DE3626422C2 - Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren - Google Patents

Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren

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Description

Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren umfaßt einen Träger, der auf einer Seite mit einer Farbstoffschicht beschichtet ist, die einen beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoff in einem Bindemittel enthält. Mittels einer Heizeinrichtung, z. B. einem Heizkopf, wird der Farbstoff durch Sublimation auf ein Aufzeichnungsblatt übertragen. Als Bindemittel wurden bisher hochmolekulare Verbindungen mit einem Siedepunkt oder Erweichungspunkt von mindestens 100°C verwendet. Besonders geeignete bekannte Bindemittel sind Acryl- und Methacryl-Polymerisate, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, Polyvinylacetal, Polyamide, Polyvinylalkohol, Polycarbonate, Polysulfone, Polyäthersulfone und Cellulose-Harze, wie sie in der JP-OS 14 99 4/84 beschrieben sind.
Mit schnellerer Aufzeichnung besteht die Notwendigkeit, das Aufzeichnungsmaterial auf höhere Temperaturen zu erhitzen. Zu diesem Zweck müssen die Bindemittel eine verbesserte Wärmebeständigkeit aufweisen.
Die vorstehend beschriebenen Kunstharze, wie Acryl- und Methacryl-Polymerisate, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid und Polystyrol erweichen oder schmelzen beim Erhitzen, zeigen also eine mangelnde Wärmebeständigkeit und haften an den Aufzeichnungsblatt. Es ist deshalb schwierig, befriedigende Aufzeichnungen zu erhalten.
Zur Herstellung der Farbstoffschicht sollen die Bindemittel in Lösungsmitteln oder Wasser löslich sein. Kunstharze, wie Polyamide, Polycarbonate, Polysulfone und Polyäthersulfone, haben jedoch in den üblichen Lösungsmitteln eine geringe Löslichkeit. Deshalb können nur halogenierte Kohlenwasserstoff- Lösungsmittel verwendet werden. Dies wirft Probleme bei der Sicherheit am Arbeitsplatz und hinsichtlich der Umweltverschmutzung auf.
Die für das Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren verwendeten Bindemittel sollen eine befriedigende Verträglichkeit mit den beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoffen haben. Bei schlechter Verträglichkeit neigt der in der Farbstoffmasse gelöste Farbstoff, der auf dem Träger aufgebracht ist, beim Trocknen zur Kristallisation. In diesem Fall wird der Farbstoff in den nichtaufgezeichneten Bereichen ebenfalls auf nichtaufgezeichnete Bereiche übertragen, die im Kontakt mit einem Aufzeichnungsblatt stehen. Dies führt zur Hintergrundverfärbung und zu verminderter Aufzeichnungsqualität. Unbefriedigende Verträglichkeit mit nichtionischen Farbstoffen, wie sie im allgemeinen als in der Wärme sublimierbare Farbstoffe verwendet werden, zeigen z. B. Polyvinylalkohol und Cellulose-Harze. Deshalb kommen diese Bindemittel für Aufzeichnungsmaterial für Sublimations- Transferverfahren weniger in Frage.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren zu schaffen, das beim Sublimations-Transfer-Aufzeichnungsverfahren nicht am Übertragungsblatt haftet.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren zu schaffen, bei dem die Farbstoffschicht ohne Verwendung von Halogen- Kohlenwasserstoff-Lösungsmitteln hergestellt werden kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein derartiges Aufzeichnungsmaterial zu schaffen, bei dem der beim Erhitzen sublimierbare Farbstoff während des Trocknens auf dem Träger nicht auskristallisiert. Diese Aufgaben werden durch die Erfindung gelöst. Die Erfindung betrifft somit den in den Patentansprüchen gekennzeichneten Gegenstand.
