DE3525211C2 - - Google Patents
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- C23C16/00—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes
- C23C16/22—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes characterised by the deposition of inorganic material, other than metallic material
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- C23C16/00—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes
- C23C16/44—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes characterised by the method of coating
- C23C16/448—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes characterised by the method of coating characterised by the method used for generating reactive gas streams, e.g. by evaporation or sublimation of precursor materials
- C23C16/452—Chemical coating by decomposition of gaseous compounds, without leaving reaction products of surface material in the coating, i.e. chemical vapour deposition [CVD] processes characterised by the method of coating characterised by the method used for generating reactive gas streams, e.g. by evaporation or sublimation of precursor materials by activating reactive gas streams before their introduction into the reaction chamber, e.g. by ionisation or addition of reactive species
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abscheidung einer
Schicht auf einen Träger mittels CVD gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1 und eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 3.
Amorphes Silicium (nachstehend als a-Si bezeichnet) hat ausgezeichnete
elektrische und photoelektrische Eigenschaften
und wird in ausgedehntem Maße z. B. für Solarzellen, elektrophotographische
Aufzeichnungsmaterialien, Photoelemente und
Dünnschichttransistoren angewandt.
Schichten aus a-Si werden z. B. mittels eines Plasmadissoziationsverfahrens
unter Ausnutzung der Glimmentladung oder
durch chemisches Abscheiden aus der Gasphase (= CVD), z. B.
durch ein thermisches CVD-Verfahren oder ein Homogen-CVD-Verfahren
[Journal of Non-Crystalline Solids 59 & 60 (1983),
659-666] hergestellt.
Beim Plasmadissoziationsverfahren wird im allgemeinen ein
gasförmiges Ausgangsmaterial, z. B. Monosilan (SiH₄) oder mit
H₂, Ar oder He verdünntes Monosilan, unter Ausnutzung der
Glimmentladung dissoziiert, und aus dem dissoziierten Gas
wird auf einem gewünschten Träger eine dünne a-Si-Schicht
gebildet, die eine hervorragende Photoleitfähigkeit zeigt,
weil die Zahl der freien Bindungen von Si in der Schicht
klein ist und etwa 10¹⁵/cm³ beträgt. Die a-Si-Schicht hat
eine Dunkelfähigkeit von etwa 10-9 S/cm und bei Bestrahlung
mit Licht, das eine Wellenlänge von 600 nm und eine Intensität
von 1 mW/cm² hat, eine Hell-Leitfähigkeit von etwa
10-5 S/cm.
Das vorstehend erwähnte Plasmadissoziationsverfahren unter
Ausnutzung der Glimmentladung weist jedoch die folgenden
Nachteile auf:
- 1. In einem unter Entladung gebildeten Plasma ist die Erzeugung verschiedener Ionen und Radikale unvermeidlich, und es ist schwierig, nur ein gewünschtes Radikal zu erhalten. Einige der erzeugten Ionen und Radikale, insbesondere einige Ionen, beeinträchtigen die Eigenschaften der auf diese Weise gebildeten Schicht. Die Zahl der erzeugten Ionen- und Radikalarten ist um so höher, je größer die angewandte elektrische Leistung ist.
- 2. Für eine höhere Schichtabscheidungsgeschwindigkeit ist eine größere elektrische Leistung erforderlich. Eine größere elektrische Leistung verursacht jedoch eine stärkere Ätzung der Schicht, und infolgedessen ist eine Schichtbildung mit einer hohen Abscheidungsgeschwindigkeit nicht möglich.
- 3. Als gasförmiges Ausgangsmaterial wird ein entzündliches Gas wie z. B. SiH₄ verwendet, und folglich besteht die Gefahr einer Explosion.
Aus Patents Abstracts of Japan, Bd. 7 (15. Dez. 1983), C-200,
Nr. 281, ist ein Verfahren zur Abscheidung von Bor durch Vakuumsdämpfung
bekannt, bei dem Wasserstoff und ein gasförmiges Borhalogenid
in eine Abscheidungskammer eingeführt
werden, um unter Plasmaentladung eine Borschicht abzuscheiden.
Aus der US-PS 43 66 208 ist ein Verfahren zur Herstellung
einer photoleitfähigen organischen Schicht auf einem Träger
durch Plasmapolymerisationsreaktion einer Mischung einer
dampfförmigen organischen Verbindung und eines in einer
Plasmaerzeugungszone aktivierten Trägergases bekannt, wobei
die Plasmapolymerisationsreaktion in Gegenwart einer gasförmigen
Halogenverbindung durchgeführt wird.
