DE3607066A1 - Vielzweck-analog/digital-faksimilegeraet - Google Patents

Vielzweck-analog/digital-faksimilegeraet

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DE3607066A1 DE19863607066 DE3607066A DE3607066A1 DE 3607066 A1 DE3607066 A1 DE 3607066A1 DE 19863607066 DE19863607066 DE 19863607066 DE 3607066 A DE3607066 A DE 3607066A DE 3607066 A1 DE3607066 A1 DE 3607066A1
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Description

Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Vielzweck-Faksimilegerät, das in der Lage ist, wahlweise mit einem Gruppe-3-Faksimilegerät als auch mit einem Gruppe-4-Faksimilegerät in Verbindung zu treten. Gruppe 3 und Gruppe 4 sind von der CCITT vorgegebene Normen, nach denen Faksimilegeräte für Fernkopierzwecke am öffentlichen Telefonnetz arbeiten bzw. arbeiten sollen. Ein Gruppe-3-Gerät ist ein analog arbeitendes Gerät, während ein Gruppe-4-Gerät ein digital arbeitendes Gerät ist. Die exakten Normen für die letztgenannte Geräteart werden in naher Zukunft von dem CCITT festgelegt werden.
Faksimilegeräte für die optische Nachrichtenübertragung sind in der Funktion erheblich verbessert worden und erlauben es heutzutage, ein Standarddokument des Formats A4 in weniger als einer Minute zu übertragen. Das CCITT hat Grundfunktionen für Faksimileempfänger empfohlen und die Vorschriften, Datenverbindungssteuerungen und andere damit zusammenhängende Einzelheiten standardisiert. Es gibt heute die Empfehlungen T.2, T.3, T.4 und T.30 für Empfänger der Gruppen 1 bis 3, die sämtlich analog arbeitende Geräte sind, die analoge Übertragungsnetzwerke, beispielsweise das öffentliche Telefonnetz benutzen.
CCITT ist gegenwärtig damit beschäftigt, eine Empfehlung auszuarbeiten, die die Spezifikation, die Datenverbindungssteuerung und andere Standardfunktionen für Gruppe-4-Faksimilegeräte vorschreibt, die eine verbesserte Version der Gruppe-3-Geräte sind. Man erwartet, daß ein Gruppe-4-Faksimilegerät eine hohe Auflösung hat und ein System benutzt, das einen höheren Kompressionswirkungsgrad als die anderen Systeme hat. Ein solches Gerät erlaubt daher eine optische
Übertragung mit höherer Qualität als ein Gruppe-3-Gerät. Grundsätzlich ist ein Gruppe-4-Gerät ein digital arbeitendes Faksimilegerät, das ein digitales Übertragungsnetz benutzt und aus diesem Grunde eine Datenverbindungssteuerungsfunktion hat, die in der Lage ist, die verbesserte Übertragungsfunktion eines digitalen Netzwerkes in ausreichendem Maße auszunutzen. Digital geschaltete Netze, Paketnetze und andere digitale Übertragungsnetze sind in letzter Zeit aufgebaut worden und werden wahrscheinlich in nächster Zukunft der Öffentlichkeit zugänglich. Ein solcher Trend beschleunigt die Entwicklung eines digitalen Faksimileempfängers, der ein digitales Übertragungsnetz benutzt.
Aus der geschilderten Situation erwächst die Notwendigkeit für eine gegenseitige Verbindung zwischen einem traditionellen, analogen Gruppe-3-Faksimilegerät und einem digitalen Gruppe-4-Faksimilegerät, das in der Zukunft vorherrschend sein wird. Da jedoch ein analoges Faksimilegerät und ein digitales Faksimilegerät aufgrund der unterschiedlichen Netze, die sie verwenden, nicht miteinander in Verbindung treten können, können digitale Geräte nicht an einen Faksimileübertragungsweg angeschlossen werden, der für die existierenden analogen Geräte eingerichtet ist.
A. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Vielzweck-Faksimilegerät anzugeben, das in der Lage ist, nach Wahl sowohl mit einem analogen Gruppe-3-Gerät als auch mit einem digitalen Gruppe-4-Gerät in Verbindung zu treten. Insbesondere sollte das Gerät in der Lage sein, sowohl mit einem öffentlichen Telefonnetz oder dgl. analogen Übertragungsnetz, als auch mit einem digital geschalteten Netz, einem Paketnetz oder dgl. digitalen Übertragungsnetz verbunden zu werden. Weiterhin sollte es insbesondere auch möglich sein, daß das Gerät sowohl mit einem analogen Gruppe-3-Gerät als auch mit einem digitalen Gruppe-4-Gerät
über ein öffentliches Telefonnetz in Verbindung tritt.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung, die insbesondere auch die weitergehenden Aufgaben lösen, sind Gegenstand weiterer Ansprüche.
l> Die Erfindung, ihre Ausgestaltungen und Vorteile werden w nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm der Arbeitsweise einer Übertragungssteuereinheit nach Fig. 1;
Fig. 3 ein Flußdiagramm der Signalverarbeitung auf der Empfangsseite;
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 ein Zeitdiagramm, das eine Zeitperiode darstellt, die der Datenverbindungssteuerung für die Übertragung mit einem Gruppe-4-Faksimilegerät zugeordnet ist, und
Fig. 6 ein Zeitdiagramm, das eine Datenverbindungssteuerung für die Übertragung mit einem Gruppe-3-Faksimilegerät zeigt.
In Fig. 1 ist ein Vielzweck-Faksimilegerät 10 nach der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Gerät 10 enthält eine
Systemsteuereinheit (SCU) 12, die dazu dient, das gesamte Gerät zu steuern. Sie besteht aus einem Mikrocomputer und einer Vielzahl diesem zugeordneter peripherer Schaltkreise. Ein Bedienungs-/Anzeigetei1 14 besteht aus mehreren Tasten, die die Bedienperson betätigen kann, ohne das Gerät 10 zu betreiben, und einem Anzeigefeld zur Darstellung von Nachrichten, die von dem Gerät 10 zur Darstellung zu bringen sind. Ein Abtaster 16 liest ein zu übertragendes Bild mit einer vorbestimmten Auflösung, während ein Plotter 18 dazu dient, eine Papierkopie zu erzeugen, die ein empfangenes Bild trägt.
Eine übertragungssteuerungseinheit (CCU) 20 ist in der Lage, wahlweise die Datenverbindungssteuerung unter Verwendung eines digitalen Netzes oder die Datenverbindungssteuerung unter Verwendung eines analogen Netzes, beispielsweise eines öffentlichen Telefonnetzes, auszuführen. Die CCU 20 besteht aus einem Mikrocomputer und diesem zugeordneten peripheren Schaltkreisen. Eine digitale Schnittstelle 22 erfüllt die Aufgabe, physikalisch die CCU 20 mit einem digitalen Netz, beispielsweise einem DDX-P-Netz oder dgl. Paketnetz oder einem digital geschalteten Netz zu verbinden. Verbunden mit einem Schaltanschluß eines Schalters 24 informiert die digitale Schnittstelle 22 die CCU 20 über den Empfang eines Anrufes aus dem digitalen Netz. Eine Netzsteuereinheit (NCU) 26 ist dazu vorgesehen, die CCU 20 mit einem Telefonnetz physikalisch zu verbinden. Verbunden mit dem anderen Schalteingang des Schalters 24 über ein Modem 28 wirkt die NCU 26 direkt mit der CCU 20 zusammen, wenn ein Anruf abgesetzt oder empfangen wird. Gewöhnlich ist ein Telefonapparat 30 mit der NCU 26 verbunden. Der Schalter 24 wird durch die CCU 20 gesteuert.
In Fig. 2 ist der Arbeitsablauf in der CCU 20 dargestellt.
Die CCU 20 wiederholt gewöhnlich eine Steuerschleife, die aus einer Empfangsverarbeitung und einer Sendeverarbeitung besteht. Im einzelnen tritt sie in die Empfangsverarbeitung ein, wenn ein für das Gerät 10 bestimmter Anruf in das Digitalnetz oder das Telefonnetz eingegeben ist, und tritt in die Sendeverarbeitung ein, wenn die SCU 12 einen Sendebefehl erzeugt.
