DE3608126A1 - Einrichtung und verfahren zum zuordnen einer speziellen adresse zu einem mit einem datenuebertragungsmedium gekoppelten datenverarbeitungsgeraet - Google Patents

Einrichtung und verfahren zum zuordnen einer speziellen adresse zu einem mit einem datenuebertragungsmedium gekoppelten datenverarbeitungsgeraet

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DE3608126A1 DE19863608126 DE3608126A DE3608126A1 DE 3608126 A1 DE3608126 A1 DE 3608126A1 DE 19863608126 DE19863608126 DE 19863608126 DE 3608126 A DE3608126 A DE 3608126A DE 3608126 A1 DE3608126 A1 DE 3608126A1
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Description

PATENTANWÄLTE ZENZ & HELBER · D 4300 ESSEN 1 AM RUKRSTcIN 1 · trLi. (02 01) 4126
6 A-JOI ■ -
Apple Computer, Inc. 20525 Mariani Avenue, Cupertino, Kalifornien 95014, V.St.A.
Einrichtung und Verfahren zum Zuordnen einer speziellen Adresse zu einem mit einem Datenübertragungsmedium gekoppelten Datenverarbeitungsgerät
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung und ein Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Datenquelle und mehreren empfängerseitigen Datenverarbeitungsgeräten. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Datenübertragung entlang eines Ortsbereichsnetzes zwischen mehreren Datenverarbeitungs- und Peripheriegeräten.
In der Computerindustrie ist es üblich, Daten und Befehle zwischen einer Vielzahl von Datenverarbeitungsgeräten, z.B. Computern, Druckern, Speichern o.dgl. zu übertragen. Die Verbindung von Computern und anderem Peripheriegeräten fand in den frühen siebziger Jahren mit dem Aufkommen von Computer- -Netzwerksystemen eine grundsätzliche Entwicklung, die eine Zugriffsverteilung zu Rechenresourcen jenseits der unmittelbaren Nachbarschaft eines Hauptrechners ermöglichte.
Netzwerke, wie das ARPA-Netzwerk, wurden entwickelt, um verschiedenen Benutzern den Zugriff zu großen Teilnehmer- bzw. Mehrbenutzersystemen und die Datenübertragung zwischen solchen System zu ermöglichen. Im Falle von geographisch begrenzten Netzwerken wurden sogenannte "Ortsbereichsnetzwerke" (local
area networks - LAN's) entwickelt, um eine Reihe von Computern, Datenstationen (terminals) und Peripheriegeräten zusammenzuschließen, die typischerweise in demselben Gebäude oder in benachbarten Gebäuden angeordnet sind, wobei alle diese Geräte miteinander oder mit anderen Netzwerken zugeordneten Geräten in Nachrichtenverbindung treten können. Ortsbereichsnetzwerke ermöglichen die Implementierung verteilter Rechenoperationen. Mit anderen Worten, einige der mit dem Ortsbereichsnetzwerk gekoppelten Geräte können zur Ausführung spezieller Funktionen, beispielsweise der Dateispeicherung, des Datenbasismanagements, des Terminalhandlings o.dgl. eingesetzt werden. Durch Zuordnung unterschiedlicher Aufgaben zu unterschiedlichen Maschinen konnte eine verteilte Berechnung (distributed computing) die Implementierung des Systems einfacher und effizienter machen.
Ortsbereichsnetzwerke unterscheiden sich von ihren Weitverkehrscousins in verschiedener Hinsicht. Ein Hauptunterschied besteht darin, daß die Konstrukteure von Weitverkehrsnetzwerken, z.B. des ARPA-Netzwerks, häufig aus ökonomischen und gesetzlichen Gründen gezwungen sind, von dem öffentlichen Telefonnetz unabhängig von dessen technischer Eignung Gebrauch zu machen. Im Gegensatz dazu benutzen die meisten Ortsbereichsnetzwerke ihr eigenes Kabel großer Bandbreite, um einen Datagramm-Service zwischen verschiedenen, an das LAN angekoppelten Geräten zu ermöglichen. Die üblichsten Übertragungsmedien bzw. -systeme für Trägerabtast-Ortsbereichsnetzwerke sind Koaxialkabel, verdrillte Doppelleitungen und Faseroptiken. Verschiedene Kabeltopologien, wie lineare, gitterförmige, baumartige, ringförmige und segmentierte Topologien sind möglich. Außerdem leiden Ortsbereichsnetzwerke nicht unter den langen Ausbreitungsverzögerungen, welche anderen großen Netzwerken anhaften, und sie ermöglichen daher eine Kanalausnutzung, die wesentlich über den Möglichkeiten großer Netzwerke
liegt.
Obwohl Ortsbereichsnetzwerke die Funktionen verteilter Verarbeitung und Übertragung zwischen Datenverarbeitungsgeräten erfüllen, haben bisher eine Anzahl von Faktoren eine verbreitete Anwendung und Akzeptanz von Ortsbereichsnetzwerken, wie ETHERNET (US-PS 4 063 220) verhindert. Trotz der Anstrengungen zur Kostensenkung bei der Verwendung der VLSI-Technologie kann beispielsweise ein typischer LAN-Knotenpunkt einen beträchtlichen Prozentsatz der Gesamtkosten eines persönlichen Computers darstellen. Daher waren auf dem Personal-Computer-Markt Ortsbereichsnetzwerke hinderlich kostspielig zu implementieren. Außerdem finden bei den meisten Ortsbereichsnetzwerken komplexe Verkabelungstechniken Verwendung und machen einen Systemverwalter notwendig, der für die Installation, die Anpassung und Wartung des LAN-Systems besonders ausgebildet ist. Ferner verwenden viele Ortsbereichsnetzwerke relativ komplexe Protokolle, um einen Datenverkehr zwischen verschiedenen, mit dem LAN gekoppelten Geräte unter verschiedenen Bedingungen zu Δ ermöglichen. Wie nachfolgend erläutert werden wird, schafft die Erfindung ein Ortsbereichsnetzwerk für die Datenübertragung und Resourcenaufteilung unter verschiedenen Computern, Hilfsgeräten, Plattengeräten, Druckern, Modems und anderen Datenverarbeitungsgeräten. Die Erfindung unterstützt eine Vielzahl von Ortsbereichsnetzwerk-Serviceleistungen und ermöglicht die Kommunikation mit größeren Netzwerken unter Verwendung von Brückengeräten. Die Erfindung stellt ein neuartiges, ökonomisches, zuverlässiges und mechanisch einfaches Ortsbereichsnetzwerk zur Verfügung.
