DE3515824A1 - Verfahren und vorrichtung zur entnahme von fluessigkeit aus einem behaelter - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur entnahme von fluessigkeit aus einem behaelter

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Description

Eastman Kodak Company, Rochester, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika
Verfahren und Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem Behälter
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem mit einer durchdringbaren Verschlußkappe versehenen Behälter, wobei ein mit einer Spitze versehenes Entnahme- und Applikatorelement aus einer Bereitschaftsstellung außerhalb des Behälters zunächst in eine Entnahmestellung, in der die Spitze des Entnahme- und Applikatorelements die Verschlußkappe durchstößt und in die Flüssigkeit im Behälter eintaucht, nach erfolgter Entnahme der Flüssigkeit zurück in Richtung der Bereitschaftsstellung bewegbar ist und schließlich von der Verschlußkappe getrennt wird. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem mit einer durchdringbaren Verschlußkappe versehenen Behälter, insbesondere zur Durchführung dieses Verfahrens.
Zur Bestimmung der Konzentration von Flüssigkeitsanalyten gibt es bereits Analysegeräte, in denen sogenannte trockene Testelemente, die die für die Bestimmung erforderlichen Reagenzien enthalten, als Analysemittel dienen. Solche Analysegeräte werden beispielsweise in der US-Patentschrift Nr.
4,287,155 und der US-Patentschrift Nr. 4,340,390 beschrieben. Beispiele für die genannten Testelemente finden sich in den US-Patentschriften Nr. 3,992,158; 4,053,381 und 4,258,001.
Wie der obigen US-Patentschrift Nr. 4,340,390 zu entnehmen ist, besteht die bevorzugte Methode für das Aufbringen einer kleinen Menge von Testflüssigkeit auf ein Testelement darin,
daß beispielsweise durch Ansaugen mindestens die zu applizierende Menge aus einem Behälter in eine Einmal-Pipettenspitze übertragen und dann auf diese Pipettenspitze so viel Druck ausgeübt wird, daß genügend Flüssigkeit abgegeben wird, um die kleine Flüssigkeitsmenge auf das Testelement zu applizieren. Damit kein Analyt verlorengeht und Verunreinigungen vermieden werden, sind die Behälter mit einer Verschlußkappe versehen, die von der Einmal-Pipettenspitze bei deren Eintauchen in den Behälter durchstochen wird. Die Verschlußkappen bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoff, der die Ausbildung zahnartiger Segmente zuläßt, die während des Einstechvorgangs aufreißen und abgebogen werden. Da infolge dieser Zahnelemente die Verschlußkappe an der Pipettenspitze haften bleibt, muß man Mittel vorsehen, um die Verschlußkappe von der Einmal-Pipettenspitze abzustreifen, wenn diese aus ihrer Ansaugstellung in der im Behälter enthaltenen Flüssigkeit herausgezogen wird.
Es sind Analysegeräte bekannt, bei denen aus einer festen 0 Fläche bestehende Abstreifmittel vorgesehen sind, die mit der Verschlußkappe in Berührung kommt, nachdem sich die Pipettenspitze bereits etwas aus der Ausgangsstellung herausbewegt hat. Dabei erfolgt das Abstreifen erst dann, wenn der Behälter von seiner Fläche abgehoben worden ist. Dadurch werden Verschlußkappe und Pipettenspitze endgültig voneinander getrennt, wobei der Behälter und die Verschlußkappe unter dem Einfluß der Schwerkraft von der Pipettenspitze mit einer Geschwindigkeit abfallen, die größer ist als die nominelle Geschwindigkeit, mit der sich die Pipettenspitze bewegt.