In Fig. 3 ist ein Beispiel für die Empfangsverarbeitung dargestellt. Zunächst bestimmt die CCU 20, ob ein Anruf aus dem Digitalnetz empfangen worden ist (Schritt 1). Wenn das Ergebnis JA ist, was bedeutet, daß ein Anruf empfangen worden ist, betätigt die CCU 20 den Wählschalter 24, um die Digitalschnittstelle 22 auszuwählen (Schritt. 2) und gleichzeitig liefert sie ein Sperrsignal an die NCU 26, um einen Anruf zurückzuweisen, der möglicherweise über das Telefonnetz empfangen werden könnte (Schritt 3). Nach dem Aufbau der Verbindung zwischen dem Gerät 10 und dem Digitalnetz beginnt die CCU 20 mit der Datenverbindungssteuerung für das Digitalnetz (Schritt 4). Die Datenverbindungssteuerung für das Digitalnetz ist dieselbe, wie bei einer Gruppe-3-Verbindung mit Ausnahme des Verbindungspegels und des Transportpegels.
Wenn jedoch im Schritt 1 das Ergebnis NEIN ist, dann entscheidet die CCU 20, ob ein Anruf über das Telefonnetz erhalten worden ist (Schritt 5). Wenn das Ergebnis NEIN ist, dann kehrt die CCU 20 sofort zu der Bestimmung zurück, daß ein für das Gerät 10 bestimmter Anruf nicht in eines der zwei Netze eingegeben worden ist. Wenn das Ergebnis des Schrittes 5 ein JA ist, was bedeutet, daß ein Anruf in das Telefonnetz eingegeben worden ist, dann bewirkt die CCU 20, daß der Wählschalter 24 das Modem 28 und die NCU 26 auswählt und gleichzeitig ein Sperrsignal an die Digitalschnittstelle 22 gibt, um Anrufe über das Digitalnetz zurückzuweisen
(Schritt 7). Nach Fertigstellung der Verbindung des Gerätes mit dem (analogen) Telefonnetz tritt die CCU 20 in die Datenverbindungssteuerung für Telefonnetz, d.h. in die Gruppe-3-Verarbeitung ein (Schritt 8).
Wie oben beschrieben, wird bei dieser speziellen Ausführungsform der Digitalnetzdatenübertragung gegenüber der analogen oder Telefonnetzdatenübertragung Priorität gegeben, sodaß die Datenübertragung über das digitale oder analoge Netz von Konfliktsituationen befreit ist.
Andererseits werden empfangene Daten von der CCU 20 zur SCU 12 übertragen. Die SCU 12 führt eine Folge von Tätigkeiten aus, beispielsweise daß Dekodieren der empfangenen Daten, um die ursprünglichen Videosignale aus ihnen wiederzugewinnen. Der Plotter 18, dem die Videosignale zugeführt werden, druckt ein empfangenes Bild in Übereinstimmung mit den Videosignalen aus.
Wenn die Bedienperson für den Sendebetrieb eine Adresse eines gewünschten, entfernten Teilnehmers an dem Bedien-/ Anzeigeteil 14 eingibt, dann überträgt die SCU 12 diese zur CCU 20. Die CCU 20 steuert den Wählschalter 24 entsprechend der eingegebenen Adresse, ruft dann die Adresse und überträgt anschließend die zu dieser zu übertragenden Daten von der SCU 12. Hierbei werden die zu übertragenden Daten von der SCU 12 durch Codieren oder andere Bearbeitungen zu Videosignalen aufbereitet, die von dem Abtaster 16 gelesen werden.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird also ein Faksimilegerät angegeben, das in der Lage ist, wahlweise mit einem analogen Faksimilegerät und einem digitalen Faksimilegerät in Verbindung zu treten. Dieser Vorteil ergibt sich aus dem Vorhandensein einer analogen und einer digi-
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talen Schnittstelle, die für die Verbindung mit einem analogen bzw. digitalen Netz eingerichtet sind und wahlweise mit einer Übertragungssteuereinheit verbunden werden. Wenn für das Vielzweckgerät bestimmte Anrufe gleichzeitig auf das analoge und auf das digitale Netz gegeben werden, dann wird dem digitalen Netz gegenüber dem analogen Netz die Priorität eingeräumt.