Angegeben wird ein Ortsbereichsnetzwerk mit einem System und einem Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Vielzahl von Datenverarbeitungsresourcen ("Teilnehmern"), die über ein Kabel gekoppelt sind. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind viele Teilnehmer über ein gemeinsames Kabel zur Datenübertragung und zum Datenempfang gekoppelt. Ein neu an das Kabel angeschalteter Teilnehmer ordnet sich dynamisch selbst eine besondere Adresse auf dem Kabel zu, an die andere Teilnehmer Daten senden können. Der Teilnehmer erzeugt innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eine Zufallsnummer oder ruft eine zuvor gespeicherte Anfangsnummer ("hint") zur Verwendung als Versuchsadresse ab. Der Teilnehmer sendet ein Anfragesignal (ENQ) über das Kabel an die Versuchsadresse, um festzustellen, ob die Versuchsadresse gegenwärtig von einem anderen Teilnehmer belegt ist. Wenn ein Bestätigungssignal (ACK) von dem sendenden Teilnehmer in Beantwortung des ENQ-Signals empfangen wird, wird eine andere Zufallsnummer bzw. Zufallszahl als Versuchsadresse erzeugt, und zusätzlich werden ENQ-Signale gesendet. Für den Fall, daß kein ACK-Signal empfangen wird, ordnet sich der sendende Teilnehmer die Versuchsadresse als endgültige Adresse in seinem Speicher zu.
Sobald ein Teilnehmer sich eine endgültige Adresse zugeordnet hat, kann er Daten über das Kabel an andere Teilnehmer senden oder von diesen empfangen. Ein Teilnehmer, der Daten zu einer Empfangsstation senden will, tastet das Kabel ab, um festzustellen, ob das Kabel frei oder belegt ist. Wenn das Kabel belegt ist, "wartet" der Teilnehmer, bis eine Freigabebedingung abgetastet wird. Sobald das Kabel als frei festgestellt ist, wartet der sendende Teilnehmer über eine vorgegebene Periode plus einer beliebigen Zeit, bevor er ein "RTS"-Signal an die Empfangsstation sendet. Der sendende Teilnehmer überwacht danach das Kabel nach einem "CTS"-Signal, das von der Empfangsstation zum sendenden Teilnehmer innerhalb einer vorgegebenen Zeit (IFG) nach dem Empfang der RTS-Signale gesendet werden muß. Wenn ein CTS-Signal in der richtigen Zeit empfangen worden ist, kann der sendende Teilnehmer einen Datenrahmen innerhalb einer IFG-Zeit nach dem Empfang des CTS-Signals
senden. Fehlt ein rückkehrendes CTS-Signal innerhalb einer IFG-Zeitperiode, so zeigt dies eine Kollisionsbedingung an. Wenn eine Kollision angenommen wird, versucht die vorliegende Erfindung ein RTS-Signal neu zu senden, und zwar unter Verwendung einer backoff-Methode, welche die Periode dynamisch einstellt, bevor ein neuer Sendeversuch auf der Basis einer neuen Kabelverkehrsgeschichte unternommen wird. Daher stellt die Erfindung ein Verfahren zur Minimierung von Kollisionen zur Verfügung und erlaubt zuverlässige und ökonomische Datenübertragungen zwischen einer Vielzahl von mit einem gemeinsamen Kabel gekoppelten Teilnehmern.
T_. Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein Ortsbereichsnetzwerk, das zur Umsetzung der Lehre der Erfindung geeignet ist;
Fig. 2 ein Zeitdiagramm, das die erfindungsgemäße Verwendung einer frequenzmodulierten (FM-O) Codierung veranschaulicht;
Fig. 3 das von der Erfindung verwendete Rahmenformat
zur Datenübertragung an verschiedene Datenverarbeitungsgeräte, die an das Ortsbereichsnetzwerk angekoppelt sind;
Fig. 4 die erfindungsgemäß vorgesehene Verwendung eines Synchronisationsimpulses vor der Übertragung eines Rahmens;
Fig. 5 einen Anfragerahmen (ENQ), der erfindungsgemäß während der dynamischen Adreßzuordnung benutzt
wird;
Fig. 6 ein Flußdiagramm, das die von einem angekoppelten Datenverarbeitungsgerät während der dynamischen Adreßzuordnung benutzte Folge von Operationen veranschaulicht;
Fig. 7 schematisch die Verwendung von handshake-Signalen zwischen sendenden und empfangenden Datenverarbeitungsgeräten vor der Übertragung eines Datenrahmens;
Fig. 8a und 8b ein Flußdiagramm, das die Operationsfolge eines sendenden Geräts zur Gewinnung eines Kabelzugriffs veranschaulicht;
Fig. 9 eine schematische Darstellung der Übertragung eines "RTS"-Rahmens durch ein sendendes Gerät nach der Abtastung eines freien Kabels;
Fig. 10 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäß vorgesehenen Verwendung eines Seriensteuergeräts, das mit dem Ortsbereichsnetzwerk gekoppelt ist;
Fig. 11 die bei der Erfindung vorgesehene Kollisionsvermeidungsmethode einschließlich Zurückstellung;
Fig. 12 den Kollisions- und Auflösungsmechanismus der Erfindung, wobei zwei "RTS"-Signale in einem Ortsbereichsnetzwerk kollidieren; und
Fig. 13a und 13b ein die Erzeugung der Zufallswarteperiode R darstellendes Flußdiagramm.
Beschrieben wird ein Ortsbereichsnetzwerk mit einer Einrichtung und einem Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Vielzahl von Datenverarbeitungsresourcen, die an ein gemeinsames Kabel angeschlossen sind. In der folgenden Beschreibung werden zu Erläuterungszwecken spezielle Zahlen, Bytes, Register, Adressen, Zeiten, Signale und Formate usw. angegeben, um die Erfindung besser verständlich zu machen. Es ist für den Fachmann jedoch klar, daß die Erfindung auch ohne diese besonderen Detailangaben realisiert werden kann. In anderen Fällen sind bekannte Schaltungen und Geräte in Blockschaltbildform gezeigt, um die Erfindung nicht mit unnötigen Einzelheiten zu belasten.