Bei der Verwendung dieser bekannten Geräte wurde beobachtet, daß während der Abgabe der Flüssigkeit aus den Einmal-Pipettenspitzen ein Perfusionsproblem auftritt. Als "Perfusion" wird im vorliegenden Zusammenhang die Erscheinung bezeichnet, daß sich die Flüssigkeit beim Austreten aus der Pipet-
tenspitze nicht nach unten auf das Testelement, sondern an der Außenfläche der Spitze nach oben bewegt. Wie ohne weiteres ersichtlich, ist eine solche Perfusion gänzlich unerwünscht, da die Flüssigkeit, wenn überhaupt, dann kaum in genügender Menge auf das Testelement gelangen kann. Es wurden bereits zahlreiche Versuche unternommen, um die Perfusionsneigung der abgegebenen Flüssigkeit zu reduzieren. Wie beispielsweise der US-Patentschrift Nr. 4,347,875 zu entnehmen ist, hat man das Applikatorende der Einmal-Pipettenspitze besonders geformt und mit einem oberflächenaktiven Mittel überzogen, um so während des Ansaugens dem Anhaften von Flüssigkeit an der Außenfläche entgegenzuwirken, das während der anschließenden Applikation vermutlich zu Perfusionserscheinungen führen würde. Obwohl das Auftreten von Perfusion dadurch verringert wurde, war auch diesen Versuchen kein voller Erfolg beschieden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bei den bekannten Analyseverfahren auftretende Perfusionsneigung zu vermindern. Diese Aufgabe wird für ein Verfahren der eingangs genannten Art gemäß Anspruch 1 und für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art gemäß Anspruch 2 gelöst. Der Perfusionserscheinungen zugrundeliegende Mechanismus ist nicht geklärt. Es wurde jedoch gefunden, daß Perfusionserscheinungen vermutlich auf die Erhöhung der Geschwindigkeit zurückzuführen sind, die während des Herausziehens des Entnahme- und Applikatorelements in Form einer Einmal-Pipettenspitze aus der Flüssigkeit durch das Abfallen von Verschlußkappe und Behälter bei dem beschriebenen Abstreifvorgang verursacht wird. Hält man die Geschwindigkeit wenigstens über eine bestimmte Wegstrecke im wesentlichen konstant und sorgt man bei einer Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeit mittels einer Haltevorrichtung für Behälter und Verschlußkappe dafür, daß eine gesteuerte Trennung des Entnahme- und Applikatorelements von der Verschlußkappe erfolgen kann, dann wird die Perfusionserscheinung wesentlich vermindert.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines klinischen Analysegeräts, in dem die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Entnahme/Übertragung von
Flüssigkeit zum Einsatz kommt,
Fig. 2 eine perspektivische Teilansicht des Entnahme- und Applikatorelements der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Teils der Vorrichtuna in der Ansaugphase,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die für die Behälter verwendete Verschlußkappe, auf die Abstreifmittel der Vorrichtung gemäß der Erfindung einwirken, 25
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer weiteren Ausfuhrungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 7 eine Teilansicht längs der gemäß Fig. 6 quer über die Vorderseite der Platte 30 0 waagerecht verlaufenden Schnittlinie VII-VII, wobei der Übersichtlichtkeit halber die Verschlußkappen 100a, das Tellersegment 20a und der Hebel 350 weggelassen wurden,
Fig. 8 eine Teilansicht in einem Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 7, wobei der Übersichtlichkeit halber ein Teil eines mit Verschlußkappe versehenen Behälters hinzugefügt wurde, und
Fig. 9 eine perspektivische Teilansicht ähnlich Fig. 6, wobei sich jedoch die Teile in einer zweiten, veränderten Stellung befinden.
In der nachfolgenden Beschreibung ist ein Verfahren zur Entnahme/Übertragung von Flüssigkeit sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens beschrieben. Insbesondere ist die Vorrichtung für den Einsatz in einem klinischen Analysegerät geeignet, auf das sich die vorliegende Beschreibung speziell bezieht und das dazu dient, kolorimetrische und potentiometrische Analysen unter Verwendung der in den erwähnten Patenten beschriebenen trockenen Testelemente durchzuführen. Die Beschreibung ist vor allem auf die Anwendung 0 bei Analysegeräten gerichtet, in denen eine Einmal-Pipettenspitze als Entnahme- und Applikatorelement für das Aufbringen der angesaugten Flüssigkeit dient. Die Vorrichtung ist jedoch auch für andere Geräte geeignet, in denen die zu analysierende Flüssigkeit aus einem mit einer Verschlußkappe versehenen Behälter in eine Pipettenspitze übertragen wird, mit der die Verschlußkappe des Behälters durchstochen werden kann.
