DE3610897A1 - Vorrichtung zur bestimmung der kraefte im bereich der kontaktflaechen zwischen einer brillenfassung und dem kopf eines brillentraegers - Google Patents

Vorrichtung zur bestimmung der kraefte im bereich der kontaktflaechen zwischen einer brillenfassung und dem kopf eines brillentraegers

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei aufgesetzter Brille berührt die Brillenfassung den Kopf des Brillenträgers an mehreren Stellen, z.B. im Bereich der Nasenflanken, der Nasenwurzel und der Ohren. Sobald an einer dieser Berührungsstellen ein Druck ausgeübt wird, der einen von Brillenträger zu Brillenträger unterschiedlich hohen Schwellwert über­ steigt, können beim Tragen der Brille Komplikationen auftreten, die das Wohlbefinden des Brillenträgers erheblich beeinträchtigen.
Auf der Basis dieser Erkenntnis hat man versucht, die Druckbelastung an den Kontaktflächen zwischen Brillen­ fassung und dem Kopf des Brillenträgers aus dem Bril­ lengewicht und der Form der Brillenfassung zu berech­ nen. Diese Berechnung hat sich jedoch als ungeeignet erwiesen, da sie von idealisierten Bedingungen aus­ gehen muß, die in der Praxis nicht gegeben sind, so daß die Berechnungsergebnisse die speziellen Bela­ stungsverhältnisse für den einzelnen Brillenträger nicht genau genug wiedergeben. Dabei kommt erschwerend hinzu, daß bereits diejenigen Eigenspannungen der Bril­ lenfassung, die entstehen, wenn die Brille nicht rich­ tig sitzt, zu einer derartigen Druckerhöhung an einer bestimmten neuralgischen Berührungszone zwischen Bril­ lenfassung und Kopf führen kann, die der Brillen­ träger nach längerem Tragen der Brille als äußerst unangenehm empfindet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vor­ richtung zu schaffen, mit der der Sitz einer Brillen­ fassung am Kopf des Brillenträgers exakt kontrollier­ bar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung gemäß Patent­ anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung schafft in Form des Kraft-Meßfühlers eine Kraftmeßsonde, die so ausgebil­ det ist, daß sie an die Kontaktstellen zwischen Bril­ lenfassung und Kopf des Brillenträgers bringbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß an die jeweiligen Kontaktflächen bei abgenommener Fassung die einzelnen Kraft-Meßfühler gebracht werden und anschließend die Fassung aufgesetzt wird. Eine weite­ re Möglichkeit der Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin zwischen Fassung und Kopf des Brillenträgers einen Kraft-Meßfühler bzw. mehrere Kraft-Meßfühler einzuführen und dann die Fassung wieder in die richtige aufgesetzte Lage zu bringen. Mit einer derartigen Vorrichtung können die beim Tragen der Bril­ lenfassung auftretenden Kräfte exakt individuell be­ stimmt werden. Es hat sich gezeigt, daß ausreichend genau arbeitende Kraft-Meßfühler herstellbar sind, die flach genug ausgebildet sein können, damit bei eingesetztem Kraft-Meßfühler zwischen Brillenfassung und Kopf keine spürbare Veränderung der räumlichen Relativlage zwischen Brillenfassung und Kopf eintritt. Dies eröffnet die Möglichkeit, mit einer einzigen Kraftmeßsonde zu arbeiten und diese punktuell und auf­ einanderfolgend an die verschiedenen Kontaktstellen zwischen Brillenfassung und Kopf heranzuführen und dort die Kräfte zu messen, ohne dadurch die beim na­ türlichen Tragen der Brille auftretenden Kräfte in unzulässig großem Ausmaß zu verfälschen.
Die Weiterbildung gemäß Patentanspruch 2 schafft ein einfaches Meßgerät, das in der Ausgestaltung als Ein­ fach-Meßsonde ein handliches Arbeitsgerät für den Augenarzt oder Optiker zur Überprüfung des Sitzes der Brillenfassung darstellt.
Um sicherzustellen, daß sich der Kraft-Meßfühler bei Ankopplung an einen Halter möglichst kräftefrei den verhältnismäßig komplex gestalteten Auflageflächen am Kopf des Brillenträgers anpassen bzw. anschmiegen kann, ist es vorteilhaft, die Vorrichtung gemäß Patent­ anspruch 3 weiterzubilden.
Für die Gestaltung des Kraft-Meßfühlers bleibt ein verhältnismäßig großer Spielraum. Es ist allerdings zweckmäßig, daß er sehr flach, beispielsweise in der Größenordnung von bis zu einer Dicke von 0,8 mm baut. So kann beispielsweise ein Lappenähnliches Gebilde Anwendung finden, das sich an die Kontaktflächen in mehreren Richtungen anschmiegt. Eine besonders einfa­ che und dennoch ausreichend genau arbeitende Ausge­ staltung des Kraft-Meßfühlers ist Gegenstand des Pa­ tentanspruchs 4. Um eine definierte Belastungsrich­ tung des Kraft-Meßfühlers bereitzustellen, ist es vor­ teilhaft, diesen mit einer definierten Meß-Auflage­ fläche auszugestalten. Diese Meß-Auflagefläche kann nicht nur der Lage, sondern auch der Größe nach ge­ zielt festgelegt werden, um dadurch die Meßstelle exakt und reproduzierbar zu definieren und eine Aussage über die Druckbelastung zu erhalten.
Wie oben bereits erwähnt, sind die Kontaktflächen zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers nicht nur unterschiedlich räumlich angeordnet, son­ dern darüber hinaus auch von der Geometrie her unter­ schiedlich ausgebildet. So sind beispielsweise im Be­ reich der Nasenflanken nahezu ebene Auflageflächen vorhanden, wohingegen im Bereich der Nasenwurzel und im Bereich des Ohransatzes am Schädel eine Paarung zwischen zwei Flächen vorliegt, die jeweils in zwei Ebenen gekrümmt sind. Um auch an diesen Stellen, die darüber hinaus manchmal schwer zugänglich sind, repro­ duzierbare und exakte Messungen vornehmen zu konnen, ist es vorteilhaft, den Kraft-Meßfühler gemäß Patent­ anspruch 6 auszubilden, wenn er an einem Halter ange­ bracht ist. Diese Ausbildung kann gleichzeitig dazu herangezogen werden, das Einführen des Kraft-Meßfühlers in den Kontaktbereich an der jeweiligen Meßstelle zu erleichtern.
Meßfühler mit den oben erwähnten Kriterien, hinsichtlich geringer Bauhöhe und ausreichend großem Auflösungsvermögen zur Messung von Kräften im Bereich zwischen etwa 1 bis 100 mN kön­ nen auf der Basis verschie­ dener physikalischer Effekte arbeiten. Eine vorteil­ hafte Möglichkeit ist Gegenstand des Patentanspruchs 6. Der mechanische Teil des Druck-Meßfühlers wird hier­ bei bevorzugter Weise von einem Tastzungen-Paar ge­ bildet, die als Wegaufnehmer im Bereich der zu beurtei­ lenden Meßstelle fungieren. Auf diese Weise kann die Länge, die ohnehin dazu benötigt wird, um am Druck-Meß­ fühler eine feine und ggf. schmale Spitze auszubilden, dazu herangezogen werden, eine geeignete Weg- und/oder Kraft-Übersetzung bereitzustellen, die dann als Ein­ gangsgröße für den elektrisch arbeitenden Meßwert- Signalumformer herangezogen werden kann.
