DE3541602A1 - Aluminiumoxidfaser-struktur und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Aluminiumoxidfaser-struktur und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
1A-5298
MC-223
MC-223
MITSUBISHI CHEMICAL INDUSTRIES LTD. Tokyo, Japan
Aluminiumoxidfaser-Struktur und Verfahren zu ihrer Herstellung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine aus Aluminiumoxidfasern aufgebaute Struktur und ein Verfahren zur
Herstellung derselben. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Aluminiumoxidfaser-Struktur mit hoher mechanischer
Festigkeit, die als hitzefestes Isoliermaterial geeignet ist, sowie ein Verfahren zur Herstellung derselben.
Fasern, die aus einem anorganischen Oxid, wie Aluminiumoxid oder Siliciumdioxid, bestehen, weisen eine ausgezeichnete
Hitzefestigkeit auf. Verschiedene Strukturen, die aus derartigen anorganischen Oxidfasern hergestellt
wurden, werden als leichtgewichtige, hitzefeste Isoliermaterialien verwendet. Derartige Strukturen umfassen
/
3 Ξ 4 1 C G
Produkte, bei denen die Fasern durch ein Bindemittel miteinander verbunden sind, sowie nicht-gewebte Produkte
(Vliesmaterialien), bei denen die Fasern ohne die Verwendung eines Bindemittels abgelegt und durch Steppen
zusammengeheftet sind. Bei diesen Vliesmaterialien, die im folgenden als "nicht-gewebte Produkte" bezeichnet
werden, beruht die mechanische Festigkeit darauf, daß sich die Fasern durch das Steppen miteinander verwickeln.
Aus der Gruppe der anorganischen Oxidfasern hat man jedoch bisher Aluminiumoxidfasern mit einem hohen
Aluminiumoxidgehalt von mindestens 65 Gew.% nicht für ein nicht-gewebtes Produkt verwendet. Es ist nämlich
schwierig, in diesem Fall ein nicht-gewebtes Produkt mit hoher mechanischer Festigkeit zu erhalten, und
zwar selbst dann, falls man bei einer abgelegten Matte aus derartigen Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt eine
Steppheftung anwendet. Der Grund für diese Schwierigkeiten ist derzeit nicht klar. Möglicherweise beruht die
Schwierigkeit auf der Tatsache, daß selbst dann, wenn die Matte gesteppt wird, keine ausreichende Verwicklung
der einzelnen Fasern stattfindet. Fasern mit einem hohen Aluminiumoxidgehalt, die mindestens 65 Gew.% Aluminiumoxid
enthalten, werden gebräuchlicherweise unter Anwendung einer Vorproduktfaser-Methode hergestellt. Bei
diesem Verfahren wird eine viskose Lösung mit einem Gehalt einer Aluminiumverbindung als wesentliche Komponente
und einer geringen Menge einer organischen Polymerverbindung, wie Polyvinylalkohol, unter Bildung von Vorproduktfasern versponnen. Die Vorproduktfasern werden
dann bei hoher Temperatur gebrannt und in Aluminiumoxidfasern umgewandelt. Auf diese Weise erhält man die gewünschten
Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt.
Einer der Erfinder der vorliegenden Anmeldung hat festgestellt, daß man ein nicht-gewebtes Formprodukt aus
Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt erhalten kann, indem man Vorproduktfasern unter Bildung einer geschichteten
Matte ablegt, die nach dem Brennen 72 "bis 99 Gew.% Aluminiumoxid und 1 bis 28 Gew.% Siliciumdioxid umfaßt,
die geschichtete Matte steppt, um eine nicht-gewebte Struktur zu erhalten, die aus Vorproduktfasern aufgebaut
ist, und nachfolgend diese Struktur brennt, um die Vorproduktfasern in Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt
zu überführen (JP-OS 88162/1985). Von den Erfindern der vorliegenden Erfindung wurde ferner festgestellt, daß
man ein nicht-gewebtes Formprodukt aus Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt erhalten kann, indem man ein ähnliches
Verfahren anwendet, bei dem ebenfalls von Vorproduktfasern ausgegangen wird, die in Fasern mit hohem
Aluminiumoxidgehalt umgewandelt werden können, welche 65 bis 72 Gew.% Aluminiumoxid und 28 bis 35 Gew.% Siliciumdioxid
umfassen, d.h. einen höheren Siliciumdioxidgehalt als Mullit (3Al2O3.2SiO2) aufweisen (JP-OS
173151/1985).
Diese Verfahren sind äußerst wertvoll, da sie erstmals eine nicht-gewebte Formprodukt-Struktur schaffen, die
aus Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt aufgebaut ist und bei der keinerlei Bindemittel verwendet wird. Die
nach diesem Verfahren hergestellten, geformten Strukturen weisen jedoch den Nachteil auf, daß die Zugfestigkeit
in Dickenrichtung, d.h. die Ablösefestigkeit, gering ist. Dieser Nachteil verstärkt sich mit zunehmender
Dicke der Struktur. Bei einer dicken Struktur beobachtet man bereits bei äußerst geringer Beanspruchung
eine Trennung im Zentrum in der Dickenrichtung. Aufgrund von Untersuchungen der Erfinder beruht diese
schlechte Ablösefestigkeit derartiger Strukturen auf
der Tatsache, daß während des Steppens der gelegten Matte aus den Vorproduktfasern diese leicht zerbrechen,
wenn sie durch die Nadeln in der Dickenrichtung verhakt und gezogen werden. Das heißt mit anderen Worten, daß
die Vorproduktfasern eine geringe Zugfestigkeit aufweisen
und daher dann, wenn sie durch die Nadeln verhakt und in der Dickenrichtung einer Zugbeaufschlagung unterworfen
werden, dazu neigen, eine nach der anderen zu zerbrechen. Folglich wird mit zunehmendem Abstand von
der Oberfläche die Anzahl der durch den Steppvorgang orientierten Fasern immer geringer. Die Ablösefestigkeit
der Struktur hängt von der Anzahl der Fasern ab, die in der Dickenrichtung durch den Steppvorgang orientiert
werden. Demgemäß wird die Ablösefestigkeit der Struktur umso geringer, je dicker die Struktur wird, d.h.
je größer der Abstand von der Oberfläche der Struktur
bis zum Zentrum in der Dickenrichtung wird.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
nicht-gewebte Struktur zu schaffen, welche aufgebaut ist aus Fasern mit hohem Aluminiumoxidgehalt, enthaltend
mindestens 65 Gew.% Aluminiumoxid, und welche eine hohe mechanische Festigkeit trotz der Tatsache aufweist,
daß kein Bindemittel eingesetzt wird.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die
Schaffung einer nicht-gewebten Struktur, welche bei beträchtlicher
Dicke eine hohe Ablösefestigkeit (Reißfestigkeit
in Dickenrichtung) aufweist.
