DE3641843C2 - - Google Patents

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DE3641843C2
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Hans-Dietrich Dr. 6370 Oberursel De Polaschegg
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Fresenius SE and Co KGaA
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Description

Die Erfindung geht aus von einer Hämodialysevorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist in Transactions of the American Society for Artificial Internal Organs, Vol. XXV (1979), Seite 404-408 beschrieben.
Bei der Hämodialyse wird Blut an der Membran eines Dialysators entlang geführt, wobei auf der anderen Seite der Membran eine Dialysierflüssigkeit vorbeigeführt wird, die durch die Poren der Membran hindurch die aus dem Blut zu entfernenden Stoffwechselprodukte aufnimmt. Zusätzlich kann durch Anlegen von Unterdruck an die Membran Wasser mittels Ultrafiltration aus dem Blut entfernt werden.
Die Dialysierflüssigkeit wird üblicherweise on line aus Frischwasser und einem Elektrolytkonzentrat herge­ stellt, wobei letzteres eigensteril ist und Frischwasser üblicherweise keine Keime aufweist. Es ist jedoch nicht sichergestellt, daß die so hergestellten Dialysierflüs­ sigkeit absolut steril ist.
Insofern wurde vorgeschlagen, stromauf des Dialysators in den Dialysierflüssigkeitsweg ein Sterilfilter einzu­ schalten, um dem Dialysator eine absolut sterile Dialy­ sierflüssigkeit zuzuführen.
In ähnlicher Weise wurde aus der nicht absolut sterilen Dialysierflüssigkeit eine völlig sterile Substitutions­ lösung für die Hämofiltration hergestellt, wobei die von der Dialysierflüssigkeitsleitung abgehende Substituat­ leitung wenigstens ein Sterilfilter aufweist. Derartige Systeme sind beispielsweise in der DE-OS 34 44 671, der EP-OS 42 939 und Trans. Am. Soc. Artif. Intern. Organs.- (ASAIO), Bd. 24 (1978), S. 465-467 und Bd. 25 (1979), S. 404-408 beschrieben.
Bisher wird jedoch nur ausnahmsweise ein derartiger Sterilfilter in Hämodialysegeräten eingeschaltet, da die derzeit am Markt befindlichen Dialysatoren in ihrer Filtrationseigenschaft derart beschränkt sind, daß sie nur die Filtration von der Blutseite auf die Dialy­ sierflüssigkeitsseite und nicht umgekehrt zulassen.
Die Entwicklung von leistungsfähigen Dialysatoren einerseits und von Dialysegeräten mit Ultrafiltrations­ kontrolle andererseits hat dazu geführt, daß es während der Hämodialyse zu einem Druckgefälle von der Dialysier­ flüssigkeit zum Blut kommen kann, was zur Rückfiltration führen kann.
Hochleistungsfähige Dialysatoren besitzen einen hohen Ultrafiltrationskoeffizienten, d. h. es bedarf nur eines geringen Transmembrandruckes, um den bei der Behandlung der chronischen und akuten Niereninsuffizienz üblicher­ weise notwendigen Flüssigkeitsentzug zu erzielen.
Moderne Hämodialysegeräte besitzen Einrichtungen zur Kontrolle des Flüssigkeitsentzuges, wobei es besonders vorteilhaft ist, daß dieses Gerät eine Behandlung ohne Flüssigkeitsentzug erlaubt.
Aufgrund der Strömungswiderstände treten dabei Zonen im Dialysator auf, bei denen der Druck in der Dialy­ sierflüssigkeit größer als der Druck auf der Blutseite ist. Es kommt dadurch zu der oben genannten Rückfil­ tration.
Obwohl dieses Phänomen seit Jahren bekannt ist und mittlerweile hunderttausende Behandlungen komplika­ tionslos durchgeführt wurden, besteht die Befürchtung, daß es bei einer Ruptur innerhalb einer Membranzone des Dialysators und bei Rückfiltration zu einer Kontamina­ tion des Blutes kommt, da die Dialysierflüssigkeit in der Regel nicht völlig steril ist.