Wenn als Meßwert-Signalumformer ein Dehnungsmeßstreifen verwendet wird, ist die Ausbildung gemäß Patentanspruch 11 von besonderem Vorteil, da auf diese Weise die de­ finierte Biegestelle unabhängig von der Gestaltung der Tastzungen optimiert werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, daß der Meß­ wert-Signalumformer an einer Stelle angebracht werden kann, die sich in verhältnismäßig großer Entfernung vom eigentlichen Meßpunkt befindet, so daß er vor äus­ seren Einflüssen weitestgehend geschützt ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Biegestelle ist Gegenstand des Patentanspruchs 12.
Wenn der Meßfühler gemäß Patentanspruch 13 ausgebildet ist, ergibt sich eine einfache und robuste Konstruk­ tion. Die fest mit dem Meßfühler-Kopf und dem mit der Biegestelle ausgestatteten Element verbundene Tast­ zunge ist jedoch bei dieser Ausgestaltung nicht als Weg-Aufnehmerelement heranzuziehen, so daß sich bei extrem kleinen zu messenden Kräften Meßverfälschungen dadurch ergeben können, daß der Meßfühler mit dieser festen Tastzunge mit unterschiedlich großer Kraft auf die Kontaktfläche gedrückt wird.
Die Weiterbildung gemäß Patentanspruch 14 ist in der Lage, derartige Meßverfälschungen zu eliminieren.
Mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 15 gelingt es, die sehr dünn ausgebildete Tastzunge vor kriti­ schen seitlichen Belastungen zu schützen. Zur Verbes­ serung dieser Schutzwirkung kann vorgesehen sein, daß die Außenfläche der beweglichen Tastzunge konvex bzw. ballig ausgeführt wird, so daß der Meßfühler problemlos zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers geschoben werden kann, ohne hierdurch die Meß-Tast­ zunge zu beschädigen.
Anstelle der Messung mittels eines Dehnungsmeßstrei­ fens kann auch ein Piezoelement Anwendung finden, das eine der darauf einwirkenden Kraft im wesentlichen propor­ tionale Spannung abgibt. Dieses Piezoelement wird im wesentlichen an derselben Stelle angebracht, wie das mit der Soll-Biegestelle ausgestattete Element gemäß der Weiterbildung nach Patentanspruch 11 ff.
Eine ebenfalls vom vorrichtungstechnischen Aufwand her sehr einfache Weiterbildung ergibt sich dann, wenn der Kraft-Meßfühler pneumatisch arbeitet. Besonders vorteilhaft ist bei dieser Variante die Weiterbildung gemäß Patentanspruch 17. Diese Variante hat den Vor­ teil, daß die Meßfühlerspitze in der Ausgestaltung als geschlossenes Hohlprofil stabiler ausgebildet sein kann. Bei dieser Variante ist ebenfalls bezüg­ lich der Gestaltung der Meßfühler-Spitze ein großer Freiraum eröffnet, so daß alle Kontaktstellen zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers optimal durch geeignete Wahl der Meßfühlerspitze überprüft werden können. Bei dieser Ausgestaltung kann die Kunst­ stoffblase selbst mit ihrem aus dem Meßfühlerkopf vorstehenden Abschnitt den Meßpunkt definieren. Es ist jedoch auch möglich, daß dieser Abschnitt der Kunststoffblase ein gesondertes Element trägt, das zur Ausbildung des definierten Meßpunkts dient, der ggf. mit einer vorbestimmten Fläche versehen sein kann.
Wenn die Kunststoffblase gemäß Patentanspruch 18 von beiden Oberflächen des Meßfühlerkopfs vorsteht, kann die Meßgenauigkeit der Vorrichtung angehoben werden. Die Spitze des Meßfühlerkopfs kann auf diese Weise kontrol­ liert im Bereich der Kontaktfläche aufgesetzt werden, indem der vom Arzt bzw. vom Optiker aufgebrachte An­ preßdruck ständig überwacht wird.
Wenn der Drucksensor gemäß Patentanspruch 20 ein elek­ trisches Signal abgibt, eröffnet sich die Möglichkeit einer trägheitsarmen und exakten Signalverarbeitung bzw. -auswertung.
Der Kraftmeßfühler kann auch rein nach dem piezoelek­ trischen Prinzip arbeiten. In diesem Falle ergeben sich bezüglich der Gestaltung des Meßfühlerkopfes die gleichen Vorteile, wie sie oben im Zusammenhang mit dem pneumatischen Wegaufnehmer beschrieben worden sind. Diese Meßmethode hat den Vorteil, daß sich das Piezo-Kristallelement unter Krafteinwirkung nicht spürbar bzw. sichtbar verformt. Die Dicke der Meßfüh­ lerspitze kann auf diese Weise im Verhältnis zu den vorstehend beschriebenen Lösungsvarianten um das maxi­ male Wegaufnahme-Maß reduziert werden.
Die Verwendung des piezoelektrischen Effekts bei der Kraftmessung hat darüber hinaus den Vorteil, daß das Piezoelement verhältnismäßig einfach in der Meßfüh­ lerkopf-Spitze fixiert werden kann, da keine spürbaren Verformungen des Meßwert-Aufnehmers zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist bei dieser Variante mit ein­ fachen Maßnahmen dafür zu sorgen, daß der Piezo-Kri­ stall sowohl von der einen, der Brillenfassung zuge­ wandten Seite, als auch von der anderen, der Kopfober­ fläche zugewandten Seite des Meßfühlerkopfs vorsteht. Dadurch kann der die erfindungsgemäße Vorrichtung hand­ habende Arzt bzw. Optiker beim Ansetzen der Druckmeß­ sonde zuverlässig kontrollieren, ob er den Meßfühler ungewollt mit einer zu großen Andruckkraft an die Meß­ stelle heranführt.
Mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 24 gelingt es, die Kraftverhältnisse selbst an den Stellen, an denen die Kontaktflächen zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers sehr komplex gestaltet sind, aussagekräftig zu bestimmen.
Die vorstehend diskutierten Lösungsvarianten haben sämtlich gemeinsam, daß ein Kraft- bzw. Wegaufnehmer in einen gehäuseähnlich ausgebildeten Meßfühlerkopf aufgenommen sind. Um sicherzustellen, daß der Kraft- bzw. Weg­ nehmer beim Meßvorgang frei von äußeren Zwangskräften ist, die beispielsweise vom Halter bzw. der Halterung eingeleitet werden könnten, ist es vorteilhaft, wenn zwischen Meßfühlerkopf und Halter bzw. Halterung ein Gelenk mit vorzugsweise mehreren Freiheitsgraden eingegliedert ist, so daß sich der Kraft- oder Wegaufnehmer mit seiner Sensibilisie­ rungsrichtung normal zu den jeweiligen Kontaktflächen ausrichten kann.
