DE3528402C2 - - Google Patents
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- B23—MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B23B—TURNING; BORING
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- B23B23/02—Dead centres
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B23—MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B23B—TURNING; BORING
- B23B2226/00—Materials of tools or workpieces not comprising a metal
- B23B2226/18—Ceramic
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B23B2270/20—Internally located features, machining or gripping of internal surfaces
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Drehspitze für eine
Werkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE-Firmenschrift "Kosta Stirnseitenmitnehmer, 1957"
ist eine Drehspitze für Werkzeugmaschinen bekannt, auf deren
freier Stirnseite inmitten von Mitnehmerelementen auch eine
Zentrierspitze angeordnet ist. Die Drehspitze und die
Zentrierspitze sind aus einem metallischen Werkstoff
hergestellt, der bei der Bearbeitung von ebenfalls aus
metallischen Werkstoff bestehenden Werkstücken ausreichend
lange Standzeiten sichert.
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung wurden bei den zu
bearbeitenden Werkstücken metallische Werkstoffe zunehmend
durch keramische Werkstoffe ersetzt. Deren Weiterbearbeitung
auf den oben genannten Werkzeugmaschinen führte zu empfind
lich verkürzten Standzeiten der bekannten Drehspitzen bzw.
zur Entwicklung von Drehspitzen aus sehr teueren metallischen
Werkstoffen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Drehspitze zu
schaffen, die preiswert herzustellen ist und mit der auch bei
der Bearbeitung von aus keramischen Werkstoffen bestehenden
Werkstücken lange Standzeiten erzielt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Drehspitze der eingangs genannten Art
gelöst, die die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1
aufgeführten Merkmale aufweist.
Durch Drehspitzen aus
keramischen Werkstoffen mit den genannten Kennwerten wurden
Betriebsergebnisse erzielt, die auch nach einer im Vergleich
zu Drehspitzen aus metallischen Werkstoffen außerordentlich
hohen Anzahl von Bearbeitungsvorgängen innerhalb der für die
zu bearbeitenden Werkstücke zulässigen Fertigungstoleranzen
lagen.
Für die Drehspitze kann eine gesinterte Keramikmasse aus
verschiedenartigen keramischen Werkstoffen verwendet werden,
wenn die Voraussetzungen, daß ihre Rißzähigkeit bei
Umgebungstemperatur 3,5 MN/m3/2 oder höher und ihre Dichte
wenigstens 90% des theoretischen Dichtewertes betragen,
erfüllt sind. Die gesinterte Keramikmasse für einen Drehspitze
wird im allgemeinen aus Siliziumnitrid oder teilweise
stabilisiertem Zirkon, das durch Additive, wie Yttriumoxid
(Y2O3), Magnesiumoxid (MgO) und Kalziumoxid (CaO), teilweise
stabilisiert ist, oder aus Aluminiumoxid hoher Zähigkeit oder
Härte gebildet. Gewöhnlich wird die Keramikmasse dieser
keramischen Werkstoffe in einem Spritz- oder Druckgußverfah
ren ausgestaltet und in einem Normaldruck- oder reaktiven
Sinterverfahren gesintert.
Die erfindungsgemäßen keramischen Druckspitzen können nicht
nur zur Lagerung von keramischen, sondern auch von
metallischen Werkstücken, die schleifend oder spanend an
verschiedenartigen Werkzeugmaschinen, z. B. Schleif- oder
Drehmaschinen, bearbeitet werden, zum Einsatz kommen.
Insbesondere sind die erfindungsgemäßen keramischen
Drehspitzen zur drehbaren Lagerung von keramischen
Werkstücken, die auf einer Außenrundschleifmaschine
geschliffen werden, geeignet.