Gemäß einer Ausführungsform betrifft die Erfindung somit ein Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren, umfassend einen Träger, der auf einer Seite eine Farbstoffschicht aufweist, die mindestens einen beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoff in einem Bindemittel enthält, wobei das Bindemittel ein Polycarbonat mit Grundbausteinen der allgemeinen
ist, in der R1 einen Arylrest und R2 ein Wasserstoffatom, einen Alkyl- oder Arylrest bedeutet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform betrifft die Erfindung ein derartiges Aufzeichnungsmaterial, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das Bindemittel ein Polycarbonat mit Grundbausteinen der vorstehend angegebenen allgemeinen Formel I, sowie Grundbausteinen der allgemeinen Formel II
ist, in der die Ringe A und B jeweils eine Phenylengruppe oder eine durch einen Alkylrest oder ein Halogenatom substituierte Phenylengruppe bedeuten und X die Gruppe
ist, wobei R3 und R4 jeweils ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest und R5 einen Alkylenrest bedeuten.
Die erfindungsgemäß verwendeten Polycarbonate können durch Umsetzung mindestens eines Bisphenols der allgemeinen Formel III
in der R1 und R2 die vorstehend angegebene Bedeutung haben oder einer Kombination dieses Bisphenols oder dieser Bisphenole mit mindestens einem Bisphenols der allgemeinen Formel IV
in der die Ringe A und B sowie X die vorstehend angegebene Bedeutung haben, mit Phosgen in an sich bekannter Weise hergestellt werden.
Die Bisphenole der allgemeinen Formeln III und IV werden in einer Menge von mindestens 30 Gewichtsprozent und höchstens 99 Gewichtsprozent bzw. in einer Menge von mindestens 1 Gewichtsprozent und höchstens 70 Gewichtsprozent eingesetzt.
In den allgemeinen Formeln I und III bedeuten die Arylreste R1 und R2 Phenylgruppen. Der Alkylrest R2 bedeutet einen C1-4-Alkylrest.
Spezielle Beispiele für die Bisphenoleder allgemeinen Formel III sind Bis-(4-hydroxyphenyl)-diphenylmethan, Bis-(4- hydroxyphenyl)-phenylmethan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-1- phenyläthan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-1-phenylpropan und 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-1-phenylbutan.
In den allgemeinen Formeln II und IV bedeuten die Alkylreste R3 und R4 C1-2-Alkylreste und der Alkylenreste R5 einen C5-6-Alkylenrest. In den substituierten Phenylengruppen der Ringe A und B sind die Kohlenstoffatome in der o- Stellung zum Kohlenstoffatom, das an die Hydroxylgruppe gebunden ist, durch eine oder zwei Methylgruppen oder eines oder zwei Bromatome substituiert.
Spezielle Beispiele für Bisphenole der allgemeinen Formel IV sind: Bis-(hydroxyaryl)-alkane, wie Bis-(4-hydroxyphenyl)- methan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-äthan, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)- propan, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-butan, 2,2-Bis-(4- hydroxy-3-methylphenyl)-propan, 2,2-Bis-(4-hydroxy-3,5-dimethylphenyl)- propan und 2,2-Bis-(4-hydroxy-3,5-dibromphenyl)- propan, Bis-(hydroxyaryl)-cycloalkane, wie 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)- cyclopentan und 1,1-Bis(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan, Dihydroxydiaryläther, wie 4,4′-Dihydroxydiphenyläther und 4,4′-Dihydroxy-3,3′-dimethyldiphenyläther, Dihydroxydiarylsulfide, wie 4,4′-Dihydroxydiphenylsulfid und 4,4′- Dihydroxy-3,3′-dimethyldiphenylsulfid, Dihydroxydiarylsulfoxide, wie 4,4′-Dihydroxydiphenylsulfoxid und 4,4′-Dihydroxy- 3,3′-dimethyldiphenylsulfoxid sowie Dihydroxydiarylsulfone, wie 4,4′-Dihydroxydiphenylsulfon und 4,4′-Dihydroxy-3,3′- dimethyldiphenylsulfon.
Die erfindungsgemäß verwendeten Polycarbonate haben eine reduzierte Viskosität (ηsp/C, wobei ηsp die spezifische Viskosität und C die Konzentration des Polymers) von 0,22 bis 1,50, bestimmt an einer 0,6 g/dl Methylenchloridlösung bei 20°C. Die Polymere haben ferner einen Glasumwandlungspunkt (Tg) von 160 bis 230°C.
