DE3628334C2 - - Google Patents

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DE3628334C2
DE3628334C2 DE3628334A DE3628334A DE3628334C2 DE 3628334 C2 DE3628334 C2 DE 3628334C2 DE 3628334 A DE3628334 A DE 3628334A DE 3628334 A DE3628334 A DE 3628334A DE 3628334 C2 DE3628334 C2 DE 3628334C2
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    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B15/00Details of, or accessories for, presses; Auxiliary measures in connection with pressing
    • B30B15/06Platens or press rams
    • B30B15/062Press plates
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B5/00Presses characterised by the use of pressing means other than those mentioned in the preceding groups
    • B30B5/04Presses characterised by the use of pressing means other than those mentioned in the preceding groups wherein the pressing means is in the form of an endless band
    • B30B5/06Presses characterised by the use of pressing means other than those mentioned in the preceding groups wherein the pressing means is in the form of an endless band co-operating with another endless band

Description

Die Erfindung betrifft eine Preßplatte für eine Doppelbandpresse, bei dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Preßplatten sind bereits aus der DE-PS 27 29 559 bekannt. Bei diesen bekannten Bauarten werden die das Preßgut führenden Stahlbänder im Bereich der Preßplatten über umlaufende Walzen an den Preßplatten vorbeigeführt. Die Walzen dienen zur Verminderung der Reibung zwischen den Bändern und den Preßplatten, zum anderen haben sie aber auch die Aufgabe, Wärme von den Preß­ platten an die Stahlbänder und von dort dem Preßgut zuzuführen oder umgekehrt Wärme vom Preßgut abzuführen, wenn es sich um eine Kühlplatte handelt. Ein Nachteil solcher beheizbarer oder kühlbarer Doppelbandpressen besteht darin, daß sich die als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildeten Preßplatten, insbesondere wenn große Temperaturunter­ schiede zwischen Preßgut und Preßplatten bestehen, wegen der unterschiedlichen Wärmeabfuhr auf ihren beiden Seiten unterschiedlich ausdehnen und daher verformen. Dies wirkt sich in einer ungleichen Dicke des durchlaufenden Preßgutes aus. Das gilt auch für Bauarten von Doppelbandpressen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 (DE-OS 30 42 972), bei denen quer zur Bandlaufrichtung angeordnete Wechselplatten oder Trägerleisten vorgesehen sind, die in der Bandlaufrichtung angeordnete Plattenstreifen per Lagerung der Rollen und per Aufnahme der Beheizung aufweisen.
Bei den bekannten Bauarten hat man daher die Preßplatten gegen­ über den Ober- und Untergurten des angrenzenden Pressengestelles über Distanzleisten gelagert, die jeweils für sich beheizbar sind, und zwar so, daß die dadurch bewirkte unter­ schiedliche Wärmedehnung der Distanzstücke eine Verformung der Preßplatten kompensiert oder bewußt dazu ausgenutzt wird, um Herstellungstoleranzen der Presse auszugleichen.
Auch bei anderen Bauarten (DE-AS 11 54 255 oder DE-AS 20 36 926) hat man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, etwa die Ober- und Untergurte des Pressengestelles von Etagenpressen unterschiedlich zu beheizen, um dadurch plane Anlageflächen für das Preßgut zu erhalten. Solche Bauarten allerdings weisen den Nachteil auf, daß die zu beheizende Masse sehr groß ist, so daß solche Pressen zu träge sind, um auftretende Dickenänderungen im Preßgut schnell beheben zu können.
Alle bekannten Bauarten setzen relativ kompliziert aufgebaute Beheizungseinrichtungen voraus, die einer unterschiedlichen Temperatursteuerung bedürfen, damit das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann.
