DE3633019A1 - Vorrichtung zum fotografieren von tv-bildern - Google Patents

Vorrichtung zum fotografieren von tv-bildern

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DE3633019A1
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Takamasa Hosoya
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Olympus Corp
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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B15/00Special procedures for taking photographs; Apparatus therefor
    • G03B15/003Apparatus for photographing CRT-screens

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fotografieren von TV-Bildern, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Fotografieren der Bilder eines TV-Monitors, der mit einem Endoskop verbunden ist, welches einen Halbleiter-Bildsensor aufweist.
Endoskope mit Halbleiter-Bildsensoren, beispielsweise einem CCD oder einem SID sind allgemein bekannt. Der Halbleiter-Bildsensor ist am distalen Ende des Endoskopes angeordnet und die Daten eines Bildes aus der Körperhöhe werden in elektrische Signale gewandelt und ausgegeben. Dieser Typ von Endoskop wird auch elektronisches Endoskop genannt, wobei ein Bildsignal von dem Halbleiter-Bildsensor in einer Bildverarbeitungseinheit verarbeitet wird, d. h. in ein Videosignal gewandelt wird und dieses Videosignal einem TV-Monitor zugeführt wird, der dann ein Bild entsprechend dem Videosignal zeigt.
Bei diesem elektronischen Endoskop kann jedoch die Bedienungsperson nur das Bild des TV-Monitors betrachten und es ist nicht möglich, das Bild des TV-Monitors mittels eines Fotoapparates festzuhalten.
Aus dem JP-GbM 60-27 906 ist eine Ultraschall-Diagnosevorrichtung bekannt, bei der bekannte Techniken zum Fotografieren des Bildes eines TV-Monitors verwendet werden. Allerdings ist bei dieser Vorrichtung der Fotoapparat direkt mit dem TV-Monitor verbunden, so daß der Fotoapparat hinderlich ist, wenn die Bedienungsperson das Bild auf dem Monitor beobachten will.
Aus der JP-OS 60-1 51 701 ist eine Vorrichtung zum Fotografieren von TV-Bildern bekannt, welche es einer Bedienungsperson ermöglicht, auf einfache Weise entweder das Bild am Monitor zu beobachten oder auch - wenn nötig - dieses Monitorbild zu fotografieren.
Die bekannte Vorrichtung gemäß der JP-OS 60-1 51 701 weist ein kastenförmiges Gehäuse auf, welches in zwei Abschnitte teilbar ist. In einem der Abschnitte ist ein TV-Monitor angeordnet und eine Halterung zum Befestigen eines automatischen Fotoapparates oder eines Fotoapparates mit Fernsteuerung ist an dem anderen Abschnitt vorgesehen. Wenn bei dieser Anordnung die beiden Abschnitte des Gehäuses miteinander verbunden werden, ist es möglich, das Bild auf dem TV-Monitor abzufotografieren. Wenn die beiden Abschnitte voneinander getrennt werden, kann die Bedienungsperson das Bild des Monitors direkt ohne Störungen durch den Fotoapparat betrachten.
