DE3542168A1 - Bindemittel fuer die kathodische elektrotauchlackierung - Google Patents
Bindemittel fuer die kathodische elektrotauchlackierungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft durch Protonieren mit Säure wasserverdünnbare
Bindemittel, welche als Überzugsmittel und zur Herstellung
von kathodischen Elektrotauchlacken geeignet sind.
In der DE-AS 20 57 799 wird ein Verfahren zur kathodischen elektro-
phoretischen Abscheidung eines in Wasser dispergierten, ionischen, organischen
Harzes, welches aus einem positiv geladenen, aminhaltigen Harz und
einem blockierten, multifunktionellen Isocyanat besteht, beschrieben.
Den EP 12 463 und EP 40 867 sind hitzehärtende Überzugsmittel zu entnehmen,
welche über eine Umesterungsreaktion vernetzen. Die eingesetzten Vernetzer
enthalten dabei β-Hydroxyestergruppierungen.
Aus der DE-OS 27 37 375 sind Umsetzungsprodukte aus Polyepoxidharzen mit
Polyaminen bekannt, die pro Mol des Adduktes mit mindestens 2 Molen eines
Monoepoxides oder einer Monocarbonsäure (Kettenlänge C8 bis C24) umgesetzt
werden, wobei Monoepoxide bevorzugt sind. Als Vernetzungsmittel
dienen Amino- und Phenoplaste.
In der DE-OS 33 11 514 werden Harnstoffkondensationsprodukte beschrieben,
die sich als Bindemittelkomponenten in hitzehärtbaren Lacken eignen. Im
Beispiel 6 dieser Anmeldung wird ein Harnstoffkondensationsprodukt zusammen
mit einem Kondensationsprodukt aus einem Hexamethylendiamin/Polyepoxid-
Additionsprodukt und dimerisierter Fettsäure zur Herstellung eines
kathodisch abscheidbaren Elektrotauchlackes verwendet, der bereits bei
140°C Einbrenntemperatur sehr gute mechanische und korrosionsschützende
Eigenschaften besitzt. Nachteilig bei diesem Bindemittel sind lediglich
die leichte Oberflächenrauhigkeit und eine geringfügige Neigung zur
Sedimentbildung im Elektrotauchbad.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, diese Nachteile zu beheben und
dabei das sonstige gute Eigenschaftsniveau, vor allem auch den pH-Wert
des Bades von größer pH 7, der wirksam vor Anlagen-Korrosion schützt, zu
erhalten. Diese Aufgabe wurde durch die erfindungsgemäße Bindemittelzusammensetzung
gelöst.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Bindemittel für die kathodische
Elektrotauchlackierung auf Basis von stickstoffbasische Gruppen
tragenden Polyadditions-/Polykondensationsprodukten, die durch Protonierung
mit Säure wasserverdünnbar sind, und mindestens einem Vernetzer für
diese Polyadditions-/Polykondensationsprodukte, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß das Bindemittel im wesentlichen besteht aus einem Gemisch
aus
(A) 50 bis 90 Gew.-% eines stickstoffbasische Gruppen tragenden Polyadditions-/ Polykondensationsproduktes, erhältlich durch Umsetzung von
(a) einem Additionsprodukt aus sekundärem Amin und Polyepoxidverbindung, wobei das Additionsprodukt noch freie Epoxidgruppen enthält, mit
(b) einem primäre Aminogruppen enthaltenden Kondensationsprodukt aus einem mindestens 4 Kohlenstoffatome enthaltenden primären Diamin und mindestens einer mindestens 6 Kohlenstoffatome enthaltenden Mono- und/oder Dicarbonsäure, mit der Maßgabe, daß auf jede freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes (a) mindestens eine primäre Aminogruppe des Kondensationsproduktes (b) eingesetzt worden ist,
(B) 10 bis 50 Gew.% eines Vernetzungsmittels, das bei Raumtemperatur mit Komponente (A) nicht reagiert, bei erhöhter Temperatur jedoch mit Komponente (A) unter Vernetzung reagiert.