In Fig. 4 ist eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist das Faksimilegerät 40 mit der Möglichkeit ausgestattet, wahlweise mit einem analogen Gruppe-3-Faksimilegerät und einem digitalen Gruppe-4-Faksimilegerät über ein Telefonnetz in Verbindung zu treten. Wie dargestellt dient eine Systemsteuereinheit (SCU) 42 dazu, das gesamte Faksimilegerät 40 zu steuern, und enthält einen Mikrocomputer und diesem zugeordnete periphere Schaltkreise. Ein Bedien-/Anzeigeteil 44 besteht aus mehreren Tasten, die die Bedienperson zum Betreiben des Gerätes 40 tätigen kann, und einer Anzeigeeinrichtung für die Darstellung von Nachrichten, die das Gerät 40 der Bedienperson anzeigen kann. Ein Abtaster 46 ist zum Abtasten eines zu übertragenden Bildes mit vorbestimmter Auflösung vorgesehen, während ein Plotter 48 der Erzeugung einer Papierkopie dient, die ein empfangenes Bild trägt.
Eine Übertragungssteuereinheit (CCU) 50 ist in der Lage, eine Datenverbindungssteuerung sowohl für ein Gruppe-4-Faksimilegerät als auch für ein Gruppe-3-Faksimilegerät auszuführen. Die CCU 50 enthält ebenfalls einen Mikrocomputer und diesem zugeordnete periphere Schaltkreise. Ein Modem 52 moduliert nach einem vorbestimmten Modulationssystem die Sendesignale (die codiert sind, wie nachfolgend noch beschrieben) und demoduliert empfangene Signale in die
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ursprünglichen Signale. Das Modem 52 ist über eine Netzsteuereinheit (NCU) 54 mit einem Telefonnetz verbunden. Die NCU 54 dient dazu, das Gerät 40 mit dem Telefonnetz zu verbinden. Ein Codierer/Decodierer (Codec) 56 komprimiert vom Abtaster 46 gelieferte Videosignale, um sie zu codieren, und expandiert empfangene Signale, um sie in die ursprünglichen Signale zu decodieren. Der Codec 56 ist in der Lage, selektiv eine Codierung für ein Gruppe-3-Faksimilegerät und für ein Gruppe-4-Faksimilegerät auszuführen.
Für die Übertragung von Bilddaten werden die Adressdaten, die über den Bedien-/Anzeigetei1 44 eingegeben worden sind, von der SCU 42 zur CCU 50 und von dieser zur NCU 54 übertragen, um dem Telefonnetz aufgegeben zu werden und dadurch den gewünschten Teilnehmer zu rufen. Nachdem die Verbindung auf diese Weise hergestellt worden ist, sendet die CCU 50 einen Bilddatenlesebefehl an die Systemsteuereinheit (SCU) 42. Als Folge hiervon setzt die SCU 42 den Abtaster 46 in Betrieb, um den Bilddaten zugeordnete Bildsignale zu erzeugen. Die Bildsignale werden von der SCU 42 zum Codec 56 geleitet, der dann die eingegebenen Videosignale komprimiert. Die codierten Signale werden der CCU 50 zugeleitet. Die CCU 50 führt die einlaufenden Signale dem Modem 52 zu, sodaß die Signale moduliert und dann über die NCU 54 zu dem gewünschten entfernten Teilnehmer ausgesendet werden.
Wenn das Gerät 40 von einem entfernten Teilnehmer angerufen wird, dann empfängt die CCU 50 Signale entsprechend einem vorbestimmten Datenverbindungssteuerablauf und überträgt die empfangenen Signale an die SCU 42. Diese führt die einlaufenden Signale dem Codec 56 zu, der sie dann in die ursprünglichen Bildsignale decodiert. Diese Bildsignale werden dem Plotter 48 zugeführt, der sie als Bild ausdruckt.