Bei der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 26 ist die­ ser zusätzliche vorrichtungstechnische Aufwand nicht mehr erforderlich, da bei einer Messung unter Zugrunde­ legung dieser physikalischen Effekte als Träger des Kraftaufnehmers eine flexible Folie, wie z.B. eine Kunststoffolie, Anwendung finden kann, die die vor­ stehend beschriebene Gelenkwirkung zwischen Kraftauf­ nehmer und Halter aus sich heraus besitzt. Dabei ist es besonders vorteilhaft, mit einem Sandwich-Aufbau der Folie zu arbeiten, wobei die beiden Deckfolien die Signalgeber zusammen mit den elektrischen Anschlüs­ sen tragen. Eine dazwischenliegende Schicht fungiert als eine sich den Kontaktoberflächen optimal anpassende Stabilisierungsmatrix, die die räumliche Lagezuordnung der Signalgeber gerichtet in Abhängigkeit von den auf die Folie einwirkenden Normalkräften zuläßt und be­ stimmt. Dabei kann auch bei dieser Ausgestaltung dafür Sorge getragen werden, daß der Kraft-Meßfühler nur auf einer ganz bestimmten und größenmäßig definierten Fläche zur Erfassung von Kräften sensibilisiert ist, wo­ durch reproduzierbar genau der Meßpunkt festlegbar und die gemessene Kraft in eine Druckgröße umrechenbar ist. Eine derartige Sandwich-Folie kann selbst bei Integrie­ rung der im Patentanspruch 27 genannten Signalgeber ex­ trem dünn ausgebildet werden, so daß der Sitz der Brille durch Einführung der Folie an einer Kontaktstelle zwi­ schen Fassung und Kopf des Brillenträgers nicht spürbar beeinflußt wird.
Wenn die Folie an definierten Stellen Erhebungen zur Festlegung des Meßpunkts aufweist, kann die Meßstelle noch genauer festgelegt und das Belastungsprofil über gewisse größere Kontaktstrecken noch genauer bestimmt werden.
Die dazwischenliegende Schicht ist vorteilhafterweise von einer weichen Kunststoff-Einlage gebildet, die sich unter Belastung zusammendrücken läßt. Dabei genü­ gen bei Verwendung der vorstehend erwähnten Signal­ geber bereits geringste Verformungen der weichen Kunst­ stoffeinlage, um eine ausreichend große Auflösung der Kraftmessung sicherzustellen. Insbesondere bei Anwen­ dung des kapazitiven Prinzips kommt der Meßgenauigkeit der Vorrichtung die sehr geringe Dicke der Folie ent­ gegen, da das Auflösungsvermögen eines kapazitiv arbei­ tenden Weg-Meßsystems immer größer wird, je näher die Kondensatorelemente aneinander rücken.
Bedingt durch die sehr flache Bauweise des Kraft-Meß­ fühlers kann die Überprüfung des Sitzes einer Brillen­ fassung unter Zuhilfenahme einer Einfachsonde erfol­ gen, die sequentiell an die verschiedenen Kontaktbe­ reiche zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillen­ trägers herangeführt wird, wobei die einzelnen Meß­ werte entweder in ein Protokoll eingetragen werden oder in einem Speicher abgespeichert werden. Es ist jedoch auch möglich, die Überprüfung durchzuführen, in­ dem eine Mehrfachsonde gemäß Patentanspruch 31 an die verschiedenen Kontaktstellen herangebracht wird.
Mit einer derartigen Mehrfachsonde kann beispielsweise gleichzeitig der gesamte Kontaktbereich zwischen Fas­ sungssteg und Nase auf optimalen Sitz überprüft werden. Durch die Ausrichtbarkeit der Meß­ fühler-Köpfe kann bereits eine Grob-Justierung erfol­ gen, um bei einem ggf. vorgesehenen automatischen Vor­ schub des Sammelhalters die oben bereits angesprochenen Zwangskräfte von vornherein auszuschließen.
Ebenso wie die Einfachsonde, bei der der Meßfühler­ kopf an einem Handgriff befestigt ist, ist auch bei der Mehrfachsonde ggf. durch eine Gelenkeinrichtung dafür Sorge zu tragen, daß sich die einzelnen Meß­ fühler zwängungsfrei senkrecht zur Kontaktflächen-Nor­ malen zwischen Brillenfassung und Kopf-Auflagefläche ausrichten. Dies geschieht am besten durch ein räum­ liches Gelenk, beispielsweise ein Kardangelenk. Um den Meßfühler dennoch sicher handhaben zu können, ist es vorteilhaft, die Gelenkeinrichtung mit Federein­ richtungen zumindest dann zu stabilisieren, wenn der Meßfühler an die Meßstelle herangeführt wird. Die Wei­ terbildung gemäß Patentanspruch 34 führt dann zu dem Vorteil, daß die Federstabilisierung im Zeitpunkt des Messens den Meßwert nicht mehr verfälschen kann.
Um sich bei sequentieller Untersuchung verschiedener Abstützpunkte zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers abschließend ein Gesamtbild vom Sitz der Brillenfassung machen zu können, ist die Weiter­ bildung der Vorrichtung gemäß Patentanspruch 36 von besonderem Vorteil. Über die Anzeigevorrichtung sind sämtliche hintereinander gemessene Belastungswerte im Zusammenhang sichtbar zu machen, so daß dem Arzt bzw. Optiker trotz punktueller Messungen ein überge­ ordnetes Gesamtbild vom Sitz der Brillenfassung vermit­ telt werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische schema­ tische Ansicht einer Brillen­ fassung zur Verdeutlichung der hauptsächlichen kritischen Kon­ taktpunkte zwischen Brillen­ fassung und Kopf des Brillen­ trägers,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung zur Bestimmung der Kräfte im Bereich der Kontaktflächen zwischen Brillenfassung und Kopf in der Ausführung als ma­ nuell zu handhabende Einfach­ sonde,
Fig. 3 eine im vergrößerten Maßstab gezeigte Schnittansicht des Meßfühler-Kopfs der Vorrich­ tung gemäß Fig. 2, bei einer Schnittführung entlang der Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische Teil-Schnitt­ ansicht einer weiteren Ausfüh­ rungsform der Einfachsonde,
Fig. 5 in einer der Fig. 4 ähnlichen Ansicht eine weitere Ausfüh­ rungsform der Einfachsonde,
Fig. 6 eine im vergrößerten Maßstab gezeigte perspektivische Ansicht des vorderen Bereichs der in Fig. 5 dargestellten Sonde,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch die Spitze des bei der Ausführungs­ form gemäß Fig. 5 und 6 ver­ wendeten Meßfühlers,
Fig. 8 in einer der Fig. 5 ähnlichen Darstellung eine weitere Ausfüh­ rungsform der Einfachsonde,
Fig. 9 in einer der Fig. 8 entspre­ chenden Ansicht eine der Fig. 2 entsprechenden Ausführungsform der Einfachsonde, wobei jedoch Einzelheiten des Wegaufnehmers gezeigt sind,
Fig. 10 im vergrößerten Maßstab eine Draufsicht auf einen Dehnungs­ meßstreifen, der bei der Aus­ führungsform gemäß Fig. 9 Anwen­ dung findet,
Fig. 11 eine Seitenansicht des in Fig. 10 gezeigten Dehnungsmeßstrei­ fens,
Fig. 12 einen Längsschnitt durch die Spitze des Meßfühlers der Aus­ führungsform gemäß Fig. 9, bei abgenommenem Meßfühler-Kopf-Gehäuse,
Fig. 13 eine Draufsicht der Meßfühler- Spitze gemäß Fig. 12,
Fig. 14 eine Schnittansicht des Meßfüh­ ler-Kopfes für die Ausführungs­ form gemäß Fig. 9,
Fig. 15 eine schematische Darstellung einer Gelenkeinrichtung zwi­ schen Meßfühler-Kopf und Halter,
Fig. 16 eine Ansicht des in Fig. 15 gezeigten Meßfühler-Ausschnitts von oben,
Fig. 17 eine Ansicht einer Meßfühler- Spitze, die zur Messung der Kontaktfläche zwischen Brillen­ fassung und Kopf im Bereich des Ohransatzes Anwendung fin­ det,
Fig. 18 eine im vergrößerten Maßstab gezeigte Ansicht der Einzelheit XVIII in Fig. 17,
Fig. 19 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des Meßfühlers mit einer abge­ wandelten Gestaltung der Meß­ fühler-Spitze,
Fig. 20 in einer der Fig. 20 entspre­ chenden Ansicht eine schemati­ sierte Darstellung einer weite­ ren Ausführungsform des Meß­ fühlers,
Fig. 21 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform des Meßfühlers,
Fig. 22 und 23 perspektivische Ansichten von Brillenfassungsteilen zur Ver­ deutlichung der Möglichkeiten der Sitzüberprüfung mittels der erfindungsgemäßen Druck­ meßsonde,
Fig. 24 eine schematische Darstellung einer Mehrfachsonde,
Fig. 25 eine perspektivische Ansicht der Gesamtvorrichtung zur Be­ stimmung der Kontaktkräfte zwi­ schen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers, und
Fig. 26 ein Blockschaltbild zur Ver­ deutlichung der Meßsignalver­ arbeitung in der Vorrichtung.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 eine Brillen­ fassung bezeichnet, die eine Brücke 2, zwei Stege 3, zwei Backen 4 und zwei Bügel 5 aufweist. Die schwar­ zen Pukte A kennzeichnen schematisch die für den Trage­ komfort der Brille entscheidenden Kontaktflächen zwi­ schen der Brillenfassung 1 und dem nicht näher darge­ stellten Kopf des Brillenträgers. Mit A 1 sind die Kon­ taktflächen im Bereich der Nasenflanken, mit A2 die Kontaktfläche im Bereich des Nasensattels, mit A3 die Kontaktbereiche zwischen Bügel 5 und dem oberen Bereich des Ohransatzes und mit A4 diejenigen Kontaktstellen bezeichnet, die sich hinter dem Ohr in der sogenannten Kulle des Ohransatzes befinden.