Allerdings zeigt diese bekannte Vorrichtung einen Nachteil bzw. ein Problem, wenn ein Fotoapparat mit Fernsteuerung oder Fernauslösung verwendet wird. Wenn diese Art von Fotoapparat verwendet wird, werden der Aufwickelmotor (winder) und die Fotosteuerung (oder die Fernsteuerung) des Fotoapparates miteinander mittels eines Fernsteuerungskabels verbunden und die Verschlußauslösung des Fotoapparates erfolgt durch die Fotosteuerung. Dies bedeutet, daß das Steuersystem des Fotoapparates und das des TV-Monitors unabhängig voneinander arbeiten. Dies hat zur Folge, daß der Verschluß des Fotoapparates ausgelöst werden kann, selbst wenn der TV-Monitor abgeschaltet ist oder kein Bild zeigt. Hierbei ist wesentlich, daß der TV-Monitor von dem Gehäuse vollständig umgeben ist, so daß es von außen schwierig ist festzustellen, ob der TV-Monitor ein- oder ausgeschaltet ist. Somit können beim Fotografieren des Bildes am TV-Monitor leicht Fehler auftreten.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zum Fotografieren von TV-Bildern zu schaffen, welche zuverlässig verhindert, daß der Verschluß des Fotoapparates zum Fotografieren des TV-Bildes ausgelöst wird, wenn der TV-Monitor abgeschaltet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 in teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fotografieren der Bilder eines TV-Monitors;
Fig. 2 eine perspektivische Außenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit abgenommenen Fotoapparat;
Fig. 3 einen Längsschnitt im Bereich einer Schaltvorrichtung;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A in Fig. 3;
Fig. 5 in teilweiser Schnittdarstellung die Verbindung zwischen dem Fotoapparat und der oberen Abdeckung;
Fig. 6 in teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung eine Vorrichtung zum Fotografieren von TV-Bildern gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 den Schaltkreisaufbau der Schalteinrichtung;
Fig. 8 in teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer ersten Abwandlung der Schaltvorrichtung;
Fig. 9 und 10 Seitenansichten der Schaltvorrichtungen gemäß der ersten Abwandlung;
Fig. 11 in teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer zweiten Abwandlung der Schaltvorrichtung; und
Fig. 12 in teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer dritten Abwandlung einer Schaltvorrichtung.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist ein unteres Gehäuseteil 2 im wesentlichen schachtelförmige Formgebung auf und weist an ihren Unterseiten Rollen 3 oder dergleichen auf. Ein TV-Monitor 4, der an seiner Oberseite einen Bildschirm 6 aufweist ist in dem unteren Gehäuseteil 2 gelagert. In der Nachbarschaft des Bildschirmes 6 weist der TV-Monitor 4 ein Bedienungsfeld (nicht dargestellt) auf, mit dem der TV-Monitor 4 bedienbar ist. Eine Abdeckung 8, die geöffnet oder geschlossen werden kann ist über dem Bedienungsfeld vorgesehen. An einem Endbereich des Bedienungsfeldes ist ein Netzschalter 10 angeordnet. Durch Niederdrücken des Schalters 10 wird der TV-Monitor 4 eingeschaltet und durch erneutes Niederdrücken des Schalters 10 wird der TV-Monitor 4 abgeschaltet. Eine Signalleitung und ein Netzkabel (beide nicht dargestellt) des TV-Monitors 4 werden durch die Seitenwand des unteren Gehäuseteiles 2 zur Außenseite geführt. Die Signalleitung wird mit dem Halbleiter- Bildsensor (nicht dargestellt) eines Endoskopes über eine Bildverarbeitungseinheit (ebensfalls nicht dargestellt) verbunden. An einem Ende des Netzkabels ist ein Stecker (nicht dargestellt) angebracht, mit dem das Netzkabel mit einer geeigneten Energiequelle verbindbar ist. Ein Bild, welches von dem Halbleiter-Bildsensor erfaßt wird wird so auf dem Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 dargestellt.