Halogenverbindung durchgeführt wird.
Aus der GB-PS 15 20 838 ist eine Vorrichtung zur Durchführung
von Radikalreaktionen unter dem Einfluß eines Mikrowellenplasmas
bekannt. Hierbei werden die Ausgangsmaterialien
zunächst in einer Aktivierungskammer aktiviert, wobei sich
ein aktivierter Komplex bildet, aus dem das Produkt erzeugt
wird.
Aus der GB-A 20 87 930 ist ein Verfahren zur Herstellung eines
elektrophotographischen Aufzeichnungsmaterials bekannt,
bei dem auf einem Träger innerhalb einer Abscheidungskammer
eine photoleitfähige Schicht erzeugt wird. Hierzu werden
gasförmige Ausgangsmaterialien, die Wasserstoffatome und Halogenatome
enthalten können, in einem spezifischen Mischungsverhältnis
in die Abscheidungskammer eingeführt und einer
Glimmentladung ausgesetzt, wodurch sich auf der Oberfläche
des Trägers eine amorphe photoleitfähige Schicht ausbildet.
Aus der DE-OS 33 22 680 ist ein Verfahren zum Aufwachsenlassen
einer siliciumhaltigen Schicht durch Plasmaabscheidung
bekannt, bei dem als Ausgangsmaterialien gasförmiges SiH₄
oder Siliciumhalogenide verwendet werden können. Bei diesem
Verfahren wird die Abscheidung einer Siliciumschicht durch
Mikrowellenentladung durchgeführt.
Bei dem thermischen CVD-Verfahren wird ein gasförmiges
Ausgangsmaterial wie z. B. Monosilan thermisch dissoziiert, um
ein Radikal zu bilden, und das Radikal wird an einem Träger
anhaften gelassen, wodurch auf dem Träger eine Abscheidungsschicht
aus a-Si hergestellt wird. D. h., ein auf etwa
500°C erhitzter Träger wird z. B. SiH₄-Gas ausgesetzt; an
der Oberfläche des Trägers tritt die folgende Reaktion ein,
wodurch ein SiH₂-Radikal erzeugt wird:
Es wird angenommen, daß dieses SiH₂-Radikal an der Trägeroberfläche
anhaftet und auf dem Träger eine a-Si-Schicht gebildet
wird. Bei diesem Verfahren wird nur ein gewünschtes
Radikal erzeugt, während Ionen, die, wie angenommen wird,
ungünstige Wirkungen auf die Schichteigenschaften zeigen,
nicht erzeugt werden. Ferner wird die auf diese Weise
gebildete Schicht nicht geätzt. Infolgedessen ist eine Schichtbildung
mit einer hohen Abscheidungsgeschwindigkeit
möglich.
Dieses Verfahren weist jedoch den folgenden Nachteil auf:
Es ist notwendig, daß der Träger auf eine Temperatur erhitzt
wird, die höher ist als die Dissoziationstemperatur des
gasförmigen Ausgangsmaterials (z. B. höher als 450°C, wenn
das gasförmige Ausgangsmaterial SiH₄ ist). Als Ergebnis
verschwinden Wasserstoffatome, die die freien Bindungen von
Si-Atomen abgeschlossen hatten, was zu einer Erhöhung der
Zahl der freien Bindungen von Si-Atomen führt, und eine Schicht
mit guten Photoleitfähigkeitseigenschaften kann nicht erhalten
werden.
Bei dem Homogen-CVD-Verfahren, das von Scott u. a. [Journal of Non-Crystalline Schicht 59 & 60 (1983), 659-666],
vorgeschlagen wurde, wird ein gasförmiges Ausgangsmaterial
wie z. B. SiH₄ in einer Gasphase dissoziiert und dem
dissoziierten Gas wird ein auf etwa 300°C gekühlter Träger
ausgesetzt, wodurch eine a-Si-Schicht gebildet wird. Da bei
diesem Verfahren ein dissoziiertes Gas verwendet wird, ist ein
Erhitzen des Trägers auf eine Temperatur, die höher ist als
die Dissoziationstemperatur des gasförmigen Ausgangsmaterials,
nicht erforderlich, und eine Schicht mit guten Photoleitfähigkeitseigenschaften
kann erhalten werden. Da ein Radikal
wie z. B. SiH₂, das durch thermische Dissoziation gebildet
wird, eine kurze Lebensdauer von mehreren 10 Millisekunden
hat, kann das Radikal jedoch nicht wirksam zur Schichtbildung
ausgenutzt werden, und infolgedessen kann keine hohe Schichtabscheidungsgeschwindigkeit erzielt werden. Ferner besteht
noch das Problem, das mit der Verwendung eines entzündlichen
Gases wie z. B. SiH₄ verbunden ist.
