DE3444950C2 - - Google Patents

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DE3444950C2
DE3444950C2 DE3444950A DE3444950A DE3444950C2 DE 3444950 C2 DE3444950 C2 DE 3444950C2 DE 3444950 A DE3444950 A DE 3444950A DE 3444950 A DE3444950 A DE 3444950A DE 3444950 C2 DE3444950 C2 DE 3444950C2
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Description

Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Herstellung einer Einhüllverpackung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen und zeigt gleichzeitig auch eine Einhüllenverpackung.
Ein Verfahren und eine Einhüllenverpackung der in Rede stehenden Art sind in der nachveröffentlichten EP 1 61 214 A mit älterer Priorität beschrieben. Hier wird ein einziger, mehrschichtig aufgebauter Zuschnitt eingesetzt, der heißsiegelfähig sein kann. Eine Schicht des mehrschichtigen Zuschnitts kann aus einer Aluminiumfolie bestehen. Der Zuschnitt wird asymmetrisch um die Tafel herumgelegt, so daß ein abstehendes Deckblatt gebildet wird. An einer Tafellängsseite wird zur Bildung eines Schlauchs eine Längsnaht durch eine Siegelung angebracht, indem der freie Rand des Zuschnitts gegen die Unterseite des Deckblatts gesiegelt wird. Anschließend werden die stirnseitigen Enden des Hüllmaterialschlauchs eingefaltet und gegen die Unterseite der Tafel umgelegt. Schließlich wird das Deckblatt auf die Unterseite der Tafel übergefaltet, und zwar so, daß die Einfaltungen der Stirnseiten überdeckt werden. Damit wird auch dort vorteilhaft nur ein einstückiger Zuschnitt eingesetzt und die verpackte Tafel erhält das klassische Aussehen einer Kurvertfaltung. Die Längsnaht durch die Siegelung wird dabei so angebracht, daß sie sich im Anschluß an die Kante erstreckt, die zwischen der Tafelunterseite und einer Tafellängsseite gebildet ist. Beim Einfalten der beiden Stirnseiten des Hüllmaterialschlauchs steht das Deckblatt mit der Längsnaht nach außen ab und ist somit kein Bestandteil des eigentlichen Hüllmaterialschlauchs. Dadurch wird das saubere und mit definierten Faltlinien verlaufende Einfalten im Bereich der beiden Stirnseiten erschwert, weil das Material der Längsnaht in diesem Bereich zwischen Stirnfaltung und Deckblatt zu liegen kommt. Dadurch können bei der Verpackung in diesem Bereich Dichtprobleme entstehen.
Die CH-PS 3 27 555 zeigt ein Verfahren und eine Einhüllverpackung für tafelförmige Gegenstände, insbesondere Schokoladentafeln, bei denen ein rechteckiger Zuschnitt aus heißsiegelfähigem Material oder aus Material mit einer heißsiegelfähigen Beschichtung Anwendung findet. Der Zuschnitt wird zunächst U-förmig um die zu verpackende Tafel so herumgelegt, daß eine symmetrische Verteilung des Zuschnittmaterials bezüglich einer Tafellängsseite erfolgt und die beiden Schenkel des Zuschnittmaterials auf den beiden Großflächen der Tafeln anliegen. Anschließend werden die beiden überstehenden Zuschnitteile parallel zu der anderen Tafellängsseite hochgefaltet und durch eine Heißsiegelnaht in Längsrichtung miteinander verbunden. Die beiden auf diese Art und Weise miteinander verbundenen Kanten des Zuschnitts werden auf die Oberseite der Tafel aufgefaltet, und zwar so, daß die Kanten die Großfläche durchschneiden. Auf diese Art und Weise ist aus dem Zuschnitt ein Hüllmaterialschlauch gebildet, dessen stirnseitig überstehenden Eden eingefaltet und auf die Unterseite der Tafel gefaltet werden.