Eine Maßnahme, Sicherheit gegen eine solche - wie vor­ stehend erwähnt - nicht auszuschließende Möglichkeit zu schaffen, besteht darin, die Dialysierflüssigkeit unmittelbar vor dem Dialysator durch einen Filter zu leiten, der Keime und Pyrogene (fiebererregende Stoffe) zurückhält. Zwar kann auch ein solcher Filter während der Behandlung defekt werden. Dies ist aber solange irrelevant, als der Dialysator in Takt bleibt. Die Wahr­ scheinlichkeit, daß während einer Behandlung sowohl der Dialysator als auch das Sterilfilter einen Defekt auf­ weisen, ist vernächlässigbar gering. Das damit verbun­ dene Restrisiko entspricht dem in der Hämodialyse üblichen Risiko. Wesentlich ist allerdings die Ein­ schränkung auf den Zeitraum einer einzigen Hämodialyse- Behandlung. Dies macht es notwendig, daß der Sterilfil­ ter regelmäßig vor jeder Behandlung getestet wird. Er­ folgt dies nicht, so kann mit einem nicht intakten Fil­ ter über einen längeren Zeitraum gearbeitet werden, ohne daß dies bemerkt wird. Ein Defekt am Hämodialysator führt dann automatisch zur Gefährdung. Des weiteren soll das Sterilfilter möglichst optimal betrieben werden, was eine regelmäßige Reinigung voraussetzt.
Eine Anordnung der genannten Art weist allerdings fol­ gende Nachteile für den Routinebetrieb auf, bei der der Filter so lange als möglich benutzt werden soll:
Die sogenannte "dead end"-Anordnung des Filters führt dazu, daß sich im Laufe der Zeit Partikel und andere Substanzen, z. B. Pyrogene vor dem Filter ansammeln und diesen verstopfen können. Dies ist insbesondere dann gefährlich, wenn durch eine Ruptur diese Substanzen schlagartig in den Sterilbereich eingeschleppt werden. Bei dieser "dead end"-Anordnung wird der Filter durch stromauf erzeugten Druck in die Filterkammer gefördert, wobei die eingeschleppten Keime und Pyrogene die Poren der Membran zusetzen. Die gezeigte Anordnung erlaubt es nicht, das Sterilfilter vor jeder Behandlung mit einfachen Mitteln auf Intaktheit zu prüfen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Dialysiervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so fortzubilden, daß ein Zusetzen des Sterilfilters mit Keimen oder Pyrogenen während der Dialysebehandlung verhindert wird.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Mitteln.
Demnach wird die Anordnung eines Sterilfilters vorgeschlagen, dessen Auslaß, der üblicherweise verschlossen ist, mit der zum Abfluß führenden Leitung verbunden ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben, die auch Verfahren zur Reinigung und zur Überprüfung des Sterilfilters angeben.
Das Bypassventil kann in vorbestimmten Abständen sowohl während der Behandlung als auch während des Spülbetriebs der gesamten Anordnung geöffnet werden. Wenn bei der Behandlung das Bypassventil geöffnet wird, fließt die Dialysierflüssigkeit aus der Primärkammer des Sterilfilters ab und reißt dort die an der Membran befindlichen Pyrogene und Teilchen in den Abfluß mit. Es erfolgt dabei keine sterilisierend wirkende Filtration der Dialysierflüssigkeit durch die Poren der Membran, da der im nachgeschalteten Dialysator vorliegende Flußwiderstand in Verbindung mit dem Verstopfungsgrad der Poren eine solche Strömung verhindert. Nach einer bestimmten Spüldauer wird dann das Bypass­ ventil wieder geschlossen, so daß erneut die Dialysebe­ handlung erfolgen kann.
Des weiteren kann das Sterilfilter automatisch nach jeder Behandlung mit Wasser und Desinfektionslösung gespült und danach auf eine Ruptur getestet werden.