Bekannt ist auch eine Bauart (DE-PS 12 36 939), bei der eine Heizplatte für diskontinuierlich arbeitende Pressen mit einem zweilagigen Aufbau vorgesehen ist. Die dort vorgesehenen Heizplatten sind dabei an einer Tragplatte über Schraubbolzen befestigt, die durch Bohrungen hindurchgreifen, welche nach oben in zum Zentrum der Heizplatte gerichtete Führungen übergehen, die durch parallel verlaufende Streifen gebildet sind. Die Heizplatte kann sich daher gegenüber der Tragplatte bei Wärmeausdehnungen verschieben. Bei einer solchen Bauart wird die Heizplatte nicht, wie das bei Doppelbandpressen der Fall ist, gegenüber einem bewegten Stahlband angeordnet, das gegen die Heizplatte durch eine umlaufende Rollenkette abgestützt ist, durch welche die Reibungskräfte vermindert werden sollen. Die bekannte Heizplatte würde bei einer Doppelbandpresse durch die von den über die Heizplatte laufenden Rollen bewirkten Schubkräften in unerwünschter Weise verformt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Preßplatte für eine Doppelbandpresse der eingangs genannten Art so auszubilden, daß innerhalb der Platte die durch unterschiedliche Dehnung bedingte Verformung so gering als möglich bleibt, daß aber die an den Platten auftretenden Schubkräfte nicht zu einer Beeinträchtigung der Preßplatte führen können.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden bei einer Preßplatte der eingangs genannten Art die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 vorgesehen. Durch diese Ausgestaltung kann sich zum einen die dem Preßgut zugewandte und dem größten Temperatureinfluß unterworfene Lage unabhängig ausdehnen oder zusammenziehen und sie wird aufgrund ihrer geringen Dicke in sich selbst nur unwesentlich verformt. Dem wirkt auch die Befestigung an der benachbarten Lage der Trägerplatte entgegen, deren Anlagefläche weitgehend eben bleibt oder in bekannter Weise durch Ausgleichsheizungen plan gehalten werden kann. Besonders vorteilhaft ist, daß die Heiz- oder Kühlplatte dabei dünn ausgestaltet sein kann und aus mehreren parallel zueinander angeordneten einzelnen Plattenstreifen besteht, die schräg zu den Seitenkanten der Trägerplatte angeordnet sind. Dadruch kann die Neigung einer Verformung über die gesamte Preßfläche vermindert werden. Wegen der Schrägstellung der Plattenstreifen zu den Seitenkanten und der damit bedingten Schrägstellung zu der Bandlaufrichtung kann ein Rattern aufgrund der Bewegung der Abstützwalzen beim Überlaufen der Plattenstreifen nicht auftreten, da die Stoßstellen der Plattenstreifen nicht parallel zu den Achsen der Abstützwalzen verlaufen. Die Gefahr einer Beeinträchtigung oder Verformung der Heiz- oder Kühlplattenstreifen wird dadurch vermieden.
Vorteilhaft ist auch, daß die Heizplattenstreifen aus einem anderen Material als die Trägerplatte hergestellt sein können. So können die Heizplattenstreifen beispielsweise aus einem temperaturbeständigen Werkstoff, zum Beispiel aus verzunderungsfreiem Stahl hergestellt werden, der gehärtet wird. Dadurch kann der Verschleiß der ständig von den Walzen überrollten Fläche der Heiz- oder Kühlplatte verringert werden. Vorteilhaft ist außerdem, daß die Trägerplatte selber aus einem billigeren Baustahl hergestellt werden kann und daß in relativ einfacher Weise ein Auswechseln der Heizplatten möglich ist. Diese montagefreundliche und repaturfreundliche Ausgestaltung wird noch begünstigt durch die Merkmale des Unteranspruches 2, welche eine Montage der einzelnen Plattenstreifen jeweils unter Zwischenfügung der Beheizungsrohre oder Heizstäbe auf der Trägerplatte vorsieht.