Im Gegensatz zu üblicherweise verwendeten Gasen wie z. B.
SiH₄ sind Gase wie z. B. SiF₄, die im Molekül Halogenatome
enthalten, nicht entzündlich, und eine Explosion dieser
Gase ist nicht zu befürchten. Ferner haben Radikale wie
z. B. SiF₂, die durch Dissoziation der vorstehend erwähnten
Gase erzeugt werden, eine relativ lange Lebensdauer. Infolgedessen
sind Gase wie z. B. SiF₄ als bevorzugtes gasförmiges
Ausgangsmaterial für die Herstellung von a-Si-Schichten
durch CVD-Verfahren betrachtet worden. Wegen der niedrigen
Reaktivität von Radikalen, die aus diesen Gasen erzeugt
werden, konnten die Gase jedoch in Vorrichtungen zur Bildung
einer a-Si-Schicht, die bei üblichen CVD-Verfahren angewandt
wird, nicht wirksam verwendet werden, und folglich
konnte aus solchen Gasen keine gute a-Si-Schicht gebildet
werden.
Aus der EP-A 01 06 698 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Abscheidung von amorphen Legierungsmaterialien
bekannt, bei dem zwei Reaktionsgase, die jeweils getrennt
durch Mikrowellenenergie aktiviert wurden, aufeinanderfolgend
durch Einführungsrohre ("Woodsche Hörner") in die Reaktionskammer
eingeführt werden. Jedes der beiden Reaktionsgase
enthält mindestens ein Legierungselement, das auf der
Oberfläche eines Trägers abgeschieden werden soll. Durch die
getrennte Einführung der Reaktionsgase durch jeweils ein
anderes Einführungsrohr werden jeweils getrennt verschiedene
Schichten abgeschieden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Abscheidung einer Schicht auf einen Träger mittels CVD, bei
dem ein Strom von mindestens Halogenatome enthaltenden Radikalen
und ein Strom von Wasserstoffatome enthaltenden Radikalen,
die jeweils getrennt erzeugt wurden, über Einführungsrohre
in eine Abscheidungskammer eingeführt werden, bereitzustellen,
bei dem Radikale mit hoher Reaktivität nur an der
Stelle erzeugt werden, wo die Schicht gebildet werden soll,
so daß die Abscheidung der Schicht mit hoher Geschwindigkeit
und einem hohen Ausnutzungsgrad des gasförmigen Ausgangsmaterials
durchgeführt werden kann, ohne daß eine unerwünschte
Verunreinigung der Abscheidungskammer erfolgt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Strom von Halogenatome
enthaltenden Radikalen mit niedriger Reaktivität in
der Nähe des Trägers mit dem Strom von Wasserstoffatome enthaltenden
Radikalen vermischt wird, indem die Ströme über
die Einführungsrohre, die mit der Oberfläche des Trägers jeweils
einen Winkel von 40° bis 50° bilden, gleichzeitig in
die Abscheidungskammer eingeführt werden.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung besteht in der
Vorrichtung gemäß Patentanspruch 3 zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
Nachstehend wird das mindestens Halogenatome enthaltende
Radikal als Halogenradikal bezeichnet, während des Wasserstoffatome
enthaltende Radikal als Wasserstoffradikal bezeichnet
wird.
Die bevorzugten Ausführungsformen werden
nachstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1 näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematische Ansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bildung einer Abscheidungsschicht.
Bei der Vorrichtung wird ein Halogenradikal
mit niedriger Reaktivität in einer
Abscheidungskammer
mit einem Wasserstoffradikal, das gesondert
in die Abscheidungskammer eingeführt wird, umgesetzt, um
diese Radikale in ein neues Radikal mit hoher Reaktivität,
das z. B. Halogen-, Silicium- und Wasserstoffatome enthält,
umzuwandeln und auf einem Träger, der in der Abscheidungskammer
gehalten wird, eine a-Si-Schicht zu bilden. Das Halogenradikal
und das Wasserstoffradikal werden dadurch hergestellt,
daß die jeweiligen gasförmigen Ausgangsmaterialien
unter Anwendung eines Mittels zur Dissoziation, beispielsweise
der Energie einer Entladung (z. B. der Glimmentladung
oder der Bogenentladung oder von Mikrowellen) oder von
Wärmeenergie, dissoziiert werden. In Abhängigkeit von der Art
des verwendeten gasförmigen Ausgangsmaterials kann irgendein
geeignetes Mittel zur Dissoziation gewählt werden, jedoch
wird eine Einrichtung für thermische Dissoziation, in der nur
bestimmte Radikale gebildet werden, bevorzugt. Es
kann eine Dissoziationseinrichtung, in der von der Entladung
Gebrauch gemacht wird, angewandt werden, wenn ein gasförmiges
Ausgangsmaterial mit hoher Dissoziationstemperatur wie
z. B. H₂ verwendet wird.