Ein oberes Gehäuseteil 12 (im Folgenden Haube genannt) weist ebenfalls im wesentlichen schachtelförmige Formgebung auf. Die Haube 12 ist normalerweise mit dem unteren Gehäuseteil 2 derart verbunden, daß ihre Öffnungen übereinander liegen und somit ein geschlossener Behälter gebildet wird, wobei die Haube von dem Gehäuseteil 2 abnehmbar ist. Die Haube 12 überdeckt den Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 und schirmt ihn somit von Außenlicht ab, welches sonst auf dem Bildschirm 6 fallen würde. Das Gehäuseteil 2 und die Haube 12 sind vorzugsweise mittels geeigneten Spannvorrichtungen (nicht dargestellt) verbunden, so daß sie miteinander ein Gehäuse 14 bilden, das in zwei Abschnitte teilbar ist. An der oberen Wand der Haube ist ein Paar von Handgriffen 16 a und 16 b angeordnet, mittels denen die Haube 12 von dem Gebäudeteil 2 abnehmbar ist. Wenn die Haube 12 von dem unteren Gehäuseteil 2 abgenommen wird, ist der Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 frei zugänglich und erlaubt somit, daß eine Bedienungsperson das Bild auf dem Bildschirm 6 direkt betrachten kann. Wie weiterhin aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist am oberen Bereich der Vorderseite der Haube 12 ein Fenster 18 vorgesehen. Die Abdeckung 8 des Bedienungsfeldes ist hierbei im Bereich des Fensters 18 angeordnet, so daß die Abdeckung 8 zur Außenseite der Vorrichtung vorsteht. Selbst wenn somit die Haube 12 mit dem unteren Gehäuseteil 2 verbunden ist kann das Bedienungsfeld betätigt werden, wenn die Abdeckung 8 geöffnet wird. Im Mittenbereich der Deckenwand der Haube 12 ist ein Fotoapparat oder eine Kamera 20 angeordnet. Vorzugsweise ist die Kamera 20 eine 35mm Kamera mit einem motorischem Antrieb 22, der einen automatischen Filmtransport erlaubt. Eine Halterung 26 für die Kamera 20 ist am Ende eines Linsenvorsatzes 24 angeordnet, wobei eine weitere ringförmige Halterung 28 in der Deckenwand der Haube 12 vorgesehen ist. Jede der Halterungen 26 oder 28 weist Bajonett-Eingriffsteile auf, so daß die Kamera 20 mittels eines Bajonett-Verschlusses leicht und schnell von der Haube 12 abgenommen oder an dieser befestigt werden kann. Wie insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht, weist die Halterung 26 für die Kamera 20 ein Druckteil 32 zur Halterung eines Fokussierringes 30 des Linsenvorsatzes 24 auf. Das Druckteil 32 verhindert, daß sich der Fokussierring 30 aus einer einmal eingestellten Lage heraus dreht, wenn ein Bild auf dem Bildschirm 6 fotografiert wird. Genauer gesagt, das Druckteil 32 weist einen Arm 34 auf, der an einem seiner Enden mittels Schrauben 36 an der Halterung 26 befestigt ist und sich parallel zu dem Linsenvorsatz 24 erstreckt. Ein Druckbolzen 40, der mittels einer Feder 38 in Richtung auf den Linsenvorsatz 24 vorgespannt ist ist an dem Bereich des Druckteils 32 angeordnet, der dem Fokussiering 30 gegenüberliegt. Die Spitze des Druckbolzen 40 ist in Anlage mit der seitlichen Oberfläche des Fokussierringes 30 und verhindert somit, daß sich dieser dreht. Somit wird der Fokussierring 30 immer in seiner richtigen Lage gehalten und wird daran gehindert, beim Aufsetzen oder Abnehmen der Kamera 20 aus seiner vorher eingestellten Lage herauszudrehen. Ein Betätigungsknopf 42 ist in den Arm 34 derart eingeschraubt, daß er relativ zu dem Fokussierring 30 vor- oder zurückgezogen werden kann. Der proximale Bereich des Druckbolzens 40 ist gleitbeweglich in dem Betätigungsknopf 42 gehalten. Somit wird der Druckbolzen 40 durch Drehen des Betätigungsknopfes 42 auf den Fokussierring 30 zubewegt oder von diesem weggezogen.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist die Haube 12 ein Paar von Einbuchtungen 50 a und 50 b auf. Jede Einbuchtung 50 a (50 b) weist einen Lagerbehälter 54 a (54 b) und einen Deckel 56 a (56 b) auf. Jeder der Lagerbehälter 54 a (54 b) weist zwei Öffnungen im oberen und Seitenbereich des Deckels 12 auf. Jeder der Lagerbehälter 54 a (54 b) ist derart ausgebildet, daß er eine maximal zulässige Größe hat, aber den Fotografiervorgang durch die Kamera 20 nicht beeinflußt. Der untere Bereich eines jeden Deckels 56 a (56 b) ist schwenkbeweglich an der Haube 12 gelagert, so daß die Öffnungen geöffnet oder verschlossen werden können. Eine Kamera, ein belichteter Film, Zubehörteile für die Kamera etc. können in den Lagerbehältern 54 a und 54 b aufbewahrt werden.