Im folgenden wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Erfindung kann eine Vielzahl von Datenverarbeitungsgeräten, bezeichnet mit den Bezugszeichen 25 bis 28, sowie Peripheriegeräte, wie einen Drucker 30 (oder andere Geräte, z.B. einen Gesamtspeicher, ein Plattenlaufwerk o.dgl.) enthalten. Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung werden alle Datenverarbeitungsund Peripheriegeräte, die an das erfindungsgemäße Ortsbereichsnetzwerk angekoppelt sind, insgesamt als "Teilnehmer" bezeichnet. Wie gezeigt, sind die Datenverarbeitungsgeräte 25, 26, 27, 28 und der Drucker 30 zur gegenseitigen Datenübertragung über ein gemeinsames Kabel'32 miteinander verbunden. Die verschiedenen Geräte sind an das Kabel 32 durch Verbindungsmoduln 34 angekoppelt, die bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel einen passiven Koppeltransformator, Widerstands- und Kapazitätsschaltungen enthalten und im Stand der Technik zum Ankoppeln sowohl von Datenverarbeitungsgeräten als auch von anderen Geräten an das Kabel 32 bekannt sind. Das Kabel 32 ist so abgeschlossen, daß Signalreflexionen eliminiert werden. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Kabel 32 mit 100 Ohm Widerständen abgeschlossen und besteht aus einem verdrillten Leitungspaarkabel. Es ist für den Fachmann klar, daß das
Kabel 32 irgendein gemeinsam benutztes Medium, wie ein Koaxialkabel, eine Faseroptik, ein Funkkanal o. dgl. sein kann. Da bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel die Teilnehmer passiv an das Kabel 32 angekoppelt sind, unterbricht das Fehlen eines Teilnehmers oder eines Verbindungsmoduls die Datenübertragung über das Kabel 32 nicht.
Wie beschrieben werden wird, stellt die Erfindung ein lokales oder örtliches Netz zur Verfügung, das eine synchrone Serienkommunikation und Datenübertragung zwischen Datenverarbeitungsgeräten 25 bis 2 8 und anderen Peripheriegeräten, wie dem Drucker 30 ermöglicht, und zwar unter Verwendung von Protokollen und Kollisionsverhinderungs- und -bestimmungsverfahren und -einrichtungen. Die erfindungsgemäß vorgesehene Architektur und die Protokolle minimieren komplizierte handshake- und Kollisionsbestimmungsmaßnahmen, die bei bekannten Systemen erforderlich sind, und erlauben eine extrem schnelle Serienkommunikation über das Kabel 32. Die Erfindung erlaubt den Zugriff zu verschiedenen Resourcen, die an das Netz angeschaltet sind, z.B. zu in örtlichen Speichern oder Platten gespeicherten Daten, und die gemeinsame Verwendung globaler Drucker, ohne komplizierte oder aktive Abschlußschaltungen an den Kabelenden oder vordefinierte Adressen für jedes an das Kabel 3 2 angekoppelte Gerät zu benötigen. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel arbeitet die Erfindung mit etwa 230 Kilobits pro Sekunde durch ein abgeschirmtes verdrilltes Leiterpaarkabel 32 und wira versorgt entsprechend der EIA-Norm RS-422 abgeglichenen Spannungsspezifikationen.
Im folgenden wird auf Fig. 2 Bezug genommen. Daten werden verschlüsselt und zum Kabel 32 übertragen unter Verwendung einer Eigentaktmethode, die als FM-O (Bi-Phasenabstand) bekannt ist, wobei jede Bitzelle bei einer Dauer von typischerweise 4,34 us an ihrem Ende durch einen Zustandsübergang be-
grenzt ist, wodurch die notwendige Zeitinformation an den Empfänger gegeben wird. Wie dargestellt, werden Nullen so codiert, daß ein zusätzlicher Nulldurchlauf in der Zellenmitte vorgesehen wird, so daß zwei Nulldurchläufe für jede 4,34 us Zelle festgestellt werden. Eine logische Eins ist in einer speziellen Zelle durch einen Nulldurchgang am Zellenende gekennzeichnet. Durch die Verwendung der FM-O Codierung wird die Taktinformation in dem Datensignal selbst übertragen, wodurch die Erfindung einen synchronen Betrieb gewährleistet.
Im folgenden wird auf Fig. 3 Bezug genommen. Die Erfindung verwendet eine als "Rahmen" 3 6 bekannte Basiseinheit für die Datenübertragung. Der Rahmen 36 enthält einen Vorspann (preamble), bestehend aus zwei oder mehr Synchronisationsbytes 38 und 40 ("flags"). Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel enthält jedes Synchronisationsbyte die Bits 01111110. Bekanntlich ermöglichen Synchronisationsbytes 38 und 40 den an das Kabel 3 2 angekoppelten empfangenden Datenverarbeitungseinheiten eine Synchronisation ihrer Empfangsschaltungen und einen Erhalt der notwendigen Taktinformation (durch Verwendung der FM-0-Codierung). Hinter den Synchronisationsbytes 38 und 40 ist eine 8-Bit-Bestimmungsadresse 41 vorgesehen, welche die Adresse desjenigen Datenverarbeitungsteilnehmers angibt, für die der Rahmen vorgesehen ist. Eine Quellenadresse 42 enthält eine 8-Bit-Adresse des den Informationsrahmen sendenden Datenverarbeitungsteilnehmers. Ein "Typ"-Feld 45 dient zur Bezeichnung des Rahmentyps, der unter Verwendung verschiedener Codes gesendet wird. So kann beispielsweise das Typfeld 45 einen Bestätigungs(ACK)rahmen, einen Anfrage(ENQ)rahmen sowie einen RTS- und CTS-Rahmen bezeichnen, wie weiter unten genauer beschrieben werden wird. Das Typ-Feld wird gefolgt von einem Multi-Byte-Datenfeld (möglicherweise der Länge 0), das Ursprungsdaten, Nachrichten o.dgl. für die Übertragung zwischen an das Kabel 32 angekoppelten Teilnehmern enthalten kann. Nach
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dem Datenfeld 48 folgt eine 16-Bit-Rahmenprüffolge, die als Funktion des Inhalts der Quellenadresse, der Bestimmungsadresse, der Typ- und Datenfelder berechnet wird. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird die Rahmenprüffolge (FCS) unter Verwendung des CRC-CCITT Polynomialstandards definiert. Die Rahmenprüffolge 5 0 wird gefolgt von einem 8-Bit-Synchronisations("flag")nachspann 52 (bestehend aus den logischen Bits 01111110) und einer Abbruchfolge 53, welche aus elf oder mehr Einsen in einer Reihe besteht. Die Abbruchfolge 53 dient dazu, das Ende des Rahmens 36 den an das Kabel 32 angeschlossenen Teilnehmern zu bezeichnen. Wie beschrieben werden wird, wird der Rahmen 36 über die Leitung 32 in einer seriellen synchronisierten Weise unter Verwendung einer handshake-Folge von Steuerrahmen übertragen, die wiederum von dem Datenrahmen 3 6 gemäß Fig. 3 gefolgt werden.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, sendet ein im Sendebetrieb befindlicher, an das Kabel 32 angekoppelter Teilnehmer vor der Übertragung eines Rahmens einen Synchronisationsimpuls 56, der von einer Ruheperiode von mehr als 2 Bitzeiten und weniger als 10 Bitzeiten gefolgt ist. Der Impuls 56 kann irgendein einen Nullübergang enthaltendes Signal aufweisen. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendet jeder an das Kabel 32 angekoppelte Teilnehmer ein Zilog Z853 0 SCC Serienverbindungssteuerchip 79 (Fig. 10), das über einen Leitungstreiber 80 und einen Leitungsempfänger 82 zum Kabel 32 zugreift. (Vgl. Zilog Technical Manual, Z8030/Z8530 SCC Serial Communications Controller, Januar 1983.) Das Z8530 SCC Gerät 79 enthält eine Schaltung, die in einem "Such"-Modus nach Synchronisations-(flag)bits sucht. Wie oben erwähnt, benutzt die Erfindung ein Synchronisations^lag)byte mit den Bitzuständen 01111110. Außerdem hat das Serienkommunikationssteuerchip die Fähigkeit, einen fehlenden Taktzyklus festzustellen und ein fehlendes Taktbit innerhalb des Geräts zu setzen, wenn es einem■vorgege-
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AL·
benen Nulldurchgang folgt, eine vorgegebene Periode (langer als die Zeit eines Bits) verstreicht, ohne daß ein nachfolgender Nulldurchgang des einlaufenden Signals R D auftritt.