Zu diesem Zweck ist das Sterilfilter gemäß dieser be­ vorzugten Ausführungsform wieder in den Dialysierflüs­ sigkeitskreislauf geschaltet (die Primärseite im sogen. Bypasskreis und die Sekundärseite im sogen. Dialysier­ flüssigkeitskreis). Da bei jedem Desinfektions- und Spülvorgang des Hämodialysegeräts automatisch zwischen Bypass- und Dialysemodus umgeschaltet wird, erfolgt regelmäßig die Spülung der Primärseite des Sterilfil­ ters. Des weiteren kann die Membran des Sterilfilters einfach auf ihre Intaktheit geprüft werden. Dabei wird die Dialysevorrichtung bei geschlossenem Bypassventil in den Dialysebetrieb geschaltet und die Bypassleitung zwischen dem Sterilfilter und dem Bypassventil belüftet. Zu diesem Zweck ist eine Belüftungseinrichtung vorgese­ hen, die beispielsweise als von der Bypassleitung abge­ hende Leitung ausgebildet sein kann, deren Ende mit einem Belüftungsventil verschlossen ist. Dieses Ventil wird zur Belüftung geöffnet, so daß nur noch Luft in den Kreislauf eingeführt wird, da die Dialysierflüssig­ keitszuführung unterbrochen ist. An dem so vorbereiteten Gerät kann dann ein Druckhaltetest durchgeführt werden, mit dem die Intaktheit des Flüssigkeitsbilanziersystems des Geräts und des Sterilfilters überprüft werden kann. Bei diesem Druckhaltetest wird dem geschlossenen Kreis­ lauf mit Hilfe der Ultrafiltratpumpe Flüssigkeit entzo­ gen, wobei diese Flüssigkeit zunächst aus dem Bypassteil durch die zugleich zugeführte Luft verdrängt wird. Die Verdrängung der Dialysierflüssigkeit ist dann beendet, wenn die gesamte Primärseite des Sterilfilters mit Luft gefüllt ist. Die Membran des Sterilfilters bildet in­ folge ihrer Benetzung mit Wasser eine für Luft undurch­ dringliche Barriere mit der Folge, daß sich bei weiter­ er Abförderung von Dialysierflüssigkeit auf der Sekun­ därseite des Sterilfilters schnell ein Unterdruck auf­ baut, der auch nach dem Abschalten der Ultrafiltratpumpe über längere Zeit stabil bleibt. Der Druckwert, bei dem die Ultrafiltratpumpe abgeschaltet wird, kann an einem Steuergerät eingestellt werden, das nach Erreichen die­ ses Druckwerts die Ultrafiltratpumpe abschaltet und anschließend an einem Druckmanometer den zeitlichen Verlauf der Druckwerte verfolgt.
Dieser Druckwert wird im wesentlichen über eine be­ stimmte Zeitdauer stabil bleiben, wenn die Membran intakt ist, also keine Luft die Membran durchdringen kann. Weist die Membran hingegen ein Leck auf, so wird Luft nachströmen, was zu einem negativen Verlauf des Druckhaltetests führt.
Gemäß einer ersten Ausführungsform kann die zum Test notwendige Belüftung der Bypassleitung manuell erfol­ gen. Vorteilhafterweise erfolgt die Belüftung durch eine Einrichtung, die eine sterile Belüftung dieses Vorrich­ tungsteils erlaubt, um nicht schwer zu desinfizierende Totzonen entstehen zu lassen.
Zu diesem Zweck wird innerhalb eines druckstablen Ge­ häuses eine hydophobe, mikroporöse und luftdurchläs­ sige Membran in dem Gehäuse vorgesehen, die mit der Bypassleitung in Strömungsverbindung steht. Von dem Gehäuse selbst geht ein Entlüftungsstutzen ab, dessen Ende mit dem Belüftungsventil verschlossen ist.
Sofern sichergestellt ist, daß bei der Hämodialyse die­ ser Bereiche stets einen der Umgebung positiven Druck aufweist, so wird dieser Bereich stets luftfrei sein, d. h. das Belüftungsventil muß nicht notwendigerweise vorgesehen sein. Beim Druckhaltetest hingegen wird ein Unterdruck erzeugt, der den Eintritt von Luft durch die Poren des Schlauches erlaubt.