Es ist weiterhin bekannt, z. B. aus dem DE-GM 17 30 039, zwei Zuschnitte gemeinsam in einem einzigen Faltvorgang um eine zu verpackende Tafel herumzulegen, wobei der innere Zuschnittsteil vorzugsweise aus Aluminiumfolie und der äußere Zuschnittsteil vorzugsweise aus Papier bestehen kann. Der aus Papier bestehende Zuschnitt wird dabei bereits so asymmetrisch um die Tafel herumgelegt, daß letztendlich ein Deckblatt entsteht, welches mit dem übrigen Zuschnittsteil im Bereich der Tafelunterseite verbunden wird, um die Verpackung zu schließen. Bei dieser Verpackung müssen zwei Zuschnittsteile verwendet werden, ohne daß eine Dichtheit erreicht wird.
Um eine dichte Verpackung zu bekommen, ist es bisher bekannt, mit einer Zweistationsmaschine zu arbeiten, bei der also zwei voneinander getrennte Zuschnitte nacheinander um die Tafel gefaltet werden. Der zuerst eingesetzte Zuschnitt besteht gewöhnlich aus Aluminiumfolie, die mit einer Heißsiegelschicht beschichtet sein kann, so daß das Umfalten und Siegeln hier keine Schwierigkeiten bereitet und durch diesen ersten Zuschnitt bereits die Dichtheit erzielt wird. Nachteilig daran ist, daß die dünne Aluminiumfolie sehr verletzungsanfällig ist gegen Stoß- oder Druckbeanspruchung. Als zweiter Zuschnitt wird ein Papierzuschnitt eingesetzt, der gefaltet und verleimt wird. Der Papierzuschnitt ist nicht dicht und braucht es im Hinblick auf den ersten dichten Zuschnitt auch nicht zu sein. Er weist jedoch bereits vorteilhaft das dekorative Aussehen einer Kurvertfaltung auf. Es ist auch möglich, statt eines die Tafel vollständig einhüllenden zweiten Papierzuschnitts eine Banderole zu benutzen. Dabei tritt der Nachteil auf, daß die stoßempfindliche Aluminiumfolie des ersten Zuschnittsteils bereits während des Transports zu der Verkaufsstätte beschädigt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem einstückigen Zuschnitt einer Einhüllenverpackung für tafelförmige Warenstücke, insbesondere nach der EP 1 61 214, ein Verfahren zu schaffen, mit dem eine einfachere, dichte Stirnfaltung erreicht werden kann. Dabei soll sich der Zuschnitt einfach und präzise um die Tafel herumfalten lassen.
Trotz der Längsnaht soll die Verpackung in ihrem äußeren Erscheinungsbild weitgehend der bekannten Kurvertfaltung gleichen. Auch der Teil des Zuschnitts, der letztendlich an der Tafelunterseite zur Anlage kommt, soll vollflächig bedeckt sein. Außerdem soll die Verpackung so ausgeführt werden, daß beim Öffnen der Verpackung die Verpackung so zerstört wird, daß ein ordnungsgemäßes Schließen - wie im Neuzustand - ausgeschlossen ist.
Das Verfahren zur Herstellung der Einhüllenverpackung für tafelförmige Warenstücke kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch, daß der Zuschnitt an beiden Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen ausgeschnitten wird, daß die Längsnaht des Hüllmaterialschlauchs am oberen Längsrand der Tafel gebildet und mit dem über die Längsnaht vorstehenden Teil des Zuschnitt an die Tafellängsseite angelegt wird, und daß der an den Kopfenden der Tafel überstehende Hüllmaterialschlauch einschließlich der Längsnaht an beiden Enden mit der Stirnfaltung verschlossen wird, bevor das über die Längsnaht überstehende Deckblatt auf die Unterseite gefaltet und dort fixiert wird.