Die an einer axialen Stirnfläche der keramischen Druckspitze
ausgebildete Zentrierspitze, die mit der zugeordneten Stirn
seite des Werkstücks zum Eingriff kommt, kann als konischer
Vorsprung oder als versenkte Bohrung ausgebildet sein, und
ist so angeordnet, daß sie am Werkstück konzentrisch
angreift. Für keramische Druckspitzen, die zur Abstützung von
keramischen Werkstücken verwendet werden, wird jedoch
vorgezogen, die Zentrierspitze mit einer konischen oder
eingesenkten Bohrung zu versehen, weil es einfacher ist, an
keramischen Werkstücken Zentriervorsprünge als -bohrungen
auszubilden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Der Erfindungsgegenstand wird im folgenden anhand von Ausfüh
rungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer
keramischen Drehspitze in einer ersten Ausführungs
form gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine abgebrochene, teilweise geschnittene Seitenan
sicht einer Rundschleifmaschine, die mit keramischen
Drehspitzen gemäß Fig. 1 ausgestattet ist, zwischen
denen ein Werkstück gehalten ist;
Fig. 3 eine Seitenansicht des in Fig. 2 gezeigten
Werkstücks;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer keramischen Drehspitze in
einer zweiten Ausführungsform gemäß der Erfindung;
Fig. 5 eine zu Fig. 2 gleichartige Darstellung einer Rund
schleifmaschine mit den Drehspitzen gemäß Fig. 4,
die ein Werkstück halten;
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des
Werkstücks von Fig. 5;
Fig. 7 eine graphische Darstellung zur Verschleißfestigkeit
der Drehspitzen von Fig. 1 und 4 im Vergleich mit der
jenigen einer herkömmlichen Drehspitze, wobei die Ver
schleißfestigkeit als die Unrundheit oder Genauigkeit
von geschliffenen Werkstücken
ausgedrückt ist.
In den Fig. 1 und 4 sind zwei unterschiedlich ausgestaltete
keramische Drehspitzen 10 bzw. 32 zur Verwendung an
Rundschleifmaschinen dargestellt.
Die in Fig. 1 gezeigte Dreh
spitze 10 hat in einer ihrer Stirnflächen eine Zentrierspitze 12, deren Zentrierelement als konische oder versenkte
Bohrung 12 ausgebildet ist.
An der Drehspitze 10 ist auf dem von der
Bohrung 12 entfernten Abschnitt ein Konusteil 14
ausgestaltet. Im Betrieb kommen zwei keramische Drehspitzen 10,
z. B. an einer Rundschleifmaschine, wie Fig. 2 zeigt, zum Ein
satz, von denen die eine in einer Spindel 18 eines Spindel
stocks 16 und die andere in einem Reitstock 20 so befestigt
wird, daß das Konusteil 14 jeweils im Loch der Spindel 18 oder
des Reitstocks 20 fest sitzt. Ein an diesen keramischen Drehspit
zen 10 zu lagerndes Werkstück ist ein
Rundstab oder eine Welle aus kerami
schem Werkstoff. Die
keramische Drehspitze 10 ist für keramische Werk
stücke besonders geeignet. Am Werkstück 22 sind
konische oder sich verjüngende Zentriervorsprünge bzw. Spitzen 24 ein
stückig ausgestaltet, die an den in der Längs- oder Achsrich
tung einander entgegensetzten Stirnseiten vorragen. Das
Werkstück 22 wird zwischen den an der Schleifmaschine montier
ten keramischen Drehspitzen 10 so gehalten, daß die einander ent
gegengesetzten konischen Zentriervorsprünge 24 in die konischen
Bohrungen 12 der Drehspitzen 10 eingreifen, wie Fig. 2
zeigt.
Um das Werkstück 22 während eines Schleifvorgangs an seiner
äußeren Kreisumfangsfläche zu drehen, wird das auf der Seite
des Spindelstocks 16 liegende Ende von einem Mitnehmer 26 er
faßt, der mit einer Mitnehmerplatte 28 verbunden ist, die
rund um die Spindel 18 angeordnet ist, so daß sie relativ
zueinander drehbar sind. Mit der Außenfläche des Werkstücks
22 wird bei dessen von der Mitnehmerplatte 28 ausgehenden
Drehung um seine Achse eine drehende Schleifscheibe 30 in Be
rührung gebracht, die üblicherweise in der zur Drehrichtung
des Werkstücks 22 entgegengesetzten Richtung gedreht wird,
jedoch können die Schleifscheibe 30 und das Werkstück 22 auch
in gleicher Richtung drehen. Die Kegelwinkel des Konusteils
14, der Bohrung 12 in der Drehspitze 10 und des Zen
riervorsprungs 24 am Werkstück 22 können in Abhängigkeit von
den jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet
gewählt werden.
