DE3624244A1 - Verschluss aus kunststoff mit garantieband - Google Patents

Verschluss aus kunststoff mit garantieband

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DE3624244A1 DE19863624244 DE3624244A DE3624244A1 DE 3624244 A1 DE3624244 A1 DE 3624244A1 DE 19863624244 DE19863624244 DE 19863624244 DE 3624244 A DE3624244 A DE 3624244A DE 3624244 A1 DE3624244 A1 DE 3624244A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verschluss aus Kunststoff zum direkten oder mittelbaren Aufbringen auf den Hals eines Behältnisses, wobei der Verschluss mit Mitteln versehen ist, die ihm erlauben zwei Lagen bezüglich des Behältnishalses einzunehmen, nämlich einer bezüglich des oberen Rands des Halses höheren, durch ein Garantieband gesicherte Garantielage und einer zweiten tieferen Gebrauchslage.
Es sind eine grosse Menge von Verschlüssen mit Garantieband am unteren Rand des Verschlusses bekannt, die mittels rätschenartigen Verzahnungen mit dem Behältnis in Wirkverbindung stehen und den Verschluss gegen Abschrauben aus der Garantielage sichern. Zur Dokumentation wird auf die DE-A 24 56 931, 29 04 181 sowie US-A-39 86 634 hingewiesen. Hierbei handelt es sich durchwegs um Drehverschlüsse.
Wegen der einfacheren Handhabung sind aber in den letzten Jahren die Schnappscharnierverschlüsse immer stärker aufgekommen. Dieselben sollen aber nicht nur gegen Abschrauben gesichert werden, sondern auch gegen Aufklappen des Deckels. Einfach und naheliegend liesse sich dies lösen durch das Anbringen von zwei Garantiebändern, von denen das eine den Verschluss gegen Abschrauben, das zweite Garantieband den Verschluss gegen Aufklappen sichern würde. Dies ist aber aus Gründen der Verständlichkeit der Handhabung sowie der Herstellungs­ technik nicht erwünscht.
Die zweistufigen Drehverschlüsse der oben aufgeführten Art vermögen keinen Hinweis auf die Lösung des Problems für Scharnierverschlüsse zu geben.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Verschluss der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, der auch für Scharnierverschlüsse geeignet ist.
Diese Aufgabe löst ein Verschluss gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 der sich dadurch auszeichnet, dass der Verschluss einen Unterteil mit einer Ausgussöffnung und eine durch ein Scharnier mit dem Unterteil verbundene Verschlusskappe aufweist, die in geschlossenem Zustand die Ausgussöffnung verschliesst und überdeckt, wobei an der Kappe mindestens ein Verriegelungselement angebracht ist, das am Unterteil angebrachten Eingriff fasst und in Gebrauchslage durch den oberen Rand des Behältnishalses direkt, oder mittelbar durch den Rand eines auf dem Hals angebrachten Zwischenstückes mit Ausgussöffnung, vom Eingriff gelöst ist.
In der Zeichnung sind zwei prinzipielle Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt und anhand der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
Fig. 1 zeigt einen einteiligen Scharnierverschluss in Seitenansicht teilweise geschnitten in der Garantielage und
Fig. 2 in der Gebrauchslage.
Fig. 3 zeigt denselben Verschluss in geöffnetem Zustand in Seitenansicht.
Fig. 4 zeigt einen einteiligen Scharnierverschluss mit einem Zwischenstück in Seitenansicht teilweise geschnitten, in der Garantielage und
Fig. 5 in der Gebrauchslage.
Fig. 6 zeigt denselben Verschluss in geöffnetem Zustand in Seitenansicht. In
Fig. 7 ist das Zwischenstück für sich allein halbwegs geschnitten in Seitenansicht dargestellt.