Das Aufzeichnungsmaterial der Erfindung kann hergestellt werden durch Auflösen des Polycarbonats sowie eines beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoffs in einem geeigneten Lösungsmittel. Es wird eine Farbstoffmasse hergestellt, die auf einen Träger aufgetragen und danach getrocknet wird.
Beispiele für verwendbare Farbstoff sind nichtionische Farbstoffe wie Azo-Farbstoffe, Antrachinon-Farbstoffe, Azomethin-Farbstoffe, Methin-Farbstoffe, Indoanilin-Farbstoffe, Naphthochinon-Farbstoffe, Chinophthalon-Farbstoffe und Nitro-Farbstoffe.
Die Farbstoffmasse kann außerdem organische oder anorganische feine Teilchen, Dispergiermittel, Antistatika, Mittel zur Verhinderung des Blockens, Entschäumungsmittel, Oxidationsstabilisatoren und Viskositätsregler enthalten.
Beispiele für die zur Herstellung der Farbstoffmasse verwendeten Lösungsmittel sind Dioxan, Toluol, Tetrahydrofuran, Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol, Chloroform, Methylenchlorid, und Trichloräthylen. Bevorzugt sind die nichthalogenierten Lösungsmittel im Hinblick auf Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltverschmutzung.
Das Polycarbonat wird in der Farbstoffmasse in einer Menge von 2 bis 50 Gewichtsprozent, vorzugsweise von 5 bis 30 Gewichtsprozent verwendet. Der beim Erhitzen sublimierbare Farbstoff wird in der Farbstoffmasse in einer Menge von 1 bis 30 Gewichtsprozent, vorzugsweise von 2,5 bis 20 Gewichtsprozent verwendet.
Beispiele für Träger, die mit der Farbstoffmasse beschichtet werden können, sind dünnes Papier, wie Kondensator- Papier und Glanzpapier sowie wärmebeständige Kunststoffolien, z. B. aus Polyamiden, Polyimiden, Cellulosehydrat und Polyester.
Zur Verbesserung der Heizkopf-Laufeigenschaften kann die Rückseite des Trägers mit einer wärmebeständigen Schutzschicht beschichtet sein, die ein wärmebeständiges Kunstharz umfaßt, wie es in der JA-OS 7 46 7/80 beschrieben ist. Ferner kann diese Beschichtung eine Schicht aus einem stark schmierenden anorganischen Pigment aufweisen, die das Kleben verhindert sowie ein hitzehärtbares Kunstharz oder ein Kunstharz mit hohem Erweichungspunkt, wie es in der JA-OS 155794/81 beschrieben ist oder mit einer abriebsbeständigen und wärmebeständigen Schutzschicht, die eine Silicyumdioxid-Schicht oder eine dreidimensional vernetzte Schicht aus einer polyfunktionellen (Meth)-acrylat-Verbindung umfaßt, wie sie in der JA-OS 7 41 9/82 beschrieben ist.
Zur Verbesserung der Adhäsion an die Farbstoffmasse, zur Verhinderung der Auswanderung des Farbstoffes an den Träger oder zur Verbesserung des Wärmeüberganges vom Träger auf die Farbstoffschicht kann die Seite des Trägers, auf die die Farbstoffschicht aufgebracht werden soll, z. B. mit einem wasserlöslichen Polyester-Harz, Cellulose-Harz, Polyvinylalkohol, Urethan-Harz oder Polyvinylidenchlorid behandelt oder mit einer dünnen Aluminiumschicht versehen werden.
Die Dicke des Trägers beträgt zweckmäßig 3 bis 25 µm.
Die Beschichtung des Trägers mit einer Farbstoffmasse kann beispielsweise mit einer Tiefdruckmaschine, einem Umkehrwalzenbeschichter, einem Stabbeschichter oder einer Luftrakel erfolgen. Derartige Verfahren sind beispielsweise von Y. Harazaki, Coating Method, Kozue Shoten (1979) beschrieben. Der Flächenauftrag der feuchten Farbstoffmasse hat eine Dicke von 0,1 bis 50 µm und in trockenem Zustand eine Dicke von 0,01 bis 5 µm.
