DE3534216A1 - Datenbussystem fuer fahrzeuge - Google Patents

Datenbussystem fuer fahrzeuge

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DE3534216A1 DE19853534216 DE3534216A DE3534216A1 DE 3534216 A1 DE3534216 A1 DE 3534216A1 DE 19853534216 DE19853534216 DE 19853534216 DE 3534216 A DE3534216 A DE 3534216A DE 3534216 A1 DE3534216 A1 DE 3534216A1
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Description

Datenbussysteme für Fahrzeuge bekommen zunehmende Bedeutung für Fahrzeuge. Ursache ist die ständig wachsende Zahl von hochauto­ matischen, komplizierten und aufwendigen Teilsystemen, die mitein­ ander kommunizieren, d. h. Daten austauschen. Bei Kraftfahrzeugen beispielsweise sind derartige Teilsysteme unter den Stichworten Digitale Motorelektronik, elektronisch hydraulische Getriebesteue­ rung und Anti-Blockiersystem bekannt. Jedes dieser Teilsysteme ist einerseits in der Lage, Daten zu senden, die es aufgrund von Ausgangssignalen angeschlossene Sensoren oder Schaltmittel gewinnt und benötigt für seine Arbeit Daten, die bei anderen Teilsystemen bereitstehen.
Es sind bereits Datenbussysteme in vielfältiger Ausführung bekannt. Dabei besteht das Problem der Steuerung des Zugriffs der Teilsyste­ me auf den Datenbus d. h. welches Zugriffsverfahren und welche Buskontrolle Anwendung findet. Zugriffsverfahren sind beispielswei­ se kontrolliert oder zufällig. Bei den kontrollierten Zugriffsver­ fahren wird durch eine übergeordnete Steuerung der Zugriff der Teilsysteme auf den Datenbus festgelegt. Bei zufälligen Zugriffs­ verfahren (CSMA = Carrier Sense Multiple Access) hört ein sendewil­ liger Teilnehmer den Bus ab, ob gerade ein anderer Teilnehmer sendet. Ist dies nicht der Fall, beginnt er mit der Nachrichtenüber­ tragung. Dieses Zugriffsverfahren besitzt gegenüber den kontrollier­ ten Zugriffsverfahren den Vorteil, daß der Steuerungsaufwand geringer ist. Andererseits kann es aber zu unbeabsichtigtem, gleichzeitigen Senden mehrerer Teilnehmer kommen, wenn sie "gleichzeitig" (innerhalb der Signallaufzeit) den Datenbus abhören. Damit der Sender sicher ist, daß die Nachricht richtig empfangen wurde, muß jede Nachricht vom Empfänger quittiert werden.
Zur Vermeidung einer Kollision zweier Sender ist eine Abwandlung des Datenbussystems bekannt. Bei diesem unter der Bezeichnung CSMA/CD (CD = Collision Detection) bekannten Verfahren wird die Überlagerung zweier Sender von diesen durch entsprechende Detektoren erkannt. Zugriffskonflikte werden durch Wiederversuchs­ zeitintervalle, die in jedem Sender unterschiedlich sind, behoben. Zufällige Zugriffsverfahren erfordern somit zu ihrer zuverlässigen Wirkungsweise einen Steuerungsaufwand. Gegenüber dem kontrollier­ ten Zugriffsverfahren besitzen die zufälligen Zugriffsverfahren den Vorteil, daß sie unabhängig von der Zahl der Teilnehmer arbeiten, während bei einem kontrollierten Zugriffsverfahren die Zahl der Teilnehmer und ihre Zugriffsreihenfolge festgelegt werden muß.