3s ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Verfahren zuer Herstellung derartiger Strukturen zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird eine flache Aluminiumoxidfaser-Struktur
geschaffen, die aufgebaut ist aus Aluminiumoxidfasern mit einem Aluminiumoxidgehalt von mindestens
65 Gew.%, wobei die Hauptmenge der Fasern im wesentlichen parallel zu den flachen Oberflächen der Struktur
orientiert ist und wobei eine Anzahl von Fasersträngen, aufgebaut aus den gleichen Aluminiumoxidfasern,
sich von den flachen Oberflächen der Struktur einwärts erstreckt, wobei die Struktur eine Dicke von mindestens
10 mm aufweist, eine Dichte von 0,07 bis 0,3 g/cm^, eine Zugfestigkeit von mindestens 0,5 kg/cm und eine Ablösefestigkeit
von mindestens 0,5 kg/m.
Erfindungsgemäß wird ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Aluminiumoxidfaser-Struktur geschaffen. Dieses
umfaßt das Verspinnen einer viskosen Spinnlösung, welche Verbindungen von Metallen einschließlich Aluminium
und eine organische Polymerverbindung umfaßt, wobei der Mengenanteil des Aluminiums in den Gesamtmetallen in
der Lösung einem Wert von mindestens 65 Gew.% Aluminiumoxid entspricht, wenn alle Metalle als ihre Oxide berechnet
werden, um Vorproduktfasern zu erhalten. Die Vorproduktfasern werden zu einer gelegten Matte abgelegt;
ein Gleitmittel wird auf die Matte appliziert und die mit Gleitmittel versehene Matte gesteppt, um eine flache
Struktur aus Vorproduktfasern zu erhalten, und die Struktur wird bei einer Temperatur von mindestens 5000C gebrannt,
um die Vorproduktfasern in Aluminiumoxidfasern mit einem Aluminiumoxidgehalt von mindestens 65 Gew.% zu
überführen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt Fig. 1 eine Darstellung, die das Verfahren zur Bestimmung der Ablösefestigkeit einer
Aluminiumoxidfaser-Struktur illustriert. In dieser Figur ist mit 1 ein Teststück einer Aluminiumoxidfaser-Struktur
und mit 2 eine Klemmvorrichtung für das Teststück bezeichnet.
Die erfindungsgemäße Struktur ist im wesentlichen aus
Aluminiumoxidfasern aufgebaut, die mindestens 65 Gew.%
Aluminiumoxid enthalten. Die Aluminiumoxidfasern können zusätzlich zu Aluminiumoxid Zirkonoxid oder andere Metalloxide
enthalten.
Die Aluminiumoxidfasern umfassen vorzugsweise 65 bis 98 Gew.%, insbesondere 70 bis 98 Gew..96, Aluminiumoxid
und 2 bis 35 Gew.%, insbesondere 2 bis 30 Gew.%,Siliciumdioxid. Eine Aluminiumoxid-Siliciumdioxid-Zusammensetzung,
umfassend etwa 72 Gew.% Aluminiumoxid und etwa 28 Gew.% Siliciumdioxid, wird im allgemeinen als Mullit
(3Al20^.2SiO2) bezeichnet. Aluminiumoxidfasern aus
Mullit oder einer ähnlichen Zusammensetzung stellen einen der bevorzugten Fasertypen für die Strukturen der
vorliegenden Erfindung dar. Die Fasern können gegebenenfalls geringe Mengen anderer Metalloxide enthalten. Die
Aluminiumoxidfasern haben im allgemeinen einen durchschnittlichen Durchmesser (einen Durchmesser, der dem
Maximalwert im Diagramm des Faserdurchmesser-Fasergewichts
für einen Einheitsdurchmesser von 1 /um entspricht) von höchstens 7/um und eine durchschnittliche
Länge (eine Länge, die dem Maximalwert in dem Diagramm der Faserlänge-Fasergewicht für eine Einheitslänge von
10 mm entspricht) von mindestens 30 mm. Falls der mittlere
Durchmesser der Fasern zu groß ist, neigen die Fasern zur Brüchigkeit und die Hitzeisolierungs-Eigen-
schäften der als Endprodukt erhaltenen Struktur ist eher gering. Ferner ist die mechanische Festigkeit der
Struktur umso geringer, je kürzer die mittlere Faserlänge
ist. Die zweckentsprechenden Werte für den mittleren Faserdurchmesser bzw. die mittlere Faserlänge sind
höchstens 5/um bzw. mindestens 50 mm. Besonders bevorzugt sind Aluminiumoxidfasern mit mittleren Faserdurchmessern
von 3 bis 5/um, wobei der Anteil der Fasern mit einer größeren Dicke als 20/um im wesentlichen vernachlässigbar
ist, und mit einer mittleren Faserlänge von mindestens 50 mm, wobei der Anteil der Fasern, die kürzer
als 10 mm sind, nicht mehr als 10 Gew.% beträgt.
Der größte Teil der die Struktur aufbauenden Aluminiumoxidfasern ist im wesentlichen parallel zu den flachen
Oberflächen der Struktur orientiert. Mit anderen Worten sind die Aluminiumoxidfasern in Schichten abgelegt, die
parallel zu den flachen Oberflächen verlaufen. Die Zugfestigkeit der Struktur verbessert sich in dem Maße, in
dem die parallele Orientierung bezüglich der flachen Oberflächen zunimmt. Andererseits wird die Orientierung
der Aluminiumoxidfasern in der Ebene parallel zu den flachen Oberflächen durch die physikalischen Eigenschaften
bestimmt, die an die Struktur gestellt werden. Mit anderen Worten bedeutet das, daß die Zugfestigkeit der
Struktur in der Richtung der Orientierung der Aluminiumoxidfasern zunimmt und in der dazu senkrechten Richtung
abnimmt. Folglich können die Aluminiumoxidfasern in der Richtung orientiert werden, in der die Festigkeit erforderlich
ist. Falls eine Struktur mit minimaler Anisotropie gewünscht wird, d.h. eine Struktur, bei der keine
wesentlichen Unterschiede bei der Festigkeit bestehen, unabhängig von der Richtung der Zugbeaufschlagung, kann
die Orientierung der Aluminiumoxidfasern in der Ebene par-
■is ι. .:;::
allel zu den flachen Oberflächen nach dem Zufallsprinzip
erfolgen.
In den flachen Oberflächen der Struktur sind Faserstränge aus Aluminiumoxidfasem, die sich von den Oberflächen
einwärts erstrecken, regelmäßig angeordnet. Die Faserstränge bestehen aus den gleichen Aluminiumoxidfasem
wie die, welche den Hauptkörper der Struktur bilden. Die Zahl der Faserstränge ist im allgemeinen 3 bis
■ ' p
20 Stränge/cm . Je größer die Anzahl der Faserstränge
ist, umso höher wird im allgemeinen die Dichte und die Ablösefestigkeit der Struktur. Die mechanische Festigkeit,
insbesondere die Ablösefestigkeit,der Struktur
wird erzeugt durch das Verwickeln der Faserstränge mit den Aluminiumoxidfasern, welche den Hauptkörper der
Struktur aufbauen. Die Anzahl der Aluminiumoxidfasern
in einem Faserstrang ist gewöhnlich von 50 bis 200. Diese Anzahl der Fasern hängt in erster Linie von der Art
der Nadel ab, die für das Steppen der Fasermatte verwendet
wird. Die Zahl der Fasern in den Fasersträngen kann daher auch außerhalb des oben erwähnten Bereichs
liegen.