Die Aufzeichnung mit dem Aufzeichnungsmaterial der Erfindung erfolgt folgendermaßen. Die Farbstoffschicht auf dem Aufzeichnungsmaterial wird mit einem Aufzeichnungsblatt dicht zusammengebracht, und die Farbstoffschicht wird von ihrer Rückseite beispielsweise mit einem Heizkopf erhitzt, der entsprechend einer Bildinformation Wärme mittels elektrischer Signale erzeugt. Als Heizquelle können z. B. auch Infrarotstrahlen oder Laserstrahlen verwendet werden.
Die Beispiele erläutern die Erfindung ohne sie zu beschränken.
Beispiel 1 (a) Herstellung der Farbstoffmasse
Das nachstehend in Tabelle I aufgeführte Bisphenol wird mit Phosgen in an sich bekannter Weise zu einem Polycarbonat umgesetzt. In der Tabelle sind die reduzierte Viskosität (ηsp/C) sowie der Glasumwandlungspunkt (Tg) der erhaltenen Polycarbonate angegeben.
Tabelle I
Die Unterschiede in der reduzierten Viskosität und der Glasumwandlungspunkte der Polycarbonate 1, 2 und 5 beruht auf dem unterschiedlichen Polymerisationsgrad der Polymeren.
10 Gewichtsteile der Polymeren 1 bis 5 sowie 6 Gewichtsteile eines Farbstoffs der nachstehend angegebenen Formel V werden in 84 Gewichtsteilen Toluol, Dioxan oder Tetrahydrofuran gelöst. In jedem Fall wird eine homogene Farbstoffmasse erhalten, in der das Polycarbonat sowie der Farbstoff vollständig gelöst sind.
(b) Herstellung des Aufzeichnungsmaterials
Die gemäß (a) hergestellten Farbstoffmassen werden in einer Feuchtdicke von 6µm mittels einer Stabrakel auf eine biaxial gereckte 6µm dicke Polyäthylenterephthalat-Folie aufgetragen. Die Rückseite dieser Trägerfolie wurde mit einem Polyimidharz behandelt, um der Trägerfolie Wärmebeständigkeit zu verleihen. Nach dem Auftragen der Farbstoffschicht wird die Beschichtung getrocknet. In keinem Fall erfolgte Kristallisation des Farbstoffs in der Farbstoffschicht während oder nach dem Trocknen. Es wurde ein vollständig durchsichtiges und homogenes Aufzeichnungsmaterial mit Purpurfarbe erhalten.
(c) Transfer-Übertragung
Die gemäß (b) hergestellten Aufzeichnungsmaterialien wurden auf ein Übertragungsblatt gelegt, das eine Farbentwicklerschicht aufweist, die ein Polyesterharz und feinteilige Kieselsäure enthält. Die Aufzeichnung wird durch Anwendung einer elektrischen Leistung von 0,2 W/Rasterpunkt während 1 bis 10 Millisekunden mittels eines Heizkopfes durchgeführt, der ein Widerstand-Heizelement mit der Dichte von 8 Rasterpunkten/mm hat. Es wurde weder eine Haftung zwischen dem Aufzeichnungsmaterial und dem Übertragungsblatt noch eine Wanderung des Bindemittels im Aufzeichnungsmaterial auf das Übertragungsblatt beobachtet. Nach der Aufzeichnung lassen sich Aufzeichnungsmaterial und Übertragungsblatt leicht voneinander abziehen bzw. lösen.
Das erhaltene Bild auf jedem Übertragungsblatt zeigte eine befriedigende Auflösung der Rasterpunkte, eine gute Purpurfarbe und befriedigende Gradation entsprechend der Aufzeichnungszeit.
Die Farbdichten der erhaltenen Abbildungen mit dem Aufzeichnungsmaterial, bei dem Toluol als Lösungsmittel zur Herstellung der Farbstoffmasse verwendet wurde, wurden mit einem Macbeth-Densitometer (TR-927) und einem Wratten-Filter Nr.58 bestimmt. Die Ergebnisse sind nachstehend in Tabelle II zusammengefaßt. Aus Tabelle II ist ersichtlich, daß Abbildungen mit befriedigender Gradation und ausreichender Farbdichte erhalten werden.