Ist jedoch nicht gewährleistet, daß stets ein Überdruck im Bereich dieser Belüftungseinrichtung vorliegt, so ist an das Gehäuse das vorstehend erwähnte Belüftungs­ ventil angeschlossen. Während des Tests wird dann dieses Ventil geöffnet, um die Luft zur Bypassleitung zuströmen zu lassen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Aus­ führungsbeispiels erläutert.
Es zeigt die Figur schematisch eine Hämodialysevorrichtung mit Sterilisierungseinrichtung für die Dialysierflüssig­ keit.
In der Figur ist mit 10 ein Hämodialysegerät gezeigt, das einen üblichen Dialysator 12 aufweist, der durch eine Membran 14 in eine von Dialysierflüssigkeit durch­ flossene Kammer 16 und in eine mit Blut durchflossene Kammer 18 getrennt ist.
Die Kammer 16 ist in einen Dialysierflüssigkeitsweg 20 eingeschaltet, der aus einer Zuleitung 22 und einer Ableitung 24 besteht. Andererseits ist die Kammer 18 in einen Blutweg 21 geschaltet.
Wie aus der Figur ersichtlich ist, besteht die Ablei­ tung 22 aus einem ersten Zuleitungsabschnitt 26 und einem zweiten Zuleitungsabschnitt 28. Der erste Leitungs­ abschnitt 26 ist an seinem einen Ende 30 mit einer Bilanzkammer 32 verbunden.
Diese Bilanzkammer ist durch eine nichtgezeigte flexible Wand in zwei Hälften getrennt, wobei die eine Hälfte mit der Zuleitung 22 verbunden ist und die andere Hälfte mit der Ableitung 24 verbunden ist. Des weiteren ist aus Übersichtlichkeitsgründen eine zweite Bilanzkammer weg­ gelassen worden, die mit frischer Dialysierflüssigkeit bzw. Spül- oder Desinfektionslösung gefüllt wird. Dieser Füll- bzw. Entleerungsvorgang ist durch die beiden Teile, die in der Zeichnung links neben der Bilanz­ kammer dargestellt sind, versinnbildlicht. Demzufolge wird also frische Dialysierflüssigkeit aus einer nicht­ gezeigten Dialysierflüssigkeitsquelle der Bilanzkammer 32 zugeführt und am Auslaß wieder nach dem Durchlauf durch den Dialysator 12 entfernt. Anstelle der Bilanz­ kammer 32 kann gemäß einer weiteren Ausführungsform, sofern eine übliche Single-Pass-Vorrichtung verwendet wird, in der Zuleitung 22, insbesondere dem ersten Zu­ leitungsabschnitt 26, ein erstes Absperrventil 34 an­ geordnet sein, wie dies in der Figur strichliert darge­ stellt ist.
Des weiteren kann in der Ableitung 24 ein zweiten Ab­ sperrventil 36 angeordnet sein, mit der Folge, daß zwi­ schen den beiden Ventilen 34 und 36 bzw. zwischen den Bilanzkammerhälften der Bilanzkammer 32 ein abgeschlos­ senes System aufgebaut werden kann. Sowohl die Bilanz­ kammer 32 als auch die beien Absperrventile 34 und 36 stellen dabei Absperrorgane im Sinne des Patentanspruchs 1 dar.
In die Zuleitung 22 ist ein Sterilfilter 38 eingeschal­ tet, das eine Membran 40 aufweist, das das Sterilfilter 38 in eine erste Kammer 42 und eine zweite Kammer 44 trennt. Die beiden Kammern 42 und 44 haben jeweils Anschlußeinrichtungen 46 bis 52, da vorteilhafterweise ein handelsüblicher Sterilfilter eingesetzt wird, der üblicherweise über jeweils zwei Zugänge und zwei Abgänge verfügt. So kann vorteilhafterweise auch ein Dialyse­ filter als Sterilfilter eingesetzt werden.