Bei einem Datenbussystem für Fahrzeuge, bei dem verschiedene Teilnehmer über einen gemeinsamen Datenbus miteinander kommunizie­ ren, entsteht gemäß der Erfindung die Aufgabe, das System unabhängig von der Zahl der Teilnehmer sicher und mit geringem steuerungs- und schaltungtechnischen Aufwand auszulegen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Kombination der im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Bei der Erfindung ist der Zugriff der einzelnen Teilnehmer auf den Datenbus für das Senden und das Empfangen der zu liefernden bzw. benötigten Daten voneinander unabhängig. Der Empfang der benötigten Daten ist jederzeit möglich und allein durch das Identi­ fizierungskennzeichen der auf den Datenbus gegebenen Daten gewährleistet. Das Senden der Daten erfolgt durch die jedem Teilnehmer zugeordnete Station insoweit unkontrolliert, als der Empfänger dieser Daten für die sendende Station nicht notwendiger­ weise bekannt sein muß. Hinsichtlich des Senders erfolgt lediglich insoweit eine Kontrolle, als jede Station sequentiell ihre Daten aussendet und die Stationen ihrerseits sequentiell auf den Daten­ bus geschaltet sind. Ähnlich dem genannten CSMA/CD-Verfahren besitzt der Datenbus den Vorteil der Modularität. Der Ausfall eines Teilnehmers oder ein sonstiges Fehlen eines Teilnehmers spielt ebensowenig eine Rolle wie die Zunahme oder der Austausch eines Teilnehmers.
Der Steuerungsaufwand eines derartigen offenen Systems ist gering. Es besteht im wesentlichen nur darin, die Aufeinanderfolge der einzelnen Teilnehmer zum Senden ihrer Daten auf den Datenbus zu steuern. Dies kann mit Vorteil zentral erfolgen. Gegenüber einem Datenbussystem, daß unter der Bezeichnung "token passing" bekannt ist und bei dem die Sendeberechtigung von Teilnehmer zu Teilnehmer weitergegeben wird, können damit Sicherheitsmaßnahmen bei Ausfall eines Teilnehmers vermieden werden. Eine derartige Sicherungsmaßnahme ist beispielsweise aus der DE 32 22 570 A1 bekannt, bei der jeder Teilnehmer nicht nur den Sendebetrieb des in der Reihenfolge vorausgehenden Senders, sondern auch den Sendebetrieb des diesem Sensor vorausgehenden Senders überwacht.
Eine weitere Verbesserung ergibt sich, wenn die zentrale Steuerung durch die Station mit größter Sendepriorität erfolgt. Gegenüber einer Steuerung durch eine übergeordnete Kontrolleinheit ergibt sich dadurch eine Verringerung des Aufwands an Bauteilen. Darüber hinaus kann dadurch sichergestellt sein, daß bei Ausfall der Steuereinheit der Sendebetrieb durch die Station mit der dann größten Sendepriorität gesteuert ist und damit ein zuverlässiger Sendebetrieb aufrechterhalten werden kann.
Weitere Verbesserungen des Datenbussystems ergeben sich, wenn die Station ihre Datentelegramme mit variabler Länge senden, die durch die Anzahl der zu sendenden Daten und deren Länge bestimmt ist. Bei einem derartigen Datenbussystem ist der Datenbus nur in dem Umfang belegt, in dem der Austausch von Daten tatsächlich erforderlich ist. Es ergibt sich dadurch auch die Möglichkeit, die Häufigkeit, mit der jede Station ihre Daten sendet, entsprechend den jeweiligen Daten unterschiedlich zu wählen. Verfügt eine Station über Daten, die sich unterschiedlich häufig ändern, so kann die Station in ihren Datentelegrammen in den meisten Fällen nur die sich häufig ändernden Daten übertragen, während die sich selten ändernden Daten nur in sehr wenigen Datentelegrammen enthalten sind. Diese Häufigkeit, mit der die Stationen ihre Daten senden, kann z. B. durch die Änderungsgeschwindigkeit der Daten selbst bestimmt sein.
Bei einem derartigen Datenbussystem werden die Daten in der Regel zu nicht reproduzierbaren Zeitpunkten abgelegt bzw. erneuert. Es kann in diesen Fällen vorteilhaft sein, wenn die Stationen diese Daten mit dem zugehörigen Teilnehmer unabhängig von der Häufigkeit austauschen, mit der die Stationen zum Senden von Daten am Datenbus angeschlossen sind bzw. mit der die Daten auf dem Datenbus gesendet werden. Es ist lediglich durch entsprechende bzw. in den Stationen vorliegende Ersatzwerte sicherzustellen, daß diese Ersatzdaten bei Ausbleiben der aktuellen Daten anstelle der aktuellen Daten verwendet werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darge­ stellt. Es zeigt
Fig. 1 den prinzipiellen Aufbau eines Datenbussystems gem. der Erfindung,
Fig. 2 und 3 wesentliche Bestandteile von Komponenten eines Datenbus­ systems von Fig. 1,
Fig. 4 Beispiele für Datentelegramme, die über den Datenbus gegeben werden und
Fig. 5 ein Diagramm zur Erläuterung der Sendefolge-Steuerung des Datenbussystems.