Tabelle II
Beispiel 2
Gemäß Beispiel 1, jedoch unter Verwendung eines Blaugrün- Farbstoffes der nachstehend angegebenen Formel VI werden Farbstoffmassen und damit Aufzeichnungsmaterialien hergestellt.
Zur Herstellung der Farbstoffmasse werden der Farbstoff sowie die Polycarbonate vollständig im Lösungsmittel gelöst. Die erhaltenen blaugrün gefärbten Aufzeichnungsmaterialien sind durchsichtig, homogen und zeigen keine Kristallisation des Farbstoffs auf dem Träger.
Bei der Transfer-Aufzeichnung gemäß Beispiel 1 werden Abbildungen mit blaugrüner Farbe und befriedigender Gradation erhalten. Ein Kleben des Aufzeichnungsmaterials am Transferblatt ist in keinem Fall zu beobachten.
Die Farbdichten der Abbildungen mit dem Aufzeichnungsmaterial, bei dem Toluol zur Herstellung der Farbstoffmasse verwendet wurde, wurden in gleicher Weise wie in Beispiel 1 bestimmt, jedoch wurde ein Wratten-Filter Nr. 25 verwendet. Die Ergebnisse sind in Tabelle III zusammengefaßt.
Tabelle III
Beispiel 3
Auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1, jedoch unter Verwendung eines Gelb-Farbstoffs der nachstehend angegebenen Formel VII wurden Farbstoffmassen und damit Aufzeichnungsmaterialien hergestellt.
Der Gelbfarbstoff sowie die Polycarbonate werden im Lösungsmittel vollständig gelöst. Die erhaltenen gelb gefärbten Aufzeichnungsmaterialien waren durchsichtig und zeigten keine Kristallisation des Farbstoffs auf dem Träger. Bei der Tranfer- Aufzeichnung gemäß Beispiel 1 wird eine Abbildung mit gelber Farbe und befriedigender Gradation erhalten. Es konnte in keinem Fall eine Verklebung zwischen Aufzeichnungsmaterial und Übertragungsblatt beobachtet werden.
Die Farbdichten der Abbildungen unter Verwendung des Aufzeichnungsmaterials, bei dem Toluol zur Herstellung der Farbstoffmasse verwendet wurde, wurden gemäß Beispiel 1 bestimmt, jedoch wurde ein Wratten-Filter Nr. 47 verwendet. Die Ergebnisse sind in Tabelle IV zusammengefaßt.
Tabelle IV
Vergleichsbeispiel
Gemäß Beispiel 1 wurde eine Farbstoffmasse hergestellt, anstelle des Polycarbonats wurde jedoch ein Kunstharz verwendet, wie es nachstehend in Tabelle V aufgeführt ist. Als Lösungsmittel wurden Toluol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Methyläthylketon, Äthylacetat, Äthylenglykolmonomethyläther oder Wasser verwendet.
In keinem dieser Lösungsmittel erfolgt eine vollständige Lösung der Kunstharze Nr. 1 bis 5. Deshalb konnte keine homogene Farbstoffmasse hergestellt werden.
Bei Verwendung der Kunstharze Nr. 5 bis 10 wurden homogene Farbstoffmassen erhalten, in denen die Kunstharze und der Farbstoff vollständig in jedem der Lösungsmittel gelöst waren. Beim Beschichten eines Trägers mit diesen Farbstoffmassen und anschließendem Trocknen erfolgte jedoch Kristallisation des Farbstoffs auf dem Träger. Es wurde kein geeignetes Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren erhalten. Bei der Transfer-Aufzeichnung gemäß Beispiel 1 wurde in jedem Fall Hintergrundverfärbung beobachtet. Insbesondere bei längerer Aufzeichnungsdauer erfolgte Verklebung des Aufzeichnungsmaterials mit den Kunstharzen 5, 6 und 7 mit dem Übertragungsblatt. Deshalb konnte keine befriedigende Aufzeichnung durchgeführt werden.
Tabelle V
Die erfindungsgemäß verwendeten Polycarbonate zeigen ausgezeichnete Wärmebeständigkeit, da sie Glasumwandlungspunkte zwischen 160 und 230°C haben. Als Bindmittel in der Farbstoffschicht von Aufzeichnungsmaterial für Sublimations- Transferverfahren zeigen sie beim Erhitzen weder Erweichen noch Schmelzen, und es erfogt kein Verkleben zwischen dem Aufzeichnungsmaterial und dem Übertragungsblatt beim Erhitzen. Es werden Abbildungen hoher Qualität erhalten.
