DE3544180C2 - - Google Patents

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DE3544180C2
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/40Securing contact members in or to a base or case; Insulating of contact members
    • H01R13/42Securing in a demountable manner
    • H01R13/422Securing in resilient one-piece base or case, e.g. by friction; One-piece base or case formed with resilient locking means
    • H01R13/4223Securing in resilient one-piece base or case, e.g. by friction; One-piece base or case formed with resilient locking means comprising integral flexible contact retaining fingers

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In der DE 27 04 760 A1 ist bereits ein elektrischer Steckver­ binder mit einem Gehäuse offenbart, in dem wenigstens eine Aufnahmekammer für ein Kontaktelement gebildet ist, welches durch jeweils eine Öffnung einschiebbar ist. An einer Außen­ wand des Gehäuses ist eine Arretierklappe über einen ver­ schiebbaren Gelenkabschnitt angelenkt, die an ihrer vorderen Fläche, die durch einen Durchbruch zur Arretierung des einge­ schobenen Kontaktelements eine Kantenabrundung aufweist. Das Kontaktelement selbst ist mit einer Rastfeder gebildet, die nach dem vollständigen rastenden Eingriff hinter einen gehäu­ sefesten Keil greift, der in der Aufnahmekammer geformt ist.
Als nachteilig ist bei dieser vorbekannten Ausgestaltung anzusehen, daß eine sichere und zuverlässige elektrische Steckverbindung nicht mit ausreichender Sicherheit gewähr­ leistet ist und die Gestaltung des Kontaktelements herstel­ lungstechnisch aufwendig ist. Ein vollständiges Einsetzen des Kontaktelements wird durch das Einrasten der Arretierklappe nicht ausreichend unterstützt und kontrolliert, insbesondere durch das Vorhandensein des verschiebbaren Gelenkabschnitts für die Arretierklappe, und hinzu kommt, daß ein beabsichtig­ tes Lösen des Kontaktelements zwecks Neuverwendung nur unter Beschädigung der Aufnahmekammer und des Kontaktelements selbst möglich ist.
Ein elektrischer Steckverbinder mit den Merkmalen des Oberbe­ griffs des Patentanspruchs 1 ist bereits aus der GB 15 68 622 bekannt. Als nachteilig ist bei dieser vorbekannten Ausgestal­ tung das Fehlen einer zuverlässigen Kontrollmöglichkeit für das vollständige Einschieben des Kontaktelements in die Auf­ nahmekammer anzusehen, wodurch die Handhabung bei der Her­ stellung einer zuverlässigen Steckverbindung erschwert wird. Hinzu kommt, daß eine wirksame Arretierungskontrolle von außen kaum möglich ist und besondere Maßnahmen zur zuverlässigen Lagesicherung des vollständig eingeschobenen Kontaktelements fehlen. Hinzu kommt ferner, daß der vorbekannte Steckverbinder nur zur einmaligen Verwendung geeignet ist, da ein Lösen der Arretierung der Arretierklappe nur nach zerstörendem Eingriff an dem Gehäuse möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen Steckverbinder der eingangs genannten Gattung derart weiterzu­ bilden, daß ein einfaches und sicheres Einsetzen von Kontakt­ elementen ermöglicht wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Patentanspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patent­ anspruch 2 angegeben.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des elektrischen Steckverbinders wird in vorteilhafter Weise ein vollständiges Einschieben des Kontaktelements in die Aufnahmekammer durch die an der Stirnfläche jedes Hakens vorgesehene Anschrägung beim Einschwenken der Arretierklappe erreicht, womit gleich­ zeitig eine leichtere Handhabung bei der Vornahme einer siche­ ren und zuverlässigen Steckverbindung erzielt wird.
Weiterhin wird durch das Vorsehen eines Arretieransatzes, der an dem Gehäuse lösbar mittels eines Rasthakens arretiert werden kann, nicht nur eine gute Arretierungskontrolle er­ reicht, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, das Kontakt­ element nach Lösen der Arretierung und Herausschwenken des Hakens aus der jeweiligen Aufnahmekammer des Gehäuses indivi­ duell wieder zu entfernen und den Steckverbinder für die Herstellung einer anderen Steckverbindung zu verwenden.
Der gemäß der bevorzugten Ausgestaltung vorgesehene Einrast­ ansatz trägt in vorteilhafter Weise zur Lagesicherung des vollständig eingeschobenen Kontaktelements in der Aufnahmekam­ mer bei und stellt zusammen mit dem Haken eine zuverlässige doppelte Sicherung für das vollständig in die Aufnahmekammer eingeschobene Kontaktelement dar, die den gewünschten wirk­ samen Eingriffszustand des Kontaktelements auch bei ungün­ stiger mechanischer Beanspruchung stets zuverlässig gewähr­ leistet.