Wie vorstehend dargelegt wurde, sind im Rahmen der Erfindung
dadurch, daß ein Halogenradikal-Einführungsrohr für
die Einführung eines Halogenatome enthaltenden Radikals in
eine Abscheidungskammer und ein Wasserstoffradikal-Einführungsrohr
für die Einführung eines Wasserstoffatome enthaltenden
Radikals in die Abscheidungskammer bereitgestellt
werden, die Umwandlung eines Halogenradikals mit niedriger
Reaktivität in ein Radikal mit hoher Reaktivität und folglich
die Bildung einer Abscheidungschicht mit einer hohen
Abscheidungsgeschwindigkeit ermöglicht worden. Da die verwendeten
gasförmigen Ausgangsmaterialien nicht explosiv
sind und nur an einer Stelle, wo eine Schicht gebildet wird,
ein Reaktionsprodukt erzeugt wird, ist die Bildung einer
Abscheidungsschicht wirksam und sicher bzw. gefahrlos geworden.
Ferner ist der Ausnutzungsgrad des gasförmigen Ausgangsmaterials
beträchtlich verbessert worden, da Radikale
wirksam in die Nähe eines Trägers (der Schichtbildungsstelle),
der in der Abscheidungskammer gehalten wird, freigesetzt
werden können. Des weiteren wird innerhalb der Abscheidungskammer
keine Verunreinigung hervorgerufen, da an Stellen,
wo eine Schichtbildung unnötig ist, z. B. an der Innenwand
der Abscheidungskammer, eine Schicht gebildet wird.
Zur Vereinfachung der Erläuterung
wird nachstehend ein Fall beschrieben, in dem das Halogenradikal das
SiF₂-Radikal und das Wasserstoffradikal das H-Radikal ist,
wobei diese Radikale zur Bildung einer a-Si-Schicht dienen.
Dieselbe Erläuterung gilt auch für die Fälle, in denen
andere Radikale verwendet werden.
Fig. 1 zeigt eine Abscheidungskammer 30, in der eine a-Si-Schicht
gebildet wird. Der Innenraum der Abscheidungskammer 30
kann durch ein Gasabsaugsystem 35, das z. B. durch eine
Rotationspumpe oder eine Diffusionspumpe, die in Fig. 1
nicht gezeigt ist, gebildet wird, bei einem gewünschten
Druck gehalten werden. Der Druck im Inneren der Abscheidungskammer
30 beträgt geeigneterweise 0,67 Pa oder weniger.
Die Abscheidungskammer 30 ist mit einem Halogenradikal-Einführungsrohr
19 und einem Wasserstoffradikal-Einführungsrohr
31 ausgestattet. Durch diese Rohre werden in die
Abscheidungskammer 30 ein Halogenradikal und ein Wasserstoffradikal,
wie sie vorstehend definiert wurden, eingeführt,
und aus diesen Radikalen wird auf einem Träger 36,
der durch einen Trägerhalter 32 in der Abscheidungskammer
gehalten wird, eine a-Si-Schicht gebildet.
Eine Heizeinrichtung 33 erhitzt den Träger 36 von seiner
Rückseite her über den Trägerhalter 32. An der Oberfläche
des Trägerhalters ist ein Thermoelement 34 befestigt, das mit
einem (nicht gezeigten) Temperatursteuerungsmechanismus für
die Ermittlung und Steuerung der Temperatur des Trägerhalters
32 verbunden ist. Da im Rahmen der Erfindung eine a-Si-Schicht
mit eingeführten Radikalen gebildet wird, ist ein
Erhitzen des Trägers nicht unbedingt notwendig.
Eine Gasflasche 11 enthält ein gasförmiges Ausgangsmaterial
(im vorliegenden Fall SiF₄-Gas) für die Bildung eines SiF₂-Radikals.