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Wenn das Vielzweck-Faksimilegerät 40 zur Übertragung von Bilddaten benutzt wird, dann muß am Beginn der Übertragung entschieden werden, ob die Gruppe-3-Datenübertragungssteuerung oder die Gruppe-4-Datenübertragungssteuerung verwendet werden soll. Wenn die Bedienperson das Gerät 40 als Sender benutzt, dann muß sie darüber informiert sein, welcher Art das Empfangsgerät beim anzurufenden Teilnehmer ist. Die Bedienperson kann daher Funktionsdaten mit Hilfe der Tasten des Bedien-/AnzeigeteiIs 44 eingeben, die dem anzurufenden Teilnehmer zugeordnet sind, und veranlaßt dadurch die SCU 42, daß der CCU 50 die Funktion mitgeteilt wird. Wenn andererseits das Faksimilegerät 40 als Empfänger dient, dann kann die Datenverbindungssteuerung, die die Anpassung an einen sendenden Teilnehmer besorgt, nicht eher ausgeführt werden, bis das Gerät 40 nicht selbst weiß, ob der sendende Teilnehmer von der Gruppe 3 oder der Gruppe 4 ist, was aus einem Datenverbindungssteuersignal ermittelt wird, das vom sendenden Teilnehmer ausgesandt wird.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird das obige Erfordernis dadurch erfüllt, daß der Arbeitsablauf zu Beginn eines Verbindungsaufbaus so programmiert wird, daß das Gerät 40 in die Gruppe-4-Datenübertragungsregelung nur vor Ablauf einer vorbestimmten Zeitdauer nach Empfang eines Anrufs eintreten kann und anschließend nur in die Gruppe-3-Datenübertragungssteuerung eintritt.
Im Falle, daß das Gerät 40 als Sendegerät arbeitet und der Empfänger ein Gruppe-4-Faksimilegerät ist, sendet es ein Transportverbindungsbefehlssignal TCR (siehe Fig. 5) an den empfangenden Teilnehmer, bevor eine Zeitdauer T. nach Erzeugung eines Anrufs verstrichen ist, um die Gruppe-4-Datenverbindungssteuerung auszuführen. Wenn der Empfangsteilnehmer ein Gruppe-3-Faksimilegerät ist, dann tritt das sendende Gerät 40 in die Gruppe-3-Datenverbindungssteuerung
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im Moment der Erzeugung des Anrufs ein und erwartet dann eine Rücksendung eines digitalen Identifizierungssignals DIS (siehe Fig. 6) von der Empfangsstation. Da vorgeschrieben ist, daß die Gruppe-3-Datenverbindungssteuerung ein digitales Identifikationssignal DIS innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer T2 nach dem Anruf zurücksendet, wartet das sendende Gerät 40 fortlaufend die Rücksendung eines digitalen Identifikationssignals DIS ab, bis die Zeitdauer T2 verstrichen ist (siehe Fig. 6).
Es sei als nächstes angenommen, daß das Faksimilegerät 40 unter den obigen Bedingungen als Empfänger arbeitet. Wenn das Empfangsgerät 40 kein Transportverbindungsbefehlssignal TCR vor Ablauf der Zeit T. nach Empfang eines Anrufs empfangen hat, dann kann es entscheiden, daß der Sendeteilnehmer ein Gruppe-3-Gerät ist. Wenn das Empfangsgerät 40 ein Transportverbindungsbefehlssignal TCR innerhalb des Zeitraumes T. nach Empfang des Anrufs empfangen hat, dann kann es entscheiden, daß der sendende Teilnehmer ein Gruppe-4-Gerät ist. Auf diese Weise wird die Datenverbindungssteuerung, die im Empfangsgerät 40 auszuführen ist, festgesetzt.
Da die Zeitdauer T2 30 +_ 50 Sekunden entsprechend der Gruppe-3-Datensteuerung ist, kann als Zeitdauer T1 eine Zeitperiode gewählt werden, die nicht länger als T2, d.h. die kürzer als 30 Sekunden ist.
Auf diese Weise ist das Faksimilegerät 40 in der Lage, sowohl mit Gruppe-3- als auch mit Gruppe-4-Teilnehmern in Verbindung zu treten, ohne daß irgendeine Änderung der bestehenden Gruppe-3-Datenverbindungssteuerung notwendig ist.
Man erkennt, daß das Faksimilegerät bei dieser speziellen
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Ausführungsform in der Lage ist, mit Gruppe-3- und Gruppe-4-Faksimileteilnehmern nach Wunsch in Verbindung zu treten. Dieser Vorteil rührt aus den Verbindungsaufbausteuerungseinrichtungen her, die selektiv eine Datenverbindungssteuerung ausführen können, die für die Verbindung mit einem Gruppe-3-Teilnehmer bzw. für die Verbindung mit einem Gruppe-4-Teilnehmer notwendig ist. Eine vorbestimmte Zeitdauer nach Erzeugung eines Anrufs ist als Zeitraum vorgesehen, innerhalb welchem das Gerät 40 in die Gruppe-4-Datenverbindungssteuerung eintreten kann, und nach Ablauf dieser erwähnten Zeitdauer tritt das Gerät 40 in die Gruppe-3-Datenverbindungssteuerung ein.
