DE3633019A1 - Vorrichtung zum fotografieren von tv-bildern - Google Patents
Vorrichtung zum fotografieren von tv-bildernInfo
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- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03B—APPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
- G03B15/00—Special procedures for taking photographs; Apparatus therefor
- G03B15/003—Apparatus for photographing CRT-screens
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fotografieren
von TV-Bildern, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine
Vorrichtung zum Fotografieren der Bilder eines TV-Monitors,
der mit einem Endoskop verbunden ist, welches
einen Halbleiter-Bildsensor aufweist.
Endoskope mit Halbleiter-Bildsensoren, beispielsweise
einem CCD oder einem SID sind allgemein bekannt. Der
Halbleiter-Bildsensor ist am distalen Ende des Endoskopes
angeordnet und die Daten eines Bildes aus der
Körperhöhe werden in elektrische Signale gewandelt und
ausgegeben. Dieser Typ von Endoskop wird auch
elektronisches Endoskop genannt, wobei ein Bildsignal von
dem Halbleiter-Bildsensor in einer Bildverarbeitungseinheit
verarbeitet wird, d. h. in ein Videosignal
gewandelt wird und dieses Videosignal einem TV-Monitor
zugeführt wird, der dann ein Bild entsprechend dem
Videosignal zeigt.
Bei diesem elektronischen Endoskop kann jedoch die Bedienungsperson
nur das Bild des TV-Monitors betrachten und es
ist nicht möglich, das Bild des TV-Monitors mittels eines
Fotoapparates festzuhalten.
Aus dem JP-GbM 60-27 906 ist eine Ultraschall-Diagnosevorrichtung
bekannt, bei der bekannte Techniken zum Fotografieren
des Bildes eines TV-Monitors verwendet werden.
Allerdings ist bei dieser Vorrichtung der Fotoapparat direkt
mit dem TV-Monitor verbunden, so daß der Fotoapparat hinderlich
ist, wenn die Bedienungsperson das Bild auf dem
Monitor beobachten will.
Aus der JP-OS 60-1 51 701 ist eine Vorrichtung zum Fotografieren
von TV-Bildern bekannt, welche es einer Bedienungsperson
ermöglicht, auf einfache Weise entweder das Bild am
Monitor zu beobachten oder auch - wenn nötig - dieses
Monitorbild zu fotografieren.
Die bekannte Vorrichtung gemäß der JP-OS 60-1 51 701 weist
ein kastenförmiges Gehäuse auf, welches in zwei Abschnitte
teilbar ist. In einem der Abschnitte ist ein TV-Monitor
angeordnet und eine Halterung zum Befestigen eines
automatischen Fotoapparates oder eines Fotoapparates mit
Fernsteuerung ist an dem anderen Abschnitt vorgesehen.
Wenn bei dieser Anordnung die beiden Abschnitte des
Gehäuses miteinander verbunden werden, ist es möglich, das
Bild auf dem TV-Monitor abzufotografieren. Wenn die beiden
Abschnitte voneinander getrennt werden, kann die Bedienungsperson
das Bild des Monitors direkt ohne Störungen
durch den Fotoapparat betrachten.