Hinzu kommt ferner, daß für den elektrischen Steckverbinder ein herkömmliches Kontaktelement zum Einsatz gelangen kann, das keine besonderen zusätzlichen gehäuseseitigen Anpassungs­ maßnahmen erfordert und damit bei vergleichsweise geringem Herstellungsaufwand für den elektrischen Steckverbinder außer­ ordentlich günstige Montage- und Sicherheitsbedingungen geschaffen werden.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Gehäuses für einen elektrischen Steckverbinder mit zwei Aufnahme­ kammern für Kontaktelemente;
Fig. 2 eine Längsschnittansicht durch eine Aufnahmekammer des in Fig. 1 gezeigten Gehäuses, wobei ein Kontakt­ element im Öffnungsbereich der Aufnahmekammer darge­ stellt ist; und
Fig. 3a und 3b Längsschnitte ähnlich Fig. 2 zur Erläuterung der Montage des elektrischen Steckverbinders.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Gehäuse A eines elektrischen Steckverbinders dargestellt, das zwei Aufnahmekammern 1 und ein Kontaktelement B aufweist. Zur Begrenzung der Einsetztiefe des Kontaktelements B sind jeweils in den offenen Vorderenden der Aufnahmekammern 1 Anschlagschultern 2 gebildet. Auf der Innenwand 1 a der Aufnahmekammern 1 sind jeweils biegsame Finger 3 gebildet, die jeweils einen vorstehenden Einrast­ ansatz 3 a besitzen, der in eine Ausnehmung 12 eingreift, das in einem Bodenabschnitt 11 des Kontaktelements B gebildet ist. Weiterhin ist eine schwenkbare Arretierklappe 4 zusätzlich zu der obenerwähnten Anordnung derart vorgesehen, daß sie an das in jede Aufnahmekammer 1 eingesetzte Kontaktelement B an­ greift.
Die Arretierklappe 4 ist von dem vorderen Ende der oberen Fläche des Steckverbindergehäuses A nach hinten gestreckt ausgebildet, wobei deren vorderes Ende einstückig an dem vorderen Ende der oberen Wandung des Gehäuses A über ein Gelenk 5 angelenkt ist. Zum Halten der Kontaktelemente B sind Haken 6 von dem hinteren Ende der Arretierklappe 4 nach unten verlängert. Die vordere Fläche bzw. Stirnfläche des Hakens 6 ist zur Bildung eines Keiles 7 zur Gewährleistung des voll­ ständigen Einsetzens des Kontaktelements B angeschrägt, wäh­ rend an der hinteren Fläche der Arretierklappe 4 am Haken 6 ein Arretieransatz 8 gebildet ist.
Durchbrüche 9, durch die hindurch die Haken 6 greifen können, sind jeweils in der Außenwand 16 des Gehäuses A, genauer gesagt, jeweils in den oberen Wandungen der Aufnahmekammern 1 gebildet. Ein Rasthaken 10, der an den Arretieransatz 8 in dessen Arretierstellung übergreift, ist auf der Außenwand des Gehäuses A abstehend gebildet.
Nachfolgend wird die Art und Weise der Verbindung des Kontakt­ elements B mit dem Gehäuse A beschrieben.
Das Kontaktelement B, das mit dem freien Ende eines Drahtes verbunden ist, wird durch die hintere Öffnung der Aufnahmekam­ mer 1 in diese eingesetzt, wobei die Arretierklappe 4 des Gehäuses A, wie in Fig. 1 dargestellt, hochgehoben bzw. aufge­ richtet ist. Das Kontaktelement B wird in die Aufnahmekammer 1 so weit eingeführt, bis sein Abschnitt B 1 an der Anschlagschul­ ter 2 anliegt und der vorstehende Einrastansatz 3 a des flexi­ blen Fingers 3 in die Ausnehmung 12 des Bodenabschnitts 11 der Kabelschuhbuchse bzw. des Kontaktelements B einfällt, wie in Fig. 3b gezeigt. Auf diese Weise wird das Kontaktelement B bereits mehr oder weniger sicher in der Aufnahmekammer 1 gehalten.