Bei richtigem Sitz der Brillenfassung am Kopf sind die Kontaktkräfte im Bereich der Kontaktflächen A so gehalten, daß die Kräfteverteilung einigermaßen sym­ metrisch vorliegt, d.h. keine Kontaktkraft-Spitzen an irgendeiner Kontaktfläche auftreten. Zur Überprü­ fung eines exakten Sitzes der Brille dient die im folgenden anhand der Fig. 2 bis 25 näher zu beschrei­ bende Vorrichtung, mit der die Kräfte im Bereich der Kontaktflächen zwischen der Brillenfassung 1 und dem Kopf des Brillenträgers exakt und reproduzierbar ge­ messen werden können.
Die in Fig. 3 gezeigte Vorrichtung stellt eine Meß­ sonde 8 dar, die im wesentlichen aus drei Teilen be­ steht. Ein griffelartiger Halter 10 trägt an seinem vorderen Ende einen Druck- bzw. Kraft-Meßfühler 12, der zumindest im Bereich der Spitze platten- bzw. blattförmig ausgebildet ist, damit er mit seiner Meß­ fühlerspitze 14 an den jeweiligen Kontaktflächen A angeordnet werden kann, ohne hierdurch am Sitz der Brillenfassung, d.h. an der räumlichen Lagezuordnung zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers etwas zu ändern. Zu diesem Zweck ist die Meßfühler­ spitze 14 extrem flach ausgebildet, was beispielsweise aus der Schnittdarstellung gemäß Fig. 3 hervorgeht. Die Höhe H 14 liegt etwa in der Größenordnung von 0,6 bis 0,8 mm, so daß beispielsweise durch Unterschie­ ben des Meßfühlers 12 unter die Brillenfassung keine spürbare Beeinträchtigung der Abstützungsverhältnisse an den anderen Kontaktflächen hervorgerufen wird.
Die Meßfühlerspitze 14 der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist zungenartig ausgebildet, um mit dem Meßfühler alle entscheidenden Kontaktflächen A zwischen Brillen­ fassung und Kopf des Brillenträgers erreichen zu kön­ nen. Um die Verschiebbarkeit des Meßfühlers 12 zwischen Hautoberfläche und Brillenfassung zu erleichtern, sind die Bestandteile der Meßfühler-Spitze abgerundet, so daß kein Verkanten oder Verhaken der Meßfühlerspitze auftreten kann. Der dritte Teil der Meßsonde 8 wird von einem Signal-Umformer mit zugehöriger Signal-Ver­ arbeitungseinrichtung gebildet, von der in Fig. 2 le­ diglich die elektrischen Anschlüsse 16 erkennbar sind.
Über den Signal-Umformer erfolgt die Umwandlung eines der Kraft im Kontaktflächenbereich A entsprechenden Signals in ein elektrisches Signal, das dann - wie später noch näher zu erläutern sein wird - in geeig­ neter Weise verarbeitet wird. Diese Umwandlung erfolgt bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 und 3 dadurch, daß ein der Kraft proportionaler Weg direkt abgegrif­ fen wird und dieser Weg dann ggf. über eine Überset­ zung in ein dazu proportionales elektrisches Signal umgewandelt wird. Der maximale Meßweg ist in Fig. 3 mit WM bezeichnet, der in der Größenordnung von 0,1 mm liegt. Der Aufbau eines derartigen Kraft-Meßfühlers soll später anhand der Fig. 9 ff. im einzelnen erläu­ tert werden. Es ist jedoch hervorzuheben, daß die Durchführung der Messung nicht auf dieses elektrome­ chanische Prinzip beschränkt ist. Vielmehr ist es mög­ lich, den Kraft-Meßfühler 12 auf der Basis weiterer physikalischer Effekte zu betreiben, was nachfolgend anhand der Ausführungsformen gemäß Fig. 4 bis 8 erläu­ tert werden soll.
Fig. 4 zeigt eine Meßsonde 20, die ebenso wie die Meß­ sonde 8 als Einfach-Meßsonde ausgebildet ist und eben­ falls einen Halter 22 und einen eigentlichen Kraft- Meßfühler 24 besitzt. Mit der Bezugsnummer 26 ist ein Anschlußkabel bezeichnet, das zu einer nicht näher dargestellten Signalverarbeitungseinrichtung führt. Bei dieser Ausführungsform trägt der Halter 22 einen in Form eines Hohlgehäuses ausgeführten Meßfühler-Kopf 28, der einen hinteren Abschnitt 30 und einen Spitzen­ abschnitt 32 aufweist, der im wesentlichen so dimen­ sioniert ist, wie die Meßfühlerspitze gemäß Fig. 2 und 3. Im Spitzenabschnitt 32 des Meßfühlers ist eine Aus­ nehmung 34 mit bevorzugterweise genau festgelegter Geometrie vorgesehen, durch die hindurch sich die Aus­ nehmung 34 ausfüllend eine Kunststoffblase 36 er­ streckt, die mit Druckgas gefüllt und an einem Druck­ sensor 38 angeschlossen ist. Über eine Druckleitung 40 erfolgt eine automatische Druckregulierung in der Kunststoffblase. Die Meßsonde 20 funktioniert derart, daß die Druckdifferenz, die bei der Belastung der Blase 36 durch die Meßkraft F M entsteht, im Gasdrucksensor 38 gemessen, dort in ein elektrisches Signal umgewan­ delt und schließlich elektrisch ausgewertet wird.