Durch die Bildung der Längsnaht an der Kante der Tafel zwischen der Oberseite und der Längsseite wird erreicht, daß das Deckblatt in Richtung auf die Tafelunterseite umgeschlagen wird, daß die Längsnaht Bestandteil des Hüllmaterialschlauchs wird, also nicht außerhalb des Hüllmaterialschlauchs zu liegen kommt, sondern damit bei der Anbringung der Stirnfaltung in günstiger Weise gehandhabt werden kann. Die durch den Effekt der Versteifung der Längsnaht erzielte Starrheit der Verpackung wird sinnvoll für die Stirnfaltung ausgenutzt. Damit läßt sich die Stirnfaltung mit einer definierten und präzisen Faltung einlegen, ohne daß abstehende Teile die Anbringung der Stirnfaltung behindern. Anschließend wird die Stirnfaltung vollständig in Richtung auf die Unterseite der Tafel umgelegt, was unabhängig von dem Unterfalten des Deckblatts auf die Unterseite der Tafel geschieht.
Die Einhüllenverpackung der eingangs beschriebenen Art kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch, daß die Längsnaht des Hüllmaterialschlauchs an der Tafellängsseite anliegend vorgesehen ist, und daß der Zuschnitt an beiden Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen ausgeschnitten ist.
Der einstückige Zuschnitt umgibt die Tafel asymmetrisch, wobei das Deckblatt durch die ausgeklinkten Ecken des Zuschnitts bereits fertig gebildet ist. Durch die Längsnaht ist von einem Teil des Zuschnitts ein Hüllmaterialschlauch gebildet, der im Bereich der beiden Kopfenden zugänglich ist, so daß hier ohne Schwierigkeiten je eine Stirnfaltung durchgeführt werden kann.
Das Deckblatt des Zuschnitts ist mit dem an der Unterseite der Tafel anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden, wobei das Deckblatt umgeschlagene Bereiche der Stirnfaltung überdeckt.
Durch die besondere Lage der Längsnaht des Hüllmaterialschlauchs an der Längsseite der Tafel anliegend ist sie in das Material des Hüllmaterialschlauchs einbezogen. Durch diese besondere Anordnung der Längsnaht an dieser Stelle wird das Einfalten der Stirnfaltung nicht behindert, sondern sogar begünstigt. Die Einhüllverpackung behält damit das gewohnt gute Aussehen einer Kuvertfaltung bei, wobei auch die Stirnfaltung mit definierten Faltlinien einfacher als bisher verwirklicht werden kann. Damit entsteht eine dichte Verpackung aus einem einzigen, einstückigen Zuschnitt. Die üblicherweise bedruckten Werbeflächen auf der Unter- und Oberseite der Tafel sind durchgehend vorgesehen, so daß der Werbeaufdruck ohne Ansatz oder Trennstelle lesbar ist. Durch die Ausschnitte des Zuschnitts entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen wird die Funktion des Deckblatts sauber von der Funktion des Hüllmaterialschlauchs getrennt und es erübrigt sich, Teile des Deckblatts bei der Einfaltung der Stirnfaltung zu berücksichtigen bzw. mit einzubeziehen.
Das Material der umgelegten Stirnfaltung kann mit dem an der Unterseite der Tafel anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden sein. Dies erbringt den Vorteil, daß die Verpackung auch bei möglicherweise ungenügender Verbindung zwischen Deckblatt und Hüllmaterialschlauch auf der Unterseite der Tafel nur unter Zerstörung der Verbindung zwischen der Stirnfaltung und dem Hüllmaterialschlauch geöffnet werden kann.
Der das Deckblatt bildende Zuschnittsteil kann nach der Anbringung der Längsnaht auf die Unterseite der Tafel umgeschlagen werden, wobei aus den über das Ende der Tafel vorstehenden Teilen des Hüllmaterialschlauchs die Stirnfaltung gebildet wird. Diese Reihenfolge der Verfahrensschritte kann besonders dann zweckmäßig sein, wenn nicht ein rechteckiger Zuschnitt, sondern ein Zuschnitt in zwei eckbereichsmäßig angeordneten Aussparungen eingesetzt wird.
Eine Ausführungsmöglichkeit der Einhüllverpackung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf den verwendeten einstückigen Zuschnitt und
Fig. 2 bis 10 Darstellungen einer Tafel in aufeinanderfolgenden Schritten ihrer Verpackung.