In der nachfolgenden Beschreibung werden Aus­ führungsbeispiele der Erfindung erläutert, die in der Zeichnung dar­ gestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine Doppel­ bandpresse, die mit einer Heiz- und/oder Kühlein­ richtung ausgerüstet ist,
Fig. 2 den Querschnitt durch die Doppelbandpresse der Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht der Unterseite der Preßplatte der Fig. 1 in Richtung der Pfeile III gesehen,
Fig. 4 die vergrößerte Darstellung eines Teilschnittes durch die Fig. 3 in Richtung der Pfeile IV-IV,
Fig. 5 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine andere Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch durch eine weitere Ausführungsform,
Fig. 7 einen Schnitt quer durch die Preßplatte der Fig. 3 in Richtung der Linie VII-VII gesehen,
Fig. 8 den Schnitt durch Fig. 7 längs der Linie VIII-VIII,
Fig. 9 eine vergrößerte Detaildarstellung der Befestigungsstelle von Heiz- und Kühlplatten auf der Träger­ platte ähnlich Fig. 4, jedoch bei einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 10 den Schnitt durch Fig. 9 längs der Linie X-X und
Fig. 11 einen Schnitt ähnlich Fig. 4, jedoch mit einer Befestigungsart.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Doppelbandpresse (1) gezeigt, die gegensinnig umlaufende Stahlbänder (2, 3) besitzt, die in nicht näher dargestellter Weise im Bereich zwischen den Umlenkwalzen (30) mit den einander zugewandten Trums gegeneinander gedrückt werden. Dies geschieht beispielsweise mit Hilfe der im Ausfüh­ rungsbeispiel als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildeten Preß­ platten (4, 4′), die jeweils am oberen oder unteren Pressen­ gestell befestigt sind und gegeneinander gedrückt werden. Die umlaufenden Stahlbänder (2) bzw. (3) werden an der Unterseite dieser Preßplatte (4) vorbeigeführt. Zur Verringerung der Reibung ist in bekannter Weise eine Rollenkette (31) vor­ gesehen, die aus einzelnen, sich quer über die Breite der Bänder (2) bzw. (3) erstreckenden Walzen (32) besteht, die im Kreislauf an Ketten geführt werden. Über diese Walzen wird beim Ausführungsbeispiel Wärme von den Preßplatten (4), die als Heiz- oder Kühlplatten ausgebildet sind, an das Preßgut über­ tragen. Wird daher die Preßplatte (4) beheizt, so wird ihre Unterseite durch die vorbeilaufenden Walzen (32) abgekühlt, die ihrerseits die Wärme an das zwischen den Bändern (2, 3) liegende Preßgut (5) abgeben. Aufgrund dieser Abkühlung der Unterseite der Preßplatte (4) neigt diese dazu, wie gestrichelt angedeutet ist, sich in die - übertrieben dar­ gestellte - gekrümmte Lage (4′′) zu verformen. Dadurch entsteht - wenn für keinen Ausgleich gesorgt wird - eine Verbiegung der Preßplatte (4), die, wie aus Fig. 2 erkennbar wird, dazu führt, daß das Produkt eine ungleiche Dicke über die Band­ breite gesehen erhält.
Dies soll mit der Erfindung vermieden werden. Hierzu ist die Preßplatte (4) aus einer relativ steifen Trägerplatte (7) und aus dünnen Heiz- oder Kühlplattenstreifen (8) aufgebaut, die auf der dem Band zugewandten Seite vor­ gesehen sind. Diese Plattenstreifen (8) besitzen eine Länge, die in etwa der Bandbreite entspricht. Ihre in der Laufrichtung (26) der Bänder vorgesehene Breite ist aber wesentlich geringer. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind diese Plattenstreifen (8) mit schräg zu ihren Längskanten (12) ver­ laufenden Seitenkanten (13) versehen, so daß sie, wenn sie mit den Längskanten (12) aneinandergefügt werden, mit diesen schräg zur Bandlaufrichtung (26) liegen. Dies hat den Vorteil, daß beim Überlaufen der einzelnen Plattenstreifen (8) ein Rattern aufgrund der Bewegung der Walzen (32) vermieden werden kann.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, können die Plattenstreifen (8) mit durchlaufenden Kanälen (9) versehen sein, die durch außen an­ gesetzte Rohrkrümmer (33) untereinander schlangenförmig ver­ bunden werden, so daß sie gemeinsam von einer Anschlußstelle (34) aus mit einer Heiz- oder Kühlflüssigkeit durchströmt werden können. Wie in Fig. 4 rechts angedeutet, besteht auch die Möglichkeit, in die Plattenstreifen (8) Rohre (9a) mit einzugießen, die in ähnlicher Weise an ein Heiz- oder Kühlsystem angeschlossen werden können.