Der eigentliche Scharnierverschluss besteht aus dem bekannten Elementen Unterteil 1, Kappe 2 und Scharnier 3. Der Unterteil 1 weist einen äusseren Mantel mit an der Innenseite vorgesehenen Verbindungsmitteln für die Befestigung auf einen Behälter B. In der Ausführung gemäss den Fig. 1-3 ist das Verbindungsmittel ein Innengewinde 4, welches auf das Aussengewinde 5 des Behälters B passt. Ein lippenförmiger Dichtring 6 liegt an der Innenseite des Behälterhalses an und verhindert den Austritt des im Behälter abgefüllten Produktes gegen aussen und in den Bereich zwischen Unterteil 1 und der Kappe 2. Das abgefüllte Produkt kann somit das Behältnis nur durch die Ausgussöffnung 7 verlassen, die sich in dem über die Oberkante des Dichtringes 6 hochgezogenen Ausguss 8 befindet.
Die Ausgussöffnung 7 wird durch eine Kappe 2 überdeckt. In der Kappe 2 ist ein Dichtorgan vorhanden, welches ein zapfenartiger Dorn sein könnte oder, wie in der dargestellten Ausführung gezeigt, eine ringförmige Dichtungswand 9 ist. Diese umgreift im geschlossenen Zustand des Verschlusses den Ausguss 8 im oberen Bereich. Zur Verbesserung der Dichtigkeit dient die Dichtwulst 10.
Auf der dem Scharnier 3 gegenüberliegenden Seite der Kappe 2 ist an derselben eine Zunge 11 mit endständigen Haken 12 angebracht. Zunge 11 und Haken 12 bilden ein Verriegelungselement, welches durch einen Durchbruch 13 im Unterteil 1 einen Eingriff 14 fasst und somit das Oeffnen der Kappe 2 in der Garantielage gemäss Fig. 1 verunmöglicht. Der Eingriff 14 hat die Form einer Nase die gegenüber dem Dichtring 6 nach aussen vorsteht.
Am unteren Rand des Unterteiles 1 ist ein einstückig mit dem Verschluss verbundenes Garantieband 15 angeformt. Dieses umfasst den Hals des Behältnisses und hat eine Abreisslasche zur Entfernung des Garantiebandes 15. Wie aus dem eingangs zitierten Stand der Technik bekannt, ist das Garantieband auf der zum Behältnishalses gerichteten Seite mit einer Profilierung, beispielsweise eine sägezahnartige Verzahnung, versehen. In der Zeichnung ist diese Verzahnung des Garantiebandes nicht sichtbar, hingegen ist die mit jener Verzahnung zusammenwirkende Profilierung 16 des Behältnishalses in den Fig. 2 und 3 zu sehen.
Der Verschluss, der in der vollständig geöffneten Lage in einer Spritzgussmaschine gefertigt ist, wird im geschlossenen Zustand auf das gefüllte Behältnis aufgesetzt und zugeschraubt bis der untere Rand des Garantiebandes 15 am Behälter anliegt. Nun befindet sich der Verschluss in der Garantielage. Wegen des Eingriffs der Verzahnung am Garantieband 15 mit der Verzahnung am Behälterhals lässt er sich nicht mehr abschrauben. Das Verriegelungselement 11, 12 an der Kappe 2 fasst in den Eingriff 14 am Unterteil 1 und verunmöglicht das Oeffnen der Kappe.
Reisst man nun das Garantieband 15 ab, lässt sich der Verschluss in die tiefere Gebrauchslage hinunterschrauben. Bei dieser Bewegung läuft der Haken 12 mit seiner abgeschrägten Auflauffläche auf den oberen Rand des Behälterhalses auf und wird von diesem radial nach aussen aus dem Eingriff 14 gedrückt (Fig. 2). Der Verschluss ist nun in der Gebrauchslage und lässt sich einfach um die Schwenkachse des Scharniers 3 auf- und zuklappen, wie dies bei handelsüblichen Scharnierverschlüssen gebräuchlich ist.
Selbstverständlich funktioniert diese Anordnung auch bei einem Schnappscharnierverschluss.