(A) 50 bis 90 Gew.-% eines stickstoffbasische Gruppen tragenden Polyadditions-/ Polykondensationsproduktes, erhältlich durch Umsetzung von
(a) einem Additionsprodukt aus sekundärem Amin und Polyepoxidverbindung, wobei das Additionsprodukt noch freie Epoxidgruppen enthält, mit
(b) einem primäre Aminogruppen enthaltenden Kondensationsprodukt aus einem mindestens 4 Kohlenstoffatome enthaltenden primären Diamin und mindestens einer mindestens 6 Kohlenstoffatome enthaltenden Mono- und/oder Dicarbonsäure, mit der Maßgabe, daß auf jede freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes (a) mindestens eine primäre Aminogruppe des Kondensationsproduktes (b) eingesetzt worden ist,
(B) 10 bis 50 Gew.% eines Vernetzungsmittels, das bei Raumtemperatur mit Komponente (A) nicht reagiert, bei erhöhter Temperatur jedoch mit Komponente (A) unter Vernetzung reagiert.
Bevorzugt sind erfindungsgemäße Bindemittel, bei welchen zur Herstellung
der Komponente (b) als Dicarbonsäure eine Dimerfettsäure und/oder als
Monocarbonsäure eine gesättigte oder ungesättigte Fettsäure eingesetzt
worden ist.
Zur Herstellung der Komponente (a) wird vorzugsweise als sekundäres Amin
ein Dialkylamin eingesetzt, das 2 bis 36 Kohlenstoffatome sowie gegebenenfalls
noch funktionelle Gruppen enthält.
Als Vernetzungsmittel (B) werden mehrwertige geblockte Isocyanate, Aminoplast-
oder Phenoplastharze, mehrfach aminomethylierte Polyphenole, über
Esteraminolyse und/oder Umesterung härtende Vernetzer oder Harnstoffkondensationsprodukte
bevorzugt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch die Verwendung des durch
Protonieren mit Säure wasserverdünnbaren erfindungsgemäßen Bindemittels
in Form einer wäßrigen Dispersion, die gegebenenfalls Pigmente, organische
Lösemittel und/oder weitere Hilfsstoffe enthält, als Überzugsmittel,
ein wäßriges Lackbad für die kathodische Elektrotauchlackierung, das
5 bis 30 Gew.% des erfindungsgemäßen Bindemittels enthält
sowie der mit einem Lacküberzug versehene Gegenstand, der durch Aufbringen
des erfindungsgemäßen Bindemittels bzw. Überzugsmittels und
Einbrennen erhalten worden ist.
Zu den Aufbaukomponenten des erfindungsgemäßen Bindemittels ist im
einzelnen folgendes auszuführen.
Komponente (A) ist ein stickstoffbasische Gruppen tragendes Polyadditions-/
Polykondensationsprodukt, erhältlich durch Umsetzung der
Komponenten (a) und (b).
Komponente (a) ist ein Additionsprodukt aus sekundärem Amin und Polyepoxidverbindung,
wobei das Additionsprodukt noch freie Epoxidgruppen
enthält.
Als Polyepoxidverbindungen können für die Herstellung der Komponente (a)
die üblichen Glycidylpolyether von mehrwertigen Phenolen verwendet
werden. Beispiele für derartige mehrwertige Phenole sind Resorcin,
Hydrochinon, p,p′-Dihydroxyphenylpropan (Bisphenol A), p,p′-Dihydroxybenzophenon,
p,p′-Dihydroxydiphenyl, p,p′-Dihydroxydiphenylethan,
Bis-(2-hydroxynaphthyl)-methan, 1,5-Dihydroxynaphthylen und Novolake;
Bisphenol A wird bevorzugt. Die Polyphenole lassen sich durch Umsetzung
mit Epihalogenhydrin, insbesondere Epichlorhydrin, in die Polyepoxide
überführen. Polyepoxide mit niedrigem Molekulargewicht entstehen bei
Verwendung eines großen Überschusses an Epihalogenhydrin, solche mit
höherem Molekulargewicht werden bei Verwendung von geringen Mengen an
Epihalogenhydrin, oder durch Umsetzung von Polyepoxiden mit niedrigem
Molekulargewicht mit Polyphenol erhalten. Zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Bindemittel werden bevorzugt Diglycidylether von Bisphenol A mit
Epoxidäquivalentgewichten von etwa 180 bis 2500 eingesetzt.