Angaben wie "auf" und "ab", "untere", "vertikal", "horizontal" und "unten" beziehen sich im vorliegenden Zusammenhang auf die Anordnung der Teile in der üblichen Gebrauchsstellung des Geräts.
Ein Analysegerät 12, wie es in Fig. 1 dargestellt ist, weist zwei Zuführeinheiten 14 und 16 auf, die Testelemente einer Verteilereinrichtung 30 zuführen oder zu dieser hinbewegen,
welche die Testelemente an die verschiedenen Stationen 18, 22 und/oder 24 verteilt oder transportiert. Eine der Zuführeinheiten 14 oder 16 ist für die Zuführung kolorimetrischer Testelemente vorgesehen, d. h. Elemente zur Bestimmung der Analytenkonzentration mit Hilfe einer kolorimetrischen Reaktion, während die andere der Einheiten 14 oder 16 potentiometrische Testelemente zuführt. Station 18 dient zur Flüssigkeitsabgabe; sie wird im folgenden noch näher erläutert. Die Inkubatorstationen 22 und 24 weisen jeweils einen Inkubator für kolorimetrische bzw. potentiometrische Testelemente auf. Analysestationen 2 3 und 25 weisen Mittel auf, mit denen eine Veränderung im Testelement nach der Inkubationszeit feststellbar ist. So enthält die eine der Analysestationen 23 oder 25 ein für die kolorimetrische Bestimmung geeignetes Photometer, die andere ein Potentiometer. Die Zuführeinheiten 14, 16 und die Inkubatorstationen 22, 24, die Analysestationen 2 3 und 25 sowie die Verteilereinrichtung 30 sind in ihrem Aufbau bekannt und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Beispiele einer geeigneten Verteilereinrichtung 30 werden in der US-Patentschrift Nr. 4,2 96,070 beschrieben. Beispiele für eine Inkubatorstation 22 und dieser zugeordnete Mittel für die Verarbeitung der Testelemente finden sich beispielsweise in der US-Patentschrift Nr. 4,298,571.
Patienten entnommene Flüssigkeitsproben werdem dem Analysegerät 1 2 in einer Anzahl getrennter Behälter 19 zugeführt, von denen jeder eine Verschlußkappe 100 besitzt und auf einem viertelkreisförmigen Tellersegment 20 gelagert ist (Fig.
1 und 2). Auf den Tellersegmenten 20 sind außerdem eine Anzahl von Einmal-Pipettenspitzen 54 angeordnet. Diese Pipettenspitzen 54 besitzen einen zylindrischen Körper 56, der über ein konisches Stück 60 in ein Applikatorende 58 mündet (Fig. 3). Die Behälter 19 und die Pipettenspitzen 54 sind jeweils in öffnungen im Tellersegment 20 angeordnet, wobei die öffnungen auf zueinander konzentrischen Kreisen liegen
und die Behälter vorzugsweise um die Pipettenspitzen 54 herum auf einem äußeren Kreis angeordnet sind. Die Tellersegmente 20 werden in geeigneter Weise durch Drehen an der Flüssigkeitsabgabestation 18 vorbeibewegt. Die Flüssigkeitsabgabestation 18 weist einen in senkrechter Richtung bewegbaren Pipettenträger 51 auf, der zur Aufnahme jeweils einer Pipettenspitze 54 dient. Der Pipettenträger 51 wird mittels einer Wendel 42 und eines von einem Motor 44 angetriebenen Zahnrads 45 auf und ab bewegt. Die Wendel 42 ist auf einem Rahmenteil 32 gelagert, das in einer hin- und hergehenden Bewegung den Pipettenträger 51 und die Pipettenspitze 54 in einer durch die strichpunktierten Linien aufgespannte Ebene A bewegen kann, die sich über die beiden konzentrischen Bögen eines jeden Tellersegments 20 hinweg