Sollte das Kontaktelement B nicht weit genug in die Aufnahme­ kammer 1 eingeführt worden sein, wie in Fig. 3a gezeigt, veranlaßt das Schließen der Arretierklappe 4 durch Nieder­ drücken derselben durch den Durchbruch 9 in die Aufnahmekammer 1 den Angriff des Keils 7 des Hakens 6 an der rückseitigen Schulter 13 des Abschnitts B 1 des Kontaktelements B in der Weise, daß das Kontaktelement B durch den Keil 7 in eine exakte Stellung vorwärts gedrückt und dabei das Kontaktelement B vollständig in die Aufnahmekammer 1 eingeführt wird, wie in Fig. 3b dargestellt. Zur gleichen Zeit fällt der Haken 6 der Arretierklappe 4 vollständig in einen Zwischenraum 14 zwischen dem Abschnitt B 1 und dem Drahtverbindungsabschnitt B 2 des Kontaktelements B, und der Rasthaken 10 übergreift den Arre­ tieransatz 8 zur lösbaren Verriegelung der Arretierklappe 4 in dieser Stellung. Dementsprechend wird das Festhalten des Kontaktelements B durch den flexiblen Finger 3 und die Arre­ tierklappe 4 gegen eine herausziehende Kraft, die auf diese wirken kann, doppelt gesichert, wobei die Arretierklappe 4 in einfacher Weise ohne Beeinträchtigung durch den Draht W, der mit dem Kontaktelement B verbunden ist, niedergedrückt werden kann.
Bei dieser Ausführungsform ist die Arretierklappe 4 für zwei Aufnahmekammern 1 vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, einzelne Arretierklappen für jede Aufnahmekammer 1 oder eine einzige Arretierklappe für noch mehr, beispielsweise zehn, seitlich nebeneinander angeordnete Aufnahmekammern vorzusehen. Wenn ein Steckverbinder mit einer derartigen Arretierklappe versehen ist, ist ein seitlicher Schlitz in der oberen Wandung des Gehäuses anstelle des Durchbruchs 9 gebildet.
Dieselbe Wirkung kann auch erreicht werden, wenn die Arretier­ klappe 4 von dem hinteren Ende des Gehäuses A nach vorn ver­ längert ist. In diesem Fall ist der Rasthaken 10 vor den Durchbrüchen 9 vorgesehen.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Gehäuse A eines elektrischen Steckverbinders dar­ gestellt, das zwei Aufnahmekammern 1 und ein Kontaktelement B aufweist. Zur Begrenzung der Einsetz­ tiefe des Kontaktelements B sind jeweils in den offenen Vorderenden der Aufnahmekammern 1 Anschlagschultern 2 gebildet. Auf der Innenwand 1 a der Aufnahmekammern 1 sind jeweils biegsame Finger 3 gebildet, die jeweils einen vorstehenden Einrastansatz 3 a besitzen, der in eine Ausnehmung 12 eingreift, das in einem Bodenabschnitt 11 des Kontaktelements B gebildet ist. Weiterhin ist eine schwenkbare Arretierklappe 4 zusätzlich zu der obenerwähnten Anordnung derart vorgesehen, daß sie an das in jede Aufnahmekammer 1 eingesetzte Kontaktelement B angreift.
Die Arretierklappe 4 ist von dem vorderen Ende der oberen Fläche des Steckverbindergehäuses A nach hinten gestreckt ausgebildet, wobei deren vorderes Ende einstückig an dem vorderen Ende der oberen Wandung des Gehäuses A über ein Gelenk 5 angelenkt ist. Zum Halten der Kontaktelemente B sind Haken 6 von dem hinteren Ende der Arretierklappe 4 nach unten verlängert. Die vordere Fläche bzw. Stirnfläche des Hakens 6 ist zur Bildung eines Keiles 7 zur Gewährleistung des vollständigen Einsetzens des Kontaktelements B angeschrägt, während an der hinteren Fläche der Arretierklappe 4 am Haken 6 ein Arretieransatz 8 gebildet ist.
Durchbrüche 9, durch die hindurch die Haken 6 greifen können, sind jeweils in der Außenwand 16 des Gehäuses A, genauer gesagt, jeweils in den oberen Wandungen der Aufnahmekammern 1 gebildet. Ein Rasthaken 10, der den Arretieransatz 8 in dessen Arretierstellung übergreift, ist auf der Außenwand des Gehäuses A abstehend ge­ bildet.
Nachfolgend wird die Art und Weise der Verbindung des Kontaktelements B mit dem Gehäuse A be­ schrieben.