Im Folgenden wird die Kabelführung eines Fernsteuerkabels 52 für die Kamera 20 beschrieben. An der oberen Wandung der Haube 12 ist ein erster Verbindungsstecker 58 vorgesehen und ein zweiter Verbindungsstecker 60 ist an der Rückwand der Haube 12 vorgesehen. Zwei Zwischenkabel 62 a und 62 b, welche die ersten und zweiten Stecker 58 und 60 miteinander verbinden erstrecken sich entlang der inneren Oberfläche der Haube 12. Der erste Verbindungsstecker 58 der Haube 12 und der Motorantrieb 22 der Kamera 20 sind miteinander mittels Kabeln 64 a und 64 b der Kamera 20 verbunden. An dem zweiten Verbindungsstecker 60 sind Fernsteuer- Auslösekabel 66 a und 66 b angeschlossen, welche von der Fotosteuerung (oder der Fernsteuerung) einer Bildverarbeitungseinheit (nicht dargestellt) kommen. Durch diese Verkabelung ist es möglich, das Bild am TV-Monitor 4 unter Fernsteuerung durch Verwendung der Kamera 20 auf der Haube 12 zu fotografieren. Eines der Zwischenkabel 62 ist weiterhin mit einem Fehlerschutz-Mechanismus 68 in Verbindung, der am unteren Bereich der Vorderseite der Haube 12 vorgesehen ist.
Unter Bezugnahmen auf die Fig. 3 und 4 wird im Folgenden der Fehlerschutz-Mechanismus 68 näher erläutert. Am unteren Bereich der Vorderwand der Haube 12 ist eine Führungshülse 70 derart angeordnet, daß sie mit dem Kopfbereich des Netzschalters 10 in Anlage gerät. In der Führungshülse 70 verläuft ein zylindrisches Druckteil 72. Um das obere Ende der Führungshülse 70 ist ein Flansch 74 geschraubt. Der Flansch 74 und ein Flanschbereich 71 der Führungshülse 70 sind an einander gegenüberliegenden Seiten der Wandung der Haube 12 befestigt. Das Druckteil 72 weist einen ersten gestuften Bereich 76 etwa in der Mitte seiner Baulänge auf. Zwischen dem ersten abgestuften Bereich 76 und dem Flansch 74 ist eine Feder 78 eingesetzt. Somit wird das Druckteil 72 nach unten in Richtung auf den Netzschalter 10 vorgespannt. Wenn ein Betätigungsabschnitt 72 a des Druckteiles 72, der sich über die Haube 12 hinaus erstreckt niedergedrückt wird, wird der Netzschalter 10 eingeschaltet und das Druckteil wird in niedergedrückter Stellung durch die Kraft der Feder gehalten. Wenn der Betätigungsabschnitt 72 a erneut niedergedrückt wird, wird der Netzschalter 10 abgeschaltet und das Druckteil 72 kehrt in seine Ausgangslage zurück. Am unteren Ende der Führungshülse 70 ist ein Anschlag 80 vorgesehen, so daß beim Niederdrücken des Druckteils 72 der erste abgestufte Bereich 76 mit dem Anschlag 80 in Anlage gerät und somit die vertikale Bewegung des Druckteiles 72 begrenzt ist.