erstreckt und dieses radial schneidet. Das Rahmenteil 32 ist auf Schienen 34 gelagert und in Abhängigkeit von den automatischen Steuerungsbefehlen eines nicht dargestellten Mikroprozessors bewegbar. Das für die Ansaugung der Flüssigkeit erforderliche Vakuum und der für ihre Aufgabe erforderliche Druck werden 0 dem Pipettenträger 51 und damit auch der Pipettenspitze 54 über eine Druckleitung 52 zugeführt. Eine Abgabestation dieser Art wird in der bereits erwähnten US-Patentschrift Nr. 4,2 87,155 näher beschrieben. Bei dem Vorgang der Flüssigkeitsabgabe, wie er in der genannten Patentschrift erläutert wird, nimmt der Pipettenträger 51 eine Pipettenspitze 54 vom Tellersegment 20 auf. Die Pipettenspitze 54 durchsticht die Verschlußkappe des in der Ebene A ausgerichteten Behälters 19, die Flüssigkeit wird angesaugt. Darauf wird die Pipettenspitze 54 aus dem Behälter 19 herausgezogen und über ein Testelement 90 bewegt, das, wie dargestellt, von der Verteilereinrichtung 30 für die Aufbringung der Flüssigkeit auf das Testelement 90 bereitgestellt worden ist. Schließlich wird die Pipettenspitze 54 in einen Abfallbehälter verbracht und das Testelement 90 einer der Inkubatorstationen zugeführt.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung sind, wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, Abstreifmittel 110 für die Verschlußkappe 100 vorgesehen, die jedesmal, wenn einer der Behälter zum Ansaugen der Flüssigkeit in die Ebene A bewegt wird, die Verschlußkappe 100 und den Behälter 19 nach unten gegen das Tellersegment 20 drücken. Die Abstreifmittel 110 weisen Arme 112 und 114 auf, die so aus dem Gerätegehäuse herausragen, daß sie eine feste Bezugsebene bilden, sowie jeweils einen Zapfen 116, der in einer Öffnung 118 in jedem der Arme verschiebbar angeordnet ist. Mittels Querriegeln 120 oder dergleichen wird verhindert, daß die Zapfen aus den Armen herausfallen. Die Zapfen sitzen jeweils an einem Ende eines D-förmigen Kurventeils 130, das (Fig. 3 und 4) aus zwei Stegen 132 und 134 besteht, die an gegenüberliegenden Endteilen 136 und 138, an denen sich die Zapfen 116 befinden, miteinander verbunden sind. Die Stege 132 und 134 sind in einem solchen Abstand voneinander angeordnet, daß der Pipettenträger 51 zwischen ihnen eine Pipettenspitze 54 nach unten bewegen kann (Fig. 4). Um die Stege 132 und 134 nach unten vorzuspannen, sind zwischen den Teilen 136, 138 und den entsprechenden Armen 112 und 114 Druckfedern 140 befestigt. Durch die Vorspannung der Stege nach unten werden Höhenabweichungen bei den Verschlußkappen 100 und/oder den Behältern 19 ausgeglichen.
Die Arme 112 und 114 sind entweder permanent gegen eine Bewegung in vertikaler Richtung gesichert oder aber an einer nicht dargestellten Haube gelagert, die während der Abgabe der Flüssigkeit über der Flüssigkeitsabgabestation 18 in Stellung gebracht, jedoch zusammen mit den Abstreifmitteln 110 aus dieser Stellung herausgeschwenkt wird, wenn die Tellersegmente 20 beladen oder entladen werden. In beiden Fällen verbleibt das Kurventeil 130 in der Lage, in der es die Verschlußkappen 100 bei mehreren nacheinander herangeführten Behältern gegen die Tellersegmentfläche gedrückt hält.