Der von dem mit dem Kabel 32 gekoppelten sendenden Teilnehmer gelieferte Impuls 5 6 wird als Takt für alle empfangenden Teilnehmer verwendet. Da dieser Impuls jedoch von einer Ruheperiode langer als 2 Bitzeiten gefolgt wird, wird ein fehlender Takt festgestellt, und das fehlende Taktbit wird in dem SCC-Gerät 79 jedes mit dem Kabel 3 2 verbundenen Teilnehmers gesetzt, wodurch den Teilnehmern kenntlich gemacht wird, daß das Kabel 32 in Benutzung ist. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Synchronisationsimpuls 56 durch momentane Aktivierung des Leitungstreibers 80 für wenigstens eine Bitzeit gewonnen. Dies= bewirkt für die Zeit der Impulsdauer eine Übertragung des Signals T D auf das Kabel 32, wodurch wenigstens ein Nulldurchgang im Synchronisationsimpuls 56 sichergestellt wird. Außerdem löscht die Feststellung von Synchronisations-(flag)Bits (d.h. 38 und 40) das "Such"bit im Z8530-Gerät und erlaubt jedem Teilnehmer, der an das Kabel 32 angekoppelt ist, eine wirksamere Feststellung, ob das Kabel 3 vor dem Senden eines Rahmens in Benutzung ist. Außerdem werden die notwendigen Synchronisationsbits gebildet, welche dem empfangenden Teilnehmer eine Taktanpassung an den einlaufenden Datenrahmen ermöglichen. Es ist einzusehen, daß anstelle eines gemäß vorliegender Beschreibung verwendeten Z8530 SCC-Geräts zur Feststellung fehlender Taktzyklen und Synchronisationsbytes auch andere Schaltungen für gleiche Funktionen einsetzbar sind.
Jeder an das Kabel 32 angekoppelte Teilnehmer wird durch eine spezielle Binäradresse entlang des Kabels identifiziert. Ein Merkmal der Erfindung besteht darin, daß ein an das Kabel 32 angekoppelter Teilnehmer keine vordefinierte Daueradresse
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benötigt. So kann beispielsweise das Gerät 27 vom Kabel 32 abgetrennt und danach mit einem anderen Kabel an einer anderen Stelle neu gekoppelt werden, ohne Konfiguration einer Adresse. Wenn ein Teilnehmer neu an das Kabel 32 angekoppelt wird, wird nach einem speziellen Protokoll vorgegangen, und zwar derart, daß eine Adresse dynamisch erzeugt und durch den Teilnehmer selbst sich zugeordnet wird. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Adresse jedes Teilnehmers unter Verwendung eines 8-Bit-Identifizierers identifiziert (wobei kein Teilnehmer eine O-Adresse oder eine Adresse von 25 5 haben kann).
Die Operationsfolge, welche ein Teilnehmer ausführt, um eine Adresse zu bestimmen und sich selbst zuzuordnen, wird im folgenden kurz anhand von Fig. 6 erläutert. Es ist einleuchtend, daß kein Teilnehmer dieselbe Adresse wie ein bereits arbeitender Teilnehmer haben darf, wenn nicht der Service unterbrochen werden soll. In der Praxis kann die Adresse von Teilnehmern zwischen Hauptdatenverarbeitungsgeräten und Hilfsgeräten ("servers") zugeordnet werden, zu denen Hauptrahmen oder andere Maschinen gehören können. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind Adressen 1 bis 127 Universalteilnehmern und Adressen 128 bis 254 Hilfsteilnehmern zugeordnet. Wie in Fig. 6 gezeigt, erzeugt jeder Teilnehmer nach der Ankopplung an das Kabel 32 eine beliebige Zufallszahl oder -nummer innerhalb eines vorgegebenen Bereichs oder erhält eine Startnummer von einem Langzeitspeicher (beispielsweise einem Festwertspeicher oder einem magnetischen Aufzeichnungsmedium), die als "Vorschlag" bezeichnet wird. Diese Zufallsnummer (oder "Vorschlag") wird als Versuchsadresse behandelt, und der Teilnehmer sendet einen Anfrage(ENQ)rahmen, der die Versuchsadresse als Bestimmungsadresse benutzt. Der gesendete Anfragerahmen hat die in Fig. 5 dargestellte Form und weist einen Anfangsimpuls 5 6 auf, der um wenigstens zwei Bitzeiten getrennt und vor den Synchronisations(flag)bytes 38 und 40, zuvor beschrieben
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A2
mit Bezugnahme auf Fig. 3, erzeugt wird. Die Bestimmungsadresse 41 der Fig. 5 sowie die Quellenadresse 42 enthält die willkürlich oder aufgrund des Vorschlags erzeugte Versuchsadresse. Zu beachten ist, daß das Typfeld 45 in Fig. 5 einen Binärcode enthält, der den Rahmen der Fig. 5 als "Anfrage"(ENQ) rahmen zur Verwendung bei der Adressenzuordnung identifiziert. Dieser ENQ-Rahmen wird über das Kabel 32 übertragen. In dem Falle, daß einem anderen Teilnehmer die Zufallsadresse bereits zuvor zugeordnet worden ist, sendet der die Versuchsadresse bereits benutzende Teilnehmer nach Empfang des ENQ-Rahmens als Antwort einen Bestätigungsrahmen (ACK) zurück zum sendenden Teilnehmer. In der Praxis ist der ACK-Rahmen ähnlich dem ENQ-Rahmen gemäß Fig. 5 aufgebaut, mit der Ausnahme, daß das Typbyte einen Binärcode enthält, der das Paket als ACK identifiziert.