Das Datenbussystem von Fig. 1 besteht im wesentlichen aus einem Datenbus 1 und mehreren Teilnehmern, von denen 3 Teilnehmer 2-4 dargestellt sind. Bei den Teilnehmern handelt es sich bei­ spielsweise um Steuergeräte für Anzeigevorrichtungen oder Betriebs­ steuervorrichtungen eines Kraftfahrzeugs. Beispiel hierfür sind eine elektronische Motorleistungsregelung (EML), eine elektronische Getriebesteuerung (EH) und ein Anti-Blockier-System (ABS). Jeder der Teilnehmer 2-4 ist über eine zugeordnete Station 5-7 mit dem Datenbus 1 verbunden. Die Stationen 5-7 steuern den in Form eines Austausches von Daten ablaufenden Datenverkehr auf dem Datenbus 1.
Jeder der Teilnehmer 2-4 verfügt einerseits über Daten, die er aufgrund von Eingangssignalen nicht dargestellter Sensoren, Schalter oder dgl. gewinnt und benötigt andererseits Daten, die bei einem oder mehreren der anderen Teilnehmer vorhanden sind. Als Beispiel hierfür ist der Momentanwert der Raddrehzahl zu nennen, der beispielsweise beim Teilnehmer 4 vorliegt und für die Teilnehmer 2 und 3 von Bedeutung ist. Die Teilnehmer 2 und 3 erhalten dieses aktuelle Datum, d. h. den Wert der Raddrehzahl, über den Datenbus 1 vom Teilnehmer 4 in einer Weise, die nachfol­ gend näher erläutert ist. Andererseits erhält der Teilnehmer 4 von jedem oder zumindest einem Teil der weiteren Teilnehmer des Datenbusses, im vorliegenden Fall der Teilnehmer 2 und 3, Daten, die für seine Betriebsweise von Wichtigkeit sind. Beim dargestell­ ten Beispiel handelt es sich beispielsweise um das von der Brenn­ kraftmaschine erzeugte Drehmoment, dessen Wert als Datum vom Teilnehmer 2 geliefert wird und um die wirksame Getriebeschaltstu­ fe, deren Wert als Datum vom Teilnehmer 3 geliefert wird. Der Teilnehmer 4 gewinnt aus beiden Daten den Wert des an den Fahrzeugrädern wirksamen Drehmoments und kann im Falle eines Schlupfes das auf die Räder wirksame Drehmoment entsprechend reduzieren.
Zum Durchführen des Datenverkehrs besteht jede der Stationen 5-7 im wesentlichen aus einem Empfangsteil 15, 16, 17 und einem Sende­ teil 25, 26, 27. Der Aufbau und die Wirkungsweise der Empfangsteile 15, 16 und 17 sind in Fig. 2 dargestellt. Jeder der Empfangsteile besteht im wesentlichen aus einer Datenidentifizierungsstufe 30, einem Serien-/Parallelumsetzer 31, einem Teilregister 32, einer Er­ neuerungsintervallerkennungsstufe 33 und einem Satz Datenspeicher 34.
Wie nachfolgend noch näher erläutert, werden von den Stationen 5-7 sequentiell Datentelegramme auf den Datenbus 1 gegeben, in denen die von jedem der zugeordneten Steuergeräte 2-4 gelieferten Daten sequentiell aufgeführt sind. Jedes Datum seinerseits ist mit einem Identifizierungskennzeichen versehen.