Wie ohne weiteres ersichtlich, werden die Abstreifmittel 110 wie folgt verwendet: Ein mit einer Verschlußkappe 100 versehener Behälter 19 wird in der Ebene A längs der durch den Pfeil 150 angedeuteten Richtung in Stellung gebracht. Dabei wird die Verschlußkappe 100 infolge der schräg verlaufenden Teile der Stege 132 und 134 gegen ihre Bezugsfläche, das Tellersegment 20, gekämmt. Dadurch werden die Stege (in Richtung der Pfeile 160) entgegen der Wirkung der Federn 140 aus der in strichpunktierten Linien dargestellten Position in die in durchgezogenen Linien dargestellte Position angehoben. Hierauf wird die Pipettenspitze 54 durch die Verschlußkappe 100 hindurchgestoßen, die, wie in Fig. 5 dargestellt, Einschnitte 200 aufweist, welche Zähne 210 bilden. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, schmiegen sich die Zähne 210 eng an die Pipettenspitze 54 an. Wird die Pipettenspitze 54 nach dem Ansaugen aus dem Behälter 19 und der darin befindlichen Flüssigkeit herausgezogen, dann wird die Verschlußkappe 100 durch die Abstreifmittel 110 gegen den Behälter 19 und die Fläche 20 gehalten und daran gehindert, der Aufwärtsbewegung der Pipettenspitze 54 beim Herausziehen zu folgen. Deshalb vollzieht sich das Herausziehen der äußeren Fläche der Pipettenspitze 54 (a) aus der Flüssigkeit und (b) durch die Zähne 210 hindurch mit einer relativ geringen und gleichmäßigen Geschwindigkeit. Das Herausziehen der Pipettenspitze 54 aus der Flüssigkeit wie auch aus der Verschlußkappe 100 erweist sich bei dieser relativ niedrigen gleichmäßigen Geschwindigkeit als wesentlich für eine Verminderung der Häufigkeit von Perfusionserscheinungen, wobei der dieser Wirkung zugrundeliegende Mechanismus nicht völlig geklärt ist.
Die Abstreifmittel 110 gemäß Fig. 3 sind aber auch dann von Nutzen, wenn sie mit der Verschlußkappe 100 nur während des Herausziehens der Pipettenspitze 54 in Berührung stehen. Mit anderen Worten, die Stege 132 und 134 brauchen erst unmittelbar vor dem Herausziehen der Pipettenspitze 54 aus der
Ansaugstellung mit der Verschlußkappe 100 in Berührung gebracht zu werden. Zu diesem Zweck können die Arme 112 und 114 in einer nicht dargestellten Weise so angeordnet sein, daß sie erst kurz vor dem Herausziehen des Pipettenträgers 51 und der Pipettenspitze 54 in die in Fig. 3 gezeigte Position bewegt werden. Die Abstreifmittel 110 werden natürlich während der gesamten Herausziehbewegung des Pipettenträgers 51 und der Pipettenspitze 54 in dieser Stellung gehalten.
Bei einer weiteren in Fig. 6 bis 9 dargestellten abgewandelten Ausfuhrungsform werden die Abstreifmittel für die Verschlußkappe in Abhängigkeit von der Lage des Pipettenträgers 51 in seine Abstreifstellung hinein- und wieder herausbewegt. Teile, die den bereits beschriebenen Komponenten entsprechen, tragen die gleichen Bezugszahlen, sind jedoch zusätzlich durch ein "a" gekennzeichnet. Demgemäß sind Behälter mit Verschlußkappen 100a in Tellersegmenten 20a so gelagert, daß sie bei deren Drehung an einer Abgabestation 18a vorbeibewegt werden und unter einen Pipettenträger 51a mit einer Einmal-Pipettenspitze 54a wie im vorstehend beschriebenen Beispiel transportierbar sind. Das Rahmenteil an der Abgabestation 18a weist eine ortsfeste senkrecht verlaufende Platte 300 auf, die bei 301 (Fig. 6) einen Einschnitt besitzt, der es dem Pipettenträger 51a erlaubt, sich in einer Ebene A über die Tellersegmente 20a hinweg und wieder zurück in eine Stellung über dem nicht dargestellten Testelement zu bewegen, das für die Aufnahme der Flüssigkeit aus der Pipettenspitze 5 4a bereitsteht.