Eine andere keramische Drehspitze 32 ist in
Fig. 4 gezeigt, deren Hauptteil zu dem der Drehspitze
10 identisch ausgestaltet ist. Der Unterschied besteht darin,
daß die Drehspitze 32 eine Zentrierspitze 34 mit einem kegeli
gen oder sich verjüngenden Vorsprung 34 hat, der an der vom
Konusteil 14 abgewandten Stirnfläche vorsteht. Eine das Werk
stück 36 bildende, von den keramischen Drehspitzen 32 zu lagernde
Welle, weist an ihren beide Stirnseiten konische oder einge
senkte Zentrierbohrungen 38 auf, wie Fig. 6 zeigt. Das Werk
stück 36 wird dadurch zwischen den keramischen Drehspitzen
32 gehalten, wobei deren kegelige Zentriervorsprünge 34 in die
konischen Zentrierbohrungen 38 des Werkstücks 36 eingepaßt
werden, wie Fig. 5 zeigt. Das Schleifen des Werkstücks 36 geht
in der gleichen Weise vor sich, wie es im Zusammenhang mit
dem Werkstück 22 und Fig. 1 bis 3 beschrieben wurde.
Die keramische
Drehspitze wird aus einer gesinterten Keramik
masse mit einer Rißzähigkeit von zumindest 3,5 MN/m3/2 bei
Raumtemperatur und mit einer Dichte von wenigstens 90% ihres
theoretischen Dichtewertes hergestellt. Diese gesinterte Keramik
masse hat eine beträchtlich gestei
gerte Verschleißfestigkeit und einen in der Praxis ausreichen
den Widerstand gegen Bruch auch dann, wenn sie bei einem
Werkstück aus keramischem Werkstoff verwendet wird.
Die keramische Drehspitze ist sehr
haltbar und standfest und trägt
zur Leistungssteigerung in der spanenden oder
schleifenden Bearbeitung von Keramikwerkstücken bei.
Zwei keramische Drehspitzen 10 gemäß Fig. 1 wurden durch Formen
und Brennen einer Masse aus 3 Mol-% eines Yttriumoxids
(Y2O3) enthaltenden Zirkondioxid (ZrO2) hergestellt. Diese
beiden Drehspitzen 10 hatten eine Rißzähigkeit von
8 MN/m3/2 bei Raumtemperatur, eine Biegefestigkeit von
1000 MPa in einem Vierpunkt-Biegeversuch bei Raumtemperatur
und eine Dichte von 5,91 (97% des theoretischen Dichtewerts). Als
zu schleifende Werkstücke 22 wurde eine große Anzahl von
Wellen gemäß Fig. 3 aus Siliziumnitrid vorbereitet. Die Werk
stücke 22 wurden nacheinander in der in Fig. 2 gezeigten Rund
schleifmaschine geschliffen, wobei sie an und zwischen den
keramischen Drehspitzen 10 gelagert waren. Die Genauigkeit oder
Unrundheit des geschliffenen Abschnitts der Werkstücke 22
wurde gemessen; die Messungen sind als die Linie A(o) in
Fig. 7 angegeben.
Die keramischen Drehspitzen 10 wurden mit einem Konusteil 14
eines Morsekegels Nr. 4 und als Zentrierspitze 12 mit einer kegeligen
Bohrung 12 mit einem Kegelwinkel von 60° versehen. An den
Werkstücken (Wellen) 22 mit einem Außendurchmesser von
20 mm und einer Länge von 120 mm wurden die konischen Zen
triervorsprünge 24 mit einem Kegelwinkel von 60° ausgebildet,
so daß sie in die Bohrungen 12 der Drehspitze 10
passen. Die Werkstücke wurden mit der Diamantpartikel ent
haltenden Diamantschleifscheibe 30 geschliffen.