Das Kontaktelement B, das mit dem freien Ende eines Drahtes verbunden ist, wird durch die hintere Öffnung der Aufnahmekammer 1 in diese eingesetzt, wobei die Arretierklappe 4 des Gehäuses A, wie in Fig. 1 dargestellt, hochgehoben bzw. aufgerichtet ist. Das Kontaktelement B wird in die Aufnahmekammer 1 so weit eingeführt, bis sein Abschnitt B 1 an der Anschlagschulter 2 anliegt und der vorste­ hende Einrastansatz 3 a des flexiblen Fingers 3 in die Ausnehmung 12 des Bodenabschnitts 11 der Kabelschuhbuchse bzw. des Kontaktelements B einfällt, wie in Fig. 3b gezeigt. Auf diese Weise wird das Kontaktelement B bereits mehr oder weniger sicher in der Aufnahmekammer 1 gehalten.
Sollte das Kontaktelement B nicht weit genug in die Aufnahmekammer 1 eingeführt worden sein, wie in Fig. 3a gezeigt, veranlaßt das Schließen der Arretier­ klappe 4 durch Niederdrücken derselben durch den Durchbruch 9 in die Aufnahmekammer 1 den Angriff des Keils 7 des Hakens 6 an der rückseitigen Schulter 13 des Abschnitts B 1 des Kontaktelements B in der Weise, daß das Kontaktelement B durch den Keil 7 in eine exakte Stellung vorwärts gedrückt und dabei das Kontaktelement B vollständig in die Aufnahmekammer 1 einge­ führt wird, wie in Fig. 3b dargestellt. Zur gleichen Zeit fällt der Haken 6 der Arretierklappe 4 vollständig in einen Zwischenraum 14 zwischen dem Abschnitt B 1 und dem Draht­ verbindungsabschnitt B 2 des Kontaktelements B, und der Rasthaken 10 übergreift den Arretieransatz 8 zur lösbaren Verriegelung der Arretierklappe 4 in dieser Stellung. Dementsprechend wird das Festhalten des Kontaktelements B durch den flexiblen Finger 3 und die Arretierklappe 4 gegen eine herausziehende Kraft, die auf diese wirken kann, doppelt gesichert, wobei die Arretierklappe 4 in einfacher Weise ohne Beeinträchti­ gung durch den Draht W, der mit dem Kontaktelement B verbunden ist, niedergedrückt werden kann.
Bei dieser Ausführungsform ist die Arretierklappe 4 für zwei Aufnahmekammern 1 vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, einzelne Arretierklappen für jede Aufnahmekammer 1 oder eine einzige Arretierklappe für noch mehr, beispielsweise zehn seitlich nebeneinan­ der angeordnete Aufnahmekammern vorzusehen. Wenn ein Steckverbinder mit einer der­ artigen Arretierklappe versehen ist, ist ein seitlicher Schlitz in der oberen Wandung des Gehäuses anstelle des Durchbruchs 9 gebildet.
Dieselbe Wirkung kann auch erreicht werden, wenn die Arre­ tierklappe 4 von dem hinteren Ende des Gehäuses A nach vorn verlängert ist. In diesem Fall ist der Rasthaken 10 vor den Durchbrüchen 9 vorgesehen.

Claims (2)

1. Elektrischer Steckverbinder mit einem Gehäuse (A) mit wenigstens einer Aufnahmekammer (1) für ein Kontaktele­ ment (B), welches durch jeweils eine Öffnung einschiebbar ist, mit einer an einer der Außenwände (1 b) des Gehäuses (A) angeformten Arretierklappe (4), die an ihrem freien Ende einen Haken (6) für jede Aufnahmekammer (1) auf­ weist, der bei flach auf die Außenwand (1 b) geklappter verrasteter Arretierklappe (4) durch jeweils einen Durch­ bruch (9) in dieser Außenwand (1 b) zur Arretierung eines der vollständig eingeschobenen Kontaktelemente (B) in­ nerhalb der Aufnahmekammer (1) eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche jedes Hakens (6) so angeschrägt ist, daß beim Einschwenken der Arretierklappe (4) das zugehö­ rige Kontaktelement (B) in Einschiebrichtung beaufschlagt wird, und daß für die Verrastung der Arretierklappe (4) von der Außenwand (1 b) des Gehäuses (A) ein Rasthaken (10) absteht, der in der Arretierstellung jedes der Haken (6) einen Arretieransatz (8) an der Arretierklappe (4) übergreift.
2. Elektrischer Steckverbinder nach Patentanspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß an der dem Durchbruch (9) für einen der Haken (6) gegenüberliegenden Innenwand (1 a) jeder Aufnahmekammer (1) ein biegsamer Finger (3) ange­ formt ist, der einen Einrastansatz (3 a) zur Arretierung eines der vollständig eingeschobenen Kontaktelemente (B) aufweist.
DE19853544180 1984-12-14 1985-12-13 Anschlussklemmenhalteanordnung fuer steckverbinder Granted DE3544180A1 (de)

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