Zur Erläuterung der Funktion des Empfangsteils sei der Fall betrach­ tet, bei dem im Teilregister 32 drei Daten gespeichert werden sollen, deren Identifizierungskennzeichen gleich den Nummern 101, 102 und 103 ist. Zu einem beliebigen Zeitpunkt als Ausgangspunkt der Betrachtung liegt auf dem Datenbus 1 ein Datentelegramm vor, in dem das Datum mit der Nummer 101 zusammen mit weiteren Daten enthalten ist, die die Nummern 114 bis 116 als Identifizie­ rungskennzeichen besitzen. Die Datenidentifizierungsstufe 30 erkennt aus diesem Datentelegramm das Datum mit der Nummer 101 und gibt dieses über den Serien-/Parallelumsetzer 31 in den Spei­ cher 121 des Teilregisters 32 für dieses Datum. Im Speicher 121 steht somit der aktuelle Wert für das Datum mit der Nummer 101. Der zugeordnete Teilnehmer, beispielsweise der Teilnehmer 2, kann unabhängig vom Eintreffen des jeweils aktuellen Datums mit Nummer 101 den im Speicher 121 vorhandenen Wert dieses Datums abrufen und in bekannter Weise weiterverarbeiten.
Das nächste, auf den Datenbus 1 vorliegende Datentelegramm enthält beispielsweise sequentiell die Daten mit der Nummer 103 und 117 als Identifizierungskennzeichen. Die Datenidentifizierungs­ stufe 30 erkennt das Datum mit Nummer 103 und schreibt dieses in den Speicher 123 für dieses Datum ein. Dasselbe geschieht mit dem nächsten Datentelegramm, in dem beispielsweise das Datum mit Nummer 102 als Bestandteil vorhanden ist. Dieses Datum gelangt in den Speicher 122.
Wie sich daraus ergibt, werden die Daten in den Speichern 121-123 zwar ständig, jedoch unabhängig voneinander erneuert. Mit Hilfe der Erneuerungsintervallerkennungsstufe 33 läßt sich feststellen, wenn ein Datum nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne erneuert wird. Dieser Fall tritt dann auf, wenn die Station des Teilnehmers, die dieses Datum liefert, ausfällt oder die Übertra­ gung dieses Datums auf die Station, in der dieses Datum benötigt wird, gestört ist. In diesem Fall wird durch den Ersatzdatenspei­ cher 34 ein Ersatzwert in den jeweiligen Speicher eingeschrieben. Dabei handelt es sich um einen Wert, mit dem beispielsweise ein Notbetrieb des zugeordneten Teilnehmers möglich ist.
Die Erneuerungsintervallerkennungsstufe 33 besteht im wesentlichen aus Zeitgliedern 41-43, die an den Eingangsleitungen 51-53 der Speicher 121 bis 123 mit ihrem Reset-Eingang R angeschlossen sind. Findet auf den Leitungen 51 bis 53 ein Signalverkehr statt, so wird das jeweilige Zeitglied 41 bis 43 zurückgesetzt und beginnt von neuem zu laufen. Die Laufzeit der Zeitglieder 41-43 ist unter­ schiedlich und gleich der Zeit, in der das jeweilige Datum in den Speichern 121-123 erneuert werden muß. Findet diese Erneuerung rechtzeitig statt, so wird das jeweilige Zeitglied 41-43 vor Ablauf zurückgesetzt. Findet dieses Erneuerung jedoch nicht rechtzeitig statt, so läuft das Zeitglied vollständig ab und veranlaßt den Ersatzdatenspeicher 34, den jeweiligen Ersatzwert in den Speicher 121-123 einzugeben. Im Teilregister 32 finden sich somit rechtzei­ tig, d. h. innerhalb der erforderlichen Zeit, erneuerte Daten oder aus dem Ersatzdatenspeicher 34 stammende Ersatzdaten. Der Teilneh­ mer kann über diese Daten unabhängig vom Datenverkehr auf dem Datenbus 1 jederzeit verfügen. Hierzu ist er mit einer entsprechen­ den Anzahl paralleler Leitungen 61-63 mit dem Teilregister 32 verbunden. Tritt nach Eingabe eines Ersatzwertes erneut ein aktuelles Datum auf, so gelangt dieses wieder in das Teilregister und ersetzt den Ersatzwert.