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Claims (7)

  1. SCHWABE ■.-SANDMAIR. ■ -MARX-. . - -
    STUNTZSTRASSE 16 ■ 8000 MÜNCHEN 80
    Anwaltsakte 34 843
    Ricoh Company, Ltd.
    Tokyo / Japan
    Vielzweck-Analog/Digital-Faksimilegerät
    Patentansprüche
    ielzweck-Faksimilegerät für das wahlweise Zusammenwirken mit einem analogen Faksimilegerät, das ein analoges Übertragungsnetz verwendet, und einem digitalen Faksimilegerät, das ein digitales Übertragungsnetz verwendet, gekennzeichnet durch:
    eine digitale Schnittstelle (22) für die Verbindung des Gerätes (10') mit dem digitalen Netz;
    eine analoge Schnittstelle (28,26) für die Verbindung des Gerätes (10) mit dem analogen Netz;
    Übertragungssteuereinrichtungen (20) zum wahlweisen Ausführen einer digitalen Datenverbindungssteuerung und einer analogen Datenverbindungssteuerung; und
    eine Auswähleinrichtung (24) zum Verbinden einer der digi-X / EK _ 2 -
    » (089) 988272-74 Telekopierer: (089) 983049 Bankkonten: Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 70020270)
    Telex. 524560 Swan d Kalte Infotec 6350 Gr. Il + III Hypo-Bank München 4410122850 (BLZ 70020011) Swift Code. HYPO DE MM
    Deutsche Bank München 3743440 (BLZ 70070010)
    talen und analogen Schnittstellen (22;28,26) mit der Übertragungssteuerungseinrichtung,
    wobei die Übertragungssteuerungseinrichtung (20) derart aufgebaut ist, daß sie mittels der Auswähleinrichtung (24) eine der digitalen und analogen Schnittstellen (22;28,26), die vor der anderen angerufen ist, dazu auswählt, in einen Empfangssteuerbetrieb einzutreten, der zu der Auswahl paßt, während sie die Schnittstelle (22;28,26), die nicht angerufen worden ist, in einem Bereitschaftszustand hält, und daß sie die digitale Schnittstelle (20) auswählt, wenn die digitale und die analoge Schnittstelle (22;28,26) gleichzeitig angerufen werden.
  2. 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das analoge Faksimilegerät (10,40) ein Gruppe - 3-FaksimiIegerät entsprechend der CCITT-Empfehlungen ist.
  3. 3. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die analoge Schnittstelle (28,26) eine Netzsteuereinrichtung (26) enthält, die zwischen das analoge Übertragungsnetz und die Auswähleinrichtung (24) geschaltet ist.
  4. 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Modem (28) enthält, das zwischen die Netzsteuereinrichtung (26) und die Auswähleinrichtung (24) geschaltet i ειδ. Vielzweckfaksimilegerät für die wahlweise Übertragungsverbindung mit einem analogen Faksimilegerät und einem digitalen Faksimilegerät über einen einzigen übertragungsweg, enthaltend eine Übertragungssteuereinheit (20), die in der Lage ist, selektiv eine erste Datenverbindungssteuerung auszuführen, die für die Verbindung mit dem digitalen Faksimilegerät geeignet ist, und eine zweite Datenverbin-
  5. dungssteuerung auszuführen, die für die Verbindung mit dem analogen Faksimilegerät geeignet ist, wobei die Übertragungssteuereinheit (20) so aufgebaut ist, daß sie in die erste Datenverbindungssteuerung eintreten kann, bevor eine vorbestimmte Zeitdauer nach Erzeugung eines Anrufs verstrichen ist, und nach Ablauf dieser Zeitdauer nur in die zweite Datenverbindungssteuerung eintreten kann.
  6. 6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das analoge Faksimilegerät ein Gruppe - 3-Faksimilegerät entsprechend der CCITT-Empfehlungen ist, während das digitale Faksimilegerät ein Gruppe-4-Faksimilegerät ist.
  7. 7. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsweg ein Telefonnetz ist.
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