Das Gas wird unter Anwendung einer Gasreguliereinrichtung
12 auf einen gewünschten Druck eingestellt. Ein
geeigneter Druck sind etwa 2 bar. Fig. 1 zeigt ein
Ventil 13. Eine Durchflußmengen-Meßeinrichtung 14 und ein
Nadelventil 15 dienen zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
des Gases. Das SiF₄-Gas, das durch die Durchflußmengen-Meßeinrichtung
14 und das Nadelventil 15 auf eine
gewünschte Strömungsgeschwindigkeit eingestellt wird, wird
in einen Reaktionsofen 16 für die Bildung eines SiF₂-Radikals
eingeleitet. In Abhängigkeit von der Art des verwendeten
gasförmigen Ausgangsmaterials usw. kann jeweils mehr
als eine dieser Zuführungseinrichtungen für gasförmiges
Ausgangsmaterial (Gasflasche 11, Durchflußmengen-Meßeinrichtung
14, Nadelventil 15 usw.) bereitgestellt werden.
Der Reaktionsofen 16 kann unter der Bedingung, daß er ein
gewünschtes Radikal wie z. B. SiF₂ bilden kann, irgendeinem
Typ angehören. Der Ofen 16 kann irgendeinem Typ angehören,
bei dem eines von verschiedenen Mitteln zur Gasdissoziation,
z. B. die Entladungsenergie oder die Wärmeenergie, angewandt
wird, jedoch wird ein Ofen für thermische Dissoziation, in
dem nur ein gewünschtes Radikal verwendet wird, bevorzugt.
Wenn, wie z. B. im vorliegenden Fall SiF₂ gebildet wird,
wird eine der thermischen Dissoziationsreaktionen wie z. B.
die folgenden angewandt:
Der Reaktionsofen 16 des vorliegenden Falles eignet sich
für die Durchführung der durch Formel (A) wiedergegebenen
thermischen Dissoziationsreaktion. Der Reaktionsofen ist ein
Quarzglasrohr mit einem Innendurchmesser von 50 mm und
einer Länge von 30 cm. Der Innenraum des Rohres ist (im
vorliegenden Fall über eine Länge von 15 cm im Mittelteil
des Rohres) mit Stücken von hochreinem Si-Material 17 (z. B. mit Bruchstücken
einer Si-Wafer gefüllt. Das Si-Material 17 wird durch eine Infrarotheizeinrichtung 18 auf eine für die Bildung des SiF₂-Radikals
erforderliche Temperatur, nämlich auf etwa
1100°C, erhitzt. Etwa 60 oder mehr % des SiF₄-Gases, das
durch den Reaktionsofen 16 hindurchgeströmt ist, werden in
das SiF₂-Radikal umgewandelt. Die Gestalt des Ofens 16
unterliegt keiner besonderen Einschränkung, und dieser Ofen
kann nicht nur eine zylindrische Form, wie sie vorstehend
beschrieben wurde, sondern auch andere Formen, z. B. eine
Form mit quadratischem Querschnitt, annehmen. Auch das
Material des Ofens 16 unterliegt keiner besonderen Einschränkung.
Wenn ein gasförmiges Ausgangsmaterial leicht in
der Gasphase dissoziiert werden kann wie in Formel (B), kann
die Dissoziation in ausreichendem Maße durchgeführt werden,
indem das gasförmige Ausgangsmaterial nur durch einen Ofen,
der nicht mit einem Feststoff wie z. B. dem Si-Material 17
gefüllt ist, hindurchströmen gelassen wird.
Das in dem Reaktionsofen 16 gebildete SiF₂-Radikal wird
durch ein Halogenradikal-Einführungsrohr 19 in eine Abscheidungskammer
30 eingeführt. Das Rohr 19 ist im vorliegenden
Fall ein Quarzglasrohr mit einem Innendurchmesser
von 10 mm.
Ein gasförmiges Ausgangsmaterial für die Bildung eines
Wasserstoffradikals (im vorliegenden Fall H₂-Gas) wird wie
im Fall des gasförmigen Ausgangsmaterials für die Bildung
eines SiF₂-Radikals durch eine Zuführungsquelle für gasförmiges
Ausgangsmaterial, die durch eine das gasförmige Ausgangsmaterial
enthaltende Gasflasche 21, eine Gasreguliereinrichtung
22, ein Balgenventil 23, eine Durchflußmengen-Meßeinrichtung
24, ein Nadelventil 25 usw. gebildet wird,
auf einen gewünschten Druck und eine gewünschte Strömungsgeschwindigkeit
eingestellt und einem Reaktionsofen 26
zugeführt. Der Druck des gasförmigen Ausgangsmaterials
beträgt geeigneterweise etwa 2 bar.
Der Reaktionsofen 26 kann wie im Fall des Reaktionsofens 16
für das SiF₂-Radikal irgendeinem Typ angehören, bei dem
eines von verschiedenen Mitteln zur Dissoziation, z. B. die
Entladungsenergie oder die Wärmeenergie, angewandt wird.