Das Senden der von jedem Teilnehmer gelieferten Daten geschieht in einer Form, wie sie beispielsweise anhand von Fig. 3 näher erläutert ist. Hierzu dient der in Fig. 3 dargestellte Sendeteil 25, 26 oder 27 der Station. Er besteht im wesentlichen aus einer Teilnehmererkennungsstufe 35, einer im wesentlichen aus einem Parallel-/Serienumsetzer bestehenden Signalaufbereitungsstufe 36, einem Zwischenspeicher 37 und einer Erneuerungsintervallsteuerstu­ fe 39. In Speichern 124-127 des Teilregisters 38 befinden sich die in zugeordneten Teilnehmer vorhandenen Daten, die über den Datenbus 1 an weitere Teilnehmer weitergegeben werden sollen. Es handelt sich dabei z. B. um Daten mit dem Identifizierungskennzei­ chen in Form einer Nummer 104-107. Diese Daten werden über die Erneuerungsintervallsteuerstufe 39 in vorgegebenen zeitlichen Abständen in den Zwischenspeicher 37 eingelesen. Bei der Erneue­ rungsintervallsteuerstufe 39 handelt es sich im wesentlich um Zeitschalter 44-47, die entsprechend ihrer Laufzeit in vorgegebe­ nen Abständen die Verbindung der Speicher 104 mit den entsprechen­ den Speichern im Zwischenspeicher 37 herstellen.
Im betrachteten Fall sollen im Zwischenspeicher 37 die Daten mit den Nummern 104 und 106 vorhanden sein. Sobald die Teilnehmerer­ kennungsstufe 35 über den Datenbus 1 einen Sendebefehl erhält, fügt die Signalaufbereitungsstufe 36 die Daten mit den Nummern 104 und 106 sequentiell zu einem Datentelegramm zusammen und gibt dieses auf den Datenbus 1. Gleichzeitig mit dem Absenden dieses Datentelegramms wird der Zwischenspeicher 37 zurückgesetzt. Die Zusammensetzung der Datentelegramme hängt somit davon ab, in welchen Maße der Zwischenspeicher 37 gefüllt ist, wenn über die Teilnehmererkennungsstufe 35 der Sendebefehl auf die Signalauf­ bereitungsstufe 36 gelangt.
Diese Zusammensetzung der Datentelegramme ist in Fig. 4 näher erläutert. Jedes der Datentelegramme besitzt eine Kennung A für den Anfang des Datentelegramms und eine Kennung E für das Ende des Datentelegramms. Zwischen diesen beiden Kennungen sind sequentiell die Daten aufgeführt, die zum jeweiligen Sendezeitpunkt von den einzelnen Stationen auf den Datenbus 1 gegeben werden. Jedes Datum besitzt ein Identifizierungskennzeichen; beim Beispiel von Fig. 3 handelt es sich um die Nummern 104 und 106.
Es sei der Beginn des Datentransfers über den Datenbus 1 betrach­ tet. Im Zwischenspeicher 37 seien sämtliche Daten vorhanden, die vom zugehörigen Teilnehmer geliefert werden. Das Datentelegramm besitzt dann die Form, wie sie im Teil a von Fig. 4 dargestellt ist. Die Daten mit den Nummern 104-107 sind sequentiell aneinandergereiht und an ihrem Anfang mit dem jeweiligen Identifizierungskennzeichen, d. h. die Nummern 104-107 versehen. Erhält die Signalaufbereitungs­ stufe anschließend einen weiteren Sendebefehl, so besitzt das dann von ihr ausgesandte Telegramm beispielsweise die Form, wie sie im Teil b von Fig. 4 dargestellt ist. Im Telegramm befinden sich nunmehr lediglich die Daten mit den Nummern 104 und 106. Auf den dritten Sendebefehl reagiert die Signalaufbereitungsstufe 36 durch Aussenden eines Telegramms bestehend aus den Daten mit den Nummern 105, 106 und 107, usw.. Die Datentelegramme sind somit von Senden zu Senden für die jeweilige Station verschieden. Die Häufigkeit, mit der die einzelnen Daten auf den Datenbus gegeben werden hängt von der Erneuerungsrate dieser Daten ab. So ist beispielsweise ein Datum, das den Wert einer langsam verän­ derlichen Größe, beispielsweise der Außentemperatur, beinhaltet, nur in relativ großen zeitlichen Abständen von Wichtigkeit, während beispielsweise ein Datum, das eine Information über den Zündwinkel einer Brennkraftmaschine enthält, relativ oft zu aktualisieren und damit auf den Datenbus zu geben ist.