In den Fig. 4-6 ist ein gleicher Scharnierverschluss auf einen Behälter B dargestellt wie in den Fig. 1-3. In manchen Fällen hat der Verschlusshersteller auf die Gestaltung des Behälterhalses keinen Einfluss. Um trotzdem in den Genuss der Vorteile des oben beschriebenen Verschlusses mit einer Garantielage und einer Gebrauchslage zu kommen, kann auf das Behältnis ein Zwischenstück aufgesetzt werden, welches eine Adaptierung auf einen beliebigen Behälterhals möglich macht.
Im Gegensatz zur erstbeschriebenen Variante ist die Kontur des Verschlusses nicht konisch sonder zylindrisch, doch sind fast beliebig andere Formgestaltungen möglich. Völlig identisch mit der ersten Ausführungsform ist die Gestaltung der Kappe 2, des Scharniers 3, des Ausgusses 8 mit der Oeffnung 7 und des Verriegelungselementes 11, 12. Anders hingegen ist der Unterteil 1. Dieser hat kein Innengewinde, sondern mehrere Nasen oder einen Sprengring 20 der ein hakenförmiges Querschnittsprofil aufweist. Der Ring oder die Nasen sind einstückig mit dem Unterteil gefertigt, und wirken als Arretierungsorgane.
Auf den Behälterhals 21 ist ein Zwischenstück 22 form- und oder kraftschlüssig aufgepresst. Am unteren Ende des Zwischenstückes ist ein Garantieband 15 angeordnet. Das Zwischenstück hat die Form eines zylindrischen Ringes mit einer radial nach innen ragenden Schulter 23, die auf dem Rand des Behälterhalses 21 aufliegt. Das unten am Zwischenstück angeordnete Garantieband 15 ist wie im ersten Beispiel am Verschlussunterteil 1, über Stege 17 oder über eine ringförmige Brücke 24 mit dem Unterteil 1 verbunden. In diesem Beispiel verlaufen die Stege 17 oder die Brücke 24 jedoch nicht axial, sondern radial nach aussen, so dass das Garantieband 15 wiederum fluchtend unterhalb der Aussenwand des Verschlussunterteiles 1 liegt.
Das Zwischenstück 22 hat ein erstes oberes 25 und ein zweites unteres Arretierungsorgan 26 in der Form von zwei ringförmigen Ausbuchtungen. Die Querschnittsform dieser ringförmigen Ausbuchtungen ist identisch und wiederum in der Gestalt eines rechtwinkligen Dreiecks. Im Gegensatz zum Sprengring 20 am Verschlussunterteil 1 ist hier die radial nach aussen gerichtete Horizontalfläche unten.
Der vollständig geschlossene Verschluss wird nun auf dem mit dem Zwischenstück 22 versehenen Behälterhalses aufgepresst, bis der Sprengring 20 des Unterteiles 1 über das erste Arretierungsorgan 25 am Zwischenstück 22 schnappt. In dieser Garantielage des Verschlusses kann er nicht mehr vom Behälter B bzw. vom Zwischenstück 22 abgezogen werden, weil nunmehr die beiden radial nach innen gerichteten Flächen des Sprengringes und der Arretierung des Zwischenstücks eben aufeinander liegen. Die Kappe 2 lässt sich, wie im ersten Beispiel beschrieben nicht öffnen, weil der Haken 12 durch den Durchbruch 13 in den Eingriff 14 am Unterteil fasst. Nach unten lässt sich der Verschluss auch nicht verschieben, weil er auf dem Garantieband 15 aufliegt, welches seinerseits mit dem auf dem Behältnis befestigten Zwischenstück verbunden ist.
Reisst man nun das Garantieband 15 ab, so lässt sich der Verschluss durch Druck auf die Kappe in axialer Richtung verschieben. Hierbei gleitet der Sprengring 20 mit seiner zur Axialrichtung geneigten Auflauffläche über die geneigte Fläche der, als zweites Arretierungsorgan dienende, ringförmigen Ausbuchtung 26. Nun greift der Sprengring 20 hinter das zweite Arretierungsorgan 26 und liegt auf dem Zwischenstück auf. Dabei löst der Rand des Zwischenstücks automatisch den Haken 12 vom Eingriff 14, so dass jetzt die Kappe 2 ohne weiteres geöffnet werden kann.