Die Struktur aus Aluminiumoxidfasem hat im allgemeinen
eine Dicke von mindestens 10 mm. Die erfindungsgemäße
Struktur zeichnet sich durch das Merkmal aus, daß trotz einer derartigen Dicke die Ablösefestigkeit (d.h. die
Trennfestigkeit in der Dickenrichtung) äußerst hoch ist. Falls jedoch die Dicke der Struktur zu groß wird,
kommt es zunehmend zu einem Bruch der Fasern in den Fasersträngen während des Steppvorgangs, und es ist daher
in diesem Falle schwierig, eine hohe Ablösefestigkeit zu erhalten. Das bedeutet mit anderen Worten, daß man
bei Beobachtung des Querschnitts der Struktur in der Richtung senkrecht zu den flachen Oberflächen fest-
stellt, daß sich Faserstränge durch die Struktur von einer flachen Oberfläche zur anderen flachen Oberfläche
erstrecken. Falls im Verlauf des Steppvorgangs kein Bruch von Fasern stattfindet, bleibt die Anzahl der Fasern,
welche die Faserstränge aufbauen, die sich von der einen flachen Oberfläche zur anderen flachen Oberfläche
erstrecken, im wesentlichen konstant. Falls jedoch ein Bruch von Fasern stattgefunden hat, verringert sich die
Anzahl der Fasern, welche die Faserstränge aufbauen, allmählich von der einen flachen Oberfläche zur anderen flachen
Oberfläche hin, und die Faserstränge neigen dazu, schlanker zu werden. In extremen Fällen verschwinden die
Faserstränge, bevor sie die andere Oberfläche erreichen. Da, wie oben erwähnt, die Ablösefestigkeit der Struktur
von den Fasersträngen abhängt, sollten sich die Faserstränge vorzugsweise von der einen flachen Oberfläche
bis zur anderen flachen Oberfläche mit im wesentlichen der gleichen Dicke erstrecken.
Die erfindungsgemäße Struktur hat im allgemeinen eine
Dicke von 10 bis 50 mm, vorzugsweise von 15 bis 35 mm. Die Struktur hat eine Dichte von 0,07 bis 0,3 g/cm ,
vorzugsweise von 0,085 bis 0,15 g/cnr . Die Dichte steht mit den Isoliereigenschaften des feuerfesten Wärmeisolationsmaterials
in Beziehung. Im allgemeinen ist eine Struktur mit einer Dichte im oben erwähnten Bereich in
der Lage, unter den verschiedensten Bedingungen eine zufriedenstellende Wärmeisolierwirkung zu zeigen.
Die erfindungsgemäße Struktur hat eine ausreichende mechanische Festigkeit, um als feuerfestes Wärmeisoliermaterial
verwendet werden zu können. Die Struktur hat, genauer gesagt, eine Zugfestigkeit von mindestens
0,5 kg/cm und eine Ablösefestigkeit von mindestens 0,5 kg/m. Die Zugfestigkeit der Struktur beträgt Vorzugs-
weise wenigstens 1,0 kg/cm und die Ablösefestigkeit ist vorzugsweise mindestens 1,0 kg/m. Ferner hat die
Struktur eine ausreichende Größe für ein feuerfestes
ρ Wärmeisolationsmaterial, d.h. mindestens 0,27 m (0,3 x 0,9 m). Gewöhnlich weist das Material eine Größe
von 0,6 χ 1,2 m bis 0,6 χ 3,6 m auf.
Die erfindungsgemäße Struktur wird hergestellt, indem man die Vorproduktfasern, die mittels einer Vorproduktfaser-Methode
erhalten wurden, unter Bildung einer geschichteten Matte ablegt, danach ein Gleitmittel darauf
appliziert, die mit Gleitmittel behandelte Matte einer
Steppbehandlung unterwirft, um eine flache, nicht-gewebte Struktur zu erhalten, und anschließend die Struktur
brennt, um die Vorproduktfasern in Aluminiumoxidfasern zu >überfuhren.
Die Herstellung der Vorproduktfasern mittels der Vorproduktfaser-Methode
wird durchgeführt, indem man eine viskose Spinnlösung auf herkömmliche Weise herstellt
und diese Lösung anschließend verspinnt, wobei man Vorproduktfaserä
erhält. Die Spinnlösung wird formuliert, indem man eine wäßrige Lösung bereitet, die eine Aluminiumverbindung,
wie AluminiumoxyChlorid [AlCln(0H^-11J
oder Aluminiumacetat, enthält sowie weitere Metallverbindungen als fakultative Komponenten, eine organische
Polymerverbindung zusetzt und die Lösung auf eine gewünschte Konzentration und Viskosität konzentriert. Man
kann auch eine wäßrige Lösung der Metallverbindungen zunächst konzentrieren und anschließend eine organische
Polymerverbindung zusetzen, um eine vorbestimmte Viskosität zu erhalten. Die Viskosität der Spinnlösung beträgt
im allgemeinen 1 bis 1000 P, vorzugsweise 15 bis 60 P. Die Konzentration der Metallverbindungen in der
Spinnlösung beträgt im allgemeinen 25 bis 35 Gew.%, be-
rechnet als Metalloxide. Als organische Polymerverbindung
kann man organische Polymerverbindungen mit Faserbildungsfähigkeit einsetzen, z.B. wasserlösliche, synthetische
Polymerverbindungen, wie Polyvinylalkohol, PoIyethylenglykol oder Polyacrylamid, lösliche Derivate von
Stärke oder Cellulose, wie Essigsäure-modifizierte Stärke,
Hydroxyethylstärke, Methylcellulose oder Carboxymethylcellulose.
Die Konzentration der organischen Polymerverbindung in der Spinnlösung beträgt im allgemeinen
2 bis 5 Gew.%. Eine bevorzugte organische Polymerverbindung ist Polyvinylalkohol. Als Aluminiumverbindung in der
Spinnlösung ist Aluminiumoxychlorid [AlCl (OH), ] bevorzugt.
Speziell bevorzugt ist ein derartiges Oxychlorid, bei dem ein Atomverhältnis von Al/Cl von 1,6
bis 1,9 vorliegt. Ein derartiges Aluminiumoxychlorid kann leicht hergestellt werden, indem man beispielsweise
Aluminiummetall-Schnitzel in Chlorwasserstoffsäure gibt und das Gemisch rührt, um die Auflösung des Aluminiums
zu fördern. In der Spinnlösung können gegebenenfalls andere Metallverbindungen, wie Siliciumverbindungen oder
Zirkoniumverbindungen, einverleibt sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält
die Spinnlösung eine Siliciumverbindung, und zwar insbesondere Silikasol. Die Metallverbindungen, bei denen
es sich nicht um die Aluminiumverbindung handelt, sollten jedoch derart limitiert sein, daß bei einer Berechnung
aller Metallkomponenten in Form ihrer Oxide das Aluminiumoxid wenigstens 65 Gew.% ausmacht. Die Spinnlösung
enthält vorzugsweise eine Aluminiumverbindung und eine Siliciumverbindung in derartigen Mengenanteilen,
daß bei Berechnung aller Metallverbindungen in Form ihrer Oxide das Aluminiumoxid von 65 bis 98 Gew.% ausmacht,
vorzugsweise 70 bis 98 Gew.%, und das Siliciumdioxid 2 bis 35 Gew.%, vorzugsweise 2 bis 30 Gew.%, ausmacht.