Zur Herstellung der Komponente (a) werden die Polyepoxide mit sekundärem
Aminen umgesetzt. Das Äquivalenzverhältnis zwischen Epoxid- und Aminogruppen
kann in weiten Grenzen schwanken und beträgt im allgemeinen 1/0,1
bis 1/0,9, bevorzugt 1/0,3 bis 1/0,7. Die Umsetzung kann dabei in Substanz
oder unter Zuhilfenahme von Lösemitteln erfolgen. Die Umsetzungstemperatur
und -zeit kann in gewissen Grenzen variiert werden und hängt
von der Art des eingesetzten sekundären Amins ab. Geeignet sind zum
Beispiel Temperaturen von 20 bis 200°C, zur Erzielung einer raschen
Umsetzung ist Erwärmen auf 50 bis 150°C zweckmäßig.
Als sekundäre Amine zur Herstellung der Komponente (a) können sekundäre
Monoamine, wie z. B. Dialkylamine mit 2 bis 36 Kohlenstoffatomen, wie z. B.
Dimethylamin, Diethylamin, Alkylalkanolamine, wie z. B. Methylethanolamin,
Ethylethanolamin, Methylisopropanolamin, Dialkanolamine wie Diethanolamin
oder Diisopropanolamin verwendet werden. Die sekundären Monoamine können
auch noch weitere funktionelle Gruppen enthalten, sofern diese die
Umsetzung der sekundären Amine mit den Polyepoxiden nicht stören. Die
genannten sekundären Monoamine können allein oder als Mischungen eingesetzt
werden, auch können zusätzlich sekundäre Diamine und in untergeordnetem
Maße z. B. bis zu 20 Äquivalenzprozent der sekundären Amine,
primäre/sekundäre oder diprimäre Diamine eingesetzt werden.
Zur Herstellung der Komponente (b) werden primäre Diamine mit mindestens
4 Kohlenstoffatomen mit mindestens 6 Kohlenstoffatome enthaltenden Mono-
und/oder Dicarbonsäuren kondensiert. Beispiele geeigneter Diamine sind
1,4-Diaminobutan, 1,5-Diaminopentan, 1,6-Diaminohexan oder 2-Methylpentandiamin-
1,6. Auch ethergruppenhaltige Diamine wie 4,9-Dioxadodecan-1,12-
diamin und 4,7,10-Trioxatridecan-1,13-diamin können verwendet werden.
Geeignete Monocarbonsäuren sind z. B. alpha-Ethylhexansäure, iso-Nonansäure,
Capryl-, Caprin-, Stearin-Säure, Linol-, Linolen-Säure sowie
Benzoesäure.
Geeignete Dicarbonsäuren sind z. B. Adipinsäure, Sebacinsäure, Nonan-,
Decan-, Dodecandicarbonsäure sowie vorzugsweise Dimerfettsäuren wie z. B.
Pripol® 1014 der Firma Unilever u. ä. sowie Phthalsäure und Terephthalsäure
oder Gemische dieser Carbonsäuren.
Zwar können Monocarbonsäuren auch allein eingesetzt werden, im allgemeinen
ist es jedoch vorteilhaft, wenn Dicarbonsäuren mitverwendet
werden. Umgekehrt können Dicarbonsäuren allein verwendet werden, was in
vielen Fällen zu ausgezeichneten Bindemitteln führt, oft ist es jedoch
vorteilhaft, untergeordnete Mengen an Monocarbonsäuren mitzuverwenden.
Die Umsetzung der Diamine mit den Carbonsäuren erfolgt im allgemeinen bei
Temperaturen von 100 bis 250°C, vorzugsweise 150 bis 200°C. Zur leichteren
Entfernung des bei der Kondensation gebildeten Wassers kann ein als
Schleppmittel geeignetes Lösemittel wie z. B. Toluol oder Xylol zugegeben
werden. Die Carbonsäuren können auch in Form ihrer Ester eingesetzt
werden. In diesem Fall wird bei der Kondensation statt Wasser Alkohol
abgespalten. Statt Fettsäuren können daher auch Fette, d. h. die Glycerinester
der Fettsäuren, eingesetzt werden. Zur Herstellung der Komponente
(b) werden die primären Diamine und die Carbonsäuren in Äquivalenzverhältnissen
NH2/COOH von etwa 2/1 bis 10/1, bevorzugt 2,5/1 bis 5/1,
eingesetzt. Es stört dabei nicht, sondern kann im Gegenteil in vielen
Fällen sogar erwünscht sein, daß das Produkt, je nach eingesetztem
Äquivalenzverhältnis noch mehr oder weniger große Mengen an freiem Diamin
enthält.