Der Reaktionsofen 26 gehört im vorliegenden Fall einem Typ
an, bei dem von der Entladung Gebrauch gemacht wird, weil
Wasserstoff als gasförmiges Ausgangsmaterial eine hohe
Dissoziationstemperatur hat. Der Ofenkörper ist ein Quarzglasrohr
mit einem Innendurchmesser von 50 mm und einer
Länge von 30 cm. An einem Ende des Ofens 26 ist an seiner
Außenfläche eine Spule 27 vorgesehen. Am anderen Ende des
Ofens 26 ist an seiner Außenfläche ein Kupferblech 20 vorgesehen.
Die Spule 27 und das Kupferblech 20 dienen zur
Erzeugung einer Entladung (vorzugsweise einer Glimmentladung
oder einer Bogenentladung, wobei die Kupferelektrode im Fall der Bogenentladung in bekannter Weise gekühlt wird). Die Spule 27 ist
derart ausgebildet, daß sie ein Ende des Ofens 26 umgibt
(im vorliegenden Fall mit drei Windungen) und daß ein Ende
der Spule 27 über ein Anpassungs- bzw. Anschlußgehäuse 28
mit einer Hochfrequenz-Stromquelle 29 verbunden ist. An
derjenigen Außenfläche des Ofens 26, die von dem anderen
Ende der Spule 27 entfernt ist, (im vorliegenden Fall in
einem Abstand von 5 cm vom anderen Ende der Spule 27) ist
das Kupferblech 20 derart ausgebildet, daß es den Ofen 26
umgibt. Das Kupferblech 20 ist geerdet. Wenn an die
Spule 27 eine Hochfrequenz angelegt wird, wird zwischen der
Spule 27 und dem Kupferblech 20 eine Entladung erzeugt,
wodurch das gasförmige Ausgangsmaterial im Inneren des
Ofens 26 dissoziiert wird. Im vorliegenden Fall wird ein Außen-Entladungssystem
angewandt, jedoch kann ein Innen-Entladungssystem
angewandt werden, indem innerhalb des Ofens 26
Elektroden bereitgestellt werden.
Das in dem Reaktionsofen 26 gebildete Wasserstoffradikal
wird durch ein Wasserstoffradikal-Einführungsrohr 31 in die
Abscheidungskammer 30 eingeführt. Dieses Rohr ist im vorliegenden
Fall ein Quarzglasrohr mit einem Innendurchmesser
von 10 mm.
Das SiF₂-Radikal und das Wasserstoffradikal, die gesondert
in die Abscheidungskammer 30 eingeführt wurden, werden in
der Abscheidungskammer 30 vermischt und in ein Radikal mit
hoher Reaktivität wie z. B. SiHF umgewandelt. Dieses Radikal
mit hoher Reaktivität haftet an einem Träger 36, der im
Inneren der Abscheidungskammer 30 bereitgestellt ist, an
und bildet auf dem Träger 36 eine a-Si-Schicht.
Da die Schichtbildung in der Vorrichtung
unter wirksamer Ausnutzung der zwei verschiedenen Radikale
durchgeführt wird, ist die Lagerbeziehung zwischen den zwei
Radikal-Einführungsrohren und dem Träger wichtig. Für ein
ausreichendes Vermischen der zwei Radikale und für ihre
wirksame Ausnutzung ist es erwünscht, daß die Trägeroberfläche,
auf der eine Schicht gebildet werden soll, mit jedem
Radikal-Einführungsrohr einen Winkel von 40°
bis 50° und insbesondere von 45° bildet. Ferner ist es
erwünscht, daß die zwei Radikal-Einführungsrohre in bezug
auf die Normale der Trägeroberfläche, auf der eine Schicht
gebildet werden soll, symmetrisch zueinander angeordnet
sind.
Im vorliegenden Fall bilden die zwei Radikal-Einführungsrohre
miteinander einen rechten Winkel und bildet der Träger
mit jedem dieser Rohre einen Winkel von 45°, während
der Abstand zwischen dem Träger und den Radikal-Einführungsrohren
so klein wie möglich gewählt wird (und im vorliegenden
Fall etwa 1 cm beträgt).