Die in Fig. 4 schematisch gezeigte variable Zusammenstellung der Datentelegramme dient dazu, den Datenbus zu entlasten und nur in dem Umfang zum Transport von Daten zu verwenden, wie dies für den Betrieb des Fahrzeugs tatsächlich erforderlich ist.
Das Initialisieren des Datenbus 1 und das Steuern des Sendebetriebs der einzelnen Stationen erfolgt ebenfalls mit Hilfe des Sendeteils von Fig. 3. bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs bzw. im Leerlaufzu­ stand des Datenbusses, d. h. wenn kein Datenverkehr stattfindet, werden die Stationen 5, 6, 7, . . . beispielsweise durch ihre Teil­ nehmererkennungsstufe zum Aussenden eines Buskontrollsignals aktiviert. Dieses kann beispielsweise in Form eines digitalen Zahlen­ werts gegeben sein. Gleichzeitig führt jede der Stationen den Datenbus 1 ab. Im vorliegenden Fall handelt es sich beispielsweise um die Zahl 00 010 für die Station 5, die Zahl 00 001 für die Station 6 und die Zahl 00 100 für die Station 7, die aus einem Speicher 35′ abgerufen und auf den Datenbus 1 gegeben werden. Station 6 besitzt somit die größte Priorität, d. h. sie sendet die niedrigste Zahl aus, sobald diese Zahl auf den Datenbus gelangt, bedeutet dies für die Stationen 5 und 7, daß diese in ihrem Sendebetrieb durch die Station 6 gesteuert sind. Würde die Station 6 hingegen überhaupt nicht senden, so würde die Steuerung des Datenbus durch die Station 5 erfolgen.
Die Steuerung des Datenbus hinsichtlich des Sendebetriebs durch die Station 6 erfolgt mit Hilfe einer Bussteuerstufe, die in Fig. 5 gezeigt ist und im wesentlichen aus einem Zähler 9 und einem Zeitglied 10 besteht. Der Zähler zählt, durch eine Steuerstufe 8 gesteuert, z. B. von 1 bis 256 und gibt seinen jeweiligen Zähler­ stand als Sendebefehl auf den Datenbus 1. Dieser Zählerstand wird als Sendebefehl durch die Teilnehmererkennungsstufe (35 in Fig. 3) der Stationen aufgenommen und bei Übereinstimmung mit der Nummer des Teilnehmers als Sendebefehl benutzt.
Der Bestandteil A des vom angesprochenen Teilnehmer ausgesandten Telegramms dient als Lebenszeichen für die Bussteuerstufe. Diese erkennt, daß der Teilnehmer mit der aufgerufenen Teilnehmernummer vorhanden ist. Das Zeitglied 10 wird bei Auftreten eines Bestand­ teil A eines Sendetelegramms gestartet. Seine Laufzeit ist größer als die maximale Länge der auf den Datenbus 1 gegebenen Datentele­ gramme. Trifft nun der Bestandteil E eines Datentelegramms vor Ablauf des Zeitglieds in der Bussteuerstufe ein, wird das Zeitglied 10 zurückgesetzt und mit dem Auftreten eines neuen Datentelegramms erneut gestartet. Mit dem Eintreffen des Bestandteils E des Daten­ telegramms wird der Zähler um eine Einheit weitergesetzt. Der neue Zählerstand dient nunmehr als Sendebefehl für die Station bzw. den Teilnehmer mit einer entsprechenden Teilnehmerkennung. Ist ein Teilnehmer mit einer Teilnehmerkennung entsprechend dem Zählerstand nicht vorhanden, so wird kein Datentelegramm auf den Datenbus gegeben. Die Steuerstufe 8 erkennt das Nicht-Auftreten eines Lebenszeichens und schaltet den Zähler 9 um eine Einheit weiter. Der neue Zählerstand dient wieder als Sendebefehl für einen Teilnehmer mit einer entsprechenden Kennung.