Aus Fig. 4 ergibt sich auch, daß die Preßplatte (4) aus zwei Lagen (4a, 4b) aufgebaut ist, wobei die Lage (4a) aus den Plattenstreifen (8) besteht, die auf die Trägerplatte (7) montiert sind. Diese Montage erfolgt dabei immer so, daß die Plattenstreifen (8) die Möglichkeit haben, sich in Richtung der Oberseite (7a) der Trägerplatte (7) zu verschieben. Dies wird dadurch erreicht, daß, wie gezeigt, die einzelnen Platten­ streifen in ihrer Mitte durch Paßstifte (19) in ihrer Lage gesichert werden und daß jeweils beidseitig dieser Längs­ mittelebene in Laufrichtung Befestigungsbolzen (14) vorgesehen werden, welche die Trägerplatte (7) durchgreifen und an ihrem Kopf (14a) von Tellerfedern (21) beaufschlagt sind, die in einer Erweiterung aufgenommen sind. Der Bolzen (14) ist, wie später noch anhand der Fig. 9 und 10 erläutert werden wird, an seiner von dem Kopf (14a) abgewandten Seite mit einem Schlitz versehen, durch den ein Keil (16) hindurchgeführt wird, der mit seiner Unterseite jeweils seitlich an einer stirnseitigen Nut (35) aufliegt, die in dem Plattenstreifen (8) vorgesehen ist. Die Montage der mit den Kanälen (9) versehenen Platten­ streifen kann dann dadurch erfolgen, daß ausgehend von zwei an den Paßstiften (19) in der Mitte gehaltenen Plattenstreifen die benachbarten Plattenstreifen (8) angesetzt werden, wobei der jeweils in den Nuten (35) gehaltene Keil (16) in die Öffnung im Bolzen (14) hineingeschoben wird, wenn der Plattenstreifen (8) von außen angesetzt wird. Die Bolzen (14) werden bei diesem Vorgang in vorgespannter Stellung gehalten, d. h. auf ihren Kopf (14a) wird solange gedrückt, bis der benachbarte Platten­ streifen angefügt ist. Die Plattenstreifen (8), die benachbart sind und beide durch den Keil in ihren Nuten (35) gehalten werden, liegen so mit einer definierten, durch die Tellerfeder (21) bestimmten Anpreßkraft an der Oberfläche der Trägerplatte (7) an. Die Andrückkraft wird so bestimmt, daß beim Auftreten von Wärmedehnungen eine Verschiebung der Plattenstreifen in ihrer Längsrichtung und im geringerem Maß in ihrer Querrichtung parallel zur Oberfläche der Trägerplatte (7) möglich ist. Durch diese Ausgestaltung können in dem Plattenstreifen (8) keine nennenswerten Wärmespannungen auftreten, die sich auf eine Verformung der Trägerplatte (7) und damit auf eine unerwünschte Verformung der Preßplatte (4) auswirken können. Möglich ist es zudem auch noch, die Trägerplatte (7) selbst mit Durch­ strömungskanälen (36) zu versehen, mit denen eine - an sich bekannte - Erwärmung oder Kühlung der Trägerplatte zur Kompen­ sation von Wärmedehnungen möglich ist. Man kann auf diese Weise durch Beheizung oder Kühlung die den Plattenstreifen zugewandte Oberfläche der Trägerplatte plan halten. Schließlich können die Plattenstreifen (8) an ihrer Unterseite auch noch mit quer zu ihrer Längsrichtung verlaufenden Nuten (25) versehen sein, die diese Seite der Plattenstreifen schwächen und damit die Mög­ lichkeit einer satten Anlage der Plattenstreifen (8) an der Trägerplatte (7) verbessern.