Wie in Fig. 6 dargestellt, muß der sendende Teilnehmer bei Empfang des ACK-Rahmens eine andere beliebige Nummer bzw. Zahl als Versuchsadresse erzeugen und danach die Sendung dieser neuen Versuchsadresse über das Kabel 3 2 wiederholen. In dem Falle, daß kein ACK-Rahmen empfangen wird, setzt der neu an das Kabel angekoppelte Teilnehmer die Übertragung von ENQ-Rahmen auf das Kabel solange fort, bis eine vorgegebene Maximalanzahl von Versuchen stattgefunden hat. Wenn nach einer vorgegebenen Anzahl von Versuchen kein ACK-Rahmen eingeht, ordnet sich der sendende Teilnehmer die Versuchsadresse als endgültige Adresse für alle zukünftigen Datenübertragungen über das Kabel 32 zu. Die wiederholte Sendung von ENQ-Rahmen dient zur Vermeidung von Fällen, bei denen ein spezieller Teilnehmer, der die Versuchsadresse benutzt, augenblicklich belegt ist und daher den Empfang einer Anfrage verfehlt.
Sobald eine endgültige Adresse einem Teilnehmer zugeordnet ist, kann dieser mit anderen, mit dem Kabel 32 gekoppelten Teilnehmern in Verbindung treten, wobei ein handshake-Proto-
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koll und ein weiter unten beschriebener Kollisionsvermeidungsmechanismus verwendet wird. Im folgenden wird auf die Figuren 7, 8a, 8b und 9 Bezug genommen. Eine Datenübertragung zwischen mit dem Kabel 32 gekoppelten Teilnehmern findet über einen Dreiwege-handshake-Prozeß statt. Der Zweck der handshake-Folge besteht in der Steuerung des Zugriffs zum mehrfach ausgenutzten Kabel 32 in einer geordneten Weise derart, daß die Wahrscheinlichkeit einer Kollision verringert wird. Jede Datenübertragung einschließlich des handshakes (bekannt als "Dialog" ) muß um einen Inter-Dialog-Mindestabstand (IDG) getrennt sein, der bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel 400 us beträgt. Außerdem müssen die Rahmen innerhalb einer einzigen Datenübertragung (Dialog) einander innerhalb eines maximalen Zwischenrahmenabstands (IFG) von bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel 200 us folgen. Eine Kollision wird als gegeben angesehen, wenn zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig auf dem Kabel 32 senden.
Im folgenden wird auf die Figuren 7 und 8a sowie 8b Bezug genommen. Der sendende Teilnehmer, beispielsweise die Datenverarbeitungsstation 25, die mit einem anderen an das Kabel 32 angekoppelten Teilnehmer in Verbindung treten will, führt die im Flußdiagramm gemäß den Figuren 8a und 8b angegebenen Operationen aus. Ein sendender Teilnehmer stellt vor der Datenübertragung fest, ob das "Such-"Bit im Z8530 SCC Seriensteuergerät oder einer anderen Maschine ein Synchronisations-(flag)Byte über das Kabel 32 festgestellt hat. Wenn ein Synchronisations- (flag) Byte festgestellt wurde, dem kein Abbruchbyte folgte, so ist das Kabel 32 derzeit belegt bzw. in Gebrauch, und der den Sendebetrieb anstrebende Teilnehmer stellt seine Übertragung zurück. In dem Falle, daß kein Synchronisationsimpuls 56 oder Synchronisations-(flag)Bytes (38 und 40) festgestellt werden, führt der die Datenübertragung wünschende Teilnehmer eine Frontenden-Warteoperation aus, die am besten in Fig. 8a
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Zo
dargestellt ist. Die Frontenden-Warteoperation besteht aus einer Folge von vier Warteperioden, von denen jede bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Dauer von 100 us hat, nach denen jeweils die flag-Erkennung ("Suchbit") geprüft wird, um festzustellen, ob ein Synchronisations-(flag)Byte auf dem Kabel 32 empfangen worden ist. Die Feststellung eines flag-Bytes zeigt, daß ein anderer Teilnehmer das Kabel 32 im Augenblick belegt. In einem solchen Falle muß der sendende Teilnehmer darauf warten, daß die flag-Erkennung (Suchbit) gelöscht wird, wodurch das Ende der Kabelbelegung angezeigt wird. An dieser Stelle wird die gesamte Frontenden-Wartefolge gemäß Fig. 8a und 8b wiederholt.
Wenn andererseits ein flag-Byte nicht festgestellt wird, so zeigt dies an, daß kein anderer Teilnehmer während der Frontenden-Wartefolge versucht hat, das Kabel zu benutzen, und daraufhin wird eine Zufallswarteoperation ausgeführt. Außerdem wird während der Frontenden-Warteoperation die Synchronisationsimpulsfeststellung gelöscht, nachdem die erste 100 us Warteperiode abgelaufen ist.
Bevor die in Fig. 8b dargestellte Zufallswarteoperation ausgeführt wird, wird eine Zufallswartenummer bzw. -zahl R erzeugt (die Einzelheiten bezüglich der Erzeugung von R werden weiter unten erörtert). Wie dargestellt, laufen die Zufallswarteoperationszyklen R-mal durch eine Basisoperation von 100 us, bevor eine Prüfung vorgenommen wird, um zu sehen, ob ein flag festgestellt worden ist (Suchbit gelöscht). Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein flag festgestellt wird, so benutzt ein anderer Teilnehmer das Kabel 32, und der sendende Teilnehmer muß seine übertragung zurückstellen bzw. aufschieben. Wenn jedoch am Ende der Zufallswartefolge das Kabel weiter ruhig bleibt (nicht in Benutzung ist), so wird eine letzte Prüfung vorgenommen, um zu sehen, ob ein Synchronisationsimpuls festge-
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stellt worden ist, bevor ein RTS-Rahmen in der nachfolgend beschriebenen Weise gesendet wird.