Wie vorstehend erwähnt wurde, hat das durch thermische
Dissoziation gebildete SiF₂-Radikal eine lange Lebensdauer
von beispielsweise etwa mehreren 100 Sekunden unter einem
Druck von etwa 0,13 Pa, jedoch eine niedrige Reaktivität,
und infolgedessen war es bisher nicht möglich, eine a-Si-Schicht
nur mit dem SiF₂-Radikal zu bilden. Im Rahmen der
Erfindung wird das SiF₂-Radikal mit einem Wasserstoffradikal
umgesetzt, um diese Radikale in ein Radikal mit hoher
Reaktivität umzuwandeln, wodurch die Bildung einer a-Si-Schicht
möglich ist. Da das SiF₂-Radikal eine lange Lebensdauer
hat, wird es außerdem durch thermische Dissoziation
außerhalb der Abscheidungskammer gebildet und dann durch
das SiF₂-Radikal-Einführungsrohr in die Nähe des Trägers,
der in der Abscheidungskammer gehalten wird, eingeführt;
infolgedessen wird die Innenseite der Abscheidungskammer
nicht verunreinigt. Ferner hat ein Radikal wie z. B. SiHF,
das durch die Reaktion zwischen dem SiF₂- und dem Wasserstoffradikal
gebildet wird, im Vergleich zu einem Radikal,
das kein Fluoratom enthält, wie z. B. SiH₂, eine lange
Lebensdauer, wie es im Hinblick auf die lange Lebensdauer
des SiF₂-Radikals vorhergesagt werden kann, und kann wirksam
mit einer höheren Abscheidungsgeschwindigkeit als früher
eine Abscheidungsschicht bilden.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Träger unterliegt
keiner besonderen Einschränkung. Es können verschiedene
Materialien verwendet werden, und die Gestalt und die Abmessungen
können in Abhängigkeit von der Anwendung der
Abscheidungsschicht in zweckdienlicher Weise gewählt werden.
Als gasförmiges Ausgangsmaterial, das im Rahmen der Erfindung
zur Bildung des Halogenradikals verwendet wird, kann
irgendein Gas, das Si und Halogenatome enthält, verwendet
werden. Verschiedene Siliciumhalogenide wie z. B. SiF₄ oder
SiCl₄ werden bevorzugt. Als gasförmiges Ausgangsmaterial
für die Bildung des Wasserstoffradikals kann irgendein Gas,
das Wasserstoffatome enthält, verwendet werden. H₂-Gas wird
bevorzugt, weil daraus nur ein gewünschtes Radikal erzeugt
werden kann.
Das Halogenradikal-Einführungsrohr und das Wasserstoffradikal-Einführungsrohr,
die in der Vorrichtung
beide angewandt werden, müssen in der Abscheidungskammer
gesondert bereitgestellt werden. Ihre Materialien, ihre
Form und ihre Abmessungen unterliegen keiner besonderen
Einschränkung. Es können verschiedene Materialien, Formen
und Abmessungen angewandt werden. Es kann jeweils mehr als
eines dieser Rohre bereitgestellt werden, falls dies notwendig
ist. Hinsichtlich ihrer Anordnung in der Abscheidungskammer
muß dafür gesorgt werden, daß ein ausreichendes
Vermischen der zwei Radikale ermöglicht wird. Die zwei
Rohre werden z. B. vorzugsweise so angeordnet, daß sie einen
rechten Winkel bilden, wie es vorstehend erwähnt wurde.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher
erläutert.
Als Träger wurde eine ebene Glasplatte
verwendet. Auf dem Träger wurde unter Anwendung der in
Fig. 1 gezeigten Vorrichtung eine a-Si-Schicht gebildet.
SiF₄-Gas wurde dem bei 1100°C gehaltenen Reaktionsofen 16
als gasförmiges Ausgangsmaterial für die Bildung eines
Halogenradikals mit einer Strömungsgeschwindigkeit von
10 Normal-cm³/min zugeführt und darin dissoziiert. Das erhaltene
dissoziierte Gas wurde aus dem Halogenradikal-Einführungsrohr
19 in die Abscheidungskammer 30 herausgelassen. Gesondert
wurde dem Reaktionsofen 26 H₂-Gas mit einer
Strömungsgeschwindigkeit von 30 Normal-cm³/min zugeführt und
dadurch dissoziiert, daß an die Spule 27 eine Hochfrequenz
(Frequenz: 13,56 MHz; aufgewandte Leistung: 30 W) angelegt
und zwischen der Spule 27 und dem Kupferblech 20 eine Glimmentladung
erzeugt wurde. Das erhaltene dissoziierte Gas wurde
aus dem Wasserstoffradikal-Einführungsrohr 31 in die Abscheidungskammer
30 herausgelassen. Die als Träger
dienende Glasplatte wurde bei einer Temperatur
von 250°C gehalten.