Allerdings zeigt diese bekannte Vorrichtung einen Nachteil
bzw. ein Problem, wenn ein Fotoapparat mit Fernsteuerung
oder Fernauslösung verwendet wird. Wenn diese Art von
Fotoapparat verwendet wird, werden der Aufwickelmotor (winder)
und die Fotosteuerung (oder die Fernsteuerung) des
Fotoapparates miteinander mittels eines Fernsteuerungskabels
verbunden und die Verschlußauslösung des Fotoapparates
erfolgt durch die Fotosteuerung. Dies bedeutet, daß
das Steuersystem des Fotoapparates und das des TV-Monitors
unabhängig voneinander arbeiten. Dies hat zur Folge, daß
der Verschluß des Fotoapparates ausgelöst werden kann,
selbst wenn der TV-Monitor abgeschaltet ist oder kein Bild
zeigt. Hierbei ist wesentlich, daß der TV-Monitor von dem
Gehäuse vollständig umgeben ist, so daß es von außen
schwierig ist festzustellen, ob der TV-Monitor ein- oder
ausgeschaltet ist. Somit können beim Fotografieren des
Bildes am TV-Monitor leicht Fehler auftreten.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zum
Fotografieren von TV-Bildern zu schaffen, welche zuverlässig
verhindert, daß der Verschluß des Fotoapparates zum
Fotografieren des TV-Bildes ausgelöst wird, wenn der
TV-Monitor abgeschaltet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 in teilweise geschnittener perspektivischer
Darstellung eine erste Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fotografieren der
Bilder eines TV-Monitors;
Fig. 2 eine perspektivische Außenansicht der Vorrichtung
gemäß Fig. 1 mit abgenommenen Fotoapparat;
Fig. 3 einen Längsschnitt im Bereich einer
Schaltvorrichtung;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A in
Fig. 3;
Fig. 5 in teilweiser Schnittdarstellung die Verbindung
zwischen dem Fotoapparat und der oberen Abdeckung;
Fig. 6 in teilweise geschnittener perspektivischer
Darstellung eine Vorrichtung zum Fotografieren von
TV-Bildern gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 den Schaltkreisaufbau der Schalteinrichtung;
Fig. 8 in teilweise geschnittener perspektivischer
Darstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung mit
einer ersten Abwandlung der Schaltvorrichtung;
Fig. 9 und 10 Seitenansichten der Schaltvorrichtungen
gemäß der ersten Abwandlung;
Fig. 11 in teilweise geschnittener perspektivischer
Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit
einer zweiten Abwandlung der Schaltvorrichtung;
und
Fig. 12 in teilweise geschnittener perspektivischer
Darstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung mit
einer dritten Abwandlung einer Schaltvorrichtung.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist ein unteres Gehäuseteil 2 im
wesentlichen schachtelförmige Formgebung auf und weist an
ihren Unterseiten Rollen 3 oder dergleichen auf. Ein
TV-Monitor 4, der an seiner Oberseite einen Bildschirm 6
aufweist ist in dem unteren Gehäuseteil 2 gelagert. In der
Nachbarschaft des Bildschirmes 6 weist der TV-Monitor 4
ein Bedienungsfeld (nicht dargestellt) auf, mit dem der
TV-Monitor 4 bedienbar ist. Eine Abdeckung 8, die geöffnet
oder geschlossen werden kann ist über dem Bedienungsfeld
vorgesehen. An einem Endbereich des Bedienungsfeldes ist
ein Netzschalter 10 angeordnet. Durch Niederdrücken des
Schalters 10 wird der TV-Monitor 4 eingeschaltet und durch
erneutes Niederdrücken des Schalters 10 wird der TV-Monitor
4 abgeschaltet. Eine Signalleitung und ein Netzkabel
(beide nicht dargestellt) des TV-Monitors 4 werden durch
die Seitenwand des unteren Gehäuseteiles 2 zur Außenseite
geführt. Die Signalleitung wird mit dem Halbleiter-
Bildsensor (nicht dargestellt) eines Endoskopes über eine
Bildverarbeitungseinheit (ebensfalls nicht dargestellt)
verbunden. An einem Ende des Netzkabels ist ein Stecker
(nicht dargestellt) angebracht, mit dem das Netzkabel mit
einer geeigneten Energiequelle verbindbar ist. Ein Bild,
welches von dem Halbleiter-Bildsensor erfaßt wird wird so
auf dem Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 dargestellt.
Ein oberes Gehäuseteil 12 (im Folgenden Haube genannt)
weist ebenfalls im wesentlichen schachtelförmige Formgebung
auf. Die Haube 12 ist normalerweise mit dem unteren
Gehäuseteil 2 derart verbunden, daß ihre Öffnungen übereinander
liegen und somit ein geschlossener Behälter
gebildet wird, wobei die Haube von dem Gehäuseteil 2
abnehmbar ist. Die Haube 12 überdeckt den Bildschirm 6 des
TV-Monitors 4 und schirmt ihn somit von Außenlicht ab,
welches sonst auf dem Bildschirm 6 fallen würde. Das
Gehäuseteil 2 und die Haube 12 sind vorzugsweise mittels
geeigneten Spannvorrichtungen (nicht dargestellt) verbunden,
so daß sie miteinander ein Gehäuse 14 bilden, das in
zwei Abschnitte teilbar ist. An der oberen Wand der Haube
ist ein Paar von Handgriffen 16 a und 16 b angeordnet,
mittels denen die Haube 12 von dem Gebäudeteil 2 abnehmbar
ist. Wenn die Haube 12 von dem unteren Gehäuseteil 2
abgenommen wird, ist der Bildschirm 6 des TV-Monitors 4 frei
zugänglich und erlaubt somit, daß eine Bedienungsperson
das Bild auf dem Bildschirm 6 direkt betrachten kann. Wie
weiterhin aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist am
oberen Bereich der Vorderseite der Haube 12 ein Fenster 18
vorgesehen. Die Abdeckung 8 des Bedienungsfeldes ist
hierbei im Bereich des Fensters 18 angeordnet, so daß die
Abdeckung 8 zur Außenseite der Vorrichtung vorsteht.