Gemäß dieser Ausführungsform sind die Abstreifmittel für eine auf die Ebene A zentrierte Bewegung so gelagert, daß sie aus einer Stellung, in der sie waagerecht angeordnet sind und einen mit Verschlußkappe versehenen Behälter während des Ansaugens nach unten gedrückt halten (Fig. 6), in eine andere Stellung schwenkbar sind (Fig. 9), in der sie senkrecht außerhalb der Bewegungsbahn des Tellersegments 20a
angeordnet sind. Im einzelnen besitzen die Abstreifmittel ein Kurventeil 130a (Fig. 6-8), das benachbart den Enden 312 (Fig. 7) zweier Arme 310 angeschweißt ist. Das Kurventeil 130a selbst weist zwei Stege 132a und 134a auf. Die hiervon abgekehrten Enden der Arme 310 sind nach außen gebogen und bilden Ansätze 316, 317, die hinter das Rahmenteil 300 (Fig. 6 und 7) ragen. Von den Armen 310 (Fig. 8) nach unten verlaufende Lagerlappen 320 dienen zur schwenkbaren Lagerung des Kurventeils 130a auf einer Schwenkachse 330, die durch Schrauben 332 mit dem Rahmenteil 330 verbunden ist.
Um das Kurventeil 130a, wie in Fig. 9 gezeigt, nach oben vorzuspannen, ist auf der Schwenkachse 330 eine Torsionsfeder 340 gelagert, deren eines Ende 342 mit der Rückseite des Rahmenteils 300 verbunden ist (Fig. 7). Das andere Ende 344 der Torsionsfeder 340 ist an dem benachbarten Arm 310 befestigt. Wenn sich also das Kurventeil 130a aus der in Fig. 9 dargestellten senkrechten Lage nach unten in die in Fig. 6 dargestellte Lage bewegt, wird dadurch die Torsionsfeder 340 noch weiter gespannt mit der Folge, daß sie das Kurventeil 130a in seine senkrechte Lage zurückzuschwenken versucht.
Um das Kurventeil 130a entgegen der Wirkung der Feder 340 nach unten zu drücken, ist ein Hebel 350 an der Rückseite des Rahmenteils 300 mittels einer Stellschraube 352 schwenkbar gelagert (Fig. 6 und 8). Das eine Ende 354 des Hebels 35 0 besitzt eine öffnung für die Aufnahme des einen Endes einer Spannfeder 358, die an dem Ansatz 316 des Arms 310 (Fig. 6 bis 8) befestigt ist. Das gegenüberliegende Ende 356 des Hebels 350 erstreckt sich in eine Lage hinter einem Schlitz 360, der im Rahmen 300 ausgebildet ist und die Bewegung eines Auslösearms 362 ermöglicht. Der Auslösearm 362 ist seinerseits so gelagert, daß er bei der Abwärtsbewegung des Pipettenträgers 51a nach unten mitgenommen wird und
dabei eine Bewegung des Hebels 350 im Uhrzeigersinn aus der in Fig. 9 dargestellten Lage, in der das Ende 356 nach oben weist, in die in Fig. 6 dargestellte Lage bewirkt, in der
das Ende 35 6 nach unten geschwenkt ist. Das Ende 354 wird
dadurch nach oben geschwenkt und die Feder 35 8 so gespannt, daß sie in Richtung des Ansatzes 316 zeigt. Die Federkonstanten der Torsionsfeder 340 und der Spannfeder 35 8 sind
so gewählt, daß die Spannfeder 35 8 die Vorspannung der Torsionsfeder 340 überwindet, wodurch die Arme 310 nach unten
geschwenkt werden und damit die dort befindliche Verschlußkappe 100a und den Behälter gegen das Tellersegment 20a
kämmen.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß dank der Torsionsfeder 340 und der Spannfeder 358 das Kurventeil 130a Abweichungen in der Höhe der Verschlußkappen 100a oder ihrer Behälter ausgleichen kann. Außerdem ist die Spannfeder 358 so elastisch, daß der Auslösearm 362 den Hebel 350 genügend weit über den Punkt hinaus niederdrücken kann, an dem das Kurventeil 130a voll gegen die zu durchstoßende Verschlußkappe 100a gepreßt wird. Ein solcher Überweg des Arms 362 und des Hebels 350
ist besonders vorteilhaft, da zu Beginn des Herausziehens
des Pipettenträgers 51a aus dem mit der Verschlußkappe versehenen Behälter und der entsprechenden Bewegung des Auslösearms 362 die Spannfeder 358 immer noch genügend Restspannung besitzt, um das Kurventeil 130a nach unten gegen die Verschlußkappe 100a zu halten, während die Pipettenspitze 54a
von dem Pipettenträger 51 herausgezogen wird. Demgemäß bewegt sich das Kurventeil 130a bei jedem Herausziehen des
Pipettenträgers für die Abgabe der Flüssigkeit von den Verschlußkappen und dem Tellersegment 20a weg, jedoch immer
erst dann, wenn die Pipettenspitze 54a mit der Verschlußkappe vollständig außer Eingriff gelangt ist.