An der Führungshülse 70 ist eine Trägerplatte 84 befestigt, welche einen Mikroschalter 82 trägt. Der Mikroschalter 82 weist ein Stellteil 82 a auf, welches in Anlage mit der Umfangswand der Führungshülse 70 ist. An dem umfangsseitigen Bereich des Druckteiles 72, welcher dem Stellteil 82 a gegenüberliegt sind zweite und dritte abgestufte Bereiche 86 und 88 ausgebildet, welche jeweils unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Aufgrund dieser beiden abgestuften Bereiche kann der Mikroschalter 82 in Abhängigkeit der Ein/Aus-Schaltbewegung des Netzschalters 10 ebenfalls ein- oder ausgeschaltet werden. Genauer gesagt, der zweite abgestufte Bereich 86 weist einen Außendurchmesser auf, der ausreichend ist, den Mikroschalter 82 einzuschalten und der dritte abgestufte Bereich 88 weist einen Außendurchmesser auf, der ausreichend ist, den Mikroschalter 82 auszuschalten. Der zweite abgestufte Bereich 86 ist an dem Bereich des Druckteiles 72 ausgebildet, den das Stellteil 82 a berührt, wenn der Netzschalter 10 ausgeschaltet ist und analog hierzu ist der dritte abgestufte Bereich 88 an dem Bereich des Druckteils 82 angeordnet, mit dem das Stellteil 82 a in Anlage ist, wenn der Netzschalter eingeschaltet ist. Somit kann der Mikroschalter 82 auf mechanische Weise ein- oder ausgeschaltet werden, was durch die verschiedenen Außendurchmesser zwischen den zweiten und dritten abgestuften Bereichen 86 und 88 bewirkt wird.
Das Zwischenkabel 62 a ist an Anschlüssen 82 b und 82 c des Mikroschalters 82 angeschlossen. Somit arbeitet der Mikroschalter 82 als eine Art Sensor zur Erfassung des Ein/ Aus-Zustandes des Netzschalters 10. Somit wird nur dann dem Zwischenkabel 62 a elektrische Energie zugeführt, wenn der TV-Monitor 4 eingeschaltet ist, so daß die Kamera 20 einsatzbereit ist.
Wenn bei dieser Ausführungsform ein Bild auf dem TV-Monitor 4 fotografiert werden soll, wird der Netzstecker mit einer geeigneten Energiequelle verbunden, das untere Gehäuseteil und die Haube werden ebenfalls miteinander verbunden und die Signalleitung wird mit der Bildverarbeitungseinheit des Endoskops verbunden. Die Fernsteuer- Auslösekabel 66 a und 66 b werden mit der Fotografiersteuerung oder Fernsteuerung verbunden und die Kamera 20 wird auf der Haube 12 befestigt. Der Motorantrieb 22 der Kamera 20 und der erste Verbindungsstecker 58 werden durch die Kabel 64 a und 64 b miteinander verbunden. Somit wird ein von dem Halbleiter-Bildsensor erfaßtes Bild auf dem Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 dargestellt, nachdem es durch die Bildverarbeitungseinheit aufbereitet worden ist. Wenn die Fotografiersteuerung oder Fernsteuerung betätigt wird, wird der Auslöseknopf der Kamera 20 ferngesteuert betätigt und das Bild auf dem Bildschirm 6 wird fotografiert.
Wie eingangs erwähnt tritt bei herkömmlichen Vorrichtungen zum Fotografieren von TV-Bildern das Problem auf, daß der Auslöseknopf einer Kamera auch dann betätigt wird, wenn der TV-Monitor nicht in Betrieb ist und somit kein Bild zeigt.
Die vorliegende Erfindung löst dieses Problem dadurch, daß der Mikroschalter 82 abgeschaltet ist, wenn der TV-Monitor 4 nicht mit Energie versorgt wird, so daß die Verbindung zwischen der Fotosteuerung oder Fernsteuerung und der Kamera unterbrochen ist. Somit kann der Auslöseknopf der Kamera 20 nicht betätigt werden und die Kamera 20 kann nicht betrieben werden, solange der TV-Monitor 4 abgeschaltet ist.
Wie beschrieben wird durch die vorliegende Erfindung verhindert, daß die Kamera 20 in Betrieb gesetzt wird, während der TV-Monitor 4 abgeschaltet ist. Somit kann auch auf einfache Weise der Arbeitszustand des TV-Monitors festgestellt werden; wenn die Kamera außer Betrieb ist bedeutet dies, daß der Monitor abgeschaltet ist.
Um ein Bild auf dem Bildschirm 6 direkt zu betrachten, braucht nur die Haube 12 von dem Gehäuseteil 2 abgenommen werden.