Selbst wenn somit die Haube 12 mit dem unteren Gehäuseteil
2 verbunden ist kann das Bedienungsfeld betätigt werden,
wenn die Abdeckung 8 geöffnet wird. Im Mittenbereich der
Deckenwand der Haube 12 ist ein Fotoapparat oder eine
Kamera 20 angeordnet. Vorzugsweise ist die Kamera 20 eine
35mm Kamera mit einem motorischem Antrieb 22, der einen
automatischen Filmtransport erlaubt. Eine Halterung 26 für
die Kamera 20 ist am Ende eines Linsenvorsatzes 24
angeordnet, wobei eine weitere ringförmige Halterung 28 in
der Deckenwand der Haube 12 vorgesehen ist. Jede der
Halterungen 26 oder 28 weist Bajonett-Eingriffsteile auf, so
daß die Kamera 20 mittels eines Bajonett-Verschlusses
leicht und schnell von der Haube 12 abgenommen oder an
dieser befestigt werden kann. Wie insbesondere aus Fig. 5
hervorgeht, weist die Halterung 26 für die Kamera 20 ein
Druckteil 32 zur Halterung eines Fokussierringes 30 des
Linsenvorsatzes 24 auf. Das Druckteil 32 verhindert, daß
sich der Fokussierring 30 aus einer einmal eingestellten
Lage heraus dreht, wenn ein Bild auf dem Bildschirm 6
fotografiert wird. Genauer gesagt, das Druckteil 32 weist
einen Arm 34 auf, der an einem seiner Enden mittels
Schrauben 36 an der Halterung 26 befestigt ist und sich
parallel zu dem Linsenvorsatz 24 erstreckt. Ein Druckbolzen
40, der mittels einer Feder 38 in Richtung auf den
Linsenvorsatz 24 vorgespannt ist ist an dem Bereich des
Druckteils 32 angeordnet, der dem Fokussiering 30 gegenüberliegt.
Die Spitze des Druckbolzen 40 ist in Anlage mit
der seitlichen Oberfläche des Fokussierringes 30 und
verhindert somit, daß sich dieser dreht. Somit wird der
Fokussierring 30 immer in seiner richtigen Lage gehalten und
wird daran gehindert, beim Aufsetzen oder Abnehmen der
Kamera 20 aus seiner vorher eingestellten Lage herauszudrehen.
Ein Betätigungsknopf 42 ist in den Arm 34 derart
eingeschraubt, daß er relativ zu dem Fokussierring 30 vor-
oder zurückgezogen werden kann. Der proximale Bereich des
Druckbolzens 40 ist gleitbeweglich in dem Betätigungsknopf
42 gehalten. Somit wird der Druckbolzen 40 durch Drehen
des Betätigungsknopfes 42 auf den Fokussierring 30 zubewegt
oder von diesem weggezogen.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist die Haube 12 ein Paar von
Einbuchtungen 50 a und 50 b auf. Jede Einbuchtung 50 a (50 b)
weist einen Lagerbehälter 54 a (54 b) und einen Deckel 56 a
(56 b) auf. Jeder der Lagerbehälter 54 a (54 b) weist zwei
Öffnungen im oberen und Seitenbereich des Deckels 12 auf.
Jeder der Lagerbehälter 54 a (54 b) ist derart ausgebildet,
daß er eine maximal zulässige Größe hat, aber den
Fotografiervorgang durch die Kamera 20 nicht beeinflußt. Der
untere Bereich eines jeden Deckels 56 a (56 b) ist
schwenkbeweglich an der Haube 12 gelagert, so daß die Öffnungen
geöffnet oder verschlossen werden können. Eine Kamera, ein
belichteter Film, Zubehörteile für die Kamera etc. können
in den Lagerbehältern 54 a und 54 b aufbewahrt werden.