Wenn das Kabel 32 über diese willkürlich erzeugte Warteperiode R freibleibt, fährt der sendende Teilnehmer mit der Übertragung eines Synchronisationsimpulses 56 fort, gefolgt durch einen "RTS"-Rahmen über das Kabel 32 zum empfangenden Teilnehmer. Ein RTS-Rahmen ist im wesentlichen in derselben Weise wie ein ENQ-Rahmen gemäß Fig. 5 aufgebaut; das Typfeld enthält jedoch einen Binärcode, der den Rahmen als RTS-Rahmen und nicht als ENQ-Rahmen identifiziert. Der empfangende Teilnehmer sendet nach Empfang des RTS-Rahmens vom sendenden Teilnehmer einen "CTS"-Rahmen zurück zum ursprünglich sendenden Teilnehmer, und zwar innerhalb der durch den maximalen Zwischenrahmenabstand (IFG) gebildeten Periode. Wie im Falle des RTS-Rahmens ist ein CTS-Rahmen, der vom empfangenden Teilnehmer übertragen wird, im wesentlichen ebenso wie das ENQ-Paket gemäß Fig. 5 aufgebaut, mit der Ausnahme, daß das Typfeld einen den Rahmen als CTS identifizierenden Code enthält. Sobald der ursprünglich sendende Teilnehmer, beispielsweise die Datenverarbeitungseinheit 25, den CTS-Rahmen empfängt, wird ein voller Datenrahmen 36 entsprechend Darstellung in Fig. 3 zum empfangenden Teilnehmer innerhalb eines IFG nach Empfang des CTS- -Rahmens gesendet. In dem Falle, daß die Sendung eines CTS- oder Daten-Rahmens innerhalb einer IFG nicht auftritt, nimmt der sendende Teilnehmer an, daß eine Kollision aufgetreten ist oder der Bestimmungsteilnehmer inaktiv oder in anderer Weise unerreichbar ist.
Wenn eine Generalnachricht an alle mit dem Kabel 32 gekoppelten Teilnehmer erwünscht ist, sendet der sendende Teilnehmer einen RTS-Rahmen mit einer Bestimmungsadresse von 255 an alle Teilnehmer der Leitung und wartet für eine IFG-Periode bis zur Sendung eines Datenrahmens 36, der auch eine Bestimmungsadres-
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se von 255 hat. Demgemäß wartet der sendende Teilnehmer im Falle einer Generalnachricht über das Kabel 32 nicht auf rücklaufende CTS-Rahmen, sondern fährt unverzüglich mit der Sendung der Generalnachricht fort, sobald nach dem Senden eines RTS-Rahmens eine IFG-Periode verstrichen ist. Durch Bildung eines Bestimmungsadreßfeldes 41 mit dem einer Sendeadresse entsprechenden besonderen Wert (255) innerhalb des RTS-Rahmens braucht nur ein RTS-Rahmen an alle Teilnehmer unter den verschiedenen Adressen entlang des Kabels 32 gesendet zu werden.
Es ist für den Fachmann klar, daß der Zweck des oben beschriebenen dreistufigen handshake-Protokolls darin besteht, Kollisionen durch Begrenzung derjenigen Perioden zu vermeiden, in denen Kollisionen mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten (typischerweise während der RTS- und CTS-Rahmen-Austausche), und den zeitlichen Kabelzugriff der vor dem Beginn einer Sendung auf ein freies Kabel 32 wartenden Sender auszudehnen. Ein erfolgreicher RTS-CTS-Rahmen-Austausch zeigt, daß keine Kollision aufgetreten ist und daß alle Teilnehmer, welche in den Sendebetrieb gehen wollen, die einlaufenden Datenrahmen abgetastet haben und bis zur Beendigung des laufenden Datenaustausche warten, bevor sie einen Versuch zur Übernahme der Kabelkontrolle unternehmen.
In dem Falle, daß ein anderer Teilnehmer während des oben beschriebenen RTS-CTS-Rahmen-Austausches einen Sendebetrieb beginnt, wird der CTS-Rahmen nicht in geeigneter Weise empfangen (z.B. die Rahmenprüffolge ist ungültig), und der sendende Teilnehmer kann dann annehmen, daß eine Kollision aufgetreten ist. Eine Kollision verhindert einen vollständigen RTS- und CTS-Rahmen-Austausch und verhindert dadurch das Auftreten eines geeigneten handshakes. Wenn ein Daten über das Kabel 3 2 zu senden wünschender Teilnehmer feststellt, daß das Kabel gegenwärtig belegt ist, stellt er den Sendebetrieb seines
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eigenen RTS solange zurück, bis das Kabel frei wird (siehe Figuren 11 und 12).
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren 9, 13a und 13b die erfindungsgemäß auszuführende Operationsfolge zur Gewinnung des Werts der Zufallswartenummer R (zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 8 erläutert) beschrieben. Die Erfindung ändert dynamisch die Zufallswartenummer R in Abhängigkeit von der jüngsten Kabelverkehrsgeschichte. Das dazu erfindungsgemäß benutzte Verfahren unterstellt, daß bei der Annahme von Kollisionen für jüngst gesendete Datenrahmen das Kabel 32 derzeit stark belastet und umstritten ist. Eine Zufallswarteperiode R vor einem neuen Sendeversuch verteilt den Buszugriff zeitlich auf die sich um die Kabelbenutzung bemühenden verschiedenen Teilnehmer. Demgemäß werden die in Figuren 13a und 13b dargestellten Operationen ausgeführt, um die Zufallswartenummer R entsprechend der Operationsfolge gemäß den Figuren 8a und 8b zu erzeugen und einzustellen. Erfindungsgemäß sind 8-Bit- -Schieberegister vorgesehen, um Kollisions- und Aufschubgeschichten für jeden mit dem Kabel 32 gekoppelten Teilnehmer verfolgen zu können. Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung bezeichnet die Variable "C" ein 8-Bit-Schieberegister, das zum Verfolgen der Kollisionsgeschichte über die letzten acht, von einem Teilnehmer zu senden versuchten Nachrichten verwendet wird, und eine Variable "D" bezeichnet ein 8-Bit- -Schieberegister, das die Aufschubgeschichte für wenigstens acht Nachrichten darstellt, welche zu übertragen versucht worden sind. Wie oben gesagt, wird eine Kollision unterstellt, wenn das RTS-CTS-Rahmen-handshake-Protokoll innerhalb der IFG-Periode nicht auftritt, und ein Aufschub (Zurückstellen) scheint aufzutreten, wenn ein Teilnehmer vor dem Senden einer Nachricht ein flag-Byte oder einen Synchronisationsimpuls feststellt, der anzeigt, daß das Kabel belegt ist. Eine Variable "G" ist als 4-Bit-Globalmaske definiert, die eine Zahl
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zur Bezeichnung eines Modifikationsfaktors darstellt, der alle vorhergehenden Nachrichten darstellt, welche der Teilnehmer zu senden versucht hat. Eine Variable "L" wird als lokale Maske definiert, die Versuche zum Senden der laufenden Nachricht durch einen an das Kabel 32 angekoppelten Teilnehmer darstellt. Zusätzlich wird N als Anzahl von Kollisionen definiert, welche für ein spezielles Datenpaket angenommen worden sind, und Nn wird definiert als Anzahl von Aufschüben, die vor dem Senden des laufenden Datenpakets vorgetreten worden sind.