Die Komponenten (a) und (b) werden in einem solchen Verhältnis miteinandere
umgesetzt, daß auf jede freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes
(a) mindestens eine primäre Aminogruppe des Kondensationsproduktes
(b) eingesetzt wird. Zur Begrenzung des Molekulargewichts ist es in
den meisten Fällen angebracht, auf eine freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes
(a) mehr als eine, z. B. 1,05 bis 1,5 primäre Aminogruppen
einzusetzen. Die Menge des Überschusses richtet sich nach der Höhe des
erwünschten Molekulargewichts von (A), das etwa zwischen 500 bis 10 000,
bevorzugt zwischen 1500 und 5000 liegen sollte. Bei Verwendung von
primäre Aminogruppen enthaltenden Kondensationsprodukten (b), die eine
größere Menge an Monocarbonsäuren enthalten, kann der Überschuß an
primären Aminogruppen über Epoxidgruppen naturgemäß geringer gewählt
werden als bei solchen Kondensationsprodukten, die ausschließlich oder
überwiegend Dicarbonsäuren enthalten.
Die Umsetzung der Komponenten (a) und (b) kann bei Raumtemperatur durchgeführt
werden, es ist jedoch zweckmäßig, zur Beschleunigung der Reaktion
eine höhere Temperatur bis etwa 150°C, bevorzugt bis etwa 120°C zu
wählen. Eine Reaktionszeit von 2 Stunden bei 70 bis 90°C ist im allgemeinen
ausreichend.
Als Komponente (B) kommen im wesentlichen alle für den Einsatz in kathodischen
Elektrotauchlacken geeigneten Vernetzer in Betracht.
Geeignete Vernetzungsmittel (B) sind z. B. Aminoplastharze, wie Harnstoff-
Formaldehyd-Harze, Melaminharze oder Benzoguanaminharze, geblockte
Isocyanatvernetzer, über Esteraminolyse und/oder Umesterung härtende
Vernetzer mit im Mittel mindestens zwei aktivierten Estergruppen pro
Molekül, z. B. β-Hydroxyalkylester-Vernetzer gemäß EP 00 40 867 und Carbalkoxymethylester-
Vernetzer gemäß der deutschen Patentanmeldung
P 32 33 139.8 und Harnstoffkondensationsprodukte, wie sie in der
DE-OS 33 11 514 beschrieben sind.
Das Verhältnis der Komponenten (A) und (B) richtet sich nach Art und
Anzahl der vernetzungsaktiven Gruppen in beiden Komponenten. Im allgemeinen
wird ein Verhältnis (A) zu (B) von 1 : 1 bis 9 : 1, bevorzugt jedoch
1 : 1 bis 5 : 1, besonders bevorzugt 1,5 : 1 bis 4 : 1 verwendet.
Zur Herstellung von Überzugsmitteln können dem Bindemittel noch weitere
Stoffe, wie Pigmente, Hilfsmittel, Lösemittel und Härtungskatalysatoren
zugesetzt werden.
Die so hergestellten Überzugsmittel können durch übliche Methoden, wie
Spritzen, Tauchen, Gießen und Rakeln auf Substrate, wie Holz, Glas,
Kunststoff oder Metall aufgebracht werden.
Die Aushärtung der Überzüge erfolgt je nach Art des Vernetzers zwischen
80 und 220°C während 40 bis 3 Minuten.
Nach Protonieren mit Säuren werden die erfindungsgemäßen Bindemittel
wasserverdünnbar und können außer in herkömmlicher Weise auch durch
kathodische Elektrotauchlackierung appliziert werden. Dabei werden
elektrisch leitende Substrate beschichtet, wie Metallteile oder Bleche
aus Messing, Kupfer, Zink, Aluminium, Eisen oder Stahl, die gegebenenfalls
chemisch vorbehandelt, z. B. phosphatiert sind.
Zum Protonieren der Bindemittel können anorganische und organische Säuren
eingesetzt werden. Besonders geeignet hierfür sind: Ameisensäure, Essigsäure,
Propionsäure, Milchsäure und Phosphorsäure.
Für die kathodische Elektrotauchlackierung wird im allgemeinen ein Feststoffgehalt
des Elektrotauchbades von 5 bis 45%, bevorzugt 10 bis 30%
eingestellt. Die Abscheidung erfolgt üblicherweise bei Temperaturen von
15 bis 40°C während 30 bis 360 Sekunden. Der pH-Wert des Bades liegt im
allgemeinen zwischen 4,5 und 9,0, bevorzugt zwischen 5,0 und 8,0, besonders
bevorzugt zwischen 6,8 und 8,0. Die Abscheidespannung liegt zwischen
50 und 500 Volt. Der zu beschichtende Gegenstand wird als Kathode geschaltet.