Im Folgenden wird die Kabelführung eines Fernsteuerkabels
52 für die Kamera 20 beschrieben. An der oberen Wandung
der Haube 12 ist ein erster Verbindungsstecker 58 vorgesehen
und ein zweiter Verbindungsstecker 60 ist an der
Rückwand der Haube 12 vorgesehen. Zwei Zwischenkabel 62 a
und 62 b, welche die ersten und zweiten Stecker 58 und 60
miteinander verbinden erstrecken sich entlang der inneren
Oberfläche der Haube 12. Der erste Verbindungsstecker 58
der Haube 12 und der Motorantrieb 22 der Kamera 20 sind
miteinander mittels Kabeln 64 a und 64 b der Kamera 20
verbunden. An dem zweiten Verbindungsstecker 60 sind Fernsteuer-
Auslösekabel 66 a und 66 b angeschlossen, welche von
der Fotosteuerung (oder der Fernsteuerung) einer
Bildverarbeitungseinheit (nicht dargestellt) kommen. Durch diese
Verkabelung ist es möglich, das Bild am TV-Monitor 4 unter
Fernsteuerung durch Verwendung der Kamera 20 auf der Haube
12 zu fotografieren. Eines der Zwischenkabel 62 ist
weiterhin mit einem Fehlerschutz-Mechanismus 68 in Verbindung,
der am unteren Bereich der Vorderseite der Haube 12
vorgesehen ist.
Unter Bezugnahmen auf die Fig. 3 und 4 wird im Folgenden
der Fehlerschutz-Mechanismus 68 näher erläutert. Am
unteren Bereich der Vorderwand der Haube 12 ist eine
Führungshülse 70 derart angeordnet, daß sie mit dem Kopfbereich
des Netzschalters 10 in Anlage gerät. In der Führungshülse
70 verläuft ein zylindrisches Druckteil 72. Um
das obere Ende der Führungshülse 70 ist ein Flansch 74
geschraubt. Der Flansch 74 und ein Flanschbereich 71 der
Führungshülse 70 sind an einander gegenüberliegenden Seiten
der Wandung der Haube 12 befestigt. Das Druckteil 72
weist einen ersten gestuften Bereich 76 etwa in der Mitte
seiner Baulänge auf. Zwischen dem ersten abgestuften
Bereich 76 und dem Flansch 74 ist eine Feder 78 eingesetzt.
Somit wird das Druckteil 72 nach unten in Richtung auf den
Netzschalter 10 vorgespannt. Wenn ein Betätigungsabschnitt
72 a des Druckteiles 72, der sich über die Haube 12 hinaus
erstreckt niedergedrückt wird, wird der Netzschalter 10
eingeschaltet und das Druckteil wird in niedergedrückter
Stellung durch die Kraft der Feder gehalten. Wenn der
Betätigungsabschnitt 72 a erneut niedergedrückt wird, wird
der Netzschalter 10 abgeschaltet und das Druckteil 72
kehrt in seine Ausgangslage zurück. Am unteren Ende der
Führungshülse 70 ist ein Anschlag 80 vorgesehen, so daß
beim Niederdrücken des Druckteils 72 der erste abgestufte
Bereich 76 mit dem Anschlag 80 in Anlage gerät und somit
die vertikale Bewegung des Druckteiles 72 begrenzt ist.
An der Führungshülse 70 ist eine Trägerplatte 84 befestigt,
welche einen Mikroschalter 82 trägt. Der Mikroschalter
82 weist ein Stellteil 82 a auf, welches in Anlage
mit der Umfangswand der Führungshülse 70 ist. An dem
umfangsseitigen Bereich des Druckteiles 72, welcher dem
Stellteil 82 a gegenüberliegt sind zweite und dritte
abgestufte Bereiche 86 und 88 ausgebildet, welche jeweils
unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Aufgrund dieser
beiden abgestuften Bereiche kann der Mikroschalter 82 in
Abhängigkeit der Ein/Aus-Schaltbewegung des Netzschalters
10 ebenfalls ein- oder ausgeschaltet werden. Genauer
gesagt, der zweite abgestufte Bereich 86 weist einen Außendurchmesser
auf, der ausreichend ist, den Mikroschalter 82
einzuschalten und der dritte abgestufte Bereich 88 weist
einen Außendurchmesser auf, der ausreichend ist, den
Mikroschalter 82 auszuschalten. Der zweite abgestufte
Bereich 86 ist an dem Bereich des Druckteiles 72 ausgebildet,
den das Stellteil 82 a berührt, wenn der Netzschalter
10 ausgeschaltet ist und analog hierzu ist der dritte
abgestufte Bereich 88 an dem Bereich des Druckteils 82
angeordnet, mit dem das Stellteil 82 a in Anlage ist, wenn
der Netzschalter eingeschaltet ist. Somit kann der
Mikroschalter 82 auf mechanische Weise ein- oder ausgeschaltet
werden, was durch die verschiedenen Außendurchmesser
zwischen den zweiten und dritten abgestuften Bereichen 86 und
88 bewirkt wird.
