Verteilung des
Zuschnittmaterials bezüglich einer Tafellängsseite erfolgt und
die beiden Schenkel des Zuschnittmaterials auf den beiden
Großflächen der Tafeln anliegen. Anschließend werden die
beiden überstehenden Zuschnitteile parallel zu der anderen
Tafellängsseite hochgefaltet und durch eine Heißsiegelnaht
in Längsrichtung miteinander verbunden. Die beiden auf diese
Art und Weise miteinander verbundenen Kanten des Zuschnitts
werden auf die Oberseite der Tafel aufgefaltet, und zwar so,
daß die Kanten die Großfläche durchschneiden. Auf diese Art
und Weise ist aus dem Zuschnitt ein Hüllmaterialschlauch
gebildet, dessen stirnseitig überstehenden Eden eingefaltet
und auf die Unterseite der Tafel gefaltet werden.
Es ist weiterhin bekannt, z. B. aus dem DE-GM 17 30 039, zwei
Zuschnitte gemeinsam in einem einzigen Faltvorgang um eine zu
verpackende Tafel herumzulegen, wobei der innere
Zuschnittsteil vorzugsweise aus Aluminiumfolie und der äußere
Zuschnittsteil vorzugsweise aus Papier bestehen kann. Der aus
Papier bestehende Zuschnitt wird dabei bereits so
asymmetrisch um die Tafel herumgelegt, daß letztendlich ein
Deckblatt entsteht, welches mit dem übrigen Zuschnittsteil
im Bereich der Tafelunterseite verbunden wird, um die
Verpackung zu schließen. Bei dieser Verpackung müssen zwei
Zuschnittsteile verwendet werden, ohne daß eine Dichtheit
erreicht wird.
Um eine dichte Verpackung zu bekommen, ist es bisher
bekannt, mit einer Zweistationsmaschine zu arbeiten, bei
der also zwei voneinander getrennte Zuschnitte nacheinander
um die Tafel gefaltet werden. Der zuerst eingesetzte
Zuschnitt besteht gewöhnlich aus Aluminiumfolie, die mit
einer Heißsiegelschicht beschichtet sein kann, so daß
das Umfalten und Siegeln hier keine Schwierigkeiten
bereitet und durch diesen ersten Zuschnitt bereits die
Dichtheit erzielt wird. Nachteilig daran ist, daß die
dünne Aluminiumfolie sehr verletzungsanfällig ist gegen
Stoß- oder Druckbeanspruchung. Als zweiter Zuschnitt wird
ein Papierzuschnitt eingesetzt, der gefaltet und verleimt
wird. Der Papierzuschnitt ist nicht dicht und braucht es
im Hinblick auf den ersten dichten Zuschnitt auch nicht
zu sein. Er weist jedoch bereits vorteilhaft das
dekorative Aussehen einer Kurvertfaltung auf. Es ist auch
möglich, statt eines die Tafel vollständig einhüllenden
zweiten Papierzuschnitts eine Banderole zu benutzen. Dabei
tritt der Nachteil auf, daß die stoßempfindliche
Aluminiumfolie des ersten Zuschnittsteils bereits während
des Transports zu der Verkaufsstätte beschädigt werden
kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem
einstückigen Zuschnitt einer Einhüllenverpackung für
tafelförmige Warenstücke, insbesondere nach der EP 1 61 214,
ein Verfahren zu schaffen, mit dem eine einfachere, dichte
Stirnfaltung erreicht werden kann. Dabei soll sich der
Zuschnitt einfach und präzise um die Tafel herumfalten
lassen.
Trotz der Längsnaht soll die Verpackung in ihrem
äußeren Erscheinungsbild weitgehend der bekannten
Kurvertfaltung gleichen. Auch der Teil des Zuschnitts, der
letztendlich an der Tafelunterseite zur Anlage kommt, soll
vollflächig bedeckt sein. Außerdem soll die Verpackung so
ausgeführt werden, daß beim Öffnen der Verpackung die
Verpackung so zerstört wird, daß ein ordnungsgemäßes
Schließen - wie im Neuzustand - ausgeschlossen ist.
Das Verfahren zur Herstellung der Einhüllenverpackung für
tafelförmige Warenstücke kennzeichnet sich erfindungsgemäß
dadurch, daß der Zuschnitt an beiden Tafellängsseiten auf der
das Deckblatt tragenden Seite an beiden Kopfenden
entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen ausgeschnitten
wird, daß die Längsnaht des Hüllmaterialschlauchs am oberen
Längsrand der Tafel gebildet und mit dem über die Längsnaht
vorstehenden Teil des Zuschnitt an die Tafellängsseite
angelegt wird, und daß der an den Kopfenden der Tafel
überstehende Hüllmaterialschlauch einschließlich der
Längsnaht an beiden Enden mit der Stirnfaltung verschlossen
wird, bevor das über die Längsnaht überstehende Deckblatt auf
die Unterseite gefaltet und dort fixiert wird.