Abweichend von der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform kann auch eine weitere Ausnehmung für die Kunststoff­ blase 36 auf der der Kontaktfläche A zugewandten Seite des Meßfühler-Kopfs 28 vorgesehen sein, so daß von der Kunststoffblase 36 ausschließlich die Normalkräfte erfaßt werden, die durch die Abstützung der Brillen­ fassung am Körper 42 hervorgerufen werden. Eine mehr oder weniger große Anfangs-Andruckkraft, mit der der Meßfühler-Kopf 28 von der Bedienungsperson der Meß­ sonde gegen die Oberfläche des Körpers 42 gedrückt wird, kann dabei das Meßergebnis nicht mehr verfäl­ schen. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sich die zu messenden Kräfte in der Größenordnung von 1 bis 100 mN bewegen.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt. Die Meß­ sonde gemäß Fig. 5 ist mit 50 bezeichnet und sie be­ sitzt wiederum einen Halter 52, der als Griff ausge­ bildet sein kann. Ferner ist ein Meßfühler-Kopf 54 vorgesehen, der im Vergleich zu den vorstehend be­ schriebenen Ausführungsformen etwas vereinfacht ausge­ bildet ist. Der Meßfühler-Kopf 54 trägt eine folien­ artige Meßzunge 56, die als flexibler Meßlappen ausgebil­ det sein kann, der sich der Kontaktfläche A zwischen Körper 42 und nicht dargestellter Brillenfassung an­ schmiegen kann. Im vorderen Bereich der Meßzunge 56 ist eine definierte Erhebung 58 vorgesehen, die be­ vorzugterweise eine definierte Fläche vorbestimmten Flächeninhalts besitzt. Unterhalb dieser Fläche 58 sind Signalumformer in Form von Spulen-, Kondensator­ platten- bzw. Hall-Elementen-Paaren vorgesehen, die in einen elektrischen Schaltkreis derart eingegliedert sind, daß bei Veränderung des Abstandes der Signal­ umformer zueinander ein dem entsprechendes Signal erzeugt wird. Dies soll im folgenden näher anhand eines kapazitiv arbeitenden Signalumformers verdeut­ licht werden. Dieser Signalumformer weist gemäß Fig. 6 und 7 zwei Kondensatorplatten 60 und 62 auf, die bei unbelasteter Meßzunge 56 in einem Abstand A U zu­ einander stehen. Die Kondensatorplatten sind jeweils in einer Randschicht 64 bzw. 66 eingebettet, in der auch die Stromversorgung für die Kondensatorplatten vorgesehen ist. Zwischen den Randschichten 64 und 66 ist eine Zwischenschicht 68 vorgesehen, die aus wei­ chem Kunststoff besteht, der sich unter Belastung zusammendrücken läßt. Wenn somit die Meßkraft F M auf die Meßzunge im Bereich der Kondensatorplatten 60 und 62 einwirkt, verringert sich der Abstand zwischen den Kondensatorplatten, wodurch der Schaltkreis, in dem die Kondensatorplatten integriert sind, ein der Kraft entsprechendes Signal erzeugt, das schließlich ausge­ wertet wird. In gleicher Weise arbeitet eine derartige Meßsonde dann, wenn anstatt der Kondensatorplatten Spulenelemente bzw. Hall-Elemente verwendet werden. Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die Meßzunge 56 im Kontaktflächenbereich A durch die Biegeweichheit der Folie kräftefrei eingelegt werden kann, so daß durch die Handhabung der Meßsonde 50 keine Verfälschungen des Meßergebnisses hervorgerufen werden können.
Eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung ist in Fig. 8 gezeigt. Diese Meßsonde ist mit dem Bezugszeichen 70 gekennzeichnet und sie arbeitet nach dem Prinzip des Piezoeffektes. Bei dieser Ausführungsform trägt ein Halter 71 einen dem Meßfühlerkopf gemäß Fig. 4 im wesentlichen entsprechenden Meßfühlerkopf 72, in dessen Spitzenabschnitt 74 ein Piezoelement 76 ange­ ordnet ist, das über eine Leitung 78 und ein Anschluß­ kabel 80 an eine nicht gezeigte Auswerteschaltung ange­ schlossen ist. Das Piezoelement 76 erstreckt sich durch eine nicht näher bezeichnete Ausnehmung im Spitzen­ abschnitt 74, so daß es von der Meßkraft F M bevorzug­ terweise auf einer definierten Meßoberfläche belastet wird. Durch die mechanische Belastung des Piezoele­ ments 76 wird eine der Belastung nach einer bestimmten Gesetzmäßigkeit folgende Spannung erzeugt, die dann verstärkt und ausgewertet werden kann.
Auch bei dieser Ausführungsform kann es vorteilhaft sein, eine weitere Ausnehmung im Spitzenabschnitt 74 auf der der Kontaktfläche A zugewandten Seite für das Piezoelement 76 vorzusehen, um Meßwertverfälschungen zu minimieren.
Anhand der Fig. 9 bis 14 soll im folgenden die nach dem elektromechanischen Signal-Umformprinzip arbei­ tende Meßsonde 8 beschrieben werden, die schematisch bereits in Fig. 2 gezeigt ist. Aus diesem Grunde sind für entsprechende Teile die Bezugsziffern gemäß Fig. 2 verwendet worden. Bei dieser Ausführungsform bildet das Kernstück des Kraft-Meßfühlers 12 ein Paar von Meßzungen 82 und 84, die in den Fig. 12 und 13 im ein­ zelnen dargestellt sind. Die Meßzungen 82 und 84 er­ strecken sich im wesentlichen parallel zueinander von einem Meßfühlerkopf-Gehäuse 86 weg parallel zur Achse des Halters 10. Beide Meßzungen sind winkelförmig aus­ gebildet und stehen mit ihren Winkelabschnitten 88 bzw. 90 in festem Kontakt mit Schenkeln 92 bzw. 94 eines Signalumform-Elements 96, das im einzelnen in Fig. 12 gezeigt ist. Zu diesem Zweck sind Befestigungs­ schrauben 98 bzw. 100 vorgesehen. Die Schenkel 92 und 94 werden von einem jochartigen Steg 102 überbrückt, der als definierte Biegestelle fungiert. Der jochför­ mige Steg 102 trägt einen Dehnungsmeßstreifen 104, der in den Fig. 10 und 11 dargestellt ist. Der Deh­ nungsmeßstreifen kann entweder aufgeklebt oder auch aufgedampft sein und er ist über elektrische Leitungen 106 an eine elektrische Auswerteschaltung angeschlos­ sen.
Man erkennt aus der Darstellung gemäß Fig. 9, daß bei Beaufschlagung der oberen Meßzunge 84 durch die Meß­ kraft F M das Signal-Umformelement 96 einer durch die winkelförmige Gestaltung der Meßzungen übersetzten Biegebeanspruchung unterworfen wird, die im Bereich des jochartigen Steges 102 eine Zugkraft hervorruft, die vom Dehnungsmeßstreifen 104 abgegriffen wird.
Zur Bereitstellung eines definierten Kraftangriffs­ punktes weist die obere Meßzunge 84 im Bereich ihres auskragenden Endes eine vorstehende Fläche 108 auf, die in Anlagekontakt mit dem entsprechenden Abschnitt der Brillenfassung gebracht werden soll. Da die Dicke der Meßzunge 84 lediglich im Bereich zwischen 0,2 und 0,5 mm liegt, bildet die untere Meßzunge 82 - wie aus Fig. 13 deutlicher hervorgeht - eine Einfassung für die obere Meßzunge 84. Zu diesem Zweck weist die untere Meßzunge 82 eine Ausnehmung 110 auf, die der Kontur der oberen Meßzunge 84 angepaßt ist, so daß letztere von einem um die Meßzunge 84 herumlaufenden Einfas­ sungssteg vor unkontrollierten Belastungen geschützt ist.