Das Zwischenkabel 62 a ist an Anschlüssen 82 b und 82 c des
Mikroschalters 82 angeschlossen. Somit arbeitet der
Mikroschalter 82 als eine Art Sensor zur Erfassung des Ein/
Aus-Zustandes des Netzschalters 10. Somit wird nur dann
dem Zwischenkabel 62 a elektrische Energie zugeführt, wenn
der TV-Monitor 4 eingeschaltet ist, so daß die Kamera 20
einsatzbereit ist.
Wenn bei dieser Ausführungsform ein Bild auf dem TV-Monitor
4 fotografiert werden soll, wird der Netzstecker mit
einer geeigneten Energiequelle verbunden, das untere
Gehäuseteil und die Haube werden ebenfalls miteinander
verbunden und die Signalleitung wird mit der Bildverarbeitungseinheit
des Endoskops verbunden. Die Fernsteuer-
Auslösekabel 66 a und 66 b werden mit der Fotografiersteuerung
oder Fernsteuerung verbunden und die Kamera 20 wird auf
der Haube 12 befestigt. Der Motorantrieb 22 der Kamera 20
und der erste Verbindungsstecker 58 werden durch die Kabel
64 a und 64 b miteinander verbunden. Somit wird ein von dem
Halbleiter-Bildsensor erfaßtes Bild auf dem Bildschirm 6
des TV-Monitors 4 dargestellt, nachdem es durch die
Bildverarbeitungseinheit aufbereitet worden ist. Wenn die
Fotografiersteuerung oder Fernsteuerung betätigt wird, wird
der Auslöseknopf der Kamera 20 ferngesteuert betätigt und
das Bild auf dem Bildschirm 6 wird fotografiert.
Wie eingangs erwähnt tritt bei herkömmlichen Vorrichtungen
zum Fotografieren von TV-Bildern das Problem auf, daß der
Auslöseknopf einer Kamera auch dann betätigt wird, wenn
der TV-Monitor nicht in Betrieb ist und somit kein Bild
zeigt.
Die vorliegende Erfindung löst dieses Problem dadurch, daß
der Mikroschalter 82 abgeschaltet ist, wenn der TV-Monitor
4 nicht mit Energie versorgt wird, so daß die Verbindung
zwischen der Fotosteuerung oder Fernsteuerung und der
Kamera unterbrochen ist. Somit kann der Auslöseknopf der
Kamera 20 nicht betätigt werden und die Kamera 20 kann
nicht betrieben werden, solange der TV-Monitor 4
abgeschaltet ist.
Wie beschrieben wird durch die vorliegende Erfindung
verhindert, daß die Kamera 20 in Betrieb gesetzt wird,
während der TV-Monitor 4 abgeschaltet ist. Somit kann auch
auf einfache Weise der Arbeitszustand des TV-Monitors
festgestellt werden; wenn die Kamera außer Betrieb ist
bedeutet dies, daß der Monitor abgeschaltet ist.
Um ein Bild auf dem Bildschirm 6 direkt zu betrachten,
braucht nur die Haube 12 von dem Gehäuseteil 2 abgenommen
werden.