Durch Formen eines Siliziumnitridmaterials in üblicher Weise
und Sintern der geformten Masse aus Siliziumnitrid bei At
mosphärendruck wurden zwei keramische Drehspitzen 32 gemäß
Fig. 4 ausgebildet. Aus demselben Siliziumnitridmaterial
wurde eine Anzahl von Werkstücken (Wellen) 36 nach Fig. 6
gefertigt, die, während sie zwischen den keramischen Dreh
spitzen 32 gehalten wurden, in der in Fig. 5 gezeigten
Weise geschliffen wurden. Die Messungen sind in Fig. 7 als
Linie B(x) aufgetragen.
Die keramischen Drehspitzen 32 wiesen eine Rißzähigkeit von
6 MN/m3/2 bei Raumtemperatur, eine Biegefestigkeit von
850 MPa in einem Vierpunkt-Biegeversuch bei Raumtemperatur
und eine Dichte von 3, 10 (93% des theoretischen Dichtwerts) auf.
Gleich den keramischen Drehspitzen 10 waren die Drehspitzen 32 mit
dem Konusteil 14 mit dem Morsekegel Nr. 4 und mit den koni
schen Vorsprüngen 34 mit einem Kegelwinkel von 60°
versehen. Als Schleifscheibe 30 wurde eine Diamantschleif
scheibe verwendet; die Werkstücke 36 hatten denselben
Durchmesser und die gleiche Länge wie die Werkstücke 22.
Vergleichsmuster mit derselben Gestalt wie die Drehspitze
32 wurden aus einem Hartmetall auf WC-Basis gefertigt. Unter
Verwendung dieser Vergleichsmuster wurden die Werkstücke 36
aus Siliziumnitrid nacheinander geschliffen. Die Genauig
keit des geschliffenen Abschnitts der Werkstücke 36 wurde
gemessen; die Ergebnisse sind als Line C(Δ) in Fig. 7
aufgetragen.
Wie sich aus dem Diagramm von Fig. 7 deutlich ergibt, war
der Verschleiß der zum Vergleich herangezogenen Hartmetall-
Drehspitzen auf WC-Basis beträchtlich, wobei die Unrundheit
der geschliffenen Werkstücke 36 auf einen unzulässigen Wert
angehoben wurde, nachdem die Drehspitzen zum Schleifen des vier
ten oder fünften Werkstücks verwendet worden waren.
Dagegen wurde der Verschleiß der keramischen Drehspitzen 10 aus teil
weise stabilisiertem Zirkondioxid und der keramischen Dreh
spitzen 32 aus Siliziumnitrid
auf ganz beträchtlich niedrigen Werten gehalten,
was sich dadurch zeigt, daß die Unrundheit der Werkstücke
22 und 36 im Bereich von 1 µm gehalten wurde, und zwar selbst
nach einer Verwendung der keramischen Drehspitzen 10 und 32
zum Schleifen von 100 Werkstücken.
Claims (6)
1. Drehspitze für eine Werkzeugmaschine, auf der ein drehen
des Werkstück einem spanenden oder schleifenden Bearbei
tungsvorgang unterzogen wird, bei dem das Werkstück an seinen
beiden Stirnseiten auf jeweils einer an einer Drehspitze
angebrachten Zentrierspitze in seiner Drehachse zentriert
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehspitze (10; 32) aus
einem keramischen Werkstoff hergestellt ist, der bei
Raumtemperatur eine Rißzähigkeit von zumindest 3,5 MN/m3/2
und eine Dichte von zumindest 90% seines theoretischen
Dichtewertes aufweist.
2. Drehspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der keramische Werkstoff bei Raumtemperatur eine Rißzähigkeit
von zumindest 5,5 MN/m3/2 aufweist.
3. Drehspitze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der keramische Werkstoff teilweise stabilisiertes
Zirkondioxid ist.
4. Drehspitze nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ihre
Verwendung bei einem Werkstück (22, 36) aus einem keramischen
Werkstoff.
5. Drehspitze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentrierelement der Drehspitze
(10) als konische Bohrung (12) ausgebildet ist.
6. Drehspitze nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Zentrierelement der Zentrierspitze (32) als
kegelförmiger Vorsprung (34) ausgebildet ist.
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- 1985-08-07 DE DE19853528402 patent/DE3528402A1/de active Granted
Also Published As
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GB2163680A (en) | 1986-03-05 |
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