Die Befestigung der in den Fig. 12 und 13 gezeigten Montageeinheit aus Meßzungen 82 und 84 und Signal-Um­ form-Element 96 am Meßfühlerkopf-Gehäuse 86 geht im einzelnen aus Fig. 14 hervor. Hier ist mit strichpunk­ tierten Linien diese Einheit dargestellt. Über ein Paar von schematisch angedeuteten Schrauben 114 und 116, sowie über ein Schraubenpaar 118 erfolgt eine fest Einspannung des Winkelabschnitts 88 im hinteren unteren Teil des Gehäuses 86, das mit einer Aufnahme­ öffnung 120 für den Funktionseingriff mit dem Halter 10 ausgestattet ist.
Die in den Fig. 9 bis 14 gezeigte Meßsonde 8 gibt dann exakt die Kontaktkräfte zwischen Brillenfassung und Körper 42 des Brillenträgers wieder, wenn das Gehäuse 86 des Meßfühlerkopfs frei von denjenigen Kräften gehalten ist, die über den Haltergriff auf die Kontakt­ fläche A aufgebracht werden. Um derartige äußere Kräfte kleinzuhalten, die das Meßergebnis verfälschen könnten, wird vorteilhafterweise zwischen Halter und Meßfühler­ kopf-Gehäuse eine Gelenkeinrichtung mit mehreren Dre­ hungs-Freiheitsgraden zwischengeschaltet. Ein Ausfüh­ rungsbeispiel einer derartigen Gelenkeinrichtung ist in den Fig. 15 und 16 gezeigt. Sie umfaßt ein erstes Drehgelenk 122 und ein zweites Drehgelenk 124. Das erste Drehgelenk 122 besitzt eine Gelenkachse 126, die senkrecht auf der vertikalen Symmetrieebene 128 der Meßsonde steht. Die Gelenkachse 130 des zweiten Drehgelenks 124 fällt mit der Achse des Halters 10 zusammen. Der Halter weist zur Ausbildung des Dreh­ gelenks 124 eine Führungsbohrung 132 auf, in die ein Gelenk-Zwischenelement 134 eingreift. Das der Bohrung 132 abgewandte Ende dieses Zwischenelements 134 bildet die erste Hälfte 136 des als Scharnier ausgebildeten ersten Drehgelenks 122 aus. Die zweite Hälfte 138 des Scharniers wird von einem Ende eines Anschlußzapfens 140 des Gehäuses 86 gebildet. Das Scharnier wird durch eine Spiralfeder 142 stabilisiert. Diese Drehbewegung des Zapfengelenks 124 wird durch einen Anschlag- und Führungsstift 144 begrenzt, der in einer Kulisse 146 eines Führungsansatzes 148 des Halters 10 gleiten kann. Die Gelenkeinrichtungen 122 und 124 werden von einem Faltenbalg 150 abgedeckt, um die beweglichen Teile vor äußeren Einflüssen zu schützen.
Unter Zuhilfenahme dieser Gelenke 122, 124 kann der Halter 10 manuell nahezu frei von irgendwelchen Zwangs­ kräften an jede Stelle der zu untersuchenden Kontakt­ flächen A herangeführt werden, wobei sich die Spitze des Meßfühlers an den Untergrund gut anschmiegt. Zur Ver­ besserung des Meßergebnisses kann eine zusätzliche Einrichtung vorgesehen werden, die beim Meßvorgang selbst dafür sorgt, daß die Federstabilisierung des Gelenks 122 unter dessen Entarretierung außer Funktion gesetzt wird.
Vorstehend wurden Meßsonden beschrieben, die zumin­ dest auf einer Seite eine ebene Auflagefläche aufwei­ sen. Durch die zungenförmige Gestaltung eignet sich diese Formgebung selbst dafür, Kontaktkräfte in mehr­ fach gekrümmten Oberflächenbereichen zu messen. In den Fig. 17 bis 20 sind weitere Ausführungsbeispiele von Meßfühlern gezeigt, die sich insbesondere zur Mes­ sung der Kontaktkräfte an komplex gekrümmten Auflage­ flächen eignen. In Fig. 17 ist mit der Bezugsziffer 152 eine Meßfühlerspitze bezeichnet, die wiederum zwei Meßzungen 154 und 156 zur elektromechanischen Signal­ umwandlung aufweist. Die Meßfühlerspitze 152 ist so ausgebildet, daß sie sich insbesondere zur Messung der Kontaktkräfte zwischen Brillenfassung und dem Kopf des Brillenträgers im Bereich 158 des Ohransatzes am Schädel des Brillenträgers eignet. Zu diesem Zweck sind die äußeren Enden der Meßzungen 154 und 156 gebo­ gen, so daß sie sich von der Form her der Kulle 160 des Ohres 162 anschmiegen. Die bewegliche Meßzunge 156 weist wiederum eine Erhebung 164 auf, an der die Meßkraft F M eingeleitet werden soll. Man erkennt aus der Darstellung, daß bei Einleitung dieser Meßkraft eine Relativverschiebung zwischen den Meßzungen 154 und 156 erfolgt, die dann mittels eines Signal-Umform- Elements in ein der Kraft entsprechendes elektrisches Signal umgewandelt werden kann.
In Fig. 19 ist eine weitere Variante der Gestaltung des Spitzenabschnitts der Meßzungen gezeigt. Die Meß­ zungen sind mit den Bezugszeichen 164 und 166 bezeich­ net. Bei dieser Ausgestaltung erfolgt nicht nur eine Anpassung der Meßzungengestaltung an die Formgebung des Ohransatzes in einer Ebene senkrecht zur Ohran­ satz-Linie, sondern darüber hinaus in einer Ebene, in der der Ohransatz selbst liegt. Der Spitzenabschnitt der Meßzunge 164 erhält somit die Gestalt einer Teil- Torusfläche, wobei auch bei dieser Ausgestaltung die Möglichkeit eröffnet ist, die bewegliche Meßzunge 166 mit einem Einfassungssteg 168 zu umgeben.
Die Ausgestaltung der Meßfühler-Spitze gemäß Fig. 17 bis 19 ist auch für all diejenigen Fälle möglich, in denen keine relativ zueinander be­ weglichen Meßzungen verwendet werden, sondern bei denen sich ein Gehäuse des Meßfühlerkopfs bis in den Spit­ zenbereich der Meßsonde fortsetzt. Dies ist schema­ tisch in Fig. 20 gezeigt. Mit der Bezugsziffer 170 ist generell ein Meßfühlerkopf bezeichnet, der eine Spitze 172 trägt, die der Oberflächengestaltung des Kopfabschnitts angepaßt ist, an dem die Messung des Brillensitzes vorgenommen werden soll. In diesem Spitzenabschnitt 172 ist ein Kraftaufnehmer 174, bei­ spielsweise in Form eines Piezoelements oder einer Kunststoffblase angeordnet, der über eine nicht darge­ stellte Anschlußleitung mit einem Signalumformer 176 gekoppelt ist.