Gegebenenfalls kann ein Teil der Siliciumverbin-
35^1602
dung ersetzt sein durch andere Metallverbindungen.
Um aus der Spinnlösung die Vorproduktfasern zu erspinnen, kann man herkömmliche Verfahren anwenden, wie
ein Extrusionsverfahren, ein Blasverfahren oder ein Zentrifugierverfahren. Im Falle des Blasverfahrens wird
beispielsweise das Spinnen durchgeführt, indem man die
Spinnlösung, die auf ein Niveau von 5 bis 100 P eingestellt ist, durch Düsen mit einem Durchmesser von 0,01
bis 0,5 mm in einen Hochgeschwindigkeits-Luftstrom extrudiert. Die extrudierte Spinnlösung wird in dem Luftstrom
bei einer Temperatur von nicht über 2000C, vorzugsweise
von 0 bis 1000C, gestreckt und getrocknet, wobei
sich die Vorproduktfasern ausbilden. Bei diesem Verfahren müssen die Vorproduktfasern in ausreichendem Maße getrocknet
werden, bevor sie aus dem Luftstrom gesammelt werden. Falls die Trocknung unzureichend ist, haften die
gesammelten Vorproduktfasern aneinander oder es bilden sich Flüssigkeitstropfen im Zuge der Entspannung.
Falls andererseits die Spinnlösung direkt in einen Hochtemperatur-
Luftstrom extrudiert wird, um die Trocknung zu erleichtern, neigen die Vorproduktfasern, die aus der
Spinnlösung gebildet werden, dazu, zu trocknen, bevor sie in ausreichendem Maße gereckt wurden. Das führt dazu,
daß die resultierenden Vorproduktfasern einen zu großen Durchmesser aufweisen. Ferner kommt es bei einer
zu hohen Temperatur des Luftstroms zu einer thermischen Zersetzung der Metallverbindungen oder der organischen
Polymerverbindung, welche die Vorproduktfasern aufbauen. Dabei wird die Festigkeit oder die Flexibilität der Vorproduktfasern
beeinträchtigt. Bei Anwendung des Blasverfahrens ist es daher bevorzugt, das Spinnen unter Extrudierung
der Spinnlösung in einen Luftstrom durchzufüh-
ren, der eine niedrige Temperatur von 1 bis 200C, z.B.
50C, aufweist und der mit hoher Strömungsgeschwindigkeit
strömt. Auf diese Weise werden Vorproduktfasern gebildet, die in dem Luftstrom in ausreichendem Maße gereckt
wurden. Anschließend wird vorzugsweise Luft mit höherer Temperatur in diesen Luftstrom eingeleitet, um
die Temperatur zu steigern bzw. um die relative Feuchtigkeit des Luftstroms zu senken, und zwar auf ein Niveau
von über 250C bzw. auf ein Niveau von unter 30%
relative Feuchtigkeit. Auf diese Weise wird die Trocknung der Vorproduktfasern erleichtert. Der Durchmesser und
die Länge der Vorproduktfasern werden bestimmt durch den Durchmesser und die Länge der Aluminiumoxidfasern, die
für die Endproduktstruktur erforderlich sind. Im allgemeinen beträgt der Durchmesser jedoch von wenigen Mikrometern
bis zu einigen zehn Mikrometern und die Länge beträgt im allgemeinen von wenigen Zentimetern bis zu
einigen zehn Zentimetern. Die Sammlung der Vorproduktfasern aus dem Luftstrom wird auf herkömmliche Weise
durchgeführt. Bei einem bevorzugten Sammlungsverfahren
ist ein Stahldrahtnetz im rechten Winkel zu dem Luftstrom angeordnet, so daß sich die Vorproduktfasern auf
diesem Netz ablagern. Anschließend werden die auf dem Netz abgelagerten Vorproduktfasern zurückgewonnen. Bei
dieser Methode können die Vorproduktfasern im wesentlichen schachtförmig auf dem Netz abgelegt werden. Das aus
den Vorproduktfasern zusammengesetzte, geschichtete Produkt wird im allgemeinen in einer Menge von 10 bis
ρ ρ
100 g/m , vorzugsweise von 20 bis 50 g/m , gebildet und als solches von dem Netz entfernt. Normalerweise werden
anschließend einige zehn bis hunderte dieser geschichteten Produkte laminiert und nach der Applikation eines
Gleitmittels der Steppbehandlung unterworfen, wobei eine Struktur erhältlich ist, die aus den Vorproduktfasern
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besteht. Vorzugsweise werden die geschichteten Produkte laminiert, nachdem die Applikation des Gleitmittels auf
die geschichteten Produkte erfolgt ist, die von dem Stahldrahtnetz abgenommen wurden. Anschließend wird die
Steppbehandlung durchgeführt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden geschichtete Produkte in eine Kammer eingeführt, in der feine
Teilchen des Gleitmittels, sozusagen ein Nebel aus dem Gleitmittel, schweben, wobei die schwebenden, feinen
Teilchen auf die geschichteten Produkte in der Kammer abgeschieden werden. Die geschichteten Produkte werden
anschließend laminiert. Die laminierten Vorproduktfaserprodukte werden anschließend aus der Kammer entnommen
und der Steppbehandlung unterworfen. Gemäß diesem Verfahren,
bei dem die geschichteten Produkte nach der Applikation des Gleitmittels laminiert und der Steppbehandlung
unterworfen werden, wird das Gleitmittel auch im Inneren der Vorproduktfasermatte einförmig appliziert.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt das Stahldrahtnetz in Form
eines Endlosriemens vor und ist senkrecht zu dem Luftstrom, welcher die Vorproduktfasern enthält, angeordnet.
Die Vorproduktfasern werden in Form einer Schicht auf dem Netz gesammelt, während das Netz langsam rotiert.