Der Einlaß 46 ist dabei mit dem anderen Ende des ersten Zuleitungsabschnitts 26 verbunden. Der Auslaß 48 der ersten Kammer 42 des Sterilfilters 38 ist mit der Bypassleitung 54 verbunden, während der Auslaß 52 der zweiten Kammer 44 des Sterilfilters 38 mit dem einen Ende des zweiten Zuleitungsabschnitts 28 verbunden ist. Das andere Ende des Zuleitungsabschnitts 28 ist im Dialysebetrieb mit dem Eingang der ersten Kammer 16 des Dialysators 12 verbunden. Schließlich ist der Zugang 50 der zweiten Kammer 44 des Sterilfilters 38 mit einem Stopfen 56 verschlossen.
Die Membran 40 des Sterilfilters weist eine solche Po­ rengröße auf, daß sie die durch sie geförderte Dialy­ sierflüssigkeit sterilisiert, d. h. Keime oder Pyrogene an der Membranoberfläche zurückhält. Insofern weist diese Membran eine Porengröße von höchstens 0,2 µm auf.
Die Bypassleitung 54 ist an ihrem anderen Ende mit der Ableitung 24 verbunden.
Des weiteren ist in die Bypassleitung 54 ein Bypassven­ til 58 eingeschaltet, vor dem sich stromauf, d. h. in Richtung auf das Sterilfilter 38, eine Belüftungsein­ richtung 60 befindet.
Gemäß einer ersten Ausführungsform weist diese Belüf­ tungseinrichtung 60 ein Gehäuse 62 auf, das an seiner Umfangsfläche einen Stutzen 64 aufweist, dessen Ende mit einem Belüftungsventil 66 verschlossen ist. Des weiteren weist das Gehäuse 62 im Inneren eine vorteilhafterweise schlauchförmig ausgebildete Membran 68 auf, die das Gehäuse in eine erste Kammer 70, die mit dem Stutzen 64 in Strömungsverbindung steht, und in eine zweite Kammer 72 teilt, die mit der Bypassleitung 54 in Strömungsver­ bindung steht. Die schlauchförmige Membran 68 ist vor­ teilhafterweise hydrophob ausgebildet, so daß durch die Poren der Membran kein Wasser dringen kann. Des weiteren ist die Membran 68 derart mikroporös, daß keine Keime in die Bypassleitung eindringen können. Insofern weist diese Membran 68 vorteilhafterweise eine Porengröße von 0,2 µm oder darunter auf.
Von der Ableitung 24 geht weiterhin eine Ultrafil­ tratleitung 74 ab, in die eine Ultrafiltrationspumpe 76 eingeschaltet ist.
Des weiteren ist in die Ableitung 24 eine Dialy­ sierflüssigkeitspumpe 78 eingeschaltet, mit der die Dialysierflüssigkeit aus der einen Bilanzkammerhälfte in die andere Bilanzkammerhälfte der Bilanzkammer 32 ge­ pumpt wird, wobei die flexible, nichtgezeigte Wand in der Bilanzkammer in entsprechender Weise verschoben wird.
Sofern ein Dialysegerät ohne Bilanzkammern verwendet wird, dient die Dialysierflüssigkeitspumpe 78 zur För­ derung der Dialysierflüssigkeit von der nichtgezeigten Dialysierflüssigkeitsquelle durch den Dialysator 12 zum Abfluß.
Schließlich ist die Ableitung 24 mit einem Druck­ meßgerät 80 verbunden, so daß der im Dialysierflüssig­ keitsweg 22 vorliegende Druck bestimmt werden kann.
Zur Steuerung der einzelnen Komponenten ist ein Steuer­ gerät 82 vorgesehen, das über folgende Steuerleitungen mit den jeweiligen Komponenten verbunden ist:
1. Steuerleitung 84 zur Bilanzkammer 32 bzw.
2. und 3. Steuerleitungen 86 und 88 zu den 1. und 2. Absperrventilen 34 und 36,
4. Steuerleitung 90 zum Belüftungsventil 66,
5. Steuerleitung 92 zur Ultrafiltratpumpe 76,
6. Steuerleitung 94 zum Bypassventil 58,
7. Steuerleitung 96 zur Dialysierflüssigkeitspumpe 78.
Eine Signalleitung 98 geht von dem Druckmeßgerät 80 zum Steuergerät 82.