Wie am besten in Figuren 13a und 13b dargestellt ist, wird die Variable G vor dem Senden eines neuen Datenpakets wie folgt eingestellt:
Wenn die Anzahl von gesetzten Bits (d.h. gleich 1) in dem 8-Bit-Register "C" größer als 2 ist, so werden alle Bits in dem "G" definierenden 4-Bit-Schieberegister um ein Bit nach links verschoben (das am niedrigsten bewertete Bit (LSB) in Richtung des am höchsten bewerteten Bit (MSB)). Außerdem wird GQ (das am niedrigsten bewertete Bit des 4-Bit-Schieberegisters G) auf 1 gestellt, und die acht Bits von C werden auf 0 gesetzt.
Wenn die Zahl von gesetzten Bits im 8-Bit-Register "C" kleiner oder gleich 2 ist, wird D geprüft, und wenn die in D gesetzte Anzahl von Bits kleiner als 2 ist, wird erfindungsgemäß der Inhalt von G um ein Bit nach rechts (MSB in Richtung LSB) verschoben; G3 (MSB von G) gleich 0 und der Wert von D gleich 255 gesetzt.
Sobald G eingestellt worden ist, verschiebt die Erfindung den Inhalt der Register D und C um ein Bit nach links (in Richtung MSB) und setzt das am niedrigsten bewertete Bit (LSB) von C
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und D auf O. In ähnlicher Weise werden auch die Variablen N und N , welche die Anzahl von Kollisionen und Aufschüben für eine besondere zu sendende Nachricht bezeichnen, auch auf 0 gesetzt. Ferner wird entsprechend der Darstellung in Fig. 13 der Wert von L sodann gleich dem Wert von G eingestellt.
Vor Beginn der Frontenden-Wartefolge, die anhand von Fig. 8a beschrieben worden ist, bestimmt die Erfindung, ob ein flag (d.h. flag-Byte) auf dem Kabel 32 festgestellt worden ist. In dem Falle, daß kein flag-Byte festgestellt worden ist, führt die Erfindung die in Fig. 8a für die Frontenden-Warteperiode dargestellte Operationsfolge aus. Nach der festen Frontenden- -Wartefolge erzeugt die Erfindung eine Zufallsnummer "r" innerhalb eines vorgegebenen Bereichs und berechnet danach den Wert von "R" durch logische "UND"-Verknüpfung des Werts von r mit dem zuvor bestimmten Wert von L (lokale Maskenvariable). Sobald der Wert von R bestimmt ist, folgt die Erfindung dem in Fig. 8b gezeigten Zufallswartezyklus, und nach Beendigung der Zufallswarteperiode wird der RTS-Rahmen entsprechend der Darstellung in Fig. 13b gesendet.
Wenn der CTS-Rahmen vom sendenden Teilnehmer innerhalb der IFG-Periode empfangen wird, so wird der Datenrahmen gesendet, und der Nachrichtendialog ist abgeschlossen. Wenn andererseits ein flag vor Beginn der Frontenden-Wartefolge festgestellt wird, wird eine Aufschubstellung vorgesehen, in der DQ (das LSB des Registers D) auf 1 gesetzt und LQ auf 1 gesetzt wird. Zusätzlich enthält die Aufschubeinstellung das Setzen von N auf ND+1. Die flag-Feststellung (Suchbit) wird erneut geprüft. Wie in Fig. 13 gezeigt ist, findet die Aufschubeinstellung in Fällen statt, wo festgestellt wird, daß die Leitung vor der Sendung belegt ist.
Wenn Das RTS/CTS-handshake nicht erfolgreich ist, wird eine
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Kollision angenommen, und es erfolgt eine Kollisionseinstellung. CQ wird gleich 1 gesetzt, und der Wert von L wird um ein Bit nach links verschoben (LSB auf MSB). Zusätzlich wird L_ gleich 1 und N gleich N +1 gesetzt, wie in Fig. 13b dargestellt ist.
Es hat sich gezeigt, daß die Verwendung der in Fig. 13 dargestellten Schritte zu einer dynamischen Einstellung des zufällig erzeugten Werts von r derart führt, daß die Zeitperiode (in Schritten von 100 us), die ein Teilnehmer zusätzlich zur Frontenden-Warteperiode vor einem Sendeversuch wartet, entsprechend der jüngsten Kabelverkehrsgeschichte geändert wird. Diese Änderung der Zufallswarteperiode erhöht wesentlich die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen RTS/CTS-Rahmen-Austausches und verhindert dadurch Kollisionen über das Kabel 32.
Demgemäß wurden eine Einrichtung und ein Verfahren beschrieben, die in Verbindung mit einem Ortsnetz besonders zweckmäßig sind. Die Erfindung schafft ein Netzwerk, das es einem Teilnehmer ermöglicht, an irgendeinem Punkt des Kabels anzukoppeln und sich selbst eine spezielle Adresse zuzuordnen. Außerdem minimiert das erfindungsgemäß vorgesehene neuartige Kollisionsvermeidungsprotokoll die Wahrscheinlichkeit von Kollisionen auf dem Kabel, und wenn eine Kollision auftritt, wird die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen späteren Sendewiederholung erhöht.
Obwohl die Erfindung vorstehend unter Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 13 erläutert worden ist, ist es dem Fachmann klar, daß die Erfindung einen wesentlich über die Figuren hinausgehenden Anwendungsbereich hat.