Um an allen Kontaktflächen A in optimaler Weise die Kontaktkräfte messen zu können, kann ein Sortiment von Meßfühler-Zungen oder Meßfühler-Spitzenabschnitten mit unterschiedlicher Formgebung hergestellt und dem Arzt bzw. Optiker zur Verfügung gestellt, damit dieser einen Halter mit verschiedenen Meßfühlerspitzen be­ stücken kann.
In Fig. 21 ist schematisch eine weitere Ausführungs­ form eines Kraft-Meßfühlers gezeigt, bei dem die Um­ wandlung der Eingangsgröße wiederum auf elektromecha­ nischem Wege in ein der Meßkraft F M zugeordnetes Ausgangssignal erfolgt. Bei dieser Ausführungsform sind wiederum zwei Meßzungen 180 und 182 vorgesehen, die als Wegaufnehmer fungieren. Abweichend von der Ausführungsform gemäß den Fig. 2, 3 und 9 bis 14 sind beide Meßzungen 180 und 182 beweglich in einem Meß­ fühlerkopf 184 gelagert. Hierzu ist eine gemeinsame Achse 186 vorgesehen, um die die Meßzungen 180 und 182 verschwenkbar sind. Jede Meßzunge ist als zweiar­ miger Hebel ausgebildet. Die dem auskragenden Ende entgegengesetzten Hebelabschnitte 188 und 190 sind fest mit einem Signal-Umform-Element 192 gekoppelt, das bei Belastung der Meßzungen 180, 182 durch die Meßkraft F M unter Zug gesetzt wird. Das Signal-Umform­ element 192 kann wiederum einen Dehnungsmeßstreifen tragen oder aber als Piezoelement ausgebildet sein. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß selbst dann, wenn die oben beschriebene Gelenkeinrich­ tung zwischen Meßfühlerkopf und Halter nicht vorge­ sehen ist, ausschließlich die Normalkraft im Bereich der Kontaktflächen A erfaßt und gemessen wird.
In den Fig. 22 und 23 wird gezeigt, wie eine Einfach- Meßsonde der Reihe nach Messungen an verschiedenen Kontaktflächen vornimmt. Um die Zahl der zeitlich aufeinan­ derfolgenden Meßvorgänge bei der Überprüfung des Sitzes der Brillen­ fassung zu reduzieren, dient die in Fig. 24 dargestellte Weiter­ bildung der Vorrichtung. Diese mit der Bezugsnummer 200 bezeichnete Meßsonde ist als Mehrfach-Meßsonde ausgebildet. Auf einem Träger 202, der auf einem bewegbaren Schlitten 204 sitzen kann, ist ein Mehrfach-Meßkopf 206 montiert, der eine Vielzahl von Druck-Meßfühlern 208 bis 212 trägt, die identisch wie die vorstehend beschriebenen Druck- bzw. Kraft-Meßfühler ausge­ bildet sein können. Die Kraft-Meßfühler 208 bis 212 sind vorzugsweise über Gelenke 214 bis 218 an zuge­ ordnete Meßfühler-Köpfe 220 bis 224 angeschlossen, die vorzugsweise grob bezüglich des Mehrfach-Meßkopfs 6 ausrichtbar sind. Mit dieser Vorrichtung gelingt es, an mehreren Kontaktflächen A gleich­ zeitig die Kraft- bzw. Druckmessung vorzunehmen, was insbesondere im Bereich der Brillenbrücke 2 von beson­ derem Vorteil ist.
Fig. 25 zeigt eine Meßanlage, bestehend aus der Druckmeßsonde 8 und einem bevorzugterweise trag­ baren Meßgerät 220, das neben der oben bereits erwähn­ ten Auswerteschaltung für das vom Meßfühler erzeugte Signal einen Bildschirm 222 aufweist, mit der die Ein­ zelmessungen übersichtlich in der Gesamtheit darge­ stellt werden können.
Die Meßanlage kann in zwei Betriebsarten betrieben werden, und zwar im Meß- und im Eichbetrieb. In Fig. 26 sind Bauteile der Meßanlage gemäß Fig. 25 anhand eines Blockschaltbildes dargestellt, das den Signalfluß der Meßsignale veranschaulicht. Man erkennt aus dieser Darstellung, daß das bei 230 in die Vor­ richtung gegebene Meßsignal über einen Meßverstärker 232 unter Zuhilfenahme eines Oszillators 234 auf einen Operationsverstärker 236 gegeben wird. Es erfolgt eine Signalaufbereitung mit Hilfe eines A/D-Wandlers 238 zur Umformung der analogen Meßspannung in ein digi­ tales Signal. Man erkennt ferner ein Bildverarbeitungs­ system bestehend aus einem Bildschirmcontroller 240 mit Zeichengenerator und einer Einheit 242 für das Timing der Vertikal- und Horizontal-Synchronisationssignale für den Bildschirm 222. Die Steuerung der Bildverar­ beitung und des Bildschirmmonitors erfolgt über einen Mikroprozessor 244 der auch die Steuerung eines D/A-Wandlers 246 zur Umwandlung der digitalen Meßwerte in die analoge Korrek­ turspannung für eine automatische Nullabgleichung übernimmt. Die Meßanlage besitzt somit ein Regelteil zur automatischen Nachei­ chung der Meßfühler während des Betriebs. Ein Netzteil 252 über­ nimmt die Versorgung der Einheiten mit geeigneter Betriebsspannung.
Mit der Bezugsziffer 248 ist ein Startlogikblock ge­ kennzeichnet, der die Signalverarbeitung auslöst. Die­ ser Startlogikblock wird von einem Taster 250 ange­ steuert, der sich bevorzugterweise am Halter 8 berin­ det, wie dies in den Figuren dargestellt ist.
Wie in den Fig. 8 und 9 schematisch angedeutet, kann die Meßfühlerspitze mit einem Kunststoffhäubchen 75 bzw. 85 abgedeckt werden, um die empfindlichen Teile der Meßsonde vor äußeren Einwirkungen abzuschirmen.
In Abwandlung der vorstehend beschriebenen Ausführungs­ beispiele kann die Vorrichtung auch so ausgebildet sein, daß ein oder mehrere Kraft-Meßfühler als geson­ derte Elemente an den infragekommenden Kontaktstellen zwischen Brillenfassung und Kopf des Brillenträgers angebracht und über elektrische Anschlüsse mit einer Signal-Auswerteschaltung verbunden werden. Wenn die Anschlüsse hergestellt sind, wird die Brillenfassung aufgesetzt, wonach die einzelnen Kräfte an den betref­ fenden Kontaktstellen nacheinander bzw. gleichzeitig bestimmt und abgerufen werden können.
In weiterer Abwandlung der gezeigten Ausführungsformen ist es auch möglich, die Gelenkeinrichtung zusätzlich zu den Gelenken mit rotatorischen Freiheitsgraden auch mit Gelenken mit translatorischen Freiheitsgraden zu versehen, um eine optimale Anschmiegung des Meßfühlers frei von Zwangskräften zu erzielen.
Die Erfindung schafft somit eine Vorrichtung zur Über­ prüfung des einwandfreien Sitzes einer Brillenfassung am Kopf des Brillenträgers. Die Vorrichtung weist zu­ mindest einen platten- bzw. blattförmigen Kraft- bzw. Druck-Meßfühler auf, der an einem Halter angeordnet und an die jeweiligen Kontaktflächen zwischen Fassung und Kopf bringbar ist. Mit der Vorrichtung gelingt es, die tatsächlich an den einzelnen Kontaktstellen auftretenden Kräfte und Drücke exakt und reproduzier­ bar zu bestimmen, indem beispielsweise die Fassung geringfügig angehoben, der Meßfühler an die betref­ fende Kontaktstelle herangeführt und die Fassung wieder auf- bzw. abgesetzt wird. Aufgrund der geringen Bau­ höhe des Kraft-Meßfühlers können nacheinander die ein­ zelnen Kontaktbereiche zwischen Fassung und Kopf über­ prüft werden, ohne dadurch an der beim Tragen der Brille vorliegenden räumlichen Lagezuordnung zwischen Fas­ sung und Kopf etwas zu ändern.