Die Schicht aus den Vorproduktfasern, die sich auf dem
Stahldrahtnetz ausbildet, wird in Form eines endlosen Bandes von der Netzoberfläche abgelöst und in eine Kammer
eingeleitet, in der feine Teilchen eines Gleitmittels schweben. Die geschichteten Vorproduktfasern werden
dabei bis zu einer gewünschten Dicke laminiert. Um feine Teilchen des Gleitmittels in der Kammer zum Schweben zu
bringen, kann in der Kammer eine Sprühvorrichtung vorgesehen sein, mit der das Gleitmittel in der Kammer ver-
sprüht wird. Das einfachste Verfahren zur !aminierung
der Vorproduktfaserschichten kann derart gestaltet sein, daß die Vorproduktfaserschicht, die in Form eines endlosen
Bandes vorliegt, innerhalb der Kammer auf eine Trommel aufgewickelt wird. Das Gleitmittel scheint bei
der vorliegenden Erfindung eine Funktion dahingehend auszuüben, die Reibung zwischen den Vorproduktfasern untereinander
während der Steppbehandlung derart zu verringern, daß die Vorproduktfaserstränge durch die Nadel
mit geringerer Zugspannung ins Innere der abgelegten Matte aus 'Vorproduktfasern gezogen werden können. Es
wird folglich bevorzugt, das Gleitmittel einförmig auf die Vorproduktfasern zu applizieren. Als Gleitmittel
kann man beliebige Faserbehandlungsmittel einsetzen, die eine Funktion im Sinne einer Verringerung der Reibung
aufweisen, und es kommen alle herkömmlichen, in der Faserindustrie eingesetzten Gleitmittel in Betracht. Da
die Vorproduktfasern aus wasserlöslicher Substanz bestehen, sollte das Gleitmittel vorzugsweise vom nichtwäßrigen Typ sein. Falls man ein Gleitmittel vom wäßrigen
Typ einsetzt, neigen die Vorproduktfasern dazu, Feuchtigkeit zu absorbieren und sich zu zersetzen, oder
sie haften leicht aneinander. Als zweckentsprechendes Gleitmittel sei erwähnt ein Gemisch aus einem Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel,
wie Mineralöl, und einem Ester einer höheren Fettsäure, wie Laurinsäure, Palmitinsäure
oder Stearinsäure, mit einem aliphatischen Alkohol. Das Gleitmittel wird im allgemeinen in einer Menge von
0,1 bis 5 Gev.%, vorzugsweise 1 bis 3 Gew.%, eingesetzt,
bezogen auf die Vorproduktfasern.
Die Vorproduktfasern werden vorzugsweise im wesentlichen parallel mit der Oberfläche abgelegt, auf die die
Steppbehandlung angewendet wird, d.h. im wesentlichen
in einer geschichteten Struktur. Auf diese Weise ist es möglich, eine Endproduktstruktur aus Aluminiumoxidfasern
mit ausgezeichneter Zugfestigkeit zu erhalten.
Die Steppbehandlung (die Nadelbehandlung) kann auf herkömmliche
Weise durchgeführt werden. Allgemein gilt, daß die Schüttdichte und die Ablösefestigkeit der resultierenden
Vorproduktfaser-Struktur oder der als Endprodukt erhaltenen Aluminiumoxidfaser-Struktur umso höher
sind, je größer die Anzahl der Nadelstiche/Einheitsfläche
ist. Die Anzahl der Nadelstiche beträgt im allgemeinen
1 bis 50 Nadelstiche/cm , vorzugsweise 3 bis 20 Nadelstiche/cm . Die Steppbehandlung erfolgt im allgemeinen
von beiden Seiten. Es wird im allgemeinen bevorzugt, daß die Vorproduktfaser-Struktur, welche durch die
Steppbehandlung gebildet wird, eine Dicke von 6 bis 60 mm und eine Schüttdichte von 0,06 bis 0,25 g/cm aufweist.
Durch die Steppbehandlung wird eine Vorproduktfaser-Struktur
erhalten, bei der Faserstränge, die aus den Vorproduktfasern bestehen, in regelmäßiger Weise von den
flachen Oberflächen nach innen orientiert sind. Die für
die Steppbehandlung verwendeten Nadeln sind vorzugsweise so dünn wie möglich, soweit es die Festigkeit der Nadeln
erlaubt. Falls dicke Nadeln eingesetzt werden, steigt die Frequenz von Brüchen der Vorproduktfasern, welche
durch die Nadeln verursacht werden, an. Die als Endprodukt erhältliche Aluminiumoxidfaser-Struktur neigt dazu,
Nadellöcher aufzuweisen, wodurch die Wärmeisoliereigenschaften der Struktur beeinträchtigt sind.
Die Größe der im Zuge der Steppbehandlung gebildeten
Faserstränge hängt ab von dem Haken der für die Steppbe-
handlung verwendeten Nadel. Im allgemeinen ist ein einziger Faserstrang gewöhnlich aus 50 bis 200 Vorproduktfasern
aufgebaut. Die Eindringgeschwindigkeit der Nadel in die Vorproduktfasermatte bei der Steppbehandlung ist
vorzugsweise so gering wie möglich, soweit die Produktivität das gestattet. Falls die Eindringgeschwindigkeit
zu hoch ist, werden die Vorproduktfasern, welche die Faserstränge aufbauen, auf ihrem Weg leicht zerbrochen,
was die Ablösefestigkeit der als Endprodukt erhaltenen Aluminiumoxidfaser-Struktur verschlechtert. Die Eindringgeschwindigkeit
der Nadel beträgt im allgemeinen 0,5 bis 10 cm/sec, vorzugsweise 2 bis 5 cm/sec.
Die durch die Steppbehandlung erhaltene Vorproduktfaser-Struktur wird anschließend gebrannt unter Bildung einer
Aluminiumoxidfaser-Struktur. Das Brennen wird durchgeführt, bis die Temperatur ein Niveau von mindestens
5000C, vorzugsweise von mindestens 11000C, erreicht. Die
Endtemperatur beim Brennen kann je nach der Zusammensetzung
der resultierenden Aluminiumoxidfasern variieren sowie unter Berücksichtigung der angestrebten physikalischen
Eigenschaften derselben. Das Brennen wird in einer oxidierenden Atmosphäre auf herkömmliche Weise durchgeführt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Temperatur mit einer durchschnittlichen
Rate von höchstens 3,0°C/min, vorzugsweise höchstens 2,50C/min, während der Periode gesteigert, in
der die Brennatmosphäre von 300 bis 5000C heiß ist,und
mit einer durchschnittlichen Rate, die um mindestens 1,50C/min, vorzugsweise mindestens 2,00C/min, höher ist
als die Temperatursteigerungsrate des obigen Temperaturbereichs, während der Periode, in der die Brennatmosphäre
500 bis 11000C heiß ist. Durch den allmählichen Anstieg der Temperatur mit einer durchschnittlichen Rate,
die so gering ist wie höchstens 3,O°C/min, vorzugsweise
höchstens 2,50C/min, im Temperaturbereich von 300 bis
5000C, ist es möglich,eine Aluminiumoxidfaser-Struktur
mit hoher Festigkeit zu erhalten. Die Temperatur-Steigerungsrate in diesem Temperaturbereich ist vorzugsweise
so gering wie möglich. Mit abnehmender Temperatur-Steigerungsrate sinkt jedoch die Produktivität und der
Verbrauch an Wärmeenergie steigt an. Folglich ist es unter industriellen Gesichtspunkten vorteilhaft, die Temperatur-Steigerungsrate
so hoch wie möglich innerhalb des Bereichs zu wählen, in dem eine Aluminiumoxidfaser-Struktur
mit den gewünschten Eigenschaften erhältlich ist. Unter derartigen Gesichtspunkten beträgt ein bevorzugter
Bereich der Temperatur-Steigerungsrate 1,5 bis 2,3°C/min.