- Leerseite

Claims (20)

PATENTANWÄLTE ZENZ & HELBER · D 43OO ESSEN 1 · AM RUHRSTEIN ". · YEL: (Ü2O1) 412687 3608 ι 26 Seite A 101 Apple Computer, Inc. Patentansprüche
1. Einrichtung zur Zuordnung einer speziellen Adresse zu einem an ein Datenübertragungsmedium angekoppelten Datenverarbeitungsgerät ("Teilnehmer") zur Ermöglichung der Datenübertragung zwischen einer Mehrzahl von an das Datenübertragungsmedium angekoppelten Teilnehmern,
dadurch gekennzeichnet , daß jedem der Teilnehmer (25 ... 30) Sendeempfängermittel zur Übertragung von Signalen auf das Medium (3 2) und zum Empfang von durch einen anderen Teilnehmer auf das Medium gegebenen Signalen zugeordnet sind, daß Adreßzuordnungsmittel zum Zuordnen einer speziellen Adresse zu einem Teilnehmer an dem Datenübertragungsmedium mit jedem der Teilnehmer gekoppelt sind und daß die Adressenzuordnungsmittel aufweisen:
Zufallsnummer-Generatormittel zur Erzeugung einer Zufallsnummer innerhalb eines vorgegebenen Bereichs zur Verwendung als Versuchsadresse;
Adreß-Speichermittel, die mit den Zufallsnummer-Generatormitteln gekoppelt sind zur Speicherung der Versuchsadresse;
erste Signalerzeugungsmittel, die mit den Adreßspeichermitteln und den Sendeempfängermitteln gekoppelt sind zur Erzeugung eines Anfragesignals (ENQ) und zum Senden wenigstens eines ENQ-Signals über das Datenübertragungsmedium (32) an die Versuchsadresse;
Bestätigungssignal-Empfangsmittel, die mit den Sendeempfangsmitteln gekoppelt sind und ein von einem
anderen Teilnehmer als Antwort auf den Empfang des ENQ-Signals gesendetes Bestätigungssignal (ACK) empfangen, wobei die Bestätigungsempfangsmittel nach Empfang des ACK-Signals die Zufallsnummer-Generatormittel zur Erzeugung einer anderen Zufallsnummer als Versuchsadresse veranlassen,
und daß mit den Bestätigungssignal-Empfangsmitteln Zeitgabemittel gekoppelt sind, welche die Versuchsadresse als endgültige Adresse in den Adreßspeichermitteln speichern, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeit (IFG) nach dem Senden des letzten ENQ-Signals kein ACK-Signal empfangen worden ist, wodurch dem Teilnehmer eine spezielle Adresse an dem Datenübertragungsmedium zugeordnet wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Signalerzeugungsmittel so ausgebildet sind, daß sie mehrere ENQ-Signale erzeugen und senden, von denen jedes gesendet wird, nachdem die IFG-Zeit verstrichen ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitgabemittel die Versuchsadresse als endgültige Adresse bei fehlendem ACK-Signal speichern, sobald nach dem Senden des letzten der ENQ-Signale die IFG-Zeit verstrichen ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das ENQ-Signal einen ENQ-Rahmen mit wenigstens einem eine vorgegebene Bitfolge aufweisenden Synchronisations-flag-Byte und einem ENQ-Byte enthält.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das ACK-Signal einen ACK-Rahmen mit wenigstens einem eine vorgegebene Bitfolge habenden Synchronisations-flag-Byte und einem ACK-Byte enthält.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufallsnummer-Generatormittel eine Zufallsnummer im Bereich von 1 bis 254 erzeugen.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Signalerzeugungsmittel einen Synchronisationsimpuls erzeugen und über das Datenübertragungsmedium senden, bevor andere Signale auf das Medium gegeben werden.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Synchronisationsimpuls den anderen Signalen um wenigstens zwei Bitzeiten vorausläuft.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die IFG-Zeit generell 200 us ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Datenübertragungsmedium ein verdrilltes Leiterpaarkabel vorgesehen ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das verdrillte Leiterpaarkabel mit 100 Ohm-Widerständen abgeschlossen ist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Signale über das Datenübertragungsmedium unter Verwendung einer FM-0-Codierung gesendet werden.
13. Verfahren zur Zuordnung spezieller Adressen zu dem Datenverarbeitungsgerät ("Teilnehmer") eines Datenübertragungssystems zur Übertragung von Daten zwischen mehreren Teilnehmern, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eine Zufallsnummer zur Verwendung als Versuchsadresse
erzeugt wird, daß die Versuchsadresse in einem Speicher gespeichert wird, daß ein Anfragesignal (ENQ) erzeugt und durch das Datenübertragungssystem an die Versuchsadresse gesendet wird, daß das Datenübertragungsmedium nach einem Bestätigungssignal (ACK) abgetastet wird, das von einem anderen Teilnehmer als Antwort auf den Empfang des ENQ-Signals gesendet wird, daß b.ei Abtasten des ACK-Signals eine andere Zufallsnummer zur Verwendung als alternative Versuchsadresse erzeugt wird und daß die Versuchsadresse als endgültige Adresse in dem Speicher gespeichert wird, wenn innerhalb einer vorgegebenenen Zeit (IFG) nach dem Senden des ENQ-Signals kein ACK-Signal empfangen wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von ENQ-Signalen erzeugt wird, von denen jedes gesendet wird, nachdem die IFG-Zeit ohne Empfang eines ACK-Signals verstrichen ist.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Versuchsadresse als endgültige Adresse gespeichert wird, nachdem die IFG-Zeit ohne ACK-Signal nach dem Senden des letzten ENQ-Signals verstrichen ist.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Synchronisationsimpuls erzeugt und über das Datenübertragungsmedium gesendet wird, bevor andere Signale über das Medium gesendet werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein ENQ-Signal verwendet wird, das einen ENQ-Rahmen mit wenigstens einem eine vorgegebene Bitfolge habenden Synchronisations-flag-Byte und einem ENQ-Byte enthält.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein ACK-Signal verwendet wird, das einen ACK-Rahmen mit wenigstens einem eine vorgegebene Bitfolge habenden Synchronisations-flag-Byte und einem ACK-Byte enthält.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zufallsnummer im Bereich von 1 bis 256 verwendet wird.
20. Datenverarbeitungsgerät, geeignet zur Ankopplung an ein mit mehreren anderen Datenverarbeitungsgeräten gekoppeltes Datenübertragungsmedium zur übertragung von Daten zwischen dem Datenübertragungsgerät und einem der anderen Datenübertragungsgeräte, dadurch gekennzeichnet, daß das eine andere Datenübertragungsgerät zum Senden eines Löschsignals als Antwort auf ein Anforderungssignal geeignet ist, daß das Datenverarbeitungsgerät so ausgebildet ist, daß es Daten nur dann sendet, wenn über eine variable Warteperiode keine Daten von einem anderen Datenverarbeitungsgerät über das Medium übertragen worden sind, wobei die Warteperiode größer als der Zwischenrahmenabstand ist, und daß ein Anforderungssignal gesendet und ein Löschsignal von einem anderen Datenverarbeitungsgerät empfangen wird.
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