In den Fig. 5 und 6 sind Plattenstreifen etwas anderer Bauart gezeigt. Die in Fig. 5 vorgesehenen Plattenstreifen (8′) sind mit in ihrer Längsrichtung verlaufenden, nach unten offenen Aus­ nehmungen (37) versehen, die dem Querschnitt von Rohren (9a′) angepaßt sind, wobei die Rohre (90) unter Zwischenfügung von wärmedämmendem Material in den Ausnehmungen (37) von den Plattenstreifen (8′) gehalten werden. Die Plattenstreifen (8′) besitzen an ihren einander zugewandten Stirnseiten nach oben offene Ausnehmungen in Nut- oder Lang­ lochform, in die Schrauben (38) eingesetzt sind, deren Köpfe einen Innensechskant (38a) aufweisen und unter der Wirkung von Tellerfedern (21) auf die Plattenstreifen (8′) drücken.
Fig. 6 zeigt eine Ausführung, bei der die Plattenstreifen (8), wie in der rechten Hälfte der Fig. 4, mit eingegossenen Rohren (9a) versehen sind. Hier ist allerdings zwischen die Platten­ streifen (8) und die Trägerplatte (7) eine Schicht aus wärme­ dämmendem Material (39) zwischengefügt, welche einerseits die Verschiebbarkeit der Plattenstreifen (8) auf der Oberfläche der Trägerplatte (7) begünstigen kann, andererseits eine Wärmebe­ einflussung von den Heizplattenstreifen (8) aus auf die Träger­ platte (7) verhindert.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Plattenstreifen (8) in ähnlicher Weise befestigt sind wie in Fig. 4, nur daß hier Paßstifte (19) über die Länge der Platten­ streifen verteilt angeordnet sind, von denen die außerhalb der Längsmittelebene (40) der Heiz- oder Kühlplatte liegenden Paßstifte (19′) in quer zur Bandlaufrichtung angeordneten Langlöchern (20) geführt sind. Aus Fig. 8 wird deutlich, daß die Keile (16) T-förmigen Querschnitt aufweisen und an ihrem hinteren Ende mit einem Anschlagstück (16′) versehen sind, welches die Auflage der Unterseite der Keile verbessert und auch als Anschlag für die Durchschiebe­ bewegung des Keiles (16) dient, der dadurch eine definierte Lage gegenüber dem Bolzen (14) einnehmen kann und damit auf die Kraft der Tellerfedern (21) abstimmbar ist. In den Fig. 7 und 8 ist angedeutet, daß die Möglichkeit des Einführens von Rohren (9a) mit verschiedenem Durchmesser besteht, je nachdem wie die Plattenstreifen ausgelegt sind. Auch die Befestigungsbolzen (14) müssen bei dieser Ausführung durch Bohrungen (41) geführt sein, die eine Verschiebung der Plattenstreifen (8) in ihrer Längsrichtung ermöglichen.
Die Fig. 9 und 10 zeigen daß sich die Heiz- oder Kühl­ platte in sehr einfacher Weise dadurch aufbauen läßt, daß die Plattenstreifen (8′′) jeweils unter Zwischenfügung von Rohren (9a) mit ihren Längskanten aneinandergefügt werden. Die Plattenstreifen (8′′) sind bei dieser Auführungsform mit halbkreisförmigen Ausnehmungen (11) an der Stirnseite ihrer Längskanten versehen, in die jeweils die Hälfte eines Rohres (9a) hineinpaßt, das dann vom benachbarten Plattenstreifen und dessen Ausnehmung vollständig umfaßt wird. Jeder einzelne Plattenstreifen (8′′) ist bei dieser Ausführungsform mit einer quer zur Längsrichtung der Ausnehmungen (11) verlaufenden Bohrung (43) versehen, die bezüglich Fig. 9 und 10 nach unten über eine Öffnung (44) mit den Bohrungen (41) in der Trägerplatte (7) fluchtet, so daß jeweils von unten her die Befestigungsbolzen (14) in das Innere jedes Plattenstreifens (8′′) hineingeschoben werden können, wobei dann die Keile (16) in die Schlitze (17) zur Fixierung hineingeschoben werden. Diese Keile (16) können an ihrem breiteren Ende mit einem quer dazu verlaufenden Stiftansatz (45) versehen sein, der die Handhabung erleichtert. Die Unterseite der Keile (16) liegt auf der Unterseite der Bohrung (43) an und sichert so, daß die Plattenstreifen (8′′) unter der Kraft der Tellerfedern (21) auf der Trägerplatte (7) gehalten werden. Der benachbarte Plattenstreifen wird unter Zwischenfügung jeweils des Rohres (9a) angesetzt und in gleicher Weise befestigt, wie dies geschildert wurde.