Nachdem der Temperaturbereich von 300 bis 5000C mit der
oben erwähnten Temperatur-Steigerungsrate einmal durchschritten worden ist, wird die Struktur bis zu einer
Temperatur von 11000C aufgeheizt mit einer durchschnittlichen
Temperatur-Steigerungsrate, die um mindestens 1,5°C/min, vorzugsweise mindestens 2,O0C/min, höher ist
als die Temperatur-Steigerungsrate für den obigen Temperaturbereich. Im allgemeinen beträgt die Temperatur-Steigerungsrate
während dieser Periode mindestens 40C/ min, vorzugsweise mindestens 4,5°C/min. Die Temperatur-Steigerungsrate
kann kleiner sein als 40C/min, jedoch ist eine derart niedrige Rate vom Standpunkt der Produktivität und des Energieverbrauchs aus unvorteilhaft. Der
obere Grenzwert der Temperatur-Steigerungsrate für diesen Temperaturbereich beträgt vorzugsweise 10°C/min. Solange
man die Temperatur-Steigerungsrate auf ein derartiges
Niveau einstellt, kommt es zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der physikalischen Eigenschaften der
resultierenden Aluminiumoxidfaser-Struktur. Die End-
temperatur für das Heizen hängt von der Zusammensetzung
und den angestrebten physikalischen Eigenschaften der resultierenden Aluminiumoxidfaser-Struktur ab. Durch
das Brennverfahren verliert die Vorproduktiaser-Struktur
Feuchtigkeit, organische Substanzen sowie flüchtige Substanzen, die sich aus den Metallverbindungen bilden. Dabei
verringert sich das Gewicht der Struktur. Die Gewichtsreduktion schreitet schnell voran, bis die Vorproduktfaser-Struktur
auf 30O0C erhitzt ist. Die Gewichtsreduktion
während dieser Periode wird in erster Linie der Abgabe von Feuchtigkeit zugeschrieben. Gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird daher die Vorproduktfaser-Struktur in einen Ofen placiert, die Ofentemperatur auf 3000C gesteigert
und bei dieser Temperatur gehalten. Die Temperatur der Struktur steigt mit der Abgabe von Feuchtigkeit allmählich
an. Wenn die Temperatur der Struktur ebenfalls die Ofentemperatur von 3000C erreicht hat, wird die Temperatur
der Atmosphäre allmählich, wie oben erwähnt, gesteigert.
Mit der Umwandlung der Vorproduktfaser-Struktur in eine Aluminiumoxidfaser-Struktur geht eine Volumenabnahme
einher. Das spezifische Massegewicht (bulk specific gravity) steigt im allgemeinen an. Folglich werden die
Form und das spezifische Massegewicht der Vorproduktfaser-Struktur festgelegt unter Berücksichtigung dieser
Änderungen sowie unter Berücksichtigung der Dimension (der Länge, der Breite und der Dicke) und des spezifischen
Massegewichts, das für die Aluminiumoxidfaser-Struktur gefordert wird. Falls beispielsweise eine Aluminiumoxidfaser-Struktur
mit einem spezifischen Massegewicht von 0,1 g/cnr erzeugt werden soll, können die
Größe und die Schüttdichte der Vorläuferstruktur be-
stimmt werden unter Berücksichtigung, daß die Länge, Breite und Dicke um etwa 20% abnehmen und daß die Schüttdichte
um etwa 20% ansteigen wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen
näher erläutert, ohne sie jedoch zu beschränken.
Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung wird das spezifische
Massegewicht und die Dicke mit den Werten angegeben, wie sie in unbelastetem Zustand gemessen wurden.
Die Zugfestigkeit und die Ablösefestigkeit werden auf folgende Weise bestimmt.
Aus dem zentralen Bereich der Endprodukt-Struktur werden zwei Teststücke (a) und (b) herausgeschnitten mit einer
Länge von 150 mm und einer Breite von 50 mm. Die Teststücke
stehen zueinander in einer sich gegenseitig überschneidenden Beziehung.
Beide Enden in Längenrichtung jedes Teststücks werden
an dem Zugfestigkeits-Testgerät befestigt und das Teststück wird in Vertikalrichtung gezogen, wobei die maximale
Last (kg) gemessen wird. Der Abstand zwischen den Befestigungsstellen an beiden Enden beträgt 100 mm. Die
Zuggeschwindigkeit beträgt 30 mm/min. Die Zugfestigkeit wird aus den gemessenen Werten (kg) berechnet, und
zwar gemäß der folgenden Gleichung:
Zugfestigkeit (kg/cm ) = [gemessener Wert für
(a) + gemessener Wert für (b)] χ 1/2 χ 1/5Α χ
0,1/B
A= Dicke des Teststücks (cm) B = spezifisches Gewicht des Teststücks.
Aus dem zentralen Bereich der Endprodukt-Struktur werden zwei Teststücke (a) und (b) herausgeschnitten mit
einer Länge von 100 mm und einer Breite von 50 mm, und zwar in einer sich jeweils überschneidenden Richtung.
Ein Ende in der Längsrichtung des jeweiligen Teststücks wird in der 1/2 Position in der Dickenrichtung etwa
30 mm auseinandergezogen, und beide so gebildeten Enden
werden an dem Zugfestigkeits-Testgerät befestigt. Es wird in einer vertikalen Richtung mit einer Rate von
10 mm/min gezogen, wobei die maximale Belastung (kg) gemessen wird. Die Ablösefestigkeit wird aus dem gemesse
nen Wert (kg) gemäß folgender Gleichung berechnet:
Ablösefestigkeit (kg/m) = [gemessener Wert von
(a) + gemessener Wert von (b)] χ 1/2 χ 1/0,05.
Aluminium wird in Chlorwasserstoffsäure aufgelöst und in Aluminiumoxychlorid [AlCln (OH), n3 überführt. SiIikasol
wird zugesetzt, um eine Lösung zu erhalten, die eine Aluminiumkomponente und eine Siliciumkomponente
enthält.
Diese Lösung wird konzentriert und eine wäßrige Lösung von Polyvinylalkohol zugegeben, um eine Spinnlösung zu
erhalten mit einem Metallgehalt von etwa 30 Gew.% als Oxide (Gewichtsverhältnis von Al203/Si02 = 72/28) und
einer Viskosität von etwa 25 P.