Der abgeschiedene Film wird bei Temperaturen größer als 90°C
eingebrannt.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung noch näher erläutern, ohne
sie einzuschränken.
Die in den Beispielen genannten Teile und Prozente sind, soweit nicht
anders angegeben, Gewichtsteile und Gewichtsprozente.
Zunächst wurde ein Kondensationsprodukt (b1) hergestellt: In einem Laborkessel
wurden 5800 Teile Hexamethylendiamin, 7250 Teile Dimerfettsäure
(Pripol® 1014 der Firma Unichema) und 1400 Teile Leinölfettsäure langsam
auf 195°C erhitzt und dabei das entstandene Wasser (540 Teile) abdestilliert.
Nach dem Kühlen auf 100°C wurde mit 5961 Teilen Toluol auf ein
Festgehalt von 70% verdünnt. Das Produkt hatte eine Aminzahl von
197 (g KOH/1000 g).
In einem zweiten Gefäß wurde zunächst ein Additionsprodukt (a1) aus
sekundärem Amin und einer Polyepoxidverbindung hergestellt: 10 Äquivalente
eines Diglycidylethers auf Basis Bisphenol A und Epichlorhydrin mit
einem Äquivalentgewicht von 485 (Epikote® 10001 der Firma Shell) wurden
in einem Lösungsmittelgemisch aus 1039 Teilen Toluol und 1039 Teilen
Isobutanol unter Erwärmen gelöst. Die entstandene 70%ige Lösung wurde
auf 60°C gekühlt und mit 300,4 Teilen Methylethanolamin und 128 Teilen
Isobutanol versetzt. Die Temperatur stieg trotz Kühlung innerhalb von
5 Minuten auf 78°C. Nach dieser Zeit wurden 1850 Teile des Kondensationsprodukts
(b1) zugefügt und die Mischung 2 Stunden auf 80°C erwärmt. Das
Produkt hatte eine Viskosität von 2300 mPa·s, gemessen bei 75°C mit einem
Platte-Kegel-Viskosimeter der Firma Epprecht.
Es wurde wie bei der Herstellung von (b1) verfahren, dabei wurden jedoch
die 1400 Teile Leinölfettsäure ersetzt durch zusätzliche 1450 Teile
Dimerfettsäure. Das entstandene Produkte (b2) hatte eine Aminzahl von 190
und einen Festgehalt von 70%, wobei freies Hexamethylendiamin als Feststoff
gerechnet wurde.
In einem getrennten Gefäß wurden 1589 Teile Diglycidylether mit einem
Epoxidäquivalentgewicht von 535, hergestellt aus Bisphenol A und Epichlorhydrin,
in 731,3 Teilen Isobutanol gelöst. Bei 60°C wurden 117,4 Teile
Ethylethanolamin zugegeben, wobei anfängliches Kühlen und späteres Heizen
die Temperatur 45 Minuten bei 70°C gehalten wurde. Das Produkt wird im
folgenden als Additionsprodukt (a2) bezeichnet. In einem weiteren Gefäß
wurden 312,4 Teile des Amidamins (b2) vorgelegt und auf 80°C erwärmt. Nun
werden innerhalb von 30 Minuten 1108 Teile (a2) zugesetzt und weitere
2 Stunden bei 80°C gehalten. Das Produkt hatte einen Festgehalt von 70%
und eine Viskosität von 3400 mPa·s, gemessen bei 75°C mit einem Platte-
Kegel-Viskosimeter.
Zunächst wurde wie bei Komponente (A 1) beschrieben, ein Kondensationsprodukt
aus Diamin und Carbonsäuren hergestellt. Dabei wurde statt Hexamethylendiamin
2-Methylpentamethylendiamin-1,5 eingesetzt. Das Produkt
(b3) hatte eine Aminzahl von 195 (g KOH/1000 g).