Fig. 6 zeigt eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Ein Fehlerschutz-Mechanismus 90 in dieser Ausführungsform weist einen optischen Sensor 92, beispielsweise einen SBC-Sensor auf. Durch treffen der Feststellung, ob Licht von dem Bildschirm 6 des Monitors 4 abgestrahlt wird, ist es möglich zu beurteilen, ob der Monitor 4 arbeitet oder nicht. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kann dann ein Relaisschalter 94, der für eines der Zwischenkabel 62 a oder 62 b vorgesehen ist geöffnet oder geschlossen werden. In einer konkreten Ausführungsform wird ein elektrischer Schaltkreis 91 gemäß Fig. 7 verwendet. Der optische Sensor 92 ist oberhalb des Bildschirmes 6 des Monitors 4 angeordnet und ein Kontakt 95 des Relaisschalters 94, der eine elektromagnetische Spule 96 aufweist und ein Öffner ist, ist in das Kabel 62 a eingefügt. Die elektromagnetische Spule 96 und der optische Sensor 92 sind über einen Komparator 98 miteinander verbunden. Wenn somit der optische Sensor 92 kein Licht von dem Bildschirm 6 erfaßt, wird als Antwort auf eine hohe elektrische Potentialdifferenz, die von dem Komparator 98 erfaßt wird, ein Strom der Spule 96 zugeführt. Dies hat zur Folge, daß der Kontakt 95 geöffnet wird. Wenn der optische Sensor 92 Licht von dem Bildschirm 6 erfaßt, wird die Zufuhr von Strom zu der elektromagnetischen Spule 96 als Antwort auf eine niedrige elektrische Potentialdifferenz, die von dem Komparator 98 erfaßt wird unterbrochen. Dies hat zur Folge, daß der Kontakt 95 geschlossen wird. Somit kann auch bei dieser Ausführungsform ein Fotografierfehler wie in der ersten Ausführungsform verhindert werden.
Die Fig. 8 bis 10 zeigen eine erste Abwandlung der Schaltvorrichtung. Bei dieser Abwandlung verwendet eine Schaltvorrichtung 104 einen optischen Sensor 105, der auf Fotoreflektorbasis arbeitet anstelle des optischen Sensors 92. Der optische Sensor 105 ist in unmittelbarer Nachbarschaft des Netzschalters 10 angeordnet und erkennt die Schalthöhe des Netzschalters 10, die sich durch die Ein/ Aus-Betätigung des Schalters 10 ändert und erfaßt somit, ob der TV-Monitor 4 eingeschaltet ist oder nicht. Der Kontakt 95 des Relaisschalters 94 in dem Schaltkreis 91 wird auf der Grundlage der erfaßten Schalthöhe geöffnet oder geschlossen.
Fig.11 zeigt eine zweite Abwandlung der Schaltvorrichtung. In dieser Abwandlung weist der TV-Monitor 4 eine Kontrollampe 102 auf, welche anzeigt, daß der TV-Monitor 4 eingeschaltet ist. Der Fehlerschutz-Mechanismus 90 mit dem optischen Sensor 92 ist in unmittelbarer Nachbarschaft der Kontrollampe 102 angeordnet, so daß der Sensor 92 erkennen kann, ob die Kontrollampe 102 ein- oder ausgeschaltet ist und somit erfaßt werden kann, ob der TV-Monitor 4 ein- oder ausgeschaltet ist. Somit kann auch hier der Kontakt 95 des Relaisschalters 94 in dem Schaltkreis 91 geöffnet oder geschlossen werden.
Fig. 12 zeigt eine dritte Abwandlung des Fehlerschutz- Mechanismus. In dieser Abwandlung verwendet eine Schaltvorrichtung 110 einen Magnetfeldsensor 111 anstelle des optischen Sensors 92. Der Magnetfeldsensor 111 erfaßt, ob der Netzschalter 10 ein- oder ausgeschaltet ist auf der Grundlage des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Magnetfeldes, das von dem Bildschirm 6 erzeugt wird. Somit kann auch hier der Kontakt 95 des Relaisschalters 94 in dem Schaltkreis 91 ein- oder ausgeschaltet werden.