Claims (37)

1. Vorrichtung zur Bestimmung der Kräfte im Bereich der Kontaktflächen zwischen einer Brillenfassung und dem Kopf eines Brillenträgers, gekennzeichnet durch zumindest einen platten- bzw. blattförmigen Kraft-Meß­ fühler (12; 24; 72), der an die jeweiligen Kontakt­ flächen (A) zwischen Fassung (1) und Kopf bringbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kraft-Meßfühler (12; 24; 72) an einem Halter (10; 22; 52; 71) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kraft-Meßfühler über ein Gelenk (122, 124; 214; 216; 218) mit vorzugsweise mehreren Frei­ heitsgraden am Halter (10; 22; 52; 72; 220; 222; 224) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler einen zungenar­ tig ausgebildeten Spitzenfortsatz (14) hat, mit dem er zwischen Brillenfassung und Kopf schiebbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler (12; 24; 56; 72; 84; 156; 170; 182) eine definierte Meß- Auflagefläche (36; 58; 76; 108; 164; 174) hat.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler (164, 166; 170, 172) an seinem auskragenden Ende eine der Kopfoberfläche im Kontaktbereich (A) zur Brillenfas­ sung (1) angepaßte Formgebung hat.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler elek­ tromechanisch arbeitet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kraft-Meßfühler zwei an einem Meßfühler­ kopf (86) befestigte, im wesentlichen parallel zuein­ ander angeordnete Tastzungen (82, 84; 154, 156; 164, 166; 184, 180) aufweist, deren Relativverschiebung zueinander mittels eines elektrischen Meßwert-Signal­ umformers (104; 192) meßbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Tastzungen mit ihren der Meß­ stelle (A) abgewandten Enden (88, 90; 188, 190) in Funktionskontakt mit einem Meßwert-Signalumformer stehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tastzungen (180, 182) auf ein im Meßfüh­ lerkopf (184) angeordnetes Piezokristallelement (192) einwirken.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tastzungen (82, 84) auf ein im Meßfühler­ kopf (86) angeordnetes Signalumformelement (96) wir­ ken das mit einer definierten Biegestelle (102) ver­ sehen ist, auf der ein Dehnungsmeßstreifen (104) auf­ gebracht, vorzugsweise aufgedampft ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Signalumformelement von einem U-för­ migen Bügel (96) gebildet ist, mit dessen dickeren Schenkeln (92, 94) die beiden Tastzungen (82, 84) ver­ bunden sind und dessen dünnerer Verbindungssteg (102) die Biegestelle ausbildet.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Tastzungen zusammen mit dem Signalumformelement (96) fest mit dem Meßfühler­ kopf (86) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastzungen (180, 182) derart mit dem Meßwert-Signalumformer (192) verbunden sind, daß die Belastungen der beiden Tastzungen am Signalumformer addiert werden.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die fest mit dem Meßfühlerkopf (86) ver­ bundene Tastzunge (82) eine von einem umlaufenden Rand­ steg (112) begrenzte Aufnahme-Ausnehmung (110) für die andere, bewegliche Tastzunge (84) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler (24) pneumatisch arbeitet.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kraft-Meßfühler einen zungenartig auskragenden hohlen Meßfühlerkopf (28) hat, in dessen Spitze (32) eine mit Druckgas gefüllte Kunststoffblase (36) aufgenommen ist, die zur Festlegung des Meßpunkts (A) aus der Spitze vorsteht und mit einem ebenfalls im Meßfühlerkopf (24) aufgenommenen Drucksensor (38) gekoppelt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kunststoffblase (36) von beiden Ober­ flächen der zungenartigen Spitze (32) des Meßfühler­ kopfs vorsteht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze (32) des Meßfühlerkopfs (24) zumindest eine Ausnehmung (34) zur Ausbildung einer definierten vorstehenden Meßfläche der Kunst­ stoffblase (36) aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Drucksensor (38) ein elektrisches Signal abgibt.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler (70) piezoelektrisch arbeitet.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kraft-Meßfühler einen zungenartig auskragenden hohlen Meßfühlerkopf (72) hat, in dessen Spitze (74) ein Piezoelement (76) gehalten ist, das an eine Spannungs-Auswerteschaltung angeschlossen ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Piezoelement (76) auf beiden Seiten des Meßfühlerkopfs (72) durch entsprechend geformte Ausnehmungen vorsteht.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Piezoelement der Formgebung der Meßspitze entsprechend ausgebildet ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kunststoffhaube (75; 85) zur Abdeckung zumindest der Meßfühlerspitze vorge­ sehen ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraft-Meßfühler (50) induktiv, kapazitiv oder nach dem Hall-Effekt arbeitet.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch einen Meßfühlerkopf (54), der eine vorzugsweise mehrschichtige Meßzunge (56) trägt, in deren äußeren Schichten (64, 66) Paare von Signalgebern in Form von an eine elektrische Auswerteschaltung angeschlossenen Spulen-, Kondensator- bzw. Hall-Elementen zueinander fluchtend angeordnet sind, deren gegenseitiger Abstand unter Krafteinwirkung durch Verformung zumindest einer dazwischenliegenden Schicht (68) veränderbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Meßzunge (56) aus drei Schichten aufgebaut ist, die jeweils aus Kunststoff bestehen.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalgeber zusammen mit den elektrischen Anschlüssen in die äußeren Schichten (64, 66) eingelassen sind, von denen zumindest eine vor­ zugsweise eine Erhebung ( 58) zur Ausbildung einer de­ finierten Meßfläche zur Einleitung der Meßkraft (F M) aufweist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den äußeren Schichten liegende Schicht (68) von einer weichen Kunststoff-Einlage gebildet ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kraft-Meßfühler (208 bis 212) vorgesehen sind, die an einem vorzugs­ weise antreibbaren Sammelhalter (202) mit vorzugsweise ausrichtbaren Meßfühlerköpfen (220 bis 224) befestigt sind.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Meßfühlerkopf (86; 28; 72; 54; 208 bis 212) eine Gelenkeinrichtung (122; 214, 216, 218) an den Halter (10, 22, 52; 71; 202) angeschlossen ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gelenkeinrichtung (122) zumindest um eine Bewegungsachse (126) federstabilisiert ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Federstabilisierung unter Entarre­ tierung der Gelenkeinrichtung für den Meßvorgang auf­ hebbar ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des Meßfühlers eine Dicke unter 0,75 mm hat.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, gekennzeichnet durch eine mit einer Signalauswerte­ schaltung verbundenen Speichervorrichtung zur Abspei­ cherung verschiedener nacheinander oder gleichzeitig gemessener Meßwerte und durch eine Anzeigevorrichtung (222) zur gleichzeitigen Darstellung aller abgespei­ cherten Meßwerte.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 36, gekennzeichnet durch einen Taster (250), der am Halter (10; 22; 52; 72; 202) angebracht ist und mit dem eine Meßsignal-Verarbeitungseinrichtung in verschiedene Betriebsarten steuerbar ist.
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