In einem weiteren Gefäß wurden 723 Teile Diglycidylether aus Bisphenol A
und Epichlorhydrin (Epikote 1001 der Firma Shell) in 367 Teilen Isobutanol
gelöst und 63 Teile Diethanolamin bei 70°C zugegeben. Unter
anfänglichem Kühlen und späterer Wärmezufuhr wurde die Temperatur 90 Minuten
lang bei 70°C gehalten. 282,7 Teile des Kondensationsprodukts (b3)
wurden in einem Glaskolben vorgelegt und das obige Additionsprodukt
innerhalb von 5 Minuten bei 80°C zugegeben, wobei die Temperatur durch
externe Kühlung bei dieser Temperatur gehalten wurden. Kurz nach Ende der
Zugabe klang die exotherme Reaktion ab und es mußte Wärme zugeführt
werden, um die Temperatur bei 80°C zu halten. Nach 2 Stunden bei 80°C
hatte das Produkt eine Viskosität von 880 mPa·s, gemessen bei 100°C.
In einem Glasgefäß wurden 737,6 Teile eines aromatischen Epoxidharzes
auf Basis Bisphenol A mit einem Epoxidäquivalentgewicht von 189
(Araldit® GY 2600 der Firma Ciba-Geigy), 178 Teile Bisphenol A und
0,24 Teile Triphenylphosphin unter Rühren auf 130°C erhitzt und 3 Stunden
bei dieser Temperatur gehalten. Nach dem Abkühlen wurde mit 196,2 Teilen
Isobutanol und 196,2 Teilen Toluol verdünnt. Der Epoxidwert der Lösung
betrug 0,181 (Äquivalente Epoxid/100 g). Bei 65°C wurde eine Mischung aus
71,1 Teilen Methylethanolamin und 23,7 Teilen Wasser zugegeben. Innerhalb
von 5 Minuten stieg die Temperatur auf 85°C. Nach dieser Zeit wurden
443,5 Teile des Kondensationsproduktes (b1) rasch zugegeben und 2 Stunden
bei 80°C gehalten.
504 Teile trimerisiertes Hexamethylendiisocyanat werden in 382 Teilen
Methylisobutylketon gelöst. Unter Kühlen tropft man bei 70°C 388 Teile
Dibutylamin hinzu. Man rührt bis der Isocyanat-Wert nahe Null ist. Das
Produkt hat einen Festgehalt von 70%.
67 Teile Trimethylolpropan, 550,8 Teile Harnstoff und 2322 Teile Di-n-
butylamin werden vorgelegt. Mit Stickstoff wird ein Innendruck von 4 bar
eingestellt und die Temperatur unter Rühren auf 140°C erhöht. Der Innendruck
von 4 bar wird konstant gehalten. Nach ca. 0,5 Stunden wird die
Innentemperatur auf 165°C gesteigert und 522 Teile Hexamethylendiamin
innerhalb von 1 Stunde mit Stickstoff in den Kessel gedrückt. Nach Zulaufende
wird auf 210°C aufgeheizt, wobei auch weiterhin der Innendruck von
4 bar aufrechterhalten wird. Nach insgesamt 8 Stunden Reaktionszeit wird
auf ca. 190°C abgekühlt, entspannt und überschüssiges Di-n-butylamin abdestilliert.
Anschließend wird auf 100°C abgekühlt und mit Methylisobutylketon
so verdünnt, daß eine farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit mit
einem Feststoffgehalt von 80% entsteht.
Es wurde der über Transesterifikation vernetzende Polyester aus Beispiel
IId) des europäischen Patents EP 40 867 hergestellt.
Die Komponenten (A) und (B) werden in den angegebenen Verhältnissen
gemischt und mit 10%iger Essigsäure versetzt. Anschließend wird durch
langsame Wasserzugabe unter Rühren die Dispersion hergestellt.
Zu 525,8 Teilen Komponente (A 1) gibt man 168,7 Teile Butylglykol,
600 Teile Wasser und 16,5 Teile Essigsäure. Dann setzt man 800 Teile
Titandioxid, 11 Teile Ruß und 50 Teile basisches Bleisilicat hinzu. Es
wird auf einer Kugelmühle bis zu einer Korngröße kleiner 9 µm gemahlen.
Anschließend stellt man mit Wasser einen Festgehalt von 49% ein.
Anschließend stellt man mit Wasser einen Festgehalt von 49% ein.
Zu der jeweiligen Dispersion gibt man unter Rühren 764 Teile der Pigmentpaste.
Die Bäder werden 120 Stunden bei 28°C gerührt. An kathodisch
geschalteten zinkphosphatierten Prüftafeln aus Stahl werden Lackfilme
innerhalb 120 Sekunden bei der angegebenen Spannung abgeschieden und
20 Minuten bei 170°C eingebrannt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse
der Lackprüfung.