Der einstückige Zuschnitt weist aufeinanderfolgende Zuschnittsteile 1, 2 und 3 auf, die um die Tafel T herumgelegt werden, wie es Fig. 2 zeigt. Nach dem Einfalten des Längsrands des Zuschnittsteils 1 auf den überstehenden und ein Deckblatt bildenden Zuschnittsteil 3 wird am oberen Tafellängsrand eine Längsnaht 5 durch Verschweißen oder Verkleben gebildet.
An den Kopfenden A und B der Tafel T ist in dem strichpunktiert eingezeichneten Bereich 7 der Zuschnittsteil 3 ausgeschnitten. Nach dem Herumlegen des Zuschnitts auf die Tafel T bildet sich an deren Enden A und B durch die an die Tafellängsseite angelegte Längsnaht 5 ein überstehender Hüllmateialschlauch (Fig. 4 und 5), der nunmehr gemäß den Fig. 6 bis 8 mit einer Stirnfaltung geschlossen wird. Die Anbringung der Stirnfaltung ist dabei in keiner Weise behindert, weil der Zuschnitt hier ausgeklinkt ist. Diese Stirnfaltung wird gemäß Fig. 7 nach unten umgebogen und auf den Teil des Hüllmaterialschlauchs auf der Tafelunterseite gefaltet. Sie kann hier mit Kalt- oder Heißleim auf diesen Teil des Hüllmaterialschlauchs aufgeklebt werden. Schließlich wird gemäß Fig. 9 und 10 der Zuschnittsteil 3 als Deckblatt flach auf den Tafelboden aufgelegt und hier durch Verklebung oder Verschweißung fest mit der übrigen Hülle verbunden, wobei der Stirneinschlag an beiden Kopfenden der Tafel von dem Deckblatt abgedeckt ist.

Claims (3)

1. Verfahren zur Herstellung einer Einhüllverpackung für tafelförmige Warenstücke, insbesondere Schokoladentafeln, bei welchem ein Zuschnitt um die Tafel herumgelegt wird und an einer Tafellängsseite zur Bildung eines Hüllmaterialschlauchs durch eine Längsnaht versiegelt oder sonstwie verbunden wird, woraufhin der an den Kopfenden der Tafel überstehende Hüllmaterialschlauch nach Bildung einer Stirnfaltung auf die Unterseite der Tafel umgefaltet wird und der über die Längsnaht überstehende Teil des Zuschnitts als Deckblatt auf die Unterseite der Tafel gefaltet und mit dem dort befindlichen Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt an beiden Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen ausgeschnitten wird, daß die Längsnaht des Hüllmaterialschlauchs am oberen Längsrand der Tafel gebildet und mit dem über die Längsnaht vorstehenden Teil des Zuschnitts an die Tafellängsseite angelegt wird, und daß der an den Kopfenden der Tafel überstehende Hüllmaterialschlauch einschließlich der Längsnaht an beiden Enden mit der Stirnfaltung verschlossen wird, bevor das über die Längsnaht überstehende Deckblatt auf die Unterseite der Tafel gefaltet und dort fixiert wird.
2. Einhüllverpackung für tafelförmige Warenstücke, insbesondere Schokoladetafeln, die aus einem einstückigen Zuschnitt besteht, der asymmetrisch unter Bildung eines Deckblatts um die Tafel herumgelegt ist und einen durch eine Längsnaht gebildeten Hüllmaterialschlauch aufweist, der im Bereich der Kopfenden der Tafel durch eine Stirnfaltung geschlossen sowie auf die Unterseite der Tafel umgeschlagen ist, wobei das Deckblatt umgeschlagene Bereiche der Stirnfaltung überdeckend mit dem an der Unterseite der Tafel anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnaht (5) des Hüllmaterialschlauchs an der Tafellängsseite anliegend vorgesehen ist, und daß der Zuschnitt an beiden Tafellängsseiten auf der das Deckblatt tragenden Seite an beiden Kopfenden entsprechend den jeweiligen Tafelabmessungen ausgeschnitten ist.
3. Einhüllenverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der umgelegten Stirnfaltung mit dem an der Unterseite der Tafel anliegenden Teil des Hüllmaterialschlauchs verbunden ist.
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