Fig. 6 zeigt eine zweite Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Ein Fehlerschutz-Mechanismus 90 in dieser
Ausführungsform weist einen optischen Sensor 92, beispielsweise
einen SBC-Sensor auf. Durch treffen der Feststellung,
ob Licht von dem Bildschirm 6 des Monitors 4
abgestrahlt wird, ist es möglich zu beurteilen, ob der Monitor
4 arbeitet oder nicht. Auf der Grundlage dieser Beurteilung
kann dann ein Relaisschalter 94, der für eines der
Zwischenkabel 62 a oder 62 b vorgesehen ist geöffnet oder
geschlossen werden. In einer konkreten Ausführungsform
wird ein elektrischer Schaltkreis 91 gemäß Fig. 7
verwendet. Der optische Sensor 92 ist oberhalb des Bildschirmes
6 des Monitors 4 angeordnet und ein Kontakt 95 des
Relaisschalters 94, der eine elektromagnetische Spule 96
aufweist und ein Öffner ist, ist in das Kabel 62 a eingefügt.
Die elektromagnetische Spule 96 und der optische
Sensor 92 sind über einen Komparator 98 miteinander
verbunden. Wenn somit der optische Sensor 92 kein Licht von
dem Bildschirm 6 erfaßt, wird als Antwort auf eine hohe
elektrische Potentialdifferenz, die von dem Komparator 98
erfaßt wird, ein Strom der Spule 96 zugeführt. Dies hat
zur Folge, daß der Kontakt 95 geöffnet wird. Wenn der
optische Sensor 92 Licht von dem Bildschirm 6 erfaßt, wird
die Zufuhr von Strom zu der elektromagnetischen Spule 96
als Antwort auf eine niedrige elektrische Potentialdifferenz,
die von dem Komparator 98 erfaßt wird unterbrochen.
Dies hat zur Folge, daß der Kontakt 95 geschlossen wird.
Somit kann auch bei dieser Ausführungsform ein Fotografierfehler
wie in der ersten Ausführungsform verhindert
werden.
Die Fig. 8 bis 10 zeigen eine erste Abwandlung der
Schaltvorrichtung. Bei dieser Abwandlung verwendet eine
Schaltvorrichtung 104 einen optischen Sensor 105, der auf
Fotoreflektorbasis arbeitet anstelle des optischen Sensors
92. Der optische Sensor 105 ist in unmittelbarer Nachbarschaft
des Netzschalters 10 angeordnet und erkennt die
Schalthöhe des Netzschalters 10, die sich durch die Ein/
Aus-Betätigung des Schalters 10 ändert und erfaßt somit,
ob der TV-Monitor 4 eingeschaltet ist oder nicht. Der
Kontakt 95 des Relaisschalters 94 in dem Schaltkreis 91 wird
auf der Grundlage der erfaßten Schalthöhe geöffnet oder
geschlossen.
Fig.11 zeigt eine zweite Abwandlung der Schaltvorrichtung.
In dieser Abwandlung weist der TV-Monitor 4 eine
Kontrollampe 102 auf, welche anzeigt, daß der TV-Monitor 4
eingeschaltet ist. Der Fehlerschutz-Mechanismus 90 mit dem
optischen Sensor 92 ist in unmittelbarer Nachbarschaft der
Kontrollampe 102 angeordnet, so daß der Sensor 92 erkennen
kann, ob die Kontrollampe 102 ein- oder ausgeschaltet ist
und somit erfaßt werden kann, ob der TV-Monitor 4 ein-
oder ausgeschaltet ist. Somit kann auch hier der Kontakt
95 des Relaisschalters 94 in dem Schaltkreis 91 geöffnet
oder geschlossen werden.
Fig. 12 zeigt eine dritte Abwandlung des Fehlerschutz-
Mechanismus. In dieser Abwandlung verwendet eine Schaltvorrichtung
110 einen Magnetfeldsensor 111 anstelle des
optischen Sensors 92. Der Magnetfeldsensor 111 erfaßt, ob
der Netzschalter 10 ein- oder ausgeschaltet ist auf der
Grundlage des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins
eines Magnetfeldes, das von dem Bildschirm 6 erzeugt wird.
Somit kann auch hier der Kontakt 95 des Relaisschalters 94
in dem Schaltkreis 91 ein- oder ausgeschaltet werden.