Claims (7)

606,489 30. April 1985 Eastman Kodak Company, Rochester, Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika Patentansprüche
1. Verfahren zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem mit einer durchdringbaren Verschlußkappe versehenen Behälter, wobei ein mit einer Spitze versehenes Entnahme- und Applikatorelement aus einer Bereitschaftsstellung außerhalb des Behälters zunächst in eine Entnahmestellung, in der die Spitze des Entnahme- und Applikatorelements die Verschlußkappe durchstößt und in die Flüs- j sigkeit im Behälter eintaucht, und nach erfolgter Ent- ^ nähme der Flüssigkeit zurück in Richtung der Bereit- fcschaftsstellung bewegbar und von der Verschlußkappe trennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß man bei der Rückführung des Entnahme- und Applikatorelements in Richtung der Bereitschaftsstellung die Relativbewegung zwischen der Spitze und der Verschlußkappe zumindest während der Bewegung der Spitze aus dem Behälter bis zur völligen Trennung von der Verschlußkappe im wesentlichen konstant hält.
2. Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem mit einer durchdringbaren Verschlußkappe versehenen Behälter, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem Entnahme- und Applikatorelement für die Flüssigkeit, mit einer Einrichtung zum Bewegen des Entnahme- und Applikatorelements von einer Bereitschaftsstellung außerhalb des Behälters in eine Entnahmestellung, in der die Spitze des Entnahme- und Applikatorelements die Verschlußkappe durchstößt und in die Flüssigkeit im Behälter eintaucht, und aus dieser Ent- J
nahraestellung zurück in Richtung der Bereitschaftsstellung, und mit Mitteln zum Abstreifen der Verschlußkappe von der Spitze, dadurch gekennzeichet, daß die Abstreifmittel eine Halteeinrichtung (110, 130; 130a) für den Behälter (19) aufweisen, welche die Verschlußkappe (100; 100a) zumindest während der mit im wesentlichen konstanter Geschwindigkeit erfolgenden Bewegung der Spitze (54; 54a) des Entnahme- und Applikatorelements (51, 52; 51a) aus der Entnahmestellung in die Bereitschaftsstellung gerätefest hält.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung mittels Niederhaltern (110; 310) bezüglich einer gerätefesten Fläche (20, 114, 118; 20a,
300) derart gelagert ist, daß die Halterung unterschiedlich großer Behälter (19) und Verschlußkappen (100; 100a) möglich ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Niederhalter (110; 310) Federmittel (140; 340) aufweisen, welche den Behälter (19) gegen die gerätefeste Auflage (20; 20a) drücken.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteinrichtung (110, 130) zur gerätefesten Sicherung mehrerer aufeinanderfolgender Behälter (19) und ihrer Verschlußkappen (100) in ihrer Lage unverändert bleibt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (130a) den Behälter (19) freigibt, sobald sich die Spitze (54a) des Entnahme- und Applikatorelements (51a) völlig von der Verschlußkappe (100a) des Behälters gelöst hat.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines Analysegeräts (12) zur Analyse von Flüssigkeiten, insbesondere Körperflüssigkeiten, bildet.
DE3515824A 1984-05-03 1985-05-02 Automatisches Analysegerät mit einer Vorrichtung zur Entnahme und Abgabe von Flüssigkeit aus einem Behälter Expired - Fee Related DE3515824C2 (de)

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