Claims (8)
1. Bindemittel für die kathodische Elektrotauchlackierung auf Basis von
stickstoffbasische Gruppen tragenden Polyadditions-/Polykondensationsprodukten,
die durch Protonierung mit Säure wasserverdünnbar sind,
und mindestens einem Vernetzer für diese Polyadditions-/Polykondensationsprodukte,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel im
wesentlichen besteht aus einem Gemisch aus
(A) 50 bis 90 Gew.-% eines stickstoffbasische Gruppen tragenden Polyadditions- Polykondensationsproduktes, erhältlich durch Umsetzung von
(a) einem Additionsprodukt aus sekundärem Amin und Polyepoxidverbindung, wobei das Additionsprodukt noch freie Epoxidgruppen enthält, mit
(b) einem primäre Aminogruppen enthaltenden Kondensationsprodukt aus einem mindestens 4 Kohlenstoffatome enthaltenden primären Diamin und mindestens einer mindestens 6 Kohlenstoffatome enthaltenden Mono- und/oder Dicarbonsäure, mit der Maßgabe, daß auf jede freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes (a) mindestens eine primäre Aminogruppe des Kondensationsproduktes (b) eingesetzt worden ist, und
(B) 10 bis 50 Gew.% eines Vernetzungsmittels, das bei Raumtemperatur mit Komponente (A) nicht reagiert, bei erhöhter Temperatur jedoch mit Komponente (A) unter Vernetzung reagiert.
(A) 50 bis 90 Gew.-% eines stickstoffbasische Gruppen tragenden Polyadditions- Polykondensationsproduktes, erhältlich durch Umsetzung von
(a) einem Additionsprodukt aus sekundärem Amin und Polyepoxidverbindung, wobei das Additionsprodukt noch freie Epoxidgruppen enthält, mit
(b) einem primäre Aminogruppen enthaltenden Kondensationsprodukt aus einem mindestens 4 Kohlenstoffatome enthaltenden primären Diamin und mindestens einer mindestens 6 Kohlenstoffatome enthaltenden Mono- und/oder Dicarbonsäure, mit der Maßgabe, daß auf jede freie Epoxidgruppe des Additionsproduktes (a) mindestens eine primäre Aminogruppe des Kondensationsproduktes (b) eingesetzt worden ist, und
(B) 10 bis 50 Gew.% eines Vernetzungsmittels, das bei Raumtemperatur mit Komponente (A) nicht reagiert, bei erhöhter Temperatur jedoch mit Komponente (A) unter Vernetzung reagiert.
2. Bindemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur
Herstellung der Komponente (b) eingesetzte Dicarbonsäure eine Dimerfettsäure
ist.
3. Bindemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die zur Herstellung der Komponente (b) eingesetzte
Monocarbonsäure eine gesättigte oder ungesättigte Fettsäure ist.
4. Bindemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß als sekundäres Amin zur Herstellung des Additionsproduktes
(a) ein Dialkylamin eingesetzt wird, das 2 bis 36 Kohlenstoffatome
sowie gegebenenfalls noch funktionelle Gruppen enthält.
5. Bindemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Vernetzungsmittel (B) ein mehrwertiges geblocktes
Isocyanat, ein Aminoplast- oder Phenoplastharz, ein mehrfach aminomethyliertes
Polyphenol, ein über Esteraminolyse und/oder Umesterung
härtender Vernetzer oder ein Harnstoffkondensationsprodukt ist.
6. Verwendung des durch Protonieren mit Säure wasserverdünnbaren Bindemittels
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 in Form einer wäßrigen
Dispersion, die gegebenenfalls Pigmente, organische Lösemittel
und/oder weitere Hilfsstoffe enthält, als Überzugsmittel.
7. Wäßriges Lackbad für die kathodische Elektrotauchlackierung, dadurch
gekennzeichnet, daß es 5 bis 30 Gew.% eines Bindemittels gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 5 enthält.
8. Mit einem Lacküberzug versehener Gegenstand, dadurch gekennzeichnet,
daß er mit einem Überzug versehen ist, der durch Aufbringen eines
Überzugsmittels nach Anspruch 6 oder durch kathodische Elektrotauchlackierung
unter Verwendung eines Bindemittels nach einem der
Ansprüche 1 bis 6 und Einbrennen erhalten worden ist.
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