Sofern das Hämodialysegerät 10 nicht zur Behandlung eines Patienten benutzt wird, wird der Dialysator 12 entfernt, worauf die spülung und Desinfektion des Ge­ räts 10 erfolgt. Zu diesem Zweck werden die Zuleitung 22 und die Ableitung 24 vom Dialysator abgetrennt und mit­ einander mit Hilfe einer Verbindungsstücks 100 verbun­ den, wie dies in der Zeichnung strichliert dargestellt ist. Insofern stehen also dann die beiden Leitungen unmittelbar miteinander in Strömungsverbindung.
Die in der Figur gezeigte Hämodialysemaschine wird wäh­ rend der Dialyse folgendermaßen betrieben:
Über die Bilanzkammer 32 wird zunächst frische Dialy­ sierflüssigkeit dem Dialysator 12 zugeführt, wobei diese Zuführung mit Hilfe der Dialysierflüssigkeitspumpe 78 erfolgt. Die Dialysierflüssigkeit wird durch den ersten Zuleitungsabschnitt 26 in die erste Kammer 42 des Ste­ rilfilters 38 gepumpt, wobei zunächst die Bypassleitung mit Hilfe des Bypassventils 58 verschlossen ist. Durch die Wirkung der Dialysierflüssigkeitspumpe 78 wird die Dialysierflüssigkeit durch die Membran 40 des Steril­ filters 38 gezogen, wobei die eventuell vorhandenen Pyrogene oder Keime an der Oberfläche der Membran 40 zurückgehalten werden. Die so sterilisierte Dialysier­ flüssigkeit gelangt durch den zweiten Zuleitungsab­ schnitt 22 in die erste Kammer 16 des Dialysators 12 und von dort in an sich bekannter Weise in die Ableitung 24, in der sowohl die Ultrafiltration als die Ausscheidung vonstatten geht.
Um zu verhindern, daß die Membran 40 sich durch Keime oder Pyrogene verstopft, wird in vorbestimmten Zeitab­ ständen vom Steuergerät 82 ein Signal an das Bypassven­ til über die Steuerleitung 94 abgegeben, worauf das Bypassventil 58 geöffnet wird. Infolge des hohen Durch­ flußwiderstands des Dialysators 12 wird praktisch die gesamte Dialysierflüssigkeit nur noch durch die erste Kammer 42 des Sterilfilters 38 in die Bypassleitung 54 gefördert, wobei durch die Strömung der Dialysierflüs­ sigkeit die an der Membranoberfläche befindlichen Keime oder Pyrogene abgeschert und mit dem Flüssigkeitsstrom fortgerissen werden. Es erfolgt so eine Reinigung der Membranoberfläche. Nach einem bestimmten Behandlungs­ zeitraum wird dann durch das Steuergerät 82 das Bypass­ ventil 58 erneut aktiviert, d. h. geschlossen, so daß die Dialysebehandlung wieder aufgenommen wird.
Nach der Dialyse wird der Dialysator 12 entfernt und die beiden Enden der Zuleitung 22 und der Ableitung 24 mit einem Kurzschlußstück 100 verschlossen. Durch die Bilanzkammer 32 wird nun wechselweise eine übliche Desinfektionslösung bzw. Frischwasser zur Desinfizie­ rung und Spülung des gesamten geschlossenen Systems zugeführt. Um beide Teile der Primär- und Sekundärseite des Sterilfilters 38 zu reinigen wird wiederum das Bypassventil 58 getaktet betrieben, so daß teilweise nur die erste Kammer 42 gespült und desinfiziert wird und teilweise auch die zweite Kammer 44 in den Spül- und Desinfektionsschritt einbezogen wird. Dabei ist in die­ ser Spül- und Desinfektionsphase die Ultrafiltrations­ pumpe 76 nicht in Betrieb, während die Dialysierflüs­ sigkeitspumpe 78 betrieben ist. Ebenfalls ist das Be­ lüftungsventil 66 bzw. die Belüftungseinrichtung 60 nicht in Betrieb.