Zusammenfassend wird somit bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Fotografieren von TV-Bildern bewirkt, daß
eine Kamera oder ein Fotoapparat nur dann betriebsbereit
ist, wenn der Netzschalter des TV-Monitors eingeschaltet
ist. Ist der Netzschalter abgeschaltet, ist auch die
Kamera oder der Fotoapparat nicht betriebsbereit. Somit kann
verhindert werden, daß Fehler beim Fotografieren
auftreten, wenn der TV-Monitor abgeschaltet ist.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Fotografieren von Bildern eines
TV-Monitors, mit einem Gehäuse (14), welches im
wesentlichen kastenförmig ist;
einem TV-Monitor (4), der in dem Gehäuse (14) gelagert ist; und
einer Kamera (20), welche an dem Gehäuse (14) angeordnet ist und ein Paar von Fernsteuerkabeln (52) aufweist, mittels denen das Bild auf dem TV-Monitor (4) fotografierbar ist; gekennzeichnet durch Schaltvorrichtungen (68, 90 104, 110), welche einen Kontakt aufweisen, der in eines der Fernsteuerkabel (52) eingefügt ist, um den Kontakt als Antwort auf eine Ein/Aus-Betätigung einer Netzversorgung für den TV-Monitor (4) zu schließen oder zu öffnen.
einem TV-Monitor (4), der in dem Gehäuse (14) gelagert ist; und
einer Kamera (20), welche an dem Gehäuse (14) angeordnet ist und ein Paar von Fernsteuerkabeln (52) aufweist, mittels denen das Bild auf dem TV-Monitor (4) fotografierbar ist; gekennzeichnet durch Schaltvorrichtungen (68, 90 104, 110), welche einen Kontakt aufweisen, der in eines der Fernsteuerkabel (52) eingefügt ist, um den Kontakt als Antwort auf eine Ein/Aus-Betätigung einer Netzversorgung für den TV-Monitor (4) zu schließen oder zu öffnen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der TV-Monitor (4) einen Druck-Netzschalter (10)
aufweist, und daß die Schalteinrichtung (68) aufweist:
ein Druckteil (72), welches auf dem Netzschalter
(10) angeordnet ist und eine Mehrzahl von
abgestuften Bereichen (86, 88) aufweist und einen
Mikroschalter (82), der ein Stellteil (82 a) aufweist,
welches von den abgestuften Bereichen (86, 88)
betätigt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalteinrichtung (90, 104, 110) Sensoren
(92, 101, 105) aufweist, um physikalische Änderungen
zu erfassen, die durch die Ein/Aus-Betätigung der
Netzversorgung des TV-Monitors (4) erzeugt werden,
und daß ein elektrischer Schaltkreis (91) vorgesehen
ist, um den Kontakt (95) als Antwort auf ein elektrisches
Signal, das von dem Sensor (92) erzeugt wird
zu öffnen oder zu schließen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sensor (92, 105, 111) ein optischer Sensor
(92) zur Erfassung von Änderungen des von dem TV-Monitor
(4) erzeugten Lichtes ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der TV-Monitor (4) einen Druck-Netzschalter (10)
aufweist, und daß der Sensor (92, 105, 111) ein
Sensor (105) auf Fotoreflektorbasis ist, um die Schalthöhe
des Netzschalters (10) zu erfassen, die sich
durch die Ein/Aus-Betätigung des Netzschalters (10)
ändert.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der TV-Monitor (4) eine Kontrollampe (102) zur
Anzeige des Ein/Aus-Zustandes der Netzversorgung
aufweist, wobei der Sensor (92, 105, 111) ein optischer
Sensor (92) zur Erfassung von Änderungen des
Lichtes ist, welches von der Kontrollampe (102)
erzeugt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sensor (92, 105, 111) ein Magnetfeldsensor
(111) zur Erfassung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins
eines Magnetfeldes ist, welches von dem
TV-Monitor (4) erzeugt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (14) ein unteres Gehäuseteil (2) und
eine Haube (12) aufweist, welche im wesentlichen
kastenförmig ausgebildet sind und voneinander trennbar
sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (12) zwei Lagerbehälter (50 a, 50 b)
aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (12) eine ringförmige Halterung (28) in
ihrem oberen Bereich aufweist, an welcher die Kamera
(20) befestigbar ist, wobei die Kamera (20) einen
Fokussierring (30) und eine Halterung (26) am freien
Ende des Fokussierringes (30) aufweist und die Halterung
(26) der Kamera (20) und die Halterung (28)
miteinander eine Bajonettverbindung bilden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung (26) der Kamera (20) ein Druckteil
(32) aufweist, welches verhindert, daß sich der
Fokussierring (30) dreht.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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JP1985149128U JPH0548193Y2 (de) | 1985-09-30 | 1985-09-30 |
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