Durch die
Bildung der Längsnaht an der Kante der Tafel zwischen der
Oberseite und der Längsseite wird erreicht, daß das Deckblatt
in Richtung auf die Tafelunterseite umgeschlagen wird, daß
die Längsnaht Bestandteil des Hüllmaterialschlauchs wird,
also nicht außerhalb des Hüllmaterialschlauchs zu liegen
kommt, sondern damit bei der Anbringung der Stirnfaltung in
günstiger Weise gehandhabt werden kann. Die durch den Effekt
der Versteifung der Längsnaht erzielte Starrheit der
Verpackung wird sinnvoll für die Stirnfaltung ausgenutzt.
Damit läßt sich die Stirnfaltung mit einer definierten und
präzisen Faltung einlegen, ohne daß abstehende Teile die
Anbringung der Stirnfaltung behindern. Anschließend wird die
Stirnfaltung vollständig in Richtung auf die Unterseite der
Tafel umgelegt, was unabhängig von dem Unterfalten des
Deckblatts auf die Unterseite der Tafel geschieht.
Die Einhüllenverpackung der eingangs beschriebenen Art
kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch, daß die Längsnaht
des Hüllmaterialschlauchs an der Tafellängsseite anliegend
vorgesehen ist, und daß der Zuschnitt an beiden
Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an
beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen
ausgeschnitten ist.
Der einstückige Zuschnitt umgibt die
Tafel asymmetrisch, wobei das Deckblatt durch die
ausgeklinkten Ecken des Zuschnitts bereits fertig gebildet
ist. Durch die Längsnaht ist von einem Teil des Zuschnitts
ein Hüllmaterialschlauch gebildet, der im Bereich der beiden
Kopfenden zugänglich ist, so daß hier ohne Schwierigkeiten je
eine Stirnfaltung durchgeführt werden kann.
Das Deckblatt des
Zuschnitts ist mit dem an der Unterseite der Tafel
anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden, wobei
das Deckblatt umgeschlagene Bereiche der Stirnfaltung
überdeckt.
Durch die besondere Lage der Längsnaht des
Hüllmaterialschlauchs an der Längsseite der Tafel anliegend
ist sie in das Material des Hüllmaterialschlauchs einbezogen.
Durch diese besondere Anordnung der Längsnaht an dieser
Stelle wird das Einfalten der Stirnfaltung nicht behindert,
sondern sogar begünstigt. Die Einhüllverpackung behält
damit das gewohnt gute Aussehen einer Kuvertfaltung bei,
wobei auch die Stirnfaltung mit definierten Faltlinien
einfacher als bisher verwirklicht werden kann. Damit entsteht
eine dichte Verpackung aus einem einzigen, einstückigen
Zuschnitt. Die üblicherweise bedruckten Werbeflächen auf der
Unter- und Oberseite der Tafel sind durchgehend vorgesehen,
so daß der Werbeaufdruck ohne Ansatz oder Trennstelle lesbar
ist. Durch die Ausschnitte des Zuschnitts entsprechend den
jeweiligen Tafelabmessungen wird die Funktion des Deckblatts
sauber von der Funktion des Hüllmaterialschlauchs getrennt
und es erübrigt sich, Teile des Deckblatts bei der Einfaltung
der Stirnfaltung zu berücksichtigen bzw. mit einzubeziehen.
Das Material der umgelegten Stirnfaltung kann mit dem an der
Unterseite der Tafel anliegenden Teil des
Hüllmaterialschlauchs verbunden sein. Dies erbringt den
Vorteil, daß die Verpackung auch bei möglicherweise
ungenügender Verbindung zwischen Deckblatt und
Hüllmaterialschlauch auf der Unterseite der Tafel nur unter
Zerstörung der Verbindung zwischen der Stirnfaltung und dem
Hüllmaterialschlauch geöffnet werden kann.
Der das Deckblatt bildende Zuschnittsteil kann nach der
Anbringung der Längsnaht auf die Unterseite der Tafel
umgeschlagen werden, wobei aus den über das Ende der Tafel
vorstehenden Teilen des Hüllmaterialschlauchs die
Stirnfaltung gebildet wird. Diese Reihenfolge der
Verfahrensschritte kann besonders dann zweckmäßig sein, wenn
nicht ein rechteckiger Zuschnitt, sondern ein Zuschnitt in
zwei eckbereichsmäßig angeordneten Aussparungen eingesetzt
wird.