Um das Sterilfilter 38 nach dem letzten Spülschritt auf seine Unversehrtheit zu überprüfen, führt das Steuergerät 82 folgende Steueroperationen durch:
Zunächst die Dialysierflüssigkeitspumpe 78 desakti­ viert, so daß keine Zu- oder Abführung von Flüssigkeit erfolgt. Alternativ werden die beiden Absperrventile 34 und 36 geschlossen, d. h. es wird ein geschlossenes System aufgebaut. Des weiteren wird das Bypassventil 58 geschlossen und es wird das Belüftungsventil 66 geöff­ net. Schließlich wird die Ultrafiltrationspumpe 76 in Betrieb genommen, wobei der sich am Druckmeßgerät 80 entstehende Druck beobachtet wird. Schließlich wird auch die Bilanzkammer 32 desaktiviert.
Nunmehr wird durch die Wirkung der Ultrafiltratpumpe 76 dem Stutzen 64, dem Inneren des Gehäuses 62, d. h. den beiden Kammern 70 und 72, der sich daran anschließenden Bypassleitung 54 und der ersten Kammer 42 des Steril­ filters 38 Luft zugeführt, wobei die Flüssigkeit durch die Poren der Membran 40 in die zweite Kammer 44 des Sterilfilters 38 verdrängt wird. Sobald sämtliche Flüs­ sigkeit aus der ersten Kammer 42 verdrängt worden ist, stellt die Membran 40, die mit Wasser benetzt ist, eine Barriere für ein weiteres Eindringen von Luft dar, wobei vorausgesetzt, daß die Membran intakt ist, also keine Risse oder Rupturen aufweist. So ist beispielsweise ein übliches Sterilfilter bei Überdrücken 1,5-3 bar für Luft (auf der Druckseite) undurchlässig. Ein entsprechender Unterdruck kann mit Hilfe des Druckmeßgeräts 80 bestimmt und als Signal dem Steuergerät 82 zugeführt werden, das nach Erreichen eines vorbestimmten Druckwerts die Ul­ trafiltratpumpe 76 desaktiviert und hierauf in zeit­ licher Folge die vom Druckmeßgerät 80 abgegebenen Druckwerte registriert. Über einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einige Minuten bleibt der sich am Druck­ meßgerät 80 einstellende Unterdruck in etwa konstant. Sobald eine vorbestimmte Zeitspanne ohne wesentliche Veränderung dieser Druckwerte abgelaufen ist, meldet das Steuergerät 82 das Sterilfilter 38 als intakt bzw. for­ dert den Anwender auf, das Sterilfilter 38 auszuwechseln und den neuen Filter einer weiteren Spül- und Desinfek­ tionsphase zu unterziehen.
Nach der Prüfung ist die gesamte Anordnung für einen weiteren Einsatz betriebsbereit.