Trifft der Bestandteil E eines Datentelegramms nicht innerhalb der Laufzeit des Zeitglieds 10 in der Bussteuerstufe 8 ein, so veran­ laßt das Zeitglied 10 ein Weiterschalten des Zählers. Der Sendebe­ fehl bzw. die Sendeberechtigung geht nunmehr auf die nächste Station über. Der Datenbus ist somit auch bei gestörtem Betrieb einer Station nur für die durch das Zeitglied 10 bestimmte Zeit belegt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der nächste Teilnehmer zum Senden veranlaßt.
Die Steuerung des Datenbusses kann ständig oder in zeitlich festgelegten Abständen in der beschriebenen Form erfolgen. Im letzteren Fall kann ein zusätzlicher Speicher 8′ vorhanden sein, in dem die Teilnehmernummern der vorhandenen Teilnehmer gespeichert sind. Es werden dann solange nur die jeweils vorhandenden Teilnehmer aufgerufen, bis die Steuerung in der zuvor beschriebenen Weise - i. d. R. - jeweils einmalig durchgeführt wird. Dieser Aufruf sämt­ licher möglicher Teilnehmer am Datenbus dient dazu, das Datenbus­ system mit einer beliebigen und variablen Zahl von Teilnehmern zu betreiben. Wie aus der Darstellung hervorgeht, vollziehen sich Senden und Empfangen der Daten in jeder Station voneinander unabhängig. Der Empfang der Daten ist jederzeit möglich und hängt allein vom Identifizierungskennzeichen dieser Daten ab. Auch das Senden der Daten geschieht variabel und hängt von der Länge der jeweiligen Datentelegramme ab, die von den einzelnen Stationen geliefert werden. Diese Länge ihrerseits ist variabel und hängt von der Bedeutung der einzelnen Daten für den Betrieb des Fahrzeugs ab. Der Ausfall eines Teilnehmers ist relativ unkritisch, da einer­ seits durch die Bereitstellung von Ersatzwerten ein eingeschränk­ ter Betrieb des Teilnehmers selbst möglich ist und andererseits der Datenverkehr auf dem Datenbus in diesem Falle nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Ebenfalls zu erkennen ist, daß es sich vorliegend um ein offenes System handelt, dessen Teilnehmer­ zahl nahezu unbegrenzt ist und beispielsweise auch während der Betriebszeit des Fahrzeugs geändert werden kann.

Claims (5)

1. Datenbussystem für Fahrzeuge, bei dem verschiedene Teilneh­ mer über einen gemeinsamen Datenbus miteinander kommunizie­ ren, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
  • a) die Teilnehmer (2, 3, 4 . . . n) sind jeweils über eine Station (5, 6, 7, . . . n + 3) mit dem Datenbus (1) verbunden
  • b) die Stationen (5, 6, 7, . . .) besitzen Register (32, 38) zum Speichern der vom zugehörigen Teilnehmer benötigten und gelieferten Daten
  • c) die Stationen (5, 6, 7 . . .) sind zum Empfang der vom zugehörigen Teilnehmer benötigten Daten ständig am Datenbus (1) angeschlossen
  • d) die Stationen (5, 6, 7 . . .) sind zum sequentiellen Senden der vom zugehörigen Teilnehmer gelieferten Daten sequen­ tiell am Datenbus (1) angeschlossen und
  • e) die auf den Datenbus (1) gegebenen Daten besitzen ein Identifizierungskennzeichen.
2. Datenbussystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stationen (5, 6, 7, . . .) in ihrer Sendefolge durch die Station mit größter Sendepriorität gesteuert sind.
3. Datenbussystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Stationen (5, 6, 7 . . .) ihre Datentelegramme mit variabler Länge senden, die durch die Anzahl der zu sendenden Daten und deren Länge bestimmt ist.
4. Datenbussystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stationen (5, 6, 7 . . .) die Daten mit dem zugehörigen Teilnehmer unabhängig von der Häufigkeit austauschen, mit der die Stationen Daten vom Datenbus empfangen bzw. die Daten auf den Datenbus senden.
5. Datenbussystem nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbleiben eines aktuellen Datums ein Ersatzwert in das jeweilige Register gelangt.
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