Diese Spinnlösung wird aus Spinndüsen extrudiert in einen Hochgeschwindigkeits-Luftstrom und auf diese Weise
versponnen. Die von dem Luftstrom mitgerissenen Vorproduktfasern werden mittels eines rotierenden Stahldrahtnetzes
gesammelt, das senkrecht zu dem Luftstrom
3341302
angeordnet ist. Es wird eine dünne Faserschicht von etwa
30 g/m erhalten, die aus Vorproduktfasern mit einem Durchmesser von etwa 4 bis 6/um und einer Länge von 50
bis 200 mm besteht. Auf diese Schicht wird ein Gleitmittel appliziert, und zwar in einer Menge von etwa
30 ml/kg. Achtzig Schichten dieses Typs werden laminiert und der Steppbehandlung unterworfen. Eine Lösung, die
durch Auflösen von 1 Gew.Teil eines höheren Fettsäureesters
in 9 Gew.Teilen Mineralöl erhalten wurde, wird als Gleitmittel verwendet. Die Steppbehandlung wird
durchgeführt mit einer Rate von 5 Nadelstichen/cm . Die auf diese Weise gebildete Vorproduktfaser-Struktur hat
eine Größe von 2000 χ 650 mm, eine Dicke von etwa 30 mm und eine Schüttdichte von etwa 0,08 g/cm^.
Die Struktur wird in einen Ofen placiert, der bei einer Temperatur von etwa 300°C gehalten wird. Die Struktur
wird in dem Ofen 2 h aufbewahrt, so daß auch das Innere der Struktur 3000C erreicht. Danach wird die Temperatur
der Atmosphäre allmählich gesteigert mit einer Rate von 20G/min im Temperaturbereich von 300 bis 55O0C und mit
einer Rate von 5°C/min im Temperaturbereich von 550 bis 12500C. Anschließend wird die Temperatur 30 min bei
125O0C gehalten, um das Brennen zu vervollständigen.
Die auf diese Weise erhaltene Aluminiumoxidfaser-Struktur hat einen Faserdurchmesser von 3 bis 4/um, eine
Dicke von etwa 25 mm, eine Schüttdichte von etwa 0,1 g/
•ζ ρ
cm , eine Zugfestigkeit von 1,2 kg/cm und eine Ablösefestigkeit
von 1,3 kg/m.
Die Zugfestigkeit und die Ablösefestigkeit werden bestimmt unter Verwendung eines elektrisch gesteuerten
Allzwecktestgeräts Autograph IS-500 (Shimadzu Corp.).
Es sei ferner erwähnt, daß ein einzelner Faserstrang etwa 70 bis 130 Fasern enthält.
B eispiel 2
Auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 wird eine AIuminiumoxidfaser-Struktur
erhalten. Die Steppbehandlung wird jedoch mit einer Rate von 15 Nadelstichen/cm
durchgeführt. Die Struktur hat eine Dicke von etwa 12 bis 13 mm, eine Schüttdichte von etwa 0,2 g/cnr, eine
Ablösefestigkeit von 2,5 kg/m. Die Zugfestigkeit wurde nicht gemessen, es wird jedoch angenommen, daß sie mindestens
1,5 kg/cm2 beträgt.
Claims (28)
1. Flache Aluminiumoxidfaser-Struktur, aufgebaut
aus Aluminiumoxidfasern mit einem Aluminiumoxidgehalt von mindestens 65 Gev,%, wobei die Hauptmenge der Fasern
im wesentlichen parallel zu den flachen Oberflächen der Struktur orientiert ist, und einer Anzahl von Fasersträngen,
die aus den gleichen Aluminiumoxidfasern bestehen und sich von den flachen Oberflächen der Struktur
einwärts erstrecken, wobei die Struktur eine Dicke von mindestens 10 mm, eine Dichte von 0,07 bis 0,3 g/
•ζ ρ
cm , eine Zugfestigkeit von mindestens 0,5 kg/cm und eine Ablösefestigkeit von mindestens 0,5 kg/m aufweist.
2. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Dicke von 15 bis 35 mm und eine
Dichte von 0,085 bis 0,15
3. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aluminiumoxidfasern mindestens 65 Gew.% Aluminiumoxid umfassen und der Rest
im wesentlichen Siliciumdioxid ist.
4. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumoxidfasern einen
mittleren Durchmesser von höchstens 7 /um und eine mittlere Länge von mindestens 30 mm aufweisen.
5. Flache Aluminiumoxidfaser-Struktur, aufgebaut aus Aluminiumoxidfasern, die im wesentlichen aus mindestens
65 Gew.% Aluminiumoxid und höchstens 35 Gew.% Siliciumdioxid bestehen und einen mittleren Durchmesser
von höchstens 7/um und eine mittlere Länge von mindestens 30 mm aufweisen, wobei die Hauptmenge der Fasern
im wesentlichen parallel zu den flachen Oberflächen
der Struktur orientiert ist und ein Teil der Fasern eine Anzahl von Pasersträngen bildet, deren jeder aus
einer Vielzahl von Fasern besteht, wobei sich die Faserstränge von den flachen Oberflächen der Struktur einwärts
erstrecken in einer überschneidenden Beziehung mit der Hauptmenge der Fasern, die im wesentlichen parallel
mit den flachen Oberflächen orientiert sind, wobei die Struktur eine Dicke von 15 bis 35 mm aufweist, eine
Dichte von 0,085 bis 0,15 g/cnr, eine Zugfestigkeit von
mindestens 0,5 kg/cm und eine Ablösefestigkeit von mindestens 0,5 kg/m.
6. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aluminiumoxidfasern im wesentlichen aus 65 bis 98 Gew.% Aluminiumoxid und 2 bis
35 Gew.% Siliciumdioxid bestehen.
7. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstränge sich von den
flachen Oberflächen der Struktur im wesentlichen rechtwinklig
zu den flachen Oberflächen nach innen erstrekken.
8. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstränge mit einer
Dichte von 3 bis 20 Strängen/cm der flachen Oberflächen vorliegen.
9. Aluminiumoxidfaser-Struktur gemäß Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Zugfestigkeit von mindestens
1,0 kg/cm und eine Ablösefestigkeit von mindestens 1,0 kg/m.
ORiGiNAL INSPECTED
3541502
10. Flache Aluminiumoxidfaser-Struktur, aufgebaut
aus Aluminiumoxidfasern, die im wesentlichen aus 65 bis 98 Gew.% Aluminiumoxid und 2 bis 35 Gew.% Siliciumdioxid
bestehen und einen mittleren Durchmesser von 3 bis 5/um und eine mittlere Länge von mindestens 50 mm
aufweisen, wobei die Hauptmenge der Fasern im wesentlichen parallel zu den flachen Oberflächen der Struktur
orientiert ist und ein Teil der Fasern eine Anzahl von Fasersträngen bildet, deren jeder aus einer Vielzahl der
Fasern besteht, wobei die Faserstränge mit einer Dichte
von 3 bis 20 Strängen/cm vorliegen und sich von den flachen
Oberflächen der Struktur im wesentlichen rechtwinklig zu den flachen Oberflächen nach innen erstrecken
in einer überschneidenden Beziehung mit der Hauptmenge der Fasern, die im wesentlichen parallel zu den flachen
Oberflächen orientiert sind, wobei die Struktur eine Dicke von 15 bis 35 mm aufweist sowie eine Dichte von
0,085 bis 0,15 g/cm , eine Zugfestigkeit von mindestens 1,0 kg/cm und eine Ablösefestigkeit von mindestens
1,0 kg/m.