Claims (8)

1. Hämodialysevorrichtung mit Sterilisiereinrichtung für die Dialysierflüssigkeit, mit einem Dialysator (12), der durch eine Membran (14) in zwei Kammern geteilt ist, wobei die erste Kammer (16) in einen Dialysierflüssigkeitsweg (20) und die zweite Kammer (18) in einen Blutweg (21) geschaltet ist und der Dialysierflüssigkeitsweg (20) eine Zuleitung (22), die sich von einer Einrichtung zur Bereitstellung von Dialysierflüssigkeit bis zum Dialysator (12) erstreckt und in die ein erstes Absperrorgan eingeschaltet ist, und eine Ableitung (24) auf­ weist, die sich vom Dialysator (12) zum Abfluß erstreckt und in die ein zweites Absperrorgan eingeschaltet ist, mit einer Pumpe (78) zum Fördern der Dialysierflüssigkeit im Dialysierflüssigkeitsweg (20), mit einer zwischen den Absperrorganen im Dialysierflüssigkeitsweg (20) vorgesehenen Ultrafiltrationseinrichtung (74, 76), mit einer die Zuleitung (22) mit der Ableitung (24) des Dialysierflüssigkeitswegs verbindenden Bypassleitung (54), in die ein Bypassventil (58) eingeschaltet ist, mit einem Sterilfilter (38), das durch eine Keime zurückhaltende Membran (40) in eine erste Kammer (42) und eine zweite Kammer (44) geteilt ist, mit einem ersten Abschnitt (26) der Zuleitung (22) der Dialysierflüssigkeit zur ersten Kammer (42) des Sterilfilters (38) und einem zweiten Abschnitt (28) der Zuleitung (22) der Dialysierflüssigkeit von der zweiten Kammer (44) des Sterilfilters (38) zum Dialysator (12), dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (42) des Sterilfilters (38) einen Einlaß (46) und einen Auslaß (48) aufweist und daß der Auslaß (48) der ersten Kammer (42) des Sterilfilters (38) mit der zur Ableitung (24) führenden Bypassleitung (54) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Bypassleitung (54) zwischen dem Bypass­ ventil (58) und der ersten Kammer (42) des Steril­ filters (38) eine Belüftungseinrichtung (60) einge­ schaltet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Belüftungseinrichtung (60) ein Belüf­ tungsventil (66) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (60) ein Gehäuse (62) aufweist, das in die Bypassleitung (54) eingeschaltet ist und in seinem Innenraum eine mi­ kroporöse, hydrophobe Membran (68) aufweist, die den Innenraum in eine erste Kammer (70), die mit einem vom Gehäuse abgehenden Stutzen (64) in Strömungs­ verbindung steht, und eine zweite Kammer (72) teilt, die mit der Bypassleitung (54) in Strömungsverbin­ dung steht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Ende des Stutzens (64) mit dem Belüftungsventil (66) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet dadurch, daß die Ansperrorgane als Bilanzkammer (32) oder als Absperrventile (36 und 34) ausgebildet sind, sowie durch ein Steuergerät (82, das über eine erste Steuerleitung (84) mit der Bilanzkammer (32) oder zweite und dritte Steuerleitungen (86 und 88) mit den ersten und zweiten Absperrventilen (36 und 34), über eine vierte Steuerleitung (90) mit dem Belüftungsventil (66), über eine fünfte Steuerlei­ tung (92) mit einer Ultrafiltratpumpe (76), über eine sechste Steuerleitung (84) mit dem Bypassventil (58), über eine siebte Steuerleitung (96) mit der Dialysierflüssigkeitspumpe (78) und über eine Signalleitung (98) mit einem Druckmeßgerät (80) ver­ bunden ist.
7. Verfahren zum Reinigen des Sterilfilters (38) einer Hämodialysevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuergerät (82) das Bypassventil (58) in vorbestimmten Zeitabständen öffnet und schließt.
8. Verfahren zum Überprüfen des Sterilfilters (38) einer Hämodialysevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Dialysator (12) entfernt wird, die Zuleitung (22) und die Ableitung (24) mit einem Verbindungsstück (100) verschlossen werden und daß das Steuergerät (82) die Dialysierflüssigkeitspumpe (78) desaktiviert, die Bilanzkammer (32) oder die Absperrventile (34 und 36) verschließt, die Belüftungseinrichtung (60) gegenüber der Atmosphäre öffnet, die Ultrafiltrat­ pumpe (76) solange in Betrieb setzt, bis ein vorbe­ stimmter Druckwert vom Druckmeßgerät (80) signali­ siert wird, anschließend die Ultrafiltratpumpe (76) außer Betrieb setzt, die vom Druckmeßgerät (80) abgegebenen Druckwertsignale über einen vorbestimm­ ten Zeitraum überwacht und anschließend die Intakt­ heit des Sterilfilters (38) anzeigt.
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