Zusammenfassend wird somit bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fotografieren von TV-Bildern bewirkt, daß eine Kamera oder ein Fotoapparat nur dann betriebsbereit ist, wenn der Netzschalter des TV-Monitors eingeschaltet ist. Ist der Netzschalter abgeschaltet, ist auch die Kamera oder der Fotoapparat nicht betriebsbereit. Somit kann verhindert werden, daß Fehler beim Fotografieren auftreten, wenn der TV-Monitor abgeschaltet ist.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Fotografieren von Bildern eines TV-Monitors, mit einem Gehäuse (14), welches im wesentlichen kastenförmig ist;
einem TV-Monitor (4), der in dem Gehäuse (14) gelagert ist; und
einer Kamera (20), welche an dem Gehäuse (14) angeordnet ist und ein Paar von Fernsteuerkabeln (52) aufweist, mittels denen das Bild auf dem TV-Monitor (4) fotografierbar ist; gekennzeichnet durch Schaltvorrichtungen (68, 90 104, 110), welche einen Kontakt aufweisen, der in eines der Fernsteuerkabel (52) eingefügt ist, um den Kontakt als Antwort auf eine Ein/Aus-Betätigung einer Netzversorgung für den TV-Monitor (4) zu schließen oder zu öffnen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der TV-Monitor (4) einen Druck-Netzschalter (10) aufweist, und daß die Schalteinrichtung (68) aufweist: ein Druckteil (72), welches auf dem Netzschalter (10) angeordnet ist und eine Mehrzahl von abgestuften Bereichen (86, 88) aufweist und einen Mikroschalter (82), der ein Stellteil (82 a) aufweist, welches von den abgestuften Bereichen (86, 88) betätigt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (90, 104, 110) Sensoren (92, 101, 105) aufweist, um physikalische Änderungen zu erfassen, die durch die Ein/Aus-Betätigung der Netzversorgung des TV-Monitors (4) erzeugt werden, und daß ein elektrischer Schaltkreis (91) vorgesehen ist, um den Kontakt (95) als Antwort auf ein elektrisches Signal, das von dem Sensor (92) erzeugt wird zu öffnen oder zu schließen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (92, 105, 111) ein optischer Sensor (92) zur Erfassung von Änderungen des von dem TV-Monitor (4) erzeugten Lichtes ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der TV-Monitor (4) einen Druck-Netzschalter (10) aufweist, und daß der Sensor (92, 105, 111) ein Sensor (105) auf Fotoreflektorbasis ist, um die Schalthöhe des Netzschalters (10) zu erfassen, die sich durch die Ein/Aus-Betätigung des Netzschalters (10) ändert.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der TV-Monitor (4) eine Kontrollampe (102) zur Anzeige des Ein/Aus-Zustandes der Netzversorgung aufweist, wobei der Sensor (92, 105, 111) ein optischer Sensor (92) zur Erfassung von Änderungen des Lichtes ist, welches von der Kontrollampe (102) erzeugt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (92, 105, 111) ein Magnetfeldsensor (111) zur Erfassung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines Magnetfeldes ist, welches von dem TV-Monitor (4) erzeugt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) ein unteres Gehäuseteil (2) und eine Haube (12) aufweist, welche im wesentlichen kastenförmig ausgebildet sind und voneinander trennbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (12) zwei Lagerbehälter (50 a, 50 b) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (12) eine ringförmige Halterung (28) in ihrem oberen Bereich aufweist, an welcher die Kamera (20) befestigbar ist, wobei die Kamera (20) einen Fokussierring (30) und eine Halterung (26) am freien Ende des Fokussierringes (30) aufweist und die Halterung (26) der Kamera (20) und die Halterung (28) miteinander eine Bajonettverbindung bilden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (26) der Kamera (20) ein Druckteil (32) aufweist, welches verhindert, daß sich der Fokussierring (30) dreht.
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