Da die erfindungsgemäß verwendeten Polycarbonate eine ausgezeichnete Löslichkeit in organischen Lösungsmitteln, auch in nichthalogenierten Lösungsmitteln, wie Toluol, Dioxan oder Tetrahydrofuran, zeigen, lassen sich Farbstoffmassen mit diesen Lösungsmitteln herstellen. Dies hat Vorteile bei der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Umweltverschmutzung.
Die erfindungsgemäß verwendeten Polycarbonate zeigen überdies eine ausgezeichnete Verträglichkeit mit nichtionischen Sublimations-Farbstoffen, so daß sie in der Farbstoffschicht ohne Gefahr der Auskristallisation nach dem Trocknen verwendet werden können.

Claims (15)

1. Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren, umfassend einen Träger, der auf einer Seite mit einer Farbstoffschicht beschichtet ist, die mindestens einen beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoff in einem Bindemittel enthält, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein Polycarbonat mit Grundbausteinen der allgemeinen Formel I ist, in der R1 einen Arylrest und R2 ein Wasserstoffatom, einen Alkyl- oder Arylrest bedeutet.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R1 eine Phenylgruppe und R2 ein Wasserstoffatom, einen niederen Alkylrest oder eine Phenylgruppe bedeutet.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der niedere Alkylrest eine Methyl-, Äthyl- oder Propylgruppe ist.
4. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R1 eine Phenylgruppe und R2 eine Methyl- oder Phenylgruppe bedeutet.
5. Aufzeichnungsmaterial für Sublimations-Transferverfahren, umfassend einen Träger, der auf einer Seite mit einer Farbstoffschicht beschichtet ist, die mindestens einen beim Erhitzen sublimierbaren Farbstoff in einem Bindemittel enthält, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein Copolymer eines Polycarbonats mit Grundbausteinen der allgemeinen Formel I ist, in der R1 einen Arylrest und R2 ein Wasserstoffatom, einen Alkyl- oder Arylrest bedeutet, und mit Grundbausteinen der allgemeinen Formel II ist, wobei die Ringe A und B jeweils eine Phenylengruppe oder ein durch einen Alkylrest oder ein Halogenatom substituierte Phenylengruppe bedeuten und X die Gruppe ist, wobei R3 und R4 jeweils ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest und R5 einen Alkylenrest bedeuten.
6. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß R1 eine Phenylgruppe, R2 ein Wasserstoffatom, einen niederen Alkylrest oder eine Phenylgruppe, R3 und R4 jeweils ein Wasserstoffatom oder einen C1-2- Alkylrest und R5 einen C5-6-Alkylenrest bedeuten.
7. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß X die Gruppe ist
8. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringe A und B jeweils eine Phenylengruppe bedeuten, die durch eine oder zwei Methylgruppen oder eine oder zwei Bromatome in der o-Stellung zu den ringständigen Sauerstoffatomen bedeuten.
9. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe der Formel die Gruppe ist.
10. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe der Formel die Gruppe ist.
11. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß R1 eine Phenylgruppe, R2 eine Methyl- oder Phenylgruppe, X die Gruppe ist.
12. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Polycarbonat-Copolymerisat die Grundbausteine der allgemeinen Formel I in einer Menge von 30 bis 99 Gewichtsprozent und die Grundbausteine der allgemeinen Formel II in einer Menge von 1 bis 70 Gewichtsprozent vorliegen.
13. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polycarbonat eine reduzierte Viskosität von 0,22 bis 1,50, bestimmt an einer 0,6 g/dl Methylenchloridlösung bei 20°C hat.
14. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polycarbonat eine reduzierte Viskosität von 0,31 bis 1,20, bestimmt an einer 0,6 g/dl Methylenchloridlösung bei 20°C hat.
15. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der beim Erhitzen sublimierbare Farbstoff ein Methin- oder Indoanilin-Farbstoff ist.
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