11. Verfahren zur Herstellung einer Aluminiumoxidfaser-Struktur,
dadurch gekennzeichnet, daß man eine viskose Spinnlösung verspinnt, welche Verbindungen von
Metallen einschließlich Aluminium und eine organische Polyinerverbindung umfaßt, wobei der Mengenanteil des
Aluminiums in den Gesamtmetallen in der Lösung mindestens 65 Gew.% Aluminiumoxid entspricht, wenn alle Metalle
als ihre Oxide berechnet werden, um Vorproduktfasern zu erhalten; die Vorproduktfasern zu einer gelegten
Matte ablegt; auf die Matte ein Gleitmittel appliziert;
die mit Gleitmittel behandelte Matte einer Steppbehandlung unterwirft, um eine flache Struktur aus Vorproduktfasern
zu erhalten; und die Struktur bei einer
E4
Temperatur von mindestens 50O0C brennt, um die Vorproduktfasern
in Aluminiumoxidfasern mit einem Aluminiumoxidgehalt von mindestens 65 Gew.% zu überführen.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß man eine viskose Spinnlösung einsetzt, welche eine Aluminiumverbindung und eine Siliciumverbindung in
derartigen Mengenanteilen enthält, daß Aluminiumoxid 65 bis 98 Gew.% und Siliciumdioxid 2 bis 35 Gew.% ausmacht,
wenn die Metalle in der Lösung als ihre Oxide berechnet werden.
13. Verfahren gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumverbindung Aluminiumoxychlorid
[AlCln(OH), ] mit einem Atomverhältnis von Al/Cl von
1,6 bis 1,9 und die Siliciumverbindung Silikasol ist.
14. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitmittel eine Lösung eines höheren Fettsäureesters
in einem organischen Lösungsmittel ist.
15. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die flache Struktur aus Vorproduktfasern eine
Dicke von 6 bis 60 mm und eine Dichte von 0,06 bis 0,25 g/cnr aufweist.
16. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die organische Polymerverbindung Polyvinylalkohol ist.
17. Verfahren zur Herstellung einer Aluminiumoxidfaser-Struktur, dadurch gekennzeichnet, daß man eine
viskose Spinnlösung verspinnt, welche Metallverbindungen und eine organische Polymerverbindung umfaßt, in der
eine Aluminiumverbindung und eine Siliciumverbindung in
derartigen Mengenanteilen vorliegen, daß Aluminiumoxid 65 bis 98 Gew.% und Siliciumdioxid 2 bis 35 Gew.% ausmacht,
wenn die Metalle in der Lösung als ihre Oxide berechnet werden, um Vorproduktfasern zu erhalten; auf
die Vorproduktfasern ein flüssiges Gleitmittel appliziert; die mit dem Gleitmittel behandelten Vorproduktfasern
zu einer gelegten Matte ablegt; die Matte einer Steppbehandlung unterwirft, um eine flache Struktur aus
Vorproduktfasern mit einer Dicke von 6 bis 60 mm und einer Dichte von 0,06 bis 0,25 g/cm5 zu erhalten; und die
Struktur bei einer Temperatur von mindestens 11000C
brennt, um die Vorproduktfasern in Aluminiumoxidfasern zu überführen, welche 65 bis 98 Gew.96 Aluminiumoxid und
2 bis 35 Gew.% Siliciumdioxid umfassen.
18. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aluminiumverbindung Aluminiumoxychlorid [AlCln(OH).* n] mit einem Atomverhältnis von Al/Cl von
1,6 bis 1,9 ist.
19« Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aluminiumverbindung Aluminiumoxychlorid [AlCln(OH), n] mit einem Atomverhältnis von Al/Cl von
1,6 bis 1,9 und die Siliciumverbindung Silikasol ist.
20. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitmittel eine Lösung eines höheren Fettsäureesters in einem organischen Lösungsmittel ist.
21. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die organische Polymerverbindung Polyvinylalkohol ist.
ζ,
22. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß man das Brennen der Struktur aus den Vorproduktfasern
durchführt, indem man die Temperatur der Brennraumatmosphäre im Temperaturbereich von 300 bis
5000C mit einer durchschnittlichen Rate von höchstens 3,O0C/min steigert und im Temperaturbereich von 500 bis
110O0C mit einer durchschnittlichen Rate, die um mindestens
1,5°C/min höher ist als die Temperatur-Steigerungsrate in dem ersten Temperaturbereich.
23. Verfahren zur Herstellung einer Aluminiumoxidfaser-Struktur, dadurch gekennzeichnet, daß man eine
viskose Spinnlösung verspinnt, welche Metallverbindungen und eine organische Polymerverbindung umfaßt, wobei
eine Aluminiumverbindung und eine Siliciumverbindung in
derartigen Mengenanteilen enthalten sind, daß Aluminiumoxid 65 bis 98 Gew.% und Siliciumdioxid 2 bis 35 Gew.#
ausmacht, wenn die Metalle in der Lösung als ihre Oxide berechnet werden, um Vorproduktfasern zu erhalten; die
Vorproduktfasern zu geschichteten Produkten mit einem
Gewicht von je 10 bis 100 g/m verarbeitet; auf die geschichteten Produkte ein Gleitmittel appliziert; die
geschichteten Produkte zu einer gelegten Matte aufstapelt; die Matte einer Steppbehandlung unterwirft, um
eine flache Struktur zu erhalten, die aufgebaut ist aus den Vorproduktfasern und eine Dicke von 6 bis 60 mm
und eine Dichte von 0,06 bis 0,25 g/cnr aufweist; und die Struktur bei einer Temperatur von mindestens 11000C
brennt, um die Vorproduktfasern in Aluminiumoxidfasern zu überführen, die 65 bis 98 Gew.% Aluminiumoxid und
2 bis 35 Gew.% Siliciumdioxid umfassen.
24. Verfahren gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumverbindung Aluminiumoxychlorid
n5-11 mit einem Atomverhältnis von Al/Cl von
1,6 bis 1,9 und die SiliciumverMndung Silikasol ist.
25. Verfahren gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet , daß das Gleitmittel eine Lösung eines höheren Fettsäureesters
in einem organischen Lösungsmittel ist.
26. Verfahren gemäß Anspruch 23» dadurch gekennzeichnet,
daß die organische Polymerverbindung Polyvinylalkohol ist.
27. Verfahren gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß das Brennen der Struktur aus den Vorproduktfasern
durchgeführt wird, indem man die Temperatur der Brennraumatmosphäre im Temperaturbereich von 300 bis
50O0C mit einer Temperatur-Steigerungsrate von höchstens
3,00C/min steigert und im Temperaturbereich von 500 bis
11Ö0°C mit einer durchschnittlichen Temperatur-Steigerungsrate,
die um mindestens 1,50C/min höher ist als
die Temperatur-Steigerungsrate für den erstgenannten Temperaturbereich.
28. Verfahren gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Steppbehandlung durchgeführt wird mit einer
Rate von 3 bis 20 Nadelstichen/cm .
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