Die Fig. 11 zeigt eine ähnliche Bauart, bei der jedoch die Befestigung der einzelnen Plattenstreifen (8′′′) nicht über Keile, sondern über Muttern (46) erfolgt, die jeweils in den einzelnen Plattenstreifen (8′′′) gehalten sind und in die von unten ein Schraubbolzen (14′) eingreift, dessen Kopf (14a′) aber in ähnlicher Weise wie bei den anderen Ausführungsformen über eine Tellerfeder (21) an der Trägerplatte (7) anliegt. Natürlich wäre es auch möglich, wie in der linken Hälfte der Fig. 11 gestrichelt angedeutet, die Schraubbolzen (14′′) nicht nur bis in das Innere der Plattenstreifen (8′) zu führen, sondern sie jeweils von einer Außenseite der Platten aus bis zur anderen Außenseite durchzuschieben, um sie dann zu befestigen. Der Schraubbolzenkopf und die Mutter können in Vertiefungen untergebracht werden. Eine solche Ausführung weist allerdings den Nachteil auf, daß die Oberfläche der Platten­ streifen nicht durchgehend ist, sondern von den Vertiefungen unterbrochen ist.
Bei allen Ausführungsformen können die Plattenstreifen aus einem verschleiß- und temperaturfesten Stahl bestehen, dessen Oberfläche gehärtet werden kann. Die Trägerplatte (7) kann aus einem einfacheren Baustahl hergestellt werden. Auf diese Weise kann auch der dem Verschleiß durch das Überrollen durch die Walzen ausgesetzte Bereich der Preßplatte widerstandsfähiger ausgebildet werden. Eine einfache Demontage bei Reparaturen ist ebenfalls möglich.

Claims (5)

1. Preßplatte für eine Doppelbandpresse, bei der das Preßgut zwischen zwei gegeneinander gedruckten und gegensinnig umlaufenden Bändern über umlaufende Walzen an einer Seite der Preßplatte zur Temperaturbeeinflussung vorbeigeführt wird, mit einem mindestens aus zwei Lagen bestehenden Aufbau, wobei die dem Preßgut zugewandte Lage aus einer Heiz- oder Kühlplatte besteht, die auf einer Trägerplatte durch Bolzen befestigt ist und aus mehreren parallel zueinander angeordneten Plattenstreifen besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenstreifen (8, 8′) schräg zur Laufrichtung (26) der Bänder (2, 3) angeordnet und durch in ihrer Mitte vorgesehene Paßstifte (19) in ihrer Relativlage zueinander gesichert sind, und daß die Bolzen (14) durch Langlöcher (15) greifen, wobei die Bolzen (14) über Federn an der Trägerplatte (17) anliegen.
2. Preßplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Heiz- oder Kühlelemente (9) zwischen den aneinandergesetzten Plattenstreifen (8′) gehaltene Rohre (10) o. dgl. sind, die in stirnseitigen Ausnehmungen (11) der Plattenstreifen (8′) formschlüssig aufgenommen sind.
3. Preßplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenstreifen (8, 8′) durch seitlich einschiebbare Keile (16) gehalten sind, die durch Öffnungen (17) in den Befestigungsbolzen greifen.
4. Preßplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen als Schlitze (17) an einem Ende der Bolzen (14, 14′) ausgebildet sind, deren anderes Ende an der Trägerplatte (17) anliegt.
5. Preßplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn als Tellerfedern (21) ausgebildet sind.
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