Ein derartiger Verschluss, der lediglich in axialer Richtung verschoben werden muss, um von der Garantielage in die Gebrauchslage zu gelangen, kann auch noch mit entsprechenden Nuten und Leisten oder Nocken, die in die Nuten eingreifen gegen Verdrehen gesichert werden, falls dies für eine bestimmte Positionierung des Verschlusses auf den Behälter erwünscht ist.
Selbstverständlich kann auch der Verschluss der ersten Variante mit einem Sprengring versehen sein, falls entsprechend der Behälterhals erste und zweite Arretierungsorganen, entsprechend dem vorbeschriebenen Zwischenstück, aufweist.
Eine äquivalente Lösung kann anstelle eines Garantiebandes eine Garantiesicherung eine Form mehrerer Teilelemente, die nicht weggerissen, sondern beim verschieben des Verschlusses aus der Garantielage lediglich nach aussen gedrückt werden, aufweisen.

Claims (9)

1. Verschluss aus Kunststoff zum direkten oder mittelbaren Aufbringen auf den Hals eines Behältnisses, wobei der Verschluss mit Mitteln versehen ist, die ihm erlauben zwei Lagen bezüglich­ des Behältnishalses einzunehmen, nämlich einer bezüglich des oberen Randes des Halses höhere, durch ein Garantieband (15) gesicherte Garantielage und einer zweiten, tieferen Gebrauchslage, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss einen Unterteil (1) mit einer Ausgussöffnung (7) und eine durch ein Scharnier (3) mit dem Unterteil verbundene Verschlusskappe (2) aufweist, die in geschlossenem Zustand die Ausgussöffnung verschliesst und überdeckt, wobei an der Kappe mindestens ein Verriegelungselement (11, 12) angebracht ist, das in der Garantielage hinter einen, in einem Durchbruch (13) am Unterteil (1) angebrachten Eingriff (14) fasst und in Gebrauchslage durch den oberen Rand des Behältnishalses direkt, oder mittelbar durch den Rand eines auf dem Hals angebrachten Zwischenstückes (22) mit Ausgussöffnung, vom Eingriff gelöst ist.
2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er mittels eines am Hals des Behältnisses direkt oder mittelbar angebrachten Aussengewindes (5) und eines im Unterteil (1) angebrachten Innengewindes (4) von der Garantielage in die Gebrauchslage bringbar ist, wobei am Garantieband (15) rätschenartige mit dem Behältnis in Wirkverbindung stehende Teile angebracht sind, die den Verschluss gegen Abschrauben aus der Garantielage sichern.
3. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er in axialer Richtung auf dem Behälterhals aufschiebbar ist und mittels am Hals des Behältnisses (B) selber oder an einem Zwischenstück (22) angebrachten ersten Arretierungsorganen (25) und durch damit zusammenwirkenden, im Innern des Unterteiles angebrachten Arretierungsorganen (20) in der Garantielage, beziehungsweise mit zweiten Arretierungsorganen (26) am Behältnishals oder dem Zwischenstück in der Gebrauchslage, gegen axiales Abziehen gesichert ist.
4. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er eine im wesentlichen kreiszylindrische Aussenkontur aufweist und dass das Verriegelungselement (11, 12) an der dem Scharnier (3) diagonal gegenüberliegenden Seite der Kappe (2) angeordnet ist.
5. Verschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenstück (22) auf dem Hals des Behältnisses befestigt ist und ein Aussengewinde aufweist.
6. Verschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenstück (22) auf dem Hals des Behältnisses befestigt ist und mit ersten (25) und zweiten Arretierungsorganen (26) versehen ist.
7. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement ein Haken (12) ist.
8. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Garantieband (15) am Unterteil (1) des Verschlusses angeordnet ist.
9. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Garantieband (15) am Zwischenstück (22) angeordnet ist und vorzugsweise fluchtend unterhalb des Verschlussunterteiles (1) verläuft.
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