Nach 1 h war auf der Glasplatte eine 1,7 µm dicke a-Si-Schicht
gebildet worden.
Zur Prüfung der Photoleitfähigkeitseigenschaften der a-Si-Schicht
wurden auf der Schicht kammförmige Al-Elektroden mit
einem Abstand von 200 µm gebildet. Die a-Si-Schicht
hatte eine Dunkelleitfähigkeit von 7 × 10-9 S cm-1
und bei Bestrahlung mit Licht, das eine Wellenlänge von 600 nm
und eine Intensität von 1,0 mW/cm² hatte, eine Hell-Leitfähigkeit
von 2 × 10-5 S cm-1 und zeigte folglich eine
gute Photoleitfähigkeit.
Nach der Bildung der Schicht wurde der Innenraum der Abscheidungskammer
30 untersucht, wobei außer am Trägerhalter
32 keine Verunreinigung festgestellt wurde.
Die Schichtbildung wurde in derselben Weise wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer daß die Strömungsgeschwindigkeiten des
SiF₄-Gases und des H₂-Gases auf das Doppelte oder Dreifache
der Strömungsgeschwindigkeiten von Beispiel 1 vergrößert
wurden. Nach 1 h war eine 3,5 µm dicke a-Si-Schicht gebildet
worden, wenn die Gasströmungsgeschwindigkeiten doppelt, so
hoch waren, während nach 1 h eine 5,4 µm dicke a-Si-Schicht
gebildet worden war, wenn die Gasströmungsgeschwindigkeiten
dreimal so hoch waren.
Jede dieser Schichten wurde in derselben Weise wie in Beispiel
1 bewertet. Die mit den doppelten Strömungsgeschwindigkeiten
hergestellte Schicht hatte eine Dunkelleitfähigkeit
von 5 × 10-9 S cm-1 nm und eine Hell-Leitfähigkeit von
1 × 10-5 S cm-1, während die mit den dreifachen Strömungsgeschwindigkeiten
hergestellte Schicht eine Dunkelleitfähigkeit
von 2 × 10-9 S cm-1 nm und eine Hell-Leitfähigkeit
von 6 × 10-5 S cm-1 hatte. Folglich zeigten beide Schichten
eine gute Photoleitfähigkeit. Wie in Beispiel 1 wurde nach
der Bildung der Schicht keine Verunreinigung des Innenraums
der Abscheidungskammer 30 außer am Trägerhalter
32 festgestellt.
Claims (7)
1. Verfahren zur Abscheidung einer Schicht auf einen Träger
mittels CVD, bei dem ein Strom von mindestens Halogenatome
enthaltenden Radikalen und ein Strom von Wasserstoffatome
enthaltenden Radikalen, die jeweils getrennt erzeugt wurden,
über Einführungsrohre in eine Abscheidungskammer eingeführt
werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Strom von Halogenatome
enthaltenden Radikalen mit niedriger Reaktivität in
der Nähe des Trägers mit dem Strom von Wasserstoffatome enthaltenden
Radikalen vermischt wird, indem die Ströme über
die Einführungsrohre, die mit der Oberfläche des Trägers jeweils
einen Winkel von 40° bis 50° bilden, gleichzeitig in
die Abscheidungskammer eingeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Radikal eingesetzt wird, das Halogenatome und ein Siliciumatom
enthält.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1 oder 2 mit einer Abscheidungskammer, in der ein Träger angeordnet
ist, einem Einführungsrohr für die Einführung von
mindestens Halogenatome enthaltenden Radikalen in die Abscheidungskammer
und einem Einführungsrohr für die Einführung
von Wasserstoffatome enthaltenden Radikalen in die Abscheidungskammer,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halogenradikal-Einführungsrohr
(19) und das Wasserstoffradikal-Einführungsrohr
(31) mit der Oberfläche des Trägers (36) jeweils
einen Winkel von 40° bis 50° bilden und daß die Auslaßöffnungen
der Einführungsrohre in der Nähe des Trägers angeordnet
sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
mehr als ein Halogenradikal-Einführungsrohr (19) vorgesehen
ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
mehr als ein Wasserstoffradikal-Einführungsrohr (31) vorgesehen
ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Halogenradikal-Einführungsrohr (19) und das Wasserstoffradikal-Einführungsrohr
(31) in bezug auf eine Normale des
Trägers (36) symmetrisch zueinander angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halogenradikal-Einführungsrohr (19)
und das Wasserstoffradikal-Einführungsrohr (31) mit der Oberfläche
des Trägers (36) jeweils einen Winkel von etwa 45°
bilden.
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