Eine Ausführungsmöglichkeit der Einhüllverpackung ist in
den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden
beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf den verwendeten einstückigen
Zuschnitt und
Fig. 2 bis 10 Darstellungen einer Tafel in
aufeinanderfolgenden Schritten ihrer Verpackung.
Der einstückige Zuschnitt weist aufeinanderfolgende
Zuschnittsteile 1, 2 und 3 auf, die um die Tafel T
herumgelegt werden, wie es Fig. 2 zeigt. Nach dem Einfalten
des Längsrands des Zuschnittsteils 1 auf den überstehenden
und ein Deckblatt bildenden Zuschnittsteil 3 wird am oberen
Tafellängsrand eine Längsnaht 5 durch Verschweißen oder
Verkleben gebildet.
An den Kopfenden A und B der Tafel T ist in dem
strichpunktiert eingezeichneten Bereich 7 der Zuschnittsteil
3 ausgeschnitten. Nach dem Herumlegen des Zuschnitts auf die
Tafel T bildet sich an deren Enden A und B durch die an die
Tafellängsseite angelegte Längsnaht 5 ein überstehender
Hüllmateialschlauch (Fig. 4 und 5), der nunmehr gemäß den
Fig. 6 bis 8 mit einer Stirnfaltung geschlossen wird. Die
Anbringung der Stirnfaltung ist dabei in keiner Weise
behindert, weil der Zuschnitt hier ausgeklinkt ist. Diese
Stirnfaltung wird gemäß Fig. 7 nach unten umgebogen und auf
den Teil des Hüllmaterialschlauchs auf der Tafelunterseite
gefaltet. Sie kann hier mit Kalt- oder Heißleim auf diesen
Teil des Hüllmaterialschlauchs aufgeklebt werden. Schließlich
wird gemäß Fig. 9 und 10 der Zuschnittsteil 3 als
Deckblatt flach auf den Tafelboden aufgelegt und hier durch
Verklebung oder Verschweißung fest mit der übrigen Hülle
verbunden, wobei der Stirneinschlag an beiden Kopfenden der
Tafel von dem Deckblatt abgedeckt ist.
Claims (3)
1. Verfahren zur Herstellung einer Einhüllverpackung für
tafelförmige Warenstücke, insbesondere Schokoladentafeln, bei
welchem ein Zuschnitt um die Tafel herumgelegt wird und an
einer Tafellängsseite zur Bildung eines Hüllmaterialschlauchs
durch eine Längsnaht versiegelt oder sonstwie verbunden wird,
woraufhin der an den Kopfenden der Tafel überstehende
Hüllmaterialschlauch nach Bildung einer Stirnfaltung auf die
Unterseite der Tafel umgefaltet wird und der über die
Längsnaht überstehende Teil des Zuschnitts als Deckblatt auf
die Unterseite der Tafel gefaltet und mit dem dort
befindlichen Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt an beiden
Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an
beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen
ausgeschnitten wird, daß die Längsnaht des
Hüllmaterialschlauchs am oberen Längsrand der Tafel gebildet
und mit dem über die Längsnaht vorstehenden Teil des
Zuschnitts an die Tafellängsseite angelegt wird, und daß der
an den Kopfenden der Tafel überstehende Hüllmaterialschlauch
einschließlich der Längsnaht an beiden Enden mit der
Stirnfaltung verschlossen wird, bevor das über die Längsnaht
überstehende Deckblatt auf die Unterseite der Tafel gefaltet
und dort fixiert wird.
2. Einhüllverpackung für tafelförmige Warenstücke,
insbesondere Schokoladetafeln, die aus einem einstückigen
Zuschnitt besteht, der asymmetrisch unter Bildung eines
Deckblatts um die Tafel herumgelegt ist und einen durch eine
Längsnaht gebildeten Hüllmaterialschlauch aufweist, der im
Bereich der Kopfenden der Tafel durch eine Stirnfaltung
geschlossen sowie auf die Unterseite der Tafel umgeschlagen
ist, wobei das Deckblatt umgeschlagene Bereiche der
Stirnfaltung überdeckend mit dem an der Unterseite der Tafel
anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnaht (5) des
Hüllmaterialschlauchs an der Tafellängsseite anliegend
vorgesehen ist, und daß der Zuschnitt an beiden
Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an
beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen
ausgeschnitten ist.
3. Einhüllenverpackung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material der umgelegten Stirnfaltung
mit dem an der Unterseite der Tafel anliegenden Teil des
Hüllmaterialschlauchs verbunden ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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Ipc: B65B 11/12 |
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D2 | Grant after examination | ||
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Owner name: KLOECKNER HAENSEL GMBH, 3000 HANNOVER, DE |
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8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |